Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 48 8 Textliche ... · + 389,550 + 390,500 + 390,680 + 390,600 +...

1
+ 389,550 + 390,500 + 390,680 + 390,600 + 389,800 + 388,600 + 388,800 + 380,800 + 385,000 + 381,750 + 383,100 + 385,650 + 387,400 + 388,100 + 390,500 + 385,700 20,00 9,40 7,50 5,50 20,00 3,00 29,00 3,00 29,00 1,50 9,30 3,00 8,00 16,00 5,50 3,00 3,00 17,00 5,50 7,50 5,50 20,00 3,00 1,50 4,50 2,00 17,70 2,85 1,50 7,50 2,00 17,70 2,85 3,00 3,00 1,50 4,50 2,00 17,70 2,85 1,50 12,30 134,40 5,50 8,00 5,50 46,00 3,00 3,00 2,00 3,40 5,50 5,50 5,50 220,50 m 2 ED OK FFB EGmax s. Plan WHmax 6,0m ü. OK FFB Typ I WA RH OK FFB EGmax s. Plan WHmax 6,5m ü. OK FFB Typ II WA H OK FFB EGmax s. Plan WHmax 9,0m ü. OK FFB Typ III WA o o o GFZ 0,8 GFZ 1,2 GFZ 1,5 DN <36° DN <36° DN <26° II+D II+D III GRZ 0,4 GRZ 0,5 GRZ 0,5 70,00 70,00 Kraibergstraße (Kr. EI 9) aterstr. Böhmerwaldstr. 538/10 Kraiberg Traufhöhe=394.787 Firsthöhe=398.482 Traufhöhe=394.793 Traufhöhe=395.022 Firsthöhe=399.879 Traufhöhe=394.980 Traufhöhe=393.810 Firsthöhe=396.566 Firsthöhe=400.442 Traufhöhe=397.635 Traufhöhe=397.762 Firsthöhe=401.120 Traufhöhe=397.341 Firsthöhe=400.842 Traufhöhe=398.016 Traufhöhe=396.530 Firsthöhe=401.162 Traufhöhe=395.733 Traufhöhe=396.689 Firsthöhe=399.098 Traufhöhe=396.641 Firsthöhe=398.501 Traufhöhe=395.418 WSG - Grenze Typ I Typ II Typ III R+F V V GA / CA CA CA CA CA CA CA GA / CA CA CA CA CA CA GA / CA TG TG CA GA / CA R+F Größe Geltungsbereich 2,5ha 391,00 390,50 390,00 389,50 389,00 388,50 388,00 387,50 387,50 387,00 386,50 386,00 385,50 385,00 384,50 384,00 383,50 383,00 382,50 382,00 381,50 381,00 380,50 OK FFB EG max = +389,80 m ü.NN OK FFB EG max = +390,30 m ü.NN OK FFB EG max = +388,80 m ü.NN OK FFB EG max = +389,30 m ü.NN OK FFB EG max = +388,80 m ü.NN OK FFB EG max = +388,00 m ü.NN OK FFB EG max = +387,30 m ü.NN OK FFB EG max = +386,50 m ü.NN OK FFB EG max = +387,50 m ü.NN OK FFB EG max = +386,80 m ü.NN OK FFB EG max = +385,80 m ü.NN OK FFB EG max = +385,70 m ü.NN OK FFB EG max = +385,00 m ü.NN OK FFB EG max = +385,80 m ü.NN OK FFB EG max = +385,50 m ü.NN OK FFB EG max = +385,00 m ü.NN OK FFB EG max = +384,50 m ü.NN OK FFB EG max = +384,00 m ü.NN OK FFB EG max = +383,50 m ü.NN OK FFB EG max = +389,30 m ü.NN OK FFB EG max = +388,30 m ü.NN OK Garage max = +392,30 m ü.NN OK FFB EG max = +386,80 m ü.NN OK FFB EG max = +385,80 m ü.NN OK Garage max = +389,80 m ü.NN OK FFB EG max = +384,30 m ü.NN OK FFB EG max = +383,30 m ü.NN OK FFB EG max = +382,30 m ü.NN OK Garage max = +386,30 m ü.NN 2 1 3 4 5 6 7 GA / CA 15c 15b 17 15a 9a 9 15 21 17 19 23 25 6 27 15 83 29 8 88 30 31 81 33a 31 33 10 12 V Typ III Regenrückhaltung CA Typ I Typ II GA / CA GA / CA GA / CA GA TG 5,50 +388,600 388,00 Größe Grundlage Projekt Plan / Index Datum Bearbeitet Bebauungsplan Nr. 48 mit Grünordnung "Im Winkel" nach § 13b BauGB Entwurf M 1/1000 Markt Gaimersheim GAI01_19 e01 ho 28.05.2020 Vermessung 25.09.18 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 48 "Im Winkel" nach § 13b BauGB Der Markt Gaimersheim erlässt gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Be- kanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. I S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), Art 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (PlanZV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 91 S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) die folgende Satzung: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung beschlossen. Der Beschluss wurde am 02.08.2019 ortsüblich bekanntgemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungs- plans in der Fassung vom 20. Mai 2019 hat in der Zeit vom 12.08.19 bis 13.09.19 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 20. Mai 2019 hat in der Zeit vom 05.08.19 bis 13.09.19 stattgefunden. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __.__._____ wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__._____ bis __.__._____ öffentlich ausgelegt. Zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __.__._____ wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__._____ bis __.__._____ beteiligt. Der Markt Gaimersheim hat mit Beschluss des Gemeinderats vom __.__._____ den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom __.__._____ als Satzung beschlossen. Markt Gaimersheim, den __.__._____ ……………………………………………………….. Andrea Mickel - Bürgermeisterin Ausgefertigt Markt Gaimersheim, den __.__._____ ……………………………………………………….. Andrea Mickel - Bürgermeisterin A Festsetzungen nach § 9 BauGB durch Planzeichen 5 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans mit Grünordnung 1 Geltungsbereich Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Die Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind unzulässig. 2 Art der baulichen Nutzung WA Zulässige Grundflächenzahl als Maximalmaß gem. Nutzungsschablone, hier 0,5 3 Maß der baulichen Nutzung GRZ 0,5 Maximale Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss der Hauptgebäude in Meter über Normalnull (DHHN), gem. Festsetzung in den Bauräumen. Grenzgaragen bei DH sind höhenversatzfrei in einer Flucht aneinander zu bauen. Als maximal zulässiger Höhenwert (Fertigfußboden in der Garage) gilt der jeweils höhere der aneinander grenzenden Grundstücke. Maximale Wandhöhe ab OK FFB EG max in Meter gem. Nutzungsschablone WH max ü. OK FFB Unterschiedliches Maß der baulichen Nutzung: unterschiedliche OK FFB EG max gem. Festsetzung in den Bauräumen offene Bauweise 4 Bauweise o ED Einzel - und Doppelhäuser zulässig RH nur Reihenhäuser zulässig H nur Hausgruppen zulässig Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit vorgeschlagener Straßenführung 5 Verkehrsflächen Baugrenzen Für Baugrenzen gilt: Bei den Baugrenzen haben Abstandsflächen gem. Art 6 BayBO Vorrang gegenüber den festgesetzten Baugrenzen. Dies gilt nicht für die zusätzlich mit einer orangefarbenen Linie gekennzeichneten Baugrenzen. Baugrenzen dürfen nur mit untergeordneten Bauteilen gem. Art 6 Nr. 8 überschritten werden. Oberirdische Garagen / Carports sind nur innerhalb der Bauräume sowie dieser Umgrenzungslinien zulässig. Garagen sind gegenüber dem Straßenraum in Richtung der Zufahrt um min. 5,5m, offene Carports um min. 3,0m zurückversetzt anzuordnen Unterirdische Garagen sind nur innerhalb der Bauräume sowie dieser Umgrenzungs- linien zulässig. Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Rad- und Fußweg Öffentliche Grünfläche. Es sind ausschließlich autochthone, standortgerechte Laubgehölze (s. Pflanzliste) zu verwenden. Nadel- und Ziergehölze sind unzulässig. 6 Grünordnung Private Grünfläche zur Ortsrandeingrünung. Die Flächen sind mit standortheimischen Bäumen (s. Pflanzliste) oder Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Nadel- und Ziergehölze sind unzulässig. Bauliche Anlagen wie Nebengebäude, Garagen und Carports sowie Stellplätze sind unzulässig. Öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung: Spielplatz zu pflanzender Baum; gemäß Pflanzliste zu fällender Bestandsbaum Übersicht M 1 / 20.000 Planzeichnung 0,57m 2 D Verfahrensvermerke - Grundwasserwärmepumpen sind unzulässig. Erdwärmesonden mit einer Einbindetiefe < 379,20 m üNN sind unzulässig. - Oberirdische Heizöltanks >1.000 Liter Fassungsvermögen unterliegen der Prüfpflicht gem. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - Gründungstiefen von unterirdischen Bauteilen mit einer Einbindetiefe < 379,20 m üNN sind nur zulässig, wenn nachweislich eine Restmächtigkeit der Deckschichten von mehr als 5,0m zum Malmkarst und ein Mindestabstand von 2,0m über dem höchsten Grundwasser- stand eingehalten werden kann. Geländeauffüllungen und Verfüllung von Erdaufschlüssen sind nur mit dem ursprünglichen Erdaushub oder mit unbelastetem Material zulässig. 8 Textliche Festsetzungen - Immissionsschutz Maßnahmen zum schalltechnischen Schutz der Außenwohnbereiche an Gebäuden Außenwohnbereiche, wie Terrassen oder Balkone sind an den Fassaden mit Beurteilungspegel, tags (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) von mehr als 59 dB(A) unzulässig. Die davon betroffenen Fassaden sind dem nachfolgenden Lageplanausschnitt zu entnehmen: Alternativ kann der erforderliche Schutzanspruch für Außenwohnbereiche auch durch vorgehängte Fassaden, verglaste Loggien oder vergleichbare Konstruktionen nachgewiesen werden, die die Einhaltung des Beurteilungspegels von 59 dB(A), tags gewährleisten oder wenn im Rahmen des Freistellungs- bzw. Genehmigungsverfahrens die Einhaltung des Beurteilungspegels von 59 dB(A), tags anderweitig nachgewiesen wird. Maßnahmen zum schalltechnischen Schutz der Schlaf- und Kinderzimmer Die Schlafräume und Kinderzimmer der Gebäude sind zu den lärmabgewandten Fassadenseiten zu orientieren, an denen der Beurteilungspegel von 49 dB(A), nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) eingehalten wird. Die von einer Überschreitung der Beurteilungspegel betroffenen Fassaden sind dem nachfolgenden Lageplanausschnitt zu entnehmen: Sofern eine entsprechende Grundrissorientierung nicht möglich ist, sind Schlaf- und Kinderzimmer an den gekennzeichneten Fassaden ausnahmsweise zulässig, wenn sie an den lärmabgewandten Fassaden über ein zum Lüften geeignetes Fenster verfügen oder schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden. Auf die Anordnung einer lärmabgewandten Lüftungsmöglichkeit bzw. den Einbau einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung kann verzichtet werden, wenn der Einbau von zentralen oder dezentralen Raumluft- anlagen vorgesehen wird. Abweichungen hiervon sind möglich, wenn die Einhaltung des Beurteilungspegels von 49 dB(A), nachts anderweitig nachgewiesen wird. B Örtliche Bauvorschriften C Hinweise und nachrichtliche Übernahmen Bestehende Flurgrenzen mit Flurstücknummer 1 Planzeichen Bestehendes Gebäude / Nebengebäude mit Hausnummer Mögliche Stellung Gebäude / Nebengebäude geplant 21 Höhenlinien Bestandsgelände (0,5m - Schritte) und exemplarische Geländehöhenpunkte aus Vermessung Abgrenzung Wasserschutzgebiet Zone III (Augraben) Ingolstadt (WSG 2210723400177) 3 Weitere Hinweise durch Text Rodungen von Bäumen und Hecken sind nur außerhalb der Vogelbrutzeiten im Zeitraum von Oktober bis Februar oder ausnahmsweise außerhalb dieses Zeitraums unter Begleitung eines Biologen zulässig. Bis spätestens Ende Februar des Erschließungsjahres ist das Grundstück FI.Nr. 538/10 der Gemarkung Gaimersheim zu pflügen und mittels Kreiselegge plan einzuebnen. Ausgenommen hiervon bleibt der als private bzw. öffentlich festgesetzte Grünstreifen an der Nordgrenze des Grundstücks, welcher zunächst als Brachstreifen zu erhalten ist. Das am Retzgraben geplante Regenrückhaltebecken ist mit einer kräuterreichen Regiosaatgutmischung zu begrünen. Pflegemaßnahmen sollen von Beginn bis Ende der Erschließungsmaßnahmen nicht erfolgen. Niederschlagswasser der privaten Baugrundstücke ist, sofern kein anderweitiges Versickerungssystem nachgewiesen werden kann, an den kommunalen Regenwasserkanal anzuschließen. Regenwasser als Brauchwasser in Wohnhäusern ist der Gemeinde anzuzeigen. Im gem. Ziff. 7 gekennzeichneten Bereich ist die Verordnung WSG "Am Augraben" (Stadt Ingolstadt vom 21.12.2009) und der Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern zu beachten. Im Weiteren wird im Geltungsbereich auf die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hingewiesen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig. Eine Versiegelung der Geländeoberfläche ist soweit als möglich zu vermeiden. Stellplätze und Grundstückszufahrten sind durchlässig zu gestalten. Bei Anpflanzung von Bäumen ist ein Mindestabstand von 2,5m zu Kabeltrassen und Kanälen einzuhalten. Zu messen ist vom Stammmittelpunkt bis zum jeweiligen Seitenrand der Trasse / des Kanals. Im Weiteren ist DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen - Richtlinie für die Planung", das DVGW-Merkblatt GW 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" sowie „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 zu beachten. Die Grenzabstände von Pflanzen gem. § 47 ABGBG sind einzuhalten. Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist im Geltungsbereich eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, welche in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Für die neu zu erstellenden Bauwerke wird (gemäß Landesentwicklungsprogramm LEP) bei der Energieversorgung die Verwendung regenerativer Energieerzeuger wie Wärmepumpen, Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen empfohlen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen die Anlieger mit Geruchsimmissionen (Gülle, Mist, Pflanzenschutzmittel), Staubimmissionen (Ernte-Drusch, Trockenheit) und Lärmimmissionen (landwirtschaftliche Maschinen) rechnen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Baufeldnummer Vorgeschlagene Parzellierung Je 350 m 2 privater Bauparzelle ist min. 1 Baum als Hochstamm gem. Pflanzliste zu pflanzen Anzahl der max. zulässigen Geschosse gem. Nutzungsschablone. Dachgeschosse (D) dürfen keine Vollgeschosse sein; hier II+D II+D 7 Weitere Festsetzungen durch Planzeichen 9 Weitere Festsetzungen durch Text 1 Stellplätze Stellplätze sind nach der jeweils bei Antragstellung aktuell gültigen Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim nachzuweisen. 2 Einfriedungen Einfriedungen entlang der Straße sind nur bis zu einer Höhe von 1,0m zulässig. 3 Dachgestaltung Flächige Dacheindeckungen aus Kupfer, Zink oder Blei sind unzulässig. 1 Dachgestaltung Maximal zulässige Dachneigung (kleiner 36°) in Grad. Dachgauben sind nur als untergeordnete Dachaufbauten gem. Art. 6 Abs. 8 Nr. 3 zulässig. DN <36° Maximal zulässige Dachneigung (kleiner 32°) in Grad. Dachgauben sind unzulässig. DN <26° 2 Weitere örtliche Bauvorschriften Für die Bepflanzung öffentlicher und privater Grünflächen sind vorrangig folgende Arten zu verwenden: Laub- und Obstbäume Acer campestre Feldahorn Acer platanoides Spitzahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Carpinus betulus Hainbuche Juglans regia Walnuss Malus silvestris Apfel (auch in Sorten) Pyrus pyraster Birne (auch in Sorten) Quercus robur Stieleiche Quercus petraea Traubeneiche Salix caprea Sal-Weide Sorbus aria Mehlbeere Sorbus domestica Speierling Tilia cordata Winterlinde Prunus avium Vogelkirsche sowie weitere Obstbäume in Sorten 2 Pflanzliste Zulässige Geschossflächenzahl als Maximalmaß gem. Nutzungsschablone, hier 1,2 GFZ 1,2 zu erhaltender Bestandsbaum raumsequenz zangmeisterstraße 24 87700 memmingen t. +49 8331 96 22 30 4 f. +49 8331 96 22 30 9 www.raumsequenz.de Geplante Flächen für die Wasserwirtschaft: Regenrückhaltebecken Geplante Grundstückseinfahrt geplante Trafostation Büsche und Sträucher: Berberis vulgaris Berberitze Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Weißdorn Mespilus germanica Echte Mispel Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Rosa nitida Glanzrose Rosa rubuginosa Essigrose Sambucus nigra Schwarzer Hollunder Vibunum lantana Wolliger Schneeball Sichtdreieck; die kennzeichneten Flächen sind von sichtbehindernden Bepflanzungen, Zäunen o.ä. dauerhaft freizuhalten Bemaßung OK FFB EG max R+F V 538/10

Transcript of Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 48 8 Textliche ... · + 389,550 + 390,500 + 390,680 + 390,600 +...

Page 1: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 48 8 Textliche ... · + 389,550 + 390,500 + 390,680 + 390,600 + 389,800 + 388,600 + 388,800 + 380,800 + 385,000 + 381,750 + 383,100 + 385,650 +

+ 389,550

+ 390,500

+ 390,680

+ 390,600

+ 389,800

+ 388,600

+ 388,800

+ 380,800

+ 385,000

+ 381,750

+ 383,100

+ 385,650

+ 387,400

+ 388,100+ 390,500

+ 385,70020,00

9,40

7,505,50

20,00

3,00

29,0

0

3,00

29,0

0

1,50

9,30

3,00

8,00

16,00

5,50

3,00

3,00

17,0

0

5,50

7,50

5,50

20,0

0

3,00

1,504,50

2,00

17,70

2,85

1,507,50

2,00

17,70

2,85

3,00

3,00

1,504,50

2,00

17,70

2,85

1,50

12,30

134,40

5,50

8,00

5,50

46,00

3,00

3,00

2,00

3,40

5,50

5,50

5,50

220,50 m2

ED

OK FFB EGmax

s. Plan

WHmax 6,0m

ü. OK FFB

Typ I WA

RH

OK FFB EGmax

s. Plan

WHmax 6,5m

ü. OK FFB

Typ II WA

H

OK FFB EGmax

s. Plan

WHmax 9,0m

ü. OK FFB

Typ III WA

o o o

GFZ 0,8 GFZ 1,2 GFZ 1,5

DN <36° DN <36° DN <26°II+D II+D III

GRZ 0,4 GRZ 0,5 GRZ 0,5

70,00

70,00

Kraibergstraße (Kr. E

I 9)

Altvaterstr.

Böhm

erw

alds

tr.

538/10

Kraiberg

Traufhöhe=394.787

Firsthöhe=398.482

Traufhöhe=394.793

Traufhöhe=395.022

Firsthöhe=399.879

Traufhöhe=394.980

Traufhöhe=393.810

Firsthöhe=396.566

Firsthöhe=400.442

Traufhöhe=397.635

Traufhöhe=397.762

Firsthöhe=401.120

Traufhöhe=397.341

Firsthöhe=400.842

Traufhöhe=398.016

Traufhöhe=396.530

Firsthöhe=401.162

Traufhöhe=395.733

Traufhöhe=396.689

Firsthöhe=399.098

Traufhöhe=396.641

Firsthöhe=398.501

Traufhöhe=395.418

WSG

- G

renz

e

Typ I

Typ II

Typ III

R+FV

V

GA / CA

CA

CA

CA

CA

CA

CA

GA / CA

CA

CA

CA

CA

CA

GA / CA

TG

TG

CA

GA / CA

R+F

Größe Geltungsbereich 2,5ha

391,00

390,50

390,00

389,50

389,00

388,50

388,00

387,50387,50

387,00

386,50

386,00

385,50

385,00

384,50

384,00

383,50

383,00

382,50

382,00

381,50

381,00

380,50

OK FFB EGmax =

+389,80 m ü.NNOK FFB EGmax =

+390,30 m ü.NN

OK FFB EGmax =

+388,80 m ü.NNOK FFB EGmax =

+389,30 m ü.NN

OK FFB EGmax =

+388,80 m ü.NN

OK FFB EGmax =

+388,00 m ü.NN

OK FFB EGmax =

+387,30 m ü.NN

OK FFB EGmax =

+386,50 m ü.NN

OK FFB EGmax =

+387,50 m ü.NN

OK FFB EGmax =

+386,80 m ü.NN

OK FFB EG

max =

+385,80 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+385,70 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+385,00 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+385,80 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+385,50 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+385,00 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+384,50 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+384,00 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+383,50 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+389,30 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+388,30 m

ü.NN

OK Gara

gemax = +392

,30 m ü.N

N

OK FFB EG

max =

+386,80 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+385,80 m

ü.NN

OK Gara

gemax = +389

,80 m ü.N

N

OK FFB EG

max =

+384,30 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+383,30 m

ü.NN

OK FFB EG

max =

+382,30 m

ü.NN

OK Gara

gemax = +386

,30 m ü.N

N

2

1

3

4

5

6

7GA / C

A

15c

15b

17

15a

9a9

15

21

1719

23

25

6

27

15

83

29

8

88

30

31

81

33a

31

33

10

12

V

Typ III

Regenrückhaltung

CA

Typ ITyp II

GA / CA

GA / CA

GA / CA

GA

TG

5,50

+388,600

388,00

Größe

Grundlage

Projekt

Plan / Index

Datum

Bearbeitet

Bebauungsplan Nr. 48 mit Grünordnung

"Im Winkel" nach § 13b BauGB

Entwurf M 1/1000

Markt Gaimersheim

GAI01_19

e01

ho

28.05.2020

Vermessung 25.09.18

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 48"Im Winkel" nach § 13b BauGB

Der Markt Gaimersheim erlässt gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachungvom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Be-kanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. I S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.Dezember 2019 (GVBl. S. 737), Art 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. August 2007(GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), der Verordnungüber die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S.3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (PlanZV 90) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. I 91 S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) diefolgende Satzung:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans mitGrünordnung beschlossen. Der Beschluss wurde am 02.08.2019 ortsüblich bekanntgemacht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungs-plans in der Fassung vom 20. Mai 2019 hat in der Zeit vom 12.08.19 bis 13.09.19 stattgefunden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 20. Mai 2019 hat in der Zeit vom05.08.19 bis 13.09.19 stattgefunden.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __.__._____ wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB inder Zeit vom __.__._____ bis __.__._____ öffentlich ausgelegt.

Zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __.__._____ wurden die Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__._____ bis__.__._____ beteiligt.

Der Markt Gaimersheim hat mit Beschluss des Gemeinderats vom __.__._____ den Bebauungsplangemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom __.__._____ als Satzung beschlossen.

Markt Gaimersheim, den __.__._____

………………………………………………………..Andrea Mickel - Bürgermeisterin

Ausgefertigt

Markt Gaimersheim, den __.__._____

………………………………………………………..Andrea Mickel - Bürgermeisterin

A Festsetzungen nach § 9 BauGB durch Planzeichen

5

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans mit Grünordnung

1 Geltungsbereich

Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)Die Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind unzulässig.

2 Art der baulichen Nutzung

WA

Zulässige Grundflächenzahl als Maximalmaß gem. Nutzungsschablone, hier 0,5

3 Maß der baulichen Nutzung

GRZ 0,5

Maximale Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss der Hauptgebäudein Meter über Normalnull (DHHN), gem. Festsetzung in den Bauräumen.

Grenzgaragen bei DH sind höhenversatzfrei in einer Flucht aneinander zu bauen.Als maximal zulässiger Höhenwert (Fertigfußboden in der Garage) gilt der jeweils höhereder aneinander grenzenden Grundstücke.

Maximale Wandhöhe ab OK FFB EGmax in Meter gem. NutzungsschabloneWHmax

ü. OK FFB

Unterschiedliches Maß der baulichen Nutzung: unterschiedliche OK FFB EGmax

gem. Festsetzung in den Bauräumen

offene Bauweise

4 Bauweise

o

ED Einzel - und Doppelhäuser zulässig

RH nur Reihenhäuser zulässig

H nur Hausgruppen zulässig

Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit vorgeschlagener Straßenführung

5 Verkehrsflächen

Baugrenzen

Für Baugrenzen gilt:Bei den Baugrenzen haben Abstandsflächen gem. Art 6 BayBO Vorrang gegenüberden festgesetzten Baugrenzen. Dies gilt nicht für die zusätzlich mit einer orangefarbenenLinie gekennzeichneten Baugrenzen. Baugrenzen dürfen nur mit untergeordneten Bauteilengem. Art 6 Nr. 8 überschritten werden.

Oberirdische Garagen / Carports sind nur innerhalb der Bauräume sowie dieserUmgrenzungslinien zulässig. Garagen sind gegenüber dem Straßenraum in Richtung derZufahrt um min. 5,5m, offene Carports um min. 3,0m zurückversetzt anzuordnen

Unterirdische Garagen sind nur innerhalb der Bauräume sowie dieser Umgrenzungs-linien zulässig.

Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung:verkehrsberuhigter Bereich

Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung:Rad- und Fußweg

Öffentliche Grünfläche. Es sind ausschließlich autochthone, standortgerechteLaubgehölze (s. Pflanzliste) zu verwenden. Nadel- und Ziergehölze sind unzulässig.

6 Grünordnung

Private Grünfläche zur Ortsrandeingrünung. Die Flächen sind mit standortheimischenBäumen (s. Pflanzliste) oder Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.Nadel- und Ziergehölze sind unzulässig. Bauliche Anlagen wie Nebengebäude, Garagenund Carports sowie Stellplätze sind unzulässig.

Öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung:Spielplatz

zu pflanzender Baum; gemäß Pflanzliste

zu fällender Bestandsbaum

Übersicht M 1 / 20.000

Planzeichnung0,57m2

D Verfahrensvermerke

- Grundwasserwärmepumpen sind unzulässig. Erdwärmesonden mit einer Einbindetiefe < 379,20 m üNN sind unzulässig.- Oberirdische Heizöltanks >1.000 Liter Fassungsvermögen unterliegen der Prüfpflicht gem. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)- Gründungstiefen von unterirdischen Bauteilen mit einer Einbindetiefe < 379,20 m üNN sind nur zulässig, wenn nachweislich eine Restmächtigkeit der Deckschichten von mehr als 5,0m zum Malmkarst und ein Mindestabstand von 2,0m über dem höchsten Grundwasser- stand eingehalten werden kann. Geländeauffüllungen und Verfüllung von Erdaufschlüssen sind nur mit dem ursprünglichen Erdaushub oder mit unbelastetem Material zulässig.

8 Textliche Festsetzungen - Immissionsschutz

Maßnahmen zum schalltechnischen Schutz der Außenwohnbereiche an Gebäuden

Außenwohnbereiche, wie Terrassen oder Balkone sind an den Fassaden mit Beurteilungspegel, tags(6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) von mehr als 59 dB(A) unzulässig.Die davon betroffenen Fassaden sind dem nachfolgenden Lageplanausschnitt zu entnehmen:

Alternativ kann der erforderliche Schutzanspruch für Außenwohnbereiche auch durch vorgehängteFassaden, verglaste Loggien oder vergleichbare Konstruktionen nachgewiesen werden, die die Einhaltungdes Beurteilungspegels von 59 dB(A), tags gewährleisten oder wenn im Rahmen des Freistellungs- bzw.Genehmigungsverfahrens die Einhaltung des Beurteilungspegels von 59 dB(A), tags anderweitignachgewiesen wird.

Maßnahmen zum schalltechnischen Schutz der Schlaf- und Kinderzimmer

Die Schlafräume und Kinderzimmer der Gebäude sind zu den lärmabgewandten Fassadenseiten zuorientieren, an denen der Beurteilungspegel von 49 dB(A), nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) eingehaltenwird. Die von einer Überschreitung der Beurteilungspegel betroffenen Fassaden sind dem nachfolgendenLageplanausschnitt zu entnehmen:

Sofern eine entsprechende Grundrissorientierung nicht möglich ist, sind Schlaf- und Kinderzimmer an dengekennzeichneten Fassaden ausnahmsweise zulässig, wenn sie an den lärmabgewandten Fassaden überein zum Lüften geeignetes Fenster verfügen oder schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehenwerden.Auf die Anordnung einer lärmabgewandten Lüftungsmöglichkeit bzw. den Einbau einer schallgedämmtenLüftungseinrichtung kann verzichtet werden, wenn der Einbau von zentralen oder dezentralen Raumluft-anlagen vorgesehen wird.Abweichungen hiervon sind möglich, wenn die Einhaltung des Beurteilungspegels von 49 dB(A), nachtsanderweitig nachgewiesen wird.

B Örtliche Bauvorschriften

C Hinweise und nachrichtliche Übernahmen

Bestehende Flurgrenzen mit Flurstücknummer

1 Planzeichen

Bestehendes Gebäude / Nebengebäude mit Hausnummer

Mögliche Stellung Gebäude / Nebengebäude geplant

21

Höhenlinien Bestandsgelände (0,5m - Schritte) und exemplarischeGeländehöhenpunkte aus Vermessung

Abgrenzung Wasserschutzgebiet Zone III (Augraben) Ingolstadt (WSG 2210723400177)

3 Weitere Hinweise durch TextRodungen von Bäumen und Hecken sind nur außerhalb der Vogelbrutzeiten im Zeitraum von Oktober bisFebruar oder ausnahmsweise außerhalb dieses Zeitraums unter Begleitung eines Biologen zulässig.Bis spätestens Ende Februar des Erschließungsjahres ist das Grundstück FI.Nr. 538/10 der GemarkungGaimersheim zu pflügen und mittels Kreiselegge plan einzuebnen. Ausgenommen hiervon bleibt der alsprivate bzw. öffentlich festgesetzte Grünstreifen an der Nordgrenze des Grundstücks, welcher zunächst alsBrachstreifen zu erhalten ist.Das am Retzgraben geplante Regenrückhaltebecken ist mit einer kräuterreichen Regiosaatgutmischung zubegrünen. Pflegemaßnahmen sollen von Beginn bis Ende der Erschließungsmaßnahmen nicht erfolgen.

Niederschlagswasser der privaten Baugrundstücke ist, sofern kein anderweitiges Versickerungssystemnachgewiesen werden kann, an den kommunalen Regenwasserkanal anzuschließen. Regenwasser alsBrauchwasser in Wohnhäusern ist der Gemeinde anzuzeigen.

Im gem. Ziff. 7 gekennzeichneten Bereich ist die Verordnung WSG "Am Augraben" (Stadt Ingolstadt vom21.12.2009) und der Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern zu beachten. Im Weiteren wird imGeltungsbereich auf die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)hingewiesen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig.

Eine Versiegelung der Geländeoberfläche ist soweit als möglich zu vermeiden. Stellplätze undGrundstückszufahrten sind durchlässig zu gestalten.

Bei Anpflanzung von Bäumen ist ein Mindestabstand von 2,5m zu Kabeltrassen und Kanälen einzuhalten.Zu messen ist vom Stammmittelpunkt bis zum jeweiligen Seitenrand der Trasse / des Kanals. Im Weiterenist DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen - Richtlinie fürdie Planung", das DVGW-Merkblatt GW 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" sowie„Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- undVerkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 zu beachten. Die Grenzabstände von Pflanzengem. § 47 ABGBG sind einzuhalten.

Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist im Geltungsbereich eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1BayDSchG notwendig, welche in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen UnterenDenkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

Für die neu zu erstellenden Bauwerke wird (gemäß Landesentwicklungsprogramm LEP) bei derEnergieversorgung die Verwendung regenerativer Energieerzeuger wie Wärmepumpen,Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen empfohlen.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächenmüssen die Anlieger mit Geruchsimmissionen (Gülle, Mist, Pflanzenschutzmittel), Staubimmissionen(Ernte-Drusch, Trockenheit) und Lärmimmissionen (landwirtschaftliche Maschinen) rechnen.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Baufeldnummer

Vorgeschlagene Parzellierung

Je 350 m2 privater Bauparzelle ist min. 1 Baum als Hochstamm gem. Pflanzliste zu pflanzen

Anzahl der max. zulässigen Geschosse gem. Nutzungsschablone. Dachgeschosse (D)dürfen keine Vollgeschosse sein; hier II+D

II+D

7 Weitere Festsetzungen durch Planzeichen

9 Weitere Festsetzungen durch Text

1 StellplätzeStellplätze sind nach der jeweils bei Antragstellung aktuell gültigen Stellplatzsatzung des MarktesGaimersheim nachzuweisen.

2 EinfriedungenEinfriedungen entlang der Straße sind nur bis zu einer Höhe von 1,0m zulässig.

3 DachgestaltungFlächige Dacheindeckungen aus Kupfer, Zink oder Blei sind unzulässig.

1 DachgestaltungMaximal zulässige Dachneigung (kleiner 36°) in Grad. Dachgauben sind nur alsuntergeordnete Dachaufbauten gem. Art. 6 Abs. 8 Nr. 3 zulässig.

DN <36°

Maximal zulässige Dachneigung (kleiner 32°) in Grad. Dachgauben sind unzulässig.DN <26°

2 Weitere örtliche Bauvorschriften

Für die Bepflanzung öffentlicher und privater Grünflächen sind vorrangig folgende Arten zu verwenden:

Laub- und ObstbäumeAcer campestre FeldahornAcer platanoides SpitzahornAcer pseudoplatanus BergahornCarpinus betulus HainbucheJuglans regia WalnussMalus silvestris Apfel (auch in Sorten)Pyrus pyraster Birne (auch in Sorten)Quercus robur StieleicheQuercus petraea TraubeneicheSalix caprea Sal-WeideSorbus aria MehlbeereSorbus domestica SpeierlingTilia cordata WinterlindePrunus avium Vogelkirschesowie weitere Obstbäume in Sorten

2 Pflanzliste

Zulässige Geschossflächenzahl als Maximalmaß gem. Nutzungsschablone, hier 1,2GFZ 1,2

zu erhaltender Bestandsbaum

raumsequenz

zangmeisterstraße 2487700 memmingent. +49 8331 96 22 30 4f. +49 8331 96 22 30 9www.raumsequenz.de

Geplante Flächen für die Wasserwirtschaft: Regenrückhaltebecken

Geplante Grundstückseinfahrt

geplante Trafostation

Büsche und Sträucher:Berberis vulgaris BerberitzeCornus mas KornelkirscheCornus sanguinea Roter HartriegelCorylus avellana HaselnussCrataegus monogyna WeißdornMespilus germanica Echte MispelPrunus spinosa SchleheRosa canina HundsroseRosa nitida GlanzroseRosa rubuginosa EssigroseSambucus nigra Schwarzer HollunderVibunum lantana Wolliger Schneeball

Sichtdreieck; die kennzeichneten Flächen sind von sichtbehindernden Bepflanzungen,Zäunen o.ä. dauerhaft freizuhalten

Bemaßung

OK FFB EGmax

R+F

V

538/10