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AUSBILDUNG 2015 L E H R G A N G S P R O G R A M M

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AUSBILDUNG 2015

L E H R G A N G S P R O G R A M M

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Wir arbeiten nach anerkannten Qualitätsstandards:

Die überbertiebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr wird mit Mitteln desEuropäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes NRW unterstützt.

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Lehrgangsprogramm 2014/2015Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e. V.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V. ist eine ge-meinnützige Einrichtung zur Aus- und Weiterbildung vonMitarbeitern der Bauindustrie. In einer Vielzahl von Lehrgängenwerden in den Ausbildungszentren Auszubildende und Fachkräfteder Bauindustrie aus- und weitergebildet:

In seinen drei Ausbildungszentren Essen, Hamm und Kerpen verfügtdas Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V. übergroßzügige Anlagen zur Durchführung der im Programmaufgeführten Lehrgänge. Auf den rund 1.000 Aus- undFortbildungsplätzen werden jährlich für über 10.000 Teilnehmer rund150.000 Tagewerke geleistet.

Den Ausbildungszentren sind freundlich eingerichtete Gästehäuser,in denen die Teilnehmer für die Dauer der Lehrgänge wohnenkönnen, angegliedert. Während der Lehrgänge werden dieTeilnehmer in den Ausbildungszentren verpflegt. Auszubildendenvon Bauunternehmen entstehen für Lehrgänge, Verpflegung undUnterkunft im Gästehaus keine Kosten. Die hierfür anfallendenAufwendungen werden zum großen Teil durch den Tarifvertrag überdie Berufsbildung im Baugewerbe in Zusammenarbeit mit derSOKA - Bau in Wiesbaden getragen.

Die baumaschinentechnische Aus- und Fortbildung wird seit über 50Jahren im Ausbildungszentrum Essen durchgeführt. Auf 40.000 m2

Fläche stehen den Lehrgangsteilnehmern zu ÜbungszweckenBaumaschinen für den Hoch- und Tiefbau zur Verfügung.

Die Lehrgänge und Seminare werden von besonders qualifiziertenFachleuten durchgeführt, die eine Meisterprüfung abgelegt bzw. denAbschluss eines Technikers, Ingenieurs oder Kaufmannes erlangthaben und als Ausbilder über langjährige Erfahrungen verfügen. Beider Unterrichtsgestaltung kommen moderne Lehrmittel zumEinsatz. Die Ausbilder verfügen über die nach derAusbildereignungsverordnung (AEVO) geforderten berufs- undarbeitspädagogischen Kenntnisse. Sie werden durch den Besuchvon Seminaren ständig mit neuesten bautechnischen Entwicklungensowie mit arbeitspädagogischen Fragen vertraut gemacht.

BerufsförderungswerkBauindustrie NRW e.V.

Uhlandstraße 56, 40237 DüsseldorfGeschäftsführer: Dr.-Ing. Bernd Garstka

Telefon: (0211) 67 03 - 245Telefax: (0211) 67 03 - 109

E-Mail: [email protected]: www.berufsbildung-bau.de

Ausbildungszentrum der Bauindustriein Essen

Lüschershofstraße 71-73, 45356 EssenLeiter: Dr. Karl-Heinz Bässler

Telefon: (0201) 83 441 - 0Telefax: (0201) 83 441 - 50

E-Mail: [email protected]: www.abzessen.de

Ausbildungzentrum der Bauindustrie in Hamm

Bromberger Straße 4 - 6, 59065 HammLeiter: Dipl.-Ing. Gerhard Geske

Telefon: (0 23 81) 395 - 0Telefax: (0 23 81) 395 - 111

E-Mail: [email protected]: www.abzhamm.de

Ausbildungszentrum der Bauindustriein Kerpen

Humboldtstraße 30 - 36, 50171 KerpenLeiter: Dipl.-Ing. Ulrich Goos

Telefon: (0 22 37) 56 18 - 0Telefax: (0 22 37) 69 69 550

E-Mail: [email protected]: www.abzkerpen.de

Vorwort

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Anmeldungen zu den Lehrgängen sind formlos zu richten an das:

Auf Anfrage werden gerne nähere Auskünfte erteilt sowieProspektmaterial zugesandt.

Seit dem 1. Juli 1994 wurde durch die generelle Aufhebung derArbeitszeitordnung (Art. 21 Satz 3 Nr. 1 ArbZRG) auch dasBeschäftigungsverbot für Frauen im Bauhauptgewerbe (§16 Abs.2Arbeitszeitordnung) beseitigt. Damit dürfen Frauen auch mit den„eigentlichen Betriebsarbeiten des Bauhauptgewerbes“ beschäftigtwerden.

(Dipl.-Ing. Martin Schlegel)

Vorsitzenderdes Berufsförderungswerkes der Bauindustrie NRW

Berufsförderungswerk derBauindustrie NRW e. V.Postfach 10 54 62, 40045 DüsseldorfTelefon (0211) 67 03 - 245Telefax (0211) 67 03 - [email protected]

(Dr.-Ing. Bernd Garstka)

Geschäftsführerdes Berufsförderungswerkes der Bauindustrie NRW

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Inhalt 1. Allgemeine Informationen

1.1 Berufe in der Bauindustrie 8■ gewerbliche Berufe 8

● Stufenausbildung 8● weitere Berufe 9

■ technische Berufe 9■ kaufmännische Berufe 9

1.2. Ausbildung mit Ergänzungen (Doppelqualifikation)1.2.1 Ausbildung in der Bauindustrie mit “Fachabitur” im

● ABZ Essen 10● ABZ Hamm 10● ABZ Kerpen 10

1.2.2 Dualer Studiengang Bauingenieurwesen 10

1.3. Finanzierung der Ausbildung durch die SOKA-Bau 10

1.4. Tarifliche Informationen 11

1.5. Checkliste zur Ausbildung 12

1.6. Starke Argumente für die Ausbildung 16

2. Lehrgänge

2.1 Lehrgänge nach der Stufenausbildungs-Verordnung Bau 182.1.1 Grundlehrgang „Bau“:

Berufsbezogene Grundbildung Bautechnik 182.1.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungs-

jahres mit Ausbildungsvertrag nach der Stufenaus-bildungs-Verordnung 19

2.1.3 Lehrgang zur besonderen beruflichen Fortbildung(Spezialisierung) für Auszubildende des 3. Ausbil-dungsjahres mit Ausbildungsvertrag nach der Stufen-ausbildungs-Verordnung 19

2.2 Lehrgänge für gewerbliche Auszubildende 202.2.1 Lehrgänge für Auszubildende in Metallberufen 20

2.2.1.1a Lehrgang „Metall“ für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 20

2.2.1.1b Lehrgang für Mechatroniker-Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 20

2.2.1.2 Lehrgang „Metall“ für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 20

2.2.1.3 Lehrgang „Metall“ für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 21

2.2.1.4 Lehrgang „Metall“ für Auszubildende des 4. Ausbildungsjahres 21

2.2.2 Lehrgänge für Auszubildende als Land- und Bau-maschinenmechatroniker 212.2.2.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 212.2.2.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 222.2.2.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 222.2.2.4 Lehrgang für Auszubildende des 4. Ausbildungsjahres 22

2.2.3 Lehrgänge für Auszubildende in Elektroberufen 22

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2.2.3.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 232.2.3.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 232.2.3.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 232.2.3.4 Lehrgang für Auszubildende des 4. Ausbildungsjahres 23

2.2.4 Lehrgänge für Auszubildende zum Baugeräteführer 242.2.4.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 242.2.4.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 242.2.4.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 24

2.2.5 Lehrgänge für Isolierer-Auszubildende im Bereich der Industrie 252.2.5.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 252.2.5.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 252.2.5.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 26

2.2.6 Lehrgänge für Auszubildende im Fassadenbau 262.2.6.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 262.2.6.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 272.2.6.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 27

2.2.7 Lehrgänge für Asphaltbauer-Auszubildende 282.2.7.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 282.2.7.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 282.2.7.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 28

2.2.8 Lehrgänge für Bauwerksmechaniker-Auszubildende 292.2.8.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 292.2.8.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 292.2.8 3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 30

2.2.9 Lehrgang für Trockenbaumonteur-Auszubildende 302.2.9.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 302.2.9.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 302.2.9.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 30

2.2.10 Lehrgänge für Bauwerksabdichter-Auszubildende 312.2.10.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres 312.2.10.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres 312.2.10.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres 31

2.2.11 Maschinenführer-Lehrgang für Auszubildende 322.2.11.1 Grundkurs 322.2.11.2 Aufbaukurs 32

2.3 Lehrgänge für technische Auszubildende 332.3.1 Ausbildung von Bauzeichnern 33

2.3.1.1 Zeichen-Lehrgänge für Bauzeichner-Auszubildende 33

2.3.1.2 Grundlagenpraktika für Bauzeichner-Auszubildende 34

2.3.1.3 Vertiefungspraktikum für Bauzeichner-Auszubildende 35

2.3.1.4 Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre für Bauzeichner 35

2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 362.3.1.6 EDV-Grundkurs 372.3.1.7 CAD-Grundkurse 38

2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 382.3.1.7.2 CAD-Grundkurs mit „AutoCAD“ 38

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Inhalt 2.4 Lehrgänge für kaufmännische Auszubildende

2.4.1 Überbetriebliche baukaufmännische Lehrgänge 402.4.1.1 Lehrgänge für kaufmännische Auszubildende des

1. Ausbildungsjahres 402.4.1.2 Lehrgänge für kaufmännische Auszubildende des

2. Ausbildungsjahres 412.4.2 EDV-Führerschein für kaufmännische Auszubildende 412.4.3 Baupraktika für kaufmännische Auszubildende 422.4.4 Lehrgänge für kaufmännische Auszubildende im

letzten Ausbildungsabschnitt 422.4.5 Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung

für Industriekaufleute 432.4.6 Präsentationstechniken mit Hilfe von MS PowerPoint 43

3. Die Ausbildungszentren der Bauindustrie

3.1 Allgemeine Informationen 44

3.2 Anfahrtsskizzen zu unseren Ausbildungszentren 453.2.1 ABZ Essen 453.2.2 ABZ Hamm 463.2.3 ABZ Kerpen 47

4. Lehrgangsanmeldung 48

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Allgemeine Hinweise zur Ausbildung

Für Auszubildende von Mitgliedsfirmen der SOKA-Bau, die den Bautarifverträgenunterliegen, ist die Lehrgangsteilnahme gemäß den Ausführungen des Tarifvertrages überdie Berufsbildung im Baugewerbe (TVBB) gebührenfrei. Auf Wunsch können dieLehrgangsteilnehmer im Gästehaus des Ausbildungszentrums untergebracht werden.Unterkunft und Vollverpflegung werden für Auszubildende von Firmen, die denBautarifverträgen unterliegen, ebenfalls nicht berechnet.

Für alle Auszubildenden ist im jeweiligen Ausbildungszentrum der Ausbildungsnachweiseinzureichen. Für Lehrgangsteilnehmer von Firmen, die nicht den Bautarifverträgenunterliegen, bitten wir, die Lehrgangsgebühr bei uns zu erfragen. Fr. Rütschlin, Tel.: 0211/6703-269.

Eine Übersicht der Ausbildungszeiten im Wechsel zwischen Betrieb, Ausbildungszentrumund Berufsschule - im Bereich der Stufenausbildung - erfolgt über denRundschreibendienst des Bauindustrieverbandes NRW e.V. oder ist im Internet unterwww.berufsbildung-bau.de abrufbar.

Das Berufsförderungswerk behält sich vor, bei unentschuldigtem Fehlen desAuszubildenden die anfallenden Kosten der Ausbildungsfirma in Rechnung zu stellen.

WICHTIGER HINWEIS:

Bei Anmeldungen für das 1. Ausbildungsjahr muss die erste Seite desAusbildungsvertrages mit eingereicht werden.

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1.1. Berufe in der Bauindustrie

Maurer/-inSie bauen mit Steinen, Betonplatten und großen Wandelementen. Auch die Verarbeitungvon vorgefertigten Bauteilen gehört heute zum modernen Maurer-Beruf.

Beton- und Stahlbetonbauer/-inDas sind die Fachleute für den modernen Baustoff Beton. Sie arbeiten dort, wo an Beton-und Stahlbetonkonstruktionen (z. B. Brücken, Hochhäusern, Hallen) hohe Anforderungengestellt werden.

Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und BetontrenntechnikSie sind Experten für Abriss und Betontrenntechnik, für den Abbruch von Bauwerken undAnlagen sowie für Arbeiten an Betonbauteilen zuständig. Ihr Arbeitsbereich umfasst denBestand, den Neubau und die Sanierung. Modernisierung und Instandsetzung vontechnischen Anlagen, Bauwerken und Bauwerksteilen.

Feuerungs- und Schornsteinbauer/-inIhr Sachverstand ist für Schornsteine und Feuerungsanlagen gefragt, vor allem für dieIndustrie. Was sie bauen, muss Säure, Wind und Wetter standhalten, extreme Wärme voninnen und Kälte von außen vertragen.

Zimmerer/ZimmerinDie Experten für Holz am Bau. Schwierige Holzverbindungen und Schalungen gehören zuihren Aufgaben. Kaum ein Bauwerk, wo ihr Wissen und Können nicht gefragt ist.

Trockenbaumonteur/-inSie errichten Leichtbauwände, verkleiden Wände und Decken z.B mit Gipskartonplatten,Holz- oder Metall und bauen Dämmmaterialien ein.

Straßenbauer/-inKönner für den Aufbau der Straße, vom Unterbau bis zu Fahrbahndecke. GründlicheKenntnisse über Eigenschaften und Verwendung aller Straßenbaustoffe sind ebensounerläßlich wie das Wissen um die verschiedenen Bodenarten des Untergrundes.

Rohrleitungsbauer/-inSie verlegen Druckrohrleitungen zu einem zweckmäßigen Versorgungssystem für Wasser,Gas, Fernwärme und Öl. Sie sind Fachleute in einem schnell wachsenden Spezialgebiet.

Kanalbauer/-inSie kennen sich aus mit Leitungskanälen für die Entwässerung. Mit allen Tiefbauarbeitensind sie vertraut. Sie können mauern, betonieren, ausschachten und abstützen.

Spezialtiefbauer/-inSie sind die Spezialisten für die sichere Baugrube und für den festen Untergrund bei derErstellung von Bauwerken. Sie kennen die unterschiedlichen Arbeitsverfahren zurBodenverfestigung und zur Absicherung im Falle von Grundwasser und wissen mit denverschiedenen Spezialmaschinen umzugehen.

Brunnenbauer/-inSie erschließen unterirdische Wasservorkommen mit Hilfe der Technik. GeologischeGrundkenntnisse gehören zu ihrem Beruf.

Gleisbauer/-inSpezialisten für Gleisanlagen vom Unterbau bis zur Schiene. Weil Gleisanlagen hohenBelastungen ausgesetzt sind, müssen Gleisbauer den Untergrund und die Baustoffe sehrgenau kennen.

Gewerbliche Berufe nach der Stufenausbildung

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Asphaltbauer/-inZu ihren Aufgaben gehören die Herstellung von hochwertigen Straßendecken, Dichtungs-,Schutz- und Deckschichten im Brücken- und Industriebau sowie Dämmschichten imHochbau.

Baugeräteführer/-inMit einer Grundausbildung im Metall- und Baubetrieb werden sie in dreijähriger Ausbildungzum Spezialisten für die Bedienung von Baugeräten.

Bauwerksabdichter/-inSie schützen Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus gegen Grund- und Sickerwasser,Stauwasser und Regen.

Betonfertigteilbauer/-inSie gestalten und verarbeiten Beton zu Steinen, Bauteilen oder vorgefertigtenBauelementen. Auch Modelle für Bauteile mit künstlerischem Anspruch werden von ihnengefertigt. Sie arbeiten überwiegend im Fertigteilwerk.

Fassadenmonteur/-inSie befestigen Fassadenbekleidung an Bauwerken, verankern die Unterkonstruktion undbringen Wärmedämmung an. Sie verwenden hierzu eine Fülle von Baustoffen wie Holz,Faserbeton, Aluminium, Stahl, Keramik, Naturstein und Glas.

Industriemechaniker/-inDie technischen Alleskönner. Ihr Aufgabenbereich: Warten, Pflegen, Überholen undReparieren von Baumaschinen am Ort des Einsatzes oder in der firmeneigenen Werkstatt.

Isolierfacharbeiter/Industrie-Isolierer/-inSie sorgen für Wärme- und Kälteschutz, führen Schalldämmarbeiten aus und schützenbetriebstechnische Anlagen in der Industrie vor Wärme- bzw. Kälteverlust.

Land- und Baumaschinenmechatroniker/-inSie warten, prüfen und installieren land- und baumaschinentechnische Fahrzeuge,Maschinen, Anlagen und Geräte und setzen diese bei Bedarf wieder instand. Dabei erstellensie Fehler- und Störungsdiagnosen in mechanischen, hydraulischen, elektrischen undelektronischen Systemen, grenzen Ursachen ein und beheben die Mängel.

Baustoffprüfer/-inSie führen Prüfungen durch mit dem Ziel, die Eignung von Baustoffgemischen im Hinblickauf ihre technische Verwendungsmöglichkeit festzustellen und die Güte eines hergestelltenBauteils oder Bauwerkes zu beurteilen.

Bauzeichner/-inIhre Tätigkeit ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Theorie und Praxis. Sie fertigentechnische Zeichnungen, die als Anschauungs-, Verständigungs- und Ausführungsmittelbenötigt werden.

Industriekaufmann/-frauSie kaufen das Material für den Betrieb ein, betreuen das Personal, insbesondere die Lohn-und Gehaltsabrechnung, rechnen Lieferungen und Leistungen ab und arbeiten mit denZahlen der Buchhaltung.

Kaufmann/-frau für BüromanagementSie organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projekt- und auftragsbezogeneAbläufe.

Weitere Berufe

Technische Berufe

Kaufmännische Berufe

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1.2. Ausbildung mit Ergänzungen (Doppelqualifikation)

1.2.1 Ausbildung in der Bauindustrie mit Fachabitur

Voraussetzung: FachoberschulreifeBeginn: September jeden JahresAusbildungsdauer: 3 JahreAusbildungsorte: ABZ Essen - Berufskolleg Ost der Stadt Essen

ABZ Hamm - Eduard-Spranger-Berufskolleg, HammAbschluss: Gehobener Facharbeiter mit Fachhochschulreife (Fachabitur)

Voraussetzung: Ausbildungsvertrag + FachhochschulreifeBeginn: jährlich im JuniAusbildungsdauer: 9 SemesterAbschluss: Bachelor of Engineering od.

Bachelor of ScienceBaufacharbeiter/-in

Der Duale Studiengang Bauingenieurwesen wird in Kooperation mit folgenden Hochschulen angeboten:

FH Bochum, FH Köln, FH Aachen und Uni Wuppertal

Finanzierung der Ausbildung durch die SOKA-BAUAus dem Solidarfond der Bauwirtschaft, der im Tarifvertrag über die Berufsbildung imBaugewerbe geregelt wird, erstattet die SOKA-BAU den ausbildenden BetriebenAusbildungskosten für gewerblich, technisch und kaufmännisch Auszubildende.

Die Ausbildungsvergütungen werden wie folgt erstattet:

Außerdem erhalten Firmen, die ausbilden, folgende Erstattungen:� 20% der Sozialkosten während o. a. Erstattungszeiträume.� Vergütung der überbetrieblichen Ausbildung bis zu 50,00 € pro Tag� Vergütung der internatsmäßigen Unterbringung bis zu 36,00 € pro Tag.� Fahrgeld zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte.

Zusätzliche Kosten für die überbetriebliche Ausbildung werden vom Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) getragen.

Der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe entlastet also die ausbildendenBetriebe in den ersten 2 Jahren weitgehend von den Kosten; im 3. Ausbildungsjahr stehtdem Aufwand bereits eine entsprechende Leistung gegenüber. Ziel ist es, die Berufsbildungin der Bauwirtschaft zu sichern und Ausbildungsbetriebe zu entlasten.

1.3.

1.2.2 Dualer Studiengang Bauingenieurwesen

gewerblich Auszubildende techn./kaufm. Auszubildende

1. Ausbildungsjahr 10 Monate 10 Monate

2. Ausbildungsjahr 6 Monate 4 Monate

3. Ausbildungsjahr 1 Monat

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Tarifliche Informationen (Stand: 01.06.2014)

� 1. Ausbildungsjahr: € 690,00� 2. Ausbildungsjahr: € 1.060,00� 3. Ausbildungsjahr: € 1.339,00� 4. Ausbildungsjahr: € 1.505,00

� 24-36 Monate

� 30 Tage

� Ja zwischen rund € 200,00 im 1. und rund € 400,00 im 3. Ausbildungsjahr

� Die Teilung der Ausbildung in sinnvolle Abschnitte

� Leistungsbereitschaft� handwerkliches Geschick� technisches Verständnis.

1.4.Wieviel Geld bekomme ich während der Ausbildungszeit als gewerblicherAuszubildender vom Arbeitgeber?

Wie lange dauert die Ausbildung in einem der 25 Bauberufe?

Wieviel Tage Urlaub gibt es?

Gibt es zusätzliches Urlaubsgeld?

Was bedeutet eigentlich „Stufenausbildung”?

Was wird von mir erwartet, wenn ich einen Ausbildungsvertrag abschließen möchte?

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1.5. Checkliste zur betrieblichen Berufsausbildung

Bei Erstausbildung:

� Anerkennung zur Berufsausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt

� Der Betrieb ist als Ausbildungsstätte anerkannt

� Persönliche und fachliche Eignung des betrieblichen Ausbildungspersonals wurde von der IHK bestätigt

BEWERBER

Name Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit*)

Straße Wohnort Telefon

Schulische Vorbildung:

Ausbildungsberuf: Ausbildungsdauer:

Gründe für evtl. Verkürzung:

*bei ausländischen Arbeitnehmern prüfen, ob Arbeitserlaubnis vorliegt.

� Gespräch mit Bewerber geführt am:

� Mündlich auf Abschluss eines Vertrages geeinigt am:

� Betrieblicher Ausbildungsplan als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag erstellt am:

� Auszubildender (unter 18 Jahren) hat die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung(§ 32 Abs. 1 JArbSchG) vorgelegt am:(Mit der Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn die Erstuntersuchung innerhalb der letzten 14 Monate erfolgte und bescheinigt wurde)

� Berufsausbildungsvertrag ausgefertigt am:

� Berufsausbildungsvertrag mit Anschreiben über den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns demAuszubildenden zugestellt am:

� Auch die Ausbildungsordnung sollte dem Auszubildenden mit dem Vertrag kostenIos vomAusbildungsbetrieb ausgehändigt werden.

� Berufsausbildungsvertrag (unterschrieben vom Auszubildenden und gesetzlichen Vertretern)zurück am:

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� Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das „Verzeichnis der

Berufsausbildungsverhältnisse” bei der IHK gestellt am:

� Berufsausbildungsvertrag wurde von der IHK genehmigt am:

� Auszubildenden zur Berufsschule angemeldet am:

� Original des Ausbildungsvertrages der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU)

eingereicht am:

� Eine Kopie des Ausbildungsvertrages an das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V. gesandt

� Ausbildungsnachweis von der SOKA-BAU erhalten.

� Ausweis über die Arbeitnehmernummer dem Auszubildenden ausgehändigt.

� Ausbildungsnachweis zur Abrechnung der überbetrieblichen Lehrgänge dem

Berufsförderungswerk eingereicht.

� Ausbildung aufgenommen am:

� An Ausbildungsmitteln wurden kostenfrei zur Verfügung gestellt am:

� Werkzeug � �

� Arbeitskleidung � �

� Berichtshefte wurden kostenfrei zur Verfügung gestellt

am: am: am:

B1-Rundschreiben des Bauindustrieverbandes NRW mit den Zeiten der betrieblichen und über-

betrieblichen Ausbildung und des Blockunterichts liegt vor.

Die Fahrtkosten für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungszentren werden vom

Auszubildenden im Ausbildungszentrum beantragt und vom Berufsförderungswerk der

Ausbildungsfirma überwiesen. (nach Prüfung durch die SOKA-BAU)

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14

� Bescheinigung über ärztliche Nachuntersuchung vorgelegt am:(Auszubildender darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Erstausbildung nicht weiterbeschäftigt werden,

so lange die Bescheinigung nicht vorliegt; § 33 JArbSchG)

� Anmeldung zur Zwischenprüfung am:

� Zwischenprüfung am:

� Ergebnis der Zwischenprüfung zur Personalakte am:

� Wegen der Prüfungsleistung das Notwendige veranlasst am:

� Berichtsheftführung überprüft am: am: am:

am: am: am:

� Kommt Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit in Frage?

� ja � nein

� Schriftliche Anmeldung zur Abschlussprüfung (mit Berichtsheften) am:

Die IHK sendet i.d.R. dem Ausbildungsbetrieb Anmeldeformulare zur Abschlussprüfung zu.Die Anmeldungen sind durchzuführen in der Zeit vom 1. bis 10. Februar für den Sommer-prüfungstermin und vom 1. bis 10. September für den Winterprüfungstermin.Sollten die Anmeldeformulare nicht eingehen, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet,diese Anmeldeformulare bei der IHK anzufordern.

� Abschlussprüfung am:

� Wird Arbeitsverhältnis nach der Abschlussprüfung fortgesetzt? � ja � nein

� Mitgeteilt am:

� Kenntnisnahme vom Auszubildenden schriftlich bestätigt am:

� Abschlussprüfung bestanden? � ja � nein

� Bescheinigung des Prüfungsausschusses über das Nichtbestehen der Prüfung liegt vor.

� Berufsausbildungsverhältnis wird auf Wunsch des Auszubildenden um Monate verlängert

(Ausbildungsvergütung 3. Ausbildungsjahr)

12

1

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15

� Verlängerung von der IHK beglaubigt am:

� Verlängerung bei der SOKA-BAU eingereicht am:

� Nächster Termin für Abschlussprüfung am:

� Zur zweiten Abschlussprüfung angemeldet am:

� Abschlussprüfung bestanden?� ja � nein

� Bescheinigung des Prüfungsausschusses über das Bestehen der Prüfung liegt vor.

� Facharbeiterbrief vorgelegt am:

� Lohn wird gezahlt ab:

� Betriebliches Zeugnis über die Ausbildungszeit ausgestellt unddem Auszubildenden ausgehändigt am:

� In Arbeitsverhältnis übernommen am:

� Aus dem Betrieb ausgeschieden am:

2 1

2

1

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16

1.6. Starke Argumente für die Ausbildung

Überalterung der Facharbeiter: Überalterung der Poliere:� ca. 44% sind über 40 Jahre � ca. 65% sind über 40 Jahre� ca. 21% sind über 50 Jahre alt � ca. 40% sind über 50 Jahre alt

Der Bedarf an gewerblichen Auszubildenden wird in den nächsten Jahren mit 10 bis 11Lehrlingen auf 100 Fachkräfte weiterhin hoch bleiben. Langfristig kann nur der Betriebseinen Fachkräftebedarf sichern, der selbst ausbildet. Die Bauindustrie kann nicht auf Vorratproduzieren wie Erfahrungswerte belegen.

� Für 10 Facharbeiter müssen in einer Baufirma 15 Auszubildende eingestellt werden;� Aus 10 Facharbeitern entwickelt sich in einem Bauunternehmen 1 Polier.Mehr und mehr spürt die Bauindustrie die rückläufige Zahl der Schulabgänger(“Demografie”). Es ist dringend erforderlich Maßnahmen zu ergreifen, um auch zukünftiggeeignete Fachkräfte einsetzen zu können.Für die überbetriebliche Ausbildung stellt die Bauindustrie NRW den BaufirmenAusbildungszentren (in der stationären Industrie „Lehrwerkstätten”) zur Verfügung, in denenattraktive und praxisorientierte Leistungen geboten werden.

� Systematische Einführung in den Beruf durch qualifizierte Ausbilder� Vermittlung von Grundlagen, die auf der Baustelle angewendet werden� Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die der Betrieb nicht ausbilden kann� Hinführen zur Facharbeiterprüfung

Der Wettbewerbsdruck nimmt zu - nicht zuletzt auch durch ausländische Billiganbieter. DieZukunft der Bauindustrie liegt in einer zunehmenden Spezialisierung auf technologischanspruchsvolle Bauaufgaben. Dies ist nur mit qualifizierten Mitarbeitern möglich. Wer nichtausbildet, begibt sich in Abhängigkeiten und ist langfristig nicht mehr in der Lage, dieBaustellen mit eigenem Personal auszustatten. Der internationale Wettbewerb wartet aufdiese Chance. Wenn in der deutschen Bauindustrie nicht genügend gute und flexibeleinsetzbare Facharbeiter vorhanden sind, wird sie in absehbarer Zeit einem Preisdiktatausgesetzt, wenn nicht gar ausgeliefert sein.

Nachträgliche Änderungen verursachen die höchsten Kosten beim Bauen. Sie entstehenmeist durch unqualifizierte Ausführung. Die Folge sind häufig unkalkulierbare„Gewährleistungsansprüche”. Mit einer guten Vorausplanung durch qualifizierte Mitarbeiterkönnen diese nachträglichen Änderungen weitgehend vermieden werden.

Durch verstärkte Ausbildung von Fachleuten können diese sinnvoll eingesetzt werden undsie steigern die Leistungsfähigkeit ihres Betriebes. Der Ausbildungsstandard von heute istdie Bauqualität von morgen.Die Fluktuation von Mitarbeitern wird deutlich verringert, wenn diese schon von derAusbildungszeit an in den Betrieb eingebunden werden. So stehen dem Betrieb immermotivierte und praxiserprobte Mitarbeiter zur Verfügung.Ausbildung rechnet sich langfristig; Kontinuität im Unternehmen zahlt sich aus.

Personalsituation in der Bauwirtschaft

Rückläufige Zahl von Lehrstellenbewerbern - „Demografische Lücke”

Überbetriebliche Ausbildung

Qualifizierte Ausbildung ist Zukunftssicherung („Internationaler Wettbewerb”)

Senkung der Kosten durch Vermeidung nachträglicher Änderungen

Kontinuität

1.

2.

3.

4.

5.

6.

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Mitarbeiter, die den betrieblichen Bedürfnissen optimal entsprechen sollen, lassen sich ambesten aus dem eigenen Nachwuchs gewinnen. Das Risiko einer Fehlbesetzung wirdverringert.

Gut ausgebildete Fachkräfte aus dem eigenen Betrieb steigern die Effektivität durch „Arbeitim Team”.

Langwierige Einarbeitungszeiten neuer Kräfte können entfallen, so dass Kosten für dieEinarbeitung gespart werden.

„Lockangebote” über das Lohnniveau sind nicht notwendig, wenn ein guter Mitarbeiter-stamm vorhanden ist. Ausbildung im eigenen Betrieb spart Kosten für die Anwerbung vonhöher qualifizierten Mitarbeitern.

Ausbildung ist in unserer Gesellschaft ein öffentlichkeitswirksamer Faktor geworden. EinAusbildungsbetrieb steigert sein Image positiv nach innen und außen. Ausbildungsleistungkann gezielt vermarktet werden: Zum Nutzen für den Ausbildungsbetrieb und die Bauwirt-schaft, vor allem im regionalen Bereich (Presseinfo an regionale Presse im Zusammenhangmit Ausbildungsfragen; hier ist das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V. gernbehilflich).

Auch die Unternehmen in der Bauindustrie haben eine gesellschaftspolitischeVerantwortung. Eine hohe Jugendarbeitslosigkeit ist eine menschliche Tragödie. Deshalbsollten Jugendliche eine Chance bekommen, damit sie nicht ins gesellschaftliche Abseitsabdriften.

Seit Herbst 1997 ist die Verdichtung des Blockschulunterrichts in den Berufsschulenbeschlossen, d.h. der Berufsschulunterricht erfolgt in 8 Stunden pro Unterrichtstag. AlsErgebnis dieser Regelung sind Auszubildende während der dreijährigen Ausbildung nun 3Wochen länger im Ausbildungsbetrieb als vorher.

Am 02. April 2004 trat die überarbeitete Verordnung über die „Berufsausbildung in derBauwirtschaft” in Kraft. Sie berücksichtigt den Wandel im arbeitsorganisatorischen Ablaufaufgrund technologischer Veränderungen und veränderter Arbeitsgebiete sowie diegestiegenen Anforderungen an die Baufacharbeiter. Die handlungsorientierte Ausbildungbefähigt den Facharbeiter zum selbstständigen Planen, Ausführen und Kontrollieren seinerArbeit.

Vermeidung von Fehlbesetzung

Teamarbeit

Einarbeitungszeit

Anwerbung

Imagegewinn

Gesellschaftspolitische Verantwortung

Verdichtung des Berufsschulunterrichts

Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

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Lehrgänge nach der Stufenausbildungs-Verordnung BauDie „Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft” (gültig seit31.07.1974) wurde mit Beginn des Lehrjahres 1999/2000 durch eine neue Verordnungvom 02.06.1999 ersetzt. Sie war verbindlich für den Abschluss vonAusbildungsverträgen in 15 Bauberufen.Zum 02.04.2004 ist eine „Änderungsverordnung” in Kraft getreten, in der ein weitererneuer Beruf aufgenommen worden ist, der „Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch undBetontrenntechnik”. Die ersten zwei Jahre sind in diesem Beruf identisch mit derAusbildung zum Hochbaufacharbeiter mit dem Schwerpunkt „Beton- undStahlbetonarbeiten”.In der Stufenausbildungs-Verordnung Bau wird die Unterstützung der betrieblichenAusbildung durch überbetriebliche Ausbildungsstätten als anerkanntesQualitätsmerkmal der Bauausbildung festgeschrieben. Die Ausbildungszentren derBauindustrie NRW machen den Betrieben und deren Auszubildenden für insgesamt 37Wochen (entspricht 185 Tagen) anspruchsvolle Ausbildungsangebote (1. Ausbil-dungsjahr: 20 Wochen; 2. Ausbildungsjahr: 13 Wochen; 3. Ausbildungsjahr: 4 Wochen).

Im 1. Ausbildungsjahr wird die berufliche Grundbildung vermittelt, die nachder „Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft” (Stufen-ausbildung) vom 02.04.2004 strukturiert ist. Nach der beruflichen

Grundbildung wird schon zu Ende des 1. Ausbildungsjahres endberufsbezogenausgebildet.

Die Lehrgänge für die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahrumfassen insgesamt 20 Wochen. Diese Zeit wird wegen derBerufsschulblockzeiten in Teillehrgängen absolviert.

Der den Unterweisungen zugrunde liegende Lehrplan entspricht der Stufen-ausbildungs-Verordnung und vermittelt den Auszubildenden alle wesentlichenGrundfertigkeiten und -kenntnisse in den Bauhauptberufen: Maurer/-in, Beton-und Stahlbetonbauer/-in, Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in, Zimmerer/-in,Trockenbaumonteur/-in, Bauwerksmechniker/-in, Straßenbauer/-in,Rohrleitungsbauer/-in, Kanalbauer/-in, Brunnenbauer/-in, Spezialtiefbauer/-in,Gleisbauer/-in.

Seit 1999 sindMargenzeitenfestgelegt worden;das heißt, wennBetriebe Inhalte derüberbetrieblichenAusbildung selbstabsichern können,ist das bis zu 3Wochen im 1. undbis zu 2 Wochen im2. Ausbildungsjahrmöglich.

2.1.

2.1.1 Grundlehrgang „Bau”: Berufsbezogene Grundbildung Bautechnik

i

Lehrgangstermine: 03.08.2015 - 14.08.2015 2 Wochen Teil 131.08.2015 - 09.10.2015 6 Wochen Teil 209.11.2015 - 18.12.2015 6 Wochen Teil 3

Lehrgangstermine: 04.08.2014 - 15.08.2014 2 Wochen Teil 101.09.2014 - 02.10.2014 5 Wochen Teil 210.11.2014 - 23.12.2014 6,5 Wochen Teil 302.02.2015 - 27.02.2015 4 Wochen Teil 407.04.2015 - 24.04.2015 3 Wochen Teil 5

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2015

Lehrgangstermine: 06.10.2014 - 17.10.2014 2 Wochen Verlängerung29.06.2015 - 31.07.2015 5 Wochen Verlängerung

Lehrgangsorte: Ausbildungszentren Essen, Hamm und Kerpen

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Im 2. Ausbildungsjahr wird die berufliche Fachbildung nach der „Verordnungüber die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft” (Stufenausbildung) vom02.04.2004 vermittelt. Der Lehrgang wird in mehreren Abschnitten durchgeführt.Nach der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr gliedert sich dieAusbildung im 2. Jahr in die drei Bereiche Hochbau, Ausbau und Tiefbau.

Die Ausbildungsinhalte der Fachbildung nach der „Stufenausbildungs-Verordnung” wurden den heutigen Anforderungen in der Bauwirtschaftangepasst. Sie sind als Lernziele beschrieben, die sich an berufliche

Aufgabenstellungen orientieren:� Verwendung neuer Bau- und Bauhilfsstoffe� Einsatz von Geräten und Maschinen� Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten („Bauen im Bestand”)� Arbeits- und Ablaufplanung auf der Baustelle � Qualitätssichernde Maßnahmen� Sicherheitsmaßnahmen� Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Umweltschutz

In diesem Lehrgang erhalten die Auszubildenden getrennt nach den imAusbildungsvertrag vereinbarten Spezialberufen die besondere beruflicheFachbildung in folgenden Berufen:Maurer/-in, Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Feuerungs- und Schorn-steinbauer/-in, Zimmerer/-in, Trockenbaumonteur/-in, Bauwerksmechaniker/-in,Straßenbauer/-in, Rohrleitungsbauer/-in, Kanalbauer/-in, Gleisbauer/-in.

2.1.3 Lehrgang zur besonderen beruflichen Fortbildung (Spezialisierung) für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres mit Ausbildungsvertrag nach der Stufenausbildungs-Verordnung

Lehrgangsorte: Ausbildungszentren Essen, Hamm und Kerpen

Lehrgangstermin: 05.01.2015 - 30.01.2015 4 Wochen

Lehrgangstermine: 17.08.2015 - 28.08.2015 2 Wochen Teil 119.10.2015 - 30.10.2015 2 Wochen Teil 2

i

2.1.2. Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres mitAusbildungsvertrag nach der Stufenausbildungs-Verordnung

Lehrgangstermine: 18.08.2014 - 29.08.2014 42 Wochen Teil 127.10.2014 - 07.11.2014 42 Wochen Teil 205.01.2015 - 30.01.2015 3 4 Wochen Teil 302.03.2015 - 27.03.2015 3,4 Wochen Teil 427.04.2015 - 08.05.2015 3,2 Wochen Teil 5

Ausbildungsbeginn 2013

Ausbildungsbeginn2014

Lehrgangsorte: Ausbildungszentren Essen, Hamm und Kerpen

Lehrgangstermin: 11.05.2015 - 12.06.2015 5 Wochen Teil 1

Wahlweise könnendie Auszubildendenbis zurAbschlussprüfungim Ausbildungszen-trum bleiben, umsich auf die Prü-fung vorzubereiten.

Ausbildungsbeginn2012

Prüfungswieder-holer

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20

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgänge für gewerbliche Auszubildende

HINWEIS:

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben beschlossen, ab dem01.01.2006 überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für Ausbildungsberufe,deren Ausbildungsordnung überbetriebliche Ausbildung nicht explizit vorsieht,zeitlich zu begrenzen.

Es werden 150 überbetriebliche Ausbildungstage (also 30 Wochen; incl.Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.

Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsför-derungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 50,00 € pro Tag und Auszubildenden(plus 36,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) inRechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.

Lehrgangstermine: 04.08.2014 - 29.08.2014 4 Wochen Teil 1 15.09.2014 - 17.10.2014 5 Wochen Teil 216.03.2015 - 22.05.2015 10 Wochen Teil 3

Lehrgangstermin: 03.08.2015 - 09.10.2015 10 Wochen Teil 1

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2015

In diesem Lehrgang erhalten Auszubildende in den Berufen Industrie-mechaniker, Konstruktionsmechaniker, Kenntnisse im Bereich manuellesSpanen, Trennen, Umformen und Pneumatik.

2.2.1 Lehrgänge für Auszubildende in Metallberufen

2.2.1.2 Lehrgang „Metall” für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

2.2.1.1.a Lehrgang „Metall” für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

i

2.2

In diesem Lehrgang erhalten Auszubildende in den Berufen Industriemechanikerund Konstruktionsmechaniker, besondere Grundfertigkeiten und -kenntnisse imBerufsbild Metall.

Das Ausbildungszentrum Essen ist neben der überbetrieblichen Ausbildung inder Lage, auch Anforderungen zu erfüllen, die nach der neuen Verordnung imAusbildungsbetrieb nicht durchgeführt werden können. Zusätzliche Lehrgänge für „Pneumatik” und „Hydraulik” werden auf Anfrageangeboten.

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: auf Anfrage

2.2.1.1.b Lehrgang für Mechatroniker-Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

In diesem Lehrgang erhalten die Auszubildenden Kenntnisse im Bereich Metall,Pneumatik, Hydraulik und Schweißen

Die Lehrgangstermine für das 2. und 3. Ausbildungsjahr stehen noch nicht fest.

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21

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: 05.01.2015 - 13.03.2015 10 Wochen

Ausbildungsbeginn2013

2.2.1.4 Lehrgang „Metall” für Auszubildende des 4. Ausbildungsjahres

In diesem Lehrgang erhalten Auszubildende in den BerufenIndustriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Kenntnisse im BereichPneumatik, Hydraulik, Schweißtechnik, entsprechend den

Prüfungsanforderungen

Lehrgangstermin: 20.10.2014 - 19.12.2014 10 Wochen

i

2.2.1.3 Lehrgang „Metall” für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

In diesem Lehrgang erhalten Auszubildende in den BerufenIndustriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Kenntnissen im Bereichthermisches Trennen, Schweißtechnik, Hydraulik.

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: 04.05.2015 - 31.07.2015 13 WochenAusbildungsbeginn2012

i

2.2.2 Lehrgänge für Auszubildende als Land- und Baumaschinen-

mechatroniker

Ausbildungsbeginn2011

Ausbildungsbeginn2010Lehrgangstermin: 12.10.2015 - 18.12.2015 10 Wochen

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

HINWEIS:

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben beschlossen, ab dem01.01.2006 überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für Ausbildungsberufe,deren Ausbildungsordnung überbetriebliche Ausbildung nicht explizit vorsieht,zeitlich zu begrenzen.

Es werden 150 überbetriebliche Ausbildungstage (also 30 Wochen; incl.Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.

Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsför-derungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 50,00 € pro Tag und Auszubildenden(plus 36,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) inRechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.

2.2.2.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt:In- und Außerbetriebnehmen von Baugeräten und Anlagen unterBerücksichtigung der Betriebsanleitung und der UVV, Montieren,Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,

Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie vonBetriebseinrichtungen und Pneumatik/ Hydraulik.

i

Die Land- und Bau-maschinenmecha-troniker besuchendas GoldenbergBerufskolleg inHürth.

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2.2.3 Lehrgang für Auszubildende in Elektroberufen

HINWEIS:

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben beschlossen, ab dem01.01.2006 überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für Ausbildungsberufe,deren Ausbildungsverordnung überbetriebliche Ausbildung nicht explizitvorsieht, zeitlich zu begrenzen.

Es werden 150 überbetriebliche Ausbildungstage (also 30 Wochen; incl.Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.

Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsför-derungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 50,00 € pro Tag und Auszubildenden(plus 36,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) inRechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.

2.2.2.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt:Schweißen, Schneiden, Löten. Außerdem wird der Kranschein erworben, sowieKrantechnik gelehrt.

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: 18.08.2014 - 12.09.2014 4 Wochen Teil 1

2.2.2.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 04.08.2014 - 29.08.2014 4 Wochen Teil 106.10.2014 - 17.10.2014 2 Wochen Teil 202.02.2015 - 13.02.2015 2 Wochen Teil 327.04.2015 - 08.05.2015 2 Wochen Teil 4

2.2.2.4 Lehrgang für Auszubildende des 4. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: auf Anfrage

Lehrgangstermin: auf Anfrage

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2013

Ausbildungsbeginn2012

Ausbildungsbeginn2011

In diesem Lehrgang werden folgende Kenntnisse vermittelt:E-Pneumatik und Maschinentechnik

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Das Ausbildungszentrum Essen ist in der Lage Kenntnisse im Elektrobereich zuvermitteln, die nach der neuen Verordnung im Ausbildungsbetrieb häufignicht durchgeführt werden können. Nachfolgende Lehrgänge werden nur auf

Anfrage bei entsprechender Lehrgangsanmeldung für Auszubildende in denBerufen Elektroniker und Elektroanlagenmonteur durchgeführt.

23

2.2.3.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

Lehrgangstermin: 03.08.2015 - 28.08.2015 4 Wochen Teil 1 Ausbildungsbeginn2015

Ausbildungsbeginn2014

Es werden Kenntnisse zum Zusammenbauen und Verdrahten vonmechanischen und elektromechanischen Baugruppen, Prüfen, Messen undEinstellen von Baugruppen vermittelt.

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: auf AnfrageAusbildungsbeginn2013

2.2.3.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Ausbildungsbeginn2012

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: auf Anfrage

Es werden Kenntnisse zum Montieren und Installieren von Betriebsmitteln, zumMessen, zur Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) vermittelt.

i

2.2.3.4 Lehrgang für Auszubildende des 4. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: auf Anfrage

Es werden Kenntnisse zum Messen, zur Speicherprogrammierbaren Steuerung(SPS), zur Inbetriebnahme von Betriebsmitteln und Anlagen vermittelt.

Ausbildungsbeginn2011

i

2.2.3.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: 04.08.2014 - 29.08.2014 4 Wochen Teil 1

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2.2.4.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Es werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:� Handhaben von Bauteilen und Systemen von Baugeräten,� Inbetriebnehmen, Führen und Warten von Baugeräten,� Thermische Metallbearbeitung und Elektrotechnik,� Grundwasserabsenkung, Geräteführer im Kanalbau

Lehrgangstermine: 18.08.2014 - 12.09.2014 4 Wochen Teil 127.10.2014 - 07.11.2014 2 Wochen Teil 212.01.2015 - 30.01.2015 3 Wochen Teil 302.03.2015 - 20.03.2015 3 Wochen Teil 427.04.2015 - 08.05.2015 2 Wochen Teil 5

i

2.2.4.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Es werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:

� Arbeits- und Schutzgerüste� Schalungsbau� Bewehrung� Kanal- und Rohrleitungsbau� Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen� Maschinenelemente� Hauptgruppenbau� hydraulische und pneumatische Systeme� Steinbauverfahren� Handhaben von Vermessungsgeräten

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 04.08.2014 - 29.08.2014 4 Wochen Teil 115.09.2014 - 26.09.2014 2 Wochen Teil 210.11.2014 - 21.11.2014 2 Wochen Teil 301.12.2014 - 12.12.2014 2 Wochen Teil 402.02.2015 - 13.02.2015 2 Wochen Teil 513.04.2015 - 08.05.2015 4 Wochen Teil 6

i

2.2.4 Lehrgänge für Auszubildende zum Baugeräteführer

Am 1. August 1997 ist die überarbeitete und unbefristete Verordnung über dieBerufsausbildung zum Baugeräteführer in Kraft getreten. Das Ausbil-dungszentrum Essen bietet für die überbetriebliche Ausbildung, wie von denTarifvertragsparteien empfohlen, alle Lehrgänge im maschinen- und

bautechnischen Bereich an.

i

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2013

Lehrgangstermin: 03.08.2015 - 25.09.2015 8 Wochen Teil 1Ausbildungsbeginn2015

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25

2.2.4.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Es werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:� Gräben, Gruben Verbau

Außerdem dient der letzte Teil des Lehrgangs als Prüfungsvorbereitung

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 17.02.2015 - 06.03.2015 3 Wochen Teil 101.06.2015 - 19.06.2015 3 Wochen Teil 2

2.2.5 Lehrgänge für Isolierer-Auszubildende im Bereich der Industrie

Auf der Grundlage der am 31. Januar 1997 erlassenen Verordnung über dieBerufsausbildung in der Isolier-Industrie ist im 1. Ausbildungsjahr eineGrundausbildung von 16-wöchiger Dauer in überbetrieblichen Ausbildungs-stätten zu absolvieren. Des weiteren müssen 12 Wochen überbetriebliche

Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr sowie 12 Wochen überbetriebliche Ausbildungim 3. Ausbildungsjahr absolviert werden.

2.2.5.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 18.08.2014 - 10.10.2014 8 Wochen Teil 1 01.12.2014 - 19.12.2014 3 Wochen Teil 202.02.2015 - 27.02.2015 4 Wochen Teil 327.04.2015 - 08.05.2015 2 Wochen Teil 4

Ausbildungsbeginn2015

Ausbildungsbeginn2014

i

i

Lehrgangstermine: 17.08.2015 - 09.10.2015 9 Wochen Teil 1 23.11.2015 - 18.12.2015 4 Wochen Teil 2

2.2.5.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 04.08.2014 - 15.08.2014 2 Wochen Teil 120.10.2014 - 07.11.2014 3 Wochen Teil 205.01.2015 - 30.01.2015 4 Wochen Teil 307.04.2015 - 24.04.2015 3 Wochen Teil 4

Ausbildungsbeginn2012

Lehrgangstermine: 03.08.2015 - 14.08.2015 2 Wochen Teil 1 19.10.2015 - 30.10.2015 2 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2013

Page 28: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

26

2.2.5.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Lehrgangstermine: 10.11.2014 - 28.11.2014 3 Wochen Teil 102.03.2015 - 27.03.2015 4 Wochen Teil 211.05.2015 - 19.06.2015 5 Wochen Teil 3

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

2.2.6 Lehrgänge für Auszubildende im Fassadenbau

2.2.6.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 01.09.2014 - 17.10.2014 7 Wochen Teil 1 01.12.2014 - 19.12.2014 3 Wochen Teil 202.02.2015 - 27.02.2015 4 Wochen Teil 306.07.2015 - 17.07.2015 2 Wochen Teil 4

Lehrgangstermine: 31.08.2015 - 16.10.2015 7 Wochen Teil 1 09.11.2015 - 27.11.2015 3 Wochen Teil 2

Auf der Grundlage der am 19. Mai 1999 erlassenen Verordnung über dieBerufsausbildung zum Fassadenmonteur / zur Fassadenmonteurin ist

entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan während einer Dauer von 32 bis37 Wochen eine überbetriebliche Ausbildung in einer überbetrieblichen

Ausbildungsstätte zu absolvieren.Die Dauer der überbetrieblichen Ausbildung beträgt im ersten Ausbildungsjahr14 bis 16 Wochen, im zweiten Ausbildungsjahr 10 bis 13 Wochen und im drittenAusbildungsjahr 8 Wochen.Die Lehrgänge der drei Ausbildungsjahre werden in unterschiedlich langenTeilabschnitten durchgeführt.

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2015

i

Lehrgangstermin: 02.11.2015 - 20.11.2015 3 Wochen Teil 1Ausbildungsbeginn2013

Ausbildungsbeginn2012

Page 29: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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2.2.6.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

2.2.6.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Lehrgangstermine: 04.08.2014 - 29.08.2014 4 Wochen Teil 127.10.2014 - 07.11.2014 2 Wochen Teil 202.03.2015 - 20.03.2015 2 Wochen Teil 313.04.2015 - 08.05.2015 4,5 Wochen Teil 4

Lehrgangstermine: 10.11.2014 - 28.11.2014 2 Wochen Teil 112.01.2015 - 30.01.2015 3 Wochen Teil 218.05.2015 - 29.05.2015 2 Wochen Teil 3

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Ausbildungsbeginn2013

Ausbildungsbeginn2012

Lehrgangstermine: 17.08.2015 - 28.08.2015 2 Wochen Teil 119.10.2015 - 06.11.2015 3 Wochen Teil 230.11.2015 - 18.12.2015 3 Wochen Teil 3

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2013

Lehrgangstermin: 03.08.2015 - 14.08.2015 2 Wochen Teil 1

Page 30: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

2.2.7.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 18.08.2014 - 05.09.2014 3 Wochen Teil 120.10.2014 - 07.11.2014 2 Wochen Teil 202.03.2015 - 27.03.2015 4 Wochen Teil 3

Ausbildungsbeginn2013

Dieser Lehrgang wird mit dem Berufskolleg Ost der Stadt Essen abgestimmtund gilt für Asphaltbauer-Auszubildende, die die Landesfachklassen desBerufskollegs besuchen.

28

2.2.7 Lehrgänge für Asphaltbauer-Auszubildende

2.2.7.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 04.08.2014 - 15.08.2014 2 Wochen Teil 1 01.09.2014 - 02.10.2014 5 Wochen Teil 210.11.2014 - 23.12.2014 6,5 Wochen Teil 302.02.2015 - 27.02.2105 4 Wochen Teil 407.04.2015 - 24.04.2015 3 Wochen Teil 5

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2015

Die Lehrgänge sind eingerichtet für Auszubildende, deren Ausbildungsver-träge nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer

vom 19.03.1984 abgeschlossen wurden.

Die Lehrgänge für die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahrumfassen insgesamt 20 Wochen. Diese Zeit wird wegen derBerufsschulblockzeiten in Teillehrgängen absolviert.

Der den Unterweisungen zugrunde liegende Lehrplan entspricht der Stufenaus-bildungs-Verordnung und vermittelt den Auszubildenden alle wesentlichenGrundfertigkeiten und -kenntnisse in den Bauhauptberufen.

i

i

Lehrgangstermine: 03.08.2015 - 14.08.2015 2 Wochen Teil 131.08.2015 - 09.10.2015 6 Wochen Teil 209.11.2015 - 18.12.2015 6 Wochen Teil 3

2.2.7.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 10.11.2014 - 28.11.2014 3 Wochen Teil 111.05.2015 - 26.06.2015 7 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2012

Lehrgangstermin: 29.06.2015 - 31.07.2015 5 Wochen Verlängerung

Page 31: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

29

2.2.8 Lehrgänge für Bauwerksmechaniker-Auszubildende

2.2.8.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 01.09.2014 - 02.10.2014 5 Wochen Teil 110.11.2014 - 19.12.2014 6 Wochen Teil 202.02.2015 - 27.02.2015 4 4 Wochen Teil 307.04.2015 - 24.04.2015 3 3 Wochen Teil 427.04.2015 - 08.05.2015 3 Vertiefung Schalung

2.2.8.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 18.08.2014 - 29.08.2014 2 Wochen Teil 120.10.2014 - 07.11.2014 3 Wochen Teil 205.01.2015 - 30.01.2015 4 Wochen Teil 302.03.2015 - 13.03.2015 2 Wochen Teil 416.03.2015 - 27.03.2015 3 Vertiefung Schalung

Ausbildungsbeginn2014

In Abstimmung mit dem Deutschen Abbruchverband e.V. und demFACHVERBAND BETONBOHREN UND -SÄGEN E.V. wird die überbetrieblicheAusbildung für den Beruf Bauwerksmechaniker für Abbruch undBetontrenntechnik im 1. Ausbildungsjahr in regionalen überbetrieblichenAusbildungszentren durchgeführt. Für das 2. und 3. Ausbildungsjahr wird dieüberbetriebliche Ausbildung, für den nördlichen Teil der BundesrepublikDeutschland, im Ausbildungszentrum Hamm durchgeführt.Im 2. Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden auf die Prüfung zumHochbaufacharbeiter vorbereitet und die Grundlagen für Abbruch-, Bohr- undTrennarbeiten in praktischen Übungen gelegt. Im 3. Ausbildungsjahr werden imRahmen der überbetrieblichen Ausbildung vertiefende praktische Übungen ausden Bereichen Abbruch und Betontrenntechnik durchgeführt.Im Ausbildungszentrum Essen besteht die Möglichkeit entsprechendeBaumaschinenfahrerlehrgänge, zusätzlich zu den nachstehenden Terminen, zubuchen.

Ausbildungsbeginn2013

Lehrgangstermine: 06.10.2014 - 17.10.2014 2 Wochen Verlängerung29.06.2015 - 31.07.2014 5 Wochen Verlängerung

Lehrgangstermine: 31.08.2015 - 02.10.2015 5 Wochen Teil 109.11.2015 - 18.12.2015 6 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2015

Lehrgangstermine: 17.08.2015 - 28.08.2015 2 Wochen Teil 119.10.2015 - 06.11.2015 3 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2014

Page 32: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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Lehrgangstermine: 01.09.2014 - 10.10.2014 6 Wochen Teil 110.11.2014 - 19.12.2014 6 Wochen Teil 202.02.2015 - 27.02.2015 4 Wochen Teil 307.04.2015 - 24.04.2015 3 Wochen Teil 4

Lehrgangstermine: 31.08.2015 - 02.10.2015 5 Wochen Teil 109.11.2015 - 18.12.2015 6 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2015

2.2.9.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 20.10.2014 - 07.11.2014 3 Wochen Teil 105.01.2015 - 30.01.2015 4 Wochen Teil 202.03.2015 - 02.04.2015 5 Wochen Teil 327.04.2015 - 08.05.2015 2 Wochen Teil 4

2.2.9.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort Ausbildungszenrum Hamm

Lehrgangstermin: 11.05.2015 - 12.06.2015* 5 Wochen Teil 1

2.2.9 Lehrgänge für Trockenbaumonteur-Auszubildende

Ausbildungsbeginn2013

Ausbildungsbeginn2012

2.2.8.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermin: Firmen werden informiertAusbildungsbeginn2012

2.2.9.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 13.10.2014 - 17.10.2014 1 Woche Verlängerung29.06.2015 - 31.07.2015 5 Wochen Verlängerung

Lehrgangstermine: 17.08.2015 - 28.08.2015 2 Wochen Teil 119.10.2015 - 06.11.2015 3 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2014

* Spezialisierungsmodule im Trockenbau auf Anfrage

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2.2.10 Lehrgänge für Bauwerksabdichter-Auszubildende

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: 10.11.2014 - 23.12.2014 6,5 Wochen Teil 1

2.2.10.3 Lehrgang für Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 02.03.2015 - 27.03.2015 4 Wochen Teil 111.05.2015 - 26.06.2015 7 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2014

Ausbildungsbeginn2012

Lehrgangstermin: 09.11.2015 - 18.12.2015 6 Wochen Teil 1 Ausbildungsbeginn2015

iDie Unterweisungen erfolgen auf der Grundlage der Verordnung zumBauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin vom 24.04.1997.

2.2.10.1 Lehrgang für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 27.10.2014 - 07.11.2014 2 Wochen Teil 102.03.2015 - 27.03.2015 4 Wochen Teil 2

Ausbildungsbeginn2013

2.2.10.2 Lehrgang für Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

Page 34: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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2.2.11 Maschinenführer-Lehrgänge für Auszubildende

Warum sollten Ihre Auszubildende nicht bereits in der Ausbildung lernen, einenTurmdrehkran zu führen oder einen Bagger-/ Lader zu fahren?

Das Berufsförderungswerk der Bauindustrie bietet mit seinerMaschinentechnik im Ausbildungszentrum in Essen, beginnend mit dem 1.Ausbildungsjahr, einen zweiwöchigen Turmdrehkran- oder Bagger-/Ladergrundlehrgang mit ersten theoretischen und praktischen Lehrinhalten an.Die Teilnehmer erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung.

Im folgenden 2. Ausbildungsjahr kann der Grundlehrgang durch einen weiterenzweiwöchigen Aufbaulehrgang ergänzt werden, der mit der Prüfung zumGeprüfte/n Turmdrehkranführer/-in oder Geprüfte/n Bagger-/Laderfahrer/-inabschließt.

Die Lehrgänge finden während der überbetrieblichen Ausbildung statt.

Es entstehen den Mitgliedsfirmen der SOKA-Bau keine Lehrgangskosten.

i

HINWEIS:

Die Lehrgänge finden im Ausbildungszentrum in Essen statt, sind aber für alleAuszubildenden (auch aus Hamm oder Kerpen) geeignet.

2.2.11.1 Grundkurs

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: auf Anfrage 2 Wochen

2.2.11.2 Aufbaukurs

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: auf Anfrage 2 Wochen

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33

2.3.1 Ausbildung von Bauzeichnern

2.3.1.1 Zeichen-Lehrgänge für Bauzeichner-Auszubildende

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: 31.08.2015 - 16.10.2015 7 Wochen

Lehrgangstermin: 09.02.2015 - 13.03.2015 5 Wochen

Lehrgangstermine: 23.03.2015 - 24.04.2015 5 Wochen19.10.2015 - 20.11.2015 5 Wochen

Lehrgänge für technische Auszubildende

1. Ausbildungsjahr

2. Ausbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

Die Lehrgänge sind aufgebaut auf den jeweiligen Ausbildungsanforderungenfür das 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr. Sie sind auf das Berufsbild gemäß derVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner / zur

Bauzeichnerin vom 12.05.2004 ausgerichtet.

Der Lehrstoff beinhaltet insbesondere die Fachgebiete zeichnerischeDarstellung von Bauteilen und Bauwerken in Ansicht, Draufsicht und Schnittsowie Detailzeichnungen und Durchdringungen. Gegenstand derUnterweisungen sind darüber hinaus die Vermessung, das Aufmaß vonBauteilen, Massenermittlung und Baustoffbedarf.

i

2.3.

HINWEIS:

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben beschlossen, ab dem01.01.2006 überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für Ausbildungsberufe,deren Ausbildungsordnung überbetriebliche Ausbildung nicht explizit vorsieht,zeitlich zu begrenzen.

Es werden nur noch 90 überbetriebliche Ausbildungstage (also 18 Wochen;incl. Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.

Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsför-derungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 50,00 € pro Tag und Auszubildenden(plus 36,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) inRechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.

Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden ergeben sich für dieLehrgänge 2.3.1.1 bis 2.3.1.5 folgende Gebühren:

Lehrgangsgebühr 50,00 €/Tag Unterbringung und Verpflegung 36,00 €/Tag Verpflegung (Frühstück und Mittagessen) 8,80 €/Tag

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2.3.1.2 Grundlagenpraktika für Bauzeichner-Auszubildende

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 05.01.2015 - 20.02.2015 7 Wochen Teil 123.02.2015 - 10.04.2015 7 Wochen Teil 213.04.2015 - 29.05.2015 7 Wochen Teil 117.08.2015 - 02.10.2015 7 Wochen Teil 219.10.2015 - 04.12.2015 7 Wochen Teil 1

Lehrgangstermine: 09.02.2015 - 27.03.2015 7 Wochen Teil 1*13.04.2015 - 29.05.2015 7 Wochen Teil 217.08.2015 - 02.10.2015 7 Wochen Teil 119.10.2015 - 04.12.2015 7 Wochen Teil 2*

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner / zurBauzeichnerin vom 12.05.2004 schreibt im 1. Ausbildungsjahr ein 12-wöchiges Baustellenpraktikum vor. Zum Erwerb der praktischen Kenntnisse

und Fertigkeiten wurden das „Praktikum I” und das „Praktikum II” eingerichtet. In den Praktika werden insbesondere vermittelt:Grundfertigkeiten der wichtigsten Bauhauptberufe, Kennenlernen der Arbeits-vorgänge auf Baustellen, Vermessung und Aufmaß von Baustellen.

i

* Diese Lehrgangstermine gelten auch für Hörgeschädigte Bauzeichner

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Hamm

Lehrgangstermine: 05.01.2015 - 20.02.2015 7 Wochen Teil 123.02.2015 - 10.04.2015 7 Wochen Teil 213.04.2015 - 29.05.2015 7 Wochen Teil 117.08.2015 - 02.10.2015 7 Wochen Teil 219.10.2015 - 04.12.2015 7 Wochen Teil 1

Page 37: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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2.3.1.3 Vertiefungspraktikum für Bauzeichner-Auszubildende

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: 05.01.2015 - 20.02.2015 7 Wochen

Für das Berufsbild gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zumBauzeichner / zur Bauzeichnerin vom 12.05.2004 sind im 2. und 3.Ausbildungsjahr mindestens 20 Baubegehungen vorgeschrieben, die auch

durch ein zusammenhängendes Praktikum nachgewiesen werden können.

i

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: 16.03.2015 - 20.03.2015 1 Woche

2.3.1.4 Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre für Bauzeichner

Ziel des Lehrgangs ist es, die Grundkenntnisse der Bauzeichner im Bereich desKonstruktiven Ingenieurbaus zu verbessern und damit den Einstieg in dieBerufsausübung zu erleichtern.

Es werden Grundkenntnisse der folgenden Bereiche vermittelt:

� Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften� Äußere Kräfte und Schnittkräfte an einfachen statisch

bestimmten Systemen � Querkräfte und Momente� Grundgleichung der Festigkeitslehre� Spannungsermittlungen - Lastermittlungen � Grundlagen des Knickens

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Page 38: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: 27.04.2015 - 08.05.2015 2 Wochen

Ziel des Lehrgangs ist es, dem Bauzeichner-Auszubildenden Kenntnisse zuvermitteln, die ihn in die Lage versetzen, weitgehend selbständigStahlbetonkonstruktionen zu bewehren.

Es werden folgende Kenntnisse vermittelt:� Betondeckung� Biegeradien� Haftlängen� statische Grundkenntnisse� Momentenlinien� Zug- und Druckstöße� Bewehrung von Platten� Balken� Kragbalken und Konsolen� Stützen� Wänden� Fundamenten� Stützmauern und Rahmen

Zulassungsvoraussetzung:

Kenntnisse der Statik und Festigkeitslehre

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Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermine: 10.08.2015 - 14.08.2015 1 Woche21.09.2015 - 25.09.2015 1 Woche

2.3.1.6 EDV-Grundkurs

Die Teilnehmer werden intensiv in das MS-Office-Paket eingewiesen. DerVorteil dieser Schulung liegt darin, dass die Betriebe bereits zu Beginn derAusbildungsverhältnisse auf Auszubildende mit fundierten EDV-Kenntnissen

zurückgreifen können.

Grundlagen “Word”:Grundlagen der Textverarbeitung, Texte überarbeiten und korrigieren,Hlfefunktion, Textgestaltung, Dokumentenverwaltung, Ausdruck mit “Word”,Rechtschreibung und Trennung, auto-Texte, Grafiken und Clip-Arts, Tabellen,Serienbriefe

Grundlagen “Excel”:Grundlagen der Tabellenverarbeitung, Tabellenaufbau und Gestaltung,hilfefunktion, Einsatz von Funktionen und Namen, Tabellen, Arbeitsmappen undDiagramme

Grundlagen “Powerpoint”Grundlagen der Präsentation, Folientexte und Clip-Arts, Tabellen,Organisationsdiagramme, Präsentationsdiagramme

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38

2.3.1.7 CAD-Grundkurs

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: 02.02.2015 - 06.02.2015 1 Woche

Anhand des Programmsystems „Strakon” werden elementare Kenntnisse undFertigkeiten des computerorientierten Konstruierens vermittelt.

2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon”

Die Lehrgänge bauen auf den im EDV-Grundkurs (Bauzeichner) erworbenenKenntnissen auf. Die Lehrgangsteilnehmer der CAD-Kurse sollten daherentweder am EDV-Grundkurs teilgenommen haben oder anderweitig EDV-

Grundkenntnisse - insbesondere WINDOWS Benutzeroberfläche - erworbenhaben.

Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten werden vermittelt:� Entwicklung und Aufbau der elektronischen Datenverarbeitung� Einrichtung des CAD-Arbeitsplatzes � Grundkenntnisse des CAD- Programms� Methodisches Konstruieren mit CAD� Konstruktionselemente - Konstruktionshilfen� Allgemeine und bauspezifische Zeichnungsnormen.

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2.3.1.7.2 CAD-Grundkurs mit „AutoCAD”

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermine: 07.09.2015 - 18.09.2015 2 Wochen23.11.2015 - 04.12.2015 2 Wochen

Anhand des Programmsystems „AutoCAD” werden elementare Kenntnisse undFertigkeiten des computerorientierten Konstruierens im Bauwesen vermittelt.

Lehrgangsgebühren für die EDV-/CAD-Lehrgänge von 2.3.1.6 bis 2.3.1.7

Lehrgangsgebühr 250,00 €/ WocheUnterbringung und Verpflegung 36,00 €/ Tag Verpflegung 8,80 €/ Tag(Frühstück und Mittagessen)

Page 41: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

39

Premiumausbildung 2 in 1

zum staatlich geprüften Bautechniker (m/w)

Wir bieten die Chance, in einem qualitativ hochwertigen

Ausbildungsgang zwei Abschlüsse zu erlangen:

• IHK Abschluss als gehobene/r Baufacharbeiter/-in

• Staatlich geprüfte/r Bautechniker/-in

Die Premiumausbildung zum/zur Bautechniker /-in bietet

das Berufsförderungswerk der Bauindustrie in Kooperation

mit Unternehmen und dem Berufskolleg der Bauwirtschaft im

ABZ Kerpen an.

Ausbildungsverlauf

• Dauer: 4 Jahre Vollzeit

• 2 Jahre verkürzte duale Ausbildung im Unternehmen

mit Blockzeitensystem

(Betrieb, Berufsschule, Ausbildungszentrum)

• 2 Jahre Bautechnikerausbildung am Berufskolleg der

Bauwirtschaft mit Praxisphasen in Unternehmen mit

Schwerpunkt Tiefbau

• Nach 2 Jahren Prüfung zum/r „Gehobenen

Baufacharbeiter/-in“

• Nach 4 Jahren Prüfung zum/r „Bautechniker/-in“

• Erwerb von Schulabschlüssen möglich

Mehr Infos unter:

[email protected]

0211/6703-232

Natürlich ist es auch möglich, die Ausbildung zum/r

Bautechniker/-in nach der erfolgreich abgelegten

Abschlussprüfung zum/r „Gehobenen Baufacharbeiter/-in“ und

einem Jahr Berufspraxis zu starten.

Page 42: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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Die Lehrgänge sind für kaufmännische Auszubildende in der Bauiwirtschafteingerichtet. Ergänzend zum Unterricht in den Berufsschulen werden denAuszubildenden die Besonderheiten über die Tätigkeiten der Kaufleute in derBauindustrie vermittelt.

Wir empfehlen, auch für Auszubildende mit einem zweijährigenAusbildungsvertrag den Besuch aller Lehrgänge frühzeitig vorzusehen.

2.4.1 Überbetriebliche baukaufmännische Lehrgänge

2.4.1.1 Lehrgänge für kaufmännische Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres

Lehrgänge für kaufmännische Auszubildende

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2.4.

Lehrgangsinhalte:

� Angebotsbearbeitung für Bauaufträge� Arbeitsschutz und Unfallverhütung� Bau-Arbeitsgemeinschaften� Baumaschinen und Baugeräte� Baustoffe für den Hoch- und Tiefbau� Bauwirtschaft und Bauindustrie� Berufsbildung in der Bauwirtschaft� Grundlagen der Sozialversicherung� Kostenrechnung in Bauunternehmen� Lohnformen in der Bauwirtschaft� Marketing in Bauunternehmen� Materialwirtschaft� Personalbedarfsdeckung in der Bauwirtschaft� Sozialkassen der Bauwirtschaft� Tarifverträge für die Bauwirtschaft� Umweltschutz im Baubetrieb� Versicherungen für Baubetriebe

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 03.11.2014 - 14.11.2014 2 Wochen19.01.2015 - 30.01.2015 2 Wochen02.11.2015 - 13.11.2015 2 Wochen

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: 05.01.2015 - 16.01.2015 2 Wochen

Page 43: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 01.09.2014 - 12.09.2014 2 Wochen15.09.2014 - 26.09.2014 2 Wochen15.06.2015 - 26.06.2015 2 Wochen21.09.2015 - 02.10.2015 2 Wochen

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: 07.09.2015 - 18.09.2015 2 Wochen

Lehrgangsinhalte:

� Bau-Arbeitsgemeinschaften� Baufinanzierung� Baulohnabrechnung (bei ARGEN)� Baumarkt und Wettbewerb� Baumaschinen und Baugeräte� Baustoffe für den Hoch- und Tiefbau� Controlling in Bauunternehmen� Gesprächsführung mit Auftraggebern� Gesundheitsschutz auf Baustellen� Kalkulation, Bauverträge nach VOB� PPP-Modelle in der Bauindustrie� Qualitätsmanagement in Baubetrieben� Steuern

2.4.1.2 Lehrgänge für kaufmännische Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres

2.4.2 EDV-Grundkurs für kaufmännische Auszubildende

Dieser Lehrgang wendet sich an kaufmännische Auszubildende zu Beginnihrer Ausbildung. Die Teilnehmer werden intensiv in das MS-Office-Paket

eingewiesen. Der Vorteil dieser Schulung liegt darin, dass die Betriebe bereitszu Beginn der Ausbildungsverhältnisse auf kaufmännische Auszubildende mitfundierten EDV-Kenntnissen zurückgreifen können.

Grundlagen “Word”:Grundlagen der Textverarbeitung, Texte überarbeiten und korrigieren,Hilfefunktion, Textgestaltung, Dokumentenverwaltung, Ausdruck mit “Word”,Rechtschreibung und Trennung, Auto-Texte, Grafiken und Clip-Arts, Tabellen,Serienbriefe

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Grundlagen “Excel”:Grundlagen der Tabellenbearbeitung, Tabellenaufbau und Gestaltung,Hilfefunktion, Einsatz von Funktion und Namen, Tabellen, Arbeitsmappen undDiagramme

Grundlagen “Powerpoint”:Grundlagen der Präsentation, Folien Texte und Clip Arts, Tabellen,Organisationsdiagramme, Präsentationsdiagramme

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermine: 24.08.2015 - 28.08.2015 1 Woche07.12.2015 - 11.12.2015 1 Woche

Page 44: AUSBILDUNG 2015 - Start...2.3.1.5 Grundlagen der Bewehrungskonstruktion 36 2.3.1.6 EDV-Grundkurs 37 2.3.1.7 CAD-Grundkurse 38 2.3.1.7.1 CAD-Grundkurs mit „Strakon“ 38 2.3.1.7.2

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2.4.3 Baupraktika für kaufmännische Auszubildende

Lehrgangsorte: Ausbildungszentren Essen und Kerpen

Lehrgangstermine: 06.10.2014 - 10.10.2014 1 Woche09.03.2015 - 20.03.2015 2 Wochen18.05.2015 - 22.05.2015 1 Woche08.06.2015 - 12.06.2015 1 Woche07.09.2015 - 11.09.2015 1 Woche

Kaufmännische Auszubildende werden in die Grundlagen des Hoch-, Tief- undAusbaus eingewiesen. Anhand praktischer Anwendungen und mit Hilfe eineserfahrenen Ausbildungsmeisters lernen die Auszubildenden Baustoffe,Bauhilfsstoffe, Kleinmaschinen und die Arbeit ihrer gewerblichen Kollegen

kennen.

Das Baupraktikum, das 1- oder 2-wöchig angeboten wird, eignet sich ideal zurErgänzung der Fachbereiche „Einkauf”, „Baustoffkunde”, „Baumaschinen” und„Bauproduktion”, die bereits in den baukaufmännischen Lehrgängen in denAusbildungszentren Essen und Kerpen vermittelt werden.

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Weitere Termine jederzeit auf Anfrage möglich!

Lehrgangsinhalte:

� Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen� Arbeits- und Vertragsrecht� Sozialversicherung� Personalbeschaffung und -entwicklung� Bauproduktion� Vergabe von Nachunternehmerleistungen� Umweltschutz im Baubetrieb� Marketing in Bauunternehmen� Öffentlichkeitsarbeit in Bauunternehmen� Kunden finden - Kunden binden� Projektentwicklung� Steuern� Finanzbuchführung in Bauunternehmen� Von der Auftrags- bis zur Nachkalkulation gemäß VOB� Vertrags- und Forderungsmanagement� Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 20.10.2014 - 31.10.2014 2 Wochen07.04.2015 - 17.04.2015 2 Wochen12.10.2015 - 23.10.2015 2 Wochen

2.4.4 Lehrgänge für Auszubildende im letzten Ausbildungsabschnitt

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2.4.5 Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung für Industriekaufleute

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermine: 15.10.2014 - 17.10.2014 3 Tage29.10.2014 - 31.10.2014 3 Tage15.04.2015 - 17.04.2015 3 Tage21.10.2015 - 23.10.2015 3 Tage

Mit Hilfe eines erfahrenen Trainers werden schriftliche Prüfungen simuliert undunter Echtzeitbedingungen absolviert. Danach erfolgt eine intensive Bespre-chung und Auswertung der Prüfungsaufgaben aus folgenden Bereichen:

� Kaufmännische Steuerung und Kontrolle� Wirtschafts- und Sozialkunde� Industrielle Geschäftsprozesse

Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Essen

Lehrgangstermin: auf Anfrage (1 Tag)

2.4.6 Präsentationstechniken mit Hilfe von MS PowerPoint

Die Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/ -frau sieht vor, dass die Auszubildenden im Rahmen der „Praktischen

Abschlussprüfung” eine Präsentation erstellen und darlegen müssen.Für die Präsentation sind der Aufbau und die inhaltliche Struktur, die sprachlicheGestaltung und die zielgruppengerechte Darstellung entscheidend. VonBedeutung ist also, wie es dem Auszubildenden gelingt, die inhaltlichenAusführungen, die bereits mit dem Report eingereicht wurden, prägnant,zielorientiert und überzeugend darzustellen.Bei der Vorbereitung der Präsentation ist der Zeitrahmen von 10-15 Minuten zubeachten und einzuhalten. Andernfalls läuft der Prüfling Gefahr, dass derPrüfungsausschuss die Präsentation abbricht.Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung erhält die Möglichkeit, ein Thema perPowerPoint vorzubereiten und zu präsentieren.

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Lehrgangsort: Ausbildungszentrum Kerpen

Lehrgangstermin: auf Anfrage (1 Tag)

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Die Ausbildungszentren der Bauindustrie –Allgemeine Informationen

3.1.

Das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtungzur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bauwirtschaft. Inseinen drei Ausbildungszentren Essen, Hamm und Kerpen verfügt dasBerufsförderungswerk über großzügige Anlagen zur Durchführung verschiedensterQualifizierungs-Maßnahmen:

� überbetriebliche Ausbildung in der Bauwirtschaft in über 25 gewerblichen, technischen und kaufmännischen Berufen

� Fortbildungsmaßnahmen für den beruflichen Aufstieg

� Weiterbildungsmaßnahmen für die berufliche Anpassung

� Aufschulungs-, Umschulungs, und Qualifizierungsmaßnahmen

� Eingliederungsmaßnahmen

� Berufsorientierung für Schüler ab der 8. Klasse

Schon 1927 wurde in Essen das erste überbetriebliche Ausbildungszentrum derBauwirtschaft gegründet. Heute sind in Essen, Hamm (seit 1938) und Kerpen (seit 1937, bis1980 in Köln) drei solcher Zentren im Berufsförderungswerk mit Sitz in Düsseldorfzusammengefasst.

Das Berufsförderungswerk hat 1.000 Aus- und Fortbildungsplätze; jährlich werden ca.10.000 Teilnehmer geschult.

Den Ausbildungszentren sind modern eingerichtete Gästehäuser angegliedert, in denen dieTeilnehmer für die Dauer der Lehrgänge wohnen können. Während der Lehrgänge werdendie Teilnehmer in den Ausbildungszentren verpflegt. Die Lehrgänge und Seminare werdenvon besonders qualifizierten Fachleuten durchgeführt, die eine Meisterprüfung abgelegtbzw. den Abschluss eines Technikers, Ingenieurs oder Kaufmannes erlangt haben und alsAusbilder über langjährige Erfahrungen verfügen. Rund 500 Referenten aus derBauwirtschaft, der Forschung und aus Hochschulen vermitteln spezielle Bereiche in derFortbildung.

Bei der Unterrichtsgestaltung kommen modernste Lehrmittel zum Einsatz. Die Ausbilderverfügen über die nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) geforderten berufs- undarbeitspädagogischen Kenntnisse. Sie werden durch den Besuch von Seminarenpermanent mit neuesten bautechnischen Entwicklungen sowie mit arbeitspädagogischenFragen vertraut gemacht.

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3.2.1 Anfahrtskizze Essen

Anfahrtskizzen zu unseren Ausbildungszentren 3.2.

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3.2.2 Anfahrtskizze Hamm

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47

3.2.3 Anfahrtskizze Kerpen

vor.

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Faxantwort:

Berufsförderungswerk der FAX: 0211 / 67 03-106Bauindustrie NRW e.V.Frau RütschlinPostfach 10 54 62

40045 Düsseldorf

Lehrgangsanmeldung

Lehrgangsbezeichnung: ............................................................................................

Lehrgangstermin: ............................................................................................

Ausbildungszentrum: ............................................................................................

Teilnehmer/in:

Name: Vorname: Geb.Datum: Ausbj.:

.................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................

Mit internatsmäßiger Unterbringung: JaNein

Ausbildungsbetrieb: ............................................................................................

............................................................................................

............................................................................................

............................................................................................

________________ ____________________________(Datum) (Stempel und Unterschrift)

Lehrgangsanmeldung4.

Unterbringung im Gästehaus:

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Unser Berufskolleg

Wir führen das

erste private Berufskolleg der Bauwirtschaft

in unserem Ausbildungszentrum in Kerpen.Dort unterrichten wir Auszubildende der Berufe

• Beton- und Stahlbetonbauer/-in• Straßenbauer/-in• Kanalbauer/-in• Rohrleitungsbauer/-in.

Neben der Berufsschule bieten wir auch ein Berufsgrundschuljahr fürJugendliche mit Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 an, die in diesemRahmen den Hauptschulabschluss nach der Klasse 10 oder dieFachhochschulreife erlangen können.

Der Unterricht am neuen Berufskolleg unterliegt hohenQualitätsanforderungen.Selbstverständlich richten sich die Unterrichtsinhalte nach den offiziellgeltenden Lehrplänen für Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen.

Grundsätzlich finanziert die Schule sich selbst, ein Schulgeld wird nichterhoben. Die Vorteile unseres Berufskollegs liegen auf der Hand:

• Kleine Klassen• Individuelle Ausbildung• Engere Verzahnung der überbetrieblichen Ausbildung mit dem

Berufsschulunterricht• Motiviertes Lehrpersonal• Moderne Ausstattung• Zeitgemäße Unterrichtstechniken• Unterbringungsmöglichkeit in unserem Gästehaus

Infos und Anmeldung:[email protected]: 02237/5618-23

B E R U F S K O L L E G SDER BAUWIRTSCHAFT

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AUSBILDUNG 2015

L E H R G A N G S P R O G R A M M

Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V.

Uhlandstraße 56, 40237 Düsseldorf

Geschäftsführer: Dr.-Ing. Bernd Garstka

Telefon: (0211) 67 03 - 245, Telefax: (0211) 67 03 - 106

E-Mail: [email protected], Internet: www.berufsbildung-bau.de

Ausbildungszentrum der Bauindustrie in Essen

Lüschershofstraße 71 - 73, 45356 Essen

Leiter: Dr. Karl-Heinz Bässler

Telefon: (0201) 83 441 - 0, Telefax: (0201) 83 441 - 50

E-Mail: [email protected], Internet: www.abzessen.de

Ausbildungzentrum der Bauindustrie in Hamm

Bromberger Straße 4 - 6, 59065 Hamm

Leiter: Dipl.-Ing. Gerhard Geske

Telefon: (0 23 81) 395 - 0, Telefax: (0 23 81) 395 - 111

E-Mail: [email protected], Internet: www.abzhamm.de

Ausbildungszentrum der Bauindustrie in Kerpen

Humboldtstraße 30 - 36, 50171 Kerpen

Leiter: Dipl.-Ing. Ulrich Goos

Telefon: (0 22 37) 56 18 - 0, Telefax: (0 22 37) 69 69 550

E-Mail: [email protected], Internet: www.abzkerpen.de