BEBAUUNGSPLAN GEWERBE WALDECK DER ......Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005 /2.2/,...

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VG Neumarkt i. d. Oberpfalz Bahnhofstr. 12 92318 NEUMARKT per E-Mail: [email protected] [email protected] kd/to-20.11874-v01 13.07.2020 BEBAUUNGSPLAN "GEWERBE WALDECK" DER GEMEINDE PILSACH Schalltechnische Vorabergebnisse zur Emissionskontingentierung AKTENVERMERK (1) 1. Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Pilsach plant die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbe Waldeck" /2.1/, mit dem zwei Gewerbegebiets-Teilflächen ausgewiesen werden sollen (räumliche Trennung erfolgt durch die dazwischenliegende öffentliche Straße). Im direkten Umfeld um den geplanten Bebauungsplan befinden sich die Firma Bärnreuther+Deuerlein Schotterwerke GmbH & Co. KG (Schotterwerk und Kalksteinbruch mit einer einzelgenehmigten Asphaltmischanlage) und eine Biogasanlage (Betreiber: Bioenergie I &N GmbH & Co. KG). Gemäß § 1, Absatz 6, Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung u. a. die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005 /2.2/, Schallschutz im Städtebau, konkretisiert. Unter Beachtung der Gewerbelärmvorbelastung am Standort soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine (Schall-)Kontingentierung nach DIN 45691 /2.7/ durchgeführt werden, die sicherstellt, dass sich das geplante Gewerbegebiet schalltechnisch verträglich in die Umgebung einfügt. Im vorliegenden Aktenvermerk sollen die Vorbelastung durch die bereits bestehenden Betriebe im Umfeld und die möglichen Schallkontingente des Bebauungsplans nach den aktuellen Plänen dargestellt und bewertet werden.

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VG Neumarkt i. d. OberpfalzBahnhofstr. 1292318 NEUMARKT

per E-Mail: [email protected]@vg-neumarkt.de

kd/to-20.11874-v01 13.07.2020

BEBAUUNGSPLAN "GEWERBE WALDECK" DER GEMEINDE PILSACHSchalltechnische Vorabergebnisse zur Emissionskontingentierung

AKTENVERMERK (1)

1. Situation und Aufgabenstellung

Die Gemeinde Pilsach plant die Aufstellung des Bebauungsplans "GewerbeWaldeck" /2.1/, mit dem zwei Gewerbegebiets-Teilflächen ausgewiesen werdensollen (räumliche Trennung erfolgt durch die dazwischenliegende öffentlicheStraße).

Im direkten Umfeld um den geplanten Bebauungsplan befinden sich die FirmaBärnreuther+Deuerlein Schotterwerke GmbH & Co. KG (Schotterwerk undKalksteinbruch mit einer einzelgenehmigten Asphaltmischanlage) und eineBiogasanlage (Betreiber: Bioenergie I &N GmbH & Co. KG).

Gemäß § 1, Absatz 6, Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung u. a. dieBelange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtigerTeil wird für die Praxis durch die DIN 18005 /2.2/, Schallschutz im Städtebau,konkretisiert. Unter Beachtung der Gewerbelärmvorbelastung am Standort sollim Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine (Schall-)Kontingentierung nachDIN 45691 /2.7/ durchgeführt werden, die sicherstellt, dass sich das geplanteGewerbegebiet schalltechnisch verträglich in die Umgebung einfügt.

Im vorliegenden Aktenvermerk sollen die Vorbelastung durch die bereitsbestehenden Betriebe im Umfeld und die möglichen Schallkontingente desBebauungsplans nach den aktuellen Plänen dargestellt und bewertet werden.

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2. Unterlagen

Im Folgenden beziehen wir uns auf die nachstehend aufgeführten Unterlagen:

/2.1/ Plan des Bebauungsplans "Gewerbe Waldeck" der Gemeinde Pilsach, TEAM4, E-Mail vom 23.06.2020;

/2.2/ DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau – Teil 1, Mai 1987 und Juli 2002;

/2.3/ Genehmigungsbescheide der Firma Bärnreuther+Deuerlein GmbH & Co. KG:

- Aktenzeichen IV/1-170 B 1/7-Na/Rö, Genehmigung des Steinbruchs, 1990;- Aktenzeichen II/5-170 B 1/7-Na/Se, Genehmigung der Wiederinbetrieb-

nahme des Steinbruchs, 1992;- Aktenzeichen II/50-170 B1/5-Na/sch, Genehmigung eines Schotterwerkes,

1995;- Aktenzeichen II/5170 B 1/5.2-Na/sch, Genehmigung einer wesentlichen

Änderung des Schotterwerks, 1996;- Aktenzeichen II/5-170 B 1/7.2-Schl/sch, Genehmigung der Teilerweiterung

der Abbaufläche des Steinbruchs, 1998;- Aktenzeichen 45-170 B 1/7.3 Schl/sch, Genehmigung Erweiterung des

Steinbruchs, 1999;- Aktenzeichen 45 – 170 B 1/7.4-Schl/Ha/Si, Antrag Erweiterung des

Steinbruches, 2003;- Aktenzeichen 45 – 170 – B 1/9 Na/Ha, Antrag auf Genehmigung einer

Asphaltmischanlage im Steinbruch, 2005;- Aktenzeichen 45 – 170 – B 1/9 Na/Si, Genehmigung einer Asphalt-

mischanlage mit schallimmissionsschutzrechtlichen Festsetzungen, 2006;- Aktenzeichen 45-170-005.H, Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur

Erweiterung des Kalksandsteinbruches, 2014;- Aktenzeichen 45-170-088.H, Genehmigung zur wesentlichen Änderung des

Schotterwerkes mit immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen, 2017;

Verwaltungsgemeinschaft (VG) Neumarkt in der Oberpfalz, per Daten-austausch am 24.06.2020

/2.4/ Genehmigungsbescheid der Firma Bioenergie I & N GmbH & Co. KG,Aktenzeichen 43-2010-0348 vom 08.07.2010, VG Neumarkt i. d. OPf, perE-Mail am 30.06.2020;

/2.5/ Rückfragen und Detailangaben bezüglich der angedachten Nutzung für dieGewerbegebietsflächen des Bebauungsplans "Gewerbe Waldeck", per Telefonam 03.07.2020 bzw. per E-Mail am 07.07.2020;

/2.6/ Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde bezüglich der verbleibendenRestkontingente und dem Vorgehen bei der Kontingentierung, Telefonat vom07.07.2020;

/2.7/ DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006;

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/2.9/ Version CadnaA 2020 MR 1 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687:2006-05 (D), Akustik – Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräusch-immissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;

/2.10/ Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 4 CN 7.16, vom 07.12.2017;

/2.11/ Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, OVG NRW 10 A1403/16, vom 29.10.2018;

/2.12/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm (nach § 5 Abs. 1 derVerordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)) durch Industrie undGewerbe (VBUI), Bundesanzeiger, Ausgabe vom 17.08.2006, mit derBekanntmachung vom 20.11.2018 (BAnz AT 28.12.2018) ersetzt durch dieBerechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 derVerordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).

3. Schalltechnische Anforderungen

3.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005)

Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderemdie Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz alswichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005, "Schallschutz imStädtebau" /2.2/, konkretisiert.

Danach sind in den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B.Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte fürden Beurteilungspegel anzustreben:

a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten,Ferienhausgebieten

tags 50 dB(A)nachts 40 bzw. 35 dB(A)

b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS)und Campingplatzgebieten

tags 55 dB(A)nachts 45 bzw. 40 dB(A)

c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen

tags 55 dB(A)nachts 55 dB(A)

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d) Bei besonderen Wohngebieten (WB)

tags 60 dB(A)nachts 45 bzw. 40 dB(A)

e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)

tags 60 dB(A)nachts 50 bzw. 45 dB(A)

f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)

tags 65 dB(A)nachts 55 bzw. 50 dB(A)

g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind,je nach Nutzungsart

tags 45 bis 65 dB(A)nachts 35 bis 65 dB(A).

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe-und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betriebengelten.

Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung derOrientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffendenBaugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung aufangemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen.

Die vorgenannten Werte sind demnach keine Grenzwerte. Von ihnen kann beiÜberwiegen anderer Belange als der des Schallschutzes abgewichen werden.

Hinsichtlich der jeweils zugrunde zulegenden Gebietseinstufung wird in denRichtlinien angeführt, dass zunächst die Festlegungen in den Bebauungsplänenheranzuziehen sind. Gibt es keine solchen Festsetzungen, so ist die Gebiets-einstufung entsprechend der Schutzbedürftigkeit vorzunehmen. Dazu könnenunterstützend die im Flächennutzungsplan eingetragenen Gebietseinstufungenberücksichtigt werden.

3.2 Immissionsorte und Orientierungswerte gem. DIN 18005

Zur Beurteilung der vom Plangebiet und der bestehenden Gewerbeflächenhervorgerufenen Geräuschimmissionen werden die jeweils nächstgelegenenAufpunkte in der Nachbarschaft betrachtet. Die Einstufung der Immissionsortehinsichtlich der Schutzbedürftigkeit erfolgt zunächst hauptsächlich auf Basis derAngaben in bestehenden Genehmigungsbescheiden /2.3, 2.4/ und wurden mitder Immissionsschutzbehörde abgestimmt /2.6/.

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Nachfolgend sind die Immissionsorte und Orientierungswerte gem. DIN 18005/2.2/ zur Tag- und Nachtzeit dargestellt.

Tabelle 1: Immissionsorte und Orientierungswerte gem. DIN 18005

Immissionsort Gebietseinstufung/Schutzwürdigkeit

Orientierungs-wert gem.DIN 18005

für Gewerbelärmtags / nachts

[dB(A)]

IO 1, Ammelhofen 6, Flur-Nr.1128/1, Gemarkung Pfeffertshofen Dorfgebiet (MD) 60 / 45

IO 2, Waldeck 1, Flur-Nr. 512,Gemarkung Laaber Dorfgebiet (MD) 60 / 45

IO 3, Flurstr. 8a, Flur-Nr. 718/2,Gemarkung Laaber Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 / 40

Die Lage der Immissionsorte kann dem Lageplan in Anlage 1 im Anhangentnommen werden.

4. Ermittlung der gewerblichen Geräuschvorbelastung

4.1 Vorbelastung aus Genehmigungsbescheiden und Bewertung

Hinsichtlich der Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung am Standort werdendie umliegenden Gewerbebetriebe (Fa. Bärnreuther+Deuerlein GmbH &Co. KG und Bioenergie I & N GmbH & Co. KG) berücksichtigt. Die Betriebehaben an den maßgeblichen Immissionsorten IO1, IO 2 und IO 3 folgendeImmissionsrichtwertanteile (IRWA) entsprechend der von der Verwaltungs-gemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz übermittelten Genehmigungs-bescheide /2.3, 2.4/.

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Tabelle 2: Genehmigte Immissionsrichtwertanteile der vorhandenen Firmenin der Umgebung des Plangebietes

Firma IRWA am IO 1[dB(A)]

tags / nachts

IRWA am IO 2[dB(A)]

tags / nachts

IRWA am IO 3[dB(A)]

tags / nachts

Fa. Bärnreuther+Deuerlein GmbH& Co. KG (Genehmigung Schotter-werk und Steinbruch aus dem Jahr2017)

50 / - 60 / - 50 / -

Fa. Bärnreuther+Deuerlein GmbH& Co. KG (Genehmigung Asphalt-mischanlage auf dem Gelände desSchotterwerkes aus dem Jahr2006) – Eigenständige Anlage nach/2.6/

461 / 311 54/ 39 49 / 34

Fa. Bioenergie I & N GmbH &Co. KG 54 / 39 54 / 39 49 / 34

Summenpegel an den Immissions-orten aus bestehenden Geneh-migungen

56 / 40 62 / 42 54 / 37

Orientierungswert nachDIN 18005 60 / 45 60 / 45 55 / 40

Differenz -4 / -5 2 / -3 -1 / -3

Aus den genehmigten Immissionsrichtwertanteilen ergibt sich, dass amImmissionsort IO 2 der Immissionsrichtwert für ein Mischgebiet zur Tagzeitdurch die bestehenden Genehmigungen bereits um 2 dB überschritten wird.

An den anderen Immissionsorten stehen sowohl zur Tagzeit als auch zur Nacht-zeit noch (Geräusch-)Restkontingente für den geplanten Bebauungsplan zurVerfügung.

1 Die Vorbelastung am IO 1 durch die Asphaltmischanlage erfolgte über flächige Rück-/Ausbreitungsberechnungen mit /2.9/ unter Zugrundelegung der an den anderenImmissionsorten - insbesondere bezüglich des näher gelegenen und damit relevantenImmissionsort IO 2 - zulässigen Immissionsrichtwertanteile der Asphaltmischanlage.

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5. Emissionskontingentierung gem. DIN 45691

5.1 Methodik

Als Mittel des Schallschutzes kommen im Rahmen der verbindlichen Bauleit-planung vornehmlich Festsetzungen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO inBetracht. Als Festsetzungen bieten sich aus fachlicher Sicht Emissionswertean. Ziel einer Kontingentierung ist es, sicherzustellen, dass an den maßgeben-den Immissionsorten in der Nachbarschaft des Planungsgebietes die anzu-strebenden Orientierungswert-/Immissionsanteile von allen Anlagen bzw.Betrieben zusammen eingehalten werden (Summenwirkung).

Die DIN 45691 "Geräuschkontingentierung" /2.7/ liefert hierzu eine einheitlicheMethode und Terminologie, die die im Rahmen der Bauleitplanung verwendetenBegriffe und Verfahren definiert.

5.2 Ermittlung der Planwerte

Gemäß DIN 45691 bezeichnet der Planwert den Beurteilungspegel, der von deneinwirkenden Geräuschen von Betrieben und Anlagen im Plangebiet amjeweiligen Immissionsort im Umgriff des Standorts nicht überschritten werdendarf. Der Planwert errechnet sich generell aus dem Gesamtimmissionswertabzüglich der ermittelten Vorbelastung (vgl. Kap. 4).

Unter Berücksichtigung der Orientierungswerte und der Vorbelastung wird ausfachtechnischer Sicht und nach Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde/2.6/ die folgende Vorgehensweise zur Ermittlung des Planwertes als ziel-führend erachtet:

- An den Immissionsorten, an denen noch (Geräusch-)Restkontingentevorhanden sind, können die verbleibenden "Geräuschreserven" für denBebauungsplan genutzt werden.2

- Aufgrund der genehmigten Vorbelastung /Überschreitung zur Tagzeit amImmissionsort IO 2 ist aus fachtechnischer Sicht das Irrelevanzkriteriumder DIN 45691 (15 dB unter Immissionsrichtwert) /2.6/ anzusetzen3.

2 Die Vorgehensweise hat zur Folge, dass hiermit weitere zukünftige Gewerbeplanungen, evtl.eingeschränkt werden müssen.

3 Nach /2.6/ ist es möglich, den Planwert zur Tagzeit ggf. noch zu erhöhen, wenn dies begründbarist. Hierfür sind Schallimmissionsmessungen durchzuführen, die möglicherweise belegen, dassin Bescheiden festgelegte/zulässige Werte "überdimensioniert" sind. Diese Messungen müssenin enger Abstimmung mit den bereits ansässigen genehmigten Betrieben erfolgen.

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In der nachfolgenden Tabelle sind die Immissionsorte, die zugrunde zulegenden Orientierungswerte gem. DIN 18005 sowie die Planwerte LPldargestellt:

Tabelle 3: Immissionsorte, Orientierungswerte gem. DIN 18005 undPlanwerte LPl

Immissionsort Orientierungswertgem. DIN 18005

für Gewerbelärmtags / nachts

[dB(A)]

PlanwerteLPl

tags / nachts[dB]

IO 1 60 / 45 58 / 43

IO 2 60 / 45 45 / 42

IO 3 55 / 40 48 / 37

5.3 Emissionskontingentierung

Auf Grundlage der aktuellen Planzeichnung /2.1/ wurde unter Berücksichtigungder in Kap. 5.2 dargestellten Planwerte eine Emissionskontingentierung nachDIN 45691 /2.7/ für die Gewerbegebietsflächen (GE), unter Verwendung desSchallausbreitungs-Berechnungsprogrammes CadnaA /2.9/, erarbeitet. Dieseführt zu den nachfolgenden genannten Emissionskontingenten LEK.

Tabelle 4: Emissionskontingente LEK nach DIN 45691

Teilfläche Emissionskontingent LEK [dB]

Tag(6.00 Uhr bis 22.00 Uhr)

Nacht(22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)

GE 1 63 57

GE 2 68 60

Die Lage und Einteilung der Teilflächen, auf die sich die LEK-Werte beziehen,kann der Darstellung in Anlage 2.1 im Anhang entnommen werden.

Die ermittelten LEK-Werte sind in Bezug auf die einschlägige Literatur (vgl.DIN 18005 /2.2/, VBUI /2.12/) als typisch für Gewerbegebietsflächeneinzuschätzen.

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Für die in der Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren A … C mit demdargestellten Ursprung O = (32)685600, N = 5466900 (ETRS89/UTM, Zone 32Nord; EPSG 25832) können die Emissionskontingente LEK um folgendeZusatzkontingente LEK,zus erhöht werden, um eine Optimierung hinsichtlich derAusschöpfung der Planwerte zu erzielen:

Tabelle 5: Zusatzkontingente in dB für die Richtungssektoren

Richtungssektor k(Nord ≙ 0°)

Zusatzkontingent LEK,zus in dB

Tag(6.00 Uhr bis 22.00 Uhr)

Nacht(22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)

A (0° - 135°) 0 4

B (135° - 235°) 5 0

C (235° - 0°) 8 8

Mit den vorgenannten Emissionskontingenten ergeben sich folgendeaufgeführte Immissionskontingente an den betrachteten Aufpunkten(vgl. Anlage 2.2 im Anhang).

Tabelle 6: Immissionskontingente LIK nach DIN 45691 und Planwerte LPl

Immissionsort ImmissionskontingenteLIK

tags / nachts[dB(A)]

PlanwerteLPl

tags / nachts[dB]

IO 1 49 / 42 58 / 43

IO 2 45 / 42 45 / 42

IO 3 48 / 37 48 / 37

Die Tabelle zeigt, dass sich Immissionskontingente LIK an den Aufpunktenberechnen, die die Planwerte einhalten bzw. unterschreiten.

Anhand der Gliederung der Bebauungsplanfläche in zwei Teilflächen (GE 1 undGE 2) und aufgrund der ermittelten Emissionskontingente für die TeilflächeGE 2 (LEK ≥ 60 dB tags/nachts) kann eine weitgehend "uneingeschränkte"Nutzbarkeit der Gewerbegebietsfläche nach der Literatur /2.2/ angeführtwerden. Der aktuellen Rechtsprechung /2.10, 2.11/ zu einer Geräusch-kontingentierung von Gewerbegebietsflächen im Bebauungsplanverfahren wirdsomit Rechnung getragen.

IO 2

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Datenquelle:

Bayerische Vermessungsverwaltung -

www.geodaten.bayern.de

Lizenz: CC BY 3.0 DE

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Auftrag:

Projekt:

Ort:

20.11874-v01 Anl.: 1

Bebauungsplan

Gewerbe Waldeck

Pilsach

Lageplan

Maßstab 1:10000(im Original)

Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth

Tel.: 0921/757430

email: [email protected]

2011874_r01_kd.cna

IO 2

IO 3

IO 1

GE 1

LEK = 63 / 57 dB

tags / nachts

GE 2

LEK = 68 / 60 dB

tags / nachts

Datenquelle:

Bayerische Vermessungsverwaltung -

www.geodaten.bayern.de

Lizenz: CC BY 3.0 DE

Richtungssektor A

Richtungssektor B

Richtungssektor C

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Ort:

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Bebauungsplan

Gewerbe Waldeck

Pilsach

Emissionskontingentierung

gem. DIN 45691

B-Planzeichnung

(per E-Mail vom 23.06.2020)

Legende

Bplan-Quelle

Immissionspunkt

Maßstab 1:10000(im Original)

Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth

Tel.: 0921/757430

email: [email protected]

2011874_r01_45691_kd.cna

Auftrag: 20.11874-v01 Anl.: 2.2

Projekt: Bebauungsplan

EDV-Ausdruck

Gewerbe Waldeck

Emissionskontingentierung gem. DIN 45691

Ort: Pilsach

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