Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Ideenwettbewerb ...
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Offener freiraumplanerischer Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
Stand: 01.12.2016 kohler grohe architekten 1
Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
Offener Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb
mit städtebaulichem Ideenteil
Auslobung Teil A und B
01.12.2016
Offener freiraumplanerischer Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
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Inhaltsverzeichnis
A. Wettbewerbsbedingungen ................................................................................... 5
A.1 Anlass und Zweck des Wettbewerbs ........................................................................................ 5A.2 Ausloberin und Vorprüfung ........................................................................................................ 5A.3 Gegenstand des Wettbewerbs ................................................................................................... 6A.4 Verfahrensform ............................................................................................................................ 6A.5 Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs ....................................................................... 6A.6 Wettbewerbsteilnehmer und Auswahlverfahren ...................................................................... 6A.7 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung ...................................................................... 8A.8 Wettbewerbsunterlagen .............................................................................................................. 9A.9 Wettbewerbsleistung, Kennzeichnung ................................................................................... 10A.10 Beurteilungskriterien ................................................................................................................ 12A.11 Termine ...................................................................................................................................... 12A.12 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten ......................................................... 13A.13 Prämierung ................................................................................................................................ 14A.14 Abschluss des Verfahrens ....................................................................................................... 14A.15 Weitere Bearbeitung und Nutzung .......................................................................................... 15
B. Wettbewerbsaufgabe ......................................................................................... 16
B.1 Ausgangssituation .................................................................................................................... 16B.1.1 Die Stadt Leinfelden-Echterdingen .................................................................................... 16B.1.2 Städtebauliche Entwicklung ............................................................................................. 16B.2 Allgemeine Rahmenbedingungen ........................................................................................... 17B.2.1 Wettbewerbsgebiet ......................................................................................................... 17B.2.2 Baurechtliche Rahmenbedingungen .................................................................................. 18B.2.3 Bauliche Struktur ............................................................................................................ 18B.2.4 Erschließungskonzept ...................................................................................................... 19B.2.5 U-Bahn .......................................................................................................................... 20B.2.6 Bahngrundstück .............................................................................................................. 20B.2.7 Infrastruktur ................................................................................................................... 20B.2.8 Lärmemissionen .............................................................................................................. 21B.3 Aufgabenstellung ...................................................................................................................... 23B.3.1 Allgemeine Ziele ............................................................................................................. 23B.3.2 Planungsbereiche Freianlagen .......................................................................................... 23B.3.3 Städtebaulicher Ideenteil ................................................................................................. 26
Offener freiraumplanerischer Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
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A. Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung des Vergabeverfahrens nach VgV mit offenem freiraumplanerischen
Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil liegen die Richtlinien für
Planungswettbewerbe RPW 2013 mit Wirkung vom 31.01.2013 zugrunde, die mit
Bekanntmachung vom 01.10.2013 (AIIMBI 2013, 404) eingeführt worden sind. Die Anwendung
und Anerkennung der RPW ist für Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten
verbindlich, soweit es in dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. An der
Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden-
Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2016 – 01 - 26
registriert. Die Wettbewerbsauslobung ist Teil eines Vergabeverfahrens und wurde gemäß
Richtlinie 2004/18/EG im EU-Amtsblatt am 30.11.2016 bekanntgemacht.
A.1 Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Im neu geplanten Gebiet Schelmenäcker soll ein offener freiraumplanerischer Realisierungs-
und Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil durchgeführt werden.
Aus dem offenen freiraumplanerischen Wettbewerb erwartet die Stadt Leinfelden-Echterdingen
Ideen und Konzepte zur inhaltlichen, funktionalen und gestalterischen Freiraumplanung
folgender Bereiche:
- Quartiersplatz
- Freianlagen des Jugendhauses
- Freianlagen der Kindertagesstätte
- Pausengärten für das angrenzende Gewerbegebiet
- öffentliche Grünzone mit Fuß- und Radweg südlich der Wohnbebauung (Ideenteil)
- Ausgleichsmaßnahmen Streuobstwiese (Ideenteil)
In dem städtebaulichen Ideenteil soll ein Konzept für ein Jugendhaus sowie eine
Kindertagesstätte geplant werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitativ überzeugende und
funktional tragfähige Entwürfe zur Freiraumgestaltung der verschiedenen Bereiche und in
Kombination mit dem städtebaulichen Ideenteil ein funktionierendes Gesamtkonzept für das
Gebiet zu erarbeiten.
A.2 Ausloberin und Vorprüfung
Ausloberin des Wettbewerbs ist die
Stadt Leinfelden-Echterdingen
vertreten durch:
Frau Erste Bürgermeisterin Eva Noller
Dezernat 3, Rathaus Echterdingen
Bernhäuser Str. 9-13
70771 Leinfelden-Echterdingen
Die Wettbewerbsbetreuung/ Vorprüfung erfolgt durch:
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kohler grohe architekten
Julius-Hölder-Straße 26
70597 Stuttgart
T 0711 769639 30
F 0711 769639 31
A.3 Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen für die Freiraumplanung und für ein
städtebauliches Konzept der Gemeindebedarfsfläche im Gebiet Schelmenäcker. Die Entwurfsaufgabe ist im Teil B der Auslobung im Einzelnen beschrieben.
A.4 Verfahrensform
Der Wettbewerb wird als offener Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit
städtebaulichem Ideenteil ausgelobt.
Das Verfahren ist anonym.
A.5 Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie
die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Dies gilt auch für die
Weiterbearbeitung.
A.6 Wettbewerbsteilnehmer und Auswahlverfahren
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften oder Bewerbergemeinschaften aus
Landschaftsarchitekten und Stadtplanern und/oder Architekten.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung und die Bedingungen der
Teilnahmeerklärung eigenverantwortlich zu prüfen.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten
fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen
erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der
Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Architekt zu
führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie
2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind
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die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn
der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von
Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in §
4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht
den Teilnahmebedingungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am
Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Die Wettbewerbsunterlagen können auf der Homepage des Verfahrensbetreuers
kohler grohe architekten unter
https://www.kohlergrohe.de/downloadoffen heruntergeladen werden.
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A.7 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung
Das Preisgericht wurde in voraussichtlich folgender Besetzung und vor der endgültigen
Abfassung der Auslobung gehört.
Fachpreisrichter: - Prof. Hubert Möhrle, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart
- Prof. Uta Stock-Gruber, Freie Landschaftsarchitektin, Weihenstephan-Triesdorf
- Jochen Köber, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart
- Odile Laufner, Freie Architektin und Stadtplanerin BDA, Stuttgart
- Stephan Lenzen, Freier Landschaftsarchitekt, Bonn/ Köln/ Hamburg/ Mannheim
- Eva Noller, Erste Bürgermeisterin, Leinfelden-Echterdingen
- Andrea Egner, Amtsleiterin Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau
- Philipp Schwarz, Amtsleiter Planungsamt
- Prof. Frank Lohrberg, Freier Landschaftsarchitekt bdla, Stuttgart
Stellv. Fachpreisrichter:
- Tobias Mann, Freier Landschaftsarchitekt, Fulda
- Rüdiger Krisch, Freier Architekt und Stadtplaner, Tübingen
- Wolfgang-Christian Konerth, Amtsleiter, Amt für Hochbau und Immobilien
Sachpreisrichter: - Oberbürgermeister Roland Klenk, Leinfelden-Echterdingen
- Bürgermeister Dr. Carl-Gustav Kalbfell
- Beatrix Hess, Stadträtin, Freie Wähler Leinfelden-Echterdingen e.V.
- Ilona Koch, Stadträtin, CDU
- Eva Barth-Rapp, Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Erich Klauser, Stadtrat, SPD
- Wolfgang Haug, Stadtrat FDP/ Liste Engagierte Bürger
Stellvertretende Sachpreisrichter: - Manfred Kern, Amtsleiter Amt für Schulen, Jugend und Vereine
- Claudia Moosmann, Stadträtin, Freunde der Filderpiraten e.V.
- Torsten Specht, Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau
- Benjamin Irschik, Planungsamt
- Gundula Streich, Planungsamt
Sachverständige Berater
- Jürgen Metzger, Jugendkulturzentrum AREAL
- Susanne Schotter, Jugendliche, Jugendhaus AREAL
- Dominik Brandl, Jugendlicher, Jugendhaus AREAL
Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung:
Gerd Grohe, Freier Architekt BDA
kohler grohe architekten
Julius-Hölder-Straße 26, 70597 Stuttgart
T 0711 769639 30, F 0711 769639 31
Weitere Berater oder Vorprüfer können benannt werden.
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A.8 Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsauslobung besteht aus:
- Teil A Rahmenbedingungen
- Teil B Wettbewerbsaufgabe
- Teil C Anlagen
Anlage 01 Lageplan Wettbewerbsgebiet M 1:500 (PDF/ DWG)
Anlage 02 Luftbild (JPG/ PDF)
Anlage 03 Bebauungsplan Schelmenäcker Änderung (PDF)
Anlage 04 Freianlagen Jugendhaus (JPG/ PDF)
Anlage 05 Städtebaulicher Vorentwurf Mischgebiet (PDF)
Anlage 06 FNP / Landschaftsplan (PDF)
Anlage 07 Raumprogramme Jugendhaus und Kita (PDF/ XLS)
Anlage 08 Pläne Kunstgebäude / Depot (PDF)
Anlage 09 Planungsgrundlagen Heizzentrale (PDF)
Anlage 10 Schalltechnische Stellungnahme (PDF)
Anlage 11 Unterlagen SSB (PDF)
Anlage 12 Übersicht Radwegeführung (PDF)
Anlage 13 Formblatt Kennwert Ideenteil (XLS/ PDF)
Anlage 14 Modellgutschein (PDF)
Anlage 15 Verfassererklärung (DOC)
Die Modelle können ab 02.12.2016 beim nachfolgend genannten Modellbauer angefragt
werden. Der Versand erfolgt kostenfrei.
HILDINGER MODELLBAU
Felbenstraße 7
72145 Hirrlingen
Tel. 07478- 260020
Fax. 07478- 260125
mobil 0178 - 5564082
www.hildinger-modellbau.de
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A.9 Wettbewerbsleistung, Kennzeichnung
Jeder Teilnehmer kann nur einen Beitrag mit geforderten Leistungen abgeben.
Im Einzelnen werden gefordert:
A.9.1 Freianlagen Realisierungsteil und Ideenteil
1. Freiraumplanung M 1:500
im gesamten Wettbewerbsgebiet, mit Darstellung der Nutzungsbereiche,
Erschließungen, Gestaltungselementen, Materialien, Bepflanzung
2. Freiraumplanerische Vertiefung Platz M 1:200
als Grundrissdarstellung, mit Angaben zur Materialität und Farbgestaltung
der Oberflächen, sowie den wesentlichen Ausstattungselementen
(Bepflanzung, Möblierung, Beleuchtung, u.a.)
3. Schnitte M 1:200
Aussagekräftige Schnitte durch die einzelnen Nutzungsbereiche:
> U-Bahn-Haltestelle – Quartiersplatz – Max-Langstraße
> Unterführung – Jugendhaus/Kita – Max-Lang-Straße
> Längsschnitt Pausengärten (Nord und Süd)
(Schnittführung siehe Anlage 01 Lageplan, die Schnittführung kann
entwurfsabhängig angepasst werden)
4. konzeptionelle Aussagen und erläuternde Skizzen
zur entwurfsleitenden Idee und zu den Nutzungsmöglichkeiten der
freiraumplanerischen Anlagen, Nutzbarkeit des öffentlichen Raums und
Parkierung
A.9.2 Städtebaulicher Ideenteil
1. Lageplan M 1:500
(Darstellung der Baukörper als Dachaufsicht mit Geschosszahl,
Erschließung, Parkierung) im Lageplan der Freiraumplanung.
2. Grundrisse M 1:500
Schematische Darstellung der Grundrisse des Jugendhauses und der
Kindertagestätte. Berücksichtigung der Raumprogramme und der
Planungshinweise.
> EG-Grundrisse mit Hauszugängen und Anschlüssen der Freianlagen
> UG-Grundriss, ggfs. Lage Heizzentrale
> Obergeschossgrundrisse
3. Schnitte und Ansichten M 1:500
Darstellung der Schnitte mit Geländeanschlüssen und Höhenangaben.
Schematische Ansichten.
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A.9.3 Allgemeine Leistungen
1. Modell im Maßstab 1:500, als Massenmodell auf vorgegebenem
Umgebungsmodell.
2. zwei perspektivische Darstellungen zur Verdeutlichung der freiraumplanerischen Idee
des Platzes und der städtebaulichen Einbindung des Jugendhauses und der
Kindertagestätte. Max. Format DIN A3. Fotorealistische Darstellungen sind nicht
zulässig und werden abgedeckt.
3. Es ist das Planformat DIN A0, stehend zu verwenden. Die Anzahl der Pläne ist auf
5 zu begrenzen.
4. Erläuterungen Die Erläuterungen in Form von Texten und Skizzen auf den Plänen.
Separate Erläuterungsberichte max. 2 Seiten DIN A4.
5. Ein Satz Verkleinerungen, bzw. Ausdrucke der eingereichten Pläne auf DIN A3.
6. Oben genannte Unterlagen im Format PDF (wenn möglich vektorisiert) mit einer
Auflösung von 300 dpi (bezogen auf die Originalgröße) und im Format DWG und/ oder
VWX (Vectorworks 2014).
7. Verfassererklärung gemäß Anlage in einem mit der Kennzahl versehenen
undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag, bezeichnet als „Verfassererklärung“.
Bei Einreichung der Arbeit haben die Teilnehmer in der Verfassererklärung ihre Anschrift,
Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner anzugeben, Partnerschaften und
Arbeitsgemeinschaften, außerdem den bevollmächtigten Vertreter.
Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und durch
eine Kopie seines Befähigungsnachweises zu belegen.
8. Kennzeichnung der eingereichten Unterlagen
Die einzureichende Arbeit ist in allen Teilen an der rechten oberen Ecke durch eine
Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu
kennzeichnen.
9. Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen.
10. Für die öffentliche Ausstellung wird eine Karte DIN A5 mit den Namen aller
Verfasserinnen und Verfasser und aller Beteiligten mit der Büroanschrift und der
Telefonnummer verlangt. (diese Karte ist der Verfassererklärung in einem anonymen
Umschlag beizulegen)
Zusätzliche Leistungen, die über die beschriebenen, geforderten Wettbewerbsleistungen
hinausgehen, werden nicht gewertet.
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A.10 Beurteilungskriterien
- Qualität des freiräumlichen Konzeptes
- Städtebauliche Qualität - Funktionale und gestalterische Qualität der einzelnen Nutzungsbereiche
- Langfristige Tragfähigkeit der Konzeption (Nachhaltigkeit)
- Wirtschaftlichkeit / Folgekosten
- Ökologische Qualität
Die Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der oben genannten
Kriterien. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wider.
A.11 Termine
Preisrichtervorbesprechung 14.11.2016, um 10.00 Uhr
Verfahrenseinleitung 30.11.2016 Die öffentliche Bekanntmachung fand am 30.11.2016
im EU-Amtsblatt statt.
Bereitstellung der 02.12.2016 Auslobungsunterlagen Die Auslobungsunterlagen können ab dem
02.12.2016 auf der Homepage des
Verfahrensbetreuers unter
www.kohlergrohe.de/downloadoffen
heruntergeladen werden.
Rückfragen 12.12.2016 (Posteingang)
Rückfragen können bis zum 12.12.2016 per Mail an
den Verfahrensbetreuer gerichtet werden. Sie werden
bis zum 19.12.2016 von der Ausloberin, bzw. einem
bevollmächtigten Vertreter – und soweit inhaltliche
Fragen auftreten, unter Hinzuziehung von
Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Die
Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der
Auslobung.
Abgabe Pläne 10.03.2017, 16:00 Uhr Es gilt der Eingang der Unterlagen im Büro,
nicht das Versanddatum! „Submissionstermin“
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Postadresse Pläne:
kohler grohe architekten
Julius-Hölder-Straße 26
70597 Stuttgart
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die
Anschrift des Empfängers einzusetzen.
Abgabe Modell Montag, den 24.03.2017, spätestens 16:00 Uhr
Es gilt der Eingang des Modells,
nicht das Versanddatum! „Submissionstermin“ Die Modelle sollen in der gelieferten
Verpackung eingereicht werden!
Stadt Leinfelden-Echterdingen
Amt für Umwelt Grünflächen und Tiefbau
Zimmer NO 105
Bernhäuser Straße 13
70771 Leinfelden-Echterdingen
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die
Anschrift des Empfängers einzusetzen.
Preisgerichtssitzung 28.04.2017
Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 28.04.2017.
Benachrichtigung 28.04.2017 Die Preisträger werden kurzfristig telefonisch
benachrichtigt. Benachrichtigung aller Teilnehmer und
Versand des Protokolls per Mail bis 02.05.2017.
A.12 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingerecht eingegangen sind,
- den formalen Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
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A.13 Prämierung
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 56.000 € (inkl. MwSt.) zur
Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der aktuellen HOAI ermittelt.
Es werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis 22.000 €
2. Preis 14.000 €
3. Preis 9.000 €
2-3 Anerkennungen 11.000 €
Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die
Anzahl der Preise verändern.
A.14 Abschluss des Verfahrens
Ergebnis
Die Ausloberin teilt den Teilnehmern das Ergebnis des Verfahrens unverzüglich mit und macht
es sobald wie möglich öffentlich bekannt.
Ausstellung Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt.
Die genauen Daten zu Dauer und Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben.
Rückgabe der Arbeiten Die Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten
werden Eigentum der Ausloberin.
Nicht prämierte Arbeiten können bis zu zwei Wochen nach dem Ausstellungsende abgeholt
werden. Planunterlagen und Modelle, die nach Ablauf der Frist nicht abgeholt wurden, werden
nicht weiter aufbewahrt.
Nachprüfung Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung
vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabekammer wenden, nachdem fristgerecht bei der
Ausloberin Einspruch eingelegt wurde:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-4049, -4065, -3112
Telefax: 0721 926-3985
Email: [email protected]
Internet: http://www.rp-karlsruhe.de/
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A.15 Weitere Bearbeitung und Nutzung
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2)
RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger für den Realisierungsteil die weitere
Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen
Ausführungsplanung übertragen. Mit den Ideenteilen ist kein Auftragsversprechen verbunden,
allerdings bemüht sich die Ausloberin die Preisträger bei nachfolgenden Verfahren zu beteiligen.
Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträgern über den Auftrag
verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt
festgelegt:
Auftrags-Kriterium Gewichtung Bewertung
in Punkten 1 – 5 Punkte
Wettbewerbsergebnis: 50 50 – 250
Weiterentwicklungsfähigkeit des 30 30 – 150
Wettbewerbsergebnisses, Nachhaltigkeit,
Wirtschaftlichkeit:
Leistungsfähigkeit des Projektteams: 15 15 – 75
Honorar: 5 5 – 25
Summe 100 100 – 500
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen
der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird.
A.15.1 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die
weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
A.15.2 Nutzung
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch die
RPW §8 (3) geregelt.
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B. Wettbewerbsaufgabe
B.1 Ausgangssituation
B.1.1 Die Stadt Leinfelden-Echterdingen
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen liegt in Baden-Württemberg und ist einer der begehrtesten
Wirtschaftsstandorte in der Region Stuttgart. Die aktuelle Einwohnerzahl beträgt ca. 39.000
Einwohner. Fast zwei Drittel der Markungsfläche sind Waldgebiete oder werden
landwirtschaftlich genutzt – einleuchtend, dass sich Leinfelden-Echterdingen als grüne
Alternative zur Großstadt präsentiert. Mit dem Manfred-Rommel-Flughafen, der Landesmesse
Stuttgart und ihrer herausragenden kommunalen Infrastruktur ist die Große Kreisstadt für
Unternehmen und Gewerbetreibende ein äußerst attraktiver Anziehungspunkt. Die ansässigen
Hotels verzeichnen bis zu 25.000 Übernachtungen pro Monat. Unternehmen unterschiedlichster
Branchen, teils mit internationaler Bedeutung, prägen die Wirtschaftsstruktur und bieten mehr
als 32.000 Arbeitsplätze (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte), davon ca. 24.000
Einpendler. Die Gewerbegebiete sind überwiegend von den Wohngebieten getrennt. Die
Stadtverwaltung macht sich mit ihren vielfältigen Services und Programmen für eine aktive
Wirtschaftsförderung stark und sorgt für optimale Rahmenbedingungen unternehmerischen
Handelns.
B.1.2 Städtebauliche Entwicklung
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Stadtteils Leinfelden. Das Plangebiet grenzt im
Norden an das bestehende Gewerbegebiet Leinfelden an, im Osten an landwirtschaftliche
Flächen, im Süden und Westen an die S-Bahnstrecke von Flughafen / Messe nach Stuttgart.
Der Geltungsbereich des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan "Schelmenäcker/
Erweiterung Quartier I“ (25-13) umfasst die Grundstücke südlich des Gewerbegebietes
Leinfelden, zwischen der Kohlhammerstraße, der geplanten Nord-Süd-Straße im Osten sowie
der S-Bahn-Strecke im Süden und Westen. Das Plangebiet hat eine Flächengröße von ca. 11,8
ha. Ein großer Teil des Plangebiets liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Westlich
der Max-Lang-Straße“. Anlass und Ziel der Planung sind die Arrondierung des
Gewerbegebietes durch bauliche und landschaftliche Ausformungen nach Süden und die
Verlegung der Max-Lang-Straße als Voraussetzung für eine Fortführung der Trasse der
Stadtbahnlinie U 5 nach Echterdingen. Das Plangebiet gliedert sich in drei Bänder
unterschiedlicher Nutzungs- und Baustruktur. Der nördliche Baustreifen bietet den dort
ansässigen Firmen und neuen Gewerbebetrieben bauliche Entwicklungs- bzw.
Erweiterungsmöglichkeiten. In der Mitte ist ein Band mit gemischten Nutzungen vorgesehen.
Der südliche Streifen hingegen wird mit einem Wegesystem als Übergang zum freien
Landschaftsraum gestaltet. Parallel zum Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker/
Erweiterung Quartier“ wurde der Flächennutzungsplan 2020 in einem Teilbereich (1.
Teiländerung) geändert (siehe Anlage 6). Der Bebauungsplan ist am 10.07.2015 in Kraft
getreten. Die Stadt profitiert nach wie vor von der hohen und weiterhin steigenden Zahl an
Arbeitsplätzen in der Region. Daraus resultiert u.a. auch die hohe Wohnraumnachfrage in
Leinfelden-Echterdingen. Den Arbeitnehmern Wohngrundstücke bzw. Wohnraum bieten zu
können, liegt grundsätzlich im Interesse der Stadt. Vor diesem Hintergrund soll ein Teilbereich
des rechtskräftigen Bebauungsplans „Schelmenäcker/ Erweiterung Quartier I“ (25-13) geändert
werden (siehe Anlagen 3 und 5). Vor allem im Bereich der Mischgebietsflächen südlich der
neuen Max-Lang-Straße sieht die Verwaltung Potentiale zur höheren baulichen Ausnutzung,
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insbesondere auch mit Blick auf den dringend benötigten „bezahlbaren“ Wohnraum. Die
effektive Ausnutzung bestehender und neuer verkehrlicher Infrastruktur ist hier darüber hinaus
das Ziel. Der Landschaftsplan stellt den größeren Zusammenhang der Freiflächen dar (siehe
Anlage 6).
B.2 Allgemeine Rahmenbedingungen
B.2.1 Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 3,0 ha und liegt am östlichen Rand des
Stadtteils Leinfelden. Das Plangebiet grenzt im Norden an das bestehende Gewerbegebiet
Leinfelden an, im Osten an landwirtschaftliche Flächen, im Süden und Westen an die S-
Bahnstrecke (B5) von Flughafen / Messe nach Stuttgart, voraussichtlich ab 2023 ergänzend
auch die ICE-Strecke an den Fernbahnhof Stuttgart 21 und der Regionalexpress.
Topographie
Der Geltungsbereich Schelmenäcker Süd fällt von Westen nach Osten um ca. einen Meter. Von
Norden nach Süden ist die Höhenlage geprägt durch die neue Max-Lang-Straße, die teilweise
deutlich über dem Wettbewerbsgrundstück liegt. Südlich und westlich grenzt der höher
gelegene Bahndamm an, der ca. 2 Meter über der Straße liegt. Die bestehende Unterführung
der S-Bahn liegt ungefähr an der Schnittstelle des Platzes und der neuen Fläche für
Gemeinbedarf (Jugendhaus und Kita). Der Höhenunterschied zwischen Unterführung und Max-
Lang-Straße beträgt ca. 1,0 m, zwischen Unterführung und OK Bahnsteig ca. 3,50 m.
Eigentumsverhältnisse
Alle Flächen des Wettbewerbsgebietes sind im Eigentum der Stadt, mit Ausnahme des südlich
gelegenen Flurstücks 93, das der Bahn gehört und als Ausgleichsfläche dient. Dieses
Grundstück kann nicht bebaut werden. Da das Wettbewerbsgebiet ein Teilgebiet des
Sanierungsgebiets „Westlich der Max-Lang-Straße“ ist, gelten die besonderen Bestimmungen
des Sanierungsrechts.
Abb. 1: Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets (Anlage1)
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B.2.2 Baurechtliche Rahmenbedingungen
Für das Planungsgebiet ist der Bebauungsplan „Schelmenäcker Änderung Süd“ in
Vorbereitung. Die Bearbeitungsbereiche des Wettbewerbs, mit dem Quartiersplatz, der Fläche
für Gemeinbedarf, den Pausengärten, dem öffentlichen Erschließungsbereich und den
Streuobstwiesen sind darin bereits festgelegt.
Abb. 2: Entwurfsstand Bebauungsplan (Anlage 3)
Für Gemeinbedarfsfläche ist kein Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.
Die Fläche für Gemeinbedarf stellt auch die Fläche für den städtebaulichen Ideenteil dar.
B.2.3 Bauliche Struktur
B.2.3.1 Gewerbegebiet
Das nördlich angrenzende Gewerbegebiet ist derzeit in Entwicklung. Ansässige Firmen planen
Erweiterungen, neue Firmen möchten sich ansiedeln. Im Bebauungsplan (siehe Anlage 03) ist
das Maß der baulichen Nutzung geregelt. Durch das neue Erschließungskonzept sind EFH-
Höhen definiert. Die Höhen der baulichen Anlagen sind auf 18-21 Meter begrenzt.
Stiftung Fröhlich Erweiterungsbau
Die Stiftung Fröhlich plant derzeit einen Erweiterungsbau ihres Stiftungsgebäudes, in dem sich
eine Kunstsammlung von herausragender Qualität befindet (siehe Anlage 08). Dieser
Erweiterungsbau grenzt unmittelbar an die im Wettbewerb zu planenden Pausengärten an. Zu
beachten ist die dort geplante Höhenlage der Freianlagen, die ca. 1,50 Meter unter dem Niveau
der Max-Lang-Straße liegt.
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B.2.3.2 Wohnbebauung
Südlich der neuen Max-Lang-Straße soll ein lebendiges, gemischtes Wohnquartier mit
Dienstleistungen und anderen wohnverträglichen Nutzungen sowie sozialem und bezahlbarem
Wohnungsbau entstehen (Anlage 5). Ziel der Stadt ist es darüber hinaus, die bauliche
Ausnutzung der städtischen Grundstücke für eine Wohnbebauung zu erhöhen, um der in der
Stadt Leinfelden-Echterdingen bestehenden Wohnungsknappheit entgegenzuwirken.
Der zugrunde liegende Entwurfsgedanke ist, die Bebauung im Mischgebiet nach Süden durch
einzelne Punkthochhäuser aufzulockern. Die begrünten Innenhöfe ermöglichen eine
Verzahnung mit dem südlich angrenzenden Grünraum. Der Straßenraum bleibt städtebaulich
durch die Blockrandbebauung gefasst. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wird die
höhere Dichte durch Erhöhung der Geschossflächenzahl sowie durch die Anzahl der geplanten
Geschosse erreicht.
In der Folge entstehen drei Quartiere, die im Norden durch vier – bis fünfgeschossige
straßenbegleitende sowie winkelförmig angelegte Baukörper gefasst werden. Im Süden lockert
die Bebauung auf und es werden vier siebengeschossige Punkthäuser geplant. Innerhalb dieser
vorgesehenen Bebauung entstehen lärmgeschützte Hof- Innenraumsituationen, die von den
Bewohnern als Hofflächen sowie Gartenflächen genutzt werden können. Die Außenräume
sollen sich in ihrer Öffentlichkeit, bzw. Privatheit abstufen. Eine öffentliche Durchwegung durch
die Quartiere soll die Max-Lang-Straße mit dem südlich gelegenen Fuß- und Radweg verbinden.
Die baurechtlich notwendigen Stellplätze sind in den 3 getrennten Tiefgaragen vorgesehen. Die
geplanten Tiefgaragen können von der Max-Lang-Straße angefahren werden.
B.2.4 Erschließungskonzept
B.2.4.1 Verkehr
Die Haupterschließung für das gesamte Gewerbegebiet von Leinfelden ist die Max-Lang-
Straße. Zur quartiersweisen Erschließung gehen von hier kammartig die Maybachstraße, die
Benzstraße, die Daimlerstraße, die Ernst-Mey-Straße sowie die Kohlhammerstraße ab. Die
neue Max-Lang-Straße ist nun der südlichste Erschließungsstich und erschließt sowohl das
nördlich angrenzende Gewerbegebiet, als auch das südliche Mischgebiet mit der
Wohnbebauung, den Gemeinbedarfsflächen sowie dem neuen Quartiersplatz. Ergänzend ist
eine Osttangente am Gewerbegebiet geplant, welche in Nord-Süd-Richtung von der Max-Lang-
Straße bis zur Maybach-Straße verläuft.
B.2.4.2 Fuß- und Radwegenetz
Die Vernetzung der Hauptfuß- und Radwegverbindungen erfolgt am südlichen Rand des neuen
Quartiersplatzes durch die bestehende Unterführung auf die Markomannenstraße.
Von Osten ist eine Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Wohnbebauung über den
Quartiersplatz nach Norden geplant. Parallel zu den Pausengärten findet eine Durchwegung
des Gebietes in Nord-Süd-Richtung statt.
Der neue Quartiersplatz ist sowohl an die Unterführung als auch an die Max-Lang-Straße
angebunden. Die neue U5-Haltestelle kann sowohl über eine Treppenanlage von der
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Unterführung aus, als auch über einen behindertengerechten Zugang am westlichen Ende des
Quartiersplatzes erreicht werden.
Die Nutzer der neuen Kindertagestätte werden sowohl über die Max-Lang-Straße als auch über
die Unterführung kommen.
B.2.5 U-Bahn
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) plant, die Linie U5 bis zum neuen Quartiersplatz zu
verlängern und dort die Haltestelle Markomannenstraße einzurichten. Die hierfür erforderliche
Fläche ist im Lageplan bereits berücksichtigt. Der Zugang zum geplanten Mittelbahnsteig erfolgt
über den nördlichen Z-Überweg und den Treppenaufgang aus der Unterführung. Die
Fußgängerunterführung muss verlängert werden. Die Gestaltung der Eingangssituation zur
Unterführung ist noch nicht angedacht und soll im Wettbewerb geplant werden.
Die SSB plant auf dem Mittelbahnsteig einen überdachten Wartebereich. Da diese
Überdachung vom Platz aus gut einsehbar ist und damit die westliche Platzansicht mit prägt,
möchte die Ausloberin über den bisher geplanten Standard hinaus (siehe Anlage 11), in
Abstimmung mit der SSB eine qualitativ hochwertige Überdachung realisieren. Diese soll nach
dem Wettbewerb mit dem Preisträger weiter ausgearbeitet werden.
Im Wettbewerb soll die Überdachung in den Plänen und im Modell dargestellt werden. Für die
Überdachung gelten folgende Vorgaben:
- Lichte Höhe über dem Bahnsteig: 2,50 m
- Breite von der Gleisachse bis zur Außenkante der Überdachung: 1,60 m
- die Länge kann beliebig gewählt werden / z.Zt. vorgesehen Standardlänge = 12 m für einen
40 m Bahnsteig
- Ausstattung: Sitzgelegenheiten, Fahrkartenautomat, Fahrplan, Beleuchtung
B.2.6 Bahngrundstück
Die Ausgleichsfläche der DB, auf dem Grundstück Flst. 93 kann nicht überbaut werden. Im
Sinne einer durchgehenden Planung wurde es in das Wettbewerbsgrundstück aufgenommen.
Inwiefern die auf diesem Grundstück vorgeschlagenen landschaftsplanerischen Maßnahmen
auf diesem Grundstück umgesetzt werden können, kann erst nach dem Wettbewerb
abgestimmt werden. Das Konzept sollte deshalb sowohl mit als auch ohne dieses Grundstück
umsetzbar sein.
B.2.7 Infrastruktur
RÜB
Im nördlichen Teil der Pausengärten befindet sich ein Regenüberlaufbecken (RÜB), das in der
Planung berücksichtigt werden muss. Die Anfahrbarkeit des RÜB mit Reinigungsfahrzeugen
etc. über befestigte Wege muss gewährleistet sein (Befahrbarkeit mit SLW30 Fahrzeugen). Die
statische Berechnung legt eine Deckenauflast von 24 cm Asphalt und die Befahrbarkeit mit
SLW30 Fahrzeugen zugrunde. An der Überdeckung kann somit faktisch nichts geändert
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werden, da z.B. bei einer Überdeckung von 50 cm die Befahrbarkeit auf 12 t reduziert werden
müsste, was betrieblich nicht möglich ist. Die einzuhaltende Geländehöhe über dem RÜB ist
421,80 m ü.NN.
Nicht bebaubarer Leitungsbereich
Unter dem Fuß- und Radweg zwischen den Pausengärten und dem neuen Wohngebiet
befinden sich in Nord-Süd-Richtung wichtige und nicht veränderbare Leitungen. Dieser
Leitungsbereich ist in der Planung entsprechend zu berücksichtigen.
Nahwärmenetz / Heizungszentrale
Das Wohngebiet, das Jugendhaus und die Kindertagesstätte sollen aus ökologischen Gründen
zukünftig über ein Nahwärmenetz versorgt werden. Die dafür notwendige Heizungszentrale ist
im Wettbewerbsgebiet unterzubringen. Die Stadtwerke gehen in diesem Zusammenhang von
einem Blockheizkraftwerk aus, das durch einen Gaskessel ergänzt wird.
Als Standort kommen die südlichen Pausengärten, aber auch eine Integration in das
Jugendhaus oder die Kita in Frage. Die zu berücksichtigenden Abmessungen der
Heizungszentrale können der Anlage 09 entnommen werden.
Ziel ist, dass eine Anfahrbarkeit der Heizzentrale in unmittelbarer Nähe erfolgen kann. Zur
Andienung der Zentrale mit möglicherweise schwerem Gerät oder großen Komponenten, sollte
bei Unterbringung im Untergeschoss ein Lichtschacht von 3,0 x 3,0 m vorgesehen werden. In
der Nähe des Lichtschachtes sollte die Aufstellung eines Autokranes möglich sein (kann auch
der Straßenraum sein). Sinnvoll ist in jedem Fall die Einrichtung einer Stellfläche für einen 3,5-
Tonner, die ausschließlich der Heizzentrale zugewiesen ist.
B.2.8 Lärmemissionen
Aufgrund der Vielzahl bereits bzw. künftig potenziell vorhandener Geräuschquellen um die
Gemeinbedarfsfläche wurde vom Büro PLANUNG + UMWELT Planungsbüro Prof. Dr. Koch
eine schalltechnische Stellungnahme erstellt (siehe Anlage 10).
Die Gemeinbedarfsfläche wird sowohl durch den Straßenverkehr, als auch durch die
Bahnstrecke belastet. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sind
während des Beurteilungszeitraums Tag durch das Gewerbegebiet nicht zu erwarten.
Gegen die Schallimmissionen durch den Straßenverkehr und durch den Schienenverkehr sind
Schallschutzmaßnahmen notwendig. Die Gebäude des Jugendhauses und der
Kindertagesstätte sollten zur Abschirmung des Straßenlärms in den Freianlagen möglichst im
nördlichen Teil der Gemeinbedarfsfläche geplant werden. Schutzbedürftige Räume, die dem
ständigen Aufenthalt gewidmet sind (Schlafräume der Kindertagesstätte oder z.B. der
Hausaufgabenbetreuung im Jugendhaus), sollen möglichst zur lärmabgewandten Seite
orientiert werden.
Entlang der Südseite des Jugendhauses bzw. der Kita sollte eine Lärmschutzwand oder ein
Wall (bzw. eine Kombination) errichtet werden, um die Schallimmissionen durch den
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Schienenverkehr zu reduzieren. Weiterhin besteht hierdurch ein Schutz gegenüber den
geplanten teils schallintensiven Außennutzungen auf der Gemeinbedarfsfläche.
Schallschutzwände gegenüber dem Schienenverkehr sollten nach Möglichkeit als
adsorbierende Wände geplant werden, da sich der Schallpegel zwischen Zug und einer
reflektierenden Wand „hochschaukeln“ kann. Die Darstellung in der schalltechnischen
Stellungnahme ist rein schematisch zu verstehen.
Darüber hinaus können auch Spielgeräte (z.B. Kletterwände etc.) so angeordnet werden, dass
für den Außenbereich ein zusätzlicher Schallschutz entsteht. Da der Betrieb des Jugendhaues
selbst schallintensiv werden kann, wird empfohlen, das Jugendhaus im westlichen Bereich der
Gemeinbedarfsfläche anzusiedeln und so einen größeren Abstand zur Wohnbebauung im
Osten zu schaffen.
Abb. 3: Schalltechnische Stellungnahme (siehe Anlage 10)
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B.3 Aufgabenstellung
B.3.1 Allgemeine Ziele
Aus dem offenen freiraumplanerischen Wettbewerb erwartet die Stadt Leinfelden-Echterdingen
Ideen und Konzepte zur inhaltlichen, funktionalen und gestalterischen Freiraumplanung
folgender Bereiche:
- Quartiersplatz
- Freianlagen des Jugendhauses
- Freianlagen der Kindertagesstätte
- Pausengärten für das angrenzende Gewerbegebiet
- öffentliche Grünzone mit Fuß- und Radweg südlich der Wohnbebauung (Ideenteil)
- Ausgleichsmaßnahmen / Streuobstwiese (Ideenteil)
In dem städtebaulichen Ideenteil soll ein Konzept für eine Kindertagesstätte sowie ein
Jugendhaus geplant werden.
Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitativ überzeugende und funktional tragfähige Entwürfe zur
Freiraumgestaltung der verschiedenen Bereiche und in Kombination mit dem städtebaulichen
Ideenteil ein funktionierendes Gesamtkonzept für das Gebiet zu erarbeiten.
B.3.2 Planungsbereiche Freianlagen
B.3.2.1 Quartiersplatz (Realisierungsteil)
Der neue Quartiersplatz befindet sich im Westen des Wettbewerbsgebietes und stellt den
Auftakt zum neuen Stadtquartier dar. Gleichzeitig ist er eine Verbindung zwischen der geplanten
Haltestelle U5 und der neuen Max-Lang-Straße und soll in das Fuß- und Radwegenetz
eingebunden werden.
Abb. 4: Wettbewerbsgebiet mit Planungsbereichen (Anlage 1)
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Der Quartiersplatz soll so gestaltet werden, dass er eine urbane Aufenthaltsqualität schafft und
auch für Feste, wie z.B. das Krautfest als Platz genutzt werden kann. Die angrenzende
Bebauung der Gemeinbedarfsfläche mit dem Jugendhaus und der Kindertagesstätte soll in die
Gestaltung eingebunden werden. Die Ränder und Übergänge sollen definiert werden.
Die Einbindung in die Topographie ist ein wichtiges Thema. Einerseits fällt das Gelände von der
Max-Lang-Straße zur Unterführung,1 andererseits grenzt südwestlich der Gleiskörper der U5
und der Bahn an den Quartiersplatz an. Östlich grenzt das Grundstück für Gemeinbedarf an,
auf dem eine Kindertagestätte und ein Jugendhaus geplant und in das Gelände integriert
werden sollen.
Der Quartiersplatz wird einerseits von Norden, von der Max-Lang-Straße erschlossen. Dort liegt
auch eine Anbindung an die Haltestelle U5. Andererseits schließt die bestehende Unterführung,
die im Zuge der veränderten Bahnführung verbreitert werden muss, südlich an. Diese
Unterführung stellt eine wichtige Verbindung des neuen Stadtquartiers zur Ortsmitte Leinfelden
mit den Einrichtungen des täglichen Bedarfs dar. Sie spielt auch für die Erschließung der Kita
eine wichtige Rolle. Aus der Unterführung soll zukünftig die neue Haltestelle der U5 über eine
Treppenanlage auf den Mittelbahnsteig erfolgen.
Die Bahnsteigüberdachung soll entsprechend den Hinweisen unter B.2.5 in die Pläne
aufgenommen werden. Ein Gestaltungsvorschlag im vorgegebenen Maßstab (1:500, bzw.
1:200) kann gemacht werden.
Auf dem Quartiersplatz sollen Stellplätze für 40 Fahrräder (20 Bügel) geplant werden. Diese
sollten von der Haltestelle (U5) aus gut erreichbar sein.
Insgesamt wird eine qualitätsvolle Gestaltung des neuen Quartiersplatzes erwartet, die auch
die funktionalen Anforderungen, die Einbindung der Topografie und der neuen Nutzungen
gewährleistet.
B.3.2.2 Freianlagen des Jugendhauses (Realisierungsteil)
Für die Ermittlung der Anforderungen an die Freianlagen des Jugendhauses wurde ein
Workshop mit den Jugendlichen durchgeführt. Im Nachgang haben sich die Jugendlichen
vertieft mit dem Thema Skater- und Parkour-Anlage auseinandergesetzt (siehe Anlage 4).
Diese Anlage wünschen sich die Jugendlichen als Hauptbestandteile ihrer Freianlagen. Ein
hoher Gebrauchswert sowie die Gewährleistung einer vielseitigen Nutzung haben bei ihrem
Vorschlag zur Gestaltung dieser Elemente eine große Rolle gespielt. Die ausgewählten
Elemente beinhalten unterschiedliche Schwierigkeitsstufen. Sie sind somit für Anfänger/-innen
geeignet und bieten ebenso genügend Attraktivität für Fortgeschrittene. Weitere Kriterien ihrer
Überlegungen waren, dass die Anlagen für verschiedene Nutzergruppen geeignet sein sollen.
Die Elemente der Skater-Anlagen sind so gewählt, dass es neben der Nutzung mit Skateboards
ebenso möglich ist, die Anlage mit BMX-Rädern sowie mit Cityrollern zu befahren. Die Parkour-
Anlage sollte genügend Raum bieten, dass unterschiedliche Hindernisse so angeordnet werden
können, dass es möglich ist, diese auf verschiedenen Wegen durch Springen und Balancieren
kreativ und effizient zu überwinden. Die mögliche Anzahl der Skater-Elemente ist von den
Verfassern zu prüfen.
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Der Schallschutz des südlich gelegenen Wohngebietes gegen die Emissionen der geplanten
Skater-Anlage und der Schallschutz gegen den Bahnlärm kann voraussichtlich durch eine
Schallschutzwand gelöst werden. Dies soll aber im Verfahren nochmals im Detail betrachtet
werden.
Die Freianlagen des Jugendhauses sollen auch Rückzugsorte für Jugendliche bieten.
Gleichzeitig möchten sich die Jugendlichen nicht abschotten, sondern auch eine niedere
Schwelle für andere Jugendliche aus dem Quartier bieten. Man soll sich also auch im
Vorbeigehen eingeladen fühlen, an den Aktivitäten teilzunehmen. Sinnvoll erscheint es auch,
die Bereiche der Freianlagen so zu differenzieren, dass es Räume für unterschiedliche Gruppen
und Aktivitäten gibt.
Das Außengelände wird regelmäßig und intensiv von Jugendlichen genutzt. Hierbei spielt ein
jugendgerechtes und in der Größe angemessenes Außengelände eine große Rolle. Dies trifft
sowohl auf Kooperationsangebote mit Schulen und Vereinen, Projekte und Ferienangebote zu,
als auch vor allem auf die alltäglichen Angebote des offenen Betriebes.
B.3.2.3 Freianlagen der Kindertagesstätte (Realisierungsteil)
Für alle Altersgruppen sind geeignet dimensionierte und orientierte Freianlagen mit separaten
Zugängen vorzusehen. Für die unterschiedlichen Anforderungen der Gruppen mit Kindern unter
3 Jahren und über 3 Jahren sind entsprechend geeignete Freibereiche vorzuschlagen. Ein
ausreichender Sonnenschutz ist anzudenken. Die Zugangssituation zur Kita soll offen und
einladend wirken und sowohl dem funktionalen Aspekt des Bringens und Holens, als auch den
Sicherheitsaspekten Rechnung tragen.
Die Freibereiche der Kindertagesstätte können, sofern notwendig und sinnvoll, auch mit
Teilbereichen auf der Fläche der Pausengärten (B.3.2.4) liegen. Der Verbesserung der
Freibereiche der Gemeinbedarfsnutzungen wird dadurch der Vorrang gegenüber der Größe der
Pausengärten gegeben.
Generell geht der KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) von
10 m² Freifläche pro Kind im Außenbereich aus. Dies wären bei 4 Kitagruppen à 25 Kinder
1.000 m² Fläche und bei 4 Kleinkindgruppen mit je 10 Kindern 400 m² Fläche. Die
Außenbereichsfläche darf auch reduziert ausfallen, wenn in erreichbarer Nähe Grünflächen
oder öffentliche Spielplätze erreichbar sind. Untergrenze ist 6 m² pro Kind.
B.3.2.4 Pausengärten (Realisierungsteil)
In der Mitte des Wettbewerbsgebietes befinden sich die sogenannten Pausengärten. Sie sind
eine Grünzone in Nord-Süd-Richtung, welche zum einen eine Verbindung des
Gewerbegebietes mit den südlichen Grünflächen darstellt und zum anderen eine
Aufenthaltsqualität bieten soll, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einlädt, hier ihre
Pausenzeit zu verbringen. Durch die Pausengärten führt eine öffentliche Wegeverbindung, die
im Norden auch eine Fortsetzung im Heiligenäckerweg findet. Bei der Planung der Flächen sind
die angrenzenden Nutzungen und die Topografie zu beachten. Insbesondere im nördlichen Teil
der Pausengärten stellt die Nachbarschaft zum Erweiterungsbau der Stiftung Fröhlich ein
Potenzial dar (siehe auch B.2.3.1).
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In nördlichen Bereich befindet sich ein unterirdisches Regenrückhaltebecken, das in der
Planung berücksichtigt werden muss (siehe auch B.2.7). Da die nördlichen Pausengärten an
die Max-Lang-Straße mit einer anderen Höhenlage anschließen, ergibt sich eine nach Norden
geneigte Fläche, die es im Verfahren zu gestalten gilt. Der im Lageplan dargestellte Weg im
Osten der südlichen Pausengärten muss erhalten bleiben, da sich hier eine große Anzahl
wichtiger Leitungen befindet, die nicht verlegt werden können. Die neue Heizzentrale für das
Nahwärmenetz kann in die Pausengärten oder in die Kindertagesstätte, bzw. Jugendhaus
integriert werden (siehe auch B.2.7 und Anlage 9).
Aufgabe ist es, diesen Pausengärten eine hohe Aufenthaltsqualität zu geben und diesen
Freibereich in das Gesamtkonzept der Freianlagen einzubinden. Eine intensive Nutzung dieses
Bereiches wird erwartet.
B.3.2.5 Öffentliche Grünzone (Ideenteil)
Südlich der Wohnbebauung befindet sich eine zu gestaltende öffentliche Grünzone mit einem
Fuß- und Radweg. Dieser Grünbereich stellt den Übergang von der Wohnbebauung zur
Streuobstwiese dar, die als Ausgleichsfläche benötigt wird. Gleichzeitig wird dieser Bereich
zukünftig intensiv von den Anwohnern des Wohngebietes genutzt und sollte entsprechend
gestaltet werden. Der Fuß- und Radweg stellt eine wichtige Anbindung an das übergeordnete
Radwegenetz in Ost-West-Richtung dar. Für den Fuß- und Radweg ist deshalb eine Breite von
4,00 m einzuplanen. Der Baumbestand soll dabei soweit möglich erhalten werden. Der
Gestaltungsvorschlag soll auch den wirtschaftlichen Unterhalt der Fläche berücksichtigen.
B.3.2.6 Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiese (Ideenteil)
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die bestehenden Obstbäume auf der südlichen Fläche bis
hin zur Bahnlinie zu erhalten sind. Auf der heutigen landwirtschaftlichen Fläche im östlichen
Bereich ist auf ca. 11.000 m² eine neue Streuobstwiese zu entwickeln. Im Lageplan ist der vitale
Baumbestand dargestellt. Der Gestaltungsvorschlag soll auch den wirtschaftlichen Unterhalt
der Fläche berücksichtigen.
B.3.3 Städtebaulicher Ideenteil
Auf der Gemeinbedarfsfläche soll das Jugendhaus und eine Kindertagesstätte geplant werden.
Das bestehende Jugendhaus und der weitere Gebäudebestand an dieser Stelle sollen durch
einen Neubau ersetzt werden. Die sich dort befindende DLRG soll an einen anderen Standort
außerhalb des Gebiets verlegt werden.
Bei der Planung soll die städtebauliche Qualität genauso berücksichtigt werden wie die Qualität
der dazugehörigen Freianlagen und deren gegenseitige Wechselwirkung. Die unterschiedlichen
Nutzungsbereiche (Jugendhaus, Kita, Wohnen) sollen sich gegenseitig möglichst wenig
beeinträchtigen. Der Schallschutz zur Straße ist möglichst bereits durch die Anordnung der
Baukörper zu berücksichtigten.
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B.3.3.1 Jugendhaus
Das Jugendkulturzentrum AREAL ist eine der größeren Einrichtungen des Kreisjugendrings
Esslingen und zeichnet sich am Standort Leinfelden durch ein umfassendes Konzept der
offenen Jugendarbeit mit einer facettenreichen Angebotspalette aus. Freizeit-, Bildungs- und
Kulturangebote für unterschiedliche Zielgruppen mit einem breiten Altersspektrum,
verschiedene Angebote der Ferienbetreuung und zahlreiche stadtteil-, sowie
schulartübergreifende Kooperationen sind ein fester Bestandteil der Arbeit des
Jugendkulturzentrums. Das AREAL wird von Jugendlichen aus allen Stadtteilen Leinfelden-
Echterdingens besucht und ist die zentrale Jugendeinrichtung der Stadt.
Die Nutzungen sind im Einzelnen:
- Offener Treffpunkt für Kinder und Jugendliche
- Hauseigene regelmäßige Veranstaltungen wie Tanzkurse, Werk- und Bastelangebote
- Konzerte & Disco-Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl (Jugendliche)
- Veranstaltungen in Kooperation mit der Schule bspw. Berufsberatung
- Ferienprogramm mit größerer Besucherzahl
- Fremdvermietung der Räume oder von Equipment bspw. für Nachwuchsbands
- Fremdvermietung für private Veranstaltungen bspw. Kindergeburtstag
Das Haus soll multifunktional nutzbar sein, d.h. Parallelnutzungen sollen ohne gegenseitige
Störungen möglich sein. Vor dem Hintergrund der regelmäßig stattfindenden Ferienaktivitäten
sowie für im Haus stattfindende Konzerte ist es erforderlich, den Veranstaltungsraum zum Foyer
hin öffenbar zu gestalten. Andererseits sollen Veranstaltungen wie Tanzkurse o.ä. im
Veranstaltungsraum stattfinden können, ohne den Cafébetrieb zu stören.
Das Haus soll so erschlossen sein, dass es mit geringem oder ohne personellen Aufwand an
Dritte vergeben werden kann. Um Klassenveranstaltungen, Fremdvermietung bspw. für
Kindergeburtstagsfeiern in differenzierter Form zu ermöglichen, soll mindestens ein
Seminarraum mit WC, Küche und Café separat erschlossen werden können. Die Proberäume
sollen so erschlossen sein, dass sie auch ohne Personal genutzt werden können, ohne das
gesamte Haus offen zu halten, ggf. einschließlich WC-Nutzung.
Raumprogramm Jugendhaus (siehe auch Anlage 7)
Raum Fläche Anzahl Gesamtfläche Veranstaltungsraum 1 110 m2
Café / Foyer / offener Bereich 1 76 m2
Seminarraum / Gruppenraum 1 36 m2
Seminarraum / Gruppenraum 1 28 m2 Proberaum 1 1 25 m2 Proberaum 2 1 18 m2
Werkstatt 1 27 m2 Büro (4AP) 1 26 m2 Küche 1 20 m2 Getränkelager 1 11 m2 Lagerraum 1 20 m2 Sanitärräume (15 / 11 / 5 m2) 1 31 m2
Haustechnik / Putzraum 1 13 m2
Gesamt ohne Verkehrsfläche 441 m2
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B.3.3.2 Kindertagesstätte
Die neue Kindertagesstätte soll entsprechend einer Bedarfsberechnung mit einer 8-gruppigen
Betriebsführung geplant werden und soll im Anschluss an den Wettbewerb durch den
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) genehmigungsfähig
sein. Vorgesehen sind 4 Kleinkindgruppen und 4 Kindergartengruppen.
Ziel ist es, langfristig eine Offenheit für unterschiedliche Betriebsformen und pädagogische
Konzepte zu haben. Dies ist in der Planung durch entsprechend nutzungsneutrale Strukturen
zu berücksichtigen. Deshalb können die Flächen für die Gruppen- und Nebenraumbereiche
durchaus differenziert in Bezug auf die Raumgröße dargestellt werden. Die Schlafräume
dagegen müssen jedoch nach festen Vorgaben, von 1,5 m2 pro Kind, vorgesehen werden.
Raumprogramm Kindergarten (siehe auch Anlage 7)
Raum Fläche Anzahl Gesamtfläche Gruppenraum Kleinkind 40 4 160
Gruppenraum Großkind 50 5 200
Nebenraum 20 8 160
Schlafraum 15 8 120
Malraum 20 2 40
Büro Mitarbeiter 10 2 20
Personalraum 30 2 60
Personal-WC 5 2 10
Sanitärbereich 15 4 60
Materialraum 15 4 60
Kinderwagenraum 20 2 40
Mehrzweckraum 60 1 60
Bewegungsraum 60 1 60
Behinderten-WC 6 2 12
Umkleide Küche 10 1 10
Küche 30 1 30
Technik 20 1 20
Putz/ Waschraum 10 2 20
Lagerraum Außen 40 1 40
Essraum Kinder 30 2 60
Gesamt ohne Verkehrsfläche 1.242 m2
Der Eingangsbereich sollte sich großzügig zum Vorplatz und evtl. in den Gartenbereich öffnen
und einen einladenden und kommunikativen Charakter haben.
Am Eingangsbereich ist ein ausreichend großer Raum zum Unterstellen von Kinderwagen
vorzusehen. Dieser Kinderwagenabstellraum soll möglichst von außen aus zugänglich sein.
Die Garderoben sollen den einzelnen Gruppenbereichen, möglichst als eigene Raumbereiche,
zugeordnet werden.
Die Erschließung erhält bei einer mehrgeschossigen Entwicklung des Gebäudes eine
besondere Bedeutung. Wenn möglich sollten alle Räume vom Erschließungsbereich aus
zugänglich sein.
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Jeweils ein Gruppenraum, Kleingruppenraum und Materialraum sollen eine funktionale
Einheit bilden. Sowohl funktionale Einheiten aus Gruppenraum, Kleingruppenraum und
Materialraum als auch (alters-) gruppenübergreifende Konzepte sollen sich im Gebäude
realisieren lassen.
Für je zwei Kindergartengruppen (pro Geschoss) soll eine pädagogische Küche in einem
Kleingruppenraum eingeplant werden.
Den Gruppenräumen können konzeptabhängig Terrassen als Außenbereiche zugeordnet
werden.
Die Schlafräume sind den entsprechenden Gruppen zuzuordnen. Die Schlafräume für
Kleinkinder müssen von den Gruppenräumen aus einsehbar und zugänglich sein.
Der Mehrzweckraum als zentraler Veranstaltungsraum ist möglichst im Erdgeschoss
anzuordnen und soll eine gute Verbindung zum Freibereich haben. Darüber hinaus wird die
Schaltbarkeit mit dem Foyer zu einer großen Aula gewünscht.
B.3.3.3 Ruhender Verkehr
Für die Kindertagesstätte und das Jugendhaus sind 20 baurechtlich erforderliche Stellplätze,
davon ein Behindertenstellplatz, in Verbindung mit der Vorfahrt/ Anlieferung Kita einzuplanen.
Aus wirtschaftlichen Gründen sind auch im Betrieb günstige Stellplätze vorzusehen.
Für die Kindertagesstätte und das Jugendhaus sind jeweils 40 Fahrradstellplätze (20 Bügel) an
geeigneter Stelle vorzusehen.
C. Anlagen 1 - 15
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