Ausbildung Atemschutz
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Ausbildung
Atemschutz
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RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen
Herstellerhinweise
UVV Feuerwehren
Untersuchung nach G 26 / 3
DIN - Normen
Geräteprüfordnung
Einsatzlehre
FwDV 7 / FwDV 2
vfdb Richtlinie (08/04)
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Atemschutzgeräte zu tragen Atemschutzgeräte zu tragen bedeutet, schweren, bedeutet, schweren,
körperlichen Anforderungen körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. gewachsen zu sein.
Um Unfällen vorzubeugen, Um Unfällen vorzubeugen, sind folgende sind folgende
Anforderungen festgelegt Anforderungen festgelegt worden:worden:
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gUVV-Feuerwehren FwDV 7 EU - Richtlinien G 26 / III
Anforderungen an den AGTAnforderungen an den AGT
Teilnahme an mindestens einer Belastungsübung sowie einer einsatztaktischen Übung pro Jahr
Nach Möglichkeit nicht über 50 Jahre
Tauglichkeit nach G 26 / III; Wiederholung alle 3 Jahre, bzw. jährlich
Ausbildung zum AGT, Feuerwehr- Grundausbildung, Sprechfunker
Wiederholungsübungen / Weiterbildung
Körperliche Leistungsfähigkeit (> 80 kj)
Kein Bart oder Koteletten im Bereich des Dichtrahmens der Maske
Disziplin, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit
Kein Einsatz bei Krankheit, Alkohol- bzw. Medikamenteneinfluß oder sonstige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit
Mindestalter 18 Jahre
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Anforderungen an den AGTAnforderungen an den AGT
Teilnahme an mindestens einer Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage,
sowie einer einsatztaktischen Übung pro Jahr.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.
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gEinsatzfähigkeit
Wann ist ein Atemschutzgeräteträger nicht einsatzfähig?
Keine gültige Untersuchung nach G 26.3
Bei aktueller Erkältung/Erkrankung oder bei Unwohlsein
Nach schwerer Krankheit
Unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss
Der Atemschutzgeräteträger muss selbst mitteilen, Der Atemschutzgeräteträger muss selbst mitteilen, dass er nicht einsatzfähig ist!!!dass er nicht einsatzfähig ist!!!
Wenn erforderliche Sehhilfe nicht vorhanden
Bart/Haare im Dichtbereich der Maske
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Aufgaben
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VerantwortlichkeitVerantwortlichkeit
Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer nach GUV 20.14 für die Sicherheit bei der Verwendung von Atemschutzgeräten verantwortlich.
Bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Atemschutzes, der Aus- und Fortbildung einschließlich der regelmäßigen Einsatzübungen und der Überwachung der Fristen wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt. ( Wehrleiter)
Der Leiter der Feuerwehr kann die ihm obliegenden Pflichten an andere Personen übertragen
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Aufgabe und Verantwortung des AGTAufgabe und Verantwortung des AGT
Einsatz von Atemschutzgeräten nur nach Auftrag
Gerätekontrolle vor dem Einsatz
Einsatzgrundsätze beachten
Atemschutzgeräte wieder einsatzbereit machen
Kurzprüfung
Mängel melden
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gAufgaben der verantwortlichen Führungskraft im Einsatz
Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz.
.Sicherstellen der Atemschutzüberwachung.
Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich!
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g Vielen Dank !Vielen Dank !
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