Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RV ......Theater, seit Jahrzehnten das...

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AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI: REISEVERANSTALTER: Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eG Neustadt 17 92237 Sulzbach-Rosenberg Frau Katja Fruth Telefon: 09661 8704-140 [email protected] WICHTIGE HINWEISE: Einreisebestimmungen: Zur Einreise nach Russland benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Reisedatum hi- naus gültig sein muss. Außerdem wird je ein Visum benötigt. Das Vi- sum für Russland wird vorab durch die RV Touristik beantragt. Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung eines Visums eine für Russland gültige Auslandskrankenversicherung notwendig ist. Jeder Reiseteil- nehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbe- stimmungen selbst verantwortlich. Gesundheit und Impfungen: Impfungen sind für Russland nicht vorgeschrieben. Vorsorge wird für Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und Polio empfohlen, sofern die letzte Auffrischungsimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.fit-for-travel.de. Klima: Im europäischen Teil Russlands kann der Frühling (Mai/Juni) und der Herbst (September/Oktober) teilweise relativ kühl sein. Die durch- schnittliche Tagestemperatur liegt bei ca. 14-22 Grad Celsius. Wir emp- fehlen Ihnen, Übergangskleidung und Regenschutz mitzunehmen und für die kühleren Morgen- und Abendstunden eine warme Jacke. Reiserücktritt: Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zu- rücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Per- son vom Gesamtpreis fällig: bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR; ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises; ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises; ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises; am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises. Zahlung des Reisepreises: Mit Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bitte beachten Sie: Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung (September 2017). Eine Nachbelas- tung eventueller Erhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlini- en müssen wir uns vorbehalten. Reisepreis pro Person: 1.590 EUR Einzelzimmerzuschlag: 200 EUR Visum: 90 EUR RV-Premium Reiseschutz: 36 EUR Mindestteilnehmerzahl 21 Personen* *) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Amalienstraße 9b – 11 80333 München www.rv-touristik.de RV-Stornoschutz: + Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbehalt bereits inklusive RV-Premium Reiseschutz für nur 36 EUR Aufzahlung: Voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt + Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz + Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekrankenversich- erung mit Notfall-Versicherung SORGENFREI REISEN RV-PREMIUM REISESCHUTZ FÜR NUR 36 EUR AUFZAHLUNG Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RV TOURISTIK GmbH III. ZAHLUNG DES REISEPREISES 1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertrags- schluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherun- gen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig. 2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen. 3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN 1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind die Reisenden berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzu- treten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- gen anderen Reise aus unserem Angebot verlangt werden, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Vermittler gegenüber erklärt werden. 2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit schriftlich vom Reisever- trag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rück- trittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte Storno- entschädigung geltend machen: a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reiseprei- ses, maximal 250 EUR, ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises, ab 7. Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reise- preises, ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises, ab 6. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jewei- ligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden kön- nen. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je an- gemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Öffnungszeiten von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten. VII. OBLIEGENHEITEN BEI MANGELHAFTER REISE 1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhält- nismäßigem Aufwand verweigern. 2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten ange- messenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist. 3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unter- lässt, den Mangel anzuzeigen. 4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertre- tung, deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen ange- geben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen. VIII. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Ver- tragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird. X. UNSERE HAFTUNG 1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätz- lich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus uner- laubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100 EUR haften wir je- doch unbeschränkt. XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG 1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbrin- gung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fris- tablauf möglich. 2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ausgenommen hiervon sind nach § 309 NR. 7 BGB Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle eines groben Verschuldens durch uns oder unsere Erfül- lungsgehilfen. XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deut- sche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, so- weit bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht wurden. 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Mög- lichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Be- hörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass Reisen- de auch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können. 3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie ande- re Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhält man insbesondere bei den Gesund- heitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf- klärung. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die RV Touristik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die vollständigen AGBs können Sie bei ihrem Vermittler oder un- ter www.rv-touristik.de einsehen. Stand Januar 2017 Reiseveranstalter: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik Weitzer Sitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr. 65309 Amalienstraße 9b-11, 80333 München, Tel.: 089 2868 - 4800, Fax: - 4820, E-Mail: [email protected] Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, 04109 Leipzig Tel.: 0341 962791 - 0, Fax: - 19, E-Mail: [email protected] MOSKAU & ST. PETERSBURG Im Reich der Zaren 03. – 10. SEPTEMBER 2018 GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN

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AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI: REISEVERANSTALTER:

Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eGNeustadt 1792237 Sulzbach-RosenbergFrau Katja FruthTelefon: 09661 [email protected]

WICHTIGE HINWEISE:

Einreisebestimmungen:

Zur Einreise nach Russland benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Reisedatum hi-naus gültig sein muss. Außerdem wird je ein Visum benötigt. Das Vi-sum für Russland wird vorab durch die RV Touristik beantragt. Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung eines Visums eine für Russland gültige Auslandskrankenversicherung notwendig ist. Jeder Reiseteil-nehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbe-stimmungen selbst verantwortlich.

Gesundheit und Impfungen:

Impfungen sind für Russland nicht vorgeschrieben. Vorsorge wird für Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und Polio empfohlen, sofern die letzte Auffrischungsimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Weitere Hinweise fi nden Sie auch unter www.fi t-for-travel.de.

Klima:

Im europäischen Teil Russlands kann der Frühling (Mai/Juni) und der Herbst (September/Oktober) teilweise relativ kühl sein. Die durch-schnittliche Tagestemperatur liegt bei ca. 14-22 Grad Celsius. Wir emp-fehlen Ihnen, Übergangskleidung und Regenschutz mitzunehmen und für die kühleren Morgen- und Abendstunden eine warme Jacke.

Reiserücktritt:

Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zu-rücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Per-son vom Gesamtpreis fällig:bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR;ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises;am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises.

Zahlung des Reisepreises:

Mit Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.

Bitte beachten Sie:

Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung (September 2017). Eine Nachbelas-tung eventueller Erhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlini-en müssen wir uns vorbehalten.

Reisepreis pro Person: 1.590 EUR

Einzelzimmerzuschlag: 200 EUR

Visum: 90 EUR

RV-Premium Reiseschutz: 36 EUR

Mindestteilnehmerzahl 21 Personen**) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

RAIFFEISEN- und VOLKSBANKENTOURISTIK GmbHAmalienstraße 9b – 1180333 München

www.rv-touristik.de

RV-Stornoschutz:+ Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbehalt bereits inklusive

RV-Premium Reiseschutz für nur 36 EUR Aufzahlung:Voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt+ Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz + Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekrankenversich- erung mit Notfall-Versicherung

SORGENFREI REISEN RV-PREMIUM REISESCHUTZ

FÜR NUR 36 EUR AUFZAHLUNG

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RV TOURISTIK GmbH

III. ZAHLUNG DES REISEPREISES1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertrags-schluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherun-gen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.

2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen.

3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind die Reisenden berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzu-treten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-gen anderen Reise aus unserem Angebot verlangt werden, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Vermittler gegenüber erklärt werden.

2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit schriftlich vom Reisever-trag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rück-trittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte Storno-entschädigung geltend machen:

a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reiseprei-ses, maximal 250 EUR, ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30 %des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises, ab 7. Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises

b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reise-preises, ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises, ab 6. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises

c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jewei-ligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden kön-nen. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je an-gemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Öffnungszeiten von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.

VII. OBLIEGENHEITEN BEI MANGELHAFTER REISE1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhält-nismäßigem Aufwand verweigern.

2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten ange-messenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist.

3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unter-lässt, den Mangel anzuzeigen.

4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertre-tung, deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen ange-geben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.

VIII. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHLIst in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Ver-tragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird.

X. UNSERE HAFTUNG1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätz-lich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus uner-laubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100 EUR haften wir je-doch unbeschränkt.

XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbrin-gung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fris-tablauf möglich.

2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ausgenommen hiervon sind nach § 309 NR. 7 BGB Schä-den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle eines groben Verschuldens durch uns oder unsere Erfül-lungsgehilfen.

XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deut-sche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, so-weit bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht wurden.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Mög-lichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Be-hörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass Reisen-de auch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können.

3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie ande-re Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhält man insbesondere bei den Gesund-heitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-klärung.

Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die RV Touristik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die vollständigen AGBs können Sie bei ihrem Vermittler oder un-ter www.rv-touristik.de einsehen.

Stand Januar 2017

Reiseveranstalter: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbHGeschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik WeitzerSitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr. 65309Amalienstraße 9b-11, 80333 München,Tel.: 089 2868 - 4800, Fax: - 4820, E-Mail: [email protected]

Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, 04109 LeipzigTel.: 0341 962791 - 0, Fax: - 19, E-Mail: [email protected]

MOSKAU & ST. PETERSBURGIm Reich der Zaren

03. – 10.

SEPTEMBER 2018

GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN

WIR GEHEN WIEDER AUF REISEN

Auf Grund der hohen Nachfrage bie-ten wir im September 2018 eine zweite Gruppenreise nach Moskau & St. Peters-burg an. Das Bild zeigt die Reiseteilneh-mer auf dem Gelände des Katharinenpa-lastes.

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AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI:

Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eGNeustadt 1792237 Sulzbach-Rosenberg

Frau Katja FruthTelefon: 09661 [email protected]

UNSER REISEPROGRAMM

1. Tag: Flug nach Moskau (A)Flug von München nach Mos-kau. „Dabro pashalawat“ – Will-kommen in Moskau. Mit seinen 12 Millionen Einwohnern ist Moskau nicht nur die größte Stadt Russlands sondern auch Europas. Nach Erledigung der Pass- und Zollformalitäten er-wartet uns die örtliche Reise-leitung für den Transfer zum Hotel, Zimmerverteilung und gemeinsames Abendessen im Hotel. (3 ÜN)

2. Tag: Moskau (F, A)Nach dem Frühstück Beginn der ganztägigen Stadtrund-fahrt durch die pulsierende Metropole Moskau. Am Vor-mittag führt uns die Orien-tierungsfahrt unter anderem zum Roten Platz mit der far-benprächtigen Basilius-Kathe-drale, die als ein Meisterwerk der altrussischen Baukunst aus dem 16. Jahrhundert gilt. An der gegenüberliegenden Seite des Roten Platzes befi ndet sich das über 100 Jahre alte Kauf-haus GUM, welches heute eine exklusive Einkaufsmeile, ver-gleichbar mit Harrods in Lon-

don und dem KaDeWe in Ber-lin, ist. Wir besuchen dann noch die Arbat-Straße, aktuell eine der beliebtesten Flanier- und Künstlermeilen der Stadt. Da-nach fahren wir zum Bolschoi-Theater, seit Jahrzehnten das bekannteste und wichtigste Schauspielhaus für Oper und Ballett in Russland. Weiter geht es zum Neu-Jungfrauen-Klos-ter und zur Christus-Erlöser-Kathedrale. „Über der Stadt ist der Kreml, über dem Kreml ist nur Gott“ besagt ein russisches Sprichwort. Davon werden wir uns am Nachmittag bei einem Rundgang über das Kreml-Gelände – das Herz von Mos-kau – und seit 1990, wie auch der Rote Platz, zum UNESCO Weltkulturerbe gehörig, über-zeugen können. Der Kreml wurde vor 800 Jahren als eine Holzfestung erbaut und ent-wickelte sich zum wichtigsten Machtzentrum Russlands. Wir besichtigen eine der Kirchen mit ihren wunderbaren Fres-ken und Ikonen. Am Abend essen wir in einem Restaurant in der Stadt und besuchen an-schließend eine Zirkusvorstel-lung, sicher ein besonderes Er-lebnis zum Sehen und Staunen!

3. Tag: Moskau – Tretjakow Galerie, Kolomenskoje (F, A) Während des Vormittags ent-führt uns die Reiseleitung in die Welt der Kunstschätze und Schmuckstücke der Tretjakow-Galerie. Die Galerie wurde nach dem russischen Kaufmann Pa-wel Tretjakow benannt, der Mitte des 19. Jahrhunderts ein leidenschaftlicher Sammler von

Bildern russischer Maler war. Nachmittags besuchen wir dann Kolomenskoje, die frühe-re Sommerresidenz der Zaren am Moskwa-Ufer. Heute befi n-det sich hier ein Freilichtmu-seum mit einer der schönsten Zelt-d a c h k i r c h e n R u s s l a n d s aus dem 16. Jahrhundert. D a n e b e n gibt es im Park Muster-beispiele für die Holzarchitek-tur aus der Zeit Pe-ters des Großen. Abend-essen im Hotel.

4. Tag: Moskau – St. Petersburg (F, A) Am Vormittag steht eine Fahrt mit der berühmten Moskauer Metro, die 2015 80 Jahre alt geworden ist, auf dem Pro-gramm. Die Metro genießt zu Recht den Ruf der schönsten U-Bahn der Welt. Die besten Architekten und bedeutends-ten Künstler haben die Bahn-stationen in der Innenstadt zu „unterirdischen Palästen“

gemacht. Für den Bau wurden hochwertige Materialien be-nutzt wie z.B. 100 Sorten Mar-mor und Granit. Anschließend haben wir noch Zeit, über die

Flaniermeile Arbat mit ihren zahlreichen Künstler-

und Souvenirlä-den zu bum-

meln, kleine Straßencafés laden zu ei-ner Pause ein. Danach werden wir

zum Bahnhof gebracht und

fahren mit dem mo-dernen Hochgeschwin-

digkeitszug „Sapsan“ nach St. Petersburg. Beim „Sapsan“ (Wanderfalke) handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der russischen Staatsbahn RZD und der Siemens AG. Der Zug bewältigt die Strecke von 800 km mit einer Geschwindig-keit von bis zu 250 km in ca. 4 Stunden. Nach der Ankunft in St. Petersburg werden wir von unserer örtlichen Reiseleitung in Empfang genommen und zum Hotel gebracht. Abendes-sen im Hotel. (4 ÜN)

5. Tag: St. Petersburg (F, A) Willkommen im „Venedig des Nordens“ wie St. Petersburg auch gerne genannt wird. Die Stadt mit ihren 5 Millionen Ein-wohnern verbindet den Charme vergangener Zeiten mit moder-nem Livestyle, eine bezaubernde Mischung! Eine Stadtrundfahrt vermittelt erste Eindrücke von dieser wunderschönen Stadt an der Newa, unter anderem den Newski-Prospekt. Die Pracht-straße von St. Petersburg er-zählt die Geschichte des Adels im 19. Jahrhundert. Nachdem sie während der Revolution zerstört wurde, erstrahlt sie seit der 300-Jahrfeier wieder in neu-em Glanz und bildet das schil-

lernde Zentrum mit teuren Ge-schäften, Restaurants und Cafés und Spielsalons. Weiter geht es zur Admiralität, der Alten Bör-se, dem Schlossplatz, Marsfeld, dem Sommergarten und dem Theaterplatz. Der Nachmittag steht ganz im Zeichen der Peter-und-Pauls-Festung, die Peter der Große zu militärischen Zwecken erbauen ließ. Sie kam jedoch nie zum Einsatz, sondern diente als Gefängnis für Gegner des Za-renregimes. Dort wo einst der bekannte russische Literat Dos-tojewski inhaftiert wurde bevor man ihn nach Sibirien deportier-te, treffen sich heute die St. Pe-tersburger zum Sonnenbaden. Im Inneren der Festung erhebt

sich die Peter-Paul-Kathedrale, Grabstätte der russischen Za-renfamilie Romanow, mit dem imposanten Glockenturm mit seiner vergoldeten Spitze, die ei-nen ca. 3 m hohen Engel mit ei-nem hohen Kreuz trägt. Abend-essen im Hotel.

6. Tag: St. Petersburg – Winterpalast – Eremitage (F, A)Einer der wohl bekanntesten Pa-läste der Stadt ist der märchen-hafte Winterpalast mit einer der bedeutendsten Kunstsammlun-gen der Welt. Die Gründung der Eremitage geht auf die Zarin Ka-tharina die Große im Jahr 1764 zurück. Zu ihren Beständen gehören unfassbare 3 Millio-nen Kunstgegenstände von der Antike bis ins 20. Jahrhundert, russische Ikonen, europäische Malerei aus vielen Jahrhunder-ten, Münzen, Skulpturen und Kulturgegenstände aller Epo-chen. Etwa 65.000 davon sind derzeit in mehr als 350 pracht-vollen Räumen ausgestellt, die Eremitage ist somit eines der größten und bedeutendsten Museen der Welt. Bei unserem Besuch werden wir eine kleine Auswahl davon sehen. Anschlie-ßend besichtigen wir auch die Wladimir-Kathedrale, in der das bekannte Gnadenbild der Mut-tergottes von Wladimir aufbe-wahrt wird. Zum Abschluss des Tages bummeln wir dann noch über den Kusnechni-Bauern-markt und tauchen für einige Zeit in das russische Alltagsleben ein. Abendessen im Hotel.

7. Tag: Katharinen-Palast mit Besichtigung des Bernsteinzimmers (F, A)Am Vormittag bringt uns un-sere Reiseleitung in die nähere

Umgebung von St. Petersburg nach Zarskoje Selo – heute auch Puschkin genannt – mit dem Katharinen-Palast, der als einer der schönsten und prunk-vollsten Barockpaläste Europas gilt. Die prächtige Residenz wurde Mitte des 18. Jahrhun-derts im Auftrag von Katharina der Großen nach Entwürfen des Architekten Rastrelli vollen-det und diente fortan für offi -zielle Empfänge, die außerhalb St. Petersburg gegeben wur-den. Neben prachtvollen Sälen werden wir auch das legendäre und atemberaubende Bern-steinzimmer sehen, das durch die Wirren des 2. Weltkrieges verschwunden war und 2003 mit Hilfe von Deutschland im neuen Glanz erstrahlt. Zurück in St. Petersburg lernen wir die Stadt dann bei einer Bootsfahrt auf der Newa aus einer ganz anderen Perspektive kennen. Als besonderen Abschluss die-ser Reise genießen wir dann ein Abschiedsabendessen im Res-taurant St. Petersburg mit einer Folkloredarbietung.

8. Tag: Rückfl ug nach Deutschland (F)Heute heißt es, Auf Wiederse-hen Russland! Nach dem Früh-stück im Hotel steht uns noch Zeit zur freien Verfügung. Da-nach Transfer zum Flughafen und Rückfl ug nach Deutsch-land.

Programmänderungen, insbesondere in der Reihenfolge des Ablaufes, vor-behalten.

An- und Abreisetag dienen aus-schließlich zur Erbringung der Beförde-rungsleistung.

(F= Frühstück, A= Abendessen)

MOSKAU & ST. PETERSBURGMoskau – das Zentrum und Herz Russlands. Hier begegnen

uns Mittelalter und Gegenwart: der Kreml, der Rote Platz, die

Basilius-Kathedrale. Die Stadt der Museen und Theater erwartet

uns mit mehr als 150 Museen und Ausstellungssälen, über 40

Theater und Konzertsälen. Und dann St. Petersburg! Eine Stadt

mit einem völlig anderen Charakter. Heiter, beschwingt, lebens-

zugewandt. Erbaut auf 40 Inseln und vielfach als das Venedig

des Nordens bezeichnet. Zar Peter der Große und die außeror-

dentliche Architektur seiner Zeit sind allgegenwärtig. Berühmt

sind die Eremitage, der Winterpalast, der Newski-Prospekt und

nicht zuletzt die Weißen Nächte von St. Petersburg.

HIERMIT MELDE ICH MICH UND DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN PERSONEN, ALS DEREN VERTRETER ICH HANDLE, VERBINDLICH AN.

Die Reisebedingungen des auf der Rückseite dieses Anmelde-Coupons genannten Veran-stalters habe ich zur Kenntnis genommen.

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Bitte Coupon in Druckbuchstaben ausfüllen, abtrennen und an die Anschrift des Vermitt-lers einsenden oder geben Sie diesen einfach dort ab.

ANMELDUNG ZUR REISE: »MOSKAU & ST. PETERSBURG«REISETERMIN: 03. – 10. SEPTEMBER 2018

REISEPREIS PRO PERSON: 1.590 EUREINZELZIMMERZUSCHLAG: 200 EUR

Visum: 90 EUR

RV-Premium Reiseschutz: 36 EUR(Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz; Reiseabbruch-Versicherung; Reiseunfall-Versicherung; Reisekranken-Versicherung; Notfall-Versicherung; Reisegepäck-Versicherung)

BITTE RICHTEN SIE DIE ANMELDUNG AN:Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eG

ZAHLUNGSMÖGLICHKEIT:

Per Überweisung rechtzeitig zum jeweiligenZeitpunkt auf folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber:Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eGIBAN: DE49 7526 1700 0199 9280 27BIC: GENODEF1SZH

DIE RESTZAHLUNG IST 4 WOCHEN VOR REISEBEGINN FÄLLIG

1. REISEGAST:

Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum

Straße | Hausnummer Nationalität

PLZ | Wohnort Telefon tagsüber

E-Mail Adresse Handynummer

2. REISEGAST:

Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum

Straße | Hausnummer Nationalität

PLZ | Wohnort Telefon tagsüber

E-Mail Adresse Handynummer

UNTERBRINGUNG:

DZ EUR pro Person EZ EUR pro Person 1/2 DZ mit (Name Zimmerpartner)

ZUSATZLEISTUNGEN: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Visum

RV-Premium Reiseschutz (SORGENFREI REISEN OHNE SELBSTBEHALT)

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN:

+ Bustransfer ab/bis Sulzbach-Rosenberg zum/vom Flughafen München

+ Linienfl ug mit Lufthansa Mün-chen – Moskau / St. Petersburg – München in der Economy-Class

+ Flughafensteuern und -gebüh-ren inkl. aktuellem Kerosinzu-schlag (Stand September 2017)

+ 3x Übernachtung in Moskau und 4x in St. Petersburg in Hotels der gehobenen Mittelklasse

+ Unterbringung in Doppelzim-mern mit Bad oder Dusche/WC

+ Tägliches Frühstück+ 5 x Abendessen im Hotel,

1 x im Restaurant + Zugfahrt von Moskau nach St.

Petersburg mit dem Schnell-zug „Sapsan“ in der 2. Klasse

+ Besichtigungen, Ausfl üge und Transfers lt. Programm

+ Zirkusvorstellung in Moskau inklusive Bustransfers

+ Bootsfahrt auf der Newa+ Abschiedsabendessen mit

Folkloreprogramm in St. Petersburg

+ Alle Eintrittsgelder lt. Programm

+ RV-Stornoschutz (Reiserück-trittskostenversicherung mit Selbstbehalt)

+ Reiseliteratur+ Reisebegleitung ab/bis

Sulzbach-Rosenberg

Die Kundengelder sind bei der R+V Versicherung abgesichert.