Baubroschuere web

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im Alb-Donau-Kreis Bauen, Sanieren und Energie sparen

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Bauantrag

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Auflagen

EnergieausweisBa

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RichtfestBebauungsplan

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Nachbarbeteiligung

im Alb-Donau-Kreis

Bauen, Sanieren und Energie sparen

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Impressum

Herausgeber: Landratsamt Alb-Donau-Kreis ©10/2015

Redaktion und Konzeption: Eva-Britta Wind, Fachdienst Bauen, Brand- und KatastrophenschutzBernd Weltin, Referat Öffentlichkeitsarbeit

Grafik, Bildbearbeitung, Layout und Satz: Johannes Kiefer, Fachdienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung

Text für den Bereich Energie sparen beim Bauen/Sanieren: Roland Mäckle, Regionale Energieagentur Ulm

Fotos:Titelseite: Hans Strohm/Illerkirchberg (Thermographiebild), Maxim Katzmin/fotolia.com (rechts oben)Kapitelseiten: Rainer Sturm/pixelio.de und Jorma Bork/pixelio.de (Seite 38-40)sowie Landratsamt Alb-Donau-Kreis (soweit nicht anders angegeben)

Druck: Schirmer Medien GmbH & Co. KG, Ulm

Auflage: 5.000

Q Hinweis zur geschlechtsbezogenen Schreibweise:Auf die durchgehend weibliche/männliche Formulierung wurde zugunsten der flüssigeren Lesbarkeit und textlichen Straffung verzichtet – die gewählten Formulierungen (z. B. „Architekten“) richten sich an beide Geschlechter. Auf verbal z. T. antiquierte, neutralisierende Formulierungen (z. B. „Lehrkräfte“) wurde bewusst verzichtet. Teilweise handelt es sich auch um nicht veränder-bare, feststehende Begriffe (z. B. „Bauherren“).

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Vorwort

Bauen, Sanieren und energie Sparen im alB-donau-KreiS

Liebe Leserinnen und Leser,

Ein Eigenheim bauen, das eigene Haus oder die ei-

gene Wohnung grundle-gend umbauen oder sanie-ren – das stellt an die Eigen-tümer hohe Ansprüche. Die Bestimmungen eines Bebau-ungsplanes, die Baugenehmi-gung, Bauen in den Orts- oder Stadtkernen: Vieles muss da-bei beachtet werden.

Diese Broschüre wird Sie gut verständlich durch die verschiedenen Aspekte des Baurechts führen. Zugleich erhalten Sie Tipps, auf was Sie beim Bauen, Umbauen und Sanieren achten müssen.

Einen besonderen Schwer-punkt haben wir auf das En-ergiesparen beim Bauen und Sanieren gelegt. Die Regio-nale Energieagentur Ulm steht Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

Natürlich bekommen Sie auch einen Überblick über die wichtigsten finanziellen Förderprogramme.

Wenn es dann konkret wird mit dem Bauen oder mit aufwändigen Sanierun-gen, dann ist das persön-liche Gespräch nicht zu erset-zen. Deshalb finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner

eben falls in dieser Broschü-re. Unsere Fachleute im Fach-dienst Bauen oder anderen Fachdiensten unseres Hauses beraten Sie gern.

Herzliche Grüße

Heinz SeiffertLandrat

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Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

InhaltsVerzeIchnIs4

Rund um das Bauen

Was am Anfang zu bedenken ist ... ....................................... 5 Q Vom Bauantrag zur Baugenehmigung (Neubau) .............. 5 Q Bebaubarkeit von Grundstücken ................................................. 5

Baugenehmigungsverfahren .................................................... 6 Q Was muss der Bauherr tun? ............................................................. 6 Q Ablauf des klassischen Baugenehmigungsverfahrens ... 6 Q Ablaufschema des Baugenehmigungsverfahrens ............ 7

Baugenehmigung – endlich grünes Licht ................... 8 Q Baubeginn .................................................................................................. 8 Q Bauüberwachung .................................................................................. 8 Q Bauabnahme............................................................................................. 8 Q Fertigstellungsanzeige ........................................................................ 8 Q Wie lange gilt eine Baugenehmigung? .................................... 8

Weitere Verfahren und ihre Unterschiede .................... 9 Q Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ......................... 9 Q Kenntnisgabeverfahren .................................................................. 11 Q Ablaufschema im Kenntnisgabeverfahren ......................... 12 Q Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen ............... 13 Q Zuständigkeiten der unteren Baurechtsbehörde ........... 13 Q Digitale Bauvorlagen im

Baugenehmigungsverfahren (für Planverfasser) ............. 14 Q Gewerbeeinheiten und Immissionsschutz ......................... 15

Bauen im Bebauungsplangebiet ....................................... 15 Q Beplanter Innenbereich .................................................................. 15

Bauen im Außenbereich .............................................................. 16

Bauen im Bestand – Wohngebäude .............................. 17 Q Umbauten innerhalb von Wohngebäuden ........................ 17 Q Nutzungsänderungen...................................................................... 17 Q Anbauen ................................................................................................... 17 Q Dachgeschoss ausbau in Wohngebäuden .......................... 18 Q Statik und Stand sicherheits nachweis ..................................... 18 Q Baulicher Brandschutz ..................................................................... 18

Denkmalschutz – Wohnen und Bauen in historischer Substanz ........................................... 19

Was ist beim Bauen noch zu beachten? ................... 20 Q Checklisten für den Bauherren

(gegliedert nach Verfahrensart) ................................................. 20 Q Das Haus fürs Leben – frei von Barrieren ............................ 21 Q Entwässerung ........................................................................................ 22 Q Bauen am Gewässer .......................................................................... 23 Q Natur- und Artenschutz .................................................................. 24 Q Vorbeugender Brandschutz ......................................................... 25 Q Schornsteinfegerwesen .................................................................. 26

Energie sparen beim Bauen/ Sanieren

Energieeffizienz- Haus .................................................................... 27 Q Neubau eines Wohngebäudes ................................................... 27 Q Modernisierung eines Wohngebäudes: ................................ 28

Fördermöglichkeiten ....................................................................... 29 Q Wohngebäude ...................................................................................... 29 Q Erneuerbare Energie .......................................................................... 30 Q Energieberatung .................................................................................. 31

Regionale Energieagentur Ulm ............................................ 31

Grundwasser- und Erdwärmenutzung ....................... 32 Q Grundwasserwärmepumpe ......................................................... 32 Q Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe ....................... 33 Q Erdwärmesonde................................................................................... 33

Fördermöglichkeiten

Landeswohnraum förderungs - programm Baden-Württemberg ........................................ 36

Q Kombination mit anderen Fördermitteln ............................ 36 Q Informationen und Beratung ...................................................... 36 Q KfW-Förderung ..................................................................................... 36

Fördermittel aus dem ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum) ...........36

Prämiertes Bauen und Sanieren

Sanierungspreis Dörfliche Innenentwicklung ...... 37 Q Preisträger ............................................................................................... 37

Ansprechpartner Landratsamt

Ansprechpartner und Zuständigkeiten ...................... 38 Q Bereich Bauen (Ulm) ........................................................................ 38 Q Bereich Bauen (Außenstelle Ehingen) .................................... 38 Q Bereich Brand- und Katastrophenschutz (Ulm)................ 40

Der Alb-Donau-Kreis in Schlaglichtern .........................41

Abkürzungsverzeichnis:

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel

BauGB Bundesbaugesetz

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BSF bevollmächtigter Schornsteinfeger

EnEV Energieeinsparverordnung

HWGK Hochwassergefahrenkarten

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau

LBO Landesbauordnung Baden-Württemberg

LBO VVO Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Natur-schutz Baden-Württemberg

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rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Was am Anfang zu bedenken ist ...

Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen – denn Zukunft kann man bauen. Antoine de Saint-Exupéry

Der Lebensraum des Menschen wird durch

die natürliche Umgebung und die bebaute Umgebung gebildet. Die Aufgabe der Ar-chitektur ist es, die bebaute Umgebung in allen Lebens-bereichen menschlich zu gestalten: für die Familie, für die Nachbarschaft, am Ar-beitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtge-staltung insgesamt. Baukul-tur kann aber nur dort ent-stehen, wo sich Bauherr, Ar-chitekt und Nutzer in einem gemeinsamen Dialog für die Lösung der Bauaufgabe engagieren.

Vom Bauantrag zur Baugenehmi-gung (Neubau)

info +++ info +++ info +++ info

BauplanungsrechtDas Bauplanungsrecht be-stimmt ob und was gebaut werden darf. Bundeseinheit-lich gilt hierzu das Bauge-setzbuch (BauGB).

Bauordnungsrecht Das Bauordnungsrecht gibt vor wie und wann ge-baut werden darf. Es gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO). info +++ info +++ info +++ info

info +++ info +++ info +++ info

Ver fahrensfreie VorhabenIn der Landesbauordnung (LBO) wird in §50 und dem dazugehörigen Anhang eine abschließende Reihe von ver-fahrensfreien Vorhaben auf-gelistet. Verfahrensfrei heißt, dass die Vorhaben keiner be-hördlichen Prüfung im Vor-feld unterzogen werden. Aber auch verfahrensfreie Vorhaben müssen allen öffentlich-rechtlichen Vor-schriften entsprechen. Insbesondere bei Grenz- ga ragen empfehlen wir, mit unserem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen.info +++ info +++ info +++ info

Bebaubarkeit von Grundstücken

Ob ein Grundstück be-baubar ist, richtet sich

zunächst danach, ob es im Innenbereich oder im Au-ßenbereich liegt. Im Außen-bereich ist grundsätzlich das Bauen nicht zulässig (Aus-nahmen bilden die privile-gierten Bauvorhaben.

À Siehe auch Kapitel Bauen im

Außenbereich Seite 16

Wer bauen will, braucht dazu in der Regel eine

Baugenehmigung. Dieser Grundsatz gilt

nicht mehr uneingeschränkt, denn die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stellt neben dem klassischen und vereinfachten Bauge-nehmigungsverfahren auch das sogenannte Kenntnisga-beverfahren zur Verfügung. Für verfahrensfreie Vorha-ben ist keine Genehmigung notwendig.

Egal wo, wie und was man vorhat zu bauen, gelten die drei Grundvoraussetzungen:

R die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert

R das Bauvorhaben stimmt mit dem Bauplanungsrecht (BauGB) und

R mit dem Bauordnungs-recht (LBO) überein.

Beim Innenbereich wird zwi-schen dem unbeplanten und beplanten Innenbereich unterschieden.

Q Unbeplanter InnenbereichDas Grundstück liegt in-

nerhalb eines im Zusammen-hang bebauten Ortsteiles (In-nenbereich). Das ist grund-sätzlich der Fall, wenn be-reits eine größere Anzahl von Gebäuden in unmittelbarer Umgebung des Baugrund-stückes vorhanden ist. Im In-nenbereich ist ein Bauvorha-ben im Ausmaß und der Nut-zung so zu planen, dass es sich an den bereits vorhan-denen Gebäuden orientiert. Es muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Hier empfehlen wir Ihnen frühzei-tig mit uns (Baurechtsbehör-de) Kontakt aufzunehmen.

À Kontaktadressen

finden Sie auf Seite 38

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rund um das Bauen6

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Q Beplanter InnenbereichDas Grundstück liegt in-

nerhalb des Geltungsbe-reichs eines rechtsverbind-lichen Bebauungsplanes. Hier schreibt die Gemeinde konkret vor, welche Gebäu-de, in welchen Ausmaßen und mit welcher Nutzung, gebaut werden dürfen.

À Siehe auch Kapitel Bauen im

Bebauungsplan-Gebiet Seite 15

Baugenehmigungsverfahren

Seit dem Jahr 2010 ist die LBO komplett novelliert

und überarbeitet worden. In diesem Zuge wurde mehr Ver-antwortung an den Bauherrn übertragen. Außerdem ist der Prüfungsumfang der Geneh-migungsbehörde in den Ver-fahren weiter reduziert worden.

Das heißt die Eigenver-antwortung der am Bau Be-teiligten (Bauherr, Planer, Er-steller bautechnische Nach-weise, etc.) ist gewachsen.

Die Baurechtsbehörde entscheidet in allen Geneh-migungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag der Bau-herrschaft (Bauantrag).

Der Bauantrag ist bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvor-habens und die Bearbeitung des Bauantrages erforder-lichen Unterlagen (Bauvorla-gen) einzureichen.

À Siehe auch Checkliste auf Seite 20

Was muss der Bauherr tun?

Zunächst muss der Bau-herr einen Bauvorlage-

berechtigten (Entwurfsver-fasser) suchen, der Pläne an-fertigt. Dabei hilft ihm z.B. ein Architekt, ein planvorlagebe-rechtigter Bauingenieur, aber auch – für kleinere Bauvorha-ben - ein Bautechniker oder Handwerksmeister.

Ablauf des klas-sischen Baugeneh-migungsverfahrens

Dieses Verfahren kann für alle Bauvorhaben ver-

wendet werden. Der Bau-antrag mit den Bauvorla-gen wird von der Gemeinde an die Baugenehmigungs-behörde weitergeleitet. Der Kreisbaumeister/Bauverstän-dige prüft zunächst die Bau-vorlagen auf Vollständigkeit. Sind die Bauvorlagen un-vollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, wel-che Ergänzungen erforder-lich sind. Sobald der Bauan-trag und die Bauvorlagen

vollständig sind, wird Ih-nen der voraussichtliche

Zeitpunkt der Ent-scheidung über Ih-ren Antrag schrift-lich mitgeteilt.

Erst bei Vollstän-digkeit kann eine abschl ießende Prüfung erfolgen.

info +++ info +++ info +++ info+++ info +++ info +++ info+++ info +++ info +++ info+++ info +++ info +++ info

Bauvorlageberechtigung/Entwur fsver fasserDer Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vor-schriften entspricht. Generell ist für die Errichtung von baugenehmigungs- oder kenntnisgabe-pflichtigen Gebäuden ein Architekt oder ein in die Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragener Ingenieur zu beauftragen.

Eine Ausnahme bildet beispielsweise die Errichtung von einem Wohngebäude mit einem Vollgeschoss bis zu 150 m² Grundfläche. Hier sind auch z. B. Absolventen der Fachrichtung Architektur, Hochbau- oder Bauingenieurwesen, staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik oder Meister des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerks zur Erstellung der Bauvorlagen zugelassen.info +++ info +++ info +++ info+++ info +++ info +++ info+++ info +++ info +++ info+++ info +++ info +++ info

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rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Gleichzeitig werden die im jeweiligen Einzelfall notwen-digerweise zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen um Stellungnahme gebeten.

Die Gemeinde benach-richtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück an-grenzenden Grundstücke (Angrenzer). Damit erhalten diese die Gelegenheit, inner-halb von vier Wochen Ein-wendungen zu dem Bauvor-haben vorzubringen. Eigen-tümer benachbarter Grund-stücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls von der Gemeinde benachrichtigt werden.

Sobald alle Stellungnah-men, das Einvernehmen der Gemeinde und die Angren-zerbenachrichtigung vorlie-gen, erfolgt die Entschei-dung. Das heißt, die Bauge-nehmigung wird entweder erteilt, gegebenenfalls mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.

Die Bauvorlagen werden mit einem Genehmigungs-stempel versehen und an Sie als Bauherr zurückgegeben.

Lesen Sie bitte die Ne-benbestimmungen, Hinwei-se und eventuellen Eintra-gungen auf den Bauvorla-gen (in Grün) genau durch, denn sie sind Bestandteil der Baugenehmigung.

Ablaufschema des Baugenehmigungsverfahrens

Bauüberwachung/Bauabnahme

nach Vervollständigung

Bauvorlagen unvollständigBauvorlagen vollständig

Eingangsbestätigung an Bauherrn mit Datumsangabe und

Mitteilung der voraussichtlichen Entscheidungsfrist

Anhörung der Träger öffentlicher Belange

(TöB)

Entscheidungsphase im Rahmen der Entscheidungsfrist

ohne

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EntscheidungsfristBis zu 4 Monaten im Baugenehmigungsverfahren § 49 LBO

Bis zu 3 Monaten im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren § 52 LBO

info +++ info +++ info +++

Bau- genehmigung

Mitteilung an Bauherrn, dass noch Unterlagen nachgereicht werden

müssen

Beteiligung der Angrenzer durch

Gemeindeverwaltung

Bauantrag

Eingang bei der Gemeindeverwaltung

Baurechtsbehörde

Landratsamt / Stadt

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Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Baugenehmigung – endlich grünes Licht

Wann Sie eine Bauge-nehmigung erhalten,

hängt im Wesentlichen da-von ab, ob die Überprüfung des Bauvorhabens größere Probleme aufwirft.

Das ist besonders der Fall, wenn

R Sie z. B. außerhalb von geschlossenen Ortschaften, also im so genannten Außen-bereich bauen wollen,

R zusätzliche Fachbehör-den (Träger öffentlicher Be-lange) einzuschalten sind,

R Ausnahmen/Befreiun gen/ Abweichungen erforder lich sind,

R die Unterlagen unvoll-ständig oder fehlerhaft vor-gelegt werden,

R die angeforderten Ergän-zungen der Unterlagen erst verspätet vorgelegt werden.

Baubeginn

Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie

erst beginnen, wenn die Bau-genehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der so genannte „Rote Punkt“, er-teilt wurde. Der Baubeginn ist der Baurechtsbehörde schriftlich anzuzeigen (Vor-druck Baubeginnsanzeige).

Bauüberwachung

Die Bauüberwachung er- folgt durch behörd liche

Baukontrolleure.

Fertigstellungs-anzeige

Sobald Ihr Bauvorhaben fertiggestellt ist, ist dies

der Baurechtsbehörde schrift-lich mitzuteilen (Vordruck Fertigstellungsanzeige).

Wie lange gilt eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung er-lischt, wenn Sie nicht in-

nerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmi-gung mit der Bauausfüh-rung beginnen oder wenn die Bauausführung nach die-sem Zeitraum ein Jahr un-terbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schrift-lichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert wer-den. Da eine Baugenehmi-gung nicht rückwirkend ver-längert werden kann, denken Sie rechtzeitig vor Ablauf an die Verlängerung.

info +++ info +++ info +++ info

Rechtsgrundlagen§ 43 LBO (Entwurfsverfasser) § 53 LBO (Bauvorlagen und Bauantrag) § 55 LBO (Nachbarbeteiligung) § 58 LBO (Baugenehmigung) § 59 LBO (Baubeginn) § 67 LBO (Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage) § 2 LBOVVO* (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)§ 4 LBOVVO* (Inhalt des Lageplans) info +++ info +++ info +++ info

info +++ info +++ info +++ info

FeuerungsanlagenFeuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der Brandsicherheit und der sicheren Abführung der Ver-brennungsgase durch den Bezirksschornsteinfeger-meister in Betrieb genom-men werden. info +++ info +++ info +++ info

Wir beraten Sie

gerne bei Frag

en.

Kommen Sie auf

uns zu!

Das Schnurgerüst markiert die Position des neuen Gebäudes.

Bauabnahme

Eine Bauabnahme erfolgt nicht in jedem Falle, son-

dern nur dann, wenn die Be-hörde dies ausdrücklich in der Baugenehmigung ange-ordnet hat oder dies der Bau-herr wünscht. Eine Bauab-nahme ist mit Kosten für den Bauherrn verbunden.

* LBOVVO = Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Fo

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rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Weitere Verfahren und ihre Unterschiede

Um die Verfahrensdau-er von der Einreichung

der Antragsunterlagen bis zur Erteilung der Baugeneh-migung so kurz wie möglich und nötig zu gestalten, ist für bestimmte Bauvorhaben der Prüfumfang reduziert und in besonderen Verfahren gere-gelt worden.

Anders als im umfas-senden Baugenehmi-

gungsverfahren ist im verein-fachten Baugenehmigungs-verfahren der Prüfungsum-fang der Baurechtsbehörde deutlich reduziert.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

info +++ info +++ info +++ info

Gebäudeklassen nach LBOGebäudeklasse 1: freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern und freistehende land- oder forstwirtschaft-lich genutzte Gebäude

Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern

Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern

Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungsein-heiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern

Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäudeinfo +++ info +++ info +++ info

Das vereinfachte Baugeneh-migungsverfahren kommt in Betracht für:

R ein Wohngebäude,

R sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, aus-genommen Gaststätten,

R sonstige bauliche Anla-gen, die keine Gebäude sind,

R Nebengebäude und Ne-benanlagen für die oben ge-nannten Vorhaben (z. B. Ga- ragen).

Bei diesem Genehmigungs-verfahren trägt der Bauherr die Verantwortung dafür, dass alle öffentlich-rechtli-chen Vorschriften, die im vereinfachten Baugenehmi-gungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Je nach Bauvorhaben ist ei-ne Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nicht zu prüfenden öffentlich-rechtli-chen Vorschriften eigenstän-dig zu beantragen. Kommt es

info +++ info +++ info +++ info

GebäudehöheDie Höhe im Sinne der LBO ist das Maß der Fußbodenoberkante (über gemittelter Geländeoberfläche) des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist

info +++ info +++ info +++ info

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rund um das Bauen10

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

zu einem Verstoß gegen die-se Vorschriften, kann die Bau-rechtsbehörde den Bau stop-pen und gegebenenfalls den Rückbau fordern.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht in-nerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmi-gung mit der Bauausfüh-rung beginnen oder wenn die Bauausführung nach die-sem Zeitraum ein Jahr un-terbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schrift-lichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert wer-den. Da eine Baugenehmi-gung nicht rückwirkend ver-längert werden kann, denken Sie rechtzeitig vor Ablauf an die Verlängerung.

Q Verfahrensablauf beim vereinfachten Bauge-nehmigungsverfahrenDer Bauherr muss den

Bauantrag mit den notwen-digen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück befin-det. Sie benötigen den Vor-druck „Antrag auf Baugeneh- migung im vereinfachten Ver- fahren“(Bauantragsformular).

In erster Linie überprüft die Baurechtsbehörde folgende Punkte:

R die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan oder anderen bauplanungs-rechtlichen Bestimmungen,

R die Einhaltung der Abstandsvorschriften,

R die Übereinstimmung mit anderen öffentlich-recht-lichen Vorschriften, soweit in diesen Anforderungen an ei-ne Baugenehmigung gestellt werden.

R Wenn es sich um ein Bauvorhaben im Außenbe-reich handelt, werden im ver-einfachten Genehmigungs-verfahren weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften ge-prüft (z. B. Anforderungen, die sich aus dem Naturschutz-recht ergeben).

info +++ info +++ info +++ info

Das Bauantragsformular muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur) unter-schrieben werden. Die Bau-vorlagen selber müssen vom Entwurfsverfasser unter-schrieben werden. Die von einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen von diesem unterschrieben sein.

info +++ info +++ info +++ info

Wenn die erforderlichen Stel-lungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wur-de, erfolgt die Entscheidung. Das heißt, die Baugenehmi-gung wird erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.

Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Bauge-nehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der so-genannte „Rote Punkt“, erteilt wurde. Eine öffentlich-recht-liche Bauabnahme erfolgt nicht in jedem Falle, sondern nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeord-net hat.

Den Bauantrag mit den Bauvorlagen leitet die Ge-meinde an die zuständi - ge Baurechtsbehörde weiter. Sind die Bauvorlagen unvoll-ständig, teilt Ihnen die Bau-rechtsbehörde mit, welche Er-gänzungen erforderlich sind. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, wird Ihnen der voraus-sichtliche Zeitpunkt der Ent-scheidung über Ihren Antrag schriftlich mitgeteilt.

Die Gemeinde benach-richtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angren-zenden Grundstücke (An-grenzer). Damit erhalten die-se die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwen-dungen zu dem Bauvorha-ben vorzubringen. Eigentü-mer benachbarter Grund-stücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls von der Gemeinde beteiligt werden.

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rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebau-bar ist. Hier finden Sie bei-spielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen An-zahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. info +++ info +++ info +++ info

Kenntnisgabeverfahren

Als Voraussetzung für das Kenntnisgabeverfah ren

muss das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechts-kräftigen Bebauungsplanes liegen und es muss sich um eines der folgenden Bauvor-haben (ausgenommen Son-derbauten) handeln:

R ein Wohngebäude,

R sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, aus-genommen Gaststätten,

R sonstige bauliche Anla-gen, die keine Gebäude sind,

R Nebengebäude und Ne-benanlagen für die oben ge-nannten Vorhaben (z. B. Gara- gen).

Sie nach Ablauf eines Mo-nats nach Eingang der voll-ständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen.

Bei der Änderung von kenntnisgabepflichtigen An-lagen oder deren geänderten Nutzung, sofern es sich auch nach der Änderung noch um ein kenntnisgabepflichtiges Vorhaben handelt, ist eben-falls noch das Kenntnisgabe-verfahren möglich.

Sofern Sie eine Befrei-ung, Ausnahme oder Ab-weichung benötigen, ist ge-setzlich vorgeschrieben, das vereinfachte oder klassische Baugenehmigungsverfahren zu wählen.

Im Kenntnisgabeverfahren setzt der Bauherr die Ge-meinde und die Baurechts-behörde über sein Bau-vorhaben durch die Einrei-chung der Bauvorlagen nur in Kenntnis. Der Entwurfsver-fasser (in der Regel ein Archi-tekt) ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffent-lich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde erfol-gen. Die Bauausführung darf nicht von den zur Kenntnis gegebenen Plänen abwei-chen. In der Regel können

info +++ info +++ info +++ info

AbbruchSofern für einen Abbruch nicht schon Verfahrensfrei-heit gegeben ist, kann auch hier das Kenntnisgabever-fahren verwendet werden. info +++ info +++ info +++ info

Q Ablauf des Kenntnis-gabeverfahrensBeim Kenntnisgabever-

fahren reicht der Bauherr die Bauvorlagen bei der zu-ständigen Gemeinde ein. Die Gemeinde prüft dabei Folgendes:

R Vollständigkeit der ein-gereichten Bauvorlagen. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Eingangs-bestätigung. Sind die Unter-lagen nicht vollständig oder steht ein sonstiges Hindernis entgegen, erhalten Sie hier-über eine Nachricht von der Gemeinde.

R Baulastenverzeichnis,

R eventuell: Geltungsbe-reich einer Entwicklungs-satzung, einer Erhaltungs-satzung oder eines Sa nie - rungsgebietes,

R Gewährleistung der Grund- stückserschließung.

Die Gemeinde führt die An-grenzerbeteiligung durch. Damit erhalten die Angren-zer die Gelegenheit, inner-halb von zwei Wochen ihre Bedenken zum Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Bau-grundstück angrenzen (son-stige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt wer - den.

Sofern alle Angrenzer schon vorher schriftlich zu-gestimmt haben, dürfen Sie zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorla-gen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen. Anson-sten dürfen Sie vier Wochen nach Abgabe der vollstän-digen Bauunterlagen begin-nen. Sofern Bedenken von Angrenzern vorgebracht wer-den, leitet die Gemeinde die-se unverzüglich an die Bau-rechtsbehörde weiter. Die Bedenken werden überprüft und die jeweiligen Einwen-der über das Ergebnis der Überprüfung unterrichtet.

Ausschnitt aus einem Bebauungsplan.

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Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

info +++ info +++ info +++ info

Kein roter Punkt!Beim Kenntnisgabe - verfahren erhalten Sie keinen roten Punkt.

Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf

R vollständige Bauvorlagen

R gesicherte Erschließung

R keine hindernde Baulast

R evtl. erforder liche Sanierungsgenehmigung

info +++ info +++ info +++ info

Vor- und Nachteile der verschiedenen Baugenehmigungsverfahren

Ablaufschema im Kenntnisgabeverfahren

nach Vervollständigung

Bauvorlagen unvollständigBauvorlagen vollständig

Eingangsbestätigung der vollständigen Unterlagen an Bauherrn mit Datumsangabe

Baubeginn

nach 2 Wochen, wenn Zustim-mung der Angrenzer vorliegt oder 1 Monat nach Vollständigkeitsbestätigung

Mitteilung an Bauherrn, dass noch Unterlagen

nachgereicht werden müssen

Angrenzerbenachrichtigung mit Fristsetzung von 2 Wochen

Kenntnisgabe

Eingang bei der Gemeindeverwaltung

Weiterleitungder Unterlagen an die untere

Baurechtsbehörde zur Kenntnisnahme

Verfahrensarten Vorteile Nachteile EinschränkungDauer/ Zeit

Genehmigungs-kosten

Baugenehmigung klassisch

umfängliche Durchprüfung und Rechtssicherheit

Dauer des Verfahrens, Kosten

keine, alle Vorhaben möglich

bis zu 4 Monate

5 Promille der Baukosten mind. 120 Euro

vereinfachte Baugenehmigung

schneller als Baugenehmigungsverfahren

eingeschränkte Prüfung

nur für Wohngebäu-de und sonstige Ge- bäude der Gebäude-klasse 1–3 (außer Gaststätten)

bis zu 3 Monate

4 Promille der Baukosten mind. 100 Euro

Kenntnisgabe- verfahren

schnell; Eigenverantwortung beim Bauherrn/Planverfasser

eingeschränkte Rechtssicherheit

keine Befreiungen

2-4 Wochen

50 Euro Verfahrensgebühr

verfahrensfrei § 50 Anhang LBO keine

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rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

Bei einer untergeordneten Abweichung von Festset-

zungen kann ein zunächst unzulässiges Bauvorhaben durch eine Ausnahme und/oder Befreiung doch noch er-möglicht werden. Das BauGB und die LBO lassen zum ei-nen die Möglichkeit zu, von Festsetzungen des Bebau-ungsplans abzuweichen, so-fern eine Ausnahme aus-drücklich im Bebauungsplan vorgesehen ist. Zum ande-

ren können Sie einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung stellen.

Eine Befreiung ist schrift-lich zu beantragen. Befrei-ungen sind jedoch nur mög-lich, wenn die Grundzüge der gemeindlichen Planungsab-sichten nicht berührt werden. In aller Regel muss eine be-sondere Grundstückssitua tion die restriktiv zu behandelnde Befreiung rechtfertigen. Indi-viduelle personenbezogene

Gründe sind nicht baurechts-relevant. Grundsätzlich sind Entscheidungen über Abwei-chungen, Ausnahmen und Befreiungen im Einzelfall zu klären. Da durch diese Ent-scheidungen der Bauherr be-günstigt wird, fallen (z.T. hohe) Kosten dafür an.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen,

eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung

vorab mit der Gemeinde und der unteren Baurechtsbehörde abzu

stimmen.

Baulinie

Baugrenze

info +++ info +++ info +++ info

Baugrenze und Baulinieim Bebauungsplan

Bei der Festsetzung einer Baulinie (rot) muss auf die-ser Linie gebaut werden. Bei der Baugrenze (blau) dür-fen Gebäude bzw. Gebäu-deteile grundsätzlich diese Grenze nicht überschreiten. Ein Zurücktreten hinter die Baugrenze ist allgemein zulässig.

info +++ info +++ info +++ info

Zuständigkeiten der unteren Baurechtsbehörde

Die unteren Baurechts-behörden im Alb-Do-

nau-Kreis sind das Land-ratsamt (Sitz in Ulm) oder dessen Außenstelle in Ehin-gen, die Stadt Ehingen (Sitz im Rathaus Ehingen) und der Verwaltungsverband Lan-genau (Sitz in Langenau). Die Zuständigkeit richtet sich nach Ort und Lage des Baugrundstücks.

À Ansprechpartner und

Zuständigkeiten nach Ortschaften

siehe Behördenverzeichnis ab Seite 38

Bebauungsplanausschnitt mit roten Baulinien und blauen Baugrenzen.

Page 14: Baubroschuere web

rund um das Bauen14

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Digitale Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren (für Planverfasser)

Wir haben ein Interesse an einem verbesserten Bür-

gerservice und beschleunigten Baugenehmigungsverfahren.

Bauvorhaben werden heu - te überwiegend mit Computer-unterstützung entworfen. Ent- wurfsverfasser (z. B. Architek- ten) können einen wesent-lichen Beitrag zur Verfahrens-beschleunigung leisten, indem uns die Bauvorlagen auch di-gital zur Verfügung gestellt werden.

Q Zeitgewinn durch vollständige Unterlagen info +++ info +++ info +++ info

Wussten Sie, dass ...

... ein Großteil der Bauanträge unvollständig bei uns eingehen?

... Sie einen entscheidenden Zeitvorteil gewinnen, wenn Sie die Grundstücksent wässerung mit dem Bauantrag vorlegen?

... die Bauvorlagen oft wesentliche Mängel aufweisen, so dass wir eigentlich die weitere Behandlung des Bauantrages ablehnen müssten?

... nachgeforderte Unterlagen häufig erst nach mehreren Erinnerungen vorgelegt werden?

... wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, in bestimmten Fällen andere Behörden zu beteiligen und dass der Gesetzgeber diesen eine großzügige Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahme eingeräumt hat, die wir nicht beeinflussen können?

info +++ info +++ info +++ info

Alle für die Beurteilung und Bearbeitung eines Bauvor-habens erforderlichen An- träge und Unterlagen sind nach wie vor bei den jewei-ligen Kommunen in Papier-form dreifach einzureichen. Diese Bauvorlagen sind auch in der digitalen Form vorzulegen.

Die bauvorlageberech-tigten Entwurfsverfasser sind dafür verantwortlich, dass die digitale Form mit der Papier-form übereinstimmt.

Auf die Unterschriften kann in den digitalen Planzeich-nungen verzichtet werden, da die Papierform einschließ-lich Unterschriften weiterhin einzureichen ist.

Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraus-setzung für ein reibungsloses und zügiges Baugenehmi-gungsverfahren. Für den Bau-antrag sind entsprechende Antragsformulare aus zufüllen.

Der Umfang der not-wendigen Prüfung – und da-mit der erforderlichen Bau-vorlagen – ist abhängig vom beantragten Projekt. Wenn

die eingereichten Bauvor-lagen wesentliche Mängel aufweisen, kann die Bau-rechtsbehörde den Bauan-trag zurückweisen. Der da-mit verbundene Zeitverlust ist ärgerlich; deshalb sollten Sie immer vollständige Un-terlagen einreichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Verfahrensvorgaben gelten nur für die

Baurechtszuständigkeit des Landratsamts

mit seiner Außenstelle in Ehingen

info +++ info +++ info +++ info

Digitale Antragsunterlagen

Über das Verfahren der ein-zureichenden Antragsunter-lagen wird ein Faltblatt er-scheinen. Es wird bei den Gemeinden oder über die Internetseite des Alb-Donau-Kreises erhältlich sein.

À http://www.alb-donau-kreis.de/

kreisentwicklung/bauen.php

info +++ info +++ info +++ info

À Hier gibt es Formulare zum Thema Bauen:

http://service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.

do?vbid=598510&vbmid=0&letter=B

Page 15: Baubroschuere web

15

rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Gewerbeeinheiten und Immissionsschutz

Q Gewerbliche Bauten Sobald sich in Ihrem ge-

planten Bauvorhaben eine Ge-werbeeinheit (z. B. Büro, Hand-werksbetrieb, Laden, Verkaufs-stätte etc.) befindet, muss mit den Bauvorlagen eine Gewer-bebeschreibung (Vordruck „An-gaben zu gewerblichen An-lagen, die keiner immissions-schutzrechtlichen Genehmi-gung bedürfen“) eingereicht werden. Je nach Gewerbebe-trieb werden zusätzliche An-gaben und Unterlagen zur Prü-fung benötigt.

Q ImmissionsschutzBei vielen gewerblichen

Bauprojekten können im-missionsschutzrechtliche As-pekte eine Rolle spielen, da sowohl die Bauphase wie auch die spätere Betriebspha-se mit Lärm, Staub, Geruch, Licht oder sonstigen Emissio-nen verbunden sind.

Bauvorhaben mit Konflikt-potenzial sind meistens bei ei-ner Nachbarschaft von Wohn-bebauung und störenden Gewerbebetrieben, Gastrono-mie, Vergnügungsstätten, Tier-haltung, Sportstätten etc. vor-handen. In diesem Fall sind im Rahmen des Bauantragsver-fahrens die Belange des Im-missionsschutzes zu prüfen.

Bauen im Bebauungsplangebiet Beplanter Innenbereich

ren, um zu beurteilen, ob sich die Festsetzungen mit den ei-genen Bauabsichten decken.

Hält Ihr Bauvorhaben die Festsetzungen des Be-bauungsplanes ein, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bauge-nehmigung. Auf die Aufstel-lung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Be-bauungsplanes besteht kein Rechtsanspruch.

info +++ info +++ info +++ info

Einsichtnahme in den Bebauungsplan

Die Gemeinden halten die Bebauungspläne zur Ein-sichtnahme für die Bürger bereit. Es empfiehlt sich, für die Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren.info +++ info +++ info +++ info

Flächen- nutzungs- plan

Bebauungs-plan

Teilweise, wie hier im Verwaltungs- verband Langenau, ist die Einsicht- nahme in die Bauleitpläne bereits über das Internet möglich

Die Gemeinden können mit Hilfe der Bauleitpla-

nung die Bebauung und son-stige Bodennutzung des Ge-meindegebietes planen und verbindlich regeln. Die Bau-leitplanung sorgt für eine ge-ordnete städtebauliche Ent-wicklung in einem Gemein-degebiet. Sie gliedert sich in zwei Stufen: den Flächennut-zungsplan als vorbereiten-de und den Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplan. Während der Flächennut-zungsplan die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für das gesamte Gemeinde-gebiet darstellt, wird der Be-bauungsplan jeweils für ge-nau abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes erlassen.

Im Bebauungsplan wer-den insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen festgelegt. Es wird also geregelt was, wie und wo gebaut werden darf.

Als Bauinteressent sollten Sie sich vorab bei der Ge-meinde über den Inhalt des Bebauungsplanes informie-

Gewerbegebiet in Dornstadt-Tomerdingen

À Ansprechpartner und

Zuständigkeiten nach Ortschaften

siehe Behördenverzeichnis ab Seite 38

Page 16: Baubroschuere web

rund um das Bauen16

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Bauen im Außenbereich

Der Außenbereich soll von einer Bebauung

grundsätzlich freigehalten werden, um diesen Bereich für die Erholung der Bevölke-rung, für die Land- und Forst-wirtschaft sowie für die Natur zu reservieren.

Eine Außenbereichslage ist dann gegeben, wenn sich das Grundstück weder inner-halb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans noch im Innenbereich befindet.

Das Bauplanungsrecht erlaubt im Außenbereich ei-ne Bebauung nur, wenn das Vorhaben zu den so genann-ten privilegierten Vorhaben zählt, die wegen ihrer Zweck-bestimmung dort errichtet werden müssen.

info +++ info +++ info +++ info

Bauvorbescheid Bei der Bauvoranfrage können gezielt Einzelfragen (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) gestellt werden. Nehmen Sie hierzu unser Beratungsangebot in Anspruch und vereinbaren Sie einen Termin. info +++ info +++ info +++ info

info +++ info +++ info +++ info

Eingriff und Ausgleich (E/A-Bilanz)Veränderungen in Natur und Landschaft, z. B. hervorgerufen durch eine Baumaßnahme, sind nach den Naturschutzgesetzen dann Eingriffe, wenn sie zu einer erheblichen Schä-digung der sichtbaren Natur, des Naturhaus-haltes oder des Landschaftsbildes führen kön-nen. Um nachteilige Veränderungen zu kom-pensieren, ist ein Ausgleich erforderlich, der die beeinträchtigten Funktionen für die Natur

wieder herstellt. Ist dieser direkte, so genannte funktionale Ausgleich nicht möglich, muss stattdessen eine gleichwertige Ersatz- maßnahme durchgeführt werden. Nähere Informationen hierzu bekommen Sie bei der Baurechtsbehörde oder beim Fachdienst Forst, Naturschutz (untere Natur-schutzbehörde) im Landratsamt.

À Siehe auch Seite 24info +++ info +++ info +++ info

Für das Bauen im Außenbe-reich hat der Gesetzgeber strenge Regeln festgelegt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die freie Natur nur im unbedingt erforder-lichen Maße durch das Bau-vorhaben in Anspruch ge-nommen wird.

info +++ info +++ info +++ info

Privilegier te VorhabenLandwirtschaftliche Privilegie-rung: Ein Bauvorhaben ist im Außenbereich zulässig, wenn es einem land- und forstwirt-schaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeord-neten Teil der Betriebsfläche einnimmt und wenn ande-re öffentliche Belange nicht entgegenstehen.Zur Anerkennung einer land-wirtschaftlichen Privilegie-rung muss die Landwirtschaft erwerbsorientiert sein. Deswe-gen ist Hobbytierhaltung und Landbewirtschaftung aus Liebhaberei keine Landwirt-schaft im Sinne des Baurechts. Ob die Voraussetzungen einer landwirtschaftlichen Privile-gierung vorliegen, beurteilt der Fachdienst Landwirt-schaft im Landratsamt.info +++ info +++ info +++ info

Eine Außenbereichslage ist oft auch schon dann ge-geben, wenn sich das Bau-grundstück am Ortsrand be-findet. Zur Klärung, ob ein Grundstück im Außenbe-reich liegt bzw. bebaut wer-den kann, sieht das Baurecht das Verfahren des Bauvorbe-scheids vor.

Aussiedlerhof bei Holzkirch

Ausgleichsmaßnahme in Altsteußlingen: Pflanzung einer Steuobstwiese

Page 17: Baubroschuere web

17

rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Bauen im Bestand – Wohngebäude

Die Anforderungen an das Bauen haben sich über

Jahre und Jahrzehnte hinweg immer wieder geändert - so müssen zum Beispiel heute Brandschutz und Energieeffi-zienz mit der Wertschätzung für Altbauten in Einklang ge-bracht werden.

Für ein Bestandsgebäu-de eine gute Lösung zu fin-den, stellt eine größere He-rausforderung dar, als auf der grünen Wiese zu planen. Es gibt keine Standardantwor-ten, vielmehr gilt es eine Ba-lance zu finden zwischen Erhalt und Innovation, zwi-schen Sanierung und neuer Architektur, zwischen dem historischen Charakter eines Gebäudes und seinem aktu-ellen Stellenwert.

Umbauten innerhalb von Wohngebäuden

Umbauten in Wohngebäu-den der Gebäudeklasse

1 und 2 sind weitestgehend verfahrensfrei, bedürfen al-so keiner Baugenehmigung. Auch Änderungen tragender Bauteile, wie der Abbruch von

Wohnungstrennwänden, De-cken, Stützen und Treppen und der Einbau von Fenstern zählen zu den genehmigungs-freien Maßnahmen. Bloße In-standhaltungsarbeiten sind im- mer verfahrensfrei.

Nutzungsänderungen

Bei allen anderen Gebäu-den der Gebäudeklasse 3 bis 5 und den Sonderbauten ist eine Baugenehmigung erforderlich.

À Infos zu den Gebäudeklassen

siehe Seite 9

Die Nutzungsänderung steht grundsätzlich der

Errichtung eines Gebäudes gleich. In Betracht kommt, bei Vorliegen der Vorausset-zungen, ein Kenntnisgabe-verfahren oder ein Bauge-nehmigungsverfahren – es sei denn, die Nutzungsände-rung ist verfahrensfrei.

Ein Beispiel: Nutzungs-änderungen sind in Wohnge-bäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich ver-fahrensfrei, wenn zum Bei-spiel durch einen Dachaus-bau zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

info +++ info +++ info +++ infoBaugenehmigung für Dachgaube Die Errichtung einer Dachgau-be ist nicht verfahrensfrei und bedarf einer Baugenehmigung.info +++ info +++ info +++ info

Achtung: Für die Nutzungs-änderung von Wohnraum in eine gewerbliche Nutzung (z. B. Fußpflegepraxis, Frisör, Versicherung) ist eine Bauge-nehmigung notwendig.

Auch bei einer Nut-zungsänderung dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften ent-gegenstehen. Insbesondere wenn es sich um eine ver-fahrensfreie Nutzungsände-rung handelt, müssen Sie als Bauherr prüfen, ob die be-stehenden Regelungen ein-gehalten werden.

Notwendige Prüfungen durch den Bauherrn, beispielswei-se ob

R erforderliche Rettungs-wege vorhanden sind,

R die Aufenthaltsraumhö-he gewahrt ist,

R zusätzliche Stellplätze er-forderlich und gegebenen-falls vorhanden sind.

Anbauen

Für die Erweiterung von Aufenthaltsräumen in

der Form von Anbauten ist eine Baugenehmigung notwendig.

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Page 18: Baubroschuere web

rund um das Bauen18

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Dachgeschoss ausbau in Wohngebäuden

zung aufzunehmen. Eine statische Berechnung sollte dennoch auch bei verfah-rensfreien Umbaumaßnah-men durchgeführt werden.

Aber hier kann schnell eine Ausbaumaßnahme ge-nehmigungspflichtig wer-den: Wenn sich durch den geplanten Ausbau nämlich die Gebäudeklasse ändert. Am besten, Sie nehmen mit uns vorab Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne bei Fragen!

Statik und Stand sicherheits-nachweis

Durch den Ausbau unge-nutzter Dachgeschosse

in Wohngebäuden kann oh-ne zusätzlichen Verbrauch an Bauland qualitätsvoller neu-er Wohnraum entstehen. Da für Dachausbauten im Nor-malfall keine wesentlichen Restriktionen gelten, lassen sich hier zumeist auch offene Grundrisslösungen realisie-ren. In der Regel sind die vor-handenen Deckenkonstruk-tionen in der Lage, erhöhte Lasten durch die neue Nut-

Baulicher Brandschutz

Der Standsicherheitsnach-weis ist Grundvorausset-

zung für jede Umbauplanung, auch wenn eine technische Prüfung nach der Verfahrens-verordnung zur Landesbau-ordnung nicht erforderlich ist. Sind tragende Gebäude-teile von den geplanten Än-derungen betroffen, ist ei-ne statische Berechnung durch den Fachingenieur unerlässlich.

Bei einem Großteil der Alt-bauten finden sich Män-

gel beim baulichen Brand-schutz. Meist sind die Ret-tungswege durch Einbauten oder verschlossene Türen versperrt oder es fehlt der

zweite Rettungsweg, der nach der Landesbauord-nung generell für jedes Ge-schoss mit Aufenthaltsräu-men erforderlich ist. Vorhan-dene Rettungswege sind oft-mals nicht von möglichen

Brandherden getrennt, die Türen schlagen entgegen der Fluchtrichtung auf oder sind nicht rauchdicht bzw. feuerhemmend. In gemein-sam genutzten Fluren und Treppenhäusern müssen ge-gebenenfalls Brandschutz-klappen, Rauchabzugsvor-richtungen und Sicherheits-beleuchtungen angebracht werden.

info +++ info +++ info +++ info

AsbestDie Entfernung von asbesthaltigen Bauteilen (z.B.: Wellasbestplatten, Wandverkleidungen) darf nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.info +++ info +++ info +++ info

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Page 19: Baubroschuere web

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rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Denkmalschutz – Wohnen und Bauen in historischer Substanz

Es muss nicht immer ein Neubau sein. Historische

Gebäude zu sanieren ist eine Herausforderung. Neben den ortsbildprägenden Gebäuden wie Kirchen und Rathäuser sind auch kleinere Gebäude wie Bürger- und Bauernhäu-ser als Baudenkmäler von be-sonderer Bedeutung.

Ein Baudenkmal umfasst ein ganzes Gebäude, Teile von diesem oder die Art und Weise der Ausstattung. Al-le diese historischen Kultur-güter stellen aussagekräfti-ge Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung dar, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.

Hausbesitzer sind trotz dieser Bedeutung oft nicht sonderlich begeistert, wenn sie erfahren, dass ihr Anwe-sen unter Denkmalschutz gestellt wird. Verständlicher-weise den ken sie zuerst an die Auflagen und Einschrän-kungen, die ihnen bei bau-lichen Veränderungen im Weg

stehen könnten. Wer ein altes Haus umbauen und sanieren möchte, sollte sich frühzei-tig mit der unteren Denkmal-schutzbehörde in Verbindung setzen.

Die Umbaumaßnahmen greifen fast unwillkürlich in die Substanz der Denkmäler ein, vor allem, wenn das Gebäu-de mit zeitgemäßem Kom-fort ausgestattet werden soll. Grundsätzlich ist jede Verän-derung an einem Gebäude in-nerhalb eines Ensembles oder in und an einem Baudenk-mal genehmigungspflichtig oder erlaubnispflichtig (nach Denkmalschutzgesetz). Für die denkmalschutzrecht-liche Erlaubnis genügt in der Regel ein formloser Antrag mit Maßnahmenbeschrei-bung und Kostenschätzung.

Ohne Rücksprache bei den zuständigen Stellen dürfen deshalb keine ver-ändernden Maßnahmen an Baudenkmälern vorgenom-men werden.

info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info

Untere DenkmalschutzbehördeErster Ansprechpartner für Fragen rund um Ihr Denkmal ist die untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des Landkreises.

À Siehe auch Behördenverzeichnis ab Seite 38

Wir werden ihre Anfrage bei Bedarf an die Landesdenkmalpflege im Regierungspräsidium weiterleiten.

info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info

vorher nachher

Ehemalige „Badselde“ in Westerstetten im Vorher-nachher-Vergleich

Page 20: Baubroschuere web

rund um das Bauen20

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Was ist beim Bauen noch zu beachten?

Checklisten für den Bauherren (gegliedert nach Verfahrensart)

Q Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

R Antragsvordruck auf Bau - genehmigung im vereinfach- ten Verfahren (Bauantragsfor- mular)

R gegebenenfalls „Antrag auf Abweichung/Ausnahme/ Befreiung von baurechtli chen Vorschriften“ (Vordruck)

R Lageplan im Maßstab 1:500

Q Baugenehmigungsverfahren

R technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)

R eventuell Angaben zu ge - werblichen Anlagen (Vor druck)

R Schriftlicher und zeich-nerischer Nachweis der PKW-Stellplätze (Vordruck)

R Nachweis der Stand- sicherheit (Vordruck)

R eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechni-scher Prüfung)

R B a u l e i t e r e r k l ä r u n g (Vordruck)

R eventuell Freiflächen-gestaltung mit Bäumen und Bepflanzungsarten

R Statistischer Erhebungs- bogen (Vordruck)

R alle Unterlagen digital auf CD/DVD (siehe Seite 14)

R Schriftlicher Teil zum La-geplan (Vordruck), u. a. mit den Berechnungen der/des

À bebauten Fläche

À Geschossflächenzahl

À Grundflächenzahl

À umbauten Raumes

R Bauzeichnungen im Maß- stab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten in entsprechender Bemaßung

R Baubeschreibung mit An- gaben zur Gebäudeklasse und den Gesamtbaukosten (Vordruck)

R technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)

R eventuell Angaben zu ge-werblichen Anlagen (Vordruck)

R Schriftlicher und zeich-nerischer Nachweis der PKW-Stellplätze (Vordruck)

R Nachweis der Stand-si cher heit ( Vordruck

R eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechni-scher Prüfung)

In der Regel sind für den Bauantrag (z. B. eines Einfa-milienhauses) folgende Un-terlagen bei der Gemeinde einzureichen:

R Antragsvordruck (Bau- antragsformular)

R Lageplan im Maßstab 1:500

R Schriftlicher Teil zum La-geplan (Vordruck), u. a. mit den Berechnungen der/des

À bebauten Fläche

À Geschossflächenzahl

À Grundflächenzahl

À umbauten Raumes

info +++ info +++ info +++ info

BauleiterklärungDer Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Mit der Bauleitererklärung wird bestätigt, dass dieser für das gesamte Bauvorhaben vom Bau-herrn bestellt ist.

info +++ info +++ info +++ info

info +++ info +++ info +++ info

Hinweis: Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfs-verfasser (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur), die Bau-vorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen von diesem unterschrieben sein. info +++ info +++ info +++ info

Sie müssen die Bauvorlagen grundsätzlich in

dreifacher Ausfertigung einreichen. Ist die

Gemeinde selbst Baurechtsbehörde (Stadtbauamt

Ehingen), sind die Bauvorlagen in zweifacher

Ausfertigung einzureichen.

R Darstellung der Grund - stücksentwässerung

R Bauzeichnungen im Maß-stab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten in entsprechender Bemaßung

R Baubeschreibung mit An- gaben zur Gebäudeklasse und den Gesamtbaukosten (Vordruck)

À Hier gibt es Formulare zum Thema Bauen: http://service-bw.de/zfinder-bw-web/ processes.do?vbid=598510&vbmid= 0&letter=B

R Darstellung der Grund- stücksentwässerung

Page 21: Baubroschuere web

21

rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

R B a u l e i t e r e r k l ä r u n g (Vordruck)

R eventuell Freiflächenge-staltung mit Bäumen und Bepflanzungsarten

R Statistischer Erhebungs- bogen (Vordruck)

R alle Unterlagen digital auf CD/DVD (siehe Seite 14)

Q Kenntnisgabeverfahren

R Darstellung der Grund- stücksentwässerung

R Schriftlicher Teil zum La-geplan (Vordruck), u. a. mit den Berechnungen der/des

À bebauten Fläche

À Geschossflächenzahl

À Grundflächenzahl

À umbauten Raumes

Das Haus fürs Leben – frei von Barrieren

Die demografische Ent-wicklung seit den 1990er-

Jahren spielt zunehmend eine Rolle für die barrierefreie Um-weltgestaltung. So wird sich etwa in Deutschland nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes die Zahl der 80-Jährigen und Älteren bis zum Jahr 2050 nahezu verdrei-fachen, von heute knapp vier Millionen auf zehn Millionen.

Der Wunsch auch im ho-hen Alter und bei Pflegebe-dürftigkeit in den eigenen vier Wänden leben zu können, hat dem barrierefreien Bauen ei-ne große Bedeutung gege-ben. Der ideale Wohn- und Lebensraum ist frei von Barrie-

ren, bietet Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit einer fle-xiblen Nutzung. Vorausschau-ende Planung ist dabei bes-ser als nachträgliche (teure) Umbaumaßnahmen.

Wohnhäuser sollten so gebaut werden, dass sie oh-ne große Umbaumaßnah-men den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen angepasst werden können.

Noch zu wenige Häuser und Wohnungen werden von Anfang an so geplant, dass man sich auch im Alter unab-hängig von eventuell auftre-tenden Mobilitätseinschrän-kungen zu Hause wohlfühlt und seinen Lebensstil selbst

bestimmen kann. Aber auch unvorhergesehene Ereig-nisse, wie z.B. ein Unfall oder eine Erkrankung, können ei-ne Wohnungsanpassung er-forderlich machen.

Bei der Wahl des Grund-stücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Auch Rollstuhlbe-nutzer sollten barrierefrei zu den Häusern sowie zu Grün- und Verkehrsanlagen gelan-gen können. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch erschütterungsarm und ge-fahrlos mit dem Rollstuhl be-fahrbar sein.

Bauliche Maßnahmen für das barrierefreie Bauen umfassen z. B.

R die Schaffung von bar rierefreien Zugängen,

R die Schaffung von ausrei-chenden Bewegungsflächen,

R die Anordnung von Bedienungseinrichtungen,

R ein barrierefreier Sanitär-raum (Bad/WC),

R ein barrierefreier Außen- bereich.

À Planbeispiele und

Grafiken finden sich z. B.

unter www.nullbarriere.de.

info +++ info +++ info +++ info

Statistischer Erhebungsbogen: Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, durch welche Wohn- oder Nutzraum geschaffen wird, werden in Deutschland statistisch erfasst. Die statistischen Angaben aus dem Erhebungsbogen werden an das Amt für Statistik/Statistische Landesamt weitergeleitet. Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen liefern wichtige Aussagen zur Bautätigkeit sowie der Wirtschaftsentwicklung einer Region.

info +++ info +++ info +++ info

À Link: http://www.

statistik-bw.de/baut/

HTML/index.htm

Barrierefrei

R Erklärung zum Standsi - cherheitsnachweis (Vordruck)

R Bestätigungen des Ent-wurfsverfassers und des Lageplanfertigers

R Bestätigung des Bau-herrn über die Übernahme der Bauherrschaft und über die Bestellung eines geeig-neten Bauleiters

R Statistischer Erhebungs- bogen

R alle Unterlagen digital auf CD/DVD (siehe Seite 14)

Für das Kenntnisgabeverfah-ren (z.B. zur Errichtung eines Einfamilienhauses) werden folgende Bauvorlagen bei der Gemeinde in 2-facher Ausführung vorgelegt:

R Antragsvordruck (Kennt- nisgabeformular)

R Lageplan im Maßstab 1:500

Page 22: Baubroschuere web

rund um das Bauen22

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Q Gesplittete Abwassergebühren und dezentrale Regen-wasserbeseitigungDie Abrechnung des Ab-

wasserentgelts erfolgt ge-trennt nach Schmutzwas-ser und Regenwasser. Das Schmutzwasserentgelt rich-tet sich nach dem verbrauch-ten Frischwasser, wogegen das Regenwasserentgelt nach der Größe der ange-schlossenen Dach- und Hof-flächen berechnet wird.

Regenwasserentgelte fallen nicht an, wenn das Re-genwasser auf dem Grund-stück versickert oder in ein Gewässer eingeleitet wird und somit nicht in die öffent-liche Kanalisation gelangt. Diese dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück bringt zwei wesentliche Vorteile mit sich: Einerseits ist die schnel-le Rückführung des Nieder-schlagswassers in den Was-

serkreislauf sowie die Ent-lastung von Kanalnetz und Kläranlage ein erklärtes was-serwirtschaftliches Ziel, das landesweit verfolgt wird. An-dererseits kann der Grund-stückseigentümer hierdurch das Abwasserentgelt für den Regenwasseranteil sparen.

Das auf Privatgrund-stücken anfallende Nieder-schlagswasser kann erlaub-nisfrei in einen Fluss, Bach oder Graben eingeleitet wer-den, wenn dieser an das Grundstück angrenzt. Hierbei ist zu beachten, dass das Ein-leitungsrohr mit der vorhan-denen Böschung abschließt und nicht in das Gewässer hinein ragt. Außerdem sollte der Einlaufbereich mit Wasser-bausteinen (kein Beton oder Pflaster!) gesichert werden.

Ebenfalls erlaubnisfrei ist die breitflächige Versicke-rung oder die Versickerung in Mulden. In beiden Fällen muss die Versickerung über

Tipp:

Ohne rechtzeitige Vorlage der

Entwässerungsunterlagen,

können wir Ihnen

keine Freigabe, d. h. Roten Punkt erteilen

.

Am besten reichen Sie die Entwässerungs

-

unterlagen bereits mit de

m Bauantrag ein.

Entwässerung

Die Grundstücksentwäs-serung ist einer der vie-

len wichtigen Merkpunkte beim Bauen. Auch hier geht es um die richtige Vorberei-tung. Dazu das Wichtigste in Kürze.

Q Entwässerungsunter-lagen und -planungUm einen flüssigen und

zügigen Verfahrensablauf zu erreichen, wird dringend empfohlen, die Entwässe-rungsunterlagen gleichzeitig mit den übrigen Unterlagen des Bauantrags ein zureichen. Werden die Unterlagen sepa-rat nachgereicht, führt dies in der Regel zu längeren Bearbei-tungszeiträumen und längere Fristen für den Antragsteller.

Erlaubnisfreie Versickerung in Mulden: Voraussetzung ist eine mit Gras bewachsene Oberschicht.

Regenwassermulde im Neubaugebiet.

eine mit Gras bewachsene Oberbodenschicht erfolgen, die Versickerung über eine Schotterschicht ist nicht zu-lässig. Weiterhin ist zu beach-ten, dass der Untergrund ei-ne ausreichend hohe Versi-ckerungsfähigkeit aufweisen muss. Bei größeren Bauvor-haben finden sich Angaben dazu im Baugrundgutach-ten. Beim normalen Hausbau sollte man dies mit dem Ar-chitekten besprechen.

Page 23: Baubroschuere web

23

rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Bauen am Gewässer

Q Überschwemmungs-gefährdete BereicheIn den Hochwasserge-

fahrenkarten (HWGK) sind sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ortslagen überschwemmungsgefähr-dete Bereiche ausgewiesen.

Die Hochwassergefahren-karten sind für jedermann ein-zusehen auf der Seite der Lan-desanstalt für Umwelt, Mes-sungen und Naturschutz Ba - den-Württemberg (siehe QR-Code oben rechts). In über-schwemmungsgefährdeten Bereichen darf nicht gebaut werden. Einzelvorhaben in Überschwemmungsgebieten können jedoch genehmigt werden, wenn eine Befreiung nach § 78 Abs. 3 Wasserhaus-haltsgesetz vorliegt. Die Ge-meinde erteilt eine Befreiung, sofern Bedingungen, wie der Ausgleich des verloren ge-henden Rückhalteraumes, keine Verschlechterung des Abflusses und der Hochwas-serrückhaltung, keine Ver-schlechterung des beste-henden Hochwasserschutzes und eine hochwasserange-passte Bauweise erfüllt sind.

Q GewässerrandstreifenAuf Grundstücken, die

direkt an einem Gewässer lie-gen, darf die Bebauung nicht bis direkt ans Gewässer rei-chen. Vielmehr ist der soge-nannte Gewässerrandstreifen einzuhalten, der im Innen-bereich mindestens 5 Meter und im Außerbereich 10 Me-ter breit ist. Innerhalb des Ge-wässerrandstreifens dürfen keine baulichen Anlagen er-richtet werden. Hierzu gehö-ren nicht nur das Haus oder eine Gartenhütte, sondern beispielsweise auch Mau-ern, Stege oder Aufschüt-tungen aus Bodenmaterial und Steinen.

Durch den Gewässer-randstreifen entsteht eine Pufferzone zwischen Ge-wässer und Grundstück, die mehreren Zwecken dient. Das Gewässer ist an allen Stellen zugänglich für Un-terhaltungsmaßnahmen der Kommunen und es müssen keine Umwege oder auf-wendige Zufahrtswege un-ternommen werden. Bei hö-heren Abflüssen kann sich das Gewässer erst in seinem Bett ausdehnen und über-schwemmt nicht sofort die nahegelegenen Bauten. Au-ßerdem bleiben eine natürli-che beziehungsweise natur-nahe Böschung und der Be-wuchs erhalten, womit die ökologische Funktion des Gewässers erhalten oder ver-bessert wird.

Ausschnitt aus der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): http://udo.lubw.baden-wuert temberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml

Besser wäre es, nicht so nahe an das Gewässer-

ufer heran zu bauen.

Der Retentionsraumverlust mit entsprechendem Aus-gleichsvolumen muss an ei-ner anderen Stelle, die hoch-wasserfrei ist, ausgeglichen werden. Der Ausgleich muss vor Baubeginn erfolgen.

Für eine hochwasser-angepasste Bauweise ist auf folgendes zu achten:

R Die Erdgeschossfuß-bodenhöhe sollte minde-stens 30 cm höher sein als der Wasserstand bei einem hundertjährlichen Hochwas-serereignis (HQ100 in der HWGK). Hierdurch wird ver-hindert, dass das Wasser im Hochwasserfall in das Haus läuft.

R Auf einen Keller sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Ist ein Keller den-noch gewünscht, sollten die Lichtschächte der Fenster und ein Kellereingang von außen höher liegen als der Wasserstand bei einem hun-dertjährlichen Hochwasser.

R Das gesamte Gebäude sollte auftriebssicher und mit wasserdicht ausgeführtem Keller (Weiße Wanne) gebaut werden. Hierbei sind sowohl der Wasserstand bei Hoch-wasser als auch eventuell auf-tretende hohe Grundwasser-stände sowie austretendes Druckwasser zu beachten.

Page 24: Baubroschuere web

rund um das Bauen24

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Natur- und Artenschutz

Bei der Planung und Bau-ausführung von Neu-

bauten oder Sanierungen können auch Naturschutzbe-lange berührt sein.

Hier die wichtigsten Punkte:

Q Bauen im AußenbereichHier können grundsätz-

lich nur so genannte „privile-gierte Vorhaben“ genehmigt werden. Das sind insbeson-dere solche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Dem Bauan-trag ist ein qualifizierter Be-pflanzungsplan beizufügen. Die Bepflanzung dient so-wohl dem naturschutzrecht-lichen Ausgleich des Eingriffs, als auch der landschaftlichen Einbindung des Bauwerks. Bei den Baurechtsbehör-den erhalten Sie unsere Bro-schüre „Eingrünung landwirt-schaftlicher Bauwerke“. Dort finden Sie Anregungen, um selbst einen Bepflanzungs-plan zu erstellen. Wenn die Versiegelung der Baumaß-nahme größer als 1.000 m² ist, ist zusätzlich eine Ein-griffs-/Ausgleichsbilanzie-rung für das Schutzgut Bio-top erforderlich, zukünftig

In Pflanzlisten zeigt der Be-bauungsplan mehrere geeig-nete Gehölze, die zur Realisie-rung der Pflanzgebote ver-wendet werden können. Die Pflanzqualität und die Pflanz-weise der Gehölze sind kon-kret festgesetzt. Ein Beispiel aus einem Bebauungsplan: Baum, Hochstamm 3x ver-pflanzt, Stammumfang 12-14 cm oder 3-reihige Strauch-hecke im Pflanzraster 1,5 m x 1,5 m mit Sträuchern 2x ver-pflanzt, 100-150 cm hoch.

R Pflanzbindungen (Pfb) sind konkrete textliche und zeichnerische Festsetzungen, die den Erhalt vorhandener Gehölze betreffen. Bei Ver-lust der Gehölze muss ein Ersatz in der gleichen Art erfolgen.

Pflanzgebote und Pflanz-bindungen sollen sowohl den Eingriff in Natur und Land-schaft ausgleichen als auch Gestaltungsziele umsetzen.

auch für das Schutzgut Bo-den. Neben der Bepflanzung sind dann gegebenenfalls zusätzliche Ausgleichsmaß-nahmen notwendig.

Q ArtenschutzDie artenschutzrecht-

lichen Bestimmungen sind in den letzten Jahren im-mer bedeutsamer gewor-den. Hier ist besonders § 44 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten. Vor allem bei Abriss oder Sanie-rung von Gebäuden können Fledermäuse und Vogelarten wie Mehlschwalbe, Mauer-segler, Turmfalke, oder Schlei-ereule betroffen sein.

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Junge Mehlschwalben

Q Festsetzungen im Bebauungsplan

R Pflanzgebote (Pfg) sind konkrete textliche und zeich-nerische Festsetzungen, die Neupflanzungen von Einzel-gehölzen oder flächigen Ge-hölzpflanzungen erforderlich machen.

Es gibt auch rein text-liche Festsetzungen, die auf den Baugrundstücken das Anpflanzen von Gehölzen er-fordern. Ein mögliches Bei-spiel: Pro Baugrundstück un-ter 1000 m² sind 3 Bäume zu pflanzen.

Gutes Beispiel für die Eingrünung eines landwirtschaftlichen Gebäudes

info +++ info +++ info +++ info

Weitere Infoserhalten Sie bei den Bau-rechtsbehörden sowie der unteren Naturschutzbehörde und dem Fachdienst Land-wirtschaft beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis.info +++ info +++ info +++ info

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25

rund um das Bauen

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Wenn Anzeichen vorhanden sind, dass diese Tierarten am oder im Gebäude vorkom-men, setzen Sie sich bitte mit der unteren Naturschutz-

behörde im Landratsamt in Verbindung. Gemeinsam su - chen wir dann nach Lösun-gen, um das Bauprojekt un-ter Einhaltung des Arten-

schutzes zu realisieren. Nicht abgestimmte Handlungen können zu Schädigungen der Tierarten und zu entspre-chenden Sanktionen führen.

Auch bei Neubauten in Baugebieten sind teilweise ar-tenschutzrechtliche Vorgaben des Bebauungsplanes zu be-rücksichtigen, damit es nicht zu Schäden kommt. Beispiele solcher Vorgaben: „Entfernung

von Gehölzbewuchs zur Räu-mung des Baugrundstücks sind nur außerhalb der Vo-gelbrutzeit zulässig. Die Vo-gelbrutzeit reicht vom 1. März bis zum 30. September“ oder „Vor der Rodung von vor-handenen Obstbäume sind mind. 5 Nisthilfen für höhlen-brütende Vögel und mind. 5 Fledermauskästen an geeig-neten Stellen anzubringen“.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brand-schutz soll sicherstel-

len, dass Leben und Gesund-heit von Menschen und Tie-ren nicht gefährdet werden und wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr mög-lich sind. An die verwende-ten Baustoffe bzw. Bauteile werden je nach Art, Grö-ße und Nutzung des Bau-werks (Gebäudeklasse) un- terschiedliche Feuerwider- standswerte gestellt.

Jede Wohnung und je-des Geschoss mit Aufent-haltsräumen braucht minde-stens zwei voneinander un-abhängige Rettungswege.

Der erste Flucht- und Rettungsweg wird durch Flure und notwendige Trep-pen sichergestellt. Der zwei-te Rettungsweg kann über

Fenster oder Balkone, die mit Rettungsgeräten der Feuer-wehr erreichbar sind, sicher-gestellt werden.

Eine Ausnahme bilden beim zweiten Rettungsweg allerdings die Sonderbauten wie z. B. Hochhäuser, Schul-gebäude, Krankenhäuser.

Die Ziele des vorbeugen-den Brandschutzes werden mit den Fachleuten der Bau-rechtsbehörden unter Be-achtung der feuerwehrtech-nischen Belange zusammen mit den (Fach-)Planern und dem Bauherrn festgelegt.

Im Rahmen der Geneh-migungsverfahren können je nach Bauvorhaben Brand-schutzkonzepte von entspre-chend qualifizierten Sachver-ständigen von der Baurechts-behörde verlangt werden.

Mausohrfledermäuse im Dachstuhl der Kirche St. Martinus in Erbach

Zweiter baulicher

Rettungsweg

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rund um das Bauen26

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Schornstein-fegerwesen

Anfang des Jahres 2013 ist das neue Schorn-

steinfegerrecht in Kraft getre-ten. Haus- und Wohnungs-eigentümer können nun für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Damit ist das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben.

Die bisherigen Bezirks-schornsteinfeger wurden Kraft Gesetz zu bevollmäch-tigten Bezirksschornstein-fegern (BSF). Die bisher ein-geteilten Bezirke bleiben erhalten.

Die BSF nehmen in ihrem Bezirk die hoheitlichen Tätigkei ten (Feuerstättenschau, Feuer-stättenbescheid, anlassbezo - gene Überprüfung, Kehr-buchprüfung, Bauabnahme und Ersatzvornahme) wahr. Diese Tätigkeiten dürfen nicht von freien Anbietern durch-geführt werden.

Nach Gesetzeslage müsste je-der Hauseigentümer bis En-de 2012 einen Feuerstätten-bescheid von seinem Bezirks-schornsteinfeger erhalten ha-ben. Dieser verpflichtet den Eigentümer, die darin festge-legten Arbeiten terminge-recht durchführen zu lassen. Bis 2013 hatte sich der Be-

zirksschornsteinfeger um die rechtzeitige Ausführung der Arbeiten gekümmert.

Die Einführung des neu-en Schornsteinfegerrechts er-fordert seitens der unteren Verwaltungsbehörde noch in-tensive Überzeugungsarbeit, da die Eigentümer nun selbst verantwortlich dafür sind, dass die festgelegten Arbei-ten rechtzeitig und vollständig durchgeführt werden.

Foto: Ulrich Merkel/pixelio.de

Foto: Klaus Steves/pixelio.de

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enerGIe sparen BeIm Bauen / sanIeren

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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G F E D C B A

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EnergieeinsparverordnungVerordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei GebäudenAbkürzung: EnEVFundstelle: Energieeinsparverordnung vom 1. Februar 2002, zuletzt geändert am 4. Juli 2013.

À http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=23820.html (siehe auch QR-Code)

info +++ info +++ info +++ info +++info +++ info +++ info +++

Energieeffizienzhaus

Der Gebäudebestand in Deutschland ist mit et-

was mehr als einem Drittel der größte Energieverbraucher der Volkswirtschaft. Im Gebäu-desektor wird jedoch nicht nur viel Energie benötigt, der enorme Energiebedarf sorgt auch für einen immensen CO2-Ausstoß. Dieser ist besonders den wenig energieeffizienten Gebäuden zuzuschreiben.

Wenn ein Häuslebauer oder Eigenheimbesitzer sei-ne eigenen vier Wände beim Bauen oder Modernisieren möglichst energiesparend ge-stalten möchte, stößt er mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Begriff „Energieeffizienz-haus“. Das Energieeffizienz-haus steht für ein Gebäude mit sehr niedrigem Energie-bedarf. Die gesetzlichen Min-deststandards der Energieein-sparverordnung (EnEV) bilden die Grundlage - das Energieef-fizienzhaus unterschreitet die-se deutlich. Der normiert be-rechnete Vergleichskennwert für Gebäude wird in Kilowatt-stunden pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr angegeben. Das Nutzerver-halten der Bewohner spiegelt den tatsächlichen Verbrauch wieder, hat jedoch keinen Ein-fluss auf diese Kennwerte.

Sie wollen neu bauen oder Ihr Gebäude modernisieren? Achten Sie bereits bei den er-sten Planungsschritten auf den möglichen Energiestandard. Denn mit einem energieeffi-zienten Gebäude können Sie nicht nur Geld sparen, son-dern auch den Wert erhalt und Wohnkomfort steigern. Gleich-zeitig profitieren Sie von attrak-tiven Zuschüssen bzw. Krediten von der Kreditanstalt für Wie-deraufbau (KfW-Bank), L-Bank Baden-Württemberg oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Je energieeffi zienter das Gebäude wird, desto höher fällt die staat-liche Förderung aus.

Die Energiekennwerte für ein Energieeffizienzhaus resul-tieren aus dem Primärenergie-bedarf (Qp) und dem Trans-missionswärmeverlust (HT´).

Der Primärenergiebedarf bezeichnet die Energiemen-ge, die zur Deckung des End-energiebedarfs (Heizen, Lüf-ten, Warmwasser) benötigt wird. Dabei ist auch die zusätz-liche Energiemenge zu beach-ten, welche durch vorgelager-te Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Ge-winnung, Umwandlung und Verteilung der eingesetzten Brennstoffe entsteht.

Der Transmissionswärmever-lust beschreibt die ener ge - tische Qualität der thermi-schen Gebäudehülle (Wär-medämmung von Bautei-len). Für jedes Wohngebäude werden – abhängig von den Bauteilflächen und des Ge-bäudevolumens – einzuhal-tende Höchstwerte beim Bau oder Modernisierung vorge-geben. Je niedriger der „mitt-lere U-Wert“, desto besser ist das Haus gedämmt.

Entscheidet sich ein Bau-herr bei seinem Bauvorhaben ein Energieeffizienzhaus zu verwirklichen, bietet die KfW-

Bank oder L-Bank verschiedene Möglichkeiten an Förderstu-fen. Die Energiekennwerte der KfW-Effizienzhaus-Standards beziehen sich auf das Referenz-gebäude der EnEV. Dieses Re-ferenzgebäude hat den Kenn-wert 100 Prozent.

Gebäude, die durch ener-getische Maßnahmen ein deutlich besseres Niveau er-reichen, werden auf Grundla-ge der geltenden EnEV in ver-schiedene Kategorien einge-teilt. Je besser das Energieeffi-zienzhaus, desto höher ist die Förderung.

Neubau eines Wohngebäudes

Ein KfW-Effizienzhaus 70 unterschreitet die Primär-energievorgaben des Refe-

renzgebäudes so-mit um 30 %,

sowie beim Transmissi-onswärme-verlust um

15 %.

Förderstufen nach EnEV für Neubau

Jahresprimär-energiebedarf

Transmissions - wärmeverlust

KfW-Effizienzhaus 40 40% 55%

KfW-Effizienzhaus 55 55% 70%

KfW-Effizienzhaus 70 70% 85%

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enerGIe sparen BeIm Bauen / sanIeren

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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Modernisierung eines Wohngebäudes

Förderstufen nach EnEV für Bestandsgebäude

Jahresprimär-energiebedarf

Transmissions-wärmeverlust

KfW-Effizienzhaus 55 55% 70%

KfW-Effizienzhaus 70 70% 85%

KfW-Effizienzhaus 85 85% 100%

KfW-Effizienzhaus 100 100% 115%

KfW-Effizienzhaus 115 115% 130%

KfW-Effizienzhaus Denkmal 160% 175%

Um den gewünschten Effi-zienzhaus-Standard zu er-reichen, sind sowohl beim Neubau als auch bei der en-ergetischen Modernisierung bestimmte Vorgaben einzu-halten und zu erfüllen. So sind zum Beispiel die Stär-ke der Wärmedämmung an allen Bauteilen der ther-mischen Hüllfläche, sowie die Eigenschaften der Wärme-schutzfenster entscheidend.

Des Weiteren muss das richtige Heizsystem gewählt werden, die Einbindung von erneuerbaren Energien ist unabdingbar. Mit der Aus-wahl des Energieträgers wird der Primärenergiefaktor ent-

scheidend beeinflusst. Damit entscheidet sich häufig, ob das Erreichen des gewünsch-ten Effizienzhaus-Standards möglich ist. Desweiteren muss das gesamte Heizungs-system optimal abgeglichen und geregelt werden.

Immer stärkere Dämm-stoffebenen erhöhen die Be-deutung von Wärmebrücken.Ihre Auswirkungen bleiben oft unberücksichtigt. Durch die Beurteilung von Wärme-brücken wird ein Haus erst zu dem, was es ist – energetisch effizient. Moderne Gebäude zeichnen sich durch ein Luft-dichtheits- und funktionie-rendes Lüftungskonzept aus.

Q EnergieausweisEin Energieausweis ist

Bestandteil aller Gebäude die neu gebaut oder grund-legend modernisiert wer-den. Er ist nach Fertigstellung dem Bauherren auszuhändi-gen. Der Energieausweis ist ein standardisiertes Doku-ment und gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Er bildet das Ener-gie-Label für das Gebäude und zeigt zugleich den Ener-gieeffizienz-Standard auf. Er ist Pflicht als Nachweis so-wie zur Dokumentation und muss beim Verkauf oder bei der Vermietung vorgelegt werden.

Q EnergieberaterWer heute nach hohen

Qualitätsstandards bauen, modernisieren oder Förder-gelder in Anspruch nehmen will, benötigt für sein Bauvor-haben einen qualifizierten Energieberater. Dieser erstellt das Ener gie- und Lüftungs-konzept, koordiniert die ener getische Planung sowie Ausführung und verfasst den Energieausweis. Abschlie-ßend weist der Energiebera-ter den Bauherrn in sein mo-dernes Gebäude sowie der Anlagentechnik ein.

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Blick in die Zukunft

In Zukunft besteht das Ziel nicht nur darin, ein Haus möglichst energiesparend zu bauen, sondern mit einem Energieeffizienzhaus-Plus mehr Energie zu erzeugen, als es selbst benötigt. Die technischen Vorausset-zungen sind bereits heute möglich. Eine Kombination moderner „Gebäudesysteme“ mit z. B. Mobilität können neue Möglichkeiten bieten.info +++ info +++ info +++ info

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enerGIe sparen BeIm Bauen / sanIeren

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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G F E D C B A

Fördermöglichkeiten

Die Realisierung eines en-ergieeffizienten Hauses,

bei Neubau sowie Moderni-sierung, bringt Kostenvortei-le durch die Energieeinspa-rung und schont die Res-sourcen. Wer durch bauliche Maßnahmen den energeti-schen Standard seines Ge-bäudes verbessert oder auf einen niedrigen Energiever-brauch setzt, wird finanziell vom Staat unterstützt und gefördert.

Für folgende Maßnah-men besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung:

R Neubau – energie- effizient Bauen,

R Bestandsgebäude – ener gieeffizient Modernisieren; Einzelmaßnahmen,

R Erneuerbare Energien,

R Energieberatung – quali fizierte Baubegleitung.

Fällt die Entscheidung auf ei-ne dieser Maßnahmen, be-steht die Möglichkeit durch die KfW, die L-Bank oder das BAFA eine entsprechende Förderung zu beantragen.

Wohngebäude

Die Zusage einer Förde-rung und deren Höhe

stehen in Abhängigkeit zur EnEV und dem Einsatz von innovativen Technologien. Gefördert wird nur, was effizi-enter und energiesparender als die gesetzlichen Vorga-ben ist.

Eine Förderung bei Wohn-gebäuden ist nur möglich, wenn ein unabhängiger Ener-gieberater oder Sachverstän-diger diese qualifizierte Bau- bzw. Modernisierungsmaß-nahmen bestätigt und gege-benfalls begleitet.

Je nach Maßnahme müs-sen die Anträge für Förderkre-dite oder Investitionszuschüs-se vor bzw. nach Maßnahmen-beginn beantragt werden.

KfW-Programm: „Energieeffizient Bauen“ (Programmnr. 153)*Förderung: Kredit; 50.000 Euro je Wohneinheit Fördergegenstand: KfW 70, KfW 55, KfW 40 Effizienzhaus,

Passivhaus

Ne

ub

auZinsvergünstigtes Darlehen + einmaligem Tilgungszuschuss

Tilgungszuschuss: Energieeffizienzhaus 40 = 10 %, Energieeffizienzhaus 55 = 5 %

L-Bank: „Energieeffizienzfinanzierung – Bauen“Förderung: Kredit; 50.000 Euro je Wohneinheit,

max. 150.000 Euro je WohngebäudeFördergegenstand: KfW 70, KfW 55, KfW 40 Effizienzhaus,

Passivhaus

Zinsvergünstigtes Darlehen + einmaligem TilgungszuschussTilgungszuschuss: Energieeffizienzhaus 40 = 12 %,

Energieeffizienzhaus 55 = 7 %

Q NeubauDie KfW-Bank und die

L-Bank bieten zinsvergünstige Kredite mit Tilgungszuschüs-sen für den Neubau an, also

für die Errichtung und Her-stellung sowie für den Erster-werb von Wohngebäuden.

Q BestandDie KfW-Bank und die

L-Bank fördern auch die ener-gieeffiziente Modernisierung von Bestandsgebäuden mit Krediten oder Investitions-

zuschüssen. Unterschieden wird zwischen der Moderni-sierung zum „Effizienzhaus“ oder „Einzelmaßnahmen“.

R Effizienzhaus KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 151)

Be

sta

ndFörderung: Kredit; 100.000 Euro je Wohneinheit

Fördergegenstand: KfW 115, KfW 100, KfW 85, KfW 70, KfW 55 Effizienzhaus

Zinsvergünstigtes Darlehen + einmaligem TilgungszuschussTilgungszuschuss: 12,5 % bis 27,5 % des Zusagebetrages

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 430)Förderung: Zuschuss; bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit InvestitionsvolumenFördergegenstand: KfW 115, KfW 100, KfW 85, KfW 70, KfW 55 Effizienzhaus

Investitionszuschuss: 15 % bis 30 % der förderfähigen Investitionskosten

Folgende Möglichkeiten der Förderung werden ange boten:

* Hinweis: ab 1.4.2016 entfällt die KfW-Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“ und die Fördersumme erhöht sich auf 100.000 € pro WE.

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enerGIe sparen BeIm Bauen / sanIeren

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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Erneuerbare Energie

Die erneuerbaren Ener-gien sollen zur tragen-

den Säule der zukünftigen Energieversorgung werden. Ein großer Anteil der Ener-gie eines Gebäudes wird für die Raumwärme aufgewen-det. Der Einbau einer Heiz-anlage, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird, wie z. B. Wärmepumpen, Solar-thermie oder Pellets- sowie Hackschnitzelheizungen er-halten folgende staatliche Förderung:

R Effizienzhaus L-Bank „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“

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Förderung: Kredit; maximal 100.000 Euro je Wohneinheit (bis 3 Wohneinheiten)Fördergegenstand: KfW 115, KfW 100, KfW 85, KfW 70, KfW 55 Effizienz-HausTilgungszuschuss: 13,5 % bis 32,5 % des Zusagebetrages

R EinzelmaßnahmenBei der KfW-Bank und L-Bank können auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen gefördert werden, wenn zum Beispiel die Heizung, Lüftungsanlage, Fenster, Dach, Außenwand oder Decken modernisiert werden.

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Programmnummer 152)Förderung: Kredit; maximal 50.000 Euro je Wohneinheit Fördergegenstand: Einzelmaßnahmen (Außenwand, Dach, Fenster, Heizung, oberste Geschossdecken,

Kellerdecke, Lüftungsanlage (keine Tilgungszuschüsse)Tilgungszuschuss: 7,5 % des Zusagebetrags

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Programm 430)Zuschuss: 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit Zuschussgegenstand: Einzelmaßnahmen (Außenwand, Dach, Fenster, Heizung,

oberste Geschossdecken, Kellerdecke, LüftungsanlageZuschuss: nur für 1 und 2 Wohneinheiten gültig

L-Bank „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren – Einzelmaßnahmen“Förderung: Kredit; maximal 50.000 Euro je WohneinheitFördergegenstand: Einzelmaßnahmen (Außenwand, Dach, Fenster, Heizung, oberste Geschossdecken,

Kellerdecke, LüftungsanlageTilgungszuschuss: 9,5 % des Zusagebetrages

BAFA „Heizen mit Erneuerbaren Energien“

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Förderung: Zuschüsse für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare EnergienFördergegenstand: Thermische Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen (Pelletkessel, Pelletöfen, Hackschnitzel-, Scheitholzkessel) Die Förderung besteht in der Regel nur für BestandsgebäudeKfW-Programm „Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167)Förderung: Kredit; maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit Eine Förderung besteht nur für Bestandsgebäude. Das Programm basiert auf dem Förderprogramm

des BAFA „Heizen mit Erneuerbaren Energien“

L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“Förderung: Darlehen; Darlehensbetrag 5.000 bis 50.000 EuroFördergegenstand: Solarthermische Anlagen, automatisch beschickte Biomasseanlagen, Holzver gaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen, Erdwärmeanlagen, KWK-Anlagen. Die Förderung besteht für Neubau und Bestandsimmobilien

KfW-Programm „Erneuerbare Energien - Photovoltaik“ (Programmnummer 274)Förderung: Kredit Fördergegenstand: Kauf und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Speicher “ (Programmnummer 275)Förderung: Kredit- und TilgungszuschussFördergegenstand: Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem; Nachrüstung eines Batteriespeichers für bestehende PV-Anlagen, die seit Januar 2013 installiert sind

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enerGIe sparen BeIm Bauen / sanIeren

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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BAFA „Energiesparberatung – Vor-Or t-Beratung“

Be

sta

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Förderung: Zuschuss abhängig von der Größe des Wohngebäudes

Fördergegenstand: Vor-Ort-Energieberatung mit Bericht

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm 431)Förderung: Zuschuss; maximal 50 Prozent der

förderfähigen Kosten; max. 4.000 €Fördergegenstand: Für die energetische Fachplanung

und Baubegleitung durch einen externen Energieberater während der Modernisierungsphase. Ziel ist es, die Umsetzung der energetischen Maß-nahmen durch zusätzliche fachliche Kompetenz zu unterstützen.

Diese Förderung besteht nur für Bestandsgebäude (Stand 01/2015)

Energieberatung

Die Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus

und deren technische Um-setzung sind anspruchsvolle Herausforderungen für den Bauherren, Fachplaner so-wie die ausführenden Hand-werker. Um ein Optimum zu erreichen, werden spezielle Programme für die Diagnose und Planung angeboten.

À Hier erhalten Sie weitere Infos zu Förderprogrammen:

R www.kfw.de R www.l-bank.de R www.bafa.de R www.regionale-energieagentur-ulm.de

Regionale Energieagentur Ulm

Ein nachhaltiger Umgang mit Energieträgern und

Energiequellen ist inzwischen eine wichtige gesellschaft-liche Aufgabe. Jeder Bürger und jedes Unternehmen ist gefordert, einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten.

Klimaschützendes Han-deln – also effiziente Ener-gieverwendung und rege-nerative Energieerzeugung – ist bereits heute ein unver-zichtbarer Bestandteil des menschlichen Zusammen-lebens und damit auch ei-ne bedeutende Herausfor-derung der öffentlichen Da-

seinsvorsorge“ (Auszug aus der Präambel des Gesell-schaftsvertrages der Regio-nalen Energieagentur).

Energie gehört zur allge-meinen Daseinsvorsorge und ist im täglichen Leben für die Menschen unverzichtbar. Des halb ist eine unabhän-gige, individuelle und neu-trale Energieberatung für die Bürgerinnen und Bürger, Ge-werbe, Vereine, kirchliche Ein-richtungen sowie Kommu-nen eine Hauptaufgabe der Regionalen Energieagentur Ulm (REA Ulm). Grundsätzlich ist die Erstberatung für die

Bürger in der Geschäftsstelle kostenfrei. In Kooperation mit den Städten und Gemeinden gibt es dieses Beratungsan-gebot auch vor Ort – in der gesamten Region.

Energieberatungen gibt es für Neubauten und Be-standsgebäude. Dabei wer-den die Bauteile der ther-mischen Hüllfläche (Dach, Au-ßenwand, Fenster, Kellerdecke usw.) sowie die Heizungs- und Lüftungstechnik besprochen und aufeinander abgestimmt. Im Rahmen der Beratung gibt es eine übersichtliche Darstel-lung der finanziellen Förder-

info +++ info +++ info +++ info

Informationsangebot

Wenn Sie speziell zu Ihrem Bauvorhaben die geeigneten Fördermöglichkeiten suchen, steht Ihnen die Regionale Energieagentur Ulm gerne mit Informations-material und als Beratungs-stelle zur Verfügung

À Kontaktadresse siehe Seite 32info +++ info +++ info +++ info

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enerGIe sparen BeIm Bauen / sanIeren

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möglichkeiten, der erneuer-baren Energien und der Wirt-schaftlichkeit der Maßnah-men. Bauherren bekommen schon bei der Erstberatung wichtige Tipps und Hinweise.

Eine ihrer wichtigsten Kernaufgaben sieht die REA Ulm in der Bewusstseinsbil-dung bei den Menschen im Umgang und beim Einsatz von Energie.

Zum Beispiel beim Pro-jekt „Stand-by“ erfahren Schüler alles rund um Strom, Energie und Klima. Mit prak-tischen Versuchen und Ver-brauchsmessungen bekom-men sie ein Gefühl für den täglichen Strom- und Energiebedarf.

Die REA Ulm informiert die Öffentlichkeit über ener-getische Modernisierung, er-neuerbare Energien und ge-setzliche Vorgaben, genau-so wie über aktuelle Energie-themen und Entwicklungen. Gerade Haushalte mit gerin-gem Einkommen bietet das Bundesprojekt „Stromspar-Check“ die Möglichkeit jähr-lich anfallender Energiepreis-steigerungen entgegen zu-wirken. Ziel ist es, die energe-tische, finanzielle und soziale Situation dieser Haushalte zu verbessern.

Für Städte und Gemein-den bietet die REA Ulm, ab-gestimmt auf den örtlichen Bedarf, individuelle Informa-tionen und Aktivitäten an.

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Regionale Energieagentur Ulm (REA Ulm)

Gesellschafter der REA Ulm sind die Stadt Ulm, der Land-kreis Neu-Ulm und der Alb-Donau-Kreis, sechs Energie-versorger aus der Region und die Kreishandwerkerschaf-ten Ulm und Günzburg/Neu-Ulm.

Die REA Ulm ist auch im Alb-Donau-Kreis die zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für Energiefragen.

Kontakt:Regionale Energie- agentur UlmOlgastraße 95; 89073 UlmTelefon: 0731-172 270E-Mail: info@regionale- energieagentur-ulm.dewww.regionale-energiea-gentur-ulm.de

info +++ info +++ info +++ info

Grundwasser- und Erdwärmenutzung

In den letzten Jahren wur-den immer mehr Anlagen

zur Nutzung der Erdwärme und des Grundwassers als Wärmelieferant gebaut. Da-bei sind verschiedene Verfah-ren zu unterscheiden.

Grundwasser-wärmepumpen

Bei der Grundwasserwär-mepumpe wird über ei-

nen Entnahmebrunnen Grund-wasser entnommen. Dieses Grundwasser wird über ein Wärmetauschelement gelei-tet und gibt dort einen Teil sei-ner Wärme ab. Danach wird es über einen Schluckbrunnen wieder in den Untergrund geleitet. Die Errichtung von Grundwasserwärmepumpen eignet sich besonders in fluss-nahen Bereichen mit hohen Grundwasserständen und gu-ter Wasserverfügbarkeit.

Der Bau und Betrieb von Grundwasserwärmepum-pen ist wasserrechtlich er-laubnispflichtig. Der Antrag ist parallel zum Baugesuch beim Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz im Land-ratsamt zu stellen. Das Ver-fahren gliedert sich in zwei Abschnitte. Als erstes wird eine Bohranzeige zur Errich-tung der beiden Brunnen gestellt, die vom Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz bestätigt wird. Danach kön-nen die Brunnen gebohrt werden. Auf Basis der Brun-nenausbaudaten, der ange-troffenen Gesteinsschichten sowie eines Pump- und Ver-sickerungsversuchs wird im zweiten Schritt der Antrag auf wasserrechtliche Erlaub-nis zum Betrieb der Grund-wasserwärmepumpenanla-ge beim Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz gestellt.

Grundwasserwärmepumpe

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enerGIe sparen BeIm Bauen / sanIeren

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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Erdwärmesonden

Bei einer Erdwärmeson-de werden Schläuche in

ein bis zu 150 Meter tiefes Bohrloch verlegt. Durch die-se Schläuche wird eine Wär-meträgerflüssigkeit geleitet, die die Wärme aus der Um-gebung aufnimmt. Über ein Wärmetauschelement wird diese Wärme wiederum an das Warmwassersystem im Haus weitergegeben. Die Er-richtung von Erdwärmeson-den eignet sich besonders dann, wenn kein oder nicht genügend oberflächennahes Grundwasser vorhanden ist. Teilweise ist die Bohrtiefe be-grenzt oder der Bau im Was-serschutzgebiet nicht oder nur mit Auflagen möglich.

Der Bau und Betrieb von Erdwärmesonden ist wasser-rechtlich erlaubnispflichtig. Der Antrag ist parallel zum Baugesuch beim Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz zu stellen. Meist gibt es die Möglichkeit, dies von der aus-führenden Bohrfirma im Auf-trag des Bauherrn durchfüh-ren zu lassen.

Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe

Bei Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörben ist

das Prinzip ähnlich wie bei den Erdwärmesonden. Aller-dings werden die Schläuche mit der Wärmeträgerflüssig-keit in Tiefen von bis zu 5 Me-ter in Gräben, horizontal in Schlingen oder in Spiralen verlegt.

Für Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe besteht eine Anzeigepflicht ebenfalls beim Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz. Befinden sich einzelne Anlagenteile (Schläu-che) im Grundwasser oder liegt die Anlage innerhalb eines Wasserschutzgebietes, ist auch hier eine wasserrecht-liche Erlaubnis erforderlich. Diese muss parallel zum Bau-antrag gestellt werden.

Erdsonde

62%

Erdkollektor

3%

Erdwärmekörbe 1%

Grundwasser-wärmepumpe

34%

Q Verteilung der Geothermie- Anlagenformen im Alb-Donau-Kreis

Erdwärmekörbe

Tipp:

Wenn Sie noch Fragen zu

diesen

Themen haben, be

rät Sie unser

Fachdienst Umwelt-

und

Arbeitsschutz ger

ne.

À Ansprechpartner

siehe Behördenverzeichnis ab Seite 38

Page 34: Baubroschuere web

enerGIe-selBstVersorGunG

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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EnergyBASE von EnBW macht Häuslebesitzer energieautark

Komplettangebot ermöglicht ganzheitliches Energiemanagement in Eigenregie

Die Photovoltaikanlage auf dem Dach mit dem

Energiespeicher im Keller vernetzen, gleichzeitig den Stromverbrauch der Familie optimieren und das Elektro-auto aufladen –überwacht

Auch technisch sprechen diese Anlagen nicht mitei-nander. Wer die komplexe Energiewelt ganz einfach er-leben möchte, findet in der EnergyBASE die Lösung.

Als zentrale Plattform für aktuelle als auch zukünf-tige Services rund um Ener-gie hat sie sämtliche Einrich-tungen eines Haushalts im Griff: Von der Photovoltaik auf dem Dach, dem Lade-punkt für das Elektroauto, der Schnittstelle zur Haustechnik und jetzt auch den Energiespei-cher im Keller. Ein statio närer Energiespeicher von Mercedes-Benz speichert überschüssigen Strom nahezu verlustfrei.

und gesteuert mit einer ein-zigen App auf dem Handy oder Tablet. Das ist Energy-BASE, ein Komplettangebot der EnBW, mit dem Eigen-heimbesitzer ihre Energiever-sorgung in Eigenregie mana-gen können.

Moderne Haustechnik und eine eigene, regenera-tive Energieerzeugung ge-hören für viele Eigenheimbe-sitzer heute schon zum Stan-dard. Doch in den meisten Fällen arbeiten PV-Anlage, Energiespeicher oder Wär-mepumpe nicht nach einer gemeinsamen Logik – und treffen somit nur in Teilen die Bedürfnisse der Bewohner.

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EnergyBASE

Die EnergyBASE erkennt, wann der selbst erzeugte Strom rentabel ins Verteil-netz eingespeist werden kann, besser für den Eigen-verbrauch genutzt oder für seinen späteren Einsatz zwi-schengespeichert wird.

Dafür greift die Plattform auch auf Wetterprogno-sen zurück. In diesem Zu-sammenhang beabsichtigt die EnBW, den Kunden mit einem maßgeschneiderten Stromtarif dabei zu unter-stützen, die Eigenverbrauchs-quote zu optimieren und so die für ihn stets günstigste Lösung finden.

Die Daten des Kunden ver-schwinden dabei nicht in ei-ner Datenwolke im Netz. Das System belässt sie dort, wo der Kunde sie gerne hätte, in den eigenen vier Wänden.

Zudem ist der Energiemana-ger so angelegt, dass er für weitere Hersteller als auch zukünftige Anwendungsfäl-le, ganz nach individuellem Kundenwunsch, offen ist.info +++ info +++ info +++ info

Durch Prognosen für die kommenden24 Stunden erstellt die EnergyBASE

eine individuelle Planung zur optima-len Nutzung des erzeugten Stroms.

Das geht ganz automatisch oder lässt sich über eine App steuern.

Das Starter-Paket offeriert je nach Bedarf eine individuelle Lösung aus Beratung, PV-An-lage, einem Mercedes-Benz Energiespeicher und der EnergyBASE als zentralem Energiemanager.

Die Energiespeicher des EnBW Part-ners Mercedes-Benz ermög lichen mit einem Wirkungsgrad von 97 % eine zuverlässige und hochwertige und Sicherstellung des Energiebedarfs. Der Energiespeicher lässt sich flexibel Ihrem Speicherbedarf anpassen und ist einfach zu erweitern. Noch dazu ist er ohne großen Platz-bedarf fast überall montierbar.

À Infos: www.enbw.com/energybase

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enerGIe-selBstVersorGunG

Bauen und, Sanieren, energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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Fünf Schritte zur maßgeschneiderten Lösung1. Für nur 49 € (bei Beauf-tragung wird Ihnen der Be-trag gutgeschrieben) bewer-ten wir persönlich die spe-ziellen Voraussetzungen an Ihrem Standort und entwi-ckeln einen individuellen Lö-sungsvorschlag für Sie – ganz gleich, ob Sie Ihre bestehende PV-Anlage optimieren oder eine komplett neue Anlage aufbauen wollen.

2. Wir planen mit Ih-nen Ihre Anlage und erstel-len zusammen mit einem Handwerksbetrieb aus Ih-rer Nähe ein maßgeschnei-dertes Angebot. Mit unserer Hilfe können Sie 2.000 € und mehr an Tilgungszu-schüssen (gemäß KfW-För-derbedingungen, je nach Solaranlage und Speicher-größe) erhalten.

3. Ihre neue Anlage wird von einem qualifi-zierten Handwerkspartner installiert.

4. Es erfolgt eine detail-lierte Einweisung für Anlage und EnBW EnergyBASE.

5. Profitieren Sie von der Kraft der Sonne und staunen Sie über die Optimierung Ihres Eigenverbrauchs durch die EnBW EnergyBASE.

Sonnenkraft intelligent nutzen

Wenn Sie die Energie der Sonne in Ihrem Zuhau-

se effektiv einsetzen möch-ten, dann brauchen Sie mehr als PV-Module auf dem Dach. Wichtig ist, vom produzierten Strom so viel wie möglich selbst zu verbrauchen.

R Mit einer Photovoltaik-Anlage erzeugen Sie eigenen Strom und werden unabhängiger.

R Mit der intelligenten Steuerung, der EnBW EnergyBASE, wird Ihre PV-Anlage viel rentabler.

R Mit einem Energie- speicher nutzen Sie die Sonne, auch wenn sie einmal nicht scheint.

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Steigern Sie Ihren Eigenverbrauch

Herkömmliche PV-Anlage: ca. 25 %Mit Energiespeicher: ca. 60 %PV-Komplettlösung mit EnBW EnergyBASE: bis zu

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Bewährtes Know-how der EnBW

Die EnBW ist eines der größten Energie-Unter-

nehmen in Deutschland. Be-reits seit vielen Jahren gestal-ten wir die Zukunft der rege-nerativen Technologien aktiv mit. Diese Erfahrungswerte aus Projekten in Baden-Würt-temberg und ganz Deutsch-land kommen Ihnen bei Ihrer Komplettlösung zugute.

Weitere Informationen:

www.enbw.com/energybase

Oder nehmen Sie auf folgenden Wegen Kontakt auf:

Telefon: 0721 72586-422

E-Mail: [email protected]

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FörderunGsmöGlIchkeIten36

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Landeswohnraumförderungs-programm Baden-Württemberg

Die Landeswohnraum-förderung hilft einkom-

mensschwächeren Familien mit Kindern auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände.

Gefördert werden der Bau und Erwerb neuen Wohnraums, der Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie Änderungs- und Er-weiterungsmaßnahmen zur Selbstnutzung.

Paare und Alleinerziehen-de mit mindestens einem Kind im Haushalt können unter be-stimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Z15-Darle-hen beantragen.

Zusätzlich werden über das Landewohnraumförder-programm schwer behin der - te Menschen mit speziel- len Wohnraumversorgungs- problemen unter bestimm-ten Voraussetzungen dabei unterstützt, in ihren eige-nen vier Wänden leben zu können.

Informationen und Beratung

Das Landeswohnraumför-derprogramm wird je-

des Jahr neu aufgelegt. Die genauen Fördermöglichkei-ten und Voraussetzungen er-fahren Sie bei der zuständi-gen Wohnraumförderstelle im Landratsamt.

Die Beratung vor Ort im Alb-Donau-Kreis läuft über die

R Wohnraumförderstelle im Landratsamt. Telefon: Mo.-Fr. 11 bis 12 Uhr 0731/185-1312

R Beratungsstelle für die Stadt Ulm. Telefon: 0731/161-6074

KfW-Förderung

Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

gibt es zinsverbilligte Darle-hen. Die Beratung sowie die Beantragung erfolgen über die Hausbanken.

Weitere Informationen gibt es bei den Experten der KfW-Bank in Frankfurt, (Telefon: 0800/5399002) oder im Inter-net unter www.kfw.de.

Fördermittel aus dem ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum)

Für Bauherren privater, ge-werblicher und kommu-

naler Art stehen meistens ver-schiedene Landes-, Bundes- oder EU-Förderprogramme zur Verfügung. Eins davon ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg.

Grundsätzlich können u. a. folgende Projekte mit ELR-Mitteln gefördert werden:

R Umnutzung ehemali-ger landwirtschaftlicher Ein-richtungen in Ortslagen für Wohnzwecke,

R Nachnutzung leerste-hender Gebäude in Ortsla-gen mit grundlegender ener-getischer Sanierung.

Im Gegensatz zu vielen an-deren Programmen kann der Investor hier in den Ge-

nuss eines Zuschusses gelan-gen, der sich im Rahmen von 10 bis 15 Prozent bei privat-gewerblichen Maßnahmen (Höchstbetrag 200.000 Eu-ro) oder 30 Prozent bei pri-vaten Wohnbaumaßnahmen (Höchstbeträge 20.000 bzw. 40.000 Euro) bewegt. Da-rüber hinaus können Maß-nahmen für die Grundver-sorgung, wie zum Beispiel der Lebensmittelversorgung

im ländlichen Raum, mit 20 Prozent unterstützt werden (Höchstbetrag 200.000 Euro).

Ob jeder Antrag auch zum Zuge kommt, hängt am Ende auch von der Summe der gestellten ELR-Anträge ab.

Informationen gibt es auch bei den Experten der L-Bank in Karlsruhe. (Telefon: 0800/150-3030) oder im Inter-net unter www.l-bank.de.

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Wichtig: Um in den Genuss der Förder-mittel kommen zu können, muss mit dem Beginn des Vorhabens oder mit dem Ver-tragsabschluss bis zur Dar-lehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Vor Darlehensgewährung dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unter-schrieben werden.

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À Weitere Infos unter http://mlr.

baden-wuerttemberg.de/de/

unsere-themen/laendlicher-raum/

laendlichen-raum-staerken/elr/

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Förderung selbstge-nutzten Wohnraums kann

zusammen mit anderen För-derprogrammen in die Ge-samtfinanzierung eingebun-den werden. Es gilt der Grund-satz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die för-derfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschrie-ben dürfen. Die Förderung selbstgenutzten Wohneigen-tums zählt zu den öffentli-chen Mitteln.

Ausgeschlossen ist eine Kombination mit anderen Wohnungsbau-Programmen des Landes, den Program-men der L-Bank „Wohnen mit Kind“ und „Energieeffizienz-finanzierung Bauen“, dem KfW-Wohneigentumspro-gramm“ sowie dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“.

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prämIertes Bauen und sanIeren

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Sanierungspreis Dörfliche Innenentwicklung

Das Bewusstsein für ei-ne nachhaltige städte-

bauliche Entwicklung auch im ländlichen Raum zu stär-ken, ist ein wichtiges Ziel der Kreisentwicklungspo-litik. Dabei geht die Innen-entwicklung vor der Flächen verbrauchenden Außenent-wicklung der Siedlungen. Deshalb sollen auch vorhan-dene Wohn-, Gewerbe- und Landwirtschaftsgebäude, wo möglich, umgenutzt und sa-niert werden.

Der Alb-Donau-Kreis hat - te dazu im Jahr 2011 den Sa-nierungspreis Dörfliche In- nenentwicklung ausgeschrie- ben. 20 Anträge für verschie-dene Objekte wurden einge-reicht. Die Preisverleihung an die sieben prämierten Pro-jekte nahm Landrat Heinz Seiffert im Dezember 2011 im Rahmen der Kreistagssit-zung vor.

Die Preisträger kamen aus ganz verschiedenen Tei-len des Alb-Donau-Kreises.

Sie stehen für ein breites Spektrum dessen, was heute bei der Sanierung und Um-nutzung älterer Gebäude möglich, machbar und sinn-voll ist und dienen deshalb als Vorbilder für ökologisches, energieeffizientes und zum Teil auch kostengünstiges Bauen in den Städten und Gemeinden.

Q Gemeinde Hüttisheim

Umbau und Nutzung eines Ökonomiege- bäudes zu einer Gemein-schaftseinrichtung „Kulturstadel Hüttisheim“

Q Thomas Grüter Langenau – Hörvelsingen

Umnutzung und Sanie-rung eines Kuhstalles in ein Wohnhaus in Lange-nau – Hörvelsingen

Q Katja Rampf Westerstetten Kreuzbergstraße 7

Komplettsanierung der ehemaligen „Badselde“ in Westerstetten. (Bei diesem Gebäude han-delt es sich um ein Kul-turdenkmal von beson-derer Bedeutung.)

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Sanierungspreis 2016 Im Jahr 2016 wird vom Alb-Donau-Kreis zum zweiten Mal der Sanierungspreis ausgelobt. Ein besonderes Augenmerk wird diesmal auf das Thema „Energieeinsparung/Energieeffizienz“ gelegt. Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Presse im Jahr 2016.info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info +++ info

„Kulturstadel“ in Hüttisheim

Die sieben Preisträger:

Q August Münz Architekt, Allmendingen

Umbau des ehemaligen Farrenstalls zu einem Wohn- und Geschäfts-haus in Allmendingen

Q Gabriele Laib Amstetten - Stubersheim

Einbau einer Gaststätte mit Fremdenzimmer in ein leerstehendes land-wirtschaftliches Anwe-sen in Stubersheim

Q Roman Mattheis Gasthaus Lamm Blaubeuren-Asch

Umbau eines Stadels zum Feststadel mit Kü-chenanbau in Blaube-uren-Asch

Q Wolfgang Neidlinger Dornstadt

Umbau, Sanierung und Umnutzung eines Wohnstallhauses in Dornstadt

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Wettbewerb „Beispielhaftes Bauen“ der ArchitektenkammerUm das Bewusstsein für die Baukultur im Alltag zu schär-fen, lobt die Architektenkam-mer seit Jahren die Auszeich-nungsverfahren „Beispiel-haftes Bauen“ aus.

À Infos unter: www.akbw.de/

architektur/beispielhaftes_bauen.html

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ansprechpartner landratsamt38

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Bereich Bauen (Ulm)

Adresse: Landratsamt Alb-Donau-Kreis Schillerstraße 30, 89077 Ulm (Hausanschrift)Telefon: 0731/185 – (Durchwahl siehe unten)Telefax: 0731/185 – 1477

Q Baurecht, Denkmalschutz Bezirk AAmstetten, Berghülen, Laichingen, Lonsee, Merklingen, Nellingen, Schelklingen, Westerheim, Westerstetten Thomas Langenbacher Durchwahl: – 1279 E-Mail: [email protected]

Bezirk BBalzheim, Beimerstetten, Blaustein, Dietenheim, Dornstadt, Illerrieden, Schnürpflingen Hans-Joachim Reinert Durchwahl: – 1275 E-Mail: [email protected]

Bezirk CErbach, Hüttisheim, Illerkirchberg, Staig Esther EberhardtDurchwahl: – 1267 E-Mail: [email protected]

Bereich Bauen (Außenstelle Ehingen)

Adresse: Hauptstraße 41, 89584 Ehingen (Hausanschrift)Telefon: 07391/779 – (Durchwahl siehe unten); Telefax: 07391/779 – 2001

Q Kreisbaumeister Bezirk 1: Amstetten, Berghülen, Laichingen, Merklingen, Nellingen, Schelklingen, Westerheim Thomas NaundorfDurchwahl: – 1315 E-Mail: [email protected]

Bezirk 2Beimerstetten, Blaustein, Dornstadt, Lonsee, WesterstettenHildegard Plugge Durchwahl: – 1278E-Mail: [email protected]

Bezirk 3Balzheim, Dietenheim, Erbach, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Schnürpflingen, Staig Frank Rost Durchwahl: – 1675 E-Mail: [email protected]

Q Baurecht, DenkmalschutzBezirk DAllmendingen, Altheim, Blaubeuren, Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Heroldstatt, Lauterach, Munderkingen, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen Jochen WerzDurchwahl: – 2420 E-Mail: [email protected]

Q Kreisbaumeister Bezirk 4Allmendingen, Altheim, Blaubeuren, Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Heroldstatt, Lauterach, Munderkingen, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen Karl SeitelDurchwahl: – 2423 E-Mail: [email protected]

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ansprechpartner landratsamt

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

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Berghülen

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Merklingen

Nellingen

Westerheim

Illerkirchberg

Dietenheim

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Erbach

Hüttisheim

Schnürpflingen

Illerrieden

Grundsheim

Ehingen

AllmendingenAltheim

Obermarchtal

Oberstadion

Unterstadion

Munderkingen

Lauterach

Emeringen

Rechtenstein

Hausen am Bussen

Unterwachingen

Emerkingen

Untermarchtal

Rottenacker

Schelklingen

Holzkirch

BernstadtNeenstetten

Langenau

Ballendorf

Börslingen

Setzingen

Öllingen

Nerenstetten

Oberdischingen

ÖpfingenGriesingen

Amstetten

Q Bezirkseinteilung im Bereich Bauen

Bezirkseinteilung der Kreisbaumeister

Bezirk 1

Verwaltungs-verband ( )VV

Langenau

Verwaltungs-gemeinschaft ( )VG

Ehingen

Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4

Bezirkseinteilung der Kreisbaumeister/ Bauverständigen im Landratsamt

Bezirkseinteilung der Kreisbaumeister

Bezirk 1

Verwaltungs-verband ( )VV

Langenau

Verwaltungs-gemeinschaft ( )VG

Ehingen

Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4Weitere Baurechtsbehörden im Kreisgebiet

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ansprechpartner landratsamt40

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

Bereich Brand- und Katastrophen-schutz (Ulm)Adresse: Landratsamt Alb-Donau-KreisSchillerstraße 30, 89077 Ulm (Hausanschrift)Telefon: 0731/185 – (Durchwahl siehe unten)Telefax: 0731/185 – 1477

Q Vorbeugender BrandschutzHeike KleinemeierDurchwahl: –1303E-Mail: heike.kleinemeier@ alb-donau-kreis.de

Ralf Bernd ZieglerDurchwahl: –1819E-Mail: ralf.ziegler@ alb-donau-kreis.de

Q BrandverhütungsschauRalf Bernd ZieglerDurchwahl: –1819E-Mail: ralf.ziegler@ alb-donau-kreis.de

Q Schornsteinfegerwesen (Außenstelle Ehingen)Regina MayerTelefon: 07391/779 – 2727Telefax: 07391/779 – 2001E-Mail: regina.mayer@ alb-donau-kreis.de

Weitere Fachdienste im Landratsamt

Verwaltungs- verband LangenauAdresse: V V Langenau Kuftenstraße 19, 89129 Langenau

Q VerbandsbauamtHans EckleTelefon: 07345/9640 – 550Telefax: 07345/9640 – 560E-Mail: hans.eckle@ vv-langenau.de

Q Ländlicher Raum, Kreisentwicklung (Fachdienst 21)Julia MeyerBauleitplanung und WohnraumförderungDurchwahl: –1843E-Mail: julia.meyer@ alb-donau-kreis.de

Wolfgang KollerEntwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)Durchwahl: –1297E-Mail: wolfgang.koller@ alb-donau-kreis.de

Stadt EhingenAdresse: Stadt Ehingen Marktplatz 1, 89584 Ehingen

Q Stadtbauamt StadtbaumeisterAndreas ErwerleTelefon: 07391/503-160Telefax: 07391/503-4160Email: a.erwerle@ ehingen.de

Q Stadtbauamt Baurecht Ulrike BaurTelefon: 07391/503-165Telefax: 07391/503-4165Email: u.baur@ ehingen.de

Adresse: Landratsamt Alb-Donau-KreisSchillerstraße 30, 89077 Ulm (Hausanschrift) Telefon: 0731/185 – (Durchwahl siehe unten)Telefax: 0731/185 – 22 plus Durchwahl (siehe unten)

Q Naturschutzbehörde (Fachdienst 24)Karl-Heinz GlögglerAmstetten, Beimer-stetten, Dornstadt, Blaustein, Schelklingen, GVV Laichinger Alb,VG BlaubeurenDurchwahl: –1295E-Mail: [email protected]

Nina-Florin LeikovEhingen, Griesingen, Oberdischingen, Öpfin-gen, VG Allmendingen, VG MunderkingenDurchwahl: –1645E-Mail: nina-florin.leikov@ alb-donau-kreis.de

Hans-Peter SeitzVV Langenau, Lonsee, Westerstetten, GVV Die-tenheim, Illerkirchberg, Erbach, Hüttisheim Schnürpflingen, StaigDurchwahl: –1280E-Mail: hans-peter.seitz@ alb-donau-kreis.de

Anfragen zu Bauplätzen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Q Umwelt- und Arbeitsschutz (Fachdienst 32)Sandra RäderWasser/AbwasserDurchwahl: –1558E-Mail: sandra.raeder@ alb-donau-kreis.de

Anita HenselerImmissionen Durchwahl: –1553E-Mail: anita.henseler@ alb-donau-kreis.de

Ingrid KögelImmissionen Durchwahl: –1282E-Mail: ingrid.koegel@ alb-donau-kreis.de

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der alB-donau-kreIs In schlaGlIchtern

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

1. 3 Kreiskrankenhäuser in Blaubeuren, Ehingen und Langenau zu multifunktionalen Gesundheits- zentren erweitert. Zentren für Medizin, Pflege, Soziales in Laichingen und Munderkingen

2. Stärkung der Gesundheitsversorgung durch ein dezentrales, wohnortnahes Netzwerk für Medi-zin und Pflege, Prävention und Rehabilitation

3. 5 Sonder- und Förderschulen in Ehingen, Laichingen und (in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Stadtkreis) Ulm

Der Alb-Donau-Kreis in Schlaglichtern

5. Initiativen für Jugendliche und Familien – Beispiele: Medienprojekte „Komm spiel mit mir“, Jugendarbeit-Leasing, enge Kooperation mit dem Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis

6. Für ältere Menschen: fast 1.400 Dauerpflege-plätze, 105 Kurzzeitpflegeplätze und über 180 Tagespflegeplätze in 23 verschiedenen Einrichtungen – kreisweit und wohnortnah!

7. Für Menschen mit Behinderung: gemeinsame Teilhabeplanung mit dem Stadtkreis Ulm für mehr dezentrale Wohn- und Werkstattangebote

8. Jährlich ca. 45 bis 50 Millionen Euro aus Kreismitteln für soziale Leistungen, Hilfen, Initiativen

9. 1.000 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Blickfeld unserer Straßenmeistereien

4. 4 Berufliche Schulen in Ulm und Ehingen mit zusammen sechs beruflichen Gymnasien

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der alB-donau-kreIs In schlaGlIchtern42

Bauen, Sanieren und energie Sparen im Alb-DonAu-Kreis

10. Knapp 100 Kilometer Radwege an Kreisstraßen gebaut – knapp die Hälfte davon in den letzten 10 Jahren

12. 45 Landschaftsschutzgebiete auf knapp 33 Prozent der Kreisfläche

11. Der Alb-Donau-Kreis ist Teil der Verbundregion DING – ein Nahverkehrsverbund mit 4 Land- / Stadtkreisen und 34 Verkehrsunternehmen

15. Der Alb-Donau-Kreis gehört zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb und zum GeoPark Schwäbische Alb – mit UNESCO-Prädikat

16. Die Kreisverwaltung in Ulm und Ehingen: Dienstleister für unsere Kunden, zertifiziert durch das Audit „berufundfamilie“ für eine familienfreundliche Personalpolitik

17. Leitbild: Der Alb-Donau-Kreis ist zertifiziert und aktiv im „european energy award“

13. Tourismus: fast 500.000 Übernachtungen (allein in Beherbergungsbetrieben mit 10 und mehr Betten)

14. Eiszeitkunst aus den Höhlen von Achtal und Lonetal – ein Kulturerbe der Menschheit

Biosphären-Infozentrum in Lauterach

„Haus des Landkreises“in Ulm

Bauen. Kaufen. Modernisieren.

Mit unserer Sparkassen-Baufinanzierung sind Sie allzeit gut beraten. [email protected] oder unter Tel. 0731 101 - 1757.

Wenn´s um Geld geht

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Bauen. Kaufen. Modernisieren.

Mit unserer Sparkassen-Baufinanzierung sind Sie allzeit gut beraten. [email protected] oder unter Tel. 0731 101 - 1757.

Wenn´s um Geld geht

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„Die Energiewende jedes Einzelnen ist

unser aller Weg in eine bessere Zukunft.“

Torben Gösch, Fachjournalist der Energiewirtschaft