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Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen Offener Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Auslobung Teil A und B 01.12.2016

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Offener freiraumplanerischer Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen

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Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen

Offener Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb

mit städtebaulichem Ideenteil

Auslobung Teil A und B

01.12.2016

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Inhaltsverzeichnis

A. Wettbewerbsbedingungen ................................................................................... 5

A.1 Anlass und Zweck des Wettbewerbs ........................................................................................ 5A.2 Ausloberin und Vorprüfung ........................................................................................................ 5A.3 Gegenstand des Wettbewerbs ................................................................................................... 6A.4 Verfahrensform ............................................................................................................................ 6A.5 Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs ....................................................................... 6A.6 Wettbewerbsteilnehmer und Auswahlverfahren ...................................................................... 6A.7 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung ...................................................................... 8A.8 Wettbewerbsunterlagen .............................................................................................................. 9A.9 Wettbewerbsleistung, Kennzeichnung ................................................................................... 10A.10 Beurteilungskriterien ................................................................................................................ 12A.11 Termine ...................................................................................................................................... 12A.12 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten ......................................................... 13A.13 Prämierung ................................................................................................................................ 14A.14 Abschluss des Verfahrens ....................................................................................................... 14A.15 Weitere Bearbeitung und Nutzung .......................................................................................... 15

B. Wettbewerbsaufgabe ......................................................................................... 16

B.1 Ausgangssituation .................................................................................................................... 16B.1.1 Die Stadt Leinfelden-Echterdingen .................................................................................... 16B.1.2 Städtebauliche Entwicklung ............................................................................................. 16B.2 Allgemeine Rahmenbedingungen ........................................................................................... 17B.2.1 Wettbewerbsgebiet ......................................................................................................... 17B.2.2 Baurechtliche Rahmenbedingungen .................................................................................. 18B.2.3 Bauliche Struktur ............................................................................................................ 18B.2.4 Erschließungskonzept ...................................................................................................... 19B.2.5 U-Bahn .......................................................................................................................... 20B.2.6 Bahngrundstück .............................................................................................................. 20B.2.7 Infrastruktur ................................................................................................................... 20B.2.8 Lärmemissionen .............................................................................................................. 21B.3 Aufgabenstellung ...................................................................................................................... 23B.3.1 Allgemeine Ziele ............................................................................................................. 23B.3.2 Planungsbereiche Freianlagen .......................................................................................... 23B.3.3 Städtebaulicher Ideenteil ................................................................................................. 26

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A. Wettbewerbsbedingungen

Der Durchführung des Vergabeverfahrens nach VgV mit offenem freiraumplanerischen

Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil liegen die Richtlinien für

Planungswettbewerbe RPW 2013 mit Wirkung vom 31.01.2013 zugrunde, die mit

Bekanntmachung vom 01.10.2013 (AIIMBI 2013, 404) eingeführt worden sind. Die Anwendung

und Anerkennung der RPW ist für Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten

verbindlich, soweit es in dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. An der

Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden-

Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2016 – 01 - 26

registriert. Die Wettbewerbsauslobung ist Teil eines Vergabeverfahrens und wurde gemäß

Richtlinie 2004/18/EG im EU-Amtsblatt am 30.11.2016 bekanntgemacht.

A.1 Anlass und Zweck des Wettbewerbs

Im neu geplanten Gebiet Schelmenäcker soll ein offener freiraumplanerischer Realisierungs-

und Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil durchgeführt werden.

Aus dem offenen freiraumplanerischen Wettbewerb erwartet die Stadt Leinfelden-Echterdingen

Ideen und Konzepte zur inhaltlichen, funktionalen und gestalterischen Freiraumplanung

folgender Bereiche:

- Quartiersplatz

- Freianlagen des Jugendhauses

- Freianlagen der Kindertagesstätte

- Pausengärten für das angrenzende Gewerbegebiet

- öffentliche Grünzone mit Fuß- und Radweg südlich der Wohnbebauung (Ideenteil)

- Ausgleichsmaßnahmen Streuobstwiese (Ideenteil)

In dem städtebaulichen Ideenteil soll ein Konzept für ein Jugendhaus sowie eine

Kindertagesstätte geplant werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitativ überzeugende und

funktional tragfähige Entwürfe zur Freiraumgestaltung der verschiedenen Bereiche und in

Kombination mit dem städtebaulichen Ideenteil ein funktionierendes Gesamtkonzept für das

Gebiet zu erarbeiten.

A.2 Ausloberin und Vorprüfung

Ausloberin des Wettbewerbs ist die

Stadt Leinfelden-Echterdingen

vertreten durch:

Frau Erste Bürgermeisterin Eva Noller

Dezernat 3, Rathaus Echterdingen

Bernhäuser Str. 9-13

70771 Leinfelden-Echterdingen

Die Wettbewerbsbetreuung/ Vorprüfung erfolgt durch:

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kohler grohe architekten

Julius-Hölder-Straße 26

70597 Stuttgart

T 0711 769639 30

F 0711 769639 31

E [email protected]

A.3 Gegenstand des Wettbewerbs

Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen für die Freiraumplanung und für ein

städtebauliches Konzept der Gemeindebedarfsfläche im Gebiet Schelmenäcker. Die Entwurfsaufgabe ist im Teil B der Auslobung im Einzelnen beschrieben.

A.4 Verfahrensform

Der Wettbewerb wird als offener Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit

städtebaulichem Ideenteil ausgelobt.

Das Verfahren ist anonym.

A.5 Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie

die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche

Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Dies gilt auch für die

Weiterbearbeitung.

A.6 Wettbewerbsteilnehmer und Auswahlverfahren

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften oder Bewerbergemeinschaften aus

Landschaftsarchitekten und Stadtplanern und/oder Architekten.

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung und die Bedingungen der

Teilnahmeerklärung eigenverantwortlich zu prüfen.

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten

fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen

erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der

Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Architekt zu

führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich

geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder

sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie

2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind

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die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck

Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn

der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit

die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls

teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von

Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in §

4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht

den Teilnahmebedingungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am

Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.

Die Wettbewerbsunterlagen können auf der Homepage des Verfahrensbetreuers

kohler grohe architekten unter

https://www.kohlergrohe.de/downloadoffen heruntergeladen werden.

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A.7 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung

Das Preisgericht wurde in voraussichtlich folgender Besetzung und vor der endgültigen

Abfassung der Auslobung gehört.

Fachpreisrichter: - Prof. Hubert Möhrle, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart

- Prof. Uta Stock-Gruber, Freie Landschaftsarchitektin, Weihenstephan-Triesdorf

- Jochen Köber, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart

- Odile Laufner, Freie Architektin und Stadtplanerin BDA, Stuttgart

- Stephan Lenzen, Freier Landschaftsarchitekt, Bonn/ Köln/ Hamburg/ Mannheim

- Eva Noller, Erste Bürgermeisterin, Leinfelden-Echterdingen

- Andrea Egner, Amtsleiterin Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau

- Philipp Schwarz, Amtsleiter Planungsamt

- Prof. Frank Lohrberg, Freier Landschaftsarchitekt bdla, Stuttgart

Stellv. Fachpreisrichter:

- Tobias Mann, Freier Landschaftsarchitekt, Fulda

- Rüdiger Krisch, Freier Architekt und Stadtplaner, Tübingen

- Wolfgang-Christian Konerth, Amtsleiter, Amt für Hochbau und Immobilien

Sachpreisrichter: - Oberbürgermeister Roland Klenk, Leinfelden-Echterdingen

- Bürgermeister Dr. Carl-Gustav Kalbfell

- Beatrix Hess, Stadträtin, Freie Wähler Leinfelden-Echterdingen e.V.

- Ilona Koch, Stadträtin, CDU

- Eva Barth-Rapp, Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

- Erich Klauser, Stadtrat, SPD

- Wolfgang Haug, Stadtrat FDP/ Liste Engagierte Bürger

Stellvertretende Sachpreisrichter: - Manfred Kern, Amtsleiter Amt für Schulen, Jugend und Vereine

- Claudia Moosmann, Stadträtin, Freunde der Filderpiraten e.V.

- Torsten Specht, Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau

- Benjamin Irschik, Planungsamt

- Gundula Streich, Planungsamt

Sachverständige Berater

- Jürgen Metzger, Jugendkulturzentrum AREAL

- Susanne Schotter, Jugendliche, Jugendhaus AREAL

- Dominik Brandl, Jugendlicher, Jugendhaus AREAL

Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung:

Gerd Grohe, Freier Architekt BDA

kohler grohe architekten

Julius-Hölder-Straße 26, 70597 Stuttgart

T 0711 769639 30, F 0711 769639 31

E [email protected]

Weitere Berater oder Vorprüfer können benannt werden.

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A.8 Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsauslobung besteht aus:

- Teil A Rahmenbedingungen

- Teil B Wettbewerbsaufgabe

- Teil C Anlagen

Anlage 01 Lageplan Wettbewerbsgebiet M 1:500 (PDF/ DWG)

Anlage 02 Luftbild (JPG/ PDF)

Anlage 03 Bebauungsplan Schelmenäcker Änderung (PDF)

Anlage 04 Freianlagen Jugendhaus (JPG/ PDF)

Anlage 05 Städtebaulicher Vorentwurf Mischgebiet (PDF)

Anlage 06 FNP / Landschaftsplan (PDF)

Anlage 07 Raumprogramme Jugendhaus und Kita (PDF/ XLS)

Anlage 08 Pläne Kunstgebäude / Depot (PDF)

Anlage 09 Planungsgrundlagen Heizzentrale (PDF)

Anlage 10 Schalltechnische Stellungnahme (PDF)

Anlage 11 Unterlagen SSB (PDF)

Anlage 12 Übersicht Radwegeführung (PDF)

Anlage 13 Formblatt Kennwert Ideenteil (XLS/ PDF)

Anlage 14 Modellgutschein (PDF)

Anlage 15 Verfassererklärung (DOC)

Die Modelle können ab 02.12.2016 beim nachfolgend genannten Modellbauer angefragt

werden. Der Versand erfolgt kostenfrei.

HILDINGER MODELLBAU

Felbenstraße 7

72145 Hirrlingen

Tel. 07478- 260020

Fax. 07478- 260125

mobil 0178 - 5564082

[email protected]

www.hildinger-modellbau.de

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A.9 Wettbewerbsleistung, Kennzeichnung

Jeder Teilnehmer kann nur einen Beitrag mit geforderten Leistungen abgeben.

Im Einzelnen werden gefordert:

A.9.1 Freianlagen Realisierungsteil und Ideenteil

1. Freiraumplanung M 1:500

im gesamten Wettbewerbsgebiet, mit Darstellung der Nutzungsbereiche,

Erschließungen, Gestaltungselementen, Materialien, Bepflanzung

2. Freiraumplanerische Vertiefung Platz M 1:200

als Grundrissdarstellung, mit Angaben zur Materialität und Farbgestaltung

der Oberflächen, sowie den wesentlichen Ausstattungselementen

(Bepflanzung, Möblierung, Beleuchtung, u.a.)

3. Schnitte M 1:200

Aussagekräftige Schnitte durch die einzelnen Nutzungsbereiche:

> U-Bahn-Haltestelle – Quartiersplatz – Max-Langstraße

> Unterführung – Jugendhaus/Kita – Max-Lang-Straße

> Längsschnitt Pausengärten (Nord und Süd)

(Schnittführung siehe Anlage 01 Lageplan, die Schnittführung kann

entwurfsabhängig angepasst werden)

4. konzeptionelle Aussagen und erläuternde Skizzen

zur entwurfsleitenden Idee und zu den Nutzungsmöglichkeiten der

freiraumplanerischen Anlagen, Nutzbarkeit des öffentlichen Raums und

Parkierung

A.9.2 Städtebaulicher Ideenteil

1. Lageplan M 1:500

(Darstellung der Baukörper als Dachaufsicht mit Geschosszahl,

Erschließung, Parkierung) im Lageplan der Freiraumplanung.

2. Grundrisse M 1:500

Schematische Darstellung der Grundrisse des Jugendhauses und der

Kindertagestätte. Berücksichtigung der Raumprogramme und der

Planungshinweise.

> EG-Grundrisse mit Hauszugängen und Anschlüssen der Freianlagen

> UG-Grundriss, ggfs. Lage Heizzentrale

> Obergeschossgrundrisse

3. Schnitte und Ansichten M 1:500

Darstellung der Schnitte mit Geländeanschlüssen und Höhenangaben.

Schematische Ansichten.

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A.9.3 Allgemeine Leistungen

1. Modell im Maßstab 1:500, als Massenmodell auf vorgegebenem

Umgebungsmodell.

2. zwei perspektivische Darstellungen zur Verdeutlichung der freiraumplanerischen Idee

des Platzes und der städtebaulichen Einbindung des Jugendhauses und der

Kindertagestätte. Max. Format DIN A3. Fotorealistische Darstellungen sind nicht

zulässig und werden abgedeckt.

3. Es ist das Planformat DIN A0, stehend zu verwenden. Die Anzahl der Pläne ist auf

5 zu begrenzen.

4. Erläuterungen Die Erläuterungen in Form von Texten und Skizzen auf den Plänen.

Separate Erläuterungsberichte max. 2 Seiten DIN A4.

5. Ein Satz Verkleinerungen, bzw. Ausdrucke der eingereichten Pläne auf DIN A3.

6. Oben genannte Unterlagen im Format PDF (wenn möglich vektorisiert) mit einer

Auflösung von 300 dpi (bezogen auf die Originalgröße) und im Format DWG und/ oder

VWX (Vectorworks 2014).

7. Verfassererklärung gemäß Anlage in einem mit der Kennzahl versehenen

undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag, bezeichnet als „Verfassererklärung“.

Bei Einreichung der Arbeit haben die Teilnehmer in der Verfassererklärung ihre Anschrift,

Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner anzugeben, Partnerschaften und

Arbeitsgemeinschaften, außerdem den bevollmächtigten Vertreter.

Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und durch

eine Kopie seines Befähigungsnachweises zu belegen.

8. Kennzeichnung der eingereichten Unterlagen

Die einzureichende Arbeit ist in allen Teilen an der rechten oberen Ecke durch eine

Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu

kennzeichnen.

9. Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen.

10. Für die öffentliche Ausstellung wird eine Karte DIN A5 mit den Namen aller

Verfasserinnen und Verfasser und aller Beteiligten mit der Büroanschrift und der

Telefonnummer verlangt. (diese Karte ist der Verfassererklärung in einem anonymen

Umschlag beizulegen)

Zusätzliche Leistungen, die über die beschriebenen, geforderten Wettbewerbsleistungen

hinausgehen, werden nicht gewertet.

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A.10 Beurteilungskriterien

- Qualität des freiräumlichen Konzeptes

- Städtebauliche Qualität - Funktionale und gestalterische Qualität der einzelnen Nutzungsbereiche

- Langfristige Tragfähigkeit der Konzeption (Nachhaltigkeit)

- Wirtschaftlichkeit / Folgekosten

- Ökologische Qualität

Die Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der oben genannten

Kriterien. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wider.

A.11 Termine

Preisrichtervorbesprechung 14.11.2016, um 10.00 Uhr

Verfahrenseinleitung 30.11.2016 Die öffentliche Bekanntmachung fand am 30.11.2016

im EU-Amtsblatt statt.

Bereitstellung der 02.12.2016 Auslobungsunterlagen Die Auslobungsunterlagen können ab dem

02.12.2016 auf der Homepage des

Verfahrensbetreuers unter

www.kohlergrohe.de/downloadoffen

heruntergeladen werden.

Rückfragen 12.12.2016 (Posteingang)

Rückfragen können bis zum 12.12.2016 per Mail an

den Verfahrensbetreuer gerichtet werden. Sie werden

bis zum 19.12.2016 von der Ausloberin, bzw. einem

bevollmächtigten Vertreter – und soweit inhaltliche

Fragen auftreten, unter Hinzuziehung von

Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Die

Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der

Auslobung.

Abgabe Pläne 10.03.2017, 16:00 Uhr Es gilt der Eingang der Unterlagen im Büro,

nicht das Versanddatum! „Submissionstermin“

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Postadresse Pläne:

kohler grohe architekten

Julius-Hölder-Straße 26

70597 Stuttgart

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die

Anschrift des Empfängers einzusetzen.

Abgabe Modell Montag, den 24.03.2017, spätestens 16:00 Uhr

Es gilt der Eingang des Modells,

nicht das Versanddatum! „Submissionstermin“ Die Modelle sollen in der gelieferten

Verpackung eingereicht werden!

Stadt Leinfelden-Echterdingen

Amt für Umwelt Grünflächen und Tiefbau

Zimmer NO 105

Bernhäuser Straße 13

70771 Leinfelden-Echterdingen

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die

Anschrift des Empfängers einzusetzen.

Preisgerichtssitzung 28.04.2017

Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 28.04.2017.

Benachrichtigung 28.04.2017 Die Preisträger werden kurzfristig telefonisch

benachrichtigt. Benachrichtigung aller Teilnehmer und

Versand des Protokolls per Mail bis 02.05.2017.

A.12 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten

Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die

- termingerecht eingegangen sind,

- den formalen Ausschreibungsbedingungen entsprechen,

- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

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A.13 Prämierung

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 56.000 € (inkl. MwSt.) zur

Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der aktuellen HOAI ermittelt.

Es werden folgende Preise ausgelobt:

1. Preis 22.000 €

2. Preis 14.000 €

3. Preis 9.000 €

2-3 Anerkennungen 11.000 €

Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die

Anzahl der Preise verändern.

A.14 Abschluss des Verfahrens

Ergebnis

Die Ausloberin teilt den Teilnehmern das Ergebnis des Verfahrens unverzüglich mit und macht

es sobald wie möglich öffentlich bekannt.

Ausstellung Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt.

Die genauen Daten zu Dauer und Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben.

Rückgabe der Arbeiten Die Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten

werden Eigentum der Ausloberin.

Nicht prämierte Arbeiten können bis zu zwei Wochen nach dem Ausstellungsende abgeholt

werden. Planunterlagen und Modelle, die nach Ablauf der Frist nicht abgeholt wurden, werden

nicht weiter aufbewahrt.

Nachprüfung Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung

vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabekammer wenden, nachdem fristgerecht bei der

Ausloberin Einspruch eingelegt wurde:

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe

Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 926-4049, -4065, -3112

Telefax: 0721 926-3985

Email: [email protected]

Internet: http://www.rp-karlsruhe.de/

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A.15 Weitere Bearbeitung und Nutzung

Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2)

RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger für den Realisierungsteil die weitere

Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen

Ausführungsplanung übertragen. Mit den Ideenteilen ist kein Auftragsversprechen verbunden,

allerdings bemüht sich die Ausloberin die Preisträger bei nachfolgenden Verfahren zu beteiligen.

Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträgern über den Auftrag

verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt

festgelegt:

Auftrags-Kriterium Gewichtung Bewertung

in Punkten 1 – 5 Punkte

Wettbewerbsergebnis: 50 50 – 250

Weiterentwicklungsfähigkeit des 30 30 – 150

Wettbewerbsergebnisses, Nachhaltigkeit,

Wirtschaftlichkeit:

Leistungsfähigkeit des Projektteams: 15 15 – 75

Honorar: 5 5 – 25

Summe 100 100 – 500

Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen

der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der

Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung

zugrunde gelegt wird.

A.15.1 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die

weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

A.15.2 Nutzung

Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch die

RPW §8 (3) geregelt.

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B. Wettbewerbsaufgabe

B.1 Ausgangssituation

B.1.1 Die Stadt Leinfelden-Echterdingen

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen liegt in Baden-Württemberg und ist einer der begehrtesten

Wirtschaftsstandorte in der Region Stuttgart. Die aktuelle Einwohnerzahl beträgt ca. 39.000

Einwohner. Fast zwei Drittel der Markungsfläche sind Waldgebiete oder werden

landwirtschaftlich genutzt – einleuchtend, dass sich Leinfelden-Echterdingen als grüne

Alternative zur Großstadt präsentiert. Mit dem Manfred-Rommel-Flughafen, der Landesmesse

Stuttgart und ihrer herausragenden kommunalen Infrastruktur ist die Große Kreisstadt für

Unternehmen und Gewerbetreibende ein äußerst attraktiver Anziehungspunkt. Die ansässigen

Hotels verzeichnen bis zu 25.000 Übernachtungen pro Monat. Unternehmen unterschiedlichster

Branchen, teils mit internationaler Bedeutung, prägen die Wirtschaftsstruktur und bieten mehr

als 32.000 Arbeitsplätze (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte), davon ca. 24.000

Einpendler. Die Gewerbegebiete sind überwiegend von den Wohngebieten getrennt. Die

Stadtverwaltung macht sich mit ihren vielfältigen Services und Programmen für eine aktive

Wirtschaftsförderung stark und sorgt für optimale Rahmenbedingungen unternehmerischen

Handelns.

B.1.2 Städtebauliche Entwicklung

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Stadtteils Leinfelden. Das Plangebiet grenzt im

Norden an das bestehende Gewerbegebiet Leinfelden an, im Osten an landwirtschaftliche

Flächen, im Süden und Westen an die S-Bahnstrecke von Flughafen / Messe nach Stuttgart.

Der Geltungsbereich des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan "Schelmenäcker/

Erweiterung Quartier I“ (25-13) umfasst die Grundstücke südlich des Gewerbegebietes

Leinfelden, zwischen der Kohlhammerstraße, der geplanten Nord-Süd-Straße im Osten sowie

der S-Bahn-Strecke im Süden und Westen. Das Plangebiet hat eine Flächengröße von ca. 11,8

ha. Ein großer Teil des Plangebiets liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Westlich

der Max-Lang-Straße“. Anlass und Ziel der Planung sind die Arrondierung des

Gewerbegebietes durch bauliche und landschaftliche Ausformungen nach Süden und die

Verlegung der Max-Lang-Straße als Voraussetzung für eine Fortführung der Trasse der

Stadtbahnlinie U 5 nach Echterdingen. Das Plangebiet gliedert sich in drei Bänder

unterschiedlicher Nutzungs- und Baustruktur. Der nördliche Baustreifen bietet den dort

ansässigen Firmen und neuen Gewerbebetrieben bauliche Entwicklungs- bzw.

Erweiterungsmöglichkeiten. In der Mitte ist ein Band mit gemischten Nutzungen vorgesehen.

Der südliche Streifen hingegen wird mit einem Wegesystem als Übergang zum freien

Landschaftsraum gestaltet. Parallel zum Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker/

Erweiterung Quartier“ wurde der Flächennutzungsplan 2020 in einem Teilbereich (1.

Teiländerung) geändert (siehe Anlage 6). Der Bebauungsplan ist am 10.07.2015 in Kraft

getreten. Die Stadt profitiert nach wie vor von der hohen und weiterhin steigenden Zahl an

Arbeitsplätzen in der Region. Daraus resultiert u.a. auch die hohe Wohnraumnachfrage in

Leinfelden-Echterdingen. Den Arbeitnehmern Wohngrundstücke bzw. Wohnraum bieten zu

können, liegt grundsätzlich im Interesse der Stadt. Vor diesem Hintergrund soll ein Teilbereich

des rechtskräftigen Bebauungsplans „Schelmenäcker/ Erweiterung Quartier I“ (25-13) geändert

werden (siehe Anlagen 3 und 5). Vor allem im Bereich der Mischgebietsflächen südlich der

neuen Max-Lang-Straße sieht die Verwaltung Potentiale zur höheren baulichen Ausnutzung,

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insbesondere auch mit Blick auf den dringend benötigten „bezahlbaren“ Wohnraum. Die

effektive Ausnutzung bestehender und neuer verkehrlicher Infrastruktur ist hier darüber hinaus

das Ziel. Der Landschaftsplan stellt den größeren Zusammenhang der Freiflächen dar (siehe

Anlage 6).

B.2 Allgemeine Rahmenbedingungen

B.2.1 Wettbewerbsgebiet

Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 3,0 ha und liegt am östlichen Rand des

Stadtteils Leinfelden. Das Plangebiet grenzt im Norden an das bestehende Gewerbegebiet

Leinfelden an, im Osten an landwirtschaftliche Flächen, im Süden und Westen an die S-

Bahnstrecke (B5) von Flughafen / Messe nach Stuttgart, voraussichtlich ab 2023 ergänzend

auch die ICE-Strecke an den Fernbahnhof Stuttgart 21 und der Regionalexpress.

Topographie

Der Geltungsbereich Schelmenäcker Süd fällt von Westen nach Osten um ca. einen Meter. Von

Norden nach Süden ist die Höhenlage geprägt durch die neue Max-Lang-Straße, die teilweise

deutlich über dem Wettbewerbsgrundstück liegt. Südlich und westlich grenzt der höher

gelegene Bahndamm an, der ca. 2 Meter über der Straße liegt. Die bestehende Unterführung

der S-Bahn liegt ungefähr an der Schnittstelle des Platzes und der neuen Fläche für

Gemeinbedarf (Jugendhaus und Kita). Der Höhenunterschied zwischen Unterführung und Max-

Lang-Straße beträgt ca. 1,0 m, zwischen Unterführung und OK Bahnsteig ca. 3,50 m.

Eigentumsverhältnisse

Alle Flächen des Wettbewerbsgebietes sind im Eigentum der Stadt, mit Ausnahme des südlich

gelegenen Flurstücks 93, das der Bahn gehört und als Ausgleichsfläche dient. Dieses

Grundstück kann nicht bebaut werden. Da das Wettbewerbsgebiet ein Teilgebiet des

Sanierungsgebiets „Westlich der Max-Lang-Straße“ ist, gelten die besonderen Bestimmungen

des Sanierungsrechts.

Abb. 1: Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets (Anlage1)

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B.2.2 Baurechtliche Rahmenbedingungen

Für das Planungsgebiet ist der Bebauungsplan „Schelmenäcker Änderung Süd“ in

Vorbereitung. Die Bearbeitungsbereiche des Wettbewerbs, mit dem Quartiersplatz, der Fläche

für Gemeinbedarf, den Pausengärten, dem öffentlichen Erschließungsbereich und den

Streuobstwiesen sind darin bereits festgelegt.

Abb. 2: Entwurfsstand Bebauungsplan (Anlage 3)

Für Gemeinbedarfsfläche ist kein Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.

Die Fläche für Gemeinbedarf stellt auch die Fläche für den städtebaulichen Ideenteil dar.

B.2.3 Bauliche Struktur

B.2.3.1 Gewerbegebiet

Das nördlich angrenzende Gewerbegebiet ist derzeit in Entwicklung. Ansässige Firmen planen

Erweiterungen, neue Firmen möchten sich ansiedeln. Im Bebauungsplan (siehe Anlage 03) ist

das Maß der baulichen Nutzung geregelt. Durch das neue Erschließungskonzept sind EFH-

Höhen definiert. Die Höhen der baulichen Anlagen sind auf 18-21 Meter begrenzt.

Stiftung Fröhlich Erweiterungsbau

Die Stiftung Fröhlich plant derzeit einen Erweiterungsbau ihres Stiftungsgebäudes, in dem sich

eine Kunstsammlung von herausragender Qualität befindet (siehe Anlage 08). Dieser

Erweiterungsbau grenzt unmittelbar an die im Wettbewerb zu planenden Pausengärten an. Zu

beachten ist die dort geplante Höhenlage der Freianlagen, die ca. 1,50 Meter unter dem Niveau

der Max-Lang-Straße liegt.

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B.2.3.2 Wohnbebauung

Südlich der neuen Max-Lang-Straße soll ein lebendiges, gemischtes Wohnquartier mit

Dienstleistungen und anderen wohnverträglichen Nutzungen sowie sozialem und bezahlbarem

Wohnungsbau entstehen (Anlage 5). Ziel der Stadt ist es darüber hinaus, die bauliche

Ausnutzung der städtischen Grundstücke für eine Wohnbebauung zu erhöhen, um der in der

Stadt Leinfelden-Echterdingen bestehenden Wohnungsknappheit entgegenzuwirken.

Der zugrunde liegende Entwurfsgedanke ist, die Bebauung im Mischgebiet nach Süden durch

einzelne Punkthochhäuser aufzulockern. Die begrünten Innenhöfe ermöglichen eine

Verzahnung mit dem südlich angrenzenden Grünraum. Der Straßenraum bleibt städtebaulich

durch die Blockrandbebauung gefasst. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wird die

höhere Dichte durch Erhöhung der Geschossflächenzahl sowie durch die Anzahl der geplanten

Geschosse erreicht.

In der Folge entstehen drei Quartiere, die im Norden durch vier – bis fünfgeschossige

straßenbegleitende sowie winkelförmig angelegte Baukörper gefasst werden. Im Süden lockert

die Bebauung auf und es werden vier siebengeschossige Punkthäuser geplant. Innerhalb dieser

vorgesehenen Bebauung entstehen lärmgeschützte Hof- Innenraumsituationen, die von den

Bewohnern als Hofflächen sowie Gartenflächen genutzt werden können. Die Außenräume

sollen sich in ihrer Öffentlichkeit, bzw. Privatheit abstufen. Eine öffentliche Durchwegung durch

die Quartiere soll die Max-Lang-Straße mit dem südlich gelegenen Fuß- und Radweg verbinden.

Die baurechtlich notwendigen Stellplätze sind in den 3 getrennten Tiefgaragen vorgesehen. Die

geplanten Tiefgaragen können von der Max-Lang-Straße angefahren werden.

B.2.4 Erschließungskonzept

B.2.4.1 Verkehr

Die Haupterschließung für das gesamte Gewerbegebiet von Leinfelden ist die Max-Lang-

Straße. Zur quartiersweisen Erschließung gehen von hier kammartig die Maybachstraße, die

Benzstraße, die Daimlerstraße, die Ernst-Mey-Straße sowie die Kohlhammerstraße ab. Die

neue Max-Lang-Straße ist nun der südlichste Erschließungsstich und erschließt sowohl das

nördlich angrenzende Gewerbegebiet, als auch das südliche Mischgebiet mit der

Wohnbebauung, den Gemeinbedarfsflächen sowie dem neuen Quartiersplatz. Ergänzend ist

eine Osttangente am Gewerbegebiet geplant, welche in Nord-Süd-Richtung von der Max-Lang-

Straße bis zur Maybach-Straße verläuft.

B.2.4.2 Fuß- und Radwegenetz

Die Vernetzung der Hauptfuß- und Radwegverbindungen erfolgt am südlichen Rand des neuen

Quartiersplatzes durch die bestehende Unterführung auf die Markomannenstraße.

Von Osten ist eine Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Wohnbebauung über den

Quartiersplatz nach Norden geplant. Parallel zu den Pausengärten findet eine Durchwegung

des Gebietes in Nord-Süd-Richtung statt.

Der neue Quartiersplatz ist sowohl an die Unterführung als auch an die Max-Lang-Straße

angebunden. Die neue U5-Haltestelle kann sowohl über eine Treppenanlage von der

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Unterführung aus, als auch über einen behindertengerechten Zugang am westlichen Ende des

Quartiersplatzes erreicht werden.

Die Nutzer der neuen Kindertagestätte werden sowohl über die Max-Lang-Straße als auch über

die Unterführung kommen.

B.2.5 U-Bahn

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) plant, die Linie U5 bis zum neuen Quartiersplatz zu

verlängern und dort die Haltestelle Markomannenstraße einzurichten. Die hierfür erforderliche

Fläche ist im Lageplan bereits berücksichtigt. Der Zugang zum geplanten Mittelbahnsteig erfolgt

über den nördlichen Z-Überweg und den Treppenaufgang aus der Unterführung. Die

Fußgängerunterführung muss verlängert werden. Die Gestaltung der Eingangssituation zur

Unterführung ist noch nicht angedacht und soll im Wettbewerb geplant werden.

Die SSB plant auf dem Mittelbahnsteig einen überdachten Wartebereich. Da diese

Überdachung vom Platz aus gut einsehbar ist und damit die westliche Platzansicht mit prägt,

möchte die Ausloberin über den bisher geplanten Standard hinaus (siehe Anlage 11), in

Abstimmung mit der SSB eine qualitativ hochwertige Überdachung realisieren. Diese soll nach

dem Wettbewerb mit dem Preisträger weiter ausgearbeitet werden.

Im Wettbewerb soll die Überdachung in den Plänen und im Modell dargestellt werden. Für die

Überdachung gelten folgende Vorgaben:

- Lichte Höhe über dem Bahnsteig: 2,50 m

- Breite von der Gleisachse bis zur Außenkante der Überdachung: 1,60 m

- die Länge kann beliebig gewählt werden / z.Zt. vorgesehen Standardlänge = 12 m für einen

40 m Bahnsteig

- Ausstattung: Sitzgelegenheiten, Fahrkartenautomat, Fahrplan, Beleuchtung

B.2.6 Bahngrundstück

Die Ausgleichsfläche der DB, auf dem Grundstück Flst. 93 kann nicht überbaut werden. Im

Sinne einer durchgehenden Planung wurde es in das Wettbewerbsgrundstück aufgenommen.

Inwiefern die auf diesem Grundstück vorgeschlagenen landschaftsplanerischen Maßnahmen

auf diesem Grundstück umgesetzt werden können, kann erst nach dem Wettbewerb

abgestimmt werden. Das Konzept sollte deshalb sowohl mit als auch ohne dieses Grundstück

umsetzbar sein.

B.2.7 Infrastruktur

RÜB

Im nördlichen Teil der Pausengärten befindet sich ein Regenüberlaufbecken (RÜB), das in der

Planung berücksichtigt werden muss. Die Anfahrbarkeit des RÜB mit Reinigungsfahrzeugen

etc. über befestigte Wege muss gewährleistet sein (Befahrbarkeit mit SLW30 Fahrzeugen). Die

statische Berechnung legt eine Deckenauflast von 24 cm Asphalt und die Befahrbarkeit mit

SLW30 Fahrzeugen zugrunde. An der Überdeckung kann somit faktisch nichts geändert

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werden, da z.B. bei einer Überdeckung von 50 cm die Befahrbarkeit auf 12 t reduziert werden

müsste, was betrieblich nicht möglich ist. Die einzuhaltende Geländehöhe über dem RÜB ist

421,80 m ü.NN.

Nicht bebaubarer Leitungsbereich

Unter dem Fuß- und Radweg zwischen den Pausengärten und dem neuen Wohngebiet

befinden sich in Nord-Süd-Richtung wichtige und nicht veränderbare Leitungen. Dieser

Leitungsbereich ist in der Planung entsprechend zu berücksichtigen.

Nahwärmenetz / Heizungszentrale

Das Wohngebiet, das Jugendhaus und die Kindertagesstätte sollen aus ökologischen Gründen

zukünftig über ein Nahwärmenetz versorgt werden. Die dafür notwendige Heizungszentrale ist

im Wettbewerbsgebiet unterzubringen. Die Stadtwerke gehen in diesem Zusammenhang von

einem Blockheizkraftwerk aus, das durch einen Gaskessel ergänzt wird.

Als Standort kommen die südlichen Pausengärten, aber auch eine Integration in das

Jugendhaus oder die Kita in Frage. Die zu berücksichtigenden Abmessungen der

Heizungszentrale können der Anlage 09 entnommen werden.

Ziel ist, dass eine Anfahrbarkeit der Heizzentrale in unmittelbarer Nähe erfolgen kann. Zur

Andienung der Zentrale mit möglicherweise schwerem Gerät oder großen Komponenten, sollte

bei Unterbringung im Untergeschoss ein Lichtschacht von 3,0 x 3,0 m vorgesehen werden. In

der Nähe des Lichtschachtes sollte die Aufstellung eines Autokranes möglich sein (kann auch

der Straßenraum sein). Sinnvoll ist in jedem Fall die Einrichtung einer Stellfläche für einen 3,5-

Tonner, die ausschließlich der Heizzentrale zugewiesen ist.

B.2.8 Lärmemissionen

Aufgrund der Vielzahl bereits bzw. künftig potenziell vorhandener Geräuschquellen um die

Gemeinbedarfsfläche wurde vom Büro PLANUNG + UMWELT Planungsbüro Prof. Dr. Koch

eine schalltechnische Stellungnahme erstellt (siehe Anlage 10).

Die Gemeinbedarfsfläche wird sowohl durch den Straßenverkehr, als auch durch die

Bahnstrecke belastet. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sind

während des Beurteilungszeitraums Tag durch das Gewerbegebiet nicht zu erwarten.

Gegen die Schallimmissionen durch den Straßenverkehr und durch den Schienenverkehr sind

Schallschutzmaßnahmen notwendig. Die Gebäude des Jugendhauses und der

Kindertagesstätte sollten zur Abschirmung des Straßenlärms in den Freianlagen möglichst im

nördlichen Teil der Gemeinbedarfsfläche geplant werden. Schutzbedürftige Räume, die dem

ständigen Aufenthalt gewidmet sind (Schlafräume der Kindertagesstätte oder z.B. der

Hausaufgabenbetreuung im Jugendhaus), sollen möglichst zur lärmabgewandten Seite

orientiert werden.

Entlang der Südseite des Jugendhauses bzw. der Kita sollte eine Lärmschutzwand oder ein

Wall (bzw. eine Kombination) errichtet werden, um die Schallimmissionen durch den

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Schienenverkehr zu reduzieren. Weiterhin besteht hierdurch ein Schutz gegenüber den

geplanten teils schallintensiven Außennutzungen auf der Gemeinbedarfsfläche.

Schallschutzwände gegenüber dem Schienenverkehr sollten nach Möglichkeit als

adsorbierende Wände geplant werden, da sich der Schallpegel zwischen Zug und einer

reflektierenden Wand „hochschaukeln“ kann. Die Darstellung in der schalltechnischen

Stellungnahme ist rein schematisch zu verstehen.

Darüber hinaus können auch Spielgeräte (z.B. Kletterwände etc.) so angeordnet werden, dass

für den Außenbereich ein zusätzlicher Schallschutz entsteht. Da der Betrieb des Jugendhaues

selbst schallintensiv werden kann, wird empfohlen, das Jugendhaus im westlichen Bereich der

Gemeinbedarfsfläche anzusiedeln und so einen größeren Abstand zur Wohnbebauung im

Osten zu schaffen.

Abb. 3: Schalltechnische Stellungnahme (siehe Anlage 10)

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B.3 Aufgabenstellung

B.3.1 Allgemeine Ziele

Aus dem offenen freiraumplanerischen Wettbewerb erwartet die Stadt Leinfelden-Echterdingen

Ideen und Konzepte zur inhaltlichen, funktionalen und gestalterischen Freiraumplanung

folgender Bereiche:

- Quartiersplatz

- Freianlagen des Jugendhauses

- Freianlagen der Kindertagesstätte

- Pausengärten für das angrenzende Gewerbegebiet

- öffentliche Grünzone mit Fuß- und Radweg südlich der Wohnbebauung (Ideenteil)

- Ausgleichsmaßnahmen / Streuobstwiese (Ideenteil)

In dem städtebaulichen Ideenteil soll ein Konzept für eine Kindertagesstätte sowie ein

Jugendhaus geplant werden.

Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitativ überzeugende und funktional tragfähige Entwürfe zur

Freiraumgestaltung der verschiedenen Bereiche und in Kombination mit dem städtebaulichen

Ideenteil ein funktionierendes Gesamtkonzept für das Gebiet zu erarbeiten.

B.3.2 Planungsbereiche Freianlagen

B.3.2.1 Quartiersplatz (Realisierungsteil)

Der neue Quartiersplatz befindet sich im Westen des Wettbewerbsgebietes und stellt den

Auftakt zum neuen Stadtquartier dar. Gleichzeitig ist er eine Verbindung zwischen der geplanten

Haltestelle U5 und der neuen Max-Lang-Straße und soll in das Fuß- und Radwegenetz

eingebunden werden.

Abb. 4: Wettbewerbsgebiet mit Planungsbereichen (Anlage 1)

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Der Quartiersplatz soll so gestaltet werden, dass er eine urbane Aufenthaltsqualität schafft und

auch für Feste, wie z.B. das Krautfest als Platz genutzt werden kann. Die angrenzende

Bebauung der Gemeinbedarfsfläche mit dem Jugendhaus und der Kindertagesstätte soll in die

Gestaltung eingebunden werden. Die Ränder und Übergänge sollen definiert werden.

Die Einbindung in die Topographie ist ein wichtiges Thema. Einerseits fällt das Gelände von der

Max-Lang-Straße zur Unterführung,1 andererseits grenzt südwestlich der Gleiskörper der U5

und der Bahn an den Quartiersplatz an. Östlich grenzt das Grundstück für Gemeinbedarf an,

auf dem eine Kindertagestätte und ein Jugendhaus geplant und in das Gelände integriert

werden sollen.

Der Quartiersplatz wird einerseits von Norden, von der Max-Lang-Straße erschlossen. Dort liegt

auch eine Anbindung an die Haltestelle U5. Andererseits schließt die bestehende Unterführung,

die im Zuge der veränderten Bahnführung verbreitert werden muss, südlich an. Diese

Unterführung stellt eine wichtige Verbindung des neuen Stadtquartiers zur Ortsmitte Leinfelden

mit den Einrichtungen des täglichen Bedarfs dar. Sie spielt auch für die Erschließung der Kita

eine wichtige Rolle. Aus der Unterführung soll zukünftig die neue Haltestelle der U5 über eine

Treppenanlage auf den Mittelbahnsteig erfolgen.

Die Bahnsteigüberdachung soll entsprechend den Hinweisen unter B.2.5 in die Pläne

aufgenommen werden. Ein Gestaltungsvorschlag im vorgegebenen Maßstab (1:500, bzw.

1:200) kann gemacht werden.

Auf dem Quartiersplatz sollen Stellplätze für 40 Fahrräder (20 Bügel) geplant werden. Diese

sollten von der Haltestelle (U5) aus gut erreichbar sein.

Insgesamt wird eine qualitätsvolle Gestaltung des neuen Quartiersplatzes erwartet, die auch

die funktionalen Anforderungen, die Einbindung der Topografie und der neuen Nutzungen

gewährleistet.

B.3.2.2 Freianlagen des Jugendhauses (Realisierungsteil)

Für die Ermittlung der Anforderungen an die Freianlagen des Jugendhauses wurde ein

Workshop mit den Jugendlichen durchgeführt. Im Nachgang haben sich die Jugendlichen

vertieft mit dem Thema Skater- und Parkour-Anlage auseinandergesetzt (siehe Anlage 4).

Diese Anlage wünschen sich die Jugendlichen als Hauptbestandteile ihrer Freianlagen. Ein

hoher Gebrauchswert sowie die Gewährleistung einer vielseitigen Nutzung haben bei ihrem

Vorschlag zur Gestaltung dieser Elemente eine große Rolle gespielt. Die ausgewählten

Elemente beinhalten unterschiedliche Schwierigkeitsstufen. Sie sind somit für Anfänger/-innen

geeignet und bieten ebenso genügend Attraktivität für Fortgeschrittene. Weitere Kriterien ihrer

Überlegungen waren, dass die Anlagen für verschiedene Nutzergruppen geeignet sein sollen.

Die Elemente der Skater-Anlagen sind so gewählt, dass es neben der Nutzung mit Skateboards

ebenso möglich ist, die Anlage mit BMX-Rädern sowie mit Cityrollern zu befahren. Die Parkour-

Anlage sollte genügend Raum bieten, dass unterschiedliche Hindernisse so angeordnet werden

können, dass es möglich ist, diese auf verschiedenen Wegen durch Springen und Balancieren

kreativ und effizient zu überwinden. Die mögliche Anzahl der Skater-Elemente ist von den

Verfassern zu prüfen.

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Der Schallschutz des südlich gelegenen Wohngebietes gegen die Emissionen der geplanten

Skater-Anlage und der Schallschutz gegen den Bahnlärm kann voraussichtlich durch eine

Schallschutzwand gelöst werden. Dies soll aber im Verfahren nochmals im Detail betrachtet

werden.

Die Freianlagen des Jugendhauses sollen auch Rückzugsorte für Jugendliche bieten.

Gleichzeitig möchten sich die Jugendlichen nicht abschotten, sondern auch eine niedere

Schwelle für andere Jugendliche aus dem Quartier bieten. Man soll sich also auch im

Vorbeigehen eingeladen fühlen, an den Aktivitäten teilzunehmen. Sinnvoll erscheint es auch,

die Bereiche der Freianlagen so zu differenzieren, dass es Räume für unterschiedliche Gruppen

und Aktivitäten gibt.

Das Außengelände wird regelmäßig und intensiv von Jugendlichen genutzt. Hierbei spielt ein

jugendgerechtes und in der Größe angemessenes Außengelände eine große Rolle. Dies trifft

sowohl auf Kooperationsangebote mit Schulen und Vereinen, Projekte und Ferienangebote zu,

als auch vor allem auf die alltäglichen Angebote des offenen Betriebes.

B.3.2.3 Freianlagen der Kindertagesstätte (Realisierungsteil)

Für alle Altersgruppen sind geeignet dimensionierte und orientierte Freianlagen mit separaten

Zugängen vorzusehen. Für die unterschiedlichen Anforderungen der Gruppen mit Kindern unter

3 Jahren und über 3 Jahren sind entsprechend geeignete Freibereiche vorzuschlagen. Ein

ausreichender Sonnenschutz ist anzudenken. Die Zugangssituation zur Kita soll offen und

einladend wirken und sowohl dem funktionalen Aspekt des Bringens und Holens, als auch den

Sicherheitsaspekten Rechnung tragen.

Die Freibereiche der Kindertagesstätte können, sofern notwendig und sinnvoll, auch mit

Teilbereichen auf der Fläche der Pausengärten (B.3.2.4) liegen. Der Verbesserung der

Freibereiche der Gemeinbedarfsnutzungen wird dadurch der Vorrang gegenüber der Größe der

Pausengärten gegeben.

Generell geht der KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) von

10 m² Freifläche pro Kind im Außenbereich aus. Dies wären bei 4 Kitagruppen à 25 Kinder

1.000 m² Fläche und bei 4 Kleinkindgruppen mit je 10 Kindern 400 m² Fläche. Die

Außenbereichsfläche darf auch reduziert ausfallen, wenn in erreichbarer Nähe Grünflächen

oder öffentliche Spielplätze erreichbar sind. Untergrenze ist 6 m² pro Kind.

B.3.2.4 Pausengärten (Realisierungsteil)

In der Mitte des Wettbewerbsgebietes befinden sich die sogenannten Pausengärten. Sie sind

eine Grünzone in Nord-Süd-Richtung, welche zum einen eine Verbindung des

Gewerbegebietes mit den südlichen Grünflächen darstellt und zum anderen eine

Aufenthaltsqualität bieten soll, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einlädt, hier ihre

Pausenzeit zu verbringen. Durch die Pausengärten führt eine öffentliche Wegeverbindung, die

im Norden auch eine Fortsetzung im Heiligenäckerweg findet. Bei der Planung der Flächen sind

die angrenzenden Nutzungen und die Topografie zu beachten. Insbesondere im nördlichen Teil

der Pausengärten stellt die Nachbarschaft zum Erweiterungsbau der Stiftung Fröhlich ein

Potenzial dar (siehe auch B.2.3.1).

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In nördlichen Bereich befindet sich ein unterirdisches Regenrückhaltebecken, das in der

Planung berücksichtigt werden muss (siehe auch B.2.7). Da die nördlichen Pausengärten an

die Max-Lang-Straße mit einer anderen Höhenlage anschließen, ergibt sich eine nach Norden

geneigte Fläche, die es im Verfahren zu gestalten gilt. Der im Lageplan dargestellte Weg im

Osten der südlichen Pausengärten muss erhalten bleiben, da sich hier eine große Anzahl

wichtiger Leitungen befindet, die nicht verlegt werden können. Die neue Heizzentrale für das

Nahwärmenetz kann in die Pausengärten oder in die Kindertagesstätte, bzw. Jugendhaus

integriert werden (siehe auch B.2.7 und Anlage 9).

Aufgabe ist es, diesen Pausengärten eine hohe Aufenthaltsqualität zu geben und diesen

Freibereich in das Gesamtkonzept der Freianlagen einzubinden. Eine intensive Nutzung dieses

Bereiches wird erwartet.

B.3.2.5 Öffentliche Grünzone (Ideenteil)

Südlich der Wohnbebauung befindet sich eine zu gestaltende öffentliche Grünzone mit einem

Fuß- und Radweg. Dieser Grünbereich stellt den Übergang von der Wohnbebauung zur

Streuobstwiese dar, die als Ausgleichsfläche benötigt wird. Gleichzeitig wird dieser Bereich

zukünftig intensiv von den Anwohnern des Wohngebietes genutzt und sollte entsprechend

gestaltet werden. Der Fuß- und Radweg stellt eine wichtige Anbindung an das übergeordnete

Radwegenetz in Ost-West-Richtung dar. Für den Fuß- und Radweg ist deshalb eine Breite von

4,00 m einzuplanen. Der Baumbestand soll dabei soweit möglich erhalten werden. Der

Gestaltungsvorschlag soll auch den wirtschaftlichen Unterhalt der Fläche berücksichtigen.

B.3.2.6 Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiese (Ideenteil)

Der Bebauungsplan setzt fest, dass die bestehenden Obstbäume auf der südlichen Fläche bis

hin zur Bahnlinie zu erhalten sind. Auf der heutigen landwirtschaftlichen Fläche im östlichen

Bereich ist auf ca. 11.000 m² eine neue Streuobstwiese zu entwickeln. Im Lageplan ist der vitale

Baumbestand dargestellt. Der Gestaltungsvorschlag soll auch den wirtschaftlichen Unterhalt

der Fläche berücksichtigen.

B.3.3 Städtebaulicher Ideenteil

Auf der Gemeinbedarfsfläche soll das Jugendhaus und eine Kindertagesstätte geplant werden.

Das bestehende Jugendhaus und der weitere Gebäudebestand an dieser Stelle sollen durch

einen Neubau ersetzt werden. Die sich dort befindende DLRG soll an einen anderen Standort

außerhalb des Gebiets verlegt werden.

Bei der Planung soll die städtebauliche Qualität genauso berücksichtigt werden wie die Qualität

der dazugehörigen Freianlagen und deren gegenseitige Wechselwirkung. Die unterschiedlichen

Nutzungsbereiche (Jugendhaus, Kita, Wohnen) sollen sich gegenseitig möglichst wenig

beeinträchtigen. Der Schallschutz zur Straße ist möglichst bereits durch die Anordnung der

Baukörper zu berücksichtigten.

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B.3.3.1 Jugendhaus

Das Jugendkulturzentrum AREAL ist eine der größeren Einrichtungen des Kreisjugendrings

Esslingen und zeichnet sich am Standort Leinfelden durch ein umfassendes Konzept der

offenen Jugendarbeit mit einer facettenreichen Angebotspalette aus. Freizeit-, Bildungs- und

Kulturangebote für unterschiedliche Zielgruppen mit einem breiten Altersspektrum,

verschiedene Angebote der Ferienbetreuung und zahlreiche stadtteil-, sowie

schulartübergreifende Kooperationen sind ein fester Bestandteil der Arbeit des

Jugendkulturzentrums. Das AREAL wird von Jugendlichen aus allen Stadtteilen Leinfelden-

Echterdingens besucht und ist die zentrale Jugendeinrichtung der Stadt.

Die Nutzungen sind im Einzelnen:

- Offener Treffpunkt für Kinder und Jugendliche

- Hauseigene regelmäßige Veranstaltungen wie Tanzkurse, Werk- und Bastelangebote

- Konzerte & Disco-Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl (Jugendliche)

- Veranstaltungen in Kooperation mit der Schule bspw. Berufsberatung

- Ferienprogramm mit größerer Besucherzahl

- Fremdvermietung der Räume oder von Equipment bspw. für Nachwuchsbands

- Fremdvermietung für private Veranstaltungen bspw. Kindergeburtstag

Das Haus soll multifunktional nutzbar sein, d.h. Parallelnutzungen sollen ohne gegenseitige

Störungen möglich sein. Vor dem Hintergrund der regelmäßig stattfindenden Ferienaktivitäten

sowie für im Haus stattfindende Konzerte ist es erforderlich, den Veranstaltungsraum zum Foyer

hin öffenbar zu gestalten. Andererseits sollen Veranstaltungen wie Tanzkurse o.ä. im

Veranstaltungsraum stattfinden können, ohne den Cafébetrieb zu stören.

Das Haus soll so erschlossen sein, dass es mit geringem oder ohne personellen Aufwand an

Dritte vergeben werden kann. Um Klassenveranstaltungen, Fremdvermietung bspw. für

Kindergeburtstagsfeiern in differenzierter Form zu ermöglichen, soll mindestens ein

Seminarraum mit WC, Küche und Café separat erschlossen werden können. Die Proberäume

sollen so erschlossen sein, dass sie auch ohne Personal genutzt werden können, ohne das

gesamte Haus offen zu halten, ggf. einschließlich WC-Nutzung.

Raumprogramm Jugendhaus (siehe auch Anlage 7)

Raum Fläche Anzahl Gesamtfläche Veranstaltungsraum 1 110 m2

Café / Foyer / offener Bereich 1 76 m2

Seminarraum / Gruppenraum 1 36 m2

Seminarraum / Gruppenraum 1 28 m2 Proberaum 1 1 25 m2 Proberaum 2 1 18 m2

Werkstatt 1 27 m2 Büro (4AP) 1 26 m2 Küche 1 20 m2 Getränkelager 1 11 m2 Lagerraum 1 20 m2 Sanitärräume (15 / 11 / 5 m2) 1 31 m2

Haustechnik / Putzraum 1 13 m2

Gesamt ohne Verkehrsfläche 441 m2

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Offener freiraumplanerischer Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen

Stand: 01.12.2016 kohler grohe architekten 28

B.3.3.2 Kindertagesstätte

Die neue Kindertagesstätte soll entsprechend einer Bedarfsberechnung mit einer 8-gruppigen

Betriebsführung geplant werden und soll im Anschluss an den Wettbewerb durch den

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) genehmigungsfähig

sein. Vorgesehen sind 4 Kleinkindgruppen und 4 Kindergartengruppen.

Ziel ist es, langfristig eine Offenheit für unterschiedliche Betriebsformen und pädagogische

Konzepte zu haben. Dies ist in der Planung durch entsprechend nutzungsneutrale Strukturen

zu berücksichtigen. Deshalb können die Flächen für die Gruppen- und Nebenraumbereiche

durchaus differenziert in Bezug auf die Raumgröße dargestellt werden. Die Schlafräume

dagegen müssen jedoch nach festen Vorgaben, von 1,5 m2 pro Kind, vorgesehen werden.

Raumprogramm Kindergarten (siehe auch Anlage 7)

Raum Fläche Anzahl Gesamtfläche Gruppenraum Kleinkind 40 4 160

Gruppenraum Großkind 50 5 200

Nebenraum 20 8 160

Schlafraum 15 8 120

Malraum 20 2 40

Büro Mitarbeiter 10 2 20

Personalraum 30 2 60

Personal-WC 5 2 10

Sanitärbereich 15 4 60

Materialraum 15 4 60

Kinderwagenraum 20 2 40

Mehrzweckraum 60 1 60

Bewegungsraum 60 1 60

Behinderten-WC 6 2 12

Umkleide Küche 10 1 10

Küche 30 1 30

Technik 20 1 20

Putz/ Waschraum 10 2 20

Lagerraum Außen 40 1 40

Essraum Kinder 30 2 60

Gesamt ohne Verkehrsfläche 1.242 m2

Der Eingangsbereich sollte sich großzügig zum Vorplatz und evtl. in den Gartenbereich öffnen

und einen einladenden und kommunikativen Charakter haben.

Am Eingangsbereich ist ein ausreichend großer Raum zum Unterstellen von Kinderwagen

vorzusehen. Dieser Kinderwagenabstellraum soll möglichst von außen aus zugänglich sein.

Die Garderoben sollen den einzelnen Gruppenbereichen, möglichst als eigene Raumbereiche,

zugeordnet werden.

Die Erschließung erhält bei einer mehrgeschossigen Entwicklung des Gebäudes eine

besondere Bedeutung. Wenn möglich sollten alle Räume vom Erschließungsbereich aus

zugänglich sein.

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Offener freiraumplanerischer Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen

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Jeweils ein Gruppenraum, Kleingruppenraum und Materialraum sollen eine funktionale

Einheit bilden. Sowohl funktionale Einheiten aus Gruppenraum, Kleingruppenraum und

Materialraum als auch (alters-) gruppenübergreifende Konzepte sollen sich im Gebäude

realisieren lassen.

Für je zwei Kindergartengruppen (pro Geschoss) soll eine pädagogische Küche in einem

Kleingruppenraum eingeplant werden.

Den Gruppenräumen können konzeptabhängig Terrassen als Außenbereiche zugeordnet

werden.

Die Schlafräume sind den entsprechenden Gruppen zuzuordnen. Die Schlafräume für

Kleinkinder müssen von den Gruppenräumen aus einsehbar und zugänglich sein.

Der Mehrzweckraum als zentraler Veranstaltungsraum ist möglichst im Erdgeschoss

anzuordnen und soll eine gute Verbindung zum Freibereich haben. Darüber hinaus wird die

Schaltbarkeit mit dem Foyer zu einer großen Aula gewünscht.

B.3.3.3 Ruhender Verkehr

Für die Kindertagesstätte und das Jugendhaus sind 20 baurechtlich erforderliche Stellplätze,

davon ein Behindertenstellplatz, in Verbindung mit der Vorfahrt/ Anlieferung Kita einzuplanen.

Aus wirtschaftlichen Gründen sind auch im Betrieb günstige Stellplätze vorzusehen.

Für die Kindertagesstätte und das Jugendhaus sind jeweils 40 Fahrradstellplätze (20 Bügel) an

geeigneter Stelle vorzusehen.

C. Anlagen 1 - 15

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