Baugesuch und Baubewilligung Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks Freiburger Gemeindeverband...

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Baugesuch Baugesuch und und Baubewilligung Baubewilligung Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks Freiburger Gemeindeverband Einführungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 14. September 2011

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BaugesuchBaugesuchundund

BaubewilligungBaubewilligungDaniel Lehmann

Oberamtmann des Seebezirks

Freiburger GemeindeverbandEinführungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

14. September 2011

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ÜbersichtÜbersicht

1. Begriff und Gegenstand2. Die Zuständigkeit zur Erteilung einer

Baubewilligung3. Das Baubewilligungsverfahren4. Abweichungen von Bauvorschriften5. Projektänderungen6. Die Rechtsmittel7. Die Gültigkeit der Baubewilligung

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Begriff und Rechtsnatur der Begriff und Rechtsnatur der BaubewilligungBaubewilligung

Verwaltungsakt, mit welchem eine Erlaubnis erteilt wird

Polizeibewilligung

Verfügung, auf die ein Rechtsanspruch besteht

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Gegenstand der BaubewilligungGegenstand der Baubewilligung

Nach Bundesrecht: Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen

Nach kantonalem Recht:ErweiterungsmöglichkeitTerminologie im kantonalen Recht

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

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Die Zuständigkeit zur Erteilung Die Zuständigkeit zur Erteilung der Baubewilligungder Baubewilligung

Ordentliches Verfahren:der Oberamtmann

Geringfügige Bauten:der Gemeinderat

Sonderbewilligung:die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion

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Das Baubewilligungsverfahren: Das Baubewilligungsverfahren: ÜbersichtÜbersicht

1. Die Vorprüfung und die Standortbewilligung

2. Das Baugesuch

3. Die Prüfung durch die Gemeinde

4. Die Publikation (Auflage) des Baugesuchs

5. Die Behandlung von Einsprachen

6. Die Gutachten

7. Der vorzeitige Baubeginn

8. Der Entscheid

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Die Vorprüfung und die Die Vorprüfung und die StandortbewilligungStandortbewilligung

Begriff Zweck Vorteile

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Das BaugesuchDas Baugesuch

Einreichung bei der Gemeinde Unterschriften Projektverfasser Inhalt

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Die Prüfung durch die Die Prüfung durch die GemeindeGemeinde

Aufgabe der Gemeinde bei allen Gesuchen Formelle Prüfung:

wenn nicht iO: Rücksendung/Nichteintreten Materielle Prüfung:

wenn nicht iO: Verbesserung oder Rückzug

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Publikation (Auflage) des Publikation (Auflage) des BaugesuchsBaugesuchs

Zweck und Rechtsanspruch öffentliche Auflage beschränkte Auflage

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Die Behandlung von Die Behandlung von EinsprachenEinsprachen

Information des Gesuchstellers Einspracheverhandlungen Zuständigkeit zum Entscheid über die

Einsprachen

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Die GutachtenDie Gutachten

Das Gemeindegutachten Die Gutachten der kantonalen

Dienststellen Inhalt der Gutachten

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Der EntscheidDer Entscheid

Schriftenwechsel Behandlungsfrist Bindung an das Recht Kein Eintreten auf zivilrechtliche Fragen Begründung des Entscheids Mitteilung (Eröffnung) des Entscheids

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Sonderfragen: Abweichung von Sonderfragen: Abweichung von BauvorschriftenBauvorschriften

Zuständigkeit zum Entscheid über Ausnahmegesuche

Voraussetzungen für Ausnahmen Information der Nachbarn durch die

Gemeinde ev. Entschädigungsansprüche

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Sonderfragen: Sonderfragen: ProjektänderungenProjektänderungen

Änderungen während des Verfahrens Änderungen nach Erteilung der

Baubewilligungbei Bewilligung im ordentlichen Verfahrenbei Bewilligung im vereinfachten Verfahren

Projektänderung oder neues Gesuch ?

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Die RechtsmittelDie Rechtsmittel

Ordentliches Verfahren:Beschwerde ans Kantonsgericht

Vereinfachtes Verfahren:Beschwerde an den Oberamtmann

Beschwerdeberechtigung (Legitimation) Beschwerdefrist Beschwerdewirkung (keine aufschiebende

Wirkung)

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Die Gültigkeit der Die Gültigkeit der BaubewilligungBaubewilligung

Grundsatz: sofortige Gültigkeit Ausnahme: Abbruchbewilligung Dauer der Gültigkeit und

Verlängerungsmöglichkeit Möglichkeit des Widerrufs der

Baubewilligung

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DankeDankefür Ihrefür Ihre

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