AußenwirtschaftsCenter Kairo 27.09.2021 | 14.00 Uhr
Transcript of AußenwirtschaftsCenter Kairo 27.09.2021 | 14.00 Uhr
Zollrecht Ägypten
Aktuelle Informationen für
Exportunternehmen
AußenwirtschaftsCenter Kairo
27.09.2021 | 14.00 Uhr
Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass alle in dieser Präsentation zusammengestellten Zollinformationen
seitens des AußenwirtschaftsCenter Kairo, obwohl nach bestem Wissen und genauestens
recherchiert, nur unverbindlich sowie ohne Gewähr weitergegeben werden
Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
oder des AußenwirtschaftsCenter Kairo wird ausgeschlossen
Da das ACI-System erst am 1.10.2021 – somit nach diesem Webinar – in Kraft tritt, können
wir uns in den Ausführungen dieser Präsentation nur auf bisher erhaltene Informationen und
Erfahrungswerte berufen
Wir hoffen, Ihnen mit den Informationen dieser Präsentation einen guten Überblick über die
aktuellen zollrechtlichen Bestimmungen geben zu können
Zollrecht Ägypten
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Die Vortragenden
Zollrecht Ägypten
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Herbert Herzig
WKÖ Abteilung für Finanz-
und Steuerpolitik
Sherihan Radi
WKÖ AC Kairo
Georg Krenn
WKÖ AC Kairo
Agenda
Herbert Herzig: Problemfälle in Ägypten in den Bereichen Zollrecht, Ursprung und
Freihandelsabkommen, Warenbegleitpapiere
Sherihan Radi & Georg Krenn: Advance Cargo Information (ACI) System:
Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen
Georg Krenn: Registrierungspflicht für ausländische Hersteller bei GOEIC
Q & A: Zeit für Ihre Fragen
Zollrecht Ägypten
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Problemfälle in Ägypten in den Bereichen Zollrecht, Ursprung und Freihandelsabkommen, Warenbegleitpapiere
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Zollrecht Ägypten
Herbert Herzig, WKÖ FSP
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Zollrecht Ägypten
Handelsabkommen der EU mit Ägypten
Die Handelsbeziehungen der EU mit Ägypten basieren auf dem Europa-Mittelmeer-
Abkommen zur Gründung einer Assoziation, welches seit 1. Juni 2004 in Kraft ist.
Seit Juni 2013 führt die EU mit Ägypten einen "Sondierungsdialog" für ein vertieftes
und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA).
Alle Informationen siehe www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EU-Aegypten.html
Stempel für EUR. aus AT 1 wurden/werden nicht akzeptiert7.
VALID FROM / VALABLE A PARTIR DU: 1.1.2021
*)
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Stempel für EUR. 1 aus AT wurden/werden nicht akzeptiert
• Die Benachrichtigung, dass mit 1.1.2021 neue Stempel (Zollamt
Österreich) verwendet werden; wurde der EK und über die EK auch an
alle Vertragspartnerländer geschickt.
• Leider erfolgte die Weiterleitung in Ägypten nicht so wie gewünscht
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Problemfälle – gebrauchte Waren
• Die Einfuhr von gebrauchten Waren, ausgenommen Maschinen und Ersatzteile,
ist an bestimmte Bedingungen und Genehmigungen gebunden. Eine in den
letzten Jahren beträchtlich ausgeweitete Liste führt jene Produkte an, die vor
ihrer Abfertigung zum freien Verkehr einer kostenpflichtigen und oft
zeitaufwendigen amtlichen Qualitätskontrolle unterzogen werden.
• Problem: Ware ist nicht auf der Liste und trotzdem wird eine
Qualitätskontrolle verlangt.
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Problemfälle – vorübergehende Verwendung
• Peinlich genaue Warenlisten und Werte (!!!!!) erforderlich.
• Zur Vermeidung von langwierigen Zollprozeduren und Wartezeiten
sollte der lokale Bevollmächtigte mit der Zollbehörde Kontakt
aufnehmen und die Papiere vorab prüfen lassen.
• Vollmacht für den lokalen Dienstleister sollte auch die Tätigkeit
umfassen.
• Leider kein Carnet ATA möglich.
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Problemfälle - Pre Shipment Inspection
• Pre Shipment Inspection, PSI wird nicht durchgeführt.
Liste der Waren und anerkannten Prüfgesellschaften
• Cotecna
• SGS
• Intertek
• Bureau Veritas
• Group ViTSAN / Applus / EGESCOQuality
• TÜV Rheinland
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Warenbegleitpapiere
• Ursprungszeugnis (Ursprungsnachweis) bzw.
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung (wenn
möglich)
• Bestätigung des Ursprungszeugnisses durch Wirtschaftskammer und EG
– Botschaft.
• Bisweilen auch EG-Botschaft mit Sitz im Ursprungsland
• Ursprungserklärung des „ermächtigten Ausführers“ wird nicht
anerkannt! In allen Fällen, in denen das AC interveniert hat, war dies
nicht der Wunsch des Zollamtes sondern die ex ante Reaktion des
Spediteurs!
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Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen
• Ursprünglich sollten alle 21 Ursprungsprotokolle innerhalb der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zu mit 1. September benutzerfreundlich anwendbar sein. gestalten.
• Seit 1. September 2021 sind die Transitional Rules vorerst im Warenverkehr zwischen der E, der Schweiz (inkl. Liechtenstein), Norwegen, Island, Albanien, Jordanien und den Färöer Inseln anwendbar. Diese Länder, die das neue, überarbeitete Abkommen ratifiziert haben, können zwischen PEM-Regelungen und Transitional Rules wählen!
• Die Verhandlungen mit allen anderen Partnern (Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Moldau, Georgien, Ukraine, Palästina, Libanon, Türkei und Ägypten) sind noch nicht abgeschlossen. Intern hieß es aus Brüssel, dass dies bis Jahresende erfolgen sollte.
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Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen
Beide Regelungen - PEM und Transitional Rules - existieren parallel und sind optional! Wahlmöglichkeit der Abwicklung pro Sendung!
Toleranzregel für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft wurde von 10 % auf 15 % erhöht. Allerdings darf der in der Ursprungsliste angeführte Höchstwert nicht überschritten werden.
Beispiel Tomaten, Pilze und Trüffel, anders als mit Essig oder Essigsäure haltbar gemacht:
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 7 vollständig gewonnen oder hergestellt sind.
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Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen
• Einführung der vollen Kumulierung für einen Großteil der Waren. Ausgenommen sind jedoch die Kapitel 50 bis 63. Bisher war die volle Kumulierung nur innerhalb der EU möglich.
Als Nachweis dient die Lieferantenerklärung oder Langzeit-Lieferanterklärung (für Waren ohne Präferenzursprung). Anhang VI und VII des Ursprungsprotokolls (noch zu veröffentlichen).
• Flexiblere und einfachere Ursprungsregeln (nach Aussage der EK). Dies ist im Einzelfall zu beurteilen.
• Buchmäßige Trennung von Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft und ohne Ursprungseigenschaft (auch für Zucker der Pos 1701) ist möglich.
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Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen
• Entfall des Draw-Back Verbots. Möglichkeit der Zollrückvergütung
für die meisten Erzeugnisse (ausgenommen Kapitel 50 bis 63).
• Das Prinzip der direkten Beförderung wird gelockert und
„Nichtveränderung“ genannt.
Erzeugnisse oder Sendungen können im Drittland gelagert oder
Sendungen aufgeteilt werden, wenn sie im Durchfuhrdrittland (in
den Durchfuhrländern) unter zollamtlicher Überwachung bleiben.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herbert Herzig
WKÖ Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
T +43 (0)5 90 900 - 4412
W wko.at/zoll
W wko.at/carnet
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Advance Cargo Information (ACI) System
Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen
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Zollrecht Ägypten
Sherihan Radi & Georg Krenn
AußenwirtschaftsCenter Kairo
ACI: Grundlegende Informationen
Zielsetzung: Zollabwicklung auf rein elektronischem Weg
Standardisierung, Vereinfachung & Effizienzsteigerung
Elektronisches System soll als Risikomanagementsystem dienen
Eindeutige Identifikation/Verifikation der beteiligten Handelspartner
Ab 1.10.2021 verpflichtend anzuwenden für alle Seefrachtlieferungen
Geplante Ausdehnung auf alle Häfen (inkl. Flughäfen, Dry Ports und Free Zones)
Gilt ausnahmslos für jede Lieferung, u.a. auch für staatliche Stellen/Ministerien/Militär
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Zollrecht Ägypten
ACI: Die Plattformen
Nafeza (www.nafeza.gov.eg) | Für ägyptische Importeure
Ägyptisches Single-Window implementiert von Misr Technology Services – MTS
CargoX (www.cargox.digital) | Für ausländische Exporteure (Spediteur/Frachtführer)
In Slowenien entwickelte Website zum Dokumententransfer mittels Blockchain Technology
Problemstellung: MTS & CargoX ≠ Ägyptischer Zoll
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Zollrecht Ägypten
CargoX: Wissenswertes rund um die Plattform
Vom ägyptischen Zoll zur Dokumente- & Datenübertragung zertifiziert
Registrierung für Exporteure auf CargoX kostenfrei (unbegrenzte Zahl von Benutzerkonten)
Erste Anmeldung: Vergabe des „active blockchain key“ (verbunden mit dem Konto)
Verifizierung des Exporteurs notwendig
Bezahlung auf CargoX mittels Units (1 Unit = 1 USD) | Mindestkauf: 150 Units
Alle auf CargoX eingegebenen Daten müssen mit jenen auf Nafeza übereinstimmen
Das Hochladen der Frachtdokumente ist die Verantwortung des Exporteurs
Registrierung unabhängig von Einzellieferung; Anmeldung jederzeit möglich23
Zollrecht Ägypten
CargoX: Verifizierung
Kostenpunkt Verifizierung: Überweisung von USD 15 an CargoX
Nachweis: Hochladen der Quittung mit dem Betrag von USD 15 auf CargoX
Verifizierung (KYC) in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunftei dun & bradstreet
Nach positivem Ergebnis der Verifizierung wird der Exporteur in die “white list“ aufgenommen
Ohne Verifizierung: Kein Dokumententransfer möglich
Bisher 198 Unternehmen aus Österreich verifiziert
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Zollrecht Ägypten
CargoX: Anlage mehrerer Benutzerkonten
Jedes Unternehmen kann über eine unbegrenzte Anzahl an Benutzerkonten verfügen
Aber nur ein Benutzer eines Unternehmens hat die Berechtigung "Manage company details" /
"company manager“, mit der neue Benutzer hinzugefügt und verwaltet werden können
Der Benutzer mit “Manage company details“ / “company manager“ kann die Blockchain-
Schlüssel der Benutzer genehmigen und deaktivieren; er kann die Unternehmensdaten
aktualisieren & Benutzer aus dem Unternehmen entfernen
Um auf CargoX Dokumente übertragen zu können, muss jeweils zum Konto ein Blockchain-
Schlüssel hinzugefügt werden
(siehe https://help.cargox.digital/en/user-manual/managing-company-details/add-user/)
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Zollrecht Ägypten
Nafeza: Start des ACI-Prozesses durch den Importeur
Zollrecht Ägypten
Quelle: Screenshot Nafeza, 24. September 2021
Nafeza: Grundlegende Informationen
Registrierung des Importeurs (oder seines Agent) auf Nafeza (kostenfrei)
Der Importeur (oder sein Agent) registriert die Daten des ausländischen Exporteurs auf
Nafeza
Der Importeur muss alle Informationen zur Sendung auf Nafeza eingeben
Eingabe der Daten des Exporteurs und der Frachtinformationen notwendig zum Erhalt der
ACID
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Zollrecht Ägypten
Nafeza: Notwendige Daten des ausländischen Exporteurs
Die notwendigen Daten, die der Exporteur dem Importeur bekannt geben muss:
Land, in dem der Exporteur registriert ist
Registrierungsnummer des Exporteurs: Lokale VAT Nummer -
Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) Falls keine UID vorhanden, wird die
Firmenbuch-Nummer akzeptiert
Handelsname des Exporteurs
Art des Exporteurs (Hersteller, Niederlassung des Unternehmens, andere)
Detaillierte Adresse
E-Mail-Adresse
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Zollrecht Ägypten
Nafeza: Notwendige Informationen zur Sendung
Die notwendigen Daten, die zur Sendung bekanntgegeben werden müssen:
Registrierungsnummer des ausländischen Exporteurs
Code des Exportlandes
Code des Exporthafens
Warendaten
Zolltarif
Rechnungsdaten
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Zollrecht Ägypten
CargoX: Notwendige Frachtdokumente für Exporteure
Für das ACI System sind folgende Frachtdokumente zum Hochladen auf CargoX notwendig:
Frachtbrief / Bill of Lading (kann vorab als vorläufige Version (Draft) hochgeladen werden)
Proforma Rechnung | Endgültige Rechnung mit Elektronische Rechnung / E-Invoice
Ursprungszeugnis (Ursprungsnachweis) bzw. EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung (EU-Ursprung)
Packlisten
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Zollrecht Ägypten
ACID = 19-stellige Identifikationsnummer der Lieferung
Nach positiver Prüfung durch die Zollbehörde (dauert max. 48 Stunden) wird die ACID per
Email an den Importeur und den Exporteur geschickt
Diese ACID-Nummer gilt als „vorläufige Genehmigung“ für die Einfuhr
Mit der ACID ist der Importeur in der Zolldatenbank registriert & der Exporteur darf mit
Genehmigung des Handelsministeriums die Ware nach Ägypten liefern
Die ACID-Nummer ist 6 Monate gültig (danach Neubeantragung nötig)
Bei Ablehnungsentscheidung: Beschwerde durch Importeur innerhalb von drei Arbeitstagen
Beschwerde ist innerhalb von zwei Arbeitstagen zu prüfen & mit Annahme der Beschwerde
und dem Erstellen der ACID-Nummer oder mit einer Ablehnung inkl. Begründung zu erledigen
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Zollrecht Ägypten
Die Advance Cargo Information Declaration Number - ACID
Alle Frachtdokumente müssen auf CargoX mit der erhaltenen ACID Nummer hochgeladen
werden
Handgeschriebene ACID Nummern auf Dokumenten werden nicht akzeptiert
Bei nicht änderbaren Dokumenten kann die ACID Nummer via #-Tag auf CargoX am Ende an jedes
Dokument hinzugefügt werden
Es ist erlaubt, die Versanddaten (z.B. Ankunftshafen) nach dem Ausstellen der ACID-Nummer
(aber vor dem Versand) zu ändern
Keine Änderung der Daten des ägyptischen Importeurs sowie des ausländische Exporteurs
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Wissenswertes zur ACID
Zollrecht Ägypten
Frachtdokumente: Vorschriften für Frachtbrief / B/L
Die Daten des Frachtbriefs / B/L müssen zwingend enthalten:
ACID-Nummer
Identifikationsnummer des ägyptischen Importeurs
Identifikationsnummer des ausländischen Exporteurs
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Zollrecht Ägypten
Frachtdokumente: Vorschriften für die Rechnung
Die Rechnung (.pdf Format) muss zwingend enthalten:
Registrierungsnummer des Exporteurs
ACID-Nummer
Daten des Exporteurs/Produzenten (Name, Anschrift, Telefonnummer, u.a.)
Art des Exporteurs (Hersteller, Niederlassung des Unternehmens, Distributionszentrum, Markeninhaber, u.a.)
Zolltarif „HS Code“ | Es wäre hilfreich dass die Rechnung den 10 stelligen HS Code von Ägypten enthält. Der 8 stellige internationale HS Code ist auch in Ordnung)
Steuerregistrierungsnummer des Importeurs
GS1 Nummer bzw. alternative internationale Standard-Nummer
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Zollrecht Ägypten
Was ist der GS1 Code?
GS1: Standardisiertes Strichcode- / Barcode-System
Detaillierte Informationen zu GS1 Code finden Sie auf www.gs1.at
Sie können sich direkt an das GS1 Austria/Kundenservicecenter wenden:
E [email protected], T +43 (0) 1 50 58 601 131 oder +43 (0) 1 50 58 601 161
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Zollrecht Ägypten
Quelle: Screenshot von
www.gs1.at,
24. September 2021
Alternativen zum GS1 Code
Nur der HS-Code ist keine Alternative zum GS1 Code
Wenn es keinen GS1 Code gibt: „Part Number“ + HS Code verwenden
„Part Number“: Die Nummer / der Code des firmeninternen Codierungssystems
Das Feld für die „Part Number“ + HS-Code auf CargoX ist von den Zeichen unbegrenzt
Kein firmeninternes Codierungssystem: Beantragung eines GS1 Codes bei GS1 Austria
Die drei von MTS akzeptierten Möglichkeiten:
Global Standards 1 (GS1) Code Part Number + HS Code Global Product Classification (GPC)
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Zollrecht Ägypten
Frachtdokumente: Elektronische Rechnung / E-Invoice
Die elektronische Rechnung ist eine Anforderung der Egyptian Customs Authority (ECA).
Zusammen mit der Rechnung als .pdf muss ein Dokument mit den Daten/Details der Sendung in
auswertbarer Form (.xcel oder .xml) auf CargoX hochgeladen werden.
Keine Auftragsverarbeitungssoftware oder wenige Positionen: Excel-E Invoice
SAP oder Oracle: Rechnungsdaten als .xml-File (derzeit wieder in Prüfung!)
Andere Auftragsverarbeitungssoftware: Abstimmung mit MTS
Upload auch als Dokumenttyp „INV“ auf CargoX
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Zollrecht Ägypten
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Zollrecht Ägypten
Excel-E Invoice: Rechnungsmuster von MTS
Das AußenwirtschaftsCenter Kairo schickt das Rechnungsmuster bei Bedarf gerne zu!
Bitte um kurze Nachricht mit dem Betreff „Rechnungsmuster MTS“ an [email protected]
Quelle: Screenshot MTS-Informationsmail, 8. September 2021
SAP oder Oracle als Standard bei Auftragsverarbeitungssoftware
MTS arbeitet derzeit an Automatisierung der Übernahme von Daten aus SAP & Oracle
Export der Daten aus SAP oder Oracle als .xml-File
Für dieses .xml-File mit allen Informationen zur Sendung soll eine Schnittstelle bestehen, um
die SAP/Oracle-Daten 1:1 in Nafeza übernehmen zu können
Laut Auskunft MTS: Wichtig ist, dass ein .xxd File oder eine Referenzdokumentation
enthalten ist, die die .xml-Codierung beschreibt
Derzeit Evaluierung, ob .xml Files wirklich anwendbar/ausreichend sind
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Zollrecht Ägypten
SAP oder Oracle als Auftragsverarbeitungssoftware
Spezielles Angebot an Exporteure, die eine andere Auftragsverarbeitungssoftware verwenden
Daten aus dieser Verarbeitungssoftware sollen künftig auch automatisiert übernommen werden
Um sicherzugehen, dass die jeweilige Format akzeptiert wird & maschinell konvertiert werden
kann, können an MTS-Rechnungsmuster gesendet werden
Zusendung von mindestens 5 Rechnungsmustern (inkl. Beschreibung der jeweiligen Felder) in
Form von digital lesbaren .pdf Files an MTS per E-Mail ([email protected])
Mittels „Machine Learning“ sollen die Rechnungen ins Nafeza System „gefüttert“ und mit der
Beschreibung der jeweiligen Felder als Vorlage übernommen werden, um künftig automatisiert
gelesen zu werden
Damit soll auf CargoX selber ein so erstelltes .pdf in eine .excel Datei konvertiert werden können
(Converting the Exporter PDF invoice TO E-Invoice MS Excel file Automated (RPA) service).
Dieser Service ist für die ersten 6 Monate kostenfrei, danach wird es eventuell kostenpflichtig.
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Zollrecht Ägypten
Andere Auftragsverarbeitungssoftware
Felderbeschreibung des Rechnungsmusters für MTS
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Quelle: Screenshot
MTS-Infomail,
8. September 2021
Da die E-Invoice vom Ägyptischen Zoll gefordert wird, müsse sie laut neuester MTS-Auskunft
den 10-stelligen ägyptischen HS-Code enthalten
Der Importeur müsse auch auf Nafeza den 10-stelligen ägyptischen HS Code eintragen
Die .pdf Rechnung und B/L könne den 8-stelligen EU HS-Code enthalten
Enge Abstimmung mit dem Importeur ist somit notwendig!
Änderungen im Bereich der Elektronischen Rechnung / E-Invoice sind jederzeit möglich
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Zollrecht Ägypten
Elektronische Rechnung / E-Invoice: HS-Code
CargoX: Versenden der Frachtdokumente (Dokumentransfer)
Quelle: Screenshot CargoX, 24. September 2021
Hochladen & Versenden der Frachtdokumente auf CargoX
Der Exporteur muss die Frachtdokumente nach dem Hochladen elektronisch an Nafeza mittels
eines „Egypt ACI Envelopes“ durch CargoX senden
Hochgeladene unbeglaubigte Frachtdokumente werden von CargoX sowie MTS akzeptiert
(aber nicht vom Ägyptischen Zoll!)
Hochladen & Versenden der Frachtdokumente spätestens 48 Stunden vor Ankunft der
Sendung in Ägypten auf CargoX
Empfehlung von MTS & Zollbehörde: Frachtdokumente sobald sie vorhanden sind hochladen
und nicht bis zum Fristende abwarten
Verzögerungen bei der Einreichung der Frachtdokumente können zu zusätzlichen Kosten
führen, wenn die Ware schon in Ägypten angekommen ist
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Zollrecht Ägypten
Als „recipient“/Empfänger soll der Exporteur “Egyptian customs platform NAFEZA (via MTS)“
auf CargoX auswählen (Übermittlung an den Importeur erfolgt anhand der ACID Nummer)
Nach dem Versand der Dokumente von CargoX an Nafeza erhalten Exporteur und
Importeur eine Empfangsbestätigungs-Mail
Die versendeten Dokumente kann nur der Importeur auf Nafeza sehen, diese sind für den
Zoll nicht sichtbar
Nach Erhalt der Dokument, muss der Importeur die Rechnung elektronisch unterzeichnen und
die Dokumente an den Zoll via Nafeza senden
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Hochladen & Versenden der Frachtdokumente auf CargoX
Zollrecht Ägypten
Notwendigkeit der Vorlage der Original Frachtdokumente
Die volle elektronische Zollabwicklung funktioniert derzeit noch nicht!
Für die Freigabe der Lieferung durch den Zoll müssen immer noch die originalen und
beglaubigten Frachtdokumente inkl. des Zahlungsnachweis Form 4 an die Egyptian Customs
Authority - ECA eingereicht werden
In Zukunft sollen auch die Banken, die General Organization for Export und Import Control –
GOEIC sowie die National Food Safety Authority - NFSA im ACI System integriert werden und
die Übermittlung der Originaldokumente nicht mehr notwendig sein
Alle Abläufe und Genehmigungen sollen somit elektronisch erfolgen
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Zollrecht Ägypten
SCHON BISHER
ANFALLENDE KOSTEN
NEUE KOSTEN FÜR
AUSLÄNDISCHE
EXPORTEURE
NEUE KOSTEN FÜR
ÄGYPTISCHE
IMPORTEURE
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ACI: Kostenübersicht
Schon bisher anfallende Kosten:
Logistikkosten: EGP 2,200 für das Ausstellen des elektronischen Zollzertifikats
Zollgebühren: Importzoll (falls nicht zollfrei) und 14 % Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Neue Kosten für Exporteure:
Einmalige CargoX-Verifizierungskosten: USD 15
Gebühren für die ACI-Einreichung (versendeter Envelope) pro ACID-Nummer: USD 50
Kosten für die Übertragung von Blockchain-Dokumenten gemäß der Preisliste von CargoX
Hochladen pro Dokument auf CargoX: 3,00 USD (unabhängig von der Dokumentgröße)
Neue Kosten für Importeure:
E-Signatur: EGP 1,000 für die erste Unterschrift und EGP 500 für die jährliche Erneuerung52
Zollrecht Ägypten
Registrierungspflicht für ausländische Hersteller bei GOEIC
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Zollrecht Ägypten
Georg Krenn
AußenwirtschaftsCenter Kairo
GOEIC Registrierung: Grundlegende Informationen
Die Richtlinie mit der Registrierungspflicht trat Mitte März 2016 in Kraft
Rechtliche Grundlage: Dekret 43-2016 – daher auch „GOEIC 43 Registrierung“ genannt
Das Dekret enthält die Liste der Produkte, die nur importiert werden können, wenn sie in
registrierten Produktionsstätten hergestellt werden
Die Liste wird laufend erweitert
Auswahl betroffener Produkte: Milchprodukte, Beleuchtungsgeräte für den Hausgebrauch,
Textilien, Bekleidung, Teppiche, Decken, Einrichtungsstoffe, etc.
Detaillierte Liste: www.wko.at/service/aussenwirtschaft/aegypten-export-import.html
Sie sind unsicher ob Ihre Ware betroffen ist? Kontaktieren Sie uns unter [email protected]
Zollrecht Ägypten
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GOEIC Registrierung: Benötigte Unterlagen
Bei der Registrierung durch den Hersteller werden folgende Dokumente benötigt:
Vollmacht an den lokalen Rechtsvertreter
Handelsregisterauszug und Gewerbeberechtigung
Das Markenzeichen des Produkts und die unter Lizenz des Eigentümers hergestellten
Markenzeichen
Ein von ILAC/IAF anerkanntes Zertifikat, welches belegt, dass der Produktionsbetrieb einem
Qualitätskontrollsystems unterliegt. Es wird auch eine solche Zertifizierung von ähnlichen
ausländischen Behörden akzeptiert, wenn diese vom ägyptischen Handels- und
Industrieminister anerkannt wird
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Zollrecht Ägypten
Die erwähnten Dokumente müssen durch die Wirtschaftskammer (Landeskammer) oder
einer ähnlichen Behörde im Produktionsland sowie von der Ägyptischen Botschaft
beglaubigt und von einer Übersetzung durch ein anerkanntes Dolmetschbüro begleitet sein
Die Österreichisch-Arabische Handelskammer übernimmt alle Beglaubigungswege ab der
Beglaubigung der jeweiligen Dokumente durch die lokale Wirtschaftskammer.
Die notwendigen Schritte zur Beglaubigung der Dokumente:
1. zuerst die lokal zuständige Wirtschaftskammer,
2. dann die Österreichisch-Arabische Handelskammer (AACC bzw. ÖAHK) und schließlich
3. die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
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Zollrecht Ägypten
GOEIC Registrierung: Notwendige Beglaubigungen
Beglaubigungsgebühren in Österreich:
Die Gebühren der ÖAHK betragen pro Dokument für Mitglieder EUR 35,- und für
Nichtmitglieder EUR 50,-.
Die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten verlangt für die Beglaubigungen pro
Dokument Euro 200,-.
Die Gebühr für die Legalisierung von Übersetzungen beträgt EUR 75,- pro Dokument
zusätzlich zu den EUR 200,- bzw. EUR 75,- pro Original.
Kosten in Ägypten:
Die Kosten einer Registrierung sollten EGP 550 (ca. € 30) nicht überschreiten.
Die genauen Kosten werden bei der Registrierung bekannt gegeben.58
Zollrecht Ägypten
GOEIC Registrierung: Kosten
Die Dokumente müssen durch einen bevollmächtigten lokalen Vertreter an die General
Organization for Export and Import Control (GOEIC) eingereicht werden
Gemäß Aussage der GOEIC ist die Dauer des Prozesses unterschiedlich
Nach unseren Erfahrungswerten muss mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden
Teilweise ist das AußenwirtschaftsCenter Kairo in der Lage den Prozess zu beschleunigen,
kontaktieren Sie uns bei Problemen unter [email protected]
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Zollrecht Ägypten
GOEIC Registrierung: Dauer des Registrierungsprozesses
05.10.2021 | Webinar für Ihre ägyptischen Partner
Virtuelles Meeting via MS-Teams | Dienstag, 5.10.2021 - 14.00 Uhr
Veranstaltungssprache: Englisch
Präsentation von Herrn Gamal Kotb, CEO von Misr Technology Services – MTS
Vorrangig Informationen zum Nafeza Portal für Ägyptische Importeure
Anmeldung via [email protected] | MS-Teams Link wird zugesendet
Zollrecht Ägypten
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Zeit für Q & A: Über Ihre Fragen freuen wir uns!
Herbert Herzig
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
T +43 (0)5 90 900 - 4412
W wko.at/zoll
W wko.at/carnet
Sherihan Radi
Georg Krenn | linkedin.com/in/georg-krenn
AußenwirtschaftsCenter Kairo
T +20 2 27 36 11 50
W www.wko.at/aussenwirtschaft/eg
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Zollrecht Ägypten