BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff,...

71
BACHELORARBEIT Lena Bischoff Pro und Contra Sterbehilfe 2016

Transcript of BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff,...

Page 1: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

BACHELORARBEIT

Lena Bischoff

Pro und Contra Sterbehilfe

2016

Page 2: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Fakultät: Medien

BACHELORARBEIT

Pro und Contra Sterbehilfe

Autorin:

Lena Bischoff

Studiengang:

Gesundheitsmanagement

Seminargruppe:

GM13sP3-B

Erstprüfer: Prof. Dr. Volker J. Kreyher

Zweitprüfer: Dr. med. Darius Khoschlessan

Einreichung: Karlsruhe, 08.01.2016

Page 3: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Faculty of Media

BACHELOR THESIS

pro and contra assisted dying

author:

Lena Bischoff

course of studies: Gesundheitsmanagement

seminar group: GM13sP3-B

first examiner: Prof. Dr. Volker J. Kreyher

second examiner: Dr. med. Darius Khoschlessan

submission: Karlsruhe, 08.01.2016

Page 4: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Bibliografische Angaben

Bischoff, Lena

Pro und Contra Sterbehilfe

Pro and contra assisted dying

50 Seiten, Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences,

Fakultät Medien, Bachelorarbeit, 2016

Abstract

In der vorliegenden Bachelor-Thesis wird das Pro und Contra der Sterbehilfe unter-

sucht. Zum besseren Verständnis der medizinischen Hintergründe erfolgt eine Auf-

zeichnung der Formen der Sterbehilfe. Neben der rechtspolitischen und ethischen

Aspekte der Sterbehilfe werden Stimmen der Seite Pro Sterbehilfe und der Seite Con-

tra Sterbehilfe angeführt. Es erfolgt außerdem ein Überblick über die aktuelle kontro-

verse Diskussion des Themas.

This Bachelor Thesis examines the pros and cons of euthanasia. In order to better

comprehend the medical background, an outline of the different forms of euthanasia is

given. In addition to the legal policies and ethical aspects of euthanasia, the votes for

the pro and con sides are presented.Finally, an overview of the current controversial

discussion of this topic is provided.

Page 5: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Inhaltsverzeichnis V

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ...................................................................................................... V

Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... VII

Abbildungsverzeichnis ........................................................................................... VIII

1 Einleitung ............................................................................................................. 1

2 Palliativmedizin und Sterbehilfe ......................................................................... 3

2.1 Definition Sterbehilfe .................................................................................. 3

2.1.1 Die aktive Sterbehilfe und Mitwirken am Suizid .......................... 3

2.1.2 Beihilfe zum Suizid ..................................................................... 4

2.1.3 Die indirekte Sterbehilfe ............................................................. 5

2.1.4 Die passive Sterbehilfe .............................................................. 6

2.1.5 Fallbeispiel passive Sterbehilfe .................................................. 7

2.2 Rechtliche Gesichtspunkte ......................................................................... 8

2.2.1 Die Patientenverfügung ............................................................ 11

2.2.2 Aktueller Stand der politischen Lage in Deutschland ................ 12

2.2.3 Ländervergleich ....................................................................... 15

2.3 Hospiz .......................................................................................................15

2.4 Palliativmedizin .........................................................................................16

2.5 Ethische Gesichtspunkte ...........................................................................17

2.5.1 Medizin - Ethik ......................................................................... 18

2.5.2 Lebensqualität.......................................................................... 19

3 Stakeholder, Issuesmanagement ......................................................................23

3.1 Vertreter Pro Sterbehilfe ............................................................................23

3.1.1 Angehörigen Verbände ............................................................ 25

3.1.2 Der Verein „Sterbehilfe Deutschland e.V.“ ................................ 26

3.1.3 Politische Parteien ................................................................... 28

3.2 Vertreter Contra Sterbehilfe .....................................................................29

3.2.1 Kirchliche Einrichtungen ........................................................... 30

3.2.2 Politische Parteien ................................................................... 31

4 Kampagnenmanagement ...................................................................................32

4.1 Definition ...................................................................................................32

4.2 Ziele, Zielgruppen und Werte ....................................................................33

4.3 Bestandteile und Strategien im Kampagnenmanagement .........................35

4.4 Kommunikationskanäle .............................................................................38

Page 6: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Inhaltsverzeichnis VI

4.4.1 Klassische Kommunikationsinstrumente .................................. 39

4.4.2 Interpersonale Kommunikation ................................................. 41

4.4.3 Internet .................................................................................... 41

5 Kommunikationskampagne in Bezug auf Sterbehilfe .....................................43

5.1 Kommunikationskampagnen durch die Deutsche Gesellschaft für Humanes

Sterben (DGHS) ...................................................................................................43

5.2 Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ..............................43

5.3 Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf letzte Hilfe ................................44

6 Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen ................................................49

Literaturverzeichnis .................................................................................................. XI

Anlagen .................................................................................................................... XIX

Eigenständigkeitserklärung ................................................................................. XXIII

Page 7: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Abkürzungsverzeichnis VII

Abkürzungsverzeichnis

ALS Amyotropher Lateralsklerose

BÄK Bundesärztekammer

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGH Bundesgerichtshof

d täglich (einen Tag)

DGHS Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben

GKV Gesetzliche Krankenversicherung

PEG perkutane endoskopische Gastrostomie

PK Pressekonferenz

StHD Sterbehilfe Deutschland e.V.

WE Willenserklärung

WHO World Health Organization

Page 8: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Abbildungsverzeichnis VIII

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Überlebenszeit in Abhängigkeit von der Opioid Dosis………………......5

Abbildung 2: Rechtliche Gesichtspunkt…………………………………………………10

Abbildung 3: Übersicht Gesetzenwürfe…………………………………………………13

Abbildung 4: Entwicklung der stationären Hospize und Palliativstationen………..…17

Abbildung 5: Verlängerung des Sterbeprozess…………………………………………19

Abbildung 6: gesundheitsbezogene Lebensqualität……………………………………21

Abbildung 7: Studie zur Serbehilfe………………………………………………………24

Abbildung 8: Kosten Sterbehilfe Deutschland e.V.……………………………………27

Abbildung 9: Lasswell Formel Sender-Enpfänger………………………………………34

Abbildung 10: Kampagnentypen……........…..….…………………………………………12

Abbildung 11: Feuerrad...…………………………………..………………………………..37

Abbildung 12: Logo DGHS………………………………………………………………….43

Abbildung 13: Start der Kampagne "Mein Ende gehört mir"…………………………..45

Abbildung 14: Petra Nadolny "Mein Ende gehört mir"……………………………………45

Abbildung 15: Uwe-Christian Arnold "Verbrecher?"………………………………………48

Abbildung 16: Angela Merkel "Volksverteter?"…………………………………………….48

Page 9: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Einleitung 1

1 Einleitung

Das Themenfeld rund um die Sterbehilfe prägt die Gesellschaft schon lange und rückt

immer näher in den Interessensfokus der Gesellschaft (vgl. Hepp/Kreienberg 2007,

940). Als jüngstes öffentliches Beispiel ist der Auftritt von Rita Wiederhold bei „Stern

TV“ in der Sendung vom 21.10.2015 zu nennen. Die 68-Jährige leidet an Amyotropher

Lateralsklerose (ALS), einer zum Tode führenden Nervenkrankheit (vgl. Haber-

mann/Wittmershaus 2009,165). Rita Wiederold plädiert in ihrem Auftritt bei „Stern TV“

gegenüber der Politikerin Renate Künast (Grüne) und dem Politiker Patrick Sensburg

(CDU) darauf, dass sie über ihr Sterben selbst entscheiden möchte. „Das ist ein langes

Sterben. Warum soll ein Mensch so was ertragen?“ (stern TV, 2015). Mit dieser Aus-

sage erreicht Rita Wiederold ein enormes mediales Aufsehen. Alleine im sozialen

Netzwerk „Facebook“ zählt die Berichterstattung der Sendung 2141-„Gefällt mir“ Anga-

ben und wurde knapp 600-mal geteilt, während andere Meldungen auf der Seite nur

61-„Gefällt mir“- Angaben zählt. In den Kommentaren findet man eine hitzige Diskussi-

on rund um das Themenfeld der Sterbehilfe. Anhand der Beiträge lassen sich die Mei-

nungen für und wider Sterbehilfe erkennen, z.B. liest man „Jeder soll das frei

entscheiden können! Ohne von einer Brücke springen zu müssen“ (stern TV/Facebook,

2015), aber auch wenige Beiträge wie „Ich finde nicht, dass es jeder selbst entscheiden

soll…“ (stern TV/Facebook, 2015) lassen sich dort lesen.

Grund für das derzeitig hohe mediale und gesellschaftliche Interesse, ist die aktuelle

Gesetzgebungsinitiative. Schwerpunkt in dieser Debatte lag bei der Frage, „ob und wie

man Menschen beim Sterben helfen darf?“ (vgl. Greven 2014). Am 06. November 2015

wurde im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen. Demnach ist die

geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland künftig strafbar (vgl. Deutscher Bundestag

2015). Durch diese neue Gesetzgebung wurde es z.B. Sterbehilfevereinen unmöglich

gemacht, Suizidbegleitung durchzuführen. Sie bewerten das neue Gesetz als verfas-

sungswidrig und werden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

erheben (vgl. Dignitas 2015). Kritiker sehen an dem neuen Beschluss besonders um-

stritten, dass man Menschen in der größten Not alleine lassen würde, und möglicher-

weise in einen noch grausameren Suizid treiben würde (vgl. Sentker 2014).

In einer so zentralen Frage, in der es schließlich um Leben und Tod geht, sollte jeder,

unabhängig von seinen inhaltlichen Vorstellungen gegenüber der Sterbehilfe, an einer

vorurteilslosen Diskussion interessiert sein. Um einen Beitrag zu dieser Diskussion zu

leisten, liegt das Ziel in der vorliegenden Arbeit darin, einen Überblick zum Thema

„Sterbehilfe“ zu geben. Die Arbeit untersucht das Pro und Contra der Sterbehilfe.

Bevor das Spannungsfeld, das durch die unterschiedliche Betrachtung der aktiven und

passiven Sterbehilfe seitens der verschiedenen Disziplinen geschaffen wurde, näher

Page 10: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Einleitung 2

erläutert werden kann, muss zunächst geklärt werden, was innerhalb der Sterbehil-

fediskussion genau unter der aktiven und passiven Sterbehilfe zu verstehen ist. Daher

werden die Begrifflichkeiten der aktiven, indirekten und passiven Sterbehilfe in Kapitel

zwei gegeneinander abgegrenzt.

Die Frage nach der passiven Form der Sterbehilfe findet sich in der medizinischen

Praxis oft wieder. In einigen Krankenhäusern begegnet man dieser Frage mit großer

Offenheit, in anderen ist dies nicht der Fall. Diese Unterschiede können in einer medi-

zinischen Einrichtung zwischen den Abteilungen, aber auch innerhalb einer Abteilung

sein (vgl. Fischer 2012, 135). Um eine Transparenz zum Alltag des Gesundheitswe-

sens herleiten zu können, wird im weiteren Verlauf des zweiten Kapitels der Sachver-

halt der passiven Sterbehilfe anhand eines Fallbeispiels illustriert. Weiterhin wird der

Aspekt des Selbstbestimmungsrechts analysiert. Außerdem wird die rechtspolitische

Lage in Deutschland und im internationalen Vergleich dargestellt. Besonderer Fokus

wird hier auf die Beleuchtung des Gesetzbeschlusses vom 06. November 2015 gelegt.

Zusätzlich wird der Palliativgedanke rund um die Hospizbewegung, sowie die ethi-

schen Gesichtspunkte, insbesondere die der Medizin-Ethik, dargestellt.

Um in einer vergleichenden Analyse einen Überblick der Vertreter Pro Sterbehilfe und

der Vertreter Contra Sterbehilfe zu geben, folgt in Kapitel drei eine Darstellung aller

Stakeholder im Themenfeld der Sterbehilfe.

Damit eine gezielte Aufklärung in diesem Themenfeld stattfinden kann, ist eine breit

angelegte Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll, besonders in Anbetracht der gesetzlichen Neu-

regelung. Generell, spielen Kommunikationskampagnen rund um das Thema Sterbehil-

fe eine tragende Rolle im Aufklärungsmanagement der Gesellschaft. Daher wird in

Kapitel vier das Thema Kampagnenmanagement analysiert, um anschließend eine

Kommunikationskampagne in Bezug auf humanes Sterben in Kapitel fünf zu erörtern.

Dabei wird besonders die Kampagne der Deutschen Gesellschaft für Humanes Ster-

ben (DGHS) „Mein Ende gehört mir“ beleuchtet. Diese Analyse erfolgt unter besonde-

rer Berücksichtigung der in Kapitel vier gewonnenen Erkenntnisse. Demzufolge wird

hier eine genaue Durchleuchtung der in der Kampagne verwendeten Werbemittel

durchgeführt.

Im letzten Kapitel sechs werden abschließend Erfolgsfaktoren und Handlungsempfeh-

lungen in Bezug auf die Anwendbarkeit und Durchführung von Sterbehilfe dargestellt,

und inwieweit die öffentlichen Positionen Pro und Contra Sterbehilfe in diese Debatten

einfließen.

Page 11: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 3

2 Palliativmedizin und Sterbehilfe

2.1 Definition Sterbehilfe

Der Begriff „Sterbehilfe“ wurde im 19. Jahrhundert zur Bezeichnung der „aktiven“ und

„indirekten“ Sterbehilfe eingeführt. Er wurde zu einem Sammelbegriff für Maßnahmen,

die einem Menschen zu einem möglichst schmerzfreien und selbstbestimmten Sterben

verhelfen (vgl. Grimm/Hildebrand 2009, 90). Demnach beschreibt die Sterbehilfe Hand-

lungen, in denen durch Tun-bzw. Unterlassen oder durch Hilfe beim Sterben ein „sanf-

ter“ Tod eine Erlösung für den Patienten von seinen hauptsächlich physischen Qualen

oder Schmerzen darstellt (vgl. Grimm/Hildebrand 2009, 85).

Aus der Begriffshistorie lässt sich konstatieren, dass der Terminus in der Sterbehil-

fediskussion oft der der Euthanasie ist. Er stammt aus dem lateinischen (ευθανασ´ıα)

und wird als „ars moriendi“, die Kunst des guten Sterbens übersetzt (vgl. Schmiede-

bach/Woellert 2006, 1137). Als synonym für Sterbehilfe wird demzufolge in den meis-

ten europäischen und angloamerikanischen Ländern oft der Begriff „Euthanasie“

verwendet. Im deutschsprachigen Raum hingegen, ist der Begriff mit einer negativen

Bedeutung durch das NS-Regime behaftet (vgl. Schmiedebach/Woellert 2006, 1137).

Wie die Autorin Barbara Häcker beschreibt, wird der Begriff Euthanasie als „Tötung

von Menschen ohne-oder gar gegen deren Einwilligung und ohne, dass sie im Sterben

liegen“ (Häcker 2008, 29) übersetzt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,

dass in Anbetracht der Begriffsgeschichte Euthanasie nichts mit Sterbehilfe zu tun hat.

Vor allem, wenn es um eine ethische Bewertung von Sterbehilfe geht, steht die aktive

Sterbehilfe für das ethisch Unerlaubte, da es mit dem „Töten" gleichgesetzt wird. Die

passive Sterbehilfe hingegen trägt dabei den Part des ethisch Zulässigen, da es sich

um den Begriff des „Sterbenlassen“ handelt (vgl. Gesang, 2001, 161).

2.1.1 Die aktive Sterbehilfe und Mitwirken am Suizid

Der ärztlich assistierte Suizid oder die Beihilfe zur Selbsttötung wird geleistet, „wenn

ein Arzt den Tod des Patienten auf dessen ausdrücklichen Wunsch herbeiführt“ (Rog-

gendorf/Eckart 2012, 640). Dies geschieht, indem der Arzt dem Patienten die letale

Dosis eines Medikamentes, z.B. eines Barbiturats, verabreicht. In diesem Fall beendet

der Arzt das Leben eines Patienten aktiv absichtlich (vgl. Roggendorf/Eckert

2012,640). Wie in Punkt 2.1 erläutert, wird bei der Sterbehilfe zwischen dem Tun bzw.

Unterlassen und der Hilfe beim Sterben differenziert. Die aktive Sterbehilfe wird somit

mit einem Tun bzw. Unterlassen gleichgesetzt. Dass man hier eine nicht moralisch

Page 12: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 4

motivierte Unterscheidung auf der Basis eines handlungstheoretischen Unterschieds

von Unterlassen und Tun treffen kann, wird in unserer Gesellschaft vielfach hinterfragt

und bezweifelt, denn die Auffassung bei der Unterscheidung zwischen dem Tun und

Unterlassen ist oft die, dass es sich bei dem Unterlassen um kein Töten handelt (vgl.

Gesang 2001, 161).

Dass es sich bei der Unterlassung mit Todesfolge um ein Töten handelt, wurde von J.

Rachels und P. Singer durch folgendes Beispiel belegt: A stößt das Baby in das Was-

ser, und es ertrinkt dadurch. Der Fall „Töten durch Tun liegt vor“. B sieht wie das Baby

in das Wasser fällt, und unterlässt es, obwohl es möglich wäre, das Baby zu retten.

Das Baby ertrinkt dadurch. Der Fall „Töten durch Unterlassen“ liegt vor (vgl. Leist

1998, 44).

Durch dieses Beispiel lässt sich folgendes festhalten: Töten durch Unterlassen ist eine

Handlung, da ihr eine Absicht zu Grunde liegt. Sieht der Unterlassende den Tod eines

Menschen aufgrund seiner Unterlassung in einer Situation vorher, in der er ihn verhin-

dern hätte können, beabsichtigt er den Tod des Menschen. Ein weiterer zu nennende

Grund in der Diskussion um den handlungstheoretischen Unterschied der Sterbehilfe

ist der, dass die Sterbehilfe weitestgehend vom Ermessen und damit auch von der

weltanschaulich-moralischen Einstellung des jeweilig behandelnden Arztes abhängig

ist (vgl. Hoerster 2000, 1).

2.1.2 Beihilfe zum Suizid

Die Beihilfe zum Suizid ist eine Form der aktiven Sterbehilfe (vgl. Fricke 2015). Unter

Beihilfe zum Suizid ist zu verstehen, dass ein Arzt die Information zur Selbsttötung gibt

und die entsprechende Medikation zur Verfügung stellt, die der Patient jedoch selbst

einnehmen muss. Bei diesem Vorgang muss der Patient einen notwendigen Schritt

selbstverantwortlich Tun (vgl. Geißendörfer 2009, 59). Das heißt, ein Patient, der sich

dazu entschieden hat zu sterben, nimmt die Hilfe eines anderen in Anspruch. Diese

zweite Person kann ein Angehöriger, ein nahestehender Mensch, ein Arzt oder ein

Sterbehelfer sein (vgl. Roggendorf/Eckart 2012, 640). Der Patient, welcher in diesem

Fall zum sogenannten „Freitod“ bereit ist, verpflichtet sich dazu, bis zum Lebensende

die Tatherrschaft zu besitzen.

Dadurch, dass der Patient die totbringende Handlung selbst vornimmt, ist kein Suizid

gegeben (vgl. Klie/Student 2007, 50-55). In den Fällen, in denen die orale Einnahme

der Suizidmedikation nicht möglich, oder die Gefahr des Erbrechens zu groß ist, wird

ein Injektionsautomat zur Verfügung gestellt, bei dem der Suizid Suchende den Auslö-

ser selbst betätigen kann (vgl. stHD 2009a). Sucht ein Patient, der an einer unheilba-

Page 13: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 5

ren Krankheit leidet, die Beihilfe zum Suizid, wird dies auch als „Bilanzsuizid“ bezeich-

net (vgl. Arndt 2007 ,113).

Fürsprecher der Beihilfe zum Suizid bezeichnen diese Form der Sterbehilfe als ein

Handeln, bei dem jemand in freier Verantwortung und nach ernsthafter Erwägung sei-

ner Perspektiven den Entschluss fasst, aus dem Leben zu treten (vgl. Arndt 2007

,113).

2.1.3 Die indirekte Sterbehilfe

Bei dieser Form der Sterbehilfe wird der Tod durch den Einsatz von schmerzlindernden

Medikamenten, wie beispielsweise eine Überdosierung von Morphium, herbeigeführt.

Morphin kann zu einer Atemdepression führen (vgl. Roggendorf/Eckert 2012, 640),

und somit die Lebensdauer des Patienten verkürzen. Da der Tod nicht das primäre Ziel

dieser Handlung ist, sondern die Schmerzen und das Leiden des Patienten zu lindern,

handelt es sich hierbei um den Begriff der „indirekten“ Sterbehilfe (vgl. Naunin 2012,

14). Die Begrifflichkeit der indirekten Sterbehilfe findet in der medizinischen Praxis nur

geringe Anwendung. Im klinischen Alltag sind hier Patienten gemeint, die eine soge-

nannte palliative Schmerztherapie erhalten. Der Neurologe S. Roggendorf vertritt die

Theorie, dass bei dieser Form der Sterbehilfe selten eine Lebensverkürzung erreicht

werden könne. Dies sei als Indiz dafür zu werten, dass eine Lebensverkürzung auf-

grund einer adäquaten Schmerztherapie in einem palliativmedizinischen Kontext nur

gering stattfinden würde. Roggendorf argumentiert damit, dass die Anwendung einer

Schmerztherapie zu einer signifikanten Reduktion von Stressoren führt, mit dem Er-

gebnis, dass sich die körperliche Belastung reduziert, und dadurch eine Lebensverlän-

gerung erreicht werden würde (vgl. Roggendorf/Eckert 2012, 640).

Diese These bestätigt folgende Grafik (Abb.1):

Abbildung 1: Überlebenszeit in Abhängigkeit von der Opioid Dosis (Roggendorf/Eckert 2012, 640)

Page 14: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 6

Wie in Abbildung 1 dargestellt, beträgt die mittlere Überlebenszeit bei Erhöhung der

Opioid Dosis von 87 +/- 145 mg OME/Tag 14,0 +/- 12,7 d, während die Überlebenszeit

bei einer Dosisveränderung von 0 mg OME/Tag bei 9,3 +/- 9,8 d liegt. Bei einer Ver-

minderung der Opioid Dosierung von – 64 +/- 68 mg OME/Tag liegt die Überlebenszeit

laut dieser Grafik bei 9,1+/- 11,4.

Es gilt festzuhalten, dass durch die Gabe von Opioiden bei einer palliativen

Schmerztherapie bzw. der indirekten Sterbehilfe der Tod bis zu 4,7 +/- 2,9 d hinausge-

zögert werden kann (vgl. Roggendorf/Eckert 2012, 640).

2.1.4 Die passive Sterbehilfe

Die passive Sterbehilfe beschreibt den Verzicht auf lebensverlängernden Maßnahmen

oder deren Beendigung, wenn diese aus medizinischer Sicht nicht mehr indiziert sind,

oder der Patient derartige Maßnahmen ausdrücklich ablehnt. Im Unterschied zur akti-

ven Sterbehilfe wird hier kein neuer Kausalverlauf, also z.B. durch die Gabe eines tö-

tenden Mittels, eingeleitet, sondern man lässt in diesem Fall den natürlichen

Sterbeprozess geschehen (vgl. Schmeilzl, 2008). Der Nationale Ethikrat definiert die

passive Sterbehilfe wie folgt:

Die passive Sterbehilfe beschreibt den Fall„ wenn auf das Verlangen des Patienten

eine lebensverlängernde medizinische Behandlung unterlassen wird und dadurch der

durch den Verlauf der Krankheit bedingte Tod früher eintritt, als dies mit der Behand-

lung aller Voraussicht nach der Fälle wäre“ (Nationaler Ethikrat 2006, 54).

Aus der Begriffserklärung der passiven Sterbehilfe lässt sich deshalb festhalten, dass

das einschlägig umfassende und ethische Prinzip der passiven Sterbehilfe lautet: jede

ärztliche Behandlung, gleichgültig ob in einem alltäglichen oder in einem sehr ernsten

Fall, bedarf der Einwilligung bzw. der Zustimmung des Patienten (vgl. Geißendörfer

2009, 58). Der in dem moralischen Denken der Gesellschaft und in der Rechtsordnung

verankerte Grundsatz der Freiheit, Autonomie und des Rechts auf Selbstbestimmung

des Individuums verbietet jeden Eingriff einer ärztlichen Behandlung ohne die Zustim-

mung des Patienten. Dies gilt auch, wenn der Eingriff oder die Behandlung langfristig

gesehen für den Patienten den Erhalt der Gesundheit sichern würde. Demnach gilt die

passive Sterbehilfe als zulässig, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht (vgl. Gei-

ßendörfer 2009, 60). Unter die passive Sterbehilfe fallen beispielsweise:

Abbruch von Beatmung oder Intubation

Abbruch von Dialyse

Abbruch einer Reanimation

Page 15: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 7

Abbruch künstlicher Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Medikamentengabe

(vgl. Geißendörfer 2009, 58).

Bei der passiven Sterbehilfe ist es wichtig, zwischen einem äußerungsfähigen und ei-

nem nicht äußerungsfähigen Patienten zu unterschieden. Im Fall, dass der Patient sei-

nen Wunsch ausdrücklich äußern kann, herrscht weitgehend die Einigkeit, dass es

ethisch vertretbar ist, die Einleitung oder das Fortführen medizinischer Maßnahmen

abzubrechen. Die passive Sterbehilfe ist daher legitim, wenn eindeutig zum Ausdruck

gebracht wurde, dass der Patient eine lebensverlängernde Behandlung in seinem ge-

gebenen Zustand nicht wünscht. Der Arzt wird hier strafrechtlich oder berufsrechtlich

nicht geahndet (vgl. Lipp 2005, 10).

Handelt es sich um einen einwilligungsunfähigen Patienten, so ist der Arzt dazu ver-

pflichtet, dass er auf frühere Willensäußerungen des Patienten zurückgreift. In diesem

Zusammenhang ist eine Patientenverfügung von besonderer Bedeutung. An dieser

Stelle auch zu nennen, ist die Wichtigkeit einer Betreuungsvollmacht. Wenn derartiges

nicht vorhanden ist, so gilt in jedem Fall die Erhaltung des Lebens. Dies gilt auch für

Menschen, die nie die Fähigkeit besaßen, einen eigenen Willen zu bilden. Alleine die

Unmöglichkeit oder der Zustand eines Patienten, der sich zum Beispiel im Wachkoma

befindet, ist noch kein Indiz dafür, dass der Sterbeprozess begonnen hat. In den Fäl-

len, in denen der Patient in der Vergangenheit keine eindeutige Erklärung zur Ableh-

nung lebenserhaltende Maßnahmen verfasst hat, müssen immer Maßnahmen zur

Lebenshaltung eingesetzt werden, oder der Forderung des gesetzlichen Betreuers

nachgegangen werden (vgl. Lipp 2009, 10).

2.1.5 Fallbeispiel passive Sterbehilfe

Der Sachverhalt der passiven Sterbehilfe soll im Folgenden an einem Fallbeispiel deut-

lich gemacht werden:

Einem Patienten wird aufgrund einer Dysfunktion des Ösophagus eine PEG-Sonde

gelegt. In diesem Fall ist die physiologische Schluckfunktion des Patienten nicht mehr

gewährleistet, die Folge können Schluckstörungen sein. Im Verlauf der Therapie zieht

sich der Patient die Sonde immer wieder heraus. Es besteht der Grund zur Annahme,

dass der Patient die Anlage nicht toleriert. In diesem Fall entscheidet der gesetzliche

Betreuer, dass ein erneuter medizinischer Eingriff zur Neuanlage der Sonde nicht statt-

finden soll. Der Betreuer gibt deutlich zum Ausdruck, dass eine reine Flüssigkeitsthe-

rapie durch die Gabe von Kochsalz Infusionen durchgeführt werden soll.

Page 16: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 8

Dieses Fallbeispiel findet sich im medizinischen Alltag oft wieder. Die Ärzteschaft

spricht jedoch ungern von der passiven Sterbehilfe, es wird vielmehr der Begriff der

Sterbebegleitung bevorzugt (vgl. Deutsches Ärzteblatt 2011, 347).

Die Annahme, dass der Patient „verhungern“ würde, klingt nicht nur provokant, son-

dern erscheint im Licht der neusten Forschung auch veraltet, denn die Minderung der

Aufnahmen von Flüssigkeit und Nahrung ist Teil des natürlichen Sterbens (vgl. Ridder,

2008). In dem Prozess mit nachlassender bis hin zur absoluten Appetitlosigkeit, der

allmählichen Gewichtsreduktion, der geringeren Aktivität und einem erhöhten Bedürfnis

nach Schlaf, fällt der Patient in einen Dämmerzustand und erliegt rasch an den Folgen

einer Infektion (vgl. Ridder, 2008).

Im Kontext verschiedener theoretischer Entwicklungen dieses Themenfeldes sind Ver-

suche unternommen worden, die beweisen, dass die Anlage einer Sonde für den Pati-

enten keinen Gewinn darstellt (vgl. Ridder, 2008). Dieses lässt sich durch die Studie,

geleitet von Thomas Finucane von der Johns- Hopkins- Universität in Baltimore, be-

weisen. In einer vergleichenden Analyse untersuchte T. Finucane und seine Mitarbei-

ter, ob das Leben durch die Anlage einer PEG-Sonde verlängert werden kann. 2

Patientengruppen, Patienten mit PEG-Sonde und Patienten ohne PEG-Anlage, jedoch

bei gleichem Krankheitsbild „Demenz“, wurden auf folgende Elemente untersucht (vgl.

Ridder, 2008):

Wird einer Lungenentzündung mit einer PEG-Sode vorgebeugt?

Ist die Dekubitus Gefahr mit PEG-Sonde geringer?

Ist die Körperfunktion bei einer PEG-Sonde besser?

Ist der Ernährungszustand mit PEG-Sonde besser?

Ist die Organfunktion durch eine PEG-Sonde besser?

Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass Ernährungssonden ernste Infektionen verursa-

chen können und auch andere schwere Komplikationen mit sich bringen können. Der

Zustand der Körperfunktion wird nicht verbessert. Weiterhin kam die Studie zu der Er-

kenntnis, dass das Allgemeinbefinden nicht gefördert wird. Die Studie bestätigt, dass

die Überlebenszeit kürzer ist, als bei Patienten mit Demenz, bei denen die Nahrung

angereicht wird. Festhalten lässt sich weiterhin, dass der Ernährungszustand bei Pati-

enten mit PEG-Sonde bei Demenz nicht besser ist, als bei Patienten ohne PEG Sonde

bei Demenz (vgl. Landschek 2008, 22).

2.2 Rechtliche Gesichtspunkte

Nachdem die verschiedenen Formen der Sterbehilfe beleuchtet wurden, ist es wichtig

darauf hinzuweisen, inwieweit sich die verschiedenen Formen der Sterbehilfe, von er-

Page 17: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 9

laubten bis hin zu unerlaubten, voneinander abgrenzen. Dies erfolgt mittels einer

Übersichtstabelle und nach dem aktuellen Stand der Rechtspolitik:

Formen der Sterbehilfe

Rechtspolitische Lage in Deutschland

Die aktive Sterbehilfe

§ 216 StGB Tötung auf Verlangen.

Strafbar „(1) ist jemand durch das ausdrückliche

und ernsthafte Verlangen des Getöteten

zu Tötung bestimmt worden, so wird das

mit einer Freiheitsstrafe von sechs Mona-

te bis zu 5 Jahren geahndet

(2) Der Versuch ist strafbar“(dejure

2015a).

Beihilfe zum Suizid

§ 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung

der Selbsttötung

Strafbar, „(1) wenn ein geschäftsmäßiger Hinter-

grund besteht. Wird mit einer Freiheits-

strafe von drei Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft“ (Deutscher Bundestag 2015).

Straffrei, „(2) wenn keine geschäftsmäßige Hand-

lung besteht und entweder Angehöriger

oder nahestehender des Suizidsuchen-

Page 18: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 10

den, ist“ (Deutscher Bundestag 2015).

Die indirekte Sterbehilfe

Ein Arzt gibt auf Verlangen des Patienten

z.B. schmerzlindernde Medikation.

Straffrei

„Eine ärztlich gebotene, schmerzlindern-

de Medikation, bei einem sterbenden Pa-

tienten, wird dadurch zulässig, da es sich

als eine unbeabsichtigte, aber in Kauf

genommene, unvermeidbare Nebenfolge

den Todeseintritt beschleunigen kann. Im

medizinischen Alltag handelt es sich bei

der indirekten Sterbehilfe um den palliati-

ven Kontext“ (Fernandes/Böhnke 2015).

Hier handelt der Arzt nach der Notstands-

regelung des § 34 StGB (vgl. Bergmann

2010, 159).

Die passive Sterbehilfe

Verzicht des Mediziners auf lebensver-

längernde Maßnahmen, bei einer tödlich

verlaufenden Erkrankung.

Straffrei

Wenn eine entsprechende WE vorliegt,

oder diese von den Angehörigen entspre-

chend nachgewiesen werden kann. In

diesem Fall steht die Ermöglichung eines

Todes in Würde und Schmerzfreiheit,

gemäß dem erklärten oder mutmaßlichen

Patientenwillen im Vordergrund und ist

als höchstes Rechtsgut zu definieren (vgl.

Fernandes/Böhnke 2015).

Page 19: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 11

Abbildung 2: Rechtliche Gesichtspunkte (Eigene Darstellung in Anlehnung an Fernandes Böhnke 2015;

siehe auch: Deutscher Bundestag 2015; siehe auch: dejure 2015a)

2.2.1 Die Patientenverfügung

Die verpflichtende Einstellung eines behandelnden Arztes beinhaltet, das Leben eines

Menschen zu erhalten, Leiden zu lindern und Gesundheit wiederherzustellen (vgl.

Holzner 2015, 1126). Die heutige, moderne Intensivmedizin verfügt über ein Potenzial

der Intervention, das bei maximalem Einsatz, nicht mehr in jedem einzelnen Fall als

angemessen erscheinen mag (vgl. Holzner 2015, 1126). Im Fall, dass der Patient ak-

tuell nicht mehr einwilligungsfähig ist, kommt es hier auf seinen in der Vergangenheit

geäußerten Willen, der sogenannte Patientenverfügung, an. Der einwilligungsfähige

Patient ist zur Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts befähigt (vgl. Holzner 2015,

1128). Entsprechend dessen, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil, über den Wert

oder Unwert einer medizinischen Behandlungsmethode, im Jahr 2003 folgendes Urteil

gefällt (BGHZ 154, 205, 224; Az.: XII ZB 2/03) (vgl. Holzner 2015, 1128):

In dem konkreten Fall ging es um einen Patienten, der infolge eines Myokardinfarktes

an einem hypoxischen Gehirnschaden im Sinne eines apallischen Syndroms litt. Der

Patient wurde über eine PEG-Sonde ernährt. Eine Kontaktaufnahme zu dem Betroffe-

nen war nicht möglich. Der Sohn, der zuvor von dem Betroffenen zum Betreuer u.a. für

den Aufgabenbereich „Gesundheit“ bestimmt wurde, verlangte, nach Absprache mit

der Ehefrau und der Tochter des Betroffenen, die künstliche Ernährung seines Vaters

einzustellen. Weiterhin hat der Betreuer auf eine vom Betroffenen handschriftlich un-

terzeichnete Patientenverfügung verwiesen. Der Bundesgerichtshof hat zur Zulässig-

keit lebenserhaltender oder-verlängernden Maßnahmen allgemein Stellung genommen

und auch die Bedeutung der Patientenverfügung unterstrichen.

Der BGH entschied, dass bei einem einwilligungsunfähigen Patienten, sofern das

Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hätte, lebenserhalten-

de oder verlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind, wenn dies, in Form einer Pati-

entenverfügung dem geäußerten Willen des Betroffenen entspricht. Weiterhin kam in

diesem Urteil zum Ausdruck, dass im Falle eines vom Patienten bestellten Betreuers

der Patientenwille gegenüber Arzt und Pflegepersonal in eigener rechtlicher Verantwor-

tung Ausdruck und Geltung zu verschaffen ist (vgl. BGH 2003).

Die Patientenverfügung ist im BGB „§1901a Patientenverfügung“ gesetzlich verankert

(vgl. PatVerfü-Handbuch 2015). In einer derartigen Verfügung kann das Individuum

festlegen, ob der Verfasser in bestimmten Untersuchungen, Behandlungen oder ärztli-

che Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Der Verfasser einer Patientenverfügung

muss das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die Verfügung muss schriftlich erfasst sein.

Page 20: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 12

Schriftlichkeit bedeutet nicht Eigenhändigkeit, sondern lediglich Unterschrift gemäß

§126 BGB. Es ist dem Betroffenen freigestellt, eine Verfügung handschriftlich zu errich-

ten oder diese von einer dritten Person erstellen zu lassen. Eine Erstellung am PC gilt

ebenfalls als Zulässig (vgl. drze 2015).

Demnach ist es unumstritten, dass der Patient selbst urteilen kann, ob er sein Leben

als „lebenswert“ definiert. Fehlt eine Patientenverfügung, muss der mutmaßliche Wille

erörtert werden. In diesem Fall entscheidet der Bevollmächtigte des Patienten. Der

Bevollmächtigte ist ein gerichtlich bestellter Betreuer. Das Gesetz verlangt, dass der

Betreuer mit den Aufgaben vertraut wird, die der Patient selbst nicht mehr erledigen

kann, darunter kann die Regelung aller finanzieller Angelegenheiten fallen, Regelung

um die Aufenthaltsbestimmung, sowie die der Gesundheitsvorsorge (vgl. Familienrat-

geber 2015).

2.2.2 Aktueller Stand der politischen Lage in Deutschland

Wie einleitend thematisiert, wird über das Thema Sterbehilfe und der Beihilfe zum Sui-

zid in der breiten Gesellschaft schon lange diskutiert. Der Schwerpunkt der Sterbehilfe

liegt in der Palliativpflege. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass Mediziner oft unsicher

sind, wie groß die Palette der medizinischen Möglichkeiten bei der Sterbehilfe sein

kann (vgl. Klinkhammer/Richter-Kuhlmann 2015, 944).

Seit November 2014 wird im Bundestag eine Debatte über eine gesetzliche Neurege-

lung der Sterbehilfe geführt. In einem ersten Beratungsverfahren ging es darum, ob

und wie der Gesetzgeber die Sterbehilfe regeln soll. Diese sogenannte Orientierungs-

debatte kennzeichnete sich dadurch, dass fraktionsübergreifende Abgeordnetengrup-

pen vier Gesetzentwürfe vorgestellt haben, die sich, wie in der Abbildung 2 dargestellt,

folgendermaßen voneinander abgrenzten (vgl. Klinkhammer/Richter-Kuhlmann 2015,

944):

Page 21: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 13

I

Abbildung 3: Übersicht Gesetzentwürfe (Klinkhammer/Richter-Kuhlmann 2015, 943)

Die Gesetzentwürfe unterschieden sich von einem generellen Verbot der Sterbehilfe

bis hin zur absoluten Straffreiheit, sofern die Sterbehilfe von einem Arzt geleistet wird

und die Voraussetzungen erfüllt sind. Weiterhin unterscheiden sich die Entwürfe in

ihrer Verankerung. So wird eine Verankerung im StGB, also auch im BGB vorgeschla-

gen. Initiatoren, wie Renate Künast und Petra Sitte, haben dazu geworben, keine ge-

setzliche Veränderungen einzuschlagen (vgl. Klinkhammer/Richter-Kuhlmann 2015,

944).

Nach rund einjähriger Meinungsbildung haben sich die Abgeordneten im Plenum am

06. November für den zweiten Gesetzentwurf entschieden, der geschäftsmäßige Ster-

behilfe verbietet (vgl. Feuerbach 2015):

§ 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu

geschäftsmäßig de Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und

entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem na-

hesteht. (stHD 2015b).

Page 22: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 14

Der von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Harald Terpe (Grüne), Kathrin

Vogler (Linke) und Michael Frieser (CSU) geforderten Gesetzentwurf ist am 10. De-

zember 2015 in Kraft getreten (vgl. DGHS 2015).

Daraus lässt sich entnehmen, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland

künftig strafbar ist. Die Formulierung zielt darauf ab, den umstrittenen Vereinen, die

Beihilfe zum Suizid leisten, die Grundlage zu entziehen. Zur genaueren Erläuterung

der Tätigkeit derartiger Vereine, wird im Rahmen des Issuesmanagement in Kapitel 3

dieser Arbeit der Verein „Sterbehilfe Deutschland e.V.“ beleuchtet.

Straffrei bleiben Angehörige oder Nahestehende, die dem Suizidsuchenden bei der

Intension der Selbsttötung Unterstützung leisten (vgl. Feuerbach 2015).

Ein weiterer, zu thematisierende Punkt in Bezug auf die aktuelle politische Lage rund

um das Thema „Sterbehilfe“, ist der vom 05. November 2015 veröffentlichte Gesetzes-

beschluss zur Verbesserung der Hospiz-und Palliativversorgung (vgl. Pfüller 2015).

Der Beschluss soll 2016 in Kraft treten und sieht diverse Änderungen des Fünften So-

zialgesetzbuchs vor.

Demnach soll die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzli-

chen Krankenversicherung werden. Ziel dieser Initiative ist es, die ambulante und stati-

onäre Versorgung von Menschen in einer terminalen Lebensphase zu optimieren und

flächendeckend auszubauen. Hierzu berichtet die Zeit Online, dass die GKV 200 bis

300 Millionen € zusätzlich ausgeben sollen (vgl. ZEIT ONLINE 2015). Zur Stärkung der

Qualität der Palliativversorgung sollen zusätzliche vergütete Leistungen vereinbart

werden. Auch soll die finanzielle Ausstattung von stationären Kinder-und Erwachsenen

Hospize verbessert werden. Weiterhin soll die Palliativversorgung im Rahmen der

häuslichen Krankenpflege und von spezialisierten ambulanten Palliativversorgungen

(SAPV) gestärkt werden.

Durch die Beleuchtung der aktuellen politischen Lage in Deutschland, lässt sich fest-

halten, dass die Sterbebegleitung zum wesentlichen Fokus unserer Gesellschaft wird

und politisch gestützt wird. Der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung will die

Politik den Rücken kehren. Als Gründe lässt sich in der Literatur finden, dass man

Angst habe, auf Kranke, Alte sowie Behinderte einen Druck auszuüben, die aktive

Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid zu verlangen. Laut Roggendorf würden sich ältere

Menschen ohnehin schon selbst als Last für sich und ihre Umwelt empfinden. Es seien

also Missbrauchsgefahren, die neben ethischen und religiösen Überzeugungen letzt-

lich ausschlaggebend für die neue Gesetzesentwicklung in Deutschland ist (vgl. Rog-

gendorf/Eckert 2012, 643).

Page 23: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 15

2.2.3 Ländervergleich

Bei der Recherche zu der Frage, wie die aktive Sterbehilfe in anderen Ländern organi-

siert ist, konnte die Verfasserin folgende schlüssige Vergleiche ziehen. Neben

Deutschland ist in den Nachbarländern Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Spanien

und in Dänemark die aktive Sterbehilfe, sowie die Beihilfe zum Suizid, derzeit nicht

erlaubt oder es gibt keine genau definierte Rechtsgrundlage. In Belgien hingegen, ist

die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Der Patient muss sich in

einer aus medizinischer Sicht ausweglosen Situation befinden. In dieser Situation muss

ein unerträglich physisches oder psychisches Leid anhaltend, bestehen. Gemeinsam

mit dem Arzt muss der Patient durch mehrere Gespräche zu dem Entschlusskonsens

kommen, dass es keine andere „vernünftige Lösung“ gibt (vgl. Mayr/Ternieden 2014).

Gleiches gilt auch in den Niederlanden, wo die aktive Sterbehilfe durch einen Arzt seit

2002 legalisiert wurde (vgl. Mayr/Ternieden 2014). Es gilt ebenfalls festzuhalten, dass

die Niederlanden das erste Land war, in welchem aktive Sterbehilfe legalisiert wurde.

In der Schweiz hingegen ist die aktive Sterbehilfe verboten und wird als Mord oder Tot-

schlag auf Verlangen strafrechtlich geahndet. Die Beihilfe zum Suizid ist hier hingegen

straffrei, solange keine selbstsüchtigen Beweggründe, also Gewinne, vorliegen. In der

Schweiz gibt es mehrere Organisationen, die Beihilfe zum Suizid anbieten. Gleiches

findet sich auch in Dänemark, hier ist die aktive Sterbehilfe ebenfalls verboten, passive

und indirekte Sterbehilfe hingegen bleibt straffrei. Patientenverfügungen werden in ei-

nem zentralen Register erfasst. Weiterhin, unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sind

die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid seit 2009 in Luxemburg. Der Patient

muss sich hier ebenfalls in einem irreversiblen Krankheitszustand befinden und das 18.

Lebensjahr erreicht haben. Bei 16- bis 18-Jährigen Patienten hat der gesetzlicher Be-

treuer dem Prozess der Sterbehilfe zuzustimmen (vgl. Mayr/Ternieden 2014).

2.3 Hospiz

Der Begriff Hospiz stammt aus dem lateinischen „hospizium“ und bedeutet übersetzt

„gastliches Haus, eine Herberge, die Gastfreundschaft“ (vgl. Beck 2001, 1178). Die

Historie der Hospizidee reicht bis zu 2000 Jahre zurück und hatte ihre ersten Vorläufer

im römischen Reich. Im 17. Jahrhundert gründete Vinzenz von Paul in Paris das erste

Hospiz „Filles de la Char ite“. Ein weiterer wichtiger Name in der Hospizbewegung ist

das 1967 in London gegründete „St. Christopher´s Hospice“ das zum weltweiten Vor-

bild für Hospizeinrichtungen wurde (Burgheim 2006, 239) Die Hospizbewegung ist in

ihrer Zielsetzung und ihrem Ursprung eine Antwort auf die Gesamtheit der Bedürfnisse

von sterbenden Menschen. Hospize gehen in ihrer Arbeit davon aus, dass Menschen

nicht durch fremde Hand den Tod erleiden sollen, sondern in Begleitung eines vertrau-

Page 24: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 16

ten Menschen oder einer vertrauten Umgebung sterben dürfen (vgl. Jentschke 2006,

49).

2.4 Palliativmedizin

Palliative Behandlung bedeutet „lindernde Therapie “(vgl. Krukemeyer 2004, 230). Bei

der palliativen Therapie geht es um den umfassenden Beistand bei einer letztlich un-

heilbare Krankheit. Die Palliativmedizin ist in der Lage, Schmerzen, besonders Tumor-

schmerzen, fast immer auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Dies geschieht durch

die Gabe vom schmerzlindernden Medikamente, wie beispielsweise Morphin. Ziel der

palliativen Therapie ist es, dem Patienten und dessen Angehörigen eine ganzheitliche

Betreuung zu gewährleisten (vgl. Schmiedebach/Woellert 2006, 1132). Palliativstatio-

nen sind in Deutschland an Krankenhäuser angegliedert und stehen unter ärztlicher

Leitung. Die palliative Therapie wird von einem interdisziplinarischen Team, bestehend

aus Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und Sozialarbeiter, begleitet (vgl. Beck 2001,

1177).

Nach der Weltgesundheitsorganisation lautet die Begriffsbestimmung wie folgt: „Pallia-

tivmedizin ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren

Familien, die mit den Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen

Erkrankungen einhergehen und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch

frühzeitiges Erkennen, gewissenhafte Einschätzung und Behandlung von Schmerzen

sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller

Art“ (Palliativ Portal 2015).

Die Argumente der WHO sind plausibel. Im weiteren Verlauf der ausführlichen Erklä-

rung der WHO heißt es außerdem, dass sich die Palliativmedizin hauptsächlich mit

kranken Patienten beschäftigt, die z.B. an Krebs in einem fortgeschrittenen Stadium

leiden. Darüber hinaus fallen Patienten mit Immunschwäche oder bestimmten neurolo-

gischen Krankheiten in das Therapiekonzept der palliativen Pflege (vgl. Beck 2001,

1177).

Laut dem Autor L. Beck sterben in Deutschland ca. 250.000 Menschen pro Jahr an

bösartigen Krankheiten. Demnach liegt es nahe, dass bei steigender Lebenserwartung,

sowie dem Fortschritt der medizinischen Technik, mit einer weiteren Zunahme dieser

Patientengruppen, und somit der Nachfrage an derartige Institutionen, zu rechnen ist

(vgl. Beck 2001, 1179).

Folgende Grafik (Abb. 3) bestätigt die Theorie der steigenden Nachfrage an stationäre

Hospize und Palliativstationen:

Page 25: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 17

Abbildung 4: Entwicklung der stationären Hospize und Palliativstationen (dhpv 2015)

Ein weiterer nennenswerter Punkt zur steigenden Nachfrage derartiger Versorgungs-

einrichtungen ist der Wunsch vieler Menschen, die letzte Phase ihres Lebens nicht in

der oft als kalt empfundenen Welt des Krankenhauses, sondern in einer vertrauten

oder auch selbst gestalteten Umgebung verbringen zu können (vgl. Beck 2001, 1179).

2.5 Ethische Gesichtspunkte

Der Begriff Ethik findet seinen Ursprung im Griechischen „ethos“ und wird mit „Sitte

und Gewohnheit“ übersetzt (Pieper 2007, 24). Da es sich bei der Diskussion um die

Sterbehilfe um einen Aspekt der Medizin-Ethik handelt, wird im Folgenden der Begriff

„Ethik“ an einem Exempel des Philosophen Immanuel Kant kurz erläutert. Kant nannte

sein Buch über Ethik „Kritik der praktischen Vernunft“ (vgl. neue Moral). In diesem Sin-

ne ist die Ethik nicht nur ein Teil hochgeistiger Philosophie, sondern auch ein Teil des

praktischen Handelns (vgl. neue Moral). Die Ethik befähigt die Gesellschaft auch dort

zum Zusammenhalt, wo die unfreien natürlichen Instinkte des Menschen dazu nicht

ausreichend sind. Aus diesem Grund lässt sich konstatieren, dass die Ethik dem Ein-

zelnen sagt, wie er sich vernünftig zu verhalten hat und in gewissen Situationen seine

Egoismen zurückstellen soll. Daraus lässt sich festhalten, dass die Ethik ein gewisses

Maß an Reflexion des getätigten Verhaltens erwartet, um ein sittliches Zusammenle-

ben in einer Gesellschaft, Gruppe oder Epoche zu ermöglichen (vgl. Pöltner 2006, 17).

Page 26: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 18

2.5.1 Medizin - Ethik

In der Medizin-Ethik spricht man von Handlungen und Haltungen in allen Bereichen

des Medizinsektors. Primärziel ist es, dass der Arzt in jedem Einzelfall eine Entschei-

dung nach besten Wissen und Gewissen trifft. Dieses Handeln umfasst an erster Stel-

le, dass der kranke Mensch geheilt wird und dass Leiden und Schmerzen erleichtert

werden. Letzteres tritt ein, wenn eine vollständige Heilung nicht mehr als möglich er-

scheint (vgl. Noack/Fangerau/Vögele 2007, 3). Ein weiterer wichtiger Faktor im Rah-

men der Medizin-Ethik ist die Prävention, also Verhinderung von Krankheiten und

Rehabilitation (Kuhn/Wildner 2015). Es lässt sich daher festhalten, dass sämtliche Be-

lange im Gebiet des Gesundheitssektors ethisch bewertet werden können. Dies betrifft

nicht nur Handlungen und Haltungen der Ärzteschaft und der Pflege, sondern auch die

gesamte Organisation des Gesundheitswesens (vgl. Noack/Fangerau/Vögele 2007, 3).

Aus diesem Grund wurden in den 90er Jahren in Deutschland die ersten Ethikkomitees

gegründet. Ethikkomitees tragen in ihrer Beratung die Aufgabe, bei alltäglichen Prob-

lemen in der Behandlung, sowie der Pflege von Patienten zu helfen (vgl. drze 2015).

Folgende Probleme zählen zu den häufigsten Konflikten in der Medizin-Ethik:

- Schwangerschaftsabbruch

- Sterbehilfe

- Apparatemedizin

- Humanexperimente

- Künstliche Erzeugung von Menschenleben

- Gehirnchirurgie

- Organverpflanzung

- Informationspflicht

- Paternalismus (Pieper 2007, 94)

Berücksichtigt man diese Gesichtspunkte, dann wird deutlich, dass in der Diskussion

um die Sterbehilfe, neben der rechtlichen Fragestellung, der Schwerpunkt bei den ethi-

schen Relevanzen liegen sollte. Der Terminus „Lebensqualität“, welcher im palliativen

Kontext oft in Gebrauch ist, eröffnet die Frage, ob es ein von Lebensqualität geprägter

Vorgang ist, den Sterbeprozess durch Maßnahmen, wie die der Gabe von Opioiden, zu

verlängern? Es gilt an diesem Punkt festzuhalten, dass nicht alles, was medizinisch

machbar ist, zu einem Nutzen und somit zur Förderung der Lebensqualität für den Pa-

tienten führt. Zur Erklärung dieses Phänomens wird in der Literatur eine ganze Reihe

unterschiedlicher Ansätze dargestellt, wie beispielsweise, dass in der Notfallmedizin

unter häufig widrigen Bedingungen Entscheidungen getroffen werden, deren Konse-

quenzen für einen Patienten nicht abschätzbar sind.

In diesen Situationen werden Patienten oft prolongierten extramuralen Reanimations-

maßnahmen unterzogen, ohne weitere Perspektive und schlechter Prognose, um dann

Page 27: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 19

im Setting der Intensivstation, den Sterbeprozess einzuleiten. In Folge dessen wird der

Sterbeprozess verlängert (vgl. Roggendorf/Eckert 2012, 640).

Es wäre daher zu wünschen, dass bei Patienten, die sich in einem Stadium der Pallia-

tivbetreuung befinden, nicht immer nach dem ärztlichen Grundsatz, zum Wohle des

Patienten, gehandelt werden würde. Vielmehr sollte hinterfragt werden, ob das Leben

für den Patienten noch lebenswert ist.

Folgende Abbildung (Abb.4) bestätigt, dass eine Verlängerung des Sterbeprozesses

mit keinem ethischen Grundprinzip der Medizin vereinbar ist (vgl. Valentin 2010, 30):

Abbildung 5: Verlängerung des Sterbeprozess (Valentin 2010, 30 Roggendorf/Eckert 2012, 640)

2.5.2 Lebensqualität

Wie bereits erörtert, wird im Kontext der Sterbehilfe oft der Terminus Lebensqualität

verwendet. Im Folgenden soll dargestellt werden, was Lebensqualität im Kontext der

Pflege von terminalen, also sterbenden Patienten, bedeutet.

Der zurzeit enorme Fortschritt in der Medizin, verbunden mit suggerierten Heilserwar-

tungen, bringt eine Vielzahl an therapeutischen Möglichkeitsspektren mit sich. Im Sinne

einer Lebensverlängerung werden heute Krankheiten, die früher schnell zum Tode

geführt hätten, erfolgreich behandelt. Oft wird in diesen Fällen kein kausaler Therapie-

verlauf durchgeführt, sondern eine symptombezogene Therapie, zur Behandlung von

Schmerzen oder Unruhezuständen, eingesetzt. Eine endgültige Heilung kann selten

erreicht werden (vgl. drze 2015).

In der Diskussion rund um die Lebensqualität besteht eine wachsende Skepsis gegen-

über der Aussagekraft der reinen Lebensverlängerung als alleinigem Gütekriterium für

Page 28: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 20

eine erfolgte Therapie. An dieser Stelle weiterhin zu nennen, ist der Wunsch nach einer

allgemeinen Sensibilisierung der psychosozialen Dimensionen für den Patienten bei

krankheitsbezogenen Therapiemaßnahmen. Die Lebensqualität wird von der Weltge-

sundheitsorganisation (WHO) wie folgt definiert:

„Quality of Life is defined as an individual’s perception of his/her position in life in the

context of the culture and value systems in which they live and in relation to their goals,

expectations, standards and concerns. It is a broad ranging concept affected in a com-

plex way by the person’s physical health, psychological state, level of independence,

social relationships, and their relationship to salient features of their environment”

(WHO 1997).

Diese Definition beruht auf der Tatsache, dass Gesundheit ein Zustand völligen körper-

lichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von

Krankheit und Gebrechen ist (vgl. WHO 1997). Diese Definition unterstützt die Aussa-

ge der oben genannten Problematik in der Diskussion um die Lebensqualität in der

Medizin. Demnach ist die Gesundheit viel mehr als nur ein rein objektives Gütekriteri-

um eines Arztes und beschreibt auch nur einen Teilaspekt der Lebensqualität (vgl.

WHO 1948). Somit ist die Lebensqualität im Bereich der Humanmedizin ein Zusam-

menspiel aus mehreren Teilaspekten. Zu den weiteren Einflussfaktoren gehört neben

Wohlstand, Freiheit, Politik, Kultur, Religion und Bildung auch das subjektiv Erfassbare.

Mit der Frage „wie geht es Ihnen?“ verfolgt ein Arzt kein anderes Ziel, als Auskunft

über das subjektive Wohlbefinden des Patienten zu erhalten. Das subjektive Erleben

und das geäußerte Befinden in der Kommunikation zwischen Arzt und Patienten rü-

cken immer näher in den Fokus einer erfolgreichen Behandlung und tragen somit ent-

scheidend zur erfolgreichen Urteils- und Entscheidungsfindung bei (vgl.

Bullinger/Siegrist/Ravens-Sieberer 200, 11).

In diesem Zusammenhang entstand der Begriff der „gesundheitsbezogenen Lebens-

qualität“ (health related quality of life) Dieser bezieht sich darauf, dass trotz Krankheits-

zustand, das gewohnte emotionale und soziale Wohlbefinden beibehalten werden

kann. Unter der gesundheitsbezogenen Lebensqualität wird ein Zusammenspiel eines

multidimensionalen Konstrukts verstanden. Dieses Konstrukt ist nicht unmittelbar er-

fassbar, sondern wird lediglich indirekt über Indikatoren erschlossen (vgl.

Gunnars/Nygren/Glimelius 2001, 40). Hierzu zählen die in der Tab.2 dargestellten drei

wesentlichen Aspekte:

Page 29: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 21

Kategorie

Beschreibung

Physisches Befinden

Beurteilung des Gesundheitszustands,

der körperlichen Leistungsfähigkeit und

Arbeitsfähigkeit. Beurteilung der körperli-

chen Beschwerden und der Belastbarkeit.

Darunter fällt; sich fit fühlen, sich in sei-

nem Körper sicher und gut fühlen, sich

beschwerdefrei fühlen

Psychisches Befinden

Beurteilung der kognitiven Funktionsleis-

tung und des emotionalen Befinden mit

Stimmungsdimensionen wie Angst, Reiz-

barkeit, Nervosität und Niedergeschla-

genheit.

Darunter fällt; sich wohl fühlen, sich aus-

geglichen fühlen und kompetent fühlen.

Soziales Befinden

Einbindung in die Struktur der Familie,

wie Partnerschaft und Ehe, sowie des

Freundeskreis.

Darunter fällt; sich gemocht fühlen und

sich gebraucht fühlen.

Abbildung 6: gesundheitsbezogene Lebensqualität (Eigene Darstellung in Anlehnung an

Gunnars/Nygren/Glimelius 2001, 40)

In dem Bestreben eine ganzheitliche Definition der Lebensqualität zu liefern, die so-

wohl objektive als auch subjektive Aspekte umfasst, könnte man Lebensqualität auch

als eine Anhäufung von erfüllten Erwartungen definieren.

Page 30: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Palliativmedizin und Sterbehilfe 22

Vor allem von älteren Menschen der vierten Lebensphase, erfahren wir eine wesentli-

che Einschränkung dieser Aspekte. Da ältere Menschen gewöhnlich mehr Einschrän-

kung in ihrer Lebensqualität oder ihren funktionellen Bereichen erleben, stellt die

Behandlung für ältere Patienten, im Vergleich zu jüngeren Patienten, eine geringere

Verbesserung der Lebensqualität dar. Dies kann der Fall sein, wenn die Lebensqualität

aus anderen Gründen schon eingeschränkt ist, z.B. durch andere Begleiterkrankungen

des Patienten, was zu Wechselwirkungen mit der eingesetzten Therapie führen kann

und daher die Behandlung nicht zur effektiven Verbesserung der Lebensqualität führt

(vgl. Siegrist 2005a, 221).

Eine Zuordnung der „altersphasenspezifischen Lebensqualität“ wurde von dem Autor

Siegrist vorgenommen und ist wie folgt zu unterscheiden (vgl. Siegrist 2005b, 22):

(1) Autonomie, Kontrolle über die Lebensgestaltung

(2) Erlebensorientierung, Ausweitung des Erfahrungsreiches

(3) Vergnügung und Entspannung

(4) Sozioemotional befriedigende Kontakte und Beziehungen

(5) Soziale Produktivität und günstige Auswirkungen auf die Selbstregulation

(Siegrist 2005, 221).

Durch die Zuordnung von Siegrist lässt sich erkennen, dass der Fokus der Lebensqua-

lität von älteren Menschen nicht unmittelbar in der Erhaltung der vollständigen Ge-

sundheit liegt. Vielmehr nennt er in der altersphasenspezifischen Lebensqualität als

wichtig, eine selbstbestimmte Kontrolle über die individuelle Gestaltung des Lebens zu

behalten.

Page 31: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 23

3 Stakeholder, Issuesmanagement

3.1 Vertreter Pro Sterbehilfe

Es wird angenommen, dass die aktive Sterbehilfe in Deutschland etwa ein Prozent der

Todesfälle ausmacht. Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein, vermutet der Hamburger

Strafrechtler Reinhard Merkel (vgl. Bardola 2009, 23). Im Kontext verschiedener theo-

retischer Entwicklungen im Themenfeld der Sterbehilfe sind verschiedene Untersu-

chungen unternommen worden, die darstellen, dass die Mehrheit der Deutschen die

aktive Sterbehilfe befürwortet.

Eine Studie des Instituts für Demoskopie „Allensbach“, kam zu dem Ergebnis, dass die

deutliche Mehrheit der Bevölkerung der Forderung, schwerstkranken Menschen auf

deren ausdrücklichen Wunsch hinweg aktiv Sterbehilfe zu leisten, positiv gegenüber

steht. 67 Prozent sprechen sich dafür aus, aktive Sterbehilfe in Deutschland zu legali-

sieren. Das Institut befragte hierzu 530 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Die

Erhebung zur Messung der Zustimmung gegenüber der aktiven Sterbehilfe in den ver-

schiedenen Bevölkerungsgruppen erfolgte im Zeitraum vom 1. bis 11. September

2014. Die Probanden antworteten in der dargestellten Befragung (Abb. 5), auf die Fra-

ge: „Zurzeit wird ja viel über aktive Sterbehilfe diskutiert. Das bedeutet, dass man das

Leben schwerkranker Menschen, die keine Chance mehr zum Überleben haben, auf

deren eigenen Wunsch hin beendet. Sind Sie für oder gegen die aktive Sterbehilfe?“

(IfD Allensbach 2014).

Page 32: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 24

Abbildung 7: Studie zur Sterbehilfe (Institut für Demoskopie Allensbach 2014)

Die Zustimmung der aktiven Sterbehilfe geht quer durch die Bevölkerungsschichten,

und ist weitestgehend unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung oder Konfessionszu-

gehörigkeit. Demnach sind 70 Prozent der Männer und 65 Prozent der Frauen für die

Zulassung der aktiven Sterbehilfe.

Weiterhin lässt sich aus der Studie entnehmen, dass die Schulbildung kaum eine Aus-

wirkung darauf nimmt. In allen Bildungsschichten sprechen sich mit 64 bis 70 Prozent

eine große Mehrheit für die aktive Sterbehilfe aus. Ein weiteres schlüssiges Ergebnis

der Studie ist, dass eine Mehrheit der katholischen und evangelischen Konfessionszu-

gehörigen, Fürsprecher der aktiven Sterbehilfe sind.

Am wenigsten eindeutig ist das Bild lediglich bei den regelmäßigen Kirchgängern. Hier

sind 39 Prozent für und 33 Prozent gegen die aktive Sterbehilfe. Größte Akzeptanz bei

der Sterbehilfe findet sich in der Form der passiven Sterbehilfe wieder. Hierzu spre-

Page 33: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 25

chen sich in der Studie 78 Prozent aus. Nur 7 Prozent der Befragten sind gegen die

Form der passiven Sterbehilfe (vgl. IfD Allensbach 2014).

In einer Studie der Bertelsmann Stiftung wurde das Meinungsbild der Ärzte getestet

und kam zu dem Ergebnis, dass sich 67 Prozent, auf ausdrücklichen Wunsch des Pa-

tienten hin, vorstellen können die lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen,

wenn ansonsten durch die Maßnahmen nur der Todeseintritt verzögert wird, die

Krankheit jedoch nicht mehr aufzuhalten ist. Der Frage, „ob auf ausdrücklichen

Wunsch des Patienten eine Selbsttötung unter Mithilfe eines Arztes möglich sein sollte“

(Bertelsmann Stiftung 2005), stimmten 45 Prozent der befragten Nichtärzte zu. In der

Ärzteschaft lag der Zuspruch gegenüber dieser Frage allerdings nur bei 10 Prozent

(vgl. Bertelsmann Stiftung 2005). Zum weiteren Erkenntnissen dieser Studie gehört es,

dass jeder dritte Arzt bereits darum gebeten worden ist, tödliche Medikamente zu ver-

schreiben, um somit Beihilfe am Suizid zu leisten (vgl. Zuber 2012).

Die Ergebnisse der Meinungsforschungsinstitute sind stichhaltig. Bei näherer Betrach-

tung zeigt sich jedoch, dass das Ergebnis von Umfragen sehr stark von der Fragestel-

lung abhängig ist (vgl. Overdick-Gulden/Frisch 2007). Es lassen sich für diesen Aspekt

mehrere Gründe anführen. Zentraler Grund ist es, dass die Befragten durch soziopsy-

chologische Aspekte eventuell unbewusst beeinflusst waren. Als Grund hierfür lässt

sich für den Befragten eine in der Vergangenheit erlebte und schmerzgeprägte Sterbe-

begleitung eines nahestehenden Angehörigen anführen. Aufgrund dessen, müssen im

weiteren Verlauf dieser Arbeit die Vertreter „Pro Sterbehilfe“ untersucht werden, um

anschließend die Vertreter „Contra Sterbehilfe“ im Rahmen des Issuemanagements,

systematisch darstellen zu können.

3.1.1 Angehörigen Verbände

Ein Angehörigen Verband ist ein Zusammenschluss von Personen mit gleichen Inte-

ressen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele. Die Mitglieder derartiger Verbände sind

meistens betroffene Angehörige oder Interessenvertreter (vgl. bpb 2015). Sie können

in Vertretung eines sterbenden Familienmitgliedes fungieren. Auch Interessensvertre-

ter, die Angst vor einem unwürdigen, schmerzgeprägten Sterben haben, schließen sich

derartigen Verbänden an. Vertreter von Angehörigen Verbänden der Sterbehilfe setzen

sich in Ihrer Arbeit dafür ein, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und in den

politischen Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen. Sie helfen ihren Mitgliedern

beim Erstellen und beim Durchsetzen von Patientenverfügungen. Ein weiteres Ziel, ist

die Öffentlichkeitsarbeit und das Aufklärungsmanagement zur Sensibilisierung der Ge-

sellschaft gegenüber dem Thema „Sterbehilfe“ (vgl. bpb 2015).

Page 34: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 26

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), welche im Rahmen des

Kampagnenmanagements in Kapitel fünf beleuchtet wird, zählt mit 25.000 Anhängern

die meisten Mitglieder (vgl. Patalong 2014). Zu den weiteren Interessenvertretern, die

die ethische Lebensauffassung „alle Menschen haben die gleiche Freiheit und die Ver-

antwortung, ihrem Leben Sinn zu geben“ (HVD 2015) gehören beispielsweise der Hu-

mane Verband Deutschland (HVD), und die Humanistische Union (HU). Sie vertreten

eine säkulare Auffassung vom Leben und der Welt (vgl. HVD 2015).

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass derartige Verbände Non Profit Organisationen

(NPO) sind, und somit als gemeinnützige Vereine anerkannt sind. Non Profit Organisa-

tionen finanzieren sich aus Mitgliederbeiträgen und Spenden. Sie dürfen keine Gewin-

ne erwirtschaften (vgl. Hirth 2013, 51).

3.1.2 Der Verein „Sterbehilfe Deutschland e.V.“

Die Suizidhilfe ist als Vereinstätigkeit in Deutschland verboten. Sterbehilfevereine in

der Schweiz, die dort legal agieren, dürfen auch nicht auf deutschem Boden Vorberei-

tungen für eine Suizidhilfe treffen (vgl. Kamann 2015). Um einen Beitrag zum Fort-

schritt in der Diskussion um die Sterbehilfe zu leisten, ist es dennoch wichtig, die

Argumentationen des Vereins zu untersuchen.

Hinter dem Namen „Sterbehilfe Deutschland e.V.“ stehen zwei Vereine: Sterbehilfe

Deutschland e.V. mit Sitz in Oststeinbek und Gründung im Jahr 2009, sowie dem Ver-

ein Sterbehilfe Deutschland e.V. mit Sitz in Zürich und dessen Entstehung im Jahr

2012. Beide Vereine sind rechtlich selbstständig, sie arbeiten jedoch eng zusammen

(vgl. StHD 2009).

Sterbehilfevereine sehen die Selbstbestimmung als ein Ausdruck der Menschenwürde

und Autonomie. StHD verfolgt das Ziel, „das Selbstbestimmungsrecht des Individuums

in Deutschland so zu verankern, wie es in der Schweiz für Menschen am Lebensende

selbstverständlich ist“ (StHD 2009). In der Satzung wird der Vereinszweck wie folgt

definiert:

„(1) Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug.

In erster Linie verfolgt der Verein das gesellschaftspolitische Ziel, dieses Recht in

Deutschland nach Schweizer Vorbild zu verankern. Der Verein unterstützt seine Mit-

glieder bei der Durchsetzung dieses Rechts. Er gibt sich ethische Grundsätze, die für

alle im und für den Verein tätigen Personen verbindlich sind.

(2) Der Verein steht seinen Mitgliedern bei der Gestaltung eines würdigen Ausklangs

ihres Lebens beratend zur Seite“ (StHD 2009).

Page 35: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 27

Im weiteren Verlauf der Satzung heißt es außerdem, dass wenn ein Mitglied aus dem

Leben scheiden möchte, dies durch den Verein ermöglicht wird. Dies geschieht in der

Form eines begleitenden Suizids. Darüber hinaus wird in der Satzung dargestellt, dass

der Verein parteipolitisch und konfessionell neutral ist. Er würde keinerlei wirtschaftli-

che oder gewerbliche Ziele verfolgen. Der Verein unterstützt den Ausbau der Palliativ-

bewegung und erstellt für jedes Mitglied eine individuelle Patientenverfügung,

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

StHD zählt derzeit 456 Mitglieder (Stand November 2015). Das heißt, 456 Personen

die auf eigenen Wunsch, und nach Prüfung der Voraussetzungen, Sterbehilfe erhalten

möchten. Die Voraussetzungen sind laut Satzung des Vereins, Volljährigkeit, Einsichts-

fähigkeit, die Beschäftigung mit Möglichkeiten des Weiterlebens und die Auseinander-

setzung zu Alternativen (vgl. StHD 2009). Von den 456 Mitgliedern in Deutschland

haben im Jahr 2014 44 Personen den begleitenden Suizid durch den Verein in An-

spruch genommen. Diese Erörterung stammt von Roger Kusch aus der Sendung „hart

aber fair“ vom 02.11.2015. Kusch arbeitet als Rechtsanwalt. Er ist der Gründer und

Vorstandsvorsitzender des Vereins „Sterbehilfe Deutschland e.V.“ (vgl. hartaberfair

2015).

Die folgende Abbildung 6 listet die Kosten auf, welche für die Mitglieder anfallen, wenn

sie den begleitenden Suizid in Anspruch nehmen möchten. Die Auflistung stammt aus

dem Beitrittsformular des Vereins:

Abbildung 8: Kosten Sterbehilfe Deutschland e.V. (StHD 2009)

Dementsprechend, liegt der Jahresbeitrag der Mitglieder mit der Kategorie „V“ bei 200

€. Hier muss eine Wartefrist von 3 Jahren eingehalten werden. Die Kategorie der Mit-

gliedschaft „S“ beschreibt den Fall, wenn keine Wartefrist in Anspruch genommen

werden kann. In diesem Fall liegt der sogenannte „Sonderbeitrag“ bei einmalig 7000 €

(Stand November 2015) (vgl. StHD 2009).

Der Autor Saliger hat in seinem Buch, „Selbstbestimmung bis zuletzt: Rechtsgutachten

zum Verbot organisierter Sterbehilfe“, aufgezeigt, dass die Gesetzentwürfe und rechts-

Page 36: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 28

politische Vorschläge, verfassungswidrig sind. Laut Saliger reichen abstrakte Befürch-

tungen, den Tod als normale Dienstleistung anzusehen, als Geschäft oder Teil einer

neuen Suizidkultur, nicht aus. Vielmehr nennt er, dass diese Befürchtungen an den

realen Bedürfnissen leitender Menschen vorbeigehen. Jedes Selbsttötungsverbot im-

pliziert eine Rechtspflicht zum Weiterleben, laut Salinger sei dies in einem Rechtsstaat

nicht begründbar (vgl. Saliger 2015, 53). Das Individuum mag gegenüber seinen An-

gehörigen, Freunden, Arbeitgeber und dem Staat in vieler Hinsicht verpflichtet sein,

solange er lebt, „Er ist ihnen aber nicht verpflichtet zu leben“ (Saliger 2015, 54).

Die Annahme, dass man ältere Menschen dazu treiben würde Beihilfe am Suizid zu

suchen, da sie sich als Last für sich und ihre Umwelt empfinden würden, wurde von

Salinger zurückgewiesen. Er verweist darauf, dass sich 2013 in Deutschland 10.076

Personen selbst getötet haben. Die Zahl der Suizidversuche liegt bei über 100 000 pro

Jahr. Das durchschnittliche Alter dieser Suizidenten liegt bei ca. 60 Jahren. Der Anteil

von Bilanzsuiziden wird auf ca. 5 Prozent geschätzt (vgl. Saliger 2015, 48).

Aus dieser Erkenntnis heraus, scheint es nicht vertretbar, alle Suizidversuche und Sui-

zide per se zu kriminalisieren und somit die Existenz freiverantwortlicher Selbsttötun-

gen zu leugnen und rechtspolitisch zu verbieten. Es kommt die Frage auf, ob es

menschen- und verfassungsrechtlich zulässig ist, dass der Strafgesetzgeber einen

freiverantwortlichen Tod verhindern darf?

Primär tangiert sind die Freitodsuchenden in ihrem Grundrecht auf Selbsttötung.

Schließlich sind es vor allem diejenigen, welche die Lasten der Kriminalisierung organ-

sierter Freitodhilfe zu tragen haben. Durch dieses Verbot ist die Gefahr groß, in einen

weniger würdevollen, weniger schmerzlosen und vor allem weniger sicheren Tod als

Selbsttötungsalternative getrieben werden zu können (vgl. Saliger 2015, 23).

3.1.3 Politische Parteien

Der Fokus der folgenden Untersuchung liegt bei der Analyse sämtlicher Positionen,

welche die Sterbehilfe in den jeweiligen Parteien vertreten. Wie in Punkt 2.7 themati-

siert, ist im Bundestag über eine Regelung zur Sterbehilfe debattiert worden. In einer

sogenannten „Orientierungsdebatte“ lag der Schwerpunkt in der Betrachtung der Fra-

gestellung, ob und wie man Menschen beim Sterben helfen darf (vgl. Greven 2014).

An dieser Stelle gilt es anzumerken, dass die einzelnen politischen Positionen in der

Debatte um die Sterbehilfe sehr unterschiedliche Richtungen eingeschlagen haben.

Generell bezieht keine Partei die Position „Pro Sterbehilfe“. Es sind fraktionsübergrei-

fende Mitglieder, welche sich im Plenum für-oder gegen Sterbehilfe ausgesprochen

haben (vgl. Deutscher Bundestag 2014).

Page 37: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 29

Der in Punkt 2.7 eruierte dritte Gesetzentwurf von Peter Hintze (CDU/CSU), Karl Lau-

terbach (SPD) und Carola Reichmann (SPD) plädierte dafür, dass Ärzte Sterbenskran-

ken beim Suizid helfen dürfen. „Bei manchen tödlichen Leiden würde die

Palliativmedizin an ihre Grenzen stoßen. Ein Arzt müsse beim friedlichen Einschlafen

helfen dürfen“ (Deutscher Bundestag 2014) so Hintze. Hintze argumentiert weiter „Lei-

den ist immer sinnlos“ (Deutscher Bundestag 2014). Im weiteren Verlauf der ausführli-

chen Erklärung ging Hintze außerdem darauf ein, dass die gesamte Werteordnung der

westlichen Welt bestrebt sei, den Menschen Leiden zu ersparen. Aus diesem Grund

würde der Palliativmedizin so große Aufmerksamkeit gewidmet werden (vgl. Deutscher

Bundestag 2014).

Auch Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) haben sich in ihrem liberalen vier-

ten Gesetzentwurf für die Beihilfe zum Suizid ausgesprochen (vgl. Klinkham-

mer/Richter-Kuhlmann 2015, 944). Der Gesetzentwurf stand unter anderem dafür,

dass die Beihilfe zum Suizid straffrei bleibt. Grüne-Politikerin Renate Künast hat in ihrer

Erklärung eine neue Gesetzesentwicklung in Frage gestellt. Künast sah den Zustand

der Rechtslage in Deutschland nicht als fehlerhafte Entwicklung. Politikerin Petra Sitte

(Die Linke) hat sich in ihre Rede „gegen elende Quälerei“ (Deutscher Bundestag 2014)

ausgesprochen. Laut Sitte sollte die Sterbehilfe einen Beitrag dazu leisten, Frieden zu

schließen. Hierbei sollte Hilfe durch Ärzte oder Angehörige gegeben werden können

(vgl. Deutscher Bundestag 2014).

Es gilt festzuhalten, dass sich im Bundestag besonders CDU-Politiker Peter Hintze,

Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) für die Möglichkeit des ärztlich assistier-

ten Suizids ausgesprochen haben. Sie sind Vertreter der aktiven Sterbehilfe, indem sie

die Beihilfe zum Suizid unterstützen.

3.2 Vertreter Contra Sterbehilfe

Die angeführten Argumente der in Punkt 3.1 beleuchteten Studien sind stichhaltig und

zeigen, dass eine große Mehrheit der Bundesbürger Fürsprecher der Sterbehilfe sind.

Die Befürworter der Sterbehilfe beharren auf ihre Argumentation, dass jeder das Recht

haben sollte, über seinen Todeszeitpunkt selbst bestimmen zu können.

Die Vertreter Contra Sterbehilfe führen unter anderem hingegen an, dass keine Diag-

nose vollkommen sicher ist und dass sich viele Patienten auch von schweren Krank-

heitsleiden wieder erholen könnten. Sie verweisen darauf, dass es rechtswidrig sei

über Leben und Tod zu entscheiden, und plädieren auf den Hippokratischen Eid des

Arztes, der es verbietet, Sterbehilfe zu leisten (Fernandes/Böhnke 2015).

Page 38: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 30

Die Meinungen Pro und Contra Sterbehilfe schlagen verschiedene Richtungen ein.

Aufgrund dessen, müssen im Folgenden, die Vertreter Contra Sterbehilfe, sowie alle

Stakeholder im Themenfeld, auf deren stichhaltige Argumentationen untersucht wer-

den.

3.2.1 Kirchliche Einrichtungen

„Du sollst nicht töten“ (Callsen 2014). So lautet das 5. Gebot der Bibel und ist unter

anderem der Grund dafür, dass Vertreter der Kirchen die Sterbehilfe in Form der akti-

ven Sterbehilfe ablehnen (vgl. Callsen 2014). Die Beihilfe zum Suizid wurde 1989 in

einer gemeinsamen Erklärung der Vertreter katholischer und evangelischer Kirchen

abgelehnt (vgl. EKD 1989a). Die Erklärung mit dem Titel „Gott ist ein Freund des Le-

bens - Herausforderung und Aufgaben beim Schutz des Lebens“ beinhaltet unter an-

derem die Argumentation, dass das Leben eine kostbare Gabe sei und für den

Menschen, sowie für andere Lebewesen, die Existenz überhaupt sei (vgl. EKD 1989a).

Diese These bezieht sich auf das Leben, und dass es als ein Geschenk Gottes zu

würdigen ist. Die zweite These wendet sich dem Argument, dass das Leben zu schüt-

zen ist und nicht in fremde Hände gegeben werden darf. So heißt es in der philosophi-

schen Erklärung weiter, dass alle Kräfte zum Schutz des Lebens mobilisiert werden

müssen und Gefährdungen wie „Ansätze zur Euthanasie“ (EKD 2010) vom Leben fern

zu halten sind.

Die Einstellung von Zeugen Jehovas zu medizinischer Versorgung gegenüber der Ein-

stellung zum Leben ist ähnlich wie die der Vertreter katholischer und evangelischer

Kirchen. In ihrer Erklärung heißt es „Abtreibung verboten. Suizid vergleichsweise sel-

ten, Leben ist heilig“ (Selter/Taunus 2009). Weiterhin heißt es, „Aktive Sterbehilfe wird

als Mord gesehen, Reduzierung der Therapie oder Einstellen lebensverlängernder

Maßnahmen dagegen nicht “ (Selter/Taunus 2009). Es lässt sich konstatieren, dass im

Gegensatz zur Erklärung der katholischen und evangelischen Einrichtungen, sich die

Zeugen Jehovas in ihrer These gezielt für die indirekte und passive Sterbehilfe aus-

sprechen (vgl. Selter/Taunus 2009).

In der Debatte um die Sterbehilfe mahnt der Sozialethiker Wolfgang Huber, dass die

Rechtswissenschaft und Ärzteschaft es vermeiden müsse, die Suizidbeihilfe zur Nor-

malität werden zu lassen. Huber warnt, dass das Vertrauen in die Ärzteschafft aufs

Spiel gesetzt werden würde (vgl. EKD 2010b). Peter Dabrock ist Ordinarius für Syste-

matische Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg und ist Mitglied

des Ethikrats (vgl. Flier 2014). Er setzt sich bei der Debatte um die Formen der Sterbe-

hilfe für die Rechte der Schwächsten ein und ist in zahlreichen Diskussionen rund um

das Themenfeld der Sterbehilfe als Vertreter der Kirchen geladen. Dabrock vertritt die

Page 39: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Stakeholder, Issuesmanagement 31

These, dass der Wunsch nach einem Sterben in Würde alle Menschen vereint (vgl.

evangelisch.de 2014). Dabrock spricht sich gegen die Tötung auf Verlangen, als auch

die organsierte Beihilfe zur Selbsttötung aus (vgl. Flier 2014).

“Diese Form von Sterbehilfe steht für ein Bild von Selbstbestimmung, das nicht sensi-

bel für die Schwächsten in der Gesellschaft ist. Wenn wir also Selbsttötung durch Ver-

eine oder Ärzte ermöglichen, dann würden die Schwächsten in der Gesellschaft, also

die Schwerkranken und Einsamen, unter Druck geraten“ (Flier 2014).

Diese Argumentation stützt auch die in Punkt 2.2.2 beleuchtete These, dass sich ältere

Menschen als Last für sich und ihre Umwelt empfinden könnten. Somit seien Miss-

brauchsgefahren der ausschlaggebende Grund gegen die Zulassung von aktiver Ster-

behilfe (vgl. Roggendorf/Eckert 2012, 643).

3.2.2 Politische Parteien

Bei dem kontrovers diskutierten Thema um die Gesetzeslage der Sterbehilfe bezieht

auch keine Partei die Position „Contra Sterbehilfe“. Wie in Kapitel 3.1.2 thematisiert,

werden einzelne Statements von fraktionsübergreifenden Mitgliedern in die Debatte um

die Sterbehilfe mit integriert. Generell lässt sich eruieren, dass der Tonus der politi-

schen Vertreter „Contra Sterbehilfe“ bei dem Apell liegt, die Palliativ-und Hospizbewe-

gung auszubauen. Ziel ist es, die Betreuung von Sterbenden zu verbessern (vgl.

bayrischer Rundfunk 2015).

„Die Begleitung von Sterbenden und seinen Angehörigen in der letzten Lebensphase,

sei einer der größten Liebesdienste, die ein Mensch einem anderen Menschen tun

kann. Die Humanität einer Gesellschaft erweise sich darin, wie sie mit dem Schwächs-

ten umgeht“ (bayrischer Rundfunk 2015). Diese Aussage stammt von Bundespräsident

Joachim Gauck, der auf eine Verstärkung der Palliativ- und Hospizversorgung plädiert,

und sich gegen die aktive Sterbehilfe und der Beihilfe am Suizid ausspricht.

In der Diskussion um die Sterbehilfe im Bundestag, wies auch Michael Brand

(CDU/CSU) darauf hin, dass das mögliche Spektrum zur Schmerzlinderung heute sehr

fortschrittlich sei. Brand unterstützt, neben Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die

Grünen), in seiner Argumentation, die Forderung nach dem Ausbau der Palliativ-und

Hospizbewegung. Der Konsens der politischen Vertreter Contra aktive Sterbehilfe liegt

darin, dass im Zusammenhang mit dem Tod keine Geschäfte gemacht werden dürfen

(vgl. Deutscher Bundestag 2014).

Page 40: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 32

4 Kampagnenmanagement

4.1 Definition

In der Begriffshistorie lässt sich der Begriff Kampagne im spätlateinischen „campus“

wiederfinden und wird mit dem Terminus „Feld“ übersetzt. Im 17 Jahrhundert wurde

der Begriff aus dem französischen „campania“ hergeleitet und bedeutet übersetzt „die

Zeitspanne, die ein Heer im Feld verbrachte“ (Leggewie 1997, 147). Demnach wurde

ursprünglich in der europäischen Geschichte die Kampagne als die Dauer eines militä-

rischen Feldzuges beschrieben (vgl. Leggewie 1997, 147).

Heute findet der Begriff in anderen Sachzusammenhängen Verwendung. Laut dem

Autoren Graf von Bernstorff lassen sich jedoch auch heute noch Merkmale eines „mili-

tärischen Feldzuges“ in dem Begriff wiederfinden. Bernstorff beschreibt die Kampagne

in seiner These als Maßnahme, zur Intervention im kommunikativen System der Ge-

sellschaft, dem Markt und von politischen Ereignissen (vgl. Bernstorff 2012, 13). Die

Autoren Bonfadelli und Friemel beschreiben den Begriff „Kommunikationskampagne“

wie folgt:

„Die Bestandteile des Begriffs „Kommunikationskampagne“ bringen bereits zwei we-

sentliche Aspekte des Gegenstandes zum Ausdruck: Zum einen ist dies die Interaktivi-

tät der Prozesse, die eben „kommunikativ“ sind, und zum anderen ist es das

Vorhandensein einer gewissen Intensität, Systematik und Zielgerichtetheit, welche sie

zu Kampagnen machen“ (Bonfadelli/Friemel 2010 ).

Eine weitere Möglichkeit eine Kampagne zu definieren, ist die von Ulrike Röttger. Da-

bei legt sie ihren Schwerpunkt auf die Aufmerksamkeitsfrage. Laut Röttger, kann ohne

Aufmerksamkeit und Vertrauen kein Anschlusshandeln erreicht werden. Röttger legt

ihren Schwerpunkt außerdem darauf, über welchen Kanal das Thema in die Öffentlich-

keit gelangt (vgl. Röttger 2009, 9-11). Damit stützt sie die o.g. Definition von Bonfadelli

und Friemel. So sagt sie außerdem,

„Kampagnen sind dramaturgisch angelegte, thematisch begrenzte zeitlich befristete

kommunikative Strategien zur Erzeugung öffentlicher Aufmerksamkeit, die auf ein Set

unterschiedlicher kommunikativer Instrumente und Techniken –werbliche Mittel, marke-

ting-spezifische Instrumente und klassische PR-Maßnahmen zurückgreifen“ (Röttger

2009,1).

Demnach sind Kommunikationskampagnen zielgerichtete Maßnahmen zur Bewusst-

seins-und Verhaltensänderung bei einer definierten Zielgruppe, in einem fest definieren

Page 41: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 33

Zeitintervall. Diese dienen z.B. zur Sensibilisierung der Bevölkerung auf bestehende

Risiken, wie zum Beispiel Aids. Kommunikationskampagnen sollen in ihrer Arbeit die

definierten Risikogruppen informieren, und zielgerichtet auf eine Verhaltensänderung

hinarbeiten (vgl. Bornfadelli/Friemel 2010, 15).

4.2 Ziele, Zielgruppen und Werte

Kampagnen dienen dazu, bei politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akt-

euren (Adressaten) eine bestimmte Wirkung zu erzielen. Von der gewünschten Wir-

kung abhängig, verfolgen Kampagnen dabei eine oder mehrere spezielle

Zielsetzungen. Das Minimalziel jeder Kampagne ist es, Aufmerksamkeit zu erzeugen

und Vertrauen gegenüber der Glaubwürdigkeit einer Kampagne zu gewinnen.

Eine Kommunikationskampagne dient dazu, auf bestehende soziale beziehungsweise

gesundheitliche Probleme aufmerksam zu machen. Mit dieser Grundvoraussetzung ist

es möglich, eine Zustimmung für Interessen der Kampagneninitiatoren zu erlangen

und, sofern dies gewünscht ist, ein Anschlusshandeln zu bewirken (vgl. Röttger 2009,

9).

Um auf Erfolg bei der Umsetzung einer Kommunikationskampagne zu stoßen, ist es

wichtig, die Ziele eindringlich und realistisch zu formulieren (vgl. Bonfadelli/Friemel

2010, 28). Diese Ziele sollten bestimmte Kriterien erfüllen. Sie sollen „SMART“ sein,

was spezifisch messbar, aktuell, realistisch und terminiert bedeutet (vgl. Kreyher 2013,

3). Folgende Elemente gehören zu den wesentlichen Zielen für ein erfolgreiches Kam-

pagnenmanagement:

Aufmerksamkeit erzeugen

Glaubwürdigkeit schaffen

Informationen verbreiten

Verhaltensänderungen bewirken

Aufklärungsarbeit leisten

Thema in das Bewusstsein rücken

Ebenfalls von besonderer Bedeutung, und der Mittelpunkt jeder Kampagne, ist laut

Bonfadelli und Friemel, die richtige Botschaft als „Medien-Stimuli“. Jede Kampagne

übermittelt eine bestimmte Botschaft, die beim Empfänger eine Wirkung erzielt (Bonfa-

delli/Friemel 2010). Auf der obersten Kommunikationsebene lässt sich dies anhand

dargestellten Lasswell Formel (Abb. 7) „Sender-Empfänger“ veranschaulichen:

Page 42: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 34

Abbildung 9: Lasswell Formel Sender-Empfänger (Kirsch/Müllerschön 2001, 160)

Das voranstehende Modell verdeutlicht einen allgemeinen Kommunikationszyklus. Es

wird illustriert, wer was (Kommunikator), mit welcher Botschaft (Medium), wem (Rezipi-

ent), vermittelt. Abhängig von der Botschaft, ist daher die positive oder negative Rück-

meldung (Anschlusshandeln) des Rezipienten. Der Aspekt der Botschaft gilt als

Baustein jeder Kampagne und ist auf allen Werbemitteln erkennbar (vgl.

Kirsch/Müllerschön 2001, 160). Die Botschaft soll prägnant, eindeutig und simpel sein,

damit die zu vermittelnde Information von der Zielgruppe wahrgenommen und verinner-

licht werden kann (vgl. Bonfadelli 2011, 130).

Jede Kampagne sendet also eine Botschaft an einen Empfänger. Für ein erfolgreiches

Kampagnenmanagement, ist eine genaue Zielgruppendefinition von prägnanter Bedeu-

tung. Hier wird definiert, welche Gruppe von Menschen erreicht werden soll, und wer

einen Bedarf mit der Dienstleistung, einer zu erreichenden Botschaft oder einem Pro-

dukt hat. Das heißt, sie sind die Gesamtheit aller eventuellen Personen, die mit einer

bestimmten Aktivität angesprochen werden sollen. Grundlage zur Findung der Ziel-

gruppe ist die Marktsegmentierung, das heißt die Aufteilung des Gesamtmarktes nach

bestimmten Käufergruppen (vgl. Kirsch/Müllerschön 2001, 160).

Eine Kampagne richtet sich nur an bestimmte Personengruppen. Personen, die nicht

zur avisierten Zielgruppe gehören, jedoch trotzdem von der Kampagne erreicht werden

sollen, bezeichnet man als „Streuverluste“ (vgl. Weber 2014, 51). Eine Zielgruppe soll-

te möglichst homogen und operationalisierbar sein. Unter „homogen“ beschreibt die

Literatur, dass die Bedürfnisse der zu erreichenden Adressanten gleich sein sollten.

Unter „operationalisierbar“ versteht die Literatur, dass sich die herangezogenen Merk-

male für die Werbeträgerplanung eignen (vgl. Kloos, 2007, 183). Im Rahmen der Seg-

mentierung der relevanten Zielgruppen lassen sich folgende Merkmale nennen:

Soziodemographische Daten, hierbei wird das Alter, das Geschlecht, Einkom-

men, Schichtzugehörigkeit, Haushaltsgröße und die Bildung genau definiert.

Psychologische Daten, hier werden alle relevante Faktoren, die durch die Psy-

che geprägt sind, hinterfragt. (Motive und Einstellungen).

Page 43: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 35

Geographische Merkmale, wie beispielsweise Land-und Bundeslandunter-

scheidung der Zielgruppe.

Zielgruppendefinition anhand medienorientierter Merkmale, das heißt die Ana-

lyse des Mediennutzens der Zielgruppe.

Zielgruppendefinition anhand von Merkmalen des Verhaltens, hier wird hinter-

fragt, ob ein Intensivverwender oder Erstkäufer als Zielgruppe erreicht werden

möchte (vgl. Breitschuh 2001, 51).

Die am häufigsten genutzte Beschreibung der Zielgruppe ist die nach soziodemo-

graphischen Merkmalen. Diese Zielgruppen haben den Vorteil, dass sie aufgrund

ihrer allgemeinen Beschreibung leicht steuerbar und messbar sind, da die Nutzer

von Werbeträgern nach diesen Merkmalen erfasst sind (vgl. Hamm 2003, 16).

4.3 Bestandteile und Strategien im Kampagnenma-

nagement

Die heutige Marktsituation wird von einer Flut an Produkten und Dienstleistungen ge-

prägt und gekennzeichnet. Auch die Mediennutzung wird immer konvergenter. Handy,

Tablet, Computer, Fernsehen werden heute permanent situationsabhängig genutzt.

Entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise die Wahl eines optimalen Marketing-

mix, zur Erreichung der Zielgruppe, werden u.a. durch die Digitalisierung als immer

schwieriger bewertet. Bei gesättigten Märkten, muss daher mit intelligenten Marke-

tingstrategien reagiert werden, die crossmedial miteinander verzahnt sind (vgl. Schüür-

Langkau 2014). Von enormer Wichtigkeit ist hierbei, dass der Kunde das Produkt

wahrnimmt, jedoch nicht mit Reizen überflutet wird.

Stützend aus verschiedenen Quellen lässt sich laut Bonfadelli und Friemel eine Kom-

munikationskampagne aus folgenden Elementen zusammensetzen:

„die Konzeption, Durchführung und Evaluation von systematischen und zielgerichteten

Kommunikationsaktivitäten zur Förderung von Wissen, Einstellung und Verhaltenswei-

sen gewisser Zielgruppen im positiven, d.h. gesellschaftliche erwünschten Sinn“ (Born-

fadelli/Friemel 2010, 16).

Von der Zieldefinition ausgehendend, lassen sich Kampagnen zwischen mehrere Ty-

pen unterscheiden. Obwohl diese Kampagnen in ihrer Zieldefinition unterschiedlich

sind, verlaufen sie alle nach einem gleichen Schema (vgl. von Bernstorff 2012, 56).

„Am Anfang steht ein Thema, ein Anliegen, ein Missstand und der Wunsch einzugrei-

fen, um etwas zu verändern“ (Bernstorff 2012, 63). Je, nachdem, zu welchem Thema

Page 44: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 36

eine Kampagne gestartet werden soll, muss ein Kampagnentyp ausgewählt werden.

Folgende Tab. 3, illustriert diese Kampagnentypen, wie sie von Bernstorff definiert

werden:

Typ Sender Empfänger Objekt Öffentli-

che

Medien

Ziel/ Zweck

Wahlkampf Ich/wir

(Parteien,

Politiker

Alle (Wahl-

kampf)

Ich (wir) Alle Wählen (einmaliges

Verhalten

Imagewer-

bung

Ich/Wir Zielgruppen Ich/Wir ausge-

wählt

Wertschätzen

Produktwer-

bung

Unter-

nehmen

Zielgruppen Es (das

Produkt)

ausge-

wählt

Kaufen (einmaliges

wiederholtes Verhal-

ten)

Informations-

kampagne

Organisa-

tionen

Zielgruppen,

alle

Sach-

verhalt,

Problem

ausge-

wählt, alle

Verstehen, Wissen

(Kognitiv)

Kommunika-

tionskam-

pagne

Organisa-

tionen

Zielgruppen

Interaktiv

Es (das

Prob-

lem)

Ausge-

wählt

interaktiv

Verhalten ändern

Politische

Verände-

rungskam-

pagne

Organisa-

tionen,

Verband

Alle, Ziel-

gruppen,

Unterstüt-

zer, Ent-

scheider

Es (das

Prob-

lem, das

Anlie-

gen)

Alle Verhältnisse ändern

(Verhaltensänderung

durch Gesetze, Kondi-

tionierung)

Lobbykam-

pagne, Lob-

byarbeit

Organisa-

tionen,

Verband,

Unter-

nehmen

Nur Ent-

scheider

Es (das

Prob-

lem, das

Anlie-

gen)

Keine,

allenfalls

Fach-

medien

Verhältnisse, Regeln

und Gesetze ändern

zu eigenen Gunsten

Abbildung 10: Kampagnentypen (Eigene Darstellung in Anlehnung an Bernstorff 2012, 63)

Grundsätzlich lassen sich gute Kommunikationskonzeptionen in vier spezielle Teildis-

ziplinen unterteilen, die crossmedial miteinander in Verbindung stehen (vgl. Kreyher

2011, 1-9). Eine gute Kommunikationsstrategie setzt sich immer aus den vier Schritten

Analyse, Strategie, Taktik und Kontrolle zusammen (vgl. Kreyher 2011, 1-9). Kreyher

stellt diese vier Schritte in einem sogenannten Feuerrad dar (Abb. 8). Um die Kampag-

Page 45: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 37

ne an aktuelle Ereignisse oder Geschehnisse anzupassen, können diese vier Schritte

mehrmals durchgeführt werden (vgl. Kreyher 2014, 26).

Abbildung 11: Feuerrad (Eigene Darstellung in Anlehnung an Kreyher 2014, 26 )

In der ersten Phase der Analyse beginnt man mit der Kampagnenplanung. Hierzu ge-

hört die Planung und Konzeption einer Kampagne einschließlich der Zielgruppen und-

Prozessdefinition. Kreyher unterscheidet dabei die Arena-Analyse und die Markt-

Analyse. Der zentrale Punkt in der Arena Analyse liegt bei der Fragestellung: „Was will

man mit dieser Kampagne erreichen, und wie kann man das erreichen?“ (Mahrdt

2009,23). Demnach wird hier die Ausgangssituation dargestellt, und die Problemstel-

lung identifiziert. Auch werden sich hier erste Gedanken über die Umsetzbarkeit ge-

macht, sowie erste Lösungsansätze aufgezeichnet. Die Markt-Analyse kennzeichnet

sich dadurch, dass sie spezifischer ist. Sie untersucht die potenziale des Zielmarktes

im Rahmen der Kampagne. Der Fokus hier, liegt in der Analyse der Stärken und

Schwächen des eigenen Unternehmens, des Wettbewerbs, der Kundenkennzeichen

und den möglichen Kanälen (vgl. Kreyher 2011, 1-2).

In den nächsten beiden Schritten werden die Strategien und Taktiken für die Kampag-

ne festgelegt. Hier wird das Konzept dargestellt und die Idee hinter der Planung festge-

legt. Die in Punkt 4.1 erläuterte ursprüngliche Bedeutung, „die Zeitspanne, die ein Heer

im Feld verbrachte“ (Leggewie 1997, 147), lässt sich in dieser Phase wiederfinden. So

lässt sich hier ableiten, dass eine Kampagne im wortwörtlichen Sinn der Feldzug ist

und die Strategie die Art und Weise wie das Heer geführt wird. Zur Strategieentwick-

lung wird eine grobe Planung der Kampagne durchgeführt. Wichtig in dieser Planung

Analyse

Strategie

Taktik

Kontrolle

Page 46: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 38

ist es, dass die quantitativen und qualitativen Ziele, die mit der Kampagne erreicht

werden wollen, definiert werden (vgl. Dold/Hoffmann/Neumann 2004, 41).

Es lässt sich festhalten, dass die Strategie ein erster Entwurf von der Kampagne ist.

Um einen optimalen Erfolg der Kampagne generieren zu können, ist eine optimale Se-

lektion der Adressen von enormer Wichtigkeit. Demnach ist es wichtig die Zielgruppe

zu kennen und wie man sie am besten ansprechen kann. Hierzu muss festgelegt wer-

den, über welche Kanäle die Zielgruppe erreicht werden soll.

Nachdem die Strategie festgelegt und definiert wurde, wird die Taktik ausgearbeitet.

Hier werden alle operative Maßnahmen und Aktivitäten, die für die Umsetzung der

Strategie wichtig sind festgelegt. Um die gewünschte Reaktion „recall“ und „recogniti-

on“ in den Köpfen der Zielgruppe zu verankern, müssen einheitliche und wiederer-

kennbare Bilder verwendet werden (vgl. Mahrdt 2009,23). In dieser Phase wird auch

die Budgetierung und die Terminierung der Kampagne aufgestellt (vgl. Kreyher 2011,

6).

Hat man die ersten beiden Phasen gut durchdacht und geplant, dann kommt die

Durchführung der Kampagne in der Phase der „Taktik“. Von großer Bedeutung hierbei,

sind die Sicherstellung der zeitlichen Abstimmung zwischen den verschiedenen Teil-

disziplinen und die zeitliche Kontinuität. Es ist wichtig, dass die Kommunikationsstrate-

gie während der Kampagne nicht wechselt, sonst würde die Strategie nicht die nötige

Aufmerksamkeit erlangen (vgl. Mahrdt 2009,23).

Abschließend, in der „Kontrollphase“ wird das gesamte Vorgehen der Kampagne eva-

luiert und analysiert, um Fehler oder Probleme aufdecken und beheben zu können. In

der sogenannten Ergebniskontrolle können unterschiedliche Kennzahlen, wie bei-

spielsweise das Kosten Nutzen-Verhältnis, die Medienresonanz, die Gewinnung der

Neukunden ab Beginn der Kampagne, sowie der dadurch resultierende Umsatz, ermit-

telt werden. Die Analyse einer Kampagne dient gewissermaßen als Lernprozess für

weitere Kampagnenaktivitäten (vgl. Dold/Hoffmann/Neumann 2004, 64).

4.4 Kommunikationskanäle

Unter einem Kommunikationskanal versteht man das Medium, über das mit der Ziel-

gruppe kommuniziert werden kann. Damit die Zielgruppe mit der gewünschten Bot-

schaft angesprochen werden kann, ist die Auswahl des Kommunikationskanals von

enormer Bedeutsamkeit, auch unter dem Berücksichtigen der rasanten Zunahme ver-

schiedenster Möglichkeiten der Kommunikation. Diese Tatsache ist vor allen auf die

Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnik zurückzuführen (Em-

rich 2008, 85). Immer mehr Kundengruppen neigen zu hybridem Kommunikationsver-

Page 47: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 39

halten, indem sie zwischen unterschiedlichen Kanälen, je nach Stimmungslage, wech-

seln. Erschwerend kommt hinzu, dass sich immer mehr multioptionale Milieus bzw.

Kundensegmentierungen bilden, was einer Zersplitterung der Segmente gleichkommt.

Je nach Ausrichtung der Zielgruppe können z.B. bei Konzentration auf nur einen

Kommunikationskanal ein Großteil der relevanten Kundengruppen nicht mehr erreicht

werden (Emrich 2008, 85).

Es lässt sich festhalten, dass durch das veränderte Kundenverhalten eine optimale

Anpassung der Kommunikationskanäle notwendig ist, und die Selektion der Medien

ein elementarer Faktor für eine erfolgreiche Kampagne darstellt. Auch die Kommunika-

tionsstrategie von einer Kampagne muss beständig angepasst werden.

Kommunikationskanäle lassen sich hinsichtlich der Botschaftsinteraktivität unterschei-

den. Die Botschaftsinteraktivität kombiniert die Begriffe „Botschaft“ und „Interaktivität“.

Unter Botschaft wird, wie bereits thematisiert, der Inhalt jeder (Werbe) Kommunikation

verstanden, unter Interaktion wird das aufeinander bezogene Handeln von zwei und

mehreren Menschen verstanden. Diese Kriterien ermöglichen es, dass die Kanäle zu-

nächst in zwei Gruppen eingeteilt werden können. Es ist daher von hoher Wichtigkeit,

dass die Botschaft rückkanalfähig ist und über denselben Kanal, ohne Medienbruch,

eine Rückkopplung entsteht (vgl. Bonfadelli 2011, 132).

4.4.1 Klassische Kommunikationsinstrumente

Die Anwendung des Kriteriums der Botschaftsinteraktivität soll beispielhaft an der Ein-

ordung von klassischen Kommunikationsinstrumenten demonstriert werden. Damit eine

möglichst große Zielgruppe mit der Botschaft angesprochen werden kann, eignen sich

klassische Massenmedien. Wichtig hierbei ist, dass diese Kanäle miteinander vernetzt,

und zeitlich stimmig miteinander verankert sind, damit eine möglichst hohe Wahrneh-

mung der Botschaft erreicht werden kann. Zu diesen Medien gehören:

Plakate

TV

Zeitschriften/Zeitungen

Radio (vgl. Kreutzner 2012, 333).

Plakate werden im Rahmen von Kommunikationskampagnen in Form der Außenwer-

bung gerne eingesetzt und sind öffentliche Werbeträger. Plakate können innerhalb

kürzester Zeit viele Kontakte erreichen und richten sich an eine dynamische und jünge-

re Zielgruppe. Diese Zielgruppe ist gekennzeichnet dadurch, dass sie mobil ist und

beispielsweise über den Berufsweg von dem öffentlichen Werbeträger erreicht werden

kann (vgl. Mahrdt 2009, 50). Ziel bei Plakaten ist es, dass sie in erster Linie nicht als

Page 48: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 40

Träger von Informationen dienen, sondern vielmehr visuelle Effekte beinhalten, um

Aufmerksamkeit des Rezipienten auf die dahinterstehende Kampagne zu lenken.

Beim Kommunikationsinstrument TV wird im Allgemeinen der passive Konsum von

Bildern oder Filme verstanden und ist zu 90 Prozent in deutschen Haushalten vorhan-

den. Laut einer Marktforschung des Öffentlich-Rechtlichen Senders „ARD“ schaut in

Deutschland die Gruppe der über 14-jährigen im Schnitt 203 Minuten Fernsehen am

Tag (vgl. Emrich 2008, 109). Demnach können innerhalb kürzester Zeit große Reich-

weiten aufgebaut werden. Somit stellt der TV-Spot ein wichtiger Informationskanal dar

und dient dazu für ein kampagnenrelevantes Thema Bewusstsein zu schaffen. Der TV-

Spot ist in der Lage, Emotionen, Dramaturgie und Überraschungseffekte zu erzeugen

(vgl. Bonfadelli/Friemel 2010, 104). Beim TV-Spot sollte man jedoch berücksichtigen,

dass Werbespots häufig durch Zapping übergangen werden. Durch die fehlende Inter-

aktionsmöglichkeit ist der Kommunikationskanal TV in seiner Botschaftspassivität als

hoch einzustufen (vgl. Urselmann 2012, 148).

Zeitschriften und Zeitungen gehören ebenfalls zu den Medien der Massenkommunika-

tion. Sie gehören neben dem TV zu dem beliebtesten Werbeträger in Deutschland. Als

Gründe dafür lässt sich nennen, dass eine hohe Verbreitung, Seriosität und eine einfa-

chen Handhebung gegenüber diesem Medium herrscht. Zeitungen und Zeitschriften

dienen als Informationsmedium und werden an verschiedenen Orten genutzt, wie bei-

spielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Wartezimmer, im Urlaub, zu Hause und

in der Freizeit (vgl. Kipphahn 2000,6). Insbesondere die Tageszeitung gilt als wichtiges

Massenmedium, da sie jeden Tag erscheint und eine hohe Auflage erzielt, somit errei-

chen Zeitschriften eine hohe Reichweite. Im Rahmen von gesundheitsbezogenen In-

formationskampagnen gelten Zeitschriften als ein informierendes und stützendes

Medium. Informationen werden hier optimal an eine genaue Zielgruppe weitergegeben

(vgl. Emrich 2008, 91).

Das Radio dient primär der Unterhaltung, wird allerdings auch als Quelle der Informati-

on genutzt. Durchschnittlich verfügen Privathaushalte über vier Radiogeräte. Die Deut-

schen hören im Schnitt täglich 216 Minuten Radio (vgl. Mahrdt 2009, 5). Programme

werden gezielt und mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Das Radio gilt als das reich-

weitestärkste Medium, was folgende Ursaschen hat:

Die weltweite Flächendeckung

Die simplen technischen Übertragungsmöglichkeiten

Die hohe Verfügbarkeit aufgrund kontinuierlicher, technologischer Wei-

terentwicklung (vgl. Emrich 2008, 95).

Page 49: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 41

4.4.2 Interpersonale Kommunikation

Die klassischen Medien bieten nur eine begrenzte Interaktivität. Die gewünschte Ver-

haltensänderung ist dadurch eingeschränkt. Eine geschätzte Alternative zu den Mas-

senmedien ist die interpersonale Kommunikation. Die Interpersonale Kommunikation

ist die Ebene der Kommunikation, die sich auf die Interaktion einzelner Personenkreise

in Zweierbeziehungen oder größere Gruppen bezieht. Diese Art der Botschaftsvermitt-

lung wird unter anderem über Plattformen oder Hotlines ermöglicht. Ziel hierbei ist eine

Interaktion zwischen Fachpersonal im Rahmen des Aufklärungsmanagement z.B. in

Schulen. Aus kognitiver Sicht sind mit der Verhaltensbeeinflussung Wissen und Emoti-

onen untrennbar verbunden und in die Interaktion mit eingebettet (Donges 2001, 136).

Demnach liegt eine Interpersonale Kommunikation dann vor, wenn zwei oder mehr

Personen miteinander kommunizieren. Dies kann in einem privaten Setting, bei organi-

sationaler oder in der öffentlichen Kommunikation geschehen. Wird im Rahmen einer

gesundheitsorientierten Kommunikationskampagne eine Hotline eingerichtet und diese

durch medizinisches Fachpersonal begleitet, entsteht beim Rezipienten oft eine größe-

re Glaubwürdigkeit.

Die interpersonale Kommunikation ist im Vergleich zu den klassischen Medien kosten-

intensiver (vgl. Emmrich 2009, 34). Bonfadelli bezeichnet die interpersonale Kommuni-

kation als wirksames Pendant, vor allem bei einer gezielten Verhaltensänderung (vgl.

Bonfadelli/Friemel 2010, 107).

4.4.3 Internet

Das Internet eignet sich ideal dafür, eine Brücke zwischen Massenmedien und inter-

personaler Kommunikation zu bauen. Als Vorteil des Internets nennt Bonfadelli eine

hohe Reichweite für Initiatoren von Kommunikationskampagnen und den Aspekt der

interpersonalen Kommunikation. Im Gegensatz zu den klassischen Medien bietet das

Internet ein großes Angebot der Interaktion an. Die traditionellen Sender-Empfänger-

Strukturen werden aufgebrochen und jeder kann theoretisch als Sender in Erscheinung

treten (vgl. Döring 2003, 23). Im Rahmen von Kampagnen im Gesundheitswesen, oder

zur Aufklärung der Öffentlichkeit, ist die Vermittlung von Informationen über das Inter-

net von bedeutsamer Relevanz. Wesentliche Rolle spielt hier der Austausch zwischen

Initiatoren bzw. Fachpersonal und den Nutzern. Durch diese Vernetzung wird Vertrau-

en aufgebaut und Transparenz zum Thema hergeleitet (vgl. Bonfadelli/Friemel 2010,

109). Ein weiterer Vorteil des Internets ist es, dass das Internet räumliche und zeitliche

Hierarchieebenen überwindet.

Page 50: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kampagnenmanagement 42

Zur Realisierung der Vermittlung von Inhalten bei Informationskampagnen bietet das

Internet unterschiedliche Dienste an, wie Email, Maillinglisten, Newsletter, News-

groups, Diskussionforen, Blogs und Social Media (vgl. Döring 2003, 23).

Die sozialen Aspekte des Internets lassen sich heute unter dem Begriff „Web 2,0“ zu-

sammenfassen. Web 2.0 steht für eine neue Form der Partizipation, Interaktion und

Kooperation im Internet. Web 2.0 steht auch für die Entwicklung des Users vom reinen

Informationskonsumenten hin zum aktiven Teilnehmer und Produzenten. Informations-

vermittlungen können aktiv oder passiv erfolgen. Bei der aktiven Vermittlung besorgt

sich der Nutzer selbstständig die benötigten Informationen, bspw. über das Surfen und

Browsen oder eine gezielte Recherche im Internet. Die passive Form beschreibt den

Fall, wenn der Nutzer automatisch, regelmäßig und ereignisorientiert mit Informationen

versorgt wird, wie es beispielsweise bei Newslettern oder Mailinglisten der Fall ist (vgl.

Kuhn 2007, 5). Durch diese Vernetzung werden Transparenz, Glaubwürdigkeit und

Vertrauen geschaffen.

Laut Bonfadelli hat das Internet das Potenzial einer gesundheitsfördernden Funktion

indem es „Informationsquelle für gesundheits-und krankheitsbezogene Informationen

ist, als Plattform für Foren und Gemeinschaften von Betroffenen und als Distributions-

medium für Produkte und Dienstleistungen darstellt " (Bonfadelli/Friemel 2010, 109).

Page 51: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kommunikationskampagne in Bezug auf Sterbehilfe 43

5 Kommunikationskampagne in Bezug auf

Sterbehilfe

5.1 Kommunikationskampagnen durch die Deutsche

Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Es gibt diverse Organisationen, die sich mit der Thematik „Sterbehilfe“ auseinanderset-

zen. Die größte und bedeutsamste Organisation, welche die meisten Anhänger zählt,

ist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Bekanntheit erlangt die

Organisation in der Bevölkerung vor allem durch bundesweit eingesetzte Kampagnen,

die der Aufklärung der Gesellschaft gegenüber dem Thema Sterbehilfe dienen und in

den politischen Entscheidungsprozess mit einfließen sollen.

5.2 Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

(DGHS)

Abbildung 12: Logo DGHS (DGHS 2015)

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes (DGHS) beschäftigt sich im Rahmen der För-

derung des Gesundheitswesens mit der Thematik rund um das Themenfeld der Ster-

behilfe. Die DGHS ist eine Patientenschutz-Organisation und sieht sich als

Bürgerrechts-und Menschenrechtsbewegung. Sie wurde am 7. November 1980 in

Nürnberg gegründet und zählt bis heute 25 000 Mitglieder (Stand 2013). Aus dieser

hohen Mitgliederzahl heraus, lässt sich die enorme Bedeutsamkeit und Wichtigkeit für

die Bevölkerung gegenüber der Thematik „Sterbehilfe“ erkennen.

Zentrales Element der vielfältigen Aktivitäten der DGHS ist das Recht auf Selbstbe-

stimmung. Im Mittelpunkt steht dabei die Patientenverfügung. Die DGHS war die erste

Organisation, die maßgeblich an der Verbreitung und Entwicklung von Patientenverfü-

gungen in Deutschland beteiligt war. Durch die Kooperation und Zusammenarbeit von

bedeutsamen Persönlichkeiten, wie beispielsweise der Publizist Ralph Giordano, des-

Page 52: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kommunikationskampagne in Bezug auf Sterbehilfe 44

sen krebskranke Frau Sterbehilfe erfahren hatte, wird in der Bevölkerung Vertrauen

und Anerkennung gegenüber der Organisation aufgebaut (vgl. DGHS e.V. 2013).

Im Rahmen der interpersonalen Kommunikation ist die DGHS in einem breiten Spekt-

rum tätig, indem sie mit einer eigenen Hospiz- und Informationsstelle, sowie einem

Informationstelefon agieren. Außerdem hilft der Verein seinen Mitgliedern beim Erstel-

len und beim Durchsetzen von Patientenverfügungen (vgl. DGHS e.V. 2010).

Die DGHS verfolgt auf nationaler Ebene die Ziele, die Sterbebegleitung und Hospizbe-

treuung zu verbessern. Außerdem fordert die DGHS, dass Ärzte besser ausgebildet

werden und dass eine angemessene Honorierung für Gespräche mit Schwerstkranken

und Sterbenden gegeben sein soll. Weiterhin fordert die DGHS, dass die Bedingungen

in Pflegeheimen optimiert werden und das Recht auf Selbstbestimmung abgesichert

wird.

Zu den weiteren Zielsetzungen der DGHS gehört es, eine legale Möglichkeit der akti-

ven Sterbehilfe zu finden. Die Bevölkerung wird von der Organisation dazu aufgerufen,

sich rechtzeitig mit dem Sterbeprozess zu befassen und nicht erst bei eintretender

Hilfsbedürftigkeit im fortgeschrittenen Alter, nach einem Unfall oder im Verlauf einer

schweren Krankheit (vgl. DGHS 2010).

5.3 Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf letzte Hil-

fe

Die Kampagne mit dem Slogan „Mein Ende gehört mir“ wurde am 06. Oktober 2014

von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Giordano-

Bruno-Stiftung (gbs) ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne ist es, für den assistieren-

den Suizid zu werben. Unterstützt wird die Kampagne von dem Internationalen Bund

der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

Die sprachliche Parallele zu „Mein Bauch gehört mir“ soll verdeutlichen, dass es bei

dieser Form der Sterbehilfe, wie beim Schwangerschaftsabbruch, um die Selbstbe-

stimmung des Einzelnen geht. Somit war das zentrale Ziel dieser Kampagne, ein straf-

rechtliches Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung zu verhindern. Die Kampagne lässt

sich in ihrer Typisierung als Informations-, Kommunikations- und politische Verände-

rungskampagne definieren.

Die Initiatoren haben sich im Vorfeld der Kampagne mit der Thematik der Sterbehilfe

auseinandergesetzt. Empirisch gestützte und durch Institute belegte Daten wurden

dazu genutzt die Problematik zu verdeutlichen. Die DGHS beruft sich auf Umfragen,

Page 53: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kommunikationskampagne in Bezug auf Sterbehilfe 45

laut denen bis zu 84 Prozent der Bundesbürger sich dafür aussprechen, dass Ärzte

Schwerstkranken Hilfe beim Suizid leisten dürfen (vgl. mein Ende gehört mir 2014a).

Die Initiatoren der Kampagne stützen sich auf die beiden im Grundgesetz verankerten

Artikel 1 und 2. Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu

achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“. Artikel 2 Absatz 1:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die

Recht anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sit-

tengesetz verstößt“ und Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Un-

versehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In dieses Recht darf nur auf

Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (mein Ende gehört mir 2014a).

Bei der Umsetzung der Kampagne setzt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Ster-

ben neben zahlreichen Flyern und Broschüren auf Plakate (Abb. 11), die das Kern-

stück der Kampagne darstellen. Dadurch, dass die Plakate an Verkehrsknotenpunkten

platziert wurden, generierten sie eine hohe Reichweite in der Bevölkerung.

Abbildung 13: Start der Kampagne „Mein Ende gehört mir“ (Letzte Hilfe 2014)

Abbildung 14: Petra Nadolny „Mein Ende gehört mir“ (Letzte Hilfe 2014)

Page 54: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kommunikationskampagne in Bezug auf Sterbehilfe 46

Im Mittelpunkt der Plakate stehen die Gesichter von zahlreichen Prominenten, wie das

des Liedermachers Konstantin Wecker, des Schriftstellers Ralph Giordano, des Komi-

kers Bernhard Höcker und der Schauspieler Michael Lesch, Eva Mattes und Petra

Nadolny. Auch unbekannte Personen, die dieser Kampagne ein Gesicht geben möch-

ten, werden als Kampagnenmotiv eingesetzt. Die Gesichter werden zum Key-Visual

der Kampagne.

Zum weiteren Mittelpunkt der Plakate gehört der Slogan der Kampagne „MEIN ENDE

GEHÖRT MIR!“. Gemeinsam mit dem Motiv „Gesicht“, bei der die Unterstützer die Au-

gen geschlossen haben und sanft lächeln, wird eine passende Botschaft verkörpert –

das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Unterhalb des Slogans fungiert mit gelber

Kontur der Satz „FÜR DAS RECHT AUF LETZTE HILFE“, was im Vergleich zu den

tristen Farbtönen fast polarisierend wirkt und durch die Hervorhebung die Wichtigkeit

symbolisiert. Durch die Versalien und der geringen Reizüberflutung ist das Plakat auch

aus größerer Entfernung leicht lesbar. Mittels der Plakate wird auch auf die Website

der Kampagne verwiesen, auch werden die Initiatoren und Unterstützer der Kampagne

aufgelistet.

Der Kampagnenstart war dadurch gekennzeichnet, dass PR-Cars in Form von rollen-

den Großplakaten, zeitlich stimmig durch Berlin und Frankfurt/Main fuhren (Abb. 13).

Die Autos fuhren im 3-er Gespann unter anderem das Brandenburger Tor (Abb. 14) an.

Eine strategisch gute Art und Weise auf die Kampagne aufmerksam zu machen, denn

Kameras, die eigentlich darauf ausgerichtet waren das Brandenburger Tor abzulichten,

richteten sich auf die PR-Cars, die im Schritttempo an öffentlichen Plätzen vorbeifuh-

ren. Auch vor dem Bundeskanzleramt, dem Paul-Löbe-Haus und am Reichstagsge-

bäude wurden die Großplakate platziert und somit von einer hohen Anzahl an

Menschen wahrgenommen. Diese Maßnahmen ermöglichten es, innerhalb kürzester

Zeit eine hohe Aufmerksamkeit auf die Kampagne zu lenken.

Durch zahlreiche Pressemitteilungen gewann die Kampagne zusätzlich an Aufmerk-

samkeit. Berichterstattungen gab es nicht nur regional, sondern auch überregional. Der

Kampagnenauftakt wurde in zahlreichen Zeitungen thematisiert. So berichtete u.a.

„Der Tagesspiegel“, „PR Online“, „der Focus“ und „Die Welt“ über den Kampagnen-

auftakt.

In Anbetracht einer zeitlichen Kontinuität im Rahmen von massenmedialen Kommuni-

kationsinstrumenten wurden parallel zu den PR-Cars, auch Kleinmedien wie Broschü-

ren, Flyer und Aufkleber verteilt. Alle Medien sind durch Bilder und Botschaft der

Kampagne gekennzeichnet und verweisen auf die Webseite der Kampagne. Eine

crossmediale Vernetzung ist hiermit geschaffen. Die Webseite dient als Basisplattform

Page 55: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kommunikationskampagne in Bezug auf Sterbehilfe 47

für sämtliche Inhalte der Kampagne und wird als Informationsträger für alle weiteren

Aktivitäten der Kampagne genutzt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden Infor-

mationen über den weiteren Verlauf der Kampagne und rund um das Themenfeld der

„Sterbehilfe“ an den Rezipienten weitergegeben.

Auf der Homepage „letzte-hilfe.de“ findet der Rezipient über diverse Reiter nicht nur

Inhalte und Hintergründe der Kampagne, sondern hat auch die Möglichkeit über den

Reiter „Unterstützer“, in Form eines eigenen Plakates, Gesicht für die Kampagne zu

zeigen. Auch sind hier die Gesichter sämtlicher prominenter Unterstützer abgebildet.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Plakat über soziale Medien, wie „Fa-

cebook“, geteilt werden kann (vgl. mein Ende gehört mir 2014b).

Durch diese Art der crossmedialen Kommunikation werden die traditionellen Sender-

Empfänger-Strukturen aufgebrochen. Eine strategisch gute Art und Weise, dass jeder

mit seinem Gesicht als Sender der Kampagnenbotschaft in Erscheinung treten kann

und somit die Verbreitung der Kampagne stützt. Gleichermaßen wird durch diese Art

der Vernetzung Transparenz, Glaubwürdigkeit und Vertrauen für die Initiatoren ge-

schaffen.

Im Rahmen der Kampagne wird auch die Politik zum Einlenken aufgefordert. Aus die-

sem Grund haben die Initiatoren der Kampagne das Gesicht von Angela Merkel als

Bildmotiv gewählt (Abb. 16). Das Motiv soll signalisieren, dass die Kanzlerin die Augen

davor verschließt, dass 80 Prozent der Nation gegen die Kriminalisierung professionel-

ler Freitodbegleitungen votieren. Als zentrales Element wird hier in Form einer Frage-

stellung der Terminus „VOLKSVERTRETER?“ genutzt. Der Bezug des Plakates mit

dieser polarisierenden Fragestellung an die Bundeskanzlerin, als Vertreterin der Bür-

ger, generiert Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit der Problematik und schafft eine

hohe Reichweite.

Unterstützend zu dieser Plakataktion werden zeitgleich zwei weitere Bildmotive ge-

wählt, die den Arzt und Sterbehelfer, Uwe-Christian (Abb. 15), sowie den Gründer des

Sterbehilfevereins „Dignitas“, Ludwig Minelli, darstellen. Die Plakate sind sehr emotio-

nal und dramaturgisch aufgebaut. Retorisch fragen die Initiatoren der Kampagne, ob

Arnold und Minelli als „VERBRECHER?“ behandelt werden sollen, da sie Hilfe beim

Suizid leisten. So heißt es auf den Plakaten „Hilft schwerstleidenden Patienten, ihr Le-

ben selbstbestimmt zu beenden“. Durch die Versalien, dem Key-Visual „Gesicht“ der

gleichen Schriftart und-Farbe wird sofort eine Verbindung zur Kampagne hergestellt.

Eine Kontinuität ist somit gegeben (vgl. gbs 2015).

Page 56: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Kommunikationskampagne in Bezug auf Sterbehilfe 48

Abbildung 15: Uwe-Christian Arnold „Verbrecher?“ (gbs 2015)

Abbildung 16: Angela Merkel „Volksvertreter?“ (gbs 2015)

Über die Plakate hinaus wurde im Rahmen einer Pressekonferenz zusätzlich auf die

Kampagne aufmerksam gemacht. Die PK fand im Haus der Bundespressekonferenz

statt und richtete sich gezielt an Politiker, Journalisten, Juristen und Ärzte. Die Einla-

dung zur Pressekonferenz wurde über die Homepage der Kampagne adressiert. Auch

wurde hier eine offizielle Pressemappe veröffentlicht. Neben einer offiziellen Vorstel-

lung der Kampagne und die dahinterstehenden Initiatoren wurde auch das Buch von

Uwe Christian Arnold, mit dem Titel „Letzte Hilfe- Ein Plädoyer für das selbstbestimmte

Sterben“, offiziell präsentiert.

Page 57: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen 49

6 Erfolgsfaktoren und

Handlungsempfehlungen

Die Sterbehilfe und -begleitung stellt ein komplexes Themengebiet dar. Künftig- das

haben die vorliegende Analyseergebnisse gezeigt- kann von der Entwicklung ausge-

gangen werden, dass die Sterbebegleitung zu einem elementaren Fokus in unserer

Gesellschaft wird und an bedeutsamer Brisanz gewinnt. Die verschiedenen Disziplinen

der Sterbehilfe lassen sich zwar genau definieren und rechtlich einordnen, dennoch

kann aus dieser Arbeit heraus die bilanzierende Wertung gezogen werden, dass die

moralisch-ethische Vorstellung der Sterbehilfe immer wieder in den Fokus zahlreicher

Diskussionen rücken wird.

In dem Bestreben die Positionen der Vertreter Pro und Contra Sterbehilfe auf deren

Argumentationen hin zu untersuchen gibt es für die Verfasserin bei den Vertretern

„Contra Sterbehilfe“ das einschlägige Argument, dass keine Diagnose vollkommen

sicher ist und dass sich viele Patienten auch von schweren Krankheitsleiden wieder

erholen könnten. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass für die Position „Pro

Sterbehilfe“, insbesondere bei der Form der aktiven Sterbehilfe spricht, dass die Ster-

behilfe ein sanftes Ableben und eine unnötige Verlängerung des Sterbeprozesses er-

möglicht. Eine geringere Beeinflussung der Lebensqualität wäre somit gegeben. Jeder

sollte selbstverantwortlich über seinen Todeszeitpunkt entscheiden können.

Es bleibt anzumerken, dass die Autonomie des Patienten in dieser Debatte eine große

Problematik darstellt. Hier herrscht für die Verfasserin eine große Diskrepanz, denn

einerseits wird die Selbstbestimmung des Patienten als höchstes Rechtsgut angese-

hen, andererseits wird die Ausübung dieses Rechts gesetzlich eingeschränkt. Durch

das neue Gesetz ist es zu vermuten, dass Suizidsuchende in einen noch grausameren

Suizid getrieben werden könnten. Darüber hinaus gilt es zu befürchten, dass Dritte

durch den Suizidenten (emotional) beschädigt werden könnten. Auch könnten Sterbe-

hilfevereine im Ausland davon profitieren. Insbesondere unter Berücksichtigung der

Forschungsergebnisse, bei denen sich die Bürger ausdrücklich für die aktive Sterbehil-

fe ausgesprochen haben, wäre es daher wünschenswert, dass die neue Gesetzge-

bungsinitiative vom Bundesverfassungsgerichtshof geprüft werden würde.

Abschließend kann empfohlen werden, dass sich jeder rechtzeitig mit dem Themen-

feld der Sterbehilfe auseinanderzusetzen sollte. Die Willensäußerung sollte daher

rechtzeitig in Form einer Patientenverfügung aufgezeichnet werden, denn so kann je-

der gezielt eine von ihm ungewollte Sterbesituation zuverlässig und ohne Rechtsfolgen

für Dritte verhindern. Einzig ungeklärt bleibt die Situation der erwünschten aktiven

Page 58: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen 50

Sterbehilfe. Es wäre daher wünschenswert, diese Gesetzgebung zu überdenken, um

langfristig eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe anzustreben.

Auf Grund der kreativen Idee hinter der Kampagne „Mein Ende gehört mir“ war und ist

es durchaus möglich, die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren.

Eine Evaluierung der Bekanntheit oder der Wirksamkeit der Kampagne wurde von den

Initiatoren nicht durchgeführt. Dies wäre zu empfehlen. Man kann davon ausgehen,

dass durch den crossmedialen Einsatz der Instrumente eine Auseinandersetzung mit

dem Thema der Kampagne stattgefunden hat. Als besonders positiv zu bewerten sind

die Maßnahmen der PR-Cars und die Plakataktion über die Homepage. Der Rezipient

kann somit jederzeit zum Sender der Botschaft werden. An dieser Stelle auch als posi-

tiv zu bewerten, ist das Miteinbeziehen prominenter Persönlichkeiten. Diese fungieren

häufig als Sympathieträger und genießen oft eine Vorbildfunktion.

Um eine dauerhafte Sensibilisierung der Bevölkerung und der Politik mit dem Themen-

feld der Sterbehilfe zu erzielen, bedarf es weiterhin umfassender und zeitlich intensi-

vierter Maßnahmen.

Damit diese Positionen noch besser in den öffentlichen Entscheidungsprozess mit in-

tegriert werden könnten, wäre eine Möglichkeit der Verbesserung, TV Spots zu schal-

ten. Der TV Spot wäre in der Lage innerhalb kürzester Zeit eine hohe Aufmerksamkeit

auf die Kampagnenbotschaft zu lenken. Ein Beispiel könnte das Miteinbeziehen von

Betroffenen sein, die aufgrund einer schweren Krankheit, Sterbehilfe suchen. Durch

diese Art der Emotionalisierung kann sich die Zielgruppe besser identifizieren und man

schafft Nähe zum Rezipienten.

Durch das Einbinden von Betroffenen als Transporteure der Kampagnenbotschaft und

einer Kooperation mit den Medien, zum Beispiel in Form von Interviews in Talks-

Shows, ist es möglich noch intensiver auf die Thematik und die dahinterstehende

Kampagne hinzuweisen.

Page 59: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XI

Literaturverzeichnis

Arndt, Marianne (2007): Ethik denken-Maßstäbe zum Handeln in der Pflege. 2 Aufl.

Stuttgart.

Bayrischer Rundfunk (2015): Wie können Sterbende besser begleitet werden?

http://www.br.de/themen/religion/gesetz-hospiz-palliativ-versorgung-100.html

(09.11.2015).

Beck L. (2001): Palliativmedizin und Hospiz. In: Der Gynäkologe 34/2001, 1177-1179.

Bergmann, Verna (2010): Der Tod gibt zu denken. Interdisziplinäre Reflexion zur )ein-

zigen) Gewissheit des Lebens. Münster/New York/München/Berlin.

Bernstorff, Andreas (2012): Einführung in das Campaigning. Heidelberg.

BGH (2003): Mitteilung der Pressestelle. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-

bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=25791&link

ed=pm (15.11.2015).

Breitschuh, Jürgen (2001): Versandhandelsmarketing. Aspekte erfolgreicher Neukun-

dengewinnung. München, Wien, Oldenburg.

Burgheim, Werner (2006): Sterben und Trauer im Wandel. Dem Tabu begegnen, von

Religionen und Kulturen lernen. Merching.

Bullinger, Monika/Siegrist, Johannes/Ravens-Sieberer, Ulrike (2000): Lebensqualitäts-

forschung aus medizinischer und –soziologischer Perspektive. In: Bräh-

ler,Elmar/Bullinger, Monika/Rosemeier, Hans Peter (Hrsg.): Jahrbuch der

Medizinischen Psychologie. Göttingen, Bern, Toronto, Seatlle.

Bonfadelli, Heinz/Friemel,Thomas (2010): Kommunikationskampagnen im Gesund-

heitsbereich. Grundlagen und Anwendungen. Konstanz.

Callsen, Söhnke (2014): http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-01/Sterbehilfe-

Reaktionen (01.11.2015).

Deutsches Ärzteblatt (2011): Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Ster-

bebegleitung-

Page 60: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XII

www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Sterbebegleitung_17

022011.pdf (17.10.2015).

Deutscher Bundestag (2014): Emotionale Debatte über Sterbehilfe im Bundestag.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw46_de_sterbebegleitung/3394

36 (04.11.2015).

Deutscher Bundestag (2015): Gesetzentwurf.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf (15.11.2015).

dejure (2015a): Tötung auf Verlangen. http://dejure.org/gesetze/StGB/216.html

(19.10.2015).

dejure (2015b): Rechtfertigender Notstand. http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

(19.10.2015).

dhpv (2015): Entwicklung der stationären Hospize und Palliativstationen.

http://www.dhpv.de/service_zahlen-fakten.html (20.11.2015).

Dignitas (2015): Menschenwürdig leben. Menschenwürdig sterben. Medienmitteilung

der Vereine. http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/medienmitteilung-06112015.pdf

(15.11.2015).

Dold, Thomas/Hoffmann, Bernd/Neumann, Jörg (2004): Marketingkampagnen effizient

managen. Wiesbaden.

Döring, Nicola (2003): Sozialpsychologie des Internet – Die Bedeutung des Internet für

Kommunikationsprozesse, Identitäten, soziale Beziehungen und Gruppen. 2. Aufl. Göt-

tingen, Bern.

drze (2015): Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften. Rechtli-

che Regelungen.http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/rechtliche-regelungen

(19.10.2015).

drze (2015): Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften.

http://www.drze.de/im-blickpunkt/patientenverfuegungen (02.01.2016).

EKD (1989a): Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim

Schutz des Lebens. http://www.ekd.de/EKD-Texte/gottistfreund_1989_freund1.html

(04.11.2015).

Page 61: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XIII

EKD (2010b): Sterbehilfe: Lebensschutz nicht relativieren

http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2010_09_28_2_huber_sz_sterbehilfe.html

(04.11.205).

Emmrich, Christin (2008): Multichannel-Management. Gestaltung einer multioptionalen

Medienkommunikation. Stuttgart.

Evangelisch.de (2014): Dabrock: In Sterbehilfe-Diskussion Angehörige nicht aus dem

Blick verlieren. https://www.evangelisch.de/inhalte/111403/27-11-2014/dabrock-

sterbehilfe-diskussion-angehoerige-nicht-aus-dem-blick-verlieren (04.11.2015).

Familienratgeber (2015): Gesetzliche Betreuung-Was heißt das?

https://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php. (19.10.2015).

Fernandes, Irina/Böhnke Andrea (2015):

http://www.planetwissen.de/gesellschaft/tod_und_trauer/sterben/pwiesterbehilfe100.ht

ml (04.11.2015).

Feuerbach, Leonie (2015): http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-hat-

ueber-sterbehilfe-entschieden-13897349.html (15.11.2015).

Fischer Michael (2012): Das konfessionelle Krankenhaus. Begründung und Gestaltung

aus theologischer und unternehmerischer Perspektive. Berlin.

Flier, Christian (2014): http://web.de/magazine/gesundheit/experten-interview-aktive-

sterbehilfe-verboten-30208652 (04.11.2015).

Gesang Dr. phil., Bernward (2001): Ethik in der Medizin. Aktive und passive Sterbehilfe

- Zur Rehabilitation einer stark kritisierten deskriptiven Unterscheidung. Düsseldorf.

Geißendörfer, Edith Sylke (2009): Die Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen

an den Grenzen des Rechts. Hamburg.58-60.

Greven Ludwig (2014): http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-11/sterbehilfe-

bundestag-debatte (04.11.2015).

Grimm, Carlo/ Hildebrand, Ingo (2009): Ethik in den Biowissenschaften - Sachstands-

berichte des DRZE. 8. Aufl. Freiburg, München.

Guyatt, B/ Nygren, P/Glimelius, B (2001): Assestment of quality of life. Acta Oncol.

Page 62: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XIV

Habermann, Carola/Wittmerhaus, Caren (2005): Ergotherapie im Arbeitsfeld Geriatrie.

Stuttgart.

Hamm, Ingo (2003): Die MTV-Mindset-Studien: Jugendmarketing mit Subkulturen und

Lebensstilen. München.

Häcker, Barbara (2008): Die ethischen Probleme der Sterbehilfe. Eine kritische Analy-

se. Hamburg.

hartaberfair (2015): Sterbehilfe-von den Bürger gewollt, vom Staat verboten? Sendung

vom 02.11.2015. http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/sendungen/index.html

(09.11.2015).

Helou, A./Wende, A./Hecke, T./Rohrmann, S./Buser, K/Dierks, M.-L. (2000): Das öf-

fentliche Meinungsbild zur aktiven Sterbehilfe. Ergebnisse eines Pilotprojekts. Hanno-

ver, 309-313.

Hepp, H./ Kreienberg R. (2007): Einführung zum Thema. Palliativmedizin und Sterbe-

hilfe. In: Der Gynäkologe 12/2007. Ulm, 939-940.

Holzner, Claudia (2015): Palliativmedizin: Das Selbstbestimmungsrecht beachten. In:

Deutsches Ärzteblatt 25/112,1126- 1128.

IfD Allensbach (2014): Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe.

http://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_reportsndocs/KB_2014_02.pdf (16.11.2015).

Institut für Demoskopie Allensbach (2014): Studie zur Sterbehilfe. http://www.planung-

analyse.de/news/pages/protected/Bevoelkerung-fuer-Sterbehilfe_8494.html

(20.11.2015).

Jentschke, Elisabeth (2006): Die Notwendigkeit der Palliativen Medizin in der Alters-

versorgung. Erlangen-Nürnberg.

Kirsch, Jürgen/ Müllerschön, Bernd (2001): Managementwissen Marketing. München.

Kloos, Ingomar (2007): Werbung. Handbuch für Studium und Praxis. 4. Aufl. München.

Klie, Thomas/ Student, Johann-Christoph (2007): Sterben in Würde. Auswege aus dem

Dilemma Sterbehilfe. Freiburg im Breisgau.

Klinkhamer, Gisela/ Richter-Kuhlmann Dr. med Eva (2015): Sterbehilfe versus Suizid-

beihilfe. Eine Frage des Gewissens. In: Deutsches Ärzteblatt 26/112, 944-947.

Page 63: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XV

Konrad, Ute (2015): Rechtslage in Deutschland. Wie regeln andere die Sterbehilfe

(03.11.2015).

Kreutzer, Ralf (2013): Praxisorientiertes Marketing. Grundlagen-Instrumente. Fallbei-

spiele. 4. Aufl. Wiesbaden.

Kreyher, Volker J. (2011): Cross Media. Skript EC Europa Campus. Karlsruhe.

Kreyher, Volker J. (2013): Cross Media. Skript EC Europa Campus. Karlsruhe.

Kreyher, Volker J. (2014): Cross Media. Skript EC Europa Campus. Karlsruhe.

Krukemeyer M.G. (2004): Ein Leitfaden für den Praktiker. In: Wagner, W. (Hrsg): Strah-

lenmedizin. Osnabrück.

Kuhn, Christian (2007): Web 2.0, Auswirkungen auf internetbasierte Geschäftsmodelle.

Hamburg.

Kuhn, Joeseph/ Wildner Manfred (2015):

http://www.leitbegriffe.bzga.de/bot_angebote_idx-99.html (19.10.2015).

Kutzner K. (2001): Sterbehilfe. Rechtsprechung und Folgen für die klinische Praxis. In:

Der Gynäkologe 34/2001. Düsseldorf, 568-569.3

Landschek, Ines (2008): Sondenernährung am Lebensende. Berlin.

Leggewie, Claus (1997): Kampagnen-eine nicht ganz neue Form politischer Mobilisie-

rung. In: PR-Kampagnen. Über die Inszenierung von Öffentlichkeit. Hrsg. Von Röttger,

Ulrike 2 Aufl. Opladen. 145-164.

Leist, Anton (1998): Die Differenz von Tun und Unterlassen. In: Illhardt, Franz Josef/

Heiss, Hermann Wolfgang/ Dornberg, Martin (Hrsg.): Sterbehilfe-Handeln oder Unter-

lassen. New York. 40-45.

Lipp Volker (2005): Patientenautonomie und Lebensschutz. Zur Diskussion um eine

gesetzliche Regelung der „Sterbehilfe“. Göttingen.

Magenheim, Anika (2003): Möglichkeiten und Probleme beim Einsatz von Radiower-

bung. Hamburg.

Page 64: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XVI

Mayr, Gesa/ Henrik Ternieden (2014): http://www.spiegel.de/panorama/fragen-und-

antworten-zur-sterbehilfe-debatte-in-deutschland-a-945147.html (19.10.2015).

mdr (2014): Sonderdebatte im Bundestag. Keine Parteigrenzen beim Thema Sterbehil-

fe. http://www.mdr.de/nachrichten/sterbehilfe-bundestag-debatte100.html (04.11.2015).

Nationaler Ethikrat Ed. (2006): Wie wir sterben/Selbstbestimmung am Lebensende.

Tagungen des Nationalen Ethikrates in Augsburg und Münster. Augsburg/Münster.

Naunin,S. (2012): Sterben auf Niederländisch?. Niederländische „euthanasie“ als Ge-

genstand der Debatte in Deutschland und den Niederlanden. Münster.

NeueMoral:

http://www.neuemoral.de/www_neuemoral_de/Philosophen/Immanuel_kant/Kant_und_

Moral/kant_und_moral.html (19.10.2015).

Noack, Thorsten/ Fangerau, Heiner/ Vögele, Jörg (2007): Im Querschnitt – Geschichte,

Theorie und Ethik in der Medizin. Medizinethik. München.

Overdick-Gulden, Dr. Maria/ Frisch, Michael (2007): http://www.cdl-

rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Pro-und-Contra.html (09.11.2015).

Palliativ Portal (2015): http://www.palliativ-portal.de/Definitionen (19.10.2015).

PatVerfü-Handbuch (2015): Die gesetzlichen Grundlagen der Pat.Verfü im Bürgerli-

chen Gesetzbuch (BGB). http://ww.patverfue.de/handbuch/pv-gesetz (20.10.2015).

Pieper, Annemarie (2007): Einführung in die Ethik. 6. Aufl. Basel, 93-94.

Pöltner, Günther (2006): Grundkurs Medizin-Ethik .2. Aufl. Wien.

Ridder von Michael (2008): www.tagesspiegel.de/weltspiegel/gesundheit/wollen-sie-

dass-ihr-vater-verhungert/1136786.html (17.10.2015).

Roggendorf S./Eckart W.V. (2012): Indirekte Sterbehilfe. Medizin und rechtliche Impli-

kationen. In: Der Anästhesist 61/2012.Heidelberg. 640-645.

Röttger, Ulrike (2009): PR-Kampagnen. Über die Inszenierung von Öffentlichkeit. 4.

Aufl. Wiesbaden.

Saliger, Frank (2015): Selbstbestimmung bis zuletzt: Rechtsgutachten zum Verbot or-

ganisierter Sterbehilfe. Norderstedt.

Page 65: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XVII

Schmeilzl, Bernhard (2008): www.rechthaber.com/sterbehilfe-eine-begriffsklaerung/

(17.10.2015).

Schmickler, Barbara (2015): https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-173.html

(15.11.2015).

Schmiedebach H.-P/ Woellert K. (2006): Palliative Versorgung in Deutschland. Sterbe-

hilfe, Patientenautonomie und Palliativmedizin. Hamburg, 1132-1141.

Schürr-Langkau, Anja (2014): Media-und Marketingstrategien in digitalen Zeiten.

Trendinterviews mit Branchen-Experten aus Wissenschaft und Praxis. Wiesbaden.

Selters/Taunus (2009): Ungewollt schwanger. Was nun. Magdeburg.

Steigende Nachfrage: Deutscher Hospiz und PalliativVerband e.V.

http://www.dhpv.de/tl_files/public/Service/statistik/Zahlen_stationaer.jpg (18.10.2015).

Studie Sterbehilfe (2014): http://www.planung-

analyse.de/news/pages/protected/Bevoelkerung-fuer-Sterbehilfe_8494.html

(20.11.2015)

StHD (2009): Sterbehilfe Deutschland e.V. Satzung.

http://www.sterbehilfedeutschland.de/sbgl/files/PDF/2015-x-Satzung.pdf (09.11.2015).

stern TV (2015): stern TV-Mittwoch, 31.10.2015, 22:15 Uhr – Live bei RTL Moderation:

Steffen Hallaschka. http://www.presseportal.de/pm/6514/3152158 (25.10.2015).

stern TV/Facebook (2015): https://www.facebook.com/sterntv?fref=ts (21.10.2015).

Überlebenszeiten: Roggendorf S./Eckart W.V. (2012): Der Anästhesist. Indirekte Ster-

behilfe. Medizin und rechtliche Implikationen. Heidelberg.

Valentin A. (2010): Palliativmedizin. Eine Komponente der Intensiv-und Notfallmedizin.

Wien.

WHO (1989): Definition of Health. http://www.who.int/about/definition/en/print.html

(15.11.2015).

WHO (1997): Programme on mental health: WHOQOL, Measuring Quality of

Life.http://www.who.int/mental_health/media/68.pdf (15.11.2015).

Page 66: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Literaturverzeichnis XVIII

ZEIT ONLINE (2015): Bundestag beschließt Versorgung Sterbender.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-11/palliativmedizin-bundestag-gesetz-

hospiz (15.11.2015).

Page 67: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Anlagen XIX

Anlagen

Page 68: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Anlagen XX

Patientenverfügung

Ich, ………………………………………… geb. am ………………………wohnhaft in

……………………………………………… bestimme für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bil-

den oder verständlich äußern kann……………………………………………………………………………………… .

Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll:

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

So treffe ich folgende Festlegungen:

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

Page 69: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Anlagen XXI

Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für gesundheitliche Ange-

legenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten

Person besprochen. Bevollmächtigter:

Name:

…………………………………………………………………………………………………………………

Adresse:

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich eine Darstellung meiner allge-

meinen Wertvorstellungen beigelegt. Soweit ich in dieser Verfügung bestimmte Behandlungen

wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine weitere ärztliche Aufklärung. Ich

habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. Mir

ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. Diese

Patientenverfügung gilt, solange ich sie nicht widerrufe.

Meine Wertevorstellungen:

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

Page 70: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Anlagen XXII

Meine Entscheidung zur Organspende:

Die Beantwortung der Frage zur Organspende ist für Ihre behandelnden Ärzte sehr wichtig,

damit diese Ihre Entscheidung hierzu kennen. Nur wenn Sie mit einer Organentnahme im Falle

Ihres Hirntodes einverstanden sind, können Ihre Organe nach Ihrem Hirntod einem anderen

schwerstkrankem Menschen das Leben retten.

Im Falle meines Hirntodes bin ich mit einer Organentnahme zu Transplantationszwecken

einverstanden*

einverstanden mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:*

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

.........................................................................................................................................................

nicht einverstanden

* Die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende geht damit vor. Das heißt:

Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnendem Hirntod als Organ-

spender in Betracht, erlaube ich ausdrücklich, dass dafür bis zum Abschluss der Organent-

nahme auch solche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden, die ich zuvor in meiner

Patientenverfügung grundsätzlich ausgeschlossen habe.

Datum und Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers:

Ich/Wir bestätige(n) mit Unterschrift, dass Herr/Frau ……………………………………………

die Patientenverfügung im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte verfasst hat.

Page 71: BACHELORARBEIT - monami.hs-mittweida.deBA+Lena+Bischoff.pdf · Bibliografische Angaben Bischoff, Lena Pro und Contra Sterbehilfe Pro and contra assisted dying 50 Seiten, Hochschule

Eigenständigkeitserklärung XXIII

Eigenständigkeitserklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur unter Ver-

wendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Stellen, die wört-

lich oder sinngemäß aus Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich

gemacht. Diese Arbeit wurde in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prü-

fungsbehörde vorgelegt.

Ort, Datum Vorname Nachname