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Baustoffberatungszentrum - Rheinland - Chemische + physikalische Forschungs- und Prüflaboratorien für Bau- und Werkstoffkunde Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl. - Ing. Chem. Uwe Schubert Nach RAL anerkannt für die Planung der Instandhaltung Betonbauwerke GUEP e.V. Telefon: 0228 – 469589 Zentrale Telefax: 0228 – 471497 Internet: www.bzr-institut.de E-Mail: [email protected] Service: 01722688632 ( 24 Std. ) Baustoffuntersuchungen / Bauteilprüfungen / Schadensanalysen IR-Thermografie/ bauphysikalische Berechnungen- & Analysen Chemische Analytik : UV-Photometrie / FTIR-ATRSpektrometrie Gaschromatographie / Flammenfotometrie / Coulometrie Elektronenmikroskopie ( TEM / ASEM ) / Lichtmikroskopie Röntgenfluoreszenz / Erfassung und Bewertung von Schadstoffen und Gefahrstoffen in Gebäuden und baulichen Anlagen Baustoffberatungszentrum Rheinland, Siebenmorgenweg 2-4, 53229 Bonn F a c h b e r e i c h e Städtisches Gebäudemanagement Bonn SGB 85-32 Herr Helmut Tibi Berliner Platz 2 53111 Bonn Dipl.-Ing.Chem. Uwe Schubert Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauchemie, Untersuchung von Baustoffen – Estriche, Putze, Mörtel, deren Beschichtungen und Kunststoffe im Bauwesen Von der Freien und Hansestadt Hamburg amtlich akkreditiert für Asbestfasermessungen ; Asbestsachverständiger Prüf- und Überwachungsbeauftragter IB e.V. Dipl.-Ing. Andreas Olschewski - Prokurist Sachverständiger für Estrich, Beton und Betoninstandsetzung Dipl.-Chem. Sven Bünger Sachverständiger für Gefahrstoffe / Schadstoffe in Gebäuden Hygienekontrolle Kat. A B.Sc. Volker Schubert Chemie mit Materialwissenschaft Bauphysik, Sachverständiger für Bauthermografie Unser Zeichen : Bue-11074 Datum : 08.02.2010 Objekt KiTa Ellerstraße 107, 53119 Bonn Ortstermin am 26.01.2010 zur Raumluftuntersuchung auf VOC und Formaldehyd Sehr geehrter Herr Tibi, am 26.01.2010, 11.30 Uhr führten wir auftragsgemäß die vereinbarten Raumluftunter- suchungen auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und auf Formaldehyd (HCHO) im o.g. Objekt durch. Angabengemäß wurde ein Neubau an den Kindergarten angebaut, die Fertigstellung ist noch nicht komplett abgeschlossen. Die Bodenbeläge sind noch nicht verlegt. Zum Zeitpunkt der Messungen wurden Trocknungsmaßnahmen durchgeführt. Vor diesem Hintergrund sollten die Raumluftmessungen als Bestandsaufnahme zur Erfassung der raumlufthygienischen Situation herangezogen werden. Güteziele resp. Zielwerte zur Bewertung der raumlufthygienischen Situation waren nicht vereinbart, insofern beschränkt sich die Bewertung auf bestehende Richt- und Referenzwerte sowie auf zugängliche Literatur. Die Messtermine waren mit der Kindergartenleitung abgesprochen. Die Räume des Neubaus wurden am Abend vor den Messungen intensiv gelüftet und bis zur Messung verschlossen gehalten. Beim Betreten der Räumlichkeiten konnte ein charak- teristischer „Neugeruch“ festgestellt werden. Die Raumluftmessung auf VOC (flüchtige organische Komponenten) erfolgte der Deutschen Fassung EN ISO 16000-5:2007 „Probenahmestrategie für flüchtige organische Verbindungen (VOC)“ entsprechend als Kurzzeitmessung. Es wurde eine Doppelprobenahme auf TENAX durchgeführt.

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Baustoffuntersuchungen / Bauteilprüfungen / SchadensanalysenIR-Thermografie/ bauphysikalische Berechnungen- & AnalysenChemische Analytik : UV-Photometrie / FTIR-ATRSpektrometrieGaschromatographie / Flammenfotometrie / CoulometrieElektronenmikroskopie ( TEM / ASEM ) / LichtmikroskopieRöntgenfluoreszenz / Erfassung und Bewertung von Schadstoffen und Gefahrstoffen in Gebäuden und baulichen Anlagen

Baustoffberatungszentrum Rheinland, Siebenmorgenweg 2-4, 53229 Bonn F a c h b e r e i c h e

Städtisches Gebäudemanagement BonnSGB 85-32Herr Helmut TibiBerliner Platz 253111 Bonn

Dipl.-Ing.Chem. Uwe Schubert Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauchemie, Untersuchung von Baustoffen – Estriche, Putze, Mörtel, deren Beschichtungen und Kunststoffe im BauwesenVon der Freien und Hansestadt Hamburg amtlich akkreditiert für Asbestfasermessungen ; AsbestsachverständigerPrüf- und Überwachungsbeauftragter IB e.V.

Dipl.-Ing. Andreas Olschewski - ProkuristSachverständiger für Estrich, Beton und Betoninstandsetzung

Dipl.-Chem. Sven BüngerSachverständiger für Gefahrstoffe / Schadstoffe in GebäudenHygienekontrolle Kat. A

B.Sc. Volker Schubert Chemie mit Materialwissenschaft Bauphysik, Sachverständiger für Bauthermografie

Unser Zeichen : Bue-11074 Datum : 08.02.2010

Objekt KiTa Ellerstraße 107, 53119 BonnOrtstermin am 26.01.2010 zur Raumluftuntersuchung auf VOC und Formaldehyd

Sehr geehrter Herr Tibi,

am 26.01.2010, 11.30 Uhr führten wir auftragsgemäß die vereinbarten Raumluftunter-suchungen auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und auf Formaldehyd (HCHO) im o.g. Objekt durch.

Angabengemäß wurde ein Neubau an den Kindergarten angebaut, die Fertigstellung ist noch nicht komplett abgeschlossen. Die Bodenbeläge sind noch nicht verlegt. Zum Zeitpunkt der Messungen wurden Trocknungsmaßnahmen durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund sollten die Raumluftmessungen als Bestandsaufnahme zur Erfassung der raumlufthygienischen Situation herangezogen werden.

Güteziele resp. Zielwerte zur Bewertung der raumlufthygienischen Situation waren nicht vereinbart, insofern beschränkt sich die Bewertung auf bestehende Richt- und Referenzwerte sowie auf zugängliche Literatur.

Die Messtermine waren mit der Kindergartenleitung abgesprochen. Die Räume des Neubaus wurden am Abend vor den Messungen intensiv gelüftet und bis zur Messung verschlossen gehalten. Beim Betreten der Räumlichkeiten konnte ein charak-teristischer „Neugeruch“ festgestellt werden.

Die Raumluftmessung auf VOC (flüchtige organische Komponenten) erfolgte der Deutschen Fassung EN ISO 16000-5:2007 „Probenahmestrategie für flüchtige organische Verbindungen (VOC)“ entsprechend als Kurzzeitmessung. Es wurde eine Doppelprobenahme auf TENAX durchgeführt.

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Die Raumluftmessung auf Formaldehyd erfolgte entsprechend der DIN EN ISO 16000 -2 „Probenahmestrategie für Formaldehyd“ resp. DIN ISO 16000-3, „Messen von Formaldehyd und anderen Carbonylverbindungen - Probenahme mit einer Pumpe“. Als Probenahmemedium dienten DNPH-Kartuschen.

Die Einzelheiten der Probenahme können den folgenden Messprotokollen entnommen werden.

Messungen Neubau

Angaben zur Probe

Probenahmeort KiTa Ellerstraße 107, 53119 Bonn, Neubau, großer Raum

Probennummer 11074-1a/b (Doppelprobenahme)

Untersuchte(r) Schadstoff(e) Flüchtige organische Substanzen (VOC)

Probenahme/Messung

Art der Messung Aufklärung der Gründe für Beschwerden der Raumnutzer, evtl.

verbunden mit der Prüfung der Einhaltung von Richtwerten für die

Innenraumluft (DIN ISO 16000-5, Nr. 6.2.2)

Beginn Datum: 26.01.2010 Uhrzeit: 11.34 Uhr

Ende Datum: 26.01.2010 Uhrzeit: 11.49 Uhr

Dauer : jeweils 15 min

Probenahmegerät (Typ): SKC (Gerät 01 und 02)

Adsorptionsröhrchen (Typ): Tenax (Rohr 009980 und 81635)

Betriebsdaten (Stand Volumenzähler)

Volumendurchsatz (m³) 3,1 l (umgerechnet auf Normvolumen 20°C, 1013 mbar) pro

Röhrchen

Mittlerer Volumenstrom ca. 0,21 l/min

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Probennummer 11074-2

Untersuchte(r) Schadstoff(e) Formaldehyd (HCHO)

Probenahme/Messung

Art der Messung Überprüfung der Einhaltung des Richtwertes, DIN EN ISO 16000-2, 5.2.1 A

Beginn Datum: 26.01.2010 Uhrzeit: 11.33 Uhr

Ende Datum: 26.01.2010 Uhrzeit: 12.03 Uhr

Dauer : 30 min

Probenahmegerät (Typ): APC (Gerät 013)

Meßfilter (Typ): DNPH-Kartusche

Betriebsdaten

Volumendurchsatz (m³) 59,6 l (umgerechnet auf Normvolumen 20°C, 1013 mbar)

Mittlerer Volumenstrom ca. 2 l/min

Art der Probenahme/Messung

[ ] automatisch/kontinuierlich

[x] manuell, aktiv

[ ] manuell, passiv

Innenraumluftparameter

Mittlere Raumtemperatur: 26,1°C

Mittlere rel. Feuchte im Raum: 28 %

Mittlerer Luftdruck (absolut): 1028 mbar

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Bild 1/2: Übersichtsaufnahmen Neubau/großer Raum

Zum Ortstermin laufen Trocknungsgeräte, ferner sind die Bodenbeläge zwar angeliefert,

jedoch noch nicht verlegt worden.

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Lüftungsbedingungen vor der Probenahme/Messung

Der Raum wurde am Vorabend der Messung gelüftet und danach verschlossen gehalten.

Raumklima- und Lüftungsbedingungen während der Probenahme/Messung

Zur Zeit der Messung wurden die Räume nicht genutzt. Trocknungsgeräte liefen.

Außenluftparameter

Mittlere Temperatur: -2,2°C

Mittlere rel. Feuchte: 69 %

Mittlerer Luftdruck (absolut): 1027 mbar

Wettercharakteristik: Schnee, bedeckt

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Bild 3: Außenansicht des Objektes

Zum Ortstermin wurden insgesamt drei Luftproben entnommen.

Lfd.Nr. Labor-Nr. Probenart / Beschreibung

1 11074 - 1a/b Raumluftprobe (Tenax), Doppelprobenahme, Neubau, gr. Raum2 11074-2 Raumluftprobe (DNPH-Kartusche), Neubau, gr. Raum

Die Proben wurden ins Labor eingeliefert und dort wie folgt untersucht.

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LABORUNTERSUCHUNGEN

Raumluftproben - Bestimmung von VOC – flüchtige organische Verbind-ungen, Ermittlung des TVOC-Wertes:

Die Laboranalyse der auf Tenax entnommenen Raumluftproben erfolgte gemäß DIN EN ISO 16000-6 (2004)/DIN EN ISO 16017-1 (Oktober 2001) mittels Thermo-desorption mit anschließender GC-MS-Auswertung.

Von den Stoffen wurden Massenspektren der Fragmente im Bereich von m/e 36 bis m/e 335 aufgenommen und die Spektren mit selbsterstellten Messungen und den NIST-Bibliotheken verglichen. Die Quantifizierung der Komponenten der VOC-Liste wurde durch Kalibrierung mit externen Standards und d8-Toluol als internem Standard durchgeführt. Nicht-kalibrierte Substanzen, die außerhalb der Liste angegeben werden,wurden als Toluoläquivalente (Tol.-Equ.) quantifiziert. Die Quantifizierung des TVOC-Wertes erfolgte nach DIN ISO 16000-6 (2004).

Die Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Komponente Labor-Nr. 11074-1a

Aromatische Kohlenwasserstoffe(Summe) 337

Benzol 4Toluol 12Ethylbenzol 30m/p-Xylol, Summe 25o-Xylol 11Isopropylbenzol 5n-Propylbenzol 111.3.5-Trimethyl-benzol 201.2.4-Trimethyl-benzol 561.2.3-Trimethyl-benzol 152-Ethyl-toluol 161-Isopropyl-4-methylbenzol 11,2,4,5-Tetramethylbenzol n.n. *)

n-Butylbenzol n.n.

1,3-Diisopropylbenzol n.n.

1,4-Diisopropylbenzol n.n.

Phenyloctan n.n.

1-Phenyldecan n.n.

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1-Phenylundecan n.n.

4-Phenylcyclohexen n.n.

Styrol 130Phenylacetylen n.n.

2-Phenylpropen 1Vinyltoluol n.n.

Naphthalin n.n.

Inden n.n.Gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe (Summe) 393

2-Methylpentan n.n.

3-Methylpentan n.n.

n-Hexan n.n.

Methylcyclopentan n.n.

Cyclohexan n.n.

Methylcyclohexan n.n.

1,4-Dimethylcyclohexan n.n.

n-Heptan 5n-Octan 9n-Nonan 62n-Decan 170n-Undecan 100n-Dodecan 21n-Tridecan 11n-Tetradecan 8n-Pentadecan 3n-Hexadecan 4

Terpene (Summe) 78

-3-Caren 5

-Pinen 8

-Pinen 2Limonen 63Longifolen n.n.

-Phellandren n.n.

Mycren n.n.

Camphen n.n.

Aliphatische Alkohole und Ether (Summe)

104

1-Propanol (VVOC) 82-Propanol (VVOC) n.n.

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Ethanol n.n.

tert-Butanol n.n.

2-Methyl-1-propanol 441-Butanol 501-Pentanol 21-Hexanol n.n.

Cyclohexanol n.n.

2-Ethyl-1-hexanol n.n.

1-Octanol n.n.

4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on n.n.

1-Heptanol n.n.

1-Nonanol n.n.

1-Decanol n.n.

Aromatische Alkohole (Phenole) (Summe)

-

Phenol n.n.BHT (2,6-di-tert-butyl-4-methylphenol)

n.n.

Benzylalkohol n.n.

Glykole, Glykolether, Glykolester (Summe)

9

Propylenglykol (1,2-Dihydroxypropan)

n.n.

Ethylenglykol (Ethandiol) n.n.

Ethylenglykol-monobutylether n.n.

Diethylenglykol n.n.

Diethylenglykol- monobutylether n.n.

2-Phenoxyethanol n.n.

Ethylencarbonat n.n.

1-Methoxy-2-propanol 9Glykolsäurebutylester n.n.

Butyldiglykolacetat n.n.

Dipropylenglykolmono-methylether n.n.

2-Methoxyethanol n.n.

2-Ethoxyethanol n.n.

2-Propoxyethanol n.n.

2-Methylethoxyethanol n.n.

2-Hexoxyethanol n.n.

1,2-Dimethoxyethan n.n.

1,2-Diethoxyethan n.n.

2-Methoxyethylacetat n.n.

2-Ethoxyethylacetat n.n.

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-10-

2-Butoxyethylacetat n.n.

2-(2-Hexoxyethoxy)-ethanol n.n.1-Methoxy-2-(2-methoxy-ethoxy)-ethan

n.n.

Propylenglykol-di-acetat n.n.

Dipropylenglykol n.n.Dipropylenglykol-mono-methylether-acetat

n.n.

Dipropylenglykol-mono-n-propylether

n.n.

Dipropylenglykol-mono-n-butylether n.n.

Dipropylenglykol-mono-t-butylether n.n.

1,4-Butandiol n.n.

Tripropylenglykol-mono-methylether n.n.

Tripropylenglykol-dimethylether n.n.

1,2-Propylenglykol-dimethylether n.n.

Aldehyde (Summe) 20

Butanal n.n.

Pentanal 7Hexanal 13Heptanal n.n.

2-Ethyl-hexanal n.n.Octanal n.n.Nonanal n.n.

Decanal n.n.

2-Butenal n.n.

2-Pentenal n.n.

2-Hexenal n.n.

2-Heptenal n.n.

2-Octenal n.n.

2-Nonenal n.n.

2-Decenal n.n.

2-Undecenal n.n.

Furfural n.n.

Glutaraldehyd n.n.

Benzaldehyd n.n.

Ketone (Summe) 113

Ethylmethylketon 1103-Methyl-2-butanon n.n.

Methylisobutylketon 3

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-11-

Cyclopentanon n.n.

Cyclohexanon n.n.

2-Methylcyclopentanon n.n.

2-Methylcyclohexanon n.n.

Acetophenon n.n.

1-Hydroxyaceton n.n.

Säuren (Summe) 4

Essigsäure 3Propionsäure 1Isobuttersäure n.n.

Buttersäure n.n.

Pivalinsäure n.n.

n-Valeriansäure n.n.

n-Capronsäure n.n.

n-Heptansäure n.n.

n-Octansäure n.n.

2-Ethylhexansäure n.n.

Ester und Lactone (Summe) 132

Methylacetat (VVOC) n.n.

Ethylacetat (VVOC) 11Vinylacetat (VVOC) n.n.

Isopropylacetat n.n.

Propylacetat n.n.

2-Methoxy-1-methylethylacetat 10n-Butylformiat n.n.

Methylmethacrylat 6

Isobutylacetat 51-Butylacetat 1002-Ethylhexylacetat n.n.

Methylacrylat n.n.

Ethylacrylat n.n.

n-Butylacrylat n.n.

2-Ethylhexylacrylat n.n.

Adipinsäuredimethylester n.n.

Fumarsäuredibutylester n.n.

Bernsteinsäuredimethylester n.n.

Hexandioldiacrylat n.n.

Glutarsäuredimethylester n.n.

Maleinsäuredibutylester n.n.

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-12-

Butyrolacton n.n.

Chlorierte Kohlenwasserstoffe (Summe)

-

Trichlorethen n.n.

1,1,1-Trichlorethan n.n.

1,4-Dichlorbenzol n.n.

Tetrachlorethen n.n.

Andere kalibrierte VOC (Summe) 38

Octamethylcyclotetra-siloxan 192-Butanonoxim 19

Andere nicht kalibrierte VOC

Alkan, C < 6 (VVOC) 490Alkan, C < 6 (VVOC) 980Alkan, C < 6 (VVOC) 36nicht identifiziert 7Vinylcyclohexen 6div. Isoalkane (C9-C10), Summe 173div. Isoalkane (C10-C11), Summe 171Phthalat (SVOC) 4Cluster, div. Verbindungen (Alkene und/oder Alkohole)

850

Alle Angaben in µg/m³*) n.n. – nicht nachweisbar

Bestimmungsgrenze: 1 µg/m3 Toluoläquivalent

TVOC (C6-C16) tol 2,500 mg/m³

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-13-

Analyse der entnommenen Raumluftproben auf Formaldehyd:

Formaldehyd wird bei der Probenentnahme zu einem Hydrazon derivatisiert und im Labor mittels HPLC (DIN EN ISO 16000-3) analysiert.

Messwert in µg/m3

Parameter Labor.Nr. 11074-2

Formaldehyd 18,3

Bestimmungsgrenze: 1,7 µg/m3

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* Zusammenfassung :

Raumluftmessung Formaldehyd

Die durchgeführte Raumluftmessung ergab einen Messwert für Formaldehyd von 18,3 µg/m³.

Für eine Bewertung des erhaltenen Messergebnisses ist eine Heranziehung von sogenannten Hintergrundwerten erforderlich, welche die durchschnittliche Belastungs-situation in Innenräumen in der Bundesrepublik widerspiegeln. So wird z.B. in der DIN EN ISO 16000-21 ein Medianwert von 55 µg/m³ aus einer Studie aus dem Jahr 1985/86 angegeben. Aus einer anderen Studie wird ein Medianwert von 25 µg/m³ angegeben.

Auszug DIN EN ISO 16000-2:

In den AGÖF-Orientierungswerten für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft (Stand 2008)2 wird für Formaldehyd ein Normalwert von 32,5 µg/m³ und ein Auffälligkeitswert von 84,5 µg/m³ genannt. Der Normalwert stellt die „durchschnittliche“ Belastungssituation im betrachteten Kollektiv dar. Der Auffälligkeitswert entspricht dem 90 Perzentilwert. Er beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und deutet damit auf die Existenz einer entsprechenden Emissionsquelle hin.

Der Messwert liegt somit im Bereich üblicher erwartbarer Hintergrundkonzentrationen von Formaldehyd.

Der Richtwert des Bundesgesundheitsamtes (BGA) von 1977 für Formaldehyd von 0,1 ppm (0,12 mg/m3 = 120 µg/m3 ) wird deutlich unterschritten.

1 Innenraumluftverunreinigungen –: Probenahmestrategie für Formaldehyd (ISO 16000-2:2004); Deutsche Fassung EN ISO 16000-2:20062 AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008

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Raumluftmessung Flüchtige organische Verbindungen (VOC):

Die Qualität der Innenraumluft und deren Beurteilung ist zur Zeit gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für z.B. flüchtige organische Substanzen (VOC) gibt es für die Innenraumluft bisher nicht.

Prinzipiell können zur Bewertung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) zwei Arten von Bewertungen unterschieden werden:

die toxikologisch abgeleitete Bewertung und die statistisch abgeleitete Bewertung (nicht toxikologische Bewertung).

Die toxikologisch abgeleiteten Werte (Richtwerte) sollen gesundheitliche Frage-stellungen beantworten. Die statistisch abgeleiteten Werte (Referenzwerte) werden aus einer größeren Zahl von repräsentativen Untersuchungen als sogenannte „Normal-werte“ abgeleitet. Eine gesundheitliche Bewertung kann mit diesen Referenzwerten nicht durchgeführt werden.

Güteziele resp. Zielwerte zur Überprüfung der raumlufthygienischen Situation der Flüchtigen organischen Verbindungen waren nicht vereinbart, insofern beschränkt sich die Bewertung auf bestehende Regelwerke und zugängliche Literatur.

Nicht toxikologisch begründete Referenzwerte/Orientierungswerte:

An der entnommenen Raumluftprobe wurde folgender TVOC-Summenwert ermittelt:

2500 µg/m3 (2,500 mg/m³)

Für die Bewertung der TVOC-Konzentration kann eine Empfehlung der Innen-raumlufthygiene-Kommission herangezogen werden.3/4

Stufe 5: TVOC-Konzentrationen zwischen 10 und 25 mg/m³ werden als hygienisch inakzeptabel eingestuft. Die Raumnutzung ist in der Regel zu vermeiden, ein Aufenthalt ist allenfalls vorübergehend täglich (stundenweise) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen zumutbar.

Stufe 4: Räume mit TVOC-Werten zwischen > 3 und 10 mg/m³ sind als hygienisch bedenklich zu bezeichnen und nur befristet (maximal ein Monat) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen zu nutzen.

3 Seifert, Richtwerte für die Innenraumluft, Die Beurteilung der Innenraumluftqualität mit Hilfe der Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC-Wert), Bundesgesundheitsbl. 42, S. 270-278 (1999)4 Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten, Bundesgesund-heitsbl. 7 vom Juli 2007, Seite 990

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Stufe 3: TVOC-Werte von 1 bis 3 mg/m³ sind als hygienisch auffällig zu beurteilen und gelten befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind.

Stufe 2: TVOC-Werte zwischen > 0,3 und 1 mg/m³ können noch als unbedenklicheingestuft werden, sofern keine Richtwerte überschritten sind. Dieser Konzentrationsbereich weist z.B. auf noch nicht völlig ausgelüftete Lösemitteleinträge hin und indiziert die Notwendigkeit einer verstärkten Lüftung.

Stufe 1: TVOC-Werte unterhalb von 0,3 mg/m³ sind hygienisch unbedenklich, sofern keine Richtwerte überschritten werden. Sie werden als Zielwert (hygienischer Vorsorgebereich) bezeichnet und sind mit ausreichendem zeitlichen Abstand nach Neubau oder Renovierungsmaßnahmen in Räumen erreichbar bzw. nach Möglichkeit zu unterschreiten.

Der festgestellte TVOC-Gehalt von 2500 µg/m³ liegt im Bereich von 1 - 3 mg/m³ (Stufe 3) und ist als hygienisch auffällig zu beurteilen und gilt befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind.

Da die Bauarbeiten nicht abgeschlossen und noch nicht alle Produkte verbaut sind, insbesondere die Bodenbeläge, ist eine Prognose nur eingeschränkt möglich. Der festgestellte TVOC-Gehalt liegt in einem erwartbaren Bereich. Literaturbeschrieben sind TVOC-Konzentrationen direkt nach der Baufertigstellung im Mittel von 2000 –3000 µg/m³ und nach etwa 4 bis 6 Wochen Wartezeit sanken die Summenkonzentrationen auf ca. 1000 – 2000 µg/m³ ab. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine kontinuierliche Raumlüftung.5

In Neubauten sind für eine begrenzte Zeit (maximal 12 Monate) also höhere VOC-Konzentrationen tolerabel. Allerdings sollten 3 mg/m³ nicht überschritten werden6, diese Bedingung wird zum Zeitpunkt der Messung erfüllt.

Inwiefern die VOC-Konzentration, sowohl in der Qualität wie in der Quantität, durch die noch durchzuführenden Maßnahmen beeinflusst wird, entzieht sich unserer Kenntnis.Daher ist ein Messung nach Baufertigstellung in einem Abstand von 3-4 Wochen zu empfehlen.

Ferner sind nach Abschluss der Arbeiten gesonderte Lüftungsempfehlungen für die erste Zeit auszusprechen. In einem Zeitraum von 6 Monaten nach Neubau sollten die erhöhten TVOC-Werte deutlich abgefallen sein. Dieses sollte durch Kontrollmessungen in einem gewissen Abstand dokumentiert werden.

5 Handbuch für Bioklima und Lufthygiene- 6.Erg. Lfg. 10/2001, Rudolphi, IV-7.2 Hinweise zur Praxis6 Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten, BgesundhBl. Nr. 7 vom Juli 2007, Seite 990

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Im Vergleich mit Referenzwerten2 fallen in der Einzelbetrachtung folgende Substanzen/Substanzgruppen auf.

Bei den aromatischen Kohlenwasserstoffen ist das Auftreten von Benzol (4 µg/m³) in der Innenraumluft untypisch. Hierbei handelt es sich um einen als K 1 (krebserzeugend) eingestuften Stoff, der im Regelfalle nicht mehr in der Innenraumluft nachgewiesen wird. Der Auffälligkeitswert für Benzol von 4 µg/m³ der AGÖF-Referenzstudie wird jedoch nicht überschritten.

Die Konzentrationen der aromatischen/aliphatischen Kohlenwasserstoffe sind deutlich erhöht. Die Summe der identifizierten aromatischen Kohlenwasserstoffe liegt bei 337 µg/m³ und die der aliphatischen bei 393 µg/m³. Ferner wurden sehr flüchtige organische Verbindungen (C < 6) Summe 1506 µg/m³ und diverse Isoalkane (verzweigte Alkane) mit einem Summenwert von 344 µg/m³ festgestellt. In der Summe ergibt sich ein Wert für die klassischen Lösungsmittel von 2580 µg/m³ (ohne VVOC 1074 µg/m³, ca. 45 % des TVOC-Gehaltes). Die hohen Gehalte weisen auf noch nichtlange zurückliegende und noch nicht abgeschlossene Bauarbeiten hin. Da es sich um leichtflüchtige Substanzen handelt, ist eine schnelle Konzentrationsabnahme anzunehmen.

Wie weiter unten aufgeführt, wird der Richtwert I der Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene – Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) für die aromatenarmen Kohlenwasserstoffe von 200 µg/m³ deutlich überschritten. Der Richtwert II (2000 µg/m³) wird jedoch unterschritten.

Auffällig ist die Konzentration des Aromaten Styrol mit 130 µg/m³. Der Auffälligkeitswert resp. Orientierungswert (12,1 und 12 µg/m³) der AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008 ist deutlich überschritten.

Der Normalwert stellt die „durchschnittliche“ Belastungssituation im betrachteten Kollektiv dar. Er entspricht dem 50 Perzentilwert. Auch eine Luftkonzentration im Bereich des Normalwerts geht in der Regel auf eine oder mehrere Quellen zurück, jedoch wird im Allgemeinen kein ausreichendes Indiz für einen zwingenden Handlungsbedarf im Sinne einer Minimierung gesehen.

Der Auffälligkeitswert entspricht dem 90 Perzentilwert. Er beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und deutet damit auf die Existenz einer entsprechenden Emissionsquelle hin.

Beim Orientierungswert werden neben dem Auffälligkeitswert auch toxikologisch abgeleitete Werte oder Geruchsschwellenwerte angegeben, wenn diese unter dem 90 Perzentilwert liegen.

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Für Styrol gibt es "Hinweise auf eine tumorauslösende Wirkung beim Menschen" (Bundesinstitut für Risikobewertung BfR, 2006). Die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt Styrol in Kategorie 5 der MAK-Liste: "Stoffe mit krebserzeugender und genotoxischer Wirkung, deren Wirkungsstärke jedoch als ... gering erachtet wird ..." (DFG, MAK-Liste 2008).

Wie weiter unten aufgeführt, wird der Richtwert I der ad – hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene – Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) für Styrol (RW I 30 µg/m³) überschritten.

Die Konzentration an Limonen (Terpen) ist geringfügig erhöht (63 µg/m³). Der Auffälligkeitswert resp. Orientierungswert für Limonen (33,3 und 35 µg/m³) der AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008 ist überschritten.

In der Gruppe der aliphatischen Alkohole sind die Komponenten Methyl-1-propanol und 1-Butanol leicht erhöht.

Die Konzentration an Ketonen ist deutlich erhöht (Summenwert 113 µg/m³). Hauptverantwortlich hierfür ist eine Konzentration von Ethylmethylketon von 110 µg/m³. Die Auffälligkeitswerte resp. Orientierungswerte (42,2 und 40 µg/m³) der AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008 sind deutlich überschritten.

Die Konzentration an 1-Butylacetat ist deutlich erhöht (100 µg/m³). Der Auffälligkeitswert resp. Orientierungswert (49,8 und 10 µg/m³) der AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008 ist überschritten.

Bei 2-Butanonoxim (Messwert 19 µg/m³) handelt es sich um eine leichtflüchtige organische Verbindung, die in Lacken die Hautbildung verhindert. Butanonoxim steht unter dem Verdacht krebserregend zu sein. In der EG-Stoffrichtlinie 67/548 EWG wird Butanonoxim in Kategorie 3 eingestuft, das heißt, dieser Stoff steht unter Verdacht, Krebs auslösen zu können. Die Einsatzkonzentration liegt zwischen 0,1 % und 1 %. Für 2-Butanonoxim existieren keine Richt- resp. Referenzwerte in der Raumluft. Abgeleitete und literaturerwähnte Orientierungswerte liegen im Bereich von 0,15 mg/m³ (150 µg/m³) resp. 0,02 mg/m³ (20 µg/m³)7. Aufgrund der guten Flüchtigkeit dieser Substanz ist von einer zeitnahen Konzentrationsabnahme auszugehen.

7 Jaroni, Toxikologische Bewertung von 2-Butanonoxim, Umed Info 15, Seite 53

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Die Konzentration an 4-Vinylcyclohexen, einem sehr geruchsintensiven Stoff, ist erhöht (6 µg/m³). Der Auffälligkeitswert resp. Orientierungswert (0,5 und 1 µg/m³) der AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft, Stand 14.05.2008 ist überschritten.

Weiter auffällig ist eine Vielzahl Alkenen/Alkoholen (Cluster), die nicht näher identifiziert werden konnten.

Bei der Mehrzahl der Verbindungen handelt es sich um gut flüchtige organische Verbindungen, deren Konzentration durch regelmäßiges Lüften deutlich gesenkt werden kann.

Toxikologisch begründete Referenzwerte:

Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen VOC ist es besonders schwierig eine umfassende gesundheitliche Bewertung vorzunehmen.

Für einzelne, mit diesem Verfahren quantifizierbare VOC wurden Innenraumrichtwerte von der ad – hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene –Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) abgeleitet (Toluol, Styrol, Bicyclische Terpene, Naphthalin, aromatenarme Kohlenwasserstoffgemische und gesättigte azyklische aliphatische C4 – bis C11-Aldehyde).

Der Richtwert I der Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene –Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) für Styrol (30 µg/m³) und für aromatenarme Kohlenwasserstoffen (200 µg/m³) wird überschritten.

Der Richtwert I ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Eine Überschreitung des RW I ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden hygienisch unerwünschten Belastung verbunden.

Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch Einführen eines zusätzlichen Faktors ( in der Regel 10 ) abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention. Der Richtwert I ( RW I ) kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht „ausgeschöpft“ sondern nach Möglichkeit unterschritten werden.

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Aufgrund einer Überschreitung des Richtwertes I ist eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit nicht zu erwarten. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind bei einer Überschreitung des RW I zunächst keine baulichen oder sonstigen quellenbezogenen Veränderungen vorzunehmen, sondern es ist vor allem verstärkt zu lüften und einzelfallbezogen verstärkt zu reinigen. Die Überschreitung des Richtwertes I sollte in einem Abstand von ca. 2-3 Monaten messtechnisch überprüft werden. Wenn dann keine Verbesserung der Luftqualität zu erkennen ist, und der Richtwert I nach wie vor überschritten ist, sind in einem zweiten Schritt weitere Maßnahmen erforderlich.

Der Richtwert II ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt.

Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da diese Konzentrationen geeignet sind, insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen.

Richtwerttabelle

Die nach dem Richtwertkonzept festgelegten Werte sind im Sinne einer Einzelstoffbetrachtung zu sehen und geben keinen Hinweis auf mögliche synergistische Effekte beim Zusammenwirken verschiedener Komponenten.

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Im Regelfalle sind bei Überschreitung des Richtwertes II zur Abwendung möglicher Gesundheitsgefahren für empfindliche Personen Nutzungsempfehlungen auszusprechen und unverzüglich expositionsmindernde Maßnahmen einzuleiten. Richtwert II-Überschreitungen sind nicht festgestellt worden. Bei Überschreitung des Richtwertes I ist eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit nicht zu erwarten. Insbesondere bei der Wahrnehmung von Gerüchen kann es jedoch zu Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.

In der Zusammenfassung der durchgeführten Raumluftuntersuchung kann ein erhöhter, aber erwartbarer TVOC-Summenwert festgestellt werden. Der TVOC-Gehalt von 2500 µg/m³ liegt im Bereich von 1 - 3 mg/m³ (Stufe 3) und ist als hygienisch auffällig zu beurteilen und gilt befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind. Die erhöhten Konzentrationswerte sind auf die durchgeführten Bautätigkeiten zurückzuführen.

Zum Messzeitpunkt sind teilweise Richtwerte (Richtwert I) der IRK/AOLG-Kommissionüberschritten. Da die Bauarbeiten offensichtlich noch nicht abgeschlossen waren, ist eine Verlaufsprognose unsererseits nicht möglich.

Die ermittelte Formaldehydkonzentration bewegt sich im Hintergrundbereich und somit deutlich unterhalb des bestehendes Richtwertes für Formaldehyd.

Wir empfehlen, nach Abschluss aller Arbeiten, eine konsequente Lüftung der Räume und in einem gewissen zeitlichen Abstand eine Kontrollmessung durchzuführen.

Sollten Sie zu diesen Ausführungen noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

als Leiter als Sachbearbeiter

Uwe Schubert Sven Bünger Dipl.- Ing. Chem. Dipl.- Chem.

Die Analysenergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Proben.Rückstellproben und Restmaterial von Prüfgegenständen werden 1 Monat aufbewahrt.