Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens ......Unternehmens –Spezielle Subject-to-tax...

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Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden Prof. Dr. Rainer Prokisch, Maastricht University* Maastricht University/ Provincie Limburg/ NEIMED /Zuyd Hogeschool/ Gemeente Maastricht / Euregio Maas-Rijn (EMR)

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Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden

Prof. Dr. Rainer Prokisch, Maastricht University*

Maastricht University/ Provincie Limburg/ NEIMED /Zuyd Hogeschool/ Gemeente Maastricht / Euregio Maas-Rijn

(EMR)

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* Diese Präsentation wurde nicht nur in Maastricht gefertigt,

sondern auch in Köln, Eupen und Großhau/Eifel.

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Einleitung

• DBA 2012: Anwendungsbeginn 2016

• Übergangsjahr

• unsichere Datenlage

• keine einheitlichen Definitionen (Grenzgänger, high-skilled workers, etc.)

• erhebliche Auswirkungen haben auch Änderungen des nationalen Rechts (30% Regelung (150km Grenze), Einführung der 90% Regelung, etc.)

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Wirkungen

• Finanzielle Auswirkungen

• Rechtliche Auswirkungen (Rechtssicherheit, etc.)

• Vereinfachung

• Beseitigung spezieller bekannter Probleme

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Unselbständige Arbeit (gewöhnliche Arbeitnehmer)

• Art. 10 Abs. 1 – 2a DBA 1959 – Arbeitsortprinzip – 183-Tage–Regel enthält

das Wort „vorübergehend“

– Bezug auf Kalenderjahr – Sonderregelung für

grenzüberschreitende Gewerbegebiete

• Art. 14 Abs. 1 – 3 DBA 2012 – Arbeitsortprinzip – 183-Tage-Regel an

OECD MA angepasst – Bezug auf 12-Monate-

Zeitraum – Sonderregelung wurde

beibehalten

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Grenzgänger • Schätzungen kommen auf bis zu 100.000 Grenzgänger

zwischen D und NL, aber wohl abnehmender Trend

• Aus nl Sicht: Grenzgängerproblematik (höhere Belastung im Vergleich mit lokaler Arbeit), z.B. – u.U. kein Abzug der Hyphothekenzinsen

– deutsche Familienbesteuerung

– aber auch: zwei Steuererklärungen, schwierige Aufteilungsfragen, unklare Definitionen (z.B. Arbeitgeberbegriff)

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Maßnahmen im neuen DBA

• Kompensationsregelung (Nr. XII Protokoll)

• Einbeziehung des Partners ohne deutsche Einkünfte in die Familienbesteuerung (Nr. XVI Abs. 1 Protokoll) („Splitting“ auch dann, wenn nur der in D arbeitende Partner die Voraussetzung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht erfüllt)

• Nicht berücksichtigt: andere familienabhängige Abzugsbeträge

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Unselbständige Arbeit (Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst)

• Art. 11 DBA 1959 – Art. 18 Abs. 1 DBA 2012

• Kassenstaatsprinzip

• Keine inhaltlichen Änderungen, nur Wortlautanpassungen

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Arbeit auf Schiffen und Luftfahrzeugen

• Art. 10 Abs. 3 DBA 1959

– Fiktion für Arbeitsausübung: Ort der Leitung des Unternehmens

– Spezielle Subject-to-tax Klausel

• Art. 14 Abs. 4 DBA 2012 – Änderung zur

Wohnsitzstaatbe-steuerung war beabsichtig

– aber: Änderung des Abkommens zurück zur bisherigen Regelung

– Allgemeine Subject-to-tax Klausel auf deutscher Seite

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Aufsichtsräte • Art. 9 Abs. 3 DBA

1959

– werden als selbständig Tätige betrachtet

– Besteuerung im Staat der Gesellschaft, für die der Aufsichtsrat tätig wird

• Art. 15 Abs. 1 DBA 2012

– neutral

– keine Änderung

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Geschäftsführer • ... DBA 1959

– werden wie Arbeitnehmer behandelt

– es kommt somit auf die Arbeitstage im Land es Arbeitgebers an

• Art. 15 Abs. 2 DBA 2012 – neutral

– Besteuerung im Staat der Gesellschaft

– „allgemeine Geschäftsleitung der Gesellschaft“

– Systematik verwirrend und zu Unsicherheiten führend

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Ruhegehälter und Renten

• Art. 12 Abs. 1 DBA 1959

– Besteuerung im Wohnsitzstaat

– gilt nicht für die gesetzliche Sozialversicherung

• Art. 17 DBA 2012 – Besteuerung im

Wohnsitzstaat und im Quellenstaat (Bruttobetrag höher als 15.000 €)

– Voraussetzung: Einzahlungen waren steuervergünstigt

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Auswirkungen • In D lebende Rentner mit nl Rente (etwa 5000) erfahren

wesentlich höhere Steuerbelastung (in Nl, Steuervorteile in D gehen ins Leere) – aber Übergangsregelung

• In NL lebende Rentner mit deutscher Rente sind – materiell – weniger betroffen

• Lücken – die Behandlung der steuerfreien Nettorenten in D wurde nicht

geregelt

– keine Vereinfachung hinsichtlich Steuerverfahren

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Pensionen • Art. 12 Abs. 2 DBA 1959

– Kassenstaatsprinzip

– gilt auch für deutsche Rente aus der Rentenversicherung

– AOW

– keine Ausnahme für Staatsangehörige des anderen Landes

• Art. 18 Abs. 2 DBA 2012

– Kassenstaatsprinzip

– Sozialversicherungsrente fällt nun unter Art. 17

– Ausnahme für Staatsangehörige des anderen Landes (ohne Quellensteuer)

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Studenten • Art. 18 DBA 1959

– Steuerbefreiung im Staat des Studiums, wenn Bezüge nicht aus diesem Staat stammen

– weiter Anwendungs-bereich: gilt auch für Auszubildende und Praktikanten

• Art. 20 DBA 2012

– unverändert

– unverändert

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Professoren und Lehrer

• Art. 17 DBA 1959

– Besteuerung bleibt beim Wohnsitzstaat trotz Lehrtätigkeit im anderen Land

– Begrenzung auf 2 Jahre

– erfasst nicht Personen, die Wohnsitz aufgeben

• Art. 19 DBA 2012

– Steuerbefreiung im Tätigkeitsstaat (wenn Zahlungen nicht aus diesem Staat stammen)

– Begrenzung auf 2 Jahre

– erfasst nicht Personen, die Wohnsitz aufgeben

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Schlussfolgerungen • Einige kleine Änderungen, die zu tatsächlichen

Verbesserungen führen

• Viele Probleme werden nicht angesprochen – Lastkraftfahrer

– Arbeitnehmerverleih

– Nachteile der beschränkten Steuerpflicht

– Pflicht zur Abgabe von 2 Steuererklärungen (Progressionsvorbehalt)

– Nachteile, die high-skilled workers haben, die in mehreren Ländern arbeiten

• Aufnahme von Geschäftsführern in Art. 15 DBA 2012 führt zu neuen Problemen und ändert substantiell nichts

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Schlussfolgerungen (cont.)

• Kompensationsregelung

– notwendig?

– aufwändiges und arbeitsintensives Verfahren

– rechtliche Unsicherheiten (z.B. Kindergeld, Qualifikation von Sozialversicherungsleistungen)