Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen ... · berufliche Tätigkeit als Fahrer/in eines...

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Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen-, und Luft-Verkehr Dieser Ratgeber beschreibt die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die zu einer beruflichen Tätigkeit im Bereich Verkehr befähigen. Dazu gehören eidgenössisch anerkannte Abschlüsse ebenso wie Führer- ausweise der Strassenverkehrsämter oder Pilotenlizenzen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Sie erfahren, wie die neusten Berufsbezeichnungen lauten, welche Voraussetzungen und Einschränkungen für einzelne Berufe gelten und welche Weiterbildungsmöglichkeiten jeweils im Anschluss möglich sind. 4.2 Karriere-Ratgeber

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Aus- und Weiterbildungin den Bereichen Strassen-, Schienen-, und Luft-VerkehrDieser Ratgeber beschreibt die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die zu einer beruflichen Tätigkeit im Bereich Verkehr befähigen. Dazu gehören eidgenössisch anerkannte Abschlüsse ebenso wie Führer-ausweise der Strassenverkehrsämter oder Pilotenlizenzen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Sie erfahren, wie die neusten Berufsbezeichnungen lauten, welche Voraussetzungen und Einschränkungen für einzelne Berufe gelten und welche Weiterbildungsmöglichkeiten jeweils im Anschluss möglich sind.

4.2Karriere-Ratgeber

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

1. Faszination Bewegung .....................................................................................................................................5 1.1. Autofahren als Beruf ..............................................................................................................................5 1.2. Eisenbahnland Schweiz .........................................................................................................................5 1.3. Der Traum vom Fliegen .........................................................................................................................6 1.4. Seilbahnen, Lebensadern des Tourismus ............................................................................................6 1.5. Wo arbeiten Menschen mit Ausbildungen im Strassen-, Schienen- oder Luftverkehr? ..................7 1.6. Welche Eigenschaften sollten Menschen im Bereich Verkehr mitbringen? ......................................7

2. Übersicht Aus- und Weiterbildung ................................................................................................................10

3. Beschreibungen der Berufsbilder .................................................................................................................11 3.1. Im privaten Strassenverkehr ...............................................................................................................11 3.1.1. Carchauffeur/-chauffeuse ........................................................................................................11 3.1.2. Lastwagenfahrer/in ..................................................................................................................11 3.1.3 Taxichauffeur/-chauffeuse .......................................................................................................12 3.1.4. Fahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis, Last wagenfahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis, Motorradfahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis ...............................12 3.1.5. Verkehrsingenieur/in FH ..........................................................................................................13 3.2. Im Öffentlichen Verkehr auf Strasse und Schienen ...........................................................................13 3.2.1. Buschauffeur/-chauffeuse, Tramwagenführer/in ...................................................................13 3.2.2. Lokführer ..................................................................................................................................14 3.2.3. Postauto-Chauffeur/-Chauffeuse .............................................................................................14 3.2.4. Zugbegleiter/in, ehemals Kondukteur/in ................................................................................15 3.2.5. Zugverkehrsleiter/in .................................................................................................................16 3.2.6. Spezialist/in öffentlicher Verkehr mit eidg. Fachausweis (bisher Fachmann/-frau öffentlicher Verkehr) ........................................................................16 3.2.7. Eidg. dipl. Manager/in öffentlicher Verkehr ..........................................................................16 3.3. Betrieb und Unterhalt von Seilbahnen ...............................................................................................17 3.3.1. Seilbahnfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis ...................................................................17 3.3.2. Eidg. dipl. Seilbahnmanager/in ..............................................................................................17 3.4. Berufe im Flugverkehr .........................................................................................................................18 3.4.1. Luftverkehrsangestellte/r Swissport .......................................................................................18 3.4.2. Helikopter Berufspilot/in ..........................................................................................................18 3.4.3. Cabin Crew Member mit eidg. Fachausweis .........................................................................19 3.4.4. Luftfahrzeugtechniker/in mit eidg. Fachausweis ...................................................................19 3.4.5. Dipl. Flugsicherungsfachmann/-frau HF .................................................................................20 3.4.6. Dipl. Flugverkehrsleiter/in HF ..................................................................................................20 3.4.7. Dipl. Pilot/in HF ........................................................................................................................21 3.4.8. Aviatiker/in FH .........................................................................................................................21

4. Beschreibungen der Master- und Nachdiplomstudiengänge .....................................................................23 4.1. Nachdiplomstudiengänge NDS HF an Höheren Fachschulen ..........................................................23 4.1.1. Dipl. Logistikleiter/in NDS HF ..................................................................................................23 4.2. Konsekutive Masterstudiengänge an Fachhochschulen oder ETH ..................................................23 4.2.1. MSc Master of Science in Raumentwicklung und Infrastruktursysteme (Vertiefung Verkehrs systeme) .................................................................................................23 4.3. Nachdiplomstudiengänge MAS und -kurse CAS an Fachhochschulen ...........................................24 4.3.1. CAS Nachhaltige Mobilität ......................................................................................................24 4.3.2. CAS Notfall- und Krisenmanagement ....................................................................................24 4.3.3. CAS Öffentlicher Verkehr für Quereinsteiger .........................................................................25 4.3.4. MAS Public Management ........................................................................................................25

Inhaltsverzeichnis

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

5. Das Schweizer Bildungssystem ....................................................................................................................26

6. Weiterbildung .................................................................................................................................................27

7. Höhere Berufsbildung ....................................................................................................................................287.1. Berufsprüfung BP und Höhere Fachprüfung HFP ..............................................................................28

7.1.1. Berufsprüfung BP .....................................................................................................................287.1.2. Höhere Fachprüfung HFP ........................................................................................................287.1.3. Unterschiede zwischen Berufsprüfung/Höherer Fachprüfung

und Höheren Fachschulen .......................................................................................................297.2. Höhere Fachschulen HF .......................................................................................................................29

7.2.1. Studiengänge HF ......................................................................................................................297.2.2. Nachdiplomstudiengänge NDS HF .........................................................................................307.2.3. Unterschiede zwischen Höheren Fachschulen und Fachhochschulen ...............................30

8. Die Hochschulstufe .........................................................................................................................................318.1. Die Hochschullandschaft Schweiz ......................................................................................................318.2. Bachelor- und Master-Studiengänge an Schweizer Hochschulen ...................................................318.3. Nachdiplomstudiengänge und -kurse: MAS, DAS, CAS ..................................................................32

Verantwortlich: Stefan Schmidlin, Modula AGLetzte Aktualisierung: März 2015

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Faszination Bewegung

Noch immer gehören Lokführer, Pilot, Tramchauf-feuse oder Stewardess zu den Traumberufen von kleinen und grossen Kindern. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass auch in Internet-Foren häufig die Frage auftaucht: In welchen Berufen kann ich möglichst viel Auto fahren? Oder in welchem Job sammle ich am meisten Flugmeilen? Woher diese besondere Faszination für Berufe des Strassen-, Schienen- und Luftverkehrs kommt, wissen auch wir nicht so genau. Aber durch welche Weiterbil-dungen ein Einstieg in diese Tätigkeiten möglich ist, kann Ihnen dieser Ratgeber zeigen.

1.1. Autofahren als Beruf

Was treibt Menschen an, tagein tagaus in ein Fahr-zeug zu sitzen und darin ihre gesamte Arbeitszeit zu verbringen? Ist es die Faszination der gebändigten Urkraft unter der Motorhaube? Ist es die Freiheit des Unterwegsseins, des Ungebundenseins? Ist es die Herausforderung, im dichtesten Feierabendverkehr immer wieder die Lücke zu finden, um seine Fahr-gäste pünktlich und sicher ans Ziel zu bringen?

Wer Autofahren zu seinem Hauptberuf macht, er-bringt durch das Fahren eine Dienstleistung. Fahrer und Fahrerinnen von Taxis, Bussen und Reisecars befördern Menschen. Lastwagenfahrer transportie-ren Güter. Eine weitere Berufsgruppe, die das Fah-ren zu ihrem Beruf gemacht hat, sind die Fahrlehrer,

zum Beispiel Lastwagenfahrlehrerinnen oder Motor-radfahrlehrer. Weitere Informationen über diese Be-rufsbilder und ihre zugehörigen Aus- und Weiterbil-dungen erhalten Sie in den Kapiteln 3.1 und 3.2.

Wie wird man «Chauffeur» resp. «Chauffeuse»?

Erst seit wenigen Jahren gibt es in der Schweiz die Möglichkeit, eine Berufslehre als Lastwagenfahrer/in zu machen. Sie führt zum eidgenössischen Lehrab-schluss als «Strassentransportfachmann EFZ» resp. «Strassentransportfachfrau EFZ». Das ist eine Mög-lichkeit, Lastwagenchauffeur/-chauffeuse zu werden und einzelne Transportunternehmen verlangen bei Neueinstellungen diesen Lehrabschluss. Aber er ist nicht notwendig, um Lastwagen fahren zu dürfen, denn das ist anders geregelt:

Es gibt drei grundlegende Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit als Fahrer/in eines Cars, Busses, Postautos oder Lastwagens:

1) Führerausweis der Kategorie B (Personenwagen)

2) Führerausweis der Kategorie C für Lastwagen resp. Kategorie D für Bus und Car. Diesen erhält man durch das Ablegen einer Zusatz-Theorieprü-fung und praktischen Fahrprüfung beim Strassen-verkehrsamt des Wohnkantons.

3) Fähigkeitsausweis für den Personen- resp. Güter-transport gemäss Chauffeur-Zulassungs-Verord-nung CZV. Diesen erhält man durch das Ablegen einer theoretischen und einer praktischen Fahr-prüfung. Der schriftliche Teil der theoretischen CZV-Prüfung wird vom Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons durchgeführt. Der mündliche Teil der theoretischen Prüfung und die prakti-schen Teile der CZV-Prüfung können an verschie-denen Prüfungsstützpunkten der ASTAG in der ganzen Schweiz abgelegt werden. Der Fähigkeits-ausweis ist fünf Jahre gültig und für eine Verlän-gerung muss jeweils der Besuch von mindestens 35 Stunden theoretischer und praktischer Weiter-bildung nachgewiesen werden.

1.2. Eisenbahnland Schweiz

Die Schweiz ist ein Eisenbahnland. In unzähligen Hobbykellern stehen Modelleisenbahnen und vor

1. Faszination Bewegung

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Faszination Bewegung

vielen Ausflugsgaststätten fahren Mini-Bahnen für die Kinder rund ums Gelände. Zu den attraktivsten Ausflugszielen gehören die atemberaubenden Bahnstrecken und Zeugen früher Ingenieurskunst. Wer ist noch nie mit der Rhätischen Bahn über das Landwasser-Viadukt, mit der SBB dreimal an der Kirche von Wassen vorbei oder durch die Eigernord-wand hindurch aufs Jungfraujoch gefahren? Auf solchen Streckenführungen ist sie noch heute spür-bar, die Faszination der aufstrebenden technischen Möglichkeiten des vorletzten Jahrhunderts. Wieviel davon motiviert Menschen heute noch, sich Berufen «bei der Bahn» zuzuwenden?

Die früheren «Kondukteure» oder «Bahnbetriebs-disponenten» gibt es zwar nicht mehr. Und dies nicht nur, weil gewisse Aufgaben durch den techni-schen Fortschritt weggefallen sind, sondern vor al-lem weil die Ausbildungen und Berufsbezeichnun-gen erneuert wurden. Aus den SBB-Schalterbeamten sind «Kaufleute der Branche öffentlicher Verkehr» geworden oder die früheren Rangierer heissen heute «Logistiker EFZ». Wenige Berufe wie der Lokführer oder die Zugbegleiterin haben ihre Namen behalten. Für neue Aufgabengebiete gibt es neue, eidgenössisch anerkannte Weiterbildungs-abschlüsse wie «Spezialist/in oder Manager/in öf-fentlicher Verkehr». Sie sind im Kapitel 3.2 dieses Ratgebers beschrieben.

1.3. Der Traum vom Fliegen

So alt wie die Menschheit soll er sein, der Traum vom Fliegen. Und nicht wegzudenken aus unserer modernen Zivilisation. Haben Sie auch schon heim-lich mitgesummt «Über den Wolken … » oder «Ich nime no en Campari Soda … »? Das weckt Erinne-rungen an die Geräuschkulisse am Flughafen mit den Lautsprecherdurchsagen in unzähligen Spra-chen, das Heulen der Triebwerke, den Geruch des Kerosins in der Luft, die Sicherheitsvorführungen der Stewardess und wie es einen dann beim Start in den Sessel drückt …

Auch die Namen früherer «Swissair-Berufe» wur-den inzwischen umbenannt und die Ausbildungen sind in das neue Berufsbildungs-System integriert. Die Piloten, oft auch Linienpiloten oder Berufspilo-ten genannt, erlangen heute zusätzlich zur Flug-lizenz einen Abschluss auf der Stufe einer Höheren Fachschule HF. Auch die ehemaligen Fluglotsen und Flugsicherungsangestellten tragen neue Namen

und ihre Ausbildungen sind zu Studiengängen an Höheren Fachschulen HF geworden. Am bewegtes-ten ist die Geschichte der Berufsbezeichnungen der Stewardessen oder Air-Hostessen. Der erste Ab-schluss mit eidg. Fachausweis lautete auf die neue Berufsbezeichnung «Flight Attendant». Dieser wurde einige Jahre später ersetzt durch den Titel «Cabin Crew Member». Aber noch heute suchen die Fluggesellschaften in ihren Stelleninseraten ge-nauso häufig nach Stewardessen und Flight Atten-dants wie nach Cabin Crew Members. Die Unter-scheidung wird dann wichtig, wenn es um die Möglichkeit eines eidgenössisch anerkannten Ab-schlusses geht. Dieser lautet ausschliesslich auf «Cabin Crew Member mit eidg. Fachausweis». Mehr über diesen und die anderen Berufe des Luft verkehrs erfahren Sie in Kapitel 3.4.

1.4. Seilbahnen, Lebensadern des Tourismus

Seilbahnen, Gondelbahnen und Skilifte sind in un-serem Landschaftsbild so allgegenwärtig, dass wir sie kaum mehr wahrnehmen. Gebaut wurden sie, als immer mehr Touristen die Alpen erreichten, und man ihnen den Besuch von Berggipfeln ermög-lichen wollte. Heute ist kein Wintersport mehr denk-bar, keine Tourismus-Bergregion mehr überlebens-fähig ohne ein weitverzweigtes Netz von Seilbahnen und Liften. Zu diesem Schluss kommt eine Stellung-nahme des Verbandes der Seilbahnen Schweiz SBS. Die ETH Zürich attestiert den Seilbahnen der Schweiz in einer Studie, das sicherste Verkehrsmit-tel zu sein. Damit das so bleibt ist viel technisches und wirtschaftliches Know-How gefragt. Sowohl

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Faszination Bewegung

der gewinnbringende Betrieb einer Bahn als auch die Gewährleistung der höchsten Sicherheitsan-forderungen erfordern hohe Fachkompetenz. Um diese aufzubauen und langfristig sicherzustellen, wurde im Bereich der Seilbahnen ein eigenes Bil-dungskonzept aufgebaut. Es besteht aus den zwei Grundberufen «Seilbahner/in EBA» und «Seilbahn-Mechatroniker/in EFZ», die zu den Weiterbildungen «Seilbahnfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis» und «Seilbahnmanager/in mit eidg. Diplom» führen. Diese Berufsbilder sind im Kapitel 3.3 beschrieben.

1.5. Wo arbeiten Menschen mit Ausbildungen im Strassen-, Schienen- oder Luftverkehr?

Im Strassenverkehr gibt es eine breite Palette von möglichen Arbeitsformen. Taxifahrerinnen und Fahrlehrer können selbständig arbeiten, ein eigenes Geschäft führen oder bei einem Taxiunternehmen oder einer Fahrschule angestellt sein. Buschauf-feure und Carfahrerinnen können für private Rei-seunternehmer tätig sein oder als Angestellte der öffentlichen Verkehrsbetriebe einer Stadt oder Ge-meinde, von regionalen Busunternehmen oder von Postauto Schweiz. Ebenso können Lastwagenfahrer und Lastwagenfahrerinnen auf eigene Rechnung fahren oder bei Transportunternehmen, Gross- oder Detailhändlern, Produktions- und Industriebetrie-ben angestellt sein.

Arbeitsplätze für Menschen mit Eisenbahn-Berufen bieten die vielen öffentlichen oder privaten Eisen-bahngesellschaften wie z.B. SBB, Rhätische Bahn, Südostbahn, Berner Oberland-Bahnen oder Che-mins de fer du Jura.

Arbeitgeber von Seilbahnfachleuten und Seilbahn-managern sind die Betreibergesellschaften von Luftseilbahnen, Gondelbahnen, Sesselbahnen und Skiliften.

Die Arbeitsplätze von Menschen in Luftverkehrs-Berufen sind an Flughäfen, Flugplätzen und Flugverkehrsleitstellen, z.B. in Bern-Belp, Düben-dorf, Genf-Cointrin, Payerne oder Zürich-Kloten. Piloten und Cabin Crew Members sind bei Flugge-sellschaften wie Swiss/Lufthansa, Edelweiss Air oder Helvetic Airways angestellt. Helikopter-Berufs-piloten können im Dienst von Helikopter-Transport-unternehmen, Rettungs- und Sanitäts-Einrichtun-gen oder privaten Dienstleistern stehen.Verkehrsingenieurinnen können bei Unternehmen,

Behörden und Betrieben arbeiten, die sich mit Verkehrsinfrastruktur befassen wie z.B. Verkehrs-planung, Raumplanung, Logistik- oder Kapazitäts-planung. Aviatiker arbeiten im Dienst von Flug-gesellschaften und Flughäfen, in der Flugsicherung, bei der Luftwaffe, bei Luftfahrtbetrieben, Flugzeug-herstellern und Flugzeugunterhaltsbetrieben.

Spezialistinnen und Manager des öffentlichen Ver-kehrs finden Arbeitsplätze in Planungsbüros, Dispo-sitionsstellen, Betriebsleitzentralen oder Verkaufs-stellen von nationalen, regionalen oder lokalen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs wie Bahn, Bus, Schiffahrt.

1.6. Welche Eigenschaften sollten Menschen im Bereich Verkehr mitbringen?

Menschen in Berufen des Strassen-, Schienen- oder Luftverkehrs erbringen Dienstleistungen. Je nach Beruf und Einsatzgebiet steht dabei eher der Um-gang mit Technik und Fahrzeugen, die Sicherstel-lung der Güterversorgung, oder die Dienstleistung für Menschen im Vordergrund.

Strassenverkehr

Wer sich für einen Beruf im Strassenverkehr interes-siert, sollte gerne unterwegs sein und sehr gerne selber fahren. Voraussetzung für den gewerblichen Personen- oder Gütertransport ist eine stabile Ge-sundheit und ein gutes Hör- und Sehvermögen und in einigen Berufen darf keine Farb-Fehlsichtigkeit vorliegen. Die sehr unregelmässigen Arbeits- und Pausenzeiten, das häufige Ein- und Aussteigen, Ein- und Ausladen von Waren oder Gepäck usw. setzen eine stabile Konstitution und geringe Erkältungsan-fälligkeit voraus.

Von Berufsfahrern und -fahrerinnen wird als profes-sionelle Verkehrsteilnehmer ein faires und korrektes Verhalten im Strassenverkehr erwartet. Im Umgang mit Fahrgästen und Passagieren sind höfliche und korrekte Umgangsformen ebenso notwendig wie Fremdsprachenkenntnisse. Trotz dem oft hohen Druck, Fahrpläne oder Zeitvorgaben einzuhalten, steht immer die Sicherheit der Passagiere und das Einhalten der Verkehrsregeln im Vordergrund. Die Verantwortung für Fahrzeug, Fracht und Menschen-leben erfordert ein hohes Verantwortungsbewusst-sein, ausdauernde Konzentrationsfähigkeit, seeli-sche Belastbarkeit und persönliche Zuverlässigkeit.

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Faszination Bewegung

Und ebenso wird ein gewisses technisches Ver-ständnis und praktisches Geschick vorausgesetzt, damit sie sich bei kleineren Pannen selber zu helfen wissen und ihr Fahrzeug unter Umständen selber warten können.

Schienenverkehr

Lokomotivführer sind Teil eines Betriebes, der 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr läuft. Sie sind während ihrer Arbeit immer unterwegs in einem dicht befahrenen Schienennetz, wobei Sicherheit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Qualität eine wichtige Rolle spielen. Vorausgesetzt wird eine gute Gesundheit, ein gutes Hör- und Sehvermögen so-wie keine Farb-Fehlsichtigkeit. Die hohe Verantwor-tung erfordert eine selbstständige, verantwortungs-bewusste und ausgeglichene Person mit guter Reaktionsfähigkeit. Ebenso wird die Beherrschung von mindestens zwei Landessprachen verlangt so-wie gute kommunikative Fähigkeiten.

Zugbegleiterinnen und Reisezugbegleiter sind wäh-rend ihrer Arbeit immer unterwegs und im ständi-gen Kontakt mit Passagieren. Das verlangt eine hohe Kundenorientierung, gute kommunikative Fähigkeiten und sowohl Hilfsbereitschaft als auch Durchsetzungsvermögen. Vorausgesetzt wird die Beherrschung von mindestens zwei, besser drei Landessprachen und wenn möglich Englisch. Ebenso braucht es eine stabile Gesundheit und die Bereitschaft zu sehr unregelmässigen Arbeitszeiten und Einsätzen an Sonn- und Feiertagen. In Notfällen muss das Zugpersonal auch in der Lage sein, Kon-flikte zu schlichten oder Erste Hilfe zu leisten.

Zugverkehrsleiter/innen sind ebenfalls 365 Tage im Jahr und 24 Stunden pro Tag im Einsatz, um die Pünktlichkeit und Sicherheit der Personen- und Gü-terzüge zu gewährleisten. Sie arbeiten im Hinter-grund, umgeben von Monitoren und Computern, aber in ständiger Funkverbindung mit Lokführern und Rangierpersonal. Sie sind die Stimmen, die uns beim Eintreffen im Bahnhof über unsere nächsten Anschlüsse informieren und die Kontaktpersonen der Zugbegleiter, die für uns abklären, ob der An-schlusszug warten wird. Das erfordert einerseits ein gutes abstraktes, logisches und vernetztes Denken und Freude am Umgang mit IT. Anderseits die Be-herrschung von mindestens zwei Landessprachen und Freude am Kommunizieren. In Notsituationen müssen sie einen kühlen Kopf bewahren und schnell und effizient Lösungen finden sowie die erforderli-chen Massnahmen einleiten.

Spezialistinnen und Managerinnen öffentlicher Ver-kehr sind verantwortlich für Planung, Organisation und Vermarktung der Angebote im öffentlichen Ver-kehr. Von ihnen wird ein hohes Dienstleistungs-bewusstsein erwartet sowie ein Verständnis für die Besonderheiten des öffentlichen Verkehrs. Nebst persönlichem Verantwortungsbewusstsein und Zu-verlässigkeit braucht es gute Sozial- und Führungs-kompetenzen. Und je nach Aufgabenschwerpunkt sind gute Verhandlungsfähigkeiten und Verkaufsge-schick oder Freude an Zahlen, Statistiken und Kal-kulationen oder ein Flair für Marketing- und Touris-musfragen notwendige Voraussetzungen.

Luftverkehr

Piloten müssen in medizinischen und psycholo-gischen Tests ihre stabile Gesundheit, gutes Seh- und Hörvermögen sowie psychische Belastbarkeit beweisen und sie müssen schwimmen können.

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Faszination Bewegung

Während dem Flug tragen sie die Verantwortung für das Flugzeug, die Besatzung, die Passagiere und die Fracht an Bord. Es ist ihre Aufgabe, durch verant-wortungsvolles und vorausschauendes Verhalten Unfälle und Pannen zu vermeiden. Und in Notsitua-tionen kann von ihren richtigen Entscheidungen das Leben der Passagiere abhängen. Dafür braucht es ein sehr gutes technisches Verständnis und die Fähigkeit, in kritischen Situationen die Übersicht zu behalten und die Prioritäten richtig zu setzen.

Die Mitglieder der Cabin Crew sind in erster Linie für die Passagiere zuständig. Von ihnen wird eine hohe Kundenorientierung erwartet. Persönliche Zuverläs-sigkeit, Dienstleistungsbereitschaft und gute kom-munikative Fähigkeiten in mehreren Fremdspra-chen sind dafür notwendig. In Konfliktsituationen oder in Notfällen ist es ausserdem ihre Aufgabe, beruhigend einzugreifen, notwendige Massnahmen durchzusetzen oder erste Hilfe zu leisten. Auch sie brauchen eine stabile Gesundheit, psychische Be-lastbarkeit und müssen schwimmen können.

Die Flugverkehrsleiter/innen und Flugsicherungs-fachleute arbeiten im Schichtbetrieb rund um die Uhr. Sie brauchen ein überdurchschnittliches räum-liches Vorstellungsvermögen und grafisches Ver-ständnis und ein ausdauerndes Konzentrationsver-mögen. Zudem müssen sie über viele, parallel laufende Prozesse die Übersicht behalten und in kritischen Situationen blitzschnell entscheiden kön-nen. Sie sitzen die ganze Zeit vor Monitoren und sind über Funk und Telefon mit Piloten, Bodenper-sonal und anderen Flugüberwachungen im Kontakt.

Flugzeugtechniker und Seilbahnfachleute

Seilbahnfachleute brauchen ein gutes technisches Verständnis und manuelle Fertigkeiten. Im direkten

Kontakt mit Passagieren ist eine hohe Kundenorien-tierung, Kommunikationsfreudigkeit und Fremd-sprachenkenntnisse gefragt. Und die Führungs- und Leitungsaufgaben verlangen Führungsfähigkeiten, ein gutes betriebswirtschaftliches Verständnis und Freude an Tourismusfragen.

Flugzeugtechniker brauchen ebenfalls sehr gute technische und handwerkliche Fähigkeiten. Zur Wartung von Flugzeugen wird überdurchschnitt-liche Genauigkeit und Zuverlässigkeit verlangt. Die Bereitschaft, über jeden Arbeitsgang detailliert Buch zu führen und sämtliche Sicherheitsbestimmungen präzise einzuhalten ist ein notwendiger Beitrag an die Sicherheit des Flugverkehrs. An Flughäfen wer-den die Flugzeugtechniker oft zu Flugzeugen geru-fen, um kleinere Störungen während einer Zwi-schenlandung zu beheben. Das verlangt zusätzlich eine grosse Flexibilität und Bereitschaft auch unter unbequemen Bedingungen zu arbeiten.

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Übersicht Aus- und Weiterbildung

2. Übersicht Aus- und Weiterbildung

(Eine ausführliche Darstellung des Schweizer Bildungssystems und Erklärungen der verwendeten Fach-begriffe finden Sie in den Kapiteln 5 bis 8)

Weiterbildungs- studiengänge von Fachhochschulen und Universitäten

•CASNachhaltigeMobilität

•CASNotfall-undKrisen-management

•CASÖffentlicherVerkehrfürQuer-einsteiger

•MASPublicManagement

Führerausweis Lizenz

•Buschauffeur/-chauffeuse,Tramwagen-führer/in

•Carchauffeur/-chauffeuse

•Helikopter-Berufspilot/in

•Lastwagen-fahrer/in

•Lokführer/in•Postauto-Chauf-

feur/-chauffeuse

•Taxichauffeur/-chauffeuse

Unternehmens- eigene Ausbil- dung

•Luftverkehrs-angestellte/rSwissport

•Zugbegleiter/in•Zugverkehrs-

leiter/in

Berufsprüfung (eidg. Fachaus-weis)

•CabinCrewMember

•Fahrlehrer/in•Lastwagen-

fahrlehrer/in•Luftfahrzeug-

techniker/in•Motorrad-

fahrlehrer/in•Seilbahn-

fachmann/-frau•Spezialist/in

öffentlicherVerkehr

Höhere Fach-prüfung (eidg. Diplom)

•Manager/inöffentlicherVerkehr

•Seilbahn-manager/in

Höhere Fachschulen (dipl. HF) / Nachdiplom-studien (dipl. NDS HF)

•Flugsicherungs-fachmann/-frauHF

•Flugverkehrs-leiter/inHF

•Pilot/inHF•Logistikleiter/in

NDSHF

Ausbildungsstu- diengänge an Fachhochschu- len FH

•Aviatiker/inFH•Verkehrs-

ingenieur/inFH•MScinRaum-

entwicklungundInfrastruktur-systeme

Uni und ETH

DieuniversitärenStudiengängewerdenindiesemRatgebernichteinzelnbeschrieschrieben.

Aus- und Weiterbildungen im Strassen-, Schienen-, und Luftverkehr

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Beschreibungen der Berufsbilder

3.1. Im privaten Strassenverkehr

3.1.1. Carchauffeur/-chauffeuse

Aufgaben• FahrtenmitReisecarsanDestinationeninnerhalb

der Schweiz oder ins Ausland• KommunikationmitdenFahrgästen• Begleitung, Betreuung und Unterstützung der

Reisegäste• PflegeundUnterhaltdesFahrzeugswährendder

Reise, kleinere Pannen selbständig beheben• Planen und Vorbereiten von Reiserouten sowie

Schlussabrechnungen erstellenVerantwortlichkeiten• Einhaltung aller nationalen und internationalen

Strassenverkehrs- und Sicherheitsvorschriften• SicherheitderFahrgäste• FahrtüchtigkeitdesFahrzeugsKompetenzen• AnpassungderReiserouteandieVerkehrsbedin-

gungen• In Notsituationen Weisungsbefugnis gegenüber

den Fahrgästen• JenachAnstellung:MitsprachebeiderRouten-

wahl und -planungAusbildung• ZurAusübungdiesesBerufsbrauchtesdenFüh-

rerausweis Kategorie D/D1 sowie den Fähigkeits-ausweis für den Personentransport gemäss Chauffeurzulassungsverordnung (CZV). Je nach Stelle wird ausserdem der Führerausweis der Ka-tegorie DE/D1E (mit Anhänger) verlangt.

• Vorbereitungskurse und Fahrstunden, um sichauf die notwendigen Prüfungen vorzubereiten gibt es bei Fahrschulen, Strassenverkehrsämtern und teilweise bei grossen Bus- oder Carunter-nehmen «on the job». Die Prüfungen müssen in dieser Reihenfolge bestanden werden: 1. Zu - satz-Theorieprüfung, 2. Praktische Prüfung, 3. Schriftliche Theorieprüfung CZV, mündliche Theorieprüfung CZV, Praktischer Teil CZV

• Abschluss: «Führerausweis Kategorie D» und«Fähigkeitsausweis für den Personentransport»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins Kategorie D• Mindestalter21Jahre,Körpergrössemindestens

155 cm• Erfüllen der medizinischen Mindestanforderun-

gen (Gruppe 2)

• Führerausweis Kategorie B vorhanden (Motor-fahrzeuge)

Weiterführende Lehrgänge• Regelmässige Weiterbildung im Rahmen der

Chauffeurzulassungsverordnung• Zusatzkurse der ASTAG sowie von Tourismus-

und Reiseveranstaltern• AusbildungBuschauffeur/inoderFahrer/inPostauto• Fahrlehrer/inoderAusbilder/in

3.1.2. Lastwagenfahrer/in

Aufgaben• Warentransportedurchführen• Be-undEntladendesFahrzeugs• Reinigung,PflegeundUnterhaltdesFahrzeugsVerantwortlichkeiten• FahrtüchtigkeitdesFahrzeugssicherstellen• EinhaltungvonGesetzenundVorschriftenKompetenzen• DurchführungderFahrten• AnnahmeundAbgabedesTransportgutesAusbildung• Seit einigen Jahren gibt es in der Schweiz eine

berufliche Grundbildung (Lehre) zum Lastwagen-chauffeur, sie führt zum eidgenössischen Fähig-keitszeugnis «Strassentransportfachmann/-frau».

• ZurAusübungdesBerufsistdieserLehrabschlussnicht Bedingungen, sondern es braucht den Füh-rerausweis Kategorie C/C1 sowie den Fähigkeits-ausweis für den Gütertransport gemäss Chauf-feurzulassungsverordnung (CZV). Je nach Stelle wird ausserdem der Führerausweis der Kategorie CE/C1E (mit Anhänger) verlangt.

• Vorbereitungskurse und Fahrstunden, um sichauf die notwendigen Prüfungen vorzubereiten gibt es bei Fahrschulen, Strassenverkehrsämtern und teilweise bei grossen Transportunternehmen «on the job»: Die Prüfungen müssen in dieser Rei-henfolge bestanden werden: 1. Zusatz-Theorie-prüfung, 2. Praktische Prüfung, 3. Schriftliche Theorieprüfung CZV, mündliche Theorieprüfung CZV, Praktischer Teil CZV

• Abschluss: «Führerausweis Kategorie C» und«Fähigkeitsausweis für den Gütertransport»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins Kategorie C• Mindestalter18Jahre,Körpergrössemindestens

155 cm

3. Beschreibungen der Berufsbilder

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Beschreibungen der Berufsbilder

• Erfüllen der medizinischen Mindestanforderun-gen (Gruppe 2)

• Führerausweis Kategorie B vorhanden (Motor-fahrzeuge)

Weiterführende Lehrgänge• ZusatzkursefürSpezialtransporte• ZusatzprüfungzumErwerbdesFührerausweises

Kategorie D (Car)• Berufsprüfungzumeidg.FachausweisalsDispo-

nent/in Transport und Logistik• Fahrlehrer/inoderAusbilder/in

3.1.3 Taxichauffeur/-chauffeuse

Aufgaben• Personenmitsamt ihremGepäckmöglichstspe-

ditiv an das gewünschte Ziel bringen, meistens über kürzere bis mittlere Distanzen innerhalb ei-ner Ortschaft und der näheren Umgebung

• KurierfahrtenundTransporte• KommunikationmitdenFahrgästen,oftErteilen

von Auskünften oder Tipps zu Sehenswürdigkei-ten, Restaurants, Hotels

Verantwortlichkeiten• TechnischeKontrolleundPflegedesFahrzeugs• RuhezeiteneinhaltenundDokumentieren• EinhaltungderVorschriftenimStrassenverkehrKompetenzen• WahlderFahrtroutenundEinkassierendesFahr-

preises• Wennselbständig:FührendeseigenenUnterneh-

mensAusbildung• FahrstundenundUnterrichtbeiprivatenFahrleh-

rern oder durch Ausbilder/innen grosser Taxi-betriebe

• Abschluss:«Führerprüfungfürdenberufsmässi-gen Personentransport BPT»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zur Führer-prüfung für den berufsmässigen Personentransport• AbgeschlosseneVolksschule,Berufslehrevorteil-

haft• Führerausweis Kat. B und mindestens ein Jahr

Fahrpraxis• GuterLeumund• GutesDeutsch-Verständnis• ErfüllendermedizinischenMindestanforderungen• FreudeamAutofahrenWeiterführende Lehrgänge• Kurse zum Führen eines eigenen Taxiunterneh-

mens• Weiterbildung zum Erwerb des Führerausweises

für Carfahrten oder Postauto-Chauffeur/-chauffeuse• Berufsprüfung zum eidg. Fachausweis als Fahr-

lehrer/in

3.1.4. Fahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis, Last-wagenfahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis, Motor-radfahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis

Aufgaben• ErteilenvonVerkehrskundeunterricht• Praktischer Unterricht auf der Strasse, um die

sichere Bedienung des Fahrzeugs und das rich-tige Verhalten im Strassenverkehr zu lehren

• AdministrativeAufgaben,Korrespondenz,Termin-koordination und Buchhaltung

• JenachStelle:evtl.NothelferkurserteilenVerantwortlichkeiten• InstandhaltungdesFahrzeugs• GewährleistungderSicherheitwährenddenUn-

terrichtsfahrtenKompetenzen• PlanungundGestaltungderUnterrichtssequenzen• PlanungundGestaltungderUnterrichtsfahrten• AlsBesitzereinereigenenFahrschule:Unterneh-

mensführung und evtl. Führung von AngestelltenAusbildung• EinbiszweiJahre, jenach IntensitätdesUnter-

richts• Abschluss:Eidg.anerkannterTitel«Fahrlehrer/in

mit eidg. Fachausweis»• NachzusätzlichemErwerbdesModulabschlusses

C kann der eidg. anerkannte Abschluss «Last-wagenfahrlehrer/in mit eidg Fachausweis» erwor-ben werden

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Beschreibungen der Berufsbilder

• NachzusätzlichemErwerbdesModulabschlussesA kann der eidg. anerkannte Abschluss «Motor-radfahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis» erwor-ben werden.

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Berufs-prüfung• Abgeschlossene, mind. dreijährige Berufslehre

oder gleichwertige Ausbildung• SprachverständnisaufNiveauSekundarstufeII• Seitmind.dreiJahrenBesitzdesschweizerischen

Führerausweises Kategorie B (unbefristet, nicht auf Probe)

• Berechtigung zum berufsmässigen Personen-transport BPT (Taxi-Prüfung)

• Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsseresp. Gleichwertigkeitsbestätigungen

• FürLastwagenfahrlehrer/in istzusätzlichderBe-sitz des Führerausweises Kategorie CE und D not-wendig

• FürMotorradfahrlehrer/innenwirdzusätzlichderFührerausweis Kategorie A verlangt

Weiterführende Lehrgänge• Weiterbildung bei anerkannten Anbietern oder

beim SBV• ZusatzausbildungderStrassenverkehrsämterals

Verkehrsexperte/-in

3.1.5.Verkehrsingenieur/in FH

Aufgaben• KonzeptionundPlanungvonInfrastrukturanlagen

im öffentlichen Verkehr• Nutzungs- und Logistikkonzepte für Bahnhöfe,

Busterminals, Flughäfen• Gesamtkonzepte für das Zusammenwirken von

Transportketten• Verkehrskonzepte, Verkehrsüberwachung und

Verkehrssteuerung für den motorisierten Indivi-dualverkehr

• Konzepte und Massnahmen zur Verkehrssicher-heit, Verkehrserschliessung, Umweltverträglich-keitsprüfungen

• Planung/ProjektierungvonFuss-undRadwegen• GestaltungvonPlätzen,Fussgängerzonen,Schul-

wegsicherungVerantwortlichkeiten• SituationsanalysenundErhebungvonDatenma-

terial• Politisch tragfähige, umweltgerechte und wirt-

schaftliche Lösungen

• EinbezugundInformationvielerbeteiligterPerso-nen und Stellen

Kompetenzen• FührungsaufgabenimmittlerenKader• PersonelleFührung,Aus-undWeiterbildungAusbildung• SechsSemesterVollzeit-StudiumoderachtSemes-

ter, berufsbegleitend• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «Bachelor of

Science (ZFH) in Verkehrssysteme»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen für die Zulassung zum Studium• Berufliche Grundbildung in einem den Studien-

richtung verwandten Gebiet mit Berufsmatura• OdergymnasialeMaturitätmiteinerberuflichen

Praxis von mindestens zwölf MonatenWeiterführende Lehrgänge• WeiterbildungskursevonVerbändenundBehör-

den, z.B. Bundesamt für Strassen ASTRA• KonsekutivesMasterstudiumamInstitutfürVer-

kehrsplanung und Transporttechnik der ETH• Nachdiplomstudiengänge oder -kurse an Fach-

hochschulen, z.B. MAS in Raumentwicklung, CAS Nachhaltige Mobilität

3.2. Im Öffentlichen Verkehr auf Strasse und Schienen

3.2.1. Buschauffeur/-chauffeuse, Tramwagenführer/in

Aufgaben• TransportderFahrgäste• Erteilen von Auskünften und Informationen bei

Störungen• AufkleinerenLinienteilweiseBilletverkauf• BehebenvonkleinerenStörungenoderInforma-

tion der LeitstelleVerantwortlichkeiten• EinhaltungdesFahrplans• FahrgastkonformeFahrweise• RücksichtsvollesVerhaltenimStrassenverkehr• EinhaltungallerVorschriftenundVerkehrsregelnKompetenzen• FührendesFahrzeugs• InNotsituationenselbständigesEntscheidenAusbildung• Beim jeweiligen Verkehrsbetrieb, üblicherweise

«on the job» und bei vollem Lohn• DieDaueristjenachStadtoderGemeindeunter-

schiedlich, durchschnittlich ca. sieben bis zwölf Wochen

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Beschreibungen der Berufsbilder

• Abschluss:«FahrberechtigungTram»gemässRe-glement des Bundesamtes für Verkehr resp. «Fahrberechtigung gemäss Betriebsreglement» des entsprechenden Verkehrsbetriebs

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-nahme in die AusbildungDie Voraussetzungen variieren je nach Verkehrsbe-trieb. Im Allgemeinen muss etwa mit folgenden Be-dingungen gerechnet werden:• AbschlusseineranerkanntenLehre• Mindestalter ca. 21 Jahre, Mindestgrösse ca. 160 cm• FührerausweisKategorieB,fürBuszusätzlichKa-

tegorie D• DeutschkenntnisseNiveauC1• GepflegtesAuftretenundguteUmgangsformen• VertrauensärztlicheUntersuchung• VerkehrspsychologischerEignungstest• EinwandfreierLeumund• TeilweiseguteMundartkenntnisseodersehrgute

Stadtkenntnisse oder keine Farb-FehlsichtigkeitWeiterführende Lehrgänge• ObligatorischeTeilnahmeanregelmässigenWei-

terbildungs- und Repetitionskursen• Spezialisierungen wie z.B. Trolleybus, Schmal-

spurbahn, Triebfahrzeugführer

3.2.2. Lokführer

Aufgaben• ÜbernahmeeinesZugesundBetriebsbereitschaft

herstellen• Einholen von Informationen über die Situation

auf der Strecke und im Arbeitsplan• FührenvonPersonen-undGüterzügen• KontaktmitBahnhöfenundLeitstellenVerantwortlichkeiten• PünktlichkeitundZuverlässigkeit• SicherheitundQualitätKompetenzen• SelbständigeEntscheidunginNotsituationenAusbildung• Ein bis anderthalb Jahre, Ausbildung in realen

Situationen bei einem Bahnunternehmen• Abschluss: theoretische und praktische Fähig-

keitsprüfung gemäss Bundesamt für Verkehr zum «Führerausweis für Triebfahrzeugführende BAV Lokführer/in»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-nahme in die Ausbildung• DreijährigeBerufslehreoderMatura• Alterca.zwischen20und42Jahren• GuteGesundheit,gutesSeh-undHörvermögen,

keine Farb-Fehlsichtigkeit• Gute Kenntnisse von mindestens zwei Landes-

sprachen• BereitschaftzuunregelmässigerArbeitszeit,geo-

graphische Flexibilität• KonzentrationsvermögenüberlängereZeitWeiterführende Lehrgänge• FachspezifischeWeiterbildung• Ausbilder/in,Einsatzplanung

3.2.3. Postauto-Chauffeur/-Chauffeuse

Aufgaben• Transport von Fahrgästen im öffentlichen Ver-

kehr, teilweise in Tourismusregionen oder Berg-gebieten mit anspruchsvoller Verkehrsführung

• Transport von Postsendungen, Gepäckstückenund Velos, Skis usw.

• Billet-Verkaufund-Kontrolle• AnsagederHaltestellenundAuskünfteerteilen• DurchführenvonSonderfahrten,Ausflugsfahrten

usw.

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Beschreibungen der Berufsbilder

Verantwortlichkeiten• SichereundverantwortungsbewussteFahrweise• EinhaltungdesFahrplans• FahrtüchtigkeitdesFahrzeugs• BehebenvonkleinerenStörungenKompetenzen• FührendesFahrzeugs• Billetverkauf• StreckenänderungenbeiVerkehrsbehinderungenAusbildung• Theoretische und praktische Ausbildung in der

Postauto-Fahrschule• Abschluss:«FührerausweisKategorieD»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen für eine Anstellung und Auf-nahme in die Ausbildung• Mindestalter21• FahrausweisKategorieC,nochbesserKategorieD• GuteGesundheit• EinwandfreierLeumund• KorrekterundsichererFahrstil• Gute Sprachbeherrschung der regionalen Lan-

dessprache, wenn möglich Fremdsprachkennt-nisse

Weiterführende Lehrgänge• Regelmässige Weiterbildung im Rahmen der

Chauffeurzulassungsverordnung• WeiterbildungsmöglichkeitenFunktionenwieIns-

truktor/in, Kontrolleur/in oder Fahrdienstleiter/in

3.2.4. Zugbegleiter/in, ehemals Kondukteur/in

Umgangssprachlich spricht man häufig noch vom Kondukteur oder von der Kondukteuse. Ihre offiziel-len Berufsbezeichnungen haben sich jedoch verän-dert und je nachdem, ob ihr Einsatzort in einer regi-onalen S-Bahn, einem internationalen ICE-Zug oder in einer Schlafwagen-Komposition ist, werden sie z.B. Reisezugbegleiter/in, Zugbegleiter/in, Zugper-sonal, Bahn-Railsteward/-stewardess oder Nacht-zugbegleiter/in genannt.

Aufgaben• Billet-,resp.Ticket-Kontrolleund-Verkauf• AuskünfteüberUmsteigemöglichkeiten,Ankunfts-

zeit und Anschlüsse• Gewährleistung der Sicherheit der Passagiere

und Ordnung in den Zügen• Je nach Einsatzort: Kontrolle der Züge vor dem

Start, Ein- und Ausstiegshilfe für Personen mit eingeschränkter Mobilität

• In den Schlafwagen teilweise Getränke- undMahlzeitenservice

Verantwortlichkeiten• Ticketkontrolle• Erkennen und Melden von Störungen, Schäden

oder SicherheitsproblemenKompetenzen• AusstellenvonFahrscheinenundErteilenvonBu-

ssen• FachlicheFührungimAuftragdesZugchefsAusbildung• Je nach Funktion sechs bis 18 Monate «on the

job» bei der entsprechenden Bahngesellschaft• Unternehmenseigener Abschluss, der zur Aus-

übung der entsprechenden Funktion berechtigt, zum Beispiel «Reisezugbegleiter/in national», «Mitarbeiter/in Zugpersonal Regionalverkehr», «Zugbegleiter/in»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-nahme in die Ausbildung• AbgeschlosseneBerufslehre• Alterungefährzwischen20und45Jahren• GuteGesundheit• Sehr gute Fremdsprachkenntnisse in mehreren

Landessprachen und Englisch• BereitschaftzuunregelmässigenArbeitszeitenWeiterführende Lehrgänge• Betriebsinterne Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B.

Zugchef/in oder Zugverkehrsleiter/in

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Beschreibungen der Berufsbilder

3.2.5. Zugverkehrsleiter/in

Aufgaben• ÜberwachenineinerBetriebsleitzentraleoderin

einem Rangierbahnhof via Monitore den Ver-kehrsstrom

• DisponierenZüge,stellenWeichen,steuernSig-nale

• Klären Verbindungen ab und leiten im NotfallZüge um

Verantwortlichkeiten• SichereundpünktlicheFahrtallerZügeKompetenzen• In Notsituationen Informationen und Anweisun-

gen an Lokführer und PassagiereAusbildung• AchtMonate,«onthejob»• Unternehmenseigener Abschluss «SBB Zugver-

kehrsleiter/in»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen für eine Anstellung und Auf-nahme in die Ausbildung• AbgeschlossenedreijährigeLehreoderMatura• Gute Kommunikationsfähigkeit in zwei Landes-

sprachen• BereitschaftzuunregelmässigerArbeitszeitWeiterführende Lehrgänge• Weiterbildungzum/zurTeamleiter/inZugverkehrs-

leitung

3.2.6. Spezialist/in öffentlicher Verkehr mit eidg. Fachausweis (bisher Fachmann/-frau öffentlicher Verkehr)

Aufgaben• Plant und steuert das Angebot des öffentlichen

Verkehrs, d.h. von Bahn-, Bus- oder Schifffahrts-unternehmen.

• ErstelltdieDienstplänedesPersonals• ÜberwachtundregeltdenBetriebsablauf• Greift ein, wenn unvorhergesehene Ereignisse

passieren und leitet die notwendigen Massnah-men zur Wiederherstellung des regulären Be-triebs ein

Verantwortlichkeiten• EinhaltungvonVorgabenundVorschriften• Wirtschaftlicher Einsatz von Personen sowie

MaterialKompetenzen• Mitarbeiterführung• FachlicheWeisungsbefugnisinNotfällen

Ausbildung• DreiSemester,berufsbegleitend• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «Spezialist/in

öffentlicher Verkehr mit eidg. Fachausweis»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen zum Zeitpunkt der eidg. Berufs-prüfung• Abschluss einer dreijährigen Lehre, gymnasiale

Maturität oder gleichwertige Ausbildung• UnddreiJahreBerufspraxis,zweidavonimöffen-

tlichen Verkehr• UndAbschlussdererforderlichenModuleWeiterführende Lehrgänge• FachspezifischeWeiterbildungenvonVerbänden

und Institutionen• HöhereFachprüfungzumeidg.DiplomalsMana-

ger/in öffentlicher Verkehr

3.2.7. Eidg. dipl. Manager/in öffentlicher Verkehr

Aufgaben• StrategischeundoperativeAufgabeninöffentli-

chen Verkehrsbetrieben• EntwickelnvonService-Public-Konzepten• PlanungundBeschaffungvonInvestitionsgütern• VorbereitenvonGeschäftenfürdenVerwaltungs-

rat, die Geschäftsleitung und Projektleitungsaus-schüsse

• OffertenfürdenregionalenPersonenverkehrer-stellen, mit Behörden, Lieferanten und weiteren Anspruchsgruppen verhandeln

Verantwortlichkeiten• StrategischeEntwicklung• Unternehmenskommunikation• VerantwortlichgegenüberdenAufsichtsbehördenKompetenzen• Mitarbeiterführung• StrategischeUnternehmensführungAusbildung• 18Monate,berufsbegleitend• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «dipl. Mana-

ger/in öffentlicher Verkehr»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen zum Zeitpunkt der eidg. Höheren Fachprüfung• Eidg. Fähigkeitszeugnis und mindestens fünf

Jahre Berufserfahrung, davon zwei Jahre Füh-rungserfahrung im öffentlichen Verkehr

• OderAbschlusseinerHöherenFachschule,Fach-hochschule oder Universität und drei Jahre Be-

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Beschreibungen der Berufsbilder

rufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre Führungserfahrung im öffentlichen Verkehr

Weiterführende Lehrgänge• Weiterbildung am Institut für Tourismuswirt-

schaft ITW und der Fachhochschule Luzern• Bachelor-StudiumFachhochschule,z.B.inTouris-

mus oder Betriebsökonomie mit Vertiefung in Tourismus und Mobilität

3.3. Betrieb und Unterhalt von Seilbahnen

3.3.1. Seilbahnfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis

Aufgaben• BetriebundInstandhaltungvonSeilbahnanlagen• Wartung und Reinigung der Betriebseinrichtun-

gen• PrüfenderFunktionstüchtigkeitundBehebenvon

Mängeln• ÜberwachungdesFahrbetriebs• BeiUnfällenundStörungenleitensiedieOrgani-

sation und Bergung der VerunfalltenVerantwortlichkeiten• EinhaltungderNormen,GesetzeundVorschriften• BetriebsorganisationundSicherheitKompetenzen• Mitarbeiterführung• FachlicheFührungundAusbildungAusbildung• ca.einJahr,berufsbegleitend• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «Seilbahn-

fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen zum Zeitpunkt der eidg. Berufs-prüfung• Fähigkeitszeugnis als «Seilbahn-Mechatroniker/

in» und mindestens fünf Jahre im technischen Dienst des Seilbahn-Unterhalts

oder• Fähigkeitszeugnis einer anderen beruflichen

Grundbildung der Metall-, Apparate- oder Elekt-roindustrie, bestandene SBS-Grundlagenprüfung und mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf oder im technischen Dienst des Seilbahnunterhalts

oder• Fähigkeitszeugnis einer anderen beruflichen

Grundbildung, bestandene SBS-Grundlagenprü-fung und mindestens fünf Jahre im technischen Dienst des Seilbahnunterhalts

oder• Diplom einer Höheren Fachprüfung, Diplom als

Techniker/in HF oder ein Bachelordiplom im Inge-nieurswesen mit einem Grundberuf der Metall-, Apparate- oder Elektroindustrie, bestandener SBS-Grundlagenprüfung und mindestens zwei Jahre im technischen Dienst des Seilbahnunter-halts

Weiterführende Lehrgänge• Fachkurse vom Verband Seilbahnen Schweiz

SBS, Schweiz. Verband für Facility Management oder Fachschulen

• Höhere Fachprüfung zum eidg. Diplom als Seil-bahnmanager/in

• HöhereFachschuleHFTechnikinMaschinenbau,Konstruktionstechnik oder Elektrotechnik

• Bachelor-Studiengang Fachhochschule in Ma-schinentechnik

3.3.2. Eidg. dipl. Seilbahnmanager/in

Aufgaben• FührungeinesSeilbahnunternehmens• KommunikationundPersonalmanagement• MarketingundÖffentlichkeitsarbeit• Gestalten und Pflege der Lieferanten- und Kun-

denbeziehungen Verantwortlichkeiten• Finanz-undRechnungswesen,Personal• MarketingKompetenzen• Unternehmensführung• PersonelleFührung

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Beschreibungen der Berufsbilder

Ausbildung• KnappzweiJahre,berufsbegleitend• Höhere Fachprüfung «Seilbahnmanager/in mit

eidg. Diplom»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen zum Zeitpunkt der eidg. Höheren Fachprüfung• Eidg. Fachausweis «Seilbahnfachmann/-frau»

oder «Fachmann/-frau im Pisten- und Rettungs-dienst»

• Mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung inder Seilbahnbranche, davon zwei Jahre Füh-rungserfahrung

• BestandeneModulabschlüsseWeiterführende Lehrgänge• HöhereFachschuleHFTechnikinMaschinenbau

oder Unternehmensführung• Bachelor-Studiengang Fachhochschule in Ma-

schinentechnik, Betriebsökonomie

3.4. Berufe im Flugverkehr

3.4.1. Luftverkehrsangestellte/r Swissport

Aufgaben• Check-In-ProzessamFlughafenabwickeln• Reisedokumente kontrollieren, Koordination der

Fluggäste am Gate • BegrüssungderankommendenPassagiere• Betreuungs-undBegleitungsaufgaben• Flugabfertigungssystem bedienen, Umbuchun-

gen und Hotelreservationen vornehmenVerantwortlichkeiten• KontrollederReisedokumente• In Problemsituationen Anschlusslösungen fin-

denKompetenzen• ImRahmenderAufgabenAusbildung• Ca.20KurstagewährendsechsMonaten«onthe

job»• Unternehmenseigener Abschluss, der zum Aus-

üben der entsprechenden Funktion berechtigt «Luftverkehrsangestellte/r Swissport»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-nahme in die Ausbildung• AbgeschlosseneBerufslehreoderhöhererSchul-

abschluss• Mind.einJahrErfahrungimKundendienst

• SehrgutemündlicheSprachkenntnisseinDeutsch,Englisch und Französisch

• Alterzwischen20und45Jahren• FührerscheinundPW• BereitschaftzuunregelmässigerSchichtarbeitWeiterführende Lehrgänge• InterneWeiterbildungenzuTeamleiter/in,Instruk-

tor/in, Operations Manager/in, General Manager/in

3.4.2. Helikopter Berufspilot/in

Aufgaben• PersonentransporteimRahmenvonRundflügen,

Geschäftsflügen oder Taxiflügen• RettungundBergungvonverunfalltenPersonen• Warentransporte zur Versorgung abgelegener

oder abgeschnittener Regionen• MaterialtransporteimGebirge• Überwachung der Verkehrslage, Fotoflüge, geo-

logische MessungenVerantwortlichkeiten• Gewährleistung der Sicherheit von Passagieren

und Fracht• WirtschaftlicheDurchführungderTransportflüge• Einhaltung aller Vorschriften und Sicherheitsbe-

stimmungenKompetenzen• SteuerndesHelikoptersAusbildung• TheoretischeundpraktischeAusbildungbeieiner

anerkannten Schweizer Flugschule. Je nach Aus-bildungsmodell ist mit ca. zwei Jahren Ausbil-dungszeit zu rechnen.

• Abschluss:BerufspilotenlizenzdesBundesamtesfür Zivilluftfahrt, BAZL

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen• Mindestalter18Jahre• EinwandfreierLeumund(Strafregisterauszug)• MedizinischeTauglichkeitsabklärungKlasse1• Englischkenntnisse,evtl.zweiteLandessprache• BestandeneFähigkeitsprüfungNotwendige Vorbildung• LizenzalsPrivat-Helikopterpilot• BerechtigungfürinternationaleRadiotelefonieUIT• NachweisdererforderlichenFlugstundenWeiterführende Lehrgänge• Zusatzprüfungen für Nachtflug, Gebirgslandun-

gen oder Lastenflug• Fluglehrer/infürHelikopter,fürInstrumentenflug,

für Landungen im Gebirge

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Beschreibungen der Berufsbilder

3.4.3. Cabin Crew Member mit eidg. Fachausweis

Die Ausbildung für Cabin Crew Member erfolgt durch die arbeitgebende Fluggesellschaft, teilweise «on the job». Erst nach einer mindestens zweijähri-gen Berufserfahrung als Cabin Crew Member ist die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung möglich.

Aufgaben• FlugzeugkabineaufdenFlugvorbereiten• ArbeiteninderBordküche• EmpfangundindividuelleBetreuungderReisen-

den• Instruktion der Passagiere und Vorführen der

Sicher heitseinrichtungen• ServierenvonMahlzeitenundGetränken• Bordverkauf• Mit Fachausweis: Führungs- und Ausbildungs-

funktionenVerantwortlichkeiten• SicherheitundWohlergehenderFluggäste• ErsteHilfeundKonfliktlösunginNotsituationenKompetenzen• InnerhalbderzugewiesenenAufgaben• Mit Fachausweis: Führungsaufgaben innerhalb

der Kabine

Ausbildung• DreiMonate«onthejob»• Abschluss «Abschlusszertifikat oder Diplom der

Ausbildungsinstitution»• DieVorbereitungaufdieBerufsprüfungerfolgtim

Selbststudium, der erfolgreiche Abschluss der Prüfung führt zum eidg. anerkannten Titel «Cabin Crew Member mit eidg. Fachausweis»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Stellenbewerbung• SchweizerischeoderEU-Staatsangehörigkeit• Mindestalter19• Mindestgrösse158cm• AbgeschlosseneBerufslehreoderhöhererSchul-

abschluss• SehrguteSprachkenntnisseinDeutsch,Englisch

und Französisch, Italienisch oder Spanisch• BereitschaftzuunregelmässigenArbeitszeiten• GuteGesundheitundguteSchwimmkenntnisseVoraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Berufs-prüfung• ZweiJahreBerufspraxisalsCabinCrewMember• Gültige Qualifikation in «Notverfahren und Not-

ausrüstung» gemäss Anforderungen des Bundes-amtes für Zivilluftfahrt BAZL

Weiterführende Lehrgänge• MaîtredeCabine• TätigkeitalsInstruktor/in

3.4.4. Luftfahrzeugtechniker/in mit eidg. Fachausweis

Aufgaben• RegelmässigeUnterhaltsarbeitenundKontrollen

an Helikoptern und Flugzeugen• Kleinere Reparaturen und Beheben von Abnüt-

zungserscheinungen werden oft schnell während einer Zwischenlandung durchgeführt

• PeriodischeKontrollenundgrössereArbeitenimHangar

• FehlersucheundAnalysevonmöglichenStörungs-ursachen

• Ein-undAusbauvonTeilen,dieinspezialisiertenWerkstätten gewartet oder repariert werden

Verantwortlichkeiten• Einhaltung aller Vorgaben der Herstellerfirmen

sowie gesetzlicher Vorschriften• Präzise Protokollführung über alle ausgeführten

ArbeitenKompetenzen• ImRahmenderübertragenenAufgaben

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Beschreibungen der Berufsbilder

Ausbildung• ZweibisfünfJahre,jenachVorbildung• Abschluss:Eidg.anerkannterTitel«Luftfahrzeug-

techniker/in mit eidg. Fachausweis»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung• Abschluss einer beruflichen Grundbildung im

technischen Bereich und• Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse

nach EASA (European Aviation Safety Agency)• Nachweis der erforderlichen Berufspraxis nach

EASA, mindestens zwei Jahre in einem in der Schweiz zugelassenen Hersteller- oder Wartungs-betrieb

• GuteKenntnisseimtechnischenEnglischWeiterführende Lehrgänge• Spezialisierung auf bestimmte Flugzeug- oder

Helikoptertypen• HöhereFachschuleHFTechnikinMaschinenbau

oder Elektrotechnik

3.4.5. Dipl. Flugsicherungsfachmann/-frau HF

Aufgaben• Daten aus unterschiedlichen Quellen sammeln,

kontrollieren und kundenbezogen aufbereitet zur Verfügung stellen

• BeratungundUnterstützungvonKundenbeiderFlugplanung

• Analyse des Verkehrsaufkommens und Regulie-rung des Flugverkehrs

• PermanenteÜberwachungundEntgegennahmevon Meldungen und Aktualisierung der Flugplan-daten

• ZusammenarbeitmitPiloten,Fluggesellschaften,Ämtern, Kontrollstellen

Verantwortlichkeiten• HoheFachverantwortung• Nahtlose Übergabe aller relevanten Daten bei

Schichtwechsel• Einhalten aller Sicherheitsbestimmungen und

NormenKompetenzen• Massnahmen zur Sicherung oder Regulierung

des Luftraums veranlassen• ImRahmenderübertragenenAufgabenAusbildung• ZweiJahre,Vollzeit• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «dipl. Flugsi-

cherungsfachmann / Flugsicherungsfachfrau HF»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• KV-Abschluss oder Fachmittelschule oder gym-

nasiale Maturität• Schweizer-oderEU-Bürger/n• MindestenseinJahrBerufserfahrung• EnglischkenntnissemindestensNiveaustufeB2• BestandeneEignungsabklärungWeiterführende Lehrgänge• ZusatzausbildungimFluginformationsdienst• Instruktions- oder Betreuungsaufgaben im Aus-

bildungsbereich• Bachelor-Studiengang Fachhochschule, z.B. in

Aviatik oder Verkehrssysteme

3.4.6. Dipl. Flugverkehrsleiter/in HF

Aufgaben• Start-undLandemanöveraufdemFlughafenor-

ganisieren und überwachen• Kontrolle und Überwachung von Landungen,

Starts und Steigflügen in einem Bereich von rund 50 km rund um den Flughafen bis zur Übergabe des Flugs an einen Tower

• Überwachung aller Flugzeuge innerhalb des zu-gewiesenen Luftraums mittels Radar, Flugplanda-ten und Funk

• PermanenteKommunikationmitdenPilotenundden anderen Flugverkehrsleitern

• MilitärischeFlugsicherungundUnterstützungderMilitärpiloten

Verantwortlichkeiten• Einhaltung der Sicherheitsabstände zwischen

den Flugzeugen• SichereundwirtschaftlicheAbwicklungdeszivi-

len und militärischen Flugverkehrs

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Beschreibungen der Berufsbilder

Kompetenzen• AnweisungenfürKurskorrekturenerteilen• Starts und Landungen überwachen oder Flug-

zeuge in Warteschleifen schickenAusbildung• ZweieinhalbJahre,Vollzeit• Abschluss:Eidg.anerkannterTitel«dipl.Flugver-

kehrsleiter/in HF» und eine internationale Lizenz• LehrgängeundSelbsttestsmitLehrgangsbeschrei-

bungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen für die Zulassung zum Studium• GymnasialeMaturitätoderLehrabschluss• SchweizeroderEU-Bürgerreicht• Alterzwischen18und30Jahren• SehrguteEnglischkenntnisse• BestehendermedizinischenTests• BestehenderdreistufigenEignungsabklärungWeiterführende Lehrgänge• Instruktions-oderBetreuungsaufgaben• Verfahrensexperte/-in• BachelorstudiumFachhochschule,z.B. inAviatik

oder Verkehrssysteme

3.4.7. Dipl. Pilot/in HF

Aufgaben• Flugzeug am Boden während der Flugvorberei-

tung überwachen• InformationenüberdieVerkehrs-undWettersitu-

ation analysieren und sich auf die Flugstrecke einstellen

• Vorflugkontrolle ausführen, Flugzeug automa-tisch oder manuell fliegen, starten und landen

• FlügeinnerhalbderSchweiz,Europaoderanin-ternationale Destinationen durchführen

• PersonenundFrachttransportieren• Kommunikation mit Besatzung, Passagieren,

Flugverkehrsleitern, Flugdienstberatern, Sicher-heitspersonal und Luftfahrtbehörden

Verantwortlichkeiten• Verantwortung fürdasFlugzeug,dieBesatzung,

die Passagiere und die Fracht• Einhaltung aller Bestimmungen, Regeln und

GesetzeKompetenzen• FührenderBesatzung• Als Bordkommandant Entscheidungskompetenz

in Notsituationen Ausbildung• EsgibtinderSchweizzweiAnbieterdieserAus-

bildung, sie kann entweder in 18 Monaten Vollzeit oder in drei Jahren berufsbegleitend absolviert werden

• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «dipl. Pilot/inHF» sowie Fluglizenz

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• AbgeschlosseneBerufslehreoderMatura• SchweizeroderEU-Bürgerrecht• Alter20bis33Jahre• Körpergrösse160cmbis198cm• DeutschundEnglisch-Kenntnissejeaufmindes-

tens Niveau B2• BestandenemedizinischeUntersuchungundEig-

nungsabklärungWeiterführende Lehrgänge• KarrieremöglichkeitenalsverantwortlicherBord-

kommandant• Weiterentwicklung in Richtung Management,

Technische Verantwortung oder Fluglehrer/in und Prüfer/in

• BachelorstudiumFachhochschuleinAviatik

3.4.8. Aviatiker/in FH

Aufgaben• ProjektmanagementinFlugplanung,Technikoder

Management• Tätigkeit in Einsatzleitstellen der Flugsicherung,

bei Herstellern und Unterhaltsbetrieben, bei Flug-gesellschaften oder Behörden

• Entwickeln,testenundoptimierenvonProzessenund Verfahren

• Entwicklung,Musterzulassung,Instandhaltung

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Beschreibungen der Berufsbilder

• Sicherheitsaufgaben, Raumplanung, Flughafen-management

Verantwortlichkeiten• Projektmanagement• FachlicheundpersonelleFührungsaufgabenKompetenzen• Kadermitarbeiter• ImRahmendesAufgabenbereichsAusbildung• DreiJahreVollzeitstudiumodervierJahrepraxis-

integriertes Studium für gymnasiale Maturanden• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «Bachelor of

Science [ZFH] in Aviatik»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• Abschluss einer mind. dreijährigen beruflichen

Grundbildung mit technischer oder kaufmänni-scher Berufsmaturität

oder• GymnasialeMaturitätundeinJahrBerufsprakti-

kum in einem der Studienrichtung verwandten Gebiet

Weiterführende Lehrgänge• Konsekutives Masterstudium Fachhochschule,

z.B. Engineering• MasterstudiumETH,z.B.MechanicalEngineering

oder Raumentwicklung und Infrastruktursysteme• Nachdiplomstudium MAS, z.B. in Prozess- und

Logistikmanagement

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Beschreibungen der Master- und Nachdiplomstudiengänge

4.1. Nachdiplomstudiengänge NDS HF an Höheren Fachschulen

4.1.1. Dipl. Logistikleiter/in NDS HF

Zielgruppe• FachleuteausdemBereichLogistikmitmehrjäh-

riger BerufserfahrungThemenschwerpunkte• Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,

Rechnungswesen, Rechtskunde• Beschaffungs-undVertragsmanagement• Produktions-undDienstleistungsmanagement• Lager-undMaterialmanagement• Distributions-undVerzollungsmanagement• Entsorgungs-undRecycling-Management• Logistiksysteme,Organisation• Konfliktmanagement,MediationVermittelte Kompetenzen• Architektur des nationalen oder internationalen

Warentransports• SteuerungdesoptimalenAblaufsvonWaren-,In-

formations-, und Werteflüssen• Fach-oderFührungspositionimnationalenoder

internationalen UmfeldAusbildung• ZweiSemester,berufsbegleitend• Abschluss:eidg.anerkannterTitel«Dipl.Logisti-

kleiter/in NDS HF»• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-

schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.chVoraussetzungen für die Zulassung zum Studium• Eidg. Fachausweis in einem technischen, kauf-

männischen oder logistischen Bereich• Oder eidg. Diplom in einem technischen, kauf-

männischen oder logistischen Bereich• Oder Diplom einer Höheren Fachschule oder

HochschuleUnd• Mind.zweiJahrequalifizierteBerufserfahrungim

kaufmännischen, wenn möglich logistiknahen Bereich

4.2. Konsekutive Masterstudiengänge an Fach-hochschulen oder ETH

4.2.1. MSc Master of Science in Raumentwicklung und Infrastruktursysteme (Vertiefung Verkehrs-systeme)

Zielgruppe• StudierendeundFachleute,dieingenieurwissen-

schaftlich geprägte, herausfordernde und kom-plexe Gestaltungsaufgaben im Bereich Verkehrs-systeme übernehmen wollen

• Studierende,diesichdafürinteressieren,anGe-staltungslösungen für eine nachhaltige Entwick-lung unseres Lebensraums mitzuwirken

Themenschwerpunkte• Verkehrssysteme• Verkehrsplanung• LandschaftsplanungundUmweltsysteme• NachhaltigeRaumentwicklungVermittelte Kompetenzen• FachwissenundMethodenverständnis,uminteg-

rierte Lösungen für eine nachhaltige Raum- und Infrastrukturentwicklung erarbeiten zu können

• Entwurf, Dimensionierung, Realisierung und Betrieb öffentlicher Verkehrssysteme

• Beobachtung,Messung,Beschreibung,Modellie-rung und Bewertung räumlichen Verhaltens, ins-besondere des Verkehrshaltens

Ausbildung• ZweibisvierJahre,berufsbegleitend,inkl.Schrei-

ben der Masterarbeit• Abschluss:Masterabschlusseinereidgenössisch

anerkannten Hochschule «Master of Science (ETH) in Raumentwicklung und Infrastruktursys-teme»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• Zulassung ohne Auflagen mit ETH-Bachelor-

Abschluss in Architektur, Bauingenieurwesen, Geomatik und Planung oder Umweltingenieur-wissenschaften

• NachweisausreichenderDeutsch-undEnglisch-kenntnisse

• Zulassung mit Auflagen für FH-Bachelor-Ab-schluss einer qualifizierenden Studienrichtung (Architektur, Aviatik, Bauingenieurwissenschaf-ten, Geomatik, Landschaftsplanung, Raumpla-nung, Tourismus & Mobilität und Verkehrssys-teme). Zusatzleistungen im Umfang von mind.

4. Beschreibungen der Master- und Nachdiplomstudiengänge

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Beschreibungen der Master- und Nachdiplomstudiengänge

40 ECTS können verlangt werden. Wenn die not-wendigen Zusatzleistungen 60 ECTS übersteigen ist eine Zulassung nicht möglich

4.3. Nachdiplomstudiengänge MAS und -kurse CAS an Fachhochschulen

4.3.1. CAS Nachhaltige Mobilität

Zielgruppe• FachpersonenderkommunalenVerkehrsplanung• Mitarbeitende von kantonalen Verwaltungen,

Städten und Gemeinden, Planungs- und Ingeni-eurbüros

Themenschwerpunkte• Mobilitätplanen,nachhaltigeVerkehrsnetzeplanen• MotorisierterVerkehr• Raumplanung, Bevölkerungsentwicklung und

Verkehrsplanung• Verkehrsräume gestalten und Verkehrsemissio-

nen mindernVermittelte Kompetenzen• Erarbeitung wirksamer Konzepte für Verkehr,

Transport und Mobilität• SelbständigeBearbeitungvonPlanungsaufgaben

unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit

Ausbildung• VierMonate,berufsbegleitend• Abschluss: Zertifikat einer eidgenössisch aner-

kannten Hochschule «Certificate of Advanced Studies (FH) Nachhaltige Mobilität»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• AbgeschlossenesStudium• MehrjährigeeinschlägigePraxiserfahrunginder

kommunalen Planung• AufnahmensurDossiersindmöglich

4.3.2. CAS Notfall- und Krisenmanagement

Zielgruppe• Kader und Mitglieder der Geschäftsleitung von

Unternehmen, Versicherungen, Verwaltung und Schutzorganisationen

• Verantwortliche in den Bereichen Sicherheits-, Risiko-, Projekt-, IT- und Umweltmanagement

Themenschwerpunkte• Aufbau einer Notfall- und Krisenorganisation,

Führung eines Krisenstabs• AufgabenimNotfallanderSchadenstelle• AnalysekritischerGeschäftsprozesse,Schnittstel-

len-Problematik und Kompetenzabgrenzung in Notfall- und Krisenorganisationen

• Kommunikation im Umfeld des Notfall- undKrisen managements

• PsychosozialeAspekteinderOrganisationdesKri-senmanagements und Führung von Care-Teams

Vermittelte Kompetenzen• VertieftesVerständnisdesNotfall-undKrisenma-

nagements• Kommunikation und psychosoziale Intervention

in Notfall- und Krisensituationen• UmgangmitderKomplexitätderSchnittstellen,

Analyse von Problemstellungn und Entwickeln von Lösungswegen

Ausbildung• SechsMonate,berufsbegleitend• Abschluss: Zertifikat einer eidgenössisch aner-

kannten Hochschule «Certificate of Advanced Studies (FH) in Notfall- und Krisenmanagement»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• Abschluss einer staatlich anerkannten Hoch-

schule • Oder Praktiker/innen mit vergleichbarer berufli-

cher Kompetenz

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Beschreibungen der Master- und Nachdiplomstudiengänge

4.3.3. CAS Öffentlicher Verkehr für Quereinsteiger

Zielgruppe• Quereinsteigende oder Mitarbeitende der ÖV-

Branche• FachleuteundFührungskräfteausangrenzenden

Branchen wie Behörden, NGO, Beratungsunter-nehmen, die in die ÖV-Branche einsteigen wollen

Themenschwerpunkte• Transportunternehmen• ÖV-MärkteundKundenmanagement• RegulierungundFinanzierung• Technik&Innovation• VerkehrsplanungundStrategieentwicklungVermittelte Kompetenzen• Wissensgrundlagen für Management-Aufgaben

bei der Bahn und im öffentlichen NahverkehrAusbildung• SechsMonate,berufsbegleitend• Abschluss: Zertifikat einer staatlich anerkannten

Hochschule «Certificate of Advanced Studies (FH) in Öffentlicher Verkehr für Quereinsteiger»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• AbschlusseinerHochschuleodereinerHöheren

Berufsbildung • Und zwei Jahre Praxiserfahrung ausserhalb der

ÖV-Branche• Sur-Dossier-Zulassungen sind in Einzelfällen

möglich

4.3.4. MAS Public Management

Zielgruppe• Führungskräfte,Fach-undProjektverantwortliche

in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Dienstleistungsbetrieben

• PersonenausderPrivatwirtschaftundpolitischeAmtsträger/-innen auf kommunaler und kantona-ler Ebene

Themenschwerpunkte• BetriebswirtschaftfürTeam-undProjektleitende• Leadership• StrategischesPublicManagementundPolitik• FinanzielleSteuerungundFinanzwissenschaft• Verhandlungsführung,Projektmanagement,Mar-

ketingVermittelte Kompetenzen• SolidesManagementwissenzurVerwaltungvon

öffentlichen Organisationen• Entscheidungsprozesse im politischen Kontext

vorbereiten und steuern• PersönlichkeitsorientierteFührungsfähigkeitenAusbildung• ZweibisdreiJahre,berufsbegleitend• Abschluss:Masterabschlusseinereidgenössisch

anerkannten Hochschule «Master of Advanced Studies (FH) in Public Management»

• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium• AbgeschlosseneHochschulausbildung• Mind.dreiJahreBerufserfahrungundFührungs-

verantwortung im öffentlichen Sektor• BeigleichwertigerAusbildungisteineZulassung

sur Dossier möglich

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Das Schweizer Bildungssystem

Das Schweizer Bildungssystem bietet verschiedene Bildungswege an. Sie sind in der Grafik als vertikale Spalten dargestellt. Im grauen Bereich «Weiterbil-dung» sind berufsbezogene Kurse angesiedelt, in denen die praktische Berufserfahrung durch ver-tiefendes Fachwissen ergänzt wird. In den Bildungs-stufen «Höhere Berufsbildung» (grün/blau) und «Hochschulstufe FH / PH» (orange) nimmt die An-zahl der Unterrichtsstunden zum Erwerb von theo-retischem Fachwissen und Allgemeinbildung von links nach rechts schrittweise zu. Diese, in der Grafik mit Farbe hinterlegten Bildungswege, sind Inhalt

dieses Ratgebers. Die in den Kapiteln 3 und 4 be-schriebenen Berufsbilder und Studiengänge gehö-ren in diese Bereiche.

Die berufliche Grundbildung und der rein universi-täre Weg sind grundsätzlich nicht Thema dieses Rat-gebers. Mögliche Ausnahmen sind Lehrberufe, zu denen es eine Nachholbildung für Erwachsene gibt oder ausgewählte, sehr themenspezifische Studien-gänge einer Universität oder ETH. Die in der Grafik verwendeten Begriffe werden in den folgenden Kapiteln genauer beschrieben.

5. Das Schweizer Bildungssystem

Höhere BerufsbildungWeiterbildung Hochschulstufe

Schul- oder Verbands-zertifikat oder Diplom

Berufsprüfung BP(eidg. Fachausweis)

Höhere Fach prüfung HFP (eidg. Diplom)

Höhere Fach schulen HF (eidg. Diplom)

Nachdiplomstufe HF(dipl. NDS HF)

Grundstudium

• BachelorofArts FH/PH

• BachelorofScience FH/PH

Aufbaustudium

• MasterofArtsFH/PH• MasterofScienceFH/PH

Grundstudium

• BachelorofArts Uni/ETH

• BachelorofScience Uni/ETH

Aufbaustudium

• MasterofArts Uni/ETH

• MasterofScience Uni/ETH

Doktorat

Berufliche Grundbildung (Lehrabschluss mit EBA oder EFZ)Lehrabschluss EFZ mit Berufsmaturität oder

FachmaturitätGymnasialeMaturität

Fachhoch-schule FH

UniversitäreHochschule Uni

PädagogischeHochschule PH

Eidg. TechnischeHochschule ETH

Nachdiplomstufe FH/PH/Uni/ETH

• EMBAExecutiveMasterofBusinessAdministration• MBAMasterofBusinessAdministration• MASMasterofAdvancedStudies• DASDiplomaofAdvancedStudies• CASCertificateofAdvancedStudies

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Weiterbildung

Wenn eine berufliche Weiterbildung mit einem schuleigenen Diplom oder einem Verbands-Attest abschliesst bedeutet das, dass weder der Lehrgang noch die Abschlussprüfung unter der Aufsicht des Bundes stehen. Damit ist der Titel der Absolventen/ -innen nicht eidgenössisch geschützt.

Aber es lässt keine Aussagen über die Qualität der Ausbildung und den praktischen Wert des Diploms zu. Es gibt zum Beispiel Abschlüsse auf dieser Bil-dungsstufe, die notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsprüfung sind. Entspre-chend hoch ist ihr Qualitätsanspruch und ihre

Akzeptanz in der Wirtschaft (Bsp. MarKom-Zulas-sungsprüfung). Oder es gibt Ausbildungen, die aus historischen Gründen nicht in der Zuständigkeit des Bundes liegen, aber durch ihre Trägerschaft legiti-miert sind (Bsp. Pflegehelfer/in SRK). Und in neue-ren Fachgebieten gibt es Abschlüsse, bei denen die internationale Anerkennung höher gewichtet wird als eine eidgenössische (Bsp. internationale Projekt-management-Zertifikate). So bleibt es in diesem Be-reich den Bildungswilligen selber überlassen, sich über den Wert und Nutzen einer Weiterbildung und die Qualität der in Frage kommenden Schulen zu in-formieren.

6. Weiterbildung

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Mit Ausbildung-Weiterbildung.chsofort zum richtigen Lehrgang und zur richtigen Schule

Lohnt sich eine Weiterbildung für mich? Arbeitsmarktstudien I Lohnstudien I Karriere-Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig»

Welches ist für mich der richtige Lehrgang? Bildungsberatung I Selbsttests zum Thema eigene Berufung finden I Kurs- und Lehrgangsbewertungen I

Selbsttests «Welcher Lehrgang ist für mich geeignet?» I Info-Grafik «Bildungssystem Schweiz» I Erfolgsstorys und Erfahrungsberichte von Absolventen

Welches ist für mich die richtige Schule? Ratgeber «So entscheiden Sie sich für den richtigen Bildungsanbieter» I Checkliste I Schulberatung

Hier findest du eine Übersicht über die verschiedenen Entscheidungshilfen von Ausbildung-Weiterbildung.ch: www.ausbildung-weiterbildung.ch/Bildungshilfe

www.ausbildung-weiterbildung.ch CH-8344 Bäretswil 28

Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Höhere Berufsbildung

Zum Bereich der Höheren Berufsbildung zählen die Berufsprüfung BP, die Höhere Fachprüfung HFP und die Studiengänge der Höheren Fachschulen HF/NDS HF. Für die Zulassung wird in diesem Bereich gene-rell ein eidg. anerkannter Lehrabschluss mit EFZ so-wie einige Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, aber keine Maturität. Die Bildungsgänge bauen auf der beruflichen Erfahrung auf, sind kompetenz- und arbeitsmarktorientiert und stark anwendungsbezo-gen.

Seit 2013 läuft ein Strategieprojekt «Höhere Berufs-bildung» des Staatssekretariats für Bildung, For-schung und Innovation SBFI (vormals BBT), das zum Ziel hat, Anerkennung und Finanzierung der Weiterbildungen in diesem Bereich zu verbessern. Ein erster spürbarer Erfolg war die stärkere Subven-tionierung der eidgenössischen Berufs- und Höhe-ren Fachprüfungen, wodurch ab 2013 die Prüfungs-gebühren deutlich gesunken sind. Im nächsten Schritt sollen auch die Kosten für die Vorbereitungs-kurse sinken, die entsprechenden Vorstösse gingen im Januar 2015 in Vernehmlassung.

7.1. Berufsprüfung BP und Höhere Fachprüfung HFP

Die Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen werden von Berufs- und Branchenverbänden getra-gen und durchgeführt. Eine Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen, die zu erreichenden Kompetenzen und den gesetzlich geschützten Titel. Das SBFI (vormals BBT) genehmigt die Prüfungs-ordnung und beaufsichtigt die Durchführung der Prüfungen. Seit Inkrafttreten des aktuellen Berufs-bildungsgesetzes im Jahr 2004 werden pro Branche und Kompetenzbereich nur noch je eine Berufs-prüfung und eine Höhere Fachprüfung genehmigt. Deshalb wurden viele frühere Abschlüsse zusam-mengelegt und haben heute die Form von Vertie-fungsrichtungen. Zurzeit gibt es rund 210 Berufs-prüfungen und 160 höhere Fachprüfungen. Das SBFI führt ein Berufsverzeichnis, in dem die Ab-schlüsse, Titel, Trägerschaft und Prüfungsordnung nachgelesen werden können: www.sbfi.admin.ch/bvz/hbb/index.html?lang=de

Es gibt zu jeder Berufs- und Höheren Fachprüfung berufsbegleitende Vorbereitungskurse. Die Details der Durchführung sind unterschiedlich und die Dauer reicht von knapp einem bis zu max. sechs

Semestern. Der Besuch eines solchen Vorberei-tungskurses ist nicht vorgeschrieben und die Anbie-ter werden nicht vom Bund überprüft. Erst die Prüfung selber ist eine eidgenössische Prüfung, die zentral durchgeführt und überwacht wird. Die Er-folgsquoten sind je nach Branche sehr unterschied-lich. Es gibt Quoten von knapp 60 bis über 95 Pro-zent.

7.1.1. Berufsprüfung BP

Mit der Berufsprüfung wird der eidgenössische Fachausweis erworben, der zum Tragen des ent-sprechenden geschützten Titels berechtigt. Dieser bescheinigt dem/der Besitzer/in vertiefte Fachkennt-nisse, Spezialwissen und Führungskompetenzen. Diese können ihn/sie dazu befähigen, qualifizierte Sachbearbeitungsfunktionen sowie Führungs- und Leitungsaufgaben oder erste Kaderfunktionen zu übernehmen. In handwerklichen Berufen sind es oft die Polier- oder Vorarbeiter-Ausbildungen, die auf diese Prüfung vorbereiten. In gewerblichen und technischen Berufen werden mit dieser Prüfung Gruppenchef- oder Chefmonteur-Kompetenzen er-worben und oft gehört auch die Betreuung der Ler-nenden zum späteren Aufgabenbereich. Beispiele: «Autolackierer/in mit eidg. Fachausweis», «Buch-händler/in mit eidg. Fachausweis».

Die Zulassung zur Berufsprüfung verlangt in der Re-gel einen eidgenössischen Lehrabschluss mit EFZ oder eine gleichwertige Qualifikation und mehrjäh-rige Berufserfahrung im Fachbereich. Angespro-chen sind motivierte und engagierte Berufsleute mit mehrjähriger Erfahrung im angestammten Beruf, die sich über ihr Fachwissen für eine höhere Posi-tion qualifizieren möchten. Wenn es im gleichen Be-reich auch eine Höhere Fachprüfung gibt, ist der Fachausweis in der Regel eine Zulassungsbedin-gung.

7.1.2. Höhere Fachprüfung HFP

Mit der Höheren Fachprüfung wird das eidgenössi-sche Diplom erworben, das zum Tragen des ent-sprechenden geschützten Titels berechtigt. Es ist ein Nachweis für Expertenwissen im Berufsfeld sowie für Geschäftsleitungs- und personelle Führungs-Kompetenzen. Dieses eidgenössische Diplom kann

7. Höhere Berufsbildung

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Höhere Berufsbildung

zur Übernahme einer leitenden Position in KMU, Kaderposition in grösseren Unternehmen oder zur Führung eines eigenen Betriebes oder Beratungs-unternehmens befähigen. Im handwerklichen und gewerblichen Umfeld sind die Höheren Fachprüfun-gen auch als Meisterprüfungen bekannt. Beispiele: «eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer/in», «eidg. dipl. Zahn-technikermeister/in».

Die Zulassung zur Höheren Fachprüfung verlangt im Allgemeinen einen Lehrabschluss mit EFZ im Fachbereich, mehrjährige qualifizierte Berufs- und Führungserfahrung sowie den Nachweis des ent-sprechenden Fachausweises. Angesprochen sind hochqualifizierte Berufsleute mit mehrjähriger Er-fahrung in einer Leitungs- oder Kaderposition die eine Weiterentwicklung in eine Expertenposition oder in Geschäftsleitungsaufgaben anstreben.

7.1.3. Unterschiede zwischen Berufsprüfung/Höherer Fachprüfung und Höheren Fachschulen

Berufsprüfung/ Höhere Fachprüfung

Höhere Fachschule

Berufsspezifische Weiterbildungen und Spezialisierungen, die auf qualifizierter prak-tischer Berufserfahrung aufbauen

Generalistische Weiter-bildung im schulischen Unterricht

Inhaltlich auf ein eng gefasstes Berufsfeld oder branchenbezoge-nes Themengebiet fokussiert (z.B. Gärtne-rei, Carrosserie, Spital-verwaltung)

Auf ein etwas weiter gefasstes Berufsfeld oder ein grösseres Themengebiet bezogen (z.B. Betriebswirtschaft, Pflege, Elektrotechnik)

Bieten erfahrenen Berufsleuten die Mög-lichkeit, ihre erworbe-nen Fach und Füh-rungskompetenzen mit einem anerkannten Abschluss zu belegen

Bietet jungen Berufs-leuten die Möglichkeit, sich durch den Erwerb von theoretischem Fachwissen und berufs-übergreifenden Fach-kompetenzen beruflich höher zu qualifizieren

7.2. Höhere Fachschulen HF

Sowohl kantonale Bildungsinstitutionen als auch Privatschulen können Bildungsgänge auf Stufe Höhere Fachschule, HF anbieten. Grundlage für die Bildungsgänge sind Rahmenlehrpläne, die von Bildungsanbietern und Branchenverbänden ge-meinsam erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI, geneh-migt werden. Die Schulen müssen sich bei der Aus-gestaltung der Lehrgänge an die Vorgaben der Rah-menlehrpläne halten und werden vom Kanton beaufsichtigt. Dadurch sind die Bildungsgänge eid-genössisch anerkannt und führen zu einem ge-schützten Titel wie z.B. «Dipl. Betriebswirtschafter/in HF» oder «Dipl. Techniker/in HF».

Zur Zeit gibt es bewilligte Bildungsgänge in 52 Fach-richtungen. Sie sind im Berufsverzeichnis des SBFI abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch/bvz/hbb/index.html?lang=de

7.2.1. Studiengänge HF

Der Abschluss einer Höheren Fachschule führt zu einem eidgenössischen Diplom und berechtigt zum Tragen des entsprechenden geschützten Titels. Die Studiengänge der Höheren Fachschulen vermitteln innerhalb eines Fachgebietes generalistisch ausge-richtetes Fach- und Führungswissen. Sie dienen der Vorbereitung auf die Übernahme selbständiger Fach- und Führungsverantwortung im Beruf.

Für die Zulassung zum Studiengang wird im Allge-meinen ein Lehrabschluss mit EFZ in einem ein-schlägigen Beruf verlangt. Die Dauer der verlangten Berufserfahrung ist unterschiedlich. Sie beträgt sel-ten mehr als zwei Jahre, häufig weniger. Die Studi-engänge richten sich an jüngere, ambitionierte Be-rufsleute, die erste selbständige Fachverantwortung oder Führungsfunktionen anstreben und damit den Grundstein für ihre berufliche Karriere legen wollen. Es gibt sowohl berufsbegleitende als auch Vollzeit-Studiengänge. Vollzeitliche Bildungsgänge dauern mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitenden Bildungsgänge mindestens drei Jahre. In den voll-zeitlichen Ausbildungen sind üblicherweise Praktika

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Höhere Berufsbildung

enthalten, in berufsbegleitenden Bildungsgängen wird eine Berufstätigkeit im entsprechenden Gebiet mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent ver-langt.

7.2.2. Nachdiplomstudiengänge NDS HF

Nachdiplomstudiengänge an Höheren Fachschulen dienen einer weiteren fachliche Spezialisierung und Vertiefung oder dem Erwerb von zusätzlichem, ergänzenden Spezialwissen. Auch die Nachdiplom-studiengänge werden vom SBFI anerkannt. Die Absolventen und Absolventinnen erhalten ein eid-genössisch anerkanntes Diplom und dürfen den entsprechenden Titel führen wie z.B. «dipl. Business Analyst/in NDS HF», «dipl. Experte/-in in Anästhe-siepflege NDS HF».

Für die Zulassung zu einem Nachdiplomstudium HF wird üblicherweise ein Abschluss auf der Stufe Höhere Fachschule oder höher verlangt. Die Studi-engänge sind berufsbegleitend und können zwi-schen zwei und vier Semestern dauern.

7.2.3. Unterschiede zwischen Höheren Fachschulen und Fachhochschulen

Höhere Fachschulen Fachhochschulen

Stärkere Ausrichtung auf die berufsprakti-schen Kompetenzen, Berufspraxis wird verlangt, keine Berufs-matura

Zählen zur Hochschul-stufe und verlangen zur Zulassung eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität

Haben keinen For-schungsauftrag und die Bildungsgänge sind weniger wissenschaft-lich ausgerichtet

Haben einen For-schungsauftrag und ermöglichen weiterfüh-rende Studien an universitären Hoch-schulen

Geniessen nationale Anerkennung

Geniessen interna-tionale Anerkennung

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Die Hochschulstufe

8.1. Die Hochschullandschaft Schweiz

Die Hochschullandschaft Schweiz umfasst alle aner-kannten Fachhochschulen, Pädagogischen Hoch-schulen, Universitäten und Eidgenössischen Techni-schen Hochschulen. Das Studienkonzept entspricht dem System des europäischen Hochschulraums mit dem dreiteiligen Studienaufbau Bachelor – Master – Doktorat und die Studienleistungen werden in ECTS (European Transfer Credit Points) ausgewie-sen.

Die ECTS-Punkte dienen den europäischen Hoch-schulen dazu, ihre Studiengänge miteinander zu vergleichen und ermöglichen es den Studierenden, erworbene Studienleistungen an einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen. Ein ECTS-Punkt entspricht dabei einem studentischen Arbeitsauf-wand von 25 bis 30 Arbeitsstunden und ein Studien-jahr wird mit 60 ECTS-Punkten bewertet.

An allen Hochschulen werden zusätzlich zu den be-rufsqualifizierenden Grund- und Aufbaustudiengän-gen auch Weiterbildungsstudiengänge und -kurse angeboten. Weiter sind alle Hochschulen in ver-schiedenen Bereichen der Forschung tätig und bie-ten Dienstleistungen für Dritte an.

Anerkennung und Akkreditierung

Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue «Hochschul-förderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG» in Kraft. Dadurch stehen alle anerkannten Hochschu-len unter dem gleichen Gesetz und werden von einer gemeinsamen Rektorenkonferenz vertreten. Alle Hochschulen müssen sich bis nach Ablauf einer Übergangsfrist nach dem neuen Gesetz institu-tionell, d.h. als Schule, akkreditieren lassen, damit sie weiterhin das Recht haben, sich «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» zu nennen. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Schulen eidgenössisch anerkannt bleiben und die Titel ihrer Absolventen/-innen auch künftig ge-schützt sind.

Eine Liste der eigenössisch anerkannten Fachhoch-schulen ist hier zu finden: www.sbfi.admin.ch/fh/02145/02146/02147/index.html?lang=de.

Den aktuellen Stand der Akkreditierungen nach neuem Gesetz gibt es hier: www.aaq.ch.

8.2. Bachelor- und Master-Studiengänge an Schweizer Hochschulen

Bachelorstudium

Der Bachelor ist der erste Hochschulabschluss, dau-ert im Regelstudium drei Jahre und verlangt 180 ECTS-Kreditpunkte.

Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen sind in der Regel berufsqualifizierend und lösen das frü-here Fachhochschuldiplom ab. Zulassung: Berufs-maturität oder gymnasiale Maturität mit einjähriger Arbeitserfahrung (Praktikum); andere Möglichkeiten nach individueller Abklärung.

An universitären Hochschulen ist das Ziel des Ba-chelor-Studiums, die grundlegende wissenschaftli-che Bildung im jeweiligen Studienfach zu vermit-teln. Zulassung: Schweizerischer Maturitätsausweis oder Berufsmaturität mit Passerelle.

Folgende Bachelorgrade werden von allen Schwei-zer Hochschulen vergeben: • BA(BachelorofArts)• BSc(BachelorofScience)

Und folgende Bachelorgrade vergeben einzelne uni-versitäre Fakultäten:• BEng(BachelorofEngineering)• BLaw(BachelorofLaw)• BMed(BachelorofMedicine)• BTh(BachelorofTheology)

Masterstudium

Das an den Bachelor-Abschluss anschliessende Auf-baustudium wird konsekutives Masterstudium ge-nannt. Masterstudiengänge vermitteln zusätzliches vertieftes und spezialisiertes Wissen, dauern im Re-gelfall drei bis vier Semester und umfassen Studi-enleistungen im Umfang von 90 bis 120 ECTS-Punk-ten. Direkt zugelassen wird, wer ein schweizerisches Bachelor-Diplom des gleichen Hochschultyps und der gleichen Studienrichtung vorweisen kann. In al-len anderen Fällen kann der Erwerb von zusätzli-chen Kreditpunkten verlangt werden.

Neben den geradlinig auf einem Bachelor-Studium aufbauenden Masterstudiengängen gibt es speziali-sierte Masterstudien, die meist interdisziplinär sind

8. Die Hochschulstufe

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

Die Hochschulstufe

und thematische Spezialisierungen ermöglichen. Noch speziellere Formen sind die so genannten Joint Masters, die von mehreren Hochschulen, oft auch ausländischen, gemeinsam angeboten wer-den.

Folgende Mastergrade werden von allen Schweizer Hochschulen vergeben: • MA(MasterofArts)• MSc(MasterofScience)

Und folgende Mastergrade vergeben einzelne uni-versitäre Fakultäten:• MEng(MasterofEngineering)• MLaw(MasterofLaw)• MMed(MasterofMedicine)• MTh(MasterofTheology)

PhD (Doktorat)

Der Doktoratsabschluss (PhD) ist ein weiterer aka-demischer Grad nach dem Master. Er wird nur von den universitären Hochschulen vergeben. Voraus-setzung für das Doktorat ist in der Regel ein an-erkannter Masterabschluss einer universitären Hochschule mit guten Noten. Wer zum Doktorat zugelassen wird, entscheiden aber die Verantwort-lichen der entsprechenden universitären Hoch-schule und in Einzelfällen sind auch schon Absolventen/-innen von Fachhochschulen ange-nommen worden.

8.3. Nachdiplomstudiengänge und -kurse: MAS, DAS, CAS

MAS = Master of Advanced Studies

Die beliebteste und am weitesten verbreitete Wei-terbildung an Schweizer Hochschulen ist das drei bis vier Semester dauernde Nachdiplomstudium, das zum Bologna konformen Titel «Master of Ad-vanced Studies (MAS)» führt. Ein MAS wird mit dem Schreiben einer Masterarbeit abgeschlossen und verlangt zwischen 60 und 90 ECTS-Punkte. Die Studiengänge sind berufsbegleitend konzipiert und

es gibt vollständig modularisierte Formen, die aus drei bis vier voneinander unabhängigen Teilen bestehen, die einzeln abgeschlossen werden kön-nen.

Die Zulassung setzt einen Bachelor- oder Master-Abschluss voraus sowie mehrjährige Berufserfah-rung; andere Möglichkeiten nach individueller Ab-klärung.

MBA = Master of Business AdministrationEMBA = Executive Master of Business Administration

Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften können für Nachdiplomstudiengänge in Business Administ-ration auch die bekannten englischen Titel MBA = Master of Business Administration resp. EMBA = Executive Master of Business Administration verge-ben werden. Beide sind – wenn sie von einer Fach-hochschule oder Universität vergeben werden – vergleichbar mit einem MAS.

DAS = Diploma of Advanced Studies

Mit einem «Diploma of Advanced Studies (DAS)» schliessen berufsbegleitende Diplomstudiengänge ab. Sie umfassen mindestens 30 ECTS-Punkte und können entweder unabhängige Abschlüsse sein oder modularer Bestandteil eines MAS-Studien-gangs.

CAS = Certificate of Advanced Studies

Die berufsbegleitenden Zertifikatslehrgänge umfas-sen mindestens zehn ECTS-Punkte und schliessen mit einem «Certificate of Advanced Studies (CAS)» ab. Viele MAS-Studiengänge sind modular aufge-baut und bestehen aus drei bis vier CAS.

Die Zulassungsbedingungen zu einzelnen CAS- oder DAS-Lehrgängen sind teilweise etwas lockerer ge-staltet, sodass auch Personen ohne Bachelor-Ab-schluss zugelassen werden können. Allerdings ist dann die Fortsetzung bis zu einem MAS-Abschluss nicht immer möglich.

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

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Karriere Selbstmarketing

1. Kaufmännische Aus- und Weiterbildung1.1. Betriebswirtschaft1.2. Finanzplanung, Banken und Versicherungen1.3. Marketing, Kommunikation und Verkauf1.4. Personal, Organisation, Projekt- und

Prozessmanagement1.5. Rechnungswesen, Controlling, Treuhand, Steuern

2. Sprachschulen/-reisen/-aufenthalte2.1. Sprachen

3. Informatik3.1. Informatik

4. Industrie/Gewerbe4.2. Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr4.3. Logistik und Supply Chain Management 4.4. Gebäudetechnik4.5. Instandhaltung und Facility Management4.6. Elektrotechnik und Elektroinstallationen4.7. Maschinen- und Metallbau4.8. Innendekoration und Inneneinrichtung4.9. Baugewerbe und Architektur4.10. Fahrzeuge und Transportmittel

5. Gesundheit5.1. Gesundheit und Medizin

6. Bildung/Soziales6.1. Berufliche Erwachsenenbildung6.2 Bildung und Soziales

7. Gastronomie, Hotellerie und Tourismus7.1. Küche, Restauration, Hauswirtschaft, Reception

8. Privatschulen8.1. Privatschulen

9. Hochschulen9.1. Schweizer Hochschulen9.2. Management auf Master-Stufe

MBA, EMBA, MAS

10. Seminare10.1. Den Erfolg von Seminaren und

Trainings messen10.2. Seminare erfolgreich planen und

organisieren

11. Andere Aus- und Weiterbildungsbereiche11.1. Beauty, Fitness und Wellness

12. Berufliche Neuorientierung12.1. Berufliche Neuorientierung

13. Allgemeine Ratgeber13.1. So entscheiden Sie sich für den richtigen

Bildungsanbieter13.2. So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung

richtig13.3. So entscheiden Sie sich für den richtigen

Seminaranbieter

14. Ratgeber für Arbeitgeber14.1. Kooperationen zwischen Bildungsanbietern

und Unternehmen

Hier geht es direkt zu den Ratgebern.

Folgende Ratgeber gibt es auf ausbildung-weiterbildung.ch gratis zum Download