Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus · PDF fileDELF Scolaire Niveau 2...

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  • Bayerisches Staatsministerium fr Unterricht und Kultus

    ABDRUCK

    C:\Dokumente und Einstellungen\Kussl_R\Local Settings\Temporary Internet Files\OLK106\50316_zweiten Fremdsprache_bersicht-r.doc

    Bayerisches Staatsministerium fr Unterricht und Kultus, 80327 Mnchen VII.7 mit VII.9

    An alle bayerischen Fachoberschulen und Berufsoberschulen

    Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Mnchen, 19.10.2005 VII.7-5 S 9611-7-7.50 316 Telefon: 089 2186 2742 Name: Troll/Weiser

    ENTWURF Datum: 11.05.2007 Entwurf erstellt/geprft: Troll_U Reinschrift erstellt/geprft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an e-mail:

    Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule und im Schulversuch FOS 13; bersicht ber die im Vollzug von 53 FOBOSO anerkannten Mglichkeiten, die notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachzuweisen Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach 53 Abs. 1 FOBOSO knnen Schler der Jahrgangsstufe 13 oder Bewerber

    mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Berufsoberschule durch

    den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Franz-

    sisch, Italienisch, Latein, Spanisch oder Russisch) die allgemeine Hochschulreife

    erwerben. Diese Mglichkeit besteht nach der Bekanntmachung ber den Schulver-

    such zur Erprobung der Jahrgangsstufe 13 an Fachoberschulen (FOS 13) vom 10.

    Mai 2004 (KWMBl I S. 94) auch fr Schler und Absolventen der Fachoberschulen

    im Schulversuch FOS 13.

    Um den Schulen und MB-Dienststellen die Bearbeitung von Antrgen auf Zuerken-

    nung der allgemeinen Hochschulreife zu erleichtern, wird im Folgenden berblicks-

    haft dargestellt, welche Mglichkeiten, Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nach-

    zuweisen, derzeit anerkannt sind und welche Note beim jeweiligen Nachweis in das

    Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife aufzunehmen ist:

    Telefon: 089 2186 0 e-mail: [email protected] Salvatorstrae 2 80333 Mnchen Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.stmuk.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

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    1. 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FOBOSO: durch den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in der Berufsoberschule und mindestens die Note 4 in der Jahrgangsstufe 13

    2. 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FOBOSO: durch die mit mindestens der Note 4

    abgelegte Ergnzungsprfung in einer zweiten Fremdsprache Alternativen:

    1. Abschlussprfung im Fach Franzsisch an der vierstufigen Realschule. In das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife geht die Note der Abschlussprfung ein.

    2. Franzsischprfung DELF Premier Degr bzw. DELF Scolaire Niveau 2(oder B1 nach der neuen Einstufung)

    Fr die Anerkennung des DELF gelten folgende Regelungen: - Das DELF-Diplom wird nicht fr Schler der Fachoberschule oder Berufsober-schule herangezogen, die die notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremd-sprache bereits durch eine der Nachweismglichkeiten nach 53 Abs.1 Satz 2 Nrn. 1, 3 und 4 belegen knnen oder die Ergnzungsprfung nach Nr. 2 be-standen haben.

    - Die Festsetzung der Zeugnisnote von Schlern, die die notwendigen Kenntnis-se in der zweiten Fremdsprache nur durch das DELF-Diplom nachweisen kn-nen, erfolgt durch die Dienststelle des zustndigen Ministerialbeauftragten.

    3. Latinumsprfung an einem Gymnasium

    - Der Nachweis einer Latinumsprfung wird nur anerkannt, wenn er den Ver-merk enthlt, dass die Prfung der einschlgigen KMK-Vereinbarung ber Kenntnisse in Latein und Griechisch vom 26. Oktober 1979 entspricht.

    - Schler der 13. Klasse und Absolventen der Berufsoberschule und des Schul-versuchs FOS 13 knnen als externe Teilnehmer an den Latinumsprfungen des Gymnasiums nach 86 GSO teilnehmen (im Rahmen der Abiturprfung Mitte Mai bzw. an Gymnasien an Hochschulstandorten im Februar/Juli). Bei bestandener Latinumsprfung werden in das Zeugnis der allgemeinen Hoch-schulreife die Note der Latinumsprfung und der Vermerk aufgenommen: Dieses Zeugnis schliet das Latinum gem der Vereinbarung der Kultusmi-nisterkonferenz vom 26. Oktober 1979 ein. Die Schler melden sich (bis 15. Januar fr die Prfung im Abitur, einen Monat vor Vorlesungsende fr die Pr-fung an den Hochschulstandorten) direkt bei den Gymnasien an. Zur Vorberei-tung haben die Schler u.a. die Mglichkeit, den Lateinkurs von Universitten mit 6 Wochenstunden und anschlieendem vierwchigem Intensivkurs zu be-suchen. Schler, die die Latinumsprfung nicht bestehen, knnen im Juni zur Ergnzungsprfung der Berufsoberschule oder Fachoberschule zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife antreten, es sei denn, sie besuchen im laufen-den Schuljahr den Wahlpflichtunterricht Latein.

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    Sprachdiplome anderer Anbieter werden als Nachweis der notwendigen Kennt-nisse in einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschul-reife nicht anerkannt.

    3. 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FOBOSO: durch versetzungserheblichen Unter-richt in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der allgemein bildenden Schulen, wenn im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 (oder hher) mindestens die Note 4 erzielt wurde

    Aufgrund ihrer Gleichwertigkeit mit dem in 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FOBOSO beschriebenen Niveau werden folgende Nachweise von versetzungserhebli-chem Unterricht (d.h. in allen Jahrgangsstufen Pflichtfach oder Wahlpflichtfach) in einer zweiten Fremdsprache anerkannt, wenn in der jeweils geforderten hchsten Jahrgangsstufe (oder darber) mindestens die Note 4 erreicht wurde:

    Nr. Schulart F / L / It / Ru / Sp

    war: nachgewiesener Unterricht

    3.1 Gymnasium - G9 aller Lnder

    1. Fremdsprache Jgst. 5 - 9

    3.2 2. Fremdsprache Jgst. 7 - 10 3.3 3. Fremdsprache Jgst. 9 - 11 3.4 Gymnasium - G8

    aller Lnder 1. Fremdsprache Jgst. 5 - 9

    3.5 2. Fremdsprache Jgst. 6 - 9 3.6 3. Fremdsprache Jgst. 8 -10 3.7 Realschule - R6

    Bayern 2. Fremdsprache Jgst. 7 - 10 in Wahlpflichtfcher-

    gruppe III im 1. Wahlpflichtfach (Prfungsfach) Franzsisch

    3.8 Realschule andere Lnder

    2. Fremdsprache Jgst. 7 - 10 als Wahlpflichtfach; nur fr Abschlsse aus Baden-Wrttemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein oder Thringen

    3.9 Abendgymnasium Jgst. I und II 3.10 Kolleg Jgst. I und II 3.11 Bayerische Schule

    besonderer Art soweit er den oben fr Gymnasien

    bzw. Realschulen genannten Vor-aussetzungen entspricht

    3.12 zehnklassige allge-mein bildende Poly-technische Ober-schule der ehemali-gen DDR

    Russisch wenn die Bedingungen des oben zitierten 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 erfllt sind

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    Hinweise: - Die Vorrckungserlaubnis bzw. das Bestehen der Abschlussprfung bleiben

    unbercksichtigt. - Eine rein quantitative Addition von Unterricht aus verschiedenen Bildungsein-

    richtungen ist nicht hinreichend. 4. 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 FOBOSO: durch den Erwerb eines schulischen

    Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung

    Anerkannt werden die Zeugnisse ber versetzungserheblichen Unterricht Fran-zsisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch als erste oder zweite Fremdspra-che an einer ffentlichen oder staatlich anerkannten

    4.1: einer bayerischen Berufsfachschule fr Fremdsprachenberufe im ersten und zweiten Schuljahr sowie

    4.2: einer bayerischen Fachakademie fr Fremdsprachenberufe im zweiten und drit-ten Schuljahr. Die im Abschlussjahr nachgewiesene Leistung muss ausreichend oder besser sein. Das Bestehen der Abschlussprfung bleibt unbercksichtigt. In das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife werden folgende Noten einge-tragen:

    Nr. Schulart F / L / It / Ru / Sp

    war: Zu verwendende Note:

    4.1 Berufsfachschule fr Fremdsprachenberufe

    1. Fremdsprache Es ist die Gesamtnote der Abschlussprfung im Zeugnis des 2. Schuljahres heranzuzie-hen. Ist diese Note schlechter als ausreichend, kann auf die Jahresnote des 2. Schuljahres zurckgegriffen werden.

    4.2 2. Fremdsprache Es ist die Gesamtnote fr die zweite Fremdsprache (in die der Jahresfortgang eingerechnet ist) heranzuziehen. Ist diese Note schlechter als ausreichend, kann auf die Jahresfortgangsnote des zweiten Schuljahres zurckge-griffen werden.

    Achtung: Noten der Fachakademie fr Fremdsprachenberufe werden nur bei Schlern bercksichtigt, die nicht zuvor die Berufsfachschule fr Fremdspra-chenberufe besucht haben.

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    Nr. Schulart F / L / It / Ru / Sp

    war: Zu verwendende Note:

    4.3 Fachakademie fr Fremdsprachenberufe

    1. Fremdsprache Als Note wird das arithmetische Mittel der Fcher der 1. Fremd-sprache aus dem Abschluss-zeugnis bzw. dem Jahreszeug-nis des 3. Studienjahres ver-wendet, soweit dieses mindes-tens eine ausreichende Leistung ergibt.

    2. Fremdsprache Jahresfortgangsnote im Ab-schlusszeugnis bzw. im Jahres-zeugnis des 3. Studienjahres

    Fr den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann nur der Nachweis der notwen-

    digen Kenntnisse in den Sprachen Franzsisch, Italienisch, Latein, Spanisch oder

    Russisch bercksichtigt werden. Allein diese Sprachen zhlen neben Englisch und

    Griechisch gem Anlage 3 der Schulordnung fr die Gymnasien in Bayern (Gym-

    nasialschulordnung GSO) vom 16. Juni 1983 (GVBl S. 681, KMBl I S. 377), zuletzt

    gendert durch Verordnung vom 29. April 2005 (GVBl S. 153, KWMBl S. 170), auch

    am Gymnasium zu den regulren schriftlichen Abiturprfungsfchern.

    Dieses KMS tritt an die Stelle der folgenden KMS zu diesem Thema:

    KMS vom 02.09.1998 Nr. VII/7-S9400-7-13/105 977 KMS vom 02.02.1999 Nr. VII/7-S9400-7-13/3 000 KMS vom 19.04.1999 Nr. VII/7-S9300K-7-13/14 656I