Auftragsformular 1Einsetzfertige Produkte Produkte … Zirkonoxid Abutment (A1/A2), (A3/B3),...

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Ø Implantat 3 Farbe 2 Material 1 Produkt OK 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 UK 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 1 Produkt 2 Material 3 Farbe Ø Implantat Kundennummer: Praxisstempel Expresslieferung bis 10:30 Uhr (4,- Euro Aufschlag) Produkte zur Weiterverarbeitung: Formular 2 Auftragsformular 1 Einsetzfertige Produkte Testen Sie unseren Webshop auf www.biodentis.com Bitte tragen Sie für Ihr Produkt die entsprechenden Kürzel ein: Patient / in Datum Behandler / in T T M M J J 1 2 : 0 0 Liefertermin (in Abstimmung mit biodentis) Frontzahnarbeiten? Bitte Situationsmodelle/-abdrücke + Fotos mitschicken! Uhrzeit T T M M J J Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. XML-Nummer (papierlose KZV-Abrechnung) Online-Bestellnummer Gutschein-Nummer 20 Für Brücken: Bitte Verblockungen mit einer Klammer kennzeichnen. kostenfreie Servicenummer: 0800 93 94 95 6 *max. 2 nebeneinanderstehende Brückenglieder ** max. 3gliedrige Brücken 1 Produkt K Krone TK Teilkrone F1-F4 Inlay BG Brückenglied BP Brückenpfeiler V Veneer A Individuelles Abutment Kombiprodukt A+K Abutment + Krone 2 Material Produkt 3 Farbe Position IZ Infix ® Zirkon (ab 4er) Krone, Brücke* A1–D4 Seitenzahnbereich EM IPS e.max ® CAD Krone, Brücke** Teilkrone, Inlay A1–D4 Front- und Seitenzahnb. (Brücke nur für Frontzahnbereich) IPS e.max ® Press Veneer MT: BL4; B1; A1; A2; A3 LT: BL4; B1; A1; A2; A3 Frontzahnbereich (Minimum 4 Einheiten) VE VITA ENAMIC ® Krone Teilkrone, Inlay A1; A2; A3; A3,5; A4; B1; B2; D3; weiß Seitenzahnbereich VZ Vollzirkon (ab 4er) Krone, Brücke* A1–D4 Seitenzahnbereich Z Zirkonoxid Abutment (A1/A2), (A3/B3), (C2/C3),(A3,5/B4), (A4), weiß Front- und Seitenzahnb. TI Titan Abutment Front- und Seitenzahnb. KA Katana TM Zirkon ML Krone, Brücke* A1–D4 Front- und Seitenzahnb. KU Katana TM Zirkon UTML Krone, Brücke** A1–D4 (Hinweis: Material nur nutzbar bei vitalem unverfärbten Stumpf) Front- und Seitenzahnb. (Brücke nur für Frontzahnbereich) PV PMMA Premium Krone, Brücke A2, A3, B1, D2 Seitenzahnbereich Der Versand erfolgt standardmäßig mit UPS Express Saver; andere Versandmöglichkeiten auf Anfrage. Aufträge für zahntechnische Leistungen werden unter aus- schließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Formulares abgedruckten AGB ausgeführt. Bankverbindung: Sparkasse Leipzig, IBAN: DE09 8605 5592 1100 8893 25 biodentis GmbH · Weißenfelser Str. 84 · D-04229 Leipzig, Tel.: 0341 35 52 73 37 · Fax: 0341 35 52 73 30 · info@biodentis.com · www.biodentis.com Bitte Rückseite beachten! Getrennte Rechnung nach Produktart Hiermit bestätige ich, dass die Abformung desinfiziert wurde. Anmerkung Zusatzleistung: individuelle Charakterisierung (30,- Euro / Einheit) Unterschrift Ätzen (für e.max-Produkte 15,- Euro / Einheit) Originalteile Replika direkt verschraubt (Verblockung nicht möglich) zementiert Implantatsystem / Größe:

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Page 1: Auftragsformular 1Einsetzfertige Produkte Produkte … Zirkonoxid Abutment (A1/A2), (A3/B3), (C2/C3), ... TI Titan Abutment Front- und Seitenzahnb. KA KatanaTM Zirkon ML Krone, Brücke*

Ø Implantat

3 Farbe

2 Material

1 Produkt

OK 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

UK 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

1 Produkt

2 Material

3 Farbe

Ø Implantat

Kundennummer:

Praxisstempel Expresslieferung bis 10:30 Uhr (4,- Euro Aufschlag)

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Auftragsformular 1Einsetzfertige Produkte

Testen Sie unseren Webshop auf www.biodentis.com

Bitte tragen Sie für Ihr Produkt die entsprechenden Kürzel ein:

Patient / in

Datum Behandler / in

T T M M J J

1 2 : 0 0Liefertermin (in Abstimmung mit biodentis)

Frontzahnarbeiten?Bitte Situationsmodelle/-abdrücke + Fotos mitschicken!

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T T M M J J

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.

XML-Nummer (papierlose KZV-Abrechnung)Online-Bestellnummer Gutschein-Nummer2 0 –

Für Brücken: Bitte Verblockungen mit einer Klammer kennzeichnen.

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*max. 2 nebeneinanderstehende Brückenglieder ** max. 3gliedrige Brücken

1 Produkt

K Krone

TK Teilkrone

F1-F4 Inlay

BG Brückenglied

BP Brückenpfeiler

V Veneer

A Individuelles Abutment

Kombiprodukt

A+K Abutment + Krone

2 Material Produkt 3 Farbe PositionIZ Infix® Zirkon (ab 4er) Krone, Brücke* A1–D4 Seitenzahnbereich

EM IPS e.max® CAD Krone, Brücke**Teilkrone, Inlay

A1–D4 Front- und Seitenzahnb.(Brücke nur für Frontzahnbereich)

IPS e.max® Press Veneer MT: BL4; B1; A1; A2; A3LT: BL4; B1; A1; A2; A3

Frontzahnbereich(Minimum 4 Einheiten)

VE VITA ENAMIC® KroneTeilkrone, Inlay

A1; A2; A3; A3,5; A4; B1; B2; D3; weiß Seitenzahnbereich

VZ Vollzirkon (ab 4er) Krone, Brücke* A1–D4 Seitenzahnbereich

Z Zirkonoxid Abutment (A1/A2), (A3/B3), (C2/C3),(A3,5/B4), (A4), weiß Front- und Seitenzahnb.

TI Titan Abutment Front- und Seitenzahnb.

KA KatanaTM Zirkon ML Krone, Brücke* A1–D4 Front- und Seitenzahnb.

KU KatanaTM Zirkon UTML Krone, Brücke** A1–D4 (Hinweis: Material nur nutzbar bei vitalem unverfärbten Stumpf)

Front- und Seitenzahnb.(Brücke nur für Frontzahnbereich)

PV PMMA Premium Krone, Brücke A2, A3, B1, D2 Seitenzahnbereich

Der Versand erfolgt standardmäßig mit UPS Express Saver; andere Versandmöglichkeiten auf Anfrage. Aufträge für zahntechnische Leistungen werden unter aus-schließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Formulares abgedruckten AGB ausgeführt. Bankverbindung: Sparkasse Leipzig, IBAN: DE09 8605 5592 1100 8893 25 biodentis GmbH · Weißenfelser Str. 84 · D-04229 Leipzig, Tel.: 0341 35 52 73 37 · Fax: 0341 35 52 73 30 · [email protected] · www.biodentis.com

Bitte Rückseite beachten!

Getrennte Rechnung nach Produktart

Hiermit bestätige ich, dass die Abformung desinfiziert wurde.

Anmerkung

Zusatzleistung: individuelle Charakterisierung (30,- Euro / Einheit)

Unterschrift

Ätzen (für e.max-Produkte 15,- Euro / Einheit)

Originalteile Replika direkt verschraubt (Verblockung nicht möglich) zementiert

Implantatsystem / Größe:

Page 2: Auftragsformular 1Einsetzfertige Produkte Produkte … Zirkonoxid Abutment (A1/A2), (A3/B3), (C2/C3), ... TI Titan Abutment Front- und Seitenzahnb. KA KatanaTM Zirkon ML Krone, Brücke*

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von zahntech-nischen Leistungen (Prothetik) einschließlich zugehöriger Produkte durch die bio-dentis GmbH, Weißenfelser Str. 84, 04229 Leipzig (nachfolgend „biodentis“ genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie schriftlich von bio-dentis anerkannt wurden.

§ 2 Leistungen von biodentis

(1) Die Eigenschaften der zahntechnischen Leistungen und der Produkte ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(2) Die zahntechnischen Leistungen werden von biodentis nach den Vorgaben des Kunden (vgl. hierzu § 3) hergestellt und in unterschiedlichen Fertigungstiefen ausgeliefert. Die Halbzeuge müssen beim und vom Kunden noch weiterverarbeitet und individuell auf den Patienten angepasst werden.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird biodentis die zur Herstellung der zahntechnischen Leistungen erforderlichen Informationen (nachfolgend auch „Arbeitsunterlagen“ genannt) übermitteln. Dies erfolgt entweder (a) unter Verwendung der von biodentis frei-gegebenen Abformlöffel und Verwendung von manuellen Abformungen, Modellen, Bissnahmen oder (b) bei Nutzung von Dentalscannern durch die Übermittlung von Datensätzen (vgl. hierzu § 4).

(2) Der Kunde hat sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen aus-reichend gekennzeichnet, desinfiziert und ggf. in den von biodentis zur Verfügung gestellten Transportbehältern zu übergeben. Der Kunde hat insbesondere sicher-zustellen, dass die Arbeitsunterlagen korrekt sind, keine Lufteinschlüsse beinhal-ten, keine Verunreinigungen oder verzogene Stellen aufweisen. Arbeitsunterlagen, die nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen, können von biodentis abgelehnt und zurückgesandt werden.

(3) Der Kunde hat die zahntechnischen Leistungen und Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu untersuchen. Etwaige Rügen sind biodentis unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Werktagen ab Erhalt schriftlich anzuzeigen.

§ 4 Nutzung von Dentalscannern

Im Fall der Nutzung von Dentalscannern, also dem Einsatz von Intraoralscannern (wie bspw. dem „Lava C.O.S. Chairside Oral Scanner“) und Dental-/Modellscanner (wie „Dental Wings“, „3Shape“ o. ä.), gelten folgende Besonderheiten:

(1) Der Kunde muss sich für die Nutzung der Dentalscanner bei biodentis registrieren und separate Vereinbarungen für den Erwerb oder die Leihe dieser Dentalscanner schließen.

(2) Die Dentalscanner ermöglichen es dem Kunden, Präparationen intraoral oder auf Grundlage eines Abdrucks bzw. Gipsmodells zu scannen und so auf herkömmliche Abformverfahren zu verzichten. Die Digitalisierung der Arbeitsunterlagen und die Modellierung (bei Nutzung von Dental-/Modellscannern) der zahntechnischen Leistungen erfolgen daher durch den Kunden.

(3) biodentis werden bei der Nutzung von Dentalscannern die für die Herstellung der zahntechnischen Leistungen erforderlichen Datensätze vom Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Datensätze ausschließlich in den vereinbarten Formaten zu übermitteln. Darüber hinaus hat der Kunde die Übereinstimmung der Designdaten mit den Angaben im (elektronischen) Bestell-formular sicherzustellen.

(4) Der Kunde erhält bei seinen Bestellungen eine elektronische Bestätigung. Der Ver-trag über die Lieferung der zahntechnischen Leistungen und Produkte kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens biodentis zustande.

(5) biodentis bemüht sich darum, dem Kunden die Online-Nutzung der Dentalscanner (sofern bei dem jeweiligen Dentalscanner und nach den weiteren Vereinbarungen mit biodentis vorgesehen) ohne Störung zur Verfügung zu stellen. Durch War-tungsarbeiten und/oder Weiterentwicklung und/oder andere Störungen können jedoch die Online-Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. biodentis ist ferner berechtigt, das Online-Angebot zu ändern oder mit einer Vorankündigung von drei Monaten ganz oder teilweise einzustellen. Die Nutzung der Dentalscanner in der Praxis bzw. im Labor des Kunden wird hierdurch nicht berührt. §§ 535 ff. BGB (insbesondere § 536 a BGB und § 539 BGB) finden keine Anwendung.

(6) Für zusätzliche Support- und Wartungsleistungen von biodentis ist ggf. ein sepa-rater Support- und Wartungsvertrag abzuschließen. Eine Pflege der Software und Lieferung neuer Releases ist nicht vereinbart.

(7) Ergänzend gelten die auf der Webseite von biodentis abrufbaren Datenschutz-bestimmungen (je nach Kunde und Art des Dentalscanners, Auftragsdatenverar-beitungsvertrag und/oder Vereinbarung zur Wahrung des Patientengeheimnisses und der absoluten Vertraulichkeit von Patientendaten) und sonstige im Rahmen der Registrierung abrufbare Nutzungsbedingungen einschließlich der Lizenzbe-dingungen der Hersteller (EULA) für die in den Dentalscannern integrierte Soft-ware. Soweit im Kauf- oder Leihvertrag mit dem Kunden nichts anderes bestimmt ist, wird in Bezug auf die Dentalscanner und die Software nur ein nicht ausschließ-liches, nicht übertragbares und nicht sublizenzierbares Recht zur Nutzung im Zusammenhang mit der Bestellung von zahntechnischen Leistungen bei bioden-tis eingeräumt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Änderungen vorzu-nehmen oder diese außerhalb des vorstehend beschriebenen Nutzungszweckes zu verwenden oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

(8) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Software nur entsprechend diesen Verein-barungen genutzt wird und stellt biodentis auf erstes Anfordern von allen Ansprü-chen Dritter wegen einer anderweitigen Nutzung der Software frei.

(9) Die Systemdokumentation für die Nutzung der Dentalscanner ist angesichts des professionellen Kundenkreises (Zahnarzt, Dentallabor) kurz gehalten und nur on-line abrufbar.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) biodentis versendet die zahntechnischen Leistungen und Produkte durch ein von biodentis ausgewähltes Logistikunternehmen. biodentis ist berechtigt, in zumut-barem Maße Teillieferungen vorzunehmen.

(2) Von biodentis angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, soweit eine Frist nicht schriftlich als verbindlich vereinbart wird. Voraussetzungen für die Einhaltung der Lieferfristen sind die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden nach § 3 und die rechtzeitige Selbstbelieferung von biodentis mit den zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Rohmaterialien.

(3) Mit Versendung der zahntechnischen Leistungen und Produkte geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/Verschlechterung auf den Kunden über.

§ 6 Vergütung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Berechnung der zahntechnischen Leistungen und Produkte zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisliste zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt mittels einer Monatsrechnung. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Bezahlung per Bankeinzug gewährt biodentis ein Skonto in Höhe von 2%.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die zahntechnischen Leistungen werden von biodentis nach den anerkannten Regeln der Technik mit größter Sorgfalt angefertigt. biodentis hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität und die Richtigkeit der vom Kunden eingereichten Ar-beitsunterlagen. Für zahntechnische Arbeiten, die auf Basis fehlerhafter Arbeits-unterlagen oder Informationen hergestellt werden, entfällt die Gewährleistung und Haftung von biodentis.

(2) Sollten die zahntechnischen Leistungen oder Produkte einen erheblichen Mangel aufweisen, der zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird biodentis (vor-behaltlich rechtzeitiger Mängelrüge des Kunden) nach ihrer Wahl nacherfüllen oder Ersatzware liefern.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Anwendung, natürlicher Abnutzung, Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entste-hen. Bei einer nicht adhäsiven Verklebung der zahntechnischen Leistungen und bei Einsetzen der zahntechnischen Leistungen auf einen nicht mehr vitalen Zahn besteht ebenfalls kein Gewährleistungsanspruch. Die vorstehende Einschränkung bei einer Versorgung auf nicht vitalen Zähnen gilt nicht für Kronen.

(4) Die Gewährleistung bezieht sich allein auf die gelieferte Fertigungstiefe.

§ 8 Erweiterte Gewährleistung für Bruch

(1) biodentis gewährt dem Kunden für zahntechnische Leistungen der Fertigungs-stufe „finished“ für die Dauer von 5 Jahren ab Lieferung eine erweiterte Gewähr-leistung gegen Bruch (Durch- oder Anbrüche). Voraussetzung hierfür ist die fachgerechte Weiterverarbeitung der zahntechnischen Leistungen. Davon ausge-schlossen sind alle provisorischen Fräselemente. Für zahntechnische Leistungen der Fertigungsstufe „as machined“ gilt die vorstehende erweiterte Gewährleistung entsprechend, soweit eine solche schriftlich vereinbart wurde, jedoch mit der Ein-schränkung, dass Ansprüche aus der erweiterten Gewährleistung erst nach Ablauf von 6 Monaten ab Lieferung geltend gemacht werden können.

(2) Im Falle von Abs. (1) erhält der Kunde gegen Einsendung der betreffenden zahn-technischen Leistungen innerhalb angemessener Frist kostenfrei Ersatz.

(3) Diese erweiterte Gewährleistung beinhaltet nicht die Übernahme der Liefer- und Rücksendekosten. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) biodentis haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzli-chen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und zwar ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet biodentis unbeschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (früher als „Kardinalpflicht“ bezeichnet), ist die Haftung von biodentis beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet wer-den muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 10 Sonstiges

(1) Diese Verkaufsbedingungen und die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und biodentis ist der Geschäftssitz von biodentis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke ent-halten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der biodentis GmbH