Ausgabe 2 | 23. Jänner 2018 · Faires Governance-System gefordert – Indikator...

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Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie Impressum/Offenlegung: W http://wko.at/ooe/industrie/Offenlegung Ausgabe 2 | 23. Jänner 2018 Industrie braucht zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Digitalisierung „Die Digitalisierung beschränkt sich nicht nur auf technische Lösungen, sie betrifft vor allem auch Unternehmensprozesse, neue Geschäftsmodelle, neue Aus- und Weiterbildungsformate usw. Für die Entwicklung digitaler Innovationen und Geschäftsmodelle braucht die Industrie allerdings einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen“, ist Spartenobmann Günter Rübig überzeugt. Deshalb beteiligt sich die Sparte auch aktiv am kürzlich an der Johannes Kepler Universität eröffneten Lab for Digital Transformation and Law. „Für uns geht es hier um eine Analyse des ,Industriebetriebs‘ im Hinblick auf rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Wir erwarten uns, dass rechtliche Fragen und Problemstellungen sowie Lösungen im bestehenden Rechtssystem aufgezeigt werden, genauso wie, dass Vorschläge für eine neue Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen erarbeitet werden“, sagt Rübig. „Datenschutz, IT-Sicherheit, Intellectual Property Rights sowie das Vertrags- und Haftungsrecht sind aus unserer Sicht wichtige Rechtsbereiche. Eine der größten rechtlichen Herausforderungen wird sich in Bezug auf autonome Systeme ergeben. So kommt man bei einem selbstlernenden Industrieroboter in einer intelligenten Fabrik an die Grenzen des bestehenden Rechtssystems“, nennt Rübig Beispiele, in denen die Industrie Rechtssicherheit braucht. Das Linz Institute of Technologie (LIT) bietet durch seinen interdisziplinären Ansatz die Chance, nicht nur die technologischen Forschungen in Oberösterreich voranzutreiben, sondern nun auch im Rahmen des Lab for Digital Transformation and Law die rechtlichen Veränderungen und Erfordernisse der Digitalisierung zu beleuchten. „Die Digitalisierung ist ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Oberösterreich und Rechtssicherheit ist Voraussetzung für die erfolgreiche Etablierung neuer Technologien“, betont Wirtschafts- und Forschungsreferent LH-Stv. Michael Strugl im Rahmen der Eröffnung des neuen Labors. „Als größte Forschungs- und Bildungseinrichtung des Landes ist es nicht nur unsere Aufgabe, den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen – wir gestalten die digitale Transformation aktiv mit“, sagt der Rektor der Johannes Kepler Universität, Meinhard Lukas.

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Ausgabe 2 | 23. Jänner 2018

Industrie braucht zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Digitalisierung

„Die Digitalisierung beschränkt sich nicht nur auf technische Lösungen, sie betrifft vor allem auch Unternehmensprozesse, neue Geschäftsmodelle, neue Aus- und Weiterbildungsformate usw. Für die Entwicklung digitaler Innovationen und Geschäftsmodelle braucht die Industrie allerdings einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen“, ist Spartenobmann Günter Rübig überzeugt. Deshalb beteiligt sich die Sparte auch aktiv am kürzlich an der Johannes Kepler Universität eröffneten Lab for Digital Transformation and Law. „Für uns geht es hier um eine Analyse des ,Industriebetriebs‘ im Hinblick auf rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Wir erwarten uns, dass rechtliche Fragen und Problemstellungen sowie Lösungen im bestehenden Rechtssystem aufgezeigt werden, genauso wie, dass Vorschläge für eine neue Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen erarbeitet werden“, sagt Rübig. „Datenschutz, IT-Sicherheit, Intellectual Property Rights sowie das Vertrags- und Haftungsrecht sind aus unserer Sicht wichtige Rechtsbereiche. Eine der größten rechtlichen Herausforderungen wird sich in Bezug auf autonome Systeme ergeben. So kommt man bei einem selbstlernenden Industrieroboter in einer intelligenten Fabrik an die Grenzen des bestehenden Rechtssystems“, nennt Rübig Beispiele, in denen die Industrie Rechtssicherheit braucht. Das Linz Institute of Technologie (LIT) bietet durch seinen interdisziplinären Ansatz die Chance, nicht nur die technologischen Forschungen in Oberösterreich voranzutreiben, sondern nun auch im Rahmen des Lab for Digital Transformation and Law die rechtlichen Veränderungen und Erfordernisse der Digitalisierung zu beleuchten. „Die Digitalisierung ist ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Oberösterreich und Rechtssicherheit ist Voraussetzung für die erfolgreiche Etablierung neuer Technologien“, betont Wirtschafts- und Forschungsreferent LH-Stv. Michael Strugl im Rahmen der Eröffnung des neuen Labors. „Als größte Forschungs- und Bildungseinrichtung des Landes ist es nicht nur unsere Aufgabe, den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen – wir gestalten die digitale Transformation aktiv mit“, sagt der Rektor der Johannes Kepler Universität, Meinhard Lukas.

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BILDUNG

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1. Deutliches Plus bei neuen Lehrlingen in Oberösterreich

2017 konnten in Oberösterreich bereits zum 2. Mal in Folge die Lehranfängerzahlen gesteigert werden. Die duale Ausbildung hat sich damit im Vorjahr erneut als die „Lieblingsausbildung" der jungen Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher behauptet.

Konkret starteten 7.093 Burschen und Mädchen in das erste Lehrjahr. Das bedeutet eine Zunahme von 3,38 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der „Marktanteil“ der Lehre konnte bei den Lehranfängern in Oberösterreich auf über 47 Prozent der Jugendlichen der 10. Schulstufe gesteigert werden. Mit 22.779 Lehrlingen ist unser Bundesland bei den Lehrlingszahlen die absolute Nummer 1. Berufe mit überdurchschnittlich großen Zuwächsen bei den Lehranfängern in den letzten 2 Jahren waren insbesondere die Mechatronik (von 175 auf aktuell 235 Lehrlinge), die Elektrotechnik (von 415 auf 465), die Kraftfahrzeugtechnik (von 353 auf 402) und der Lehrberuf Koch/Köchin (von 209 Lehrlingen auf aktuell 243).

Fachkräftesicherung ist größtes Anliegen der Betriebe Die oö. Unternehmen nannten 2017 im Rahmen mehrerer Befragungen das Thema „Fachkräfte“ als das wichtigste wirtschaftspolitische Standortthema für Oberösterreich. Im Jahresschnitt gab es in Oberösterreich exakt 918 sofort verfügbare offene Lehrstellen (2016: 752), die nicht besetzt werden konnten. Im Bereich der offenen Stellen konnten am gesamten oö. Arbeitsmarkt 8893 Stellen auf Lehrabschlussniveau nicht besetzt werden (2016: 7273). Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass bereits 2030 die Fachkräftelücke auf Lehrabschlussniveau auf über 55.000 steigen wird. „Es wird daher eines gemeinsamen Kraftakts und Schulterschlusses von Wirtschaft, Politik und allen anderen Akteuren im Bereich des Arbeitsmarktes — im Sinne der von uns vorangetriebenen Standortpartnerschaft — benötigen, um diese zentrale Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich erfolgreich zu lösen“, so WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer.

Die WKO Oberösterreich fordert nicht nur Aktivitäten anderer ein, sondern tritt selbst als Gestalter und Problemlöser im Sinne ihrer Mitgliedsbetriebe auf. Ziel ist, in den nächsten 5 Jahren zusätzlich 30.000 neue Fachkräfte sicherzustellen. Der Duale Bereich soll dazu mit jährlich zusätzlich 1000 Lehrabschlüssen einen ganz wesentlichen Beitrag leisten.

WKOÖ-Serviceangebote in digitaler Form Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ist der Servicepartner für die knapp 6000 oö. Ausbildungsbetriebe sowie deren Lehrlinge. Im Vorjahr wurden über 10.000 Lehrvertragsanmeldungen abgewickelt, wobei rund 75 Prozent der Anmeldungen über das online-Service erledigt werden. Seit Mitte 2017 können auch alle Lehrlings- und Lehrbetriebsförderungen online erledigt werden. „Besonders erfreulich ist, dass unsere Kunden die Leistungen der Lehrlingsstelle im Rahmen der jährlich durchgeführten market-Befragung (4/2017) mit einem Zufriedenheitswert von 1,25 bewertet haben. Bestätigung und Auftrag zugleich, als WKO Oberösterreich die Lehrlingsausbildung unserer Ausbildungsbetriebe weiterhin mit voller Kraft zu unterstützen“, fasst Präsidentin Hummer zusammen.

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2. Management-Fitness für die digitale Herausforderung

Die sparte.industrie der WKO Oberösterreich, die Industriellenvereinigung OÖ und die LIMAK Austrian Business School unterstützen mit dem Förderprogramm „Management-Fitness für die digitale Herausforderung“ die Digitalisierungsoffensive der OÖ. Wirtschaft und schreiben zu diesem Zweck ein 50Prozentiges Teilstipendium für den MBA und Universitätslehrgang „New Business Development in the Digital Economy“ aus.

Das Programm „New Business Development in the Digital Economy“ schafft das nötige Verständnis für aktuelle Trends in der Digitalisierung und zeigt auf, was das konkret für Unternehmen bedeutet. Die Teilnehmer/innen erhalten das praktische Handwerkszeug, um die Möglichkeiten der Digitalisierung für ihr Unternehmen optimal zu nutzen und Wachstumspotentiale zu realisieren. Sie erlangen im Programm die Kompetenz schrittweise die digitale Transformation in ihren Unternehmen voranzutreiben.

Teilstipendien für Führungskräfte und High Potentials

Das Förderprogramm, als Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer OÖ, der Industriellenvereinigung OÖ und der LIMAK Austrian Business School, richtet sich an vor allem an High Potentials (Nachwuchsführungskräfte) sowie Führungskräfte von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben in Oberösterreich, die sich in ihrem Unternehmen mit Wachstumspotentialen durch Digitalisierung auseinandersetzen.

Gefördert werden jeweils 50 Prozent der Programmkosten für ein MBA Programm und einen Universitätslehrgang „New Business Development in the Digital Economy“.

Das bedeutet einen Gesamtförderbetrag von 13.900,- Euro.

Die Bewerbung zum Förderprogramm erfolgt schriftlich an [email protected]

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden die Interessent/innen unter: www.limak.at/digital-stipendium

Ende der Bewerbungsfrist: 19. Februar 2018 Die besten Bewerber/innen werden zu einem Hearing am 26. Februar 2018 eingeladen.

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3. Internatskosten Berufsschulbesuch Ersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten

Seit 1. Jänner 2018 haben alle Lehrberechtigten, die in einem Lehrlingshaus bzw. Internat während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten zu tragen. Auch bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind die Kosten vom Lehrberechtigten bis zu der Höhe zu ersetzen, die bei einer Unterbringung im Lehrlingshaus bzw. Internat entstanden wären. Dafür ist jedoch eine Förderung möglich:

Informationen und Voraussetzungen

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Förderantrag kann durch Übermittlung eines korrekten und vollständig ausgefüllten Formulars per E-Mail an die im Formular bekannt gegebene Adresse eingebracht werden.

Ab dem 1. März 2018 besteht die Möglichkeit, den Antrag auch elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service zu stellen.

Weitere Info: Wirtschaftskammer Oberösterreich, Lehrlingsstelle-Förderungen, Wiener Straße 150, 4020 Linz, T: 05-90909-2010, F: 05-90909-4089, M: [email protected], W: www.lehre-foerdern.at, W: www.lehre-statt-leere.at

4. Potenziale in der Berufsbildung erkennen, fördern und entwickeln

Die pädagogische Hochschule OÖ veranstaltet ein Seminar rund um das Thema „Potenziale in der Berufsbildung erkennen, fördern und entwickeln“

Zielgruppe des Seminares sind ua. Lehrlingsausbilder/-innen und Berufsschul-lehrer/-innen.

Inhalte des Seminars sind ua. Definition der Begriffe "Begabung", "Talent", "Expertise", Praktische Intelligenz, Anwendung von entsprechenden Konzepten in der Berufsbildung, Diagnoseinstrumente.

Wann: Donnerstag, 1. März 2018 und Freitag, 2. März 2018

Wo: Pension Magerl, Ackerweg 18, 4810 Gmunden

Anmeldung: unter Seminarnummer 27F8B1L012 bis spätestens 31.01.2018 per Mail an [email protected] oder [email protected]

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Teilnahmegebühr: Teilnahme am Seminar ist kostenlos, eventuelle Nächtigungs- und Verpflegungskosten sind von den Teilnehmer/-innen selbst zu tragen

Weitere Informationen gibt die Leiterin des Lehrgangs, Frau Mag. Dr. Ramona Uhl MBA vom Institut für Berufspädagogik der PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE OÖ, 4020 LINZ, Kaplanhofstraße 40, ÖSTERREICH/AUSTRIA, Telefon: +43 732 7470-7350, +43 664 636 37 68, Web: www.ph-ooe.at/, Mail to: [email protected]

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ENERGIE DI Hubert Steiner | T 05-90909-4220

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1. Wirtschaft fordert mehr Realitätssinn in europäischer Energiepolitik

Im Plenum des Europäischen Parlaments wurde über drei wesentliche Rechtsakte des „Clean Energy“-Pakets abgestimmt: die Richtlinien zur Energieeffizienz und den erneuerbaren Energien sowie die Governance-Verordnung. Die Tendenz dabei stößt auf Kritik in der Wirtschaft.

„Die nun eingeschlagene Richtung des Parlaments geht in die falsche Richtung. Europäische Energiepolitik darf nicht zum Hemmschuh von Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen werden“, betont Mag. Erich Frommwald, Energiesprecher der Sparte Industrie der WKOÖ. „Wir fordern den Rat auf, in den Trilog-Verhandlungen der Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen". Insbesondere Österreich wird während der Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 eine wichtige Rolle zukommen.

Verschärftes 2030-Zielbündel gefährdet Standort

Für unsere Mitglieder und insbesondere den Standort Österreich ist der Zugang zu leistbarer und sicherer Energie unerlässlich. Ein verschärftes quantifiziertes 2030-Zielbündel von 40 Prozent Treibhausgasreduktion, Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 35 Prozent als auch Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien auf 35 Prozent widersprechen dem jedoch. „Zu hoch gesteckte Ziele bewirken nichts für den Klimaschutz, gefährden aber die Versorgungssicherheit,“ warnt Frommwald.

Absenkung des Energieeffizienz-Ziels Schritt in die richtige Richtung

„Zwar ist die Absenkung des Energieeffizienz-Ziels von 40 Prozent im Industrieausschuss auf 35 Prozent im Plenum ein Schritt in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz reicht das nicht aus. Auch wenn 30 Prozent ein immer noch hoher Wert sind, muss darauf in den Trilog-Verhandlungen beharrt werden,“ so Frommwald. Zu bedenken ist auch, dass die „low hanging fruits“ bereits geerntet wurden und neue Effizienzmaßnahmen immer schwieriger zu finden sind.

Erneuerbaren-Potenziale sind kosteneffizient auszuschöpfen

Eine Transformation des Energiesystems setzt die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien voraus. „Eine zu hohe Verpflichtung von 35 Prozent für das Jahr 2030 würde erhebliche finanzielle Mehrbelastungen bedeuten,“ analysiert Frommwald. Bußgelder bei einer Zielverfehlung kommen die Steuerzahler teuer zu stehen.

Faires Governance-System gefordert – Indikator „Wettbewerbsfähigkeit“ unerlässlich

Unumstritten ist, dass jeder Mitgliedstaat einen angemessenen und von seinen Potenzialen abhängigen Beitrag zur Zielerreichung leisten muss. „Wir beurteilen die beschlossenen scharfen Zielpfade kritisch. Sie widersprechen der Flexibilität, die das Governance-System den Mitgliedstaaten bei der Zielerreichung einräumen muss,“ kritisiert Frommwald. Wesentlich ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit ein integraler Bestandteil der nationalen Energie- und Klimapläne, aber auch der Berichterstattung bleibt – dieser Teil der fünften Dimension der Energieunion darf keinesfalls vernachlässigt werden.

(Quelle: wko.at, 17.1.2018)

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2. EL-motion 2018 - Elektromobilität für KMU und kommunale Anwender

Die E-Mobilität ist nicht aufzuhalten. Nach dem Hoch bei den Pkw-Anmeldungen im heurigen Jahr geht es nun darum, Nutzfahrzeuge mit Akkumulatoren und/oder Brennstoffzelle auf die Straße zu bringen. Ganz im Zeichen dieser Dynamik fungiert die EL-motion als Fachkongress für aktuelle Technologien und Geschäftsmodelle im Bereich der Elektromobilität für KMU und kommunale Anwender.

Im Fokus der Veranstaltung, die am 31. Jänner und 1. Februar 2018 im Austria Trend Hotel „Park Royal Palace“, 1140 Wien stattfinden wird, stehen Flottenfahrzeuge, Transporter, LKW, Busse, Kommunal- und Baufahrzeuge sowie internationale Logistik-Projekte. Weitere Themen sind Betriebskostenanalysen für (Nutz)Fahrzeugflotten, Autonomes Fahren, die Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie sowie Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltagseinsatz von Personen- und Nutzfahrzeugen.

Bei dem von der Wirtschaftskammer Österreich in bewährter Kooperation mit dem BMWFW und BMVIT, dem Klima- und Energiefonds sowie dem österreichischen Städtebund organisierten Kongress stehen anwendungsorientierte Fachexpertisen und Networking im Vordergrund. So dreht sich am Abend des ersten Kongresstages alles um spezifische Teilmärkte bzw. Leitmärkte der Elektromobilität sowie um die Vernetzung der Akteure.

Die Keynote von Markus Kreisel von Kreisel Electric Freistadt, widmet sich der Fragestellung „E-Mobility 4.0 oder zurück zu Feld 1?“ und versucht Antworten darauf zu geben, wie die Transformation zu alternativen Antrieben im Nutzfahrzeugsektor gelingen kann. Ein Blick in die Vergangenheit soll zeigen, wo wir aktuell stehen. Der Blick in die Zukunft beleuchtet, was wir brauchen, um die E-Mobilität in den Bereich der Nutzfahrzeuge integrieren zu können.

Der Kongress richtet sich in erster Linie an Klein- und Mittelbetriebe aus Österreich und dem angrenzenden Ausland sowie an Hersteller, Lieferanten, Dienstleister, Fuhrparkverantwortliche und Komponentenzulieferer für Elektrofahrzeuge und für deren Ladeinfrastruktur. Damit soll insbesondere KMUs die Möglichkeit gegeben werden, die Chancen, die in diesem neuen Wirtschaftssektor liegen, zu erkennen und zu ergreifen.

Details zum Programm und zur Online-Anmeldung unter www.elmotion.at.

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1. Senkung der Lohnnebenkosten bedarf klarer Vorgaben

Im Regierungsprogramm ist ein klares Bekenntnis zu einer weiteren Senkung der Lohnnebenkosten enthalten. Als erste Maßnahme soll der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung gestaffelt gesenkt werden. „Wir begrüßen diesen ersten Schritt, danach müssen jedoch noch weitere Senkungspotentiale bei den Lohnnebenkosten angegangen werden“, erklärt dazu Anette Klinger, Steuersprecherin der sparte.industrie.

Die in Österreich im internationalen Vergleich sehr hohen Lohnnebenkosten sollen unter dem Blickwinkel von Kostenwahrheit und Transparenz durchforstet und nachhaltig gesenkt werden. So sollen Effizienz und Treffsicherheit in der Mittelverwendung erhöht werden. Eine Zweckentfremdung (wie derzeit etwa beim Familienlastenausgleichsfonds) soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ziel ist eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten (z.B. Reduktion des Dienstgeberbeitrags bzw. der Unfallversicherung).

Laut Regierungsprogramm soll der Unfallversicherungsbeitrag um 500 Millionen Euro auf 0,8 Prozent abgesenkt werden. Durch Aufgabenüberprüfung, Strukturanalyse und Kooperationen mit bestehenden Gesundheitseinrichtungen soll bis Ende 2018 ein Gesamtkonzept erstellt werden. Falls dieses Konzept nicht zu den gewünschten Einsparungen führt, soll die AUVA in bestehende Sozialversicherungsträger überführt werden.

„Dank eines Gesamtkonzeptes und der Ankündigung von Sanktionen bei Nichterfolg der geplanten Maßnahmen wird eine entsprechende Dynamik zur Erreichung des gesetzten Zieles erreicht. Daher sollten auch bei den übrigen geplanten Maßnahmen zur Lohnnebenkostensenkungen, wie beispielsweise beim Dienstgeberbeitrag, klare Vorgaben gemacht werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen“, so Klinger abschließend.

2. SOKO für Unternehmen bei Behördenkontrollen

Als Teil des im November im Wirtschaftsparlament beschlossenen Unternehmensschutzpakets ist mit Jahresanfang die SOKO für Unternehmen gestartet.

Die SOKO ist eine kostenlose rund-um–die–Uhr Hotline für Mitglieder der WKOÖ, wenn sie Kontrollen von Arbeitsinspektion oder Finanzpolizei haben.

Unter der Nummer T 05-90909-1100 erhalten die Betriebe rechtliche Unterstützung in diesen Kontrollsituationen und können sich von Rechtsanwälten sofort telefonisch über ihre Rechte oder die Rechte der Kontrollorgane informieren und sich zur konkreten Vorgehensweise beraten lassen.

Produktinformationen und Folder zu Kontrollen von Arbeitsinspektion und Finanzpolizei finden Sie in den wko.at unter https://www.wko.at/service/ooe/soko.html.

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3. Ministerratsbeschluss zum Familienbonus

Den Ministerratsbeschluss zum Familienbonus zur Info finden Sie unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/ministerratsprotokolle-der-regierungsperiode

4. Informationsseite des BMF zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer verfügbar

Nachfolgend leiten wir eine aktuelle Information des BMF zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer weiter.

Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass mit dem 15. Jänner 2018 das Register der wirtschaftlichen Eigentümer seinen Betrieb aufgenommen hat. Meldungen an das Register sind nun über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) möglich.

Darüber hinaus ist auch die Informationsseite des BMF zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer online und unter www.bmf.gv.at/wiereg abrufbar. Dort finden Sie eine Reihe von hilfreichen Informationen zum Register, den Meldefunktionalitäten, fachliche News und vieles mehr.

5. EU-Mehrwertsteuervorschriften für Dienstleistungen und Fernverkäufe

Am 5. Dezember 2017 hat der ECOFIN eine Richtlinie und zwei Verordnungen beschlossen, die den E-Commerce vereinfachen sollen:

RL 2017/2455 v. 5. Dezember 2017 zur Änderung der RL 2006/112/EG und der RL 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen

VO 2017/2454 v. 5. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Noch nicht im Amtsblatt erschienen ist das Dokument, welches die MwSt.-Sätze für Bücher, Zeitung und Zeitschriften regelt.

Die Änderungen müssen bis spätestens Ende 2018 (Artikel 1 der RL) bzw. Ende 2020 (Artikel 2 und 3 der RL) in innerstaatliches Recht transformiert werden.

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Hier nochmal die wichtigsten Regelungen:

Änderungen ab 1. Jänner 2019: (Artikel 1 der RL)

Grenze von 10.000,-- im Kalenderjahr: Unterhalb dieses Betrages befindet sich der Ort der Leistung weiterhin am Sitz des leistenden Unternehmers. Oberhalb dieser Grenze verlagert sich der Leistungsort zum Kunden.

Bei Anwendung der MOSS-Regelung: Bei Rechnungsstellung gelten die Vorschriften des Ansässigkeitsstaates des Unternehmens.

Nutzung von MOSS auch für Drittlandsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen.

Änderungen ab 1. Jänner 2021: (Artikel 2 und 3 der RL)

MOSS wird auf den Versandhandel als auch auf alle DL an Nichtunternehmer ausgedehnt

Die Lieferschwelle für den Versandhandel wird abgeschafft. Ab 1.1.2021 gilt eine EU-weite Grenze von 10.000,-- Euro.

Neuregelung für Waren aus dem Drittland an Nichtunternehmer unter einem Sachwert von 150,-- Euro.

Plattformbetreiber oder ähnliche elektronisch Schnittstellen, die den Verkauf der Waren unterstützen, werden als Ein- bzw. Verkäufer in die Lieferkette umsatzsteuerlich eingebunden und somit Steuerschuldner.

Die 22,-- Euro-Grenze bei der Einfuhrumsatzsteuer fällt.

Die Abgabefrist für die MOSS-Erklärung wird verlängert.

Noch stehen keine Informationen zur Verfügung wann und in welcher Form die Umsetzung in österreichisches Recht stattfindet.

6. Begutachtung: Investmentfondsrichtlinien 2018

Bei uns liegt der Entwurf der Investmentfondsrichtlinien 2018 (InvFR 2018) mit der Bitte um Stellungnahme auf.

Gesetzliche Änderungen haben eine grundlegende Überarbeitung der InvFR notwendig gemacht. Im Rahmen der Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der InvFR neu strukturiert. Die InvFR 2018 treten an die Stelle der InvFR 2008 und stellen einen Auslegungsbehelf zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investment- und Immobilienfonds dar.

Bitte um allfällige Stellungnahme bis 15.2.2018 (Frau Fürthner, E [email protected]).

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7. GrEStG - aktuelle BMF-Info zu Zweifelsfragen

Anbei finden Sie zu Ihrer Information die kürzlich ergangene BMF-Info zu diversen Zweifelsfragen betreffend die Grunderwerbsteuer (Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016).

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auf Initiative der WKÖ insbesondere die noch im Begutachtungsentwurf enthaltene angedachte Verschärfung im Zusammenhang mit „mittelbaren Anteilsvereinigungen“ („Zurechnung eines Grundstückes versus mittelbare Anteilsvereinigung“) abgewehrt werden konnte. Dieser Punkt ist nun nicht mehr in der BMF-Info enthalten.

Die BMF-Info stellt eine Bekanntgabe der Rechtsansicht des BMF über die gegenständlichen Bestimmungen des GrEStG dar (keine Änderung der zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen).

8. Veranstaltung: Abzugsteuer – Theorie und „Best Practice“

Praktische Tipps zur Arbeitskräfte-/Softwareüberlassung & richtigen Vertragsgestaltung

Anhand von praktischen Beispielen wird die Systematik der Abzugsteuer unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen, insbesondere im Bereich der internationalen Arbeitskräfteüberlassung sowie der Überlassung von Software, dargestellt. Zugleich werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Abzugsteuern durch Gestaltung oder durch Erfüllung der notwendigen Dokumentationsanforderungen rechtssicher vermieden werden können. Begleitend dazu werden die finanzstrafrechtlichen Risiken erarbeitet, die bei Unterlassen einer gesetzlich vorgeschriebenen Abzugsverpflichtung drohen und mögliche Verteidigungslinien aufgezeigt. Das Expertenteam von LeitnerLeitner wird verstärkt durch Mag. Markus Gaderer (Haslinger / Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH), der auf eine umfassende Praxiserfahrung in Sachen Vertragsgestaltung verweisen kann.

Inhalte:

Fallbeispiele aus der Praxis: Abzugsteuerfälle für Unternehmer

Verwertung von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten (Image-Rights, jüngste Entwicklungen zur

Überlassung von Software, Lizenzen etc.)

Engagement von Künstlern, Sportlern, Fotomodellen, Fotographen, Musikergruppen, Bloggern etc.

Einsatz von Arbeitskräften aus dem Ausland (Arbeitskräfteüberlassung, auch innerhalb der Unternehmens-

gruppe, unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen)

Beratungsleistungen und Aufsichtsräte

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Ausgabe 2 | 23.1.2018

STEUERN UND FINANZEN Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

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Zivil- und urheberrechtliche Einordnung bei Rechteeinräumung und allenfalls mögliche vertragliche Vermeidung von Abzugsteuerfällen

Praktische Tipps und Tricks zur effizienten Abwicklung von Abzugsteuerfällen

Dokumentationsanforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Abzugsteuern & Haftungsrisiken

Finanzstrafrechtliche Risiken iZm Abzugsteuern und Verteidigungsstrategien

Referenten:

Mag. Martin Eckerstorfer, LeitnerLeitner GmbH

Dr. Clemens Nowotny, LeitnerLeitner GmbH

Mag. Johannes Prilling er, LeitnerLeitner GmbH

Mag. Markus Gaderer, Haslinger / Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH

Termin/Ort: Do, 1.2.2018: 15:00 – 17:00 Uhr, WIFI Linz, Wiener Straße 150, 4021 Linz

Kostenbeitrag: WKOÖ-Mitglieder: EUR 59,--, Nicht-Mitglieder: EUR 89,--

Anmeldung: Online: online.wkooe.at/UAK/2018-17223, E [email protected], T 05 7000 – 7053

9. Veranstaltung: Forschungsprämie & Forschungsförderungen - Ein praxisnahes Update

Die Forschungsprämie wird mit 1.1.2018 auf 14 Prozent erhöht. Nehmen Sie diese Erhöhung zum Anlass, sich über aktuelle Entwicklungen, Ansichten der Finanzverwaltung und Erfahrungen aus der Praxis zu informieren.

Inhalte:

Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 % bei abweichenden Wirtschaftsjahren

Aussagen der Finanzverwaltung zur Forschungsprämie im Entwurf des EStR-Wartungserlass 2017

Aktuelle Rechtsprechung zur Forschungsprämie

Neues aus der Prüfungspraxis: Patentkosten und Mitgliedsbeiträge

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Forschungsprämie und Horiozontal Monitoring:

Internes Kontrollsystem

Dokumentation der Prämie im Detail

Finanzstrafrechtliche Implikationen

Aktuelle Erfahrungen aus der Praxis der FFG-Begutachtung

Branchenspezifische Themen bei der FFG-Begutachtung

Abgrenzung von experimenteller Entwicklung zu nicht mehr begünstigtem Engineering

Beschreibung mehrjähriger Schwerpunkte/Projekte

Unterschiede zwischen Forschungsprämie und Forschungsförderung

Patent.Scheck, easy2research & Co oder welche Förderungen helfen KMUs bei anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben (Voraussetzungen, förderfähige Kosten, Förderarten)

Wie können Betriebe in OÖ durch das TIM-Dienstleistungsangebot die eigene Innovationskraft stärken?

Termin/Ort: Do, 8.3.2018: 16:00 – 18:30 Uhr, WIFI Linz, Wiener Straße 150, 4021 Linz

Kostenbeitrag: WKOÖ-Mitglieder: EUR 64,--; Nicht-Mitglieder: EUR 94,--

Anmeldung: Online: online.wkooe.at/UAK/2018-17288, E [email protected], Telefon: 05 7000 – 7053

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1. Innovationstag 2018 „Open Innovation & Blockchain – Innovations- und Technologietrends der Zukunft“ am 28. Februar 2018, WKOÖ

Mit dem Leitgedanken „Innovations- und Technologietrends der Zukunft“ findet der Innovationstag 2018, am Mittwoch, 28. Februar, von 16:00 bis 18:00 Uhr in der WKO Oberösterreich statt. Um mit den rasanten technologischen Entwicklungen mithalten zu können und international wettbewerbsfähig zu bleiben ist es unerlässlich, sich mit den neuen Gegebenheiten auseinander zu setzen und neue Entwicklungen für das Unternehmen zu nutzen. Mit Open Innovation schafft man einen neuen, unternehmensübergreifenden Zugang zu neuen Ideen. Die Einbindung von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Lead Usern, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen aus anderen Branchen vergrößert die Chance noch erfolgreichere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Blockchain ist eine digitale Technologie die zunehmend an Bedeutung gewinnt und möglicherweise weitreichende Veränderungen der Unternehmensstrategie bedeutet. Einblicke in diese Innovations- und Technologietrends geben die Referenten: Prof. Dr. Oliver Alexy | Professor of Strategic Entrepreneurship, TU München Max Tertinegg | Geschäftsführer und Mitbegründer der Coinfinity GmbH Welche Rahmenbedingungen für die Innovations- und Technologietrends der Zukunft notwendig sind diskutieren Dr. Michael Strugl MBA (LH-Stv. OÖ), DI Dr. Ludovit Garzik MBA (Rat für Forschung Technologieentwicklung), Prof. (FH) DI Dr. Margarethe Überwimmer (Dekanin der FH OÖ Campus Steyr) und DI Elisabeth Spitzenberger (Leiterin „SOKO-Innovation Energie AG Oberösterreich), im Rahmen eines Talks. Termin: Mittwoch, 28. Februar 2018, von 16:00 - 18:00 Uhr

Ort: WKO Oberösterreich, Julius-Raab-Saal, Hessenplatz 3, 4020 Linz

Mehr Infos entnehmen Sie bitte der Einladung. Anmeldung bis 21.2.2018: https://online.wkooe.at/WKO/2018-24778 Infos unter T 05-90909-4251. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Innovationstag ist eine gemeinsame Veranstaltung der sparte.industrie und der Abteilung Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft der WKO Oberösterreich, die in Kooperation mit der VKB-Bank und den OÖ Nachrichten durchgeführt wird.

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1. Innovationskraft steigern: Über 20 Forscher und Wissenschaftler beim 2. JKU-Transfertag zum Thema „Intelligente Produktion“ am 8. Februar 2018

Den Wissenstransfer und –austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft voranzutreiben, ist das erklärte Ziel des zum zweiten Mal stattfindenden JKU-Transfertags. Am 8. Februar wird der Schwerpunkt auf den Bereich der „Intelligenten Produktion“ gelegt. Insgesamt erwarten Sie vier Fachsessions zu den Themen Produktion, Qualitätsmanagement, Konstruktion und Service-Geschäftsmodelle. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit den Expertinnen und Experten der JKU, Fachgespräche zu führen. Dabei können Kooperationsmöglichkeiten – von der wissenschaftlichen Behandlung eines Themas bis zur Entwicklung von Prototypen – ausgelotet und wertvolle Kontakte geknüpft werden. Termin: Donnerstag, 8. Februar 2018, 13:30 – ca.17:30 Uhr Ort: WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz Nähere Informationen, Anmeldung und Buchung von Gesprächsterminen unter: www.wko.at/ooe/jku-transfertag2018

2. KMU DIGITAL Förderprogramm 2018 fortgesetzt

Die Digitalisierung bringt rasante Entwicklungen mit sich. Sie beeinflussen Produkte, Kunden und Geschäftsmodelle. Im KMU DIGITAL Förderprogramm können kleine und mittlere Unternehmen in vier Schritten die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen identifizieren und nutzen. Info, Anmeldung und bis zu 4000 Euro Bonus nutzen unter www.kmudigital.at

KMU profitieren von vier Schritten in die Digitalisierung:

• Mit dem kostenlosen KMU DIGITAL Online Status-Check können Unternehmen herausfinden, wie digital ihr Betrieb bereits ist.

• Die anschließende gratis KMU DIGITAL Potentialanalyse wird von einem zertifizierten Berater im Betrieb durchgeführt und dabei Chancen bzw. Risiken für das Unternehmen analysiert und Maßnahmen identifiziert.

• Bei der KMU DIGITAL Beratung mit drei unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten können themenspezifische Umsetzungsentscheidungen getroffen werden. Diese Beratungen werden mit jeweils 50 % bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gefördert.

• Im Bereich KMU DIGITAL Qualifizierung werden spezifische Schulungen und Qualifizierungen sowohl für Unternehmer/innen als auch für Mitarbeitende zu 50 % gefördert.

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3. Sonderflug ab Linz zur Messe FAKUMA am 18. Oktober 2018 – Schon jetzt anmelden!

Auf der weltweit führenden Fachveranstaltung für die industrielle Kunststoffverarbeitung präsentieren sich mehr als 1.800 Aussteller ihr internationales Angebot. Die Messe findet vom 16. bis 20. Oktober 2018 im Messezentrum Friedrichshafen statt.

Die Fakuma bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Kunststofftechnologien: ob Spritzgießen – hier nimmt die Fakuma weltweit eine Spitzenposition ein – Extrusionstechnik, Thermoformen oder 3D-Printing: Der Anwender kann sich auf der Fakuma über alle für die Kunststoffbe- und –verarbeitung relevanten Verfahren, Technologien und Tools gezielt informieren.

Für alle Interessierten gibt es einen Tages-Sonderflug am Donnerstag, 18. Oktober 2018 von Linz nach Friedrichshafen und zurück.

Das Reisebüro JETWAY Reisen bietet mit einem Tagesflug eine komfortable Möglichkeit, die Messe am Donnerstag, 18. Oktober 2018 zu besuchen und das direkt ab Linz.

>> Anmeldung mit diesem Formular.

Nähere Informationen erhalten Sie bei COLUMBUS Ihr Reisebüro GmbH & Co KG, Herrn Neurauter, Dametzstr. 38, 4020 Linz, T 0732-785004-746, E [email protected] , W www.columbus-reisen.at

 

4. IM-HP Plast – Vorausschauende Analytik für den Spritzguss und Compounding am 31. Jänner 2018, JKU

Hochleistungs-Kunststoffe oder High-Performance Plastics substituieren zunehmend metallische Werkstoffe in unterschiedlichen Anwendungsfeldern, insbesondere in der Automobilindustrie.

Durch die Vielzahl der Einsatzstoffe in Hochleistungs-Kunststoff-Compounds, kann es zu Chargenschwankungen kommen, die die Verarbeitbarkeit und die Gebrauchseigenschaften des Produkts stark beeinflussen. Eine adäquate Qualitätssicherung ist bei Hochleistungs-Compounds daher unerlässlich.

Termin: Mittwoch, 31. Jänner 2018, 13:00 – ca.17:30 Uhr

Ort: Johannes Kepler Universität Linz, Uni-Center, Loft C, Altenberger Straße 69, 4040 Linz

Kosten: Normalpreis: € 190,00 (exkl. 20 % MwSt)

Nähere Informationen, Anmeldung unter: http://www.kunststoff-cluster.at/veranstaltungen/analytik2017/

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5. Fachkongress Industrie 4.0 - Future Standards Now! am 14. März 2018, Wien

Austrian Standards veranstaltet zum 2. Mal in Kooperation mit der Plattform Industrie 4.0 Österreich den Fachkongress Industrie 4.0 – Future Standards Now!

Die Smart Factory ist gelebte Realität. Die produzierende Industrie ist gefordert, jetzt richtige Investitionsentscheidungen zu treffen und erfolgreiche Business Modelle zu entwickeln. Verpassen Sie nicht den Community-Treffpunkt 2018 – erleben Sie nationale und internationale Best Practices führender Industrieunternehmen.

Nutzen Sie den Sonderpreis von EUR 390,- und sichern Sie sich noch heute Ihren Platz! (Geben Sie bei Ihrer Anmeldung den Code WKOI40 an – ACHTUNG: Die Anzahl der Tickets zum Sonderpreis ist begrenzt!)

Nähere Informationen und Anmeldung unter: https://seminare.austrian-standards.at/detail

6. Airbus, Siemens und Rolls Royce wollen elektrisch fliegen

Airbus und Siemens wollen zusammen mit dem Triebwerkshersteller Rolls Royce einen hybrid-elektrischen Flugzeugantrieb bauen. Ein Verkehrsflugzeug mit einem Elektromotor und drei herkömmlichen Düsentriebwerken solle 2020 zum ersten Testflug starten, kündigten die drei Unternehmen in London an.

Der Elektrokonzern Siemens werde den Elektromotor mit zwei Megawatt Leistung - also der halben Leistung eines herkömmlichen Antriebs - in München bauen. Rolls-Royce werde eine Gasturbine liefern, die in den Rumpf des Flugzeugs eingebaut werde und den Strom für den Elektromotor erzeuge. Der Flugzeugbauer Airbus sei für die Integration der Systeme zuständig.

"Der E-Fan X ist ein wichtiger Schritt, um elektrisches Fliegen in absehbarer Zukunft zu verwirklichen", sagte Airbus-Technikchef Paul Eremenko. Das Flugzeug - eine British Aerospace BAe 146 mit rund 100 Sitzen aus den 1980er-Jahren - soll 2020 voraussichtlich in Toulouse zum ersten Mal abheben. Wenn alles funktioniert, sollen später weitere Tests mit zwei hybrid-elektrischen und zwei herkömmlichen Antrieben folgen.

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1. Exportpreis 2018

Der von der WKÖ gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium seit 1994 verliehene „Österreichische Exportpreis“ wird auch im Jahr 2018 stattfinden. Er ist die Auszeichnung und Würdigung überdurchschnittlichen Engagements und Erfolges österreichischer Unternehmer auf den Auslandsmärkten. Die Verleihung des Österreichischen Exportpreises – in Gold, Silber und Bronze – jeweils in den Kategorien Handel, Gewerbe und Handwerk, Industrie, Tourismus, Information und Consulting und Verkehr sowie begleitet vom „Global Player Award“ findet am 21. Juni 2018 in Wien statt.

Alle exportorientierten österreichischen Industrieunternehmen sind eingeladen, sich online auf http://wko.at/exportpreis mit dem Ausfüllen des Fragebogens für die Kategorie Industrie des „Exportpreises 2018“ zu bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 19. Februar 2018. Die Exportpreis - Kriterien sind:

• Vorliegen einer gezielten Exportmarketingstrategie

• Wesentlicher Anteil des Exports an den gesamten Unternehmensaktivitäten

• Steigerung des Exportanteils, zumindest aber seine Erhaltung in schwierigen Märkten

• Risikobereitschaft und Innovationsfreudigkeit im Exportmarketing

• Überwindung besonderer Probleme in der Marktbearbeitung (die sich aus der Konkurrenz oder der Nachfragesituation bzw. aus dem Produkt oder aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld ergeben)

• Erfolgreiche Marktnischenpolitik oder Vermarktung besonders Österreich spezifischer Erzeugnisse

Die Exportpreis-Sieger in der Kategorie „Industrie“ in den letzten Jahren waren die Zizala Lichtsysteme GmbH (2011), Starlinger & Co GmbH (2012), die Bertsch Holding (2013), Doppelmayr Seilbahnen GmbH (2014), Doka GmbH (2015), Getzner Textil AG (2016) sowie im Vorjahr die AVL List GmbH.

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2. Vorschlag für eine EU-VO über die gegenseitige Anerkennung von Waren

Wir übermitteln einen Vorschlag der Europäischen Kommission über die gegenseitige Anerkennung von Waren COM(2017) 796 final (Ersatz für Verordnung (EG) Nr. 764/2008).

Hintergrundinformation: Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2017 zwei Legislativvorschläge und eine Mitteilung zur Verbesserung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt (sog. "Warenpaket") vorgelegt. Ziele sind die Erleichterung des Verkaufs von Produkten in einem anderen Mitgliedstaat (Vermeidung zusätzlicher Anforderungen, Mehrfachprüfungen) und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch rigorose Durchsetzung der EU-Produktvorschriften. Begleitet werden die Legislativvorschläge von einer Mitteilung über die Bedeutung des Binnenmarkts für Waren und die Hintergründe der Vorschläge. Das Warenpaket besteht aus folgenden Teilen:

• Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren

• Vorschlag für eine Verordnung über die Produktkonformität und die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften

• Mitteilung: Das Waren-Paket: Das Vertrauen in den Binnenmarkt stärken

• Bericht über die Funktionsweise der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt (Richtlinie 2015/1535)

• Bericht über die Akkreditierung

Zum Verordnungsvorschlag für die gegenseitige Anerkennung von Waren in den Mitgliedstaaten (COM (2017) 796 final): Der Vorschlag bezieht sich auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Danach können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, prinzipiell ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden, wenn sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind. In der Praxis kommt es dennoch vor, das Unternehmen mit Hindernissen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert sind. Mit dem Gesetzgebungsvorschlag soll die Anwendung der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt vereinfacht werden. Daher sollen Unternehmen die Möglichkeit haben, mit einer freiwilligen Erklärung nachzuweisen, dass ihre Produkte allen einschlägigen Anforderungen in ihrem Land entsprechen (Art 4). Mit der Selbsterklärung (Anhang COM (2017) 795 final –ANNEX 1) soll der geforderte Nachweis über das rechtmäßige Inverkehrbringen des jeweiligen Produkts gegenüber der Behörde erleichtert werden und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden. Ferner wird ein zusätzliches Problemlösungsverfahren im Rahmen von SOLVIT eingeführt, um die schnellere Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nationalen Behörden zu ermöglichen (Art 8). In den Fällen, in denen der informelle Ansatz von SOLVIT versagt, wird die Kommission befugt sein, auf Ersuchen der SOLVIT-Stelle die Angelegenheiten zu untersuchen und eine Bewertung vorzunehmen, die von der nationalen Behörde zu berücksichtigen ist. Des Weiteren werden die Aufgaben der Produktinfostellen erweitert (Art 9 ff).

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Ausgabe 02 |23.1.2018 DI Jürgen Neuhold | T 05-90909-3633 BETRIEB UND UMWELT DI Christian Gojer | T 05-90909-3632

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1. ÖWAV: Entwurf einer Mustergeschäftsordnung für Wasser- und Abwasser-/Reinhalteverbände

Der ÖWAV hat einen Entwurf für einen Arbeitsbehelf Nr. 59 „Mustergeschäftsordnung für Wasser- und Abwasser-/Reinhalteverbände“ zur Begutachtung vorgelegt. Der Arbeitsbehelf baut auf den ÖWAV-Arbeitsbehelf Nr. 13 „Mustersatzungen für Wasserversorgungs- und Abwasser-/Reinhaltungsverbände“ auf.

Da Betriebe mit größerem Wasseranfall (zB Lebensmittel, Papier, Zellstoff) oftmals Teil der Mitgliederversammlung eines Wasser- und Abwasser-/Reinhalteverbandes sind, können allfällig Betroffene bis 15. Februar 2018 zum vorliegenden Entwurf Anregungen, Änderungswünsche usw. an die WKO Oberösterreich (E [email protected]) herantragen. Die Begutachtungsunterlagen können Sie bei Frau Gabriele Kovacsik anfordern T 05/90909-3635.

2. ÖWAV: Entwurf des Regelblattes 219 „Tiefengrundwasserbewirtschaftung zum Zweck der Trinkwasserversorgung“

Der ÖWAV hat den Entwurf des ÖWAV-Regelblattes 219 „Tiefengrundwasserbewirtschaftung zum Zweck der Trinkwasserversorgung“ zur Diskussion vorgelegt. Wir ersuchen um allfällige Anmerkung, Änderungsvorschläge usw. zum vorliegenden Entwurf bis spätestens 23. Februar 2018 an das Umweltservice (E [email protected]) einlangend. Die Begutachtungsunterlagen können Sie bei Frau Gabriele Kovacsik anfordern T 05/90909-3635.

3. Gebietsnennungen von Natura-2000-Gebieten in Oberösterreich

Die oberösterreichische Natura-2000-Gebiete werden der alpinen und der kontinentalen biogeografischen Region zugeordnet. Die Grenze liegt etwa auf einer Linie Seewalchen – Gmunden – Steyr. Die aktualisierte Liste von Gebieten der alpinen biogeografischen Region wurde mit Durchführungsbeschluss 2018/42/EU veröffentlicht. Weitere Natura-2000-Gebiete, die der kontinentalen biogeografischen Region zugeordnet sind, wurden mit Durchführungsbeschluss 2018/43/EU verlautbart. Die Beschlüsse gelten ab Verlautbarung. Vergrößert und umbenannt wurde in der alpinen Region der Nationalpark und Umgebung. Mit dem Konzept Natura 2000 bemüht sich die Europäische Union die biologische Vielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten. Unter der Bezeichnung „Natura 2000" werden besondere Schutzgebiete geschaffen. Die genannten Dokumente sind unter www.wko.at/ooe/service-umweltnews abrufbar. Informationen zu den oberösterreichischen Natura-2000-Gebieten sind unter http://www.ooe.gv.at/naturschutz.htm zu finden.

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4. EU-Plastikstrategie veröffentlicht Am 16. Jänner 2018 wurde die EU-Plastikstrategie veröffentlicht. Mit dieser soll der Gedanke und das Ziel einer kreislauforientierten Wirtschaft weiter forciert werden. Alle Kunststoffverpackungen sollen bis 2030 recyclingfähig sein. Einweg-Produkte- sowie Verpackungen sollen reduziert und die Nutzung von Mikroplastik eingeschränkt werden. Weiters will die Kommission entsprechende Labels für biologisch abbaubares und kompostierbares Plastik entwickeln. Mit den geplanten Maßnahmen soll insbesondere die weitere Verschmutzung der Meere bekämpft werden. Eine EU-weite „Plastiksteuer“ ist entgegen vorangegangenen Zeitungsmeldungen allerdings vorerst nicht geplant. Als erste Maßnahme kommt es zu einer Überarbeitung der RL über Verpackungen und Verpackungsabfälle (im Laufe 2018), sodass 2030 alle Verpackungen aus Plastik wiederverwendet oder recycelt werden können. Platz greifen sollen auch Vorschläge, um die Verwendung von „Einmal“ Plastikanwendungen zu reduzieren. Unterlagen der EU: Kommissions-Pressemitteilung, Plastikstrategie, Q&A geplanten Maßnahmen. Aussendung des FCIO: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180117_OTS0107/oesterreichische-kunststoffindustrie-bewertet-plastics-strategy-positiv  

Zusätzlich wurde eine Mitteilung über die Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht veröffentlicht. Hier wurden 4 Problemfelder identifiziert, Ziele dazu definiert, Maßnahmen die gesetzt werden sollen um diese Ziele zu erreichen und Fragen, die dazu geklärt werden sollen, definiert. Die Problemfelder sollen 2018/2019 bearbeitet und einer Lösung zu geführt werden. Um den Fortschritt der Implementierung der Kreislaufwirtschaft zu verfolgen, hat die Kommission ein Set von 10 Indikatoren (siehe Mitteilung über einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft) festgelegt, mit denen der Umsetzungsgrad überprüft werden kann.

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1. § 57a-Pickerl-Überprüfung (Wiederkehrende Begutachtung):

Ab 20. Mai 2018 für viele Kfz und Anhänger kein „Überziehen“ des Begutachtungstermins mehr!

Vier Kalendermonate Nachfrist nach dem in der Begutachtungsplakette gelochten Termin war man bisher gewohnt, um die Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerl-Überprüfung“) machen zu lassen. Ab 20. Mai 2018 gibt es diese Nachfrist für viele Kfz und Anhänger nicht mehr!

Bei folgenden Fahrzeugen muss künftig die Wiederkehrende Begutachtung spätestens im gelochten Kalendermonat durchgeführt werden:

• allen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen

• allen Lkw auch unter 3,5 t hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3)

• allen Omnibussen (Fahrzeugklassen M2 und M3)

• Anhängern über 3,5 t hzG (Klassen O3 und O4)

• Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h

Für diese Fahrzeuge gilt dann allerdings eine verlängerte Vorfrist von 3 Monaten: Die Begutachtung ist damit also zulässig im gelochten Kalendermonat selbst und in den drei vorangegangenen Kalendermonaten.

Übergangsregelung:

Die verlängerte Vorfrist von 3 Monaten gilt erst ab 20. Mai 2018 und nicht rückwirkend! Bis dahin gilt also die „alte“ Vorfrist von nur einem Monat.

Als Übergangsregelung gibt es deshalb eine vorübergehend verlängerte Nachfrist:

• Bei Lochung der Monate Jänner bis Mai 2018 darf die Begutachtung auch noch in den vier Kalendermonaten danach erfolgen.

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Die Übergangsregelung bei betroffenen Fahrzeugen im Überblick:

Lochung der Plakette Zeitraum der Wiederkehrenden Begutachtung

Bis Mai 2018: „Alte“ Vorfrist 1 Monat– gelochtes Monat - 4 Monate Nachfrist (Übergangsregelung)

Juni 2018: Mai - Juni 2018 „Alte“ Vorfrist 1 Monat– gelochtes Monat - keine Nachfrist

Juli 2018: Ab 20. Mai – Juni - Juli 2018 Neue Vorfrist 3 Monate gilt erst ab 20. Mai 2018

– gelochtes Monat - keine Nachfrist

August 2018: Ab 20. Mai – Juni – Juli

- August 2018

Ab September 2018: Neue Vorfrist 3 Monate – gelochtes Monat - keine Nachfrist!

Bei allen anderen Fahrzeugen bleibt der Toleranzzeitraum unverändert:

• Weiterhin nur ein Kalendermonat Vorfrist!

• Gelochtes Kalendermonat

• Die vier darauffolgenden Kalendermonate

Weitere wichtige Neuerung bei der Wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG ab 20 Mai 2018:

Ab 20. Mai 2018 muss außerdem bei folgenden Fahrzeugen das Gutachten der letzten Wiederkehrenden Begutachtung (§ 57a-Gutachten) verpflichtend im Fahrzeug mitgeführt werden:

• bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 (Omnibussen mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz)

• bei Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 (Lkw über 3,5 t hzG)

• bei Fahrzeugen der Klassen O3, O4 (Anhängern über 3,5 t hzG)

• und bei hauptsächlich im gewerblichen Kraftverkehr auf öffentlichen Straßen genutzten Zugmaschinen der Fahrzeugklasse T5 auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h

Übersichtliche detaillierte Informationen auf wko.at:

https://www.wko.at/service/ooe/verkehr-betriebsstandort/Technisch-rechtliche_Vorschriften_fuer_Kfz_in_oesterreich.html

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2. Gemischte Kommission für den Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr mit der Ukraine; T: 7.2.2018

Das BMVIT hat uns in Kenntnis gesetzt, dass am 20. und 21.2.2018 Verkehrsverhandlungen mit der Ukraine stattfinden werden.

Zur Abstimmung der österreichischen Haltung bitten wir bis zum 6. Februar 2018 (Frau Fürthner, E [email protected]) um die Bekanntgabe von Anregungen, Forderungen und Wünschen sowie um Mitteilung allfälliger aktueller Probleme im Zusammenhang mit diesem Staat.

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1. Begutachtung: Entwurf der Verordnung über Baustoffliste ÖE (Neufassung)

Wir haben den Entwurf der Verordnung über Baustoffe ÖE (Neufassung) mit der die 4. Ausgabe der bestehenden Baustoffliste OE idgF vom 27.6.2013 ersetzt werden soll, zur Begutachtung erhalten. Bitte allfällige Stellungnahmen bis 29.1.2018 (Frau Fürthner, E [email protected]).

2. Neuerungen für Ihr Unternehmen ab 1.1.2018

Mangelberufsliste erweitert Mit der neuen Fachkräfteverordnung 2018 ist es ab 1.1.2018 gelungen, die Mangelberufsliste von derzeit 11 auf 27 Berufe auszuweiten. Somit haben die Betriebe mehr Möglichkeiten, dringend benötigte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mittels Rot-Weiß-Rot – Karte zu beschäftigen. Details

Lohnnebenkosten weiter gesenkt Der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird mit 1.1.2018 um weitere 0,2 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt. Details

Angleichung von Arbeitern und Angestellten startet In einem ersten Schritt wird ab 1.1.2018 der Kündigungsschutz von Arbeiterinnen und Arbeitern mit einer Teilzeitbeschäftigung von weniger als 1/5 der Normalarbeitszeit an die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte angepasst. Details

Gratis-Internat für Lehrlinge Reicht die Lehrlingsentschädigung für die Internats-Kosten nicht aus, so werden diese ab 1.1.2018 vom Unternehmen bezahlt. Die gesamten Kosten werden aus den Mitteln des Insolvenzentgeltfonds auf Antrag erstattet. Details

Vorzeitiger Mutterschutz ab 1.1.2018 neu geregelt Zur Attestierung eines vorzeitigen Mutterschutzes genügt ab Anfang Jänner eine Facharztbestätigung eines Arztes für Frauenheilkunde oder der inneren Medizin. Details

Neue Bestimmungen im Behindertengleichstellungsgesetz ab 1.1.2018 Der Österreichische Behindertenrat kann nun auch ohne vorherige Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats eine Verbandsklage einbringen. Weiters sind nun auch der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern (§ 62 GlBG) und der Behindertenanwalt (§ 13b BBG) antragslegitimiert. Details

Neue Bestimmungen für die Beschäftigung von Aushilfskräften Für die Beschäftigung von Aushilfskräften gelten ab 1.1.2018 neue Voraussetzungen. Diese betreffen zum Beispiel für die Dauer der Anstellung, den Zweck der Anstellung und die Art des Dienstverhältnisses. Details

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Kompetenzniveau für Meister- und Befähigungsprüfungen klar geregelt Ab 1.1.2018 schafft die Gewerbeordnung die Voraussetzung für eine Zuordnung der Meister- und Befähigungsprüfungen zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR). Details

Höhere Forschungsprämie gibt zusätzlichen Impuls für Innovation Ab 1.1.2018 gilt die höhere Forschungsprämie von 14 Prozent statt bisher 12 Prozent. Von der Erhöhung profitieren Unternehmen aller Betriebsgrößen und Branchen, die in Forschung & Entwicklung investieren. Die Forschungsprämie ist auch für innovative Unternehmen ohne Gewinn und innovative Start-ups ein wirksamer Anreiz für zusätzliche F&E-Investitionen. Details

Geschlechterquote in Aufsichtsräten neu geregelt Mit 1.1.2018 muss ein Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zu mindestens 30 Prozent aus Frauen bzw. Männern bestehen. Bestehende Aufsichtsratsmandate bleiben davon unberührt. Details

Neuerungen im Handel ab dem 1.1.2018 Besonders innovativ und zukunftsorientiert waren die Abschlüsse, die es 2017 im Handel gegeben hat. Bereits im Sommer haben sich die Sozialpartner auf die Reform des Angestelltenkollektivvertrages geeinigt. Damit ist den Verhandlern ein Meilenstein gelungen, der den Handel noch stärker als attraktive Arbeitgeberbranche positionieren wird. Zusätzlich wurden bei den Lohn- und Gehaltsabschlüssen rahmenrechtliche Verbesserungen erreicht, die dem Handel hilft, sich für die Digitalisierung fit zu machen.

Abschluss der Entgeltreform, gültig für alle Angestellten im Handel

Gehaltsabschluss des KV für Angestellte im Handel

Lohnabschluss des KV für Arbeiter im Handel

derhandel.at: alle Kollektivverträge und Lohn- bzw. Gehaltstafeln

Road-Pricing-Tarife für Lkw und Busse werden angepasst Die Tarife der kilometerabhängigen Lkw- und Bus-Maut unterscheiden sich nach der Größe des Fahrzeugs (Anzahl der Achsen), den Emissionen (EURO-Abgasklassen) sowie der Tageszeit (Tag/Nacht). Sie reichen von 18,1 Cent bis 45,36 Cent exklusive Umsatzsteuer pro Kilometer. Die Wirtschaftskammer konnte einen Kostensprung (mit einem Bonus für EURO 6 Fahrzeuge von 20 Mio Euro) verhindern. Details

Lkw-Fahrverbote werden ausgeweitet In Tirol gilt auf der A12 Inntalautobahn rund um die Uhr das erste Lkw-Fahrverbot für EURO 3 Lkw. In der Steiermark gelten die Luftreinhaltefahrverbote neu auch für EURO 2-Kleintransporter, die Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen entfällt. Details

Änderungen bei Gefahrguttransporten Mit 1. Jänner 2018 treten wieder einige neue Vorschriften für verschiedene Verkehrsträger in Kraft. Für jedes von den Gefahrgutvorschriften betroffene Unternehmen lohnt es sich vor allem die von ihnen verpackten, versendeten oder beförderten gefährlichen Güter auf Neuerungen hin zu überprüfen. Details

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Vignette für 2018 erstmals digital verfügbar Die Jahresvignette für Pkw kostet 87,30 Euro. Die ASFINAG erweitert mit der Digitalen Vignette ihr Mautangebot um eine zeitgemäße Alternative zur Klebevignette (Webshop ASFINAG, App Unterwegs) und ist in den Varianten Digitale Jahres-, 10 Tages-, 2 Monatsvignette oder digitale Streckenmaut verfügbar. Details

Zollaussetzungen und Zollkontingente Mit 1.1.2018 werden neue autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche und gewerblich Waren gelten. Zollaussetzungen und Zollkontingente bieten österreichischen und europäischen Unternehmen die Möglichkeit, Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile, welche in der EU überhaupt nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität oder Menge erhältlich sind, zollfrei entweder mengenmäßig unbegrenzt (Zollaussetzung) oder mit limitiertem Volumen (Zollkontingent) in die EU zu importieren. Ziel ist es durch diese Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden und verarbeitenden Industrie in Europa zu verbessern.

Basisinformationen

Derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen

Zollaussetzungen in Vorbereitung

Verordnungen des Rates vom 18. und 21.12.2017

CETA: Ende der Übergangfrist für den Ermächtigten Ausführer zum 31.12.2017 Per 1.1.2018 löst der Registrierte Exporteur (REX) im Rahmen des Handelsabkommens der EU mit Kanada endgültig den Ermächtigten Ausführer (EA) ab. Eine solche Bewilligung ermöglicht Ausführern unter Einhaltung besonderer Bestimmungen anlässlich der Ausfuhr oder auch nachträglich Präferenznachweise ohne Mitwirkung der Zollbehörde auszustellen. Bei der Ausstellung von CETA-Ursprungserklärungen ab 1.1.2018 ist es daher erforderlich, die REX-Nummer einzutragen, wenn der Wert der präferenzbegünstigten Waren EUR 6.000,-- überschreitet. Details

3. Die europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft

Am 16.1.2018 wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets die europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft vorgelegt. Dabei handelt es sich um die folgenden Initiativen:

• eine Mitteilung über eine europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft;

• eine Mitteilung über die Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht;

• eine Mitteilung über einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft;

• einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen.

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Die Strategie sieht vor, dass ab 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem europäischen Markt entweder recyclingfähig oder wiederverwendbar sein sollen. Insbesondere soll der Verbrauch von Einwegkunststoffen reduziert werden und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik beschränkt werden.

Um dies zu erreichen enthält Annex I zur Mitteilung der Europäischen Kommission eine Liste von geplanten Maßnahmen, die sich in die folgenden Bereiche gliedern:

• Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität von Kunststoffrecycling

• Eindämmung von Kunststoffabfälle

• Aufhalten der Vermüllung der Meere

• Mobilisierung von Investments und Innovation für eine Kreislaufwirtschaft

• Unterstützung globaler Maßnahmen

Annex II enthält außerdem eine Liste an Empfehlungen von Maßnahmen für nationale Behörden und die Industrie.

Als nächste Schritte wird nun die vorgeschlagene Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Im weiteren Verlauf des Jahres 2018 wird die Europäische Kommission einen Vorschlag über Einwegkunststoffe vorlegen. Bis zum 12. Februar 2018 besteht die Möglichkeit sich an der laufenden öffentlichen Konsultation zur „Reduzierung von Abfällen im Meer: Maßnahmen in Bezug auf Einweg-Kunststoffe und Fanggeräte“ zu beteiligen. Den Fragebogen finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Singleuseplastics

Darüber hinaus wird die Kommission die Überarbeitung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle starten. Bis 2019 sollen außerdem Leitlinien für die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen folgen.

Im Anhang finden Sie die folgenden Dokumente:

• eine Mitteilung über eine europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft;

• die Annexe zur Mitteilung über eine europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft;

• eine Mitteilung über die Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht;

• eine Mitteilung über einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft;

• einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen.

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4. Begutachtung: Datenschutz-Anpassungsgesetz - Inneres

Bei uns liegt der Entwurf des „Datenschutz-Anpassungsgesetz – Inneres“ mit der Bitte um Stellungnahme auf.

Am 25.5.2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das DSG i.d.F. des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, das neben der Durchführung der DSGVO auch der Umsetzung der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (JI-Richtlinie) dient, in Geltung. Gem. § 69 Abs 8 DSG i.d.F. des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 sind – im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben – vom DSG abweichende Regelungen im Bereich des Datenschutzes in Bundes- und Landesgesetzen zulässig, welche den allgemeinen Regelungen des DSG vorgehen.

Nahezu sämtliche Materiengesetze enthalten Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Datenverarbeitungen haben ab 25.05.18 den Anforderungen der DSGVO und der JI-Richtlinie zu entsprechen. Durch das „Datenschutz-Anpassungsgesetz – Inneres“ sollen die erforderlichen Adaptierungen erfolgen.

Vor allem geht es um die Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten der DSGVO, die Umstellung bestehender „Informationsverbundsysteme“ auf den durch die DSGVO geschaffenen „gemeinsamen Verantwortlichen“, die Berücksichtigung neuer Bestimmungen für die Verarbeitung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ („sensible Daten“, die bspw. um biometrische Daten ergänzt wurden), die Anpassung hinsichtlich der Inanspruchnahme von Auftragsverarbeitern nach Art 28 DSGVO, die Berücksichtigung der Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung durch die Reduzierung der Aufbewahrungsdauer von Protokolldaten, die Anpassung der Datensicherheitsmaßnahmen an Art 32 DSGVO sowie eine Adaptierung der bisherigen Verweise.

Weiters sollen die derzeitigen Anforderungen für Datenverarbeitungen – z.B. im Hinblick auf Verarbeitungszweck und öffentliches Interesse – konkretisiert werden, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gem. Art 6 Abs 1 lit e DSGVO zu gewährleisten. Darüber hinaus soll der Grundsatz der Transparenz für die betroffenen Personen in den Regelungen Berücksichtigung finden und eine Adaptierung der spezialgesetzlichen Regelungen betreffend das Informations-, Auskunfts- bzw. Löschungsrecht der betroffenen Personen erfolgen. Zudem ist beabsichtigt, die in den Materiengesetzen vorgesehenen Übermittlungsnormen an die neuen Vorgaben anzupassen. Diesbezüglich werden in betroffenen Gesetzen (z.B. BFA-Verfahrensgesetz) u.a. auch zusätzliche Übermittlungsempfänger vorgesehen.

Änderungen erfolgen in den nachstehenden Gesetzen:

• Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015

• Gedenkstättengesetz

• Meldegesetz 1991

• Passgesetz 1992

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WR 6 von 6  

 

• Personenstandsgesetz 2013

• Vereinsgesetz 2002

• Waffengesetz 1996

• Zivildienstgesetz

• BFA-Verfahrensgesetz

• Fremdenpolizeigesetz 2005

• Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

• Grundversorgungsgesetz – Bund 2005

• Grenzkontrollgesetz

• Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

• Sicherheitspolizeigesetz

• Polizeiliche Staatsschutzgesetz

• Polizeikooperationsgesetz

• EU-Polizeikooperationsgesetz

• Bundespräsidentenwahlgesetz 1971

• Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz

• Europa-Wählerevidenzgesetz

• Europawahlordnung

• Nationalrats-Wahlordnung 1992

• Volksabstimmungsgesetz 1972

• Volksbefragungsgesetz 1989

• Volksbegehrengesetz 2018

• Wählerevidenzgesetz 2018

Nähere Informationen senden wir Ihnen gerne zu (Frau Fürthner, E [email protected]).

Bitte um allfällige Stellungnahme bis 24.1.2018 (Frau Fürthner, E [email protected]).