Ausgabe 6 I 2016 Dienstleister · DienstleisterAusgabe 6 I 2016 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und...

32
Bietergemeinschaften bei Forstvergaben Praxisbericht Lohnunternemen Reiser Ausgabe 6 I 2016 Dienstleister Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Kommunalarbeiten intern Dr. Neinhaus Verlag AG Titelbild: Luise / Pixelio.de

Transcript of Ausgabe 6 I 2016 Dienstleister · DienstleisterAusgabe 6 I 2016 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und...

Bietergemeinschaften bei Forstvergaben

Praxisbericht Lohnunternemen Reiser

Ausgabe 6 I 2016

DienstleisterLandwirtschaft, Forstwirtschaft

und Kommunalarbeiten intern

Dr. Neinhaus Verlag AG

Titelbild: Luise / Pixelio.de

ANZEIGENSCHLUSS Ausgabe Nr. 1 / 2017:

Freitag, 13. JanuarTel. 07 11 / 4 51 27 - 68

Mail: [email protected]

Erdtanks 16.000 l, 1.500,– e / 25.000 l, 1.800,– e 30.000 l, 2.000,– e / 50.000 l, 3.000,– e. Alle Tanks gereinigt, für Was-ser- oder GüllelagerungTel. 0 82 82 / 6 17 64 oder - 41 32

Baumfällgreifer

• einfache & stabile Bauweise • geringes Einsatzgewicht

Einsatzgebiete dieser kompakten Baumschere:

• Energieholzernte• Waldrandbereinigung

• Freischneiden von Wegen, Böschungen und Straßen

Ihr Generalimporteur für Deutschland

Bergstraße 37 • 86676 Ehekirchen-WaldaTelefon 0 82 53-70 29 • Fax 0 82 53-10 [email protected] www.hpv-deutschland.de

1,5 - 3,5 t 5 - 20 t

WEINGUT

Erlesene Weine aus dem Heitersheimer Maltesergarten.

Weingut Julius Zotz | Staufener Straße 3 | D -79423 Heitersheim Tel + 49 (0)7634 1059| www.weingut-zotz.de|[email protected]

Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 16.00 Uhr & nach Vereinbarung

Das Team des Dr. Neinhaus Verlags wünscht allen Lesern besinnliche Feiertage sowie Gesundheit und viel Erfolg im neuen Jahr!

Mathias Gränzer, VorstandThomas Thalau, Redaktion & GrafikTraude Böse, AnzeigenberatungSabine Ernhardt, Vertrieb

3

Editorial6 I 2016 Dienstleister intern

Das auslaufende Jahr war nicht leicht – aber erfolgreich!

Die hohe Zahl von Anfragen und Ein-gaben bestätigt unsere Arbeit und zeigt uns, dass wir als kompetente An-sprechpartner und aktive Interessens-vertretung von unseren Mitgliedern geschätzt werden. Die gute und ver-trauensvolle Zusammenarbeit mit den Lohn- und Forstunternehmern hilft uns, praxisorientierte Lösungen zu finden.

Wir konnten beobachten, dass zwi-schen den Mitgliedern gelegentlich Maschinen oder Mitarbeiter ausge-tauscht werden und die Zusammen-arbeit zunimmt. Das werten wir getreu unseres Verbandsmottos „Gemeinsam stark“ als gutes Zeichen. Wir freuen uns natürlich, wenn neben dem Ge-meinschaftsgefühl auch die Gemein-schaft wächst – das war 2016 durch Beitritte von Unternehmen und Förder-mitgliedern der Fall.

Stellvertretend für alle Mitglieder der Fachgruppen der Lohnunternehmer und Forstunternehmer möchten wir an dieser Stelle den Vorständen danken. Mit Ihrem Einsatz gestalten Sie die Ver-bandsarbeit maßgeblich. Zusätzlich zu Vorstandssitzungen, Regional- und Mitgliederversammlungen bringen Sie sich aktiv ein und ermöglichen damit eine erfolgreiche und authentische In-teressensvertretung.

So ist beispielsweise mit dem KWF-Merkblatt „Dienstleistungen in der Holzernte und Holzbringung“ ein Mei-lenstein im Miteinander zwischen Auf-traggeber und Auftragnehmer erreicht worden. In der Hoffnung, dass der ste-te Tropfen den Stein höhlt, werden un-sere Vorstände nicht müde, für verbes-serte Vergabeverfahren und andere Fortschritte zu kämpfen. Dieses ehren-amtliche Engagement ist unbezahlbar und verdient hohen Respekt!

Wir wünschen allen Mitgliedern, Ihren Mitarbeitern und Familien ein fried-volles Weihnachtsfest. Für 2017 wün-schen wir Ihnen viel Erfolg und Ge-sundheit und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Dr. Brigitta Hütte und Amelie Bufler,

VdAW

Inhalt

Forstunternehmer

Rück- und Ausblick 2016 / 2017 4

Bieter- und Arbeitsgemeinschaften bei Forstvergaben 5

Prüfung der Vergabeunterlagen von ForstBW 6

Forstinvoice – Nutzung des Bordcomputers in Harvestern 7

FUV Rheinland-Pfalz e.V. – Jahresrückblick und das Jahr 2017 8

Alko-Cert – Wir sind für Sie da! 9

Arbeitssicherheit

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ganz oben 10

Ein Schlepper ist kein Spielzeug 12

Fahrerlaubnis für Teleskoplader / Vorsicht, Hochspannung 13

Sicherheitsschuhe heute 14

Hautschutz 16

Recht & Steuern

Anmeldung eines Minijobbers 17

Rundfunkbeitrag statt GEZ 18

Lohnunternehmer

Lohnunternehmer schätzen ERDE - Service 19

Im Gespräch mit Lohnunternehmen Harald und Markus Reiser 20

Rückblick 2016: Große Herausforderungen für den Mais 22

Der Klimawandel ist längst angekommen 25

Kommunalarbeiten

Gut vorbereitet sein mit Wetter-Apps für Smartphones 26

Mitarbeiter für den Winterdienst qualifizieren 27

Seminare

„Überzeugend wirken – schlagfertig im beruflichen Alltag“ 29

„Gemeinsam stark“ mit azubiJump 29

Beilagenhinweis Forstunternehmer Jahrbuch 2017 29

Veranstaltungen

Einladung zur Fachexkursion nach Sachsen / Thüringen 30

Gemeinsamer Auftritt OSS und Südwest-Messe 2017 30

Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder 30

4

Forstunternehmer Dienstleister intern 6 I 2016

Wenn man „Forstwirtschaft 2017“ googelt, um einen Ausblick für den „Dienstleister intern“ zu verfassen, erhält man jede Menge Hinweise auf ein gleichlautendes Computer-spiel und irgendwann einen Veran-staltungshinweis vom FBZ Königs-bronn. Also blicken wir weiter voraus, denn forstwirtschaftliches Handeln ist langfristig ausgerichtet und wir finden die “Waldstrategie 2020“ auf der Seite des BMEL. Dort diskutierte man 2016 unter anderem über “Flow- und Singletrails“, „Reiten im Wald“ und „Zuviel Mensch im Wald: Pro-bleme für den Naturschutz?“Als Forstunternehmerverband neh-men wir rückblickend und voraus-schauend wahr, dass Naturschüt-zer und Walderholende lieber einen Geo-caching-Punkt als einen Forst-unternehmer im Wald finden. Des-halb machen wir uns Gedanken:

• Wie können wir für unsere Dienst-leitungen mehr Geld generieren, um einen FORSTWIRT wieder at-traktiv entlohnen und somit „halten“ zu können? Oder müssen wir uns mit der stetigen Zunahme an nicht deutsch sprechenden FORSTHEL-FERN abfinden?

• Wie können wir forstpolitisch Ein-fluss nehmen, damit der Leichen-fledderei der Fichte endlich Einhalt geboten wird? Die Älteren unter uns werden sich erinnern, dass in den frühen 1980ern die Tanne ebenfalls totgeredet wurde; mittlerweile hat sie sich aber an den Stress, den wir ihr bereiten, gewöhnt! Unsere Auf-

Rück- und Ausblick 2016 / 2017

traggeber (die Waldbesitzer) kön-nen nur mit einem entsprechenden Nadelholzanteil betriebswirtschaft-lich profitabel arbeiten und unsere Dienstleistungen abfragen.

• Wie können wir verhindern, dass sich die Schlinge der Ein-Preis-Poli-tik bei Ausschreibungen zuzieht und das hierfür dringend erforderliche Zuschlagsystem beibehalten wird? (siehe hierzu das neue KWF-Merk-blatt „Dienstleistungen in Holzernte und Holzbringung“).

• Welche Möglichkeiten haben wir als Verband, zu verhindern, dass sich die kartellrechtlich geforderten, struk-turellen Veränderungen nachteilig für uns Forstunternehmer auswirken?

Fragen, die langfristige Konsequenzen für alle von uns nach sich ziehen, aber gemeinsam nicht unlösbar sind!

So stecken wir bereits tief in den Ver-handlungen, um den Einheitspreis abzuschaffen und vergaberechtlich korrekte, einzelne Bepreisungen der unterschiedlichen Leistungen umzu-setzen. Hinzu kommt die Öffentlich-keitsarbeit durch den Verband, wel-che zeigt, dass wir mehr drauf haben als „Bäume zu fällen“. Jawohl, wir sind Geschäftsführer und professi-onelle Unternehmer, die in einer ab-wechslungsreichen und spannenden Branche unterwegs sind; die den Wald und seine Entwicklung besser kennen als der Waldbesitz selbst – was uns zukünftig zu interessanten Kooperationspartnern machen sollte.

Das Kartellverfahren gibt uns die Möglichkeit, neue Wege zu gehen, neue Allianzen zu bilden und den Wald noch nachhaltiger zu pflegen, da wir die kritischen, nassen Ecken kennen; da wir wissen, bei welchem Wetter wo am schonendsten gear-beitet werden kann und wie in der Sortierung das beste, wirtschaftliche Ergebnis erzielt werden kann.

Den Kritikern dieser Zusammenar-beit, welche uns NUR wirtschaft-liche Interessen vorwerfen, müs-sen wir eine klare Absage erteilen. Selbstverständlich haben wir wirt-schaftliches Interesse, jedoch weit-aus nachhaltiger als manch ande-rer Forstakteur selbst, da wir aus der Region kommen, langfristig im „Wald vor der Türe“ arbeiten wollen und uns einen Kahlschlag oder größere Be-standsschäden somit nicht leisten können!

Die Zukunft bringt neue Chancen mit sich, die wir unbedingt nutzen sollten und gemeinsam sicherlich bewälti-gen werden.

In diesem Sinne wünschen wir Ih-nen eine besinnliche Weihnachts-zeit, eine erfolgreiche und unfallfreie Forstsaison und einen guten Rutsch in das spannende Jahr 2017.

Ihr VdAW-Vorstand

Baden-Württemberg: Klaus Schätzle, Christian Seyfried, Christian Schleicher, Franz Lang, Berthold Halder, Michael Käfer, Roland Armbruster und Thomas Barth

Bayern: Fritz Flechsel, Jakob Leicher und Hans Wohlmuth

berggeist007 / Pixelio.de

5

Forstunternehmer6 I 2016 Dienstleister intern

Bieter- und Arbeitsgemeinschaften bei Forstvergaben

Wichtig für Klein- und Mittelbetriebe!

Nach den Gesetzen von Bund und Ländern zur Förderung des Mittel-standes ist ein möglichst kleinteiliger Wettbewerb mit verschiedenen Un-ternehmen anzustreben. Diese Vor-gaben erfordern eine Aufteilung von (Groß-) Aufträgen in teil- oder fach-bezogene Einheiten („Lose“, § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen und die Regelungen in den Vergabe- und Vertragsord-nungen). Ist dies nicht möglich, soll neben Einzelunternehmern auch ge-meinschaftlichen Bietern die Mög-lichkeit gegeben werden, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Dabei sind gemeinschaftliche Bieter wie Einzel-bewerber und -bieter zu behandeln (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VOL/A)1.

Für Unternehmen der Forstwirtschaft ist es wichtig, bereits im Vorfeld zu klären, ob sie sich im Fall einer Aus-schreibung, die ihre Kapazitäten überschreiten, mit anderen Unterneh-men zusammen schließen wollen.

Ziel eines Zusammenschlusses

Der Zusammenschluss von mehre-ren selbständigen natürlichen oder juristischen Personen zu einer Bie-tergemeinschaft ² auf vertraglicher Grundlage dient der Vergrößerung der Leistungsfähigkeit der Unter-nehmen sowie der Streuung der mit der Abwicklung eines Auftrags ver-bundenen Risiken und erfolgt mit dem Ziel, bei Abgabe eines Ange-

bots („Vergabeverfahren“) den Auf-trag zu erhalten. Bei solchen Zusam-menschlüssen haben auch kleine und mittlere Unternehmen die Mög-lichkeit, sich zusammen mit anderen Personen / Unternehmen um Aufträ-ge zu bewerben, die ihre Leistungs-fähigkeit im Einzelfall überschreiten würden. Dies führt zu einer gewollten Förderung des Mittelstands (vgl. § 2 Abs. 2 VOL/A) und insgesamt zu einem größeren Wettbewerb.

Teilnehmer am Verfahren

Formell nimmt die Bietergemein-schaft als solche am Vergabever-fahren teil; es entsteht eine gemein-schaftliche Vertragspartnerschaft mit dem Auftraggeber. Die einzelnen Mit-glieder haben keinerlei ´Befugnis´ im Verfahren.

Bewerbungsbedingungen

Nach den Bewerbungsbedingen des Bundes und der Länder (vgl z.B. VHB Bund Nr. 6 des Vordrucks 212) gel-ten für Bietergemeinschaften fol-gende, besondere Bewerbungsbe-dienungen:

a) Abgabe einer Erklärung

Bietergemeinschaften haben mit ih-rem Angebot eine von allen Mitglie-dern unterzeichnete Erklärung abzu-geben,

• in der die Bildung einer Arbeitsge-meinschaft im Auftragsfall erklärt wird

• in der alle Mitglieder aufgeführt sind

und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist

• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auf-traggeber rechtsverbindlich vertritt

• dass alle Mitglieder als Gesamt-schuldner haften ³.

b) Keine nachträglich gebildeten Bietergemeinschaften

Sofern nicht öffentlich ausgeschrie-ben wird, werden nach den Bewer-bungsbedingungen Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebots-abgabe aus aufgeforderten Unter-nehmern gebildet haben, nicht zuge-lassen.

Veränderungen in der Bewerber– oder Bietergemeinschaft

Die Änderung der Zusammenset-zung einer Bewerber- oder Bieter-gemeinschaft zwischen Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes und der Auswahl der Bewerber / Zu-schlagserteilung wird für unzulässig gehalten und führt regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.

Eignungsprüfung

Zur Eignung der Bieter gilt, dass

• jedes Mitglied der Bewerber- oder Bietergemeinschaft die Zuverläs-sigkeit nachzuweisen hat

• je nach dem Zweck der Bewerber- oder Bietergemeinschaft fehlende Kapazitäten durch eine Zusammen-arbeit zu ergänzen sind, ggf. nicht jedes einzelne Unternehmen den vollen Nachweis der Leistungsfä-higkeit und Fachkunde erbringen muss.

Im Übrigen ergeben sich die Anfor-derungen an die Eignungsnachweise aus § 6 Abs. 3 VOL/A. Dazu sind die Hinweise in der Vergabebekanntma-chung (§ 12 VOL/A) bzw. in den Ver-gabeunterlagen ausschlaggebend.

1 Je nach dem Stand des Vergabeverfahrens werden gemeinschaftliche Teilenehmer am Wettbewerb als Bewerbergemeinschaft (beim Teilnahmewettbewerb) oder als Bietergemein-schaft (nach Angebotsabgabe) bezeichnet. Die Bietergemeinschaft wandelt sich bei einer Auftragserteilung in eine Arbeitsgemeinschaft.

2 BGB-Gesellschaft nach den §§ 705 ff BGB.

3 Für die nach den Bewerbungsbedingungen geforderte Erklärung bietet sich in der Praxis z.B. der Vordruck 234 im VHB Bund an.Hofschlaeger / Pixelio.de

6

Forstunternehmer Dienstleister intern 6 I 2016

Mehrfachauftritte, Doppelbeteili-gungen, Parallelbewerbungen

Setzen sich der Teilnahmewettbe-werb / das Angebot aus Teilnahme-anträgen / Angeboten von Bewer-bern / Bietern zusammen, die auch einzelne Teilnahmeanträge / Ange-bote abgegeben haben, dürfen die Teilnahmeanträge / Angebote sowohl der Einzelanbieter als auch der Bie-tergemeinschaft grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Unzulässige Bietergemeinschaften – keine Einschränkung des Wett-bewerbs

Die Bildung von Bietergemeinschaf-ten ist an kartell- oder wettbewerbs-rechtlichen Vorschriften zu messen. Durch die Bildung solcher Gemein-schaften darf der Wettbewerb, z.B. durch Verringerung der Bewerberzahl, nicht eingeschränkt werden. Ist z.B. der Zusammenschluss zu einer Teil-nahme- oder zu einer Bietergemein-schaft mit einer wettbewerbswidrigen Abrede verbunden, so ist der Zusam-menschluss unzulässig. Vorsicht ist

auch geboten, wenn Unternehmen, die an sich allein anbieten könnten, zusammengehen. Bei begründetem Verdacht einer unerlaubten Abspra-che obliegt im Streitfall der Bieterge-meinschaft die Nachweispflicht, die-sen Verdacht zu entkräften.

Rechtsform – Gleichbehandlungsgebot

Die Rechtsform eines Bewerbers/ Bieters ist kein Kriterium für die Zu-lassung / für den Ausschluss seines Teilnahmeantrags bzw. seines An-gebots. Die Teilnahme am Wettbe-werbsverfahren darf deshalb auch nicht dadurch erschwert werden, dass bereits für den Teilnahmewett-bewerb / die Abgabe eines Angebots eine bestimmte Rechtsform vorge-schrieben wird. Bei der Vergabe öf-fentlicher Aufträge sind deshalb Zu-sammenschlüsse von Unternehmen zu Bietergemeinschaften nach dem Gleichbehandlungs- und Wettbe-werbsgrundsatz wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VOL/A). Im Falle der Auf-tragserteilung kann der Auftraggeber

allerdings verlangen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages z.B. im Hinblick auf die Haftung erforderlich ist, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VOL/A).

Diplom-Verwaltungswirt Hans Schaller, Burglengenfeld

Dipl. - Verwaltungswirt Hans Schaller war nach seiner Tätigkeit in der Kom-munalverwaltung (u. a. als Leiter eines Rechtsamtes) über 25 Jahre staat-licher Rechnungsprüfer (zuletzt als Oberregierungsrat) u. a. für Vergaben und Zuwendungen.

Wiederkehrende Meldungen und Eingaben unserer Mitglieder haben dazu geführt, dass die Vergabeun-terlagen sowie die AGB-F der Lan-desforste Baden-Württemberg durch den Verband geprüft wurden. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf nicht kalkulierbaren Risiken, die den Unternehmern übertragen wer-den und fehlenden Informationen in der Leistungsbeschreibung.

Das Resultat der Prüfung ergab tat-sächlich, dass die Ausschreibungen teilweise unzureichende Definitionen der geforderten Leistungen enthiel-ten. Formulierungen wie „[…] die dort aufgeführten Anteile der zu transpor-tierenden Menge sind Orientierungs-werte für die Einschätzung des vo-raussichtlichen Umfangs […]“ oder

„[…] Übernahme der Holzbringung aus den Waldbeständen an die Wald-straße sowie die Übernahme im Zu-sammenhang mit dieser Leistung an-fallender Tätigkeiten auf Einzelabruf“ sind in der Praxis nicht kalkulierbar. Auch Anforderungen wie die tägliche Verfügbarkeit oder das „vor Ort sein in 3 Stunden“, stellen die Selbstän-digkeit der Unternehmer in Frage.

Auf Basis unterschiedlicher Aus-schreibungen wurden die für Forst-dienstleister relevantesten Themen herausgegriffen und schriftlich bei ForstBW und den Abteilungen für Recht und öffentliche Auftragsverga-be eingereicht. Der so eingeleitete Di-alog mit ForstBW ist konstruktiv und hat in einem ersten Schritt bei den bewerteten Ausschreibungen zu ei-

ner Verlängerung geführt. Um unse-re Eingaben auch zukünftig auf ak-tuelle Beispiele beziehen zu können, bitten wir Sie weiterhin um Ihre Unter-stützung und die Zusendung von Aus-schreibungen, die Ihrer Meinung nach unvollständig oder mangelhaft sind.

Amelie Bufler, VdAW

Prüfung der Vergabeunterlagen von ForstBW

7

Forstunternehmer6 I 2016 Dienstleister intern

Das Forschungsprojekt ForstInVoice wurde vom Bundeswirtschaftsmini-sterium im Rahmen des Programms Mittelstand Digital gefördert. Ziel die-ses Förderprogramms ist es, klei-nere Wirtschaftsbetriebe zu einer stärkeren Verwendung von elektro-nischen Daten zur Umsetzung ihrer Geschäftsprozesse anzuregen. Un-ter der Koordination des KWF wa-ren Partner im Projekt der Deutsche Forstunternehmerverband DFUV, Komatsu Forest, das Softwareunter-nehmen SoftProject sowie die Land-wirtschaftskammer Niedersachsen und Forstunternehmen FDL Hucht-hausen als Praxispartner.

Der Arbeitsauftrag und damit die An-forderungen des Auftraggebers an den Forstunternehmer bei der me-chanisierten Holzernte werden in der Praxis sehr unterschiedlich und un-einheitlich übermittelt. Meist liegt ein Arbeitsauftrag schriftlich in Papier-form vor, die Objektdaten und Aus-haltungsbedingungen müssen vom Harvesterfahrer von Hand in den Bordcomputer eingegeben und an-

gepasst werden. Nach Ausführung des Auftrags und eventuell nach Zah-lung verschiedener Abschlagsrech-nungen erfolgt der Abschluss des Auftrags mit Endabrechnung nach Eingang des Werksprotokolls für die Sägeabschnitte. Zusätzlich zur groß-en Zeitspanne zwischen Auftrags-vergabe und Endabrechnung kommt noch ein hoher Aufwand für die büro-technische Verarbeitung und Abwick-lung dieses Auftrags hinzu. Ziel von ForstInVoice war, diese Prozesse zu beschleunigen und fehlerhafte Da-tenübertragung durch mehrfache, händische Eingabe zu verringern.

Im Projekt ForstInVoice wurde des-halb gemeinsam mit den Praxispart-nern zunächst ein standardisierter Arbeitsauftrag entwickelt, der sowohl alle wichtige Angaben für den Dienst-leistungsauftrag vom Waldbesitzer (Waldort, Baumart, Sortiment) als auch die erforderlichen Maschinen-einstellungen – insbesondere Säge-fenster und Startqualitäten – für die aktiven Sortimente enthält.

Im Projekt wurde dieser Arbeitsauf-trag in eine zentrale Datenbank ein-gespielt oder in ein Online-Formular eingegeben und vom Auftraggeber an den beauftragten Forstunternehmer disponiert. Die zentrale Datenbank

arbeitet als elektronisches Postfach, der beauftragte Forstunternehmer nimmt den für ihn disponierten Ar-beitsauftrag an und leitet die Auftrags-datei an den Harvester weiter. Nach Erledigung des Auftrags erzeugt der Harvesterfahrer vom Bordcomputer aus einen Lieferschein und leitet die-ses Dokument über die zentrale Da-tenbank zurück an den Auftraggeber. Angelegt ist dieser Lieferschein dabei im Projekt bereits als elektronische Rechnung, um optional direkt vom Harvester-Bordcomputer eine den Auftrag abschließende Rechnung an den Waldbesitzer zu erstellen.

Die während der Laufzeit von ForstIn-Voice entwickelten Anwendungen wurden als sogenannte Gebrauchs-muster umgesetzt. Im Projekt wurde im Rahmen von Praxistests durch For-stunternehmer Huchthausen und der Landwirtschaftkammer Niedersach-sen als Auftraggeber gezeigt, dass eine Umsetzung möglich ist und zu einer deutlichen Effizienzsteigerung beim Auftraggeber, aber vor allem auch zu einem schnelleren Kapitalum-schlag beim Forstunternehmer führen kann. Eine Fertigstellung und wirt-schaftliche Verwertung der Projekter-gebnisse stehen jedoch noch aus.

Dr. Hans-Ulrich Dietz, KWF

ForstinvoiceStärkere Nutzung des Bord-computers in Harvestern

8

Dienstleister intern 6 I 2016

Jahresrückblick und das Jahr 2017 in RLP

Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu, vieles ist bewegt worden und vieles steht für 2017 an. Werfen wir einen Blick zurück, um zu sehen, was bisher erreicht wurde und was in Zu-kunft besser gemacht werden kann.

Beginnen wir bei einer der größ-ten Veränderungen der vergange-nen Jahre – bei der Zusammenar-beit mit dem VdAW. Lange haben wir uns darüber Gedanken gemacht, ob eine solche Kooperation sinnvoll und ohne Verluste für die einzelnen Ver-bände möglich ist. Das Resümee ist eindeutig positiv. So hat die Zusam-menarbeit vieles erleichtert und das ein oder andere, zusätzliche Ange-bot für unsere Mitglieder ermöglicht. Dies spiegelt sich zum Beispiel im gemeinsam veröffentlichten „Dienst-leister intern“ wider, der den Mitglie-dern mehr Informationen und hilf-reiche Tipps nach Hause bringt, als es in der Vergangenheit die „Info Post“ leisten konnte.

Zusätzlich wurde das Thema „Öffent-lichkeitsarbeit“ angepackt. Auf zwei Presseterminen wurde erstmals di-rekt die Bevölkerung angesprochen. Ziel dabei war es, die Forstdienstlei-ster als Mehrwert für die Gesellschaft und interessante Arbeitgeber vorzu-stellen und die Sichtweise der Bevöl-kerung (von den „verschmutzten We-gen“ aus) zu erweitern. Hier zeigte sich eindeutig, dass wir dringend an der Reichweite unserer Kommunika-tion arbeiten müssen!

Neben den Presseterminen wurden auch zwei Mitgliederversammlungen durchgeführt. Die erste Mitglieder-versammlung wurde von einem Re-ferenten unterstützt, der den Blick aus dem Wald und über den Teller-rand hinaus wagte. Die zweite Mit-gliederversammlung war verbun-den mit einer Werksbesichtigung der Fa. Werner. Beide Angebote wurden sehr gut von den Mitgliedern ange-nommen, was uns darin bestärkt, die Versammlungen auch zukünftig mit Besichtigungen oder Schulungsan-geboten zu kombinieren.

Die Begleitung von Flächenaudits durch Walter Raskop als Vorsitzen-den des Unternehmerverbandes soll fortgeführt werden. Dort ist die Erör-terung der einzelnen Sachverhalte aus Unternehmersicht sowohl für die Zertifizierungssysteme als auch für Waldbesitzer und die Naturschutz-verbände immer wieder hilfreich.

Wie gewohnt wurden wieder mehre-re Gespräche am „runden Tisch“ mit den Landesforsten RLP geführt, wo stets leidenschaftlich diskutiert wur-de. Hier kamen Themen auf wie die Auftragsvergabe, deren Rahmenbe-dingungen und Umsetzung sowie die Anwendung der Ausschreibungsin-halte. Die nächsten Gespräche mit dem Schwerpunkt „Entschädigung durch witterungsbedingte Stillstände auf Anweisung des Auftragsgebers“ sind bereits für Januar geplant.

Für 2017 sollen die Öffentlichkeitsar-beit für die Forstdienstleister verstärkt und das Schulungsangebot für Fort- und Weiterbildung ausgebaut wer-den. Parallel zu diesem Bildungsan-gebot sollen die Qualifikation mit Hilfe von Schulungen und die Praxistaug-lichkeit der Kursinhalte aus Unterneh-mersicht geprüft werden. Zusätzlich ist geplant, den Austausch mit den Waldbesitzern sowie den Flächenzer-tifizierern verstärkt aus Unternehmer-sicht zu kommunizieren. Für das vergangene Jahr möchten wir uns für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei Ihnen bedan-ken! Wir freuen uns auf ein weiteres Verbandsjahr mit Ihnen und wün-schen Ihnen eine erholsame und be-sinnliche Weihnachtszeit.

Nur gemeinsam sind wir stark!

Ihr FUV RLP Vorstand

Walter RaskopUlrich PfauKlaus WeisGünter Konrad Leo Marhöfer

die Welt scheint immer komplizierterzu werden. Die technische Entwick-lung schreitet auf allen Ebenen voranund macht auch vor der Forstwirt-schaft nicht halt. Unternehmer, dieSchritt halten wollen, kommen nichtumhin, regelmäßig hohe Summen inmoderne Maschinen zu investieren.

Außerdem gilt es, immer mehr Rege-lungen und Richtlinien zu beachten.Um an Aufträge zu kommen, müssenwir an zunehmend komplexer wer-denden Vergabeverfahren teilneh-men und uns Qualitätsbeurteilungenstellen.

Unter diesen Umständen verwundertes nicht, dass bei dem einen oder an-deren Forstunternehmer eine gehö-rige Portion Frust aufkommt. Nochdazu, da unsere Branche weder vonpolitischer Seite noch in der Bevölke-rung viel Verständnis oder Rückende-ckung erwarten kann.

Umso wichtiger ist daher, offensiv fürdie Interessen unserer Branche ein-zutreten und uns in der Öffentlichkeitzu präsentieren. Mit unserem FUV-Stand bei den Westerwald Holztagen(siehe Seite 4) haben wir das in die-sem Jahr zum ersten Mal getan – und

das recht erfolgreich. Um auch aufpolitischer Ebene wahrgenommen zuwerden, müssen wir unsere Lobbyar-beit verstärken. Dazu hat uns auchArnold Schmitt (MdL und Mitglied imUmwelt- und Forstausschuss) wäh-rend seines Vortrages im Rahmen derdiesjährigen FUV-Mitgliederver-sammlung ausdrücklich aufgefordert(siehe Seite 2).

Daran werden wir arbeiten undfreuen uns auf Ihre Unterstützung.

Ihr FUV-Vorstand

Lupo / Pixelio.de

FUV Rheinland-Pfalz e.V.

9

6 I 2016 Dienstleister intern

Die sicherheitstechnische und ar-beitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter ist durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsor-ge (ArbMedVV), die zum Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) gehört, vor-geschrieben. Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Untersuchung beim Betriebsmediziner. Hier wird un-terschieden zwischen Angebots- und Pflichtuntersuchung. Bei Pflichtunter-suchungen ist der Arbeitgeber ver-pflichtet, die Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen, der Mitarbeiter muss also zur arbeitsmedizinischen Un-tersuchung. Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber dem Arbeit-

Arbeitsmedizinische Untersuchung: Was zu beachten ist

Alko CertAuditoren regelmäßig durch Witnessaudits geprüft

Nicht nur Sie als Unternehmer müs-sen sich Kontrollen unterziehen. Auch unsere DFSZ-Auditoren werden in re-gelmäßigen Abständen von einem /einer Koordinator / Koodinatorin der Geschäftsstelle bei einem Audit be-gleitet. Hierbei wird vor allem auf das freundliche Auftreten, verständliche und fachkompetente Kommunikati-on und nicht zuletzt auf das Fach-wissen bezüglich relevanter Themen des DFSZ-Standards geachtet. Na-türlich sind die DFSZ-Auditoren gut

ausgebildete Fachleute aus der Pra-xis. Für die interne Qualifikationskon-trolle müssen trotzdem so genannte Witnessaudits durchgeführt werden, auch um Fairness zu gewährleisten.

Die Ergebnisse sprechen für sich: Es gab nur kleinere Verbesserungsmög-lichkeiten, auf die zukünftig mehr ge-achtet wird. Insgesamt konnten alle diesjährig geprüften DFSZ-Auditoren bei guter Auditorenarbeit beobachtet werden.

Jedes Jahr treffen sich alle DFSZ-Auditoren zu einer Schulung und an-schließendem Erfahrungsaustausch. Dieses Jahr wurde der Lehrgang zur Sachkunde Seilwindenprüfung in Weilburg besucht.

„Der Seilwindenkurs war sehr interes-sant. Man hat einiges dazugelernt, was auch bei der Maschinenüber-prüfung im Zuge eines DFSZ-Audits hilfreich ist“, so resümierte einer der Auditoren. Im anschließenden Er-fahrungsaustausch ging es, wie der Name schon sagt, um den Austausch der Auditoren untereinander und zwi-schen Auditoren und Geschäftsstel-le der Alko-Cert. So fanden auch Anmerkungen Ihrerseits Gehör, die während der Audits besonders oft gefallen sind. Auf diese Weise hoffen wir uns stetig zu verbessern und kun-denfreundlich zu agieren. Für Anmer-kungen und Verbesserungsvorschlä-ge können Sie sich auch gerne direkt an die Geschäftsstelle wenden!

Auditorenschulung 2016

nehmer anbieten. Dies muss schrift-lich dokumentiert sein.

Ob es sich bei der jeweiligen Vorsor-ge um Pflicht oder Angebot handelt, ist abhängig von der Stärke der Ge-fährdung und von bestimmten Grenz-werten, z.B. wie stark die Vibration einer Motorsäge ist. Es ist aber ge-nerell ratsam, seine Mitarbeiter regel-mäßig zu Vorsorgeuntersuchungen zu schicken. So können Gefahren für die Gesundheit im Vorfeld verhindert werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der SVLFG unter Prävention und in der ArbMedVV.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um die DFSZ - Zertifizierung!

Telefon: 07 11 / 84 98 74 - 0 E-Mail: [email protected] Internet: www.alko-cert.de

Deutsches Forst-Service-Zertifi kat

Frohe Weihnachten!

Liebe Forstunternehmer / Innen,das gesamte Alko-Cert-Team bedankt sich für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2016. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie für die kommenden Tage eine besinnliche Weihnachtszeit, die wohlverdiente Erholung und ein er-folgreiches neues Jahr!

Ihr Team aus der Alko-Cert Geschäftsstelle

berwis / Pixelio.de

Zertifizierung

10

Dienstleister intern 6 I 2016Arbeitssicherheit

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Deutschland ganz oben...auf der Liste tödlicher Unfälle !

Ein führerloser Radlader überrollt einen Arbeiter, ein Raupenbagger überschlägt sich bei Arbeiten am Hang und klemmt den Fahrer ein, beim Langholzrücken wird ein Arbei-ter vom zurückschnellenden Stamm erschlagen... Nur drei Beispiele von Arbeitsunfällen im Bereich der Sozi-alversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG), die sich 2014 ereignet haben. Drei, die ver-meidbar gewesen wären.

Vor einigen Monaten hat die Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin (BAuA) ihren „Unfallverhü-tungsbericht Arbeit“ für das Jahr 2014 veröffentlicht. Erfasst werden dort unter anderem die Zahlen aller mel-depflichtigen Arbeitsunfälle der ver-schiedenen Versicherungsträger, zu denen auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar-tenbau (SVLFG) als Träger der land-wirtschaftlichen Unfallversicherung zählt. Meldepflichtig sind Arbeitsun-fälle erst dann, wenn durch sie eine Person mehr als drei Tage arbeits-unfähig wird oder zu Tode kommt. Kleinere Unfallereignisse werden le-diglich in den Statistiken der Versi-cherungsträger erfasst, nicht jedoch im Überblick der Bundesagentur.

Das Vorwort zum BAuA-Bericht stimmt erst einmal optimistisch. So heißt es dort, dass sich die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle – ins-

gesamt 955.919 – „unterhalb der Mil-lionengrenze“ stabilisiert habe. Sie sinke damit auf ein „erneutes Mini-mum“. Tatsächlich ist die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle laut Bericht in nahezu allen Bereichen gesunken. Das gilt für die SVLFG leider nur ein-geschränkt: Zwar hat sich die Ge-samtzahl (meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle) rückläufig entwickelt – von 167.090 auf 165.907 – die meldepflichtigen und damit schwereren Unfälle belaufen sich für 2014 allerdings auf 86.102; das sind 1,7 Prozent mehr als 2013.

Aber auch bei Betrieben, die nur im Wald arbeiten, sieht es nicht besser aus: Das KWF stellt zu seinem The-mentag „Arbeitssicherheit“ fest, dass jeder im Wald beschäftigte Mitarbei-ter alle drei Jahre einen Arbeitsunfall erleidet. Allein in Bayern gibt es pro Jahr 5.000 Unfälle bei der Waldarbeit.

Was die tödlichen Arbeitsunfälle an-geht, muss in der Gesamtbetrach-tung aller Branchen ein Plus von 5,4 Prozent verzeichnet werden; die Zahlen der SVLFG allein ergeben sogar ein Plus von 6,6 Prozent. Mit einer Quote von 70,2 meldepflichti-gen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollar-beiter ist die SVLFG trauriger Spit-zenreiter, den „zweiten Platz“ belegt die BG Bauwirtschaft mit 55,9; die Durchschnittsquote aller erfassten Branchen liegt indes bei gerade ein-

mal 23,7 und ist im Vergleich zu 2013 rückläufig. Was die Fälle der aner-kannten Berufskrankheiten betrifft, hat die SVLFG mit einer Zunahme um 13,8 Prozent den höchsten An-stieg zu verzeichnen und auch bei der Anzahl der Arbeitsunfähigkeits-tage je Diagnose liegt sie mit 15,8 Ta-gen deutlich über dem Durchschnitt von 12,8 Tagen.

Zu denken gibt die absolute Gesamt-zahl der tödlichen Unfälle und melde-pflichtigen Unfälle: Von den tödlichen Unfällen ereigneten sich absolut 22,8 Prozent in der Landwirtschaft und bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen liegt der absolute Anteil bei 9 Pro-zent. Und das bei einem Erwerbstä-tigenanteil in der Landwirtschaft von nur ca. 1,5 Prozent!

Bei der SVLFG ist man sich die-ser Umstände schmerzlich bewusst: „Trotz erheblicher Anstrengungen aller Beteiligten, insbesondere der landwirtschaftlichen Berufsgenos-senschaft, ist die Zahl der Arbeits-unfälle und Fälle von Berufskrank-heiten nach wie vor erschreckend hoch“, konstatiert Dr. Erich Koch, Lei-ter der Stabsstelle Selbstverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit bei der SV-LFG. Arbeiten in der Landwirtschaft, im Forst und im Gartenbau würden „naturgemäß und seit jeher zu den

AutorArne Neuendorff, Dipl. Forsting. (FH)Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sylbecker Berg 2A, 37603 Holzminden

Tel.: 0 55 31 / 813 42 20Web: www.neuendorff-consulting.deMail: [email protected]

Thor

sten

Pah

lke

/ Pix

elio

.de

11

6 I 2016 Dienstleister intern Arbeitssicherheit

serungsmöglichkeiten bzw. noch lan-ge nicht ausgeschöpftes Potenzial in Bezug auf eine Verbesserung des Ar-beitsschutzes sind hier vor allem:

• Erhöhung der Qualifizierung der Mitarbeiter

• Regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Ausbildung und Ret-tungsübungen

• Keine Alleinarbeit im Wald• Regelmäßige (mind. einmal im

Jahr), ausführliche und praxisnahe Unterweisung der Mitarbeiter

• Erstellen einer situationsabhän-gigen Gefährdungsbeurteilung und entsprechende örtliche Einweisung der Mitarbeiter durch den Unter-nehmer

• Konsequente Auswertung von Un-fällen und Beinahe-Unfälle

• Regelmäßiges Überprüfen der ein-gesetzten Werkzeuge / Maschinen

• Rettungskette Forst im Betrieb um-setzen

• Bei der örtlichen Einweisung auf die Rettungspunkte hinweisen

• Regelmäßige Schulung des Unter-nehmers, z.B durch die SVLFG

• Unternehmermodell oder externer sicherheitstechnischer Dienst

Bitte bedenken sie immer: „Unfälle passieren nicht, sondern werden ver-ursacht. Durch Fachkompetenz und permanente Aus- und Weiterbildung wird Sicherheitsbewusstsein geför-dert und die methodisch richtige Vor-gehensweise bei der Bewältigung von Gefahrensituationen garantiert – und genau darauf kommt es an“!

Arne Neuendorff

• Gefährdungsbeurteilungen• Betriebsanweisungen• Unterweisung von Mitarbeitern

Dipl. Ing. Arne NeuendorffFachkraft für Arbeitssicherheit

Mobil: 01 51 / 58 70 00 62

gefährlichsten“ gehören. Mehr als ein Viertel aller bei der SVLFG erfassten Unfälle geschahen im Zusammen-hang mit Tierhaltung, 18,4 Prozent bei Grün- und Landschaftspflege-arbeiten und 6,4 Prozent bei Forst- und Waldarbeiten. „Oftmals ist harter körperlicher Einsatz unter komple-xen Rahmenbedingungen zu lei-sten“, sagt Erich Koch. „Denken Sie beispielsweise an Baumfällarbeiten oder an den Umgang mit Rindern.“

Was also ist zu tun?

Neben der klassischen Präventi-onsarbeit verfolge die ehemalige LBG neue Ansätze, wie „innovative, fachliche Schulungen“, erklärt Erich Koch. So bemüht man sich also, viele Felder gleichzeitig zu beackern, wie aus dem Präventionsbericht 2014 hervorgeht: Im Forstbereich soll über aktuelle Arbeitsverfahren und die Zu-lässigkeit von unterstützendem Tech-nikeinsatz informiert werden, mit der Industrie berät man über mögliche Nachrüstungen älterer und damit po-tentiell gefährlicher Bestandsmaschi-nen (etwa Feldhäckslern) und arbei-tet in Normungsgremien mit, um die Sicherheitsstandards von Maschi-nen weiter zu verbessern. Seminare vermitteln den sicheren Umgang mit Rindern, bei Betriebsbegehungen berät man zur rückengerechten Ar-beitsplatzgestaltung und Arbeitswei-se. Fest steht: Es gibt nach wie vor viel zu tun. Aber was?

Leider ist es so, dass die meisten der Unfälle durch einfachste Mittel hät-ten vermieden werden können. Eine der häufigsten Unfallursachen ist mangelnde Qualifizierung des verun-glückten Mitarbeiters. Die BAuA hat festgestellt: Mit Zunahme der Quali-fikation der Mitarbeiter sinkt die Zahl der Unfälle. Deswegen sollte jeder Arbeitgeber sich im Interesse seiner Mitarbeiter bemühen, die Qualifikati-on durch Ausbildung, Weiterbildung und regelmäßige Unterweisungen zu erhöhen. Aber auch durch ein-fache organisatorische Maßnahmen lassen sich Unfälle verhindern. Auch hier ist die Fachkunde des Unter-nehmers entscheidend. Wenn schon keine externe Fachkraft für Arbeits-

sicherheit eingesetzt werden soll (warum eigentlich nicht?), sollte je-der Unternehmer mindestens am Un-ternehmermodel (LUV) der SVLFG teilnehmen und sich hier regelmäßig, aber mindestens alle 5 Jahre, weiter schulen lassen. Das sollte jedem ver-antwortlichen Unternehmer die Si-cherheit seiner Mitarbeiter wert sein.

Was machen andere Wirtschafts-zweige anders?

In der Industrie gibt es für viele Be-reiche eine hohe Anzahl an Lehrbe-rufen mit unterschiedlichen Fach-richtungen. Im „grünen Bereich“ gibt es für ein so umfangreiches Spek-trum wie Arbeiten mit Bäumen nur den Lehrberuf Forstwirt. Für den an-spruchsvollen und sehr gefährlichen Arbeitsbereich der Baumpflege gibt es überhaupt keinen Lehrberuf, nur Weiterbildungen. Für die Arbeiten im Wald besteht aber auch keine einheit-liche Regelung, denn auch innerhalb der zuständigen Berufsgenossen-schaft ist man sich nicht einig, wel-che Mindestqualifikation bei Arbeiten mit der Motorsäge benötigt wird.

Im ehemaligen Gartenbau-Bereich wird ausdrücklich der AS Baum 1 als Qualifikation genannt (VSG 4.2§ 2). Im Bereich Forst und Landwirtschaft reicht es hingegen aus, wenn der Mit-arbeiter zuverlässig und fachkundig ist. In der im Mai 2016 erschienenen Ausgabe B 10 „Aktuelles zu Sicher-heit und Gesundheitsschutz Wald-arbeit“ steht geschrieben: „Fachge-rechtes Arbeiten mit der Motorsäge erfordert in der Regel eine erfolg-reiche Teilnahme an einem aner-kannten Motorsägenlehrgang“. Eine Anpassung innerhalb der SVLFG wäre hier im Interesse der Mitarbeiter längst überfällig.

Die geplante Ausbildung zum Forst-maschinentechniker und die Einfüh-rung des europäischen Motorsägen-führerscheins kann ein Schritt zur Reduzierung der tödlichen Unfälle sein, wenn es denn Arbeitgeber gibt, die ihre Mitarbeiter ausbilden lassen. Aber auch ohne großen Aufwand kann mit einfachen Mitteln der Ar-beitsschutz erhöht werden. Verbes-

12

Dienstleister intern 6 I 2016

Ein Schlepper ist kein Spielzeug!

Hätten Sie es gewusst? Jugendliche – und natürlich auch Erwachsene – dürfen auch auf dem Betriebsgelän-de nur mit dem passenden Führer-schein Schlepper, Stapler oder Hofla-der fahren. Es ist ein Irrglaube, dass Personen diese Maschinen ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebs-gelände fahren dürfen. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Vor-schriften für Sicherheit und Gesund-heitsschutz (VSG) der Sozialversi-cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schließen das aus. Im Klartext heißt dies: So-bald es möglich ist, ein Betriebsge-lände von außen zu betreten, gelten dort die gleichen Regeln zum Füh-ren eines Fahrzeuges wie auf einer öffentlichen Straße. Das Gleiche gilt übrigens auch auf Feldwegen.

Jugendliche verantwortungsvoll einbinden

Jugendliche helfen gerne und in der Landwirtschaft ist es aus betrieb-licher Sicht auch manchmal notwen-dig, dass der Nachwuchs mit anpackt. So lernt die Landjugend früh, Verant-wortung zu übernehmen. Wertvolle Erfahrungen werden dabei gesam-melt, die auch im späteren Leben hel-fen. Welche Arbeiten für welche Al-tersgruppe geeignet sind, ist jedoch

nicht immer einfach einzuschätzen. Viel hängt von der persönlichen Rei-fe und der körperlichen Eignung des Einzelnen ab. Der Unternehmer trägt hier ein besonders hohes Maß an Verantwortung, denn er entscheidet, wer auf seinem Betrieb welche Arbei-ten ausführt. Gesetze und Richtlinien stecken Grenzen ab und helfen da-bei, die jungen Menschen davor zu schützen, sich selbst zu übernehmen oder mit Aufgaben betraut zu werden, denen sie nicht gewachsen sind.

Jugendliche können das Risiko ei-ner Tätigkeit nicht immer abschät-zen. Noch viel weniger können sie die eventuellen Folgen eines un-bedachten Tuns tragen. Anders als im Videogame sind Arbeitsunfälle Schicksalsschläge, die das reale Le-ben nachhaltig beeinträchtigen kön-nen. Also ist klar: Zu Schaden kom-men darf bei den Aktivitäten der jungen Menschen niemand – weder sie selbst, noch andere. Schlepper fahren ist bei Jugendlichen beson-ders begehrt. Allerdings birgt gerade diese Arbeit ein erhebliches Unfall-risiko. Der Zündschlüssel im Zünd-schloss ist verführerisch und sollte deshalb immer nach abgeschlos-sener Arbeit abgezogen und sicher verwahrt werden.

Nur mit Führerschein fahren

Die Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klassen T und L können Jugendli-che ab 16 Jahren ablegen. Erst die-se Fahrerlaubnis berechtigt Jugend-liche zum Schlepper fahren. Nur in begründeten, einzelnen Härtefällen ist es möglich, diese Prüfung aus-nahmsweise bereits mit 15 Jahren abzulegen, sofern dies eine medizi-nisch-psychologische Untersuchung zulässt. Die geltenden Vorschrif-ten sind keineswegs als Schikane zu verstehen. Jeder, der den hohen Technisierungsgrad, die komplexen Steuerungen und die starken Mo-torleistungen moderner Schlepper kennt, wird die geltenden Richtlinien sofort verstehen und beherzigen. Ju-gendliche sind ohne Zweifel in der

Regel gut in der Lage, die komplexe Technik richtig zu bedienen. Kom-men sie aber in eine Gefahrensitu-ation, sind sie damit schnell über-fordert. Gelassenheit und Weitblick fehlen Kindern und Jugendlichen entwicklungsbedingt.

Fahrsicherheitstraining hilft

Gelassenheit und Routine alleine rei-chen freilich nicht aus, um anspruchs-volle Fahrsituationen wirklich zu mei-stern. Gerade Fahranfänger, die risikolos üben möchten, ihr Schlep-pergespann auch in gefährlichen Si-tuationen zu beherrschen, sollten sich für ein Fahrsicherheitstraining für Schleppergespanne entscheiden. Gutscheine dafür sind übrigens auch eine sehr sinnvolle Geschenkidee.

Unterweisung nicht vergessen

Da jedes Schleppermodell Beson-derheiten in der Bedienung aufweist, ist es notwendig, den Fahrer genau darin zu unterweisen, was bei dem jeweiligen Fahrzeug zu beachten ist. Unternehmer tun gut daran, diese Unterweisung schriftlich festzuhal-ten. Kommt es zu einem Unfall, kann das Vorliegen der Unterweisungsun-terlagen auch haftungsrechtlich für sie relevant sein.

Führerscheinvielfalt

Die Frage, wann eine Fahrt gewerb-lich und wann sie landwirtschaftlich ist, wann eine Berufskraftfahreraus-bildung notwendig ist und wann ein L- oder T-Führerschein ausreicht, füllt Bände. Hierzu beraten u.a. die Prä-ventionsmitarbeiter der SVLFG.

Petra Stemmler-Richter, SVLFG

Arbeitssicherheit

13

6 I 2016 Dienstleister intern Arbeitssicherheit

TIGER GMBH • Vogesenstr. 8 • 79346 Endingen • Tel: 0 76 42-93 05 05 • Fax: -06 • www.tiger-pabst.de • [email protected]

Dieses einzigartige Sägeblatt mit dem rasiermesserscharfem Schliff produziert superglatte Schnittflächenund gleitet durch alle Arten von Holz, Kunststoff und Knochen wie das heiße Messer durch die Butter.All unsere 40 TIGER-ARS-Sägen, ob kurz, lang, gebogen, klappbar, haben dieses patentierte Sägeblatt.

*

*

Anz_TIGER_ARS_185x70–2:Layout 1 14.02.2012 8:59 Uhr Seite 1

Fahrerlaubnis für Teleskoplader

Der Besitz eines Bedienerscheins oder einer speziellen Fahrerlaubnis für Teleskoplader ist beim Einsatz in der Landwirtschaft nicht notwendig. Der Qualifizierungsgrundsatz 308-009 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dass Fahrer von Teleskopladern im ge-werblichen Bereich einen Bediener- ausweis – also eine spezielle Fahrer-laubnis – besitzen müssen, gilt aus-schließlich im Regelungsbereich der DGUV und daher nicht für Versicher-te der SVLFG. Darauf weist die So-zialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau aufgrund ver-mehrter Nachfragen hin. Der Besitz eines Führerscheins mindestens der Klasse L für das Fahren eines Tele-skopladers auf öffentlichen Straßen, Wegen und Verkehrsflächen bleibt selbstverständlich erforderlich.

Um Teleskoplader in der Landwirt-schaft sicher zu betreiben, sind die maßgeblichen Mitarbeiter und Fami-lienangehörigen jedoch hinsichtlich

der Gefahren zu unterweisen. Eine qualitätsgesicherte Unterweisung hilft, Gefahren zu erkennen und Un-fälle zu vermeiden. Diese ist vor dem ersten Einsatz und danach regelmä-ßig durchzuführen. Teilnahme und In-halt der Unterweisung sind schriftlich zu dokumentieren. Gefährdungen durch Teleskoplader entstehen ins-besondere durch Überlastung, he-rabfallende Lasten, ungeeignete Lastaufnahmemittel, die fehlerhafte Auswahl und den falschen Wechsel von Anbaugeräten, Arbeiten in der Nähe von Frei-/ Fahrleitungen, das Heben von Personen u.v.m. Auch das eingeschränkte Sichtfeld aus der Kabine führt zu Gefahren. Durch den seitlich zur Fahrerkabine befind-lichen Teleskoparm wird die Sicht in halbhoher Stellung stark behindert. Gleiches gilt für die Sicht nach vorne bei angebauten Arbeitsgeräten (zum Beispiel Schüttgutschaufel). Unfälle mit Personen durch Anfahren, Über-fahren und Anschwenken werden der SVLFG regelmäßig gemeldet.

Eine Betriebsanweisung fasst alle Gefahren kurz und bündig zusam-men. Sie ist im Internet zu finden unter www.svlfg.de > Prävention > Praxishilfen > Musterbetriebsanwei-sungen > Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren > Teleskoplader.

SVLFG

Vorsicht, Hochspannung – Lebensgefahr!

Baumbeschnitt oder Baumfällungen in der Nähe von Freileitungen sind lebensgefährlich. Zuständig hierfür ist der Netzbetreiber.

Über solche notwendigen Arbeiten in der Nähe von Freileitungen ist unbe-dingt der Netzbetreiber zu informie-ren, der sie dann entweder mit eige-nem Personal durchführt oder einen Dienstleister damit beauftragt – für den Waldbesitzer kostenfrei.

Grundsätzlich gilt: Nur Profis sol-len sich mit diesen Arbeiten ausein-andersetzen. Sie wissen die Gefahr richtig einzuschätzen und können ihr bereits im Vorfeld entsprechend ent-gegen treten.

Lebensgefahr besteht unter ande-rem, wenn der Sicherheitsabstand beim Freischneiden von Trassen nicht eingehalten wird, weil Äste und Baumkronen zu nah an die Leitungen herangewachsen sind. Vor allem Ne-bel oder Regen kann zu einem Licht-bogenübertritt führen, der einem Be-rühren der Leitung gleichkommen kann.

Berührt ein Baum eine spannungs-führende Leitung, kommt es zu einem sogenannten „Erdkurzschluss“ und dadurch zu einem lebensgefähr-lichen Spannungstrichter im Radius von mindestens 20 Metern.

SVLFG

14

Dienstleister intern 6 I 2016

Sicherheitsschuhe heuteInnovation pur

Die ersten Sicherheitsschuhe, die vor über 40 Jahren in größeren Men-gen verkauft wurden, waren vor allem eins: Schwer und klobig. Die heutigen Modelle hingegen stecken voller innovativer Technik – für den Schuhträger auf den ersten Blick nicht immer ersichtlich.

In den letzten Jahren haben Inge-nieure und Hersteller neue Sicher-heitsschuh-Modelle entwickelt, die bequem und funktionell sind. Nicht nur die Schuhträger, auch die Ar-beitsmediziner und Orthopäden be-grüßen diese neue Generation. Denn der Fuß hat eine hohe Bedeutung für die Koordination der Körperfunk-tionen und für die Feinmotorik – sie werden durch Neurorezeptoren im Fuß entscheidend beeinflusst. Die Stimulation dieser Rezeptoren hat daher positive Auswirkungen auf die gesamte Statik des Körpers. Gelenke können entlastet, Bewegungsabläufe stabilisiert und Haltungsschäden ge-mildert werden.

Die Forschungsabteilungen der großen Schuhhersteller im Sport und auch im Sicherheitsbereich befas-sen sich intensiv mit der Anatomie und Beanspruchung des menschli-chen Fußes. Oft sind die innovativen Änderungen, die Hersteller an ihren Schuhen vorgenommen haben, für den Benutzer äußerlich nicht ersicht-lich. Nachfolgend einige Verände-rungen im Einzelnen.

Arbeitssicherheit

Rutschfest und undurchlässig

Sicherheitsschuhe der ersten Ge-nerationen hatten harte Leder- oder Gummisohlen. Heute haben Schuhe in der Regel weiche Sohlenmateri-alien. Überwiegend wird Polyurethan (PUR) oder thermoplastisches Polyu-rethan (TPU) als Laufsohle verwen-det. Beide Materialien bieten den Vor-teil, sehr leicht und biegsam zu sein, was der Ermüdung der Füße vorbeugt und den Tragekomfort stark erhöht.

Für den Einsatz in der Landwirt-schaft, insbesondere in Viehhal-tungen, ist PU nur geeignet, wenn es sehr hoch verdichtet ist. Diese hohe Verdichtung haben leichte Gummi-stiefel aus PU. Die Schuhherstel-ler kombinieren bei diesen eine PU- oder TPU-Zwischensohle mit einer Nitril-Schalensohle. Nitril ist resistent gegen tierische Fäkalien sowie ge-gen Butter- und Milchsäure. Durch diese Kombination wird das Gewicht reduziert, der Laufkomfort erhöht und ein Einsatz auf viehhaltenden Betrie-ben ermöglicht. Bei allen eingesetz-ten Sohlenmaterialien ist eine hohe Rutschhemmung nur gewährleistet, wenn der Schuhträger die Sohle re-gelmäßig reinigt.

Schutzkappe: Stahl oder Kunststoff?

Die Stahlkappe als wichtigstes sicher-heitsrelevantes Bauteil erhöht zwangs-

läufig das Gewicht des Schuhs. Viele Hersteller bieten deshalb auch Sicher-heitsschuhe mit einer Schutzkappe aus Aluminium an. Seit einigen Jahren gibt es Kappen aus Kunststoff, die das Gewicht reduzieren und im Winter kei-ne Kältebrücken bilden. Ein weiterer Vorteil der Kunststoffkappe: Nach ei-ner Belastung geht die Verformung im Gegensatz zu einer Stahlkappe fast ganz zurück.

Flexible Zwischensohle

Die durchtrittsichere Stahlzwischen-sohle erhöht ebenfalls das Gewicht bei einigen Sicherheitsschuhen. Zu-dem wird die Sohle sehr steif. Auch hier war die Schuhindustrie erfinde-risch. Es gibt alternativ zur Stahlsoh-le durchtrittsichere Zwischensohlen, die ganz ohne Stahl auskommen. Die Sohlen sind entweder aus Kunststoff oder einem Mix aus Kevlar und kera-mikbeschichteten Fasern hergestellt. Dadurch wird eine deutlich höhere Flexibilität gegenüber einer herkömm-lichen Stahlsohle erreicht und das Ge-wicht reduziert. In Arbeitsbereichen mit besonders hoher Gefährdung für Verletzungen durch spitze oder scharfkantige Gegenstände empfeh-len die Hersteller dennoch den Ein-satz von Stahlzwischensohlen.

Abfuhr für Feuchtigkeit

Der Fuß gibt bei Beanspruchung pro Tag bis zu einer Tasse Flüssigkeit ab. In nicht atmungsaktiven Schuhen oder Stiefeln kommt es dann zwangswei-se zu den unangenehmen Schweiß-füßen. Auch hier hat die Schuhindu-strie gezielt Produkte entwickelt, die Feuchtigkeit aufnehmen und weiter-transportieren, so dass der Fuß tro-cken bleibt. Das Schuh-obermaterial (Leder oder Textilgewebe) muss mit dem Schuhinnenfutter harmonieren. Innenfutter, zum Beispiel mit einer Goretex- oder Sympatex-Membrane, sorgen dafür, dass auch von außen keine Feuchtigkeit in den Schuh ge-langt und dass der Fußschweiß ab-geführt wird. Der Fuß bleibt aber nur trocken, wenn Fußschweiß durch die Socken aufgenommen und abtrans-portiert wird, beispielsweise durch Funktionssocken.

15

6 I 2016 Dienstleister intern

In den Engematten 3 l 79286 Glottertal l 07684-90790790 l www.drayer-shop.com

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr, Mi 14-19 Uhr

In den Engematten 3 l 79286 Glottertal l 07684-90790790 l www.drayer-shop.com

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr, Mi 14-19 Uhr

Weitere Sicherheitsschuhe finden Sie hier:

Arbeitssicherheit

Weicher Auftritt

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dämpfung der Schuhe. Sie ermög-licht ein ermüdungsfreies Gehen und reduziert die auftretenden Bela-stungen der Wirbelsäule. Da der Fuß beim Stehen vor allem im Fersen- und Ballenbereich und beim Gehen ganz-flächig belastet wird, sollte idealerwei-se der gesamte Fußbereich in einem Arbeitsschuh gedämpft werden. Dies wird durch ein hochwertiges Zwi-schensohlenmaterial erreicht. Infiner-gy® heißt z.B. das von BASF entwi-ckelte, expandierte, thermoplastische Polyurethan (E-TPU). Das extrem elastische Material in Form ovaler Schaumperlen federt bei Druck ex-trem gut zurück. Das wird hervorge-rufen durch winzige Zellen, in denen Luft eingeschlossen ist. Bei leichten orthopädischen Problemen bieten zudem spezielle Einlegesohlen eine spürbare Entlastung von Schmerz- und Druckpunkten. Das anatomisch

geformte Fußbett der Einlegesohlen unterstützt die natürliche Abrollbe-wegung des Fußes, eine individuelle, auf die Fußform abgestimmte Dämp-fung entlastet den Rücken.

So passt es

Viele Hersteller bieten den Kunden für jeweils eine Schuhgröße drei ver-schiedene Schuhweiten an. Es gibt mittlerweile aber auch Weitensy-steme, die detaillierte Maße wie Bal-lenlänge, -weite, -winkel und Fersen-weite in die Passform mit einfließen lassen. Auch spezielle Lösungen für Damen sind im Angebot. Diese Aus-wahl hilft Personen, die schmale oder breite Füße oder einen hohen Spann haben. Die Berufsgenossen-schaft empfiehlt, sich beim Einkauf von Sicherheitsschuhen fachkundig beraten zu lassen.

Gerhard Westendorf,SVLFG

NEU:

Tel. +49 (0) 74 78 92 90 29-0www.workitgreen.de

Unsere neu entwickelte Schnittschutzhose: Der Obersto aus Vectran besitzt eine enorme Reißfestigkeit bei geringstem Gewicht.

GERMANYMADE INSchnittschutz

NEU:

Tel. +49 (0) 74 78 92 90 29-0www.workitgreen.de

Unsere neu entwickelte Schnittschutzhose: Der Obersto aus Vectran besitzt eine enorme Reißfestigkeit bei geringstem Gewicht.

GERMANYMADE INSchnittschutz

Dauerbrenner: Unsere hochwertigen Schnittschutzschuhe Alpin STX und Perfekt STX

16

Dienstleister intern 6 I 2016Gesundheit

Hautschutz

Was belastet die Haut?

Die Haut ist bei der Arbeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Feucht-arbeit, Tätigkeiten mit Lösemitteln oder Kühlschmierstoffen, Verwen-dung stark scheuernder oder löse-mittelhaltiger Hautreinigungsmittel, häufiger Umgang mit scharfkantigen Teilen oder Metallspänen, häufiger mechanischer Belastung derselben Hautpartien, z.B. durch sich stän-dig wiederholende Handgriffe sowie Hitzeeinwirkung gelten als typische Hautbelastungen. In der Holzbranche sind Lacke, Lösemittel, Holzschutz-mittel und Schleifstäube häufige Ver-ursacher von Hauterkrankungen.

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen

Es ist die Aufgabe des Vorgesetz-ten, zusammen mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicher-heit eine Beurteilung der am Arbeits-platz auftretenden Hautbelastungen durchzuführen. Viele Hautprobleme ließen sich vermeiden, wenn Hautge-fährdungen in der Gefährdungsbeur-teilung angemessen berücksichtigt, geeignete Schutzmaßnahmen fest-gesetzt, umgelegt und auf ihre Wirk-samkeit geprüft würden.

Wenn nach Substitutionsprüfung sowie der Umsetzung technischer und organisatorischer Schutz-maßnahmen nach dem Stand der Technik noch Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen, sind ge-eignete Schutzhandschuhe oder /

und Hautschutzmittel als persön-liche Schutzmaßnahmen auszuwäh-len und bereitzustellen. Vorrangig sind Schutzhandschuhe einzuset-zen. Der Einsatz von Hautschutz-mitteln ist Tätigkeiten mit schwach hautschädigenden Arbeitsstoffen wie Kühlschmierstoffen, Ölen, Fetten vorbehalten. Dabei ist immer das Tra-geverbot von Handschuhen an Ma-schinen mit offen rotierenden Teilen oder Einzugsstellen zu beachten.

Daneben ist die konsequente Umset-zung der Schutzmaßnahmen im Be-trieb verpflichtend für die Beschäf-tigten und auch maßgeblich für die Prävention von Hauterkrankungen. Die Beschäftigten sollten die indivi-duellen Hautbelastungen und ihre Folgen verstehen. Die Unterweisung spielt daher eine wichtige Rolle in der Gesunderhaltung der Haut.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anlässe für Pflicht- und Angebots-untersuchungen für bestimmte haut-gefährdende Tätigkeiten sind im Anhang Teil 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf-geführt. Im Anhang Teil 1 der Ver-ordnung werden folgende Pflichtun-tersuchungen bei hautgefährdender Tätigkeit aufgeführt:

• Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag

• Tätigkeiten mit Belastungen durch Isocyanate, bei denen ein regelmä-ßiger Hautkontakt nicht vermieden werden kann oder eine Luftkonzen-tration von 0,05 mg/m3 überschrit-ten wird

• Tätigkeiten mit Belastung durch unausgehärtete Epoxidharze oder

Kontakte über die Haut oder die Atemwege

• Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhe mit mehr als 30 µg Protein je Gramm im Handschuhmaterial

Angebotsuntersuchungen bei haut-belastenden Tätigkeiten:• Feuchtarbeit von regelmäßig mehr

als zwei Stunden je Tag

Darüber hinaus können aufgrund an-derer Gesundheitsgefährdungen An-gebots- oder Pflichtuntersuchungen erforderlich werden (z.B. bei Tätig-keiten mit hautresorptiven Stoffen dem Anhang ArbmedVV). Wunschun-tersuchungen können bei vermutetem Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung durchgeführt werden, sofern eine Gefährdung besteht.

Was ist bei Hautveränderungen zu tun?

Hauterkrankungen entstehen erfah-rungsgemäß über einen längeren Zeitraum. Erste Anzeichen hierfür sind trockene und raue Haut, Rö-tungen und Juckreiz. In solchen Fäl-len ist der Vorgesetzte zu informie-ren und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (Betriebsarzt, Hautarzt).

Quelle: BGHM

Jakob Ehrhardt / Pixelio.de

Jens Goetzke / Pixelio.de

17

6 I 2016 Dienstleister intern

Anmeldung eines Minijobbers

Eine Anleitung in vier Schritten

Jeden Monat stehen insbesonde-re Existenzgründer und andere Ar-beitgeber zum ersten Mal vor der Aufgabe, einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Die Anmeldung ist in nur vier Schritten möglich:

Schritt 1: Wo wird eine Betriebsnummer beantragt?

Zur Teilnahme am Beitrags- und Mel-deverfahren benötigen Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Wenn Arbeit-geber erstmalig einen Arbeitnehmer beschäftigen, muss die Betriebsnum-mer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saar-brücken beantragt werden. Dies geht telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.

Hinweis: Der Betriebsnummern-Service ist wie folgt zu erreichen:Tel.: 0800 / 4 5555 20Postanschrift: 66088 SaarbrückenE-Mail: [email protected]

Weitere Infos gibt es in der Broschüre der Bundesagentur für Arbeit.

Schritt 2: Personalfragebogen für die versi-cherungsrechtliche Beurteilung

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu ver-pflichtet, einen Arbeitnehmer sozial-versicherungsrechtlich zu beurteilen. Die Bundesvereinigung der Deut-schen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eigens für die Beurteilung eines Minijobbers einen Personalfragebo-gen entwickelt. Diese Checkliste für geringfügig Entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte hilft festzustellen, ob ein Minijob vorliegt oder der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden ist. Darüber hinaus können im Einzel-fall weitere Angaben erforderlich sein.

Hinweis: Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwi-

schen dem Arbeitgeber und dem Mi-nijobber. Er dient lediglich zur Ver-vollständigung der Lohnunterlagen und als Nachweis bei Betriebsprü-fungen.

Schritt 3: Meldung zur Sozialversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeit-geber versicherungsrechtlich als Mi-nijobber beurteilt wurde, ist dieser namentlich mit der Meldung zur So-zialversicherung bei der Minijob-Zen-trale zu melden. Die Angaben zur Person des Minijobbers sind amt-lichen Dokumenten zu entnehmen, z.B. die Sozialversicherungsnummer aus dem Sozialversicherungsausweis.

Hinweis: Besitzt der Minijobber noch keine Sozialversicherungsnummer, sind weitere personenbezogene An-gaben zum Arbeitnehmerin der Mel-dung zur Sozialversicherung erfor-derlich (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum).

Schritt 4: Beitragsnachweis und Beitragszahlung

Neben der individuellen Meldung zur Sozialversicherung für jeden Minijob-ber ist der Minijob-Zentrale auch ein sogenannter Beitragsnachweis zu übermitteln. Der Arbeitgeber erstellt jeden Monat einen Beitragsnachweis, der die monatliche Gesamtsumme al-ler Beiträge und Abgaben für seine Minijobber enthält. Er ist für jeden Ka-lendermonat spätestens drei Tage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenü-bertragung zu übermitteln.

Der Beitrag ist dann monatlich zum Fälligkeitstag unter Angabe der Be-triebsnummer an die Minijob-Zentra-le zu überweisen. Zur Berechnung der Beiträge stellt die Minijob-Zentra-le einen Beitragsrechner bereit. Die bequemste Art der Beitragszahlung ist, der Minijob-Zentrale ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen.

So können Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht zur Fäl-ligkeit abgebucht werden. Weiterhin ist von vornherein ausgeschlossen, dass die Minijob-Zentrale Säumnis-zuschläge und Mahngebühren auf-grund unpünktlicher Zahlungen er-hebt. Sollten sich Arbeitgeber für dieses Verfahren entscheiden, kann der Minijob-Zentrale ein SEPA-Basis-lastschriftmandat per Post bzw. per Fax zugestellt werden.

Hinweis: Die Meldungen zur Sozial-versicherung und die Beitragsnach-weise müssen durch elektronische Datenübertragung übermittelt wer-den. Eine Möglichkeit zur elektro-nischen Übertragung der Daten bietet die kostenlose Software „sv.net“. Sie ermöglicht Arbeitgebern die unkom-plizierte Erstellung und maschinelle Übermittlung von Sozialversiche-rungsmeldungen und Beitragsnach-weisen an die Minijob-Zentrale.

Weitere Infos zu sv.net gibt es auf den Internetseiten der ITSG (Informations-technische Servicestelle der Gesetz-lichen Krankenversicherung GmbH) unter https://blog.minijob-zentrale.de.

Mathias Gränzer, VdAWQuelle: blog.minijob-zentrale.de

Recht & Steuern

18

Dienstleister intern 6 I 2016Recht & Steuern

Rundfunkbeitrag statt GEZAnmeldungen prüfen: Beiträge können rückwirkend bis Januar 2013 erhoben werden!

Rückfragen unserer Mitglieder zu einem Rückmeldebogen des SWR veranlassen uns dazu, nochmals da-rüber zu informieren, dass bereits seit dem 1. Januar 2013 ein neu-er Rundfunkbeitrag für private Woh-nungen sowie Gewerbetreibende gilt.

Wohnungen

Pro privater Wohnung fällt nun maxi-mal ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat an. Ob und wie viele Radios, Fernseher oder Com-puter in einer Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr.

Unternehmen und Institutionen

Unabhängig von der Anzahl und Art der vorhandenen Rundfunkgeräte zahlen Unternehmen und Instituti-onen wie Behörden oder Verbände den Beitrag entsprechend der Zahl ihrer Betriebsstätten, sozialversi-cherungspflichtig Beschäftigter und Kraftfahrzeuge.

Kleinst- und Kleinunternehmen

Rund 90 Prozent aller Betriebsstät-ten fallen unter die Beitragsstaffeln 1 und 2 und zahlen damit maximal 17,50 Euro* im Monat.

Saisonbetriebe

Unternehmen oder Institutionen, die saisonbedingt länger als drei zusam-menhängende Monate vollständig schließen, können sich für diesen Zeitraum auf Antrag vom Rundfunk-beitrag freistellen lassen.

Selbstständige, die zu Hause arbeiten

Selbstständige, die über keine ge-sonderte Betriebsstätte verfügen, sondern von zu Hause aus arbeiten und für ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag zahlen, müssen keinen separaten Beitrag für die Be-triebsstätte entrichten. Relevant da-bei ist, dass die Betriebsräume tat-sächlich in der privaten Wohnung sind und nicht über einen separaten Zugang verfügen. Für ein zu betrieb-lichen Zwecken genutztes Kraftfahr-zeug sind monatlich 5,83 Euro* zu bezahlen.

Beispiel 1: Der Rundfunkbeitrag für Kleinunternehmen

Ein Handwerksbetrieb verfügt über eine Betriebsstätte mit neun Beschäf-tigten, darunter ein Auszubildender. Da dieser bei der Beitragsberech-nung nicht mitgezählt wird, beträgt die Zahl der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten 8. Das Unter-nehmen fällt in die Beitragsstaffel 1. Hinzu kommt der Beitrag für die vier betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Eines davon ist beitragsfrei, für die anderen Fahrzeuge fällt jeweils ein monatlicher Beitrag von 5,83 Euro* an. Das ergibt einen Rundfunkbeitrag von 23,32 Euro pro Monat.

Beispiel 2: Der Rundfunkbeitrag bei mehreren Betriebsstätten

Ein Unternehmen verfügt über drei Betriebsstätten. Für Betriebsstätte 1 mit 17 sozialversicherungspflich-tig Beschäftigten fällt ein Beitrag von monatlich 17,50 Euro* an. Für die bei-den anderen Betriebsstätten mit drei Beschäftigten ist je ein Drittelbeitrag von 5,83 Euro* pro Monat zu zahlen. Daneben gibt es fünf betrieblich ge-nutzte Kraftfahrzeuge. Da pro Be-triebsstätte ein Fahrzeug beitrags-frei ist, muss in diesem Fall nur für zwei KFZ Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Der Rundfunkbeitrag für das

Unternehmen beträgt somit insge-samt 40,82 Euro pro Monat.

Können die Rundfunkbeiträge rückwirkend eingefordert werden?

Alle vor dem 1. Januar 2013 gemel-deten Unternehmen wurden über die Änderung bereits im Jahr 2012 mit einem Infobrief angeschrieben, dem ein Rückmeldebogen beilag. Diejeni-gen, die bisher gemeldet waren und keine Rückmeldung gegeben haben, werden automatisch mit mindestens dem vollen Beitragssatz von 17,50 Euro monatlich belastet. Gesetzlich sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Rückmeldung zu geben. Gege-benfalls können kleinere Unterneh-men, die 0 bis 8 Mitarbeiter haben, sogar etwas sparen. Hier wäre nur ein Drittel des Beitrages fällig.

Wichtig: Unternehmen, die ihr Ge-werbe 2013 oder zuvor angemel-det haben, bisher jedoch nicht vom Rundfunkbeitrag erfasst waren, müs-sen mit einer rückwirkenden Bei-tragserhebung bis zum 1. Januar 2013 rechnen.

Ich möchte meine Betriebsstätte anmelden oder Angaben ändern

• Unter www.rundfunkbeitrag.de kön-nen Sie sich unkompliziert anmelden. Speziell für Unternehmen steht hier ein Service-Portal zur Verfügung, worüber Kundeninformationen und Kontenbewegungen eingesehen werden können. Änderungen von Adressen, Bankverbindungen und Namen können Sie hier ebenfalls on-line vornehmen. Sie können Ihr An-liegen entweder direkt erledigen oder die Formulare als PDF-Dokument ausdrucken.

• Wenn Sie Änderungen schriftlich mitteilen möchten, drucken Sie sich einfach unsere Online-Formulare aus oder nutzen Sie die ausgelegten For-mulare in Städte- und Gemeindever-waltungen (z.B. Bürgerämtern) sowie Banken und Sparkassen.

Quelle: www.rundfunkbeitrag.de

* Rundfunkbeitrag Stand 22.11.16

Tim

Rec

kman

n / P

ixel

io.d

e

19

Lohnunternehmer6 I 2016 Dienstleister intern

In der Landwirtschaft werden große Mengen Agrarfolien und andere Kunststoffprodukte eingesetzt, wel-che die Umwelt nach ihrem Einsatz nicht belasten dürfen. Für eine nach-haltige Agrarwirtschaft und ressour-censchonendes Arbeiten haben die Mitglieder der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. gemein-sam Initiative für den Umweltschutz ergriffen und 2014 den ERDE-Service (www.erde-recycling.de) gegründet. Systembetreiber ist die RIGK GmbH, die für eine fachgerechte Rücknahme und Verwertung der Agrarfolien sorgt.

Auch auf dem Wertstoffhof von Mi-chael Heydt, Geschäftsführer der Heydt GmbH, der Heydt Container- und Umweltservice GmbH und Vor-standsmitglied der VdAW Fachgruppe Landwirtschaftliche Lohnunterneh-mer Baden-Württemberg, wird das ERDE-System gerne von den Land-wirten und Lohnunternehmern ange-nommen. Für letztere ist ERDE eine Ergänzung zu ihrer Dienstleistung – bietet sie doch die Gelegenheit, die gebrauchten Folien zu verwerten und gleichzeitig einen sauberen Hof zu hinterlassen. In einem Gespräch er-läutert Michael Heydt, warum er sich für den Service der RIGK und das ERDE-System entschieden hat.

Herr Heydt, wie kamen Sie dazu, Ihren Kunden die Foliensammlung als Dienstleistung anzubieten?

Dadurch, dass der Ursprung unseres Unternehmens in der Landwirtschaft liegt, kennen wir die Agrarbranche

Lohnunternehmer schätzen ERDE-ServiceFür eine nachhaltige Agrarwirtschaft: Folienrücknahme und Verwertung

sehr gut. Bis 2014 wurden Agrarfolien, die an unserem Wertstoffhof ange-liefert wurden, in Verbrennungsanla-gen entsorgt. Das war mit hohen Ko-sten verbunden. Auf der DeLuTa 2014 wurde ich auf die RIGK aufmerksam. Mit der Zusage der RIGK, dass die Verwertung über das ERDE-System möglich ist, haben wir umgehend da-mit begonnen, Folien getrennt zu sam-meln. Durch die Rückgabemöglichkeit haben die Landwirte den Vorteil, dass sie ihre alten Folien vor Ort abgeben können und diese umweltschonend und nachhaltig recycelt werden.

Was zeichnet die Rücknahme und Verwertung der Folien über den ERDE Service aus? Welchen Nut-zen ziehen Sie daraus?

Als Entsorgungsfachbetrieb tragen wir die Verantwortung nicht nur für Material, das bei uns auf dem Hof liegt, sondern auch dafür, was mit dem Wertstoff bei der Weiterverar-beitung geschieht. Mit ERDE ha-ben wir ein funktionierendes Ent-sorgungs- und Verwertungssystem, dem wir vertrauen können und das uns die ordnungsgemäße Verwer-tung in Bezug auf die Nachhaltig-keit der Rohstoffsammlung und des Umweltschutzgedankens garantiert. ERDE operiert deutschlandweit, das heißt, die Sammelmenge, deren Qualität durch die geschulten Kon-trolleure gesichert ist, wird zu fairen Konditionen in die Verwertung ge-geben. Wir können unseren Kunden eine komfortable Rückgabemöglich-keit verschiedener Agrarfolien als

Kundenservice anbieten. Die RIGK unterstützt uns dabei mit umfas-sendem ERDE-Informationsmaterial, wie dem interaktiven Sammelstellen-Finder, Werbemittel sowie Pressetex-ten zur Ankündigung von Sammelter-minen. Dadurch werden wir verstärkt in der Öffentlichkeit wahrgenommen. So können wir unsere Lkw und Um-schlagbagger besser auslasten – ein weiterer Beitrag zum Umweltschutz.

Wie geht es in 2016 / 2017 weiter?

In naher Zukunft wollen wir sowohl die Zusammenarbeit mit RIGK als Dienst-leister als auch die Menge, die wir selbst als Entsorger annehmen, aus-bauen. Dazu werden wir den ERDE Service weiterhin bewerben, um so-wohl bestehende als auch neue Kun-den anzusprechen. Zudem ist es unser Ziel, die hochwertige Folien-qualität beizubehalten.

RIGK GmbH

Firmeninformation

Michael Heydt setzt seit 2014 erfolgreich das ERDE-System in seinem Entsorgungsbetrieb ein.

Die RIGK GmbH (www.rigk.de) or-ganisiert als zertifiziertes Fachunter-nehmen für Zeichennutzer die Rück-nahme gebrauchter Verpackungen und Kunststoffe von deren Kunden aus der Landwirtschaft und Indus-trie und führt sie einer sicheren und nachhaltigen Verwertung zu. Darüber hinaus berät das Unternehmen bei der Erarbeitung individueller Rück-nahme- und Recyclinglösungen.

Gesammelte ERDE - Ware: Die getrennten Fraktionen Silo- und Stretchfolie. Fotos: RIGK

20

Dienstleister intern 6 I 2016Lohnunternehmer

Ende Oktober lud das VdAW-Mitglied Markus Reiser mich zum Gespräch aufs Feld ein. Die Idee dazu kam während eines Telefonats, bei dem es um den Raupenmähdrescher der Reisers ging. Da dieser Maschinen-typ nicht alltäglich ist, war die Idee, einen Bericht für unser Mitgliederma-gazin zu schreiben, schnell geboren.

Am vereinbarten Treffpunkt begrüßt mich der Senior, Harald Reiser, und beginnt sogleich mit der Mon-tage des Schneidwerks. Insgesamt schon über 50 Jahre im Geschäft, hat Harald Reiser den Betrieb an den Junior Markus übergeben und ist nur noch aus Freude an der Arbeit auf der Maschine anzutreffen. Rasch auf den Beifahrersitz in die Kabine ge-klettert und los geht die Maisernte. Auffällig ist, wie ruhig die Maschine über das Feld fährt. Die Erde ist noch feucht und die Nebelschwaden ver-ziehen sich nur langsam, dennoch sind die Fahrspuren kaum zu sehen.

Herr Reiser, seit wann besitzen Sie den Raupenmähdrescher?

„Angefangen hat alles im Herbst 2010 mit einem Prototyp, der von der Firma Claas Württemberg entwickelt

Firmenportrait

Firmendaten:Harald und Markus Reiser,Firmengründung 1961.Keine Festangestellten, bei Bedarf Saisonkräfte.

Maschinenbestand: 2 Mähdrescher, 2 Traktoren, 1 Traktor mit Rückfahreinrichtung, 1 Quaderballenpresse, 2 Mulcher und 1 Seilwinde.

Daten Raupenmähdrescher:Claas Lexion 750 TT (Terra-Trac), Bandbreite 635 mm, Spurbreite < 3,29 m, 40 km/h, Gewicht 16,8 t.

Arbeitsschwerpunkte:• Getreide-, Raps-, Maisdrusch • Ballenpressen• Gartenpflege• Rodungen• Zaunbau• Winterdienst für Privatkunden

Motto: „Geht nicht“ gibt´s nicht! Besser weniger Aufträge, dafür sauberer ausgeführt und ordentlich bezahlt – von Kunden, die uns schätzen!“Die Reisers setzen auf Teamwork mit Kollegen nach der Philoso-phie „vom Konkurrenten zum Kol-legen und Kooperationspartner.“

wurde. Da unser Auftragsgebiet recht groß ist, sind längere Fahrtwege bei uns Tagesgeschäft. Zusätzlich ha-ben wir einige Flächen, die an Steil-hängen liegen und damit die The-matik des Bodendrucks. Für dieses Einsatzspektrum haben wir eine pas-sende Maschine gesucht.“

Was unterscheidet diesen Raupen-mähdrescher nun von regulären Mähdreschern?

„Da gibt es einige Unterschiede, die den Alltag erleichtern. Fangen wir bei der Transportbreite an. Da sind wir gerade einmal bei 3,29 m – also schlanker als die üblichen 3,50 m. Dann kommt hinzu, dass wir mit die-ser Maschine straßentauglich sind und mit 40 km/h unterwegs sein kön-nen. An Hanglagen und bei Näs-se haben wir sowohl eine bessere Traktion als auch eine bessere Ge-wichtsverteilung. Ganze 66 Prozent geringer ist der Bodendruck beim Raupenmähdrescher.“

Wie äußern sich diese technischen Unterschiede denn in der Praxis?

„Wir können bei feuchtem und nas-sem Boden fast ohne sichtbare Fahr-

Im Gespräch mit dem Lohnunternehmen Harald und Markus Reiser

21

Lohnunternehmer6 I 2016 Dienstleister intern

spuren ernten. Die Stabilität der Ma-schine am Hang ist höher, wodurch die Maschine spurtreu ist und kein Erntegut zur Seite oder nach unten drückt. Dadurch ist wiederum ein geringerer Kraftaufwand und somit ein geringerer Kraftstoffverbrauch möglich. Ferner kann der Korntank vollständig befüllt werden und die Prozesskette ist durch weniger Ent-leerungen optimiert, was uns Zeit spart. Wir haben kürzere Anfahrts-zeiten, mehr Flächenleistung und können schneller in neue Druschge-biete umsetzen.“

Merken die Auftraggeber, abge-sehen von der Zeitersparnis, auch einen Unterschied auf dem Feld?

„Selbstverständlich. Den kann man sogar mit dem bloßen Auge erken-nen. So wächst im Folgejahr in den Fahrspuren genauso viel wie auf der restlichen Fläche. Das beweist, dass das Maschinengewicht wesentlich schonender auf den Boden trifft als mit regulären Reifen. Auf diese Tat-sache wurden wir von unseren Auf-traggebern aufmerksam gemacht.“

Wie sehen Sie die Entwicklung der Großmaschinen in der Land-wirtschaft? Noch größer und noch stärker?

„Für unsere kleinen Flächen hier in Süddeutschland ist das Maximum

an Größe erreicht. Nicht nur durch die kleinen Parzellen, sondern auch die beschränkte Breite der Feldwege. Mit einer Schnittbreite von 5,40 m bis 7,50 m fahren wir bereits an der Gren-ze – trotz Klappschneidwerk. Mehr geht einfach nicht in unserer Region. Außerdem würden noch größere Ma-schinen bedeuten, dass man weniger Maschinen bräuchte, dafür schnel-ler wäre, wodurch wir einen Teil un-serer Flexibilität einbüßen würden. So kommt der eine oder andere Kun-de bereits heute an seine Grenzen, wenn es um die Abfuhrlogistik geht.“

Herr Reiser, was würden Sie sich für die Zukunft wünschen?

Wir müssen die Auslastung der Ma-schinen und die Arbeitsverteilung weiter optimieren. Dafür müssen die Auftraggeber wieder die Unterneh-mer aus der Region schätzen lernen und von der Angebotsbewertung nur über den Preis wegkommen.

Zusätzlich benötigen wir mehr Ver-ständnis während der Hauptsaison, um frühzeitiger und flexibler in der Auftragsplanung zu werden. An dem „Fair-Play“ zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite müssen wir zukünftig arbeiten, sei es bei der Auf-tragsabwicklung oder bei Schäden und Pannen im Arbeitsalltag.

Amelie Bufler, VdAW

22

Lohnunternehmer Dienstleister intern 6 I 2016

Rückblick 2016: Große Herausforderungen für den Mais

Keine Frage – das Erntejahr 2016 war außergewöhnlich und stellte auch den Mais vor besondere Herausforde-rungen. Ein regionaler Überblick von Henrike Wulfmeyer zeigt die klima-tischen Besonderheiten sowie die Re-aktionen der Maisbestände auf diese verrückte Saison.

Der Norden – verzögerte Aussaat und verfrühte Ernte

Ein milder norddeutscher Winter sorgte dafür, dass Zwischenfrüch-

te vielerorts nicht ordentlich abfroren und nachbearbeitet werden mussten. Zudem fiel in den Monaten November 2015 und Februar 2016 oft bis zu dop-pelt so viel Niederschlag wie üblich.

Beides zusammen führte zu Boden-verdichtungen und Strukturschäden, die sich im Laufe der Vegetation be-merkbar machten. Größere Nieder-schlagsmengen Anfang bis Mitte April verzögerten regional entweder die Aussaat erheblich oder aber sehr früh gesäte Bestände hatten einen schwe-

ren Start. Ein Temperatursturz Ende April sorgte vielerorts sogar für ei-nen Vegetationsstillstand – deutliche Auflaufprobleme und abgestorbene Keimlinge waren zu beobachten.

Eine erneute Starkregenperiode im Juni sorgte für Stickstoffverla-gerungen und Staunässe, und sie machte Strukturschäden und Bo-denverdichtungen sichtbar. Stick-stoffmangel und eine schlechte Sau-erstoffversorgung der Maiswurzeln waren die Folge.

23

Lohnunternehmer6 I 2016 Dienstleister intern

Ausgleichend wirkte eine frühe Mais-blüte, die den Maispflanzen mehr Zeit für eine gute Kolbenausbildung ver-schaffte. Während der Kolbenfüllung herrschten ideale Bedingungen: Bei sommerlichen Temperaturen waren die Bestände zunächst gut mit Was-ser versorgt. Blieben auf leichten Standorten Niederschläge komplett aus, fehlte aufgrund der schlechten Wurzelausbildung hier aber bereits Ende August ohne Beregnung das Wasser. Erste Vertrocknungserschei-nungen wurden früh sichtbar, sodass die ersten Bestände in Süd- und Ost-niedersachsen bereits Anfang Sep-tember gehäckselt werden mussten. Ab Mitte September begann flächen-deckend die Ernte, wobei die Bestän-de teilweise abgereift, teilweise aber auch vertrocknet sind. Die Ertrags-erwartungen könnten daher unter-schiedlicher nicht sein: Zwischen sehr gut und sehr schlecht wird je nach Bo-den und Standort alles dabei sein.

Der Westen – Witterungsextreme und niedrigere Ertragserwartungen

Nach feucht-warmem Winter und feh-lender Bodengare durch Frostein-wirkung konnte zwar der erste Mais ab Mitte April gedrillt werden, ergie-bige Niederschläge – teils auch als Schnee – sorgten dann allerdings da-für, dass die Aussaat um bis zu zwei Wochen unterbrochen wurde. Man-cherorts musste das Maislegen sogar in schneebedeckte Flächen erfolgen! Früh gelegte Bestände hatten Auf-laufprobleme und niedrigere Bestan-desdichten waren die Folge. Regional

trafen den Mais dann noch Starknie-derschläge, sodass die Pflanzen in Senken und auf schnell wasserge-sättigten Böden unter längerem Sau-erstoffmangel litten und Nährstoffe ausgewaschen wurden. Auf schwe-ren Standorten führten vielfach Ver-schlämmungen zu ungleichmäßigem Feldaufgang mit vielen Nachzüglern. Versuche, die Bestände mit flüssigem Stickstoff nachträglich anzuschieben, schlugen oft fehl. Als Folge auch von Strukturschäden und „Sünden“ in der Bodenbearbeitung traten wellige Be-stände auf (Bild S. 20 unten rechts).

In der Streckungsphase der Pflanzen sorgten regional auftretende, starke Windböen bei weiterentwickelten Be-ständen teilweise sogar für Stängel-bruch (Snapping). Wie in vielen vor-herigen Jahren wurde der Mais dann zusätzlich auch noch durch eine Hit-zephase im Vorsommer besonders gestresst, bis er dann unter feucht-warmer Witterung im Juli und Au-gust zumindest in einigermaßen nor-mal entwickelten Beständen normale bis gute Kolben anlegte. Bestände, die unter Nährstoffverlagerung und bedingt durch schlechte Wurzelaus-bildung unter Wassermangel litten, konnten keine starke GTM-Leistung erreichen. Überraschend gut schnit-ten dagegen oft sehr leichte Stand-orte ab, auf denen sich im Frühjahr keine Staunässe hatte bilden kön-nen und auch keine Strukturschäden vorlagen. Auf diesen in Trockenjah-ren typischen Stressstandorten wur-den 2016 sehr hohe GTM-Erträge re-alisiert, weil die Niederschläge in der

entscheidenden Ertragsbildungspha-se ausreichend vorhanden waren.

Im September ließen sehr hohe Ta-gestemperaturen mit starker Windein-wirkung die Maisblätter in kürzester Zeit abreifen und verstrohen, sodass auch die Bestände extrem schnell abreiften. Für eine optimale Silie-rung waren die TS-Gehalte jedoch in der Regel zu hoch. Dabei liefen die Sprosse und Kolben zunächst noch hinter der rasanten Verstrohung der Blattmasse hinterher. Allerdings konn-te man auf Stressstandorten Sorten-unterschiede beobachten. Die Sorte Surterra (S 250) reifte zwar ebenso schnell ab, schaffte es aber trotzdem, die Kolben voll zu bekommen. Dieses in Kombination mit der heterogenen Abreife vieler Bestände machte es in diesem Jahr schwierig, den optima-len Siliertermin festzulegen. In beson-ders betroffenen Regionen wurden totreifende Bestände aus Angst vor Zusammenbruch als CCM „notgedro-schen“, auch wenn die Nährstoffeinla-gerung in das Korn noch nicht beendet war. Frühe CCM / Körnermais-Sorten mit fortgeschrittener Kornfüllung hat-ten im Gegensatz zu späteren Sorten noch genügend Zeit, Nährstoffe aus den schnell abreifenden Blättern ins Korn einzulagern.

Weniger Probleme als in anderen Jahren traten im Bereich der HTR-Blattfleckenerkrankungen auf. Auch offenes Fusarium war kaum zu beo-bachten, was auf die trockene Abrei-fe und das schnelle Öffnen der Lies-chen zurückzuführen ist.

24

Lohnunternehmer Dienstleister intern 6 I 2016

Erste Praxiserhebungen zeigen, dass auf besten Standorten ca. 20 Prozent und auf den besonders hart getrof-fenen Standorten um bis zu 70 Pro-zent weniger Energieertrag als in nor-malen Jahren geerntet werden.

Der Osten – normaler Vegetations-verlauf und verfrühte Abreife

Im Osten Deutschlands erfolgte die Aussaat zum Teil termingerecht, zum Teil aber auch erst Anfang Mai. Zur Aussaat waren die Böden noch kühl, so dass der Mais etwas langsam, aber dennoch gleichmäßig aufgelaufen ist. Die Niederschlagsverteilung ließ in der Regel nichts zu wünschen übrig, entsprechend ungestört verlief die Be-standesbildung selbst auf den leichten diluvialen Standorten (D-Standorte). Auch bei verzögerter Aussaat blühte der Mais im Vergleich zu den Vorjah-ren um ca. eine Woche früher, was den Beständen zusätzliche Zeit für die Ertragsbildung ließ. Differenzie-rungen traten eigentlich erst im Au-gust auf: Durch die große Hitze sind die Bestände in einigen Regionen sehr schnell abgereift – besonders dort, wo geringere Bodengüte mit einer geringen Niederschlagsmen-ge im Juli einher ging. Wo vier Wo-chen kein Regen fiel, half auch eine hohe nutzbare Feldkapazität am Ende nicht weiter: Der Trockenstress war zum Teil enorm! Die sehr hei-ßen Tage Ende August / Anfang Sep-tember haben besonders die mittel-späten Sorten auf den schwachen Standorten noch stark negativ be-einflusst. Diese waren zum Monats-wechsel in etwa in der Milchreife.

Die Hitzeperiode hat das Blattwerk verdorrt, sodass die Sorten frühzei-tig geerntet werden mussten und die Stärkeeinlagerung nicht abschließen konnten. Die frühen und mittelfrühen Sorten hingegen waren zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Stärkeein-lagerung des Korns fertig – hier hat die späte Hitzeperiode daher weniger Schaden angerichtet. Anfang September wurde der Mais auf den schwachen und geschä-digten Standorten nahezu restlos ge-erntet. Unter Umständen werden die teilweise sehr hohen TS-Gehalte die Silomaisqualität negativ beeinflus-sen, da sie zu einer mangelnden Ver-dichtung im Silo führen und so das Risiko einer Nacherwärmung steigt. Der Süden – Nässe und Trockenheit

Auch in Süddeutschland erfolgte die Aussaat vielerorts verspätet erst im Mai, da der Boden noch nicht überall trocken genug war.

Die Monate Mai bis Juli waren auch hier durch sehr viel Regen, Näs-se und Kälte geprägt – mit den be-sonders für schwere und strukturge-schädigte Böden bekannten Folgen für die Wurzelentwicklung, Nährstoff-verlagerung und Sauerstoffgehalt. Maissorten mit einer starken Jugend-entwicklung kamen tendenziell bes-ser mit diesen Bedingungen zurecht. Bis Mitte August konnte von Sommer keine Rede sein, entsprechend ma-ger fiel die Wärmesumme aus. Die-ses Wärmedefizit verzögerte beson-ders auf strukturgeschädigten Böden die Entwicklung der Maisbestände. Ab Mitte August herrschten dann auch in Süddeutschland sommer-liche Temperaturen mit längeren Pe-rioden über 30 °C und warmen Näch-ten. Da die Wurzeln oft nicht gut ausgebildet waren, vertrockneten die Bestände trotz der vorangegan-genen Niederschläge schnell. Durch die Wärme und den Wasserman-gel beschleunigte sich die Siloreife derart, dass auch die süddeutschen Landwirte bereits Anfang September mit der Ernte nicht nachkamen und überreifen Mais mit mehr als 40 Pro-zent TS ernten mussten.

Vielerorts war Virusbefall sichtbar (rote Blätter), der den Mais im Ertrag jedoch nicht oder nur kaum beein-flusste. Allerdings stellte der starke Befall mit Läusen (Bild oben), die als Virusüberträger für nachfolgende Kulturen fungieren, ein Problem dar. So wurde beispielsweise der Ger-sten-Gelbverzwergungsvirus nach-gewiesen, der auf junges Winterge-treide übertragen werden kann. Hier ist es empfehlenswert, auf resistente Gerstensorten, wie z. B. Paroli, zu-rückzugreifen. 2016 war zudem ein Zünslerjahr. Die Bekämpfung mit Tri-chogramma mittels Multicopter wird in Baden-Württemberg mittlerweile flächendeckend angeboten und auch stark in Anspruch genommen.

Fazit

Welche Rückschlüsse kann man aus diesem Ausnahmejahr ziehen? Sor-ten mit einer raschen Jugendent-wicklung kommen meist besser mit widrigen Umwelteinflüssen im Früh-jahr zurecht (z. B. Milkstar). Ein aus-geprägter Staygreen-Effekt, wie er beispielsweise für die Sorte Susann charakteristisch ist, lässt Bestände bei Hitze weniger schnell zusammen-brechen. Ganz wichtig ist es zudem, mit Zwischenfrüchten für eine gute Bodenstruktur zu sorgen.

Henrike Wulfmeyer, Saaten-UnionQuelle: praxisnah 4 / 2016

Wal

ter E

berl

/ Pix

elio

.de

25

Lohnunternehmer6 I 2016 Dienstleister intern

Der Klimawandel ist längst angekommenImmer häufiger bekommen Landwirte die Folgen des Klimawandels zu spüren. Es wird weniger Frost und dafür mehr heiße Tage geben.

Trockenheit im Frühjahr, Regen in der Erntezeit und sommerliche Tem-peraturen über 30 Grad Celsius im September haben in diesem Jahr der landwirtschaftlichen Praxis große Flexibilität abverlangt. „Der Klima-wandel ist voll im Gang“, sagte Dr. Meeno Schrader, Geschäftsfüh-rer der Wetter Welt GmbH, auf dem LVM-Landwirtschaftstag in Bonn.

Der durchschnittliche Temperaturan-stieg beträgt bislang global 0,9 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Zeiten. Auch in Deutschland wird es wärmer. Der Klimawandel komme stufenweise. „Deshalb gibt es immer noch richtig kalte Winter und dann ist es wieder viel zu warm für die Jah-reszeit. Dazwischen macht der Kli-mawandel Pause, bis er wieder mit Extremwetterereignissen zuschlägt“, so Schrader. Anhand von langjäh-rigen Aufzeichnungen schildert er die Folgen des Klimawandels. Galten bis zum Jahr 2010 noch 40 bis 80 Frost-tage als normal, werden sie in den kommenden 30 Jahren auf 20 bis 60 zurückgehen. Dagegen nehmen die Sommertage in den kommenden 30 Jahren um 17 bis 50 im Jahr zu.

Landwirte müssten sich auf einen früheren Vegetationsbeginn der Kul-turen einstellen. Schon jetzt beginne das Wachstum um gut zwei Wochen früher im Jahr im Vergleich zu frühe-ren Jahren. Die Vegetationsperiode verlängere sich um drei Wochen in Mitteldeutschland. Dies eröffne, so Schrader, gewisse Chancen wie zwei Ernten im Jahr, den Anbau von Wein, Hirse und Dinkel. Und mit der Wärme gebe es weniger Krautfäule.

Die häufigen Starkregenfälle be-zeichnet der Meteorologe als „Fuß-abdruck des Klimawandels“, auf den sich Landwirte einstellen sollten. Ge-witter und Hagelschlag dürften in den kommenden Jahren zunehmen. Im Mai dieses Jahres kam es in man-chen Regionen aufgrund der Wär-

me und Feuchtigkeit regelmäßig zu schweren Gewittern mit golfballgroß-en Hagelkörnern. Sie richteten große Schäden an Feldkulturen an, be-schädigten Fahrzeuge und Solarkol-lektoren. Ein großes Schadenspoten-zial hätten auch Windhosen und Tornados. Um sich vor Hochwasser zu schützen, müssten mehr Dämme gebaut werden. Landwirte brauchen ein Bewässerungsmanagement. Die Züchtung konzentriere sich auf tro-ckenresistente Sorten sowie hitzean-gepasste Rinder.

Das Potenzial atmosphärischer Ver-änderungen nimmt von Nord- nach Süddeutschland zu, sagt der Wetter-experte. In seiner Zukunftsprognose bis 2040 steige der Trend im Süden zu mehr Trockenheit im Sommer. Die Re-genwahrscheinlichkeit sinkt um 5 bis 15 Prozent. In der Nordhälfte Deutsch-lands dagegen ändert sich bei den Niederschlagsmengen im Sommer gegenüber heute eher wenig. Im Win-ter dagegen dürfte es nach den Aus-wertungen von Wetter Welt im Norden mehr und im Süden weniger regnen.

Landwirte bezeichnet Schrader im Hinblick auf den Klimawandel als Wohltäter, Opfer und Täter zugleich. Allerdings seien die Risiken im Ver-gleich zu anderen Ländern und Kon-tinenten eher gering. Konkret erwar-tet er mehr Hitzewellen, die mit einer sinkenden Milchproduktion einher-gehen sowie eine steigende Gefahr von Spätfrösten, für die das Getrei-de nicht gewappnet sei. Vermehrte Überschwemmungen und Staunäs-se verschärfen den Befall mit Fäulnis und Pilzen. Hagelschlag und Wind-hosen richten direkt mehr Schäden auf den Äckern an. Mit einem Tempe-raturanstieg um 2 Grad Celsius sind Ertragseinbußen verbunden. Auch Schädlinge, Unkräuter und Giftpflan-zen (Jakobskreuzkraut) breiten sich nach Norden aus.

dfv MediengruppeQuelle: agrarzeitung

Falk Blümel / Pixelio.de

26

Dienstleister intern 6 I 2016Kommunalarbeiten

Gut vorbereitet sein mit Wetter-Apps für SmartphonesDamit der Winterdienst gut geplant werden kann, hilft z.B. diese Auswahl von Wetter-Apps

WeatherPro von MeteoGroup

Die WeatherPro App bietet eine 7-Ta-ge-Vorhersage, aufgeschlüsselt in dreistündliche Daten-Intervalle. Das Programm verspricht Prognosen für mehr als zwei Millionen Orte weltweit sowie umfangreiche Wetterdaten zu Temperatur, Wind, Luftdruck und Re-gen, aber auch Zusatzinformationen wie „gefühlte Temperatur“, Sonnen-scheindauer und UV-Index. Grafiken sollen die langfristige Prognose ver-einfacht darstellen. Weltweite War-nungen vor Unwettern liefert die App bis zu drei Tage im Voraus. Darüber hinaus bietet sie animierte Satelli-tenbilder weltweit und ein Radar für die USA, Australien und den Groß-teil Europas. Nach Einrichtung eines MeteoGroup-Accounts funktioniert der Premium-Dienst in allen Meteo-Group-Apps. Die App ist für einen Preis von 2,99 Euro für iOS und für 0,10 Euro für Android verfügbar.

www.weatherpro.eu

wetter.com von wetter.com GmbH

Die wetter.com-App für Smartphones zeigt das aktuelle Wetter und die nächsten Stunden auf einen Blick. Die 7-Tage-Vorhersage bietet detail-lierte Wetterdaten inklusive Diagram-men für jeden Tag. Dazu enthält die App interaktive Wetterkarten mit fünf-minütigem Radar für Deutschland. Der Nutzer kann das Wetter in aktu-eller Form mit HD-Live-Wetterkame-ras erleben sowie Wettervideos aus dem wetter.com-Studio, moderiert von Meteorologen, ansehen. Unwet-terwarnungen gibt es für die eigene Stadt auch per Push-Nachricht. Au-ßerdem gibt es Live-Ticker zu Wet-terlagen direkt von den Meteorolo-gen aus der wetter.com-Redaktion. Der Nutzer kann auf Vorhersagen für beliebig viele Orte weltweit oder ganz automatisch für den aktuellen Stand-ort zugreifen. Die App ist kostenlos für iOS und Android verfügbar.

www.wetter.com

WetterOnline von Meteorolo-gische Dienstleistungen GmbH

Die WetterOnline-App zeigt das Wet-ter am aktuellen Standort und bietet eine Vorhersage für acht Tage. Die Wetternews berichten täglich über Top-Themen, der Wetterticker in-formiert regelmäßig über das aktu-elle Wetter und gibt z.B. Unwetter-warnungen heraus. Der Nutzer sieht beim Starten der App sofort, ob es Regen, Schnee oder Unwetter gibt und wohin der Regen in den näch-sten 90 Minuten ziehen wird. Tem-peraturwerte runden das Informati-onsangebot ab. Der Anwender kann in der App Premium-Funktionen akti-vieren und folgende Vorteile nutzen: Keine Werbung, Radar in 5-Minuten-Schritten, außerdem ist der Premi-um-Account auf bis zu fünf Geräten nutzbar. Die Premium-Funktionen gibt es für einen Monat (0,99 Euro) oder ein Jahr (6,99 Euro) für iOS und einmalig für 2,99 Euro für Android.

www.wetteronline.de

wetter.net von Q.met GmbH

Über die wetter.net-App können nach Herstellerangaben ortsgenaue Wet-tervorhersagen für jeden Ort der Welt abgefragt werden. Der User erhält eine 7-Tage-Vorhersage in dreistün-diger Auflösung mit allen wichtigen Wetterwerten wie Wetterzustand, Temperatur, Regenwahrscheinlich-keit, Windrichtung und Windge-schwindigkeit.

Wetterkarten von Deutschland, Ös-terreich und der Schweiz informieren laut Hersteller übersichtlich und de-tailliert über das Wetter im deutsch-sprachigen Raum. Landkreisgenaue Wetter- und Unwetterwarnungen sol-len den Nutzer auf unmittelbar bevor-stehende markante Wetterereignisse vorbereiten. Die App ist für einen Preis von 1,99 Euro für iOS und ko-stenlos für Android verfügbar.

www.wetter.net

Nantke Lena NeumannQuelle: KommunalTechnik

Die Redaktion erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

erysipel / Pixelio.de

27

6 I 2016 Dienstleister intern

Mitarbeiter für den Winterdienstqualifizieren

Im Heidenheimer Winterdienst sind bis zu 90 Mitarbeiter beschäftigt. Mit regelmäßigen Fahrerschulungen versuchen die Verantwortlichen, die Fahrer so flexibel wie möglich einset-zen zu können und ihnen größtmög-liche Sicherheit zu bieten.

Neben dem „ganz normalen Wahn-sinn“ des Winterdienstes wie Streu-stoffbeschaffung, Streckenplanung, Koordination mit der Müllabfuhr usw. gilt es auch, die Ausbildung der Mitar-beiter auf ihren Fahrzeugen und Ge-räten, in ihren Strecken und an ihren individuellen Handreinigungspunk-ten zu gewährleisten. Die Koordina-tion, Einweisung und Ausbildung der Mitarbeiter stellt für jeden Betriebs-leiter regelmäßig eine besondere He-rausforderung dar.

Zuallererst geht es um die Einhal-tung des Arbeitszeitgesetzes. Das führt heute dazu, dass quasi doppelt so viele Mitarbeiter in ihre Aufgaben eingewiesen werden müssen, als es beispielsweise früher praktiziert wur-de. Die Einhaltung des Arbeitszeit-gesetzes erfordert heute den zeit-versetzten Einsatz der Mitarbeiter, in einigen Betrieben sogar den Einsatz von Schichtdiensten. So fahren heut-

zutage in Heidenheim morgens an-dere Fahrer als abends, weil die mor-gendliche Mannschaft nach einem Einsatz um 13.00 Uhr nach Hause geht. Nur so ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter am nächsten Morgen um 4.00 Uhr auch ihre gesetzlich vor-geschriebene Mindestruhezeit von elf Stunden eingehalten haben.

Mehr T- und CE-Führerscheine benötigt

Aus dieser Erkenntnis entstand die Feststellung, dass wir mehr Mitarbei-ter mit Führerscheinen für LKW und Traktoren brauchen. Diese müssen die notwendigen Führerscheine er-werben und auf den doch sehr spe-ziellen Winterdienstgeräten ausgebil-det werden. Keine neue Erkenntnis ist die Tatsache, dass unsere Mitarbeiter diejenigen sind, die unsere Straßen für den Normalverkehr erst befahrbar machen. Bezogen auf die Ausbildung unserer Mitarbeiter im Winterdienst bedeutet das, dass jeder Mitarbeiter auf seinem Fahrzeug eingewiesen sein muss. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wie er den Schneepflug mon-tiert und wie der Streuautomat funk-tioniert. Ebenso muss er seine Stre-cke – teilweise sogar die Unterteilung

in den geforderten drei Kategorien – kennen. Für den Stammfahrer auf dem Fahrzeug ist das alles in der Re-gel kein Problem. Schwierig wird es, wenn nun Fahrer eingesetzt werden, deren Hauptjob Gärtner oder Hoch-bauhandwerker ist. Oft wissen viele Mitarbeiter die Funktionen der Fahr-zeugsperren nicht richtig einzusetzen oder tun sich schwer im Auflegen von Schneeketten oder ähnlichem, weil ihnen die Praxis fehlt oder ihre eige-ne Fahrzeugausbildung schon einige Jahre zurück liegt.

Offroad-Schulungen

Um das Können der Fahrer und Mit-arbeiter auf allen Ebenen zu verbes-sern, führen die Städtischen Betriebe Heidenheim alle drei Jahre eine Off-road-Schulung mit allen Lkw-Fahr-ern in einem Steinbruch durch. Hier erlernen die Fahrer unter fachkun-diger Anleitung von Matthias Fied-ler, einem Fahrsicherheitstrainer, die Extremsituationen ihres Fahr-zeuges und gleichzeitig (durch Ro-tation) auch das Fahrzeugverhalten der anderen Fahrzeuge kennen. An Fallbeispielen werden die notweni-gen Kenntnisse über den Einsatz der Fahrzeugsperren praxisnah ge-übt, die Mitarbeiter werden an die „si-cheren“ Grenzen der Fahrzeuge und an ihre eigenen Grenzen herange-führt. So entsteht Fahrsicherheit bei den Mitarbeitern auf allen LKW.

Kommunalarbeiten

Andi/ Pixelio.de

28

Dienstleister intern 6 I 2016Kommunalarbeiten

Immer im Wechsel erfahren alle un-sere Traktorfahrer und Schmalspur-fahrer eine ähnliche Schulung in schwerem Gelände. Matthias Fied-ler führt die Traktorfahrer über abge-sperrte Schleuderstrecken und über Ackerflächen in der Stadt und simu-liert so den schweren Einsatz der Traktoren und Schmalspurfahrzeuge im Winter. Auch hier haben wir viele Fahrer, die nur im Winter auf diesen Geräten sitzen und froh über jeden Praxiskilometer sind und jede beson-dere Geräte-Reaktions-Erklärung dankbar aufnehmen. Nicht zuletzt fa-hren unsere Mitarbeiter mit unseren Transportern auch das Handreini-gungspersonal an die Winterdienst-Einsatzorte. In diesem Augenblick tragen sie nicht nur die Verantwor-tung für sich, sondern auch für die mitfahrenden Kollegen. Daher be-kommen alle unsere Transporter-fahrer – ebenfalls im dreijährigen Rhythmus – eine Fahrerschulung auf einem in der Nähe gelegenen ADAC Übungsplatz. Auch diese Schulung wird unter sachkundiger Anleitung vom Fahrsicherheitstrainer Matthias Fiedler durchgeführt.

Gut angelegtes Geld

Jede Schulung dauert zwei Tage. Diese zwei Tage kosten insgesamt ca. 1.500 Euro pro Jahr, außer der Transporterschulung auf dem ADAC Übungsplatz. Die ist etwas teurer, wird aber von einigen Berufsgenos-senschaften gerne subventioniert. Die Teilnehmer sind sehr motiviert bei der Sache und wir sind der Mei-nung, dass das gut angelegtes Geld in die Sicherheit unserer Mitarbeiter und eine Optimierungsmöglichkeit für unseren Winterdienst bedeutet. Die Mitarbeiter werden durch diese Schulungen flexibler einsetzbar, sind im Umgang mit den Fahrzeugen bzw.Geräten und auch privat sicherer auf der Straße unterwegs. Eine Win-Win-Situation für alle!

Hans-Jürgen Schiffner, Städtische Betriebe Heidenheim

Kontakt Matthias Fiedler: Off-Road- und Ecotrainer,

E-Mail: [email protected]

Quelle: KommunalTechnik

VdAW-Mitglieder fragen nach

„Meine Schlepper mit grünem Kenn-zeichen sind im Winterdienst für die Stadt tätig. Meinens Wissens nach ist der Winterdienst für Kommunen mit grünem Kennzeichen zulässig, wodurch die Führerschein Klasse T ausreicht. Ist das korrekt?“

Wir haben eine Bestätigung ihrer Vermutung unter folgendem Link ge-funden, die Gültigkeit haben sollte:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#T

Demnach versteht man unter den „land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken“ im Rahmen der Fahrer-laubnis der Klasse T:

„Betrieb von Landwirtschaft, Forst-wirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschu-len, Tierzucht, Tierhaltung, Jagd, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fische-rei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienen-de Landschafts-, Park-, Garten-, Bö-schungs- und Friedhofspflege ein-schließlich des Winterdienstes.

„Was muss ich beachten wenn ich mit meinem Schlepper mit grünem Kennzeichen für einen Handwerks-betrieb deren Baustellenkran um-setze (von Standort A nach B)?“

Da in diesem Fall eine zweckfremde Nutzung außerhalb der Land- und Forstwirtschaft stattfindet, muss im Voraus diese Arbeit mit Maschine und Zeitdauer angemeldet werden. Daraufhin wird für diesen Zeitraum die KFZ-Steuer berechnet und erho-ben. Im Anschluss kann das grüne Kennzeichen wie gewohnt fortge-führt werden.

Amelie Bufler, VdAW

V E R B A N D S T A GH E I L B R O N N , 1 . J U N I 2 0 1 7

29

6 I 2016 Dienstleister intern

„Überzeugend wirken – schlagfertig im beruflichen Alltag“

Einen ersten Eindruck können Sie nur genau einmal hinterlassen und er hat den gleichen Stellenwert wie die erfolgreiche und nachhaltige Pflege von Beziehungen oder die fachlich und inhaltlich einwandfreie Präsen-tation. Je überzeugender Sie Kern-inhalte darstellen, umso erfolgreicher werden Sie einen gelungenen Ge-samteindruck bei Ihrem Gegenüber hinterlassen. Schlagfertig zu sein, schnell zu reagieren und sich binnen kürzester Zeit ein Thema fokussiert erschließen zu können, ist insbeson-dere für Führungs- und Führungs-nachwuchskräfte im beruflichen All-tag von Wichtigkeit. Das Gegenüber mit punktgenauen Kommentaren, Fragen und Antworten so zu steu-ern, dass die eigenen Ziele als be-

VdAW-Seminar

Seminare

schlussreifes Konzept angesehen werden können, gehört zur hohen Schule des Führens.In diesem aktivierenden Training ler-nen Sie die Wirkungskraft, die in Ih-nen persönlich steckt, für Ihren er-folgreichen Auftritt zu nutzen und zu steigern. Sie lernen, in welchen Situ-ationen Schlagfertigkeit hilft, welches die Kern- und Leitsätze von Schlag-fertigkeit sind und wie Sie sich selbst aus Angriffen und Provokationen ei-nen Vorteil verschaffen können.

Amelie Bufler, VdAW

Termine und Veranstaltungsorte:

Mittwoch, 11. Januar 2017: Wilhelm Kern GmbH, 71394 Kernen i. R.

Donnerstag, 12. Januar 2017Neyer Landtechnik GmbH, 88339 Bad Waldsee

Beginn jeweils 9.00 Uhr, Ende ca. 17.00 Uhr.

Seminargebühren:

115,00 Euro für VdAW-Mitglieder180,00 Euro für Nicht-Mitglieder

Preise jeweils zuzüglich Mehrwert-steuer. Verpflegung und Getränke inklusive. Ein Anmeldebogen steht im Internet unter www.vdaw.de zum Download bereit.

Günter Havlena / Pixelio.de

Beilagenhinweis:

Forstunternehmer Jahrbuch 2017

Seit über 10 Jahren veröffentlicht der Dr. Neinhaus Verlag jeweils zum Jahresende das „Forstunternehmer Jahrbuch.“ Für die Ausgabe 2017 wurde das Konzept neu überarbei-tet, um mit den Inhalten noch nä-her am Unternehmer zu sein und die Themen aufzugreifen, bei denen der Schuh drückt und Informationsbedarf besteht.

So greifen wir erneut die Dauerbren-ner „Kalkulation“, „Ausschreibung“ und „Vergabe“ auf, deren Behand-lung in diesem Mitgliedermagazin be-reits auf große Resonanz gestoßen ist. Ergänzt werden die Artikel, die nun zum Aufbewahren in kompakter Form vorliegen, u.a. durch Auszüge aus dem neuen KWF-Merkblatt und weiteren wichtigen Zahlen und Fak-ten, die den Unternehmern in der Praxis und bei der Betriebsführung hilfreich sind. Natürlich dürfen auch die Rubriken „Arbeitssicherheit“, „Forstpflanzen“ und „Zertifizierung“ im Jahrbuch 2017 nicht fehlen, das nun erstmalig auch mit interessanten Betriebsergebnissen der Landes-forsten und Kurzpräsentationen der Landesverbände für Forstunterneh-mer ergänzt wurde. Unser Ziel ist es, das Jahrbuch als Nachschlagewerk und Terminkalender zu etablieren. Daher sind, wie jedes Jahr, auch im neuen Jahrbuch ein übersichtlicher Messekalender und ein aktualisier-tes Adressverzeichnis enthalten.

Das Jahrbuch wird den Verbandsmit-gliedern des VdAW und des FuV RLP kostenfrei mit dieser Ausgabe des „Dienstleister intern“ zugestellt und ist für alle anderen Interessierten ab sofort für 6,50 Euro erhältlich.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung an:

Sabine ErnhardtTel. 07 11 / 16 779-24Fax 0711 / 458 60 93E-Mail: [email protected]

„Gemeinsam stark“ mit azubiJumpAusbildungsbegleitende Seminarreihe für künftige Fachkräfte

Fachkräftemangel ist seit Jahren ein Dauerthema. Doch woher könnten Sie besser ausgebildetes Personal bekommen als aus Ihrem eigenen Unternehmen.

Wichtig ist jedoch bereits mit dem er-sten Ausbildungstag den Grundstein für ein respektvolles und leistungsbe-reites Miteinander zu legen. Abwan-derungsgedanken, die hauptsäch-lich auf schlechtem Betriebsklima, Konflikten mit dem Ausbilder oder Qualitätsmängel in der Ausbildung beruhen, sollte von Anfang an kein Nährboden bereitet werden.

Die Seminarreihe azubiJump besteht aus fünf Modulen, wobei das erste Modul an die Ausbilder gerichtet ist, um sicherzustellen, dass Kommuni-kation und Wertevermittlung auf einer Ebene stattfinden. In Zusammenar-beit mit der betaConcept AG, die die-ses Programm entwickelt hat, möch-ten wir Ihrem Unternehmen, Ihren Ausbildern und Ihren Azubis zu einem erfolgreichen Miteinander verhelfen – getreu dem Motto „Gemeinsam stark“.

Weitere Informationen, die Seminar-termine und einen Rückmeldebogen finden Sie unter www.vdaw.de.

30

Dienstleister intern 6 I 2016

Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder...

Agrolohn Feeser, Inh. Marko FeeserHausener Weg 274906 Bad RappenauFachgruppe Lohnunternehmen

Gerhard HilpertHartschwand 5879733 GörwihlFachgruppe Lohnunternehmen

L.D.H. GmbH, Inh. Andreas SperberSiedlerwinkel 490607 RückersdorfFachgruppe Bayerische Lohnunternehmer

...und freuen uns auf die Zusammen-arbeit mit Ihnen!

Termine „VdAW intern“

9. Januar 2017Neueröffnung der VdAW Geschäfts-stelle in Stuttgart

1. Juni 2017VdAW Verbandstag 2017in Heilbronn

Einladung zur Fachexkursion nach Sachsen / Thüringen

Wir möchten wieder gemeinsam mit Ihnen einen Blick „über den Tellerrand“ werfen und Sie in Kooperation mit dem Agro-Service & Lohnunternehmerver-band Sachsen / Thüringen e.V. herz-lich zu einer Fachexkursion einladen.

Das detaillierte Programm und die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem bereits versendeten Rundschreiben. Dort finden Sie auch einen Rückmeldebogen, den Sie uns bei Teilnahme bitte bis 15. Dezember 2016 vollständig ausgefüllt zurück-senden.

Die Reisekosten betragen pro Per-son 400 Euro im Doppelzimmer und 450 Euro im Einzelzimmer (Änderun-gen vorbehalten).

Im Preis enthalten sind:

• 3 Übernachtungen mit Frühstück• Fahrtkosten (Bus)• Besichtigungen• Weinprobe• Ein Mittagessen bei der Fa. Horsch.

Veranstaltungen

Mit aktuellen Fachartikeln und Kurzberichten informiert das Magazin die Leser über Technikneuheiten, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit sowie politische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Belange der Branche. Ferner beinhaltet die Publikation Meldungen rund um das Verbandsgeschehen, Weiterbildungsange-bote, Termin- und Messehinweise sowie Anzeigen. Der „Dienstleister intern“ ist ein länderübergreifender Werbeträger, der ohne Streuverluste eine klar umrissene, gewerbetreibende Zielgruppe anspricht.

Erscheinungsweise: Jeden 2. Monat / 6 Ausgaben jährlich.

5. Jahrgang (1. Jahrgang 2012).

Keine Gewähr für unverlangt eingesandte Manuskripte und Vorlagen. Rücksen-dungen unverlangter Manuskripte und Bilder nur bei Rückporto. Verantwortung für Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen. Erlaubnis zur Bildreproduktion muss vom Einsender besorgt sein. Die Einsen-dung von Text- und Bildvorlagen gilt als Vorschlag zur Veröffentlichung zu un-seren Bedingungen. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Texten oder Leser-briefen vor. Bei Lieferungsausfall infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rücksendung.

Dienstleister internImpressum

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Kommunalarbeiten

Herausgeber:VdAW e.V.Geschäftsführung: Dr. Brigitta HüttcheWollgrasweg 31, 70599 StuttgartTel. 07 11 / 16 77 90 • www.vdaw.de

Verlag:Dr. Neinhaus Verlag AGVorstand: Dipl. oec. Mathias GränzerWollgrasweg 31, 70599 StuttgartTel. 07 11 / 4 51 27 - 5

Redaktion:Verantwortlich für den Inhalt:Dipl. Ing. (Bsc) Amelie BuflerTel. 07 11 / 16 779 - [email protected]

Redaktion / Grafik:Dipl. Ing. (FH) Thomas ThalauTel. 07 11 / 4 51 27 - [email protected]

Anzeigen:Traude Böse, Dr. Neinhaus VerlagTel. 07 11 / 4 51 27 - [email protected]

Vertrieb: Sabine ErnhardtTel. 07 11 / 16 779 - [email protected]

Druck / Herstellung:Senner Druckhaus GmbH,Carl-Benz-Straße 1, 72622 Nürtingen

Oberschwabenschau und Südwest-Messe 2017

Um den Austausch zwischen den Lohnunternehmern und den Auftrag-gebern sowie der regionalen Bevölke-rung zu fördern, wurde der Vorschlag gemacht, einen Gemeinschaftsstand der VdAW-Lohnunternehmen auf Re-gionalmessen anzubieten.

Bevor wir mit der Detailplanung be-ginnen, möchten wir das Interesse an einer Beteiligung abfragen und bitten baldmöglichst um Ihre Rückmeldung. Abhängig vom Ergebnis werden wir ein Angebot erarbeiten und Angaben zu den Konditionen machen.

Termine: Oberschwabenschau 14.-22.10.2017Südwest-Messe: 10.-18.6.2017.

31

Themen:• Arbeitssicherheit • Gesundheitsschutz• Betriebswirtschaft• Kalkulationen• Ausschreibung und Vergabe• Forsttechnik• Forstpfl anzen• Zertifi zierung• Unternehmerverbände• Messekalender und Kalendarium• Adressverzeichnis• DIN A5, 132 Seiten

Neben den interessantesten Berichten aus dem Magazin „Dienstleister intern“ des Jahr-gangs 2016 enthält das Jahrbuch viele weitere Fachartikel rund um die Themen Arbeitssi-cherheit, Betriebswirtschaft, Ausschreibungen und Vergabe, Forsttechnik und Forstpfl anzen sowie einen praktischen Messekalender und ein nützliches Adressverzeichnis u.v.m..

Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar Ihres Begleiters für 2017 – auch ideal als kleines Präsent für Ihre Kunden zum Jahreswechsel (Staffelpreise ab 10 St. auf Anfrage).

ForstunternehmerJahrbuch

2017

Herausgeber:

BestellungHiermit bestelle ich ___ Exemplar(e) des Forstunternehmer Jahr-buchs 2017 zum Preis von jeweils 6,50 Euro zzgl. Versand per Rechnung (Staffelpreise ab 10 Stück auf Anfrage).

Name:

Straße:

PLZ / Ort:

Datum / Unterschrift:

Dr. Neinhaus Verlag AGWollgrasweg 3170599 Stuttgart

Tel. 0711/45127-5Fax 0711/456603

Mail: [email protected]

Jetzt bestellen!

Ab sofort lieferbar!

7. - 9. AprilMESSE OFFENBURG

www.forst-live.de

parallel

Internationale Demo-Show fürForsttechnik, Erneuerbare Energienund Outdoor

FL17_anz_210x80.indd 1 09.09.16 15:46

HSM Hohenloher Spezial-Maschinenbau GmbH & Co. KG, 74635 Neu-Kupfer, Tel. +49 (0)7944 9191-0 www.hsm-forest.com

HSM FORSTMASCHINENINNOVATIV UND LEISTUNGSSTARK

HSM FORSTMASCHINENINNOVATIV UND LEISTUNGSSTARK

HSM 208F

Das Programm von HSM umfasst Forstspezialschlepper, Rückezüge, Vollernter und forstliche Kombimaschinen, entwickelt für den Einsatz in der Forstwirtschaft. Aus langer Tradition fühlt sich HSM besonders verpflichtet, modernste und produktivste Technik zur nachhaltigen Schonung der Böden sowie der Erhaltung unserer Wälder zu entwickeln.

Maschinenbau GmbH Made in AustriaMaschinenbau GmbH Made in Austria

Stärker. Stabiler. langlebiger. Holzspalter Kreissägen Schneidspalter Rückewägen