Ausbildung Atemschutz

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© ASGW OBM H. Engel 1 Atemschutzausbildung Ausbildung Atemschutz ASGW OBM Hellfried Engel

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Ausbildung Atemschutz. ASGW OBM Hellfried Engel. Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlagen. FwDV 7 / FwDV 2. UVV Feuerwehren. Untersuchung nach G 26 / 3. DIN - Normen. Geräteprüfordnung. Herstellerhinweise. Einsatzlehre. vfdb Richtlinie (08/04). 1. 2. Anforderungen. - PowerPoint PPT Presentation

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Ausbildung

Atemschutz

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RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen

Herstellerhinweise

UVV Feuerwehren

Untersuchung nach G 26 / 3

DIN - Normen

Geräteprüfordnung

Einsatzlehre

FwDV 7 / FwDV 2

vfdb Richtlinie (08/04)

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Atemschutzgeräte zu tragen Atemschutzgeräte zu tragen bedeutet, schweren, bedeutet, schweren,

körperlichen Anforderungen körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. gewachsen zu sein.

Um Unfällen vorzubeugen, Um Unfällen vorzubeugen, sind folgende sind folgende

Anforderungen festgelegt Anforderungen festgelegt worden:worden:

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gUVV-Feuerwehren FwDV 7 EU - Richtlinien G 26 / III

Anforderungen an den AGTAnforderungen an den AGT

Teilnahme an mindestens einer Belastungsübung sowie einer einsatztaktischen Übung pro Jahr

Nach Möglichkeit nicht über 50 Jahre

Tauglichkeit nach G 26 / III; Wiederholung alle 3 Jahre, bzw. jährlich

Ausbildung zum AGT, Feuerwehr- Grundausbildung, Sprechfunker

Wiederholungsübungen / Weiterbildung

Körperliche Leistungsfähigkeit (> 80 kj)

Kein Bart oder Koteletten im Bereich des Dichtrahmens der Maske

Disziplin, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit

Kein Einsatz bei Krankheit, Alkohol- bzw. Medikamenteneinfluß oder sonstige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

Mindestalter 18 Jahre

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Anforderungen an den AGTAnforderungen an den AGT

Teilnahme an mindestens einer Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage,

sowie einer einsatztaktischen Übung pro Jahr.

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.

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gEinsatzfähigkeit

Wann ist ein Atemschutzgeräteträger nicht einsatzfähig?

Keine gültige Untersuchung nach G 26.3

Bei aktueller Erkältung/Erkrankung oder bei Unwohlsein

Nach schwerer Krankheit

Unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss

Der Atemschutzgeräteträger muss selbst mitteilen, Der Atemschutzgeräteträger muss selbst mitteilen, dass er nicht einsatzfähig ist!!!dass er nicht einsatzfähig ist!!!

Wenn erforderliche Sehhilfe nicht vorhanden

Bart/Haare im Dichtbereich der Maske

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Aufgaben

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VerantwortlichkeitVerantwortlichkeit

Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer nach GUV 20.14 für die Sicherheit bei der Verwendung von Atemschutzgeräten verantwortlich.

Bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Atemschutzes, der Aus- und Fortbildung einschließlich der regelmäßigen Einsatzübungen und der Überwachung der Fristen wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt. ( Wehrleiter)

Der Leiter der Feuerwehr kann die ihm obliegenden Pflichten an andere Personen übertragen

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Aufgabe und Verantwortung des AGTAufgabe und Verantwortung des AGT

Einsatz von Atemschutzgeräten nur nach Auftrag

Gerätekontrolle vor dem Einsatz

Einsatzgrundsätze beachten

Atemschutzgeräte wieder einsatzbereit machen

Kurzprüfung

Mängel melden

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gAufgaben der verantwortlichen Führungskraft im Einsatz

Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz.

.Sicherstellen der Atemschutzüberwachung.

Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich!

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g Vielen Dank !Vielen Dank !

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