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Wettbewerbsverfahren Neugestaltung Annenstraße 1 AUSLOBUNG Wettbewerbsverfahren Neugestaltung Annenstraße Offener stadtgestalterischer einstufiger Realisierungswettbewerb

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Wettbewerbsverfahren Neugestaltung Annenstraße

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AUSLOBUNG Wettbewerbsverfahren Neugestaltung Annenstraße

Offener stadtgestalterischer einstufiger Realisierungswettbewerb

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INHALT: 1. Präambel

1.1. Wettbewerbsgegenstand

1.2. Gemeinderatsbeschluss

1.3. Bekenntnis zum Qualitätswettbewerb

2. Ausgangssituation

2.1. Geschichte und Charakterisierung des

Planungsgebietes

Plätze, Aufweitungen

Kreuzungen, Querstraßen

Umfeld, Grünräume

2.3. Aktuelle Entwicklungen und Potentiale

2.4. Planungen und Prozesse

3.0 STEK

3.0 Flächenwidmungsplan

Grazer Altstadterhaltungsgesetz

Bürgerbeteiligung

Verkehrskonzept

3. Aufgabenstellung für den Wettbewerb

3.1. Anforderungen in Bezug auf die einzelnen Funktionen

Fußläufige Nutzung

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Laden und Halten

Radverkehr

Fahrradabstellplätze

Straßenbahn

Straßenbahnhaltestellen

Technische Einbauten

Straßenbahn

Möblierung, Einbauten

Bepflanzung

Beleuchtung

Barrierefreiheit

Gender-Aspekte

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Nutzbarkeit für ältere Menschen

Nachhaltigkeit, Kosten

3.2. Anforderungen in Bezug auf die einzelnen Räume

Straßenraum Annenstraße

Kreuzungen/Querstraßen

Plätze, Aufweitungen

4. Verfahrensbestimmungen Wettbewerb

4.1. Verfahrensart

4.2. Ausloberin

4.3. Auftraggeberin

4.4. Verfahrensbetreuung

4.5. Teilnahmeberechtigung

4.6. Termine

4.7. Unterlagen

4.8. Abgabeleistungen

4.9. Fragebeantwortung

4.10. Abgabe der Ausarbeitungen

4.11. Ausscheidungsgründe eingereichter Projekte

4.12. Vorprüfung

4.13. Preisgericht

4.14. Beurteilungskriterien

4.15. Preise und Ankäufe

4.16. Absichtserklärung

4.17. Terminplan Umsetzung

4.18. Verwendungs- und Verwertungsrechte

4.19. Rückstellung von Unterlagen

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1. Präambel

1.1. Wettbewerbsgegenstand: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Annenstraße auf einer Länge von rd. 900 m, vom Platz Haus Nr.4 (Apotheke zum „Granatapfel“), bis zum Eggenberger Gürtel, unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche und der Platzaufweitungen bei der Vorbeckgasse, dem Esperantoplatz, im Kreuzungsbereich Babenberger Straße/Metahofgasse und am Bahnhofsgürtel.

Angestrebt wird eine Neugestaltung mit urbanem Anspruch, nach den Prinzipien der Fußläufigkeit und mit dem Ziel, die kleinteilige Wirtschaftsstruktur dieses Gebietes zu unterstützen.

s. Unterlage 1- Lageplan

Auf der Grundlage der im Wettbewerb vorgelegten Gestaltungsvorschläge beabsichtigt die Ausloberin, die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Planungsleistungen Architektur, Leistungsbild Freianlagenplanung, zu beauftragen.

1.2. Gemeinderatsbeschluss: Am 24.6.2010 wurden im Gemeinderat die Ziele und Leitstrategien für die Neugestaltung der Annenstraße in einem Informationsbericht wie folgt dargestellt:

1. Erhöhung der Lebens- und Erlebnis- und Aufenthaltsqualität 2. Attraktivierung der Haltestellen, Verbesserung der

Verkehrssituation 3. Attraktivierung der Zugangsbereiche zur Annenstraße

(Platzsituationen) 4. Verbesserung der Zugänglichkeit zu Grünraumbereichen (z.B.:

Metahofpark,...)

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5. Entwicklung einer eigenen urbanen Corporate Identity zur Imageverbesserung durch Stadtmöblierung, Beleuchtung, Beschilderung, etc.

6. Förderung von kreativen Milieus vor Ort

In der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2010 erfolgte eine Projektgenehmigung im Ausmaß von EUR 8,3 Mio für die Neugestaltung der Annenstraße und der angrenzenden Plätze. Von diesem Betrag sind EUR 1,0 Mio für Maßnahmen im Umfeld vorgesehen.

1.3. Bekenntnis zum

Qualitätswettbewerb Der vorliegende offene Wettbewerb wird von der Stadt Graz, Stadtplanungsamt und Baudirektion nach den Leitlinien der Wettbewerbsstandards der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WSA 2010) durchgeführt.

Die Stadt Graz bekennt sich zur Förderung des Wettbewerbsgedankens. Dazu gehören die transparente Entscheidungsfindung, der faire Umgang mit den PartnerInnen und die Sicherstellung der Planungsqualität bei gleichzeitiger Beachtung der wirtschaftlichen Vorgaben. Der Qualitätswettbewerb wird als ein wesentliches Mittel zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung gesehen.

Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft. Mit Schreiben vom 12. November 2010 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Auftraggeberin bekundet.

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2. Ausgangssituation

Die Annenstraße bildet als Verbindungsachse zwischen der Grazer Altstadt und dem Hauptbahnhof ein prägendes räumliches Element der Grazer Stadtstruktur. Als großzügig angelegte "Avenue" ist sie typisch für das 19. Jahrhundert und in ihrer Funktion als Zugang vom Hauptbahnhof zum Stadtzentrum von struktureller Bedeutung. Die Annenstraße vermittelt in ihrer baulichen Ausformung einen großstädtischen Charakter und hat als Geschäftsstraße überörtliche Bedeutung.

Die Annenstraße hat als Verbindungsachse (Pufferzone) zwischen Altstadt und Schloss Eggenberg der Welterbestätte „Stadt Graz - Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg“ herausragende Bedeutung.

Die Stadtstruktur und das Umfeld der Annenstraße sind prototypisch für viele europäische Städte, in denen im 19. Jahrhundert Bahnhöfe in Distanz zu den historischen Zentren errichtet wurden. In den Zwischenräumen entwickelten sich hoch verdichtete und multifunktionale Stadtteile. In diesen Gebieten war der Wohnstandard meist niedriger als in anderen gleichzeitig entstandenen gründerzeitlichen Stadtquartieren. Oft lebten in den bahnhofsnahen Gebieten Gruppen mit niedrigerem Einkommen und ein hoher Anteil an neu zugewanderter Bevölkerung. Diese Tatsache charakterisiert auch die heutige Situation im Gebiet um die Annenstraße.

Die Lage zwischen den am dichtest bewohnten Stadtbezirken Gries und Lend mit insgesamt mehr als 50.000 EinwohnerInnen und an einer hochfrequenten Achse des öffentlichen Verkehrs bietet für die Annenstraße und ihr unmittelbares Umfeld ein großes Potential für positive Entwicklungen, die sich bereits abzeichnen.

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2.1. Geschichte und

Charakterisierung

des Planungsgebietes

WAHRE ABBILDUNG DER KAYSERLICHEN UND

LANDESFÜRSTLICHEN HAUBTSTADT GRAZ, WIE SELBE

VON AUF GEGEN DEN UNTERGANG ZU SEHEN IST

(Ausschnitt), Kupferstich von Andreas Trost 1698/99 und 1728

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Der traditionelle Weg aus der Stadt in Richtung Westen führte über die Strauchergasse, Metahofgasse bzw. Dominikanergasse und weiter bis zum Weissenegger Burgfried (beim heutigen Esperantoplatz), seit 1635 im Besitz des fürstlichen Hauses. Jenseits dieses Hofes, der auch eine Mautfunktion hatte, begannen die Ländereien der Eggenberger. Vom Weissenegger Hof führte eine schnurgerade Kastanienallee auf das Schloss Eggenberg zu (erste Abbildung 1700).

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die "Annastraße" nach Abbruch zahlreicher Altstadthäuser als "Geometerstrasse" mit einer Breite von ±18 m zwischen dem 1844 errichteten Südbahnhof und dem „Point de Vue“ der Franziskanerkirche angelegt. Zwischen Bahnhofgürtel und Vorbeckgasse überwindet sie einen Niveauunterschied von ca. 12 m. Die Straße ist nach der Kaiserin Anna Maria, Savoyen, Gemahlin von Kaiser Ferdinand I. benannt, welche im Jahr 1847 die Straße erstmals befuhr1.

Die „Annastraße“ avancierte mit zahlreichen Hotels und Gaststätten und Vergnügungsetablissements zur Pracht- und Promenierstraße und wurde ein ebenbürtiges Pendent zur Herrengasse. Ihre Lage zwischen dem Bahnhof und Innenstadt machte die Straße immer schon zum begehrten Standort für Handel und Dienstleistungsangebote. Sie war für viele Neuankömmlinge das Tor zur Stadt.

1 Siehe auch: „Die Grazer Annenstraße“ Ansichten und Mobilität einst, Broschüre der Stadt Graz zur Ausstellung im

September 2008 http://www.austria-lexikon.at/af/Wissenssammlungen/Essays/Geschichte/Annenstra%C3%9Fe

ANNENSTRASSE VON OSTEN, L. Strohschneider, 1899

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Seit 1878 die Pferdebahn und 1899 die „Elektrische“ (Straßenbahn) eingerichtet worden waren, ist die Annenstraße eine wichtige Achse für den öffentlichen Verkehr.

An der Ecke Dominikanergasse/Annenstraße war 1899 ein neobarockes Volkstheater geplant, projektiert von den Architekten Fellner und Helmer. Es wurde nicht realisiert. Im Jahr 1909 wird das "Bioskoptheater Annenhof" mit 1.000 Sitzplätzen (heute UCI Kinowelt Annenhof) eröffnet. Zahlreiche Bombenschäden zerstörten die Gründerzeitsubstanz in der Annenstraße, u. a. wurden die „Annensäle“(Ballsaal) zerstört. Das Edison-Theater (Unionkino, Haus Nr. 34) wurde 1910 eröffnet und existierte bis 1975.

Ursprünglich reichte die westliche Annenstraße bis an die Bahntrasse, und damit auch bis zum Hotel Daniel am damaligen Vorplatz des Südbahnhofes. Nachdem der Bahnhof und das Hotel Daniel im 2.Weltkrieg völlig zerstört worden waren, folgte in den Nachkriegsjahren eine vollständige Neuorganisation des Bahnhofsvorplatzes: Die Lastenstraße wurde nach Osten verlegt und der Bahnhofsgürtel mit der Durchbindung zum Eggenberger Gürtel neu geschaffen. Seither endet die Annenstraße optisch am „Gürtel“.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich wurde die Straße im Jahr 1938 für 7 Jahre in "Krefelderstraße" umbenannt. 17 Geschäfte wurden arisiert.

Die Geschäftsstraße erlebte in den 50ger-Jahren eine erneute Blüte mit dem Wiederaufleben des privaten Konsums und der „Zeit der Kinos“. Schnell aufgebaute Neubauten und Aufstockungen veränderten das Straßenbild wesentlich. Ein besonderes Geschäftsportal hat das Haus Nr. 47, das 1968 von der Polstermöbelfabrik JOKA erworben wurde.

ANNENSTRASSE -BAHNHOFGÜRTEL,

HOTEL DANIEL, 1908 aus: Graz - eine Stadt vor hundert

Jahren, G.M. Dienes, 1997

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Die Automobilisierung und der damit verbundene Wandel in der Struktur des Einzelhandels führten in den letzten Jahrzehnten zu einer Ausdünnung des Angebotes in der Annenstraße. Dazu kam, dass die Annenstraße nach dem Krieg ausschließlich an die Anforderungen des Autoverkehrs angepasst worden war, welcher den Großteil des heutigen Querschnittes einnimmt. Dadurch verlor die Straße viel von ihrer fußläufigen Qualität.

„Mit dem Absiedeln alt eingesessener Betriebe zeichnet sich eine weitere Veränderung ab, mit der nicht jeder glücklich ist: Nicht nur Billigshops ziehen in der Annenstraße ein und verändern deren Image, auch viele von Immigranten betriebene Geschäftslokale. Beide spitzen den in der Annenstraße repräsentierten Branchenmix auf die hier ansässige Bevölkerung hin zu. Lend und Gries, die beiden Viertel, welche die Annenstraße trennt, waren immer schon durch ethnische und soziale Diversifizierung gekennzeichnet, haben immer schon unterschiedliche kulturelle Milieus und dementsprechend differenzierte urbane Lebensstile nebeneinander angeboten. Zunehmend entspricht nun auch die Geschäftslandschaft in der Annenstraße dieser urbanen Vielfalt.“2

Trotz allem stellt die Annenstraße aus der regionalen Perspektive noch immer eine starke "Marke" dar.

2 Auszug aus dem Beitrag von Ulrich Tragatschnig und Monika Stromberger im Historischen Jahrbuch der Stadt Graz,

Band 40, 2010

ANNENSTRASSE VON WESTEN, 1960ger-Jahre

Tramwaymuseum Graz

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In baulicher Hinsicht entwickelt sich die Annenstraße aus der mittelalterlichen Struktur vom Südtiroler Platz („Kunsthaus“) ausgehend und krümmt sich in einem Bogen vor der Kirche der Barmherzigen Brüder. Hier haben die Häuser Vorstadtcharakter mit 2-4 Stockwerken. Ab der Vorbeckgasse beginnt das gründerzeitliche Regelprofil der Annenstraße.

Im Räumlichen Leitbild zum Flächenwidmungsplan wird im Kapitel "Baustruktur und Bausubstanz" die Bebauung an der Annenstraße von der Mur bis zur Achse Elisabethinergasse - Volksgartenstraße als „Altstadt und historische Vorstadt mit weitgehend geschlossener, raumbegrenzender dichter Bebauung“ definiert.

Die Bereiche westlich der Volksgartenstraße sind Teil der Kategorie „Blockrandbebauung der Vorgründerzeit, Gründerzeit und des 20.Jahrhunderts“. Im Bereich der Kreuzung Eggenberger Gürtel liegen "Handels-, Büro- und Dienstleistungszonen, Einkaufzentren". Die Gebäude aus der Gründerzeit und dem Nachkriegswiederaufbau sind vorwiegend 4-geschossig, mit einigen nachträgliche Aufbauten bis 6 Geschoße. Gegen Westen, in Richtung Bahnhof gibt es 7-8 Geschoße.

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Der Querschnitt im gründerzeitlichen Abschnitt ist symmetrisch aufgebaut. Die fast durchgehende beidseitige Parkierung trennt die Gehsteige von der Fahrbahn, die in beide Richtungen befahrbar ist. Die Straßenbahntrasse, die von vier Linien frequentiert wird, liegt seit jeher in der Mittelachse. Die derzeitigen drei Haltestellenbereiche (Roseggerhaus, Esperantoplatz und Eggenberger Gürtel - vor dem Kaufhaus Leiner) befinden sich meist auf sehr beengten Gehsteigen (besonders bei Haus Annenstraße Nr. 20, „Gummi Neger") oder - am Eggenberger Gürtel (beim Kaufhaus Leiner) - auf Mittelinseln.

Das heutige Erscheinungsbild der Annenstraße ist von einer durchgehend kommerziell genutzten Sockelzone geprägt.

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Plätze, Aufweitungen: Wesentlich für den Charakter und die Funktion der Annenstraße sind auch ihre platzartigen Aufweitungen, die durch die Überlagerung mit der vorgründerzeitlichen Geometrie an den Straßeneinmündungen entstanden sind:

Vorbeckgasse / Dominikanergasse: Hier befindet sich das denkmalgeschützte Palais Gleispach

(Dominikanergasse 1), an dessen Fassade eine barocke Figurengruppe aus dem 17.Jhd. appliziert ist.

Die Vorbeckgasse entstand 1860 als Durchstich und wurde nach der dort wohnhaften Familie von Vorbeck benannt, die ihr Grundstück für den Bau der Straße abtrat3.

Das 2-geschossige Palais Gleispach und das Eckgebäude Dominikanergasse 2 (ehemalige „Bank Austria“ Gebäude) bilden einen 2-geschossigen Abschluss des „Platzes“ gegen Süd und West. Im gegenüberliegenden Bereich (Nord), Haus Annenstraße 10 befindet sich ein qualitätsvolles viergeschossiges Haus (mit Fassade am Übergang vom Spätklassizismus zum Historismus). Richtung Osten an der Vorbeckgasse ist die im Kern barocke Bausubstanz im Laufe der Zeit von 2 auf 3 Geschoße aufgestockt worden.

Die aus den einmündenden Straßen gebildete Aufweitung wird weitgehend von der Verkehrsfunktion (MIV, Kfz-Parken, Radweg) in Anspruch genommen. Die Fahrbahnen bilden eine Verkehrsinsel aus.

Der gesamte Bereich befindet sich in der in der Altstadt-Schutzzone II.

Roseggerhaus / Elisabethinergasse: Diese Querung ist ein wichtiger Orientierungspunkt für die

angrenzenden Stadtgebiete und hat wegen der offenen Führung des Mühlganges entlang der Elisabethinergasse eine über die reine Kreuzung hinaus gehende räumliche Wirkung. In der Achse Elisabethinergasse/Volksgartenstraße kreuzte früher die Straßenbahnlinie 3 von Gösting zur Krenngasse4 (Kalvariengürtel – Griesplatz, 1957 eingestellt) die Annenstraße. Noch heute befindet sich hier ein wichtiger Umsteigepunkt für den öffentlichen Verkehr in Richtung Graz-

3 Gerhard M. Dienes und Karl A. Kubinsky: Die Murvorstadt Zwischen Stadt und Land; Broschüre zur

Ausstellung im Stadtmuseum 1991 4 Hans Sternhart: Die Straßenbahnen von Graz; Verlag Slezak, Wien 1979

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Nord. Die ampelgeregelte Kreuzung ist zurzeit auch stark vom Autoverkehr in Anspruch genommen.

Die einander gegenüber liegenden Zinshäuser Annenstraße 19 und 20, erbaut von der Bürgerspitalsstiftung im Laufe der Jahre 1864 und 1888, stehen unter Denkmalschutz. Sie und das sezessionistische Eckhaus Annenstraße 23, (errichtet von Petz/Lubitz 1914), als "Roseggerhaus" bekannt, haben stadtbildprägende Wirkung und unterstützen die Orientierung.5

Die Sockelzone des Gebäudes Annenstraße 22 (gegenüber Roseggerhaus), das heute als "Styriacenter" bezeichnete Kaufhaus, hat mit seinem zurück versetzten Eingang und einer Arkade eine negative Wirkung für den öffentlichen Raum. Die Erweiterung des Gehsteiges wird als "Höhle" wahrgenommen.

Esperantoplatz: Der Platz an der Querung Hans-Resel-Gasse / Idlhofgasse trägt diesen Namen seit 1949, mit Bezug auf die internationalistische Esperanto-Bewegung, die in der Zwischenkriegszeit entstanden ist. Darauf verwies ursprünglich ein in den Boden eingelassener Stern. Heute befindet sich dort eine Skulptur von Jesper Neergaard: „100 Jahre Esperanto“.

An den Platz grenzen zwei Gebäude von besonderem bauhistorischem Wert: ein stattliches Wirtschafts- und Wohngebäude an der Ecke Metahofgasse / Hans-Resel-Gasse, errichtet auf mittelalterlichen Grundmauern des Weissenegger Burgfriedes und Hofes und das Gebäude der Arbeiterkammer an der Ecke Hans-Resel-Gasse / Strauchergasse (Hans-Resel-Gasse 8-14). Ursprünglich als "Hotel International" von Hubert Gessner 1928 -30 erbaut, ist es ein Beispiel anspruchsvoller Zwischenkriegsarchitektur mit einer Bandfassade („gekurvte Linien als Symbolik der Bewegung“6) und einem angedeuteten Eckturm (Ikonografie des Ozeandampfers - ibid). Die Kammersäle wurden erst in den 1960-ger Jahren eingebaut und veränderten die innere Gestaltung. Sowohl das Gebäude des alten Burgfriedes als auch die Arbeiterkammer stehen unter Denkmalschutz.

5 Österreichische Kunsttopographie, Bd. 46, Profanbauten Lend und Gries

6 Friedrich Achleitner: Österreichische Architektur im 20.Jhd., Band II

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Die anderen Seiten des Platzes sind mit gründerzeitlichen Bauten begrenzt, von denen lediglich das Haus Annenstraße 44 mit der originalen reichen Fassadengliederung erhalten geblieben ist. Der kleine Platz vor diesem Haus ist parkähnlich gestaltet (Denkmal - Grünfläche - Weg). Im Erdgeschoß befindet sich ein Gastronomiebetrieb, der ungefähr ein Drittel der Parkfläche als Gastgarten benützt.

Metahofgasse / Babenberger Straße: Durch die schleifende Einmündung des alten Straßenzuges

Metahofgasse ist hier eine Art Platz entstanden, der früher unmittelbar an die Grünfläche des Metahof-Schlössls (17.Jhd.), denkmalgeschützt, grenzte. Als Mitte der 1970ger-Jahre die Errichtung von Wohnbauten auf dieser Fläche geplant war, entstand rund um den Verein "Rettet den Metahofpark" eine Bürgerinitiative, die auch Unterstützung durch die Stadt Graz fand. Vizebürgermeister Hasiba und Stadtrat Edegger bewirkten beim Land Steiermark, dass der Wohnbaugenossenschaft ein Ausweichgrundstück zur Verfügung gestellt wurde. Das Metahof-Schlößl wurde sodann als Bildungszentrum adaptiert und Teile der Grünfläche wurden für die öffentliche Nutzung zugänglich gemacht. Am Kreuzungspunkt Babenberger Straße/Metahofgasse entstand später anstelle einer Tankstelle ein Bürogebäude, sodass die Grünfläche heute von der Annenstraße kaum mehr wahrnehmbar ist.

Der von den Straßenzügen gebildete Raum wird von Gebäuden aus unterschiedlichen Perioden der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts begrenzt: Im Süden von 3- bis 4-geschossigen, nunmehr schmucklosen Gebäuden aus der Gründerzeit, in Richtung Gürtel schließt das Möbelhaus Leiner mit seiner dominanten modernistischen Fassade an. Ostseitig, etwas tiefer gelegen, im Spitz zwischen Metahofgasse und Annenstraße befindet sich ein durchaus anspruchsvolles 6-geschossiges Gebäude im Stil der 50-ger Jahre mit einem begrünten Vorplatz. Dieser ist durch den Niveauunterschied zur Annenstraße abfallend geböscht.

Vor dem Bürogebäude am Metahofpark wurde eine großzügige Fläche angelegt, die für Gastgärten genutzt wird. Im Zwickel zwischen Annenstraße und Metahofgasse, in der Grünanlage, befindet sich der Abgang zur Parkgarage Metahof.

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Gürtelstraße / Europaplatz: Der Platz vor dem Grazer Hauptbahnhof (vormals Südbahnhof) hatte zu seiner Entstehungszeit 1844 einen gänzlich anderen Charakter als heute. Seine Fläche war wegen der damaligen Lage der Lastenstraße wesentlich kleiner, das Bahnhofsgebäude selbst jedoch prägender und stärker raumbildend. Das Hotel Daniel im Süden war dem Platz zugewandt.

Die wesentliche Veränderung ging nach dem zweiten Weltkrieg von der Verlegung der Lastenstraße, der Schaffung des Bahnhofsgürtels und der Durchbindung zum Eggenbergergürtel aus. Gebäude und Gärten an der Ostseite wurden eliminiert. Das hatte eine Verdoppelung der Platzfläche zufolge. Dazu kam, dass nach der Zerstörung des historischen Bahnhofsgebäudes im 2. Weltkrieg der Hauptbahnhof nur in stark reduzierter Form wiederhergestellt wurde. Das Hotel Daniel wurde nach dem Modell eines freistehenden Hochhauses errichtet. Die große Freifläche wurde erst sukzessive bis in die 1990-ger Jahre durch kommerzielle Randbebauungen gefasst. Mit der Errichtung des Komplexes Hotel Europa/BH Graz Umgebung/Annenpassage wurde die Baumkirchnerstraße überbaut.

UMFELD BAHNHOF, Stadtplan von 1894

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Das so entstandene räumliche System aus Fläche und Bebauung ist dem Maßstab des motorisierten Verkehrs verpflichtet. Der Großteil des FußgängerInnenverkehrs wird nun durch die private "Annenpassage" unterirdisch zum Bahnhof geleitet. Zwischen dieser Passage, den derzeitigen Straßenbahnhaltestellen und dem Kaufhaus Leiner an der Südseite gibt es eine hohe fußläufige Frequenz.

Kreuzungen, Querstraßen Nachstehend eine stichwortartige Charakterisierung der einmündenden und querenden Straßenzüge, vor allem im Hinblick auf ihre Erschließungsfunktion für die Annenstraße:

Limonigasse: Wegstumpf, öffentliches Gut, jedoch derzeit nicht durchgängig, weil beidseitig durch PKW Stellplätze und einen Maschendrahtzaun geschlossen.

Marschallgasse: FußgängerInnenzone, ausgenommen RahfahrerInnen – kurzes Wegstück als Zugang zum „Krankenhaus der Barmherzigen Brüder“ und zur Volksschule Afritschgasse in der Marschallgasse.

St. Georgen – Gasse: Einbahn in Richtung Nord, Parkmöglichkeit südseitig ( blaue Zone) – Zufahrt zum Parkhaus Orpheum, St.-Georgen-Gasse 10, und zum Orpheum (Theater), wenig befahren.

Vorbeckgasse: Tangiert den Platz vor dem Palais Gleispach, an dem die Dominikanergasse als einbahngeführte Gasse beginnt. Beidseitig befahren, ohne Parkmöglichkeit; Verbindung zum „Bad zur Sonne“, zur Andrä-Schule, Andrä-Viertel. Bus Nr. 67 in Richtung West fährt in die Annenstraße ein. Stadteinwärts stark befahren, schluchtartiger Charakter.

Vorbeckgasse / Dominikanergasse: Ampelgeregelte Kreuzung; Von der Annenstraße kann man über

den „Platz“ mit PKW rechts abbiegend in die Dominikanergasse einfahren. Zwischen Dominikanergasse und Annenstraße gibt es ein Stück beidseitig befahrbaren Radweg. Vor dem Palais Geispach gibt es 2 Behindertenstellplätze. Vor dem Eckgebäude Dominikanergasse 2, gibt es derzeit platzseitig 3-4 Blaue-Zonen-Parkplätze.

Elisabethinergasse / Volksgartenstraße: Ampelgeregelte Kreuzung; starker Querverkehr, s. Abschnitt

Roseggerhaus / Elisabethinerstraße

Elisabethinergasse: Beidseitig befahren, ohne Parkmöglichkeit; Wird ostseitig vom Mühlgang begleitet (historisches Geländer – Brücke), Zufahrt zur Billa-Parkgarage und zum „Krankenhaus der Elisabethinen“. Sehr stark befahren. Kein attraktiver Fußweg.

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Tagsüber Durchgang möglich von der Kreuzung Roseggerhaus durch das ehemalige Bürgerspital (Annenstraße 19, 21a,b) zur Dominikanergasse, Bürgerspitalskirche Hl. Geist (Andrä-Viertel)

Volksgartenstraße: Beidseitig befahren, keine Parkmöglichkeit, 1 Fahrspur Richtung Süd und 1 Abbiegespur nach Westen, 1 Busspur Richtung Süd, 1 Fahrspur Richtung Nord, in Kreuzungsnähe Bushaltestelle (40,67) ostseitig, lange FußgängerInnenquerung mit Mittelinsel, Verbindung zum Volksgarten. Sehr stark befahren.

Idlhofgasse / Hans-Resel-Gasse: Ampelgeregelte Kreuzung; starker Querverkehr, westlich angelagert ist der Esperantoplatz.

Idlhofgasse: Einbahn in Richtung Süd, ohne Parkmöglichkeit in Kreuzungsnähe, frequentierter, aber wenig attraktiver Fußweg in Richtung Wohnanlage Idlhof, schluchtartiger Charakter.

Hans-Resel-Gasse / Esperantoplatz: In beide Richtungen befahren, 1 Abbiegespur in die Annenstraße

nach Osten, 1 Spur nach Süden, 1 Spur von der Annenstraße Richtung Norden; an der Ostseite Ladezone; Am Esperantoplatz münden die Strauchergasse (Verbindung zum Volksgarten) und die Metahofgasse, mäßig befahren.

Metahofgasse: Einbahn stadtauswärts, Sie tangiert an ihrem Ostende den Esperantoplatz und an ihrem Westende den „Metahofplatz“ (Platz an der Babenbergerstraße), über die Hans-Resel-Gasse anfahrbar, mäßig befahren. Taxistandplatz, Abgang Tiefgarage, Zugang zu Mertahofpark

Quergasse: Einbahn in Richtung Süd, Radweg ostseitig gegen die Einbahn, beidseitige Parkierung; In der Quergasse existiert durch den Rücksprung des Hauses Quergasse 3 ein räumlich wirksamer Platz. Dieser steht im Privateigentum und wird als Parkplatz genutzt. Einbauten von Leitungsträgern bilden eine Barriere zwischen „möglichem Platz“ und Annenstraße. Wenig befahren.

Babenbergerstraße: In beide Richtungen befahren, beidseitige Parkierung; dient u.a. als Zufahrtstrasse in das Parkhaus Metahof, mäßig befahren.

Traunauergasse: Einbahnstraße in Richtung Süd mit Parkierung an der Westseite - dient als zusätzliche Ausfahrt vom Möbelhaus Leiner, sie ist westseitig mit Bäumen bestockt, wenig befahren.

Mohsgasse: Sackgasse, derzeit im Anschlussbereich Annenstraße als Gehsteig ausgebildet. Die Ausstattung besteht aus Fahrradständern und Bäumen in Betonpflanztrögen, Kandelabern.

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Umfeld, Grünräume, Gewässer:

Andräkirche: Östlich der Andrä-Kirche (südlich des Planungsgebietes) besteht ein kleiner öffentlich genutzter, baumbestandener Platz im öffentlichen Gut, der über die Dominikanergasse oder den Hof des ehemaligen Bürgerspitales (Kreuzung Roseggerhaus) fußläufig erreicht werden kann.

Volksgarten: Die Parkanlage befindet sich nördlich der Annenstraße und ist von der Kreuzung Roseggerhaus über die Volksgartenstraße zu erreichen.

Marienplatz: Über die Hans-Resel-Gasse gelangt man zu diesem Platz an der Kreuzung Keplerstraße/Mühlgasse. Hier befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Marienmühle das „Rondo“, ein markantes Wohn- und Geschäftshaus (2007 fertiggestellt). Es enthält unter anderem von der Stadt Graz geförderte Künstlerateliers.

Metahofpark: Zugehörig zum gleichnamigen Schlössl, ist er seit Mitte der 70-ger Jahre ein öffentlicher Park. Die Grünfläche ist von der Metahofgasse/“Metahofplatz“ über eine geschwungene Rampe und weiter östlich über eine Treppe erreichbar.

Stadt Graz: Lage Mühlgang und Parks

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Bahnhofsvorplatz: Im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes wird im Zuge des Projektes NVD7 ein teilweise überdachter, attraktiver Platz mit Grüninseln entstehen, der für FußgeherInnen über die Gürtelkreuzung oder über die bestehende Annenpassage (Abgang NW – Ecke Annenstrasse neben Hotel Europa) erreichbar sein wird.

Mühlgang Elisabethinergasse: Der "Mühlgang" quert unterirdisch die Annenstraße südlich der Kreuzung Roseggerhaus und verläuft offen in einem befestigten Bett parallel zur Elisabethinergasse. Fließrichtung Nord-Süd. Der Gehsteig entlang des Mühlganges ist als Auskragung über dem Gewässer ausgebildet. Beachtenswert sind die historischen Geländer.

2.3. Aktuelle Entwicklungen und Potentiale

Das „Annenviertel“ ist stark multikulturell geprägt und in den letzten Jahren zum Anziehungspunkt für ein neues, zumeist junges, urban orientiertes Publikum geworden. Günstige Mietpreise führten zu Zuzug, städtebauliche Leitprojekte wie das Kunsthaus, der Neubau des "Rondo" (ehemalige Marienmühle), die Revitalisierung des Bades zur Sonne als Erholungsoase im Zentrum der Stadt sowie der Ausbau der FH Joanneum in Eggenberg steigerten die Attraktivität des Quartiers zwischen Eggenberg und dem Stadtzentrum. Das Quartier hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an unter 40 Jährigen (62%). 30% der BewohnerInnen sind Nicht-ÖsterreicherInnen, doppelt so viel wie im Durchschnitt der gesamten Stadt Graz.

Zahlreiche kulturelle Aktivitäten im Quartier -„ Mariahilferviertel", "Lendwirbel ", die Ansiedlung des "Theaters im Bahnhof" an der Elisabethinerstraße, die Initiativen des Vereines für zeitgenössische Kunst "rotor" - tragen zum Wachsen eines kreativen Milieus bei. Daraus ergibt sich auch für die Annenstraße eine neue Perspektive. Das Gebiet rund um die Annenstraße wurde im Rahmen eines Projektes der Galerie <rotor> im Jahr 2009 erstmals als "Annenviertel" bezeichnet. Eine aktuelle Aktion in diesem Rahmen ist u.a. das Projekt "Open Windows" der Künstlerin Marlene Hausegger an der Hausfassade Haus Nr.39, nahe Esperantoplatz.

Wesentlich für den Start der Umsetzungsschritte zur Neugestaltung der Annenstraße ist die Realisierung des Projektes Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof (NVD). Die Bauarbeiten zur Absenkung der Straßenbahntrasse haben

7 Nahverkehrsdrehscheibe Graz-Hauptbahnhof, derzeit in Bau

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im Sommer 2010 begonnen. Damit wird auch die Neugestaltung des gürtelnahen Bereiches der Annenstraße notwendig.

Nach dem Gleisbauprogramm der Grazer Verkehrsbetriebe erfolgt 2011 der Umbau der Gleisanlagen vom Südtiroler Platz bis zur Vorbeckgasse und im Jahr 2012 von der Vorbeckgasse bis zum Eggenberger Gürtel.

2.4. relevante Planungen und Prozesse

3.0 STEK: Im Stadtentwicklungskonzept 3.0 sind die spezifischen „Stadtqualitäten“ in Hinblick auf das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Netzwerk mit seiner multifunktionalen Mischung, den räumlichen Nahebeziehungen sowie den geringen Transportkosten hervorgehoben. (Vgl. STEK 3.0, S. 46.) Dieses System wird im Kleinen exakt von der Annenstraße widergespiegelt: Viele unterschiedliche Nutzungsfelder und damit Zielgruppen werden von der Annenstraße bedient: Arbeit und Wirtschaft (Handel, Dienstleistungen, etc.), Gastronomie, Wohnen, Freizeit, Tourismus, Kunst & Kultur, u.v.m. (aus: Gestaltungskonzept Annenstrasse, Jänner 2008, Arch. DI Günter Reissner)

Nachfolgend der Bezug zu den einzelnen Zielen:

3.1 Stabilisierung Bevölkerungsbilanz: mit der Attraktivierung des öffentlichen Raums und der Unterstützung einer gute Nahversorgung kann der Abwanderung aus den Innenstadtbezirken entgegengewirkt werden.

4.3.1. Stärkung des Handelszentrums Graz: mit der Attraktivierung der Annenstraße als Geschäftsstraße bietet die Stadt Graz eine Alternative zu den suburbanen Konsumangeboten und verwertet auf diese Weise ihre einzigartige Marktposition (USP) in der Region. Kein anderer Ort kann diese Form von Urbanität anbieten.

5.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Wohnen, Verbesserung und Gestaltung des Wohnumfeldes: Die Neugestaltung der Annenstraße ist ein wesentlicher Teil dieses Umfeldes. Mit der Neugestaltung wird nicht nur die kommerzielle Funktion sondern auch das Wohnen aufgewertet.

5.1.2. Wohnen in der Stadt: Neben den in Pkt. 3.1 angeführten Effekten ist die Neugestaltung der Annenstraße auch ein Beitrag dazu, dass die Mittelschicht das Quartier wieder zunehmend als Wohnort akzeptiert. Dieser Effekt geht von mehreren Vorgängen aus: a) von der Verbesserung des physischen Erscheinungsbildes (Gestaltung der öffentlichen Flächen,

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Beleuchtung, Begrünung), b) von der Reduktion der MIV-Belastung, c) von der Steigerung der Qualität des Waren- und Dienstleistungsangebotes und somit der Veränderung des KundeInnenkreises, der den öffentlichen Raum frequentiert.

9.3. Stadtverkehr: Die fußgänger/innenfreundliche Ausgestaltung der Annenstraße trägt zu einer Änderung des Mobilitätsverhaltens bei BewohnerInnen und KonsumentInnen bei. Damit wird das Ziel der Verbesserung des Modal Split in Richtung umweltverträglicher Formen des Verkehrs unterstützt.

10.1. Zentrengefüge: Für die Herstellung und Stabilisierung des angestrebten Zentrengefüges in der Region und innerhalb der Stadt ist die Stärkung des Quartiers um die Annenstraße ein wesentlicher Beitrag.

3.0 Flächenwidmungsplan:

Aufbauend auf den Festlegungen des STEK wird die Bebauung und Nutzung entlang der Annenstraße vornehmlich als "Kerngebiet" mit Geschoßflächenzahlen bis 2,5 ausgewiesen. Lt. Stmk. Raumordnungsgesetz ( ROG 2010 ) sind hier vornehmlich bauliche Anlagen für folgende Nutzungen vorgesehen: Erziehung, Bildung und sonstige kulturelle und soziale Zwecke, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, Hotels, Gast- und Vergnügungsstätten, Verwaltung und Büros, Wohngebäude, Garagen, Betriebe.

Das ROG bestimmt weiters: Sämtliche Nutzungen müssen sich der Eigenart des Kerngebietes entsprechend einordnen lassen und dürfen keine das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen in benachbarten Baugebieten verursachen. (StmK. ROG §30, Abs. (1), al. 3)

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Grazer

Altstadterhaltungsgesetz: Der östlichste Teil des Planungsgebietes ist Teil der Schutzzone II und unterliegt somit den Bestimmungen des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes (GAEG 2008). Hier ist auch bei Maßnahmen auf öffentlichen Flächen besonderer Bedacht auf die Ziele des Gesetzes zu nehmen. Jedenfalls ist die Begutachtung durch die Altstadt-Sachverständigenkommission erforderlich (s. §6, Abs. 1).

In diesem Zusammenhang wird auch auf das denkmal-geschützte Palais Gleispach hingewiesen, das für den Platzraum Dominikanergasse/Vorbeckgasse prägend ist.

BürgerInnenbeteiligung: Das Gebiet um die Annenstraße war in der Vergangenheit Gegenstand mehrerer Aktivitäten der BürgerInnenbeteiligung.

"Zeit für Graz" Im Rahmen des BürgerInnenbeteiligungsprozesses „Zeit für Graz“ wurde die Neugestaltung der Annenstraße als ein wesentliches Leitprojekt definiert. Die Regierungsparteien haben die Neugestaltung der Annenstraße folglich in ihr Koalitionsübereinkommen als Leitprojekt aufgenommen.

„Projekt Annenstraße Neu“ Es folgten BürgerInnenbeteiligungsprozesse in den Jahren 2008 bis 2010 unter dem Titel „Projekt Annenstraße Neu“, eine

Palais Gleispach (Baudenkmal) Dominikanergasse 1

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Initiative der Stadt Graz, unterstützt von der Künstlergruppe InterACT8.

Im Jahr 2009 und 2010 wurde von der Stadtbaudirektion Zielgruppenworkshops durchgeführt. MultiplikatorInnen / VertreterInnen aus folgenden Gruppen wurden eingebunden:

• BehindertenvertreterInnen

• Wirtschaft und Hauseigentümer

• MigrantInnen - Vertretungen

• Vereine und Initiativen im Stadtteil

• Kinder (über Lerncafe Gries in Kooperation mit dem Kinderbüro)

• AnrainerInnen aus dem gesamten Stadtteil Annenviertel (Abgrenzung südlich Josef-Huber-Gasse, Eggenberger Gürtel, Keplerstraße, Vorbeckgasse)

Ebenso wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrsplanung zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen zu möglichen verkehrlichen Begleitmaßnahmen im Umfeld (z.B. Einbahnführungen und Gestaltungsmaßnahmen in ausgewählten Straßen etc.) durchgeführt.

Weiters wurde der "Stadtteiltreff Annenviertel" im Pavillon am Volksgarten eingerichtet, wo einmal wöchentlich eine Kontaktperson der Stadt Graz für das Gespräch mit BewohnerInnen zur Verfügung steht.

Alle diese Aspekte tragen dazu bei, dass das "Annenviertel" für die Stadt Graz in den kommenden Jahren als „Flaniermeile Annenstraße“ ein zentrales Leitprojekt wird. Im Koalitionsabkommen der Grazer Stadtregierung wurden bisher mündliche Absichtserklärungen von Seiten der zuständigen StadtsenatsreferentInnen zur Durchführung des Projektes getätigt.

8 http://www.interact-online.org/Archiv/buergerbeteiligungzukunft-annenstrasse.html

http://www.graz.at/cms/beitrag/10150832/2169906/

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Informationsbericht

an den Gemeinderat: Die Anregungen der BürgerInnen und Interessensgruppen wurden von der Stadtbaudirektion gesammelt und von den Fachämtern auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft und gefiltert. Daraus ergeben sich folgende Ziele und Leitstrategien für die Gestaltung, die im Informationsbericht an den Gemeinderat vom 24.06.2010 wie folgt dargestellt worden sind:

Allgemeine Anregungen: • Verkehrsberuhigung

• Verkehrliche Auswirkungen im Umfeld berücksichtigen

• Mehr Platz für FußgängerInnen

• Kinderfreundliche Gestaltung

• Barrierefreiheit (RollstuhlfahrerInnen, Kinderwägen, ältere Menschen etc.)

• Stärkung der fußläufigen Verbindungen im Stadtteil

• Beleuchtung verbessern (Sicherheitsgefühl!)

• Erreichbarkeit für AnrainerInnen und KundInnen sicherstellen

• Kreativität und künstlerische Elemente fördern

• Branchenmix weiterführen

• Annenstraße ist Lebensraum – Mehr Platz für die Menschen

• Attraktivierung der Hausfassaden

Platzgestaltungen: • Plätze zum Verweilen

• Offene Plätze mit flexiblen Gestaltungsspielraum

• Fläche für (kleine) Veranstaltungen

• Sitzgelegenheiten (mit Rückenlehne)

• Begegnungsräume ohne Konsumzwang

• Element Wasser einbauen (evt. Trinkbrunnen o.ä.)

• Begrünung (sofern möglich)

• Gute Beleuchtung

• Keine Kanten und Stufen (Barrierefreiheit)

Straßenraum und Gehsteig: • Breitere Gehsteige - Flaniercharakter

• Baumpflanzungen am Gehsteig (sofern möglich)

• Kanten zwischen Gehsteig und Straße wenn möglich vermeiden

• Überdachte Haltestellen

• Umfassende Beleuchtung auch am Gehsteig

• Gastgärten auf den Gehsteigen ermöglichen

• Gehsteigverbreiterung ebenfalls im Abschnitt Volksgartenstraße bis Vorbeckgasse (nordseitig)

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STEK Annenstraße-

Bahnhofsviertel: Zur Erforschung der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten im Planungsgebiet Annenstraße – Bahnhofsviertel – Eggenberg wurden von der Stadtbaudirektion im Jahr 2007 gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt die Erstellung eines „Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (STEK) Annenstraße- Bahnhofsviertel“9 beauftragt.

Daraus einige zentrale Aussagen:

Nachhaltiges Verankern im Umfeld: Die Annenstraße ist keine Insel. Eine Entwicklung losgelöst vom Umfeld würde Potenziale brach liegen lassen. Für Menschen, die in den anliegenden Bezirken wohnen und arbeiten, bildet die Annenstraße ihr tägliches Umfeld. Sie könnten relativ einfach als KundInnen gewonnen werden. Im Gegenzug gewinnen sie durch eine Neugestaltung der Annenstraße einen neuen Aufenthaltsbereich in ihrem direkten Umfeld. Umliegende Einrichtungen wie z.B. das Orpheum, das Bad zur Sonne, der Volksgarten-und der Metahofpark sollen stärker mit dem Image der Annenstraße verknüpft werden.

Die Annenstraße als „Mikrokosmos“ bedeutet daher:

• Entwicklung von Komplementärnutzungen und Abschied vom Dogma der reinen Einkaufsstraße hin zur multifunktionalen Erlebnisstraße.

• Erschließen neuer KundInnengruppen durch Entwicklung unterschiedlicher Angebote die auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten werden wie

• Verbesserung des Nahversorgungsangebots für BewohnerInnen

• Entwicklung und Organisation von identitätsstiftenden Maßnahmen – Jazzkonzerte, Straßenfeste, Kunstmärkte, etc. - sowohl für BewohnerInnen als auch für Geschäftsleute und DienstnehmerInnen vor Ort

• Gemeinsame Marketingaktivitäten (z.B. Lange Nacht des Einkaufs)

• Nutzen von Synergieeffekten durch das Umfeld, wie z.B. die beiden positiv ausstrahlenden Pole Innenstadt (in der Verlängerung vom Kunsthaus im Osten der Annenstraße) sowie der Entwicklungsoffensive im Grazer Westen

• Verlängerung des Bahnhofs im Westen der Annenstraße

9 Gestaltungskonzept Annenstraße, Arch. DI Günter Reissner M.Sc. Jänner 2008

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STEK Bahnhofsviertel: Zur Erhebung der Potentiale rund um den Bahnhof wurde im Jahr 2008 im Auftrag der Stadt Graz, Baudirektion eine umfassende städtebauliche Studie erstellt (STEK Bahnhofsviertel 03/2008, Zechner & Zechner - 3:0 Landschaftsarchitektur).

Nachfolgend einige für die Annenstraße relevante Auszüge:

„Tor in die Stadt“:

Erster neuralgischer Punkt ist die Kreuzung Eggenberger Gürtel - Annenstraße. Nicht nur, weil hier auch der tatsächliche Beginn der Annenstraße liegt, sondern weil hier eine der wichtigsten Verbindungen - sowohl aus der Sicht des Individualverkehrs als auch die öffentlichen Verkehrsmittel betreffend - in die innere Stadt ist. Bei Realisierung der Nahverkehrsdrehscheibe schneidet die Abfahrtsrampe im Bereich zwischen Babenbergerstraße und Gürtel eine markante Trennung in den Straßenraum. Hier bedarf es einer besonderen Gestaltung der Rampenränder und der umliegenden Straßen- und Platzfläche.

aus: STEK Bahnhofsviertel 03/2008, Zechner & Zechner - 3:0 Landschaftsarchitektur

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Maßnahmenvorschläge Freiraumzonen:

• Im Bereich der Annenstraße sollen die bestehenden Platz-situationen aufgewertet und gestärkt werden.

• Die Straße als freiraumplanerisches Rückgrat soll in dieses Konzept aufgenommen werden, es sollen Plätze entwickelt werden, an denen sich öffentliche Aktivitätsknoten bilden und öffentliche Nutzungen, anlagern sollen. Sie bildet das freiraumplanerische Rückgrat.

• In zweiter Reihe zu dieser urbanen Achse sollen nördlich davon die Grüne Kette und südlich davon der Grüne Weg entwickelt werden.

Schema: übergeordnetes Freiraumnetz

Siehe auch: Grünes Netz Graz 10

• Vor allem in den Nord-Süd orientierten Straßenräumen sollen diese (bestehenden) Baumreihen ergänzt und fortgeführt werden. Durch diese Ausrichtung und die jeweils unterschiedlichen Baumarten wird die Orientierbarkeit erhöht.

• Weiters wird eine kurze Verbindung zu den Parks, Durchgänge durch grüne Innenhöfe und das Erlebbarmachen derselben gewünscht.

10

http://gis.graz.at/cms/ziel/1515118/DE/

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Verkehrskonzept: Im Bereich der Annenstraße wurden in den vergangenen Jahrzehnten viele Diskussionen über mögliche Änderungen der Verkehrsorganisation geführt. Es gab auch bereits testweise Umsetzungen.

Ein wesentlicher Impuls für die Neuorganisation des Verkehrs geht nun von der Realisierung der Nahverkehrsdrehscheibe (NVD) am Grazer Hauptbahnhof aus. Sie ist ein Erfordernis, das sich aus dem Neubau der Koralmbahn durch die ÖBB ergibt, sowie aus dem Ausbau der S- Bahn mit massiven Taktverdichtungen durch das Land Steiermark. Teil des Projektes NVD ist eine Straßenbahnunterführung des Eggenberger Gürtels. Sie verändert das westliche Ende der Annenstraße. Der Baubeginn ist bereits erfolgt.

Die Straßenbahnunterführung nutzt dabei den Geländeverlauf, der von der Babenbergerstraße in Richtung Bahnhofsgürtel ansteigenden Annenstraße zur Verringerung der Rampenlänge. Die „Öffnung“ in der Straße kann kurz gehalten werden, die direkte Einbindung der Babenbergerstraße in die Annenstraße bleibt möglich.

Der Kreuzungsbereich Annenstraße / Bahnhofgürtel / Eggenberger Gürtel / Europaplatz wird neu gestaltet. Die Fahrbahnkante bildet die westliche Begrenzung des Wettbewerbsgebietes.

Grundlage für das Wettbewerbsaufgabe ist weiters das "Verkehrskonzept Annenstraße 2010" (ZIS+P Verkehrsplanung), erstellt im Auftrag der Stadtbaudirektion.

Für das Planungsgebiet sieht das Verkehrskonzept folgende Veränderungen vor:

Straßenbahnunterführung Eggenberger Gürtel / Bahnhofsgürtel: Ab der Babenbergerstraße taucht die Straßenbahntrasse ab und

unterfährt die Gürtelkreuzung.

Neue Gleislage: Die Straßenbahnlinien 1, 3, 6, 7, werden in Zukunft mit einer größeren Wagenkastenbreite durch die Annenstraße geführt, was eine Gleisspreizung auf 2,80 m erforderlich macht.

Straßenbahnhaltestellen: Entfall der Haltestelle Eggenberger Gürtel; Zwei neue, jeweils gegenüber liegende Haltestellenbereiche von je 80 m bei Rosseggerhaus (vor den Häusern 23-25 bzw. 24-26) und Esperantoplatz (vor den Häusern 44-50 bzw. 45-49), stadteinwärts jeweils mit überfahrbarem Kap ausgebildet.

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neue MIV-Führung: Eine Fahrspur stadteinwärts vom Gürtel bis Rosseggerhaus, der Abschnitt Vorbeckgasse bis Rosseggerhaus bleibt in beide Richtungen befahrbar.

Kfz-Parken: Keine Parkplätze in der Annenstraße, nur Halten und Anlieferung

fußläufiger Verkehr: Beidseitig breite Gehsteige, durch Entfall der Parkspuren ermöglicht. Im Bereich Bahnhofsgürtel an der Nordseite bedeutend breiter. Hier entfällt die Fahrbahn.

Radverkehr: Vom Roseggerhaus bis Gürtelstraße wird ein Radweg in Richtung stadtauswärts ausgebildet. In der Gegenrichtung fährt der Radverkehr in der Kfz-Spur. Im Abschnitt zwischen der Metahofgasse und dem Eggenberger Gürtel wird ein Radweg von 2 m in beide Richtungen an der Kante der neuen Straßenbahnunterführung angelegt.

neuer Querschnitt: Aus diesen Festlegungen ergibt sich folgender Regelquerschnitt für den gründerzeitlichen Abschnitt der Annenstraße:

Regelquerschnitt (nach ZIS+P 2010)

Die Inhalte des Verkehrskonzeptes 2010 wurden in die nachfolgenden Anforderungen für die einzelnen Funktionen und Räume eingearbeitet. (s. auch Einlage A - Übersicht Verkehrsfunktionen)

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HH

HH

HH

HH

MIVRadfahrstreifenStraßenbahnHaltestelleLadezoneLadezone temporär

Mohsgasse

Babenbergerstraße

Metahofgasse Metahofgasse

Hans-R

esel-Gasse

Strauchergasse

Volk

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St.-Georgen-G

asseVorbeckgasseDominikanergasse

Annenstraße

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Traunauergasse

Eggenberger Gürtel

Europaplatz

Bahnhofgürtel

Annenstraße

Annenstraße

Esperantoplatz

Wettbewerb Neugestaltung AnnenstraßeVerkehrsfunktionenStand: 4.11.2010

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3. Aufgabenstellung für den Wettbewerb

3.1. Anforderungen in Bezug auf die einzelnen Funktionen

Fußläufige Nutzung Der Stadtteil "Annenviertel" bietet die Möglichkeit, die gestalterischen Überlegungen auf nachhaltigen Qualitätskriterien und auf der Idee der primären Nutzung der Straße als öffentlicher Aufenthaltsraum aufzubauen. Damit erfolgt auch die Unterstützung der Funktion der öffentlichen Verkehrsmittel.

Durch die zukünftige Einbahnführung für MIV in der Annenstraße in Richtung stadteinwärts (von West nach Ost, abfallend) zwischen Eggenberger Gürtel und Roseggerhaus entstehen in diesem Abschnitt der Annenstrasse breitere Gehsteige an der Nordseite (ca. 4,70 m) und an der Südseite ca. 3,40m, die sowohl als Verkehrs- als auch als Aufenthaltsbereiche gestaltet werden sollen.

Zwischen Vorbeckgasse und Roseggerhaus ist geplant, den nördlichen Gehsteig auf 2,60 m zu verbreitern und die Fahrbahn entsprechend nach Süden zu verschieben.

Motorisierter Individualverkehr

(MIV) Die Nutzung der Annenstraße durch Kfz soll künftig in entschleunigter Form erfolgen und vor allem der Anlieferung zu den an der Annenstraße befindlichen Nutzungen dienen.

KfZ-Verkehrsorganisation im Umfeld Annenstraße, ZIS+P Verkehrsplanung, 2010

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Die MIV-Planung sieht keine Veränderung in der Funktion der Querstraßen vor, Richtungen und Parkierung werden beibehalten. Im Planungsgebiet zu berücksichtigen sind jedoch die Veränderungen die von der Neuordnung der Abbiegerelationen ausgehen.

Laden und Halten: In Hinblick auf die MIV-Nutzung hat die Gestaltung vor allem auf die Anforderungen des Ladens und Haltens Bedacht zu nehmen, das zeitlich begrenzt auf dem Gehsteig Nord erfolgen kann, sowie kurzzeitig auf der KFZ – Fahrbahn an der Südseite.

Die dafür vorgesehenen Bereiche, die von jeglicher Möblierung und fixen Einbauten freizuhalten sind, sollen aus nachstehender Grafik übernommen werden.

Im Planungsgebiet sind weder Dauerparkplätze noch Kurzparkzonen vorgesehen.

Ladezonen im Bereich Annenstraße, ZIS+P Verkehrsplanung, 2010

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Radverkehr

Zwischen der Vorbeckgasse und "Roseggerhaus" werden RadfahrerInnen beide Richtungen mit dem Kfz-Verkehr geführt.

Zwischen Roseggerhaus und Babenbergerstraße soll von Ost nach West („bergauf“ zum Hauptbahnhof) zwischen Straßenbahn und Gehsteig ein Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,6 m angeordnet werden. Er liegt im Regelfall 3 cm unter dem Niveau des Gehsteiges und ist von diesem durch eine taktil und visuell wahrnehmbare Kante getrennt. In jedem Fall soll die Kante auch gegenüber der Gleistrasse deutlich ausgebildet werden. Bei allen Kanten ist aber auch die Überfahrbarkeit für den Lieferverkehr zu berücksichtigen.

In den Haltestellenbereichen wird der Fahrradstreifen verkehrsrechtlich unterbrochen.

Radverbindungen im Bereich Annenstraße,

ZIS+P Verkehrsplanung, 2010

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Auf der Höhe der Traungauergasse und der Quergasse wird wegen der Straßenbahntrasse die Querung für RadfahrerInnen nicht möglich sein.

Im Bereich der Babenbergerstraße ist eine Querungsmöglichkeit vorgesehen.

Vom Roseggerhaus bis Metahofgasse wird stadtauswärts ein richtungsgebundener Radfahrstreifen ausgebildet.

Im Abschnitt zwischen Metahofgasse und dem Bahnhofgürtel wird ein Zweirichtungsradweg von mind. 2 m lichter Weite zuzüglich StVO bzw. RVS – konformer seitlicher Sicherheitsabstände an der Kante der neuen Straßenbahnunterführung angelegt. In der Gegenrichtung fährt der Radverkehr in der Kfz-Spur.

Zusätzlich zur Wegverbindung in der Kfz-Spur der Annenstraße wird sich die Radverbindung über die Metahofgasse und die Strauchergasse in Richtung Volksgartenstraße etablieren.

In diesem Zusammenhang ist der in beide Richtungen befahrbare Radweg zwischen Gürtel und Babenbergerstraße von Bedeutung. Er soll eine Breite von 2,0 m aufweisen und ist in geeigneter Lage nördlich der Straßenbahnrampe anzuordnen.

Fahrradabstellplätze Es sollen 200 Fahrradabstellplätze an 20 Stellen in der Annenstraße gleichmäßig verteilt werden, z.B. je 5 Stück „Grazer Bügel“ (Platz für 10-12 Räder), mit Bezug zu den bestehenden Funktionen (Kino, Kaufhaus…)

Straßenbahn Die Einführung der neuen Straßenbahnwagen mit einer größeren Wagenkastenbreite (die Fahrzeuge der "Variobahn" sind mit einer Breite von 2,30 Metern um zehn Zentimeter breiter als die bisher in Graz verkehrenden Bahnen), sowie die derzeit gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen der Straßenbahnverordnung erfordern die Anpassung eines Teils des bestehenden Schienennetzes, so auch in der Annenstraße.

Der Trassenumbau mit der Unterführung dient auch der Beschleunigung des ÖV. Es ist daher unter anderem auch im Bereich zwischen Gürtel und Esperantoplatz mit einem höheren Geschwindigkeitsniveau zu rechnen als auf der Regelstrecke.

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Straßenbahnhaltestellen Es sind zwei neue Haltestellenbereiche zu gestalten:

Haltestelle Roseggerhaus: Haltestellenbereiche jeweils gegenüber, Bereich Annenstraße ONr.: 23, 24, 25, 26, (z.T. 28, 27, Eckhaus Elisabethinergasse 2 = Roseggerhaus)

Haltestelle Esperantoplatz: Haltestellenbereiche jeweils gegenüber, Bereich Annenstraße ONr. :44, 45, 46, 47, 48, 49, 50 (z.T.43, 51,52)

Die Haltestellen sind als Doppelhaltestellen mit einer Länge von rd. 80 m ausgebildet und haben im Einstiegsbereich eine Randleiste von 18 cm Höhe (Kaphaltestellen).

Die Haltestellebereiche sind in geeigneter Form in die Gestaltung der fußläufigen Bereiche zu integrieren und jeweils mit zwei Unterständen auszustatten. Dieser Witterungsschutz soll von den Hausfassaden abgehängt werden, wenn nötig, unterstützt durch Steher an der Hausmauer. Die Höhe der Überdachungen ergibt sich aus mind. 2,8 m wegen der Radfahrer, und optimal 4,50 m, damit der Lieferverkehr konfliktfrei funktioniert. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Überdachungen wirklich als Witterungsschutz funktionieren.

Prinzipiell ist die Lage der gewünschten Unterstände so vorgesehen, dass eine längere Überdachung im vorderen Teil der Haltestelle angeordnet wird und eine zweite, kürzere, auf Höhe des ersten Einstieges des zweiten Straßenbahnzuges (siehe nachfolgende Systemskizze – herausgezogene Schraffurflächen – gilt analog für HS Roseggerhaus)).

Lage Haltstellen Annenstraße ZIS+P Verkehrsplanung, 2010

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Lageplan Haltstelle Esperantoplatz,

ZIS+P Verkehrsplanung, 2010

Lageplan Haltstelle Roseggerhaus, ZIS+P Verkehrsplanung, 2010

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Ausstattung der Haltestellen: 2 Stk Haltestellenüberdachung, gedeckte Fläche insgesamt ca. 15 m2, Lichte Höhe der Überdachungen 2,8 m bis 4,50 m

mind. 2 Sitzbänke, überdacht

2 Abfallbehälter

1 Haltestellenstele mit digitaler Anzeige,

Maße: Breite (Grundplatte): 64,5 cm Breite gesamt: 114 cm Tiefe: 17,5 cm Höhe: 300 cm

technische Einbauten

Straßenbahn Die Abspannungen der Oberleitungen (VLSA) sollen bestehen bleiben (derzeit auf 5,5m Höhe).

Einspeis-und Abspannmaste sind in folgenden Bereichen erforderlich:

• Vorbeckstrasse • Metahofpark

Schaltschränke sind in folgenden Bereichen erforderlich:

• Vorbeckstrasse • Esperantoplatz • Roseggerhaus • Metahofpark

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Möblierung, Einbauten Der öffentliche Raum, Straßenzüge und Plätze sollen möglichst multifunktional gestaltet werden. Bestehende Einbauten sollen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Gestaltungen sollen nach dem Prinzip „weniger ist mehr“ sinnvoll und funktional gestaltet werden.

Das Ziel der Minimierung der Einschränkungen des Lichtraumes für den fußläufigen Verkehr (durch Aufbauten, Maste, Werbeeinrichtungen) ist mit jenen Anforderungen abzuwägen, die der Attraktivität des öffentlichen Raums entgegenkommen, also Bepflanzung, Beleuchtung, Gastgärten, Warenauslage, Werbung. Vor allem aus der Sicht der Barrierefreiheit sollen praktikable Wegführungen hergestellt werden.

Bepflanzung Laut Aussage der Abteilung für Grünraumplanung der Stadt Graz11 ist "…die Grünausstattung der Annenstraße als stark verbesserungswürdig zu betrachten, wenngleich ihre Funktion als Verkehrskorridor und der urbane Charakter eine allzu „vorstädtische“ Ausgestaltung mit unterschiedlichen Grünelementen im Zuge des angestrebten Umbaus aus fachlicher Sicht dezidiert nicht forciert werden soll. Vielmehr sollen die bereits vorhandenen platzartigen Verbreiterungen und angelagerten Plätze für grüngestalterische Maßnahmen – insbesondere für neue Baumpflanzungen als Grundelemente einer „grünen Raumstruktur“ - herangezogen werden. Die zwingende Berücksichtigung von Bäumen im sogenannten „Regelquerschnitt-Neu“ erscheint aus den bereits erwähnten Gründen, jedoch auch aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Luftraumprofil wie auch im Untergrund (Leitungsverlegungen, Einbauten etc.) nicht sinnvoll…."

Ergänzende Baumpflanzungen sind in Kombination mit Straßenbahnstationen, Wartehäuschen oder Schanigärten denkbar.

Bei der Anordnung von Bäumen im Straßenraum sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. Mindestabstand zum aufgehenden Mauerwerk 4,5m sollte generell nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung erscheint in dem Abschnitt zw. Babenbergerstraße und Volksgartenstraße, wenn vorgesehen, notwendig.

11 GZ.: 29500/2010 ‐6 vom 2.11.2010

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2. Eine Baumscheibengröße von 3mx3mx1,5m Tiefe und ein unverbautes Wurzelraumvolumen von mindestens 13m3 sind sicherzustellen (vgl. Prinzipskizze Abb). Aufgrund der räumlichen Beengtheit können auch Sondermaße z.B. 2,5 x 3,5m x 1,5m, o.ä. zum Einsatz kommen.

3. Ein Mindestabstand zu unterirdischen Leitungen von 2,5m ist anzustreben. Sollte dieser Abstand nicht in eingehalten werden können, sind die Leitungen durch bauliche Maßnahmen z.B. Überschubrohr, Spundwand etc. zu schützen.

Abb. Begeh- und befahrbare Baumscheibe: aus Zimmermann Astrid (Hrsg.), Landschaft konstruieren (2008), S. 375.

Weiters sind folgende Vorgaben zu beachten:

- die Lage unterirdischer Leitungen (s. Leitungsschema Anlage)

- die Lage der Oberleitungen (s. Straßenbahntrasse)

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Wettbewerbsverfahren Neugestaltung Annenstraße

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- die Freiraumplanerischen Standards der Stadt Graz, Kapitel "„Straßenbäume“12:

Anlage: Leitungsschema

Beleuchtung Die Beleuchtung soll auf Wunsch der BürgerInnen verbessert werden (Sicherheitsgefühl). Das derzeitige System der abgehängten Beleuchtung soll für den Regelfall in der Annenstraße beibehalten werden, allerdings wird eine zumindest zweireihige Anordnung angestrebt. Die Mindestanforderungen lt. DIN EN 13201 müssen erfüllt werden (s. Beilagen).

Zusätzlich zur Regelbeleuchtung sind entwurfsabhängig Akzentuierungen erwünscht. Dabei werde allerdings Bodenleuchten negativ gesehen.

Es wird empfohlen, eine/n Lichtplaner/in beizuziehen. Auf eine realistische Umsetzbarkeit des Lichtkonzeptes wird in der Wettbewerbsvorprüfung geachtet.

Barrierefreiheit Das Erfordernis der Barrierefreiheit soll in der Planung in allen Aspekten berücksichtigt werden. Dazu zählen ein durchgängiges Blindenleitsystem, die Berücksichtigung der Erfordernisse von RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderten Personen und vieles mehr.

Die technischen Anforderungen basieren auf der ÖNORM B1600, Ausgabe Mai 2005, und sind im „Handbuch Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen - Planungsgrundlagen" ausgeführt, das vom Referat für barrierefreies Bauen der Stadt Graz herausgegeben wurde. (www.stadtentwicklung.graz.at)

Betreffend die taktilen Einrichtung sind die Richtlinien der Stadt Graz "Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes" (Anlage) zu beachten.

Anlage: Richtlinien

Gender-Aspekte Im Zuge der Neugestaltung der Annenstraße soll auf Genderaspekte Rücksicht genommen werden, da Frauen und Männer oftmals unterschiedliche Anforderungen an den öffentlichen Raum haben.

Folgende Aspekte sollen hier berücksichtigt werden:

• Gute Beleuchtung - für ein verbessertes Sicherheitsgefühl, besonders für Frauen

12

http://www.graz.at/cms/beitrag/10080561/1552913

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• Breite Gehsteige und Barrierefreiheit für RollstuhlfahrerInnen, aber auch für Personen mit Kinderwägen (betrifft mehrheitlich Frauen).

• Eine Verbesserung der Ein- und Ausstiegssituation im Haltestellenbereich (auch hinsichtlich Personen, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind). Besonders Kinder und Jugendliche, ältere Personen und mehrheitlich Frauen nutzen den öffentlichen Verkehr, daher ist hier auf deren spezifische Bedürfnisse im Haltestellenbereich Rücksicht zu nehmen.

Nutzbarkeit

für ältere Menschen: Zusätzlich zu den Anforderungen der Barrierefreiheit ist insbesondere auf die Bedürfnisse ältere Menschen zu achten, vor allem bei den Sitzgelegenheiten (Sitzhöhen, Rücken- und Armlehnen).

Nachhaltigkeit Die ökologische Nachhaltigkeit der gewählten Materialien für Oberflächen / Möblierung / Unterstände / Beleuchtung / Grünraum… werden in der Beurteilung des Projektes eine bedeutende Rolle spielen. In der Vorprüfung werden die Projekte von Fachleuten daraufhin untersucht werden.

Kosten: Die Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf Anschaffungskosten, Lebensdauer und Entsorgungskosten.

Die Kostenermittlung des Projektes ist in folgende Positionen aufzuschlüsseln:

• Oberflächen befestigt

• Oberflächen unbefestigt

• Haltestellenüberdachungen

• Möblierung

• Beleuchtung

• Grünraum

• Sonstiges (entwurfsabhängig)…

Anlage Tabelle Vorlage

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3.1. Anforderungen in Bezug auf die einzelnen Räume

Straßenraum Annenstraße Die Annenstraße soll durch die neue Gestaltung eine klare Erkennbarkeit nach außen erhalten, ein Bild, das ein neues urbanes Bewusstsein vermittelt und zur Imagebildung beiträgt.

Im Sinne einer urbanen Corporate Identity sollen Oberflächen, Stadtmöblierung, Beleuchtung, Bewuchs, Haltestellenbereiche, Werbung, Beschilderung, Witterungsschutz, Möblierung etc. als abgestimmtes System in Form, Material und Farbe erkennbar sein.

Zu beachten ist auch die Tatsache, dass die Annenstraße ein beträchtliches Gefälle in Richtung Osten aufweist (das Längsgefälle zwischen Babenbergerstraße und Esperantoplatz beträgt durchschnittlich 2,7%). Der Niveauunterschied ermöglicht zwar von Westen kommend einen attraktiven Überblick mit dem Hintergrund der Altstadt, in die andere Richtung wird der Anstieg vor allem im Übergangbereich zur Gürtelstraße aber unangenehm wahrgenommen. Dieser Effekt wird sich durch den Einschnitt der Straßenbahnunterführung wesentlich verstärken.

Im Abschnitt zwischen Vorbeckgasse und Roseggerhaus wird der nördliche Gehsteig auf ca. 2,6m verbreitert. Dadurch verringert sich die Breite des südlichen Gehsteigs. Die Mindestbreite beim Eckhaus zur Dominikanergasse beträgt sodann mindestens 1,6 m.

Im Bereich des Bogens der Annenstrasse (ab Vorbeckgasse), wo der Stadtraum Altstadtcharakter annimmt, sollte man den Übergang zur Gestaltung Südtirolerplatz finden.

Oberflächen: Mit Ausnahme einzelner Platzflächen soll die Verkehrsfläche in Asphalt hergestellt werden. Beim Einsatz von anderen Belägen ist neben dem Kostenaspekt auch auf die Behindertengerechtheit zu achten. Es wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, die vorhandenen Granitrandleisten in der Neugestaltung wieder zu verwenden.

Bestockung/Bepflanzung: Keine Bäume im Regelquerschnitt (s. Pkt 3.1.- Bepflanzung)

Beleuchtung: Am Tag soll das Beleuchtungssystem möglichst dezent wirken. Die Grundbeleuchtung soll als abgespannte Anlage hergestellt werden. Keine Steher oder Kandelaber entlang der Straßenachse.

Die bestehenden Abspannungen der Beleuchtungen und die Montagepunkte an den Häusern sollen genutzt werden. Die

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Überspannung ist in jedem Querschnitt des Straßenverlaufes möglich.

Die Lichtpunktanzahl pro Abspannung ist entwurfsabhängig. Der derzeitige Abstand der Leuchten beträgt zwischen 22 und 27 m, Eine Verdichtung auf etwa 12 m erscheint sinnvoll. Lichtpunkthöhe: 8,0 bis 8,5 m.

Empfehlung: weißes Licht (Konzept: Achse von der Hauptbrücke Kunsthaus beginnend im weißen Licht bis zum Bahnhofsvorplatz)

Hocheffiziente Leuchtmittel. Auch der Einsatz von LED ist denkbar.

Falls die Haltestellenbereiche keine transparenten Unterstände erhalten, ist dies bei der Lichtplanung zu beachten.

Es gibt einen Gestaltungsspielraum zur Herstellung atmosphärischer Unterscheidungen entlang der Straße.

Möblierung: nur im Zusammenhang mit Haltestellen, Fahrradabstellplätze s. Pkt. 3.1.

Kreuzungen/Querstraßen Die Gestaltung Annenstraße soll auch die Ansätze der Querstraßen einbeziehen (s. Planungsgebiet). Sofern Nutzungsänderungen und Gestaltungsanforderungen bestehen, sind diese im Kapitel Plätze/Aufweitungen dargestellt.

Plätze, Aufweitungen Jede zu gestaltende Platzsituation hat eine andere Historie und wird im Rahmen der Neugestaltung unterschiedliche Funktionen annehmen. Daher sollen auch unterschiedliche Gestaltungsideen zur Anwendung kommen.

Vorbeckstrasse /

Dominikanergasse Diese Aufweitung sollte als "Platz" wahrnehmbar gemacht werden und den angrenzenden historischen Gebäuden zu größerer Geltung verhelfen. Die Verkehrsrelationen (Schulweg!) mit Ampelregelung sollen jedoch beibehalten werden. Die Stellplätze entfallen (incl. Behindertenparkplätze vor Palais Gleispach) und werden als Ladezonen ausgewiesen. Die Fuß- und Radwegrelation in Richtung Dominikanergasse soll einladender werden.

Beleuchtung: Der Platz wird derzeit nur über die angrenzende Straßenbeleuchtung erhellt. Hier sollte auch mit der Beleuchtung ein "Platz" gebildet werden.

Bepflanzung: Bepflanzung gewünscht, Baumstandort

Oberflächen: Hier gibt es ein Potential für hochwertigere Oberflächen und Differenzierungen der Materialien und Niveaus.

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Möblierung: entsprechend dem künftigen Charakter als Aufenthaltsfläche, Fahrradabstellplätze

technische Einbauten: Der Abspannmast und die Ampelanlage sollen in der aktuellen Lage bestehen bleiben. Der Schaltschrank kann verlegt werden. Zusätzliche Schaltschränke sind nicht erforderlich.

Kreuzungsbereich

„Roseggerhaus“ Hier liegt neben der Neugestaltung der Haltestellenbereiche und Gehsteige eine besondere Herausforderung darin, den Mühlgang in ansprechender Weise im Stadtraum wahrnehmbar zu machen.

Auch könnte der Durchgang durch das Haus Annenstraße 19 (ehemaliges Bürgerspital) in Richtung Andrä-Viertel gestalterisch hervorgehoben werden.

Im Bereich der Beleuchtung ergibt sich hier die Notwendigkeit einer Verstärkung, sowohl in Hinblick auf das Sicherheitserfordernis - Querung der als FußgängerInnenzone wahrgenommenen Annenstraße durch eine hochrangige Verkehrsstraße - als auch mit Bezug auf den emblematischen Charakter des Bereiches "Roseggerhaus".

Der Weg entlang des Mühlganges soll attraktiver werden.

Für die Schaltschränke, die zur Zeit der Brüstung des Mühlganges angeordnet sind, soll eine bessere Lösung gefunden werden.

Esperantoplatz Die schon im Bestand etablierte Funktion als Aufenthaltsbereich soll im Zuge der Neugestaltung verstärkt werden. Dazu trägt bei, dass künftig kein Kfz-Verkehr aus der Annenstraße in den Platz einfahren wird. Auch die künftigen, breiten Gehsteige an der Nordseite der Annenstraße werden in diesem Bereich visuell dem Platz zugeschlagen und erhöhen damit die Aufenthaltsqualität. Wichtig ist hier die sinnvolle Ausweisung von Ruhe und Grünbereichen und von Flächen für Gastgärten.

Die Gestaltung des Platzes soll über die Metahofgase hinweg erfolgen. Das Gebäude der Arbeiterkammer, wo auch zahlreiche Veranstaltungen (Bälle, Konzerte) stattfinden, könnte dem Platz besser zugeordnet werden.

Für die Belebung des Platzes ist auch der an der Nordseite querende Radweg (s. Funktion Radverkehr) von Bedeutung.

Beleuchtung: Der Platz wird derzeit über 4 „Kugellaternen“ erhellt. Hier sollte auch mit der Beleuchtung die "vergrößerte Platzsituation" signalisiert werden, mögliche Differenzierung zwischen unterschiedlichen Bereichen.

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Oberflächen: Hier gibt es ein Potential für hochwertigere Oberflächen und Differenzierungen der Materialien und Niveaus.

Bepflanzung: Derzeit gibt es 4 kleinwüchsige Bäume. Neugestaltung mit Großbäumen, jedenfalls insgesamt keine Reduktion der Baumanzahl.

Skulptur: Für die Skulptur von Jesper Neergaard ist ein geeigneter Standort festzulegen.

Möblierung: Bänke, Abfallbehälter, Fahrradabstellplätze

technische Einbauten: Ampelanlage ist als Bestand zu erhalten. Schaltschränke können verlegt werden.

Babenbergerstraße /

Metahofgasse („Metahofplatz“) Die Platzaufweitung soll eine visuelle und funktionelle Transformation in Richtung "Metahofplatz" erfahren. Dazu ist es notwendig, den atmosphärischen und funktionellen Sprung zum Gürtelbereich, der nun durch den Einschnitt der Straßenbahnunterführung näher rückt, gestalterisch zu bewältigen.

Hier soll ein attraktives, fußläufiges Ambiente geschaffen werden, das auch die MIV-Querung aus der Babenbergerstraße in die Annenstraße, die vor allem dem Lieferverkehr dient, aufnimmt. Die Gestaltung soll so angelegt sein, dass keine verkehrstechnischen Regelungen notwendig sind.

Zudem wird der Platz künftig an einer wichtigen Radverbindung durch die Metahofgasse liegen.

Die Beziehung zum angrenzenden Metahofpark soll durch die Gestaltung des Platzes und des Zuganges gestärkt werden.

Der Zugang zur Metahofgarage von der Metahofgasse/Babenbergerstraße im derzeitigen Grünbereich gelegen, ist zu berücksichtigen.

Beleuchtung: Der Platz wird derzeit nur über die angrenzende Straßenbeleuchtung erhellt. Hier sollte auch mit der Beleuchtung "Platz" signalisiert werden, einschließlich möglicher Differenzierung zwischen unterschiedlichen Bereichen.

Oberflächen: Hier gibt es ein Potential für hochwertigere Oberflächen und Differenzierungen der Materialien und Niveaus, insbesondere bei der Gestaltung des Überganges vom Niveau der Metahofgasse zu jenem der Annenstraße, z.B. Wiese.

Bepflanzung: Es befinden sich 2 größere Linden und 1 junge Kastanie, die möglichst zu erhalten sind. Ggf. zusätzliche Baumstandorte. Jedenfalls ist die Grünausstattung neu zu gestalten. Zu beachten

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ist, dass die öffentliche Verkehrsfläche teilweise mit der Tiefgarage unterbaut ist.

Möblierung: Bänke, Abfallbehälter, Fahrradabstellplätze

technische Einbauten: Der Abspannmast soll in seiner Lage bestehen bleiben. Die bestehenden 4 Schaltschränke können (in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben) neu angeordnet werden.

Gürtelstraße / Europaplatz Von wesentlicher Bedeutung ist hier die Einbettung der Straßenbahnunterführung in das gestalterische Konzept der Annenstraße. Dieser Zugangsbereich soll als „Entrée West“ vom Eggenberger Gürtel in die Annenstraße gestaltet werden.

Von Seiten des Projektes NVD Graz Hauptbahnhof wird in der Annenstraße ein Einschnitt für die Unterführung hergestellt. Dieser wird mit einer massiven Betonbrüstung (Fertigteile Beton, dunkelgrau eingefärbt, darüber bis +1,40m Stahlhandläufe als Absturzsicherung) und bügelartigen Oberleitungsträgern ausgestattet. Die Oberfläche der Straßenbahntrasse im Einschnitt besteht aus Asphalt und ist nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe.

Die beidseitig verbleibenden Bereiche bis zu den Gebäudekanten und der Ansatz der Mohsgasse sind zu gestalten. Die Freiflächen sind in diesem Bereich teilweise in Privateigentum und werden kommerziell genutzt. In diesem Bereich befinden sich nordseitig zwei Abgänge in die Annenpassage und südseitig ein Abgang in Richtung Bauamtsgebäude.

Auf der Nordseite kann durch den Entfall der stadtauswärts führenden Fahrspur ein großer, fußläufiger Bereich entstehen.

Nahverkehrsdrehscheibe Graz - Hauptbahnhof

Zechner & Zechner / isochrom.com

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Auf der Südseite gibt es eine Fahrspur stadteinwärts. Hier ist eine Mindestbreite des öffentlichen Gehsteiges von 2,0m zu herzustellen.

Es ist zu beachten, dass sich ein Teil der Flächen im Privateigentum der angrenzenden Handelseinrichtungen befinden. Hier bestehen Ansprüche betreffend die Errichtung von Gastgärten und Warenauslage.

Beleuchtung: Die Konstruktion für die VSLA-Abspannung im Einschnitt der Straßenbahnunterführung kann nicht für die Montage von Leuchten verwendet werden.

Auch hier soll das Prinzip der abgehängten Beleuchtung zur Anwendung kommen.

Bepflanzung: Im Bereich "Aufweitung Gürtel" bzw. Gürtel und Metahofgasse sind Baumpflanzungen möglich.

Oberflächen: Hier gibt es ein Potential für hochwertigere Oberflächen und Differenzierungen der Materialien, vor allem im Bereich der Privatflächen.

Möblierung: Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter

Straßenbahnunterführung Zechner & Zechner / isochrom.com

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4. Verfahrensbestimmungen Wettbewerb

4.1. Verfahrensart Das Vergabeverfahren wird als einstufiger, offener, anonymer Realisierungswettbewerb nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl I Nr. 17/2006, idF. des BGBl I Nr. 86/2007 durchgeführt. Mit Hinweis auf die unter dem für Dienstleistungsaufträge anzuwendenden Schwellenwert liegende Auftragssumme unterbleibt die EU-weite Bekanntmachung.

Die Rechtsgrundlagen des Wettbewerbes sind in nachstehender Reihenfolge:

• das Bundesvergabegesetz, • der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen, • die Fragebeantwortung, • das Protokoll des Kolloquiums bzw. des Lokalaugenscheins mit

den TeilnehmerInnen und TeilnahmeinteressentInnen, • die Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010 – Teil B) und • das Leistungsbild Architekturwettbewerb (WSA 2010 – Teil C).

Das Wettbewerbsverfahren wird in Abstimmung mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten durchgeführt (Schreiben vom 12.11.2010)

4.2. Ausloberin Stadt Graz Abt. 14 - Stadtplanungsamt Europaplatz 20 A- 8020 Graz

UID-Nummer: ATU36998709

4.3. Auftraggeberin Stadt Graz Baudirektion Europaplatz 20 A- 8020 Graz

UID-Nummer: ATU36998709

4.4. Verfahrensbetreuung fiedler. tornquist

Johannes Fiedler, Arch. DI Dr. Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker

Jördis Tornquist, DI Arch.

Grillparzerstraße 4 A-8010 Graz T: 0316 384047 [email protected]

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4.5. Teilnahmeberechtigung Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit der entsprechenden Berufsberechtigung im EU-Raum und im EWR.

Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren umfasst alle EU-Staaten, die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz.

Wettbewerbssprache ist deutsch.

Die Registrierung der Teilnehmer/innen auf der Homepage der Stadt Graz, www.graz.at / Rathaus + Service / Ausschreibungen / Wettbewerbe ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Durch die Unterschrift auf der Verfassererklärung (siehe Anlage) bestätigt die/der TeilnehmerIn, dass sie/er geistige/r UrheberIn der Wettbewerbsarbeit ist und die gegenständlichen Verfahrensbestimmungen anerkennt. Außerdem bestätigt damit die/der TeilnehmerIn, ihre/seine Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Verfahrensbedingungen eigenverantwortlich geprüft zu haben.

Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind:

• die VorprüferInnen, VerfahrensbetreuerInnen und Mitglieder des Preisgerichts,

• deren nahe Angehörige und deren TeilhaberInnen an aufrechten Bürogemeinschaften und auf Dauer gebildeter Arbeitsgemeinschaften,

• Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung zu beeinflussen.

Die oben angeführten Ausschlussgründe betreffen auch die Mitglieder einer TeilnehmerInnen- bzw. Bietergemeinschaft, die auf Seiten der Ausloberin am Verfahren mitwirken.

Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des BVergG (insbesondere § 68 BVergG) sowie § 2 Teil B WSA.

4.6. Termine Bekanntmachung der Auslobung: 12.11.2010

Bereitstellung der Unterlagen: ab 15.11.2010, 12:00 Uhr

Kolloquium: 22.11.2010, 14:00 Uhr

Frist für Rückfragen: 25.11.2010

Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: bis 31.1.2011, 17 Uhr

Jurysitzung: 8.2. bis 9.2.2011

4.7. Unterlagen Die für die Ausarbeitung des Wettbewerbsprojektes

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erforderlichen Unterlagen werden auf dem Donwloadportal der Stadt Graz http://www.graz.at/cms/beitrag/10157853/3573553/

bereitgestellt.

Liste der bereitgestellten Unterlagen:

1. Lageplan (DXF): Naturbestand, Kataster, Grenze des Planungsgebietes, Darstellungsbereiche

2. 3D-Modell Planungsbereich (DXF)

3. Luftbild (JPG)

4. Fotodokumentation inkl. Fassadenfotos der Haltestellenbereiche (Ordner JPG)

5. Aufnahme EG – Nutzungen Annenstraße (PDF)

6. Historisches Bildmaterial (PDF)

7. Bestandsanalyse Auszug Arch. Reisner (PDF)

8. Lageplan Verkehr ZIS+P

9. Lage TG Metahofgasse

10. Richtlinie "Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes" (PDF)

11. Zusammenfassung Beteiligungsprozess (PDF)

12. Bericht des Kinderbüros (PDF)

13. Leitungsschema (PDF)

14. Mindestanforderungen Beleuchtung

15. VerfasserInnenerklärung (PDF)

16. Geschäftsbedingungen zur Nutzung der beigestellten Daten

17. Vorlage Kostenberechnung

18. Schreiben der AIK Stmk vom 12.11.2010

Die im Zuge der Wettbewerbsauslobung ausgegebenen digitalen Daten (Lage- und Höhenplan, Mehrzweckkarte, Luftbilder etc.) wurden von den Abteilungen der Stadt Graz ausschließlich für die Verwendung im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Mit der Registrierung verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn zur Beachtung der Geschäftsbedingungen zur Nutzung der beigestellten Daten.

Jede anderweitige Verwendung – auch auszugsweise – ist strengstens untersagt und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung seitens der Ausloberin bzw. der Stadt Graz. Bei Zuwiderhandeln behält sich die Auslober bzw. der die Stadt Graz

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rechtliche Schritte gegenüber dem Daten-Empfänger (WettbewerbsteilnehmerInnen) vor.

Der Daten-Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ausschließlich im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens verwendet werden und haftet auch für jede missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Eine Haftung für Mängel der übergebenen Daten und daraus resultierender Mängelfolgeschäden wird vom Auslober bzw. von der Stadt Graz nicht übernommen. Für Vollständigkeit, Aktualität und Detailgenauigkeit der Daten wird keine Gewähr geleistet. Die WettbewerbsteilnehmerInnen anerkennen mit der Aushebung der Auslobungsunterlagen die o. a. Nutzungsbestimmungen.

4.8. Abgabeleistungen Die Gestaltungsvorschläge sind auf 2 Blättern im Format 200 x 90 cm, Hochformat, wie folgt darzustellen:

• Grundriss M 1:500 des gesamten Planungsgebietes

• Grundriss M 1:200 der vorgegebenen 4 Ausschnitte A, B, C und D (s. Datei Plangrundlage)

• 4 Profile M 1:100

• 2 perspektivische Darstellungen aus der FußgängerInnenperspektive, davon 1 Darstellung in der Hauptachse der Annenstraße

• Detaildarstellungen typischer Lösungen für Oberflächen und Möblierung

Weiters sind der Wettbewerbsarbeit beizufügen:

• Kostenschätzung lt. Vorlage

• Erläuterungsbericht mit grafischen Darstellungen, Format A4 quer

• VerfasserInnenerklärung lt. Vorlage, in verschlossenem, undurchsichtigem Kuvert

Die Wettbewerbsbeiträge sind anonym auszufertigen und mit einer 6-stelligen Kennzahl mit 12 mm Höhe zu versehen. Die Nummer ist jeweils auf der Verpackung der einzelnen Stücke anzubringen. Alle Dokumente sind gesammelt in einer einzigen Rolle abzugeben.

4.9. Kolloquium, Rückfragen Die Ausloberin führt ein allgemein zugängliches Kolloquium durch (Termin s. oben)

Ort: Haus der Architektur

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Palais Thinnfeld Mariahilferstraße 2 A-8020 Graz

Fragen zur Ausschreibung werden zudem in schriftlicher Form bis zum genannten Datum unter der E-Mail-Adresse [email protected] entgegen genommen.

Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B Fragebeantwortung oder Protokoll des Hearings) werden allen registrierten TeilnehmerInnen ausschließlich per E-Mail übermittelt und werden in der oben angeführten Internetplattform zum Download bereitgestellt. Allenfalls notwendige ergänzende Unterlagen (Pläne etc.), die auf Grund von Fragebeantwortungen etc. bereitgestellt werden, werden ausschließlich auf der Internetplattform publiziert. Die TeilnehmerInnen werden ausschließlich per Email davon in Kenntnis gesetzt, dass neue Unterlagen auf der Internetplattform zum Download bereitstehen.

4.10. Abgabe

der Ausarbeitungen Die Wettbewerbsarbeit muss bis zum angeführten Zeitpunkt bei folgender Adresse eingelangt sein:

Haus der Architektur Palais Thinnfeld Mariahilferstraße 2 A-8020 Graz Tel: +43.316.323500, Fax -75

4.11. Ausscheidungsgründe

eingereichter Projekte Gründe für das Ausscheiden einer Wettbewerbsarbeit sind insbesondere:

• Die Verletzung der in Pkt. 4.5. ausgeführten Bedingungen für die Teilnahme

• die Nichterfüllung der Abgabeleistungen lt. Pkt. 4.8.

• die Verletzung der Anonymität

• Die verspätete Abgabe des Wettbewerbsarbeit

• Nichterfüllung der Angaben gemäß Verfassererklärung

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4.12. Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch die VerfahrensbetreuerInnen.

4.13. Preisgericht Das Preisgericht hat die Aufgabe, ein PreisträgerInnenprojekt als Leitprojekt zu bestimmen und allenfalls Empfehlungen für eine Realisierung von Teilbereichen durch einzelne PreisträgerInnen vorzulegen.

Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen:

FachpreisrichterInnen:

1. Univ. Prof. Arch. Dipl.-Ing. Karla KOWALSKI

Ersatz: Arch. Dipl.-Ing. Alfred BRAMBERGER

2. Univ. Prof. Dipl. Ing. Gabriele KIEFER

Ersatz: Univ. Prof. Dr. Ing. Iris REUTHER

3. Arch. Dipl.-Ing. Markus PERNTHALER

Ersatz: Arch. Dipl.-Ing. Norbert MÜLLER

4. Arch. Dipl. Ing. Peter NAGELER

Ersatz: Arch. Dipl. Ing. Herwig KLEINHAPL

5. Dipl.Arch. Heinz SCHÖTTLI (Stadtplanungsamt)

Ersatz: Dipl.-Ing. Klemens KLINAR

6. Dipl.-Ing. Mag. Bertram WERLE (Stadtbaudirektion)

Ersatz: Dipl. Ing. Kai-Uwe HOFFER

BeraterInnen: (nicht stimmberechtigt)

Als Berater/innen werden Sach- und Fachleute aus folgenden Abteilungen bzw. externe Berater/innen beigezogen.

1. Stadt Graz, Verkehrsplanung)

2. Stadt Graz, Abt. Grünraum und Gewässer

3. Stadt Graz; Referat für barrierefreies Bauen

4. Stadt Graz, BD, Stadtteilmanagement

5. Stadt Graz, Citymanagement

4.14. Beurteilungskriterien Als von der Ausloberin vorgegebene Kriterien für die Beurteilung der Projekte gelten ohne Achtung der Reihenfolge:

• die Qualität der gestalterischen Lösung

• die Erfüllung der funktionalen Anforderungen

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• die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Dauerhaftigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

• der innovative Charakter der vorgeschlagenen Lösungen

4.15. Preise und Ankäufe Als Gesamtpreissumme im Wettbewerb werden insgesamt EUR 35.000,- zuzügl. Ust. ausgelobt.

Es ist folgende Verteilung des Preisgeldes vorgesehen:

1. Preis: EUR 12.000,00 netto

2. Preis: EUR 9.000,00 netto

3. Preis: EUR 7.000,00 netto

2 Ankäufe zu je EUR 3.500,00 netto

Das Preisgericht kann mit entsprechender Begründung auch eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme bestimmen.

Im Fall der Beauftragung wird das jeweilige Preisgeld auf das Honorar in Anrechnung gebracht.

4.16. Absichtserklärung Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren mit dem oder GewinnerIn des Wettbewerbes zur Vergabe folgender Planungsleistungen durchgeführt:

Architektur, Freianlagengestaltung, bestehend aus folgenden Teilleistungen:

• Vorentwurf • Entwurf • Kostenermittlungsgrundlagen (ÖNORM B1801-1) • Ausführungsplanung • Künstlerische Oberleitung

Die Durchführung der Planung erfolgt im Auftrag der Stadt Graz, Abt. 14 - Stadtplanungsamt und der Stadtbaudirektion und wird als kooperativer Prozess unter Einbindung folgender weiterer Beteiligter organisiert.

• Stadt Graz, Verkehrsplanung) • Stadt Graz, Abt. Grünraum und Gewässer • Stadt Graz, Straßenamt • Stadt Graz; Referat für barrierefreies Bauen • Stadt Graz, BD, Stadtteilmanagement • Stadt Graz, Citymanagement • Stadt Graz, Wirtschaftsbetriebe • Grazer Verkehrsbetriebe • Energie Graz, Beleuchtung

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• Leitungsträgern der Graz AG, Telekom etc. • ASVK

Die Ausloberin behält sich eine Teilung der Planungsaufträge vor - in einen Hauptauftrag für das Leitprojekt und in ergänzende Aufträge für einzelne Bereiche. Dabei folgt die Auftraggeberin der Empfehlungen der Jury.

Mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt die/der TeilnehmerIn ihre/seine Absicht, im Falle der Auswahl als WettbewerbsgewinnerIn dem abschließenden Verhandlungsverfahren beizutreten.

Die Verhandlungen werden zunächst mit dem oder der Erstgereihten geführt. Sollten die Verhandlungen mit dem oder der Erstgereihten jedoch scheitern, so behält sich die Ausloberin vor, weitere Verhandlungen mit dem bzw. der Zweit- bzw. in der Folge mit dem bzw. der Drittgereihten zu führen.

Nimmt die Ausloberin von der Realisierung des Projektes nach Abschluss des Wettbewerbs Abstand, so sind alle Ansprüche der TeilnehmerInnen durch die Ausschüttung des Preisgeldes abgedeckt.

4.17.Terminplan Umsetzung: 2011: Entwurf/Einreichplanung Gesamtprojekt, Ausführungsplanung + LVs zur Umsetzung 1. Teilabschnitt (z.B:. „Vorbeckplatz“), Leitungsträger- Umlegungen (Baureifmachung für 2012) in Abstimmung mit der Bauführung „Straßenbahngleisaufweitung GVB“

2012: Hauptbautätigkeit „Neugestaltung Annenstraße“ im Abschnitt Roseggerhaus bis Babenbergerstraße (inkl. Esperantoplatz und Platz bei der Metahofgasse)

November 2012: Fertigstellung Neugestaltung Annenstraße bis Babenbergerstraße (inkl. Beleuchtung)

Bis Sommer 2013: Herstellung Abschnitt Babenbergerstraße bis Bahnhofsgürtel in Abstimmung mit Projekt NVD/Hauptbahnhof.

4.18. Verwendungs-

und Verwertungsrechte Mit der Abgabe der Ausarbeitungen geht das sachliche Eigentum der Ausarbeitungen in das Eigentum der Ausloberin über. Das geistige Eigentum bleibt jeder/jedem VerfahrensteilnehmerIn gewahrt. Der Auslober hat das Recht der Veröffentlichung der Ausarbeitungen. Die VerfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch der/dem TeilnehmerIn, nach Abschluss des Vergabeverfahrens, für seine Arbeiten zu.

Page 58: AUSLOBUNG Wettbewerbsverfahren Neugestaltung …„Mit dem Absiedeln alt eingesessener Betriebe zeichnet sich eine weitere Veränderung ab, mit der nicht jeder glücklich ist: ...

Wettbewerbsverfahren Neugestaltung Annenstraße

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4.19. Rückstellung

von Unterlagen Projekte, die nicht prämiert wurden, können bis 30 Tage nach Veröffentlichung des Ergebnisses an der für die Abgabe genannten Adresse abgeholt werden.