Aus der Praxis von INTEGRITAS - Erfahrungen aus 40 Jahren Deutscher Pharma Recht Tag 2004...

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Aus der Praxis von INTEGRITAS - Erfahrungen aus 40 Jahren Deutscher Pharma Recht Tag 2004 19.03.2004/RAin Andrea Schmitz

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Aus der Praxis von INTEGRITAS -

Erfahrungen aus 40 Jahren

Deutscher

Pharma Recht Tag 2004

19.03.2004/RAin Andrea Schmitz

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Wer ist INTEGRITAS?

Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie 1962 gegr. als "Verein zur Wahrung einer lauteren

Werbung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens" Ziele:

- Schutz der lauteren Heilmittelwerbung (Kampf gegen unlauteren Wettbewerb)- Klärung von Rechtsfragen - Meinungsbildung im Dialog mit der Politik

kein reiner Abmahnverein!

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Mitglieder

BAH BPI VRH Diätverband Arzneimittelfirmen Werbeagenturen Verlage Rechtsanwälte

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Vor 40 Jahren ...

Dokumentation über den Versandhandel mit Arzneimitteln und dessen Werbepraxis (1963)

damals: HWVO: kein Versandhandelsverbot und kein entspr. Werbeverbot!

Forderung der Industrie nach Verboten!, wg.:

Missstände

heute: Abschaffung Versandhandelsverbot und entspr. Werbeverbot durch Gesundheitsreform

Liberalisierung

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Vorwort der Dokumentation 1963"Die Erfahrungen selbst mit eigenen Mitgliedern zeigten jedoch bald, dass die Bemühungen um eine lautere Werbung bei Firmen mit Versandhandel auf besonders große Schwierigkeiten und Widerstände stießen. In den darauffolgenden Jahren machten die verstärkten Bemühungen um eine lautere und saubere Werbung deutlich, dass die Haltung unserer früheren eigenen Mitglieder keine Einzelfälle darstellte, sondern darin ihre Ursache hat, dass die Versandhandelswerbung - mit Ausnahme der allgemeinen Versandhäuser - unter dem Zwang steht, den Verbraucher durch eine einmalige Werbeansprache zu bewegen; sie steht damit im Gegensatz zur üblichen Werbung mit Vertrieb über Apotheken und den Einzelhandel, die mit der kumulierenden Werbung wiederholter Werbeaussagen rechnen kann und nicht auf eine einmalige und dementsprechend drastische Werbeaussage angewiesen ist."

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Heute:

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Besondere Probleme der letzten ca. 15 Jahren:

Probleme des Pflichttextes

Verfahren im Grenzbereich zwischen Arznei- und Lebensmittel

Abgrenzung zwischen Image-/Produktwerbung

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Probleme des Pflichttextes

Historische Entwicklung:

AMNG: umfangreicher Pflichtangabenkatalog

4. AMG-Novelle 1989: in TV- und Hörfunkwerbung:"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt- oder Apotheker"

8. AMG-Novelle 1998: Pflichtsatz auch in Printanzeigen

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OTC-Pflichthinweis in TV-Werbespots

Besondere Problematik TV-Werbespots:Nach der Werbung vor neutralem Hintergrund

(§ 4 V HWG) den TV-Sendern wie normale Werbezeit zu zahlen.

Lösung: Änderung Rundfunkstaatsvertrag zum 01.04.2004!

OTC-Pflichthinweis = Beitrag im Dienste der Öffentlichkeit (neutraler und standardisierter Hinweis)

Entspr. Änderung der AGB der Rundfunk- und Fernsehanbieter

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Verfahren im Grenzbereich AM-LM

Novel Food:

Margarine mit cholesterinsenkender Wirkung

Kollision zwischen europäischer Kennzeichungsauflage und nationalem Verbot krankheitsbezogener Werbung für Lebensmittel gem. § 18 Abs. 5 LMBG

OLG Hamburg v. 29.08.2002 (3 U 236/01): Auslobung mit "deutlich erhöhtem Cholesterin" nicht von Kennzeichnungsauflage umfasst!

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Verfahren im Grenzbereich AM-LM

Joghurt mit Johanniskraut und Melisse

OLG München (2001, Az.: 6 U 1917/99):Auslobung "beruhigend und ausgleichend": § 18 LMBGVerkehrsfähigkeit als LM (+)Keine Zusatzstoffe i. S. § § 2, 11 LMBG:

Melisse wg. Geschmackswert f. Speisen, SalateJohanniskraut wg. Aromenverordnung, aber Geschmack bitter, scharf!!

Revision BGH, Ausgang?? (Änderung Zusatzstoffbegriff?)

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Imagewerbung-Absatzwerbung

TV-Werbespot von ratiopharm

"...Ich verordne z.B. Ratiopharm-Arzneimittel, die sehr gut sind und sogar weniger kosten" Besonderheit: Firmenname stets Bestandteil d. AM- Bezeichnung

BGH 17.06.1992 (I ZR 221/90):

Keine arzneimittelspezifischen Angaben, keine Hinweise auf Anwendungsgebiete

Hinweis auf Preiswürdigkeit und Güte allgemein Imagewerbung! (später: Weiterentwicklung durch

Entscheidung "ratiopharm Hörfunkspot")

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Imagewerbung-Absatzwerbung

XXL-Figur?

BGH 19.09.2001 (Az.: I ZR 287/00): Absatzwerbung (+)

Deutlicher Hinweis auf Anwendungsgebiet Indirekter Hinweis auf AM-Bezeichnung:

ReducTeam!

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Information des Patienten

Informationsbedürfnis/-recht des Patienten:

HWG: nicht unmittelbar im Vordergrund, eher Schutz

gewandeltes Verbraucherleitbild: vom "Durchschnittstrottel" zum informierten Verbraucher

Information des Patienten oder Umgehung von Werbeverboten des HWG?

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