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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse
Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 1
Fürstenfeldbruck 16.02.08
Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse
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Gliederung
1. Grundlagen
2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren
3. Versicherung für Körperschäden
4. Leistungen
5. Zahlen und Fakten
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1. Grundlagen
Versicherter Personenkreis (§ 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII)
• Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungs-veranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen.
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1. Grundlagen
Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII)
• zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
• versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammen-hängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit.
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2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren
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Unterscheidung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG)
P flich tau fg ab en F re iw illig eA u fg ab en
G e m e in d lich e E in rich tu ng
T ä tigke iten d erV e re insm itg lie d er
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F e u erw e hr
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2.1 Pflichtaufgaben
• Abwehrender Brandschutz• Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen• Katastrophenhilfe• Durchführung von
Ausbildung
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2.2 Freiwillige Aufgaben
• Kein öffentliches, sondern privates (wirtschaftliches) Interesse
• Keine Gefahr für Leben oder Gesundheit• Keine Erweiterung oder Vertiefung einer
Schadenslage
Beispiele: Brandwachen, Beseitigung von Wespennestern, Öffnen von Türen, ...
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2.3 Tätigkeiten des Feuerwehrvereins
Der Feuerwehrverein besteht aus:• Aktiven Mitgliedern (12. bis 60. Lebensjahr)• Passiven Mitgliedern• Fördernden Mitgliedern• Ehrenmitgliedern
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Beispiele
• Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe)
• Wettkämpfe inklusive Training (Fußball, ...)
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3. Versicherung für Körperschäden (Eigenschäden)
3.1 Wer ist versichert ?• Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem
vollendeten 12. und 60. Lebensjahr• Personen, die der Feuerwehr helfen oder
herangezogen werden
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3.2 Was ist versichert ?
• Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren,
• Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht um Wettkämpfe handelt,
• Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr erfolgte.
• Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im Feuerwehrverein oder für diesen !
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3.3 Wo beginnt der Versicherungsschutz ?
• Mit Durchschreiten der Außenhaustüre
• Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung
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3.4 Fragliche Zusammenhänge
• Wegeunfall
• Alkohol
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4. Leistungen
• Regelleistungen (SGB VII)• Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV)
Wichtig dabei ist:• die Leistungen sind steuer- und
sozialversicherungsfrei,• der Bay. GUVV zahlt kein Schmerzensgeld,
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4. Leistungen
• der Bay. GUVV arbeitet nicht gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen (Städte, Gemeinden,...).
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4.1 Regelleistungen
4.1.1 Heilbehandlung und Pflege• Erstversorgung • ärztliche und zahnärztliche Behandlung• Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und
Hilfsmitteln• häusliche Krankenpflege• Behandlung in Krankenhäusern und Reha-
Einrichtungen
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4.1 Regelleistungen
• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation• Pflege: Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege
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4.1 Regelleistungen
4.1.2 Teilhabe am Arbeitsleben• Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung
eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme,
• Berufsvorbereitung und Grundausbildung• berufliche Anpassung und Weiterbildung• Übernahme von Lehrgangskosten usw.• Überbrückungsgeld.
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4.1 Regelleistungen
4.1.3 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
• Kraftfahrzeughilfe,• Wohnungshilfe Haushaltshilfe,• Reisekosten,• ärztlich verordneter Rehabilitationssport.
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4.1 Regelleistungen
4.1.4 Geldleistungen• Verletztengeld für die Dauer der
Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung),
• Übergangsgeld (während Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben),
• Rente (MdE 20 v.H. über 26.Woche)• Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und –
beihilfen
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4.1 Regelleistungen
• Abfindung von Renten• Aufwendungsersatz von Sachschäden an
privaten Gegenständen, die im Einsatz benutzt und beschädigt wurden
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4.2 Mehrleistungen
4.2.1 Mehrleistungen während der Heilbehandlung
• Abdeckung des Unterschiedsbetrags zwischen Verletztengeld und dem Verdienstausfall (netto),
• werden für jeden Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlt,
• in der Regel entstehen dadurch keine Einkommenseinbußen,
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Mehrleistungen
• derzeitige Höhe 19,80 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.
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4.2 Mehrleistungen
4.2.2 Mehrleistungen zur Rente• werden für die Dauer der Rente bezahlt,• gestaffelt nach der jeweiligen MdE (100 % =
594,00 EUR; 20 % = 118,80 EUR)• einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe
von 30.000 EUR, wenn MdE mindestens 80 % beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
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4.2 Mehrleistungen
4.2.3 Mehrleistungen im Todesfall• einmalige Entschädigung an die
Hinterbliebenen in Höhe von 15.000 EUR
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Beispiele
Sprunggelenksbruch eines Feuerwehrmannes
Folgende Leistungen stehen zu:• neben der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers
Mehrleistungen in Höhe von 19,80 EUR/Tag• nach erfolgter Entgeltfortzahlung
Verletztengeld und ML in Höhe von 86,47 EUR/Tag
• monatl. Gesamtleistung von 2.594,10 EUR
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Beispiele
ab Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit stehen ferner zu:
• Verletztenrente und ML zur Rente in Höhe von monatl. 844,87 EUR
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Beispiele
Tödlicher Unfall eines Feuerwehrmannes
Folgende Leistungen stehen der Witwe zu:
• einmalige ML 15.000 EUR • Sterbegeld 4.260 EUR• Witwenrente im Sterbevierteljahr 2.500 EUR• danach Witwenrente und ML 1.854 EUR
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Beispiele
Folgende Leistungen stehen der Waise zu:
• Waisenrente und ML 927 EUR
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5. Zahlen und Fakten
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5.1 Gemeldete Unfälle 2006
991
1.335
388
55
2.769
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
bis 5000Einw.
bis 20000Einw.
bis 100000Einw.
über 100000Einw.
Gesamt
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5.2 Ausgaben 2006
2.13
7.67
4,04
€
23.4
85,9
1 €
2.28
6.87
2,50
€
1.45
1.27
4,73
€
368.
460,
91 €
0
500000
1000000
1500000
2000000
2500000
HB
BR
Ren
ten
ML
Sac
hs.
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5.3 Renten
14 3
292
56
0
50
100
150
200
250
300
lfd
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Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns
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