Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel · SSW Tiengen, 1.430 m SSW Munzingen, 517 m SSW...

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Bauen für Europa Grundlagen der Planungen Die Planungen im Detail Schutz von Mensch und Umwelt Schutz vor Lärm Die Basis der Zukunft. Von der Europäischen Union kofinanziert Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) Fazilität „Connecting Europe“ Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel Planfeststellungsabschnitt 8.2 Freiburg–Schallstadt

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Bauen für Europa

Grundlagen der Planungen

Die Planungen im Detail

Schutz von Mensch und Umwelt

Schutz vor Lärm

Die Basis der Zukunft.

Von der Europäischen Union kofinanziertTranseuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V)Fazilität „Connecting Europe“

Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel Planfeststellungsabschnitt 8.2

Freiburg–Schallstadt

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RotterdamKijfhoek

ZevenaarEmmerich

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Wiesbaden

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MechelenMontzen

Zeebrugge AntwerpGhent

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BaselOlten Brugg

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GotthardLötschberg

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Ausbaustrecke Karlsruhe–Basel im Korridor Rotterdam–Genua

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RotterdamKijfhoek

ZevenaarEmmerich

Oberhausen

Cologne

Wiesbaden

Aachen

Mannheim

MechelenMontzen

Zeebrugge AntwerpGhent

Karlsruhe

Offenburg

Freiburg

BaselOlten Brugg

Berne

Domodossola

Novara

Alessandria

Genoa

Arquata

Milan

ChiassoLuino

GotthardLötschberg

Duisburg

Bellinzona

Amsterdam

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Die Kapazität der Strecke ist allerdings bereits heute nahezu ausgeschöpft, gleichzeitig wird ihr Stellenwert als nördlicher Zulauf zu der Neuen Eisen-bahn-Alpentransversalen (NEAT) in der Schweiz in den kommenden Jahren noch weiter an Bedeutung gewinnen. Verkehrsprognosen sagen voraus, dass der Schienenverkehr durch die neuen Schweizer Basistunnel Lötschberg und Gotthard weiter zunehmen wird.

Der Ausbau dieser Strecke hat eine sehr hohe verkehrspolitische Bedeu-tung. Die Bahn verfolgt mit dem Projekt Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel drei zentrale Ziele:

1. Erhöhung der Streckenkapazität, um den prognostizierten Mehrverkehr auf der Rheintalbahn aufnehmen zu können.

2. Entmischung der Verkehre, das heißt die Trennung der schnellen Züge des Fernverkehrs von den langsameren Zügen des Nah- und Güterverkehrs. So entfallen gegenseitige Beeinträch-tigungen im Betrieb in Folge unter-schiedlicher Fahrgeschwindigkeiten von Zügen.

3. Qualitative Verbesserung für die Reisenden, das heißt deutlich kür-zere Reisezeiten durch die Erhöhung der maximalen Geschwindigkeit für den Personenfernverkehr auf 250 Kilometer pro Stunde.

Um der prognostizierten Verkehrsent-wicklung quantitativ sowie qualitativ Rechnung zu tragen, sehen die Pla-nungen einen durchgängig vierglei-sigen Ausbau der Strecke vor. Der Personenfern- und nahverkehr wird

zukünftig im Bereich von Offenburg bis Hügelheim die beiden vorhandenen Gleise der Rheintalbahn nutzen. Der Güterverkehr wird bis auf wenige Züge im Lokalverkehr in diesem Bereich auf den neuen Gleisen entlang der Bundes-autobahn A5 (A5) geführt.

Für die Fahrt zwischen Karlsruhe und Basel benötigen Reisende künftig nur rund 70 Minuten und damit etwa eine halbe Stunde weniger als heute. Die Ausbau und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel wird jedoch nicht nur den Zielen und Anforderungen des Fern- und Güterverkehrs gerecht, sondern ermög-licht zugleich die Weiterentwicklung der Nahverkehrskonzeptionen und da-mit die infrastrukturelle Anbindung der Region an die Ballungszentren.

Bauen für Europa: Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel

Die im 19. Jahrhundert erbaute Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel zählt zu den wichtigsten Nord- Süd-Magistralen der Deutschen Bahn AG. Sie wird täglich von mehr als 300 Zügen des Nah-, Fern- und Güterverkehrs befahren. Die als Rheintalbahn bezeichnete Strecke verbindet die Ballungsräume des Rhein gebietes und setzt sich nach Süden in den Schweizer Raum und weiter in die Industrieregionen Norditaliens fort.

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Grundlagen der Planungen

ICE und TGV auf dem bereits fertiggestellten Abschnitt der Ausbau- und Neubaustrecke bei Sinzheim

Deutsche Bahn (DB) erstellt Unterlagenfür den Planfeststellungsantrag

Eisenbahn-Bundesamt prüft alle Sachverhalte

Antrag wird beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht(= Beginn des Verfahrens nach Vollständigkeitsprüfung)

Eisenbahn-Bundesamt erlässt Planfeststellungsbeschluss(Zustellung und Offenlage der Unterlagen bei der Anhörungsbehörde.

Zustellung kann bei mehr als 50 Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.)

Anhörungsverfahren durch die zuständige Behörde(Regierungspräsidium)

Öffentliche Auslegung der Unterlagen für einen Monat (Beginn der Veränderungssperre)

Einreichen von Einwendungen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden (bis zu einem Monat nach Auslegung)

Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange (bis zu drei Monate nach Eingang Benachrichtigungsschreiben)

Erwiderungen zu den Einwendungen und Stellungnahmen durch die DB Erörterungstermin mit Einwendern, Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange

Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde

Neustart der Planungen

Die Teilstrecke zwischen Freiburg und Schallstadt war bereits 2009 Gegenstand eines Planfeststel-lungsverfahrens. Stellungnahmen von Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange (TöB) wurden im eigens gegründeten Projekt-beirat diskutiert und mündeten letztendlich in der sogenannten Kernforderung 3. Die Folge ist übergesetzlicher Schallschutz (so-genannter Vollschutz) zwischen Riegel und Tiengen.

Um das Verfahren für alle Betei-ligten besser handhabbar zu ma-chen, stellt die DB Netz AG als Vor-habenträgerin einen neuen Plan-feststellungsantrag. Dadurch kann die betroffene Bevölkerung von der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 25 Abs. 3 Verwal-tungsverfahrensgesetz (VwVfG) profitieren.

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Der Planfeststellungsbeschluss ent-spricht damit, vereinfacht ausgedrückt, einer sehr umfangreichen Baugeneh-migung. Die rechtliche Grundlage für die Planungen sind der Bundesver-kehrswegeplan (BVWP) und der Be-darfsplan zum Bundesschienenwege-ausbaugesetz (BSWAG), mit denen der Gesetzgeber entschieden hat, für welche Vorhaben ein Bedarf besteht. Um den künftigen Verkehrsentwick-lungen, den steigenden Ansprüchen an die Verkehrsinfrastruktur und einer umweltfreundlichen Gestaltung der Verkehrsabläufe Rechnung zu tragen, liegt den Planungen die aktuell verfüg-bare Verkehrsprognose zugrunde. Die-se wird bei der Dimensionierung des Schall- und Erschütterungsschutzes sowie bei der Beurteilung der Umwelt-

Bei der Planung komplexer Vorhaben wie dem Aus- und Neubau der Rheintalbahn gilt es, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffent-lichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und wider-strebende Interessen auszugleichen. Das Planfeststellungsverfahren schließt all diese Aspekte in einem einzigen Verfahren ein, ohne dass es weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf.

verträglichkeit, der Fauna-Flora-Habi-tat-/Vogelschutzverträglichkeit sowie bei der Dimensionierung von Kompen-sationsmaßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt be-rücksichtigt.

Die insgesamt neun Streckenabschnitte der Ausbau- und Neubaustrecke Karls-ruhe–Basel wurden aufgrund ihrer Län-ge, der Vielzahl der Betroffenen und der unterschiedlichen örtlichen Ver-hältnisse weiter in einzelne Planfest-stellungsabschnitte (PfA) unterteilt. Im Streckenabschnitt 8 zwischen Ken-zingen und Müllheim, der in fünf PfA unterteilt ist, erfolgt die Umfahrung der Freiburger Bucht mit zwei neuen Gleisen. Die Trasse führt entlang der A5 und wird vom Güterverkehr genutzt.

Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), durch das auch der Planfeststellungs-beschluss erlassen wird. Das Regie-rungspräsidium Freiburg führt im Rah-men des Planfeststellungsverfahrens das Anhörungsverfahren durch.

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Umkirch

Tiengen Munzingen

Mengen

Mengener TunnelLehen

Breisachbahn

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294

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Opfinger SeeHochdorf

Holzhausen

N

Opfingen

K 9853

PFA 8.1

km 195,889

km 212,875

Ausbaustrecke

Schallschutzwand (SSW)

Galerie

Habitatschutzwand

Schienenstegdämpfung (SSD)

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7K 9860

1 km

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PFA 8.2 PFA 8.3

SSW Tuniseen, 1.051 m

SSW Holzhausen–Benzhausen, 1.036 m

Galerie Benzhausen, 590 m

SSW Benzhausen, 335 m

Galerie Hochdorf, 1.175 m

SSW Hochdorf, 865 m

SSW GE Hochdorf–Mundenhof, 3.900 m(GE Hochdorf: 1.125 m, Tierhyg. Institut: 365 m,Landwasser: 460 m, Lehen: 1.545 m,Mundenhof: 405 m)

Straßenüberführungen (SÜ) Eisenbahnüberführungen (EÜ) Andere Neu-/Umbaumaßnahmen

SÜ Anschlussstelle Freiburg-Nord

SÜ Bundesstraße B 294

SÜ Hanfreezbach

SÜ Anschlussstelle Freiburg-Mitte

SÜ Bundesstraße B 31a

SÜ Mühlenbach

SÜ Gemeindeverbindungsstraße Mundenhofer Straße

SÜ Kreisstraße K 9853 und Grünbrücke

SÜ Grünbrücke

EÜ Seestraße

EÜ Mooswaldstraße

EÜ Hanfreezbach

EÜ Breisachbahn

EÜ Kreisstraße K 9860

EÜ Dreisam

EÜ Mühlenbach

EÜ Waltershofer Weg und Landwassergraben

EÜ Mühlebach

Rettungsplatz Tunnelportal Nord

Tank- und Rastanlage Breisgau

Landesstraße L 187

Rettungsplatz Notausstieg an L 187

Wirtschaftsweg

Rettungsplatz Notausstieg an Wirtschaftsweg

1

2

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SÜ Bundesstraße B 3110

SÜ Anschlussstelle Freiburg-Süd

SÜ Wirtschaftsweg Mühlebach

SÜ Gemeindeverbindungsstraße Alter Weg

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SSW Forellenhof/Umkirch, 1.975 m8

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EÜ Wirtschaftsweg10

EÜ Wirtschaftsweg Unterm Gaisenrain

EÜ Brunnengraben

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Schallschutzmaßnahmen

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Kreisstraße K 4980/K 9862

Rettungsplatz Tunnelportal Süd

Habitatschutzwand, 1.290 m

Habitatschutzwand, 905 m

7

8

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10

9

10

Galerie Mundenhof, 185 m

SSW Mundenhof/Rieselfeld, 265 m

SSW Mooswald, 1.751 m

SSW Tiengen, 1.430 m

SSW Munzingen, 517 m

SSW Mengen, 957 m

SSD Holzhausen–Tiengen, 12.921 m

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Geschwindigkeit von 160 Kilometer pro Stunde ausgelegt. Die Strecke wird jedoch im Regelbetrieb ausschließlich dem Güterverkehr dienen und ist daher ohne Verkehrsstationen geplant. Der Personenverkehr fährt weiterhin auf der Rheintalbahn.

Bauliche Meisterleistung: Verkehrswege im Tandem

Im Einklang mit der Raumordnung werden die beiden Verkehrswege Auto-bahn und Schiene im PfA 8.2 zugun-sten von Nutzflächen eng aneinander

gebunden. Durch die Bündelung ergeben sich weitläufige bautechnische Heraus-forderungen:

Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen, Richtlinien und Regelwerke

Geplanter sechsspuriger Ausbau der A5

Geringer Abstand der baulichen Anla-gen: stellenweise zwischen 0 und 10 Metern

Die Güterumfahrung orientiert sich auch im Höhenprofil an der A5. Die neue Stre-cke kreuzt Verkehrswege und Gewässer auf die gleiche Art und Weise wie die Autobahn.

Details der Planungen zwischen Freiburg und Schallstadt

Der PfA 8.2 ist Bestandteil derneuen Güterstrecke zur Umfah-rung der Freiburger Bucht.

Auf einer Länge von insgesamt rund 17 Kilometern durchquert der PfA 8.2 auf der Westseite das Freiburger Stadtge-biet bis Schallstadt. Die Neubaustrecke verläuft hier durchgehend parallel zur A5, biegt jedoch südlich des Mengener Tunnels in einem Trogbauwerk von der Autobahn in Richtung Osten zur Rheintalbahn ab.

Die Gleise der autobahnparallelen Neubaustrecke sind für eine maximale

Die Neubaustrecke wird parallel zur A5 geführt.

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Mengener TunnelLehen

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K 9853

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km 195,889

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Ausbaustrecke

Schallschutzwand (SSW)

Galerie

Habitatschutzwand

Schienenstegdämpfung (SSD)

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PFA 8.2 PFA 8.3

SSW Tuniseen, 1.051 m

SSW Holzhausen–Benzhausen, 1.036 m

Galerie Benzhausen, 590 m

SSW Benzhausen, 335 m

Galerie Hochdorf, 1.175 m

SSW Hochdorf, 865 m

SSW GE Hochdorf–Mundenhof, 3.900 m(GE Hochdorf: 1.125 m, Tierhyg. Institut: 365 m,Landwasser: 460 m, Lehen: 1.545 m,Mundenhof: 405 m)

Straßenüberführungen (SÜ) Eisenbahnüberführungen (EÜ) Andere Neu-/Umbaumaßnahmen

SÜ Anschlussstelle Freiburg-Nord

SÜ Bundesstraße B 294

SÜ Hanfreezbach

SÜ Anschlussstelle Freiburg-Mitte

SÜ Bundesstraße B 31a

SÜ Mühlenbach

SÜ Gemeindeverbindungsstraße Mundenhofer Straße

SÜ Kreisstraße K 9853 und Grünbrücke

SÜ Grünbrücke

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EÜ Mooswaldstraße

EÜ Hanfreezbach

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EÜ Kreisstraße K 9860

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EÜ Mühlenbach

EÜ Waltershofer Weg und Landwassergraben

EÜ Mühlebach

Rettungsplatz Tunnelportal Nord

Tank- und Rastanlage Breisgau

Landesstraße L 187

Rettungsplatz Notausstieg an L 187

Wirtschaftsweg

Rettungsplatz Notausstieg an Wirtschaftsweg

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Kreisstraße K 4980/K 9862

Rettungsplatz Tunnelportal Süd

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Neue Brücken, Straßen und Wege

Zahlreiche Straßen, Wirtschaftswege und Gewässer kreuzen bereits heutedie A5. Viele davon werden neu errich-tet oder angepasst. Dies erfordert die neue Zugstrecke der Güterumfahrung in paralleler Lage zur Autobahn. Insge-samt zwölf Eisenbahnüberführungen (EÜ) und 18 Straßenüberführungen (SÜ) baut die Bahn neu. Die wichtigs-ten Bauten sind in der Kartenübersicht von Norden nach Süden durchnumme-riert und aufgelistet.

Eine hohe verkehrliche Bedeutung hat die Autobahnraststätte Breisgau. Ihre Zu- und Abfahrten werden zeitweise verlegt und damit ein bau paralleler Betrieb sichergestellt. Weitere Bau-maßnahmen umfassen den Neubau von Durchlässen für Bachläufe, Schall-schutzwände und Galeriebauwerke.

Massenkonzept

Die beim Bau der neuen Trasse abge-tragenen Erdmassen werden je nach Eignung zur Anschüttung von Brücken-widerlagern oder zur Herstellung des Bahndamms in diesem oder einem benachbarten Streckenabschnitt wie-derverwendet. Für zukünftige Anforde-rungen ungeeigneter Boden wird aus-getauscht, gegebenenfalls aufbereitet und für andere Zwecke verwendet. Ein Teil des Materials wird aufgrund naturbedingter Belastungen oder unge-eigneter Beschaffenheit entsorgt. Bau-

stoffe aus dem Rückbau von Gebäuden oder Straßen werden auf ihre Bela-stung hin untersucht und den gesetz-lichen Bestimmungen entsprechend wieder eingebaut oder entsorgt.

Sicherheit

Beim Bau von Schienenwegen schreibt das EBA Sicherheitsmaßnahmen für die Selbst- und Fremdrettung, zur Brandbekämpfung und für die tech-nische Hilfeleistung (Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Leben) vor.

Im PfA 8.2 sind Rettungswege auf freier Strecke parallel zum Schienen-weg vorgesehen. Zufahrten über öf-fentliche Straßen und Wege sowie über Haltebuchten der parallel verlaufenden

A5 stellen die Erreichbarkeit der Rettungswege sicher.

Der Tunnel Mengen beinhaltet spezi-fische Sicherheitskomponenten, wel-che gemäß der geltenden Vorgaben und Richtlinien des Eisenbahn-Bun-desamtes und der Bahn umgesetzt werden. In jedem der beiden separa-ten Tunnelsegmente sind beleuchtete Rettungswege zur Selbst- und Fremd-rettung neben dem Gleis vorgesehen. Diese Rettungswege münden späte-stens nach 500 Metern in einen der Notausstiege oder einen der Tunnel-portale. Dort werden Rettungsplätze mit Zugang zum öffentlichen Straßen-netz vorgesehen. Technische Einrich-tungen wie Fluchtwegkennzeichnung, Notrufeinrichtungen, Bahnerdung und autarke Löschwasserversorgung ergän-zen das Konzept.

Tunnel Mengen

Der Mengener Tunnel hat eine Länge von insgesamt rund 2.200 Metern. Im Gegensatz zum son-stigen Streckenverlauf mit zwei Gleisen auf einem Schotterbett liegend, verlaufen sie hier auf einer festen Fahrbahn. Der Tun-nel ist eines der ersten Bauwerke, das im Abschnitt 8.2 realisiert wird. Die Arbeiten beginnen direkt nach der Einrichtung der Baustraßen und der Baustellen-einrichtungsflächen.

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Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Dabei werden die Auswirkungen eines Bauvorhabens insbesondere auf Men-schen, Tiere, Pflanzen, Boden, Was-ser, Luft, Klima, die Landschaft, Kul-tur- und Sachgüter sowie die Wech-selwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern umfassend ermittelt, analysiert und bewertet.

Weitere Gutachten bewerten die Aus-wirkungen des Bauvorhabens auf die betroffenen FFH- und Vogelschutzge-biete (FFH- und Vogelschutzgebiets-Verträglichkeitsstudien) und auf streng geschützte Tierarten (spezielle arten-schutzrechtliche Prüfung). Aus diesen verschiedenen Gutachten wird der so-genannte Landschaftspflegerische Be-gleitplan (LBP) erarbeitet. Darin sind unter anderem die Eingriffsbewertung, die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Vermei-dungs- und Schadensbegrenzungsmaß-nahmen sowie alle Artenschutz- und sonstigen Kompensationsmaßnahmen enthalten. Die Bündelung der Neubau-strecke mit der A5 ist bereits eine sol-che Verminderungsmaßnahme. Neue Beeinträchtigungen beschränken sich auf Bereiche, die bereits stark vorbe-

lastet sind. Die Bahn reduziert den Flä-chenverbrauch weitestmöglich, indem sie abschnittsweise Wände zum Abkom-mensschutz einsetzt und so den Abstand zwischen Autobahn und Neubaustrecke (NBS) verringert. Zwei Grünbrücken mindern zusätzlich die Zerschneidungs-wirkung in Ost- Westrichtung durch beide Verkehrswege (A5 und NBS).

Die beim Bau der Neubaustrecke ent-stehenden Eingriffe in den Naturhaus-halt wurden im Zuge der technischen Planung bereits so weit wie möglich minimiert. Die Kompensation der ver-bleibenden Eingriffe erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Na-turschutz- sowie Forstbehörden und der Landwirtschaft. Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nur im erfor-derlichen Umfang in Anspruch genom-men. Bei den geplanten Kompensations-maßnahmen im PfA 8.2 handelt es sich beispielsweise um Gewässerrenaturie-rungen an der Dreisam, Entsiegelung und Begrünung von Flächen, Pflanzung von Leitstrukturen, naturnahe Gestal-tung der verlegten Gewässer sowie den Bau einer Grünbrücke über die Neubau-strecke und die A5.

Dazu zählen insbesondere das Bundes-naturschutzgesetz und die Waldgesetze, aber auch weitere Gesetze und Richt-linien unter anderem zum Schutz von Boden, Wasser und Luft. Auch euro-päische Richtlinien, zum Beispiel die „Fauna-Flora-Habitat“ (FFH) sowie die EU-Vogelschutzrichtlinie müssen von den Planern berücksichtigt werden. Das Eisenbahn-Bundesamt legt den Umgang mit den Themen Natur und Umwelt in einer Verwaltungsvorschrift, dem soge-nannten „Umweltleitfaden“, fest.

Die Umweltplanung ist ein wesent-licher Bestandteil der Planfeststel-lungsunterlagen. Der Umfang der Un-tersuchungen für die Umweltplanung wird in einem vorgelagerten Verfah-rensschritt, dem sogenannten Scoping, zusammen mit den Naturschutzbehör-den und -verbänden festgelegt. Alle Gutachten werden von unabhängigen Gutachtern erstellt.

Die Grundlage für die Umweltplanung sind umfangreiche Kartierungen der Pflanzen- und Tierwelt des Untersu-chungsraums. Eine zentrale Funktion innerhalb der Umweltplanung hat die

Schutz von Mensch und Umwelt

Der verantwortungsvolle Umgang mit Natur und Umwelt ist der Deutschen Bahn ein wichtiges Anliegen. Bei Bauprojekten ist eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zu Umwelt- und Naturschutz zu beachten.

Die Grünbrücke reduziert die Zerschneidungswirkung und ermöglicht ein sicheres Überqueren.

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Vollschutz der Anwohner durch moderne Schall-schutzwände und -galerien.

In einem Schallgutachten – von einem unabhängigen Gutachter erstellt – wer-den die Schallimmissionswerte und die Veränderung durch die Baumaßnahme errechnet. Aus den Ergebnissen dieses Gutachtens und den berechneten Wer-ten werden Maßnahmen abgeleitet, die die Einhaltung der Grenzwerte ermög-lichen.

Im PfA 8.2 sieht die Deutsche Bahn vor, den Güterverkehr über die Neu-baustrecke abzuwickeln, während die Rheintalbahn zwischen Kenzingen und Knoten Hügelheim dem Personenver-kehr vorbehalten bleibt. Entsprechend den Beschlüssen des Deutschen Bun-destags zur Kernforderung 3, hebt die Vorhabenträgerin den eingesetzten Schallschutz auf der Neubaustrecke zwischen Teningen und Mengener Tunnel deutlich über das gesetzlich geforderte Schutzniveau an. Sie stellt damit den sogenannten Vollschutz her. Folgende Faktoren werden dabei zu-grunde gelegt:

Keine passiven Schallschutz-maßnahmen

Keine Anwendung des besonders überwachten Gleises (BüG)

Ausschließliche Berücksichtigung des alten Wagenmaterials mit Gussklotz-bremsen

Einsatz von Schallschutzgalerien und Schallschutzwänden

Schienenstegdämpfung als aktive Schallschutzmaßnahme

Insgesamt setzt die Bahn im PfA 8.2 auf 1,95 Kilometern Schallschutzgalerien ein und baut Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von über 14 Kilo-metern Länge. Moderne Schienensteg-dämpfungen reduzieren die Emissionen dauerhaft zusätzlich um zwei dB(A).

Durch die im § 41 Abs. 1 BImSchG gesetzlich verankerte sogenannte Lärmvorsorge soll sichergestellt wer-den, dass „beim Bau oder der wesent-lichen Änderung von Eisenbahnen kei-ne schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorge-rufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“. Die er-laubten Schallimmissionswerte sind in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) verbindlich festgelegt. Wer-den die zulässigen Grenzwerte über-schritten, sind aktive und/oder passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Aktiv nennt man Maßnahmen, die di-rekt an der Schallquelle wirken; Bei-spiele hierfür sind Schallschutzwände oder -wälle. Passive Maßnahmen sind dagegen schalltechnische Verbesse-rungen an Gebäuden wie zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern. Grundsätzlich gilt ein Vorrang der ak-tiven vor den passiven Maßnahmen. Da im PfA 8.2 der Vollschutz umge-setzt wird, kann auf passive Maßnah-men verzichtet werden.

Schutz vor Lärm

Die durch den Betrieb einer neuen Eisenbahnstrecke zu erwartenden Schallimmissionen müssen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden.

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Impressum

Herausgeber:DB Netz AG

Großprojekt Karlsruhe–BaselSchwarzwaldstraße 82

76137 KarlsruheTelefon: 0761 212-4504

E-Mail: michael.bressmer@ deutschebahn.com

www.deutschebahn.com

Weitere Informationen unter:www.karlsruhe-basel.de

Titel: A5 und Neubaustrecke mit Schallschutzgalerie im

Bereich Mundenhof

Foto:DB Netz/Robert Mosbacher (S. 3)

Änderungen vorbehalten,Einzelangaben ohne Gewähr.

Stand Juni 2018

Die nächsten Schritte

Die Planung für den PfA 8.2 wird im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Bürgerinnen und Bürger werden so in den Planungsprozess einbezogen. Die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Unterlagen für das Planfeststellungsverfah-ren ein, das die Deutsche Bahn beim EBA beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Planung offenge-legt und dort eingebrachte Einwendungen erörtert. Sobald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, werden mögliche Auflagen und eventuelle Änderungen in die soge-nannte Entwurfsplanung eingearbeitet. Danach beginnen die Ausschreibungen für die Baumaßnahmen. Die Bauzeit, inklusive der technischen Ausrüstung, wird voraussichtlich

sechs bis sieben Jahre in Anspruch nehmen. Hinzu kom-men noch die vielfältigen Tests zur Inbetriebnahme. Punk-tuell müssen bereits im Vorfeld der eigentlichen Bautätig-keit aus Artenschutzgründen vorgezogene Naturschutz-maßnahmen durchgeführt werden.

Trotz vorausschauender Planung und entsprechender Vor-kehrungen lassen sich Auswirkungen durch die Baumaß-nahmen nicht vollständig vermeiden. Die während der Bauzeit notwendigen Verkehrsumleitungen werden mit der zuständigen Verkehrsbehörde abgestimmt und festgelegt. Oberstes Ziel der Bahn ist es, vorübergehend entstehende Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

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