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Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Übergang Förderschule – Beruf“ am 06.03.2009 an der Universität Würzburg Regionaldirektion Bayern – Programmbereich Arbeitnehmer – 03.03.2009 Aufgaben und Angebote der Bundesagentur für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung (behinderter) Jugendlicher

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Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Übergang Förderschule – Beruf“am 06.03.2009 an der Universität WürzburgRegionaldirektion Bayern – Programmbereich Arbeitnehmer – 03.03.2009

Aufgaben und Angebote der Bundesagentur für Arbeitder Bundesagentur für Arbeitzur beruflichen Eingliederung

(behinderter) Jugendlicher

Kernaufgaben der BA im Rahmen der beruflichen Eingl iederung Jugendlicher

Allgemeine Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Dritt es Buch (SGB III)� Berufsorientierung (§ 33) � Berufsberatung (§§ 29-32)� Ausbildungs-/Arbeitsvermittlung (§§ 35-36)� Finanzielle Förderung (§ 3 i.V.m. §§ 45 ff)

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Gesetzlicher Auftrag zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher nach dem SGB IX i.V.m. SGB III

Sicherung der Teilhabe behinderter, schwerbehinderter und letzteren gleichge-

stellter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere� Prävention durch Maßnahmen und Leistungen zur Sicherung und zum Erhalt

von bestehenden Arbeits-/Ausbildungsplätzen� Integration in den allgemeinen Arbeits-/Ausbildungsmarkt � Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem besonderen Arbeits-

markt einer Werkstatt für behinderte Menschen

Der Reformprozess der BA

� Entlastung von administrativen Aufgaben

� Verbesserte Rahmenbedin-gungen für die Beratung (Terminierung, Entlastung Telefon)

� Klare Ausrichtung der eigenen Ressourcen auf erfolgverspre-chende Aktivitäten

� Strukturierte Abläufe, um gleiche Sachverhalte ähnlich zu bearbeiten

� Höhere Fachlichkeit der Führungskräfte

� Austausch über bisherige Erfolge und Anteil am Gesamterfolg

1. Schritt:Kundenzentrum

2. Schritt: Handlungsprogramme

3. Schritt:Fachliche Führung optimiert

Kontinuier-liche Ver -

3

Telefon)

� Erhöhung produktiver Zeit im Vermittlungsgeschäft

� Geringere Führungsspanne

zu bearbeiten

� Fachlich fundiertes Arbeiten unterstützt

� Hinweise zur Optimierung Aufgabenerledigung im Team

� Gute Beispiele anderer Teams

� Konzentration auf Kern-geschäft Vermittlung und Beratung

� Hohe Beratungskompetenz

� Neues Aufgabenverständnis

� Steigender Beitrag des Vermittler zur Verbesserung des Gesamtergebnisses

� Leistungszirkel

� Cockpit als neues Führungs-instrument auf Teamebene

liche Ver -besserung

� im Team

� in den AA

� in der BA

Organisation der Agenturen für Arbeit in Form des K undenzentrums (KUZ)

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Kundensteuerung - Kriterienkatalog zur Kundenidentif izierung

� Für die Gewährleistung einer adäquaten Kundensteuerung durch EZ und SC an das Reha/

Schlüsselfragen

� Liegt ein Grad der Behinderung von 50 oder eineGleichstellung (ggf. Zusicherung der Gleichstellung) vor?

� Ist die Kennzeichnung als Reha-Fall in den Kundendaten VerBISerkennbar und bezieht der Kunde Leistungen nach dem SGB III bzw. gehört er zu den Nichtleistungsempfängern?

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EZ und SC an das Reha/ SB Team ist die Erfassung von Art und Umfang der Kunden-anliegen und die Festlegung und Einhaltung bestimmter Bearbeitungsschritte erforderlich.

bzw. gehört er zu den Nichtleistungsempfängern?

� Besuch einer Förderschule/ Sonderschule?

� Beantragt der Auszubildende bzw. Beschäftigte explizit reha/ sb-spezifische Leistungen zur Sicherung des Ausbildung- oder Beschäftigungsverhältnisses?

� Sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) von einem anderen Kostenträger bewilligt worden?

� Liegt ein klar erkennbares Reha-Anliegen vor ( z.B. Empfehlung des Hausarztes für Berufswechsel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, entsprechende Empfehlung als Ergebnis einer medizinischen Rehabilitation)?

Gesamtprozess Reha

Reha-Beratung

� Berufs-orientierungwährend der Schulzeit (Förderschulen)

� Instrument der Eignungsdia-

� Entscheidungzur Zuständigkeit undzum Reha- Bedarf ( § 19 SGB III *)

� Erarbeitung desZielberufs inkl. Reha-spezifische

Reha-BO

Kriterien fürÜbergang HP

Wenn stabilerund realisierbarer Berufswunsch (bei HP AV ggf. auch Anlerntätigkeit) vorhanden

Wenn Ausbildungs-reife noch her-gestellt werden kann

3Wegbeschreibung durchHandlungsprogramm*

4Durchführung desHandlungsprogramms

Profil Ziel

Phase 1 Phase 2 Phase 3

1Beschreibung Kundenprofil

2Zielfestlegung

Wo steht der Kunde?

Einstellung/Motivation�"Fordern"

Fähigkeiten/Qualifikation�"Fördern"

Einstellung/Motivation�"Fordern"

Fähigkeiten/Qualifikation�"Fördern"

Hemmnisse�"Fördern"

Spezifische Arbeitsmarkt-bedingungen�"Fordern"

Kundengruppe

Persön-liches Profil

Kontext-profil

Ggf.: warum wurde das Ziel nicht

erreicht?

Veränderung Einstellung/Motivation

AbbauHemmnisseEngagementMotivation

AbbauHemmnisse

Veränderung

Integration 1./2.AM

4 Elemente der HP (AV und AusbV/Reha)

Durchführung HP AV/ AusbV-RehaReha-spezifische Aktivitäten im Vorfeld

Übersicht

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Eignungsdia-gnostik

spezifischeEignungsdiagnostik (FD, AP/EA)

� Ziel-/Eingliederungs-vereinbarung

gestellt werden kann und Ausbildung im Vordergrund steht

WfbM

Wie kommt derKunde zum Ziel?

Wie setzen Kunde undVermittler den Weg um?

Produkt A Produkt B Produkt C2Zielfestlegung MotivationVeränderung

Fähigkeiten

Wo soll derKunde hin?

� Einstieg in HP mit Standortbestimmunginkl. Festlegung der Kundengruppe

� Auswahl (zu diesem Zeitpunkt auch Auswahl der Förderkategorie: Kat.I-III) und Durchführung Handlungsprogramme

� Ziel: Integration

� In dieser Phase noch keineKundengruppendifferenzierung

* Bei der EE i.d.R. 9 Monate vor Maßnahmebeginn (s. HEGA 07/2006)

Nahezu 100%ige Durchgängigkeit der Kundenbeziehung für Reha-Kunden

Basis der Zusammenarbeit mit den Förderschulen in B ayern

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Berufsorientierung/Berufsberatung an Förderschulen

8

Sonderpädagogisches Gutachten nach § 15 Abs.2 VSO-F – S.1/2

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Sonderpädagogisches Gutachten nach § 15 Abs.2 VSO-F – S. 3/4

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Terminvergabeverfahren für die Einzelberatung in de r AA

� Nach Rücklaufdurch Schule /Lehrer -> Dateneingabe

1Schüler (Förder- u. Sonderschulen)BO - Rs. wünscht Erstberatung

� Zielsetzung des Arbeitspakets:Erfassung der persönlichen Daten; Vorbereitung auf dasErstgespräch durch Auswertungder Schulinformationen

� Anmeldebogen und Gesamtbeur-teilungsbogen Schulein der BO/ Schuledurch Reha-Berater/ Bündelung und Zusendung durchLehrer

Reha/ SB-Team

Verfahren Kunden-portal

Kunde/Anliegen

Beratungs -

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Dateneingabein EZ **

� Durch EZ/SCWV an Berater zur Termin-vergabe bzw.Termin-ierung beim Vermittler

2Erwachsene SB / RehaJugendlichen SB / Integrationsschüler* /ehemalige Schüler (Förder- u. Sonderschulen) Rs. wünscht Erstberatung

� Zielsetzung der Arbeitspakete:Vorbereitung auf das Erstgesprächinsbesondere Aufbereitung der Informationen zum persönlichen Profil und schulischen/beruflichen Werdegang

� Arbeitspaket AV für Erwachsene Reha/ SBbzw. Anmeldebogen und Beratungsbogen U25 für Jugendliche SB Integrationsschüler/ ehemalige Förder-/ Sonderschüler

Lehrer Beratungs -termin

� Terminier-ung i. d. R.durch Berater

• mit Anliegen Reha

** inkl. Dokumentation des Rücklaufs in COMPAS.NT ( S3V)

Definition „Reha-Fall“ nach § 19 SGB III

Behindert im Sinne des § 19 SGB III sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend w esentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.

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Dies gilt auch für Menschen, denen eine Behinderung mit o.g. Folgen droht.

Bei den jugendlichen Rehabilitanden beträgt der Anteil der Lernbehinderten gegenwärtig ca. 70%. Weitere 10% sind geistig behinderte junge Menschen, dazu kommen Körper-, Sinnes - und psychische Behinderungen und chronische Erkrankungen.

Ableitung der Reha-Eigenschaft bei Jugendlichen aus Förderschulen für Lernbehinderte

Der Besuch einer Förderschule für Lernbehinderte und die Schulzuständigkeit der Reha-Beratungsfachkräfte begründen nicht automatisch die Reha-Eigen-schaft i.S.d. § 19 SGB III.

Bei diesem Personenkreis ist insbesondere zu prüfen, ob nicht lediglich eine Lernbeeinträchtigung vorliegt und Leistungen im Rahmen der Benachteiligten-förderung ausreichend sind.

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förderung ausreichend sind.

Die Prüfung erfolgt durch den/die Reha-Berater/in auf der Basis des Sonder-pädagogischen Gutachtens nach § 15 Abs.2 VSO-F und unter Einbeziehung des Psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit.

Die Entscheidung erfolgt in der Regel frühesten 9 Monate vor Beginn der ersten Maßnahme.

Prüfung Zuständigkeit anderer Reha-Träger durch Reh a-Berater

Kriterien Zuständiger Träger

� 15 Jahre Rentenversicherungszeit (Beschäftigung)� Bezug von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder

wenn ohne Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre

� berufliche Rehabilitation unmittelbar (innerhalb von 6 Monaten) im Anschluss an die medizinische Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger

Rentenversicherung

AndererTräger zu-ständig?

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� Bei Arbeitsunfall oder Wegeunfall einschließlich beim Besuch von Kindergarten, Schule und Hochschule

� BerufskrankheitUnfallversicherung

Rentenversicherungsträger

� Kriegs-/ Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigung� Impfschäden� Opfer von Gewalttaten

Versorgungsverwaltung

� Seelisch behinderte Jugendliche nach § 35a SGB VIII Jugendhilfe

4 Hauptschritte des kundenspezifischen "Integration sprozesses"Ggf. Rück-kopplung

3 Wegbeschreibung durchHandlungsprogramm*

4 Durchführung desHandlungsprogramms

1 Beschreibung Kundenprofil

Einstellung/Motivation� "Fordern"

Fähigkeiten/Qualifikation� "Fördern"

Einstellung/Motivation� "Fordern"

Fähigkeiten/Qualifikation� "Fördern"

Hemmnisse� "Fördern"

Spezifische Arbeitsmarkt-bedingungen� "Fordern"

Kundengruppe

Persön-liches Profil

Kontext-profil

Ggf.: warum wurde das Ziel nicht

erreicht?

Engagement/ Motivation

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Wie kommt derKunde zum Ziel?

Wie setzen Kunde undVermittler den Weg um?

Profil Ziel

Phase 1 Phase 2 Phase 3

Produkt A Produkt B Produkt C2 Zielfestlegung

Wo steht der Kunde?

Kundengruppe

Veränderung Einstellung/Motivation

AbbauHemmnisse

Veränderung Fähigkeiten

Integration1. AM2. AM3. Sektor

Veränderung Engagement/Motivation

AbbauHemmnisse

Veränderung Fähigkeiten

Integration1. AM2. AM

Integration1. AM2. AMBürgerarbeit

Wo soll derKunde hin?

Beschreibung „Kundenprofil“

Betreuungs-Kunde*

Beratungs-kunde-

Aktivieren

Markt-Beratungs-

Sta

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Kontextprofil

Spezifische Arbeits-/ Ausbildungs-markt-bedingungen"Fordern"

Persönliches Profil

Engagement/Motivation"Fordern"

Einschätzung Handlungsbedarf…

Standortbestimmung1 Festlegung Kundengruppe3

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Markt-kunde

Beratungs-kunde-

Fördern*

Sch

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h

Schwach Stark

Fördern

Hemmnisse"Fördern"

"Fordern"

Fähigkeiten/Qualifikation"Fördern"

Einschätzung Integrationschancen

Inwieweit lassen sich die Integrationschancen durch "Fordern“und "Fördern" deutlich verbessern?

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Bei maßnahmebezogenem Förderbedarf(Ausnahme: WfbM)

Festlegung Förderkategorie **4

* Kontext zu § 19 SGB III, ** Nur Reha der BA

� Kunde, der durch eine Perspek-tivenänderung vermittelt werden

� Kunde, der sich grundsätzlich selbst vermitteln kann und dabei keine kostenintensive Hilfestellung braucht

� Berufseignung liegt vor*

Leitfaden Ableitung Kundengruppe HP AusbV/ AV- Reha/ SB

Kundengruppe BeschreibungHandlungsbedarfin Dimensionen Standortbestimmung

Integrationschancen

Marktkunde� Kein Handlungsbedarf � Gute Integrationschancen

in den 1. AM (Ausbildung/ Arbeit ohne Unterstützung

Beratungs-kunde –

� Handlungsbedarf mind. bei – Engagement/Motivation

� Deutlich erhöhte Integrations-chancen in den 1. AM

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tivenänderung vermittelt werden kann

�Berufseignung liegt vor*

kunde –Aktivieren

– Engagement/Motivationund/oder

– Spez. Arbeitsmarkt

chancen in den 1. AM (Ausbildung/Arbeit) durch Fordern

Beratungs-kunde –Fördern

� Handlungsbedarf mind. bei– Fähigkeiten/Qualifikation

und/oder– Hemmnisse

� Deutlich erhöhte Integrations-chancen in den 1. AM (Ausbildung/Arbeit) durch Fördern

Betreuungs-kunde

� Kunde, der mittelfristig nicht in den 1. AM (Ausbildung/Arbeit) vermittelbar ist

� Nicht ausbildungsreife Jugendliche mit dem Ziel Aus-bildung, bei denen die Ausbildungsreife und eine anschließende Integration in Ausbildung erreichbar ist *

� WfbM

� Handlungsbedarf i. d. R. in mehreren Dimensionen– Engagement/Motivation– Fähigkeiten/Qualifikation– Spez. Arbeitsmarkt– Hemmnisse

� Durch Fordern und/oder Fördern mittelfristig keine steigerbaren Integra-tionschancen in den 1. AM (Ausbildung/ Arbeit) – Ausnahme Jugendliche mit dem Ziel Ausbildung*

*Spezifika HPAusbV /Reha/ SB

� Engagierter Kunde, der nur durch eine Qualifizierung und/ oder Hemmnisbeseitigung vermittelbar ist

� Ausbildungsreife liegt vor*

Grundsätze der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleb en

Bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Eignung,

Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Ausbildungs-/

Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen (§§ 97ff. SGB III).

Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur erbracht,

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soweit nicht bereits durch die allgemeinen Leistungen der gleiche Zweck erreicht

werden kann (§ 98 Abs. 2 SGB III).

Die Auswahl muss so erfolgen, dass durch die Leistung eine beschleunigte und

dauerhafte Integration ermöglicht wird. .

Ableitung der Förderkategorien aus der Festlegung d er Kundengruppeund des individuellen Förderbedarfs

I Die individuelle Bedarfssituation kann mit den (Reg el-) Leistungen des SGB III abgedeckt werden.(Allgemeine Maßnahmen § 100 SGB III)

Förderkategorien (Kat. I-III)Betreuungs-

kunde

Beratungs-kunde-

Aktivieren

Markt-kunde

Beratungs-kunde-Fördern

Sch

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19

II Die indiv. Bedarfssituation erfordert eine reha-spe -zifische Ausgestaltung (zusätzl. Personaleinsatz; qual. Personal), die außerhalb einer Reha-Einrichtu ngwohnortnah erbracht wird.(Reha-spezifische Maßnahmen § 102 Abs.1 Nr. 1b SGB III)

III Wegen Art und Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Rehabilitationserfolges (Infrastruktu r,begl. Dienste) ist die Teilnahme an einer Maßnahmein einer Reha-Einrichtung unumgänglich. (Besondere Einrichtungen § 102 Abs.1 Nr.1a SGB III)

kundeFördern

Sch

wac

h

Schwach Stark

Fördern

Aussage zur Intensität des individuellen maß-nahmebezogenen Förder-bedarfs

Grundregeln und Liste Zieloptionen HP AusbV/ AV

Mögliche Zieloptionen

Grundregeln Auswahl Zieloption

� Diskussion von max. denkbaren 3 Zieloptionen mit Kunden

� Erarbeiten der erfolgversprechendstenZieloption im Gespräch

Integration in den 1. Arbeitsmarkt

Inte-gra-tions -

� Lokal, gleiche Tätigkeit� Überregional, gleiche Tätigkeit

� Lokal, andere Tätigkeit� Überregional, andere Tätigkeit

� Bundesweit, gleiche Tätigkeit

� Bundesweit, andere Tätigkeit

►International, gleiche Tätigkeit

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� Auswahl dieser einen erfolgversprechen-den Zieloption, die vom Vermittler/Berater durch das Handlungsprogramm unterstützt wird

� Berücksichtigung von Rechtsansprüchen und besonderen Zielgruppen bei Auswahl der Zieloption

� Der Kunde kann selbständig weitere Zieloptionen verfolgen (insb. Integration in den ersten Arbeitsmarkt)

� Übergang in Selbstständigkeit� Integration in Midi Jobs*

Integration in Ausbildung

� Übergang in Rente/§428 SGB III***� Abgang in Erwerbsunfähigkeit � Rückzug aus dem Erwerbsleben

� Beschäftigung im 2. Arbeitsmarkt** � Ehrenamtliche Tätigkeit/Bürgerarbeit

tions -ziele*

Ziele jen-seits 1. AM

� Beschäftigung in Minijobs*, bzw. kurzfristige Jobs

� Bundesweit, andere Tätigkeit� International, andere Tätigkeit

Mögliche Zieloptionen für Betreuungskunden � Programme für Integrationsfortschritt

* Integrationsziel nur, wenn damit Abgang aus Alo verbunden ist** auch WfbM

**** auch § 252 SGB VI

Ziel-/Eingliederungsvereinbarung

�Vom Abschluss einer schriftlichen ZEV ist nur dann abzusehen, wenn der Kunde den Inhalt kognitiv nicht nachvollziehen kann!

�In allen übrigen Fällen ist über das Er-gebnis der Beratung eine schriftliche ZEV abzuschließen, die in den Folgege-sprächen – ggf. durch die Vereinbarung von Zwischenzielen – fortgeschrieben wird. Dabei ist grundsätzlich das Ziel mit der höchsten Erfolgsaussicht anzustre-ben!

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ben!

�Die Verantwortung zum Abschluss einer ZEV liegt immer beim zuständigen Haupt-betreuer! Somit ist jeweils nur eine aktuell gültige ZEV pro Kunde möglich!

�Bei der Einleitung von Vermittlungsakti-vitäten (i. R. Absolventenmanagement und bei Vermittlung in behinderungsge-rechte berufliche Tätigkeit/ Ausbildung) sind sowohl Beruf/ Tätigkeit als auch Suchradius/ Einsatzgebiet explizit in der ZEV zu nennen!

�Der Folgetermin ist unter Beachtung des KKK mindestens auf die angestrebte Kalenderwoche festzulegen!

�Die ZEV ist adressatengerecht zu formulieren!

21.07.2008

Einsatzempfehlung Handlungsprogramme AN*

BeratungskundenAktivieren

Betreuungskunden

Perspektiven-2

5 Erhalt Markt-fähigkeit/ Her-stellung Aus-

Vermittlung1

Perspektiven-änderung

2

Abbau Be -3

Vermittlung1

Perspektiven-änderung

2

Abbau Ausbil -3

Handlungsprogramme AVHandlungsprogramme AusbV

Reha- spezifische Ergänzungen HP

Eigenständiges HP Reha

Übersicht

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"For

dern

"

"Fördern"

Sta

rk

Schwach Stark

Beratungskunden FördernMarktkunden

Vermittlung1 Vermittlung1

Perspektiven-änderung

2

4

Abbau Beschäf-tigungs-/ Ausbil-dungshürden

3

Qualifizierung4

stellung Aus-bildungsreife

6 AktivierendeBetreuung

Abbau Be -schäftigungs-hürden

3

Qualifizierung4

Erhalt Markt-fähigkeit

5

AktivierendeBetreuung

6

Herstellung Aus-bildungsreife

7 Werkstatt für behinderteMenschen

Abbau Ausbil -dungshürden

3

Qualifizierung4

5

7 WfbM RehaKat. I - III

Reha

RehaKat. I - III

Reha

RehaKat. I - III

*für SB gelten alle KG/HP

HP AusbV - Struktur Handlungsprogramm : „Qual ifizierung“4

Kunde wird im Rahmen der außerbetrieblichen Ausbildung unterstützt

Phase

Dauer Ca. 3-36 MonateCa. 2 Monate Ca. 2-11 Monate*

Kunde ist motiviert u. erkennt seinen Qualifizierungsbedarf

Berufliche Vorqualifizierung/ unterstützende Vermittlung

Ziel: Integration in Ausbildung

Grundidee� Nur durch eine weitgehende Qualifizierung ist

erfolgreiche Integration in AM realistisch� Eine Qualifizierung wird nur bei ausreichendem

Engagement und Motivation des Kunden gefördert

Einzusetzen bei …� Beratungskunden – Fördern� Handlungsbedarf insbesondere bei

Fähigkeiten/Qualifikation

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�Beratungsgespräch –Qualifizierung (Info

Persönliches Budget)�Verständigung Qualifizierungsbedarf (ggf. nach PSU)

�Strategie für Qualifizierung entwerfen� …

�Folgeberatung�Teilnahmebetreuung (BvB etc.)�abH als Vermittlungshilfe�Ggf. Anbahnung von EQ-/BvB-Praktika

�Ggf. Anbahnung BaE,rehaspez. Ausbildung

�…

�Teilnahme an Qualifikation/Bildungsmaßnahme zurVorbereitungauf eine Ausbildung

�Bewerbung in verwandten Berufen �…

Nächster Ge-sprächstermin*

Folgetermin innerhalb des nächsten Monats (ggf. erneut Beratungsgespräch Qualifizierung)*

Was muss derKunde in derPhase tun?

�InformationssammlungBildungsangebote

�Entwicklung eigenständiger Ideen zurbehinderungsgerechten Qualifizierungim Bezug auf die Integrationschancen

� …

Wie kann ich ihn dabei unterstützen?

�Fortsetzung Bewerbungen, ggf. auchüberregional

�Teilnahme an betrieblicher undaußerbetrieblicher Ausbildung

�…

�Betreuung von � abH-geförderter Ausbildung� BaE-Teilnehmern� rehaspez. Ausbildung

* ggf. Überprüfung der Kundendifferenzierung - die Phasen-Dauer muss den Zeitpunkt der individuellenInanspruchnahme durch den Kunden und den angestrebten Ausbildungsbeginn berücksichtigen

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� Rechtzeitige Intervention beiFehlentwicklungen, ggf. Einschaltung der Fachdienste

� Absolventenmanagementeinsetzen

Der Reha–Berater hat „ Integrationsverantwortung“

Berater beachtet während des gesamten Reha–Prozesses das Ziel der beruflichen Integration (Standortbestimmung, Kundendifferenzierung, Zielfestlegung, Auswahl HP, Produktauswahl).Er hat die „ Federführung“ für das Gesamtverfahren und steuert die Schnittstellen (siehe vorherige Folie), die im Rahmen eines agenturinternen Schnittstellenkonzepts zu beschreiben sind.

„Wer die Massnahme bewilligt, trägt die Verantwortu ng für die Eingliederung“Prinzip

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Im Rahmen des Absolventenmanagements führt der am Wohnort zuständige Berater auch während der (auswärtigen) Maßnahme teilnehmerorientierte Begleitung durch (WE + EE).

– Ausnahme in Einrichtungen der berufl. Ersteingliederung (BBW), die nicht ausschließlich für Lernbehinderte zuständig sind, sollte weiterhin ein Reha–Berater der Maßnahmeagentur als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, insbesondere zur Krisenintervention und Lösung akuter Probleme im Einzelfall.

Koordination der Vermittlungsaktivitäten gegen Ende der Reha–Maßnahme – Vermittlung durch Integrationsdienste der Bildungsträger (BFW, BBW)– Vermittlung durch Reha-/ SB-Vermittler der Agentur für Arbeit– Initiativvorschlag durch den Berater– Einschaltung Dritter (z.B. IFD).

Leitgedanke und Grundprinzipien der Produktvergabe HP AusbV/Reha

LeitgedankeDurch den Produkteinsatz wird die Dauer bis zu einem erfolgreichen Berufsabschluss verkürzt

und die Zeit der beruflichen Vorförderung auf das notwendige Maß beschränkt.

Grundprinzip Passgenauigkeit

Grundprinzip Erfolgssicherheit

Grundprinzip nachhaltige Wirkung

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Alle 3 Grundprinzipien müssen bei einem Produkteins atz erfüllt seinAnwendung Lernortekonzept, in dem die Produkteinsatzlogik gestuft für allgemeine,

reha-spezifische Maßnahmen und Maßnahmen in besonderen Einrichtungen geprüft wird

Besteht ein konkretes Problem (z.B. konkretes Qualifikationsdefizit), das nur durch ein Produkt(z. B. Maßnahme) erfolg-reich beseitigt werden kann?

Besteht kein anderes Problem (z.B. fehlende Schulungsfähigkeit), das den Erfolg der Produktvergabe vereitelt?

Erhöht der Produkteinsatz maßgeblich die Integra-tion in Ausbildung, die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses und damit langfristig die Beschäftigungschancen?

VermittlungVermittlungsvorschlag, VAM, Bewerbungstipps, UBV/ Mobi, SIE, Vermittlungsbörsen

Perspektiven-änderung

Maßnahmen zur Berufsorientierung, Vermittlungsvorschlag, individuelle Betriebskontakte; UBV/ Mobi, aktivierende Bewerbungshilfen, SIE, Bewerberseminar, EQJ, Berufswahltest, psychologische Beratung

Produkte und Dienstleistungen (nicht abschließend)

Beratungskunde Aktivieren

Betreuungskunde

Handlungsprogramm

HP AusbV- Reha/ SB und Produktehttp://www.baintern.de/nn_32770/zentraler-Content/A- 04-Vermittlung/A-042-Vermittlung/Dokument/Handbuch-Produktkatalog/Produktkatalog.html

1

2

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psychologische Beratung

Abbau Ausbildungs-hürden

AZ, AZ-SB, Initiativvorschlag, Kontakt mit den Eltern und/ oder Netzwerkpartnern, Bewerbungsunterstützung - auch durch Dritte, Ärztliche Untersuchung

QualifizierungInitiativvorschlag, VHS-Kurse, PSU, abH, BGJ, BFS, EQ, BvB, BaE, Ausbildung

Herstellung derAusbildungsreife

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, PSU, psychologische Beratung, ÄU, Einschaltung externer Beratungsdienste, z.B. Erziehungsberatung, Jugendhilfe, BVJ

Perspektiven-änderung

Herstellung derAusbildungs-reife

Vermittlung

Marktkunde

Abbau Aus-bildungshürdenQualifizierung

Beratungskunde Fördern

3

4

5

4

3

52

1

Berufseinstiegsbegleitung - § 421s SGB III

ZielsetzungIndividuelle Begleitung und Unterstützung von Schülern beim Übergang von der allgemein-bildenden Schule in Ausbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung

ZielgruppeLeistungsschwächere Schüler, die einen Haupt- oder Sonder-/Förderschulabschluss anstreben und voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erlangen.

Inhalte

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InhalteUnterstützung bei der� Erreichung des Abschlusses der allgemeinbildenden Schule � Berufsorientierung und Berufswahl � Ausbildungsplatzsuche� Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Darüber hinaus kann sie auch bei der Herstellung der Ausbildungsreife Unterstützung leisten.

Umfang des EinsatzesDurchschnittlich 1 Berufseinstiegsbegleiter pro Schule; Betreuung von max. 20 Teilnehmern

Beteiligte SchulenAuswahl von bundesweit 1.000 allgemeinbildenden Schulen; davon 147 in Bayern

Unterstützte Beschäftigung - § 38a SGB IX

Zielsetzung

Dauerhafte Integration behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsb edarf in ein behinde-rungsgerechtes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeits-markt

ZielgruppeBehinderte Menschen mit einem Leistungspotential im Grenzbereich zwischen dem allgemeinen Ausbil-dungs-/Arbeitsmarkt und der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), für die eine Integration in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung mit inhaltlich anspruchsvolleren Teilhabeleistungen (insb. Berufs-

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versicherungspflichtige Beschäftigung mit inhaltlich anspruchsvolleren Teilhabeleistungen (insb. Berufs-vorbereitung und -ausbildung) nicht,mit Leistungen nach § 38a SGB IX aber möglich erscheint

Inhalte/Ablauf� Trägergestützte individuelle betriebliche Qualifizierung

Dauer: in der Regel 2 Jahre; ggf. Verlängerung auf 3 Jahre Leistungsträger: Reha-Träger

� BerufsbegleitungDauer: solange erforderlichLeistungsträger: Integrationsamt

ProdukteinführungVergabe durch öffentliche AusschreibungBedarfsabfrage AA BY und Bestellzeitraum: 16.12.2008 bis 22.01.2009Veröffentlichung und Vergabeverfahren: 04.02.2009 bis 14.04.2009Aufbau eines flächendeckenden Angebots ab Mai 2009

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