Aufgaben 9H1 9H2 Sozialkunde Müller

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Aufgaben Sozialkunde – 9H1/ 9H2 Liebe Schülerinnen und Schüler, folgende Aufgaben erledigt ihr bitte für das Fach Sozialkunde: 1.) AB „Wie im Großen … so im Kleinen“ - Wie ein Landesgesetz entsteht a.) Lies dir den Text aufmerksam durch. b.) Vervollständige den Ausschneidebogen, bringe die einzelnen Schritte in die richtige Reihenfolge und klebe dein Ergebnis auf ein Extrablatt. 2.) AB „Wahr oder falsch?“ Bleibt gesund! C. Müller

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Aufgaben Sozialkunde – 9H1/ 9H2

Liebe Schülerinnen und Schüler,

folgende Aufgaben erledigt ihr bitte für das Fach Sozialkunde:

1.) AB „Wie im Großen … so im Kleinen“ - Wie ein Landesgesetz entsteht

a.) Lies dir den Text aufmerksam durch.

b.) Vervollständige den Ausschneidebogen, bringe die einzelnen Schritte in die

richtige Reihenfolge und klebe dein Ergebnis auf ein Extrablatt.

2.) AB „Wahr oder falsch?“

Bleibt gesund!

C. Müller

Page 2: Aufgaben 9H1 9H2 Sozialkunde Müller

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Vlll. Wie in Thüringen ein Gesetz entsteht

Wahr oder falsch?

Ein Gesetz muss immer mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Bei der ausschließlichen Cesetzgebung hat der Bund keine Mitsprache, die Länder könnenallein entscheiden.

Der Ministerpräsident veröffentlicht die cesetze, bevor sie in Kraft treten.

Die Nutzung von Kernenergie fällt in den Kompetenzbereich des Bunder

cesetzesinitiativen können nur von Fraktionen oder der Landesregierung ausgehen.

ln den Lesungen im plenum werden cesetzesentwürfe beraten ,no rotffiAusschüsse können C" en lassen, die dannnur noch der zuständige Minister bestätigen muss.

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Cesetze werden vom Landtag odervom Volk beschlossen.

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\l/ rlzim Großen ... so im Kleinen! - wie ein Landesgesetz entsteht

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1* i-*--:--, lt Bundes- und Landesgesetzen gibt es nicht nur Überschneidungen hinsichtlich der Bereiche, in denen Gesetzewerden. Auch im Gesetzgebungsprozess gibt es zahlreiche Ähntichkeiten.

würfe können durch die Landesregierung, aus der Mitte des Landtags - also von den Fraktionen oder eineruppe von mindestens zehn Abgeordneten - sowie über.den weg des volksbegehrens eingebracht werden (ArtikelThürVerf)' ln der Regel finden über cesetzesvorlagen im Plenum des Landtags zwei Beratungen (Lesungen) statt.

verfassungsändernde cesetze müssen in drei Lesungen beraten werden.der ersten Lesung werden die crundsätze der cesetzesvorlage besprochen. Danach stimmt das plenum darüberob die Vorlage an Ausschüsse überwiesen wird, sofern dies beantragt wurde. Erfolgt eine überweisung an meh-: Ausschüsse, wird einer zum federführenden Ausschuss bestimmt.Ausschüsse haben die Aufgabe, die Beschlüsse des Landtags vorzubereiten. sie prüfen die Gesetzesvorlage in fach-er und rechtlicher Hinsicht. An den Beratungen nehmen die Ausschussmitglieder, Fraktionsmitarbeiter, Landtags-rbeiter und der zuständige Minister oder sein Vertreter (Staatssekretär) sowie Fachleute des Ministeriums teil. Zulnformation können die Ausschüsse öffentliche Anhörungen durchführen. Dabei werden sachverständige, lnte-

und sonstige Auskunftspersonen zu den anstehenden Fragen gehört. Auf Beschluss des Ausschussescesetzentwürfe auch zum öffentlichen Meinungsaustausch für alle Bürgerinnen und Bürger in das online-

ionsforum des Thüringer Landtags eingestellt werden (https://forum.thueringer-landtag.del). oie Abgeord-erhalten am Ende eine Zusammenfassung über das Ergebnis der online-Diskussion, die sie in ihre Arbeit

ellen lassen und ggf in öffentlicher sitzung beraten können. Der federführende Ausschuss beschließt endgültigdie Empfehlung, die dem Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dabei entscheidet er auch, welche vor-

läge der mitberatenden Ausschüsse in die Empfehrung aufgenommen werden.zweite Lesung beginnt mit der Berichterstattung durch ein Mitglied des federführenden Ausschusses. Hieran:ßen sich die Beratung und die Abstimmung an. während der zweiten Lesung kann der Landtag die Vorlagean einen Ausschuss zurückverweisen' Zu den besonderen Rechten des einzelnen Abgeordneten gehört die Mög-

in der zweiten Lesung Anderungsanträge zu stellen.zweite Lesung endet, soweit eine dritte Beratung nicht vorgeschrieben oder beschlossen ist, in der Regel mit derIussabstimmung, die über Annahme oder Ablehnung der cesetzesvorlage entscheidet. Die cesetzesbeschlüsse

grundsätzlich mit der einfachen stimmenmehrheit der anwesenden Abgeordneten gefasst; verfassungsän-cesetze bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtags.

Gesetz tritt erst dann in Kraft, wenn es vom Landtagspräsidenten ausgefertigt und im cesetz- und Verordnungs-tt verkü ndet wu rde.