Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von...

21
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni 2015, Fuschl (Salzburg) Tagung - „Die Rolle der Wassergenossenschaften/Wasserverbände in der Wildbach- und Lawinenverbauung“ Dr.-Ing. Tobias Hafer Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat 56, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Gewässerökologie, Wildbäche 1

Transcript of Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von...

Page 1: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in

Bayern

12. Juni 2015, Fuschl (Salzburg)Tagung - „Die Rolle der Wassergenossenschaften/Wasserverbände in der Wildbach- und

Lawinenverbauung“

Dr.-Ing. Tobias HaferBayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Referat 56, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Gewässerökologie, Wildbäche

1

Page 2: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Zuständigkeiten in Bayern beim HWS

Folie: 2

Gewässer Länge[km]

Zuständigkeit für Unterhaltung

Zuständigkeit für Ausbau

Gew. I. Ordnung 4.200 km Freistaat Freistaat *

Gew. II. Ordnung 4.800 km Freistaat Freistaat *

Wildbach (ausgebaut)Gew. III Ordnung

1.500 km Freistaat Freistaat *

Wildbach (nicht ausgebaut)Gew. III Ordnung

11.800 km Kommune** Freistaat *

Gew. III Ordnung 77.000 km Kommune** Kommune**

* Kommune muss sich finanziell beteiligen.** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.

Page 3: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Förderung der Kommunen bei Gew. III Kommunen haben Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und

Finanzierung gesichert) Kommunen müssen selbstständig Ing-Büro und Baufirmen beauftragen und

betreuen. Kommunen können Beiträge von denen verlangen, welche durch Ausbau

Vorteile (Nutzenmehrung, Schadensminderung) haben. Kommunen erhalten Förderung vom Staat (Dringlichkeitslisten) Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter (17 Stück in Bayern):

beraten Ing-Büros und Kommunen (z.B. Bemessungsabfluss) sind Amtlicher Sachverständiger im Wasserrechtsverfahren Bewilligung von Fördermitteln Technische Gewässeraufsicht

Fördersätze = strategische Steuerung

Folie: 3

Page 4: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Förderregeln nichtstaatlicher Wasserbau

Kosten / WirtschaftlichkeitBeispiele von Fördersätzen

1. Hochwasserschutz (RZWas 2.1.1)

2. Gewässer-renaturierung(RZWas 2.1.2)

Allgemein

Ergänzende hydromorphologische Maßnahmengemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan(Umsetzung durch Gewässerausbau)

1.1 integrale Rückhaltemaßnahme auf Basis eines integralen HWS- und Rückhaltekonzepts

1.2 Verbesserung natürlicher Rückhalt1.3 HWS durch Gewässerausbau

genannte Fördersätze sind HöchstsätzeAbweichungen nur durch StMUV-Entscheidung

65 %

75 %50 %

75 %

3. Gewässerpflege &-unterhaltung (RZWas 2.1.3)

3.1 Ergänzende hydromorpholog. Maßnahmengemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan(Umsetzung über Gewässerunterhaltung)

3.2 Naturnahe Gewässerunterhaltung nach GEK

45 %

30 %

Möglichkeit eines 10%-Bonus für HWS in interkommunaler Zusammenarbeit (aber nicht mehr als 75%)

Teilnahme durch Vorhabensträger an Gewässernachbarschaften gekoppelt (sonst: max. 25%)

Strategische Steuerung:

Page 5: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Wesentliche Vorteile• Übergreifende Konzepte liefern bessere Lösungen (fachlich und wirtschaftlich!)

• Größeres Planungsgebiet ermöglicht mehr Spielraum bei der Variantenbetrachtung (Optimierung der Planung!)

• Ein abgestimmtes Gesamtvorhaben ist weniger aufwendig und deutlich günstiger als viele Einzelvorhaben durch einzelne Gemeinden

• Große HWS-Vorhaben werden durch Zusammenarbeit zum Teil erst finanzierbar und umsetzbar.

• Kompetenzen und Ressourcen werden gebündelt (bei Planung, Bau, Unterhalt)

• Zweckverband bündelt Erfahrung und lernt mit jedem Projekt

• Für WWA hat für mehrere Projekte den Zweckverband als zentralen Partner

• Organisatorischer Mehraufwand durch Förderbonus + 10% mehr als ausgeglichen

• Unterhaltung und Hochwasserfall ist besser bewältigbar (Fachkompetenz, Personalstärke, Fortbildung, Übung, etc.)

Interkommunale Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz – statt Kirchturmdenken

Page 6: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu• Wiederholt Hochwasserschäden (1999, 2002, 2005)

• Verwaltung des Hochwasserschutz-Zweckverbands durch Verwaltungsgemeinschaft Buchloe seit 2007

• 14 Einzelbauvorhaben (10 HRB) in 11 Kommunen (30.000 EW davon 12.000 EW Buchloe) - 2 Landkreisen

• Planungen und Bauumsetzung erfolgen auf Grundlage eines gemeinsamen Konzepts

• Gesamtbaukosten aller Maßnahmen betragen rund 20 Mio. Euro (Förderung: 14 Mio. €)

• Unterhaltung und Betrieb der HWS-Anlagen wird ebenfalls über den Zweckverband abgewickeltHühnerbach

34 km

Gennach50 km

247 km²

Page 7: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

8

Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu

Umlageschlüssel auf die 11 Kommunen für Bau:•10 % nach Verhältnis der Gewässerlängen in der jeweiligen Gemarkung zu Gesamtlänge•40 % nach Verhältnis EZG zu Gesamteinzugsgebiet•50 % nach dem Verhältnis der beim HW 01.01.2000 (~HQ100) überschwemmten bebauten Gemeindeflächen

Umlage zw. 3% - 18 %

Page 8: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

9

Staatliche Maßnahmen an Gew. I und II sowie Wildbäche

Staat hat Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und Finanzierung gesichert)

Wasserwirtschaftsämter wickeln die Maßnahme ab. Staat verlangt Beiträge von denen, die Vorteile vom Ausbau haben

(Bürger,..). Kommunen können diese Beiträge übernehmen. Kommune könnte dann diese Beiträge wiederum auf Bürger

(Vorteilsziehende) umlegen.

Finanzierung gilt als gesichert, wenn Staat und Kommune entsprechende Finanzmittel haben.

Page 9: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Abschluss einer Beteiligtenvereinbarung mit Kommune

10

Gew. 1 und 2•Pflichten Freistaat (Planung, Grunderwerb, Bau, Rechnungstellung)•Pflichten Kommune:

• Beteiligtenleistung 50% (Planung, Bau, Grunderwerb)• Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb…..• Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung)

Wildbäche•Pflichten Freistaat (Planung, Bau, Rechnungstellung)•Pflichten Kommune:

• Beteiligtenleistung 30% (Baukosten)• Grunderwerb und Dienstbarkeiten unentgeltlich durch Kommune• Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit,…..• Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung)

Page 10: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Was zahlen die Kommunen effektiv ?

Folie: 11

Gewässer Länge[km]

Kosten für Kommune

Zuständigkeit für Ausbau und Unterhalt

Gew. I. Ordnung 4.200 km 50% - unbare L. Freistaat *

Gew. II. Ordnung 4.800 km 50% - unbare L. Freistaat *

Wildbach (Ausbau)Gew. III Ordnung

13.300 km 30% - unbare L. + Grunderwerb

Freistaat *

Gew. III Ordnung 77.000 km 25 % - 50 %+ späterer Unterhalt

Kommune**

* Kommune muss sich finanziell beteiligen.** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.

Page 11: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Finanzielle Belastung der Kommune

Folie: 12

Keine Berücksichtigung von Finanzkraft der Kommune in Bayern

Kommune könnte Beiträge bzw. ihre Ausbaukosten auf Vorteilsziehende (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) umlegen.

Kommunen können ihre baren Beteiligtenbeiträge bei staatlichen HWS-Maßnahmen durch unbare Beteiligtenleistungen reduzieren, durch Übernahme von Betrieb, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten bzw. Reinvestitionen

Page 12: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Unbare Beteiligtenleistungen

Handlungsanleitung vom Landesamt für Umwelt Kapitalisierung anhand von Erfahrungswerten

Folie: 13

Page 13: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Folie: 14

Page 14: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Bsp: Hochwasserrückhaltebecken am Chiemsee Hochwasserrückhaltebecken

Kronenlänge 105 m / Höhe 8,35 m Volumen 45.000 m³ HQ100 ~ 10 m³/s -> mit Klimazuschlag ~ 11,5 m³/s Gesamtkosten rund 1,2 Mio. € Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) Unbare Leistungen: Gewässerunterhaltung, Landespflege,

Hochwasserrückhaltebecken, Wege

Folie: 15

Bauteilbezeichnung 

Art der Prüfung Turnus

Schieber mit Handbetrieb Überprüfung der Beweglichkeit undSichtprüfung der Verschlussfunktion 

jährlich 

Gitter amGrundablasseinlauf 

Sichtprüfung – Freihaltung vonSchwemmholz und Getreibsel 

vierteljährlich –von Mai bis Septembermonatlich 

Hochwasserentlastung Sichtprüfung – Setzungsschäden,Risse, Erosionsschäden 

jährlich undnach Anspringen derHochwasserentlastung 

Grundablass Sichtprüfung durch Bekriechung oderKamerabefahrung –Risse, Ablagerungen, Setzungsschäden  

jährlich 

Dammbauwerk Sickerwasser - Sickerwasserschlitzeim Revisionsschacht 

nach jedem Einstau 

Dammbauwerk Sichtprüfung von Setzung, Erosion,Suffusion und Wasseraustritte amluftseitigen Böschungsfuß –Sichtprüfung der Dammböschungauf Wühltierbefall 

nach jedem Einstau 

Tosbecken Sichtprüfung von Erosionsschäden nach jedem Einstau 

AnschlussbereicheReitbach 

Sichtprüfung von Erosionsschäden jährlich und nach jedem Einstau

Page 15: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Bsp: Hochwasserrückhaltebecken

150 m Gewässerunterhaltung (< 5 m Flussbreite) 140 €/a 0,15 ha Landespflege (Gehölzpflege) 60 €/a 0,35 ha Böschungsmahd Rückhaltebecken 630 €/a Instandhaltung Rückhaltebecken 2.000 €/a 230 m Wegeunterhaltung 24 €/a Unterhaltung von 2 Durchlässen + Furt 170 €/aGesamt pro Jahr ~ 3.000 €/aKapitalisiert ~ 100.000 €

Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) sinkt um 100.000 €-> Fazit Beteiligtenbeitrag 22% für Kommune von 1,2 Mio. €

Folie: 16

Page 16: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Umlegen auf Vorteilsziehende (z.B. Bürger)

BayWG Art. 42 (2):„Sind die Unternehmer zum Ausbau verpflichtet, so

können Sie von denen, die von dem Ausbau Vorteile haben, je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr), Beiträge und Vorschlüsse verlangen. Die örtlich zuständigen Gemeinden können diesen Beitrag und Vorschüsse übernehmen. Der den Gemeinden erwachsende Aufwand kann auf die nach Satz 1 verpflichtenden Personen umgelegt werden.“

Untypisch in Bayern, nur einzelne Ausnahmefälle

Folie: 17

Page 17: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Handlungsanleitung Checklisten, Musterbriefe Erfahrungen der Stadt

Landshut

Folie: 18

Page 18: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Folie: 19

Page 19: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

staatl. oder kommunale Trägerschaft ?

Kommunen zahlen immer mit Identifikation / Akzeptanz der Planung Kirchturmdenken Fachwissen langfristige Unterhaltung Abhängigkeit von Finanzlage der Beteiligten Unbare Beteiligtenleistungen (Entlastung Flussmeisterstellen) Grunderwerb

Folie: 20

Page 20: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Herzlichen Dank!

21

Page 21: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni.

Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz

Folie: 24