Baugestaltung ausserhalb Bauzone · ein unersetzbarer Wert bezüglich Wohn-, Lebens- und...

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Kanton Appenzell A.Rh. Planungsamt 9001 St.Gallen Vadianstrasse 37 Telefon 071 222 42 42 Telefax 071 222 26 09 www.appenzellerland.ch Hinweise zur Pflege der ausserrhodischen Baukultur Baugestaltung ausserhalb Bauzone

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Planungsamt9001 St.Gallen

Vadianstrasse 37Telefon 071 222 42 42Telefax 071 222 26 09

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Hinweise zur Pflege der ausserrhodischen Baukultur

Baugestaltung ausserhalb Bauzone

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Inhalt

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Vorwort

Jakob Brunnschweiler, Baudirektor 3

1. Einführung

1.1 Hauptanliegen der Raumplanung 4

1.2 Umgrenzung des Themas 6

1.3 Was die Gesetzgebung dazu sagt 6

Ein Bauvorhaben will2. gut vorbereitet sein

2.1 Was will ich? 7

2.2 Welches sind die Rahmenbedingungen? 7

2.3 Wer kann mir behilflich sein? 8

3. Hinweise zur Bewilligungspraxis

3.1 Grundsätzliches 9

3.2 Landwirtschaftliche Ökonomiebauten 11

3.3 Wohnbauten 13

3.4 Umgebungsgestaltung 26

4. Anhang

4.1 Rechtsgrundlagen 30

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3Wohnen im Grünen – das ist der Traum vieler Menschen. Abseitsvon viel befahrenen Verkehrsachsen und stark überbautem Gebietein Haus zu besitzen und nach den eigenen Wünschen und Bedürf-nissen umzubauen und zu gestalten, wird von vielen Leuten ange-strebt. Für die Landwirtschaft ist die Möglichkeit einer zweckmässi-gen Sanierung und Erweiterung des Betriebes eine Notwendigkeit.

Bauen erfordert eine gute Vorbereitung und Planung. Steht ein Ob-jekt ausserhalb der Bauzone, gelten strengere Vorschriften für Um-und Anbauten. Nicht alles was wünschbar ist, lässt sich realisieren.Es ist wichtig und hilfreich, sich frühzeitig nach den Möglichkeitenund Grenzen zu erkundigen.

Dieser Leitfaden zeigt auf, was beim Bauen ausserhalb von Bau-zonen zu beachten ist. Fotos und Erklärungen zu verschiedenenBauten zeigen, wie Lösungen aussehen können. Gute Architekturkann Tradition, zukunftsgerichtete Zweckmässigkeit und Ästhetikmiteinander verbinden.

Im Gesetz ist die Umnutzung und Erneuerung von Gebäuden aus-serhalb der Bauzone vorgesehen. Es bekennt sich aber ausdrück-lich zur traditionellen ländlichen Bauweise und zu appenzellischenHaustypen und Streusiedlungen. Bauten sollen sich am bestehen-den Landschaftsbild orientieren und sich harmonisch einfügen.Baustil, Material und Farbwahl unterstützen das appenzellische Er-scheinungsbild.

Die einzigartige Appenzeller Landschaft mit den entsprechendenBauten soll erhalten bleiben. Sie ist für Einheimische und Touristenein unersetzbarer Wert bezüglich Wohn-, Lebens- und Freizeitqua-lität. Wer die Möglichkeit hat, im Grünen wohnen und bauen zukönnen, soll Rücksicht auf die Umgebung, die Geschichte und aufzukünftige Generationen nehmen.

Wer plant und baut, erlebt spannende und intensive Zeiten. Es giltvieles zu bedenken und zu beachten. Dieser Leitfaden gibt nützlicheAnregungen und Hilfestellungen. Das Bauverfahren kann erheblichbeschleunigt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben beachtet undeingehalten werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauvor-haben.

Jakob Brunnschweiler, Baudirektor

Im Mai 2001

Vorwort

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Die Trennung von Siedlungs- undNichtsiedlungsgebiet ist ein Hauptanliegender Raumplanung. Man unterscheidetBauzonen und Nichtbauzonen:

Bauzonen

umfassen Land, das weitgehend überbautist oder voraussichtlich innert ca. 15 Jahrenbenötigt und erschlossen wird. Beinahe alleNutzungen, die nicht land- bzw. forstwirt-schaftlich sind, oder nicht auf einen Standortausserhalb der Bauzone angewiesen sind, werden in die Bauzone verwiesen. Bau- und Zonenordnungen legen denRahmen der baulichen Gestaltungs- undNutzungsmöglichkeiten fest.

Bauzonen…

… sind für die Besiedlung vorgesehen.… sind technisch und für den Verkehr voll-

ständig erschlossen.… weisen Infrastruktureinrichtungen wie

Schulen, Läden für den täglichen Bedarf,kulturelle Einrichtungen und anderes auf.

… weisen klare Bau- und Nutzungsvor-schriften auf.

1.1 Hauptanliegen der Raumplanung4

1. Einführung

Bauland dient verschiedenen Nutzungsansprüchen, die Baumöglichkeiten sind geregelt, die Landkosten sindrelativ hoch.

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Nichtbauzonen

werden unterteilt in: Landwirtschaftszone,Übriges Gemeindegebiet, Wald und Gewäs-ser. Landwirtschaftszonen umfassen Land,das sich für die landwirtschaftliche Nutzungoder den Gartenbau eignet oder imGesamtinteresse landwirtschaftlich genutztwerden soll. Sie dienen der Erhaltung vongeeignetem Kulturland, von naturnahenLandschaften und Erholungsräumen. Sie sind der landwirtschaftlichen Nutzungvorbehalten. Landwirtschaftliche Bautensind zonenkonform. Auf einen bestimmtenStandort angewiesene Bauten gelten alsstandortgebunden und können bewilligtwerden. Andere Bauten ausserhalb derBauzone sind zonenfremd. Diese dürfenerhalten und zum Teil angemessen erweitertwerden. Bauliche Veränderungen könnennur als Ausnahme bewilligt werden.

Landwirtschaftszonen…

… dienen der Erhaltung der Landwirtschaft.… sind im Hinblick auf die Bedürfnisse der

Landwirtschaft erschlossen.… lassen die üblichen Immissionen aus der

Landwirtschaft zu.… dienen auch dem Landschaftsschutz.… dienen als Regenerations- und

Erholungsräume.… gestatten nur zonenkonforme (landwirt-

schaftliche) und standortgebundene Neubauten.

… gewähren bestehenden zonenfremden Bauten eine Bestandesgarantie.

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In der Nichtbauzone geltenbeschränkte Baumöglich-keiten, es muss Rücksichtauf die Landschaft ge-nommen werden, und die Bodenpreise sind tiefer als in der Bauzone.

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Diese Broschüre beschäftigt sich aus-schliesslich mit der Gestaltung von Bautenund Anlagen in Nichtbauzonen. Der Umgang mit Kulturobjekten und Fragender Denkmalpflege sowie der grundsätz-lichen Zulässigkeit von Bauten und Anlagenund deren Veränderungsmöglichkeiten imRahmen der Raumplanungsgesetzgebungwerden nicht behandelt.

In unseren Streusiedlungen werden nichtmehr alle Bauten landwirtschaftlich genutzt.Die Zahl der Fremdnutzungen wächst.Diese Nutzungen sind mit veränderten Be-dürfnissen verknüpft, deren bauliche Um-setzung zu Fragen der Einpassung in dieausgeprägt ländliche Struktur des Appenzel-lerlandes führen kann.

Der Gesetzgeber will die Landschaften unddie natürlichen Lebensgrundlagen vor Beein-trächtigung schützen (Art. 1 Abs. 2 lit. c EGzum RPG). Er bekennt sich zur traditionellenStreusiedlung und zu den appenzellischenHaustypen (Art. 2 Abs. 1 lit. c EG zum RPG).Er will die herkömmliche Bauart erhalten undweiter pflegen. Bauten und Anlagen müssensich so in ihre bauliche und landschaft-liche Umgebung einfügen, dass eine guteGesamtwirkung entsteht (Art. 77 EG zumRPG). In den Landschaftsschutzzonenhaben Bauten, Anlagen und landschaftsver-ändernde Massnahmen darüber hinaus er-höhten Anforderungen in Bezug auf Gestal-tung, Farbgebung und Einpassung insLandschaftsbild zu genügen (Art. 13 EGzum RPG). Diese Rechtsgrundlagen sind imAnhang aufgeführt.

6 1.2 Umgrenzung des Themas

1.3 Was die Gesetzgebung dazu sagt

Wer im Gebiet ausserhalb der Bauzonen bauen darf, hat sich nach den gesetz-lichen Zielen, Grundsätzenund Bestimmungen zu rich-ten. Was das im Einzelfallheisst, möchte vorliegendaufgezeigt werden.

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Landwirtschaftszone

Als erstes formulieren Bauwillige ihre Wün-sche und Bedürfnisse und stimmen diese auf die vorhandene Bausubstanz, das zur Verfügung stehende Land und die Er-schliessung ab:

• Raumbedürfnis festlegen• Raumgrössen abschätzen• Bestehendes Raumangebot feststellen

und dessen Veränderbarkeit prüfen• Anordnung der Räume und Beziehungen

zueinander aufzeichnen• Arbeitsabläufe berücksichtigen• Betriebseinrichtungen platzieren

Es wird empfohlen, die Bewilligungsbehör-den frühzeitig über die eigenen Absichtenzu informieren.

Bauwillige verschaffen sich Klarheit über diebestehenden Grundlagen:

• Nutzungszonen, Schutzzonen, Schutz-objekte

• Bau- und Zonenvorschriften, Gestal-tungsvorschriften und Schutzvorschriften (siehe Anhang)

• Baugrund und Topographie• Waldgrenzen• Parzellenform und -grösse, Grundbuch-

auszug• Gemeinderichtplan• Werkleitungen

Die Gemeinde wird bei der Beschaffung derUnterlagen behilflich sein.

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Ein Bauvorhaben 2. will gut vorbereitet sein

2.1 Was will ich?

2.2 Welches sind die Rahmenbedingungen?

Grobkonzept für eine landwirtschaftlicheScheune

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Der Bauwillige sollte sich in der Regel durcheine Fachperson z.B. einen Architekten,Ingenieur, Bauplaner und/oder landwirt-schaftlichen Berater unterstützen lassen.

Auch private Fachorganisationen wie z.B. der Heimatschutz können in die Bera-tung einbezogen werden.

Bevor mit der Projektierung begonnen wird,empfiehlt es sich, mit den Behörden Kontaktaufzunehmen:

• Das Gespräch mit den zuständigen Be-hörden suchen (Gemeinde, Kanton),hilft diesen, die Absichten frühzeitig kennen zu lernen und Bauwillige richtigzu beraten.

• Wenn nötig, können mit einer Bauermitt-lung grundsätzliche Fragen schriftlich abgeklärt werden, ohne dass bereits voll-ständige Baugesuchsunterlagen vorge-legt werden müssen.

Ansprechstellen behördenseits:

• Bauamt der Standortgemeinde

• Die Zentralstelle für Baugesuche, Kasernenstrasse 17A, 9101 Herisau, Telefon 071 353 65 75 vermittelt die Kontakte zu den zuständigen kantonalen Amtsstellen.

Gesuche sind immer beim Bauamt der Standortgemeinde einzureichen.

2.3 Wer kann mir behilflich sein?8

Fachpersonen beraten den Bauherrn.

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Zur Wahrung der Qualität der traditionellenStreusiedlung, der appenzellischen Bau-weise und der Kulturlandschaft ist derPflege und Erhaltung der bestehen-den Bauten – im Interesse unseres kultu-rellen Erbes – grosses Gewicht beizumes-sen.

Bei baulichen Veränderungen und Erweite-rungen sollen der originale Charakterund das Erscheinungsbild des bestehen-den Gebäudes im Wesentlichen gewahrtbleiben.

Folgende Hinweise betreffen häufig vorkommende zonenkonformewie auch zonenfremde Bauvorhaben. Die Gesetzgebung verlangtdie Weiterführung der traditionellen und ländlichen Bauweise. Dieäussere Gestaltung von Bauten hat immer in einer engen Bezie-hung zu den inneren Nutzungen zu stehen. Diese haben sich inden vergangenen Jahren sehr stark gewandelt. Daraus sind auchneue Bauformen entstanden. Oft sind beide Interessen gegen-einander abzuwägen und die Lösungen zu optimieren.

Es wird deshalb versucht, den Spielraum durch Empfehlungen,mögliche Lösungen und Unzulässiges zu umschreiben. Das kannauch bei einer guten und zeitgemässen Umsetzung der traditio-nellen Bauweise oder bei Bauten, die durch ihren Zweck an be-stimmte Formen, Stellungen oder Grössen gebunden sind, zutref-fen.

3.1 Grundsätzliches

3. Hinweise zur Bewilligungspraxis

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Sanft renoviertesWohnhaus

Wohnraumerweiterung inden Stallteil, ohne dessenCharakter zu stören

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Bei bestehenden Bauten sollen sich diebeabsichtigte Nutzung und der gewünschteKomfort dem Wesen und der Grösse desHauses und der Umgebung anpassen,damit bestehende Bauten und ihre äussereErscheinung erhalten werden können.

Bei Neubauten oder grösseren Neubau-teilen kann die traditionelle Bauweise unddie damit verbundene Werthaltung mit heu-tigen Gestaltungsmitteln umgesetzt werden.Dazu gehören Einfachheit des Baukörpers,ablesbare Konstruktion, zweckgerichteteAusbildung der Fassaden und Materialien,welche ihre Funktion gut und optimal erfül-len.

Auch bei Neubauten soll mit zeitgemässenAusdrucksformen die appenzellisch ländli-che Baukultur erkennbar bleiben. Das Haussoll respektvoll in das Gelände eingepasstwerden und soll die Identität und Massstäb-lichkeit der ländlichen Bauweise wahren.

Der Verwendungszweck der Baute sollerkennbar bleiben.

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Schlichte Erweiterung im Stallteil

Einfacher Bauköper mit traditioneller Werthaltung

Moderne Interpretationder ländlichen Bauweise

Wasserreservoir Speicher

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Gebäudeformen

Grosse Scheunen sind vorzugsweise frei-stehend zu errichten, um bestehende Ge-bäude nicht zu beeinträchtigen. Die unter-schiedlichen Volumen sind durch sorgfältigeStandortwahl so anzuordnen, dass ein har-monisches Gesamtbild entsteht.

Freistehende Ökonomiebauten sind in derRegel mit einem gleichschenkligenSatteldach zu versehen. Die Firstrichtungverläuft parallel zur Längsseite desGebäudes. Die Dachneigung soll 30 Gradnicht unterschreiten.

Erweiterungen eines bestehenden traditio-nellen Gebäudes sollen dieses so ergänzen,dass es erkennbar bleibt. Sie sind ambesten rückseitig anzuordnen, womit dieVorderfront in ihrem ursprünglichen Charak-ter erhalten werden kann.

Wenn grosse Volumen angebaut werdenmüssen, soll mit einem verbindendenZwischentrakt ein angemessener, respektvol-ler Abstand zum Wohngebäude geschaffenwerden. Zwischen altem und neuem Ge-bäude sind gute Proportionen zu schaffen.Um die Gesamtlänge zu brechen, kann dasHauptvolumen quer zum alten Stall gestelltwerden.

113.2 Landwirtschaftliche Ökonomiebauten

Die freistehende Scheune lässt das ursprüngliche Bauernhaus unberührt.

Gebäudeform und Materialien, die sich der herkömmlichen Bauweise anpassen

Der rückseitige Scheunenanbau lässt die Vorderseite unberührt.

Der Zwischentrakt schafft Distanz zur traditionellen Baute.

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12 Materialien

Materialien haben der regionaltypischenBauweise zu entsprechen.

WändeHolzleistenschirm und Deckelschalung sollen in rohem Zustand belassen werden. Auf den Wetterseiten kann auch Eternit-schiefer zugelassen werden. Bei traditionel-len Baukörpern sind Welleternit-, Kunststoff-oder Metallverkleidungen unerwünscht.

Dächersind mit Ziegeln, Eternitschiefer oder Well-eternit (nur auf grossen Flächen) zu decken.Farblich sind Braun- oder Rottöne zu wählen.Naturgraue Dächer wirken bei Sonnenlichtsehr hell und fallen deshalb auf. Sie integ-rieren sich nicht ins Landschaftsbild.

Türen und Toresollen aussen und fassadenbündig ange-schlagen sowie mit Holz verkleidet werden;unerwünscht sind Metall- oder Kunststoff-verkleidungen.

Herkömmliche Bauweiseund Materialien

Rote Dächer fügen sich gut in unsereKulturlandschaft ein.

Fassade und Tor sindflächenbündig und haben

die gleiche Verkleidung.

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Gebäudetypologie

Das Appenzeller Bauernhaus hat eine Tradi-tion, die mit dem Einraum-Blockhaus be-gann und vorläufig beim mehrgeschossigenMehrraum-Strickbau endet. Tradition ist offen-sichtlich kein Zustand, sondern ein Prozess.Ein Prozess, der von der Vergangenheit ge-nährt wird, in der Gegenwart stattfindet undin die Zukunft führt.

Die ersten Häuser wiesen flache Dachnei-gungen zwischen 20 und 30 Grad auf.Giebelständige Gebäude werden Tätsch-dachhäuser genannt. Falls ein Ökonomieteilrückwärtig und dessen First in der Fluchtdes Wohnhausfirstes angebaut ist, nenntman das Gebäude Gadenhaus.

Traufständige Gebäude mit flacher Dach-neigung zwischen 20 und 30 Grad werdenHeidenhäuser genannt. Wohnhaus undÖkonomieteil liegen nebeneinander. DieFirstrichtungen sind in der gleichen Flucht.

Bei den giebelständigen Bauernhäusern mitsteilem gleichschenkligem Satteldach miteiner Neigung zwischen 35 und 45 Grad istder traufständige Ökonomieteil seitlich an-gebaut. Weil dessen First rechtwinklig zumWohnfirst liegt, wird dieser Haustyp Kreuz-firsthaus genannt. Er ist der vom 17. biszum 19. Jahrhundert meist gebaute Haus-typ und gilt wegen seiner starken Verbrei-tung als Inbegriff des Appenzeller Bauern-hauses.

3.3 Wohnbauten

Einraum-Blockhaus

Tätschdachhaus

Heidenhaus

Kreuzfirsthaus

Gadenhaus

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N

W O

S SSO

14 Orientierung der Gebäude

Bei den meisten Gebäuden ist die Haupt-wohnseite unabhängig von ihrer topographi-schen Lage nach Süd-Südost orientiert. Die Fassade bleibt so weitgehend wetterge-schützt.

Konstruktion

Die charakteristischen Merkmale des Appen-zeller Bauernhauses sind formal sichtbarund konstruktiv begründet. Obwohl sie ausdem handwerklichen Holzbau entwickeltwurden, beziehen sich einige Bauelementeästhetisch gesehen auf den Steinbau. DieGesimse und die Gurten über den Fensternoder die pilasterartigen Strickkopfverklei-dungen (Lisenen) sind Beispiele für solcheAnleihen. Die Strickbauweise zwang zueiner konstruktiv und räumlich klaren Durch-bildung, was zum typischen AppenzellerBauernhaus geführt hat. Seine äussereErscheinung ist die Folge einer regionalenHolzbautradition, die sich über Jahrhunder-te entwickelt hat.

Die geschlossenen, einfachen Hauptbau-körper weisen eine rechteckige Grundriss-form auf, was sich aus der herkömmlichenStrickbauweise mit Wänden aus kantigen,an den Ecken "gestrickten" Balken undmehreren kleinen Fensteröffnungen ergibt.Diese konnten mit Läden verschlossen wer-den. Später entstanden Aussenwandver-kleidungen aus Brettern, Schindeln oderTäfer. Die Merkmale der traditionellen Ver-kleidung sollen weiter gepflegt werden.

Die Gebäude schauen nach Süd-Südosten.

Strickbau mit Holztäfer verkleidet

Sichtbarer Strick

Verkleideter Strick

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15Anbauten

Anbauten sind so zu gestalten, dass sie alssolche erkennbar bleiben. Sie sollen sichbezüglich Material und Form dem Hauptbauunterordnen.

Einfache Gestaltung, diesich dem Hauptbau unter-ordnet.

Anbau setzt sich durch eineeinfache und transparenteGestaltung ab.

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Dachgestaltung

Dachaufbauten

Grundsätzlich sollen Dachaufbauten vermie-den werden. Wenn es nicht anders möglichist, sollen sie sich den Dachflächen unter-ordnen. Sie sind möglichst als Schleppgau-ben zu gestalten.

Die Fenster der Dachaufbauten sind kleinervorzusehen als diejenigen der Hauptfassa-den. Wand- und Dachkonstruktionen sindzu minimieren, damit die Aufbauten nichtschwerfällig wirken.

Dachflächenfenster

Dachflächenfenster sind fremde Elementeund deshalb nur zu verwenden, wennRäume nicht anders belichtet werden kön-nen. Kleine Formate (bis 55 cm x 98 cm)sind zu bevorzugen.

Kleine Dachflächenfenster,die nicht dominieren

Schleppgaube liegt untergeordnet in der unteren Dachhälfte.

Schleppgaube mit 4-teiligen Fensternund schlanken Wänden

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Dacheindeckungsmaterial

Für die Dacheindeckung sind Ziegel (Biber-schwanz-, Mulden- und Herzfalzziegel) oderEternitschiefer zu verwenden. Wo es ästhe-tisch begründbar ist, kann auch Welleternitzur Anwendung kommen. Unerwünscht ist die Eindeckung mit Flach-und Pfannenziegeln. Bei kleinen An- undNebenbauten sind auch gefalzte Metalldä-cher und bitumengetränkte Pappen zuge-lassen. Störend wirken Metallprofile undKunststoffwellplatten.

Als Farbe für die Dacheindeckung sollnaturrot, braun oder dunkelgrau gewähltwerden. Helle Töne sind bezüglich derWirkung in der Landschaft zu vermeiden.

Biberschwanzziegel

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Muldenfalzziegel

Herzfalzziegel

Eternitschiefer

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Fassaden

Fenster

Aus einzelnen kleinen Fensteröffnungen sindan den Hauptfassaden die Licht spenden-den Reihenfenster entstanden. Für die übrigen Fassaden sind wenige, in Lage undGrösse unregelmässige Einzelfenster typisch.

Die Grösse der einzelnen Fenster beträgtca. 70 cm x 90 cm. Sie sind mit Sprossenin meist sechs Teile unterteilt. Idealerweisesind die Sprossen aussen liegend.

Bei einer Änderung der Befensterung istdiesen Merkmalen Beachtung zu schenken.Anstelle von Einzelfenstern werden oft auchDoppelfenster mit einem Mittelpfosten ge-wählt.

Reihenfenster, 6-teilig mit aussen liegenden Sprossen und Schiebefenstern (oben)

Wenige unregelmässige Einzelfenster an Rückfassade mit grosser geschlossenerWandfläche (links)

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Reihenfenster an Neubau

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Türen und Tore

Türen und Tore sind dem Stil des Gebäu-des entsprechend zu gestalten. Schöne alte Türen sollen, wenn möglich, aufgefrischtund wieder verwendet werden.

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Balkone und Terrassen

An Appenzeller Bauernhäusern sind Balkoneund Terrassen fremd und werden nicht zuge-lassen. Bei anderen Bauten sind solche(z.B. im Sockelbereich oder als selbständige,dem Gebäude vorgelagerte Tragkonstruk-tionen) möglich, wenn der Charakter desGebäudes nicht nachteilig beeinflusst wird. Notwendige Geländer sind in leichter filigranerArt auszuführen.

Wintergärten

An den Hauptbauten von Appenzeller Bau-ernhäusern sind Wintergärten fremd undwerden nicht zugelassen. Sofern eine sorg-fältig angepasste, leichte und einfacheKonstruktion gewählt wird, kann an den üb-rigen Bauten ein Wintergarten zugelassenwerden.

Überdeckte Sitzplätze

An Ausserrhoder Bauernhäusern sind über-deckte Sitzplätze grundsätzlich fremd.Sofern sie in einem Anbau integriert, demHauptbau untergeordnet und 3-seitig ge-schlossen sind, können sie zugelassen wer-den.Freistehende überdeckte Sitzplätze sind bis 16 m2 Grundfläche möglich. (Form: traditio-nell mit Giebeldach, 3-seitig geschlossen.)

Unauffällig gestalteteTerrassenkonstruktion im Sockelbereich(oben)

Leichte Balkon-konstruktion, die nicht in die Gebäudesubstanzeingreift und sich in die Fassadensymmetrieeinordnet (links)

Anbau im Sockelbereich,Dach als Terrasse

mit leichtem, transparentem

Geländer (rechts)

Feine, unauffälligeWintergartenkonstruktion

Im Anbau integrierter Sitzplatz

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In Sandstein ausgeführtes Sockelgeschoss

Glatt verputztes Mauerwerk(mitte und unten)

Biberschwanzziegel

21Material und Farben

Grundsätzlich sollen regionaltypische her-kömmliche Materialien verwendet werden.Sie sollen zum Nutzungszweck des jewei-ligen Gebäudeteils passen. Die Gliederung in Hauptfassade, Wohn-haus, Ökonomieteil und Anbauten soll amMaterial ablesbar sein.

Sockelgeschoss

Sockelgeschosse sollten in Massivbauweiseaus Naturstein, Beton oder glatt verputztemMauerwerk erstellt werden. Untypisch istSichtmauerwerk (Backstein oder Zement-stein). Wo die Leibungen von Türen undFenstern nicht verputzt sind, werden sie mitHolz, Sandstein, Kunstsandstein oder Sicht-beton eingefasst. Die Farben sind weiss bisgrau.

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Sichtbarer Strick

Neubau mitTäferverkleidung

Neu gestalteteTäferverkleidung

Verkleidung mit Holztäfer

22 Obergeschosse

Die Blockbauten und die ältesten Strickbau-ten waren nicht verkleidet. Zum Schutz derZugläden, die unter den Fenstern vor derBrüstung angebracht waren, entstandenvermutlich die ersten Aussenverkleidungen.Ursprünglich nur im Bereich des beheiztenWohnraumes angebracht, wurden allmäh-lich auch die Obergeschosse, später dieBrüstung der Giebelkammer und die ganzeFassade verkleidet.

Die Aussenwände sind auf der Hauptfassademit gestemmtem Täfer, geraden oder rundenHolzschindeln und auf den übrigen Fassadenmit Holzschindeln, kleinformatigen Eternit-schindeln oder einem Holzleistenschirm ver-kleidet.

Unkorrekt sind Metallverkleidungen, künst-liche Putze auf Holzkonstruktion, Material-imitationen und Ähnliches.

Die Holzverkleidungen sind möglichst unbe-handelt zu belassen; dies hat den Vorteil,dass keine Nachbehandlungen notwendigsind. Sollen Farben eingesetzt werden, sindgrau, beige und braun vorzuziehen.

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Holzschindelschirm mitverzierten Seitenbretternund Abwurfdächli bei denFenstern

Holzschindeln: geschläufter

Schirm (rechts),Glattschirm (ganz rechts)

Eternitschindelschirm

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Anbauten mitHolzleistenschirm

HorizontaleBretterschalung

HorizontaleStülpschalung

Ausserrhodische Häuser sind traditio-nellerweise nicht bunt bemalt.

Farblich hervorgehoben sind einzig Lisenen, Pfetten, Fensterbänke und Läden.

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Einziger Farbpunktist die Eingangstüre.

Helle einfarbige Fassaden wirken stattlichund bringen die Plastizität zum Ausdruck.

25Farbgebung

Wo möglich, sollen die Materialien naturbe-lassen werden. Wo an den Fassaden Far-ben eingesetzt werden, soll die Gestaltungmit wenigen Farbtönen (maximal drei) erfol-gen. Bei der Farbwahl soll auf die Materia-lien und Funktionen der einzelnen Fassaden-teile geachtet werden. Allfällige Farbwechselsind beim Übergang von einem zum ande-ren Fassadenelement vorzunehmen.

Bei der Farbgestaltung sind keine auffälligen,grellen Farben zu verwenden. Eine harmoni-sche Einpassung in die Umgebung ist anzu-streben.

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Nebenbauten

Nebenbauten wie Garagen, Kleintierställe, Ge-rätehäuser usw. sind als einfache Baukörpermit einem mässig geneigten Dach (30 bis35 Grad) zu erstellen, dessen First in derFlucht zu den Längsseiten des Gebäudes ver-läuft. Satteldächer sind gleichschenklig aus-zubilden. Wo es die Verhältnisse zulassen,sollen Nebenbauten wie Ökonomiebautenquer zum Wohngebäude gestellt werden.

Tore sind (wie bei alten Scheunen) miteinem Holzleistenschirm zu verkleiden undfalls möglich, aussen bündig anzuschlagen.Unter Einhaltung dieser Regel sind auchKipptore denkbar.

Garagen sind nur dann mit einem Flachdachzu erstellen, wenn sie sich als Anbautendeutlich dem Hauptbau unterordnen oderwenn die Steilheit des Geländes kein Sattel-dach zulässt.

Autounterstand als Anbau ausgebildet

Das Garagentor ist mit einem Leistenschirm verkleidet.

Freistehende Garage mit gleichschenkligem Satteldachund Holzverkleidung

26 3.4 Umgebungsgestaltung

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Verkehrsflächen

Zufahrten, Wendeplätze und Autoabstell-plätze sind auf das notwendige Ausmass zubeschränken. Zufahrten zu einzelnen Häu-sern sind bis zu einer Steigung von 15 Pro-zent mit einem Kiesbelag oder mit zwei be-festigten Fahrspuren zu versehen. Wende-und Abstellplätze können mit Kiesbelag,Rasengittersteinen, Schotterrasen oder Pflä-sterungen versehen werden.

Sitzplätze

Sitzplätze können als kleinere befestigte Flä-chen bis 16 m2 gestaltet werden, wenn siedem Gebäude zugeordnet sind und sichunauffällig in das umliegende Gelände ein-fügen.

Bekieste Zufahrt mit Wendeplatz

Sitzplatz in der Wiese auf gewachsenem Terrain

Befestigter,schlichter Sitzplatz

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Unveränderte Umgebung

Bäume schützen Hausund Garten.

Bäume schaffen Geborgenheit und begrenzenden Aussenraum.

Bauerngarten

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Begrünte natürlicheBöschungsgestaltung

Gartengestaltung

Beim Appenzellerhaus reichen das gewach-sene Terrain und die Wiese bis an das Haus.Ein eingefasster Gemüsegarten kann vorge-lagert sein. Umzäunungen sind als unbe-handelter, hölzerner Weidezaun zu erstellen.

Bepflanzungen sind äusserst zurückhaltendund nur mit standortgerechten Laubhölzernvorzunehmen.

Terrainveränderungen,Stützkonstruktionen

Notwendige Eingriffe sind auf das Minimumzu beschränken. Es ist wünschenswert,natürliche Böschungen anzulegen, so dasssie als Wiesen begrünt werden können.Wenn in Ausnahmefällen Stützmauern not-wendig sind, sind sie als Naturstein-Mauernzu erstellen und möglichst zu begrünen.

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4. Anhang

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom28. April 1985 (EG zum RPG, bGS 721.1)

Art. 2 Grundsätze

1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden richten sich nach den Grundsätzendes Bundesgesetzes und sorgen insbesondere dafür, dass

a) der Landwirtschaft das gut geeignete Kulturland erhalten bleibt;

b) die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt werden, insbesondere durch Schutz vonLandschaften von besonderer Schönheit, Aussichtspunkten, Bachläufen, Grundwasserund Quellen, wertvollen Baumbeständen und Feldgehölzen sowie Lebensräumen schutz-würdiger Tiere und Pflanzen;

c) die traditionelle Streusiedlung, der appenzellische Haustyp sowie schützenswerteOrtsbilder und Kulturobjekte erhalten bleiben;

d) ein angemessenes Baulandangebot, insbesondere durch zeitgerechte Erschliessung,sichergestellt wird;

e) günstige Bedingungen für die Erhaltung und Schaffung von Wohn- und Arbeitsplät-zen geschaffen werden.

2 Im Weiteren schaffen insbesondere die Gemeinden durch öffentlich-rechtliche Bau-vorschriften die Voraussetzungen für:

a) die Sicherheit, Hygiene und ästhetisch befriedigende Gestaltung der Bauten undihrer Umgebung;

b) eine hinreichende Ver- und Entsorgung der Bauten;

c) die Feuersicherheit und den Schutz vor Elementarschäden;

d) den Unterhalt und die gehörige Instandstellung der Bauten;

e) die Sicherheit des Verkehrs.

Art. 13 Landschaftsschutzzonen

1 Landschaftsschutzzonen umfassen besonders schöne sowie naturkundlich oderkulturgeschichtlich wertvolle Landschaften.

2 Bauten, Anlagen und landschaftsverändernde Massnahmen haben erhöhten Anfor-derungen in Bezug auf die Gestaltung, Farbgebung und Einpassung ins Landschafts-bild zu genügen.

30 4.1 Rechtsgrundlagen

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3 Neubauten, Umbauten und Renovationen haben sich der herkömmlichen Bauartinsbesondere in Bezug auf die Gliederung und Verkleidung der Fassaden, dieFensterteilung und die Umgebungsgestaltung anzupassen.

Art. 77 Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

1 Bauten und Anlagen sind so in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzu-fügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Sie dürfen das Orts- und Landschafts-bild nicht wesentlich beeinträchtigen.

2 Ausserhalb der Bauzone haben sich Neubauten, Umbauten und Renovationen derherkömmlichen Bauart zumindest in Bezug auf Gebäude- und Dachform sowie Mate-rial- und Farbwahl anzupassen. Die Umgebung ist möglichst unverändert zu belassen.

3 Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone, die von ihrem Zweck her an bestimmteFormen, Materialien oder Abmessungen gebunden sind, haben sich möglichst gut insLandschaftsbild einzuordnen, insbesondere durch sorgfältige Standortwahl, Farbge-bung und Bepflanzung.

4 Natürliche Wasserläufe dürfen nur aus zwingenden Gründen geändert werden.

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32 Impressum

Herausgeber:Kanton Appenzell A.Rh.BaudirektionKasernenstrasse 17A9102 Herisau

Redaktion/Fotos:Planungsamt desKantons Appenzell A.Rh.

Gestaltung:Emanuel Sturzenegger, Bühler

Druck:Appenzeller Medienhaus, Herisau

Auflage:3000/Juni 2001

Bezugsquelle:Planungsamt desKantons Appenzell A.Rh.Vadianstrasse 379001 St.GallenTelefon: 071 222 42 42Telefax: 071 222 26 09