Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den ......in den industriellen Metallberufen...

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin Anlage 1 zu § 19 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Gemeinsame Kernqualifikationen Berufs- bild- position Teil des Ausbildungsberufs- bildes Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind 1 2 3 1 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 18 Abs. 1 Nr. 1) b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil- dungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 2 a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern Aufbau und Organisati- on des Ausbildungsbe- triebes (§ 18 Abs. 1 Nr. 2) b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fettung, Absatz und Verwaltung erklä- ren c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver- tretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des ausbildenden Betriebes beschrei- ben 3 a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver- meidung ergreifen Sicherheit und Ge- sundheitsschutz bei der Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3) b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmit- teln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Seite 1 von 23

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Anlage 1 zu § 19

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Gemeinsame Kernqualifikationen

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 1 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere

Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 18 Abs. 1 Nr. 1) b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-

dungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 2 a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes

erläutern

Aufbau und Organisati-on des Ausbildungsbe-triebes (§ 18 Abs. 1 Nr. 2)

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fettung, Absatz und Verwaltung erklä-ren

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-tretungen und Gewerkschaften nennen

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-lichen Organe des ausbildenden Betriebes beschrei-ben

3 a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-meidung ergreifen

Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3) b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-

tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie

erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten

an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmit-teln beachten

e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 4 Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im

beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

Umweltschutz (§ 18 Abs. 1 Nr. 4)

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-nenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um-weltschonenden Entsorgung zuführen

5 a) Informationsquellen auswählen, Informationen be-schaffen und bewerten

Betriebliche und tech-nische Kommunikation (§ 18 Abs. 1 Nr. 5) b) technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten

und anwenden sowie Skizzen anfertigen c) Dokumente sowie technische Unterlagen und be-

rufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergän-zen, auswerten und anwenden

d) Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren

e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen

f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation an-wenden

g) Informationen auch aus englischsprachigen, tech-nischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden

h) Besprechungen organisieren und moderieren, Er-gebnisse dokumentieren und präsentieren

i) Konflikte im Team lösen 6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher

Vorgaben einrichten b) Werkzeuge und Materialien auswählen, terminge-

recht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstel-len

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Ter-

minverfolgung anwenden e) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen

und bewerten f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren

Wirtschaftlichkeit vergleichen g) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen

Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-

möglichkeiten nutzen i) unterschiedliche Lerntechniken anwenden k) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und an-

wenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststel-len

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren

m) Aufgaben im Team planen und durchführen 7 a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen

beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 18 Abs. 1 Nr. 7)

b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, ein-setzen und entsorgen

8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen ein-schließlich der Werkzeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppe (§ 18 Abs. 1 Nr. 8) b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstü-

cke ausrichten und spannen c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Ferti-

gungsverfahren herstellen d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen,

zu Baugruppen fügen 9 a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die

Durchführung dokumentieren

Warten von Betriebs-mitteln (§ 18 Abs. 1 Nr. 9) b) mechanische und elektrische Bauteile und Verbin-

dungen auf mechanische Beschädigungen Sichtprü-fen, instand setzen oder die Instandsetzung veran-lassen

c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsor-gen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 10 a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten

Steuerungstechnik (§ 18 Abs. 1 Nr. 10) b) Steuerungstechnik anwenden

11 a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswäh-len, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Be-rücksichtigung der einschlägigen Vorschriften an-wenden oder deren Einsatz veranlassen

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 18 Abs. 1 Nr. 11)

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern 12 Kundenorientierung

(§ 18 Abs. 1 Nr. 12) a) auftragsspezifische Anforderungen und Informatio-

nen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Betei-ligten weiterleiten

b) Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Anlage 5 zu § 19

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit

Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 2 3

13 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden

b) Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werk-zeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen

Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13) c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des

Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigen-schaften ausrichten und spannen

d) Bearbeitungswerkzeuge messen und Korrektur-werte berücksichtigen

e) Bauteile durch manuelle und maschinelle Schleif- oder Abtragsverfahren aus verschiedenen Werk-stoffen nach betrieblichen Fertigungsunterlagen herstellen

f) Änderungen aufgrund konstruktiver und techni-scher Anforderungen durchführen

g) Stoffeigenschaften ändern h) Bearbeitungsverfahren auswählen

14 a) Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen

Montage und Demon-tage (§ 18 Abs. 1 Nr. 14) b) Bauteile und Baugruppen insbesondere zu Werk-

zeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen oder In-strumenten funktionsgerecht nach Montageplänen zusammenbauen, passen, Lage sichern und kenn-zeichnen

c) Baugruppen demontieren und kennzeichnen, den Zustand von Bauteilen prüfen und dokumentieren

d) Betriebsbereitschaft insbesondere von Werkzeu-gen, Lehren, Vorrichtungen, Formen und Instru-menten herstellen

e) Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefah-ren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen

f) unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden, insbesondere Verschrauben, Einpressen, Kleben oder Schweißen

g) Normteile auswählen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit

Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 2 3

15 a) Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen

b) Funktionsfähigkeit herstellen und dokumentieren

Erprobung und Über-gabe (§ 18 Abs. 1 Nr. 15)

c) mechanische oder pneumatische Komponenten prüfen, Betriebssicherheit herstellen

d) Erprobung durchführen oder veranlassen und Pro-zess unter Beachtung qualitativer und wirtschaftli-cher Gesichtspunkte optimieren

e) Muster oder Probestücke, insbesondere auf Maß- und Formhaltigkeit und Funktion prüfen

f) Bemusterungsvorgang dokumentieren g) Maschinen unter Berücksichtigung der entspre-

chenden Sicherheitsvorschriften bedienen, Trans-portmittel einsetzen

h) Sicherheitseinrichtungen prüfen, Sicherheit im Ar-beitsbereich gewährleisten

16 a) Bauteile und Baugruppen inspizieren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechani-schen Prüfgeräten

Instandhaltung von Bauteilen und Bau-gruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 16) b) Ist-Zustand dokumentieren

c) Störungen und Fehler eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung aufzei-gen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen

d) Verschleiß feststellen und beheben, Verschleißtei-le austauschen

e) Funktion prüfen und dokumentieren f) Instandhaltungsmaßnahmen nach betrieblichen Vor-

schriften durchführen und dokumentieren 17 a) Datenein- und Datenausgabegeräte sowie Daten-

träger handhaben

Programmieren von Maschinen oder Anla-gen (§ 18 Abs. 1 Nr. 17)

b) Rechnerunterstützte Techniken zur Programmie-rung anwenden

c) Programme erstellen, eingeben, testen, ändern, optimieren und sichern

d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik an-passen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit

Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 2 3

18 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwen-dungszweck auswählen

Prüfen (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

b) Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, op-tischen, elektrischen oder pneumatischen Messgerä-ten prüfen

c) Baugruppen auf Lageabweichungen mit mechani-schen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

d) Oberflächenbeschaffenheit mit verschiedenen Ver-fahren prüfen

19 a) Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen

Geschäftsprozesse und Qualitätssiche-rungssysteme im Einsatzgebiet (§ 18 Abs. 1 Nr. 19)

b) Informationen für die Auftragsabwicklung beschaf-fen, auswerten und nutzen, technische Entwicklun-gen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten

c) Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung si-cherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Pla-nungsunterlagen erstellen

d) Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorga-ben, durchführen

f) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitäts-mängeln systematisch suchen, beseitigen und do-kumentieren

g) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwen-den, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwen-den, Ergebnisse dokumentieren

h) Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren

i) technische Systeme oder Produkte an Kunden über-geben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen

k) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten so-wie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits-vorgängen im Betriebsablauf beitragen

l) Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Do-kumentationen, veranlassen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Teil B: Zeitliche Gliederung Abschnitt I:

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 1 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages,

insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

Berufsbildung, Ar-beits- und Tarifrecht (§ 18 Abs. 1 Nr. 1)

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c) Möglichkeiten der beruflichen Fort-bildung nennen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertra-ges nennen

e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

2 a) Aufbau und Aufgaben des ausbilden-den Betriebes erläutern

Aufbau und Organisa-tion des Ausbildungs-betriebes (§ 18 Abs. 1 Nr. 2)

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Ferti-gung, Absatz und Verwaltung erklä-ren

c) Beziehungen des ausbildenden Be-triebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-tretungen und Gewerkschaften nen-nen

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeits-weise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Orga-ne des ausbildenden Betriebes be-schreiben

3 a) Gefährdung von Sicherheit und Ge-sundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3)

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwen-den

c) Verhaltensweisen bei Unfällen be-schreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

während der gesamten Ausbil-dungszeit zu vermitteln

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln

beim Arbeiten an elektrischen Anla-gen, Geräten und Betriebsmitteln be-achten

e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhal-tensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämp-fung ergreifen

4 Umweltschutz (§ 18 Abs. 1 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Um-weltbelastungen im beruflichen Einwir-kungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Bei-spielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes an-wenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Ma-terialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Mate-rialien einer umweltschonenden Ent-sorgung zuführen

während der gesamten Ausbil-dungszeit zu vermitteln

Abschnitt II:

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4

Zeitrahmen 1 1. Ausbildungsjahr 5 Betriebliche und tech-

nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

b) technische Zeichnungen und Stücklis-ten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung

betrieblicher Vorgaben einrichten b) Werkzeuge und Materialien auswäh-

len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und termin-licher Vorgaben planen und durchfüh-ren

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

7 a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werk-stoffe nach ihrer Verwendung aus-wählen und handhaben

Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 18 Abs. 1 Nr. 7) b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach

zuordnen, einsetzen und entsorgen 8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-

maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 8)

b) Werkzeuge und Spannzeuge auswäh-len, Werkstücke ausrichten und span-nen

c) Werkstücke durch manuelle und ma-schinelle Fertigungsverfahren herstel-len

d) Bauteile durch Trennen und Umfor-men herstellen

18 Prüfen (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen

1 bis 3

Zeitrahmen 2

5 a) Informationsquellen auswählen, In-formationen beschaffen und bewer-ten

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5) b) technische Zeichnungen und Stücklis-

ten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 c) Dokumente sowie technische Unter-

lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

6 b) Werkzeuge und Materialien auswäh-len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

7 Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 18 Abs. 1 Nr. 7)

b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen

8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 8)

b) Werkzeuge und Spannzeuge aus-wählen, Werkstücke ausrichten und spannen

c) Werkstücke durch manuelle und ma-schinelle Fertigungsverfahren her-stellen

d) Bauteile durch Trennen und Umfor-men herstellen

13 b) Bearbeitungsverfahren auswählen, Maschinenwerte ermitteln und ein-stellen, Werkzeuge auswählen, be-reitstellen und einsetzen

Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13) c) Halbzeuge und Werkstücke unter

Beachtung des Bearbeitungsverfah-rens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen

18 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen

Prüfen (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

b) Bauteile auf Formtoleranzen mit me-chanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

5 bis 7

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4

Zeitrahmen 3

5 a) Informationsquellen auswählen, In-formationen beschaffen und bewer-ten

b) technische Zeichnungen und Stück-listen auswerten und anwenden so-wie Skizzen anfertigen

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

b) Werkzeuge und Materialien auswäh-len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

7 Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 18 Abs. 1 Nr. 7)

b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen

8 Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 8)

a) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen zu Baugruppen fügen

13 Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13)

a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden

2 bis 3

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 14 a) Bauteile und Baugruppen für die

funktionsgerechte Montage prüfen

Montage und Demon-tage (§ 18 Abs. 1 Nr. 14) e) Montageplatz und Baugruppen ge-

gen Unfallgefahren sichern, Siche-rungseinrichtungen überprüfen

18 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen,

Prüfen (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

b) Bauteile auf Formtoleranzen mit me-chanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

Zeitrahmen 4

5 a) Informationsquellen auswählen, In-formationen beschaffen und bewer-ten

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5) c) Dokumente sowie technische Unter-

lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

d) Daten und Dokumente unter Berück-sichtigung des Datenschutzes pfle-gen, sichern und archivieren

f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden

6 e) betriebswirtschaftlich relevante Da-ten erfassen und bewerten

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

9 a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung doku-mentieren

Warten von Betriebs-mitteln (§ 18 Abs. 1 Nr. 9)

c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen

16 Instandhaltung von Bauteilen und Bau-gruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 16)

a) Bauteile und Baugruppen inspizie-ren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechani-schen Prüfgeräten

1 bis 2

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 c) Störungen und Fehler eingrenzen,

ihre Ursachen feststellen, Möglich-keiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschrifteten abgleichen

Zeitrahmen 5 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

5 b) technische Zeichnungen und Stück-listen auswerten und anwenden so-wie Skizzen anfertigen

c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

g) Informationen auch aus englisch-sprachigen, technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und ver-wenden

6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

g) im eigenen Arbeitsbereich zur konti-nuierlichen Verbesserung von Ar-beitsvorgängen beitragen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

i) unterschiedliche Lerntechniken an-wenden

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

13 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden

Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13)

c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfah-rens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen

1 bis 2

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 14 a) Bauteile und Baugruppen für die

funktionsgerechte Montage prüfen

Montage und Demon-tage (§ 18 Abs. 1 Nr. 14) c) Baugruppen demontieren und kenn-

zeichnen, den Zustand von Bautei-len prüfen und dokumentieren

15 Erprobung und Über-gabe (§ 18 Abs. 1 Nr. 15)

a) Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen

18 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen

Prüfen § 18 Abs. 1 Nr. 18)

b) Bauteile auf Formtoleranzen mit me-chanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

Zeitrahmen 6 5 Betriebliche und tech-

nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

6 b) Werkzeuge und Materialien auswäh-len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und termin-licher Vorgaben planen und durchfüh-ren

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

7 Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 18 Abs. 1 Nr. 7)

b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen

8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 8)

b) Werkzeuge und Spannzeuge auswäh-len, Werkstücke ausrichten und span-nen

1 bis 3

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 11 Anschlagen, Sichern

und Transportieren (§ 18 Abs. 1 Nr. 11)

a) Transport-, Anschlagmittel und Hebe-zeuge auswählen, deren Betriebsbe-reitschaft beurteilen, unter Berück-sichtigung der einschlägigen Vor-schriften anwenden oder deren Ein-satz veranlassen

13 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden

b) Maschinenwerte ermitteln und ein-stellen, Werkzeuge auswählen, be-reitstellen und einsetzen

Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13)

c) Halbzeuge und Werkstücke unter Be-achtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften aus-richten und spannen

18 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen

b) Bauteile auf Formtoleranzen mit me-chanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

Prüfen § 18 Abs. 1 Nr. 18)

c) Baugruppen auf Lageabweichung mit mechanischen, optischen, elekt-rischen oder pneumatischen Mess-geräten prüfen

Zeitrahmen 7

8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 8)

b) Werkzeuge und Spannzeuge aus-wählen, Werkstücke ausrichten und spannen

c) Werkstücke durch manuelle und ma-schinelle Fertigungsverfahren her-stellen

d) Bauteile durch Trennen und Umfor-men herstellen

e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 10 a) steuerungstechnische Unterlagen

auswerten

Steuerungstechnik (§ 18 Abs. 1 Nr. 10)

b) Steuerungstechnik anwenden 12 Kundenorientierung

(§ 18 Abs. 1 Nr. 12) a) auftragsspezifische Anforderungen

und Informationen beschaffen, prü-fen, umsetzen oder an die Beteilig-ten weiterleiten

13 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden

b) Maschinenwerte ermitteln und ein-stellen, Werkzeuge auswählen, be-reitstellen und einsetzen

Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13)

c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfah-rens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen

14 a) Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen

b) Bauteile und Baugruppen insbeson-dere zu Werkzeugen, Lehren, Vor-richtungen, Formen oder Instrumen-ten funktionsgerecht nach Montage-plänen zusammenbauen, passen, Lage sichern und kennzeichnen

Montage und Demon-tage (§ 18 Abs. 1 Nr. 14)

d) Betriebsbereitschaft insbesondere von Werkzeugen, Lehren, Vorrich-tungen, Formen und Instrumenten herstellen

e) Montageplatz und Baugruppen ge-gen Unfallgefahren sichern, Sicher-heitseinrichtungen überprüfen

2 bis 3

Zeitrahmen 8 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr, 3. und 4. Ausbildungsjahr

8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 8)

b) Werkzeuge und Spannzeuge auswäh-len, Werkstücke ausrichten und span-nen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 13 c) Halbzeuge und Werkstücke unter

Beachtung des Bearbeitungsverfah-rens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen

Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13) d) Bearbeitungswerkzeuge messen und

Korrekturwerte berücksichtigen 17 a) Datenein- und Datenausgabegeräte

sowie Datenträger handhaben

Programmieren von Maschinen und Anla-gen (§ 18 Abs. 1 Nr. 17)

c) Programme erstellen, eingeben, tes-ten, ändern, optimieren und sichern

3 bis 5

Zeitrahmen 9

5 e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identi-täten berücksichtigen

h) Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentie-ren und präsentieren

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

i) Konflikte im Team lösen 6 e) betriebswirtschaftlich relevante Da-

ten erfassen und bewerten

f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit verglei-chen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

g) im eigenen Arbeitsbereich zur konti-nuierlichen Verbesserung von Ar-beitsvorgängen beitragen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

m) Aufgaben im Team planen und durchführen

7 Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 18 Abs. 1 Nr. 7)

a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werk-stoffe nach ihrer Verwendung aus-wählen und handhaben

9 Warten von Betriebs-mitteln (§ 18 Abs. 1 Nr. 9)

b) mechanische und elektrische Bautei-le und Verbindungen auf mechani-sche Beschädigungen Sichtprüfen, instandsetzen oder die Instandset-zung veranlassen

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 10 a) steuerungstechnische Unterlagen

auswerten

Steuerungstechnik (§ 18 Abs. 1 Nr. 10)

b) Steuerungstechnik anwenden 11 a) Transport-, Anschlagmittel und He-

bezeuge auswählen, deren Be-triebsbereitschaft beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 18 Abs. 1 Nr. 11)

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern

12 Kundenorientierung (§ 18 Abs. 1 Nr. 12)

b) Kunden auf auftragsspezifische Be-sonderheiten und Sicherheitsvor-schriften hinweisen

13 Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13)

g) Stoffeigenschaften ändern

14 Montage und Demon-tage (§ 18 Abs. 1 Nr. 14)

f) unterschiedliche Verbindungstechni-ken anwenden, insbesondere Ver-schrauben, Einpressen, Kleben oder Schweißen

16 a) Bauteile und Baugruppen inspizie-ren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechani-schen Prüfgeräten

Instandhaltung von Bauteilen und Bau-gruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 16)

b) Ist-Zustand dokumentieren c) Störungen und Fehler eingrenzen,

ihre Ursachen feststellen, Möglich-keiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen

d) Verschleiß feststellen und beheben, Verschleißteile austauschen

e) Funktion prüfen und dokumentieren

3 bis 5

Seite 19 von 23

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4

Zeitrahmen 10

8 c) Werkstücke durch manuelle und ma-schinelle Fertigungsverfahren her-stellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 8)

d) Bauteile durch Trennen und Umfor-men herstellen

13 e) Bauteile durch manuelle und ma-schinelle Schleif- oder Abtragsver-fahren aus verschiedenen Werkstof-fen nach betrieblichen Fertigungsun-terlagen herstellen

Anfertigen von Bautei-len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13)

f) Änderungen aufgrund konstruktiver und technischer Anforderungen durchführen

17 b) rechnerunterstützte Techniken zur Programmierung anwenden

c) Programme erstellen, eingeben, tes-ten, andern, optimieren und sichern

Programmieren von Maschinen und Anla-gen (§ 18 Abs. 1 Nr. 17)

d) Funktionsabläufe prüfen sowie Pro-grammabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik anpassen

18 Prüfen (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

d) Oberflächenbeschaffenheit mit ver-schiedenen Verfahren prüfen

1 bis 3

Zeitrahmen 11

10 a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten

Steuerungstechnik (§ 18 Abs. 1 Nr. 10)

b) Steuerungstechnik anwenden 13 Anfertigen von Bautei-

len mit unterschiedli-chen Bearbeitungs-verfahren (§ 18 Abs. 1 Nr. 13)

h) Bearbeitungsverfahren auswählen

17 Programmieren von Maschinen und Anla-gen (§ 18 Abs. 1 Nr. 17)

d) Funktionsabläufe prüfen sowie Pro-grammabläufe unter Berücksichti-gung der Fertigungstechnik anpas-sen

1 bis 2

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4

Zeitrahmen 12

5 e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identi-täten berücksichtigen

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

h) Besprechungen organisieren und mo-derieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren

6 b) Werkzeuge und Materialien auswäh-len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 18 Abs. 1 Nr. 6)

d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwen-den

12 a) auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten wei-terleiten

Kundenorientierung (§ 18 Abs. 1 Nr. 12)

b) Kunden auf auftragsspezifische Be-sonderheiten und Sicherheitsvorschrif-ten hinweisen

14 Montage und Demon-tage (§ 18 Abs. 1 Nr. 14)

g) Normteile auswählen

15 a) Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen

Erprobung und Über-gabe (§ 18 Abs. 1 Nr. 15) b) Funktionsfähigkeit herstellen und

dokumentieren c) mechanische oder pneumatische

Komponenten prüfen, Betriebssicher-heit herstellen

d) Erprobung durchführen oder veran-lassen und Prozess unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Ge-sichtspunkte optimieren

e) Muster oder Probestücke insbesonde-re auf Maß- und Formhaltigkeit, und Funktion prüfen

f) Bemusterungsvorgang dokumentie-ren

1 bis 2

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 g) Maschinen unter Berücksichtigung der

entsprechenden Sicherheitsvorschrif-ten bedienen, Transportmittel einset-zen

h) Sicherheitseinrichtungen prüfen, Si-cherheit im Arbeitsbereich gewährleis-ten

16 Instandhaltung von Bauteilen und Bau-gruppen (§ 18 Abs. 1 Nr. 16)

f) Instandhaltungsmaßnahmen nach betrieblichen Vorschriften durchfüh-ren und dokumentieren

Zeitrahmen 13

19 a) Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen

Geschäftsprozesse und Qualitätssiche-rungssysteme im Einsatzgebiet (§ 18 Abs. 1 Nr. 19) b) Informationen für die Auftragsabwick-

lung beschaffen, auswerten und nut-zen, technische Entwicklungen be-rücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten

c) Auftragsabwicklungen unter Berück-sichtigung sicherheitstechnischer, be-triebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab-stimmen, Planungsunterlagen erstel-len

d) Teilaufträge veranlassen, Ergebnis-se prüfen

e) Aufträge, insbesondere unter Berück-sichtigung von Arbeitssicherheit, Um-weltschutz und Terminvorgaben durchführen

f) betriebliche Qualitätssicherungssys-teme im eigenen Arbeitsbereich an-wenden; Ursachen von Qualitätsmän-geln systematisch suchen, beseiti-gen und dokumentieren

10 bis 12

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Ausbildungsrahmenplan Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 g) Prüfverfahren und Prüfmittel auswäh-

len und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentie-ren

h) Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren

i) technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen

k) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen

l) Optimierung von Vorgaben, insbe-sondere von Dokumentationen, ver-anlassen

Ihr Ansprechpartner:

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Telefon: (0 69) 21 97 - 1228 / - 1348 Ausbildungsberatung Telefax: (0 69) 21 97 - 1396 Börsenplatz 4 www.frankfurt-main.ihk.de 60313 Frankfurt [email protected]

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