BayerEf' 1.45.~ - Durchschaubare Betriebsräte · digt.-,gslrisl. de n der Regel eine Woche belr~...

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BayerEf' ~ ~ Ge 5a mt bel rl e bsve rein baru"g Zur ".1I8neren ~ altrak~ Gestaltung der voIkontnJierichen Arbeitsweise verein- bar., Unternet1 tungundGesamlbet...!.eblral der Bay.- AGdie Rahmenbedngoo- genefles neuen 5-Schchtsysl~ Deses d den gesk:h8ften ar~,.adizinisd8en ~ -wis&enscham-K:t1en Erk.n1i1Ba sowie denErbd6. T ~ der Betliebe ~ den~~- Ichen Belangen de.' M_be-. ~~... ~q Irag«a. Dabei \\Wden die i1den vorangeg.-.yen81 Probetlufen 11"08""""" ScI'Ik:h~. mod~ft ~Iot.". Da EnfO~g bzw. die UmsIe~ der VoIkooli-Bebiebe der Bayer AG auf dieses naJe 5.SdEhlsyslem .ragl schrittweise. Für die In diemm ~ s.~system be~1ichen Be~ Im lAtigen Valicontj. Wechselschk:hmlar bei'- gehen IoIgef'tde Reg"-.gen: 1. BuIs-Arbellszetl 5-Sc~SY'~ basiet'en a~ dw~iUi:hen Basis-Arbeitszeii YOO 33,6 Wo- chens8~ (Belriebszel - 168 Std./'No. V6t...&taiC auf 5 Sdichtgruppen) in reg~ gen BasisaclJölplan. 2. BetrIeblich ~lnb8rt. durchschnittliche Wochenarbeltlult und Obergabezelt Zum~~.., des Ir*rafttret-. d"- V.e~q wird. eined..chsctv8i;tkhe Wo- chenarbeilszel voo 36,5 SUIden zuzOgkh 0,5 S~ 6bergabezel vereinbart. Je nach belriebsindividue" Ndwer'KtigJcel kann belriebkh eine 1Ing8f8 Obergabe- zeit fr. ale <der Ir.' ~." Uilalbeier ~ Belriebes leslgelegl w.-d-.. ~ An- hang, Pookt 1). ~ \J Bezaglk:h der Reailien.1gd.- 2 Ma"""""ag 121 zm. 3. Ausgl.k:hszeiten .. Die V6w-.-~rte ci6c.""~"".,ahe WOc~beilszeii wi'd 00rch die ~.Arbeilsze. und ~ AusgI*l.Z8I81 -.K:ht, letztere ~eIn sk:h aus der Differenz zwisct18n Basis.Arb881szel und _reirOIrt. ~.C~~ WOcI"8n8f'belszel (vgI. Anhang, P\.-8kt 2). Ausg8ek:hszeilen sind NormalatbeMszeilen w1d'10m Mitarbeiter grundsllzkh in laufe e8ne8 KaIerM18fjahres zu ..bri'tgen. e.. Tei-Zeitrlumen iII Ir.. jedenvoI-.. ~.afli- gW1g811On8l In V~Ii.WectlSlllschicht 1/12 des jltvtk:hen Ausgleichszei~tft. geqs ~ Arhng, Punkt 2) zu ...~. Werden wer;g. Au~"Q8I;en oe"'" ... .forderlch, 80erfolgt eine Aufstockl68g des Ausg~\SzeII8"'~ts d8 FoIgef8lv.. DäJ" Ik:h Mtafbefl« uOOBetrieb glek:hU8ten 8i1d b8 Mn 31.03. d8I ~.twa zu ~,. . . . (==~~~::3 ~ t~~ 1.45.~ 5-Schichtsystem " Neues " Wochenarbeilszel gjlt a., ~"' lIIchen Ch8nie (M1V)ar'aalog. Erg. 19.Vl/92

Transcript of BayerEf' 1.45.~ - Durchschaubare Betriebsräte · digt.-,gslrisl. de n der Regel eine Woche belr~...

BayerEf'~~

Ge 5a mt bel rl e bsve rein baru"g

Zur ".1I8neren ~ altrak~ Gestaltung der voIkontnJierichen Arbeitsweise verein-bar., Unternet1 tung und Gesamlbet...!.eblral der Bay.- AG die Rahmenbedngoo-gen efles neuen 5-Schchtsysl~ Deses d den gesk:h8ften ar~,.adizinisd8en ~-wis&enscham-K:t1en Erk.n1i1Ba sowie den Erbd6. T ~ der Betliebe ~ den ~~-Ichen Belangen de.' M_be-. ~~... ~q Irag«a. Dabei \\Wden die i1 denvorangeg.-.yen81 Probetlufen 11"08""""" ScI'Ik:h~. mod~ft ~Iot.".Da EnfO~g bzw. die UmsIe~ der VoIkooli-Bebiebe der Bayer AG auf dieses naJe5.SdEhlsyslem .ragl schrittweise.

Für die In diemm ~ s.~system be~1ichen Be~ Im lAtigen Valicontj.Wechselschk:hmlar bei'- gehen IoIgef'tde Reg"-.gen:1. BuIs-Arbellszetl

5-Sc~SY'~ basiet'en a~ dw~iUi:hen Basis-Arbeitszeii YOO 33,6 Wo-chens8~ (Belriebszel - 168 Std./'No. V6t...&taiC auf 5 Sdichtgruppen) in reg~gen BasisaclJölplan.

2. BetrIeblich ~lnb8rt. durchschnittliche Wochenarbeltlult und Obergabezelt

Zum ~~.., des Ir*rafttret-. d"- V.e~q wird. eine d..chsctv8i;tkhe Wo-chenarbeilszel voo 36,5 SUIden zuzOgkh 0,5 S~ 6bergabezel vereinbart.Je nach belriebsindividue" Ndwer'KtigJcel kann belriebkh eine 1Ing8f8 Obergabe-zeit fr. ale <der Ir.' ~." .Ä Uilalbeier ~ Belriebes leslgelegl w.-d-.. ~ An-hang, Pookt 1).

~\J

Bezaglk:hder Reailien.1gd.-2 Ma"""""ag121 zm.

3. Ausgl.k:hszeiten

.. Die V6w-.-~rte ci6c.""~"".,ahe WOc~beilszeii wi'd 00rch die ~.Arbeilsze.und ~ AusgI*l.Z8I81 -.K:ht, letztere ~eIn sk:h aus der Differenz zwisct18nBasis.Arb881szel und _reirOIrt. ~.C~~ WOcI"8n8f'belszel (vgI. Anhang,P\.-8kt 2).Ausg8ek:hszeilen sind NormalatbeMszeilen w1d '10m Mitarbeiter grundsllzkh in laufee8ne8 KaIerM18fjahres zu ..bri'tgen. e.. Tei-Zeitrlumen iII Ir.. jeden voI-.. ~.afli-gW1g811On8l In V~Ii.WectlSlllschicht 1/12 des jltvtk:hen Ausgleichszei~tft.geqs ~ Arhng, Punkt 2) zu ...~.Werden wer;g. Au~"Q8I;en oe"'" ... .forderlch, 80 erfolgt eine Aufstockl68gdes Ausg~\SzeII8"'~ts d8 FoIgef8lv.. DäJ" Ik:h Mtafbefl« uOO Betriebnicht auf die VerredVU'8g mt UriaubsansprOdW1 ei9n. Die zu üb8tage'" A glek:hU8ten 8i1d b8 Mn 31.03. d8I ~.twa zu ~,. . . .

(==~~~::3 ~t~~ 1.45.~

5-Schichtsystem "Neues"

Wochenarbeilszel gjlta., ~"' lIIchen

Ch8nie (M1V) ar'aalog.

Erg. 19.Vl/92

AnderungBei K,..hei'Kur wi'd unterstell. daS die ---te durd..ctrilkhe Wochenar.beiIsze~ anteii'lg geleis181 würde. Daher ri*lent~edBd. ~ de v.-einbarte durct\lChIit8ct...lierte Jah'eatatlel im AN'8ng.

PlanmaBigabgeleisle!.d8' " ... -

g."""

4. des AusglelchszeJlenkontingenta bei Krankheit/Kur

~3.Aa_~_J!-m",- u die r - - - -~-

.kIigI ... bei~-IIgJeict~- g~---"-

~ metY ~~_*,.z818' geleillll' .heM I Kw .~.a-d&tti gv ;'";-.i wir_, mgleichszelen konti'agents des F~ejaIv..vereinbaren, daß de zINi8I geleislet81zahl w.-den.ArKJere Fetüel81 als

Efnlelung der' --- -,-

ALISg'*l:t1SZ8'"~Iang~-g.,. ~d-. Bei~nichen 88111"08UnI. - -- - -

glelct liielen aufsctichIwrIeiI

fe&lgetegleSie..-den

---"5.

~ ~ Uärbe- zu .ui~. ArbeIIZei. Sie solen vom Be-n d.- Regel wahrend d« e""'6tg von Urlaubsp""" 0. I-

der PlafU'D ~ de belrieblchen Notw.1cIgkeilen undder Mürbeiler zu berC.:ksichtigen.

d« g88tzid81 Arbelaze-.ainmungen kOnnen cie A4.-- arbelslr*, Tage auf fnjh-. SplI-. Namt- urKj Tag-

werden (vgI. A""ng. Punk! 4~D'i1g8r1de belrie~ CKJ« pelD~ GrOrd ~nen ZI6 Ar')d8~ b8'8iII einge-

AuIg~'aSZ8i8\ k1Iven. Hierbei ist VOO t4::,~. Seilen ... ang6IT~ Ankün-digt.-,gslrisl. de n der Regel eine Woche belr~ sol. einzuhallen.

KonvnI es zu Mei'tq8V8fachi.t8N18i8., bei der Fea- ~ der AUlgIek:hez8ia.1,werden Personalabteilq und Belriebsral vermiltek'd e~n.

6. UrlaublberechnungZw SCherateiung eJnes glea~igen tarillchen Urlaubsanspuct. (I 12 Ab$. 11 ZJfer5 M1V) erhAli jeder Mitarbeiler 28 Sc~8\ Urlaub fUr - Urlaubsjahr (\IgI. Anhang,PUf1kt 5).Das zusAlzkhe larillk:he UrlaubsgeJd wird gemIB der larilchen Rege~ bezahlt (§12 VI MTV).

7. MltvalbettEs giI § 3 I ... Ver~ung n I 2 I ZI'. 2 MTV anq. At_lSgleichszeiten beglc.'Ktenketnen Anspruch auf Mehrarbe~_JSC~" ZiJSd-.agspl~ige Mehrarbeit ~I va.wem die laglche b81r~~ regek1\18ige Arbe81szei1 überschriUen wird.

Wi'd d8' Marbeil« an Ifbeilsl!'81 T 808" zur Arbei8Sleisl~ herangezoo-. werden(je getejslelen Arbeilssluooen ~&t mi ggf. vocharxtenen OOV8rplanlen Aus.gleidmeilen Y8ß8ctf'eL Darüber ~ geleistele Slund8'a w.-den als zuschlags-pi'd18ige Mehrarbeit -Ot8t. lOf8m in Dwchsclrit .,. Ouar1als öe larillk:heWbd18n8rbei8.. überschritten wi'd. Die Dißerenz zwischen ~e-.'baIl. beIr~icherund Iar~. Woohenarbeilszel wird auf Basis ~ Grundverg~ung abgegoaen.

sk:hdas()g.de kunJ-

die ~ Klrihel/K.. ~-~~. geI~ alsJahr "" q.-='M. EN V.ringer\r'lg

U~schr"~ der ~-~~:h~. die den aus-JatI'..,.,,~ ..Kh81.

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~ -e:.Krankheit unberf-=k8~igl.,~

Bayer EI-'.. ':.!,,~,,'--'. ~~~..

@DErgänzung GBV

Nachtarbeit8Zuschlag8.Der Zuschlag für regefmlBige Nachtarbeit (§§ 311,411 Nr. 2 MTV) betrAgt, abwei-chend von § 41 Nr. 2 MTV, 20 % (vgl. Anhang, Punkt 8).

S chi chtplMg88ta tbIng

5-Schichtsysteme im Sinne dieser Vereinbarung mÜ888n - ohne Berücksichti-gung der Ausgleichszeiten - folgenden arbeitsmedizinilchen und -wissenschaft-lichen Grundsatzen entsprechen:

1. maximal 4 Nachtschichten in Fotge2. mindesten. 2 freie Tage nach jedem Nachtschlchtblock3. maximal 7 Schichten in Folge in 5 Wochen

Modelle, die diesem vorgenannten Standard nicht entsprechen, fallen nicht unterdi ese Vereinbarung.Beispielhafte und geeignete Modelle im Sinne die.er Vereinbarung sind alsAnlage 1-8 betgefOgt.

9.

~

98). GemIß GBV .StandortsiCherung. vom 20.06.97 gilt abweichend von den in derGBV .Neun 5-Schtchtaystem8 getroffenen Regetungen für übernommeneAusgebildete der Sommerprüfung 1997 sowie fOr alfe Obrigen Arbeitnehmer, dienach dem 01.07.97 in das neue 5-Schichtsystem eintreten:

. Diese Arbettnehmer s1nd T etlzeitbeschlftigte im Sinne der tariflichen Bestim-mungen und erhalten ein der vereinbarten durchschnittlichen betrieblichenWochenarbeitszeit entsprechendes Entgelt; bezOgt Ich Mehrarbeit geften die ta-riflichen Bestimmungen.

. Es gilt fix diese Arbeitnehmer der tarifvertragllche Zuschlag für regelmAßigeNachtarbeit.

. Eine Übergabezeit wird bei betrieblicher ~twendigkeit für alle oder für be-stimmte Mitarbeiter festgelegt und entsprechend vergOtet.

Die obigen Regelungen geiten nicht fOr nach dem 01.07.97 in das neue 5-Schicht-System eintretende Mitarbeiter der Bayer AG. dte beretts vor diesem Stichtag ein-mal oder mehrfach nicht nur kurzzeitig in etn.-n '.IOlIkontinuterlichenSchichtsystem in der Bayer AG belChAftigt W8'8n (Beispiele: nach ruhendemArbeitlVerhlttnis wegen Wehrdienst; befristeter Tagschichteinsatz aufgrund einerFortbildung).

~

t~~~~~jNeues 5-Schichtsystem" vom 09. 12.91

Erg. 38-111/00

10. SchIu8b88tlmmungen

Diese Gesamtbetriebsvereinbarung (GBY) tritt Im 01.01.92 in Kraft und lOst inso-weit die bisherige GBV 8Neues Voilkonti-Arbeitszeitsytem8 vom 21.08.89 ab.

Die Regelungen dieser GBV finden nur Anwendung für Betriebe und Mitarbeiter,die ein 5-Schtchtlystem anwenden, das den Anforderungen dieser GBV, insbe-eondere nach Ziffer 9, entspricht.

Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich dieser GBV fallen und derenArbeitszeit der jeweils gettenden durchschnittlichen betrieb'ichen Wochenar-beitszeit entspricht. sind ~lzeitbe8Chlftigte Arbeitnehmer im Sinne der tariflichenBestimmungen. Mitarbeiter. deren Arbeitszeit aufgrund ei nzelvertragl icherVereinbarungen die jeweils geltende durchschnittliche betriebliche Wochenar-beitszeit unterschreitet, sind teilzeitbeschlftigte Mitarbeiter im Sinne der tarifli-chen Bestimmungen.

Aus der schrittweisen Anwendung die..r GBV können fOr die Mitarbeiter in ande-ren Arbeitszeitsystemen keine Forderungen abgel.tet werden.Im Falle tariflicher Änderungen, die sich auf die Regelungen dieser GaV auswir-ken, ist dtese GBV intereaaengerecht im Sinne der Tarifbestimmungen anzupas-sen. Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat werden unverzOglich hierzu

~esprlche aufnehmen.

{;7cl~

Ei'Bayer

Anhang zur Gesamtbetriebsvereinbarung Neues 5-Schlcht-system vom 09.12.91 in der ab 01.04.93 gültigen Fassung

Zu Ziffer 2 GBV:Berechnung des Stundenentgeltes: Basis für Zulagen und Zuschläge

Die Betriebsparteien vereinbaren eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von35.90 Std. Diese Wochenarbeitszeit ergibt sich wie folgt:wöchentliche Arbeitszeit It. GBV v. 0912.91 36.50 Std.abzugl. der HIlfte der tarifI. AZV v. 01.04.93 0.75 Std.

35.75 Std.zuzügl. durchschnittl. SchulungszeitN/oche8) 0.15 Std.vereinbarte wOChentliche Arbeitszeit ab 01.04.93 35.90 Std.,8) 8 Std. Schulungszeit p. 8.: 45.58 Wo./p. 8. = gerundet 0,15 Std.,wo.

Die Ermittlung des jeweiligen Stundenentgeltes. basierend auf der betrieblichvereinbarten Wochenarbeitszeit von z. Z. 35.90 Stunden. erf~gt, indem das je-weilige Monatsentgelt durch einen Faktor geteilt wird. Für die 35.90 Std"wo. giltder Faktor 156.11.Berechnungsweg:35.90 Std.JWo. x 4.35 WOChen/Mon. (vgl, § 411, 1 MTV) . 156.11

ÜbergabezeitDie Übergabezeit von 0.5 Std.M'o. entspricht gerundet 1 Minuten pro Schicht.Sie gilt für alle Voflkonti.Mitarbeiter. auf die diese GBV Anwendung findet,Berechnungsweg:

10.44 Schicht-Zyklen x 20 Schichten + 12 Ausgleichszeiten= 220,8 Schichten/Jahr: 52.18. 4.23 Schichten/Woche

30 Minuten!'Noche Übergabezeit: 4,23= 7,09 gerundet 7 Mtnuten/Schicht~us Sicherheits- oder Produktqu~tit8tsgründen kann betriebltch eine längereUbergabezeit festgelegt werden. Ubergabezelt ist keine Arbeitszeit und führt so-mit nIcht zur Mehrarbeit.Berechnung der Übergabezulage:60 Minuten: 1 Minuten = Faktor 8.6T ."'entoe" x geleistete Schichten"-1onat . überg~eZulage/MOnat bei

156,17 x FaktOl 8.6 7 M'w1 Ubet'gabezeit

Bei längeren Übergabezeiten gelten die Berechnungswege analog.Berechnung der Badezutage:Tarffentgelt x geleistete SchiChtenlMonat B de ..1. &~ t be' 10..' Bade ' t156.17 x 6 . . ZY88ge,..- ,8 'Mln lei

.

r C-3 J

I AG-1.45.3 J

erg. 24-1/94

Berechnung der Erschwerniszulage:T arifngen(. .,.,. Mittel E 1 ~s E 8) x ge_Iete Std. x Proz.uatz)156.11 x 6 . ErIChW8mjaz~eJMonat

Zu Ziffer 3 GBV:Die vereinbarte durchschnittlche Wochenarbeitszeit von 35,90 Std. wird durchdie Basis-Arbeitszeit, durch zusätzliche Ausgleichszeiten (-schichten) und eine8stündige betriebliche Schulungszeit erreicht.

Ermittlung der jährlich abzuleistenden Ausg'ei~zeiten (Ausgleichszeiten-Kontingent) bei 35,75 Std. betrieblicher Wochenarbeitszeit

2.1

52,18 Wochen p. 8.6,60 Wochen Tarifurlaub p. 8. 8)

45,58 Wochen 33.60 Std.IWO. .45,58 x 35,75 Std.IWO.- Ausgleichszeiten

x

D,nerenz fu98.0 Std. p.= gerundet

a.: 8 Std./SChicht; 12.25 Schichten/Jahr12 Ausgieichszeiten/Jahr

e) 33 Tarifurtaubstage It. MTV: 5 Tage,wo. = 6.6 Urlaubswochen

Ermittlung der Auagleichszeiten für Mitarbeiter mit Anspruch auf AJtersfreizeitnad1 § 2a liff. 3 Abs. 1 MTV:

45.58 Wochen x 33.6 Std.,wo.

2.2

- 45.58 Wochen x 35.0 Std.,wo.Differenz für Ausgleichszerten63.8 Std. p. a.: 8 Std./Schicht . 7.98 Schichten/Jahr= gerundet 8 Ausgleichszeiten/Jahr

2.3 Ermlttl...,g der ~18idt8z.it.nn8d1 § 28 ZtH. 3 AM. 2 MTV:

45,58 Wochen x 33,6 Std.,wo.- 45,58 Wcx:hen x 34.0 Std.,wo.Differenz für Ausgleichszeiten18,2 Std. p. 8.: 8 Std.= gerundet 2 Ausg ~ , . .

Bei Zeitsct'KJlden wegenerfolgt ein entsprechenderSatz 2 GBV anatog.Soflte eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung die betriebliche Arbeitszeit von z. Z.35,90 Std.IWo. berühren, wird jeweüs ein dann gültiges Ausgleichszeiten.Kontingent ermittelt.Übertragung von Rest-AusgieichazeitenWerden die übertragenen Rest-Ausgleichszeiten bis zum 31.03. des Folge;ahresvom Betrieb nicht abgefordert, verfallen diese ersatzbs.

~

1.531.5 Std.1.629.5Std.

98.0 Std...

1.531,5 Std.1.595,3Std.

63,8 Std.

--.=

für Mitarbeier mit Anspruch auf Altersfreizeit

1.531,S Std.

1.5~2,Z ~~.18,2 sta.

.../SChicht. 2.28Schichten/Jahr

Beendigung des aktiven BeschäftigungsverhältnissesEntgeltabzug: bei Zeitguthaben gilt Ziffer 4 Abs. 3

t

(

Bayer EfJ," , ~.~~..~, ~.

Anhang zur Gesamtbetriebsvereinbarung Neues 5.Schlcht.system vom 09.12.91 In der ab 01.04.93 gültigen Fassung(Fortsetzung)

2.4 Bett~Rch8 Sd'tulungszeitenAb 01.04.93 werden Ober die o. g. AusgleichlZeften hinaus kaJenderjltvtich8 Stunden bett.ablc:-.e Sd'tulungszeit von den Miterbettem erbracht. Deae sindmit dem Monatsentgeft abgegolten.Oie verantwortliche G88t~g ...,d DurchfOtW'ung der betrieblichen Schulungs.zeiten obl~t der Betr...bsleitung. Betriebliche Schukolngen kOnn.-, a.ICh ~.der;;.-;tsc (ggr. ~ nach Schichtende) d~hgeführt werden. Betriebliche Schu.lungen ~nd vom Betrieb zu dotc~ntieren (Inhalt. Dauer. Telt'\8tm8). EineUmwand~ . VQ'n Betrieb nicht beanspnJChten bebieblchen Schulungszeltin Ausgteichszeft (d. h. zusltzlich zu erbringende Arbehlzett) ist eusgesctasen.Bet Mit.-beftem. die nach § 2a Ziff. 3. Abi. 1 und 2 MTV etnen tarlfRchen An.spruch auf AIt..freizeit haben. wtrd die TeilnatYM an beitweblchen ~!\'-'gszeiten mt Gn~gOtq YefgOtet. ~ ... nicht auf Ausgleichs-schichten ~.rechnet werden kam.

3. Zu Zlfter 4 GBV:

Die In der GBV in Pkt. 4 gen...nten Fehlleiten Krrihett/Kur werden erweftertum: unbezahlter Urfaub, Mutterschutz, Erziehung"'8Ub, Bitdungsurlaub.Jubillumsurleub, Schwerbeh'rderten- Zusatzurlaub. Spa'tUrlaJb.

Berechnung der Jlhresstaffel:9,12 Schicht-ZykleNJ8hr x 20 Schchten . 182,40 Schk:hten/Jahr(1) 182.40 :13 Staftelkle'len (12 Kau...O.). 14,03 abgerundet 14

Ausfaltschichten je anZUfect'i ,der Ausgletchszeft.(2) 182,40: 9 Staffelktaslen ( 8 + Klas.. .0.) = 2O,21lbg8r~det

20 AusfalschChten je anzurechr-.nder Ausgteichszeit.(3) 182,40: 3 StaffeidlS88n (2 + KI8888 -0-) .80,80 lufgerundet

61 AuSfaI8Chichi51," 1nZu.'"8Ci:-w-.,der Ausgleich.zeit.Fsllbeispiel zur Staffel (1) zur Behandklng von ausg8f-.nen geplanten Aus-gleichszeiten:Ein Mitarbeiter ist Im Februar an 15 aufeinanderfoigenden Planschichten _beit-sunflhig. In diesem Zeitraum war er jedoch zu ~ AuSg88ichszeiten eingeteift, dieder Mitarbeiter aufgrund der Arbeitsunflhigkeit nicht ~h"isten m~.Erst wei"'", der Mitarbeiter tm Jahresverlauf an insge88mt n-.hf' als 10 P1an-schichten arbeitsunfähig ist (die kr8nkheitsbedngt ausgefallenen 4 Ausgleichs-zeiten entIprechen lalt J~r88staffeI10 AusfeJlschicht8n), wird das Ausgle4chS-zeiten-Kontingent weiter gekOtzt.

..

Erg. 24-1/94

Kumulierte Jatvesstaffeln:durch Fehtzeitausfalende Schichten

Staffel (1) Staff., 2) Staffel (3)

0- 14 0- 20 0- 61 015- 28 21- -40 62-122 129- 42 41- 60 123- 243- 56 61- 80 357- 70 81-100 471- 84 101-120 585- 98 121-140 899-112 141-181 7

113-126 161- 8127-140 9141-154 10155-168 11169- 12

Zu Ziffer 5 Gav:

Vertelung der Ausg8ichazeiten (-schichten)Die Verteilung der Ausgleichszeiten soll grundsatzHch auf nicht n-.tv al8 insge-samt 3 Nachtschichten und 1 Sonntag erfolgen. Ein darüber hnausgehenderEinsatz in Nacht- und Sonntagsschichten kann nur aus dringenden betrieblichenGründen erfolgen.

Für 12-Std.-Schichten werden 1,5 Ausgteichszeiten angerechnet.Flm eine verplante Ausgleichszeit in die Zeit einer Wehrübung. 80 gilt diese alsabgeleistet.

In AusnahmefAllen können Mitarbeiter vergleichbarer Qualifikation mit Zustim-mung des Betriebes Ausgleichszeiten tauschen.

Zu Ziffer 6 GBV:

Gleichwertigkeit des UrtaubsanspruchsZur Sicherstellung eines gleichwertigen tariflichen Urlaubsansprucha (§ 12 Abs.11zjffer 5 MTV) für ein Urlaubsjahr gilt folgende Berechnungsweise:

6.6 Wochen x 33.6 Std.,wo. = 27,72 gerundet 28 Schichten Urlaub8 StundenlSchicht

Geplante Ausglechszeiten sollen nicht in den Urlaubszeitraum fallen, da der ta-rifliche Urlaubsanspruch auf Basis von 33.6 Std.,wo. und das abzuleistendeAusleichszeiten--Kontingent nach Vorwegabzug der tariflichen Urlaubswochenerrechnet wurden.

Werksinterner Zusatzt6taub nach den entsprechenden werksweise abgeschlos-senen Betriebsvereinbarungen, der gesetzliche Schwerbehinderten-Urlaub undder firmeninteme Jubiläumsurtaub werden nicht in die Gleichwertigkeitsbe-trachtung einbezogen

1..,...)4.

Reduzierung des Ausgleichs-zeiten-Kontingents um'. .Ausgleichsschichten

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Bayer~" ." ",. c.,. .

Anhang zur Gesamtbetriebsvereinbarung Neues 5-Schicht-system vom 09.12.91 in der ab 01.04.93 gültigen Fassung(Fortsetzung)

Bei System- bzw. ArbeftszeftW8Chsei m Laufe des Urlaubsjahres ist derUra.Jblansp~h aufg~d des Gleichwertigkeitsgebotes \KnzUrechnen. In dieUmrechn...,g werden der t.,lfHche Grund- und Zusatzurlaub unter Berück-Ik:htigung der bereits genOtTifl6nen Urlaubstage einbezogen.Das zUiltzlche Urlaubsgefd wird entsprechend § 12 V MN gezahlt,für 1993: 33 tarifliche Urlaubstage x 36,- DM . 1.188,- DMab 1~: 33 tSltfliche Urlaubstage x 38,- DM = 1.254,- DMab 1998: 33 tarifliche Urlaubstage x 40,- DM . 1.320,- r.»A~ Zu Zller 8 GBV:

Nachtarbeitszusch

ew..e 8Y1I. tarifNche AnheMg des Zuschlags für regetmMige Nachtarbeit führtzu einer entsprechenden ~ng des verew,barten Nacht8rbettszulChaages.maximal aber bis zur jeweils güttigen Steuerfreigrenze.Der NK:h~itsZU8Chl8g YO"t 20% ist vereinb8t worden. ""'" evtt. fnanztefJeEmbtßen der Mitarbeiter <*Irch den Übergq wm aktueflen 4-Sc~ht-system auf dal neue 5-Schlchtlyltem auszugleichen. Der Ausgleich umfaßt Ins-~~.- die Einbußen bei Nacht- und SonntagS8lbeitszusc~gen. cIe aufgruoo cl«

bisherigen Prlxil ;, dem alten 4-Schfchtsystem, AZV. Tage ., nicht zuschla;.pflichtigen NbeftstaOef" zu .."'wTtIn. entstehen.- die Einbußen durch eine Verkürzung der Übergabezeft YOO 10 Mnuten al1 MtrMJten/Schicht.

~Iten die T 8'fveru-vSP8rteten e;ne Anhebung des Nacht8rbel~chlage.vereinbaren. die In Verbindung mit der betrieblichen Arttebung zur Ub6.'"8Ctve1-t...,g der Steuertreigrenze führt. verhandeln Untemehmenlleitung und Gesamt.betrteblret erneut nWt dem Ziel etn8S Bru1tO8usgleichs.

Anpassunglklaus. bei etwaigen wefteren tariflichen Arbeit8zeitverkOrzungenAutgrund der vereinbarten durchschnittlichen betriebfichen Wochenarbeitszeit~ z. Z. 35.9 WOChenst~en - zzgl. jeweils 0,5 St~n Übergabezeit - wirdsich 'ar die in dieMm 5-Schlchtsystem tAtigen Mitarbeiter Mn Vergleich zur tarif-Itchen Wochenarbeitszeit nach § 2 I MN ein zeitweiliger betrieblicher Arbeits.zei~1 ergeben. Dieser k8'n nach Maßgabe der folgenden B8Stim~ngenengepIßt werden:

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Erg. 24-1/94

7.1 Bei tariflichen Atbeitszeitv8rkürzungen. die nicht zu einer unmittelbaren Ver-kürzung der Wochenarbeitszeit fütven. Oder bet einer t81ifitchen V8fen~~.die eN betriebliche Wahlmöglichkeit Zwilchen Woct-.narbeitszeitverkürzungund soostigen Arbeitszeitverkürzunglformen vora...ht. kann Bayer eine entspre-chende Anpassung verlangen.

7.2 Oie Anpassung erfolgt zeitgleich mit Wirkaamwerden etwaiger tariflicher ArbeJt8.zeitve fk'-z UrIgen .

7.3 Bel dem Umfang der Anpasaung gehen die Vertrags partner dawn IUS. daß je-weils eine Geumtbetlachtoog der Arbeitszeiten zu erfolgen hat. T arjJicheArbeitszeitverkürzungen. die nicht n Arbei1sstunden definiert werden. snd fürdie Gesatntbetrachtung in Arbeitlzeitverkürzungen pro Woche ~ Stunde um.zurectV'8n. Die Anp8lS000 -'oigt lTWt der Ml8gabe. daß bei der Gesamt-betrachtung der Arbeitszeiten kein grOßer. betrieblicher Arbeitazeltvortell ent-steht. 818 er bel tariflichen Verkürzung der Woch8n8rbettsz8it im VerhiJtniszur jeweils gültigen betrieblichen Wochenarbeitszeit entstehen würde.

7.4 Eine etwaige Anpassung soll über eN Veränderung der Ausgle"K:hazeiten erfof.gent Qtv,. das S-Schichtsystem im übrigen ZU b8fÜtven.

-~ 8. AbsichtserkJärung zum Vorg~ bei wetteten "~n Albebz.--

verkürzungenEin betrieb4icher Arbeitazeitvorteil soU gem18 nachfolgender Formel solange be-stehen bleiben. bf:a durchicmlttJiche betriebliche Wochenarbeitazeit von 35Stunden erreicht ist (Die wöchentliche Übergabezeil va-. wenigstens 0.5Stunden bletbt unb8fückaichtigt.):Bei weiteren allgen.nen tarifichen Wochenarbeitszeitverkürzungen (für T 8gund Wechseischichtler) Md die HIJfte d. Differenz zwisc~ der 8Iten tarif-Ik:hen ~ der neuen tarlfNchen Wochenarbeitszeit an die V~.Wech8el-schichtmit8rbeiter im nauen S-Schichtsystem weitergegeben. bis elM durch-~nittJk:he betriebiche W~henarbeitszeit von 35 Stooden .-reicht iatE~ Teil des freiwilig gewahrten betrieblichen ArbeitszeitvO1eil, soll in eine wei-tere Sstündige betriebliche Schulungszeit umgewandelt werden. Hierüber wer.den Untemehn"8n8l8ttung ...,d GBR zu gegebener Zeit ~hande". 08üb« htn-ausgehend werden keine weiteren betrieblichen Schulungszeften ~h Z;ff., 2.4auf den ArbeitazeitvOtteit angerechnet.TariflChe Arbeitsz8ilY8fkürzungen 8Usschlie8lch für Volikonti.Wech88lachicht-mitarbeiter werden in vollem Umfang mit dem betrieblich vereinb8ten Arbeits.zeitvortell ve"echnet.

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Bayer EfJ

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I C-3 I

I AG-1.45.! -I

2Anlage

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Bayer EB E~~;~Ij

Anlage 4

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Bayer ffJ

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I C-3 I

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