ATB Bau Gasleitungen

28
ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH Stand: 20.01.2011 Allgemeine technische Bedingungen für den Bau von Gasleitungen und Gasanlagen (Stand 20.01.2011)

description

not important

Transcript of ATB Bau Gasleitungen

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH Stand: 20.01.2011

    Allgemeine technische Bedingungen fr den Bau von Gasleitungen und Gasanlagen

    (Stand 20.01.2011)

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 2 - Stand: 20.01.2011

    Inhaltsbersicht Seite 1. Abschnitt: Geltungsbereich 3 2. Abschnitt: Allgemeines 3 3. Abschnitt: Qualittssicherung 8 4. Abschnitt: Ausfhrung von Tiefbauarbeiten

    Herstellung des Rohrleitungsgrabens 8 5. Abschnitt: Ausfhrung von Tiefbauarbeiten

    Verfllung des Rohrleitungsgrabens 10 6. Abschnitt: Ausfhrung von Tiefbauarbeiten

    Wiederherstellung des Arbeitsraums/ Arbeitsstreifens 11

    7. Abschnitt: Wiederherstellen von Drnagen 12 8. Abschnitt: Materialbeistellung 12 9. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Einbau von Krmmern und Biegen von Rohren 13 10. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Schweien der Stahlrohre 14 11. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Schweien PE-Rohre 16 12. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Umhllen 17 13. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Absenken des Rohrstranges 18 14. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Rohrbauarbeiten

    Rohrverbindungen 19 15. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Einbau von Zubehr 19 16. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Auftriebsschutz 20 17. Abschnitt: Schlussprfung 20 18. Abschnitt: Hausanschlsse 21 19. Abschnitt: Gasanlagen

    Allgemeine technische Forderungen 21 20. Abschnitt: Gasanlagen

    Farbanstrich 23 21. Abschnitt: Gasanlagen

    Aufstellung 23 22. Abschnitt: Abnahme 24 23. Abschnitt: bersicht zu den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln 24 24. Abschnitt: bersicht zu den DIN-Normen 24 25. Abschnitt: bersicht zum DVGW-Regelwerk 27 26. Abschnitt: bersicht der sonstigen allgemeingltigen technischen Regeln 28 27. Abschnitt: bersicht der DVS-Richtlinien und Merkbltter 28 28. Abschnitt: Richtlinien bzw. betriebliche Regelungen von MITGAS 29

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 3 - Stand: 20.01.2011

    1. Abschnitt: Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Technischen Bedingungen (ATB) gelten fr den Bau von Gasleitungen und Gasanlagen der MITGAS Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH. (nachfolgend Auftraggeber benannt).

    2. Abschnitt: Allgemeines

    2.1 Grundlegendes

    2.1.1 Fr den Bau von Gasleitungen und Gasanlagen ist Bestandteil dieser ATB die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung (BauStellV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

    2.1.2 Die Arbeiten sind nach dem gltigen DVGW-Regelwerk auszufhren. Voraussetzung fr die Erfllung dieses Vertrages ist, dass der Auftragnehmer den Besitz einer gltigen DVGW-Zulassung nachweist.

    2.1.3 Der Auftragnehmer hat das Bauvorhaben unter eigener Verantwortung nach den vertraglichen Vereinbarungen auszufhren. Dabei hat er die anerkannten Regeln und den Stand der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Beschaffung, Vor- und Einhaltung der erforderlichen und zur Ausfhrungszeit gltigen Vorschriften, Verordnungen, Normen usw. ist Sache des Auftragnehmers.

    2.1.4 Das vom Auftragnehmer durchzufhrende Bauvorhaben umfasst die Gestellung smtlicher Ausrstungen, Arbeitskrfte, Materialien, Dienstleistungen, Beaufsichtigungen, Arbeitsgerte und Werkzeuge, Transportmittel, vorber gehende Einrichtungen und aller anderen Dinge, die fr das Bauvorhaben im Sinne des Vertrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer sorgt auch fr die Versicherung aller Arbeitskrfte, die im Zusammenhang mit der Erfllung der Vertragspflichten bei der Durchfhrung des Bauvorhabens ttig sind. Der Auftraggeber kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen.

    2.1.5 Fr die Einhaltung aller Ma- und Ausfhrungsangaben ist der Auftragnehmer allein verantwortlich.

    2.1.6 Der Auftragnehmer hat die von anderen ausgefhrten Vorleistungen, mit oder an denen er seine Arbeiten (Anschlussarbeiten) ausfhren soll, vorher auf deren ordnungsgeme Ausfhrung zu prfen sowie erkennbare Mngel an den vom Auftraggeber oder anderen Firmen beigestelltem Material oder an durchgefhrten Leistungen oder Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausfhrung dem Auftraggeber unverzglich mitzuteilen. Unterlsst er dies, bernimmt er damit die volle Verantwortung.

    2.1.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern betriebliche Belange es erfordern, auch bei widrigen Witterungsbedingungen die erforderlichen Arbeiten auszufhren, es sei denn, dass denen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entgegenstehen.

    2.1.8 Die erforderlichen ffentlich-rechtlichen Genehmigungen zur Ausfhrung der Arbeiten werden, soweit nicht anders vereinbart, vom Auftragnehmer eingeholt.

    2.1.9 Whrend der Durchfhrung des Bauvorhabens sind smtliche einschlgigen Bundes- und Landesgesetze sowie Verordnungen, behrdliche Erlasse und Anordnungen zu befolgen.

    2.2 Sicherheit

    Verantwortlicher

    2.2.1 Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer dem projektbetreuenden Baubegleiter von MITGAS einen verantwortlich eingesetzten, qualifizierten Mitarbeiter (Arbeitsverantwortlicher) zu benennen, der als Aufsichtsfhrer fr die Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verantwortlich ist. Projektbetreuender Baubegleiter ist, wer die vertraglich gebundenen Leistungen hinsichtlich ihrer projektgerechten Ausfhrung berwacht.

    2.2.2 Werden Arbeiten an bestehenden Gasanlagen oder an unter Druck stehenden Gasleitungen von MITGAS oder zu deren Inbetriebnahme (Begasung) durchgefhrt, hat der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn dem Beauftragten des Anlagenbetreibers (Anlagenverantwortlicher) einen Arbeitsverantwortlichen zu benennen.

    2.2.3 Bei Arbeiten an und in gastechnischen Anlagen muss der Arbeitsverantwortliche die Mindestqualifikationsanforderungen nach der BGR 500 Teil 2, Kapitel 2.3.1 Arbeiten an Gasleitungen (ehem. BGV D 2) erfllen und die Bestimmungen der BGV C 6 Anlagen fr Gase der ffentlichen Gasversorgung (ehem. VBG 52) bercksichtigen. Bei Arbeiten in abgeschlossenen elektrischen Betriebssttten (dazu zhlen u. a. Messschrnke in GDM-Anlagen) muss der Arbeitsverantwortliche mindestens eine unterwiesene Person im Sinne der BGV A 2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (ehem. VBG 4) sein. Des Weiteren sind durch den Auftragnehmer Arbeitsmittel zu benutzen, die der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 4 - Stand: 20.01.2011

    2.2.4 Der Anlagenverantwortliche legt fest, ob eine zustzliche berwachung durch den Auftraggeber erfolgen muss. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten in abgeschlossenen gastechnischen und/oder elektrischen Betriebssttten oder in der Nhe von unter Spannung stehenden Teilen, die von gas- und/oder elektrotechnischen Laien (z. B. Maurer, Anstreicher, Schlosser usw.) durchgefhrt werden sowie bei allen weiteren Ttigkeiten in betriebsbedingt gefhrlichen oder gefahrgeneigten Bereichen.

    2.2.5 Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, nachdem eine Einweisung des Arbeitsverantwortlichen durch den Anlagenverantwortlichen erfolgt ist und der Arbeitsverantwortliche sich davon berzeugt hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmanahmen durchgefhrt sind. Auf Anforderung des Anlagenverantwortlichen hat der Arbeitsverantwortliche die Einweisung schriftlich zu besttigen.

    2.2.6 Soweit es fr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erforderlich ist, ist der Projektbetreuer/ Anlagenverantwortliche befugt, Sicherheitsmanahmen gegenber den Erfllungsgehilfen des Auftragnehmers anzuordnen. Solche Manahmen entbinden den Arbeitsverantwortlichen nicht von seiner Verantwortung (Garantenpflicht) gegenber seinen Erfllungsgehilfen. Alle Erfllungsgehilfen des Auftragnehmers haben die jeweils gltigen Vorschriften und Regelwerke zu befolgen. Das gilt besonders auch fr die Benutzung von persnlichen Schutzausrstungen (z. B. Kopfschutz, Handschutz, Augenschutz, Gehrschutz).

    2.2.7 Der Arbeitsverantwortliche sowie seine Erfllungsgehilfen haben ber so umfangreiche Sprach-kenntnisse zu verfgen, dass sie den Anweisungen, insbesondere den sicherheitstechnischen Einweisungen des Anlagenverantwortlichen folgen knnen.

    2.2.8 Der projektbetreuende Baubegleiter/Anlagenverantwortliche ist berechtigt, im Falle eines Verstoes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeiten einstellen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei den vorgenannten Versten, den Vertrag fristlos zu kndigen.

    2.2.9 Die Mitarbeiter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes werden von ihrer Verschwiegenheitspflicht bei Versten gegen Arbeitsschutzvorschriften durch das auftragnehmende Unternehmen befreit. Sie erhalten das Recht den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen.

    2.2.10 Dem Anlagenverantwortlichen (MITGAS) sind alle anzeigepflichtigen Unflle in Verbindung mit Arbeiten an MITGAS-eigenen Gasanlagen und Gasleitungen anzuzeigen.

    2.3 Baugenehmigung

    2.3.1 Die Genehmigung zur Benutzung von privaten und ffentlichen Flchen (z. B. Autobahnen, Bundes-, Land-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraen, Brcken und Bundesbahngelnde, Privatwegen und -grundstcken) holt der Auftraggeber bzw. bei Gasanlagen der Auftragnehmer ein.

    2.3.2 Die Trasse legt der Auftraggeber fest. Das Abstecken der Rohrgrabenachse erfolgt ebenfalls durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten. Der Auftragnehmer hat die abgesteckte Trasse genau einzuhalten.

    2.4 Arbeitsraum/Arbeitsstreifen, Abgrenzungen des Arbeitsraums/Arbeitsstreifens, Notzune, vorbergehende Zugnge, Baustellensicherung

    2.4.1 Zur Durchfhrung der Arbeiten wird dem Auftragnehmer ein Arbeitsraum/Arbeitsstreifen zur Verfgung gestellt.

    2.4.2 Die Arbeitsraum-/Arbeitsstreifenbreite wird entsprechend den Besonderheiten des Bauvorhabens in den Bauplnen bzw. bei der Trassenbegehung festgelegt.

    2.4.3 Vor Aufnahme der Rohrgrabenherstellung hat der Auftragnehmer den Arbeitsraum/Arbeitsstreifen in unbebauten Gebieten nach Angaben des Auftraggebers zu rumen.

    2.4.4 Der Ausdruck "rumen" umfasst die Beseitigung von Feldfrchten, Unterholz (auch einzeln stehender Bume) sowie sonstigen Bauhindernissen.

    2.4.5 Grundstzlich ist der Arbeitsraum/Arbeitsstreifen ber seine ganze Breite zu rumen. Einschrnkungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

    2.4.6 Der Arbeitstreifen ist ber die gesamte Ausdehnung zu roden.

    2.4.7 Der Ausdruck "roden" umfasst das Ausgraben und Beseitigen von Baumstmpfen und Wurzeln. Das gesamte vom Arbeitsraum/Arbeitsstreifen abgerumte Gestrpp, die gerodeten Stubben usw. sind im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, den Eigentmern, Pchtern und/oder Behrden zu entfernen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 5 - Stand: 20.01.2011

    2.4.8 Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsausfhrung auf den Arbeitstreifen zu beschrnken. Bentigt der Auftragnehmer zustzliches Gelnde als Arbeitsraum oder Zugang zur Baustelle hat er dieses mit dem Eigentmer oder Pchter zu vereinbaren. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber derartige Abmachungen schriftlich vorzulegen.

    2.4.9 Flurschden sind mglichst zu vermeiden. Flurschden sind durch den Auftragnehmer zu regulieren bzw. von ihm selbst zu beseitigen. Im brigen werden vom Auftraggeber festgestellte vermeidbare Flurschden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer hat festgestellte Flurschden zu dokumentieren.

    2.4.10 Bei Vorfinden von Sprengkrpern auf oder neben dem Arbeitsraum/Arbeitsstreifen hat der Auftragnehmer sofort die zustndigen Behrden und den Auftraggeber zu benachrichtigen. Die Baustelle ist entsprechend Kampfmittel KAVO zu sichern.

    2.4.11 Der Auftragnehmer hat alle Bauwerke, Grenzsteine sowie Vermessungspunkte und dergleichen zu schtzen. Wenn es notwendig sein sollte, sie zu ihrer Sicherung zu entfernen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen. Das Wiedereinmessen und Setzen von Grenzsteinen wird vom Auftraggeber gesondert an die zustndigen Katastermter oder an ffentlich bestellte Vermessungsingenieure vergeben.

    2.4.12 Die Freigabe der Grundstcke zur Arbeitsaufnahme erfolgt durch den Auftraggeber.

    2.4.13 Der Auftragnehmer hat den Arbeitsraum/Arbeitsstreifen so zu planieren, dass der Rohrleitungsbau nach den anerkannten Regeln der Technik durchgefhrt werden kann und Schden auf ein Minimum beschrnkt werden. Die Planierung hat so zu erfolgen, dass ein Zugang whrend der Bauzeit sichergestellt ist.

    2.4.14 Der Auftragnehmer hat kleine Erhhungen oder Vertiefungen einzuebnen, Felsbrocken oder anderes Material, das nicht mit den blichen Planiergerten eingeebnet werden kann, zu beseitigen, um einen zweckmigen Arbeitsplatz lngs der Rohrleitungstrasse anzulegen.

    2.4.15 Vor Arbeitsaufnahme hat der Auftragnehmer Umzunungen, die sich auf der Trasse befinden oder sie kreuzen, zu ffnen und eine zeitweilige Ein- und Ausfahrt anzulegen, durch die das Baumaterial herangebracht werden kann. Bevor die Umzunung entfernt wird, hat sich der Auftragnehmer mit dem Eigentmer oder Pchter in Verbindung zu setzen.

    2.4.16 Alle Schden, die aus der Nichtbeachtung des Punktes 2.4.15 entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

    2.4.17 Der Auftragnehmer hat in allen Weidegebieten Notzune parallel zur Rohrleitungstrasse zu errichten. Diese Zune mssen auch nach Bauabschluss stehen bleiben, sofern dies der Nutzer des Grundstckes verlangt. Die Zune sind in diesem Fall dem Nutzer zum Eigentum zu bergeben.

    2.4.18 Grben, Kanle und Drnagen drfen nicht verfllt, berbrckt oder sonst wie versperrt werden, ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers eingeholt zu haben.

    2.4.19 Der Auftragnehmer hat ggf. Zugangswege zum Arbeitsraum/Arbeitsstreifen zu planieren, um Materialien, Personal und Ausrstung dorthin befrdern zu knnen.

    2.4.20 Die Vorarbeiten fr den Arbeitsraum/Arbeitsstreifen oder das Planieren drfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers auf keinen Fall bei groen Baustellen mehr als 3 km Vorsprung vor dem Absenken der Rohre haben. Eine derartige Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden (zur Baustellenlnge siehe auch Punkt 6.7).

    2.4.21 In landwirtschaftlich bebautem Gelnde und in den Wldern ist der Mutterboden bzw. die Humusschicht getrennt von dem brigen Aushub zu lagern. Andernfalls muss die vorherige Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.

    2.4.22 Fr die Behandlung des Mutterbodens ist der Auftragnehmer nach den bestehenden Regeln und Ge- setzen allein verantwortlich.

    2.4.23 Der Auftragnehmer hat Grben, Kanle und kleine Flsse zu berbrcken, ohne den Wasserlauf zu beeintrchtigen oder Deiche und Flussufer unntig zu beschdigen. In Sumpfgelnde hat er mittels geeigneter Manahmen fr gebrauchsfhige Zufahrten und Verkehrsmglichkeiten des Baustellenverkehrs zu sorgen.

    2.4.24 Den Anordnungen der Verkehrsbehrden ist Folge zu leisten. Im brigen gelten die Bestimmungen der RSA 95, MVAS 99 und ZtV 97.

    2.5 Kreuzung von Straen, Eisenbahnen, Wegen, Deichen und Wasserlufen mit Montagerohren

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 6 - Stand: 20.01.2011

    2.5.1 Straen, Eisenbahnen, Wege, Deiche und Wasserlufe sind, falls vom Auftraggeber gefordert, mittels Montagerohr zu kreuzen. Die Kreuzungen werden im Bohrpressverfahren/Bohrsplverfahren oder durch Einlegen des Montagerohres in offener Baugrube ausgefhrt. Durch den Auftragnehmer sind fr das durchgefhrte Bohrpressverfahren/Bohrsplverfahren die Bohrprotokolle dem Auftraggeber vorzulegen.

    2.5.2 Der Tiefbau- und/oder Spezialunternehmer hat folgende Arbeiten auszufhren: Press- bzw. Bohrgrube oder offene Baugrube fr Einlegen des Montagerohres ausheben, verbauen, Wasserhaltung, druckfestes Widerlager einbauen, Hilfskrfte fr die Rumung der Montagerohre stellen, Montagerohrenden umhllen, Baugrube verfllen, Oberflche wiederherstellen.

    2.5.3 Der Rohrbauunternehmer hat folgende Arbeiten auszufhren: Antransport der Montagerohre von den Lagerpltzen, Verschweien der Montagerohre, Umhllen der Nhte mit vom Auftraggeber vorgeschriebenen Umhllungssystem sowie erforderliche Nachumhllungen der Rohre nach 12. Abschnitt, Durchpressen bzw. Durchbohren bzw. Einlegen der Montagerohre, Montage der isolierenden Abstandshalter, Verschlieen der Montagerohrenden.

    2.5.4 Grundstzlich ist bei Straenkreuzungen eine Mindestberdeckung von 1 m unter Straenoberflche, bei Bahnkreuzungen von 1,5 m unter Schienenoberkante, bei Wasserlaufkreuzungen 1 m unter fester Gewssersohle einzuhalten. Auflagen Dritter sind einzuhalten.

    2.5.5 Bei Kreuzungen von Eisen- und Straenbahnlinien hat der Auftragnehmer nach Auflage Aufhngevorrichtungen zum Abfangen der Schienen bereitzustellen, einzubauen und nach Beendigung der Arbeiten abzubauen.

    2.5.6 Bei Verlegung in ffentlichen und privaten Verkehrsflchen im Schlitzverfahren ist die Wiederherstellung der Straen- und Wegeoberflchen nach Angabe der hierfr zustndigen Straenbauverwaltungen und der Eigentmer durchzufhren. Das fr die einwandfreie Wiederherstellung des Unterbaus und der Oberflche erforderliche Material ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Straen- und Wegeoberflchen sind fr die Dauer der Garantiezeit zu unterhalten.

    2.5.7 Zur Erzielung eines ebenen bergangs an der Schweinaht im Montagerohrinneren mssen die Rohrenden gut zentriert und die Nahtdurchgnge bzw. bei Wurzelkantenversatz die Unebenheiten abgearbeitet werden. Der erforderliche ebene bergang kann z. B. auch durch das Schweien von glatten Gegenlagen erreicht werden.

    2.5.8 Das Montagerohr sowie der/die Graben/Grube an beiden Seiten der Montagerohrenden sind vor Einfahren des Produktenrohres sorgfltig zu entwssern und das Innere des Montagerohres zu reinigen.

    2.5.9 Unmittelbar nach Einbringen der Montagerohre sind diese mit einer Abschlussmanschette wasserdicht zu verschlieen.

    2.5.10 Nach Fertigstellung der Kreuzung ist die Funktionsfhigkeit mittels AfK 1-Messung nachzuweisen. Dies gilt als erfllt, wenn der gemessene elektrische Widerstand zwischen beiden Rohren grer ist als 5 Ohm. Wird bei dieser Prfung oder spter festgestellt, dass Kontakt besteht, so hat der Auftragnehmer diesen Mangel zu beseitigen. Die AfK 1-Messung beauftragt der Auftraggeber.

    2.5.11 Die Regeln zur Gas- und Wasserkreuzungsrichtlinie DB AG/BGW (Richtlinien 2000), insbesondere die technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten.

    2.6 Kabelverlegung

    2.6.1 Sofern vom Auftraggeber verlangt, ist mit der Rohrleitung ein Kabel bzw. Kabelleerrohr mit zu verlegen.

    2.6.2 Die Verlegung des Kabels erfolgt nach Angabe des Auftraggebers.

    2.6.3 Kabel bzw. Kabelleerrohre sind mit steinfreiem Material Korngre 0 - 2 mm abzudecken. Bei Felsboden ist auf besonders sorgfltige Einbettung zu achten.

    2.6.4 Es besteht jedoch die Mglichkeit, bei greren Streckenabschnitten oder nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber das Kabel bzw. Kabelleerrohr ein zu pflgen oder in einem gesonderten Graben zu verlegen. Gleichzeitig mit dem Kabel ist bei diesem Verfahren ein vom Auftraggeber bereitzustellendes Kabelwarnband mit zu verlegen.

    2.6.5 Bei Straen- und Bahnkreuzungen ist das Kabel bzw. Kabelleerrohr im Montagerohr, bei Freileitungen (z. B. bei Brcken und Hngewerken) durch Belageisen zu schtzen. Die Enden jedes Kabelstranges sind 2 m bereinanderzulegen und nach Verfllung des Rohrgrabens durch Holzpfhle zu markieren. Arbeiten mehrere Baukolonnen gleichzeitig, ist darauf zu achten, dass die Kabeltrommeln stets mit dem Ende des nachfolgenden Kabels zusammentreffen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 7 - Stand: 20.01.2011

    2.6.6 Bei kaltem Wetter mssen die vollen Kabeltrommeln in frostfreien Rumen gelagert werden. Es ist nicht zulssig, dass das Kabel bzw. Kabelleerrohr bei Auentemperaturen von unter + 5 C verlegt wird.

    2.6.7 Bei allen Arbeiten mit oder an Fernmeldekabeln sind die VDE-Richtlinien 0891 "Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen fr Fernmeldeanlagen und Informationsverarbeitungsanlagen" einzuhalten.

    2.6.8 Bei Wasserlaufkreuzungen soll das Kabel in einem am Produktenrohr angebrachten Montagerohr verlegt werden. Das Kabelmontagerohr muss an den Enden wasserdicht abgedichtet werden. Es soll von Horizontalfhrung bis Horizontalfhrung reichen. Das Kabel darf im Montagerohrbereich keine Spleiung aufweisen.

    2.6.9 Die Kabelmontage erfolgt im Allgemeinen, insbesondere bei greren Streckenabschnitten, im Zuge der Rohrverlegung.

    2.6.10 Nach jeder vollen Kabellnge bzw. an den Schnittstellen werden vom Auftraggeber Kabelmuffen eingebaut. Die hierfr erforderlichen Baugruben sind vom Auftragnehmer vorschriftsmig auszuheben und fr die Kabelmontage wasserfrei zu halten.

    2.6.11 Nach erfolgter Montage sind diese Gruben zu verfllen und die Oberflchen wieder herzustellen.

    2.6.12 Leere bzw. mit Restkabel belegte Kabeltrommeln sind sofort nach Freiwerden unter Angabe der Bauauftrags- und Trommelnummer an das Lager des Auftraggebers zurckzuliefern. In besonderen Fllen kann vom Rcktransport durch den Auftragnehmer abgesehen werden, wenn dies vorher mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist.

    2.7 Wasserlaufkreuzungen

    2.7.1 Fr die Ausfhrung der Kreuzungen gelten der 2. bis 7. und der 9. - 17. Abschnitt sinngem.

    2.7.2 Der Auftragnehmer hat besondere Sorgfalt aufzuwenden, um Beschdigungen an Ufern und Deichen bei Wasserlaufkreuzungen zu vermeiden.

    2.7.3 Die Mindesthhe der berdeckungen unter Wasserlufen, soll in der Regel vom Rohrscheitel aus gemessen mindestens 1 m unter fester Gewssersohle sein. Die berdeckung wird gerechnet von Oberkante Rohr bis zur tiefsten im Bauplan angegebenen Stelle der Gewssersohle. Auflagen Dritter sind einzuhalten.

    2.7.4 Das beschwerte Rohr muss beim Absenken im Wasser eine mindestens 1,3fache Sicherheit gegen Auftrieb haben. Bei kleineren Durchmessern wird evtl. auf eine Ballastierung verzichtet.

    2.7.5 Bei Verwendung von Betonreitern ist die Rohrumhllung durch geeignete Verfahren, z. B. durch doppelte Umhllung oder durch Kunststoffmatten, zu schtzen. Die Art der Ummantelung muss vom Auftraggeber grundstzlich genehmigt werden.

    2.7.6 Der vorgesehene Mindestradius fr elastische Biegung bei durchgehend betonummantelten Rohren ist einzuhalten.

    2.7.7 Der Auftragnehmer hat die erforderliche Mindestsohlenbreite des Grabens und die Seitenbschung des Grabens selbst festzulegen, um die vom Auftraggeber geforderte Mindestberdeckung und einwandfreie Verlegung zu gewhrleisten.

    2.7.8 Der Auftragnehmer hat den Nachweis ber die Lage des Dkers entsprechend dem Bauplan durch besttigte Einmessunterlagen zu erbringen.

    2.7.9 Die Wiederherstellung des Bachbettes hat nach Angaben der Bauplne oder den zustndigen Behrden zu erfolgen. Falls hierzu das vorgefundene Material nicht geeignet ist, so hat der Auftragnehmer neues geeignetes Material zu liefern und einzubauen.

    2.7.10 Durch den Auftragnehmer sind die Deichanlagen und das Ufer ordnungsgem wiederherzustellen. Dabei sind die Auflagen der zustndigen Behrden zu beachten.

    2.7.11 In berschwemmungsgebieten drfen von einem bestimmten Zeitpunkt an keine Arbeiten mehr ausgefhrt werden. Der Auftragnehmer hat deshalb seinen Bauzeitenplan so aufzustellen, dass bis zu diesem vom Auftraggeber oder von den Behrden festgelegten Zeitpunkt alle Arbeiten im berschwemmungsgebiet einschlielich der Wiederherstellung und Endaufrumung beendet sind.

    2.7.12 Wasserlaufkreuzungen werden von der letzten Schweinaht vor dem Bogen auf dem einen Ufer bis zur ersten Schweinaht hinter dem Bogen auf dem anderen Ufer aufgemessen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 8 - Stand: 20.01.2011

    3. Abschnitt Qualittssicherung

    3.1 Qualittsprfung

    3.1.1 Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer den Nachweis eines Qualittssicherungssystems fordern. Er ist berechtigt, im Hause des Auftragnehmers whrend der blichen Betriebs- und Geschftsstunden nach vorheriger Anmeldung Audits durchzufhren.

    3.1.2 Der Auftraggeber kann die Vornahme einer Qualittsprfung verlangen. ber Art, Ort und Durchfhrung der Qualittsprfung sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Nimmt der Auftraggeber oder ein Dritter die Qualittsprfung vor und erweisen sich die geprften Leistungen als nicht bedingungsgem, so trgt der Auftragnehmer die Kosten der Prfung. Alle Prfungen im Hause des Auftragnehmers gehen zu seinen Lasten. Die Bescheinigung ber die erfolgte Qualittsprfung ist, sofern nichts anderes angegeben, an die Stelle zu senden, die die Leistungen in Auftrag gegeben hat.

    3.1.3 Hat eine Qualittsprfung stattgefunden und sind dabei die Leistungen als bedingungsgem anerkannt worden, so gilt dennoch erst die Abnahme als verbindlich.

    3.1.4 Materialien, Gerte, Anlagen etc., welche bei der Qualittsprfung als nicht bedingungsgem zurckgewiesen wurden, hat der Auftragnehmer unentgeltlich durch bedingungsgeme zu ersetzen. Im Falle, dass die Qualittsprfung nicht im Hause des Auftragnehmers stattgefunden hat, hat dieser die Materialien, Gerte und Anlagen etc. frei Erfllungsort durch bedingungsgeme zu ersetzen. Die erforderlichen Nacharbeiten oder Auswechslungen von Materialien und Gerten hat der Auftragnehmer unverzglich vorzunehmen.

    3.2 Kontrollbefugnis

    Zur Unterrichtung ber die vertragsgeme Ausfhrung der Leistungen ist dem Auftraggeber innerhalb der Geschfts- und Betriebsstunden zu den Arbeitspltzen, Werksttten und Lagerrumen, in denen Materialien fr die Leistungen oder Teile von ihnen hergestellt oder die hierfr bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu gewhren. Auf Wunsch sind ihm die Ausfhrungs- und Lieferungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen und die erforderlichen Ausknfte zu erteilen.

    4. Abschnitt: Ausfhrung von Tiefbauarbeiten

    Herstellung des Rohrleitungsgrabens

    4.1 Im Leistungsumfang ist das Ausheben, Verfllen und Verdichten sowie die Abfuhr des verdrngten Bodens enthalten. Der Auftragnehmer hat den Rohrleitungsgraben lngs der vom Auftraggeber durch Markierungspunkte ausgepflockten Mittellinie der Rohrleitung oder nach rtlicher Angabe auszuheben.

    4.1.1 Alle wesentlichen Markierungspunkte (z. B. Tangential- und Sicherungspunkte) sind von ihm zu sichern und bei Beschdigung oder Entfernung auf seine Kosten zu ersetzen.

    4.1.2 Der Auftragnehmer hat die Erdarbeiten so vorzunehmen, dass der Mutterboden gesondert gelagert und nach Beendigung der Rohrverlegungsarbeiten wieder an Ort und Stelle aufgebracht werden kann. Bodenvermischungen sind unbedingt zu vermeiden.

    4.2 Rohrleitungsgrben werden im Regelfall als Grben ohne betretbaren Arbeitsraum zum Verlegen und Prfen der Leitung ausgefhrt. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber knnen in Ausnahmefllen Grben mit betretbarem Arbeitsraum zum Verlegen und Prfen der Leitung ausgefhrt werden. Werden mehrere Rohrleitungen in einem Graben parallel verlegt, so wird die Grabenbreite vom Auftraggeber festgelegt. Im brigen gelten die Regeln gem DIN 4124 und die Bestimmungen der BGV.

    4.3 Es ist von einer Regelberdeckung von 0,8 m im Bereich von Gehwegen, 1 m im Bereich von Straen bei der Verlegung von Nieder-/Mitteldruckleitungen der Druckstufe PN 1 und bei der Verlegung von Hochdruckleitungen > PN 4 von 1 m auszugehen. Auflagen Dritter sind einzuhalten. Die Mindesthhe der berdeckung hat den Angaben bzw. Maeintragungen auf den Zeichnungen zu entsprechen. Ist keine Mindesthhe der berdeckung angegeben, so gelten die entsprechenden Bestimmungen der DVGW-Arbeitsbltter.

    4.4 Vor dem Ausheben des Grabens hat sich der Auftragnehmer rechtzeitig in jedem Fall bei den zustndigen Versorgungsunternehmen und anderen Leitungsbetreibern nach dem Vorhandensein bestehender Versorgungsleitungen und Fernmeldekabeln zu erkundigen. Auch bei Ausheben des Grabens ist darauf zu achten, dass eine Beschdigung unterirdischer Anlagen wie Kabel, Rohrleitungen, Erder, Dker, Bume sowie Brunnen, Quellen und Wasserlufe vermieden wird. Die Angaben in den vom Auftraggeber berlassenen Bauplnen ber Fremdanlagen sind in Bezug auf Lage und Vollstndigkeit nicht verbindlich.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 9 - Stand: 20.01.2011

    4.5 Der Auftragnehmer hat den/die Graben/Gruben so auszuheben, dass sie sich fr die Bauausfhrung eignen. Dabei gelten folgende Richtlinien:

    4.5.1 Der Sicherheitsabstand zu benachbarten Hochbaukrpern zur Gewhrleistung der Standsicherheit ist zu beachten.

    4.5.2 Der Mindestradius fr elastische Biegung des Rohres darf nicht unterschritten werden.

    4.5.3 Der Auftragnehmer hat die Grabensohle so zu ebnen, dass die abgesenkte Rohrleitung vollkommen aufliegt. Bei steinigen Bden und/oder Felsvorkommen mssen auf Veranlassung des Auftraggebers Rohrschutzmatten/Felsschutzmatten an den Rohren angebracht bzw. muss Sandeinbettung vorgesehen werden. Nach Absenken des Rohres ist der Raum unter den nicht aufliegenden Rohrlngen mit Sand oder steinfreiem Boden auszufllen und ordnungsgem zu verdichten.

    4.6 Wenn im Rohrgraben geschweit werden muss, sind an den Schweistellen Kopflcher auszuheben. Sie mssen gute Zugnglichkeit zu den Schweistellen gewhrleisten. Der Abstand vom Rohr zur Grabensohle und zu den Grabenwnden soll hierbei mindestens 0,4 m bzw. 0,6 m betragen. Die Lnge der Kopflcher soll mindestens 1,5 m betragen. Die Mae haben den, dem Schweier tatschlich zur Verfgung stehenden Raum, zu umgrenzen. Kopflcher mssen beim Schweien wasserfrei gehalten werden. Dies gilt sinngem auch fr Flanschverbindungen.

    4.7 Im Kreuzungsbereich mit anderen Rohrleitungen, Abwasserkanlen, Wasserleitungen, Kabeln, Drnagen und anderen unterirdischen Anlagen hat der Auftragnehmer den Graben so tief auszuheben, dass die herzustellende Rohrleitung einen lichten Mindestabstand zu diesen unterirdischen Anlagen von 20 cm hat und diese Anlagen weder beim Bau noch spter durch Setzungen oder Bewegungen beschdigt werden. Weitergehende Forderungen Dritter sind einzuhalten.

    4.7.1 Im Bereich von Kreuzungsstellen ist von Hand in einem ausreichenden Abstand zur angegebenen Kreuzung zu schachten.

    4.7.2 An Kreuzungsstellen mit Kabeln ist im Einvernehmen mit dem Eigentmer des Kabels (bei Bundespostkabeln, nach rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung der Arbeitsaufnahme, an das zustndige Fernmeldeamt) vorsichtig auszuschachten. Das Kabel ist ordnungsgem zu sichern.

    4.7.3 In Kreuzungsbereichen ist darauf zu achten, dass nach Verlegung der Rohrleitung Berhrungskontakte vermieden werden, die den kathodischen Korrosionsschutz ganz oder teilweise unwirksam machen.

    4.7.4 Bei Leitungskreuzungen und Leitungslngsverlegungen zu Elektrokabeln unter 20 cm Abstand sind Sondermanahmen zur zustzlichen Sicherung, wie der Einbau von Schutzhauben aus Kunststoff, erforderlich.

    4.7.5 Wird eine Berhrung zweier sich kreuzender Rohrleitungen festgestellt, so gehen die Kosten fr die Beseitigung des Kontaktes und fr die Neueinmessung der kathodischen Schutzanlagen zu Lasten des Auftragnehmers.

    4.8 Werden durch den Leitungsgraben Verkehrswege, Straen und Gehwege usw. betroffen, so hat der Auftragnehmer dafr zu sorgen, dass der normale Verkehr mglichst wenig behindert wird.

    4.9 Wird die Kreuzung eines Verkehrsweges in offener Bauweise genehmigt, so hat der Auftragnehmer diese gem den Bestimmungen und Auflagen der zustndigen Behrden oder Eigentmer zu entfernen und spter wieder herzustellen.

    4.10 Fr den ordnungsgemen Zustand des Grabens und der Baugruben hat der Auftragnehmer die erforderlichen Sicherungsmanahmen vorzusehen und dabei die einschlgigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln nach DIN 4124 zu beachten.

    4.11 Bei Antreffen von Fels oder anderem harten Material sowie bei Antreffen von aggressivem Boden, wodurch eine Beschdigung des Rohres, der Umhllung oder der Ummantelung auftreten kann, hat der Auftragnehmer das Rohr allseits mit einer Rohrschutzmatte/Felsschutzmatte, FZM-Ummantelung des Rohres bzw. Sand zu ummanteln. Felssprengungen sind nur unter Anwendung aller hierber bestehenden Vorschriften und Vorsichtsmaregeln auszufhren und nur dann zulssig, wenn keine Gefahr fr fremde Anlagen besteht. Bei Sprengungen sind die im Einflussbereich der Sprengung befindlichen Anlieger vorab zu unterrichten.

    4.12 Falls die Wasserhaltung mittels Splfilter oder Brunnen ausgefhrt werden muss, ist dieses durch den Auftraggeber vor Durchfhrung der Wasserhaltung zu genehmigen.

    4.12.1 Fr die Durchfhrung der Wasserhaltung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Gerte, Arbeitskrfte und Materialien vorzuhalten.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 10 - Stand: 20.01.2011

    4.12.2 Das ausgepumpte Wasser darf nicht auf Weiden oder landwirtschaftlich genutzte Flchen geleitet werden, sondern nur in vorhandene leistungsfhige Vorfluter, fr die der Auftragnehmer die Genehmigung des zustndigen Eigentmers bzw. der zustndigen Behrde einzuholen hat.

    4.12.3 Beseitigung von Grundwasser, das nicht mittels Splfilter oder Brunnen auf Grund der Bodenverhltnisse entfernt werden kann, hat durch Abpumpen zu erfolgen. Im Leistungsumfang ist die Beseitigung von Oberflchenwasser, hervorgerufen durch Regen, Schneeschmelze etc., enthalten.

    4.13 In Bergbaugebieten sind vom Auftragnehmer besonders genannte Manahmen zu beachten.

    4.14 Auf Veranlassung des Auftraggebers mssen besonders zu schtzende Teile der Trasse in Handschachtung ausgefhrt werden.

    5. Abschnitt: Ausfhrung von Tiefbauarbeiten

    Verfllung des Rohrleitungsgrabens

    5.1 Der Graben darf erst dann verfllt werden, wenn der Auftraggeber den Beginn der Verfllung genehmigt hat. Bei Nichtbeachtung hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten das nochmalige ffnen des Grabens durchzufhren. Der Auftragnehmer trgt auerdem die dem Auftraggeber zustzlich entstehenden Vermessungskosten (zweite Anfahrt, Wartezeit).

    5.2 Durch den Auftragnehmer sind die durch die Rohrleitung und Ersatzmaterialen verdrngten Bodenmassen abzufahren.

    5.3 In Drnagegebieten ist die Verfllung nicht eher vorzunehmen, bis alle Drnagerohre gem 6. Abschnitt verlegt, geschtzt und abgenommen worden sind. Nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber kann in Ausnahmefllen, z. B. bei Auftriebsgefahr, der Graben vor Wiederherstellung der Drnagen verfllt werden. Dabei sind die Drnagen ein zu messen und zu sichern.

    5.4 Die Verfllung ist umgehend nach Freigabe durchzufhren. Bei der PE-Rohrverlegung ist auf den Temperaturausgleich whrend der Nacht zu achten (siehe auch Punkt 11.14 und 11.15).

    5.5 Der Boden muss entsprechend dem Merkblatt FGSV 976 "Zustzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien fr Aufgrabungen in Verkehrsflchen" (ZTV STB 90) und den Auflagen der zustndigen Behrden verdichtet werden. Nachweise der Eigenberwachung zur Sicherung der Gteeigenschaften entsprechend geltenden Regeln sind auf Verlangen vorzuweisen.

    5.6 Grundstzlich ist das ausgehobene Material fr die Verfllung wieder zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber, die Behrden bzw. der Eigentmer schreiben ein anderes Verfllmaterial vor. Grben, Wasserlufe, Vorfluter, Kanle usw. sind wieder in ihren ursprnglichen Zustand zu versetzen, und zwar so, dass die Gebrauchsfhigkeit dieser Anlagen gewhrleistet ist. Dazu gehren auch, dass Manahmen ergriffen werden mssen, die ber den angetroffenen Zustand hin- ausgehen, um Erosionen oder andere Schden zu vermeiden.

    5.7 An den Stellen, wo die Rohrleitungen an Deichen, Schienenwegen, in Straen oder in Hanglagen verlegt werden oder diese kreuzen, hat der Auftragnehmer den ursprnglichen Zustand wieder herzustellen, selbst wenn dies die Lieferung und den Einbau neuen Fllmaterials wie z. B. Schotter oder hnliches oder die Anwendung besonderer Verfahren zur Verdichtung erfordern sollte. In Hanglagen, in denen Auswaschungsgefahr besteht, sind auf Verlangen des Auftraggebers besondere Manahmen zu ergreifen.

    5.8 Bei Antreffen von Fels, Kies oder anderem harten Material hat der Auftragnehmer steinfreies Material Korngre 0 - 2 mm zu liefern und einzubringen bzw. die vom Auftraggeber vorgeschriebene Felsschutzmatte einzubauen, um eine Beschdigung des Rohres, der Rohrumhllung oder der Ummantelung zu vermeiden. Bevor der Graben verfllt wird ist das Rohr 10 cm allseitig mit steinfreiem Material zu umgeben und zu verdichten. Trassenwarnbnder sind 30 cm ber Rohrscheitel in den Graben mit einzulegen.

    6. Abschnitt: Ausfhrung von Tiefbauarbeiten

    Wiederherstellung des Arbeitsraums/Arbeitsstreifens

    6.1 Der Auftragnehmer hat den ursprnglichen Zustand der Gelndeoberflche wieder herzustellen, falls nicht anders vereinbart (siehe auch Punkt 5.5).

    6.2 Die Wiederherstellungsarbeiten sollen sich an die Verlegearbeiten anschlieen und drfen nicht bis zur vollstndigen Fertigstellung der Rohrleitung hinausgezgert werden.

    6.3 Alle berschssigen und schadhaften Materialien sowie Gerte, Steine, Holzwerk, Baumstubben und dergleichen sind vom Auftragnehmer von der Baustelle zu entfernen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 11 - Stand: 20.01.2011

    6.4 Die Gelndeoberflche des Arbeitsraums/Arbeitsstreifens und die vom Auftraggeber gestellten Rohrlager-pltze sind entsprechend den mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen wieder herzustellen.

    6.5 Vom Auftragnehmer ist der vom Arbeitsraum/Arbeitsstreifen abgetragene und gesondert gelagerte Mutterboden wieder aufzubringen und aufzulockern. Zuvor ist der Untergrund im trockenen Zustand 0,4 m tief durchzuarbeiten. Oberflchenwiederherstellung von Weide- und Rasenflchen und Parkanlagen knnen vom Auftraggeber an einen geeignet erscheinenden Grtnereibetrieb vergeben werden.

    6.6 Steine sind aufzulesen und abzufahren. Alle Lagerpltze, die der Auftragnehmer beschafft hat, sind gem diesem Abschnitt, aufzurumen und instand zu setzen. Alle zerschnittenen oder beschdigten Zune sind mindestens gleichwertig wieder instand zu setzen.

    6.7 Bei greren Streckenabschnitten darf die Endaufrumung und Instandsetzung von Umzunungen nicht mehr als 2 km hinter der fertiggestellten Verfllung im Rckstand bleiben. Auerdem darf die Endaufrumung und Instandsetzung von Zunen nicht mehr als 3 km hinter dem Absenken des Rohrstranges in den Rohrgraben zurckbleiben.

    6.8 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit alle Arbeiten des Auftragnehmers stillzulegen, wenn nach Ansicht des Auftraggebers die Endaufrumung und Instandsetzung von Umzunungen ber die in diesem Artikel gesetzten Grenzen hinaus zurckbleibt.

    6.9 Der Auftragnehmer hat nach Wiederherstellung des Arbeitsraums/Arbeitsstreifens dem Auftraggeber von den betroffenen Eigentmern, Pchtern, Nutzern eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, in der angegeben ist, dass alle Arbeiten zur Zufriedenheit der Anlieger ausgefhrt worden sind. Erst bei Vorlage aller Bescheinigungen wird vom Auftraggeber die Abnahme fr den Tiefbau bei getrennter Vergabe bzw. fr das gesamte Bauvorhaben bei gemeinsamer Vergabe ausgesprochen.

    6.10 Gemeinsame Begehung/Befahrung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zur Festlegung der Standorte fr die Hinweis- oder/und Messsulen. Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Arbeitsraums/Arbeitsstreifens sind die Hinweis- oder/und Messsulen durch den Auftragnehmer einzubauen.

    7. Abschnitt: Wiederherstellen von Drnagen

    7.1 Drnagen, die infolge der Bauttigkeit des Auftragnehmers durchschnitten oder beschdigt wurden, sind vom Auftragnehmer durch Auspflocken zu kennzeichnen. Diese Kennzeichen sind bis zur Wiederinstandsetzung zu belassen. Die durchschnittenen Drnagen sind talseitig gegen Versandung oder Verstopfung zu sichern.

    7.2 Durchschnittene oder beschdigte Drnageanlagen sind baldmglichst nach dem Absenken des Rohres wieder herzustellen, wobei der Auftragnehmer die dazu erforderlichen Materialien bereitzustellen hat. Die Wiederherstellung hat wie folgt zu erfolgen:

    7.2.1 Die durchschnittene Drnage ist durch Verlegung von neuen Drnagerohren, wobei die Durchmesser der alten und neuen Drnage bereinstimmen mssen, auf dem ursprnglichen Niveau der alten Drnage wieder herzustellen und an die vorhandenen Drnageleitungen anzuschlieen. Die Rohre sind auf Eichenbohlen (2 cm stark und ausreichende Breite), die dachfrmig aneinander genagelt sind oder alternativ starres Kunststoffrohr zu verlegen und mit Filtermaterial abzudecken. Die Eichenbohlen mssen auf beiden Seiten des Grabens mindestens 50 cm im gewachsenen Boden aufliegen. Andere Verfahren zur Wiederherstellung der Drnagen knnen vom Auftraggeber genehmigt werden, falls die Zustimmung des Eigentmers bzw. der zustndigen Behrde vorliegt.

    7.2.2 Der Graben ist so zu verfllen, dass die Funktionsfhigkeit der Drnagen nicht zerstrt wird.

    7.2.3 Drnageanlagen, die durch Bauttigkeit auerhalb des Rohrgrabens auf dem Arbeitsraum/Arbeitsstreifen beschdigt wurden, sind ebenfalls wieder herzustellen. Die beschdigten Sauger oder Sammler sind neu zu verlegen und an den vorhandenen Strang anzuschlieen.

    7.3 Die im Rohrgraben durchschnittenen Drnageanlagen sind auf zu messen. Zu den vertraglichen Obliegenheiten des Auftragnehmers gehrt die Wiederherstellung aller von ihm beschdigten Drnagen auf dem gesamten Arbeitsraum/Arbeitsstreifen.

    7.4 Der Auftragnehmer hat ggf. auf Verlangen des Auftraggebers Lngssammler zu verlegen, die an die vorhandenen Sammler und Sauger anzuschlieen sind. Auerdem sind die Enden der durchschnittenen Sauger und Sammler talseitig mit Endstopfen ordnungsgem zu verschlieen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 12 - Stand: 20.01.2011

    7.5 Der Auftragnehmer hat sich von der zustndigen Behrde oder vom Drnageeigentmer die ordnungsgeme Funktionsfhigkeit aller von ihm zerstrten und wieder hergestellten Drnagen schriftlich besttigen zu lassen. Diese Besttigung ist Bestandteil der Gelnderckgabe.

    8. Abschnitt: Materialbeistellung

    8.1 Der Auftraggeber liefert smtliches Rohrleitungsmaterial, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind.

    8.2 Der Auftragnehmer hat die durch MITGAS beigestellten Materialen zu prfen, ob sie nach Art, Menge, Eignung und Qualitt den Anforderungen entsprechen, um das Bauvorhaben vertragsgem zu erfllen. An Rohren, Rohrbauteilen und Armaturen aus Stahl sind die Werkskennzeichnungen (z. B. Werkstoff, Herstellerkennzeichen, Chargen-Nummer, Rohrnummer) und die jeweiligen MITGAS-Bestellnummern (45xxxxxx) auf Vorhandensein und Vollstndigkeit zu berprfen.

    8.3 Treten durch versptete Materialanforderungen des Auftragnehmers Verzgerungen der Bauarbeiten oder Wartestunden ein, so gehen diese zu dessen Lasten.

    8.4 Der Auftragnehmer hat ausreichende Aufzeichnungen ber die Benutzung des gesamten vom Auftragnehmer gelieferten Materials und ber den Bestand nicht verwendeten Materials zu fhren. Der Empfang ist vom Auftragnehmer zu besttigen. Differenzen zwischen den gelieferten Materialien und den Angaben in den Rohr- und Stcklisten bzw. Materialausgangsscheinen sind dem Auftraggeber binnen 3 Tagen zu melden, andernfalls gilt der Inhalt der Listen bzw. Scheine als bindend. Empfangsbesttigungen, Frachtbriefe und sonstige mit dem An- und Abtransport der Materialien zusammenhngende Unterlagen sind unverzglich an den Auftraggeber zu senden.

    8.5 Der Auftragnehmer trgt die Gefahr, Obhut und ausschlieliche Verantwortung fr das vom Auftraggeber gelieferte Material, sobald es dem Bauvorhaben beigestellt ist. Die Gefahr, Obhut und ausschlieliche Verantwortung obliegt dem Auftragnehmer bis zur Beendigung des Bauvorhabens bzw. bis zu dem Zeitpunkt, indem das Restmaterial vom Auftraggeber zurckgenommen wird.

    8.6 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle Materialien in Rechnung, die einen unbegrndeten Mehrverbrauch gegenber der im Aufma anerkannten Leistung darstellen. Fr nicht nachweisbar verbrauchte oder abhanden gekommene Materialien, die in die Obhut des Auftragnehmers bergegangen sind, haftet dieser dem Auftraggeber. Insoweit trgt der Auftragnehmer auch das Risiko fr fahrlssig verursachte Beschdigung oder Vernichtung der Materialien.

    8.7 Beim Verladen und Auslegen der Rohre sind Gurte bewhrter Qualitt, die ein Verrutschen der schwebenden Last vermeiden sowie Abstandssttzen und Haken zu benutzen. Bei Verwendung von Haken sind die Backen mit Kunststoff auszupolstern. Der Gebrauch von Seilen und Ketten ist untersagt, da Kratzer, Schrammen, Einbeulungen oder hnliche Beschdigungen an der Umhllung oder den Rohren entstehen knnen.

    8.8 Die auf dem Arbeitsraum/Arbeitsstreifen ausgelegten Rohre sind auf Hlzern oder Holzstapeln aufzulegen. Der Abstand der Auflegehlzer muss so gewhlt werden, dass jedes Rohr mindestens auf 2 getrennt liegenden Hlzern aufliegt. Kunststoffrohre mssen in ihrer Gesamtlnge plan aufliegen. Die Stapelhhe hierbei darf 1 m nicht berschreiten.

    8.9 Bei Sprengarbeiten sind die Rohre durch geeignete Matten oder Strohballen zu schtzen. Rohre und Rohrstapel sind gegen Abrollen zu sichern.

    8.10 PE-Ringbunde sind gegen unbeabsichtigtes Abspulen zu sichern.

    8.11 Die Rohre sind so auszulegen, dass die normale Benutzung privater und ffentlicher Flchen so wenig wie mglich beeintrchtigt wird. Aus diesem Grund mssen im Bedarfsfall Durchfahrtswege oder berwege freigelassen werden, die die Bearbeitung der Lndereien, Durchgnge fr Weidetiere und Arbeitsgerte sowie den sonstigen normalen Verkehr ber den Arbeitsraum/Arbeitsstreifen gewhrleisten.

    8.12 Der Auftragnehmer ist voll verantwortlich fr den Verlust von Rohren und anderer vom Auftraggeber gelieferter Materialien. Diese Verluste gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.

    8.13 Rohre, die vom Auftragnehmer fehlerhaft verarbeitet wurden, werden vom Auftraggeber nicht zurckgenommen, sondern dem Auftragnehmer angelastet.

    8.14 Alle Rohrlngen, die nicht identifiziert werden knnen, d. h. bei denen die Rohrstcke mit dem Prfstempel und der Rohrnummer abgeschnitten und die erforderlichen Angaben wie E-Nummern,

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 13 - Stand: 20.01.2011

    MITGAS-Bestell-Nr., Werkstoff und Symbol des Herstellerwerkes nicht mittels Umstempelung oder einer anderen vereinbarten Kennzeichnung versehen sind, werden ebenfalls dem Auftragnehmer angelastet.

    8.15 Alle Rohrabfallstcke von weniger als 2 m sind vom Auftragnehmer als Schrott zu entsorgen. Alle brig bleibenden Restrohre von ber etwa 2 m Lnge, die nicht wieder in die verlegte Leitung eingeschweit werden konnten, sind zu Rohren bis etwa 8 m Lnge wieder ordnungsgem zusammenzuschweien. Dabei drfen keine schadhaften Rohrstcke verwendet werden. Alle Einzelrohrstcke mssen die vom Originalrohr bertragenen Umstempelungen mit der Gegenstempelung des Sachverstndigen enthalten. Auf ein etwa 8 m zusammengeschweites Rohr sollen nicht mehr als 3 Rundnhte entfallen.

    9. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Einbau von Krmmern und Biegen von Rohren

    9.1 Die Rohre sind den Gelndeverhltnissen bzw. den in den Zeichnungen angegebenen Richtungsnderungen anzupassen.

    9.2 Bei Richtungsnderungen, die nicht im Bereich der elastischen Biegung durchgefhrt werden knnen, sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Werkskrmmer oder die vom Auftragnehmer auf der Baustelle zu biegenden Feldbgen einzubauen.

    9.3 Beim Biegen der Rohre auf der Baustelle durch den Auftragnehmer sind geeignete Biegemaschinen zu verwenden, die das Rohr ohne Falten oder Abflachungen und ohne messbare Verminderung der Wanddicke biegen. Hierzu sind geeignete, gut sttzende und passende Biegeschuhe zu benutzen. Es ist darauf zu achten, dass sich der Rohrbiegeschuh fr umhllte Rohre eignet.

    9.4 Der Auftragnehmer hat fr die Biegungen auf der Baustelle einen qualifizierten Fachmann einzusetzen der gewhrleistet, dass die Feldbgen genau in den Graben passen und die Biegungen den Anforderungen dieses Abschnittes entsprechen. Der Biegeschritt richtet sich nach der zur Verwendung kommenden Biegemaschine. In der Regel betrgt der Biegeschritt 30 cm. Die maximale Biegung darf jedoch auf einer Lnge von 1,5 m einen Rohr-Durchmesser nicht berschreiten. Die Abweichung zwischen dem maximalen und minimalen Durchmesser sollte nicht mehr als 4 % des Nenn-Durchmessers betragen. Biegeprotokolle/ Kalibriernachweise sind dem Auftraggeber vorzulegen.

    9.5 Die Rohrenden drfen in einer Lnge von 2 m nicht von der Biegung erfasst werden. Beim Biegen lngsnahtgeschweiter Rohre ist die Lngsnaht bei UP-geschweiten Rohren um 30 bis 45 gegenber der neutralen Zone auf der Zugseite anzuordnen. Auf der Baustelle fehlerhaft hergestellte Rohrbgen einschlielich des Rohrmaterials gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

    9.6 Die beim Biegen beschdigte Rohrumhllung ist gem 12. Abschnitt vom Auftragnehmer auszubessern.

    10. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Schweien der Stahlrohre

    10.1 Der Auftragnehmer hat die Qualifikation G 1 bzw. G 2 zur Rohrverlegung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 "Qualifikationskriterien fr Rohrleitungsbauunternehmen" nachzuweisen.

    10.2 Alle in der BGV D 1, den Richtlinien und DIN (EN)-Blttern genannten Bedingungen mssen erfllt sein. Die Bescheinigung ber Verfahrens- und Schweierprfungen und andere ggf. erforderliche Unterlagen mssen ab Baubeginn bis zur Abnahme der Rohrbauarbeiten auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen.

    10.3 Der Auftragnehmer hat das Vorstrecken und Schweien der Rohre zu einer kontinuierlichen Rohrleitung gem den gltigen Normen, Richtlinien und Bedingungen auszufhren.

    10.4 Zur Vermeidung von Funkenbildung durch elektrostatische Aufladung ist beim Trennen und Schweien der Rohre ein berbrckungskabel/Erdungsspie einzusetzen.

    10.5 Fr Leitungen, Leitungsabschnitte bzw. Druckprobenabschnitte DP 4, DP 16, DP 25, DP 84 ist vom Auftragnehmer ein Rohrbuch zu fhren. Durch den Auftragnehmer sind die Rohrbuchformulare/Dateien der MITGAS zu verwenden.

    10.6 Inhalt des Rohrbuches ist: Rohr-Hersteller, MITGAS-Bestell-Nr., Naht-Nr., Rohrlnge, Tag der Schweiung, Schweier, Unterschrift der Schweiaufsicht, zerstrungsfreie Prfung, Angabe der Einbauteile (z. B. Armaturen, Dehner, Montagerohre, Isolierstcke, Erdnhte), bei grer DP 16-Leitungen zustzlich die Rohr-Nr. sowie die Umstempelungen. Im Rohrbuch ist Bezug auf rtliche Gegebenheiten zu nehmen (Straen-, Bahn-, Flussquerungen usw.).

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 14 - Stand: 20.01.2011

    10.7 Der Auftragnehmer hat das Rohrbuch sorgfltig und eigenverantwortlich zu fhren und dem Baufort- schritt entsprechend tglich zu aktualisieren. Er besttigt durch Unterschrift verbindlich die Richtigkeit der Eintragungen. Der Auftraggeber behlt sich das Recht zu einer stichprobenweisen berprfung vor. Bestandteil des Rohrbuches ist der Schweinahtfolgeplan (Bezug auf rtliche Gegebenheiten). Das Rohrbuch muss vor Beginn von Dichtheitsprfungen vollstndig im Entwurf vorliegen.

    10.8 Die Rohre sind durch Stumpfnhte miteinander zu verbinden. Die Schweinahtvorbereitung ist in der Regel nach DIN 2559 "Schweinahtvorbereitung" vorzunehmen.

    10.9 Fr die nach DIN 2559 "Schweinahtvorbereitung" erforderlichen, baustellenseitig herzustellenden Schweikanten drfen nur mechanisch gefhrte Brennschneidegerte oder mechanische Bearbeitungsgerte verwendet werden. Nur bei Krmmern und bei Leitungen unterhalb DN 200 sind Brennschnitte von Hand statthaft, wobei die Brennschnitte erforderlichenfalls mechanisch nachzuarbeiten sind.

    10.10 Baustellenseitig hergestellte Schweikanten sind vom Auftragnehmer durch Inaugenscheinnahme auf Dopplung und andere Schweikantenbeschdigungen zu prfen. Fehlerhafte Rohrenden mssen dem Auftraggeber sofort gemeldet werden.

    10.11 Der Auftragnehmer hat folgende Schweiverfahren anzuwenden, sofern nicht ein anderes vom Auftraggeber vorgeschrieben ist. Maschinelle Schweiverfahren bedrfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

    a) Lichtbogen-Steignahtschweiung mit Stabelektroden fr alle Werkstoffe. Bei Passverbindungen, Erdnhten, Armatureinbauten, fr alle Nhte in Mess- und Regelstationen und bei hnlichen Bedingungen mssen die Wurzellagen in jedem Fall steigend geschweit werden.

    b) Lichtbogen-Fallnahtschweiung mit Stabelektroden, wobei Punkt 10.11 a) zu beachten ist. Bei der Fallnahtschweiung in der Wurzellage mssen ab DN 400 und bei Stahlsorten mit Festigkeitswerten grer 300 N/mm mindestens 2 Schweier gleichzeitig in etwa gegenberliegenden Quadranten schweien.

    c) Autogenschweien (Nach-Rechtsschweiung) an kleineren Leitungen bis DN 200 ist zulssig, wenn der Auftraggeber hierzu seine vorherige Zustimmung gibt.

    d) WIG-Schweiung ist bei entsprechenden Baustellengegebenheiten und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulssig.

    10.12 Alle elektrisch verschweiten Verbindungen werden mindestens in 2 Lagen hergestellt. Die Zusatzwerkstoffe mssen den Bedingungen der Verfahrensprfungen entsprechen. Auflagen zur Vorwrmung der Nahtfugen sind entsprechend den Verfahrensbedingungen zu beachten.

    10.13 Das Zusammenheften von Rohren zu lngeren Strngen ist nicht statthaft. Die Wurzellage soll beim Vorstrecken der Rohre sofort vollstndig eingebracht werden. Bei der Fallnahtschweiung ist zustzlich die erste und ggf. bei Abmessungen ab etwa DN 600 die zweite Flllage unmittelbar danach einzubringen. Fehlerhafte Rundnhte oder solche mit nicht durchgeschweitem Versatz bis etwa 3 mm knnen von innen gegengeschweit werden, soweit das mglich ist.

    10.13.1 Gegenschweiungen drfen nur in steigender Schweirichtung vorgenommen werden. Strichraupen und Fallnahtschweiung sind dabei untersagt. Es sind geeignete Elektroden mit mindestens 3,25 mm Kerndraht- Durchmesser zu verwenden. Die Lagen sollen mglichst breit pendelnd geschweit werden. Auf Verlangen der Schweiberwachung sind die Nhte vor dem Gegenschweien auszuschleifen. Die Gegenschweiungen sind, falls im Einzelfall nicht anders festgelegt, folgendermaen vorzunehmen:

    a) An Werkstoffen bis einschlielich L 360 NB ohne Vorwrmung, wobei einlagige Gegen-schweiung zulssig ist. Bedingung ist eine trockene Oberflche.

    b) An Werkstoffen L 415 NB und darber Vorwrmung auf ca. 100 C, wobei in der Regel eine einlagige Gegenschweiung ausreichend ist; in Sonderfllen aber mehrlagige Gegenschweiung vorgeschrieben werden kann (die Temperaturen sind zu kontrollieren). Der Auftraggeber behlt sich in besonderen Fllen abweichende Regelungen vor.

    10.13.2 Bei TM-Sthlen, die nur auf besondere Veranlassung des Auftraggebers eingesetzt werden, sind bei Sthlen der Gteklasse L 360 MB und darber, die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien beim Auftraggeber einzuholen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 15 - Stand: 20.01.2011

    10.13.3 Bei Arbeitstemperaturen unter 0 C sind besondere Vorkehrungen zu treffen. U. a. ist eine Vorwrmung des Schweinahtbereiches auf eine Temperatur von 80 C bis 100 C in Abhngigkeit von der Stahlgte vorzunehmen. Die Vorgehensweisen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

    10.14 Bevor das Rohr vorgestreckt wird, ist es zu reinigen.

    10.15 Der Auftragnehmer hat Presskolben (alternativ schweien von Klpperbden zum Verschluss der Rohrenden) zu verwenden, um das Eindringen unerwnschter Stoffe und Wasser in die offenen Enden geschweiter Rohrstrnge zu verhindern. Jedes Rohr ist mittels einer Rohrbrste zu subern.

    10.16 Fr das Auslegen der geschweiten Rohre gelten sinngem die Bedingungen von Punkt 8.2.

    10.17 Bei lngsnahtgeschweiten Rohren sollen die Lngsnhte, soweit mglich, im oberen Drittel des Rohrumfanges liegen. Die Lngs- und Schraubenliniennhte sollen um mindestens 100 mm gegeneinander versetzt sein. Bei hochfrequenzgeschweiten Rohren gilt diese Forderung nur so weit, wie diese Nhte sichtbar sind.

    10.18 Kugel- und Einsteckschweimuffen sind durch vom Auftragnehmer bereitzustellende Einziehvorrichtungen bis zum Anschlag einzufahren und sofort zu heften. Ein verbleibender Muffenspalt ist bei sachgemer Wrmefhrung durch Hammerschlge vom Muffengrund ausgehend zu beseitigen. Dabei muss die Wanddicke auch an der Schweikante erhalten bleiben. Anschlieend mssen die Muffen sofort verschweit werden.

    10.19 Alle Schweikanten sind vor dem Einrichten der Nahtfuge mittels Drahtbrste bzw. mit rotierender Drahtbrste oder anderen Werkzeugen von jeder Verunreinigung, Rost und von evtl. vorhandenem Oberflchenschmutz zu reinigen. Die gereinigte Zone hat von der Kante aus innen und auen mindestens 1 cm zu betragen.

    10.20 Bei anfallender Feuchtigkeit mssen die Schweikanten getrocknet werden.

    10.21 Rohre fr Stumpfnhte mssen unter Verwendung von Zentriervorrichtungen vorgebaut werden. Fr die Fallnahtschweiung und fr die Anwendung der Steigenahtschweiung an lngeren Leitungen ab DN 300 sind Innenzentriervorrichtungen mit mechanischem, hydraulischem oder pneumatischem Antrieb zu verwenden. Bei Leitungsumlegungen und Leitungslegungen kleinerer Art und bei Passnhten, Erdnhten und hnlichen Verbindungen sind Auenklammern zu verwenden. Die Vorrichtungen sind vom Auftragnehmer beizustellen und mssen dem Auftraggeber vorgefhrt worden sein.

    10.22 Rohrenden mssen unter einem Winkel von 30 + 5/- 0 fr eine Stumpfschweiung vorbereitet sein. Fr eine einwandfreie Wurzelschweiung muss gewhrleistet sein, dass die Stegkanten keinen Versatz aufweisen. Die Stegkanten drfen ihre Toleranz von + 1,6 / 0,8 mm nur auf einer Lnge von 120 mm ausnutzen. Ein sofortiger bergang von maximal 2,4 mm auf 0,8 mm ist nicht zulssig.

    10.23 Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit jedes Rohres in Bezug auf sichtbare Fehler innen und auen zu prfen und bernimmt insoweit die Verantwortung fr die Brauchbarkeit des Materials.

    10.24 Am Rohr sind nur solche Schweiungen zugelassen, die zum Verbinden der Rohre sowie zum Anbringen des Leitungszubehrs erforderlich sind. Das Znden von Elektroden auerhalb der abgeschrgten Enden sowie das Anschweien irgendwelcher Teile mit Ausnahme der Rohrleitungszubehrteile ist unzulssig. Verbindungsnhte im Bereich von Keulnhten sind nicht zulssig.

    10.25 Nach Fertigstellung der Nhte sind die Verbindungen sowie die angrenzenden Bereiche von Schlacke, Spritzern und anderen Verunreinigungen sorgfltig zu subern.

    10.26 Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Nhte als Testnhte zu entnehmen, die ggf. in Anlehnung an die Verfahrensprfung untersucht werden. Die Untersuchung erfolgt im Beisein eines Sachverstndigen, woran auch der Auftragnehmer teilnehmen kann. Erfllt die Testnaht die erforderlichen Bedingungen, so gehen die Kosten fr das Ausschneiden und das erneute Zusammenschweien der Rohre zu Lasten des Auftraggebers. Erfllt die Naht nicht die geforderten Bedingungen, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftragnehmers. In diesem Fall kann der Auftraggeber weitere Testnhte verlangen, wobei die Kosten fr Prfen und Erneuern dieser Nhte ohne Bercksichtigung des Ereignisses zu Lasten des Auftragnehmers gehen.

    10.27 Schweinhte werden entsprechend den technischen Vorschriften zerstrungsfrei geprft. Fr die Anforderungen an die Schweinhte gilt das DVGW-Arbeitsblatt GW 350 Schweiverbindungen an Rohrleitungen aus Stahl in der Gas- und Wasserversorgung .

    10.28 Die Schweinhte drfen vor der Prfung nicht mit Grundanstrich versehen sein und umhllt werden. Die Schweinhte sind vor der Prfung eindeutig zu kennzeichnen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 16 - Stand: 20.01.2011

    10.29 Bei Stressdruckprfungen ist eine Abnahmestempelung vom Sachverstndigen anzubringen. Die Nhte sind anschlieend gem 11. Abschnitt zu umhllen und insgesamt zu berprfen. Die Rohrenden bleiben frei von der Umhllung.

    10.30 An Montagerohren, die gepresst oder eingelegt werden, sollen alle Nhte als V-Naht voll durchgeschweit und ausgefllt werden. Fr die Beschaffenheit der Schweinaht auf der Schutzrohrinnenseite wird besonders auf Punkt 2.5.7 hingewiesen.

    11. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Schweien der PE-Rohre

    11.1 Der Auftragnehmer hat die Qualifikation G3 zur Rohrverlegung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 Qualifikationskriterien fr Rohrleitungsbauunternehmen nachzuweisen.

    11.2 Fr PE-Rohrleitungen darf nur Personal eingesetzt werden, das gem DVGW GW 330 und GW 331 ausgebildet ist.

    11.3 Alle in den Richtlinien und DIN (EN)-Blttern genannten Bedingungen mssen erfllt sein. Die Bescheinigungen ber Verfahrens- und Schweierprfungen und andere ggf. erforderliche Unterlagen mssen ab Baubeginn bis zur Abnahme der Rohrbauarbeiten auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen.

    11.4 Bei der PE-Rohrverlegung sind die in der DVS 2207-1 und DVS 2208-1 genannten Anforderungen zu beachten. Gleichfalls ist der dort beschriebene Arbeitsablauf einzuhalten.

    11.5 Die technischen Lieferbedingungen der PE-Rohre mssen DIN 8075, und die der Rohrleitungsbauteile DIN 16963, entsprechen.

    11.6 Rohre und Rohrleitungsbauteile aus PE sind durch den Auftragnehmer mit geeigneten Fahrzeugen zu transportieren. Beim Transport und der Lagerung von PE-Rohren ist darauf zu achten, dass keine unzulssigen Verformungen oder Beschdigungen eintreten.

    11.7 Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass die Rohr- und Rohrleitungsbauteile nicht mit PE-schdigenden Medien gem DIN 8075, Beiblatt 1, in Berhrung kommen.

    11.8 Riefen und Kratzer drfen 10 % der Mindestwanddicke nicht berschreiten. Rohre und Rohr-leitungsbauteile mit scharfkantigen Beschdigungen drfen nicht eingebaut werden.

    11.9 Falls die Auentemperaturen und der Werkstoff es erfordern, so ist das Material an den Schweistellen vorzuwrmen bzw. sind die Arbeiten einzustellen. Die PE-Rohrverlegung ist bei Temperaturen unter 0 C zu unterbrechen. Bei Oberflchentemperaturen von mehr als 40 C sind die PE-Rohrenden vor der Verschweiung einige Zeit abzudecken.

    11.10 Bei Parallelverlegungen bzw. Kreuzungen mit Elektrokabeln oder Leitungen, in denen warme Medien transportiert werden, sind die Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G 472 Gasleitungen bis 10 bar Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa) , zu beachten.

    11.11 Die Rohrenden und Rohrleitungsbauteile sind vor dem Einbau in den Rohrgraben zu subern. Die Rohre und Rohrleitungsteile sind auf ihre Kennzeichnung entsprechend DVGW-Arbeitsblatt GW 335-A3, VP 607 und GW 335-A2 zu berprfen. Beschdigte Teile sind auszusondern.

    11.12 Rohrschnitte sind mit einem Rohrschneider, einer Rohrschere oder einer feinzahnigen Sge auszufhren. Grate sind mit einem geeigneten Werkzeug, z. B. Rohrschaber oder Schlwerkzeug, zu entfernen.

    11.13 Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung ist beim Trennen von gasfhrenden Leitungen aus PE die Rohroberflche an der Arbeitsstelle nass zu halten.

    11.14 Beim Ablngen und Verlegen der PE-Rohre ist die temperaturbedingte Lngennderung (0,2 mm/mK) zu bercksichtigen.

    11.15 Beim Abwickeln der Rohre von Trommeln oder Ringbunden ist zu beachten, dass die Rohrenden beim Lsen der Befestigung federnd wegschnellen knnen. Die Flexibilitt ist von der Umgebungstemperatur abhngig. Bei Temperaturen in Frostnhe sind die noch aufgewickelten Rohre in geeigneten Rumen vorzuwrmen.

    11.16 Die Schweiflchen der Rohre und Rohrleitungsbauteile sind durch den Auftragnehmer vor dem Verschweien mit Reinigungsmittel z. B. Spiritus mit einem Reinheitsgrad 94 % oder speziellen PE-

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 17 - Stand: 20.01.2011

    Reinigungsmittel zu subern und anschlieend mit einem saugfhigen, nicht fasernden und nicht eingefrbten Papier zu reinigen. Danach sind die gereinigten Flchen sauber zu halten und nicht mehr zu berhren.

    11.17 Bei elektrischen Muffenschweiungen sind die Rohre aus PE 100 im Schweibereich am ganzen Umfang auf Muffenlnge mit einem Rotationsschaber abzuziehen. Der Einsatz von Ziehklingen erfolgt nur in Ausnahmefllen und auf ausdrckliche Anweisung des Auftraggebers.

    11.18 Durch den Auftragnehmer sind fr die Elektromuffen- und Stumpfschweiung geprfte und zugelassene Schweigerte einzusetzen. Vorgegebene Schweizeiten/Abkhlzeiten sind einzuhalten.

    11.19 Bei der PE-Rohrverlegung werden nach Angabe des Auftraggebers Test-Nhte bzw. Muffen-schweiungen herausgeschnitten und auf Kosten des Auftraggebers untersucht. Erfllt die Schweiverbindung nicht die geforderten Bedingungen, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftragnehmers. In diesem Fall kann der Auftraggeber weitere Schweiverbindungen prfen lassen, wobei die Kosten fr Prfen und Erneuern dieser Schweiverbindungen ohne Bercksichtigung des Ereignisses zu Lasten des Auftragnehmers gehen.

    12. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Umhllung

    12.1 Die Umhllung der Schweinhte sowie aller Rohrbauteile erfolgt in der Regel mittels System C 30. Weiterhin ist die Schrumpftechnik bzw. Bitumenbinde nach Vorgabe des Auftraggebers entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller einzusetzen.

    12.2 Bei Rohren mit Innenbeschichtung hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass die Innenbe-schichtung der Rohre nicht beschdigt ist oder wird.

    12.3 Das nicht umhllte Stck zwischen den Enden der Umhllung von zwei zusammengefgten Rohren ist sorgfltig zu reinigen.

    12.4 Der Auftragnehmer hat alle Fehler und Schden in der Umhllung auszubessern. Jede beschdigte oder nicht haftende Flche der Umhllung ist auszuschneiden und die dadurch in der Umhllung entstehenden scharfen Kanten sind durch Abschrgen der Umhllung zu beseitigen, so dass ein gleichmiger bergang vom umhllten zum nicht umhllten Rohr entsteht.

    12.5 Nach Trocknung des Kaltanstriches und Entfernung etwa anhaftender Feuchtigkeit ist die Umhllung durchzufhren.

    12.6 Zur Feststellung von Fehlern, die nicht durch eine Prfung mit dem bloen Auge entdeckt werden knnen, hat der Auftragnehmer ein vom Auftraggeber genehmigtes Hochspannungsprfgert zu verwenden und die gesamte Umhllung vor Absenken mit 20 kV Prfspannung zu berprfen, falls nicht vom Auftraggeber eine andere Festlegung erfolgt. Das vom Auftragnehmer beizustellende Gert muss immer einsatzbereit sein; der Auftragnehmer hat deshalb stndig Ersatzbatterien und ein Ladegert auf der Baustelle vorzuhalten.

    12.7 Eine schlecht haftende Umhllung ist vollstndig zu entfernen und neu aufzubringen.

    12.8 Die Oberflche aller metallischen Rohrleitungs- und Zubehrteile, die unter der Erde und bis 10 cm ber der Oberflche des fertiggestellten und planierten Arbeitsraums/Arbeitsstreifens eingebaut sind, hat der Auftragnehmer zu umhllen. Dabei ist die zu umhllende Flche grndlich mit Stahlbrsten, Sandstrahl oder Nagelhammer metallisch blank zu reinigen. Fett und l mssen entfernt werden. Danach ist die Flche gem vorstehenden Bedingungen zu umhllen.

    12.9 Bei Rohren mit Kunststoffumhllung sind fr die Ausbesserungsarbeiten und das Nachumhllen der Schweinhte die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller in Zusammenhang mit den Anordnungen des Auftraggebers zu beachten.

    12.10 Schden der Umhllung, die auf eine unsachgeme Behandlung der Rohre auf der Baustelle schlieen lassen, sind zu Lasten des Auftragnehmers auszubessern, es sei denn, dieser weist nach, dass ein Dritter der Verursacher ist.

    12.11 Die Abdichtung von PVC-Hlsrohren, welche zur Aufnahme der Spindelverlngerung dienen, ist gegenber dem oberen Gehuserand der Armatur dauerhaft auszufhren. Zur Abdichtung kann Bitumenbinde oder Butylkautschukbinde verwendet werden. Der Ringraum zwischen Hlsrohr und Spindelverlngerung der Armaturen ist mit einer dauerplastischen Korrosionsschutzmasse auszufllen. Die Materialbeistellung der Korrosionsschutzmasse erfolgt durch MITGAS. Das Aufschmelzgert fr die Korrosionsschutzmasse ist durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Der Abschlussdeckel am Hlsrohrende ist dauerhaft abzudichten. Zur Abdichtung ist Butylkautschukbinde zu verwenden.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 18 - Stand: 20.01.2011

    13. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Absenken des Rohrstranges

    13.1 Fr das Absenken der geschweiten Rohre ist nachfolgendes zu beachten:

    13.2 Das Rohr darf nicht eher abgesenkt werden, bevor die Grabensohle planiert und eine gleichmige Auflage des Rohres gewhrleistet ist.

    13.3 Die Rohre sind mit geeigneten starken Haltegurten oder Rollwagen abzusenken.

    13.4 Bei hohen Auentemperaturen sind beim Absenken der Stahlrohre Ausgleichsbogen (Slacks) vorzusehen. Gre und Abstnde der Bogen richten sich nach der Temperatur und nach der zulssigen Beanspruchung im Rohr.

    13.5 PE-Rohre sind grundstzlich mit Slacks zu verlegen. Bei Auentemperaturen ber 18 C sind sie zunchst mit Sand ber Nacht abzudecken. Am anderen Morgen ist der Graben vor Sonneneinwirkung endgltig zu verfllen.

    13.6 Unmittelbar vor dem Absenken in den Graben hat der Auftragnehmer nach Anheben des Rohres von den Kanthlzern alle Fehler in der Umhllung gem 12. Abschnitt auszubessern.

    13.7 Beim Absenken der Rohre ist eine gengende Anzahl von Hebegerten vorzusehen (ab DN 300 mindestens 2), damit keine unzulssigen Beanspruchungen in der Rohrleitung auftreten.

    14. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Rohrverbindungen

    14.1 Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten durchzufhren, die fr das Verbinden der Rohrstrnge zu einer kontinuierlichen Rohrleitung erforderlich sind. Hierzu gehren auch die Hilfeleistungen bei der Einbindung und, falls erforderlich, das Herstellen von Einbindungsstcken und die fr die Montage erforderlichen Tiefbauarbeiten.

    14.2 Die Schweiarbeiten beim Verbinden der Rohrstrnge sind gem 10. bzw. 11. Abschnitt auszufhren.

    14.3 Schweiungen nach Absenken des Rohres in den Graben (Kopflochschweiung) sind nur dann vorzunehmen, wenn gengend Arbeitsraum vorhanden ist um dem Schweier die sach- und fachgerechte Ausfhrung einer normalen Schweiung zu ermglichen. Hierbei sind alle sicherheitstechnischen Vorschriften zu beachten. Zwecks leichteren Ausrichtens der Rohrenden sind die Rohrgrben auf einer Lnge von etwa 50 x Rohrdurchmesser offenzuhalten.

    14.4 Die Umhllung der Verbindungsschweiung ist gem 12. Abschnitt durchzufhren.

    14.5 Fr die Mindestrohrlngen gelten die Bestimmungen gem Punkt 8.14.

    14.6 Beim Abschneiden von Rohrstcken, die wieder in die Leitung eingeschweit werden, mssen die Rohrnummern und die anderen erforderlichen Angaben wie MITGAS-Bestell-Nummer, Werkstoff des Herstellerwerkes auen gestempelt sein.

    14.7 Alle Rohrverbindungen sind am offenen Graben durch den Beauftragten des Auftraggebers ein zu messen. Durch den Auftragnehmer erfolgt die Koordinierung der Einmessarbeiten.

    14.8 Nach dem Vorliegen der Vermessungsrisse bergibt MITGAS diese dem Auftragnehmer zur Kontrolle, berprfung und Abzeichnung. Nach der Besttigung durch den Auftragnehmer sind die Risse an MITGAS zu bergeben.

    15. Abschnitt Rohrbauarbeiten

    Einbau von Zubehr

    15.1 Das fr den Bau der Leitung erforderliche Material ist in den Rohr- und Stcklisten aufgefhrt, falls diese der Anfrage bzw. dem Auftrag beigefgt sind. Alle Materialien, die nicht zum Lieferumfang des Auftraggebers gehren, jedoch fr die betriebsfertige Erstellung erforderlich sind, z. B. Zusatzschweiwerkstoffe, Gas, Sauerstoff usw., sind vom Auftragnehmer beizustellen. Auerdem sind Energie, Wasser und Pressluft vom Auftragnehmer beizustellen. Fr den Einbau der Materialien sind die Angaben auf den Zeichnungen und in den Vertragsbedingungen magebend.

    15.2 Das Einbauzubehr, das vom Auftraggeber mitgeliefert wird, besteht im Wesentlichen aus: Schiebern, Hhnen, Ventilen, Molchschleusen, Formstcken, Krmmern, Dehnern, Dehnerverankerungen,

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 19 - Stand: 20.01.2011

    Dehnermessvorrichtungen, Wassertpfen, Isolierstcken, Umhllungsmaterial, isolierenden Abstandshaltern, Kabeln, Kabelabdeckhauben, Messstellen fr den kathodischen Schutz, Schilderpfhlen, Schildermesspfhlen, Straenkappen, Erdankern.

    15.3 Fr Armaturen ber DN 50 und evtl. Hngewerke sind Fundamente nach Zeichnung aus Beton der Gteklasse B 15 nach DIN 1045 "Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Bemessung und Konstruktion" einschlielich Bewehrung und Verschalung anzufertigen. Die Fundamente sind bis auf tragfhigen Boden zu fhren oder durch geeignete Manahmen (z. B. Pfahlrost) so zu grnden, dass die den Berechnungen zugrunde liegenden Werte fr Reibung und Bodenpressung nicht berschritten werden. Die Zuschlagstoffe mssen frei von betonschdlichen Bestandteilen sein und ein richtiges Korngrenverhltnis aufweisen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass kein aggressives Wasser benutzt wird. Falls Schraubenverbindungen Anwendung finden (Flansche), so ist auf die Zugnglichkeit der Schrauben zu achten.

    15.4 Provisorische Molchschleusen, die nur fr die Abnahme und das Trockenmolchen der Leitung vorgesehen sind, sind vom Auftragnehmer zu stellen. Sie mssen fr den Abnahmedruck nachweislich geeignet sein.

    15.5 Fr den Einbau des kathodischen Schutzes gelten die einschlgigen Zeichnungen und Vorschriften des Auftraggebers.

    15.6 Sofern Straenkappen eingebaut werden, gilt folgendes: In freiem Gelnde, Wiesen, Ackerland und in nicht befestigten Brgersteigen sind auf Geotextilmaterial armierte Betonumrandungen einzubauen. Bei Gropflaster und Kleinpflaster sowohl in Straen als auch in Brgersteigen sind keine besonderen Straenkappenumrandungen vorzusehen. Bei Brgersteigen mit Plattenbelag sind die Platten entsprechend den Kappen auszuarbeiten. Betonpalisaden sind nur auf ausdrckliche Anweisung des Auftraggebers zu setzen. Die Verwendung von PE-Straenkappen wird vom Auftraggeber vorgegeben.

    15.7 Zum Schutz der Leitung, vornehmlich gegen bergbauliche Einwirkungen, werden Dehner, U-Stcke, Krmmerfundamente und ggf. Verankerungen vor bzw. nach der Druckprobe eingebaut. Nach erfolgreich durchgefhrter Druckprfung, sind die Einrichtungen den Erfordernissen gem einzustellen, nachzuziehen und ggf. zu umhllen. Falls erforderlich, sind gem Zeichnung Gegendruckanlagen einzubauen.

    16. Abschnitt: Rohrbauarbeiten

    Auftriebsschutz

    16.1 In Mooren, berschwemmungsgebieten und all den Gebieten, in denen eine Gefahr fr das Aufschwemmen der Leitung besteht, ist diese mittels Beschwerung und Verankerung gegen Auftrieb zu sichern. Ausgenommen davon sind die unter Punkt 2.4 genannten Kreuzungen, die gesondert behandelt werden.

    16.2 Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten durchzufhren, die fr die Sicherung der Rohrleitung gegen Auftrieb erforderlich sind. Hierzu gehren u. a. der Einbau von Betonreitern und Schraubenankern und das Schtzen der Umhllung bei Betonreitern und Schraubenankern durch geeignete Manahmen, wie z. B. mittels doppelter Umhllung oder Unterlagen von Schaumstoffmatten.

    16.3 Die Betonbeschwerung ist vom Auftragnehmer zu liefern. Der Entwurf und die Berechnung der Betonbeschwerung sind dem Auftraggeber vorzulegen und von ihm zu genehmigen. Die Betonreiter sind so auszufhren, dass ein wirksamer Schutz gegen Auftrieb gewhrleistet wird und der Schwerpunkt des Betonreiters unterhalb der Rohrachse liegt.

    16.4 Bei Auftriebsgefahr muss die Rohrleitung unmittelbar nach Absenken gegen Auftrieb gesichert werden.

    17. Abschnitt: Schlussprfung

    17.1 Der Auftragnehmer hat jeden fertiggestellten Prfabschnitt der Rohrleitung sofort zu prfen, nachdem die Verlegung des entsprechenden Rohrleitungsabschnittes abgeschlossen ist und der Auftraggeber den Rohrleitungsabschnitt zur Prfung freigegeben hat.

    17.2 Die Prfungen sind gem DVGW-Arbeitsblatt G 469 durchzufhren. Das jeweils anzuwendende Verfahren wird vom Auftraggeber festgelegt. Die Prfdrcke fr jeden Abschnitt werden entsprechend den Betriebsdrcken vom Auftraggeber vorgeschrieben.

    17.3 Die Verantwortung fr die Beschaffung und Einleitung des Prfmediums bei Wasserdruckprfungen liegt beim Auftragnehmer.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 20 - Stand: 20.01.2011

    17.4 In Bergbaugebieten sind nach der Druckprfung die Stopfbuchsschrauben nachzuziehen und das Vorspannen der Federpakete auf das in der Zeichnung angegebene Ma vorzunehmen und ggf. die Umhllung der Dehner auszufhren.

    17.5 Bei der Druckprobe hat der Auftragnehmer sich auf den ihm zur Verfgung gestellten Arbeitsraum zu beschrnken. Auerdem sind alle Vorkehrungen im Interesse der allgemeinen Sicherheit zu treffen. Nichtbeachtung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

    17.6 Die einzelnen Abschnitte sind nach erfolgreich durchgefhrter Druckprfung zu verbinden. Alle Schweinhte in Verbindungen zwischen Druckprobenabschnitten und fr Einbindestcke zwischen neuen und alten Leitungen mssen zerstrungsfrei geprft werden. Zu diesem Zweck sind die Nhte freizuhalten und mssen zugnglich bleiben.

    17.7 Der Auftragnehmer hat die komplette Dokumentation gem Richtlinie 23, wenn nicht anders vereinbart, in 2facher Ausfertigung dem Auftraggeber zu bergeben.

    18. Abschnitt: Hausanschlsse

    18.1 Es gelten sinngem die im 11. Abschnitt enthaltenen Bedingungen.

    18.2 Der Auftragnehmer hat die Montagegruben des Kopfloches und des Rohrgrabens unter Einhaltung der Regeltiefe und Auflagen Dritter, einschlielich Freilegen und wieder Abdecken vorgefundener Fremdleitungen auszufhren.

    18.3 Die Gebudedurchfhrung ist mittels Kernbohrung herzustellen und nach dem Einsetzen der Hauseinfhrungskombination (HEK) dicht mittels Quellmrtel nach Anforderung der G 459/I und VP 601 zu verschlieen. Bei Einsatz von Dichtelementen/Materialien fr drckendes Wasser sind die Einbauvorschriften des Herstellers zu beachten.

    18.4 In den Rohrgraben ist durch den Auftragnehmer ein Trassenwarnband ca. 0,3 m oberhalb der Hausanschlussleitung einzubringen.

    18.5 Die Verwendung von PVC-Mantelrohr ist bei der Ausfhrung in geschlossener Bauweise nicht bzw. nur in genehmigten Ausnahmefllen gestattet. Bei Mehrspartenhauseinfhrungen (MSH) ist nur geprftes und zugelassenes Schutzrohr mit Abstandhaltern einzusetzen. Die Einbauschriften des Herstellers sind zu beachten.

    18.6 Durch den Auftragnehmer ist das Hausanschluss-T-Stck (HA-T-Stck) einschlielich aller gegebenenfalls erforderlichen Umhllungsarbeiten auf die Hauptleitung aufzubringen.

    18.7 Fr Hausanschlussverlegung im Straenbereich sind nur HA-T-Stcke fr Hauptleitungsnennweiten DN 50, DN 100, DN 150 mit seitlichem Abgang einzubauen.

    18.8 Der Auftragnehmer hat nach Abschluss der Rohrbauarbeiten des Hausanschlusses und der Hausanschlussleitung eine Dichtheitsprfung durchzufhren.

    18.9 Sofern der Auftragnehmer die Vermessungsarbeiten fr den Hausanschluss bernimmt, so hat er diese Arbeiten nach den geltenden Regeln der Technik durchzufhren (siehe dazu auch GW 128). Mit diesen Aufgaben drfen nur Mitarbeiter betraut werden, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine vermessungstechnische Grundausbildung absolviert haben oder zumindest eine Schulung gem GW 128 (mit gltiger Bescheinigung) nachweisen knnen.

    18.10 Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass der Hausanschlussraum am Tag der Montage durch den Bauherrn fertiggestellt ist, d. h. die Endmae von Wandstrken bzw. Bodenhhen mssen erreicht sein. Ist dies nicht der Fall, ist die geplante Endhhe des Bodens bzw. die Wandstrke durch den Bauherrn bzw. durch die bauausfhrende Firma dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

    18.11 Es ist darauf zu achten, dass in Mehrfamilienhusern vom Bauherrn oder Hauseigentmer der Gasinstallationsanlage ab der Inbetriebnahme des Gashausanschlusses die Verschliebarkeit des Hausanschlussraumes gewhrleistet ist. Bei allgemein zugnglichen Rumen, die nicht verschlossen werden, sind an den Verschraubungen der Hausdruckregler bei Neuanlagen Sicherheitsschellen durch den Auftragnehmer zu montieren.

    18.12 Eventuelle Leitungsenden, die nicht sofort mit der Innenleitung verbunden werden (z. B. Neuanschlsse im Ein- und Mehrfamilienhaus) sind generell vom Auftragnehmer mit Sicherheitsstopfen zu verschlieen.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 21 - Stand: 20.01.2011

    18.13 Vom Auftraggeber werden dem Auftragnehmer die erforderlichen Sicherheitsstopfen beigestellt und sind bei Verbindung mit der Innenleitung durch den Gasinstallateur an das zustndige Regionalzentrum des Auftraggebers zurckzufhren.

    19. Abschnitt: Gasanlagen

    Allgemeine technische Forderungen

    19.1 Die Ausfhrung der Gasanlagen erfolgt gem DVGW G 459/II bzw. G 491, BGV C 6.

    19.2 Der Aufbau der Anlage ist so zu gestalten, dass eine durchgngig erschwernisfreie Wartung und Instandhaltung mglich ist.

    19.3 Es sind grundstzlich die im Fabrikat vom Auftraggeber vorgegebenen Filterelemente einzusetzen.

    19.4 Fr Filterdeckel ab > = DN 150 Rohranschlussnennweite sind Schnellverschlsse einzusetzen und Deckelschwenkvorrichtungen am Filter fr > = DN 100 Rohranschlussnennweite vorzusehen. Alle Filter sind einer 100 %-igen Schweinahtprfung zu unterziehen.

    19.5 Die Bedienbarkeit der Armaturen vom Fuboden der Station her ist zu gewhrleisten.

    19.6 Die Hhe der Fertigteilfundamente ist so zu whlen, dass Ein- bzw. Ausgangsleitungen eine Mindestdeckung von 1 m Erdreich haben (Oberkante Rohr

    Oberkante Gelnde). 19.7 Fr Lasten > 50 kg pro am Arbeitsort einsetzbare Arbeitskraft sind Hebezeuge mit geeigneten

    Lastenaufnahmemitteln vorzusehen.

    19.8 Als Gasdruckregelgerte und Sicherheitseinrichtungen sind nur die vom Auftraggeber vorgegebenen Fabrikate zugelassen.

    19.9 Tauchhlsen zur Temperaturentnahme fr Mengenumwertung und Vergleichsmessung sind mit l- bzw. Wrmeleitpaste zu befllen.

    19.10 Atmungs-, Mess- und Ausblaseleitungen sind beim Einfhren in Sammelleitungen nur in 3-Uhr- bzw. 9-Uhr- Position einzubinden. Entleerungsmglichkeiten der Sammelleitung sind vorzusehen.

    19.11 Alle nach auerhalb des Aufstellraumes fhrenden Rohrleitungen, wie Entspannungs- und Atmungsleitungen bzw. die zugehrigen Ausblser sind in verzinkter Ausfhrung einzubauen.

    19.12 Bei eichfhiger Verrechnungsmessung ist im Zhlerumgang eine gasdichte und staubunempfindliche Absperrarmatur plombierbar vorzusehen.

    19.13 Durch den Auftragnehmer ist der messtechnische Nachweis fr ableitfhigen Fuboden (Protokoll mit Grundrisseinzeichnungen der Messstellen) dem Auftraggeber vorzulegen.

    19.14 Der Auftragnehmer hat den kompletten Potentialausgleich der Gas-Druckregel-Messanlage herzustellen und nach Aufstellung der Anlage ist der Potentialausgleich zu berprfen. ber dieses Ergebnis ist ein Protokoll zu erstellen.

    19.15 Isolieren des Banderders ca. 0,3 m ober- und unterhalb der zu erwartenden Erdoberflche mittels korrosionsbestndigen Materials (Primer), die Anschlussstelle mit farblosem, surefreiem Kontaktfett versehen.

    19.16 Schaffung einer optimalen Mglichkeit der Sandeinfllung im Fubodenbereich der Anlage; verbleibende ffnungen mit Aluminiumriffelblech abdecken und mit in den Potentialausgleich einbeziehen.

    19.17 Verfugen des Zwischenraumes Fundament/Gebude/Schrank (Verfugungsmaterial ist farblich anzupassen).

    19.18 Doppelschliesystem in der E-Raum-Tr sowie Ausrstung mit Panikschloss bei Tren von begehbaren Rumen.

    19.19 Die Tren sind schallgedmmt auszufhren (siehe Ausfhrungsvorschriften fr den Bau von Gasdruckregelanlagen) und mssen fr das Schliesystem 0/30 vorbereitet sein.

    19.20 Die Dichtheitsprfung der Regelanlage erfolgt mit Stickstoff. Durch den Auftragnehmer ist das Druckstaffelungsdiagramm mitzuliefern und dem Auftraggeber zu bergeben.

    19.21 Den Fundamentplan hat der Auftragnehmer 14 Tage vor Lieferung der Anlage dem Auftraggeber zu bergeben.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 22 - Stand: 20.01.2011

    19.22 Der Auftragnehmer hat das R- und I-Flieschema fr die Hauptausrstungen mit fortlaufender Num-merierung in der (z. B. Eingangsarmatur, Filter, SAV, Regelgert, Ausgangsarmatur, SBV, Zhler) Gre: mindestens Format A 4 fr Ortsnetz-Anlagen und mindestens Format A 3 fr bernahmeregelanlagen und Streckenregleranlagen zu liefern.

    19.23 Die Befestigung des R- und I-Flieschemas erfolgt eingeschweit an der Wand oder im Rahmen.

    19.24 Die Sicherheitskennzeichnung am Gebude/Schrank ist nach Angaben des Auftraggebers anzubringen.

    19.25 Durch den Auftragnehmer ist eine komplette Dokumentation (2fach) mit Prfzertifikaten 14 Tage vor der Prfung durch den Sachverstndigen/Sachkundigen der Gas-Druckregel-Messanlage dem Auftraggeber zu bergeben.

    19.26 Der Auftragnehmer hat das Betreiberpersonal des Auftraggebers einzuweisen.

    19.27 Die Ausfhrungsunterlagen sind vor Baubeginn dem Auftraggeber zur Besttigung vorzulegen. Der Baubeginn erfolgt erst nach Freigabe der Ausfhrungsunterlagen.

    20. Abschnitt: Gasanlagen

    Farbanstrich Ausrstungsteil

    20.1 Gelb/Farbton RAL 1012: Fr im Normalbetrieb mit Gasdruck beaufschlagte Leitungen.

    20.2 Grau/Farbton RAL 7030: Fr Leitungen, die im Normalbetrieb nicht mit Gasdruck beaufschlagt sind (Atmung, Entspannung) sowie Untersttzungs- und Hilfskonstruktion.

    20.3 Blau/Farbton RAL 5010: Fr wasserfhrende Leitungen.

    20.4 Schwarz/Farbton RAL 9005: Fr Absperrvorrichtung.

    20.5 Frei vom Anstrich bleiben alle Konstruktionselemente bzw. Teile, die ausgehend vom Werkstoff (z. B. Kunststoff, VA, MS usw.) nicht gestrichen werden mssen und einer farblichen Kennzeichnung nicht bedrfen. Daneben sind folgende Teile ohne Farbanstrich zu belassen:

    Spindeln von Absperreinrichtungen Fabrikschilder Stellschrauben Auslsemechanismus an Sicherheitsabsperrventilen bzw. Sicherheitsabblaseventilen Eichplomben und TV-Stempel

    20.6 Der Aufbau des Anstriches hat folgendermaen zu erfolgen:

    1. Sandstrahlen 2. Rostschutzanstrich 40 my 3. Grundanstrich 40 my 4. Erster Deckanstrich 40 my 5. Zweiter Deckanstrich 40 my

    21. Abschnitt: Gasanlagen

    Verfahrensweise zur Aufstellung

    21.1 Am Tag der Anlieferung der Gas-Druckregel-Messanlage an den Bestimmungsort sind durch den Anlagenhersteller folgende Arbeiten auszufhren:

    - Montage der Ein- und Ausgangsformstcke bei geschlossener Brillensteckscheibe. - Verschlieen der verbleibenden Fundamentffnungen. - Verfugen des Zwischenraumes Fundament/Schrank bzw. Gebude mittels farblich angepasstem

    Verfugungsmaterial. - Befestigen des Banderders ca. 0,3 m ober- und unterhalb der zu erwartenden Erdoberflche mittels

    korrosionsbestndigem Material (Primer); die Anschlussstelle ist mit farblosem, surefreiem Kontaktfett zu versehen.

    21.2 Alle weiteren Arbeiten des Anlagenherstellers werden gem der zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers ausgefhrt.

    21.3 Der Auftraggeber veranlasst die ein- und ausgangsseitige Einbindung der Gas-Druckregel-Messanlage und Sandeinfllung in die offene Baugrube im Bereich der Regelanlage.

  • ATB, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH - 23 - Stand: 20.01.2011

    21.4 Ist der sichere Zugang zur Regelanlage gewhrleistet, kann die komplette Montage der Gas-Druckregel- Messanlage (wie z. B. Montage der Ausblser) durch den Auftragnehmer einschlielich DVGW-Abnahme und bergabe der Anlage an den Auftraggeber erfolgen. Die Information zur Ausfhrung dieser Arbeiten wird dem Auftragnehmer mindestens 5 Tage zuvor gegeben.

    22. Abschnitt Abnahme

    22.1 Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Die Benutzung bzw. Inbetriebnahme der Leistung oder Zusendung der Schlussrechnung bzw. die schriftliche Mitteilung der Fertigstellung gelten nicht als Abnahme. Die Regelung des 640 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt hiervon unberhrt.

    Die endgltige Abnahme der Leistung geschieht grundstzlich erst nach Fertigstellung der gesamten Leistung. Teilabnahmen sind nach der Fertigstellung von Teilleistungen mglich.

    22.2 Bei Abnahme, sptestens bei Inbetriebnahme der Leistung durch den Auftraggeber, ist dem Auftraggeber nach vorheriger Vereinbarung ein Revisionsplan auszuhndigen.

    22.3 Das Ergebnis der Abnahme ist zu protokollieren. Sollte ein Schlussaufma erstellt werden, ersetzt dieses das Protokoll.

    22.4 Werden bei der Abnahme Mngel festgestellt, so sind diese vom Auftragnehmer unverzglich zu beheben. Nach Beseitigung der Mngel ist die Abnahme erneut z