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Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung Nr. 3 / Juni 2015 Zoom Zu Besuch auf der KESB Bern bei Charlotte Christener-Trechsel an einem normalen Montag Red & Antwort Manon Giger überlegt sich, wie die Verwaltung den Energieverbrauch im Verkehr senken kann Seite 10 Seite 2 7 Uhr Er befreit Pässe vom Schnee Bevor die im Frühling mit bis zu 12 Metern Schnee eingedeckten Passstrassen befahren werden können, kommt er zum Zug: Heini Bürgi vom Strassen- inspektorat Oberland Ost. Wird es zu gefährlich, bricht er die Arbeit sofort ab Seite 14

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Die Personalzeitungder bernischen Kantonsverwaltung

Nr. 3 / Juni 2015

ZoomZu Besuch auf der KESB Bern bei Charlotte Christener-Trechsel an einem normalen Montag

Red & AntwortManon Giger überlegt sich, wie die Verwaltung den Energieverbrauch im Verkehr senken kann

ZooMNeues Layout, Farbe, Zeitungs-papier: BEinfo zeigt sich im neuen Kleid

RAtGEBERWas dürfen Sie im Sommer im Büro tragen, was besser nicht? Acht Tipps

RED & AntWoRt Bruno Rankwiler über die teure, aber erfolgreiche Stromsparaktion

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Die Personalzeitungder bernischen Kantonsverwaltung

nr. 4 / August 2010

Arbeiten im überfüllten GefängnisSeite 4

infoBE

Die Personalzeitung

der bernischen Kantonsverwaltung

Nr. 4 / August 2010

Seite 10Seite 2

7 Uhr

Er befreit Pässe vom SchneeBevor die im Frühling mit bis zu 12 Metern Schnee eingedeckten Passstrassen befahren werden können, kommt er zum Zug: Heini Bürgi vom Strassen-inspektorat Oberland Ost. Wird es zu gefährlich, bricht er die Arbeit sofort ab

Seite 14

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Herausgeber: Kommunikation Kanton Bern (KomBE), Postgasse 68, 3000 Bern 8, Telefon 031 633 75 91, E-Mail [email protected], ISSN 1662-467X | Redaktion: Catherine Arber (car) | Mitarbeit: Sebastian Fankhauser (sfa), Eduard Fiala (ef), Elias Maier (em), Manuel Schär (mso), Susanne Wenger (swe, freie Journalistin) Bilder: Adrian Moser | Illustration: Peer Fankhauser (Seite 12) | Korrektorat: Renate Kinzl Übersetzung: Agnès Chamoux, Catherine Kugler, Stéphane Rigault | Gestaltung: Polyconsult AG, Bern Druck: W. Gassmann AG, Biel | Inserate: Annoncen-Agentur Biel AG, Längfeldweg 135, 2501 Biel, Tel. 032 344 83 44, www.annoncen-agentur.ch | Auflage: 21 500

Impressum

« Wir sagen den Leuten nicht, wie sie leben sollen.»

Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung 3

Frische Luft dringt aus den weit ge-öffneten Fenstern in Charlotte Christener-Trech-sels Büro. Auf ihrem Pult und dem kleinen Be-sprechungstisch hat sie verschiedene, bunte Klarsichtmäppli mit Fällen verteilt, an welchen sie heute arbeiten will: Hier will sie ein Telefon beantworten, dort eine E-Mail schreiben. Ihr dickes, schwarzes Notizbuch hat sie bereits aufgeschlagen und es neben der Tastatur ab-gelegt. Es ist Montagmorgen kurz nach acht, auf der Kindes- und Erwachsenenschutz- behörde (KESB) Bern ist schon so einiges los. Charlotte Christener-Trechsel, 43, Vizepräsi-dentin der KESB Bern, schätzt, dass sie heute an 15 verschiedenen Fällen arbeiten wird. Das bedeutet auch: Sie wird es mit 15 verschiede-nen Lebensgeschichten zu tun haben. Die Zahl 15 allerdings wird sie im Laufe des Tages nach oben korrigieren müssen. Jeder ihrer Arbeitsta-ge sei anders, sagt sie. Manchmal, wenns bren-ne, beschäftige sie sich an einem Morgen nur mit einem Fall. Doch heute sind die Menschen und ihre Lebensgeschichten so zahl- und ab-wechslungsreich wie das Aprilwetter draussen vor dem modernen Bürokomplex an der Welt-poststrasse 5 im Osten Berns.

Wegkommen von StigmatisierungDie Fürsprecherin schliesst das Fenster und setzt sich an den Besprechungstisch. «Ein gros-ser Teil meiner Arbeit betrifft Beistandschaften», erklärt sie. Beistände für Kinder kommen etwa dann zum Zug, wenn sich getrennte Eltern beim Besuchsrecht und anderen Themen rund um die Kinderbetreuung und -erziehung nicht einigen können oder sonstige Unterstützung benötigen. «Seitdem das gemeinsame Sorge-recht gilt, haben diese Fälle zugenommen.» Sie

unterscheidet zwischen privaten Beiständen und Berufsbeiständen. In der Stadt Bern sind dies Sozialarbeitende des Amts für Erwachse-nen- und Kindesschutz (EKS), auf dem Land der meist polyvalenten Sozialdienste.

Die privaten Beistände unterstützen beispiels-weise betagte oder behinderte Menschen, die in ihrem Umfeld keine Hilfe haben. «Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutz-recht ist der Begriff ‹Vor-mundschaft› für Erwach-sene verschwunden», er- klärt die Vizepräsidentin der KESB Bern. Man woll- te wegkommen von der Stigmatisierung, den die-ser Begriff assoziiere. Neu ist die Beistandschaft nicht mehr starr und pauschali-siert, sondern auf die Bedürfnisse der Person zugeschnitten, also mass-geschneidert. Das heisst, dass die KESB mit dem Beistand beziehungsweise vor Errichtung der Mass-nahme mit der abklären-den Person und – je nach Gesundheitszustand – mit der Person selbst be-spricht, ob und in welcher Form geholfen wer-den soll. Und zwar in den Bereichen Finanzen, Administration, Wohnen, Gesundheit und Sozia-les. «Wir verstehen uns als Dienstleistungs- betrieb und bieten Hilfe an», sagt Charlotte Christener-Trechsel. Oft werde dies auch so wahrgenommen. Es sei wichtig, mit den Men-schen zu sprechen. Wenn es nicht gelinge,

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) war seit ihrer Gründung vor zweieinhalb Jahren öfters in den Schlagzeilen. Wie aber sieht ihr Alltag jenseits der medienträchtigen Fälle aus? Zu Besuch auf der KESB Bern bei Charlotte Christener-Trechsel an einem ganz normalen Montag.

gemeinsam eine Lösung zu finden, müsse die KESB wie ein Gericht entscheiden. «Guter Erwachsenen- und Kinderschutz braucht Zeit», ist sie überzeugt.

«Ziel, dass es Menschen besser geht»Das Telefon klingelt. Ein Beistand des EKS meldet sich. Seine Klientin – eine psychisch angeschlagene Frau – weilt in der Folge einer fürsorgerischen Massnahme in einer Über-gangswohngruppe. Dort darf sie nur für eine begrenzte Zeit bleiben. Die Frau möchte aber nicht weg von dort. Charlotte Christener-Trechsel vertröstet den Sozialarbeiter auf spä-ter. Es ist gleich neun Uhr, es steht eine Be-sprechung mit einem privaten Beistand an. Er vertritt eine betagte blinde Frau. Alle zwei Jahre

müssen die Beistände der KESB einen Bericht ab-geben und unter ande-rem auch über die Konto-führung Rechenschaft ablegen. Bei dieser Sit-zung geht es aber zuerst darum, die Beistandschaft ins neue Recht zu über-führen. Die KESB-Mitar-beiterin erklärt die neuen gesetzlichen Bestimmun-gen und bespricht mit dem Beistand, ob und in welchem Umfang seine Hilfe vonnöten ist. Der ältere Herr leidet inzwi-schen selber an gesund-heitlichen Problemen und kündigt an, mittelfristig als Beistand aufhören zu

wollen. Seit dem 1. Januar 2013 mussten über 1900 Beistandschaften ins neue Recht über-führt werden; Ende April waren es noch rund 120. Die Juristin und der Beistand sind sich schnell im Klaren über die Ausgestaltung der Hilfe und sie verabschiedet sich. Der Beistand und der Revisor bleiben im Sitzungszimmer und besprechen die Rechnung.

« Guter Erwachse- nen- und Kinder- schutz braucht Zeit.»

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Zurück im Büro, greift sie zum Dossier der psy-chisch angeschlagenen Frau. Die KESB ent-scheide aufgrund der ärztlichen Empfehlungen, erklärt Charlotte Christener-Trechsel. Bei der psychisch angeschlagenen Frau sei in der für-sorgerischen Unterbringung nun zum ersten Mal wieder gesundheitliche Besserung eingekehrt. Die KESB habe schon viel mit dieser Frau zu tun gehabt. «Unser Ziel ist es, dass es den Men-schen besser geht und dass unsere Unterstüt-zung im besten Fall einmal nicht mehr nötig ist.» Sie ruft den Sozialarbeiter zurück und bespricht sich mit ihm. Sie müssen eine neue Lösung für die Frau finden, die fürsorgerische Massnahme soll vorerst zu ihren Gunsten noch nicht auf- gehoben werden. «Bei einer fürsorgerischen Unterbringung stützen wir uns grundsätzlich auf die Einschätzungen der Ärzte», erklärt sie.

Braucht viel, dass KESB gegen Willen einer Person hilftJetzt sind die Polizeiberichte eingetroffen. Ein Mann macht sich Sorgen um seine über 80-jährige Halbschwester, er erreiche sie tele-fonisch nicht und auch die Nachbarn hätten sie seit ein paar Tagen nicht mehr gesehen. Er kontaktiert die Polizei. Sie findet die Frau am Boden vor, zwischen Kommode und Kleider-schrank eingeklemmt, eingenässt, in der Küche und im Rest der Wohnung herrscht ein Riesendurcheinander. Charlotte Christener-Trechsel runzelt die Stirn: «Das tönt nach Ver-wahrlosung. Da werden wir wohl ein Dossier eröffnen müssen.» Zunächst werde sie im Spi-tal anrufen und fragen, wie lange die Frau da bleiben kann. In einem zweiten Bericht schreibt die Polizei von einem Besuch bei einer Frau, die der KESB-Mitarbeiterin wohlbekannt ist. Die Nachbarn haben die Polizei angerufen, weil sie Schreie gehört haben. Der Mann

schlägt seine Frau, sie wiederum hat ein Alko-holproblem. Fast 2 Promille stellt die Polizei bei ihr fest – nachmittags um zwei Uhr. «Diese Frau will sich auf keinen Fall helfen lassen», weiss Charlotte Christener-Trechsel von frühe-ren Begegnungen mit ihr. «Da werden wir vor-erst auch nichts unternehmen.» Wenn sich die Nachbarn an diesem Paar stören, müssen sie sich an die Hausverwaltung wenden. Grund-sätzlich sei es aber so, dass «spinnen nicht verboten ist – interveniert wird nur dann, wenn jemand, insbesondere die betroffene Person selbst, dadurch erheblich gefährdet wird.»

Es brauche viel, dass die KESB etwas gegen den Willen einer Person unternehme. Voraus-setzung sei, dass die Person an einem Schwä-chezustand leidet (zum Beispiel einer geistigen Behinderung oder psychischen Störung) und deshalb hilfsbedürftig ist, also ihre Angelegen-heiten nicht oder nur teilweise besorgen kann, und – bei Kindern – dass eine erhebliche Ge-fährdung vorliegt. Die KESB wird nur aktiv, wenn und soweit die betroffenen Personen sich nicht selbst Unterstützung organisieren können. So habe sie beispielsweise mit einer Messie-Mutter zu tun gehabt, die ihren Kin-dern vom emotionalen Standpunkt her eine gute Mutter gewesen sei, erinnert sich Char-lotte Christener-Trechsel. «Den Kindern ging es in vielerlei Hinsicht gut. Wir haben dann ganz pragmatisch dafür gesorgt, dass die Wohnung einigermassen bewohnbar wurde, wenn auch nicht dem durchschnittlichen Ord-nungsempfinden entsprechend. Es ist nicht unser Job, den Leuten zu sagen, wie sie leben sollen; wir wollen nur die Gefährdung abwen-den.» Es ist erst halb zehn Uhr. Charlotte Christener-Trechsel hat sich bereits mit neun verschiedenen Fällen auseinandergesetzt.

Besorgte Bürgerin ruft anDer Chef, Patrick Fassbind, schaut zur Bürotür herein. Am Freitag hat sich ein Vater mit einem Eilantrag an ihn gewandt. Er lebt im nahen Ausland, die von ihm getrennte Mutter des Säuglings lebt in Bern und hat nun ein Job-angebot in einer anderen Stadt erhalten. Er sorgt sich um sein Besuchsrecht. Die Juristin schaut ins Dossier und stellt fest, dass die Mutter durchaus gewillt sei, ihm dieses wie abgemacht zu gewähren. Sie wird dem Vater später per E-Mail antworten. Vorher spricht sie sich aber noch mit dem zuständigen Sozial-arbeiter des EKS ab.

Das Telefon klingelt. Eine Mutter ruft an, weil beim Bräteln an einem Fluss eine Frau mit Stock auf sie und ihre Kinder losgegangen sei. Auch diese Frau ist der KESB bekannt. Bisher sei sie aber noch nie aggressiv gewesen. Charlotte Christener-Trechsel meldet das Tele-fonat dem zuständigen Psychologen der KESB Bern, der für die Frau verantwortlich ist. Seit der Gründung der KESB sei die Hemmschwel-le, eine Meldung zu machen, tendenziell ge-sunken, beobachtet sie. Es sei wichtig, früh-zeitig zu erkennen, wenn jemand Hilfe und Schutz brauche. In rund 40 Prozent der eröff-neten Fälle ergreife die KESB keine Massnah-

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Verfahren sollen vereinfacht werden

Anfang Januar 2013 trat das neue eidgenös-sische Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löste das bald 100-jährige Vor- mundschaftsrecht ab und kann als eigentliche Jahrhundertreform bezeichnet werden. Eine wesentliche Neuerung des neuen Gesetzes ist die Stärkung des Selbstbestimmungs-rechts der Betroffenen. Allfällige Schutzmass-nahmen werden individuell auf ihre Bedürfnisse angepasst. Das neue Gesetz brachte eine Professionalisierung der Behörden mit sich. Bis Ende 2012 war im Kanton Bern der Gemeinderat zugleich Vormundschaftsbehörde, wenn das kommunale Recht keine andere Zuständigkeit vorsah. Neu nehmen die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden (KESB)

Aufgaben auf diesem Gebiet wahr. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fach-behörden, die aus mindestens drei Mitglie-dern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unter-stützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen. Im Kanton Bern gibt es elf in den Regionen angesiedelte KESB sowie eine burgerliche. Derzeit ist die Vernehmlassung zur Änderung des kantona-len Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes im Gang, das die KESB unter anderem durch einfachere Verfahren entlasten und effizienter machen soll. So ist vorgesehen, dass Fälle, die nicht zwingend ein interdisziplinäres Gremium erfordern, durch Einzelpersonen entschieden werden können. (car)

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men, doch man habe hingeschaut und den Betroffenen aufzeigen können, wo sie wenn nötig Hilfe holen können.

Pattsituation – Dreiergremium entscheidet Ihre Klienten seien oft einsame Leute ohne funktionierendes soziales Netz, sagt Charlotte Christener-Trechsel. Manchmal sei es nach einem Arbeitstag nicht einfach, abends abzu-schalten, und die Mutter zweier Kinder erzählt dann ihrem Mann von den Menschen und ihren Schicksalen. Noch ist sie mitten im Arbeitstag. Es ist Nachmittag geworden, und ein Treffen mit einem getrennten Paar steht an. Die Eltern teilen sich die Kinderbetreuung und möchten die Tochter an ihrem Wohnort – einer auf dem Land, der andere in der Stadt – in den Kinder-garten schicken können. Eine Mediation hat bisher nichts gebracht. Der Mann fühlt sich be-nachteiligt, das Paar kann kaum mehr sachlich miteinander reden. Charlotte Christener-Trech-sel schlägt Lösungen vor, Kompromisse, macht Denkanstösse – und ermahnt das Paar dazu, dass es zu einer Einigung zum Wohle des Kin-des kommen muss. Sie einigen sich auf die

Betreuungstage und -zeiten. Das Kindergar-tenproblem aber bleibt. Die KESB wird die Pattsituation zu dritt beraten und über den Kin-dergartenort entscheiden müssen. Das Paar verlässt das Sitzungszimmer, die Fürspreche-rin lüftet den stickigen Raum und klemmt sich

das Dossier und ihr schwarzes Notizbuch unter den Arm. Kurzes Innehalten. In ein paar Minuten schon wird sie sich mit dem nächsten Fall beschäftigen. n

Catherine Arber

BEinfo 03 20156 Zoom

Wie mit aggressiven Kunden umgehen

Eine hohe Steuerrechnung, eine Betreibung oder eine Busse: Immer wieder sehen sich Kantonsangestellte verärgerten Kunden gegenüber, auch wenn die meisten Kontakte freundlich und korrekt ablaufen. So- lange eine Kundin oder ein Kunde schlecht gelaunt ist oder all-gemein schimpft, ist das zwar unangenehm, aber noch nicht kritisch. Anders sieht es hin-gegen aus, wenn die Kun-dinnen und Kunden Mit-arbeitende beschimpfen, beleidigen, bedrohen, ver-folgen oder gar tätlich an-greifen. Diesbezüglich be-sonders exponiert sind Betreibungs- oder Konkurs-ämter, Gefängnisse, die Kantonspolizei, die Bewährungshilfe, die Kindes- und Erwach-senenschutzbehörden KESB oder die Steuer-verwaltung. Diese Organisationseinheiten be-fassen sich seit Langem mit aggressivem Verhalten und haben bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Um die gesamte kantonale Verwaltung besser vor Übergriffen zu schützen, hat eine direk- tionsübergreifende Arbeitsgruppe nun fünf Massnahmen erarbeitet, die der Regierungsrat bis Ende 2015 umsetzen will:

– Das Vorgehen bei aggressivem Kundenver-halten wird in den betrieblichen Notfallplänen verankert

– Bei Vorfällen wird ein einheitliches Vorgehen festgelegt

– Nach einem Zwischenfall mit aggressiven Kunden erfolgt eine innerbetriebliche Nach-bearbeitung durch Vorgesetzte oder allen-falls Fachpersonen

– Besonders gefährdete Organisationseinheiten definieren zur Unterstützung von betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interne Ansprechpersonen

– Personen, die bezüglich aggressiven Kun-den an exponierten Stellen arbeiten, werden speziell geschult

Chefs in der VerantwortungBesonderen Wert legte die Arbeitsgruppe auf ein standardisiertes Verfahren im Umgang mit aggressiven Kundinnen und Kunden, wie die Koordinatorin der Arbeitsgruppe, Julia Jenzer vom Personalamt, bestätigt. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Chefinnen und Chefs in den einzelnen Verwaltungszweigen: «Mitarbeitende, die mit aggressiven Kunden konfrontiert sind, wenden sich immer zuerst an ihre vorgesetzte

Stelle. Wenn der Sachverhalt gravierender ist, dann kann auch die Fachstelle Drohung und Gewalt oder die Kantonspolizei beigezogen

werden.» Julia Jenzer appelliert an die Ver-antwortung der Vorgesetzten: «Sie sollen

zuhören, wenn Mitarbeitende kommen und sagen, sie seien beschimpft,

beleidigt oder bedroht worden, und nicht einfach entgegnen,

das gehöre halt zum Beruf.» Im Gespräch legen die Vorgesetzten mit der

betroffenen Person allfällige Massnahmen und

das weitere Vor-gehen fest.

Neue InternetseiteDamit sich Vorgesetze und Mitarbeitende informieren können, wurde die Internetseite www.be.ch/drohungen eingerichtet. Diese Plattform vermittelt Leitungspersonen, Vorge-setzten und Mitarbeitenden einen schnellen Zugriff auf die Kernelemente im Umgang mit aggressivem Kundenverhalten. Die Inter-netseite umfasst ein Instrument zur Risiko- abschätzung und Informationen über das Vorgehen in kritischen Situationen. Sie gibt Hinweise, welche Massnahmen zur Vorbeu-gung von Übergriffen getroffen werden können, beispielsweise für öffentlich zugängliche Räume oder Besprechungszimmer. Schliesslich finden Mitarbeitende und Vorgesetzte Hinweise, wie sie mit welchem Kundenverhalten umgehen sollen und wann sie allenfalls die Polizei oder Fachstellen benachrichtigen müssen.

Kantonsangestellte sollen so gut wie möglich vor Beschimpfungen, Beleidigungen oder gar tätlichen Angriffen geschützt werden. Die nun vom Regierungsrat verabschiedeten Massnahmen sollen bis Ende Jahr in den Ämtern umgesetzt werden. Auf www.be.ch/drohungen sind alle wichtigen Informationen für Angestellte und Vorgesetzte rasch und übersichtlich abrufbar.

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Grosse Erfahrung im Umgang mit aggressivem Kunden-

verhalten haben die Regionalen Arbeits-vermittlungszentren RAV. Sie haben die vom Regierungsrat beschlossenen Mass- nahmen bereits umgesetzt. Schon in ihrer HR-Ausbildung werden die Mitarbeitenden auf den Umgang mit schwierigen Kundin-nen und Kunden vorbereitet. Zudem gibt es intensive interne Schulungen. Das Verfahren im Umgang mit aggressi-vem Kundenverhalten ist standardisiert und erfolgt nach dem Ampelsystem Grün-Gelb-Rot. Die einzelnen Stufen und die entsprechenden Reaktionen sind klar definiert. Erste Anlaufstellen sind die Vorgesetzten. Bei schwerwiegenderen Fällen muss die interne Anlaufstelle Be- drohungen informiert werden. Diese ent- scheidet dann mit den zuständigen

RAV-Leitern über das weitere Vorgehen. Aggressives Verhalten von Kundinnen und Kunden wird generell nicht toleriert und kann mit Sanktionen, beispielsweise zusätzlichen Einstelltagen, geahndet werden. Die RAV handeln von Anfang an nach dem Grundsatz: Nicht darüber hinweggehen! Zwar gibt es bei einem durchschnittlichen Bestand von rund 18 000 Kundinnen und Kunden pro Monat und jährlich rund 100 000 Gesprächen lediglich acht bis zehn gravierende Vorfälle. Auf diese gilt es aber optimal vorbereitet zu sein. Grossen Wert legen die RAV auch auf Prävention: Unzufriedene Kundinnen und Kunden können sich an den Ombuds-mann wenden. Im Gespräch kommt es dann oft zu einer Einigung oder Lösung. So lässt sich verhindern, dass es zu einer weiteren Eskalation kommt. (mso)

Vorbereiten mit SchulungDas Kantonspersonal soll sich nicht nur auf der neuen Internetseite informieren können, sondern auch die Möglichkeit erhalten, sich mit Schulungen auf kritische Situationen vor-zubereiten. Viele Organisationseinheiten mit exponierten Arbeitsplätzen haben bereits sol-che Schulungen durchgeführt. Auch im zentra-len Kursprogramm des Personalamts ist eine Schulung der Fachstelle Drohung und Gewalt seit mehreren Jahren ausgeschrieben. Neu organisiert das Personalamt auch Schulungen zu den Themen Früherkennung und deeskalie-rende Gesprächsführung. n

Manuel Schär

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BEinfo 03 20158 Kurzmitteilungen

Sind Sie sicher gegen Masern geschützt? IMPFUNG

Längst sind nicht alle Erwachsenen vor Masern geschützt – und viele wissen es nicht einmal. Dabei zirkuliert das Masernvirus nach wie vor in der Schweiz.

Wer an Masern denkt, denkt an eine Kinderkrankheit. Das ist je-doch ein weitverbreiteter Irrtum: Auch Erwachsene sind nicht da-vor gefeit, an Masern zu er-kranken. Die Folgen sind unter Umständen gravierend: Fall-weise können schwere Kom-plikationen wie Lungen- oder Hirnentzündungen auftreten – bei Erwachsenen ist dies sogar häufi ger der Fall als bei Kindern. Das Masernvirus zirkuliert weiterhin in der Schweiz und führt zu gele-gentlichen Ausbrüchen unter-schiedlicher Dauer und Heftig-keit. Der jüngste Ausbruch im Jahr 2011 dauerte neun Monate.

Europa masernfrei bis 2015: Diesem Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), euro-päische Region, hat sich auch die Schweiz angeschlossen. Im Dezember 2011 wurde zu dessen Erreichung die nationale Strategie zur Masernelimination 2011–2015 vom Bundesrat verabschiedet. Ein wichtiges Ziel dieser Stra-tegie ist, die Immunität gegen Masern in der Bevölkerung auf 95 Prozent zu erhöhen. In der Maserneliminationsstrategie gelten als

nicht geschützt alle Personen ab Jahrgang 1964 und jünger, welche nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden und nie die Masern durchgemacht haben.

Damit das Ziel der Masernelimination in der Schweiz erreicht werden kann, müssen

die in den letzten 30 Jahren akkumu-lierten Lücken im Impfschutz ge-

schlossen werden. Das Bundes-amt für Gesundheit schätzt den Nachholbedarf in der Schweiz auf rund eine Million Dosen. Die betroffenen Personen sind sich des fehlenden Schutzes aber meist gar nicht bewusst, weil die Impfempfehlungen geändert haben: Von 1976 bis 2000 wur-de eine Impfung gegen Masern

bei Kleinkindern und seit 2001 werden zwei Impfungen empfohlen.

Was können Sie jetzt tun?

Kontrollieren Sie Ihren Impfstatus (zum Beispiel mit dem Hilfsmittel Risiko-Check auf der Internet-seite www.stopmasern.ch). Im Impfbüchlein sind die Impfstoffe gegen Masern unter folgenden Namen aufgeführt: Attenuvax, Moraten, Rimevax, Measles live vaccine, Eolarix, MoRuvi-raten, Triviraten, Biviraten, MMVax, Rimparix, MMR-II,

MMRVaxPro, Pluserix,

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Priorix, Priorix Tetra. Wenn nötig lassen Sie sich impfen oder nachimpfen. Für alle Erwach-

senen ab Jahrgang 1964 und jünger sind Nachholimp-

fungen gegen Masern bis Ende 2015 von der Franchise befreit. Wer sich gegen Masern, Mumps und Röteln

impfen lässt, muss nur noch den Selbstbehalt

bezahlen. Die restlichen Kosten übernimmt die Kran-

kenversicherung. n

Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung Amuse-Bouche 9

Bussengeschichten und eine Zickzackfahrt

Hansulrich Kuhn geht nach über 18 Jahren als Vorsteher im Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) diesen Juni in Pension. Er hat in seiner

langen Amtszeit so einiges erlebt – auch Amuse-Bouches sind ihm begegnet.

Znacht mit Freund statt Busse«Eines Tages Mitte Mai kommt eine etwa 35-jährige Frau an den Schal-ter der Amtsleitung und verlangt den Chef. Ich werde mit einem Schwall von Vorwürfen überschüttet. Die 100 Franken würde sie sicher nicht bezahlen, sie werde stattdessen mit ihrem Freund zum Nachtessen gehen. Was ist passiert? Mitte Januar verschickt das SVSA jeweils rund 500 000 Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen bezahlbar. Wer nicht bezahlt, bekommt eine Zahlungserinnerung, später eine Mahnung und dann – wenn das Geld immer noch nicht eingegangen ist – in der ersten Maihälfte eine kosten-pflichtige Entzugs-Verfügung für Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Ich erkläre laut und deutlich, dass in diesem Jahr die 100 Franken an das SVSA gehen und sie das Nachtessen mit dem Freund ein Jahr ver-schieben muss. Wir finden uns nicht – aber das SVSA bleibt hart.» n

Seniorin fällt im Verkehr negativ auf«Die alte Dame wurde uns von der Polizei gemeldet, weil sie im Verkehr durch ihre Zickzackfahrt negativ aufgefallen ist. Nach medizinischen Vorabklärungen verfügen wir eine Kontrollfahrt. Das Ergebnis ist negativ, die Dame ist im Verkehr überfordert. Sie schickt mir einen Brief und teilt mit, sie wolle trotzdem fahren. Ich müsse ihr einfach mitteilen, wie viel das koste. Sie werde den Betrag dann sofort überweisen.» n

Über 40-mal in Unfall verwickelt«Ein Kunde beklagt sich äusserst vorwurfsvoll und mit wüsten Worten bei mir über den Entzug des Führerausweises. Er erklärt mir, dass er zwar 43-mal in einen Unfall verwickelt gewesen sei, dass er aber immer unschuldig gesprochen wurde. Ich kannte das Dossier nicht, habe aber dem Kunden mit klaren Worten zu verstehen gegeben, dass der Ent-scheid sicher richtig ist. Wenn ein Autofahrer über 40-mal in einen Unfall verwickelt ist, dann hat er den Nachweis erbracht, dass er nicht Auto fahren kann und nicht auf die Strasse gehört. Die Fakten stimmten tat-sächlich, er wurde dann als Versicherungsbetrüger entlarvt und vom Richter verurteilt.» n

Alles andere als ein «Lieber»«In einem Begleitblatt zu Rechnungen sprechen wir die Kundschaft an mit ‹lieber Kunde, liebe Kundin›. Das kommt nicht bei allen gut an. Herr X schreibt an die Amtsleitung: «Ich zweifle daran, dass ich bei Behörden wirklich ein Lieber bin. Ich bin hier Rechtsunterworfener, jeder Möglich-keit auf eine Alternative beraubt. Das Adjektiv ‹lieber› in einem Schrei-ben zu verwenden, das an Hunderttausende geht, halte ich für völlig verfehlt. Diese Formulierung wird unter Verwandten, Bekannten und Freunden verwendet.» Da hat Herr X nicht Unrecht – wir ändern die Korrespondenz.» n

Erzählen Sie uns Ihre Geschichte!

Es sind diejenigen Geschichten aus der Verwaltung, die man sich in der Kaffee-pause weitererzählt. Jene skurrilen, witzigen oder bewegenden Episoden, die einem im Arbeitsalltag widerfahren, über die man schmunzeln und staunen muss oder die einen bewegen. Sicher kennen Sie auch solche «Amuse-Bouches». Bevor Sie diese wieder vergessen: Erzählen Sie uns Ihre Geschichte! Wir schreiben sie auf – und andere Kolleginnen und Kollegen aus der bernischen Verwaltung können sich auch daran erlaben.

Kontakt: [email protected]

BEinfo 03 201510 Red & Antwort

« Es ist nicht einfach, beim Verkehr Energie zu sparen»Der Regierungsrat will mittelfristig den Energieverbrauch im Verkehr senken. Ein Bericht zeigt den Weg dazu auf. Die Kantonsverwaltung soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Manon Giger vom Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination arbeitet zurzeit an einem Umsetzungskonzept.

Pendelwege in Kauf genommen werden. Ent-sprechend viel Energie wird dabei verbraucht.

Was schlägt der vom Regierungsrat verabschiedete Bericht vor?Der Bericht zeigt Stossrichtungen auf, wo der Kanton Handlungsspielraum hat. Zum Teil geht es darum, bestehende Strategien konsequent weiterzuführen, etwa beim Ausbau des öffent-lichen Verkehrs oder bei der Raumplanung. Einige Massnahmen betreffen aber auch neue Themen, wie die Elektromobilität oder ein Velo-förderprogramm mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche. Auch die Einführung eines Mobilitätsmanagements in der Kantons-verwaltung ist ein wichtiger Teil.

Muss man beim Mobilitätsmanagement in der Verwaltung bei null anfangen oder gibt es bereits Angebote und Aktivitäten?Wir müssen nicht bei null anfangen. In der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) zum Beispiel wurden in verschiedenen Ämtern Eco-Drive-Kurse durchgeführt, in denen die Teilneh-menden lernten, wie sie mit möglichst wenig Treibstoff fahren können. Vor einigen Jahren wurden vor dem Gebäude an der Reiterstrasse zulasten von Autoparkplätzen zahlreiche neue Veloabstellmöglichkeiten geschaffen. Zudem erhalten alle neuen Mitarbeiter der BVE ein Mobilitätsset. Darin sind neben einer Velokarte der Stadt Bern ein Busfahrplan und Informatio-nen über die Zufahrtsmöglichkeiten zur Direktion enthalten. Die Polizei- und Militärdirektion (POM) verteilt Mehrfartenkarten für den öffentlichen Verkehr an ihre Angestellten und hat einen Direktionspool mit Elektroautos und E-Bikes. Verschiedene Ämter und Direktionen machen im Sommer bei der Aktion Bike-to-work mit.

Frau Giger, wir sparen beim Heizen, beim Warmwasser, bei der Be-leuchtung – warum nun auch beim Verkehr? Manon Giger: Der Verkehr macht rund einen Drittel des Gesamtenergieverbrauchs aus. Im Unterschied zum Gebäudebereich wurde hier aber bisher nur wenig gespart. Ganz im Gegenteil: Weil der Verkehr stetig zunimmt, wächst auch der Energieverbrauch. Verant-wortlich dafür ist vor allem der motorisierte Verkehr, weil hier nicht erneuerbare Energien wie Benzin und Diesel dominieren.

Wo ortet der Kanton den grössten Handlungsbedarf?Am meisten zu tun gibt es im motorisierten Per-sonenverkehr, wo rund 70 Prozent des Energie-verbrauchs im Verkehr anfallen. Die hier zurück-gelegten Strecken sollten entweder auf andere Verkehrsträger wie den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr verlagert oder verträg-licher abgewickelt werden. Das Auto soll dort eingesetzt werden, wo es dazu keine sinnvolle Alternative gibt.

Warum ist bisher so wenig passiert? Liegt es am fehlenden Willen? Es ist nicht einfach, im Verkehr Energie zu spa-ren, weil dies Auswirkungen auf unseren Alltag haben kann. Zudem ist ja im berufl ichen Umfeld niemand wirklich freiwillig unterwegs. Will man sein Verkehrsverhalten ändern, bedingt dies oft, dass man sich neu organisiert, sich zum Beispiel ein Generalabonnement statt ein neues Auto anschafft, den eigenen Zeitplan mit den Fahr-plänen des öffentlichen Verkehrs koordiniert oder sich ein Velo kauft. Einen grossen Einfl uss hat auch die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Das gut ausgebaute Verkehrsnetz macht es heute möglich, dass auch längere

Wie sollen die Mitarbeitenden auf das Anliegen aufmerksam gemacht werden?Zusammen mit der POM und unter Einbezug weiterer Direktionen sind wir zurzeit daran, ein Umsetzungskonzept für das Mobilitätsmanage-ment auszuarbeiten. Darin werden die Projekt-organisation, das Vorgehen und die Finanzie-rung festgelegt. Dann werden die konkreten Massnahmen bestimmt. In einigen Monaten werden wir mehr dazu wissen. Eine Herausfor-derung sind die sehr unterschiedlichen Mobili-tätsbedürfnisse beim Kanton. Büroangestellte, Polizeiangehörige, Lehrkräfte und Mitarbeiten-de im Strassenunterhalt stellen unterschied-liche Anforderungen, denen wir gerecht werden müssen.

Sind konkrete Anreize – auch negativer Art – zu einem nachhaltigen Verhalten bei der Wahl der Verkehrsmittel geplant?Wie gesagt, beschlossen ist noch nichts. Aber wir machen uns natürlich Gedanken. Es geht in einem ersten Schritt darum, die ganze Palette möglicher Massnahmen anzuschauen. Dabei wollen wir in erster Linie mit positiven Anreizen arbeiten. Doch ganz ohne Einschränkungen wird es wohl nicht gehen. Ein Thema ist die Parkplatzbewirtschaftung. Es gibt zwar eine für die gesamte Verwaltung geltende Parkplatzver-ordnung. Doch diese lässt einen beträchtlichen Spielraum offen. Auch das Spesenreglement werden wir genauer anschauen müssen.

Nicht nur die Angestellten, auch der Kanton selber besitzt Autos. Was passiert mit den Dienstfahrzeugen?Die Fahrzeuge wurden bis anhin von den einzel-nen Ämtern gekauft, was einen Überblick und eine einheitliche Anschaffungspolitik nicht er-

Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung 11

leichtert hat. Nun hat aber der Regierungsrat auf den 1. Januar 2015 den Startschuss zum Aufbau von zentralen Beschaffungsstellen in der Kantonsverwaltung gegeben. Eine dieser Stellen, die zentrale Beschaffungsstelle Mobi-lität, die bei der POM angesiedelt ist, ist nun auch für den zentralen Einkauf sämtlicher Fahr-zeuge zuständig. Noch diesen Sommer sollen eine Fahrzeugstrategie und ein Flottenmanage-ment-Konzept in die Mitwirkung geschickt wer-den, in welchen auch zum Thema Energiever-brauch Rahmenbedingungen defi niert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass mit solchen Massnahmen nicht nur Energie, son-dern auch viel Geld gespart werden kann.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken?Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert? Energie sparen kann man auch mit einer an-deren Organisation der Arbeit. Zum Beispiel arbeiten schon heute Mitarbeitende in einigen Direktionen zu Hause und müssen nicht täglich ins Büro fahren. Videokonferenzen könnten in Zukunft Sitzungen ersetzen. n

Interview: Eduard Fiala

« Wir wollen in erster Linie mit positiven Anreizen arbeiten. Doch ganz ohne Einschränkungen wird es wohl nicht gehen.»

BEinfo 03 201512 Ratgeber

«Zu unserer Zufriedenheit» – oder etwa doch nicht?

In der bernischen Kantonsverwal-tung haben Mitarbeitende jederzeit das Recht, ein Zeugnis zu verlangen, sei es ein Zwischen-zeugnis oder ein Schlusszeugnis beim Austritt. Das Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die Art und die Dauer der Anstellung, zudem beurteilt der Arbeitgeber darin Leistung und Verhalten. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Weil Arbeitszeugnisse wichtige Leistungsausweise sind, sollten sie korrekt und aussagekräftig abgefasst werden. Doch viele Arbeitgeber tun sich schwer damit, weiss Experte Peter Häu-sermann: «Oft bleibt es bei Standardfl oskeln.» Häusermann berät seit 20 Jahren Unternehmen, mit Kursen schult er auch Personalverantwort-liche beim Kanton Bern.

Für gute Mitarbeitende Zeugnisse auszustel-len, sei der einfachere Fall, sagt Häusermann. Anspruchsvoll werde es hingegen, wenn eine austretende Person zum Teil schlechte Qualifi -kationen verdienen würde. Darf man es im Arbeitszeugnis zum Ausdruck bringen, dass jemand überfordert oder für das Team eine Zu-mutung war? Und wie sieht es aus, wenn gar Geld veruntreut wurde oder Übergriffe statt-gefunden haben? Muss man es umgekehrt als Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer akzeptieren, wenn ungenügende Leistungen oder persön-liche Verfehlungen im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Wahrheit vor WohlwollenMit solchen Fragen ist Häusermann als Berater oft konfrontiert. Denn da stehen sich die zwei wichtigsten Prinzipien beim Verfassen von Arbeitszeugnissen gegenüber: dass man die Wahrheit schreiben soll, gleichzeitig aber wohl-wollend bleiben muss und das berufl iche Fort-kommen des Mitarbeiters nicht gefährden darf. «Viele Arbeitgeber sind der Ansicht, dass sie nichts Negatives schreiben dürfen», sagt

Häusermann, «doch das stimmt nicht.» Die Wahrheit komme vor dem Wohlwollen. So ent-spreche es auch der Gerichtspraxis der letzten Jahre. Gefälligkeitszeugnisse könnten für Arbeit-geber juristische Folgen haben, warnt der Ex-perte. Verschweigt man gravierende negative Vorfälle, kann man vom späteren Arbeitgeber des Mitarbeiters für Schäden haftbar gemacht werden.

«Ein Arbeitszeugnis muss in erster Linie wahr sein», sagt Häusermann. Um auch dem Grund-satz des Wohlwollens gerecht zu werden, gilt es einige Aspekte zu beachten:

– Signifi kanz: Wir alle machen Fehler, haben Stärken und Schwächen. Negative Punkte gehören laut Häusermann nur dann ins Arbeitszeugnis, wenn sie bedeutend und dauerhaft gewesen sind. Ein heftiger Streit mit dem Vorgesetzten, eine einmalige Fehl-leistung oder ein schlechtes Klima während der letzten drei Monate einer Anstellung dürften nicht erwähnt werden: «Schlechte Leistungen oder ein fragwürdiges Verhalten müssen sich auf einen wesentlichen Teil der Anstellung ausgewirkt haben.» Zudem müss-ten die bemängelten Punkte zuvor auch schon in Mitarbeitergesprächen thematisiert worden sein.

– Keine Codierungen: Auch heute noch ist es gang und gäbe, Unzulänglichkeiten hinter vordergründig positiven Formulierungen zu verstecken. «Sie arbeitete zu unserer Zufrie-denheit», heisst es dann etwa. Oder: «Sie war bemüht...». Bei einer guten Mitarbeiterin stünde dagegen «zu unserer vollsten Zufrie-denheit». Solche Codierungen seien absurd und unzulässig, sagt der Experte: Da werde im ersten Fall ein Lob ausgesprochen, «ob-wohl genau das Gegenteil gemeint ist». Zu-

dem bestehe die Gefahr von Fehl-interpretationen, weil nicht alle Arbeitgeber die Codes auf die gleiche Weise verstünden. Dies könne dem Ar-beitnehmer zum Nachteil gereichen, auch wenn der Arbeitgeber es gar nicht beabsichtigt habe. «Anstatt die Beurteilung um sieben Ecken herum aus-zudrücken, sollte sich ein Vorgesetzter die Mühe nehmen, seine Bewertung klar und ver-ständlich darzulegen», regt Häusermann an.

– Keine Auslassungen: Verbreitet ist auch die Strategie, Mangelhaftes bewusst wegzu-lassen. Liess beispielsweise das Verhalten eines Mitarbeiters im Team stets zu wün-schen übrig, fehlen dann im Zeugnis Anga-ben dazu – in der Annahme, andere Perso-nalverantwortliche würden dies bemerken und die Botschaft begreifen. Auch dies sei verwerfl ich, sagt Häusermann. Die Gefahr von Missverständnissen bis hin zu falschen Schlüssen sei zu gross. Eine messbar for-mulierte Beurteilung des Verhaltens bestehe bei Angestellten aus mindestens drei Kom-ponenten: dem Verhalten gegenüber Vorge-setzten, Kunden und anderen Aussenste-henden sowie gegenüber dem Team. Fehle eine Teilbeurteilung, könne dies zu unheil-vollen Spekulationen führen, die dem Mitar-beiter mehr schadeten als nützten.

– Brückentechnik: Um das unumgängliche Negative nicht zu verschleiern und trotzdem fair zu bleiben, empfi ehlt Häusermann die sprachliche Brückentechnik. Sie bedeutet, den zu beanstandenden Punkt in positive

Arbeitszeugnisse wahr und fair abzufas-sen, kann eine Herausforderung sein. Mit codierten Formulierungen ist den Mitarbeitenden jedoch nicht geholfen.

Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung 13

Befunde einzubetten. «Niemand hat aus-schliesslich Schwächen», sagt der Experte. Bei allen Mitarbeitenden gebe es auch posi-tive Seiten, und mit diesen sollte die Würdi-gung beginnen. Die Formulierung des ne-gativen Punktes sollte moderat ausfallen. Killerwörter wie «leider», «Schwierigkeiten» oder «Schuld» hätten im Zeugnis nichts zu suchen. Bei Delikten genüge es, auf ein «nicht tolerierbares Verhalten» hinzuweisen, ohne ins Detail zu gehen. Am Schluss sollte die Passage in eine positive Aussage münden. Das folgende Beispiel zeigt, wie die Brücken-technik aussehen könnte:

«Frau Anna Muster ist eine freundliche, team-orientierte und belastbare Mitarbeiterin, die dank ihrem entgegenkommenden, anpassungsfähi-gen Verhalten von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Aussenstehenden gleichermassen ge-schätzt wurde. Frau Muster ist keine gelernte kaufmännische Angestellte. Die an die Stelle gebundenen buchhalterischen Voraussetzun-gen wurden aus unserer Sicht bei der Anstel-lung von beiden Vertragsparteien falsch einge-schätzt und bildeten den Hauptgrund, dass die erwarteten Leistungen nicht vollumfänglich erfüllt wurden. Wir sind zuversichtlich, dass Frau Muster, anderweitig angestellt, die in sie gesetzten Erwartungen durchaus erfüllen wird. Wir wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute und danken ihr für ihren Einsatz.»

Sorgfalt lohnt sichHäusermanns Empfehlungen sind in einen Leitfaden eingeflossen, den das Personalamt den Verantwortlichen in der Kantonsverwal-tung zur Verfügung stellt. Der Experte attestiert dem Kanton Bern punkto Arbeitszeugnisse ein «fortgeschrittenes Bewusstsein». Und doch bleibe das Verfassen dieser Dokumente eine herausfordernde Aufgabe. Natürlich wäre es

einfacher, mit Codierungen oder Auslassungen zu arbeiten, sagt Häusermann: «Doch es lohnt sich, genügend Zeit zu investieren.» Je sorgfäl-tiger die Arbeitszeugnisse, desto weniger ar-beitsrechtliche Auseinandersetzungen gebe es. Zudem würden die Chancen der austretenden Mitarbeitenden auf dem Arbeitsmarkt nicht un-nötig eingeschränkt. Ein massgeschneidertes Arbeitszeugnis sei für diese auch ein «Zeichen der Wertschätzung». n

Susanne Wenger

Nützliche Links

Leitfaden des Kantons Bern: www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/personalrecht/wdb.thema.39.html

Website des Experten: www.arbeitszeugnisse.ch

Personalamt prüft Hilfsmittel

Heute steht Personaldiensten und Vorgesetz-ten in der Kantonsverwaltung bereits ein Leitfaden zur Verfügung, der sie beim Schreiben von Arbeitszeugnissen unterstützt. Zusätzlich wird das Personalamt die Be- reitstellung eines Online-Werkzeugs prüfen, das den oft beträchtlichen Aufwand für Arbeitszeugnisse reduzieren helfen soll. Dabei könnten die aktuellen Angaben zur Person direkt aus dem Gehaltsverarbei-tungssystem PERSISKA in die Zeugnisvorla-ge integriert werden, sagt Projektleiter José-Luis Núñez. Für die Leistungsbeurtei-lung wären auf einer Bewertungsskala mehrere Varianten von Textbausteinen hin- terlegt. So könnte der erste Entwurf eines Arbeitszeugnisses innerhalb einer Stunde bereitstehen, sagt Núñez. Das Tool werde

in Zusammenarbeit mit den Ämtern ent- wickelt. Zudem müsse der Datenschutz gewährleistet sein. Ein vom Computer generiertes Arbeitszeugnis? Da tauchen Fragen auf. Würden solche Arbeitszeugnisse nicht zu monoton und austauschbar? Hat dann der Pflegefachmann die gleichen Formulierungen im Zeugnis wie die Polizistin? Der Projektleiter kennt die Befürchtungen: «Die Vorgesetzten könnten die Texte immer noch anpassen und individualisieren», entgegnet er. Zudem würden die Textbau-steine an die Abteilungen angepasst. Eine gewisse Strukturierung und Einheitlichkeit sei letztlich fairer für die Mitarbeitenden, gibt Núñez zu bedenken. Ob und in welcher Form das System eingeführt wird, ist noch nicht definitiv entschieden. (swe)

BEinfo 03 201514 7 Uhr

Heini Bürgi (56), Werkstattchef im Strasseninspektorat Oberland Ost in Innertkirchen, koordiniert die Passräumungs- arbeiten am Grimsel und Susten. Die Arbeitssicherheit hat dabei höchste Priorität.

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Früher gab es die himmelhohen Schneewände und nur eine schmale Spur auf den Pass. Heute räumen wir die Strasse komplett. Die Leute haben heutzutage kein Verständnis mehr, wenn die Strasse nach der Öffnung nochmals gesperrt werden müsste. Wenn wir oben auf dem Pass ankommen, gibt es einen kurzen Schwatz mit den Kollegen aus dem Kanton Wallis (Grimsel) oder Uri (Susten). Danach folgen den ganzen Sommer tausende Menschen mit ihren Fahrrädern, Motor-rädern, Wohnmobilen und Autos.

Als dezentrales Strasseninspektorat haben wir einen guten Draht zum Tiefbauamt in Bern. Anders als in den andern Kantonsteilen gibt es bei uns vor allem Winterarbeiten und wir müssen beispielsweise Tunnel einwintern. Das Tagesgeschäft ist dann primär der Strassenunterhalt.

Dazu gehören das Schneepflügen und das Entwässern oder Salzen der Strassen. In unseren engen Tälern hat es wenig Sonne und dementsprechend vereiste Strassen. Weitere Aufgaben sind der Fahrzeug- und Gebäudeunterhalt sowie im Sommer die Tunnelkontrollen.

Gelernt habe ich Automechaniker, später war ich Pistenfahrzeug- und Seilbahnmechaniker bei den Bergbahnen Meiringen-Hasliberg. In dieser Zeit absolvierte ich auch die Ausbildung zum eidgenössischen Pisten- und Rettungsfachmann. Seit 26 Jahren bin ich nun als Werkhofwart hier in Innertkirchen tätig.

Wir arbeiten jeweils in einer Schicht bis etwa 15 Uhr. Dann bleibt Zeit für Haus und Garten. Ich bin verheiratet und habe drei erwachsene Töchter. In meiner Freizeit wandere ich gerne und lese Wanderbücher oder Werke von Jürg Reinhard. Im Sommer profitiere ich von den geöffneten Passstrassen und mache Tagesausflüge ins Wallis oder ins Tessin. Im Winter unternehme ich Schneeschuhwanderungen. Mir gefällt meine Arbeit mit den vier Jahreszeiten. Für den Arbeitsplatz draussen in der Natur, im Herzen der Schweizer Alpen schätze ich mich sehr glücklich. n

Aufgezeichnet von Elias Maier

Wenn wir am Schneeräumen sind, bin ich morgens um 7 Uhr bereits an der Arbeit. Dann heisst es jeweils um 4 Uhr aufstehen. Meist bleibt noch etwas Zeit zum Lesen. Den genauen Arbeitsbeginn bestimmen wir immer am Vorabend, nachdem wir den Wetterbericht studiert haben. Wenn es in der Nacht gefriert, können wir am Morgen problemlos arbeiten. Bei nächtlichem Regen kann es aber um 8 Uhr morgens bereits gefährlich sein. Durch den frühen Arbeitsbeginn ver-schieben sich auch die ganzen Tagesabläufe.

Ich koordiniere die Passöffnungsarbeiten an den Pässen Grimsel und Susten. Das heisst, ich entscheide, welche Maschinen und Leute wann und wo im Einsatz stehen. Ebenfalls bin ich für die ganze Arbeitssicherheit zuständig. Diese hat jederzeit Priorität. So gilt es, die Wetterlagen laufend zu überprüfen. Vor dem Einsatz wird jeweils rekognos-ziert, und man schaut, wo es mögliche Gefahrenquellen gibt. Jeder einzelne Strassenmeister ist bei Schlüsselstellen verantwortlich und sorgt dafür, dass er eine ständige Funkverbindung hat. Eine Schlüsselstelle gibt es beispielweise beim Stausee des Grimsels. Bevor es zu gefährlich wird, brechen wir die Schneeräumungsarbeiten ab. Statt-dessen montieren wir Leitplanken und Signale und putzen die Strasse. Am Nachmittag, wenn die Sonneneinstrahlung am höchsten ist, sind besonders die Nassschneelawinen gefährlich. Dann ist von uns kein Mensch mehr oben.

Frühmorgens vor unserem Einsatz schauen wir, dass alles Material vollständig ist. Dazu gehört vor allem die PSA, die persönliche Schutz-ausrüstung. Diese umfasst ein Lawinensuchgerät, ein POLYCOM-Funkgerät, Sonnenbrille, Sonnencreme und Regenschutz. Pro Pass haben wir zudem ein Handbuch – wir nennen es die «Pass-Bibel». Dort können wir nachschauen, wo die Strasse genau liegt und wo Lawinengefahr besteht. Zum Glück hatten wir bis jetzt nie schwere Unfälle. Einzig Schneefräsen hat es mit kleinen Lawinen bedeckt. Ein Kapitel für sich sind die Murgänge kurz vor Guttannen. Die letzten drei Jahre wurden wir davon verschont, doch wir wissen nie recht, wann sie wieder auftreten könnten. Wenn die Murgänge niedergehen, sind wir für die Strassensperrung und die Signalisation zuständig.

Durch Wind und Lawinen sind die Strassen im Frühling mit bis zu 12 Metern Schnee eingedeckt. Zu Beginn müssen wir die Schnee-mengen mit Pistenfahrzeugen vom Skigebiet Hasliberg beseitigen. Strassenmeister dirigieren den Weg, wo die Fahrzeuge durchfahren müssen. Überall, wo wir nicht hinkommen, machen wir Entlastungs-sprengungen, wenn nötig auch aus dem Helikopter. Auf den letzten zwei bis drei Metern gehen wir mit Schneefräsen an die Arbeit. Die Passöffnung erfolgt etappenweise. Im April geben wir diejenigen Strecken frei, die keiner Lawinengefahr ausgesetzt sind. Ab der ersten Woche im Mai beginnt die letzte Phase der Passräumung. Dann sind wir bei jedem Wetter im Einsatz. Die Strasse überlebt den Winter normalerweise gut. Einzig bei Felsstürzen müssen wir manchmal Sanierungsarbeiten durchführen.

Bevor es zu gefährlich wird, brechen wir die Schneeräumungs-arbeiten ab.

Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung

BEinfo 03 2015BEinfo 03 201516 Ansichtssache

Wie lernen sich die Lernenden der Finanzdirektion des Kantons Bern und die Finanzdirektorin Beatrice Simon kennen? Zum Beispiel an einem gemeinsamen Tag, der nicht nur Informationen, sondern auch eine Menge Vergnügen beinhaltet. So geschehen am zweiten Lernenden-anlass der Finanzdirektion, der am 18. März in Bern stattgefunden hat.

Nach der ersten Durchführung im 2013 einigten sich die Ämter der Fi-nanzdirektion nun auf ein Konzept, bei welchem der «Lernendenanlass FIN» alle zwei Jahre stattfi nden soll. Er soll Lernenden, Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Generalsekretariat, der Finanz- und Steuer-verwaltung, dem Personalamt sowie dem Amt für Informatik und Orga-nisation die Möglichkeit bieten, sich zu vernetzen sowie die persönliche Begegnung mit der Finanzdirektorin ermög-lichen. Ausserdem soll der Tag hauptsächlich von Lernenden für Lernende gestaltet werden.

Dieses Jahr übernahm das Personalamt die Fe-derführung. Unser Organisationskomitee be-stand aus acht Lernenden (erstes, zweites und drittes Lehrjahr) der verschiedenen Ämter und einer Praktikantin. Wir wurden von der Berufs-bildnerin des Personalamts unterstützt und be-gleitet. Rund vier Monate vor dem Anlass mach-ten wir uns Gedanken zu möglichen Aktivitäten. Wir stellten fest: Es ist nicht ganz einfach, Budget und Rahmenbedin-gungen einzuhalten sowie die Interessen der rund 35 Lernenden aus den Bereichen KV und Informatik zusammenzubringen. Also wurden in mehreren Sitzungen Ideen für einen gehaltvolleren Teil mit Bezug zu Kanton, Stadt oder Verwaltung am Vormittag sowie einen Fun-Teil am Nachmittag gesammelt, geprüft – oder wieder verworfen.

Nachdem wir uns dann im Organisationskomitee (OK) für ein defi nitives Programm entschieden hatten und uns schon fast am Ziel wähnten, begann die Arbeit erst richtig! Diverse Abklärungen und Reservierun-gen mussten vorgenommen werden, was einen grösseren Aufwand darstellte, als zuerst angenommen. Zudem luden wir Regierungsrätin Beatrice Simon zum Mittagessen und einem kurzen Referat ein. Auf den Tag genau einen Monat vor dem Anlass wurden dann die Einla-dungen verschickt.

Und nun gings endlich los: Nachdem wir die Lernenden bei einem Startkaffee begrüsst hatten, teilten wir uns in zwei Gruppen auf. Wir begaben uns auf den lebhaften Stadtrundgang Top-Secret des Vereins StattLand, der uns quer durch die Stadt führte. Dieser Einblick in die Geschichte der Spionage und geheimen Nachrichtenübermittlung in Bern war sehr interessant und informativ.

Fürs Mittagessen gings dann ins Restaurant «Zunft zu Webern», wo sich auch Frau Simon dazugesellte. Sie erzählte uns über ihre Tätigkei-ten als Regierungsrätin und zeigte ihren ungefähren Wochenablauf auf. Anschliessend konnten die Lernenden mit der Finanzdirektorin spre-chen und ihr Fragen stellen, welche sie alle sehr ausführlich beantwor-

tete. Alle Anwesenden waren von der lockeren Atmosphäre begeistert!

Der Fun-Teil des Anlasses führte uns Lernende am Nachmittag nach Alchenfl üh zu einem Schoggiworkshop der «Sweet Inspirations GmbH». Dort haben wir zum einen eigene Schokoladenfi guren gegossen und verziert, welche wir danach mitnehmen konnten. Zum anderen erhielten wir Einblick in den Produk-tionsprozess eines Betriebs.

Nachdem das OK den Anlass mit einem Schlusswort für beendet er-klärt hatte, machten wir uns mit guter Laune und vollen Bäuchen auf den Heimweg. Noch im Zug zogen wir ein erstes Fazit: Der Anlass war ein voller Erfolg! Er war zum einen informativ, zum anderen auch ver-gnüglich, und wir haben uns besser kennen gelernt.

Rückblickend kann ich sagen, dass ich, als ich mich für das OK gemel-det habe, den Aufwand defi nitiv unterschätzt habe. Mir ist erst im Verlauf der Arbeiten klar geworden, was es alles braucht, um ein Programm für solch eine grosse Gruppe auf die Beine zu stellen und diese dann auch noch reibungslos durch den ganzen Tag zu führen. Vom Anlass selber aber kann ich nur Positives berichten: Der Tag war kurzweilig und hat meine Erwartungen voll und ganz erfüllt. n

Elia Garbely ist kaufmännischer Lernender im 2. Lehrjahr beim Personalamt des Kantons Bern. Der 18-Jährige spielt in seiner Freizeit viermal pro Woche Unihockey auf Stufe Leistungssport.

Elia Garbely:

Ein Tag von und für Lernende

« Es ist nicht einfach, Budget, Rahmen- bedingungen und die Interessen von 35 Lernenden zu- sammenzubringen.»

Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung Forum 17

NEU IM AMT

Als Vizerektor Forschung gehört er bereits seit 2011 der Universitätslei-tung an. Jetzt wird Christian Leumann die Nachfolge von Martin Täuber antre-ten, der spätestens im Sommer 2017 altershalber als Unirektor zurücktre-ten wird.

Christian Leumann ist seit 1993 als ordent- licher Professor für bioorganische Chemie am Departement für Chemie und Biochemie der Universität Bern tätig. Als langjähriger

Christian Leumann wird neuer Unirektor

Bei arbeitsrechtlichen Konflikten bietet der BSPV seinen Mitgliedern professionelle Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsschutz. In hartnäckigen Fällen finanziert der BSPV seinen betroffenen Mitgliedern einen Anwalt.

Jetzt Mitglied werden: www.bspv.ch

Rechtsschutz kostenlos!

Professor und Vizerektor kennt er die Universität Bern und ihr politisches Umfeld bestens und ist mit den unterschiedlichen Fakultätskulturen und den partizipativen Prozessen gut vertraut. Zudem konnte Christian Leu-mann auch Führungserfahrung im universitären Umfeld sammeln: Zwi-schen 2003 und 2006 war er Direktor des Departements für Chemie und Biochemie. Seit 2011 ist er Vizerektor. Durch seine langjährige Tätigkeit im Rahmen des Schweizerischen Nationalfonds verfügt Christian Leu-mann über ausgezeichnete Kenntnisse der schweizerischen Hochschul-landschaft. Von 2000 bis 2009 war er Mitglied des Forschungsrats, seit 2011 gehört er dem Stiftungsrat und dem Stiftungsratsausschuss des Nationalfonds an. n (KomBE)

BEinfo 03 201518 Forum

Personalnachrichten (März – April 2015)

Nouvelles du personnel (mars – avril 2015)

25 Jahre im Dienst des Kantons Bern 25 ans au service du canton de Berne

Bau-, Verkehrs- und EnergiedirektionDirection des travaux publics, des transports et de l’énergie

• Berger Hansrudolf, Tiefbauamt• Wüthrich Ernst, Tiefbauamt

ErziehungsdirektionDirection de l’instruction publique

• Bucher Theophil, Gymnasium Kirchenfeld• Haldimann Christoph, Gymnasium Oberaargau• Schneeberger Elisabeth, Amt für Kultur• Stöckli Max, Amt für Kultur• Tran Bich-Tram, Amt für zentrale Dienste• von Dach Jürgen, Gymnasium Burgdorf

Finanzdirektion Direction des finances

• Odiet Nicole, Intendance des impôts

Gesundheits- und FürsorgedirektionDirection de la santé publique etde la prévoyance sociale

• Berger Peter, Universitäre Psychiatrische Dienste• Bögli Chantal, Services psychiatriques

Jura bernois – Bienne-Seeland • Etter Beatrice, Universitäre Psychiatrische Dienste• Gosteli Patrick, Services psychiatriques

Jura bernois – Bienne-Seeland • Kalapurackal Molly, Psychiatriezentrum Münsingen• Lopes Antónia Maria,

Universitäre Psychiatrische Dienste• Neuhaus Adrian, Psychiatriezentrum Münsingen• Schaffter Olivier, Services psychiatriques

Jura bernois – Bienne-Seeland

Justiz-, Gemeinde- und KirchendirektionDirection de la justice, des affaires commu-nales et des affaires ecclésiastiques

• Badertscher Elisabeth, Kantonales Jugendamt• Blaser Christian,

Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht• Trena Anita, Offices des poursuites

et des faillites du Seeland• Voutat Michel-Claude, Handelsregisteramt

Polizei- und Militärdirektion Direction de la police et des affaires militaires

• Basler Markus, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

• Basler Therese, Kantonspolizei• Beck Christoph, Kantonspolizei• Boss Beat, Kantonspolizei• Däppen Alfred, Amt für Bevölkerungsschutz,

Sport und Militär• Eichenberger Markus Peter, Kantonspolizei• Fürst Marlise, Kantonspolizei• Habegger Hans-Rudolf,

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt • Häberli Christoph Markus, Kantonspolizei• Henkel Bruno,

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung• Holzer Martin, Kantonspolizei• Howald Stefan Andreas, Kantonspolizei• Jaggi Andreas Peter, Kantonspolizei• Jenk Peter, Kantonspolizei• Jossen Adrian Erwin, Kantonspolizei• Kropf Jürg, Kantonspolizei• Lanz Stefan, Kantonspolizei• Meuter Therese,

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung• Rösti Peter,

Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär• Ryser Ralph Beat, Kantonspolizei• Sahli Thomas, Kantonspolizei• Scheidegger Glenn, Police cantonale• Schmutz Daniel, Kantonspolizei• Siegenthaler Heinz,

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung• Theiler Paul, Kantonspolizei• Wäfler Ursula,

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung• Weber Anton Willy, Kantonspolizei• Wenger Daniel, Kantonspolizei• Wetli Daniel, Kantonspolizei• Wüthrich Simon, Kantonspolizei• Zbinden Bernard, Police cantonale• Zbinden Gerhard, Kantonspolizei

StaatskanzleiChancellerie d’Etat

• Beyeler Anna, Amt für Ressourcen und politische Rechte

Volkswirtschaftsdirektion Direction de l’économie publique

• Bay Oliver, RAV-Region Bern und Mittelland• Keller Martin, Amt für Landwirtschaft und Natur • Peter Thomas, Amt für Wald• Rohrbach Ernst, Amt für Wald• Zumbrunnen Rolf,

Amt für Landwirtschaft und Natur

Gerichtsbehörden und StaatsanwaltschaftAutorités judiciaires et Ministère public

• Bratschi Sven, Regionalgericht Bern-Mittelland• Habegger Marianne,

Regionalgericht Bern-Mittelland• Herzog Ruth, Verwaltungsgericht• Kipfer Beatrice, Verwaltungsgericht• Ortells Maria, Verwaltungsgericht• Tessaro Christina,

Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland

PHBern

• Nold Ursula, Institut für Weiterbildung und Medienbildung

• Notari Michele, Institut Sekundarstufe I • Schlup Evelyne,

Institut Vorschulstufe und Primarstufe

UniversitätUniversité

• Eltschinger Barbara, Verwaltungsdirektion• Hafner Albert, Institut für Archäologische

Wissenschaften, Ur- und Frühgeschichte• Kuhn-Nentwig Lucia Gerda,

Institut für Ökologie und Evolution• Lachner Anton, Institut für Sprachwissenschaft• Schittny Johannes, Institut für Anatomie• Walter Ruth, Institut für Psychologie,

Arbeits- und Organisationspsychologie• Werthmüller Ruth, Verwaltungsdirektion

40 Jahre im Dienst des Kantons Bern 40 ans au service du canton de Berne

ErziehungsdirektionDirection de l’instruction publique

• Gerber Markus, Gymnasium Köniz-Lerbermatt• Raaflaub Thomas, Amt für Kindergarten, Volks-

schule und Beratung

Justiz-, Gemeinde- und KirchendirektionDirection de la justice, des affaires communales et des affaires ecclésiastiques

• Schärz Beat Alfred, Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen

Volkswirtschaftsdirektion Direction de l’économie publique

• Schüpbach Therese, Amt für Landwirtschaft und Natur

Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung 19

Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise

• Ruizzo Tommasina, Departement Wirtschaft, Gesundheit, Soziale Arbeit

• Slokar Branimir, Hochschule der Künste Bern

PHBern

• Affolter Fritz, Institut Sekundarstufe I • Eberhart Eduard,

Institut für Weiterbildung und Medienbildung • Salzmann Jakob,

Institut für Weiterbildung und Medienbildung• Struchen Adrian, Institut Sekundarstufe I

UniversitätUniversité

• Trusch Bernhard-Arno, Departement für Chemie und Biochemie

Pensionierungen Ont pris leur retraite

Bau-, Verkehrs- und EnergiedirektionDirection des travaux publics, des transportset de l’énergie

• Bieri Heinz, Tiefbauamt

• Schorer Jürg, Tiefbauamt• Tschanz Silvia, Rechtsamt• Zwahlen Urs, Offi ce des ponts et chaussées

Erziehungsdirektion Direction de l’instruction publique

• Abdelwahabi Sonja, Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule

• Gammenthaler Margrit, Schule für Gestaltung

Finanzdirektion Direction des fi nances

• Aerni Doris, Steuerverwaltung • Grimbühler Jeannine, Steuerverwaltung • Guggisberg Verena, Steuerverwaltung • Reusser Jürg, Steuerverwaltung• Valsangiacomo Pietro, Steuerverwaltung• Weber Roland, Finanzverwaltung

Gesundheits- und FürsorgedirektionDirection de la santé publique et de la prévoyance sociale

• Bieri Erika, Universitäre Psychiatrische Dienste• Brechbühler Margrit,

Psychiatriezentrum Münsingen• Ernst Marie-Louise,

Universitäre Psychiatrische Dienste• Fankhauser Fritz, Psychiatriezentrum Münsingen

• Graf Peter, Psychiatriezentrum Münsingen• Hirsbrunner Heidi,

Universitäre Psychiatrische Dienste• Mercerat Liliane, Services psychiatriques

Jura bernois – Bienne-Seeland

Justiz-, Gemeinde- und KirchendirektionDirection de la justice, des affaires communales et des affaires ecclésiastiques

• Dell’Acqua Rose-May, Préfecture du Jura bernois • El-Alawy Erna,

Amt für Gemeinden und Raumordnung• Enggist Heinrich,

Betreibungs- und Konkursamt Seeland• Gilgen Rolf,

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Bern• Herrmann Beat,

Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland• Kämpf Nelly,

Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen

• Meyer Madeleine, Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland

• Mihalyffy Kinga Ottilia, Kantonales Jugendamt• Pfi ster Peter,

Amt für Gemeinden und Raumordnung• Schäfer Marianne,

Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland

Weiterbildungsstudiengängean der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

LL.M. (Legum Magister/Legum Magistra)DAS (Diploma of Advanced Studies in Law)

Die Studiengänge vermitteln vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren rechtswissen-schaftlichen Bereichen. Der Studienplan wird individuell gemäss gewähltem Schwerpunktgebiet aus dem Angebot der Lehrveranstaltungen der RW-Fakultät zusammengestellt. Dauer: 1 – 3 Jahre (berufsbegleitend).

Information, Beratung und Detailprogramm:Eva Aeschbacher, Programmassistentineva.aeschbacher@rwdek.unibe.chwww.rechtswissenschaft.unibe.ch

Universität BernDekanat RW-FakultätSchanzeneckstrasse 1Postfach 8573CH-3001 BernTelefon +41 (0)31 631 30 84

Mehr wissen, Grosses bewegen.

w w w . w k s b e r n . c h

Warte nicht auf den Wind, nimm das Ruder selbst in die Hand. Die WKS ist das Boot.»S a n d r o L a t t a n z i o

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