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AWK plus 2012 Erweitertes Abfallwirtschafts- konzept als bewährtes Instrument für kontinuierliche Verbesserungen www.win.steiermark.at Mit Best Practice Beispielen zum Abfallwirtschaftskonzept „AWK plus 2012“ von:

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AWK plus 2012Erweitertes Abfallwirtschafts­konzept als bewährtes Instrument für kontinuierliche Verbesserungen

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Mit Best Practice Beispielen zum Abfallwirtschaftskonzept „AWK plus 2012“ von:

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Verfasserin des Handbuches: Mag. Hermine Dimitroff-Regatschnig, Dimitroff Unternehmensberatung, A-8020 Graz, Nikolaiplatz 4/II

[email protected], www.dimitroff-unternehmensberatung.at

Medieninhaber und Herausgeber: WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT Eine Gemeinschaftsinitiative der Steirischen Wirtschaftsförderung, der Wirtschaftskammer Steiermark und des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit Bürgergasse 5a, 8010 Graz w w w . w i n . s t e i e r m a r k . a t

Bildnachweis: die in diesem Handbuch veröffentlichten Bilder wurden von den Pilotbetrieben (siehe Seite 1) zur Verfügung gestellt

Druck: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, August 2012

Das Handbuch kann als pdf-file unter www.win.steiermark.at bzw. www.abfallwirtschaft.steiermark.at herunter geladen werden.

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STATEMENTS Die Entscheidung, die für Unternehmen ausgearbeitete Mustervorlage „AWK plus“ (Abfallwirtschaftskonzept plus) auch als Check für eine Verwaltungseinheit beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft) anzuwenden, hat sich hin-sichtlich Kosten/ Nutzen als effektiv erwiesen.

Die vorliegenden Fakten zeigen, wie wichtig es ist, sich gewisse, immer gleich bleibende Abläufe bewusst zu machen. Nur dadurch ist es möglich, durch Ergebnisse dokumentiert, notwendige und sinnvolle Änderungen herbeizuführen. So wird es der FA19D (ab 1. August 2012 A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit) gelingen, neben logistischen Verbesserungen den Restmüll am zentralen Abfallsam-melplatz durch gezielte Information und Einbindung der externen Reinigungskräfte um mindestens 50% (Gewicht) zu reduzieren!

Ebenso wurde überprüft, ob das Amt der Steiermärkischen Landes-regierung im Bereich der Bürgergasse 5a die gesetzlichen Anforde-rungen im Abfall-, Sicherheits- und Gesundheitsbereich erfüllt und wo es notwendig war, wurden die entsprechenden Anpassungen vorge-nommen. Somit leistet die Landesverwaltung selbst einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und kann damit auch gleichzeitig Kosten sparen.

Die Erstellung des AWK plus für die beiden Teilbetriebe der Kaspar Harnisch GmbH „Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf“ und „Schubertkino – Café – Lounge“ zeigte uns, dass wir trotz seit Jahren gelebten Umweltschutzes noch immer Verbesserungspotenziale haben. Der Abfallcheck, bei dem meine Mitarbeiter/innen und auch ich den Restmüll sortierten, machte uns bewusst, dass der Restmüll noch wesentlich reduziert werden kann. Gleichzeitig wurden dadurch alle motiviert, Abfall so weit wie möglich zu vermeiden bzw. richtig zu tren-nen. Das AWK plus ist für uns aber auch ein wichtiger Schritt für die EMAS Zertifizierung dieser beiden Teilbetriebe. Ich bedanke mich, dass wir als Pilotbetrieb mitmachen konnten.

Müll lässt sich leider nicht ganz vermeiden, auch wenn wir mit unseren Ressourcen sehr sparsam umgehen. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Partner zu haben, der diese Abfallprodukte wieder in verwertbare Rohstoffe verarbeitet. Als wichtige Arbeitshilfe wurde das AKW plus mit Unterstützung der Fachabteilung 19D erstellt, und unser hausinternes Abfallwirtschaftskonzept dadurch optimiert. Somit kann es leicht verständlich umgesetzt werden und entspricht natürlich auch den rechtlichen Vorschriften.

Hofrat DI Dr. Wilhelm Himmel, Nachhaltigkeitskoordinator des Landes Steiermark, Leiter des Referates Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit der Abteilung 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung Josef Zotter, Geschäftsführer der Zotter

Schokoladen Manufaktur GmbH, 8333 Riegersburg

Mag. Anton Primschitz, Geschäftsführer der Kaspar Harnisch GmbH, 8010 Graz

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INHALTSVERZEICHNIS

1. AWK plus – Einführung 1

2. Gesetzliche Anforderungen an ein Abfallwirtschaftskonzept 3

AWK plus - Best Practice 5

Kap.1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation 7 dargestellt am Beispiel der Kaspar Harnisch GmbH – Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

Kap.2: Verfahrensbezogene Darstellung – Beschaffung 15 dargestellt am Beispiel der Kaspar Harnisch GmbH – Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge

Kap.3: Abfallmanagement 19 dargestellt am Beispiel des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft (ab 1. August 2012 A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit)

Kap.4: Energie-, Wasser- Luft-/Lärmmanagement 35 dargestellt am Beispiel der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

Kap.5: Abschätzung der zukünftigen Entwicklungen 42 dargestellt am Beispiel der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

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1. Das AWK plus - Einführung Das AWK plus ist ein über die gesetzlichen Anforderungen hinaus-gehendes Abfallwirtschaftskonzept (AWK). Erstmals wurde das AWK plus im Jahre 2002 im Auftrag der Steiermärkischen Landes-regierung FA19D - Abfall- und Stoffflusswirtschaft erstellt.

Um alle neuen Anforderungen und Erkenntnisse aufzunehmen, wurde das AWK plus jetzt überarbeitet, mit vier Pilotbetrieben getestet und nachjustiert. Im vorliegenden AWK plus Handbuch wird ein vollständig ausgefülltes AWK plus mit Beispielen folgender Pilotbetriebe veröffentlicht:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft (ab 1. August 2012 A14 - Referat Abfallwirtschaft, und Nachhaltigkeit), Bürgergasse 5a, 8010 Graz Kontakt: DI Erich Gungl, Ing. Barbara Schreiner

Kaspar Harnisch GmbH - Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf, Glockenspielplatz 1, 8010 Graz Kontakt: Mag. Anton Primschitz, Adolf Hausmann

Kaspar Harnisch GmbH - Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge, Mehlplatz 2, 8010 Graz Kontakt: Mag. Anton Primschitz, Adolf Hausmann

Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH, Bergl 56, 8333 Riegersburg Kontakt: Christa Pleunik MSc

Das Instrument für kontinuierliche Verbesserungen Mehr als zehn Jahre Erfahrungen zahlreicher österreichischer Unternehmen/Einrichtungen mit dem AWK plus zeigen, dass damit beachtliche ökonomische und ökologische Verbesserungen erreicht werden. Zahlen und Fakten belegen, dass es der richtige Weg ist, um eine WIN-WIN Situation für Unternehmen/Einrichtungen und Umwelt zu schaffen und erste Schritte in Richtung einer nachhalti-gen Unternehmensentwicklung zu setzen.

Was bedeutet das plus? Im AWK plus werden zusätzlich zu den gesetzlich verlangten Infor-mationen und Daten gemäß § 10 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF die Organisation des Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsberei-ches, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Zusammenwirken der in diesen Bereichen tätigen Personen, aber auch der Ausbildungs-, Informations- und Kommunikationsbedarf, die Beschaffung, und das Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement durchleuchtet.

Kurz, prägnant und übersichtlich werden die ermittelten Informatio-nen und Daten im AWK plus dargestellt. Die bei der Erstellung des AWK plus festgelegten Ziele und Maßnahmen werden mit Terminen und Verantwortlichkeiten versehen im AWK plus Programm darge-stellt.

Im Zuge der Überarbeitung des AWK plus wurde erstmals „Der Betriebliche Abfallcheck“, der von der FA19D entwickelt wurde, als praxiserprobtes Instrument zur Analyse und Darstellung der betrieb-lichen Abfallströme aufgenommen.

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Zusätzlich kann im Rahmen einer AWK plus Beratung oder Workshop-Reihe der Kosten-/Nutzencheck für die Bereiche Abfall, Energie, Wasser, Luft/Lärm, Sonstiges mit erprobten Checklisten und EXCEL-Arbeitsblättern durchgeführt werden.

Der Kosten-/Nutzencheck als betriebswirtschaftliches Controlling-Instrument zeigt, welche Kosten und welche Erlöse (Nutzen) in welcher Höhe im Umweltbereich bereits jetzt anfallen und wie hoch die Einsparungspotenziale (in EUR) sind. Die Durchführung des Kosten-/Nutzenchecks ist nicht Voraussetzung für die Förderung des AWK-Plus durch WIN.

Die fünf Kapitel des AWK plus Die fünf Kapitel des AWK-Plus geben eine sehr gute Übersicht über die derzeitige Situation im Umweltbereich und über die Zuständig-keiten im Sicherheits- und Gesundheitsbereich in den Unternehmen/Einrichtungen. Auf einen Blick erkennt man den not-wendigen Handlungsbedarf.

Kap. 1: Allgemeine Daten – Organisation, Ausbildung/Kommunikation 1.1 Allgemeine Informationen zum Unternehmen 1.2 Kurzbeschreibung des Unternehmens – Produkte/Dienstleistungen 1.3 Organisation des Umweltbereiches (inklusive

Sicherheit/Gesundheit) – Ausbildung/Information/Kommunikation

Kap. 2 Verfahrensbezogene Darstellung – Beschaffung 2.1 Anlagenbereiche 2.2 Beschreibung der Anlagenbereiche, Abfälle und Emissionen 2.3 Input-/Outputdarstellung der wichtigsten Einsatzstoffe, Abfälle,

Emissionen

Kap. 3: Abfallmanagement 3.1 Übersichtplan Abfallmanagement 3.2 Beschreibung der Abfalllogistik 3.3 Aufzeichnungen der nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle 3.4 Abfallsammler- und -behandlerliste 3.5 Der Betriebliche Abfallcheck 3.6 Beschreibung der Einhaltung der abfallrelevanten

Rechtsvorschriften (Rechtsregister)

Kap. 4: Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement

Kap. 5 Abschätzung der zukünftigen Entwicklungen 5.1 Allgemeine Beschreibung der zukünftigen Entwicklungen 5.2 Das AWK-Plus Programm

Die Leervorlage kann als bearbeitbares Word-Dokument unter www.win.steiermark.at (AWK plus) heruntergeladen werden. In der Leervorlage finden Sie auch hilfreiche Informationen zum Ausfüllen des AWK plus und alle Informationen und Vorlagen zur Durchfüh-rung des Kosten-/Nutzenchecks.

AWK plus - Förderung Das AWK plus ist ein von zahlreichen Unternehmen in Anspruch genommenes WIN Beratungsprogramm im Kernbereich C „Produkt- und prozessintegrierter Umwelt- und Klimaschutz“. Die Erstellung eines AWK plus wird von WIN mit 70% als Individualberatung oder im Zuge einer Workshop-Reihe gedeckelt mit EUR 1.000,00 geför-dert. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie in der Programmbeschreibung unter www.win.steiermark.at (AWK plus).

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2. Gesetzliche Anforderungen an ein AbfallwirtschaftskonzeptMit Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes im Jahre 1990 (geändert 2002) war die gesetzliche Grundlage geschaffen, die fast alle österreichischen Unternehmen und andere Einrichtungen ver-pflichtet ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen.

Wann ist ein AWK zu erstellen? Geregelt ist die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten im Abfallwirtschaftsgesetz, in der Gewerbeordnung und im Mineralroh-stoffgesetz. Diese gesetzlichen Grundlagen verlangen, dass für Anlagen bei deren Betrieb Abfälle anfallen, ein AWK zu erstellen ist.

Darunter fallen folgende Anlagen:

Anlagen mit mehr als 20 Arbeitnehmer/innen gemäß § 10 Abfall-wirtschaftsgesetz (AWG) 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF

Betriebsanlagen gemäß Gewerbeordnung § 81 Absatz 4, § 353 Z 1 lit. c sowie § 376 Absatz 11 (3) GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idgF

Anlagen laut Mineralrohstoffgesetz gemäß MinroG § 119 Abs. 1 Z 4, BGBl I Nr. 38/1999 idgF

Eine gültige Umwelterklärung nach EMAS gilt als Abfallwirtschafts-konzept.1

1 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, ABl. Nr. L 342 vom 22. 12. 2009 S. 1

Erläuterung des Anlagenbegriffes Unter Anlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen zu ver-stehen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen. Unter diesen Begriff fal-len neben gewerblichen Betriebsanlagen auch Standorte von öffentlichen und privaten Einrichtungen (Anlagen laut AWG).

Beispiele für Anlagen laut § 10 Abfallwirtschaftsgesetz: Standorte und Einrichtungen von Gemeinden, Magistraten, Lan-

desregierungen, Ministerien, Polizei, Bundesheer, Versicherun-gen, Banken, Sozialversicherungsträgern, Kranken- und Pflege-anstalten, Kuranstalten, etc.

Beispiele für gewerbliche Betriebsanlagen: Produktions- und Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Autohäuser,

Brauereien, Bauunternehmen, Druckereien, Einkaufszentren, Handelsgeschäfte, Friseure, Hotels, Restaurants, KFZ-Werk-stätten, Reinigungsfirmen, Wäschereien, etc.

Wird eine Anlage von mehreren Rechtspersonen betrieben, wie z.B. Einkaufszentren ist ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept zulässig.

Wann ist ein AWK vorzulegen? Das Abfallwirtschaftskonzept ist der Behörde auf Verlangen bezie-hungsweise bei einem Antrag auf gewerberechtliche Genehmigung (Neugenehmigung oder Anlagenänderung) vorzulegen. Bei Genehmigungsverfahren ist das AWK Bestandteil der Einreich-unterlagen. Bei Unvollständigkeit des Abfallwirtschaftskonzeptes werden notwendige Verbesserungen von der Behörde mit Bescheid aufgetragen.

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Welche Behörde ist für das AWK zuständig?

Der Landeshauptmann ist zuständig für

Anlagengenehmigungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF nach § 37 AWG 2002,

Überprüfung der nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF genehmigten Anlagen.

Die Bezirksverwaltungsbehörden sind zuständig für

Anlagengenehmigungen nach der Gewerbeordnung 1994 (Gewerbebetriebe, auch Abfallbehandlungsanlagen zur stofflichen Verwertung oder Vorbehandlung nicht gefährli-cher Abfälle, Lager, (Mit-) Verbrennungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle bis 2,8 MW),

Überprüfung der nach der GewO 1994 genehmigten Anlagen.

Die fachliche Beurteilung für die zuständige Behörde erfolgt durch Amtssachverständige (ASV).

Wann ist das AWK zu aktualisieren? Eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes muss bei wesentlichen abfallrelevanten Änderungen der Anlage und zumin-dest alle sieben Jahre erfolgen. Um den Überblick über die aktuel-len Entwicklungen im Unternehmen oder in den Einrichtungen zu haben, wird eine jährliche Aktualisierung empfohlen. Die Fortschrei-bung einer gültigen Umwelterklärung gemäß EMAS gilt als Fort-schreibung des Abfallwirtschaftkonzeptes.

Was hat ein AWK zu enthalten?

Nach § 10 Abs. 3 Abfallwirtschaftgesetz 2002 idgF hat ein Abfall-wirtschaftskonzept folgende Punkte zu enthalten:

1. Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile

2. eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebes

3. eine abfallrelevante Darstellung des Betriebes

4. organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften

5. eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung

Eine detaillierte Erläuterung, welche Angaben und Informationen die angeführten fünf Punkte zu enthalten haben, enthält der Leitfaden des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2. Diese Informationen sollten bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes beachtet werden und sind durch das AWK plus natürlich abgedeckt.

2 http://www.lebensministerium.at/umwelt/abfall-ressourcen/betriebliche-abfallwirtschaft/konzepte/awkleitfaden.html

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Das AWK plus – Best Practice Beispiel der vier Pilotbetriebe

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AWK plus – Best Practice Beispiel – Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation (Kaspar Harnisch GmbH – Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf) 7 1.1 Informationen zum Unternehmen 7

1.2 Kurzbeschreibung – Produkte und Dienstleistungen 8

1.3 Organisation des Umweltbereiches (inkl. Sicherheit/Gesundheit) – Ausbildung/Information/Kommunikation 9

2. 2. Verfahrensbezogene Darstellung – Beschaffung (Kaspar Harnisch GmbH – Schubertkino – Café – Lounge) 15 2.1 Anlagenbereiche 15

2.2 Beschreibung der Anlagenbereiche, Abfälle und Emissionen 16

2.3 Input-/Outputdarstellung für die wichtigsten Einsatzstoffe, Abfälle und Emissionen 17

2.4 Ökologische Beschaffung 18

3. Abfallmanagement (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft ab 1. August 2012 A14 – Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit) 19

3.1 Übersichtsplan Abfallmanagement 19

3.2 Beschreibung der Abfalllogistik 20

3.3 Aufzeichnungen der nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle nach den gesetzlichen Anforderungen 23

3.4 Abfallsammler- und Abfallbehandlerliste 26

3.5 Der Betriebliche Abfallcheck 27

3.6 Beschreibung der Einhaltung der abfallrelevanten Rechtsvorschriften 28

4. Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement (Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH) 35 4.1 Energiemanagement 35

4.2 Wassermanagement 38

4.3 Luft-/Lärmmanagement 40

5. Abschätzung der zukünftigen Entwicklungen (Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH) 42 5.1 Allgemeine Beschreibung der zukünftigen Entwicklungen 42

5.2 Das AWK-Plus Programm 43

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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1. Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation 1.1 Informationen zum Unternehmen3

Unternehmen / Standort AWK-Erstellung: Kaspar Harnisch GmbH, Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf, Glockenspielplatz 1, 8010 Graz

Gewerbeberechtigung: 01. Juni 1978

Geschäftsführer/in: Mag. Anton Primschitz, E-Mail: [email protected]

Branche/NACE Code 47.52-0

Produkte/Dienstleistungen: Bilderrahmung, Keilrahmenbespannung, Seidenfixierung, Verkauf/Kundenbetreuung

Dienstleistungskennzahlen (2011): 152.800 Kunden im Jahr

Mitarbeiter/innen: Gesamt: 19 Vollzeitkräfte: 9, Vollzeitäquivalent: 13,9 Teilzeitkräfte: 10

Angestellte: 19 Arbeiter/innen: 0 Lehrlinge: 0

KMU-Zuordnung (EU) nach Mitarbeiter: Kleinunternehmen: bis 49 MA

Mittleres Unternehmen: 50 - 249 MA

Großunternehmen: ab 250 MA

Abfallbeauftragter (AB)/Stellvertreter (AB-Stv): AB: Sabine Rautar AB-Stv: Sebastian Zhuber-Okrog, Adolf M. Hausmann

Identifikationsnummer als Abfallersterzeuger:

Die Global Location Number (GLN) – Identifikationsnummer wurde im Juli 2012 unter www.edm.gv.at angesucht und lautet: Personen-GLN 9008390860298

Grundstücksinformationen: Grundstücksnummer(n): 451/1, 451/2 Flächenwidmung (Baubescheid): Kerngebiet

vorhandene Managementsysteme: Qualität: interne Qualitätssicherung (noch nicht zertifiziert)

Umwelt: internes Managementsystem (noch nicht zertifiziert) EMAS angestrebt!

sonstige: -

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: Juni 2012 Mag. Anton Primschitz Juni 2012 Juni 2013 (wenn erforderlich) Adolf M. Hausmann

3 Pflichtbestandteil eines AWK - siehe Leitfaden des Lebensministerium: http://www.lebensministerium.at/umwelt/abfall-ressourcen/betriebliche-abfallwirtschaft/konzepte/awkleitfaden.html

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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1.2 Kurzbeschreibung – Produkte und Dienstleistungen4 Kurzbeschreibung der Kaspar Harnisch GmbH – Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

Die Kaspar Harnisch GmbH setzt sich aus drei Teilbetrieben zusammen. Dem Farbenfachgeschäft & Künstler-bedarf, dem Schubert-Kino - Café - Lounge und dem Express Harnisch (Reinigung, Winterdienst, etc.). Das vorliegende AWK plus bezieht sich auf den Teilbetrieb Farbenfachhandel & Künstlerbedarf.

Kaspar Harnisch bietet seinen Kunden seit 1921 Kunstbedarf zu äußerst günstigen Preisen zu höchster Qualität in Sachen wie Material, Kompetenz und Beratung. Auf Grund der Partnerschaft mit der Johannes Gerstaecker Verlag GmbH können wir uns zu den bestsortiertesten Kunstfachhändlern in ganz Österreich zählen. Des Weiteren entstand auch ein eigener Bastelbedarf der ebenfalls zu den renommiertesten und best-sortiertesten in ganz Österreich gehört. Unsere Mitarbeiter/innen sind überaus kompetent und mit dem Material vertraut und auch speziell geschult worden.

Da die Zufahrt für Abholungen größerer Bestellungen/Lieferungen unserer Kunden durch unsere Lage leider ein wenig kompliziert erscheint, haben wir in Kooperation mit dem Express Harnisch einen hauseigenen, kostenlosen Zustellservice eingeführt.

Farbenfachgeschäft

Künstlerbedarf

Produkte, Prozessabläufe, Dienstleistungen:

Im Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf werden Künstler-/Bastelmaterialien, Artikel für Wohnungspflege, Bürobedarf, Bilderrahmen, Farben & Lacke, Schulartikel, Papiere, Heimwerkerbedarf zu äußerst günstigen Preisen angeboten.

In unserer Rahmenabteilung werden Bilder gerahmt, Passepartouts geschnitten und Glas zugeschnitten. Wir können eben jene auf jedes erdenkliche Maß speziell zuschneiden. Hierfür stehen uns knapp 500 Rahmen-profile, 250 Passepartoutkartons und diverse Gläser zur Verfügung. Des Weiteren wird die Bespannung von Keilrahmen angeboten, wo neben fertigen Kunstwerken von Kunden auch Leinenarten mit unterschiedlichen Qualitäten zur Verfügung stehen.

Im Bastelgeschäft wird neben zahlreichen Bastelutensilien auch die Fixierung von Seidentüchern angeboten.

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: Juni 2012 Mag. Anton Primschitz Juni 2012 Juni 2013 (wenn erforderlich) Adolf M. Hausmann

4 Pflichtbestandteil eines AWK siehe Leitfaden des Lebensministeriums

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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1.3 Organisation des Umweltbereiches (inkl. Sicherheit/Gesundheit) – Ausbildung/Information/Kommunikation5 1.3.1 Organigramm, Aufgaben/Verantwortlichkeiten, Zusammenwirken im Umwelt-, Sicherheits-/Gesundheitsbereich (U-SG)

Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft &Künstlerbedarf Das Umweltteam inklusive Sicherheit/Gesundheit (SG): GGeesscchhääffttssffüühhrreerr ((GGFF)):: Mag. Anton Primschitz BBeettrriieebbsslleeiitteerr KKaassppaarr HHaarrnniisscchh FFaarrbbeennffaacchhhhaannddeell && KKüünnssttlleerrbbeeddaarrff ((BBLL KKHHHH)):: Mag. Anton Primschitz BBeerreeiicchhsslleeiitteerr VVeerrwwaallttuunngg ((BBLL VVWW)):: Walter Fortmüller AAbbffaallllbbeeaauuffttrraaggttee((rr)) ((AABB)):: Sabine Rautar IInnnneennddiieennsstt ((IIDD)):: Claudia Winter UUmmwweellttbbeeaauuffttrraaggttee((rr)) ((UUBB)):: Adolf M. Hausmann AAbbffaallllbbeeaauuffttrraaggtteerr--SStteellllvveerrttrreetteerr ((AABB--SSttvv..)):: Sebastian Zhuber-Okrog, Adolf M. Hausmann AArrbbeeiittssmmeeddiizziinneerriinn ((AAMM)):: Dr. Eva Unterberger (externe Arbeitsmedizinerin) SSiicchheerrhheeiittssffaacchhkkrraafftt ((SSFFKK)):: Adolf M. Hausmann SSiicchheerrhheeiittssvveerrttrraauueennssppeerrssoonneenn ((SSVVPPss)):: Brigitte Rupprecht, Bernard Weber, Christian Winter, Thomas Zimmermann EErrsstthheellffeerr//iinnnneenn ((EEHH)):: Walter Fortmüller, Brigitte Ruprecht, Christian Winter MMiittaarrbbeeiitteerr//iinnnneenn HHaannddeell ((MMAA--KKHHHH)):: siehe Liste als Beilage!

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: Juni 2012 Mag. Anton Primschitz Juni 2012 Juni 2013 (wenn erforderlich) Adolf M. Hausmann

5 Kapitel 1.3 ist kein Pflichtbestandteil eines AWK -zusätzlicher Inhalt des AWK-Plus

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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U-SG-relevante Funktionen:

Aufgaben & Verantwortlichkeiten Kaspar Harnisch GmbH – Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

Zusammenwirken

Geschäftsführer (GF): Mag. Anton Primschitz

Der GF ist für die Einhaltung aller Rechtsverpflichtungen im Umwelt- und Sicherheits-/Gesundheitsbereich verantwortlich. Vom GF werden die organisatorischen Strukturen eingerichtet, dass Rechtssicherheit (Legal Compliance) gegeben ist. Der GF stellt auch die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung, dass der Abfallbeauftragte seinen Aufgaben nachkommen kann.

Bei aktuellen U-SG relevanten Anlässen wird der GF sofort von den Verantwortlichen im U-SG Bereich informiert.

Der GF wird von den Mitarbeiter/innen unverzüglich bei allen technischen Problemen informiert.

In umweltrelevanten Angelegenheiten wird neben dem GF auch der BL VW Walter Fortmüller von UB Adolf M. Hausmann informiert.

Dieses Team trifft sich regelmäßig mit der AB Sabine Rautar. Der GF informiert dieses Team über umwelt-relevante Themen und Anlassfälle.

Umweltbeauftragter (UB): Adolf M. Hausmann

Als Umweltbeauftragter der Kaspar Harnisch GmbH ist Adolf M. Hausmann für die Koordination der Umsetzung im umweltrelevanten Bereich zuständig.

Enge Zusammenarbeit mit der GF bei der Durchführung dieser Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem BL VW.

Der UB ist dem GF und dem BL VW unterstellt. Regelmäßige Durchführung der Mitarbeiter/innenschulung

und Information der Mitarbeiter/innen. Einbindung bei der Ausrichtung der Beschaffung nach

umweltrelevanten Kriterien.

Abfallbeauftragte (AB): Sabine Rautar

Die Abfallbeauftragte der Kaspar Harnisch GmbH Sabine Rautar hat laut § 11 AWG 2002 idgF folgende Aufgaben wahrzunehmen: Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften. den GF und BL VW über festgestellte Mängel zu informieren. sinnvolle Organisation der Umsetzung der das Unternehmen betreffen-

den abfallrechtlichen Vorschriften. Beratung des GF und BL VW über abfallwirtschaftliche Fragen

einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung. Darstellung der Kosten der Abfallbehandlung und der Altstofferlöse im

Zuge der Erstellung bzw. Fortschreibung der AWKs. Verantwortlich für die Erfüllung der abfallrelevanten Verpflichtungen ist immer der GF der Kaspar Harnisch GmbH Mag. Anton Primschitz. Gemäß § 11 Abs. 4 AWG 2002 idgF wird durch die Bestellung eines Abfallbe-auftragten die Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften und darauf beruhender Bescheide nicht berührt. Dem Abfallbeauftragten darf keine (verwaltungsstrafrechtliche) Verantwortlich-keit für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften übertragen werden.

Information an alle Mitarbeiter/innen über die Abfalltrennvorschriften. (Gespräche und Infoblatt).

Behördenkontakte im Abfallbereich. Einbindung bei Ausrichtung der Beschaffung nach umwelt-

relevanten Kriterien. Zur operativen Umsetzung arbeitet die AB eng mit dem GF,

dem BL VW, dem UB und den AB-Stv zusammen. Die AB gibt Feedback über die Wirksamkeit ihrer Einschulun-gen/Unterweisungen im Rahmen der Abfalltrennung wäh-rend der laufenden Arbeit und erarbeitet Verbesserungs-vorschläge und Korrekturmaßnahmen für den GF und den BL VW.

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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U-SG-relevante Funktionen:

Aufgaben & Verantwortlichkeiten Kaspar Harnisch GmbH – Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

Zusammenwirken

Abfallbeauftragter-Stellvertreter (AB-Stv): Sebastian Zhuber-Okrog Adolf M. Hausmann

Die Stellvertreter des Abfallbeauftragten haben die im § 11 AWG 2002 festgelegten Aufgaben (siehe Punkt vorher) wahrzunehmen, wenn der Abfallbeauftragte verhindert ist. Weiters unterstützen die beiden Stellvertreter den Abfallbeauftragten bei den operativen Arbeiten im Abfallbereich und informieren die Kollegen/innen.

Informieren die AB, oder in deren Abwesenheit direkt den GF und BL VW bei festgestellten Mängeln, oder bei Hand-lungsbedarf im Bereich des Farbenfachgeschäftes & Künstlerbedarf.

Regelmäßige Begehungen mit der AB um die Abfalltren-nung zu kontrollieren und zu verbessern.

Unterstützung der AB bei ihrer Arbeit. Information an die Mitarbeiter/innen über die Abfalltrennung

(Gespräche und Infoblatt).

Sicherheitsfachkraft (SFK): Adolf M. Hausmann, intern

Die SFK ist für die Durchführung und Anpassung der Evaluierung und für die Führung und Aktualisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zuständig. In Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitsnehmer/innen (AN) hat die Präven-tivbetreuung in Form von Begehungen zu erfolgen, die bei 11 bis 50 AN mindestens jährlich durchzuführen ist. Nach Möglichkeit sollten die Begehungen durch SFK und AM gemeinsam erfolgen. Weiters wird die die SFK vom GF und der SVP in folgenden Fällen beigezogen: in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich Unfallverhü-

tung bei der Planung von Arbeitsstätten, bei der Beschaffung oder

Änderung von Arbeitsmitteln bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren, bei der

Einführung von Arbeitsstoffen bei der Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur

Evaluierung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung bei Verwaltungsverfahren im Sinne des 8. Abschnittes des

ASchG Von der SFK werden die notwendigen Arbeitsanweisungen und Unterweisungen gemeinsam mit den SVPs und weiteren Präventiv-kräften erstellt und die Punkte für die Unterweisung in Abstimmung mit dem GF festgelegt.

Die SFK, der GF und der BL VW informieren sich ständig über die Vorkommnisse im Farbenfachgeschäft & Künst-lerbedarf und legen Vorschläge zur Verbesserung vor.

Der SFK ist mindestens 1 x pro Jahr bei Begehungen anwesend und erstellt Protokolle, wo eventuelles Gefähr-dungspotential festgestellt wird.

Die Begehungen finden gemeinsam mit der AM und einer, respektive mehreren SVPs statt.

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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U-SG-relevante Funktionen:

Aufgaben & Verantwortlichkeiten Kaspar Harnisch GmbH – Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

Zusammenwirken

Sicherheitsvertrauens-personen, (SVPs): Brigitte Rupprecht Bernard Weber Christian Winter Thomas Zimmermann

Die SVPs informieren, beraten und unterstützen die Arbeitneh-mer/innen in allen SG-relevanten Fragen. Sie führen einmal jährlich und bei Bedarf die notwendigen Unterweisungen durch. Die SVPs vertreten die Interessen der Arbeitnehmer/innen gegenüber dem GF, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen. Die SVPs beraten den GF bei der Umsetzung des Arbeitneh-mer/innenschutzes, achten auf das Vorhandensein der entsprechen-den Einrichtungen und Vorkehrungen und informieren den GF über bestehende Mängel. Sie achten auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen, arbeiten mit SFK und AM eng zusammen.

Die SVPs informieren die SFK und den GF über die Vor-kommnisse im Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf.

Sie unterweisen Mitarbeiter/innen (bei Arbeitsantritt, bei Bedarf, beim Einsatz von neuen Arbeitsmitteln und Arbeits-stoffen).

SVPs arbeiten mit der SFK und der AM zusammen. SVPs arbeiten an der Analyse von Arbeitsunfällen mit.

Arbeitsmedizinerin (AM): Dr. Eva Unterberger

Von der AM werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Einbindung bei Fragen des Mutterschutzes Teilnahme bei den jährlich stattfindenden Begehungen Mitarbeit bei der Evaluierung im Anlassfall Einbindung bei der Analyse von Arbeitsunfällen und Festlegung

von Präventivmaßnahmen, Schutzimpfungen, weitere Tätigkeiten bei Bedarf

Die AM informiert den GF, BL VW und die SFK bei festge-stellten Mängeln und legt mit ihnen gemeinsam Verbesse-rungsvorschläge fest.

Gemeinsame Begehungen mit SFK und SVPs. Bedarfsspezifische Beratung, Untersuchung, oder Impfung

der Mitarbeiter/innen.

Ersthelfer/innen (EH): Walter Fortmüller, Brigitte Ruprecht, Christian Winter

Die Ersthelfer/Innen (EH) haben die Verpflichtung, bei Verletzungen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen der Mitarbeiter/innen Maßnahmen zur ersten Hilfe zu ergreifen.

Informationseinholung durch regelmäßige Gespräche mit SFK, SVPs, AM.

Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsschulungen in Erster-Hilfe. Letzter Kurs war im Juni 2011.

Brandschutzbeauftragte (BSB): Adolf M. Hausmann (BSB) Bernhard Weber (BW) Thomas Zimmermann (BW)

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist zuständig für die ordnungsge-mäße Wartung und Handhabung der Brandschutzausrüstung und nimmt folgende Aufgaben wahr: Brandschutzeinrichtungen und Feuerlöscher kontrollieren und bei

Bedarf warten lassen, Aushang der Brandschutzordnung und Fluchtwegkennzeichnung, Vorsorge treffen, dass in allen Bereichen der Kaspar Harnisch

GmbH brandhemmende Arbeitsstoffe eingesetzt und brandge-fährliche Arbeitsmittel nur in gesetzlich zulässigen Mengen und in dafür geeigneten Behältnissen gelagert werden,

dafür Sorge zu tragen, dass die Brandschutzpläne aktualisiert werden.

Der BSB wird durch die Brandschutzwarte (BW) bei seinen Aufgaben unterstützt.

Der BSB mit den BW berichten dem GF, dem BL VW und SFK Vorkommnisse im Brandschutzbereich laufend.

Vom BSB und den BW wird der betriebliche Brandschutz wahrgenommen, wobei der Schwerpunkt der Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz liegt.

Die Überprüfung der Feuerlöscher erfolgt alle 2 Jahre von einer externen Firma, letzte Überprüfung war im Mai 2012.

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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U-SG-relevante Funktionen:

Aufgaben & Verantwortlichkeiten Kaspar Harnisch GmbH – Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

Zusammenwirken

Umweltteam (UT): siehe Organigramm

Aufbau, dauerhafte Verankerung und operative Umsetzung aller umweltrelevanten Aspekte und Berücksichtigung des Sicher-heits- und Gesundheitsbereiches.

Notwendige Maßnahmen zur Implementierung und Umsetzung der umweltrelevanten Punkte und der SG-Aspekte. Dieses Team legt in regelmäßigen Arbeitstreffen den Handlungsbedarf fest und informiert den GF und den BL VW darüber. Nach Genehmigung der Maßnahmen durch GF und den BL VW, wird vom Team die Umsetzung in die Wege geleitet werden und die Umsetzung kontrolliert.

Projektbezogene Besprechungen nach Bedarf. Implementierung von genehmigten Verbesserungen. Kontrolle der umzusetzenden Maßnahmen. Protokollierung der Fortschritte.

Alle Mitarbeiter/innen: Alle Mitarbeiter/innen haben die Aufgabe sich im Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsbereich aktiv einzubringen und Mängel und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Dazu werden die Mitarbeiter/innen informiert und motiviert, Umwelt-, Sicherheits-/Gesundheitsschutz zu leben und die U-SG-relevanten Aspekte bei ihren Tätigkeiten zu berücksichti-gen. Die Mitarbeiter/innen zeigen bei Unterweisungen, Betriebsbegehungen oder im Anlassfall U-SG-relevante Mängel auf und bringen Verbesserungen und neue Ideen ein.

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: Juni 2012 Mag. Anton Primschitz Juni 2012 Juni 2013 (wenn erforderlich) Adolf M. Hausmann

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AWK plus –Kapitel 1: Allgemeine Daten – Organisation – Ausbildung/Kommunikation Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf

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1.3.2 Ausbildung – Information – Kommunikation

Wie ist die Ausbildung der Mitarbeiter/innen im Umweltbereich geregelt?

Der Aus- und Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter/innen der Kaspar Harnisch GmbH – Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf wurde für alle im Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsbereich erstmals im Mai 2011 festgelegt. Zukünftig soll beim Treffen des erweiterten Umweltteams bei dem auch die Präventivkräfte eingebunden sind, am Ende des Jahres der Aus- und Weiterbildungsbedarf ermittelt und geplant werden. Kurzfristig notwendige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden im Anlassfall in Abstimmung mit der GF festgelegt. Der Nachweis über den Besuch der Schulung wird von Adolf Hausmann archiviert. Es wird darauf geachtet, dass interne Schulungen durch die Fachkräfte im Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsbereich so weit wie möglich genutzt werden können.

Wie werden die Aktivitäten und Erfolge im Umweltbereich intern kommuniziert?

halbjährliche Treffen des Umweltteams projektbezogene Besprechungen des Umweltkernteams bei Bedarf projektbezogene Besprechungen im Anlassfall Abklärung von umweltrelevanten Maßnahmen mit dem Geschäftsführer verlässliche Weitergabe der Information

Wie werden die Aktivitäten und Erfolge im Umweltbereich an externe Zielgruppen (Kunden, Lieferanten, Behörden, etc.) kommuniziert?

Im Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf gibt es ein optisch ansprechend gestaltetes Abfalltrennsystem. In den Verkaufsräumen ist das Abfalltrennblatt ausgehängt, das unseren Mitarbeiter/innen hilft, den Abfall richtig zu trennen. Durch das Mitwirken als Pilotbetrieb beim AWK plus und die Veröffentlichung von Teilen unseres AWK plus im vorliegenden Handbuch, zeigen wir einer breiten Öffentlichkeit, was wir gemacht haben.

Wie werden die Mitarbeiter/innen informiert und motiviert? Gibt es ein betriebliches Vorschlagswesen im Umweltbereich?

Der Abfallbeauftragte - Stellvertreter Adolf M. Hausmann motiviert die Mitarbeiter/innen über umweltge-rechtes und ressourcensparendes Verhalten in den Bereichen Abfall, Energie, Wasser, Luft/Lärm. Für den Teilbetrieb Farbenfachgeschäft & Künstlerbedarf wird ein betriebsspezifisches Abfalltrennblatt eingesetzt und die Mitarbeiter/innen informiert, wie die Abfälle richtig zu trennen sind. Die Einführung eines betrieblichen Vorschlagwesens ist vorgesehen.

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: Juni 2012 Mag. Anton Primschitz Juni 2012 Juni 2013 (wenn erforderlich) Adolf M. Hausmann

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AWK plus Kapitel 2: Verfahrensbezogene Darstellung - Beschaffung Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge

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2. Verfahrensbezogene Darstellung - Beschaffung 2.1 Anlagenbereiche6 Schematischer Bestandsplan der Kaspar Harnisch GmbH., Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge

6 Pflichtbestandteil eines AWK - siehe Leitfaden des Lebensministeriums

Notstromversorgungs-anlage (I)

Abfallplatz (H)

Technikräume (G) Sanitäranlagen (F) Lager (E)

Vorführkabine 1-3 (D) Küche (C)

Kino 1 bis 3 (B) Café (A)

Legende: A: Café B: Kino 1 bis 3 C: Küche D: Vorführkabinen 1 bis 3 E: Lager F: Sanitäranlagen G: Technikräume H: Abfallplatz I: Notstromversorgung

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AWK plus Kapitel 2: Verfahrensbezogene Darstellung - Beschaffung Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge

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2.2 Beschreibung der Anlagenbereiche, Abfälle und Emissionen7

Anlagenbereich Tätigkeitsbeschreibung Abfälle und Emissionen in diesen Bereichen

A: Café Zubereitung, Ausgabe, Verabreichung von Speisen und Getränken, Reinigung

Abwasser, Energieverluste, Geruchsemissionen, Lärm, nicht gefährliche Abfälle, Gasentladungs-lampen, Bildschirmgeräte

B: Kino 1 bis 3 Mitnahme von diversen Speisen und Getränken in die Kinosäle, Reinigung

Energieverluste, Abluft, nicht gefährliche Abfälle

C: Küche Zubereitung von Speisen, Reinigung Abwasser, Energieverluste, Geruchsemissionen, nicht gefährliche Abfälle, Gasentladungslampen

D: Vorführkabine 1 bis 3 Projektionskabinen bestehen aus Projektor und Server, Aufbewahrung von Kolben, Brillen etc.

Energieverluste, Abluft, Lärm, nicht gefährliche Abfälle, Gasentladungslampen, Bildschirmgeräte

E: Lager Lager für Getränke, Speisen, Hilfs- und Betriebsstoffe nicht gefährliche Abfälle, Gasentladungslampen

F: Sanitäranlagen Behinderten-WC, Damen-WC, Herren-WC Abwasser, Energieverluste, nicht gefährliche Abfälle, Gasentladungslampen

G: Technikräume Hebeanlage für Wasser, Lüftungsanlage, Kühlung, Lagerung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Energieverluste, Gasentladungslampen

H: Abfallplatz Zentrale Sammelstelle – Kaspar Harnisch GmbH Geruchsemissionen

I: Notstrom-Anlage Notstromversorgungsanlage Batterien

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig:

Juni 2012 Mag. Anton Primschitz Juni 2012 Juni 2013 (freiwillig) Adolf M. Hausmann

7 Pflichtbestandteil eines AWK - siehe Leitfaden des Lebensministeriums ausgenommen Emissionen

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AWK plus Kapitel 2: Verfahrensbezogene Darstellung - Beschaffung Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge

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2.3 Input-/Outputdarstellung für die wichtigsten Einsatzstoffe, Abfälle und Emissionen

Input 20118 Roh-, Hilfs, Betriebsstoffe

Wasser für Getränke 20.000 l

Bier + Wein vom Fass 9.725 l

Frischmilch und Rahm 3.032 l

Alkoholfreie Getränkeflaschen 2.500 l

Sirup für alkoholfreie Getränke 1.070 l

Servietten 13.000 Stk.

Papierbecher mit Deckel 12.000 Stk.

Alkoholische Getränkeflaschen 1.317 Stk.

Dosengetränke 321 Stk.

Südfrüchte + Gemüse 1.300 kg

Popcorn 1.000 kg

Käse und Butter 320 kg

WC Papier 5.400 Rollen

Handtuchpapier 162 Rollen

Reinigungs-/Geschirrspülmittel 280 l

Seife 54 l

Frischwasser 900m3

Energie 207.715 kWhStrom 134.450 kWhFernwärme 73.265 kWh

8 Pflichtbestandteil eines AWK - siehe Leitfaden des Lebensministeriums ausgenommen Emissionen

Schubertkino – Café - Lounge

Datenquelle CO2-Umrechnung: Angaben für Strom und Fernwärme vom Energielieferan-ten. Für weitere CO2-Umrechnungen wird im Anlassfall der CO2–Rechner des Umweltbundesamtes verwendet: http://www5.umweltbundesamt.at/emas/co2mon/co2mon.htm.

Output 2011 Dienstleistungen/Produkte

Konsumationen im Café 152.000 Positionen

Gäste im Café 67.000 Personen

Kinobesucher 60.000 Personen

Abfälle

Gemischte Siedlungsabfälle 1.087 kg

Biogene Siedlungsabfälle 499 kg

Altglas 1.098 kg

Altpapier (rote Tonne) 499 kg

Leichtfraktion 343 kg

Abwasser 800 m3

CO2-Emissionen 49 t

Strom (0,27438 kg CO2/KWh) 36,9 t

Fernwärme (0,165 kg CO2/KWh) 12,1 t

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AWK plus Kapitel 2: Verfahrensbezogene Darstellung - Beschaffung Kaspar Harnisch GmbH Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge

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2.4 Ökologische Beschaffung9 Beschreibung der ökologischen Beschaffung der Kaspar Harnisch GmbH, Teilbetrieb Schubertkino – Café - Lounge

Wie ist die Beschaffung geregelt? Welche Personen sind zuständig?

Der Einkauf der gelisteten Artikel erfolgt zweimal pro Woche durch den GF Mag. Anton Primschitz, der durch den Vorführer die Informationen über den Lagerbestand erhält. Bei Verhinderung des GF wird er durch die Bereichsleiterin Erika Primschitz vertreten.

Wie werden ökologische Kriterien bei den Beschaffungsvorgängen berücksichtig?

Verwendung von zumindest chlorfrei gebleichtem Papier für Prospekte, Schreib- und Kopierpapier, sowie für Kuverts. Einkauf von Büromaterial nach ökologischen Gesichtspunkten.

Anschaffung von langlebigen, reparaturfähigen Büromaschinen, Ankauf von wiederbefüllbaren Tonerpatronen.

Keine Verwendung von chemischen Abfluss- und Rohrreinigern. Toiletten-papier und Papierhandtüchern ausschließlich aus 100% Altpapier.

Verwendung treibgasfreier Sprays, energiesparender Lichttechnik, etc. Produkte/Dienstleistungen aus der Region. Veranstaltungen werden nach

Möglichkeit nach den Kriterien g´scheit feiern ausgerichtet www.gscheitfeiern.steiermark.at/.

Für weitere Informationen werden folgende Homepages herangezogen: www.umweltzeichen.at, www.nachhaltigebeschaffung.at

Wie werden Lieferanten und Auftragnehmer/innen über die Umweltanforderungen informiert?

Bei Beauftragungen wird auch das Umweltverhalten der Lieferanten und Auftragnehmer/innen berück-sichtigt. Bei der Angebotseinholung oder Ausschreibung wird nachgefragt, welche Aktivitäten im Umweltbereich umgesetzt werden, ob das Produkt oder das Unternehmen über Umweltauszeichnun-gen verfügt, ob ein Umweltmanagementsystem implementiert ist und ob das Unternehmen an Umwelt-projekten der Länder oder des Bundes teilnimmt.

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: Juni 2012 Mag. Anton Primschitz Juni 2012 Juni 2013 (freiwillig) Adolf M. Hausmann

9 Kapitel 2.4 ist kein Pflichtbestandteil eines AWK - zusätzlicher Inhalt des AWK-Plus

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AWK plus Kapitel 3: Abfallmanagement Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft (ab 1. August 2012 A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit)

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3. Abfallmanagement10 3.1 Übersichtsplan Abfallmanagement

Pos. Bereiche, Mitarbeiter/innen (MA) In diesen Bereichen anfallende Abfälle K: Zentraler Abfallplatz (für alle Einrichtungen im Palais Trauttmansdorff)

A: Büros (18 Büros aufgeteilt auf 3 Stockwerke; 27 MA)

AP/K, LF, AG (weiß/bunt), B, GM, GL, BA, Sperrmüll, EAGs, MV, andere gefährliche Abfälle

Altpapier: 3 Behälter á 1100 Liter Buntglas: 1 Behälter á 240 Liter Weißglas: 1 Behälter á 240 Liter Leichtfraktion:1Behälter á 240 Liter Bioabfall: 1 Behälter á 240 Liter Restmüll (gemischter Siedlungsabfall): 1 Behälter á 1100 Liter

B: Sanitärräume (5 WCs), im1. u. 2.Stock zusätzlich ein Raum als Abstellraum

AP/K, LF, GM, GL

C: Sitzungszimmer ( im 1. Stock) AP/K, GM, GL

D: Archiv (im 2. Stock) AP/K, GM, GL

E: Küche (3 Kochnischen aufgeteilt auf drei Stockwerke)

AP/K, MV, AG (weiß/bunt), LF, B, GM, GL

F: Gänge (vier Drucker, ein Kopier- und ein Faxgerät)

AP/K, EAG, Druckerfarbenreste, Tonerkartuschen, GL

G: Lager/Palais Trauttmansdorff AP/K, GL, LF, Sperrmüll, Holzverpackungen (Paletten)

H: Lager/Lastenstrasse AP/K,GL, LF Sperrmüll, Holzverpackungen (Paletten)

I: Teilweise offenes Stiegenhaus/Lift Altbrillen, GM (Zigaretten-Abfälle), GL

Legende für die anfallenden Abfälle: Altglas (weiß/bunt) (AG) Altpapier/Kartonagen (AP/K) Metallverpackungen (MV) Leichtfraktion (LF) biogene Siedlungsabfälle (B)

Metall (M) gemischte Siedlungsabfälle (GM) Batterien, Akkumulatoren (BA) Bildschirmgeräte (BG) Gasentladungslampen / Energie-sparlampen (GL)

weitere Abfälle: Sperrmüll Altbrillen EAGs andere gefährliche Abfälle Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: April 2012 Hofrat DI Dr. Wilhelm Himmel Mai 2012 April 2013 Ing. Barbara Schreiner

10 Kap. 3 (ohne Kap.3.4) ist Pflichtbestandteil eines AWK - siehe Leitfaden des Lebensministeriums, Kap. 3.4 „Der Abfallcheck“ empfohlen vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D

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AWK plus Kapitel 3: Abfallmanagement Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft (ab 1. August 2012 A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit)

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3.2 Beschreibung der Abfalllogistik Abfalllogistik im Amt der Steiermärkischen Landesergierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft, Bürgergasse 5, 8010 Graz In jedem der drei Stockwerke der FA19D gibt es in den Gängen zwischen den Büros einheitliche Abfallsammel-

systeme zur getrennten Erfassung von Papier/Kartonagen, Leichtfraktion/Kunststoffverpackungen, Metallverpa-ckungen, Bioabfall und Bunt- bzw. Weißglas (Abfallsammelinseln). Die Behälter sind sowohl farblich gekennzeich-net (Deckel), als auch entsprechend beschriftet. Zusätzlich befinden sich bei diesen Sammelinseln auch Behälter für Gerätebatterien. Im Stiegenhaus des zweiten Stockwerkes steht ein Sammelbehälter für Altbrillen, sowie ein großer Aschenbecher (Raucherplatz). Neben der Sammelinsel im zweiten Stock befindet sich auch ein Sammel-behälter für Toner/Kartuschen, die zugunsten der „Rote Nasen-Clown-Doctors“ gesammelt werden. Bei jedem Büroarbeitsplatz, sowie im Besprechungszimmer, gibt es je einen Behälter für Papier/Kartonagen und gemischten Siedlungsabfall (Restmüll). In den Sanitärräumen und den dazugehörigen Vorräumen sind Behälter für Papier-handtücher bzw. im Damen-WC auch ein Behälter für Hygieneartikel vorhanden. In den zwei Kaffeeküchen bzw. im Vorraum zum WC im dritten Stock befindet sich jeweils ein Behälter für gemischten Siedlungsabfall (Restmüll) und für Bioabfall.

In den Büros fallen vorwiegend Papier und gemischter Siedlungsabfall (Restmüll) an. Alle anderen, nur fallweise anfallenden Abfallarten, werden von den Mitarbeiter/innen zu den Abfallsammelinseln gebracht (z.B. Bioabfall, Metallverpackung, Leichtfraktion). Der von der Abteilung A2 - Flächenmanagement beauftragte Reinigungsdienst entleert in jedem Stockwerk täglich alle Abfallbehälter. Dabei werden die Inhalte der Behälter für gemischten Sied-lungsabfall und Papier/Kartonagen in große, blaue Säcke umgeleert und vom Reinigungspersonal, ebenso wie Bunt- und Weißglas zum zentralen Abfallsammelplatz im Palais Trauttmansdorff gebracht. Die Fraktionen Leicht-fraktion/Kunststoffverpackungen, Metallverpackungen und Bioabfall werden, obwohl von den Mitarbeiter/innen der FA19D getrennt gesammelt, vom Reinigungspersonal fallweise gemeinsam mit dem gemischten Sied-lungsabfall entsorgt! Dazu sind in Absprache mit der Abteilung A2 - Flächenmanagement in Zukunft vermehrt Kontrollen notwendig bzw. ist das Reinigungspersonal (insbesondere wenn Bedienstete wechseln) regelmäßig zu informieren.

Die leeren Kunststoffbehältnisse von Reinigungsmitteln sollten von der Reinigungsfirma mitgenommen und als Leichtfraktion/Kunststoffverpackungen einer Verwertung zugeführt werden. Bei Kontrollen war dies jedoch nicht der Fall.

Abfälle, die im Lager des Palais Trauttmansdorff anfallen, werden von den Mitarbeiter/innen direkt zum zentralen Abfallsammelplatz im Palais Trauttmansdorff gebracht, da sich aus feuerpolizeilichen Gründen keine Abfallsam-melbehälter zur Sammlung brennbarer Abfälle im Kellergeschoss befinden dürfen.

Altpapier/Kartonagen, die im Lager in der Lastenstraße anfallen, werden den örtlich am Nebengrundstück befindli-chen Entsorgern (Fa. „Papyrus“ bzw. Fa. „Spiehs“) übergeben. Die Verpackungsfolien und allenfalls anfallende gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) übernimmt der Vermieter des Gebäudes zur Entsorgung. Nicht mehr funkti-

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AWK plus Kapitel 3: Abfallmanagement Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft (ab 1. August 2012 A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit)

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Abfalllogistik im Amt der Steiermärkischen Landesergierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft, Bürgergasse 5, 8010 Graz onsfähige oder zu ersetzende EDV-Geräte (Bildschirme, Laptops, PCs), Kopierer und Drucker nimmt die Abteilung 1B - Zentrale Beschaffung zurück und führt diese einer fachgerechten Entsorgung zu.

Alle anderen EAGs (Diktiergeräte, Handys, Telefone, etc.) werden von der Abteilung A2 – Technisches Gebäudeservice zurückgenommen und fachgerecht entsorgt.

Zur Information der Mitarbeiter/innen gibt es ein abteilungsinternes Abfalltrennblatt (siehe auch Punkt 3.2 dieses AWKs). Dieses Abfalltrennblatt befindet sich an allen drei Abfallsammelinseln der FA19D. Die Instruktion des Reinigungsdienstes obliegt der Abteilung A2 - Flächenmanagement. Der Aufgabenkatalog für den Reinigungs-dienst (inklusive der Vorgaben zur Sammlung der Abfälle) wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens festgelegt und liegt in gedruckter Form auch in der FA19D auf.

Das abteilungsinterne Abfalltrennblatt wird regelmäßig aktualisiert.

Die in der FA19D gesammelten gefährlichen Abfälle (z.B. Gasentladungslampen, Batterien) werden von einem/r Mitarbeiter/in der FA19D zur zentralen Sammelstelle in der Burg gebracht und von der Abteilung A2 -Technisches Gebäudeservice mittels Begleitschein (für jede Abfallart getrennt) einem befugten Entsorger übergeben. Die vom Entsorger zurückgesandte Begleitscheinkopie wird vom Technischen Gebäudeservice der A2 auf Übereinstim-mung mit dem Übergabebegleitschein überprüft. Diese Unterlagen werden für mindestens sieben Jahre in der Abteilung A2 - Technisches Gebäudeservice aufbewahrt.

Der Transport der gefährlichen Abfälle von der FA19D zur zentralen Sammelstelle in der Burg bzw. die Abholung durch einen befugten Entsorger erfolgt nach Bedarf, sobald eine entsprechende Menge gesammelt wurde. Die „Zwischenlagerung“ erfolgt für Batterien bei der Abfallsammelinsel im zweiten Stockwerk, für Gasentladungslam-pen (Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen) im Lager im Palais Trauttmansdorff.

Durch Bewusstseinsbildung zur Abfallvermeidung bzw. zur richtigen und vollständigen Abfalltrennung - (Hinweis auf das Abfalltrennblatt, Kommunikation der Ergebnisse der Sortieranalyse und des Abfallchecks, Aufgaben des/r zu bestellenden Abfallbeauftragten der FA19D) wird gemeinsam mit allen Mitarbeiter/innen der FA19D, aber auch gemeinsam mit dem Personal des externen Reinigungsdienstes versucht, eine kontinuierliche Reduktion der Abfallmengen (qualitativ/quantitativ) bzw. eine verbesserte getrennte Erfassung verwertbarer Abfälle zu erreichen. Bei konsequenter Umsetzung der getrennten Erfassung aller verwertbarer Abfallfraktionen könnte im gesamten Bereich des Palais Trauttmansdorff das derzeitige Restmüllaufkommen um ca. 50 Gew% reduziert werden.

Entsorgungs- und Verwertungsaufträge werden von der A2 – Technisches Gebäudeservice nach mündlicher Preisabsprache vergeben.

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3.3 Aufzeichnung der nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle nach den gesetzlichen Anforderungen für 2011 3.3.1 getrennt gesammelte haushaltsähnliche nicht gefährliche Abfälle–Mengen für das Bezugsjahr 2011

Abfallbezeichnung Schlüssel-nummer

lt. Abfallver-zeichnis EDM

Herkunft

Zentraler Abfallsammelplatz (für alle Einrichtungen im Palais Trauttmansdorff)

Behälter-anzahl

Behälter-volumen

Abfuhren pro Jahr

Abfallmenge in kg, m3 /

Stück

Abfallmenge der FA19D

Anteil in kg (%) Übernehmer

Altpapier (Papiertonne rot, Verpackungsmaterial, Kartonagen aus der Haus-haltssammlung)

18718 A, B, C, D, E, F, G, H,

3 Stück 1.100 l 104 27.460 kg

1.291 kg (4,7%) Servus Abfall

Bioabfall 92401 A, E, 1 Stück 240 l 44 2.110 kg 318,9 kg (15,1%) Servus Abfall gemischter Siedlungs-abfall (Restmüll) 91101 A, B, C,

D, E, I, 1 Stück 1.100 l 260 27.170 kg 7,97 kg (0,029%) Holding Graz Services

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig:April 2012 Hofrat DI Dr. Wilhelm Himmel Mai 2012 April 2013 Ing. Barbara Schreiner

3.3.2 getrennt gesammelte Verpackungen laut VVO (Verpackungsverordnung)-Mengen für das Bezugsjahr 2011

Abfallbezeichnung Schlüssel-nummer

lt. Abfallver-zeichnis EDM

Herkunft

Zentraler Abfallsammelplatz (für alle Einrichtungen im Palais Trauttmansdorff)

Behälter-anzahl

Behälter-volumen

Abfuhren pro Jahr

Abfallmenge in kg, m3 /

Stück

Abfallmenge der FA19D

Anteil in kg (%) Übernehmer

Weißglas 31468 A, E, 1 Stück 240 l 26 12.670 kg 63,8 kg (0,5%) Saubermacher Buntglas 31469 A, E 1 Stück 240 l 26 12.670 kg 63,8 kg (0,5%) Saubermacher Holzverpackungen 17201 G, H wird nicht getrennt erfasst; Angaben nicht möglich Metallverpackungen 35105 A, B, E, - - - - 15,95 kg/Jahr - Kunststoffverpackungen und Leichtfraktion 91207 A, B, E, G, H, 1 Stück 240 l 52 312 kg 127,57kg (40,89%) „entsorgt!“

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig:April 2012 Hofrat DI Dr. Wilhelm Himmel Mai 2012 April 2013 Ing. Barbara Schreiner

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3.3.3 weitere nicht gefährliche Abfälle aus Produktion oder Dienstleistungen - Mengen für das Bezugsjahr 2011

Es fallen keine weiteren nicht gefährlichen Abfälle in der FA19 an.

3.3.4 gefährliche Abfälle /Problemstoffe aus Produktion oder Dienstleistungen- Mengen für das Bezugsjahr 2011

Abfallbezeichnung Schlüssel-nummer

lt. Abfallver-zeichnis EDM

Herkunft

Lager für gefährliche Abfälle: (G), (J),

Behälter-anzahl

Behälter-volumen

Abfuhren pro Jahr

Abfallmenge in kg, m3 /

Stück Übernehmer

Batterien 35338 A 1 Stück im 2. Stock 15 Liter bei Bedarf Abteilung A2

Toner, Druckerfarben, Verpackungen mit Restinhalten (ev. Toner-cartridges)

5552357127 F 1 Stück im 2.

Stock - bei Bedarf Abteilung A2

Elektro- und Elektronikaltgeräte

3521235220352213523035231

A, F, - - bei Bedarf Abteilung A2

Gasentladungs- und Energiesparlampen 35339 A, B, C, D, E, F,

G, H, I, K 1 Schachtel im 2. Stock - bei Bedarf

Im Austauschverfahren von der Abteilung A2 übernommen

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AWK plus Kapitel 3: Abfallmanagement Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft (ab 1. August 2012 A14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit)

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3.3.5 Abfallmengen gesamt – Bezugsjahr 2011 Menge in kg Anmerkungen getrennt gesammelte haushaltsähnliche nicht gefährliche Abfälle (3.3.1) 7,97 kg / 0,030% laut Sortieranalyse Abfallcheck – siehe 3.5.2 getrennt gesammelte Verpackungen laut VVO (3.3.2) 312 kg /40,89% laut Sortieranalyse Abfallcheck – siehe 3.5.2 gefährliche Abfälle aus Produktion/Dienstleistungen (3.3.4) Wird in die A2 gebracht laut Sortieranalyse Abfallcheck – siehe 3.5.2 Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig:April 2012 Hofrat DI Dr. Wilhelm Himmel Mai 2012 April 2013 Ing. Barbara Schreiner

3.3.6 Abfallarten – abgeleitete Kennzahlen

Abfallarten / Kennzahlen

2011 Menge in kg

(gesamt bzw. nur FA19D11)

2011 Kosten12 in EUR (gesamt bzw. nur

FA19D)

2012 Menge in

kg

2012 Kosten in

EUR

2013Menge in kg

2013Kosten in EUR

2014 Menge in

kg

2014Kosten in EUR

2015Menge in kg

2015 Kosten in EUR

Altpapier/Kartonagen 27.460 kg / 1.291 kg Inkludiert im Restmüll Bioabfall 2.110 kg / 318,9 kg Inkludiert im Restmüll Leichtfraktion 312 kg / 127,6 kg - gemischter Siedlungs-abfall (Restmüll)

27.170 kg / 7,97 kg € 14.598,00 / € 4,23

Kennzahlen pro MA: Altpapier/ Kartonagen 47,81 kg / MA (27) Inkludiert im Restmüll Bioabfall 11,81 kg / MA (27) Inkludiert im Restmüll Leichtfraktion 4,73 kg /MA (27) - gemischter Siedlungs-abfall

0,30 kg/MA (27) € 0,16 pro MA (27)

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11 Die Gesamtmengen wurden auf Basis der Abfuhren und Behältervolumina der Abfallfraktionen am zentralen Abfallsammelplatz des Palais Trauttmansdorff ermittelt – die Mengen für die FA19D laut Sortieranalyse des Abfallchecks (siehe 3.5.2). Anzahl der MA der FA19D: 27 (Stand April 2012) 12 Die Kosten wurden mittels des Tarifblattes zur Grazer Abfuhrordnung vom 12.Dezember 2011 ermittelt

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3.4 Abfallsammler- und Abfallbehandlerliste

GLN (Global Location Number)

Firmenname des Sammlers/Behandlers

Bescheid für Übernahme der

Abfallfraktionen13 (ja, nein)

Adresse Kontaktperson E-Mail, Tel

9008390350270 Holding Graz ja Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 Graz Wilhelm Eisner 0316/887 494

[email protected]

9008390004630 Saubermacher Dienstleistungs AG ja Hans-Roth-Straße 1

059/800 [email protected]

9008390008119 A.S.A Abfall-Service AG ja Hans-Hruschka-Gasse 9, 2325 Himberg

0316/292791 02235/855

[email protected]

9008390023488 Hans Hütter GmbH ja Industriestrasse 306, 8311 Markt Hartmannsdorf [email protected]

9008390069523 entsorgt! Abfallverwertungs GmbH ja Sturzgasse 16, 8020 Graz Frau Gucher 0316/241441-2

[email protected]

9008390021781 Servus Abfall

Dienstleistungs GmbH & CO KG

ja Sturzgasse 16, 8020 Graz Frau Klein [email protected]

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13 Es wurde im Zuge der AWK-Erstellung von der FA19D anhand des elektronischen Registers nach § 22 AWF 2002 überprüft, ob die genannten Sammler über eine Erlaubnis gemäß 24a verfügen.

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3.5 Der Betriebliche Abfallcheck

3.5.1 Informationen zum Betrieblichen Abfallcheck Der „Betriebliche Abfallcheck“ ist ein praxiserprobtes Instrument zur Analyse und Darstellung der betrieblichen Abfallströme. Die Abfälle werden in folgende Gruppen eingeteilt:

Haushaltsähnliche Abfälle: getrennt gesammelte bzw. gemischte Siedlungsabfälle, wie z.B. Papier, Bioabfall, Restmüll Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe, Glas, Holz, Metall, Kunststoffen, sonstigen Packstoffen Abfälle aus der Produktion oder Dienstleistung: z.B. Papier, Karton, Holz, Metalle, Kunstoffe, Textilien, sonstige nicht-

gefährliche und gefährliche Abfalle, gemischte Gewerbeabfälle Mit einer Sortieranalyse wird die Zusammensetzung von Abfallgemischen durchleuchtet und grafisch dargestellt. So sind Verbesserungspotenziale leicht erkennbar. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Sortieranalyse werden für die untersuchten Abfallgemische aus betriebsspezifischen Tätigkeiten Empfehlungen abgegeben. Mit dem betrieblichen Abfallcheck können für die analysierten Abfallgemische auch der Heizwert und der Anteil der thermisch nicht verwertbaren Fraktionen rechnerisch ermittelt werden. Diese Informationen sind für die Auswahl der Abfallbehandlung wichtig.

Betrieblicher Abfallcheck

3.5.2 Durchführung des Betrieblichen Abfallchecks – Ergebnisse Eine Sortieranalyse als Basis für den Abfallcheck wurde am Freitag, 13.4. 2012 durchgeführt. Es wurde der gesamte Abfall der FA19D von zwei Arbeitstagen, an denen jeweils 22 bzw. 20 von 27 Mitarbeiter/innen anwesend waren sortiert. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet. Anschließend wurden die einzelnen Fraktionen in den „Betrieblichen Abfallcheck“ eingegeben. Die daraus resultierenden Empfehlungen/Maßnahmen zeigten, dass hier ein hohes Kosteneinsparungs-potential vorliegt (eventuell auch im Hinblick auf andere Abteilungen/Einrichtungen des Landes Steiermark) und wurden in das vorliegende AWK (unter Pkt. 5.2. „Das AWK plus Programm“) einbezogen. Sortieranalyse (des Restmülls) im Rahmen des Abfallchecks in der FA19D vom 13.4.2012 unter Berücksichtigung der in der zentralen Sammelstelle vorhandenen Behälter:

Abfallart Gewicht Masse RESTMÜLL Gewicht Masse

Glasverpackungen* 0,8 kg 6,75 % Metallverpackungen** 0,1 kg 10,53 %

Papier- u.

Kartonverpackungen*

8,1 kg 6,75 % Kunststoffverpackungen** 0,8 kg 84,21 %

Bio-Abfall* 2,0 kg 16,88 % Restmüll 0,05 kg 5,26 %

Summe 10,9 kg 100 % Summe 0,95 kg 100 %

*Diese Abfallarten werden getrennt entsorgt! **Diese Abfallarten werden in der FA19D getrennt gesammelt, jedoch vom externen Reinigungspersonal nur als „gemischter“ Siedlungsabfall („Restmüll“) entsorgt!

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3.6 Beschreibung der Einhaltung der abfallrelevanten Rechtsvorschriften Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkiischen Landesregierung – FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft

FA19D, Bürgergasse 5a, 8010 Graz Gültig ab April 2012 letzte Änderung:----

Erstellt von: Ing. Barbara Schreiner in Zusammenarbeit mit dem Umweltteam nächste Aktualisierung: April 2013

Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid

Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig

1. § 9 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011

Durch die Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Abfallvermei-dung sollen die Mengen und Schadstoffinhalte der Abfälle verringert und zur Nachhaltigkeit beigetragen werden.

Dazu wird von der FA19D eine umweltgerechte Pla-nung und Durchführung der Verwaltungstätigkeit und Dienstleistungen praktiziert, sowie die Beschaffung umweltgerechter, abfallarmer Produkte forciert. Die ökologische Beschaffung ist ein wichtiger Um-weltaspekt der FA19D und unterliegt einem kontinu-ierlichen Verbesserungsprozess. Weiters wird Abfall-vermeidung durch Bewusstseinsbildung praktiziert.

Abteilungs-leitung und Abfallbeauf-tragte/r

2. § 10 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011 §§ 353 Z 1 lit c) (Neu- oder Änderungsgenehmigung) 376 Z 11 Abs. 3 (mehr als 20 MA) (GewO 1994) BGBl. Nr. 194

Bei Neu- oder Änderungsgenehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage und für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, ist ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept hat innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Betriebes oder nach Aufnahme des 21sten Arbeitnehmers vorzuliegen. Fortschreibung bei jeder abfallrelevanten Änderung, spätestens jedoch alle 7 Jahre. Eine gültige Umwelterklärung gemäß der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 über die freiwillige

Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement

und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), ABL. Nr. L 342 vom 22.12.2009 S.1, eines an EMAS

beteiligten Betriebes gilt als Abfallwirtschaftskonzept.

Ersterstellung eines AWK: 2012

Grundlage: mehr als 20 Mitarbeiter/innen

Bezugsjahr: 2011

Fortschreibung: jährlich

Abfallbeauf-tragte/r

3. § 11 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011

Bestellung eines fachlich qualifizierten Abfallbeauftrag-ten/Stellvertreters ( nur bei mehr als 100 MA).Tätigkeiten des Abfallbeauftragten/Stellvertreters nach § 11 AWG 2002 igF (1.3.1)

Für das Amt der Steiermärkischen Landesregierung: Abfallbeauftragte/r: derzeit nicht nominiert Abfallbeaufttragter-Stellvertreter: Christian Hofer, A2 Schriftliche Meldung: über den Dienstweg an den LAD; Weiterleitung an die Bau- und Anlagenbehörde des Magistrates Graz, Europaplatz 20, 8020 Graz

Fachabteilungsleiter bzw. LAD

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Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkiischen Landesregierung – FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft

FA19D, Bürgergasse 5a, 8010 Graz Gültig ab April 2012 letzte Änderung:----

Erstellt von: Ing. Barbara Schreiner in Zusammenarbeit mit dem Umweltteam nächste Aktualisierung: April 2013

Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid

Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig

4. § 15 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011

Erfüllung der allgemeinen Behandlungspflichten für die Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle § 15 (5a): Der Abfallbesitzer ist dafür verantwortlich, dass a) die Abfälle an einem in Bezug auf die Sammlung oder

Behandlung der Abfallart berechtigten Abfallsammler oder – behandler übergeben werden und

b) die umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.

§ 15 (5b): Wer Abfälle nicht gemäß Abs. 5a übergibt, kann bis zur vollständigen umweltgerechten Verwertung oder Beseiti-gung dieser Abfälle als Verpflichter gemäß § 37 Abs. 1 mit Behandlungsauftrag in Anspruch genommen werden

Die am Standort Bürgergasse 5a anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle werden ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 idgF getrennt gesammelt und gelagert. Die Weitergabe erfolgt regelmäßig ausschließlich an zur Sammlung oder Behandlung berechtigte Betriebe laut Sammler- und Behandlerliste. Detaillierte Informationen dazu im AWK in folgenden Kapiteln:

- Übersichtsplan Abfallmanagement (3.1) - Beschreibung der Abfalllogistik (3.2) - Abfallsammler-bzw. Abfallbehandlerliste (3.4)

Abfallbeauf-tragte/r

5. § 16 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011

Erfüllung der besonderen Behandlungspflichten für Abfallbesitzer

Derzeit sind keine Verpflichtungen relevant. Abfallbeauf-tragte/r

6. § 17 (1) AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011, AbfallnachweisVO, BGBL 618/2003, AbfallverzeichnisVO, BGBl 570, 2003 idF BGBl. II Nr. 498/2008

Aufzeichnungspflichten für nicht-gefährliche Abfälle und gefährliche Abfälle nach Abfallart, Herkunft, Menge und Verbleib

Die Aufzeichnungen für nicht gefährliche Abfälle und gefährliche Abfälle werden nach Art, Menge, Herkunft und Verbleib für jedes Kalenderjahr (siehe AWK Punkt 3.3) versehen mit den Schlüsselnummern des aktuellen Abfallverzeichnisses / ÖNORM S 2100 (www.edm.gv.at) geführt und für mindestens sieben Jahre in der Abteilung A2 aufbewahrt.

Die Rechnungen bzw. Übernahmebestätigungen (Lieferscheine für Abfälle) werden in einem Ordner im Büro abgelegt und ebenso für mindestens sieben Jahre aufbewahrt.

Abteilung A2 - Technisches Gebäude-service

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Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkiischen Landesregierung – FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft

FA19D, Bürgergasse 5a, 8010 Graz Gültig ab April 2012 letzte Änderung:----

Erstellt von: Ing. Barbara Schreiner in Zusammenarbeit mit dem Umweltteam nächste Aktualisierung: April 2013

Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid

Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig

7. § 18 (1) AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011, AbfallnachweisVO, BGBl. Nr. 618/2003

Begleitscheinpflicht für die Übergabe von gefährlichen Abfällen an den Entsorger (beinhaltet auch Altöle - keine Mengen-schwelle!)

Die in der FA19D gesammelten gefährlichen Abfälle werden, sobald eine größere Menge zusammenge-kommen ist, einem Mitarbeiter des Technischen Gebäudeservices übergeben, von diesem übernom-men und in weiterer Folge mittels Begleitschein für jede Abfallart einem dafür befugten Entsorger über-geben. Eine Kopie bleibt in der Abteilung A2, das vom Entsorger zurückgesandte Blatt wird vom Verantwort-lichen bzw. dessen Stellvertreter auf Übereinstim-mung mit der Kopie überprüft. Die Blätter werden gemeinsam -für mindestens 7 Jahre- in der Abteilung A2 aufbewahrt.

Abteilung A2 - Technisches Gebäude-service

8. § 20 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011

Meldepflichten der Abfallersterzeuger für gefährliche Abfälle und Altöle (mindestens 200 Liter Jahresmenge) an den Landeshauptmann - weitere Meldungen bei Änderung von Firmendaten / Einstellung der Tätigkeit

Die Personen-GLN* für das „Amt der Steiermärki-schen Landesregierung“ lautet: 9008390349106

Die Meldepflicht für Abfallersterzeuger von gefährli-chen Abfällen ist für die FA19 D nicht von Relevanz. Die in der Abteilung anfallenden gefährlichen Abfälle (Gasentladungs-, Energiesparlampen, Batterien oä.) werden an die Abteilung A2 „ Technisches Gebäude-service“ weitergegeben.

*Sollte die Entsorgung nicht über die Abteilung A2 stattfin-den, könnte auch die Standort GLN der FA19D verwendet werden.

Abteilung A2 - Technisches Gebäude-service

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Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkiischen Landesregierung – FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft

FA19D, Bürgergasse 5a, 8010 Graz Gültig ab April 2012 letzte Änderung:----

Erstellt von: Ing. Barbara Schreiner in Zusammenarbeit mit dem Umweltteam nächste Aktualisierung: April 2013

Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid

Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig

9. Verpackungsverordnung BGBl. Nr. 648 / 1996 idgF BGBl. II Nr. 364/2006

Erfüllung der Verpackungsverordnung als Letztverbraucher: „Im Betrieb anfallende Verpackungen sind getrennt zu sammeln und in die vorgesehenen Sammelsysteme einzubringen“

Die in der FA19D anfallenden Verpackungen werden getrennt gesammelt (in jedem Stockwerk steht ein dafür vorgesehenes Trennsystem) und am zentralen Abfallsammelplatz in die dafür vorgesehenen Sam-melsysteme eingebracht.

Es besteht Trennpflicht für Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, Glas, (Metallen), Kunststoffe/ Leichtfraktion, sonstige Packstoffe.

Ein Infoblatt zur Abfalltrennung „ Abfalltrennblatt“ ist EDV-mäßig im Intranet allen Mitarbeiter/Innen zugänglich. Informationen zur Abfalltrennung sind/werden bei den zentralen Sammelinseln ange-bracht.

externer Reinigungs-dienst bzw. die mit der stich-probenartigen Kontrolle die-ses Unter-nehmens Beauftragte der A2 – Flächenmana-gement

Erfüllung der Verpackungsverordnung als Inverkehrbringer Trifft für die FA19D nicht zu. -

10. Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle

BGBl. Nr. 68/1992 idgF BGBl. Nr. 456/1994

Getrennte Sammlung von biogenen Abfällen Alle am Standort anfallenden biogenen Abfälle wer-den in den in jedem Stockwerk vorhandenen Sam-melsystemen getrennt gesammelt und in den Bioabfallbehälter am “zentralen Abfallsammelplatz-K“ im Palais Trauttmansdorff eingebracht. Dieser wird von der Holding Graz im Sommer (März bis November) einmal wöchentlich, im restlichen Zeitraum zwei-wöchentlich entleert und der Kompostierung zugeführt. Der externe Reinigungs-dienst bzw. die mit der stichprobenartigen Kontrolle dieses Unternehmens Beauftragte der A2 ist für die Einhaltung dieses Ablaufes zuständig.

Abfall-beauftragte/r

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Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkiischen Landesregierung – FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft

FA19D, Bürgergasse 5a, 8010 Graz Gültig ab April 2012 letzte Änderung:----

Erstellt von: Ing. Barbara Schreiner in Zusammenarbeit mit dem Umweltteam nächste Aktualisierung: April 2013

Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid

Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig

11. Batterienverordnung BGBl. Nr. 159/2008

Rückgabe der Batterien über vorgesehene Sammelsysteme Gerätebatterien (Knopfzellen, Trockenbatterien) werden am Standort getrennt gesammelt (Sammelbehälter im 2. Stockwerk), sobald eine größere Menge zusammengekommen ist, einem Mitarbeiter des Technischen Gebäudeservices über-geben und in weiterer Folge mittels Begleitschein über einen dafür befugten Entsorger entsorgt. Eine Kopie bleibt in der Abteilung A2, das vom Entsorger zurückgesandte Blatt wird vom Verantwortlichen bzw. dessen Stellvertreter auf Übereinstimmung mit der Kopie überprüft. Die Blätter werden gemeinsam für mindestens sieben Jahre in der Abteilung A2 aufbewahrt.

Abteilung A2 -Technisches Gebäude-service

12. Baurestmassenverord-nung, BGBl. Nr. 259/1991

Getrennte Sammlung von verwertbaren Baurestmassen bei Überschreiten der Mengenschwellen Aufzeichnungen durch den Auftraggeber

Der Standort Bürgergasse 5a ist ein Mietobjekt. Daher werden vom „Amt der Steiermärkischen Landesregierung“ an diesem Standort keine eigen-verantwortlichen, selbstständigen Bautätigkeiten durchgeführt. Bauvorhaben werden durch den ent-sprechenden Vermieter (als Beauftragter der A2- technisches Gebäudeservice) beauftragt. Damit obliegt die ordnungsgemäße Entsorgung von Bau-restmassen dem Auftraggeber von Bautätigkeiten. Bei Überschreiten der Mengenschwellen wird dann der Auftragnehmer schon bei der Ausschreibung zur Aufzeichnung über die Trennung und Verwertung der Baurestmassen verpflichtet.

Dzt ÖRAG (österreichische Realitäten AG)

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Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkiischen Landesregierung – FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft

FA19D, Bürgergasse 5a, 8010 Graz Gültig ab April 2012 letzte Änderung:----

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Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid

Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig

13. Elektroaltgerätever- ordnung – EAG-VO BGBl. 121/2005 idF BGBl. II Nr. 166/2011

Getrennte Sammlung aller Elektro- und Elektronikaltgeräte die einer in Anhang 1 der EAG-VO genannten Gerätekategorie zugeordnet werden können.

Kostenlose Entsorgung dieser Elektro- und Elektronikaltgeräte über das Altstoffsammelzentrum der Gemeinde, wenn diese Geräte aufgrund ihrer Art und Menge mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind (§ 3 Abs. 7 und Abs. 8). Entsorgung von gewerblichen Elektro- und Elektronikalt-geräten nach den Vorgaben des § 10 EAG-VO über die Gerätehersteller

Nicht mehr funktionsfähige oder zu ersetzende EDV- Geräte (Bildschirme, Laptops, PCs), Kopierer, Drucker nimmt die Abteilung 1B zurück und führt diese gegebenenfalls einer fachgerechten Entsorgung zu.

Alle anderen EAG (Diktiergeräte, Handys, Telefone usw.) werden von der Abteilung A2 zurückgenommen und fachgerecht entsorgt.

Die Vereinbarungen über die Rücknahme der EAG werden bereits im Zuge des Beschaffungsvorganges geklärt und liegen folgedessen nicht im Einflussbe-reich der FA19D.

Abteilung 1B -Zentrale Beschaffung und Abteilung A2 – Technisches Gebäude-service

14. § 8 STAWG 2004, Anschlusspflicht

Es besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Abfuhr von Siedlungsabfällen (Holsystem für innerhalb im Abfuhrbereich gelegene Grundstücke und Bringsystem zu festgelegten Sammelstellen für außerhalb des Abfuhrbereiches gelegene Grundstücke).

Die FA19D ist an die öffentliche Abfuhr für gemischte Siedlungsabfälle der Stadt Graz (Holding Graz) ange-schlossen.

Am Abfallplatz stehen Behälter für gemischte Sied-lungsabfälle, Leichtfraktion Papier, Kartonagen, Weiß- und Buntglas, sowie Bioabfall zur Verfügung. Detail-lierte Aufzeichnungen über Behälteranzahl, Abfall-sammler usw. sind im AWK unter Punkt 3.1 und 3.4 zu finden. Da die Tür zum zentralen Abfallsammel-platz (K) meistens nicht versperrt ist, werden die Trennsysteme allerdings auch von verschiedenen anderen Personen bzw. Gastronomiebetrieben genutzt.

Abteilung A2 – Flächen-management, Abfallbeauf-tragte/r

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Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkiischen Landesregierung – FA19D – Abfall- und Stoffflusswirtschaft

FA19D, Bürgergasse 5a, 8010 Graz Gültig ab April 2012 letzte Änderung:----

Erstellt von: Ing. Barbara Schreiner in Zusammenarbeit mit dem Umweltteam nächste Aktualisierung: April 2013

Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid

Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig

15. Abfallbehandlungs-pflichtenVO, BGBl Nr. 459/2004 idgF BGBl Nr 363/2006

Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung legt unter anderem Mindestanforderungen an die Sammlung, Lagerung und Behandlung folgender Abfallströme fest: Elektro- und Elektronik-Altgeräte Batterien und Akkumulatoren Lösemittel, lösemittelhaltige Abfälle, Farb- und Lackabfälle verletzungsgefährdende, medizinische Abfälle Amalgamreste

PCB-haltige elektrische Betriebsmittel und sonstige PCB-haltige Abfälle

Trennungspflicht für Abfälle entsprechend dem Abfalltrennungsblatt der FA19D. Weitergabe der Abfälle nur an befugte Abfallsammler/-behandler; Einhaltung der Aufzeichnungspflichten (siehe auch Punkt 6).

Alle Mitarbeiter/ innen; Abfall-beauftragte/r Technisches Gebäude-service der Abteilung A2

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AWK plus Kapitel 4: Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

35

4. Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement14 4.1 Energiemanagement

4.1.1 Allgemeine Beschreibung des Energiemanagements der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH Eingesetzte Energieträger: Strom, Erdgas, Dampf, Benzin, Diesel

Die wichtigsten Energieverbraucher:

Strom: sämtliche Produktionsanlagen, Büroausstattung, Küchengeräte Erdgas: Karamellkocher Dampf: Kakaoröster, Schokoladetanks, Schokoladeabfüllanlage, Bandspülanlage Benzin: PKW, landwirtschaftliche Geräte, Notstromaggregat Diesel: PKW, LKW, Traktor

Vorhandene Umwandlungsanlagen: Hackschnitzel - Dampfkessel, Klima-/Kälteanlagen, Druckluftstation

Wie erfolgt die Datenerfassung und Kontrolle des Energieverbrauchs:

Monatliche Stromverbrauchskontrolle jährliche Verbrauchskontrolle von Erdgas, Benzin, Diesel

Bereits umgesetzte Maßnahmen zur effizienten Energienutzung:

Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit 9 Movern (108 Stück Modulen): Leistung 76,5 kWp Ertrag: 99.000 kWh/Jahr.

Gesamte Beleuchtung im „essbaren Tiergarten“ wurde mit LED Leuchtmitteln aus-gestattet.

Bei der Errichtung der Kakaorösterei und Schokoladenverarbeitung wurden Teile der Anlagen mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.

Anpassung der Spitzenproduktionszeiten an die jahreszeitlichen Niedrigtemperaturbereiche.

Regelmäßige Wartung der Klimageräte Einbindung der Mitarbeiter/innen: jährliche Schulung; Anhaltung und Motivation zum Stromsparen, das Licht bei Tages-

licht und am Abend nach Produktionsende auszuschalten

Zuständig für das Energiemanagement: in Vorbereitung Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: 30.04.2012 U. Zotter Mai 2012 Anlassfall – spätestens April 2013 Ch. Pleunik

14 Kapitel 4 „Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement“ – Bestandteil eines AWK-Plus

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AWK plus Kapitel 4: Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

36

4.1.2 Weitere Informationen zu den eingesetzten Energieträgern der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH - abgeleitete Kennzahlen

Energieträger Lieferant Verbrauch - Anlagen-bereiche

2011 Verbrauch

2011 CO2

15 2012 Verbrauch

2012 CO2

2013 Verbrauch

2013CO2

2014 Verbrauch

2014CO2

2015 Verbrauch

2015 CO2

Strom (kWh) Weizer Naturenergie

A - W 1.887.019 kWh

-

Kennzahl pro kg verkaufter Schokolade

- A - W 2,69 kWh -

Flüssiggas kWh Energie Steiermark

C, G 17.616 kWh

5,51 t

Kennzahl: pro kg verkaufter Schokolade

- C, G 0,02 kWh 0,008 kg

Diesel (Liter16) Tankstelle N 25.728 l 78,74 t

Kennzahl: pro 100 km - N 10,2 l 31,4 kg

Benzin (Liter) Tankstelle N 1.454 l 4,13 t

Kennzahl: pro 100 km N 7,5 l 21,3 kg

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15 CO2-Umrechnung nach Angabe Lieferant und UBA CO2-Umrechnungstool – http://www5.umweltbundesamt.at/emas/co2mon/co2mon.htm 16 inkl. PKW, LKW, landwirtschaftliche Geräte

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AWK plus Kapitel 4: Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

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4.1.3 Weitere Informationen zu den wichtigsten Energieverbrauchern (unterteilt in elektrische und thermische Energie-verbraucher) der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

Bezeichnung17 Anlagenbereiche Leistung (kW) lt. Herstellerangabe

Ø Betriebs-zeiten / a

Kauf-datum

Letzte Wartung

Nächste Wartung

Anmerkung

Conche Kakao/Schokoladenerzeugung 158,5 kW 500 h 2007 2012 2013 keine

Doppelwellenmischer Kakao/Schokoladenerzeugung 65,05 kW 1.920 h 2007 2012 2013 keine

Hochleistungskugel-mühle

Kakao/Schokoladenerzeugung 69,3 kW 768 h 2007 2012 2013 keine

Bandspüler Schokoladenproduktion 25 kW 1.920 h 2007 2011 2012 keine

Rührwerk Schokoladenproduktion 35 kW 800 h 2003 2011 2012 keine

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4.1.4 Wärmetechnische Informationen zum Gebäude der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

Bauteile Aufbau K-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) Anmerkung

Oberste Geschossdecke Brandschutzpaneele, 150 mm 0,24 keine

Außenmauer UG, EG STB-Massivbau, OG Holzskelettbau, Industriepaneele, VWS-Fassade

0,32 keine

Kellerdecke STB-Massivbau 0,25 keine

Fenster Holz/Leichtmetall/Stahl/Kunststoff/Oberfläche Fenster 1,1 Gläser 0,9 keine

Energieausweis Auf Grund der verschiedenen Energieverbraucherzustände in den vielen Anlagenteilen ist die Erstellung lt. Experten nicht möglich.

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17 Auflistung der Geräte liegt in der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH auf

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4.2 Wassermanagement

4.2.1 Allgemeine Beschreibung des Wassermanagements bei der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

Wasserbezug / Verwendung: eigener Brunnen für: Brauchwasser, WC Spülungen öffentliches Netz für: Küche, Waschbecken, Waschküche, Produktionsbereich

Wasseraufbereitung, Verteilung, Abwasserbehandlung, -entsorgung:

Das eigene Brunnenwasser versorgt die Leitungen für Brauchwasser und WC-Spülungen.

Das Wasser aus dem örtlichen Netz wird zentral über die Hauptwasserleitung einge-speist und im Haus zu den jeweiligen Abnehmern verteilt.

Die betrieblichen Abwässer werden zunächst über einen Fettabscheider geleitet und dann in das örtliche Kanalnetz eingebracht.

Alle Abwässer werden über das örtliche Kanalnetz entsorgt.

Wie erfolgt die Datenerfassung und Kontrolle des Wasserverbrauchs:

1x jährlich an Hand der Abrechnung / Ablesung der Wasseruhr

Geltende wasserrechtliche Bestimmungen: Indirekteinleiter-Verordnung lt. BGBl. 222/1998, Teil II

Zuständige Wasserrechtsbehörde: AWV Feldbach - Mittleres Raabtal, Hr. DI Lafer; Tel: +43 (0) 3152 2880

Wie erfolgt die Erfassung der Inhaltsstoffe des Abwassers:

Analyse einer 24 Stunden Abwassermischprobe durch externes Analyselabor, Erstdurchfüh-rung 2009. Wiederholung im Anlassfall (neue beeinflussende Anlage) nächste geplante Wiederholung: 2014

Maßnahmen zur Reduktion des Wasserverbrauches und belastender Inhaltsstoffe, Einbindung des Reinigungspersonals:

Bei den Geschirrreinigungsmaschinen, Bandspüler und Waschmaschinen wurden vollauto-matische Dosieranlagen installiert, dadurch wird eine optimale und umweltschonende Dosierung der Reinigungsmittel gewährleistet. Fettabscheider wird 3 – 4x jährlich durch örtlichen autorisierten Entsorger entleert. Die Wartung erfolgt einmal jährlich.

Zuständig für das Wassermanagement: Ch. Pleunik

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4.2.2 Input/Output (Wasserbezug/Abwasser) der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

Input – Wasserbezug (Frischwasser) 2011 2012 2013 2014 2015

Bezogene Wassermenge in m3 (örtliches Netz) 2.414 m3

Kosten Frischwasser gesamt netto pro Jahr in EUR 3.940,60 €

Kosten Frischwasser netto in EUR pro m3 1,60 €/m3

Kosten - Frischwasser pro 100 kg produzierter Schokolade 0,89 €

Betriebliche Wasserströme (Hauptverbraucher) Menge in m3 pro Jahr Kommentare

Bandspüler 768 m3

Gläserspüler (7 Stk.) 170 m3

Waschmaschine 130 m3

Output – Abwasser 2011 2012 2013 2014 2015

Abwassermenge in m3 (öffentliches Kanalnetz) – ohne Versorgung des eigenen Brunnenwassers

2.414 m3

Kosten der Abwasserentsorgung gesamt pro Jahr 5.050,00 €

Kosten der Abwasserentsorgung pro m3 2,09 €/m3

Kosten – Abwasser pro 100 kg produzierter Schokolade 0,72 € Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: 30.04.2012 U. Zotter. Mai 2012 Anlassfall – spätestens April

13 Ch. Pleunik

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AWK plus Kapitel 4: Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

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4.3 Luft-/Lärmmanagement

4.3.1 Allgemeine Beschreibung des Luft-/Lärmmanagements der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH Emissionen (Abgase, Staub, Gerüche) und deren Quellen:

Hackschnitzel-Dampfkessel: Staub, CO, NOx, Org. ges. C; Kakao/Nussröster: Org. ges. C., Staub

Lärmquellen: Kakao/Nussröster, Bindleranlage, LKW – Verkehr (Lieferanten), Fahrzeugverkehr Besucher (PKW und Busse)

Luft-/Lärmsituation in der Umgebung: gering belastetes Gebiet

Luft-/lärmrelevante gesetzliche Bestimmungen: Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen BGBl.I Nr. 150/2004, BGBl.I Nr. 84/2006 Bescheid BH Feldbach GZ: BHFB – 4.1.91/83-2006 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG (§ 22 Abs. 4 und § 65 Abs. 1 bis 4)

Welche luft-/lärmrelevanten Messungen, Analysen und Kontrollen werden durchgeführt:

Messung der Emissionswerte am Kakao/Nuss Röster; letzte Durchführung: Oktober 2008 Messung der Emissionswerte am Hackschnitzel-Dampfkessel; letzte Durchführung: März 10 Lärmarmzertifikat für den hauseigenen LKW

Maßnahmen zur Reduktion der Luft-/Lärmemissionen:

Regelmäßige Reinigung des Dampfkessels intern und durch den örtlichen Rauchfangkehrer (1x monatlich)

Jährliche Überprüfung des Dampfkessels durch den TÜV Regelmäßige interne Wartung und Reinigung des Kakao/Nussrösters.

Mobilitätsverhalten Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter/innen – Auswirkungen auf die CO2-Emissionen:

Durch die stark frequentierte Besucheranzahl steigt die CO2 Belastung durch die Kunden. Etwa die Hälfte der Besucher kommt mit Bussen angereist.

Es wurden im Unternehmen ein Elektrofahrrad, E-Motorrad und „Elektro-GolfCady“ angeschafft.

Die Mitarbeiter/innen können diese Fahrzeuge für kurze innerbetriebliche Wege benutzen.

Zuständig für das Luft-/Lärmmanagement: Ch. Pleunik

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AWK plus Kapitel 4: Energie-, Wasser-, Luft-/Lärmmanagement Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

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4.3.2 weitere Informationen zu den Emissionen und deren Quellen der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH Anlagen/Verfahren mit relevanten Emissionen

Anlagen-bereiche (Kurzbezeichnung)

Emittierte Schadstoffe Grenzwerte

Bezeichnung Menge Rechtsvorschrift / Bescheid

Grenzwert

Hackschnitzel-Dampfanlage Dampfanlage Staub CO NOx Org. ges. C

32 mg/m³ 13 mg/m³ 166 mg/m³ 1 mg/m³

Bescheid BH Feldbach GZ: BHFB – 4.1.91/83-2006

100 mg/m³

250 mg/m³

300 mg/m³

20 mg/m³

Kakao/Nussröster Röster Org. ges. C Staub

5,2 mg/m³ < 0,1 mg/m³

Bescheid BH Feldbach GZ: BHFB – 4.1.91/83-2006

50 mg/m³ 20 mg/m³

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: 30.04.2012 U. Zotter Mai 2012 Anlassfall – spätestens April 13 Ch. Pleunik

4.3.3 weitere Informationen zum Lärm und dessen Quellen der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH Lärmrelevante Anlagen/Verfahren, Tätigkeiten (Schallquellen)

Anlagen-bereiche (Kurzbezeichnung)

Beurteilung Grenzwerte

Messwert in DB(A)

Umgebungs-lärm in dB(A)

Grenzwert in dB(A)

Rechtsvorschrift / Bescheid

Kakao/Nussröster Röster 85,6 85 ASchG (§ 22 Abs. 4 und § 65 Abs. 1 bis 4)

Schokoladenproduktion / Küche Rührwerk 88,2 85 ASchG (§ 22 Abs. 4 und § 65 Abs. 1 bis 4)

Schokoladenproduktion Abfüllanlage 80,2 85 ASchG (§ 22 Abs. 4 und § 65 Abs. 1 bis 4)

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AWK plus Kap. 5: Abschätzung der zukünftigen Entwicklungen Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

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5. Abschätzung der zukünftigen Entwicklungen18 5.1 Allgemeine Beschreibung der zukünftigen Entwicklungen der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

Abfall:

In der Kakao/Schokoladenverarbeitung wird für die Lagerung der Kakaobutter ein Silotank installiert. Die Anlieferung erfolgt dann nicht mehr wie bisher, in Kartonverpackungen sondern in flüssiger Form im Tankwagen. Dadurch wird in diesem Bereich ein signi-fikanter Rückgang an Papier- u. Kartonverpackung erwartet.

Im Zuge des betrieblichen Abfallchecks wurde festgestellt, dass rund die Hälfte des gesammelten Restmülls, einer anderen Sammelfraktion zugeordnet werden kann. Nach Rücksprache mit dem Entsorger werden die Sammelkriterien geändert, dadurch wird ein Entsorgungskostenrückgang erwartet.

Bepflanzung und Kompostierung der anfallenden Jutesäcke im Zuge der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des „essbaren Tiergartens“

Ökologische Beschaffung als Teil der Abfallvermeidung:

Im Bereich des „essbaren Tiergartens“ und Shop/Theater werden die zugekauften Fruchtsäfte nicht mehr wie bisher in Einwegflaschen, sondern entweder in Big Packs oder als Mehrwegpfandflasche eingekauft und dem Hersteller zur Wiederbefüllung retourniert.

Energie:

Sukzessiver Austausch der herkömmlichen Fluchtwegorientierungsbeleuchtung sowie der Energiespar- und Leuchtstofflampen im gesamten Betrieb durch LED – Leuchtkörper. Dadurch ergibt sich eine längere Lebensdauer der Leuchtmittel, aber auch ein geringerer Energieverbrauch.

Wasser: Errichtung eines hauseigenen Brunnens zur Selbstversorgung mit Trinkwasser.

Luft-/Lärm einschließlich Mobilität:

Durch die Errichtung einer Kaffeerösterei werden zusätzliche Emissionen entstehen

Weitere Aktivitäten im Umweltbereich:

Interne Kommunikation: Veröffentlichung der Zusammenfassung des aktuellen Umwelt- bzw. Abfallberichts im internen MA-Informationsblatt. Der Schwerpunkt „Umwelt und Abfallwirtschaft“ wird in die MA-Informationsmappe aufgenommen und die Mitarbeiter/innen

informiert, welchen Beitrag sie dazu leisten können. Externe Kommunikation: Veröffentlichung der Kurzfassung des aktuellen Umweltberichtes

o auf der Homepage www.zotter.at o in den hauseigenen Na(s)chrichten

Information über Umweltaktivitäten beim Tag der offenen Tür Veröffentlichung von Teilen des AWK plus der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH im Handbuch „AWK plus 2012“ der

Steiermärkischen Landesregierung Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: 30.04.2012 U. Zotter Mai 2012 Anlassfall – spätestens April 2013 Ch. Pleunik

18 Pflichtbestandteil eines AWK (siehe Leitfaden des Lebensministeriums vom 13.10.2011) für den Bereich Abfall

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AWK plus Kap. 5: Abschätzung der zukünftigen Entwicklungen Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH

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5.2 Das AWK-Plus Programm 2012-2013 der Zotter Schokoladen Manufaktur GmbH Nr. Ziele Maßnahmen Termin Zuständig Ressourcen Zielerreichung, Anmer-

kungen, Amortisation

1 Reduzierung der Papier- und Kartonverpackung (10 Gew%)

Installation von Kakaobuttertanks, Information der Mitarbeiter/innen

Mai 2012 T. Linshalm Kosten Tanks, PK

Evaluierung 2013

2 Reduktion der Entsorgungskosten (20 %)

Änderung der Sammelkriterien in Zusammenarbeit mit Entsorger

April/Mai 2012

Ch. Pleunik nicht ermittelt Evaluierung 2013

3 Verwertung der Jutesäcke (50 %)

Bepflanzung und nachfolgende Kompostierung der Säcke Mai/Herbst 2012

H. Zillmann wird ermittelt Evaluierung 2013

4 Reduktion der Glasverpackung (15 %)

Einkauf der Fruchtsäfte in Big Packs bzw. Mehrwegflaschen

Mai 2012 G. Meier keine Evaluierung 2013

5 Reduktion der Strom- und Instandhaltungskosten (5 %)

Austausch der Fluchtwegbeleuchtung und Leuchtstoffröhren auf LED Leuchtmittel

Ende 2012 / Anfang 2013

Fa. Ramert wird ermittelt Evaluierung 2013

6 Selbstversorgung mit Trinkwasser (50%)

Errichtung eines hauseigenen Brunnens Herbst 2012 H. Zillmann wird ermittelt Evaluierung 2013

7 Steigerung der Mitarbeiter/innen-Motivation

Information der Mitarbeiter/innen über Aktivitäten und Ergebnisse im MA-Informationsblatt Mit Aufnahme Schwerpunkt Umwelt und Abfallwirtschaft in MA-Informationsmappe

Sommer 2012 Juni 2012

S. Luef Ch. Pleunik

nicht ermittelt Evaluierung 2013

8 Verstärkte Kundeninformation

Veröffentlichung der Zusammenfassung des aktuel-len Umweltberichtes auf www.zotter.at und in den hauseigenen Na(s)chrichten

Info über Umweltaktivitäten beim Tag der offenen Tür

Veröffentlichung von Teilen unseres AWK plus im Handbuch „AWK plus 2012“ der Stmk. LR

August 2012 Herbst 2012 Sommer 2012

S. Luef S. Luef Ch. Pleunik

PK (ca. 10 Stunden)

Evaluierung 2013

Version 1 vom: Freigabe durch: Bekanntmachung: Nächste Aktualisierung: Zuständig: 30.04.2012 U. Zotter Mai 2012 Anlassfall – spätestens April 13 Ch. Pleunik

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Zentrale Ansprechstelle und Leitstelle:

WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEITAmt der Steiermärkischen Landesregierung,A14 – Referat Abfallwirtschaft und NachhaltigkeitDipl.­Ing. Silke Leichtfried und Harald LeutschacherBürgergasse 5a, 8010 GrazTel: +43 316 877­4505 oder 4503Fax: +43 316 877­2416E­Mail: [email protected]

Partner:

Steirische WirtschaftsförderungMag. Gerlinde Siml und Gudrun SchmidtNikolaiplatz 2, 8020 GrazTel.: +43 316 7093­215 oder 203E­Mail: [email protected] oder [email protected]

Wirtschaftskammer SteiermarkDr. Leopold Strobl und Angelika JanischKörblergasse 111­113, 8010 GrazTel.: +43 316 601­357 oder 765E­Mail: [email protected] [email protected]

P05_2

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftAbteilung V/3 Betrieblicher Umweltschutz und TechnologieStubenbastei 5, 1010 WienDipl.­Ing. Andreas TschulikTel.: +43 1 51522­1651E­Mail: [email protected]

Die WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT – WIN ist das steirische „Regionalprogramm für betrieblichen Umweltschutz“ und wird getragen von der Wirtschafts­kammer Steiermark, der Steirischen Wirtschaftsförde­rung SFG, dem Land Steiermark und dem Lebensmi­nisterium. Durch finanziell geförderte, extern begleitete Beratungsprojekte sollen Betriebe zu freiwilligen Um­weltMEHRleistungen und nachhaltigem (also sozial und ökologisch verantwortungsvollem) Wirtschaften ani­miert werden.

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