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Bebauungsplan Nr. 291 „Ribérac-Platz“ Vorentwurf zum Umweltbericht (Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

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Bebauungsplan Nr. 291

„Ribérac-Platz“

Vorentwurf zum Umweltbericht

(Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

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Stadt Rietberg

Bebauungsplan Nr. 291 „Ribérac-Platz“

Vorentwurf zum Umweltbericht

(Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Auftraggeber:

Stadt Rietberg

Rügenstraße 1

33397 Rietberg

Verfasser:

Kortemeier Brokmann

Landschaftsarchitekten GmbH

Oststraße 92, 32051 Herford

Bearbeiter:

Dipl.-Ing. Sonja Deutzmann

Herford, im Oktober 2015

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Stadt Rietberg Bebauungsplan Nr. 291 „Ribérac-Platz“ Vorentwurf zum Umweltbericht als Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB - I -

INHALTSVERZEICHNIS

1. Inhalt und Ziele der Bauleitplanung ................................................................... 1

2. Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ........... 3

2.1 Rechtliche Einordnung und Aufgabenstellung ....................................................... 3 2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren ........................................................ 3 2.3 Darstellung der festgelegten Ziele einschlägiger Fachgesetze und

Fachpläne ............................................................................................................... 6 2.4 Naturräumliche Grundstrukturen des Planungsraumes......................................... 9 2.4.1 Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation .................................................. 9 2.4.2 Biotopstruktur des Plangebiets und seines Umfelds ............................................. 9 2.4.3 Tiere, Pflanzen sowie Geschützte Arten nach BNatSchG ..................................... 9 2.4.4 Geologie und Boden ............................................................................................. 10 2.4.5 Grund- und Oberflächenwasser ........................................................................... 11 2.4.6 Klima / Luft ............................................................................................................ 11

2.5 Vorschlag zur Abgrenzung des Untersuchungsrahmens .................................... 12

3. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 15

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1 Geplanter Geltungsbereich für den B-Plan Nr. 291 „Ribérac-Platz“ (unmaßstäblich) ................................................................................................... 2

Abb. 2 Aktuelle Darstellung im Plangebiet von Regionalplan (BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD 2004) (links) und FNP der STADT RIETBERG (rechts), nicht detailgenau........................................................................................................... 6

TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1 Übersicht über die potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen .................... 4 Tab. 2 Allgemeine Kriterien der Schutzgutbewertung und ihre

Bestimmungsmerkmale sowie Bewertungsgrundlagen .................................... 12

ANLAGENVERZEICHNIS

Anlage 1 Planungsrelevante Arten für Quadrant 4 im Messtischblatt 4116 Anlage 2 Naturschutzfachliche Grundlagen

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1. Inhalt und Ziele der Bauleitplanung

Zur Stärkung des Historischen Stadtkerns und des bestehenden Einzelhandelsstandorts

verfolgt die Stadtverwaltung Rietberg die Realisierung eines „City-Outlet-Centers“ im zent-

ralen innerstädtischen Versorgungsbereich. Die Zielsetzung dieser Planungen liegt im We-

sentlichen darin, den historischen Stadtkern - und damit insbesondere den zentralen Ver-

sorgungsbereich - als lebendigen Kern und gesellschaftliche Mitte der Stadt Rietberg zu

erhalten, zu stärken und diesen optimal mit dem Umfeld und den gewachsenen Strukturen

zu verknüpfen. Geplant ist eine Verknüpfung zwischen bestehenden Einzelhandelsnutzun-

gen und dem geplanten Outlet-Konzept, in dem sich die Outlet-Nutzung mit einzelnen

Geschäften harmonisch in die bestehende Altstadtstruktur einfügen soll.

Neben der Rathausstraße sollen auch Teilflächen im Bereich des „Südtores“ in die Planun-

gen eingebunden werden, um zusätzliche Verkaufsflächen zu schaffen. Zur Abdeckung

des entstehenden zusätzlichen Stellplatzbedarfs sowie zur Minimierung teilweise beste-

hender Stellplatzengpässe (insbesondere im Bereich des Landesgartenschaugeländes,

des Freibads, der Veranstaltungshalle „Cultura“ und den Bildungseinrichtungen auf der

Ostseite der Altstadt), plant die Stadt Rietberg die Erhöhung des bestehenden Stellplatz-

angebots im Bereich des Torfweges. An der Stelle bestehen bereits ebenerdige Parkplatz-

angebote, die ausgebaut werden sollen. Zentrales Element des künftigen Stellplatzkonzep-

tes soll das neu zu errichtende Parkhaus westlich der Zentralen Omnibushaltestelle (ZOB)

werden. An dieser Schnittstelle können fußläufig die Altstadt und das geplante City-Outlet-

Center sowie die direkt angrenzenden Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen mit dem

notwendigen Stellplatzangebot abgedeckt und somit Synergieeffekte effizient genutzt wer-

den. Ergänzend soll eine zusätzliche Parkfläche auf dem Gelände des ehemaligen Bus-

bahnhofs der Martinschule geschaffen werden.

Im Zusammenhang mit den genannten Planungen sieht die Stadt für einen ca. 1 ha umfas-

senden innerstädtischen Bereich südlich des Altstadtkerns (siehe Abb. 1) die Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 291 „Ribérac-Platz“ vor. Nach aktuellem Stand soll über den B-

Plan zukünftig im Wesentlichen die Festsetzung eines „Kerngebietes (MK)“ gem. § 7

BauNVO sowie von „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ („Platzfläche öffent-

lich“) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erfolgen. Die Festsetzungen sollen die bisher über die

rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 221, 9. Änderung und Bebauungsplan Nr. 9 für den

Bereich getroffenen Festsetzungen ersetzen.

Begrenzt wird der Vorhabenbereich durch die „Heinrich-Kuper-Straße“ im Süden und die

„Delbrücker Straße“ bzw. die „Rathausstraße“ im Westen. Im Norden wird ein Teil der

Straße „Am Südwall“ mit in den Geltungsbereich eingebunden. Östlich schließen Flächen

eines Rietberger Firmensitzes an.

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Abb. 1 Geplanter Geltungsbereich für den B-Plan Nr. 291 „Ribérac-Platz“ (unmaßstäblich)

Im Zusammenhang mit den genannten Planungen ist gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Um-

weltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung dient der frühzeitigen Berücksichtigung

umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufberei-

tung der Umweltaspekte für die Abwägung. Die einzelnen Arbeitsschritte der Umweltprü-

fung sind voll in das Bauleitplanverfahren integriert. Gemäß § 2a Abs. 2 BauGB werden die

Ergebnisse der Umweltprüfung im Umweltbericht nach Anlage 1 des BauGB dokumentiert,

der einen gesonderten Teil der Planbegründung bildet.

Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG

wird zudem gleichzeitig geprüft, ob das Planvorhaben mit den gesetzlichen Vorgaben des

BNatSchG vereinbar ist. Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG bezieht sich diese Prüfung auf die

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten.

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2. Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprü-

fung

2.1 Rechtliche Einordnung und Aufgabenstellung

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine

Umweltprüfung durchzuführen. Die Anforderungen zur Umweltprüfung gehen zurück auf

die Richtlinie 2001/42/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni

2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Nach

den Erwägungsgründen der EG-Richtlinie dient die Umweltprüfung

der frühzeitigen und angemessenen Berücksichtigung von Umweltbelangen bereits auf

den vorgelagerten Planungsebenen,

der Berücksichtigung der sich aus verschiedenen Einzelvorhaben ergebenden kumulati-

ven Wirkungen sowie

der verbesserten Aufbereitung der umweltbezogenen Beurteilungsgrundlagen für die

Abwägung,

sodass sowohl ein hohes Schutzniveau für die Umwelt als auch Fortschritte auf dem Weg

einer nachhaltigen Entwicklung erreicht werden können. Die Umweltprüfung ist somit ein

Instrument der Umweltvorsorge. Gegenstand der Umweltprüfung sind die im § 2 des UVPG

genannten Schutzgüter einschließlich der menschlichen Gesundheit und der biologischen

Vielfalt. Für die Umweltprüfung in der Bauleitplanung sind die im Baugesetzbuch genann-

ten Belange des Umweltschutzes § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu berücksichtigen.

2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren

Die anlage-, bau- und betriebsbedingt zu erwartenden Umweltwirkungen, die durch die

Aufstellung des B-Plans Nr. 291 „Ribérac-Platz“ der Stadt Rietberg entstehen werden, las-

sen sich insbesondere nach folgenden Wirkfaktoren differenzieren:

Erdbewegungen, Bodenauftrag, Geländemodellierung,

Versiegelung und Überbauung (Gebäude, Betriebsflächen), wobei der Standort schon

heute keine nennenswerten Freiflächen aufweist,

betriebsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen.

Unter Verknüpfung der Wirkfaktoren mit den entsprechenden Bedeutungen und Empfind-

lichkeiten der gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu berücksichtigenden Belange, kön-

nen im Rahmen der Auswirkungsprognose die durch das Vorhaben entstehenden Beein-

trächtigungen im Umweltbereich abgeschätzt werden. Zu berücksichtigen ist, dass dabei

erhebliche Umweltauswirkungen auf die im Weiteren als „Schutzgüter“ bezeichneten Be-

lange

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Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,

Boden,

Wasser,

Klima und Luft,

Landschaft,

Kultur- und sonstige Sachgüter

sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern

nicht grundsätzlich auszuschließen sind. Daher liefert die folgende Tabelle eine standardi-

sierte Übersicht über wesentliche Wirkfaktoren und Wirkpfade sowie die darüber möglicher

Weise bewirkten Betroffenheiten der verschiedenen Schutzgüter bei Vorhabenrealisierung.

Diese dient nicht zuletzt der Ableitung der erforderlichen Prüfkriterien im Rahmen der Um-

weltprüfung bzw. der Ableitung des erforderlichen Untersuchungsrahmens, wobei diese

aufgrund der innerstädtischen Lages Plangebiets und den am Standort schon heute vor-

handenen Nutzungen z. T. deutlichen relativiert werden können.

Tab. 1 Übersicht über die potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen

Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betroffene Schutzgüter

baubedingt

Materiallagerflächen und

Baustelleneinrichtungen

temporäre Überbau-

ung / Flächenbean-

spruchung

Biotopverlust / -degeneration Tiere und Pflanzen

Bodendegeneration durch

Verdichtung / Veränderung

Boden

Schall- und Schadstof-

femissionen durch Bau-

stellenbetrieb

Verlärmung

Staubentwicklung,

Abgase

Gefahr der Versicke-

rung von Betriebsstof-

fen

Gesundheitsgefährdung, Be-

lästigung

Menschen

Beeinträchtigungen von Le-

bensräumen

Tiere und Pflanzen

Verunreinigung von Boden,

Wasser und Luft

Boden

Wasser

Klima und Luft

Erschütterungen durch

Baustellenbetrieb und

-verkehr

Bodenvibrationen Gesundheitsgefährdung, Be-

lästigung

Menschen

Beunruhigung von Tieren Tiere

Bauwerksgründungen

temporäre Grundwas-

serstandsänderungen

(Absenkung / Stau)

Veränderung des Grundwas-

serdargebots, Veränderung der

Grundwasserströme

Wasser

evtl. Veränderung der Standor-

teigenschaften

Tiere und Pflanzen

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Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betroffene Schutzgüter

anlagebedingt

Neuversiegelung durch

die Errichtung neuer

Gebäude und Verkehrs-

flächen

Entwässerungseinrich-

tungen

Versiegelung und

dauerhafte Überbau-

ung

Biotopverlust / -degeneration Tiere und Pflanzen

Bodenverlust / -degeneration,

Veränderung der Standortver-

hältnisse

Boden

Verringerung der Versicke-

rungsrate

nachhaltige Veränderung der

Grundwasserverhältnisse

Wasser

Veränderung kleinklimatischer

Verhältnisse

Veränderung bis Verlust von

lokalen Zirkulationssystemen

Klima und Luft

Verlust von prägenden Land-

schaftselementen

Landschaft

Verlust / Beeinträchtigung von

kulturhistorisch bedeutsamen

Objekten / Flächen

Kultur- und sonstige

Sachgüter

Zerschneidung, Barrie-

ren

Einschränkung Biotopverbund

durch verstärkte Zerschnei-

dungswirkung

Tiere und Pflanzen

Visuell wirksame Veränderun-

gen

Landschaft

Ggf. Dauerhafte

Grundwasserstands-

änderungen

Veränderung des Grundwas-

serdargebotes, Veränderung

der Grundwasserströme

Wasser

Tiere und Pflanzen

betriebsbedingt

Störungen und Immissi-

onen

Lärmemissionen durch

Fahrverkehr

Beunruhigungen durch

Menschen

Luftverschmutzung

Schadstoffablagerun-

gen in Boden, Wasser,

Vegetation

Gesundheitsgefährdung, Be-

lästigungen

Menschen, Gesundheit

ggf. Verdrängung störungs-

empfindlicher Arten

Beeinträchtigung der biologi-

schen Vielfalt

Tiere und Pflanzen

Verunreinigung von Boden,

Wasser und Luft

Boden

Wasser

Klima und Luft

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2.3 Darstellung der festgelegten Ziele einschlägiger Fachgesetze und Fach-

pläne

Regionalplanung

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld

(BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004) wird das Plangebiet flächendeckend als „Allgemeiner

Siedlungsbereich (ASB)“ dargestellt (siehe Abb. 2). Gleiches gilt für umliegende Bereiche.

Abb. 2 Aktuelle Darstellung im Plangebiet von Regionalplan (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD

2004) (links) und FNP der STADT RIETBERG (rechts), nicht detailgenau

Bauleitplanung

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rietberg, der aus den Darstellungen des Regio-

nalplans entwickelt wurde, wird der Vorhabenbereich als „Gemischte Baufläche“ dargestellt

(siehe Abb. 2, rechts). Gleiche Darstellung setzt sich auch nördlich entlang der Rathaus-

straße sowie im übrigen unmittelbaren Umfeld fort. Im Weiteren gehen diese in die Darstel-

lung von „Wohnbauflächen“ über.

In Bezug auf die verbindliche Bauleitplanung liegt der geplante Geltungsbereich in den

Grenzen bereits rechtskräftiger B-Pläne. Der Ursprungsplan des B-Plans Nr. 221 „Bruch-

straße/Torfweg“ wurde bereits Mitte der 1970er Jahre aufgestellt und umfasst größtenteils

den südöstlichen Siedlungsbereich der Kernstadt Rietberg. Im Zuge der 9. Änderungspla-

nung dieses B-Plans (Rechtskraft 1987) wurde der Teilbereich südlich der Umflut überplant

und gemäß § 6 BauNVO ein „Mischgebiet“ festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 9 „Südtor“

(Rechtskraft 1968) überplant den Teilbereich nördlich der Umflut und setzt gemäß § 7

BauNVO ein „Kerngebiet“ fest.

Durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 291 „Ribérac-Platz“ sollen die bestehenden Festset-

zungen ersetzt werden. Die geplanten Festsetzungen des B-Plans Nr. 291 „Ribérac-Platz“

zielen im Wesentlichen auf eine bauliche Nutzung als „Kerngebiet“ gem. § 7 BauNVO, die

im durch die Festsetzung von „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ („Platzfläche

öffentlich“) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ergänzt werden. Damit werden die Festsetzun-

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gen des B-Plans auch weiterhin den über die FNP-Darstellungen abgebildeten stadtplane-

rischen Zielsetzungen für den Standort entsprechen.

Landschaftsplanung, naturschutzrechtliche Schutzgebiete und wertvolle Bereiche

Landschaftsplan und naturschutzrechtliche Festsetzungen

Das Plangebiet liegt im baulichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB - außerhalb der Gren-

zen eines Landschaftsplans. Schutzgebiete oder andere naturschutzfachliche Schutzaus-

weisungen sind innerhalb des Plangebietes wie auch im Umfeld bis ca. 300 m nicht festge-

setzt bzw. vorhanden (siehe Anlage 2). Nächst gelegene Schutzgebiete sind die östlich

festgesetzten Naturschutzgebiete „Rietberger Fischteiche“ und „Rietberger Emsniederung“,

die in den Randbereichen z. T. durch Flächen des weiträumig abgegrenzten Landschafts-

schutzgebietes „LSG Gütersloh“ ergänzt werden (LANUV NRW 2014A).

Natura2000-Gebiete

Der geplante Geltungsbereich wie auch umliegende Flächen liegen außerhalb eines FFH-

oder Vogelschutzgebiets (siehe Anlage 2). Das nächste Natura2000-Gebiet ist das ca.

300 m östlich beginnende Vogelschutzgebiet (VSG) „Rietberger Emsniederung mit Stein-

horster Becken (DE-4116-401)“, das auch die oben gennannten Naturschutzgebiete mit

einbindet. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein großes, grundwasser- und grünlandge-

prägtes Niederungsgebiet der oberen Ems, das u. a. auch die alten und großen, extensiv

genutzten Rietberger Fischteiche sowie das neuere „Steinhorster Becken“ umfasst.

Laut LANUV NRW (2013) ist das Gebiet „[…] eines der bedeutendsten Brut-, Rast-, Durch-

zugs- und Überwinterungsgebiete für Arten des Anhangs I sowie für wandernde Vogelarten

nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie in Nordrhein-Westfalen. Es dient dem Ziel,

die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines ausgedehnten Niederungsgebie-

tes im Stromtal der Ems sowie der ausgedehnten extensiv genutzten Rietberger Fischtei-

che und der Flachwasserzonen des Steinhorster Beckens als Lebensgrundlage dieser Vo-

gelarten sicherzustellen. Insbesondere ist das mit großen Flachwasserzonen und Feucht-

wiesen geschaffene Steinhorster Becken bereits wenige Jahre nach der Fertigstellung zu

einem wichtigen Baustein in der landesweiten Vernetzung von Lebensräumen geworden.

In Verbindung mit dem Vogelschutzgebiet „Senne“ und den angrenzenden Sennebächen,

dem Naturschutzgebiet „Rietberger Fischteiche“ mit den umliegenden Feuchtwiesen und

dem Naturschutzgebiet „Emssee“ zählt es im Naturraum zu den ökologisch hochwertigsten

Landschaftsbereichen.“

Gesetzlich geschützte Biotope

Auch nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG NW sind gesetzlich geschützte Biotope weder

innerhalb des geplanten Geltungsbereiches (siehe Anlage 2) noch im Abstand bis mind.

450 m zum Vorhabenbereich nachgewiesen (LANUV NRW 2014A).

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Biotopkataster des LANUV NRW

Schutzwürdige Biotope, die im Biotopkataster des LANUV NRW (2014A) geführt werden, sind

ebenfalls erst im Abstand von mind. 300 m östlich des Plangebietes abgegrenzt (siehe

Anlage 2). Zu diesen zählen die sich mit den Naturschutzgebietsabgrenzungen deckenden

Flächen

„NSG Rietberger Fischteiche (BK-4116-906)“ und

„NSG Rietberger Emsniederung (BK-4116-907)“.

Biotopverbundfläche des LANUV NRW

Im Kontext „landesweiter Biotopverbund“ sind im Raum erneut nur Bereiche im Abstand

von mind. 300 m zum geplanten Geltungsbereich zu nennen (siehe Anlage 2). Zu diesen

zählen die seitens des LANUV NRW abgegrenzte Flächen mit „besondere Bedeutung“ für

den Biotopverbund „Gestütsgrünland von Gut Rietberg (VB-DT-4116-316)“ sowie „Ems um

Rietberg (VB-DT-4116-313)“, die beide östlich gelegen in die Flächenkulisse der Bio-

topverbundfläche „Rietberger Emsniederung (VB-DT-4116-303)“ übergehen, der eine „her-

ausragende Bedeutung“ für den Biotopverbund zugeschrieben wird (LANUV NRW 2014A).

Wasserwirtschaft

Der geplante Geltungsbereich wie auch umliegende Flächen liegen außerhalb festgesetz-

ter Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete (siehe Anlage 2). Unabhängig davon

liegen östliche Randbereiche des Plangebietes kleinflächig innerhalb der seitens der Be-

zirksregierung Detmold abgegrenzten Bereiche von „vorläufig ermittelten Überschwem-

mungsgebieten (Stand: 17.06.2015)“ (MKULNV NRW, 2015).

Bau- und Bodendenkmale

Im Plangebiet werden die „Südtorschule“ und ein Fachwerkhaus (Rathausstraße 61) ge-

mäß Denkmalliste der Stadt Rietberg als Baudenkmäler erfasst. Das Fachwerkhaus an der

Rathausstraße 61 sowie die nördlich angrenzende Altstadt gehören zum Sanierungsgebiet

„Historischer Stadtkern Rietberg“. Im Sinne der bestandsorientierten Planung werden bei

den weiteren Planungen insbesondere im Bereich der beiden Denkmäler denkmalpflegeri-

sche Belange soweit erkennbar angemessen berücksichtigt.

Ein Vorkommen von Bodendenkmalen ist nicht bekannt. Hinweise auf archäologische Fun-

de liegen ebenfalls nicht vor.

Altlasten

Ein Vorkommen von Altlasten ist gemäß aktuellem Kenntnisstand im Plangebiet nicht be-

kannt.

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2.4 Naturräumliche Grundstrukturen des Planungsraumes

2.4.1 Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation

Naturräumlich liegt das Plangebiet im „Ostmünsterland“ in der Großlandschaft „Westfäli-

sche Bucht“ (LANUV NRW 2014A). Der örtliche Landschaftraum mit der „Neuenkirchener

Sandebene (LR-IIIa-064)“ wird im Südosten und Westen von der Ems begrenzt (Rietberger

Emsniederung, Harsewinkler Emstal). Im Südwesten schließt sich das Münsterland an. Die

innerhalb des Raums ausgeprägten nährstoffarmen Sandböden im Wechsel mit trockenen,

stark grundwassergeprägten und teilweise anmoorigen bis nassen Böden weisen ein ho-

hes Biotopentwicklungspotential auf. Feuchte und trockene Buchen-Eichenwälder und Ei-

chen-Birkenwälder dominieren als natürliche Waldgesellschaften. In den Bachauen stocken

Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder. Der Landschaftsraum wird von einer Vielzahl an

Ems-Zuflüssen mit Quellgebiet in der nordöstlich liegenden Senne (Dalke, Sennebach)

entwässert (LANUV NRW 2014A).

2.4.2 Biotopstruktur des Plangebiets und seines Umfelds

Derzeit wird der ca. 1 ha umfassende Geltungsbereich für die Aufstellung des B-Plans

Nr. 291 im Wesentlichen durch bestehende urbane Siedlungsstrukturen geprägt. Neben

dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der ehemaligen „Südtorschule“ zählt dazu

auch ein Gebäudekomplex, der derzeit durch den Einzelhandel genutzt wird und im Rah-

men der Standortentwicklung zu Gunsten neuer Verkaufsflächen für das City-Outlet abge-

rissen werden soll. Umgeben werden diese Gebäude von verschiedenen Verkehrsflächen

und öffentlichen Platzanlagen, die in geringem Maße Einzelbäume einbinden. In der Sum-

me zeigt der Standort bereits einen hohen Anteil versiegelter Flächen.

Im Süden wird der Geltungsbereich durch die „Heinrich-Kuper-Straße“, im Westen durch

die „Delbrücker Straße“ bzw. die „Rathausstraße“ begrenzt. Im Norden wird ein Teil der

Straße „Am Südwall“ mit in den Geltungsbereich eingebunden. Östlich schließen Flächen

eines Rietberger Firmensitzes an.

2.4.3 Tiere, Pflanzen sowie Geschützte Arten nach BNatSchG

Anhand der bestehenden Biotopstrukturen und den Daten aus anerkannten Fachinformati-

onssystemen des LANUV lassen sich bereits gute Abschätzungen in Bezug auf ein poten-

zielles Vorkommen streng und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten ableiten.

Diese Vorabschätzung ist insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen des europäi-

schen und nationalen Artenschutzes von besonderer Bedeutung. Folgende Hinweise las-

sen sich daraus zusammenstellen:

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Potenzielle Lebensraumeignung der bestehenden Biotopstrukturen

Hinsichtlich der den Raum prägenden Biotopstrukturen (siehe Kap. 2.4.2) zeigt der Stand-

ort nur eingeschränkt geeignet Habitatstrukturen für potenziell vorkommende Arten. Zu

diesen könnten kleinräumig die am Standort vorhandenen Gebäude oder auch Einzelbäu-

me gehören, die beispielsweise von einigen Vogel- oder auch Fledermausarten als Nest-

bzw. (Tages-) Quartierstandort genutzt werden könnten. Darüber hinaus könnte der Baum-

bestand entlang des nördlich verlaufenden Südwalls ggf. auch eine Funktion als Leitlinie für

einzelne (Fledermaus-) Arten haben.

In der Summe ist damit ein Vorkommen von Individuen in NRW „planungsrelevanter Arten“

der Gruppen Avifauna und Fledermäuse potenziell möglich. Aufgrund der innerstädtischen

Lage ist jedoch davon auszugehen, dass sich durch die bisherigen Nutzungen und den

damit einhergehenden Störeinflüssen die mögliche Tierartenzusammensetzung auf eher

unempfindliche „Allerweltsarten“ reduziert, die für den Siedlungsraum bzw. Siedlungsrand

typisch sind.

Fachinformationssysteme des LANUV NRW

Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ liefert in der weit-

räumigen Betrachtung für den 4. Quadranten des Messtischblattes Nr. 4116 der TK25 Hin-

weise auf ein Vorkommen von insgesamt 50 planungsrelevanten Arten (siehe Anlage 1).

Diese teilen sich auf in 6 Säugetierarten (Fledermäuse), 43 Vogelarten sowie 1 Amphibien-

art (LANUV, 2014B).

Das „@LINFOS - Landschaftsinformationssystem“ enthält darüber hinaus keine lagege-

nauen Daten / Fundpunkte für die Planflächen und umliegende Bereiche.

Sonstige Hinweise

Andere lagegenaue Daten über Vorkommen von Arten bzw. insbesondere von Arten, die

nach § 44 BNatSchG streng und besonders geschützt sind, liegen nicht vor.

2.4.4 Geologie und Boden

Hinsichtlich der Bodenverhältnisse zeigt das Plangebiet nach Angaben der Bodenkarte

BÜK50 flächendeckend typische Gleyböden mit z. T. Podsol-Gleyen (pG8), die sich aus

den im Untergrund anstehenden Sanden bzw. Terrassenablagerungen des Jungpleisto-

zäns bzw. Holozäns gebildet haben (GLD NRW 2004). Mit Grundwasserflurabständen von

4 - 8 dm unter Flur sind die Böden stark grundwasserbeeinflusst und für eine Versickerung

zu nass bzw. ungeeignet. Erosionsgefahr, aber auch Durchwurzelbarkeit und Gesamtfilter-

wirkung sind für den Bodentyp als gering einzustufen. Zudem liefern Standorte mit typi-

schen Gleyböden bzw. Bodenzahlen zwischen 25 bis 40 nur geringe Erträge für die Land-

wirtschaft, sodass den Böden in der Summe keine besonderen Bodeneigenschaften zuge-

schrieben werden und diese in NRW nicht zu schutzwürdigen Bodentypen zählen (GLD

NRW, 2004). Unabhängig davon ist im Kontext zu den örtlichen Nutzungen und den bereits

überwiegend bestehenden Flächenversiegelungen davon auszugehen ist, dass die

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genannten Bodeneigenschaften am Standort bereits stark verändert und im Wesentlichen

nicht mehr in ihrer natürlichen Ausprägung vorhanden sind.

2.4.5 Grund- und Oberflächenwasser

Eine Betroffenheit festgesetzter Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete ist im

Raum nicht gegeben. Unabhängig davon liegen östliche Randbereiche des Plangebietes

kleinflächig innerhalb der seitens der Bezirksregierung Detmold abgegrenzten Bereiche

„vorläufig ermittelter Überschwemmungsgebiete (Stand: 17.06.2015)“ (MKULNV NRW, 2015).

Diese bilden die Ermittlungsgrundlage für die geplante Neuausweisung von Überschwem-

mungsgebieten (ÜSG) und damit die voraussichtliche Abgrenzungsbasis für eine zukünfti-

ge erweiterte Festsetzung des ÜSG „Ems“. Im Rahmen von baulichen Maßnahmen in die-

sen Bereichen ist daher entsprechend den Vorgaben des § 78 WHG und § 113 Abs. 4

LWG eine Genehmigung zu beantragen.

Bzgl. der örtlichen Grundwassersituation wird der Standort dem Grundwasserkörper

Nr. 3_08 „Niederung der Oberen Ems (Rietberg/Verl)“ zugeordnet, der als ergiebiger Po-

rengrundwasserleiter eingestuft wird. Nach Angaben des Informationssystems „ELWAS-

WEB“ (MKULNV NRW, 2015) wird der meist 10 – 20 m mächtige Grundwasserkörper von

Sanden und Schluffen der Niederterrassen mit mäßigen Durchlässigkeiten bestimmt. In

den tieferen Bereichen der Rinnensysteme treten häufig kiesige bis sandige Aufschüttun-

gen auf, die mittlere Durchlässigkeiten aufweisen. Hier kann der Grundwasserkörper Mäch-

tigkeiten von bis zu 30 m erreichen. Die Flurabstände sind zumeist sehr gering und liegen

zwischen 1 – 3 m unter Gelände. Die Ablagerungen von Grundwasser stauenden Schich-

ten aus Tonen, Schluffen und Sanden können Mächtigkeiten von 10 m erreichen und den

Grundwasserleiter lokal in zwei Stockwerke trennen. Die Sohle des Grundwasserleiters

wird durch die Grundwasser stauenden Tonmergelsteine der Oberkreide gebildet. Das

Grundwasser strömt in südwestlicher Richtung im Allgemeinen parallel zu den Sennebä-

chen zum Hauptgewässer Ems.

Innerhalb des Plangebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden (MKULNV NRW,

2014B). Die Ems im Abstand von gut 200 m nordöstlich ist das nächstgelegene Gewässer.

Wie auch ihre Hauptzuflüsse (Dalke und Wapel) ist die Ems den sand- und lehmgeprägten

Tieflandflüssen zuzuordnen (LANUV NRW, 2014A). Im innerstädtischen Bereich wird die

Gewässerstrukturgüte des Fließgewässers als „vollständig verändert“ eingestuft (MKULNV

NRW, 2014A).

2.4.6 Klima / Luft

Nordrhein-Westfalen liegt in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und dem sub-

atlantischen Klimabereich. Die vorherrschend westlichen Winde bedingen in diesem Raum

ein warm-gemäßigtes Regenklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern. Die

mittlere Lufttemperatur im Jahr liegt für das Gebiet um Rietberg zwischen 9 - 10 ºC, die

Jahresniederschlagsmenge liegt bei ca. 700 – 800 mml / Jahr (LANUV NRW 2011).

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Am Standort ist von einem innerstädtischen Kleinklima auszugehen. Der bereits bestehen-

de hohe Versiegelungsanteil innerhalb des geplanten Geltungsbereichs trägt dazu bei,

dass sich die Flächen schnell erwärmen und damit weder eine Funktion als Kaltluftentste-

hungsfläche haben noch eine positive Filterwirkung übernehmen.

2.5 Vorschlag zur Abgrenzung des Untersuchungsrahmens

Der Rahmen für die in der Umweltprüfung zu prüfenden Auswirkungen und Umwelt-

schutzbelange wird in § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB, § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB vorge-

geben. In der Umweltprüfung sind demnach folgende Auswirkungen der Planung zu prüfen:

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die

Bevölkerung insgesamt

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt

umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern

Zur Erfassung der entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen werden die genannten

Schutzgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen auf den Raum bezogen ana-

lysiert. Grundlage der Schutzgutbetrachtung sind eine Auswertung vorhandener Unterlagen

sowie eigene Erhebungen. Die Schutzgutbetrachtung erfolgt anhand von Kriterien, die aus

den gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Mit

den Kriterien werden Bedeutungen des Schutzgutes und Empfindlichkeiten gegenüber dem

Vorhaben beschrieben. Die Bewertung erfolgt differenziert nach Bereichen bzw. Werten

und Funktionen allgemeiner und besonderer Bedeutung für Natur und Umwelt. Die Krite-

rien der Schutzgutbewertung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Tab. 2 Allgemeine Kriterien der Schutzgutbewertung und ihre Bestimmungsmerkmale sowie Bewertungsgrundlagen

Schutzgut /

Belang Allgemeine Bewertungskriterien

Allgemeine Bestimmungsmerkmale und

Bewertungsgrundlagen

Menschen /

Gesundheit

Bedeutung / Empfindlichkeit von Wohn- und

Wohnumfeldfunktionen

Bedeutung / Empfindlichkeit landschaftsbe-

zogener Erholungsfunktionen

Empfindlichkeit der menschlichen Gesund-

heit

Nutzungsdarstellungen und Festsetzun-

gen von Planwerken

landschaftsästhetischer Eigenwert

erholungsrelevante Infrastruktur

Siedlungsnähe, Erreichbarkeit

Lärmimmissionen, Grenz- / Orientie-

rungswerte

Schadstoffimmissionen

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Schutzgut /

Belang Allgemeine Bewertungskriterien

Allgemeine Bestimmungsmerkmale und

Bewertungsgrundlagen

Tiere / Pflan-

zen / biologi-

sche Vielfalt

Bedeutung / Empfindlichkeit der Biotoptypen

Vorkommen planungsrelevanter Arten

Betroffenheit besonders geschützter Bioto-

pe, Schutzgebiete, Biotopverbundfunktionen

etc.

Schutzstatus und Regenerationsfähigkeit

der Biotoptypen

Schutzstatus und Gefährdungsgrad vor-

kommender Arten sowie die Lebens-

raumausstattung des Gebietes

naturschutzrechtlich ausgewiesene

Schutzgebiete

Hinweise aus Fachinformationssystemen

Boden

Empfindlichkeit gegenüber Erosion und

Verdichtung

Natürlichkeitsgrad als Grad der Naturnähe

der im Untersuchungsraum anstehenden

Böden

Biotopentwicklungspotenzial entspricht der

Bedeutung des Bodens als Standort für ge-

fährdete Pflanzengesellschaften

natürliche Ertragsfähigkeit entspricht der

Bedeutung des Bodens für die landwirt-

schaftliche Nutzung

Archivfunktionen zur Darstellung von Böden

mit besonderer naturgeschichtlicher oder

kulturgeschichtlicher Bedeutung

Vorkommen von Altlasten oder Hinweise auf

Kampfmittelbelastungen

Bodenkarte des Geologischen Landesam-

tes NW

Auskunftssystem BK 50 – Karte der

schutzwürdigen Böden in NRW

natur- und kulturgeschichtliche Bedeutung

Wasserhaushalt

Seltenheit

Altlastenkataster

Wasser

Bedeutung des Grundwassers zur Wasser-

gewinnung

Bedeutung der Landflächen als Retentions-

raum

Funktion des Grundwassers im Land-

schaftswasserhaushalt

Bedeutung der Fließ- und Stillgewässer als

Bestandteil im natürlichen Wasserhaushalt

Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffein-

trag

Trinkwasserschutz- und Heilquellen-

schutzgebiete

Überschwemmungsgebiete

Oberflächengewässer

Grundwasserflurabstände

Bodenart der Deckschichten in grundwas-

sergeprägten Bereichen

Altlastenkataster

Klima / Luft

Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete

Kaltluftabflussbereiche und Frischluft-

schneisen

Gebiete mit günstigen bioklimatischen Wir-

kungen (Ausgleichs- und Ergänzungsräu-

me)

Biotop- und Nutzungsstrukturen

Lage im Raum

Topographie

Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete,

die zum Abbau bioklimatischer und lufthy-

gienischer Belastungen im Siedlungsbe-

reich beitragen

Landschaft

Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten

(landschaftsästhetischer Eigenwert)

Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beein-

trächtigungen

Vielfalt, Eigenart, Naturnähe der Land-

schaftsbildeinheiten

ästhetischer Eigenwert und vorhabenspe-

zifische Auswirkungen

besondere Kulturlandschaftsmerkmale

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Schutzgut /

Belang Allgemeine Bewertungskriterien

Allgemeine Bestimmungsmerkmale und

Bewertungsgrundlagen

Kultur- und

sonstige

Sachgüter

Bedeutung der Kulturgüter und sonstigen

Sachgüter

Archäologische Besonderheiten

Bedeutende Kulturlandschaften

Spuren historischer Nutzungen

archäologische Fundstellen

Bau- und Bodendenkmale

bedeutsame/landesbedeutsame Kultur-

landschaften

Energie-

effizienz

Nutzung regenerativer Energien

Wärmeschutz

Baukörperstellung

Bebauungsabstände

Dachform, -neigung, -ausrichtung

Verschattungswirkung

Kompaktheit der Gebäude

Die methodische Vorgehensweise zur Abschätzung der mit dem Planvorhaben zu erwar-

tenden Umweltauswirkungen folgt dem Grundmuster der ökologischen Wirkungsanalyse.

Dabei erfolgt eine systematische Verknüpfung der Ausgangsdaten und ermittelten Wertig-

keiten der untersuchten Schutzgüter mit den von der Planung ausgehenden Wirkfaktoren.

Die Darstellung der voraussichtlich wesentlichen Umweltwirkungen des Vorhabens schließt

die Prognose der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entspre-

chend den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein.

Sofern erforderlich, werden in Rückkopplung mit den Ergebnissen ergänzender Fachgut-

achten entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die einzelnen

Schutzgüter formuliert bzw. verbindlich festgesetzt. Sonstige durch die Planaufstellung ggf.

berührte Belange wie z.B. Erschließung und Verkehr, Immissionsschutz etc. werden auf

Grundlage der ersten Verfahrensergebnisse und weiterer Abstimmungsgespräche im Ver-

fahren geprüft und fließen sofern erforderlich in die Entwurfserarbeitung ein. Derzeit wer-

den im Rahmen der Planungen bzw. der gesamträumlichen Planungen für die Etablierung

des geplanten City-Outlet-Centers in Rietberg spezielle Fachgutachten zu den Themen-

punkten Einzelhandel (Auswirkungsanalyse), Verkehr und Erschließung sowie ein lärm-

technisches Gutachten erarbeitet. Die diesbezüglich erzielten Erkenntnisse und ggf. erfor-

derliche Maßnahmen fließen in die Entwurfserarbeitung ein.

Herford, im Oktober 2015

Der Verfasser

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3. Literaturverzeichnis

BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD, 1996

Ordnungsbehördliche Verordnung für das Naturschutzgebiet „Rietberger Fischteiche“

in der Stadt Rietberg, Kreis Gütersloh vom 22. November 1996

BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD, 2013

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rietberger Emsnie-

derung“ in der Stadt Rietberg, Kreis Gütersloh, und der Stadt Delbrück, Kreis Pader-

born vom 08. Juli 2013

LANUV NRW, 2013

Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen, Natura 2000-Nr. DE-4116-401.- aus:

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-

meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-4116-401 [Zugriff am: 22.09.2015]

LANUV NRW, 2014A

@LINFOS-Landschaftsinformationssammlung.- aus.:

http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp [Zugriff am: 20.09.2015]

LANUV NRW, 2014B

Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, Planungsrelevante Arten für Quadrant 4

im Messtischblatt 4116.- aus.: http://www.naturschutzinformationen-

nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/41164 [Zugriff am: 20.09.2015]

LANUV NRW, 2011

Fachinformationssystem „Klimaatlas Nordrhein-Westfalen“ (Datenquelle: Deutscher

Wetterdienst).- aus: http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do [Zugriff

am: 22.09.2015] in Verbindung mit: http://www.wms.nrw.de/umwelt/klimaatlas? [Zu-

griff am: 22.09.2015]

MKULNV NRW, 2015

ELWAS-WEB (Stand: 21.09.2015).- aus: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-

web/index.jsf# [Zugriff am: 22.09.2015]

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Anlage 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 4 im Messtischblatt 4116 (LANUV

NRW 2014B)

Art EHZ NRW (ATL) Status in NRW

MTB Ab-

schnitt Deutscher Name Wissens. Name

Säugetiere

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G- A. v. 41164

Großer Abendsegler Nyctalus noctula G A. v. 41164

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri U A. v. 41164

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G A. v. 41164

Wasserfledermaus Myotis daubentonii G A. v. 41164

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G A. v. 41164

Vögel

Baumpieper Anthus trivialis U s. b. 41164

Bekassine Gallinago gallinago S s. b. 41164

Bekassine Gallinago gallinago G Rast 41164

Beutelmeise Remiz pendulinus S s. b. 41164

Blaukehlchen Luscinia svecica U s. b. 41164

Eisvogel Alcedo atthis G s. b. 41164

Feldlerche Alauda arvensis U- s. b. 41164

Feldschwirl Locustella naevia U s. b. 41164

Feldsperling Passer montanus U s. b. 41164

Flussregenpfeifer Charadrius dubius U s. b. 41164

Gänsesäger Mergus merganser G Rast 41164

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U s. b. 41164

Großer Brachvogel Numenius arquata U s. b. 41164

Habicht Accipiter gentilis G- s. b. 41164

Kiebitz Vanellus vanellus U- s. b. 41164

Kleinspecht Dryobates minor U s. b. 41164

Knäkente Anas querquedula S s. b. 41164

Krickente Anas crecca U s. b. 41164

Kuckuck Cuculus canorus U- s. b. 41164

Lachmöwe Larus ridibundus U s. b. 41164

Löffelente Anas clypeata S s. b. 41164

Mäusebussard Buteo buteo G s. b. 41164

Mehlschwalbe Delichon urbica U s. b. 41164

Nachtigall Luscinia megarhynchos G s. b. 41164

Neuntöter Lanius collurio U s. b. 41164

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Stadt Rietberg Bebauungsplan Nr. 291 „Ribérac-Platz“ Vorentwurf zum Umweltbericht als Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Art EHZ NRW (ATL) Status in NRW

MTB Ab-

schnitt Deutscher Name Wissens. Name

Pirol Oriolus oriolus U- s. b. 41164

Rauchschwalbe Hirundo rustica U s. b. 41164

Rebhuhn Perdix perdix S s. b. 41164

Rohrweihe Circus aeruginosus U s. b. 41164

Rotmilan Milvus milvus S s. b. 41164

Schleiereule Tyto alba G s. b. 41164

Schnatterente Anas strepera G s. b. 41164

Sperber Accipiter nisus G s. b. 41164

Steinkauz Athene noctua G- s. b. 41164

Tafelente Aythya ferina S s. b. 41164

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G s. b. 41164

Turmfalke Falco tinnunculus G s. b. 41164

Turteltaube Streptopelia turtur S s. b. 41164

Uferschnepfe Limosa limosa S s. b. 41164

Wachtel Coturnix coturnix U s. b. 41164

Waldkauz Strix aluco G s. b. 41164

Waldohreule Asio otus U s. b. 41164

Wasserralle Rallus aquaticus U s. b. 41164

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G s. b. 41164

Amphibien

Kammmolch Triturus cristatus G A. v. 41164

Legende

Erhaltungszustand in NRW (EHZ): Status in NRW:

S ungünstig/schlecht (rot) A. v. Art vorhanden

U ungünstig/unzureichend (gelb) s. b. sicher brütend

G günstig (grün) Rast Rastvogelvorkommen

ATL atlantische biogeographische Region

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VB-DT-4116-303

GB 4116-129

GB 4116-129

GB 4116-165

GB 4116-0031

GB 4116-175

GB 4116-175

GB 4116-145

GB 4116-174

GB 4116-146

BK 4116-907

BK 4116-907

BK 4116-906

LSG Gütersloh

LSG Gütersloh

LSG Gütersloh

LSG Gütersloh

VB-DT-4116-302

VB-DT-4116-303

VB-DT-4116-314

VB-DT-4116-313

VB-DT-4116-313

NSG "Rietberger Emsniederung"

NSG "Rietberger Fischteiche"

VSG "Rietberger Emsniederung mit

Steinhorster Becken" (DE-4116-401)

VB-DT-4116-316

ÜSG

ÜSG

ÜSG

ÜSG

Naturschutzgebiet (NSG)

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG NW

geschütztes Biotop (mit GB-Nr.)

Biotopkatasterflächen des LANUV NRW (mit BK-Nr.)

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Geltungsbereich

Vogelschutzgebiet (VSG)

Landesweiter Biotopverbund des LANUV (mit VB-DT Nr.)

Stufe 1 (besondere Bedeutung) und Stufe 2 (herausragende

Bedeutung)

BK-3918-101

GB-3918-110

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

ÜSG

Y:\projekte\4000_5000\4400_4500\4415\03 CAD\_Arbeitsdateien\150921 Rietberg B-PlanÄ und FNPä Berglageweg Torfweg Kataster+Geltung.dwg

B-Plan Nr. 291 „Ribérac-Platz“

Vorentwurf zum Umweltbericht

(Unterlage zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

1 : 5.000

4415

DIN A3

Ok. 2015

SD

SD

geprüft:

Maßstab:

Projekt-Nr.:

Plangröße:

Datum:

gezeichnet:

bearbeitet:

Stadt Rietberg, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg