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TÜV SÜD Industrie Service GmbH , Center of Competence für Kälte- und Klimatechnik
ATEX – Richtlinie und RLT-Geräte
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ATEX-Richtlinie 94/9/EGund die Besonderheiten in der Anwendung bei RLT-Geräten
Hermann ReifTÜV SÜD Industrie Service GmbH, München
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Gliederung• Zielsetzungen• Bedeutung• Anwendungsbereich• Konzeption• Definitionen aus der Richtlinie• Betrachtungen, Risikobewertung• Grundsätzliche Anforderungen• Konformitätsbetrachtung
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ATEX 95 94/9/EG
TRBS
BetrSichVO
DIN EN 1127
99/92/EG
TRGSBGR104
BGR132DIN EN 13463-x
98/24/EG
Gefahrstoff-VO
ATEX 137
???DIN EN 50014-x
DIN EN 60079-x
EX - VO
prEN 14986
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Allgemeine ZielsetzungFreien Warenverkehr in der EU gewährleistenGrundlegende Anforderungen an die SicherheitSicherstellung eines hohen SchutzgradesErstmals auch für nichtelektrische GeräteVerfahren zur Bewertung der Konformität
Im Vergleich zu bestehenden nationalen Vorschriften eine Ausweitung des Geltungsbereichs !
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Bedeutung der EU-Richtlinie... für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Personen und ggf. von Haustieren sowie für die Sicherheit von Gütern zu sorgen.gilt insbesondere für den Schutz von Arbeitskräftenganz allgemein alle potentiellen Gefahren, die von Geräten ausgehen können, ausschalten.Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, deren Einhaltung zwingend erforderlich ist.In diesem Sinne ist eine harmonisierte Norm eine technische Spezifikation.
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AnwendungsbereichArtikel 1:
„Diese Richtlinie findet Anwendung auf Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung inexplosionsgefährdeten Bereichen“
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Wichtige DefinitionenExplosionsfähige Atmosphäre:
1. Gemisch ausLuft und brennbaren Stoffen in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben
2. unter atmosphärischen Bedingungen,3. in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter
Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.
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Wichtige DefinitionenExplosionsgefährdeter Bereich:
Bereich, in dem die Atmosphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse explosionsfähig werden kann.
Hinweis: Die Einteilung von gefährlichenBereichen ist Sache des Anwenders
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Wichtige DefinitionenGerätegruppen:
Gerätegruppe I Verwendung in Untertagebetrieben
Gerätegruppe II Verwendung in allen übrigen Bereichen
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Wichtige DefinitionenGerätekategorien in Gerätegruppe I:
Kategorie M1 Die Sicherheit ist selbst bei Gerätestörungen zu gewährleisten!( Sehr hohes Maß an Sicherheit )
Kategorie M2 Gewährleistung des erforderlichen Maßes an Sicherheit bei normalem Betrieb( Hohes Maß an Sicherheit )
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Wichtige DefinitionenGerätekategorien in Gerätegruppe II:
Kategorie 1 Die Sicherheit ist selbst bei seltenen Gerätestörungen zu gewährleisten!( Sehr hohes Maß an Sicherheit )
Kategorie 2 Sicherheit selbst bei häufigen Störungenoder Fehlerzuständen( Hohes Maß an Sicherheit )
Kategorie 3 Gewährleistung des erforderlichen Maßes an Sicherheit bei normalem Betrieb( Normales Maß an Sicherheit )
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Rechtsvorgaben für Hersteller
Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95)Nationale Umsetzung durch EX-VOUnterstützt und ergänzt durch Normen:• DIN EN 1127-1• DIN EN 50014-x• DIN EN 13463-x• prEN 60079-x• prEN 61241-x
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Rechtsvorgaben der EGWichtigsten Punkte aus Sicht des Explosionsschutzes:
► Definition der Gerätekategorien► Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für
die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
► Konformitätsbewertungsverfahren► Konformitätskennzeichnung
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Rechtsvorgaben für Betreiber
Richtlinie 99/92/EG (ATEX 137)Umsetzung durch Betriebs-Sicherheits-VOUnterstützt durch technische Regeln:• BGR 104 und BGR 132• TRBS 2152 / TRGS 720• TRBS 2152-1 / TRGS 721• TRBS 2152-2 / TRGS 722
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Rechtsvorgaben der EGWichtigsten Punkte aus Sicht des Explosionsschutzes:
► Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen► Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen► Explosionsschutzdokument► Mindestvorschriften zur Verbesserung de Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können
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Weitere Rechtsvorgaben
Richtlinie 98/24/EGErfasst explosionsfähige Gemische im allgemeinenUmsetzung durch Gefahrstoff-Verordnung
• §12 : Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren
• Anhang III Nr. 1 Brand- und Explosionsgefahren
Unterstützt durch technische Regeln:• TRGS
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Allgemeines Konzept
Der Begriff „Produkt“
GeräteBaugruppenSchutzsystemeSicherheits-, Kontroll- oder RegelvorrichtungenKomponentenKombinationen daraus
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Beispiele für Produkte
Ein „Gerät“ hat
autonome Funktioneigene potentielle Zündquelle
Konformitätserklärung und Kennzeichnung
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Beispiele für Produkte
Eine „Baugruppe“
Funktionelle Einheiteigene potentielle Zündquelle
Konformitätserklärung und Kennzeichnung
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Beispiele für Produkte
Eine „Komponente“
wie Gerät, aber ohne autonomer Funktioneigene potentielle Zündquelle
Herstellererklärung
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Allgemeines Konzept
Der Hersteller trägt die Verantwortung für:• Durchführung einer „Gefahrenanalyse“ zum Gerät oder der
Systemkomponente• Definition des Einsatzbereiches und Zuordnung zu einer Kategorie• Konzeption und Bau in Übereinstimmung mit den Anforderungen der
Richtlinie• Zur Verfügung stellen aller Geräte-Information• Einhaltung der Verfahren zur Bewertung der Konformität des Produkts
Ausstellen der Konformitätserklärung• Spezielle und eindeutige Kennzeichnung der Geräte• Qualitätssicherung der Ausführung
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Allgemeines Konzept
Der Betreiber trägt die Verantwortung für:• Durchführung einer „Zoneneinteilung“• Auswahl geeigneter Betriebsmittel• Einhaltung der Installationsvorschriften• Gewährleistung der Sicherheit • Erstellung des Explosionsschutzdokumentes• Einhaltung der Verfahren zur Überprüfung der
Sicherheitsmaßnahmen
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Ausnahmen zur Anwendung1. Medizinische Geräte
2. Explosionsgefahr ausschließlich durch Anwesenheit von Sprengstoff oder chemisch labilen Substanzen
3. In häuslicher und nichtkommerzieller Umgebung
4. Persönliche Schutzausrüstungen
5. Seeschiffe und bewegliche Off-shore Anlagen
6. Beförderungsmittel, jedoch nicht Fahrzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden
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Risikobewertung
Bestehende oder mögliche Gefahren berücksichtigen !
Es ist absolut notwendig, einen Gefahrenbewertungsprozess durchzuführen !
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RisikobewertungGefahren durch unterschiedliche Zündquellenarten
Statische ElektrizitätElektrische Streu-, Leck-, AusgleichsströmeUnzulässige Erwärmung / Heiße OberflächeMechanische FunkenFlammen / Heiße GaseBlitzschlagAdiabatische Kompression
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RisikobewertungGefahren durch unterschiedliche Zündquellenarten
Äußere Störungseinflüsse elektrischer Anlagenchemische ReaktionenUltraschallHochfrequente StrahlungIonisierende StrahlungElektromagnetische Wellen
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Risikobewertung
Methoden und Verfahren zur Risikobeurteilung
GefahrenfeststellungRisikoabschätzungRisikobewertungMöglichkeiten zur Risikominderung
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Risikobewertung
Gefahr durch elektrische Ladung & Entladung
Funken / LichtbögenGleitbüschel - EntladungBüschel - EntladungCorona
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MindestzündenergienGeringste kapazitiv gespeicherte Energie, die noch zur Zündung führt!
Beispiele:Wasserstoff : 0,016 mJEthylen : 0,082 mJMethanol : 0,14 mJBenzol : 0,20 mJMethan : 0,28 mJAmmoniak : 14,0 mJ
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ZündtemperaturenNiedrigste Temperatur, die noch zur Zündung führt!
Beispiele:Kohlenstoffdisulfid : 98 °C T6Acetaldehyd : 140 °C T4Schwefel : 240 °C T3n-Octan : 210 °C T3Methan : 510 °C T1Wasserstoff : 560 °C T1Aluminium : 500 °C T1
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Maximal zulässige OberflächentemperaturenTemperaturklassen Oberflächentemperatur
T1 450 °C
T2 300 °C
T3 200 °C
T4 135 °C
T5 100 °C
T6 85 °C
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Grundsätzliche AnforderungenIntegrierte Explosionssicherheit
• Wenn möglich, sind explosionsfähige Atmosphären, die vom Produkt selbst erzeugt werden, zu vermeiden
• Entzündung durch elektrische und nichtelektrische Zündquellen verhindern
• Begrenzung von Explosionsflammen und Explosionsdrücken
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Grundsätzliche AnforderungenKonstruktion und Bau
• Geschlossene Bauweise und Verhinderung von Undichtigkeiten• Vermeiden der Möglichkeit von Staubablagerungen• Gefahrloses Öffnen• Schutz vor Überlastung der Geräte• Schutz vor sonstigen Gefahren• Zusätzliche Schutzmaßnahmen
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Grundsätzliche AnforderungenKonstruktion und Bau
• Einbindung in Blitzschutzanlage• Potentialausgleich• Gesicherte, leitende Verbindung von Betriebsmitteln und
Metallteilen
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Bauteile bei RLT-Anlagen, die besonders zu betrachten sind
• Gerätegehäuse insgesamt, inkl. Beschichtungen• Ventilatoreinheit• Klappen und Luftanschlüsse• Einbauteile, wie Lufterwärmer, Luftkühler,
Schalldämpfer, Befeuchter und evtl. Wärmerückgewinneinheit
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Grundsätzliche Anforderungenzum Explosionsschutz
Typische Maßnahmen sind nach Gefährdungsanalyse festzulegen
Organisatorische Schutzmaßnahmen- Schulung der Mitarbeiter- Betriebsanweisungen / Arbeitserlaubnis
Technische Maßnahmen- Gaswarnanlagen mit optischen / akustischem Alarm- Notfallmaßnahmen – Fluchtwege, Notstrom
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Konformitätsbewertung
Qualitätssicherung ProduktionAnhang IV
Prüfung der ProdukteAnhang V
EG-BaumusterprüfungAnhang III
Kategorie M1 und 1
Unterlagen an einebenannte Stelle
übermittelnAnhang VIII - Nr.3
Interne FertigungskontrolleAnhang VIII
Alle nicht-elektrischen Geräte
Konformitätder BauartAnhang VI
QualitätssicherungProdukte
Anhang VII
EG-BaumusterprüfungAnhang III
Elektrische Geräte
Kategorie M2 und 2
EG - EinzelprüfungAnhang IX
Alle Kategorien
Gerätegruppe I und II Alternativ
Führt letztendlich zur Gerätekennzeichnung (Beispiel):
Ex II 2G IIB T3
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Konformitätsbewertung
Interne FertigungskontrolleAnhang VIII
Kategorie 3
Gerätegruppe II
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EG – Baumusterprüfung
Der Antrag ist vom Hersteller an eine benannte Stelle zu richten und beinhaltet:- Name und Anschrift des Herstellers- Schriftliche Erklärung auf Einmaligkeit des Antrags- Technische Unterlagen
Ein repräsentatives Muster (Baumuster)- weitere Muster können bei Bedarf angefordert werden
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EG – BaumusterprüfungTechnische Unterlagen
Allgemeine Beschreibung des BaumustersFertigungszeichnungenBeschreibung und Erläuterung der FunktionsweiseErgebnisse der KonstruktionsberechnungenPrüfberichte
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EG – BaumusterprüfungPrüfbescheinigung
Name und Anschrift des AntragstellersErgebnisse der PrüfungenAngaben zur Identifizierung des zugelassenen BaumustersListe der wichtigsten technischen Unterlagen
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Qualitätssicherung Produktion
• Durch benannte Stelle zugelassenes Qualitätssicherungssystem
• Bewertung aufgrund des Antrags des Herstellers
• Übereinstimmung der Geräte mit der Bauart gemäß Baumusterprüfbescheinigung
• Überwachung durch benannte Stelle• Bereithaltung der Unterlagen
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Prüfung der Produkte
Mit diesem Verfahren gewährleistet und erklärt der Hersteller, dass die betreffenden Geräte der
in der EG-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart entsprechen und die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie
erfüllen.
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Interne FertigungskontrolleHerstellerunterlagen
Allgemeine Beschreibung des GerätesBeschreibungen und ErläuterungenFertigungszeichnungenListe der angewandten Normen oder gewählten LösungenErgebnisse der KonstruktionsberechnungenPrüfberichte
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EinzelprüfungBenannte Stelle unterzieht das Gerät Prüfungen gemäß den in Artikel 5 genannten Normen oder gleichwertigen Prüfungen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen zu überprüfen
Benannte Stelle stellt eine Konformitätsbescheinigung über die durchgeführten Prüfungen aus
Anbringung der Kennnummer am zugelassenen Gerät
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KennzeichnungDie CE – Kennzeichnung ist deutlich sichtbar, lesbar und unauslöschbar anzubringenName und Anschrift des HerstellersBezeichnung der Serie und des TypsSeriennummerBaujahrSpezielles Ex – Kennzeichen zur Verhütung von ExplosionenKennzeichnung „G“ oder „D“ bei Gerätegruppe II
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CE - Zeichen
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Inhalt EG – KonformitätserklärungName und Erkennungszeichen des HerstellersAnschrift des HerstellersBeschreibung des Gerätes oder SchutzsystemsSämtliche einschlägigen BestimmungenBezugnahme auf harmonisierte NormenVerwendete Normen und technische SpezifikationenBezug auf andere angewandte GemeinschaftsrichtlinienName, Kennummer und Anschrift benannter StelleIdentität des vom Hersteller beauftragten Unterzeichners
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Betriebsanleitung
Gleiche Angaben wie bei der KennzeichnungAlle relevanten Angaben von Installation bis zum BetriebZweifelsfreie Entscheidungsmöglichkeit zum EinsatzElektrische Kenngrößen und DrückeHöchste zulässige OberflächentemperaturenSonstige GrenzwerteBesondere Bedingungen für die VerwendungErforderlichenfalls Angaben zur Einarbeitung
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Normungsprogramm
Die Europäische Kommission hat dem CEN / CENELEC einen Auftrag zur Erarbeitung europäischer Normen übertragen.Im technischen Komitee CEN/TC 305 „Potential explosive atmospheres – explosion prevention and protection“ werden neue technische Regeln und Normen erarbeitet.
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KontaktinformationZu Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Dipl.-Ing. Hermann ReifTÜV SÜD Industrie Service GmbHIS-TAK3-MUCRidlerstr. 6580339 MünchenTel.: 089 / 5190 – 3247Fax: 089 / 5155 – 1075e-mail: [email protected]
weitere Infos erhalten Sie unter www.tuev-sued.de und dem Suchbegriff „Klimatechnik“