BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006 1 Projektförderung auf Bundesebene...
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BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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Projektförderung auf Bundesebene
Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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Förderstellen Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) Bundesministerium für Arbeit und
Soziales Bundesministerium für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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Gesetzliche Grundlagen (alle Förderstellen)
die Verwaltungsvorschriften zum § 44 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (DRV: Allgemeine Hinweise) die §§ 3 und 30 der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) das Bundesreisekostengesetz (BRKG)
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit „Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“Kap. 1502 Tit. 68445
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
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BMG, “Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“
Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.)Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundesinteresse bundesweite Multiplikatorenwirkung
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMG, “Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“
Grob-Ziele: Aufklärung der Bevölkerung, der (potentiell) Betroffenen und Ihrer Angehörigen uneingeschränkte Teilhabe völlige Gleichstellung das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen Prävention
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMG, “Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“
Fein-Ziele:Die Projekte sollen die Integration und die Selbsthilfe der Betroffenen sowie die Prävention von Behinderungen und Erkrankungen fördern den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, mit einer schwierigen Lebenssituation fertig zu werden praktische Hilfen und Anweisungen geben, um den Lebensalltag zu verbessern ehrenamtlich Tätige in ihrer Arbeit motivieren(Nicht gefördert werden die Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern, Individualseminare, Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Beiratssitzungen, Freizeiten u.ä.)
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BMG, “Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“
Beispiel: VeranstaltungenSchulung von ehrenamtlichen Beratern und Betreuern, z.B. medizinisch rechtlich Gesprächsführung bundesweite Multiplikatorenwirkung
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BMG, “Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“
Beispiel: VeröffentlichungenBroschüre „Was ist … (Krankheit) ?“ Zusammentragen wichtiger Informationen, z.B. Ursache(n), Therapien, Verhaltenstipps ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden Hilfe zur Selbsthilfe
allgemein verständlich aufbereitet Orientierung für Betroffene und ihre Angehörigen Multiplikatorenwirkung
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BMG, “Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“
Antragsabwicklung (für Projekte in 2007)
Wann? (Termine können variieren)
Was?
Januar/Februar 2006 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE
bis 31.05.2006 Einreichung Ihrer Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE
bis November 2006 Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE nach der Projektbesprechung im BMG
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
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BMG, “Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und Prävention“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Ausschreibung, Anträge:Carsten OsterlohTel.: 0211 – 31006 – 39Fax: 0211 – 31006 – 63E-Mail: [email protected]
Verwendungsnachweise:Ingrid BrzoskaTel.: 0211 – 31006 – 26Fax: 0211 – 31006 – 63E-Mail: [email protected]
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Titel „medizinische Rehabilitation“
Kap. 1502 Tit. 68441
Finanzierungsart: anteiliger Festbetrag
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BMAS, „medizinische Rehabilitation“
Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.)
Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundesinteresse bundesweite Multiplikatorenwirkung
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMAS, „medizinische Rehabilitation“
Die Projekte sollen Hilfen umfassen, die erforderlich sind, um im Rahmen der medizinischen/beruflichen Rehabilitation/Nachsorge einer drohenden Behinderung vorzubeugen eine Behinderung zu beseitigen eine Behinderung zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten
Nicht gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Prävention der Akutmedizin
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BMAS, “medizinische Rehabilitation“
Beispiel: Veranstaltungen
Arbeitstagung für ehrenamtliche Hilfsmittelberater/innen Ausgleich eines Nachsorgedefizits durch Information und Multiplikatorenwirkung Bündelung von Informationen aus verschiedenen Quellen bzw. Teilbereichen
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BMAS, “medizinische Rehabilitation“
Beispiel: Veröffentlichungen
Faltblatt „Bewegungsübungen“ Anleitungen zu Bewegungsübungen bei einem bestimmten Krankheitsbild zielgruppengerechte Aufbereitung ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden
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BMAS, „medizinische Rehabilitation“Antragsabwicklung (für Projekte in 2007)
Wann? Was?
Januar/Februar 2006 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE
bis 28.04.2006 Einreichung der Projektanmeldungen bei der BAG SELBSTHILFE
bis ca. März 2007 Einreichung der Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE nach der Projektbesprechung im BMAS
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
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BMAS, “medizinische Rehabilitation“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Marion Altmann
Tel.: 0211 – 31006 – 40
Fax: 0211 – 31006 – 63
E-Mail: [email protected]
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Förderung durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hier: Kinder- und Jugendplan (KJP)
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (Regelfall) oder Fehlbedarfsfinanzierung (bei Einzel- und Sondermaßnahmen möglich)
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen
Neben den Bestimmungen, die für alle Förderstellen gelten:
Richtlinien des BMFSFJ vom 19. Dezember 2000 – 505T – 2411/2001 zum Kinder- und Jugendplan des Bundes
KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Sämtliche Unterlagen (Antragsformulare, Informationsschriften etc.) finden Sie im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“.
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Was wird gefördert?Grundsätzliches
Voraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von Bundesinteresse
Zielgruppen: Kinder und Jugendliche (nicht älter als 26) Eltern und andere Erziehungsberechtigte haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und
Jugendhilfe Tätige und andere Multiplikatoren (z.B. Arbeitstagungen)
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Was wird gefördert?
Grundsätzliches
Ziele:
Projekte sollen sozialpolitische bzw. sozial-integrative Belange von Jugendlichen
betreffen
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Förderziel für junge Menschen mit Behinderung laut KJP:
„Junge Menschen mit Behinderung sollen durch Angebote der Begegnung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Menschen mit oder ohne Behinderung, durch Einbeziehung in die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von Selbsthilfegruppen und –verbänden in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Verantwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommunikation weiterzuentwickeln, gestärkt werden.“
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Förderungsfähige Maßnahmen
nationale und internationale Maßnahmen außer Maßnahmen, die zum Aufgabenbereich
des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gehören
Schriften Tagungen (Kurse, Arbeitstagungen)
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Tagungen
Kurse: Teilnehmer sind Jugendliche, die nicht älter als 26
sind Thema aus dem jugendpolitischen Bereich, z.B.
„Junge Rheumakranke informieren Gesunde“ Dialog zwischen Betroffenen und Nicht-
Betroffenen nicht förderungsfähig: reine Bewegungsseminare
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Tagungen
Arbeitstagungen: Teilnehmer sind in der Kinder- und
Jugendhilfe Tätige Entwicklung von Konzepten und
bundeseinheitlichen Strategien, z.B. Wie erreiche ich die Jugendlichen? Was interessiert sie?
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Weitere Voraussetzungen der Förderfähigkeit
Qualitätssicherungsmaßnahmen, z.B.
Feedbacks der Teilnehmer Themeninteresse
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Qualitätssicherungsmaßnahmen
Literatur zur „Qualitätssicherung“ finden Sie auf der Webseite des BMFSFJ:
www.bmfsfj.de Publikationen Politikbereich auswählen: „Kinder und Jugend“ Suchtext: „Qualitätssicherung“ (oder Suche im Gesamtverzeichnis)
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Gender Mainstreaming
zahlenmäßige Ausgewogenheit von weiblichen und männlichen Teilnehmern genügt nicht
geschlechtergerechte Sprache geschlechtlich orientierte Gleichbehandlung von Themen,
z.B. Warum machen übergewichtige Jungen seltener eine
Diät als übergewichtige Mädchen Diese Frage soll ergründet werden. Wie können wir die betroffenen Jungen erreichen?
Schulung von Mitarbeitern GM zieht sich durch alle Förderbereiche
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Gender Mainstreaming
Informationen zum Gender Mainstreaming: im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Tagungen: Kurs
„Sich einbringen und dazu gehören – trotz (Krankheit)“
sich selbst mit der Krankheit ganz neu erfahren Kraft und Motivation für den Alltag mitnehmen bundesweite Kontakte untereinander knüpfen mit Außenstehenden über die Krankheit sprechen gemeinsame Aktivitäten
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Tagungen: Arbeitstagung
„Organisation der jugendpolitischen Arbeit im Bereich Internet“
Bedürfnisse von jungen Betroffenen an spezielle Internet-Seiten für Jugendliche Internet-Seiten von Betroffenen, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen Chatrooms
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Schrift
„Informationsfaltblatt für betroffene Jugendliche“
Informationen zum Krankheitsbild Hilfe zur Selbsthilfe: Informationen zu Selbsthilfe-Seminaren, Therapien etc. Problemfeld Krankheit – Schule – Berufswahl konkrete Hilfestellungen, z.B.
Beratungsangebot bundesweites Therapeutenverzeichnis Kontaktnetz für Jugendliche Literaturangaben
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“Antragsabwicklung (für Projekte in 2006)
Wann? Was?
November 2005 Projektausschreibung
bis 09.01.2006 Einreichung der Einzelanträge bei der BAG SELBSTHILFE
Mai/Juni 2006 Bewilligungsbescheide an Verbände
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Marion Altmann
Tel.: 0211 – 31006 – 40
Fax: 0211 – 31006 – 63
E-Mail: [email protected]
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
nach § 31 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI („Reha vor Rente“)
Finanzierungsart: Projektförderung
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“Gesetzliche Grundlagen
Neben den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördertöpfe gelten:
Richtlinien der BfA über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern
Anstelle der ANBest-P: Allgemeine Hinweise (sind Bestandteil der Bewilligung)
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“Was wird gefördert?
Zuwendungen werden gegeben für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern
In der Rentenversicherung bedeutet Rehabilitation die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der
Erwerbsfähigkeit die wesentliche Besserung/Wiederherstellung der bereits
geminderten Erwerbsfähigkeit
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“Was wird gefördert?
medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen, die die Rehabilitation im Sinne der Rentenversicherung zum Ziel haben
auch: Kinder-Rehabilitation bei kindlichen Erkrankungen, wenn die spätere
Erwerbsfähigkeit gefährdet ist nicht jedoch bei Schwerstbehinderungen, wenn
abzusehen ist, dass die Person niemals am Erwerbsleben teilnehmen kann
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“Nicht gefördert werden
Projekte, die ausschließlich die Bereiche Kranken- und / oder Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht betreffen
die Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern
Fachtagungen, Arbeitstagungen, Konferenzen u.ä. sowie Freizeiten
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“Maßnahmen
Schriften / Öffentlichkeitsarbeit Seminar / Lehrgang
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“Beispiel: Schrift/Öffentlichkeitsarbeit
Therapieratgeber
betroffene, beruflich voll rehabilitierte Autoren berichten von ihrem therapeutischen Werdegang
Selbstbehandlung, Selbstherapie, Selbsthilfe die Krankheit soweit in den Griff bekommen, dass
man ein Berufsleben ohne Einschränkungen führen kann
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“Beispiel: Seminar / Lehrgang
„Förderung der Selbständigkeit von Menschen
mit (Krankheitsbild)“
Persönlichkeitsvariabeln wie mangelndes Selbstbewusstsein und Misserfolgserwartungen verbessern
Voraussetzungen schaffen für die berufliche Integration
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“
Antragsabwicklung (für Projekte in 2007)
Wann? Was?Januar/Februar 2006 Projektausschreibung
bis 29.04.2006 Einreichung der Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE
ca. Januar – März 2007 Bewilligungsbescheide an Verbände
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, 10.10.2006
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DRV, „Reha vor Rente“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Manuela Ouroulis, Birgit Sewelies
Tel.: 0211 – 31006 – 32
Fax: 0211 – 31006 – 63
E-Mail: [email protected]