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www.hmppa.at Arzneipflanze 2018 Presseinformation 15. Februar 2018

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Arzneipflanze

2018

Presseinformation 15. Februar 2018

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_____________________________________________________________________________________________________ Hennrich.PR – Agentur für Gesundheit & Kommunikation 1140 Wien, Bergmillergasse 6/35 Tel. 01/879 99 07, [email protected] www.hennrich-pr.at

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Inhalt

1. Herzlich willkommen – Infos auf einen Blick 3

2. Cannabis – Arzneipflanze 2018: Auswahlkriterien, Entscheidungsfindung, Ergebnis Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner

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3. Porträt der Arzneipflanze des Jahres 2018 – Tradition und Kultivierung em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz

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4. Cannabis sativa: Inhaltsstoffe und pharmakologische Wirkung Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer

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5. Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp

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6. Stellenwert der Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress

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7. Zusammenfassung 17

8. Pressebilder 19

Beilage: USB-Stick mit Pressemappe, Bilder in Druckqualität

Die in diesem Text verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen treten der besseren Lesbarkeit halber teilweise nur in einer Form auf, sind aber natürlich gleichwertig auf beide Geschlechter bezogen.

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1. Herzlich willkommen zum Pressefrühstück

Arzneipflanze 2018: Cannabis – pharmazeutische Nutzung und ihre Bedeutung in der Medizin

Wann: Donnerstag, 15. Februar 2018, 10 Uhr Wo: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien Heuer steht Cannabis als Arzneipflanze des Jahres 2018 auf dem Siegertreppchen. Erfahren Sie auf der morgigen Pressekonferenz am Donnerstag, 15. Februar, 10 bis ca. 11.30 Uhr, im Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien, welche Kriterien zu dieser Entscheidung geführt haben, welche Inhaltsstoffe pharmazeutisch nutzbar sind, bei welchen Diagnosen die Inhaltsstoffe der Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis erfolgreich eingesetzt werden können und was bei den Verschreibungen beachtet werden muss. Auf dem Podium:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner, Präsident der HMPPA, Abteilung für Pharmakognosie am Institut für Pharmazie, Universität Innsbruck: "Cannabis – Arzneipflanze 2018: Auswahlkriterien, Entscheidungsfindung, Ergebnis"

em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz, Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische Universität Wien: "Porträt der Arzneipflanze des Jahres 2018 – Tradition und Kultivierung"

Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer, Vizepräsident der HMPPA, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz: "Cannabis sativa: Inhaltsstoffe und pharmakologische Wirkung"

Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp, Vizepräsidentin der HMPPA, Department für Pharmakognosie, Universität Wien: "Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich"

o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress, EDPM, FFPMCAI(hon), Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin, Medizinische Universität Wien / AKH Wien: "Stellenwert der Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis"

Audiobeiträge vom heutigen Pressefrühstück finden Sie nach Veranstaltungsende unter: www.o-ton.at (kostenlose Registrierung für JournalistInnen) Bilder vom Pressefrühstück gerne auf Anfrage an [email protected] oder: https://www.flickr.com/photos/vipevents/sets/72157693368073915 © Franz Johann Morgenbesser

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2. Cannabis – Arzneipflanze 2018: Auswahlkriterien, Entscheidungsfindung, Ergebnis Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner Präsident der HMPPA, Abteilung für Pharmakognosie am Institut für Pharmazie, Universität Innsbruck Die Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) ist ein einzigartiges Netzwerk, das seit seiner Gründung am 1. Dezember 2006 mit höchster Kompetenz daran arbeitet, Naturstoffe und pflanzliche Arzneistoffe zu entwickeln, und diese Erkenntnisse gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zum Wohle der Patienten nach modernsten wissenschaftlichen Standards umzusetzen. Die erklärten Tätigkeitsfelder der HMPPA sind die Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung sowie deren Umsetzung in der Pharmazeutischen Industrie sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich pflanzlicher Arzneimittel. Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien arbeiten dabei auf überregionaler Ebene zusammen. Zudem bestehen Kooperationen mit weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen, Registrierungsbehörden, Organisationen und Partnern aus der Wirtschaft in Österreich und dem europäischen Umfeld. Seit 2006 hat sich Österreich mit dieser Plattform im weltweiten Kontext als anerkanntes Kompetenzzentrum für Phytoforschung etabliert. Durch die Beteiligung von Wissenschaftlern aus den Fachgebieten Angewandte Botanik, Analytische Chemie, Phytochemie, Pharmazie, Pharmakognosie und Medizin ist Kompetenz vom Rohstoff bis zum im Handel erhältlichen pflanzlichen Arzneimittel gegeben. Eine Besonderheit dabei ist auch, dass erstmals Experten aus westlicher Schulmedizin und Traditioneller Chinesischer Medizin zusammenarbeiten. Damit werden nicht nur neue „Public-Private-Partnerships“ initiiert und gefördert, sondern Österreichs Bedeutung als Kompetenzzentrum auf dem Gebiet pflanzlicher Wirkstoffe und Arzneimittel weiter gestärkt. Die Arzneipflanze des Jahres Die Wissenschaft gewinnt nicht nur ständig neue Erkenntnisse über die Wirkung der traditionellen Arzneipflanzen, auch neue Pflanzenwirkstoffe halten Einzug in die Medizin. So wurde beispielsweise 2015 die Entdeckung des Malariamittels Artemisinin mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Die Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) hat sich daher zur Aufgabe gemacht, jährlich die Arzneipflanze des Jahres in Österreich zu küren. Im vergangenen Jahr hat es das Mutterkraut – aufgrund seiner schmerzstillenden, präventiven Wirkung bei Migräne – auf den 1. Platz geschafft. Kriterien für Auswahl Die Arzneipflanze des Jahres 2018 wurde auch wieder unter Berücksichtigung folgender Kriterien gewählt:

• Bezug zu Österreich • wissenschaftlich aktuell interessant: neue Studien, Forschungsthema eines Instituts, Stimulation von

Forschung, Würdigung von vorliegenden Ergebnissen • Bedeutung in der Medizin und Pharmazie • wirtschaftliche Bedeutung • neue Indikationsgebiete • Aktuelles zu Qualität oder Anbau • nicht berücksichtigt werden in Deutschland gekürte Arzneipflanzen des Jahres der letzten Jahre wie

Saathafer, Kümmel, Johanniskraut, Spitzwegerich, Kapuzinerkresse, Süßholz, Passionsblume und Efeu oder Andorn

Cannabis ist Arzneipflanze des Jahres 2018 Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kürt die Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) Cannabis zur Arzneipflanze des Jahres 2018.

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Ein wissenschaftliches Symposium zur Arzneipflanze 2018 findet am 15. November 2018 von 9-16 Uhr an der Universität Wien, 1010 Wien, Universitätsring 1, Kleiner Festsaal, statt. Näheres in Kürze auf http://www.hmppa.at Präsidium der HMPPA: Präsident: Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner Tel. 0512/507 58400 E-Mail: [email protected] Vizepräsidentin: Univ.-Prof.i.R. Mag. Dr. Dr.h.c. Brigitte Kopp Tel. 0664/499 55 77 E-Mail: [email protected] Vizepräsident: Emer. O. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz Tel. 01/250 77 3100 E-Mail: [email protected] Vizepräsident, Leiter für TCM-Angelegenheiten: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer Tel. 0316/380 87 00 E-Mail: [email protected] Zur Person Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner geb. 28.4.1957 in Deutschnofen, Südtirol Akademischer und beruflicher Werdegang: Von 1976 bis 1982 studierte er Pharmazie an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. 1985 folgte die Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München und 1986 ging er für ein Postdoc Jahr an die University of California, Department of Developmental and Cell Biology, Phytochemical & Toxicology Laboratory. 1993 habilitierte Stuppner im Fach Pharmakognosie an der LFU Innsbruck. 1997 begann er seine Tätigkeit als Außerordentlicher Universitätsprofessor in diesem Fach in Innsbruck und seit 2001 ist er ordentlicher Professor für Pharmakognosie und Leiter des Instituts für Pharmazie/Pharmakognosie an der LFU Innsbruck. Seit 2004 ist Stuppner Studiendekan der Fakultät für Chemie und Pharmazie und seit 2006 Präsident bzw. Vizepräsident der Österreichischen Pharmazeutischen Gesellschaft.

Kontakt: Institut für Pharmazie/Pharmakognosie Universität Innsbruck Centrum für Chemie und Biomedizin 6020 Innsbruck, Innrain 80/82 Tel. 0512/50 75 84 00 E-Mail: [email protected] Web: www.hmppa.at

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3. Porträt der Arzneipflanze des Jahres 2018 – Tradition und Kultivierung em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische Universität Wien Der Hanf (Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae). In Österreich wird die Unterart Cannabis sativa ssp. sativa einerseits v.a. wegen ihrer langen Fasern als Faserhanf landwirtschaftlich im Feldanbau genutzt. Andererseits wird sie wegen ihres Gehaltes an Cannabinoiden als Drogenhanf für medizinische Zwecke von der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) unter streng kontrollierten Bedingungen in Gewächshäusern kultiviert. Daneben gibt es noch andere Cannabis-Arten, die in Europa jedoch eine geringere Rolle spielen: Dazu gehören Cannabis sativa ssp. spontanea, Cannabis indica ssp. indica sowie Cannabis indica ssp. kafiristanica. Eine sehr nahe Verwandte aus der Familie der Cannabaceae ist der Hopfen (Humulus). Beiden Pflanzen gemeinsam ist, dass sie in den weiblichen Blüten viel ätherisches Öl sowie Harz mit vielen Terpenverbindungen enthalten. Historische Bedeutung Hanf zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. Faserhanf ist seit der Antike bekannt. Daraus wurden v.a. Seile und Gewebe hergestellt sowie Samen und Samenöl genutzt. Heute wird Faserhanf v.a. zur Herstellung von Dämmstoffen und Textilien verwendet. Aus dem Blattabfall werden Pellets gepresst, die als Tierfutter oder Brennstoff dienen. Die medizinische Bedeutung von Hanf war in Europa relativ gering. Es wurden verschiedene Abkochungen der Blätter bzw. Samen gegen Rotlauf und Pest verwendet. Allerdings wurde auch vor unangenehmen Nebenwirkungen gewarnt, wie z.B.: „mehret Haupt-Weh … und bringet Tobsucht …“ (Adamus Lonicerus: Vollständiges Kräuterbuch, S. 350, Ulm 1737). Hingegen wurde Cannabis in Indien und China u.a. als „Nektar der Verzückung“ gerühmt (Richard Evans Schultes, Albert Hofmann: Pflanzen der Götter, Bern 1980). Als halluzinogene Drogen gelten „Marihuana“ (weibliche Blüten) und „Haschisch“ (Harz der Blätter und Blüten). Ein Nebenprodukt des Hanfkrautes bzw. der Blätter ist ätherisches Öl mit den Hauptkomponenten Myrcen, Pinen, Ocimen, Humulen, Caryophyllen sowie Caryophyllenoxid. Cannabis-Kultivierung Bei Cannabis handelt sich um eine einjährige krautige Pflanze, die in der Natur vier bis sechs Meter hoch werden kann. Die Blüte erfolgt hauptsächlich von Juli bis September, also in Monaten mit abnehmender Tageslichtlänge. Hanf ist zweihäusig – das bedeutet, es gibt männliche und weibliche Pflanzen – und kann vegetativ vermehrt werden. Aus den Mutterpflanzen werden für die Produktion von Drogenhanf Stecklinge hergestellt, die Pflanzen werden in Töpfen gezogen. Aus den geernteten Blüten wird Harz produziert, das heutzutage einen sehr hohen Gehalt (rund 20 Prozent) an Tetrahydrocannabinol (THC) besitzt. Ein wichtiges Ziel ist die Züchtung neuer Hanf-Sorten. Für Faserhanf werden dabei folgende Eigenschaften angestrebt: Lange, reißfeste, flexible Fasern, hoher Ertrag pro Fläche, THC-Gehalt unter 0,2 Prozent (EU), gegebenenfalls höherer Gehalt an ätherischem Öl, günstige Riech- und Geschmacksstoffe sowie ein höherer Gehalt an nicht-psychoaktiven Cannabinoiden. Bei Drogenhanf wird auf große weibliche Blütenstände mit einem hohen Gehalt an THC oder Cannabidiol (CBD) gesetzt. Ein weiteres Augenmerk liegt auf neuen interessanten Neben-Cannabinoiden, die für medizinische Zwecke nutzbringend zum Einsatz gebracht werden könnten.

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Zur Person em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische Universität Wien Em. O. Univ.-Prof. DI Dr. Dr.habil. Chlodwig Franz wurde 1944 in Graz geboren studierte an der Universität für Bodenkultur in Wien, an den Universitäten Wien (Biologie) und München (Pharm. Biologie) und an der TU München-Weihenstephan. Er war Mitarbeiter verschiedener Forschungsprojekte über Arznei- und Gewürzpflanzen an der Universität und der TU München und 1981-1984 Leiter der Abteilung Arznei- und Gewürzpflanzen an der TU München – Weihenstephan. Von 1985 bis 2012 war er O. Univ. Prof. für Botanik und Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und Vorstand des Instituts für Angewandte Botanik und Pharmakognosie der Veterinärmedizinischen Universität Wien. 2 Amtsperioden fungierte er als Vizerektor für Forschung und Evaluierung und stellvertretender Rektor der Veterinärmedizinischen Universität, an mehreren europäischen und außereuropäischen Universitäten war er als Gastprofessor tätig. Seit Herbst 2012 ist Prof. Franz Emeritus. Die Arbeitsgebiete von Prof. Franz erstrecken sich von der Biodiversität über die Züchtungsgenetik und den Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen, das Qualitätsmanagement pflanzlicher Arznei- Gewürz- und Teedrogen sowie pflanzl. Nahrungsergänzungen und Phytopharmaka bis hin zur Phytotherapie in der Veterinärmedizin. 1988 und 1989 arbeitete er für mehrere Monate für die UN Foundation for Drug Abuse Control in Bolivien. Er leitete mehrere internationale Forschungsprojekte (EU, ERA-Net, UNIDO, GTZ u.a.) in Europa, Lateinamerika und Indien, war bzw. ist im Vorstand mehrerer internationaler wissenschaftlicher Gesellschaften und ist derzeit mit seinem Consultingbüro Med’Arom vorwiegend in Europa tätig. Sein Werkverzeichnis umfasst mehr als 300 wissenschaftl. Publikationen und Buchbeiträge, etwa 100 wissenschaftl. Vorträge und 5 Patente. Kontakt: AG Funktionelle Pflanzenstoffe Veterinärmedizinische Universität Wien 1210 Wien, Veterinärplatz 1 Tel. 01/25077 3101 (Sekretariat) E-Mail: [email protected] Web: http://www.vetmeduni.ac.at

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4. Cannabis sativa: Inhaltsstoffe und pharmakologische Wirkung Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer, Vizepräsident der HMPPA, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz: Die Arzneipflanze des Jahres 2018, Cannabis sativa, enthält in den weiblichen Blüten mehr als 100 Cannabinoide (Terpenphenole), welche bisher nur in Cannabis gefunden wurden. Daneben findet man auch noch ätherisches Öl, sowie Flavonoide, Zucker etc. Insgesamt sind bereits ca. 500 verschiedene Inhaltsstoffe bekannt. Das am besten untersuchte Cannabinoid ist Delta9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC). Dieser wichtigste psychoaktive Wirkstoff in Cannabis wurde 1964 von Yehiel Gaoni und Raphael Mechoulam am Weizmann-Institut für Wissenschaften in Israel entdeckt. Für Cannabidiol (CBD), ein nicht psychoaktives Cannabinoid, wurden u.a. entzündungshemmende, anti-psychotische und anti-konvulsive Wirkungen nachgewiesen. THC und CBD besitzen ein unterschiedliches Wirkspektrum und sind daher auch für unterschiedliche medizinische Einsatzgebiete geeignet. Die wichtigsten pharmakologischen Effekte von THC und CBD sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.

Effekte Δ9-THC CBD

CB1-Rezeptorinteraktion ++ ±

CB2-Rezeptorinteraktion + ±

Antiinflammatorisch + +

Immunmodulierend + +

Analgetisch (chron. Schmerz) + ±

ZNS-Effekte: Antikonvulsiv + ++

Muskelrelaxierend ++ +

Anxiolytisch ± ++

Psychotrop ++ -

Antipsychotisch - ++

Antiemetisch ++ ++

Sedierung + -

Gastrointestinale Effekte:

Appetitsteigerung + -

GI-Motilitätssenkung ++ +

nach Atakan Z. Ther Adv Psychopharmacol. 2(6):241-54 (2012) Variable Qualität der getrockneten Hanfpflanze Die Zusammensetzung der Cannabis-Pflanze unterliegt großen Schwankungen, daher ist auch die Qualität hochvariabel. Tetrahydrocannabinol liegt in der Cannabis-Pflanze überwiegend als THC-Säure (THCA), einer Vorläufersubstanz von THC vor. THCA findet sich in unterschiedlichen Mengen in frischem, ungetrocknetem Cannabis und wird während des Trocknungsprozesses teilweise zu THC dekarboxyliert, insbesondere bei starker Hitze, beispielsweise beim Rauchen oder bei der Herstellung von essbaren Cannabis-Produkten. Daraus ergeben sich für Patienten Probleme bei der Dosierung. Dies ist insbesondere in Deutschland relevant, wo getrocknetes Cannabiskraut auch in der Apotheke bezogen werden kann. Die empfohlene Dosierung laut Deutschem Arzneimittel-Codex (DAC) beträgt zweimal täglich 5-10 mg THC. 5 mg THC entsprechen z.B. bei einer THC-reichen Sorte (etwa 22 % THC) 22,7 mg der getrockneten Pflanze, bei einer THC-armen Sorte (etwa 6,3 % THC) jedoch 79,4 mg der getrockneten Pflanze.

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Aus diesen Gründen ist Zubereitungen der Reinsubstanzen der Vorzug zu geben, weil nur damit eine genaue Dosierung und eine rationale Arzneimitteltherapie möglich ist. Endocannabinoid-System In den 1990er-Jahren entdeckten Wissenschaftler im menschlichen Nervensystem spezielle Rezeptoren, an die THC bindet, die sogn. Cannabinoid-Rezeptoren. In der Folge fanden Mechoulam und sein Forschungsteam körpereigene, „endogene“ Liganden: Anandamid (Arachidonoylethanolamid, AEA), angelehnt an den Begriff aus dem indischen Sanskrit „ananda“ für Glückseligkeit, und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG). Die Entdeckung war der Startschuss für die bis heute anhaltende Erforschung des Endocannabinoid-Systems. Das Endocannabinoid-System ist ein körpereigenes Regulationssystem, das neben der Funktion im Zentralnervensystem auch an der Steuerung des Immunsystems und des apoptotischen Zelltods beteiligt ist. Die Endocannabinoide Anandamid und 2-AG sind volle Agonisten an den Rezeptoren CB1 und CB2, während der Cannabis-Inhaltsstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol ein partieller Agonist an beiden Rezeptortypen ist. Zwei Rezeptortypen: CB1 und CB2

CB1-Rezeptoren finden sich hauptsächlich auf Nervenzellen (Kleinhirn, Hippocampus), aber auch im

Darm. Sie spielen im Hypothalamus für die Appetitregulierung eine Rolle, in der Amygdala für

Gedächtnisleistung und emotionale Verarbeitung sowie in Nervenenden für die Schmerzempfindung

eine Rolle.

CB2-Rezeptoren sind v.a. auf Zellen des Immunsystems (z.B. Mastzellen) und in der Peripherie

lokalisiert.

Tierexperimentelle Studien haben vielversprechende Ergebnisse bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen des ZNS und des Magen-Darm-Traktes sowie in der Therapie von Gliomen geliefert. Daher besteht die Hoffnung, dass spezifische CB1- oder CB2-Rezeptoragonisten oder -antagonisten ganz neue therapeutische Perspektiven eröffnen.

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Zur Person Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer Akademischer und beruflicher Werdegang 1976-1980 Studium der Pharmazie an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1984 Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät bei H. Wagner 1990 Habilitation für das Fach „Pharmazeutische Biologie“ an der Universität München 1990 Gastprofessor am Institut für Pharmakognosie der Universität Innsbruck 1993-2002 Universitäts-Professor (C3) am Institut für Pharmazeutische Biologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2002-2004 Universitäts-Professor am Institut für Pharmakognosie der Karl-Franzens-Universität Graz seit 2004 Leiter des Instituts für Pharmazeutische Wissenschaften an der Universität Graz Besondere Tätigkeiten: Langjähriges Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Phytotherapie, Vizepräsident der HMPPA; 2002-2007 Präsident der Society for Medicinal Plant and Natural Product Research (GA); 1998-2001 und 2008-2009 Vizepräsident der GA; 2005-2015 Mitglied im Beirat für Traditionelle Asiatische Medizin (TAM) im Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit; 2015-2017 Präsident der International Society of Ethnopharmacology; 2012-2014 Gründungspräsident der Good Practice in TCM Research Association (GP-TCM RA); seit 2005 Mitglied der Expertengruppe 13A der Europäischen Arzneibuchkommission; seit 2017 Chairman der TCM-Arbeitsgruppe der Europäischen Arzneibuchkommission Autor von mehr als 350 wissenschaftlichen Publikationen; Autor und Mitherausgeber von 6 Büchern; 6 Patente Mitglied im Editorial Board zahlreicher wissenschaftlicher Zeitschriften Gastprofessor an sechs Universitäten in China Zahlreiche Preise und Auszeichnungen, u.a. Egon-Stahl-Preis der Society for Medicinal Plant Research (GA); International Award der Belgian Society of Pharmaceutical Sciences; Norman R. Farnsworth Excellence in Botanical Research Award of the American Botanical Council; Distinguished Achievement Award des National Center for Natural Products Research der University of Oxford, MS, USA; Qihuang International Prize der China Association of Chinese Medicine; Outstanding International Scientist Award (Pranab Banerji Memorial Award) der Society for Ethnopharmacology India. Arbeitsschwerpunkte Analytik und Qualitätsprüfung von Arzneidrogen und Phytopharmaka der Inhaltsstoffe von Arzneipflanzen; phytochemische und pharmakologische Untersuchung von pflanzlichen Arzneidrogen der TCM); Pflanzenmetabolomics; Interaktion von Arzneipflanzen mit dem Darmmikrobiom. Kontakt: Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Universität Graz Universitätsplatz 4, 8010 Graz Tel. +43 (0)316 380 8700 E-Mail: [email protected] Web: https://pharmazie.uni-graz.at/

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5. Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp, Vizepräsidentin der HMPPA, Department für Pharmakognosie, Universität Wien: Die rechtliche Situation von Cannabis – also Pflanzenteilen und Zubereitungen der Pflanze – sowie seinen Reinsubstanzen ist in der österreichischen Suchtmittelgesetzgebung detailliert geregelt. Durch eine Ausnahmeregelung ist der medizinische Einsatz von cannabisbasierten Arzneimitteln erlaubt. Die Aufnahme von Cannabis in den Anhang I der Einzigen Suchtgiftkonvention 1961 der Vereinten Nationen führte dazu, dass sowohl die arzneiliche Verwendung als auch die Erforschung von Cannabis für viele Jahre weitgehend zum Erliegen kam: In diesem Anhang sind nicht verkehrsfähige Suchtstoffe mit höchstem Abhängigkeitspotential wie z.B. auch Heroin oder LSD aufgelistet. Mittlerweile wird die arzneiliche Verwendung von Cannabis weltweit wieder vermehrt untersucht. Suchtmittelgesetzgebung Die Verschreibung von Cannabis (definiert als Blüten- und Fruchtstände von Cannabis sativa L.) ist laut Österreichischer Suchtmittelgesetzgebung in Österreich verboten (Nicht verkehrsfähige Suchtstoffe nach SMG §2 Abs. 1 und Suchtgiftverordnung Anhang I.1.a: Cannabis [Marihuana] Blüten- oder Fruchtstände der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, denen das Harz nicht entzogen worden ist). In der Suchtgiftverordnung gibt es allerdings die Ausnahmeregelung für die Verschreibung von zugelassenen Arzneispezialitäten aus Cannabisextrakten sowie für den Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), isoliert aus Cannabisextrakten für die magistrale Zubereitung. Laut Suchtgiftverordnung § 14 dürfen folgende Substanzen nicht verschrieben werden:

1. Suchtgifte in Substanz;

2. Arzneimittel, die mehr als ein Suchtgift enthalten, ausgenommen zugelassene Spezialitäten;

3. Zubereitungen aus Heroin, Cannabis, Cocablättern, Ecgonin und den im Anhang V der Verordnung

angeführten Stoffen. Ausgenommen sind:

a) Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind,

b) Der aus Cannabisextrakten isolierte Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol mit einem

standardisierten Reinheitsgrad von mehr als 95 Prozent für magistrale Zubereitungen.

Verfügbare cannabisbasierte Arzneimittel in Österreich Dem medizinischen Einsatz cannabisbasierter Arzneimittel steht das Suchtmittelrecht nicht entgegen. Der Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) wurde im Zuge des Beitritts Österreichs zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe dem Anhang IV der Suchtgiftverordnung unterstellt und steht damit weiterhin zur Verfügung – etwa für die magistrale ärztliche Verschreibung, wobei kein spezielles Anwendungsgebiet anzugeben ist. Aktuell sind verschiedene standardisierte Cannabinoid-Medikamente mit gut belegter Wirksamkeit in Österreich zugelassen:

Dronabinol (= internationaler Freiname für Delta-9-Tetrahydrocannabinol [THC]): Dabei handelt es

sich um ein natürliches, psychoaktives Cannabinoid der Hanfpflanze und den pharmakologisch

wichtigsten Cannabisinhaltsstoff. THC wurde erstmals in den 1960er Jahren aus Cannabis isoliert. Die

Erstzulassung des synthetisch hergestellten Arzneistoffes THC erfolgte 1985 in den USA.

Der halbsynthetisch hergestellte Arzneistoff Dronabinol (THC) ist seit 2004 als Rezepturarzneimittel in

Österreich verordnungsfähig. Seit 2015 ist auch natürliches, aus Cannabisextrakt isoliertes Dronabinol

mit einem standardisierten Reinheitsgrad von > 95 % für magistrale Zubereitungen ärztlich

verschreibungsfähig (Kapseln zu 2,5 mg, 5 mg und 10 mg und 2,5 %ige, 5 %ige ölige Lösung). Die

Monographie im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC) stellt die Qualität des Rezepturarzneistoffes

sicher. Als Vorteile sind die exakte und reproduzierbare Dosierbarkeit, die exakte Titrierbarkeit der

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individuell adäquaten Dosis für eine Dauertherapie sowie die Qualität und einfache Anwendbarkeit

von Dronabinol hervorzuheben.

Nabiximols ist eine als Arzneistoff verwendete Extraktmischung aus den Blättern und Blüten der

Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) und enthält jeweils standardisierte Gehalte an Delta-9-

Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).

Nabiximols in ethanolischer Lösung ist als Sublingualspray in Österreich seit 2012 der ärztlichen Verschreibung zugänglich (Ein Sprühstoß [100 Mikroliter Spray] enthält 2,7 mg THC, 2,5 mg CBD sowie 40 mg Ethanol).

Nabilon ist ein vollsynthetisches THC-Analogon; das Arzneimittel ist in Kapselform mittels ärztlicher

Verschreibung erhältlich; es unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.

Cannabidiol (CBD) ist ein natürliches Cannabinoid, nicht psychoaktiv und unterliegt daher nicht den

suchtmittelrechtlichen Vorschriften. CBD ist derzeit in Österreich eine Rezeptursubstanz für die

Herstellung von Lösungen und Kapseln in der Apotheke; für die Sicherstellung der Qualität der

Rezeptursubstanz gibt es seit 2016 eine Monographie im DAC. CBD ist seit Herbst 2016 in Deutschland

als Arzneimittel verschreibungspflichtig. CBD befindet sich derzeit als Fertigarzneimittel in klinischer

Entwicklung mit Orphan Drug Designation von FDA und EMA.

Wissenschaftliche Evidenz Die Frage des medizinischen Einsatzes von Cannabis (Blüten- und Fruchtstände von Cannabis sativa L.) und damit in Verbindung die Änderung der Rechtslage ist ausschließlich anhand der wissenschaftlichen Evidenz zu beurteilen. Cannabinoide (Dronabinol, Nabiximols, Nabilon und in Bälde auch CBD-haltige Arzneimittel) stehen in Österreich für Patienten zur Verfügung. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Produkte, die ihre Wirksamkeit und arzneimitteltechnische Sicherheit bereits bewiesen haben. Hingegen gibt es keinen Beweis dafür, dass die medizinische Wirkung von Cannabis oder Marihuana besser wäre als die bereits verfügbaren therapeutischen Cannabinoid-Reinsubstanzen. Insbesondere fehlt der wissenschaftliche Nachweis der Vorteile von Marihuana im Vergleich zum Wirkstoff Dronabinol, dessen Wirksamkeit bei einigen Indikationen durch Studien und medizinische Erfahrung sehr gut dokumentiert ist. Die Sicherheit der Therapie ist hoch – bisher wurde weltweit kein Todesfall im Zusammenhang mit einer Cannabinoid-Behandlung dokumentiert. Im herkömmlichen Dosierungsbereich treten kaum Nebenwirkungen auf.

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Zur Person Univ.-Prof.i.R. Mag.pharm. Dr. Dr.h.c. Brigitte Kopp Akademischer und beruflicher Werdegang: Studium der Pharmazie an der Universität Wien, der Chemie und Physik an der TU Wien 1976 Promotion am Institut für Pharmakognosie bei K. Jentzsch 1983 Habilitation für das Fach Pharmakognosie/Pharmazeutische Biologie 1989 und 1999 Ruf als Professor für Pharmakognosie an die Universitäten Innsbruck und Graz seit 2000 Professorin für Pharmakognosie an der Universität Wien; zahlreiche Auszeichnungen und

Gastprofessuren 2000-2004 Studiendekanin an der Fakultät für Naturwissenschaften der Universität Wien 2004-2014 Studienpräses der Universität Wien 2004-2014 2008-2011 Präsidentin der Society for Medicinal Plant and Natural Product Research (GA);

12 Jahre Vizepräsidentin dieser Gesellschaft Langjähriges Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Phytotherapie, Vizepräsidentin der HMPPA, Mitglied der Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) in Deutschland, Mitglied in der Expertengruppe 13B der Europäischen Arzneibuchkommission, Mitglied der Expertengruppe des Österreichischen Arzneibuches und Mitglied der Arzneibuchkommision, Mitglied der Lebensmittelcodexkommission sowie der Untergruppen „Tee und teeähnliche Getränke“ sowie „Nahrungsergänzungsmittel“; vielfache Gutachtertätigkeit. Forschungsschwerpunkte sind Arzneipflanzen und Naturstoffe mit zytostatischer und/oder entzündungshemmender Wirkung, Entwicklung von Methoden zur Qualitätsprüfung von Arzneidrogen und Zubereitungen, Pflanzliche Biotechnologie zur Herstellung hochwertiger Arzneipflanzen sowie biogener Arzneistoffe. Kontakt: Department für Pharmakognosie

Universität Wien 1090 Wien, Althanstraße 14 Tel. 01/42 77-55971 E-Mail: [email protected] Web: https://pharmakognosie.univie.ac.at/people/kopp-brigitte/

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6. Stellenwert der Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis

o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress, EDPM, FFPMCAI(hon, Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin, Medizinische Universität Wien/ AKH Wien: Die Hanfpflanze (Cannabis) wurde von der Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) aufgrund ihrer Vielfalt an Inhaltsstoffen mit unterschiedlichsten pharmakologischen Eigenschaften zur Arzneipflanze 2018 in Österreich gekürt. Essenziell ist dabei eine grundlegende Unterscheidung zwischen der Pflanze Cannabis selbst, deren Zubereitungen (Haschisch oder Marihuana) wegen ihrer berauschenden Wirkung inhaliert werden, und ihren spezifischen Hauptinhaltsstoffen (Cannabinoide). Diese können als Reinsubstanzen bei bestimmten Beschwerdebildern – durch klinische Studien mit hoher Evidenz belegte – positive medizinische Wirkungen erzielen. Cannabisextrakt enthält allein mehr als 100 verschiedene Cannabinoide, zusätzlich noch unzählige Terpene und Flavonoide. Die zwei wichtigsten Cannabinoid-Reinsubstanzen sind bereits seit längerem als Arzneimittel verfügbar. Wie jedes andere Medikament besitzen sie klare Einsatzgebiete, Kontraindikationen und Nebenwirkungen. Zu differenzieren ist grundsätzlich zwischen aus der Pflanze gewonnenem oder synthetisch hergestelltem Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Sie sind durch ein unterschiedliches Wirkungsspektrum charakterisiert und kommen daher auch bei unterschiedlichen Krankheiten zur Anwendung. Der Nutzen der Reinsubstanzen ist in den zugelassenen Indikationen bereits in klinischen Studien sowie teilweise auch in Metaanalysen mit hoher Evidenz belegt und in renommierten Fachjournalen publiziert. Weitere Studien sind noch im Laufen. Ein wesentlicher Vorteil der Einzelsubstanzen besteht darin, dass sie eine gezielte Dauer-Therapie mit genauer, reproduzierbarer Dosierung und konstanten Blutspiegeln gewährleisten. Dies ist durch inhaliertes Cannabis keinesfalls möglich. Verfügbare Produkte THC, das u.a. berauschende, antispastische, antiemetische, analgetische und appetitanregende Eigenschaften besitzt, ist unter der Bezeichnung Dronabinol in Deutschland bereits seit 1998 und in Österreich seit 2004 verschreibbar. Neben den magistralen Zubereitungen von Dronabinol als Rezepturarzneimittel in Form von Kapseln oder Tropfen ist auch ein Sublingual-Spray mit einer Dronabinol-CBD-Mischung im Handel. Daneben sind synthetisches Dronabinol sowie das synthetische THC-Analogon Nabilone auf dem heimischen Arzneimittel-Markt. Cannabidiol (CBD) besitzt keinerlei berauschende oder suchterzeugende Effekte, sondern ist v.a. antientzündlich, antiepileptisch und antipsychotisch sowie – geringer als Dronabinol - auch analgetisch wirksam. Es kann in Österreich derzeit auch in Form magistraler Zubereitungen in Apotheken bezogen werden. Außerdem gibt es mittlerweile im Handel sowie im Internet eine Vielzahl diverser THC-freier Produkte mit Hanf zu kaufen. Unterschiedliche Einsatzgebiete

Dronabinol (THC): Einsatzgebiete sind v.a. Tumorschmerzbehandlung und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin – also in der Behandlung von schweren chronischen Schmerzen und anderen Symptomen bei Tumor- und Palliativpatienten als Ergänzung (Add-on) zu Opioiden. Cannabinoide können starke Opioide keinesfalls ersetzen, aber deren Wirkung steigern und deren Nebenwirkungen wie v.a. Appetitmangel oder Übelkeit reduzieren. In den USA wurde Dronabinol aufgrund seiner antiemetischen Wirkung bereits Mitte der 1980er-Jahre zur Behandlung der Chemotherapie-assoziierten Übelkeit bei Krebspatienten zugelassen. Anfang der 1990er-Jahre folgte die Zulassung für das sogenannte Wasting-Syndrom (Magersucht) bei Tumor- und v.a. auch AIDS-Patienten. Weitere Einsatzgebiete sind schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose (MS) sowie neuropathische chronische Schmerzen, die durch herkömmliche medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapien nicht ausreichend gelindert werden können.

Cannabidiol (CBD): Die am besten untersuchten Indikationen sind frühkindliche refraktäre Epilepsien, kindliche Schizophrenie sowie die Vorbeugung von Graft-versus-Host-Reaktionen nach

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Knochenmarkstransplantationen. Auch die Schizophrenie bei Erwachsenen könnte eine sinnvolle Indikation darstellen. Als weitere Einsatzgebiete kommen entzündliche Erkrankungen und Glio-blastome infrage, dazu fehlen jedoch noch aussagekräftige klinische Studien. Derzeit gilt Cannabidiol in Österreich nicht als Arzneistoff, es dürfte jedoch in absehbarer Zeit in den USA und Europa erste Arzneimittel-Zulassungen bekommen.

Verschreibungsmodalitäten in Österreich Für die Verordnung THC-haltiger Präparate ist lediglich ein Suchtgiftrezept („Suchtgift-Vignette“) erforderlich. Die Verschreibung kann durch jeden Arzt erfolgen, für die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen sind jedoch in jedem Fall eine begründete medizinische Indikation und die chefärztliche Genehmigung notwendig. Cannabidiol-haltige, THC-freie Zubereitungen aus Hanf können als Nahrungsmittel (Hanföl, Tee, etc.) gekauft werden, sind in dieser Form jedoch aufgrund variierender Mengen an Inhaltsstoffen für Therapiezwecke nicht geeignet. Eine medizinische Wirkung ist ausschließlich durch Kapseln oder eine hochprozentige Lösung (10 %) zu erreichen, die auf Rezept in der Apotheke bezogen werden können. Geringes Suchtpotenzial Cannabidiol besitzt aufgrund fehlender berauschender Wirkung keinerlei Suchtpotenzial. Dronabinol hat ein geringes Sucht- und Abhängigkeitspotenzial. Zwar kann Dronabinol nach langem und hochdosiertem Gebrauch Entzugsreaktionen auslösen, einige Daten deuten aber darauf hin, dass Dronabinol und vor allem Cannabidiol sogar geeignet sein könnten, Drogenabhängige bei einem Entzug zu unterstützen. Verkehrstüchtigkeit Dronabinol ist tage- und wochenlang im Harn nachweisbar. Patienten können sich von ihrem Arzt bescheinigen lassen, dass sie Dronabinol aus medizinischen Gründen einnehmen. Sie müssen nach österreichischem Recht vor jeder Teilnahme am Straßenverkehr selbst ihre Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Eine Selbsteinschätzung ist bei konstanter Dosierung in der Regel möglich, lediglich zu Therapiebeginn, solange die Dosis langsam gesteigert wird, sowie im Zusammenwirken mit anderen berauschenden oder psychoaktiven Substanzen (Zusatzmedikation, Alkoholkonsum) sollte grundsätzlich auf das Lenken von Fahrzeugen verzichtet werden. Generell sollten spezielle Umstände wie Übermüdung, Fieber, andere Erkrankungen, welche per se die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können, berücksichtigt werden und zu höchster Vorsicht Anlass geben. Wertvolle Arzneimittel Cannabinoidsubstanzen sind definitiv als Arzneimittel in der Schulmedizin angekommen! Das körpereigene Endocannabinoid-System hat eine wesentliche Bedeutung als integrativ modulierendes System zwischen großen Regelkreisen wie Immun-, Nerven- und Hormonsystem. Die in diese Systeme eingreifenden Cannabinoide sind wertvolle Arzneimittel, für die in Zukunft weitere Einsatzgebiete entdeckt werden. Daher ist eine seriöse Trennung zwischen Cannabinoiden als Medizin und Cannabis als Rauschmittel extrem wichtig. Es gibt keinen Patienten, der in Österreich illegal zur Cannabispflanze greifen muss, um die nachgewiesene Wirkung bestimmter Cannabinoide zu nutzen. Die Reinsubstanzen bieten den Vorteil, dass sie gezielt und in bedarfsgerecht exakter Dosierung eingesetzt werden können. Dies gilt für die bereits zugelassenen THC-Präparate ebenso wie für Cannabidiol, dessen erste Arzneimittelzulassung – vermutlich für die Indikation kindliche Epilepsie – in naher Zukunft zu erwarten ist.

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Zur Person o.Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress EDPM, FFPMCAI (hon) Ordinarius für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerzmedizin an der Medizinischen Universität / Allgemeines Krankenhaus Wien und Vorstand der Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin der MedUni Wien/AKH Wien Nach Promotion, Forschungstätigkeit, Facharztausbildung und Habilitation in Deutschland wurde Professor Kress 1989 mit dem Zentraleuropäischen Anästhesie-Preis ausgezeichnet. Mit 40 Jahren erhielt Professor Kress 1993 den Lehrstuhl für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerzmedizin an der Universität Wien. Neben der deutschen und österreichischen Facharztanerkennung besitzt er Zusatzqualifikationen in präklinischer Notfallmedizin, Spezieller Anästhesiologischer Intensivmedizin, sowie nationale und internationale Diplome in Spezieller Schmerzmedizin (ÖÄK-Diplom, European Diploma in Pain Medicine EDPM). Professor Kress war von 2008 bis einschließlich 2017 Präsident der European Pain Federation EFIC in Brüssel, deren Executive Board und Council er seit 2000 angehörte. Er ist Ehrenmitglied der Polnischen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, Honorary Fellow der Faculty of Pain Medicine des College of Anaesthetists of Ireland (FFPMCAI) sowie Vorstandsmitglied und Past-Präsident der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG). Professor Kress war Academician der European Academy of Anaesthesiology (EAA), im Gründungsvorstand der Österreichischen Palliativ-Gesellschaft (OPG) und Gründungsvorsitzender der Sektion Schmerz der Österreichischen Gesellschaft für Anaesthesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI). Professor Kress veröffentlichte über 200 internationale wissenschaftliche Buch- und Zeitschriftenartikel. Seine vielfältigen klinischen Tätigkeiten und Forschungsgebiete umfassen medikamentöse Behandlung akuter und chronischer Schmerzen, Pharmakologie der Analgetika, Narkotika und Cannabinoide, Tumorschmerz, Palliativmedizin, sowie interventionelle Analgesieverfahren einschließlich Neuromodulation. Er ist mehrfacher Buchherausgeber, war langjähriger Deputy Editor der internationalen wissenschaftlichen Fachzeitschrift European Journal of Pain, Mitherausgeber von Acute Pain, Editor von CHANGE PAIN News & Reviews Journal und der ÖSG Schmerznachrichten. Er veranstaltete mit seiner Abteilung 20 Internationale Wiener Schmerzsymposien und organisierte als Kongresspräsident drei Europäische Schmerzkongresse sowie einen Europäischen Palliativkongress (EAPC). Kontakt: Medizinische Universität / AKH Wien Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin 1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20 Tel. Sekretariat: +43-1-4040041440 E-Mail: [email protected]

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7. Zusammenfassung: Arzneipflanze 2018 Cannabis sativa Pharmazeutische Nutzung und ihre Bedeutung in der Medizin Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) wurde in Österreich von der Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) – bestehend aus ExpertInnen der pharmazeutischen Institute der Universitäten Graz, Innsbruck und Wien – aufgrund ihrer aktuellen Bedeutung, der Vielfalt an interessanten pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffen, und der Tatsache, dass sie nun in Österreich zur Arzneistoffgewinnung angebaut wird, zur Arzneipflanze des Jahres 2018 gekürt. Die HMPPA ist ein einzigartiges wissenschaftliches Netzwerk, das seit seiner Gründung am 1. Dezember 2006 mit höchster Kompetenz daran arbeitet, Naturstoffe zu erforschen und pflanzliche Arzneistoffe zu entwickeln, und versucht, diese Erkenntnisse gemeinsam mit Partnern aus Medizin und Wirtschaft zum Wohle der Patienten nach modernsten wissenschaftlichen Standards umzusetzen. „Die erklärten Tätigkeitsfelder der HMPPA sind die Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung, deren Umsetzung in der Pharmazeutischen Industrie, sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich pflanzlicher Arzneimittel“, betont Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner, Präsident der HMPPA, Abteilung für Pharmakognosie am Institut für Pharmazie, Universität Innsbruck. Ein jährliches Highlight ist es auch, die Arzneipflanze des Jahres in Österreich zu küren. Zu den Kriterien zählen u.a. Bezug zu Österreich, wissenschaftliche Aktualität, Bedeutung in Medizin und Pharmazie, wirtschaftliche Bedeutung und neue Indikationsgebiete. Die Wahl für 2018 fiel auf die Hanfpflanze Cannabis sativa, die zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt zählt und eine Fülle verschiedener Cannabinoide, Terpene und Flavonoide enthält. Faserhanf und Drogenhanf „In Österreich wird Cannabis sativa ssp. sativa einerseits v.a. wegen der langen Fasern als Faserhanf landwirtschaftlich im Feldanbau genutzt. Andererseits wird sie seit kurzem von der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) wegen ihres Gehaltes an Cannabinoiden als Drogenhanf für die Isolierung von Dronabinol unter streng kontrollierten Bedingungen in Gewächshäusern kultiviert“, berichtet em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz, Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische Universität Wien. Reinsubstanzen als Arzneimittel Essenziell ist eine Unterscheidung zwischen den Zubereitungen der Pflanze Cannabis sativa, (Haschisch oder Marihuana), die auch wegen ihrer berauschenden Wirkung verwendet werden, und den als Reinsubstanzen verwendeten und als „Cannabinoide“ bezeichneten spezifischen Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabiol (THC) und Cannabidiol (CBD). „THC und CBD besitzen ein unterschiedliches Wirkspektrum und können bei bestimmten Beschwerdebildern positive medizinische Wirkungen erzielen“ erklärt Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer, Vizepräsident der HMPPA, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz. Die Zusammensetzung des Inhaltsstoffspektrums in der Cannabis-Pflanze unterliegt großen Schwankungen, daher ist auch die Qualität der Droge hoch variabel. Aus diesen Gründen ist für medizinische Zwecke Zubereitungen der Reinsubstanzen der Vorzug zu geben, weil nur damit eine genaue Dosierung und eine rationale Arzneimitteltherapie möglich ist. Die rechtliche Situation von Cannabis – also Pflanzenteilen und Zubereitungen der Pflanze – sowie seinen Reinsubstanzen ist in der österreichischen Suchtmittelgesetzgebung detailliert geregelt. „Durch eine Ausnahmeregelung ist der medizinische Einsatz von cannabisbasierten Arzneimitteln erlaubt“, erläutert Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp, Vizepräsidentin der HMPPA, Department für Pharmakognosie, Universität Wien. Medizinische Einsatzgebiete von Dronabinol und Cannabidiol „Partialsynthetisches THC ist unter der Bezeichnung Dronabinol in Deutschland bereits seit 1998 und in Österreich seit 2004 rezeptierbar sowie seit 2015 ist auch das aus Cannabisextrakt isolierte THC (Dronabinol) für magistrale Zubereitungen ärztlich verschreibungsfähig. Durch klinische Studien mit hoher Evidenz belegte Einsatzgebiete sind v.a. Tumorschmerzbehandlung und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin, Chemotherapie-assoziierte Übelkeit sowie Magersucht bei Tumor- und AIDS-Patienten, schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose sowie neuropathische chronische Schmerzen“, erläutert o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress, EDPM, FFPMCAI(hon), Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin, Medizinische Universität

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Wien/ AKH Wien. Neben den magistralen Zubereitungen von Dronabinol als Rezepturarzneimittel in Form von Kapseln oder Tropfen ist auch ein Sublingual-Spray mit einer Dronabinol-CBD-Mischung im Handel. Daneben sind synthetisches Dronabinol sowie das synthetische THC-Analogon Nabilon auf dem heimischen Arzneimittel-Markt. Die am besten untersuchten Indikationen für CBD sind frühkindliche refraktäre Epilepsien, kindliche Schizophrenie sowie die Vorbeugung von Graft-versus-Host-Reaktionen nach Knochenmarkstransplantationen. Auch die Schizophrenie bei Erwachsenen könnte eine sinnvolle Indikation darstellen. Eine eventuelle Anti-Tumorwirkung bei Glioblastomen wird erforscht und ist noch nicht gesichert. CBD ist in Österreich derzeit eine Rezeptursubstanz, Zubereitungen sind über Apotheken erhältlich. CBD dürfte jedoch in absehbarer Zeit in Europa und den USA erste Arzneimittel-Zulassungen – vermutlich in der Indikation frühkindliche Epilepsie – bekommen. Endocannabinoid-System In den 1990er-Jahren entdeckten Wissenschaftler im menschlichen Nervensystem spezielle Rezeptoren (CB1, CB2), an die THC bindet. In der Folge wurden zwei körpereigene, also endogene Liganden gefunden: die Arachidonsäurederivate Anandamid (Arachidonoylethanolamid, AEA), und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG). Diese Entdeckungen waren der Startschuss für die bis heute anhaltende Erforschung des Endocannabinoid-Systems. „Es repräsentiert ein körpereigenes, physiologisches Regulationssystem, das neben seiner Funktion im Zentralnervensystem auch an der Steuerung des Immunsystems und des apoptotischen Zelltods beteiligt ist“, so Prof. Bauer. Tierexperimentelle Studien haben vielversprechende Ergebnisse bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen des ZNS und des Magen-Darm-Trakts sowie bei Gliomen geliefert. Daher besteht die Hoffnung, dass spezifische CB1- oder CB2-Rezeptoragonisten oder -antagonisten neue therapeutische Perspektiven eröffnen können. Seriöse Trennung wichtig Die in das Endocannabinoid-System eingreifenden Cannabinoide sind wertvolle Arzneimittel, für die in Zukunft weitere Einsatzgebiete entdeckt werden. „Daher ist eine seriöse Trennung zwischen Cannabinoiden als Medizin und Cannabis als Rauschmittel extrem wichtig“, betont Prof. Kress. „Es gibt keinen Patienten, der in Österreich illegal zur Cannabispflanze greifen muss, um die nachgewiesene Wirkung bestimmter Cannabinoide zu nutzen. Die Reinsubstanzen bieten den Vorteil, dass sie gezielt, in bedarfsgerecht exakter und damit reproduzierbarer Dosierung eingesetzt werden können.“ Wissenschaftliches Symposium „Cannabis in der Medizin“ Donnerstag 15. November 2018, an der Universität Wien, Kleiner Festsaal, Universitätsring 1, 1010 Wien Weitere Infos: http://www.hmppa.at

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8. Pressebilder Für die redaktionelle Berichterstattung stellen wir Ihnen diese Bilder gerne honorarfrei zur Verfügung. Sie finden sie in drucktauglicher Qualität auf dem beiliegenden USB-Stick.

Hermann Stuppner Chlodwig FRANZ Rudolf Bauer © privat © privat © Sissi Furgler Fotografie

Brigitte Kopp Hans Georg Kress © Foto Wilke © privat Das seitens AGES zur Verfügung gestellte Foto-Material kann bei Nennung „Copyright: AGES“ kostenfrei redaktionell verwendet werden. Eine darüber hinaus reichende, gewerbliche Verwendung bzw. Nutzung in der Werbung ist explizit ausgeschlossen:

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