Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur...

56
GEMEINDE BAD ESSEN Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg` UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTER EINGRIFFSREGELUNG Auftraggeber: Niedersächsische Landgesellschaft mbH Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Thomas Weidmann Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH c / o Bürogemeinschaft Planwerkstatt Ebertalee 76 49084 Osnabrück Bearbeitung: Dipl.-Ing. Nina Rothermel Mai 2018

Transcript of Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur...

Page 1: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

GEMEINDE BAD ESSEN

Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg` UMWELTBERICHT MIT INTEGRIERTER EINGRIFFSREGELUNG

Auftraggeber: Niedersächsische Landgesellschaft mbH

Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Thomas Weidmann

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH c / o Bürogemeinschaft Planwerkstatt Ebertalee 76 49084 Osnabrück

Bearbeitung: Dipl.-Ing. Nina Rothermel

Mai 2018

Page 2: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH II

UMWELTBERICHT

Inhaltsverzeichnis Seite

1 EINLEITUNG ............................................................................................. 1

1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B ................................ 1

1.2 Angaben zum Standort der Vorhaben ............................................................. 2

1.3 Angaben zum Bedarf an Grund und Boden der Vorhaben .............................. 3

2 BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, AUS FACHGESETZEN UND FACHPLANUNGEN ...................................................... 4

2.1 Vorgaben durch Fachgesetze ......................................................................... 4

2.2 Vorgaben durch Fachplanungen ..................................................................... 5

2.3 Schutzgebiete und Schutzfestsetzungen ......................................................... 7

3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ................. 8

3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands und Entwicklungsprognose bei Durchführung der Vorhaben .................................. 8

3.1.1 Schutzgut Mensch (Gesundheit / Erholung) .................................................... 8 3.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ........................................ 13 3.1.2.1 Biotoptypen .................................................................................................. 13 3.1.2.2 Fauna - spezielle Artenschutzprüfung .......................................................... 17 3.1.3 Schutzgut Boden .......................................................................................... 23 3.1.4 Schutzgut Fläche .......................................................................................... 26 3.1.5 Schutzgut Wasser ........................................................................................ 27 3.1.6 Schutzgut Luft / Klima ................................................................................... 30 3.1.7 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild ................................................................. 31 3.1.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .................................................... 33

3.2 Projektrelevante Wechselwirkungen ............................................................. 34

3.3 Eingriffs- und Kompensationsermittlung ........................................................ 35

4 ENTWICKLUNGSPROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES VORHABENS ... 39

5 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN ............................................. 39

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen ..... 40

5.2 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ................................ 44

Page 3: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH III

6 ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ................................................ 47

7 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ......................................................................... 47

7.1 Merkmale angewendeter Verfahren bei der Umweltprüfung / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ............................. 47

7.2 Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt ... 48

8 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .................................... 49

9 QUELLENVERZEICHNIS ............................................................................ 51

ANHANG

Liste für Artenempfehlung

Faunistische Bestandsaufnahme und Bericht zur artenschutzrechtlichen Prüfung. B-Plan Nr. 48 B `Maschweg`, Gemeinde Bad Essen (VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR

2017)

Planteil

Plan 1 Biotoptypen und Nutzungen M 1 : 1.000

Plan 2 Eingriffs- und Maßnahmenplan M 1 : 1.000

Plan 3 Kompensationsflächen, Übersichtskarte M 1 : 40.000 (planexterne Kompensation im Kompensationspool `Hunte-Renaturierung zwischen Bohmte und Hunteburg und Nebengewässer`)

Page 4: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 1

1 EINLEITUNG Der vorliegende Umweltbericht dient der Aufbereitung des umweltrelevanten Abwä-gungsmaterials und wird gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB1

zur Aufstellung des Be-bauungsplans (B-Plans) Nr. 48 B ´Maschweg´ der Gemeinde Bad Essen erstellt. Nach § 2a BauGB bildet der Bericht einen gesonderten Teil der Begründung zum Bauleit-plan. Seine wesentlichen Bestandteile und Gliederung basiert auf der Anlage 1 des BauGB zu dem § 2 Abs. 4 und § 2a.

1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B

Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen die Aufstellung des B-Plans Nr. 48 B `Maschweg`. Vorgese-hen ist die Entstehung neuer Wohnbauflächen sowie gewerblicher Nutzungen mit Dienstleistungen an der Lindenstraße.

Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen Nord und Süd. Der Teilbereich Nord ist dem privaten Eigentümer zuzuordnen, der Teilbereich Süd befindet sich im Eigentum der Gemeinde Bad Essen. Dementsprechend erfolgt im Hinblick auf den Eingriffsumfang und den erforderlichen Kompensationsbedarf eine differenzierte Flächenbetrachtung.

Für den nördlichen Teil parallel zu Lindenstraße sieht der Entwurf des B-Plans die Ausweisung eines Mischgebiets (MI) mit dem Anschluss an ein allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Die direkte Lage an der Lindenstraße sichert die Erschließung des Teilbereichs. Zur randlichen Eingrünung des nördlichen Bereichs werden Flächen (privat) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB mit einer Breite von 3 m im Nordosten ausgewiesen. Der südliche Teil der Planfläche erhält die Festsetzung eines allgemeinen Wohnge-biets (WA). Die Baugrundstücke werden an die Straßen Obrockskamp, Natenkamp und Im Südfeld angeschlossen. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise. Mit der jeweiligen Nutzungsänderung soll das im Osten angrenzende Wohngebiet erweitert werden. Um eine landschaftliche Einbindung des südlichen Teilbereichs des B-Plans zu gewährleisten, ist entlang der südöstlichen Grenze eine Fläche (privat) mit Pflanzbindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB mit einer Breite von 5 m festgesetzt.

Zum Aufbau eines Fußwegesystems zwischen nördlichen und südlichen Teilbereichen des B-Plans sowie zu den angrenzenden Siedlungsflächen werden Wege angelegt. Unter anderem soll auch der bestehende Kinderspielplatz am Maschweg über eine fußläufige Wegeverbindung aus dem geplanten Wohngebiet erreichbar sein.

Die Oberflächenentwässerung der geplanten Bauflächen soll über ein im Osten an der Straße Im Südfeld vorhandenes Regenrückhaltebecken (RRB) im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 48 A `Maschweg - Ost` erfolgen.

1 Baugesetzbuch (BauGB) Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. l S. 3634), letzte Änderung vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193)

Page 5: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 2

Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und anderer Medien ist durch die entsprechenden Versorgungsträger bzw. Anbieter sicherzustellen.

Eine detaillierte Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen befindet sich in der Begründung des B-Plans.

1.2 Angaben zum Standort der Vorhaben

Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 48 B `Maschweg` mit einer Flächengröße von ca. 3,80 ha liegt östlich vom Ortszentrum der Gemeinde Bad Essen. Im Landkreis Osnab-rück ist das Gemeindegebiet südöstlich einzuordnen (Niedersachsen).

Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch landwirtschaftliche Nutzung bestimmt (sie-he Abb. 1). Nordwestlich befindet sich ein Lebensmittelmarkt mit umgebenden land-wirtschaftlichen Flächen, welche sich auch im Südosten und Südwesten an den Gel-tungsbereich des B-Plans anschließen. Die Verkehrswege Lindenstraße und Im Süd-feld bilden nördliche Grenzlinien. Am Ostrand liegen Grundstücke mit Wohnbebauung. Von der Straße Natenkamp führt ein Feldweg zum Kinderspielplatz südlich der Planflä-che. An den Spielplatz angrenzend, verläuft der Eielstädter Mühlenbach.

Abb. 1: Lage des Plangebiets, Luftbild überlagert mit AK 5, ohne Maßstab (Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de, abgerufen am 20.04.2017)

Page 6: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 3

1.3 Angaben zum Bedarf an Grund und Boden der Vorhaben

Entsprechend dem aktuellen Entwurf des B-Plans Nr. 48 B `Maschweg` stellt sich die Flächenbeanspruchung wie folgt dar.

Flächenübersicht gem. B-Plan Größe / qm Anteil / % Teilbereich Nord (Mönter) Mischgebiet (MI) 1 4.805 50,85 Allgemeines Wohngebiet (WA) 1 - 2 3.422 36,21 Straßenverkehrsflächen privat 741 7,84 Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung - Fußweg privat 168 1,78

private Grünflächen - Fläche zum Anpflanzen von Bäu-men, Sträuchern u. sonstigen Bepflanzungen 314 3,32

Summe 9.450 100 Teilbereich Süd (Gemeinde Bad Essen / NLG) Allgemeines Wohngebiet (WA) 3 - 4 23.456 82,23 Straßenverkehrsflächen 3.895 13,66 Straßenverkehrsflächen Bestand 212 0,74 Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung öffntl. Fußweg 257 0,90

private Grünflächen - Fläche zum Anpflanzen von Bäu-men, Sträuchern u. sonstigen Bepflanzungen 704 2,47

Summe 28.524 100 Gesamtfläche des B-Plans 37.974 qm

Alle WA-Bereiche haben nach dem Entwurf des B-Plans eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 mit Überschreitungsmöglichkeiten nach BauNVO2

von bis zu 50 % der GRZ für Nebenanlagen (maximale Versiegelung von 60 % der Grundfläche). Der Teilbereich im Norden der Planfläche wird als Mischgebiet mit einer GRZ von 0,6 (zuzüglich Über-schreitungsmöglichkeit bis max. 80 % Versiegelung der Grundfläche) festgesetzt.

zulässige Grundfläche gem. B-Plan (Anteil der max. versiegelbaren Fläche der Baugrundstücke) Teilbereich Nord (Mönter)

MI 1 4.805 x GRZ 0,8 = 3.844 qm

WA 1 - 2 3.422 x GRZ 0,6 = 2.053 qm

Teilbereich Süd (Gemeinde Bad Essen / NLG)

WA 3 – 4 23.456 x GRZ 0,6 = 14.074 qm

2 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Neufassung vom 21.11.2017 (BGBl. l S. 3786)

Page 7: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 4

Der Umfang der maximal versiegelbaren Fläche der Baugrundstücke im Plangebiet be-trägt nach der ausgewiesenen GRZ insgesamt ca. 19.971 qm. Zuzüglich der Straßen-verkehrsflächen beläuft sich die Versiegelung im Plangebiet auf 25.244 qm, davon fal-len 212 qm auf bereits bestehende Verkehrsflächen im südlichen Teilbereich. Somit liegt die Neuversiegelung bei insgesamt 25.032 qm.

2 BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, AUS FACHGESETZEN UND FACHPLANUNGEN

2.1 Vorgaben durch Fachgesetze

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Belange des Umweltschutzes, der Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter und deren Wechselbeziehungen untereinander werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und bewertet.

Die Eingriffsregelung ist gemäß § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den Vorgaben der § 18 des BNatSchG3

Bezüglich der Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit Artenschutzbestimmungen des § 44 BNatSchG wurde eine spezielle Artenschutzprüfung (SAP) im Plangebiet vom Büro VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR (2017, s. Anhang) vorgenommen. Die Erkenntnisse des Fachgutachtens fließen in die Umweltprüfung mit ein.

anzuwenden.

Weitere umweltrelevante Zielsetzungen ergeben sich aus den Fachgesetzen wie BBodSchG4, NBodSchG5, DSchG, NI6, den Richtwerten nach BImSchG7 (inkl. Verordnungen), TA Lärm8, DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und TA Luft9

3 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009, letzte Änderung vom 29.09.2017 (BGBl. l S. 3434)

.

4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) vom 17.03.1998, letzte Änderung vom 27.09.2017 (BGBl. I S. 3465) 5 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) vom 19.02.1999, letzte Änderung vom 05.11.2004 (Nds. GVBl. S. 417) 6 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG, NI) vom 30.05.1978, letzte Änderung vom 26.05.2011 (Nds. GVBl. S. 135) 7 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013, letzte Änderung vom 17.07.2017 (BGBl. l S. 2771) 8 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.08.1998 (GMBl S. 503) 9 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24.07.2002 (GMBl S. 511)

Page 8: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 5

Für die Anforderungen des Gewässer- bzw. Grundwasserschutzes sowie Hochwasserschutzes greifen die Vorgaben des WHG10 bzw. des NWG11

Die umweltrelevanten Schutzziele aus vorgenannten Fachgesetzen werden bei der Bewertung möglichen Beeinträchtigungen der jeweiligen Schutzgüter sowie bei den abgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation dieser Auswirkungen berücksichtigt.

.

2.2 Vorgaben durch Fachplanungen

Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Osnabrück (RROP)

In der zeichnerischen Darstellung des RROP (2004) befindet sich der Geltungsbereich des B-Plans in einem Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung (Zielvorgabe D 3.9.1 02). Den textlichen Begründungen des RROP ist zu entnehmen, dass die Trinkwasser-versorgung grundsätzlich Vorrang besitzt. Um den möglichen negativen Auswirkungen der Entwicklungsflächen für Wohnen und Gewerbe entgegenzusteuern, werden auf der Ebene der Bauleitplanung angemessene Hinweise gegeben. Nördlich und südlich des Plangebiets sind im Bereich der Verkehrswege Lindenstraße / Südstraße und Maschweg vorhandene Rohrfernleitungen für Erdgas eingetragen (Ziel-vorgaben D 3.5.03). Im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgt eine Berücksichti-gung des Trassenverlaufs.

Weitere Nutzungsfestlegungen des RROP sind für das Plangebiet nicht enthalten.

Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnabrück (LRP)

Die Karte des LRP für Landkreis Osnabrück (1993) zeigt analog zu dem RROP die Planfläche in einem Wasserschutzgebiet. Zum Schutz dieser Gebiete sollen die Aufla-gen konkretisiert werden. Die Angaben des LRP wurden mit aktuell online verfügbaren Umweltdaten des Land-kreises Osnabrück und des Landes Niedersachsen12

Nach Auskunft des zuständigen Wasserverbandes Wittlage (Unterhaltungsverband Nr. 70 ´Obere Hunte`) befindet sich die Planfläche im Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) Harpenfeld gemäß Bewilligung zur Grundwasserentnahme vom 12.01.2009 und im Einzugsgebiet der Förderbrunnen. Eine Formulierung des entsprechenden Hinwei-ses zum Schutz des Grundwassers ist im B-Plan vorgesehen.

verglichen und geprüft. Die inter-aktive Umweltkarte des Landkreises Osnabrück zeigt eine Überlagerung des Plange-biets durch die Signatur für das Trinkwassergewinnungsgebiet.

10 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009, letzte Änderung vom 18.07.2017 (BGBl. l S. 2771) 11 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vom 19.02.2010, letzte Änderung vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 307) 12 http://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=ua; https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/, abgerufen am 12.04.2017

Page 9: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 6

Der Schutzstatus eines ehemals bestehenden Wasserschutzgebiets (WSG) der Schutzzone III mit Verordnung vom 26.11.1970, in welchem sich der Geltungsbereich des B-Plans befand, ist bereits erlöschen. Eine nachrichtliche Übernahme in den Bau-leitplan wird somit nicht erfolgen.

Bauleitpläne

In dem Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen erstreckt sich das Plan-gebiet über die Bereiche mit 23. (1995) und 30. (1998) Änderung. Der überwiegende Teil des B-Plans Nr. 48 B ist als eine Wohnbaufläche festgelegt. Ei-ne kleinere Fläche im Norden an der Lindenstraße verfügt über eine Ausweisung als gemischte Baufläche. In der zeichnerischen Darstelllung des FNP mit 23. Änderung ist am Nordrand der Planfläche eine linienhafte Singnatur für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu entnehmen. Diese wurde seinerzeit durch Festsetzung der 30. Änderung des FNP als gemischte Baufläche teilweise ersetzt.

Die Darstellungen des FNP entsprechen den geplanten Festsetzungen des B-Plans. Über die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen wird in der bauleitplaneri-schen Abwägung entschieden.

Eine Überschneidung mit angrenzenden rechtskräftigen B-Plänen der Gemeinde Bad Essen besteht nicht. Im Osten schließt sich der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 48 B an den B-Plan Nr. 48 A `Maschweg - Ost` und im Westen an den B-Plan Nr. 5 `Leuchtenburger Feld` an.

Landschaftsplan Gemeinde Bad Essen (LP)

Nachstehend sind lediglich planungsrelevante Inhalte des LP der Gemeinde Bad Es-sen (1996) für das direkte Untersuchungsgebiet wiedergegeben.

Plan Nr. 1.3 `Wichtige Böden für Belange des Naturschutzes und der Landespflege` Im mittleren Teilbereich des UG kommen durch menschliche Eingriffe geformte und aufgebaute Plaggenesche vor.

Plan 1.6 `Übersicht über vorhandene, geplante und zum Schutz geeignete Schutzge-biete` Das UG ist ein Bestandteil des (ehemaligen) Wasserschutzgebiets (vgl. Vorgaben des LRP).

Plan 1.9 `Übersicht über Lage der Gebietsbeschreibungen des Handlungskonzeptes` Das UG liegt in einem Bereich mit der Kennzahl 7.2.42. Im zutreffenden Kapitel des LP `Entwicklung von Natur und Landschaft` beschreibt das Handlungskonzept für den vorgenannten Bereich das Leitbild, den gegenwärtigen Zustand, die Defizite und be-sondere Beeinträchtigungen, die schutzwürdigen Teile von Natur und Landschaft sowie die zukünftige Entwicklung. Zutreffend für das Plangebiet sind die Vorschläge für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen bei Nachverdichtungen und Neube-bauung in den Siedlungsgebieten, wie bspw.: - vorhandene standorttypische Bäume erhalten und planungsrechtlich festsetzen;

Page 10: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 7

- naturbetonte Pflege und Anlage von Freiflächen anstreben; - Errichtung von Regenwassersammelanlagen und Anlagen zur Nutzung von Sonnen-energie; - naturbetonte Anlage von Gärten (vor allem im Bereich der Bäche) fördern u.ä.

Plan 2.0 `Belastung und Gefährdung von Natur und Landschaft` Für die Verkehrswege K 410 und K 409 mit 60-80 dB (A) um das UG ist eine erhöhte Lärmbelastung, erhöhte Schadstoffanreicherung in Boden, Pflanzen, Tieren angege-ben. Nordöstlich des UGs sind Bereiche mit geplanter Siedlungserweiterung (Wohnbau- / Mischbauflächen) gekennzeichnet, die eine Flächenversiegelung, Verlust von Lebens-räumen, klimatischen Veränderungen und Verringerung der Grundwasserneubildung mit sich bringen.

Plan 3.0 `Landschaftsentwicklung` Das UG ist als eine Fläche mit laufenden Bauleitplanungen sowie planungsrechtlich abgesicherten Baulücken markiert.

Die Entwicklungsziele und Empfehlungen des Handlungskonzepts für das Plangebiet werden bei der Planung berücksichtigt und finden sich in den Maßnahmenvorschlägen wieder. Für eine randliche Eingrünung des Wohn- bzw. Mischgebiets im Nord- und Südosten wird im B-Plan eine Festsetzung getroffen.

Zur Kompensation der Bodenbeanspruchung sowie weiterer Eingriffe in Natur und Landschaft werden Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung durchgeführt. Be-züglich der Plaggeneschböden und möglicher archäologischer Fundstellen wird im B-Plan ein Hinweis formuliert. Eine abschließende Entscheidung über verbleibende Konflikte erfolgt im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung der Gemeinde.

2.3 Schutzgebiete und Schutzfestsetzungen

Der Geltungsbereich des B-Plans befindet sich nicht in einem Naturschutz- oder Land-schaftsschutzgebiet. Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sind in-nerhalb der Planfläche nicht bekannt.

Die nächstgelegenen gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope sind in dem Um-weltatlas des LK Osnabrück13

Das nächste Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist nach Fachkarten des Landes Nieder-sachsen ca. 800 m südlich vom Geltungsbereich des B-Plans entfernt.

ca. 300 m Luftlinie südöstlich vom Plangebiet dargestellt. Es handelt sich um nährstoffreiche Nasswiesen mit Nr. 3616/3 und 3616/4.

Gemäß § 34 des BNatSchG sind Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungs-zielen des Schutzgebietssystems Natura 2000 zu überprüfen. Nach Auswertung der verfügbaren Informationsquellen liegt das Plangebiet nicht in einem Natura 2000-

13 http://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=ua&language=de, abgerufen am 12.04.2017

Page 11: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 8

Gebiet. Das FFH-Gebiet `Obere Hunte` mit EU-Kennzahlen 3616-301 ist südöstlich des Plan-gebiets, in ca. 2,7 km Entfernung eingetragen.

Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets und des geschützten Biotops durch eine potenti-elle Fernwirkung des Vorhabens oder durch ein kumulatives Zusammenwirken mit an-deren Nutzungen sind nicht erkennbar.

3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN Der erforderliche Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung richtet sich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nach Abstimmung der Planung mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Die nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung eingegangenen umweltbezogene Stellungnahmen zu dem Bauleitplanver-fahren wurden ausgewertet und bei der Erstellung des Umweltberichts berücksichtigt.

3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands und Entwick-lungsprognose bei Durchführung der Vorhaben

Schutzgutbezogen erfolgt jeweils eine Beschreibung des derzeitigen Zustands und Ausprägung im Plangebiet sowie mit den Vorhaben verbundenen Veränderungen des Umweltzustands und deren Erheblichkeit auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und ermittelter Daten.

Neben der verbal-argumentativen Beurteilung der Umweltauswirkungen in vier Stufen - nicht erheblich / gering erheblich / erheblich / sehr erheblich, erfolgt eine quantitative Ermittlung des Eingriffs.

Soweit relevant, werden baubedingte (Bauphase), anlagebedingte (Baukörper, Ver-kehrsfläche) und betriebsbedingte (z.B. Lärm- o. Schadstoffemissionen) Auswirkungen unterschieden.

Die Bewertung von Schutzgütern basiert auf Veröffentlichungen des Niedersächsi-schen Landesamtes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, zuvor Niedersächsisches Landesamt für Ökologie - NLÖ) `Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung` mit weiteren publizierten Ak-tualisierungen. Die Biotopbewertung wird nach Osnabrücker Kompensationsmodells (2016) vorgenommen.

3.1.1 Schutzgut Mensch (Gesundheit / Erholung)

Beschreibung / Bewertung

Die Gemeinde Bad Essen ist ein staatlich anerkannter Kurort (Thermalsole-Heilbad). Bei kleinräumlicher Betrachtung ist das Plangebiet jedoch aufgrund der Intensiven landwirtschaftlichen Nutzung für eine landschaftsgebundene Erholung nur wenig ge-

Page 12: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 9

eignet. Die Erholungs- und Freizeitfunktion ist somit nicht vorhanden und nicht als empfindlich eingestuft.

Von besonderer Bedeutung für die Erholung ist das südliche Umfeld der Planfläche, wo die offene Feldflur am Hand des Wiehengebirges mit dem Übergang zum bewaldeten Gebirgsrücken in dem Naturpark TERRA.vita beginnt. Zahlreiche attraktive Freizeitangebote sind im Gemeindegebiet und in der Nähe des Plangebietes vorhanden. Die Tourismus- und Gesundheitseinrichtungen befinden sich im Zentrum der Gemeinde Bad Essen.

Das Plangebiet besitzt nutzungsbedingt sowie im Zusammenhang mit südlich vorgela-gerten landwirtschaftlichen Flächen einen ländlichen Charakter. Im direkten Umfeld, nördlich und östlich, sind ausgedehnte und relativ dicht besiedelte Gebiete vorhanden. Die Offenlandflächen weisen eine klimatische Funktion auf und sind für die Wohnquali-tät angrenzender Siedlungen bedeutsam. Als vorteilhaft wird die Nähe des Plangebiets zum Zentrum der Gemeinde Bad Essen beurteilt. An der nordwestlichen Grenze des B-Plans schließt sich der Lebensmittelmarkt an. Südlich der Planflächen befindet sich ein Kinderspielplatz. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist in den um-liegenden Straßen vorhanden.

Eine Wohnnutzung innerhalb der Planfläche ist nicht vorhanden.

Vorbelastungen der Planfläche bestehen durch Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) der angrenzenden Verkehrswege, insbesondere der Lindenstraße, des Anliegerverkehrs sowie aus der Landwirtschaft. Diese Vorbelastungen werden als ortsüblich beurteilt. Auf sonstige Belastungen durch Luftschafstoffe liegen keine Hinweise vor. Relevante Immissionen (Lärm) durch vorliegende gewerbliche Nutzungen im Umfeld des Plangebiets, die sich auf den angrenzenden Siedlungsbereich auswirken, sind nach bisherigem Kenntnistand nicht bekannt.

Auswirkungen / Prognose

Bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch werden insbe-sondere vorhabenbezogene Emissionen und visuelle Beeinträchtigungen betrachtet.

Mit dem B-Plan wird das Plangebiet als ein Mischgebiet sowie als ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Für bestehende Nutzungen im Umfeld des Vorhabenstan-dorts (Wohnen, Gewerbe etc.) sind direkte und indirekte Auswirkungen der Planung zu erwarten.

Erholung und Wohnen Eine Erholungs- und Freizeitfunktion des Plangebiets ist nicht vorhanden und wird so-mit nicht berührt. Um ein Fußwegesystem aufzubauen, werden im B-Plan Fußwege ausgewiesen.

Das klimatische Regenerationspotential sowie die lufthygienische Ausgleichfunktion der Planfläche werden vorhabenbedingt entfallen. Der Verlust von Vegetationsflächen wirkt sich grundsätzlich negativ auf die lokale Klimahygiene aus. In Anbetracht des re-

Page 13: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 10

lativ geringen Flächenumfangs sind negative Veränderungen für das geplante Misch-und Wohngebiet sowie für angrenzende Wohnnutzung zu relativieren. Geringfügige lo-kale lufthygienische Veränderungen werden durch landschaftspflegerische Festset-zungen des B-Plans minimiert.

Baubedingt ist generell in der Erschließungs- und Bauphase mit Beeinträchtigungen durch Lärm, Staubentwicklung und Baustellenverkehr (Transport- u. Baufahrzeuge) für die anliegende Wohnnutzungen zu rechnen. Diese Auswirkungen sind vorübergehend und als unerheblich einzustufen.

Immissionsschutz In dem Fachbeitrag für Schallschutz (RP SCHALLTECHNIK 2017) wurden die Auswirkun-gen der Lindenstraße (K 410) in Bezug auf die geplante Wohn- und Mischbauflächen untersucht. Die Berechnung der Verkehrsbelastung basiert auf den Verkehrszählungen für die K 410 des Landkreises Osnabrück aus dem Jahr 2014. Ermittelt wurde dort, ein-schließlich der allgemeinen Steigerung der Verkehrsmenge bis zum Prognosejahr 2030, eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 3.800 Kfz/24 h bei Tempo 50 km/h.

Nach Auswertung des Gutachtens ist festzuhalten, dass es durch den Verkehrslärm im Nahbereich der Lindenstraße zu Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 am Tag und in der Nacht kommt. Zum Schutz der Wohngebäude entlang der Lindenstraße sind passive Schutzmaß-nahmen in Form von Lärmpegelbereichen empfohlen, welche im B-Plan festgetzt wer-den. Zusätzlich wurden weitere Empfehlungen zum Schutz von Außenwohnbereichen und von Schlafräumen gegeben. In der ersten Baureihe zu der genannten Straße sollte die Errichtung der Terrassen und Balkone im Schallschatten der Wohngebäude mit einer Eigenabschirmung erfolgen. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den betroffenen Gebäudefronten sollen schallgedämmte Lüftungen vorge-sehen werden.

Bezüglich des Gewerbelärms, wird im Fachbeitrag für Schallschutz der NETTO-Markt erwähnt. Auf die Berechnungen der Lärmpegelwerte wurde verzichtet, da nach der vo-rangegangenen schalltechnischen Beurteilung zur Errichtung des Marken-Discounters bei Einhaltung der beschriebenen Auflagen keine Überschreitung der Richtwerte der TA Lärm zu erwarten sind.

Details der untersuchten möglichen Lärmbelastung auf den Geltungsbereich des B-Plans sind dem Schallschutzgutachten (RP SCHALLTECHNIK 2017) zu entnehmen. Durch die Festsetzung der Lärmpegelbereiche sowie durch die Übernahme der Emp-fehlungen zum Schutz von Außenwohnbereichen und von Schlafräumen im B-Plan werden nachteilige Auswirkungen im geplanten Misch- und Wohngebiet ausbleiben.

Aufgrund von Kfz-Immissionen der künftigen Anlieger und Nutzer ist eine geringfügige Beeinträchtigung der lokalklimatischen Situation für die bestehende Wohnbebauung zu

Page 14: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 11

erwarten. Zur Minimierung dieser Beeinträchtigung enthält der B-Plan Festsetzungen für Grünflächen mit Pflanzgebot im Nord- und Südosten des Plangebiets sowie für An-pflanzungen innerhalb der Bauflächen.

Die nördlich des Vorhabenstandorts verlaufende Gleisstrecke ist nach Auskunft der Gemeinde für die Nutzung durch Güterverkehr vorgesehen und wird höchstens ein Mal täglich befahren. Dabei entstehende Lärmpegelwerte stellen lediglich marginale Beein-trächtigungen für das Plangebiet dar und können vernachlässigt werden.

Bezüglich der potentiellen Geruchsbelastungen innerhalb des geplanten Misch- und Wohngebiets durch südlich gelegene fünf landwirtschaftliche Hofstellen mit Tierhaltung wurde zur Konfliktvermeidung ein Immissionsgutachten von der Landwirtschaftskam-mer Niedersachsen (WEHAGE 2017) angefertigt. Im Rahmen des Gutachtens war ab-zuklären, ob die von den geruchsemittierenden Tierhaltungsanlagen im Plangebiet auf-tretende Geruchsstundenhäufigkeiten den einzuhaltenden Grenzwert von 10 % der Jahresstunden nach GIRL14

Anhaltspunkte für weitere relevante Immissionsbelastungen, wie Luftschadstoffe (Staub / Lärm / Abgase u.a.), Erschütterungen, Strahlung, Licht, Wärme etc. nach Um-setzung des Vorhabens liegen nicht vor.

überschreiten. Die Ausbreitungsberechnungen beziehen sich auf die Geruchsemittenten, deren Standorte nicht mehr als 600 m vom Plangebiet entfernt sind. Als Ergebnis der Berechnungen wurde im Gutachten festgehalten, dass im Geltungs-bereich des B-Plans der Grenzwert nach Maßgabe der GIRL weitgehend eingehalten wird. Das ermittelte Belastungsniveau liegt im Bereich von 4 bis 10 % der Jahresstun-den. Das vollständige Immissionsschutzgutachten ist der Begründung des Bauleitplans bei-gefügt.

Die Planfläche befindet sich nicht im potentiellen Einwirkbereich von Störfallanlagen.

Hochwasserschutz Zum Schutz der Wohnnutzungen im südlichen Teilbereich der Planfläche ist der Ge-fährdung durch Hochwasser des Eielstädter Mühlenbachs (Gewässer III. Ordnung) durch geeignete Maßnahmen in der Erschließungsphase entgegenzuwirken (vgl. Kap. 3.1.5).

Überschwemmungsgebiete sind nicht festgesetzt.

Bodenverunreinigungen Auf eine Altlastenverdachtsfläche an der südlichen Grenze des Plangebiets wurde im Kapitel 3.1.3 hingewiesen.

14 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL) vom 23.07.2009 (Nds. MBl. S. 794)

Page 15: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 12

Ver- und Entsorgung, Nutzung regenerativer Energien, Abfallwirtschaft Die allgemeine Versorgung (Wasser, Energie, Kommunikation) und Entsorgung (Abfall, Abwasser) erfolgt über die in der Begründung genannten Ver- und Entsorgungsträger.

Zur Berücksichtigung der Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung sind gesetzli-che Vorgaben zu beachten. Im Rahmen des B-Plans werden zur Nutzung von regene-rativen Energien sowie umweltgerechter Abfallwirtschaft keine planungsrechtlich ver-bindlichen Regelungen aufgestellt. Die Gemeinde Bad Essen unterstützt die künftigen Bauherren zu den Themen energieeffizientes Bauen sowie Nutzung und Einsatz er-neuerbarer Energien und setzt auf eine freiwillige Umsetzung. Zur Vorbereitung der Bauherren bzw. Bauwilligen werden seitens der Gemeinde Empfehlungen und umfas-sende Information über zahlreiche Unternehmen und Dienstleister mit anerkannten Qualifikationen für die vorgenannten Bereiche in der Region sowie Förderprogramme genannt.

Eine detaillierte Angabe zur Art, Menge, Beseitigung und Verwertung der erzeugten Abfälle im geplanten Misch- und Wohngebiet ist nach dem derzeitigen Planungstand nicht möglich. Voraussichtlich entstehen Kommunalabfälle, wie Restmüll-, Papier-, Bio- und Leicht-verpackungsabfall, unterliegen dem Holsystem und werden durch den Entsorgungsträ-ger AWIGO (Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH) abgefahren und umweltge-recht verwertet bzw. beseitigt.

Für die während der Bauphase erzeugten Abfälle (Baustoffverpackungen, Leergebin-de, Bauschutt, Bau- u. Abbruchholz, Draht, Kunststoff, Rohre, Farben, Treib- und Schmierstoffen von Baumaschinen etc.) sind die gesetzlichen Mindestvorschriften des KrWG15

Hinweise bzw. Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen u.a. auch für das Schutzgut Mensch werden im Kapitel 5.1 beschrieben.

einzuhalten. Nach dem KrWG sind die Baustellenabfälle zu vermeiden bzw. zu verwerten. Nicht vermeidbare und nicht verwertbare Abfälle sind umweltverträglich zu beseitigen.

Verbleibende Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch bezüglich der Ver- und Entsor-gung, Nutzung regenerativer Energien und Abfallwirtschaft sind nicht erkennbar.

Erheblichkeit

Insgesamt ist hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen für die Gesundheit und die Lebensqualität des Menschen von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.

15 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012, letzte Änderung vom 27.06.2017 (BGBl. l S. 1966)

Page 16: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 13

3.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt

3.1.2.1 Biotoptypen Eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Untersuchungsgebiet wurde im Früh-jahr 2017 nach dem Kartierschlüssel für Niedersachsen (v. DRACHENFELS 2016) durch-geführt. Folgende Kategorien bzw. Empfindlichkeitsstufen wurden nach dem Kompensations-modell des Landkreises Osnabrück (2016) zugeordnet:

0 wertlos Faktor 0,0 1 unempfindlich Faktor 0,1 - 0,5 2 weniger empfindlich Faktor 0,6 - 1,5 3 empfindlich Faktor 1,6 - 2,5 4 sehr empfindlich (im Plangebiet nicht vorh.) Faktor 2,6 - 3,5 5 extrem empfindlich (im Plangebiet nicht vorh.) Faktor 3,6 - 5

Für die Ermittlung der vorgenannten Kategorien mit den dazugehörigen Faktoren bei einzelnen Biotoptypen werden folgende Kriterien herangezogen:

Vielfalt an biotoptypischen Arten, Vorkommen gefährdeter Arten, Biotoptypische Ausprägung, Vegetationsstruktur (Schichtung), Vernetzungsfunktionen, besondere Standortbedingungen, Nutzungs- / Pflegeintensität, Regenerationsfähigkeit, Alter, Größe, Seltenheit, Gefährdung, Bedeutung für das Landschaftsbild, Klimatische Bedeutung, Kulturhistorische Bedeutung.

Die innerhalb der Untersuchungsfläche kartierten Biotope sind mit entsprechenden Kürzeln im Plan Blatt-Nr. 1 `Bestandsplan und Nutzungen` (siehe Anhang) dargestellt.

Beschreibung / Bewertung

Für das Untersuchungsgebiet ist eine ackerbauliche Nutzung charakteristisch. Es

Page 17: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 14

handelt sich um Lehmäcker (AL), welche zum Zeitpunkt der Kartierung eine aufkommende Getreideeinsaat aufwiesen (vermutlich Wintergetreide). Ackerrand-streifen sind nicht vorhanden. Ein kleiner Teilbereich im Westen der Planfläche wird als Intensivgrünland (GIF) und Weidefläche (Pferde) genutzt. Durch Beweidung wird die Grasnarbe des Grünlandes kurz gehalten, teilweise fehlt die Vegetation. Die nördliche Ackerfläche ist durch einen Entwässerungsgraben (FGR) mit geradlini-gem Verlauf von Westen nach Osten, begrenzt. Während der Kartierung wurde keine Wasserführung festgestellt. Die Böschungen und Sohle des Grabens sind vollständig bewachsen. Die Vegetation besteht aus Gräsern und Kräutern des benachbarten Intensivgrünlandes. Eine naturnahe Entwicklung ist aufgrund der regelmäßigen Unterhaltung nicht erkennbar. Der südliche bzw. südöstliche Rand der Planfläche wird durch einen Feldweg mit dichter Grasnarbe (OVW) eingefasst. Der westliche Abschnitt des Weges verläuft außerhalb der Untersuchungsfläche. In der südwestlichen Ecke überlagert das Plangebiet eine kleinere Fläche vom Hausgarten (PH). Die eingezäunte Gartenfläche, welche aus kurz gemähtem Rasen besteht, gehört zu dem privat genutzten Grundstück mit Wohnbebauung am Maschweg Nr. 19. Auffallend sind dort zwei Fichten mit einem Brusthöhen-durchmesser (BHD) von 10 bis 15 cm. Die atypische Wuchsform der Nadelbäume deutet offenbar auf eine Kronenkappung in der Vergangenheit hin. An der Nordgrenze der Planfläche, entlang der Kreisstraße 410 / Lindenstraße, befindet sich eine Baumreihe aus Linden (HEA). Die Bäume wiesen mit einem BHD von bis zu ca. 40 cm ein mittleres Baumholz auf. Die Baumkronen ragen tlw. in das Plangebiet hinein, die Bäume sind jedoch dem Straßenraum zuzuordnen.

Das direkte Umfeld des Untersuchungsgebiets wird im Norden und Osten durch Wohnbebauung und Verkehrswege bestimmt. Ein kürzlich erbauter Lebensmittelmarkt schließt sich im Nordwesten an. Südlich der Planflächen besteht ein Kinderspielplatz mit Anpflanzungen aus jungen Obstbäumen. Die vorgenannten Biotope sind durch Eielstädter Mühlenbach und Feldweg vom Untersuchungsgebiet getrennt. Der Spielplatz sowie die angelegte jungen Streuobstbestände mit intensiv gepflegtem Rasen gehen nahtlos ineinander über.

Nachstehend sind ausgewählte Biotope im Geltungsbereich des B-Plans fotographisch dokumentiert (Abb. 2 - 7).

Page 18: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 15

Abb. 2+3: Acker mit Getreideeinsaat (AL), links - Aufnahme in südliche Richtung von Straße Im Südfeld; rechts – Aufnahmen in östliche Richtung vom Parkplatz Lebensmittelmarkt

Abb. 4+5: Intensivgrünland (GIF) mit Pferdebeweidung, Aufnahme in nördliche Richtung vom Feldweg

Abb. 6+7: Feldweg (OVW) im Süden des Untersuchungsgebiets, links des Feldwegs Eielstäd-ter Mühlenbach, rechts des Wegs Intensivgrünland (GIF); Baumreihe aus Linden (HEA) an-grenzend an Acker mit Getreideeinsaat (AL) – Aufnahme in östliche Richtung

Page 19: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 16

In der Tabelle 1 ist eine Auflistung und Bewertung der kartierten Flächen zu entneh-men.

Tab. 1: Auflistung und Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotoptypen Biotop- kürzel nach Kartier-schlüssel für Biotope in Nied.(V. DRA-CHENFELS 2016)

Biotopbezeichnung Bemerkung, wertgebende Faktoren

Wertfaktor nach Osnabrü-cker Kompensations-modell (2016)

Teilbereich Nord

Kategorie 2 = weniger empfindlich

FGR Nährstoffreicher Graben Arten des Intensivgrünlandes, ausgemäht, keine Wasserfüh-rung

1,5

AL Basenarmer Lehmacker mit Getreideeinsaat 0,9

Teilbereich Süd

Kategorie 1 = unempfindlich

OVW Weg gepflastert 0,1

Kategorie 2 = weniger empfindlich

FGR Nährstoffreicher Graben Arten des Intensivgrünlandes, ausgemäht, keine Wasserfüh-rung

1,5

GIF Sonstiges feuchtes Inten-sivgrünland Pferdeweide 1,5

AL Basenarmer Lehmacker mit Getreideeinsaat 0,9

PH Hausgarten Scherrasen, 2 Nadelbäume mit BHD 10-15 cm 0,6

OVW Weg Feldweg mit dichter Grasnar-be, vermutl. befestigt im Un-tergrund

1,0

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist im Plangebiet keine naturnahe Entwicklung zu erkennen. Zusammenfassend überwiegen die Biotope mit einer gerin-gen ökologischen Wertigkeit wie Ackerflächen und das Intensivgrünland (vgl. auch Tab. 4, Kap. 3.3.). Diese Flächen erhalten eine Bewertung als weniger empfindliche bis unempfindliche Bereiche. Eine Entwicklungsprognose nach Durchführung der Planung sowie eine Beschreibung der Auswirkungen und deren Erheblichkeit auf die Biotope erfolgt zusammen mit dem Schutzgut Fauna im Kapitel 3.1.2.2.

Page 20: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 17

3.1.2.2 Fauna - spezielle Artenschutzprüfung Beschreibung

Die faunistischen Untersuchungen im Plangebiet und nahem Umfeld mit der speziellen Artenschutzprüfung wurden vom Fachbüro VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR für die die Ar-tengruppen Brutvögel und Fledermäuse vorgenommen. Die Bestandsaufnahmen er-folgten im Zeitraum vom März bis Juli 2017.

Eine Erfassung anderer Artengruppen wie Säugetiere, Amphibien, Reptilien und Wir-bellose wurde nicht vorgenommen. Das Vorkommen dieser Tierartengruppen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, da der Untersuchungsraum auf-grund der Prägung für sie keine geeigneten Lebensräume bietet.

Bei den nachstehenden Inhalten handelt es sich um einen Auszug aus dem Bericht zur artenschutzrechtlichen Prüfung. Das vollständige Gutachten wird in aktueller Fassung dem Umweltbericht beigefügt.

Brutvögel

Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 18 Vogelarten nachgewiesen (vgl. Tab. 2). 14 dieser Arten nutzten das Plangebiet lediglich als Nahrungshabitat und hatten ihre potentiellen Neststandorte (Reviermittelpunkt) in der benachbarten Umgebung. Zwei Vogelarten traten als Gäste während der Brutzeit auf und zwei weitere überflogen das Untersuchungsgebiet. Keine der nachgewiesenen Vogelarten wurde brütend im Plangebiet festgestellt.

Zwei der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten - Bluthänfling und Star sind nach der Roten Liste (KRÜGER & NIPKOW 2015) als gefährdet eingestuft.

Tab. 2: Nahrungsgäste und Überflieger im Bereich der geplanten Eingriffsfläche

Art wissenschaftlicher Artname

Kar

tieru

ng

2017

(Max

imal

an-

zahl

der

Indi

vi-

duen

)

Rot

e Li

ste

Nie

-de

rsac

hsen

(2

015)

Rot

e Li

ste,

Ti

efla

nd-W

est

(201

5)

Amsel Turdus merula B 3 * *

Bachstelze Motacilla alba B 1 * *

Bluthänfling Carduelis cannabina B 1 3 3

Blaumeise Parus caeruleus B 1 * *

Buchfink Fringilla coelebs B 4 * *

Elster Pica pica B 1 * *

Grünfink Carduelis chloris B 1 * *

Heckenbraunelle Prunella modularis B 1 * *

Haussperling Passer domestica B 8 V V

Hausrotschwanz Phoenicurus ochrorus B 1 * *

Page 21: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 18

Art wissenschaftlicher Artname

Kar

tieru

ng

2017

(Max

imal

an-

zahl

der

Indi

vi-

duen

)

Rot

e Li

ste

Nie

-de

rsac

hsen

(2

015)

Rot

e Li

ste,

Ti

efla

nd-W

est

(201

5)

Kohlmeise Parus major B 1 * *

Rabenkrähe Corvus c. corone Ü 1 * *

Rauchschwalbe Hirundo rustica Ü 2 3 3

Ringeltaube Columba palumbus B 2 * *

Star Sturnus vulgaris B 1 3 3

Stieglitz Carduelis carduelis G 1 V V

Zaunkönig Troglodytes troglodytes G 1 * *

Zilpzalp Phylloscopus collybita B 1 * *

B: Brutvogel, revierbesetzend, aber Eingriffsfläche nur Nahrungsraum; Neststandort/Reviermittelpunkt nicht im abgegrenzten UG, G: Gast, nicht als Brutvogel im Untersuchungsgebiet eingestuft, Revier liegt überwiegend außerhalb der Eingriffsfläche, Ü: Überflieger, nicht als Brutvogel im Untersuchungsgebiet eingestuft bzw. kein Bezug zur Fläche

Rote Liste (KRÜGER & NIPKOW 2015): * - ungefährdet; V- Vorwarnliste (bei Fortbestehen von bestandsre-duzierenden Einflüssen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „gefährdet“ wahrscheinlich), 3 - gefährdet (wenn Gefährdungsfaktoren weiterhin wirken und Schutz- und Hilfsmaßnahmen nicht unter-nommen werden bzw. wegfallen, kann dies das lokale Aussterben der Art zur Folge haben).

Die Brutvogelgemeinschaft des angrenzenden Siedlungsbereichs ist gering bis mäßig arten- und individuenreich ausgeprägt. Neben den typischen Besiedlern menschlicher Siedlungen und dörflicher Strukturen wie bspw. Grünling, Haussperling und Hausrot-schwanz und Star sind Gehölzbewohner ohne spezifische Lebensraumansprüche wie Amsel, Buchfink, Kohlmeise und Ringeltaube vertreten.

Als Ergebnis der avifaunistischen Beurteilung ist festzuhalten, dass das Plangebiet aufgrund der landwirtschaftlichen Intensivnutzung und der Nähe zu den östlich und südlich angrenzenden Siedlungsflächen eine sehr geringe Bedeutung als Brutvogelha-bitat aufweist. Die Bedeutung als Nahrungshabitat ist ebenso gering.

Die angrenzenden Strukturen wie Hausgärten, Eielstädter Mühlenbach begleitende Gehölze sowie Baumbestand an der Lindenstraße haben eine geringe bis allgemeine Bedeutung für die Avifauna.

Fledermäuse

Im Untersuchungsgebiet wurden sechs Fledermausarten nachgewiesen (vgl. Tab. 3). Diese zählen zu dem Spektrum des Offenlandes. Mit Ausnahme der Zwergfledermaus sind alle erfassten Arten auf Roten Liste der ge-fährdeten Säugetiere Niedersachsens aufgeführt (HECKENROTH 1993).

Hinweise auf ein Quartiervorkommen oder eine Nutzung von Strukturen als Flugstraße im Plangebiet durch Fledermäuse wurden nicht ermittelt.

Page 22: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 19

Die Zwergfledermaus gehörte zu der am häufigsten registrierten Art. Die Nachweise konzentrierten sich und entlang der Lindenstraße. Für den Bereich des Offenlandes war nur eine sehr geringe bis geringe Aktivitätsdichte der Fledermäuse zu verzeichnen. Die Tiere wurden eher am Süd- und Nordrand des Untersuchungsgebiets aufgenommen.

Tab. 3: Fledermausarten im Bereich der geplanten Eingriffsfläche

Fledermausart Nachweisart Rote Liste Nieder-sachsen

Rote Liste Deut-schland

Schutz-Status

Erhaltungs-zustand gem. FFH

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Detektor, Horchbox 3 (*) * §§, IV g

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

Detektor, Sicht, Horchbox

2 (2) G §§, IV u

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)

Detektor, Sicht, Horchbox

2 (2) V §§, IV u

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Horchbox 2 (R) * §§, IV g

(Braunes) Langohr (Plecotus auritus)1 Horchbox 2 (3) V §§, IV u

Myotis spec. Detektor, Horchbox §§, IV

Rote Liste Nds. (HECKENROTH (1993), in Klammern unveröffentlichte aktualisierte Fassung DENSE (unveröff. Entwurf); Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009): Gefährdungsstatus: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, * = ungefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten unzureichend, V = Vorwarnliste. 1 = auf Grund der Verbreitung handelt es sich (höchstwahrschein-lich) um Nachweise des Braunen Langohrs.

Schutzstatus: gem. BNatSchG: §§ = streng geschützt; IV = FFH-Richtlinie Anhang IV.

Erhaltungszustand gemäß FFH-Richtlinie (atlantische Region Nds.): g = günstig, u = unzureichend, s = schlecht.

Außer der Zwergfledermaus, wurde im Untersuchungsgebiet eine geringe Aktivitäts-dichte der Fledermäuse festgestellt.

Neben der Lindenstraße im Norden, welche ein regelmäßig und intensiv beflogenes Jagdhabitat der Zwergfledermaus darstellt, ist dem Plangebiet eine mittlere bis geringe Bedeutung für die Fledermausfauna beizumessen. In Bezug auf die biologische Vielfalt ist für die Planfläche vor dem Hintergrund der öko-logischen Wertigkeit mit relativ schneller Regenerationsfähigkeit des Biotopkomplexes sowie nicht vorhandenen Strukturvielfalt eine geringe Empfindlichkeit anzusetzen.

Artenschutzrechtliche Bewertung

Im Rahmen der speziellen Artenschutzprüfung ist abzuklären, ob durch das Vorhaben die folgenden Verbotstatbestände erfüllt werden:

Page 23: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 20

Verletzungen oder Tötungen von FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogel-schutzarten oder ihrer Entwicklungsformen trotz zumutbarer Vermeidungsmaß-nahmen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG),

der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich durch Störungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder

die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang nicht sichergestellt werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).

Da wild lebende Pflanzen, die unter den Schutz der FFH-Richtlinie fallen, im Bereich des Vorhabens und der daran angrenzenden Flächen ausgeschlossen sind, entfällt der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG.

Avifauna a) Durch die Bebauung, anlagebedingt und infolge der baulichen Nutzung wird beson-ders geschützten Vogelarten (Europäische Vogelarten) oder anderen besonders ge-schützten Tierarten nicht nachgestellt. Keine dieser Arten wird gefangen, verletzt, getö-tet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Begründung: Im Rahmen des Vorhabens (Bebauung einer Acker- /Grünlandfläche) werden keine adulten Vogelarten, Jungvögel oder Eier der besonders geschützten Vo-gelarten (Europäische Vogelarten) verletzt oder getötet, da 2017 keine Brutvogelarten auf der Fläche nachgewiesen werden konnten und Bruten auch zukünftig sehr unwahr-scheinlich sind (s. aber Festlegung aus artenschutzrechtlicher Sicht / Vermeidungs-maßnahme).

Das Vorkommen von besonders geschützten Tierarten aus anderen Tierartengruppen (Säugetiere außer Fledermäusen), Amphibien, Reptilien, Insekten, Mollusken) ist auf-grund der Nutzung des Untersuchungsgebietes und des allgemeinen Verbreitungsbil-des bestimmter Arten (z.B. Feldhamster - ´Keine Funde westlich der Wese´ (THEUNERT 2008)) auf der für die Bebauung vorgesehenen Flächen nahezu ausgeschlossen. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ergibt sich demnach nicht.

b) Während der Bauphase, anlagebedingt und infolge der baulichen Nutzung werden keine besonders geschützten Vogelarten (Europäische Vogelarten) während der Fort-pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Begründung: Im Rahmen des Vorhabens (Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen, überwiegend Acker) werden auf der zu bebauenden Fläche keine besonders geschütz-ten Vogelarten gestört, da keine Brutvogelarten auf der Fläche nachgewiesen werden konnten und auch zukünftig Bruten sehr unwahrscheinlich sind. Die Arten, die im an-grenzenden Bereich des Untersuchungsgebietes vorkommen, sind allgemein häufig und weit verbreitet und gelten als nur gering störanfällig. Diese Arten werden infolge

Page 24: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 21

der Bebauung einen Lebensraumzugewinn verzeichnen. Negative Auswirkungen auf sie ergeben sich nicht.

Vorkommen von besonders geschützten Tierarten aus anderen Tierartengruppen (Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Insekten, Mollusken) sind – aufgrund der Nutzungen im Untersuchungsgebiet und des allgemeinen Verbreitungsbildes der entsprechenden Arten – im Untersuchungsgebiet nahezu ausgeschlossen. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ergibt sich demnach nicht.

c) Durch die Bebauung von Grundflächen werden keine aktuellen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Vogelarten (Europäische Vogelarten) zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).

Begründung: Im Bereich des Untersuchungsgebietes wurden keine Fortpflanzungsstät-ten festgestellt. Auch zukünftig ist mit keinen Fortpflanzungsstätten auf der Ackerfläche zu rechnen.

Als Ruhestätte gelten Orte, die ein Tier regelmäßig zum Ruhen oder Schlafen auf-sucht. Darunter zählen beispielsweise Rast- oder Sonnplätze, Verstecke und Schutz-bauten sowie Sommer- und Winterquartiere. Ruhestätten konnten im Bereich der zu bebauenden Flächen nicht festgestellt werden.

Die zu bebauende Fläche hat aufgrund ihrer Nutzung und ihrer siedlungsnahen Lage keine besondere Bedeutung als Ruhestätte für Europäische Vogelarten und andere ar-tenschutzrechtlich relevanten Arten. Daher werden infolge der Bebauung keine Ver-botstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG berührt.

Fledermäuse

a) Durch die Bebauung, anlagebedingt und infolge der baulichen Nutzung wird den be-sonders geschützten Fledermausarten nicht direkt nachgestellt. Keine dieser Arten wird gefangen, verletzt, getötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnom-men, beschädigt oder zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Begründung: Im Rahmen des Vorhabens werden keine nachgewiesenen oder potenzi-ell geeigneten Quartierstandorte direkt überplant, so dass übertagende Fledermäuse verletzt oder getötet werden könnten. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ergibt sich demnach nicht.

b) Während der Bauphase, anlagebedingt und infolge der baulichen Nutzung werden keine der besonders geschützten Fledermausarten während der Fortpflanzungs-, Auf-zucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich gestört, dass sich der Er-haltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Begründung: Die räumlich-funktionale Nutzung des Untersuchungsraumes durch die Fledermausfauna ist überwiegend als gering einzustufen. Lediglich die Allee im Norden unterliegt einer intensiven Nutzung durch die Zwergfledermaus. Durch die Bebauung des Untersuchungsgebietes ist von einer Reduktion des Insektenangebotes und einer zusätzlichen Beeinträchtigung durch Störeffekte auszugehen. Es ist jedoch davon aus-

Page 25: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 22

zugehen, dass die in Niedersachsen als ungefährdet eingestufte Zwergfledermaus die-ses Teilhabitat auch nach einer Umsetzung eines geplanten Vorhabens aufgrund der Vorbelastung durch die Beleuchtung weiterhin nutzen und keine erhebliche Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG eintreten wird.

c) Durch die Bebauung von Grundflächen werden keine aktuellen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Fledermausarten direkt zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).

Begründung: Der überplante Bereich beinhaltet keine Strukturen, die als Quartier-standort von Fledermäusen genutzt werden könnten. In den angrenzenden Strukturen zeigten sich ebenfalls keine Anzeichen, die auf eine Nutzung als Ruhestätte durch Fle-dermäuse schließen lassen, welche durch das geplante Vorhaben indirekt erheblich beeinträchtigt werden könnten.

Fazit

Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 (Tiere) BNatSchG sind nicht gege-ben. Der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 (Pflanzen) BNatSchG ist ebenfalls nicht gegeben, da keine europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten vorkommen.

Festlegungen aus Artenschutzrechtlicher Sicht

Um einen Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) im Be-zug auf europäische Vogelarten zu vermeiden, wird vom Fachgutachter eine verbindli-che Festlegung für die zeitliche Begrenzung der Bauarbeiten im Plangebiet formuliert. Bei Beachtung dieser Vermeidungsmaßnahme ist der Verbotstatbestand nicht zu er-warten.

Desweiteren wurden Empfehlungen zur Verbesserung der Nistmöglichkeiten für sied-lungstypische Vogelarten und des Nahrungsangebotes für Fledermäuse sowie zur Mi-nimierung der negativen Einflüsse durch Art und Umfang der Beleuchtung auf Fleder-mäuse gegeben.

Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere / Prognose

Durch das Vorhaben werden überwiegend Ackerflächen sowie das Intensivgrünland, welche als weniger empfindliche Bereiche eingestuft wurden, beansprucht.

Aufgrund der direkten Lage des Baumbestands an der Lindenstraße zu der nördlichen Grenze der Planfläche ist eine Beeinträchtigung der Bäume während der Bauphase nicht auszuschließen. Gegen eine mögliche Beschädigung der Bäume (Linden) sind Schutzmaßnahmen erforderlich, diese werden im Umweltbericht (Kap. 5.1) beschrie-ben. Eventuell ist vor Beginn der Baumaßnahmen ein fachgerechter Schnitt der Kronen durchzuführen.

Bei Fällung der Bäume für die Anlage eines Zufahrts zum Mischgebiet, ist eine gleich-wertige Kompensation zu schaffen.

Page 26: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 23

Erhebliche negative Auswirkungen auf Lebensräume bzw. Funktionsbeziehungen der Vögel und Fledermäuse sind nicht zu erwarten, da keine Brutvogelarten im Untersu-chungsgebiet festgestellt wurden und die Nutzung des Plangebiets durch Fledermäuse gering ist. Das Jagdhabitat der Zwergfledermaus entlang der Lindenstraße bleibt auch nach Umsetzung der Planung weiterhin bestehen.

Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand durch Verletzung oder Tötung europa-rechtlich geschützten Vogelarten während der Brutzeit können sich insbesondere bei Bauarbeiten ergeben. Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Maßnahme für die zeitliche Begrenzung der Baufeldherrichtung wird diese Auswirkung nicht entstehen.

Die Brutvogelgemeinschaft angrenzender Siedlungsbereiche gilt als gering störungsan-fällig. Mit Anpflanzungsfestsetzungen und Anlage gärtnerisch gestalteter Flächen in-nerhalb des B-Plans könnten neue Lebensräume bzw. Verbesserungen der Lebens-raumbedingungen für zahlreiche Vogel- und Insektenarten entstehen. Der zu erwar-tende Rückgang des Insektenangebots durch Beseitigung und Überbauung der Vege-tation kann damit kompensiert werden.

Um den unvermeidbaren Verlust der Biotope zu kompensieren, ist im Rahmen der Ein-griffsregelung eine Entwicklung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in-nerhalb und außerhalb der Planfläche vorgesehen.

Während der Bauphase ist mit vermehrten Störeinflüssen für Fauna - vor allem im Frühjahr / Frühsommer, durch Lärm, Transportverkehr und Emissionen zu rechnen.

Konflikte mit anderen Artengruppen sind im Eingriffsbereich nicht zu erwarten, da das Vorkommen dieser Arten im Untersuchungsraum und im Bereich der angrenzenden Flächen aufgrund der Prägung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Erheblichkeit

Mit Durchführung der im B-Plan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und Kompensation nachteiliger Auswirkungen, wird für das Schutzgut Pflanzen und Tiere insgesamt von einer geringen Erheblichkeit ausgegangen.

Mögliche baubedingte Störungen der Brutvögel und Fledermäuse sind aufgrund vor-handener Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten nicht als erheblich einzustufen.

Für die biologische Vielfalt des Plangebiets und der angrenzenden Siedlungsberei-che sind aufgrund einer nachhaltigen Veränderung der Standortbedingungen und eines Verlusts der Lebensraumpotentiale gering erhebliche Beeinträchtigungen zu erwar-ten.

3.1.3 Schutzgut Boden

Im Sinne des § 2 des BBodSchG erfüllt der Boden folgende Funktionen, die bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens berücksichtigt werden:

Page 27: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 24

Natürliche Bodenfunktionen

Lebensraumfunktion (natürliche Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen),

Regelungsfunktion im Wasser- und Stoffhaushalt (Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere hinsichtlich Grundwasserschutz; Wasser- und Nährstoffkreisläufe).

Weitere relevante Teilfunktion des Bodens ist die Archivfunktion der Natur- und Kultur-geschichte sowie die Nutzungsfunktion als Standort für land- u. forstwirtschaftliche Nutzung, Fläche für Siedlung und Erholung und Rohstofflagerstätte.

Beschreibung / Bewertung

Nach Darstellung der Bodenübersichtskarte (BÜK 50)16

In der Karte für historische Landnutzung (1: 25.000, Kartenwerk Gaußsche Landesauf-nahme)

kommt im Mittelteil des Plan-fläche der Bodentyp Gley vor. Die nördlichen und südlichen Teilbereiche werden vom Bodentyp Plaggenesch, unterlagert von Pseudogley-Parabraunerde, eingenommen.

17

Im LP der Gemeine Bad Essen sind Plaggenesche als kulturhistorisch bedeutsam Bö-den markiert. Die Entstehung der Böden liegt mehrere Jahrhunderte zurück. Zur Bo-denverbesserung wurden damals Plaggen aus Vegetation, Rohhumus u.ä. auf den Hof nahen Ackerflächen aufgebracht, sodass sich eine Erhöhung der Oberflächen bildete (Eschkante / Wölbacker). Der humose Bodenhorizont (E-Horizont) konnte eine Mäch-tigkeit von bis zu Meter erreichen. Die Plaggeneschböden sind heute ein Zeugnis der menschlichen Siedlungs- und Kul-turentwicklung mit einem Archivcharakter. Darüber hinaus verfügen Plaggenesche durch hohen Humusgehalt, Nährstoffgehalt und Wasserspeicherfähigkeit über eine er-höhte Bodenfruchtbarkeit. Generell sind die Eschböden mit einer besonders charakte-ristischen Struktur schutzwürdig, da die historische Nutzungsform nicht mehr praktiziert wird und bei Zerstörung nicht wieder herstellbar ist.

wurde im Plangebiet schon zum Anfang des 19. Jahrhundert Ackerbau be-trieben.

Im UG weist der Eschboden keine erkennbare typische Ausprägung auf. Aufgrund des häufigen Vorkommens der Plaggenesche im westlichen Niedersachsen kann der Bo-dentyp nicht als selten eingestuft werden.

Der Bodentyp Gley zeichnet sich durch hohen und im Jahresverlauf schwankenden Grundwasserstand aus. Ein Hinweis für durchgeführte Maßnahmen zur Absenkung des Grundwassers ist der Graben in der Verlängerung der Straße Im Südfeld. Bedingt durch die großen Sandlöß- und Lehmanteile besteht bei dem Gleyboden eine hohe

16 NIBIS Kartensever des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - http://nibis.lbeg.de/cardomap3/, abgerufen am 16.05.2017 17 NIBIS Kartensever der LBEG - http://nibis.lbeg.de/cardomap3/, Erscheinungsjahr Karte: 1835 -1841 / 1849-1851, abgerufen am 17.05.2017

Page 28: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 25

Bindungsfähigkeit für Nähr- und Schadstoffe, welche sich im Boden anreichern kön-nen.

Im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet ist die Bodenschätzung entscheidend. Nach der Bodenschätzungskarte (1: 5.000)18

Der Natürlichkeitsgrad der Böden im Plangebiet lässt infolge der Jahrzehnte intensiven und langen Acker- und Grünlandnutzung auf eine deutliche Überprägung schließen. Durch einhergehende Veränderungen des Nährstoff- und Wasserhaushalts sowie der Bodengefüge ist die Naturnähe der Böden im UG als gering bis mittel zu beschreiben.

deutet die Zustandsstufe der Lehmböden im UG auf ein mittleres biotisches Ertragspotential hin.

Generell verfügen Gleyböden über ein hohes Biotopentwicklungspotential und stellen häufig einen Extremstandort für spezialisierte Arten und Lebensgemeinschaften dar. Die Artenzusammensetzung und Besiedlung der Standorte ist von der Intensität der Bodennutzung abhängig. So ist die Lebensraumfunktion des Gleybodens im UG von geringer Bedeutung. Nach vorliegenden Informationen sind im Plangebiet keine schutzwürdigen Bereiche von bestimmten Biotoptypen vorhanden.

Insgesamt kommt dem Boden im Plangebiet aufgrund der langjährigen intensiven landwirtschaftlichen Tätigkeit und damit verbundenen stofflichen Einträgen eine mittlere Empfindlichkeit zu.

Zu dem Thema `Altstandorte / Altablagerungen` wurden die digitalen Daten des Land-kreises Osnabrück ausgewertet19

Das Baugrundgutachten für das Plangebiet wird derzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt des Bauleitplanverfahrens vorgelegt.

. Direkt im Plangebiet wurden keine Einträge festge-stellt. Der nächstgelegene Standort der Altlastenverdachtsfläche befindet sich an der südlichen Grenze im Bereich des Grundstücks mit Haus Nr. 19. Drei weitere Flächen sind östlich des UG in einer Entfernung von ca. 250 m, 400 m und 500 m zu verzeich-nen.

Auswirkungen / Prognose

Mit Realisierung des Vorhabens werden überwiegend unversiegelte Böden im Plange-biet überplant. Gemäß den Festsetzungen des B-Plans ist eine Gesamtversiegelung von ca. 25.032 qm anzunehmen.

Eine Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen führen in der Regel zu einer Flächen-versiegelung, die den vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen bedeutet und in jedem Fall als erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigung anzusehen ist. Der Boden ist nicht vermehrbar und die Prozesse der Bodenbildung erfordern über das menschliche Maß hinausgehende Zeiträume. Nach dem § 1a Abs. 2 BauGB ist mit

18 NIBIS Kartensever der LBEG - http://nibis.lbeg.de/cardomap3/, Datum der Schätzung: 1938, abgerufen am 16.05.2017 19 http://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=ua, abgerufen am 22.09.2015

Page 29: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 26

dem Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Während des Baubetriebs entstehen negative Auswirkungen durch Verdichtung und Umlagerung (Bodenabtrag o. -auftrag) des Bodens. Das Verlegen von Ver- und Ent-sorgungsleitungen wird ebenso zu Beeinträchtigungen des anstehenden Bodens füh-ren.

Der Standort mit dem Altlastenverdacht bleibt voraussichtlich von dem Vorhaben unberührt.

Die Auswirkungen der Planung können durch empfohlene Hinweise bzw. Vorkehrungen gemindert werden. Die Kompensation der verbleibenden Beeinträchti-gungen der Funktionen und Werte des Bodens erfolgt im Rahmen der Eingriffsregelung auf planexternen Flächen.

Erheblichkeit

Durch die Bodenversiegelung sowie bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionalität des Bodens ist trotz Vorbelastung und der geplanten Kompensation von erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen auszugehen.

3.1.4 Schutzgut Fläche

Nach der UVP-ÄndRL vom 16.04.201420

Die Aufstellung des B-Plan Nr. 48 B ´Maschweg` beruht auf dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen, in welchem das Plangebiet als eine Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche auswiesen ist. Die Planung wird ca. 3,80 ha landwirtschaftliche Flächen, überwiegend Ackerland, in Anspruch nehmen und das bestehende Wohnge-biet arrondieren. Infolge der stetigen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken versucht die Gemeinde dem Bedarf gerecht zu werden. Der Standort für die Arrondierung wurde aufgrund des ökonomischen Aspekts mit Blick auf den sparsamen und effizienten Umgang mit Grund und Boden gewählt. Durch eine Anknüpfung der geplanten Bebauung an den erschlossenen Siedlungsbereich wird ei-ne Flächeneinsparung über die Nutzung bereits vorhandenen Infrastruktur erreicht.

wurde in den Schutzgutkatalog das Schutzgut Fläche integriert. Als Prüfungsziel steht die Reduzierung der Flächeninanspruchnah-me, Flächennutzungseffizienz sowie Flächennutzungsqualität auf kommunaler Ebene im Vordergrund.

Der zeichnerische Entwurf des B-Plans wurde unter Berücksichtigung der bestmögli-chen Flächenausnutzung erstellt.

20 Richtlinie 2014/52/ EU des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-ÄndRL 2014/52 EU) vom 16.04.2014 (ABl. EU L 124 S. 1)

Page 30: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 27

Eine Ausweisung der Wohn- und Mischbauflächen ist mit dem Verlust von landwirt-schaftlichen Flächen (Produktionsfläche für Lebensmittel) verbunden.

Da das Schutzgut Fläche sich im Rahmen der betrachteten Schutzgüter insbesondere Boden sowie Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt wieder findet, wird in diesem Ka-pitel auf die Beschreibung der Auswirkungen bzw. Prognose nach Durchführung der Planung verzichtet.

3.1.5 Schutzgut Wasser

Beschreibung / Bewertung

Beim Schutzgut Wasser wird zwischen Oberflächen- und Grundwasser differenziert. Das Wasser unterliegt einem ständigen Kreislauf und weist eine enge Verbindung zu den Schutzgütern Boden und Klima auf. Für die Bewertung des Schutzgutes Wasser sind Kriterien wie der Natürlichkeitsgrad, die Gewässergüte und die Wasserführung von Bedeutung. Für das Grundwasser wurden die Eigenschaften wie Grundwasserschutzfunktion, Grundwasserneubildungsrate und Wasserdargebotspo-tential betrachtet.

Oberflächengewässer

Ein Entwässerungsgraben mit geradlinigem Verlauf teilt das Plangebiet in zwei Berei-che auf (Teilbereiche Nord u. Süd). Das Gewässer verläuft zwischen den Ackerflächen und dem Grünland in westliche Richtung. Eine Wasserführung zum Zeitpunkt der Kartierung wurde nicht festgestellt.

Im Rahmen der Biotopkartierung wurde das Gewässer als ein zur Entwässerung angelegter nährstoffreicher Graben (FGR) bestimmt. Die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung lässt eine stoffliche Belastung des Grabens vermuten.

Nach dem Bewertungskriterium Natürlichkeitsgrad des Schutzguts Wasser-Oberflächengewässer ist der Graben eher von geringer Bedeutung und wurde als we-nig empfindlich eingestuft.

Außerhalb des Plangebiets, entlang der Südgrenze, verläuft leicht mäandrierend zunächst in östliche und anschließend in nördliche Richtung der Eielstädter Mühlenbach (Gewässer III. Ordnung), welcher in den Fluss Hunte mündet. Die Uferbereiche des Gewässers zeichnen sich überwiegend durch krautige Vegetation aus nitrophilen Arten aus. Stellenweise sind einzelne Bäume bzw. Baumgruppen vorhanden. Eine naturnahe Entwicklung des Fließgewässers wird durch häufige Pflegemaßnahmen beeinflusst. Die Unterhaltungspflicht für den Bach liegt bei der Ge-meinde Bad Essen.

In etwa 400 m Entfernung in nördliche Richtung vom Plangebiet verläuft der Mittellandkanal.

Für den beschriebenen Entwässerungsgraben im Plangebiet liegt eine wasserbehördli-che Genehmigung zur Aufhebung und Beseitigung des Gewässers vom 06.02.2002 vor. Der Antrag für die Verfüllung des Grabens wurde im Zusammenhang mit der Er-

Page 31: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 28

schließung des B-Plangebiets Nr. 48 A `Maschweg` eingereicht. Der Entwässerungs-graben weist auch gegenwärtig für die südwestlich liegenden Flächen (u.a. Verbrau-chermarkt) eine Vorflutfunktion auf. Nach der Stellungnahme des Unterhaltungs-verbands UHV 70 `Obere Hunte` vom 04.09.2017 zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (B-Plans Nr. 48 B) ist die Entwäs-serung der vorgenannten Flächen im Zuge der geplanten Bebauung und Neuordnung der Oberflächenentwässerung zu berücksichtigen und ordnungsgemäß zu regeln.

Vor dem Hintergrund des Hochwassers im Jahr 2010 und einer Überflutung der an-grenzenden Flächen durch den Eielstädter Mühlenbach wird von dem UHV 70 zum Schutz der geplanten und bestehenden Bebauung empfohlen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Anregungen des Unterhaltungsverbands sind bei der wasserswirt-schaftlichen Planung für den Vorhabenstandort zu berücksichtigen.

Grundwasser

Die Planfläche ist ein Bestandteil des Trinkwassergewinnungsgebiets Harpenfeld ge-mäß Bewilligung zur Grundwasserentnahme vom 12.01.2009. Die Standorte der För-derbrunnen sind nördlich des Plangebiets errichtet. Deren Einzugsgebiet reicht bis in die Planfläche hinein. Zuständiger Unterhaltungsverband ist der UHV 70 `Obere Hun-te`. Zukünftig soll ein Antrag auf Festsetzung des TGG als ein Wasserschutzgebiet (WSG) gestellt werden.

Nach der BÜK 5021

Die Grundwasserneubildung bzw. Regenerationsfähigkeit der Grundwasservorkommen innerhalb der Planfläche ist nach Angaben in der hydrogeologischen Übersichtskarte von Niedersachsen (1: 200.000, Modell mGROWA

wird im Bereich des Plangebiets mit dem Bodentyp Gley der mittlere Hoch- bzw. Tiefstand des Grundwassers mit 2 bzw. 15 dm unter Geländeoberfläche (GOF) angegeben. Für den Bodentyp Plaggenesch lagen keine Angaben vor. Die tatsächlich vorherrschenden Grundwasserabstände werden im Rahmen des noch anstehenden Baugrundgutachtens ermittelt.

22

Für die Natürlichkeit des Schutzgutes Grundwasser im UG spricht der geringe Versiegelungsgrad. Vorbelastungen des Grundwassers sind aufgrund ackerbaulicher Nutzung im Plangebiet und in der direkten Umgebung anzunehmen. Infolge der Bo-denanreicherung mit Schad- und Nährstoffen (Dünger, Pflanzenschutzmittel u.ä.) und einer einhergehenden Auswaschung, ist von einer beeinträchtigten Grundwasser-situation auszugehen.

) mit 151 - 200 mm/a (mm im Jahr) als gering einzustufen.

Dem Schutzgut Grundwasser kann hinsichtlich der genannten Vorbelastungen eine mittlere Empfindlichkeit zugeordnet werden. 21 NIBIS Kartensever des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - http://nibis.lbeg.de/cardomap3/, abgerufen am 16.05.2017 22 NIBIS Kartensever der LBEG - http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#, abgerufen am 22.05.2017

Page 32: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 29

Auswirkungen / Prognose

Folgewirkung der vorhabenbedingten Bodenversiegelung / -verdichtung ist der einhergehende erhöhte Oberflächenabfluss mit Verminderung der Grundwasserneubil-dungsrate.

Während der Baumaßnahmen verringert sich durch den Bodenaushub insbesondere im Bereich mit Bodentyp Gley der Grundwasserflurabstand. Dort ist eine Freilegung des Grundwasserkörpers möglich und zu vermeiden. Bei Anschnitt des Grundwassers sind Vorkehrungen gegen Eintrag von Schadstoffen zu treffen.

Um Verunreinigungen, wie bspw. Eintrag von Schadstoffen, bei Versickerungen des Oberflächenwassers und Ableitung des Abwassers auszuschließen, wird die (im Auf-stellungsverfahren des angrenzenden B-Plans Nr. 48 A entwickelte) Entwässerungs-planung für das Baugebiet im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde überarbeitet und aktualisiert. Ggf. erforderliche Genehmigungen gemäß § 8-10 WHG werden eingeholt.

Zur Behandlung des anfallenden unbelasteten Niederschlagswassers von den Grundstücken und Verkehrsflächen ist ein bereits angelegtes RRB östlich der Planfläche (Geltungsbereich des B-Plans Nr. 48 A `Maschweg - Ost`) vorgesehen. Das im Vorfeld konzipierte und anlegte RRB wurde für eine Aufnahme des Niederschlagswassers auch aus dem künftigen Baugebiet ausgerichtet. Die Ableitung des Wassers erfolgt über den Anschluss an vorhandene bzw. bis an die Grenze des B-Plans geführte Rohrleitung aus dem östlich benachbarten Wohngebiet. Zur Löschwas-serversorgung besteht im RRB ein Dauereinstaubereich.

Zur Beseitigung des Schmutzwassers wird das Leitungsnetz im geplanten Wohngebiet erweitert und an bestehende Kanäle der östlichen Wohnbebauung angeschlossen.

Zur Minimierung der versiegelungsbedingten Beeinträchtigungen des Grundwassers bzw. des natürlichen Wasserkreislaufs ist eine Rückhaltung des Niederschlagswassers im RRB (mit Verdunstung, Versickerung u. Grundwasserneubildung) geplant.

In Anbetracht der Lage der Planfläche innerhalb des Trinkwassergewinnungsgebiets und des hydrologischen Einzugsgebiets der Förderbrunnen, sollen zum Schutz des Grundwassers vorhabenbedingte Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Alle Maßnahmen sind im Plangebiet wasserschonend durchzuführen. Gegen mögliche ne-gative Auswirkungen auf das Grundwasser werden im B-Plan textliche Hinweise formuliert. Grundsätzlich sind allgemeine Regelungen des WHG eizuhalten. Speziell für die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Anlage von Straßen im Baugebiet sind die Anforderungen des Arbeitsblatt DWA-A 142 ´Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten` und die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag 2002) zu beachten.

Unter Berücksichtigung der Hinweise und Regelungen zum Grundwasserschutz ist nicht abzusehen, dass infolge einer Nachverdichtung der Siedlungsbebauung negative Auswirkungen auf das Trinkwassergewinnungsgebiet Harpenfeld entstehen.

Page 33: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 30

Erheblichkeit

In Anbetracht der geplanten Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers sowie unter Beachtung der im Kapitel 5.1 beschriebenen Hinweise und Empfehlungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ist für das Schutzgut Wasser keine planungsbedingte Erheblichkeit erkennbar.

3.1.6 Schutzgut Luft / Klima

Beschreibung / Bewertung

Für die Betrachtung der klimatischen Verhältnisse und des Klimapotentials auf der Ebene der Bauleitplanung ist innerhalb der Einteilung Makroklima - Mesoklima - Mikro-klima der mesoskalige Bereich (Geländeklima / lokales Klima) von Bedeutung. Rele-vant sind die Klimaeigenschaften und Klimafunktionen der sogenannten ´Klimatopty-pen´ gemäß Typisierung des Vereines Deutscher Ingenieure (VDI)-Richtlinie 3787, Blatt 1 (2015).

Der Bereich des Plangebiets umfasst den Freilandklimatop mit Acker- und Grünland-flächen, welche ausgeprägte nächtliche Entstehungsgebiete für Kaltluft sind. Aus den Kaltluftentstehungsgebieten wird die Luft durch Hang- oder Flurwinde in angrenzende dicht besiedelte Siedlungsbereiche transportiert und wirkt so ausgleichend auf die überwärmte Umgebung aus. Die Hauptwindrichtung im Gemeindegebiet von Bad Es-sen ist West. Das Gelände des UG fällt vom Südwesten nach Nordosten ab und gehört zu dem sanft geneigten Vorland des Wiehengebirges.

Untersuchungen zur Luftgüte im Gemeindegebiet liegen nicht vor.

Vorbelastungen im UG bestehen aus Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs angren-zender Verkehrswege sowie des Anliegerverkehrs der Wohngebiete im Osten und Norden. Der Lebensmittellmarkt im Westen des Plangebietes mit dazugehörigen Kun-den- und Anlieferverkehr stellt einen weiteren Emittenten dar. Darüber hinaus führt die saisonale Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen zu einer stofflichen, ge-ruchlichen und eine Lärmbelastung im Plangebiet, z.B. bei Ausbringung von Gülle, Spritzmittel zu Saat- und Erntezeiten.

Eine besondere lokalklimatische Funktion des UG ist nicht vorhanden. Aufgrund der eher durchschnittlichen Bedeutung für die Lufthygiene wird dem Schutzgut Luft / Klima im Planbereich der mittlere Natürlichkeitsgrad zugewiesen. Zusammenfassend wird für das Schutzgutes Luft / Klima eine mittlere Empfindlichkeit angesetzt.

Zur Ermittlung der Vorbelastung durch geruchsemittierende Tierhaltungsbetriebe im nahen Umfeld der Planfläche wurde ein Immissionsgutachten (WEHAGE 2017) erstellt (s. Angaben im. Kap. 3.1.1).

Page 34: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 31

Auswirkungen / Prognose

Für das lokale Klima ist eine Versiegelung durch die beabsichtigte Bebauung und An-lage neuer Verkehrsflächen grundsätzlich mit Aufheizungseffekten, Staubentwicklung und verkehrsbedingten Immissionen verbunden.

Die derzeit vorhandene klimaausgleichende Wirkung wird im Bereich der Bau- und Verkehrsflächen entfallen. Jedoch vor dem Hintergrund der eher relativ durchschnittli-chen Bedeutung des Plangebietes für das Kleinklima ist diese Beeinträchtigung als nicht als schwerwiegend zu werten. Mit einer Zunahme der Immissionsbelastung infolge des Mehrverkehrs (Anlieger-, Kunden-, Anlieferverkehr), welche lufthygienisch relevante Grenzwerte für Schwefeldi-oxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO), Ozon (O3) und Fein-staub (PM10) erreicht oder überschreitet, ist voraussichtlich nicht zu rechnen.

Die vorhabenbedingten Umweltauswirkungen werden über die geplante Eingrünung des Wohn- und Mischgebiets verringert. Geeignete Maßnahmen sind vor allem Baum-pflanzungen im Straßenraum und im Bereich der Pkw-Stellplätze sowie Verwendung von sickerfähigen Materialien für Wegebau. Im Hinblick auf Klimaschutz sind extensive Dachbegrünungen sowie Nutzung von solartechnischen Anlagen zu empfehlen.

Die Zulässigkeit von Schadstoffemissionen für private Haushalte und gewerbliche Be-triebe werden über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt.

Bezüglich des Klimaschutzes und der Anpassung an Klimaveränderungen wird auf das integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Osnabrück (2011) sowie der Hand-lungsempfehlung `Klimaschutz in der räumlichen Planung - Ausarbeitung zu Planungs-beispielen - Anwendung in den Gemeinden` (2015) verwiesen (vgl. auch Kap. 3.1.1). Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit im Rahmen der Kommunalplanung klima-schutzfördernde Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB zu ergreifen.

Während der baulichen Tätigkeit ist eine Belastung der Luft durch Staubentwicklung zu erwarten, wodurch die Randzonen der angrenzenden Wohnnutzungen temporär betroffen sein können.

Erheblichkeit

Durch die geplante Nutzungsänderung sind entstehende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft innerhalb der Planfläche und der näheren Umgebung als ge-ring erheblich einzustufen.

3.1.7 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild

Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes stützt sich methodisch auf die Veröffentlichungen des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie ´Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes` nach KÖHLER und PREIS (2000). Maßgebliche Be-wertungskriterien für das Landschafts- bzw. Ortsbild sind die naturraumtypische (ins-besondere geomorphologische) Eigenart und Vielfalt (Ausstattung mit landschaftstypi-

Page 35: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 32

schen Elementen) bzw. die Beeinträchtigung durch Vorbelastungen wie anthropogene Überformung und sonstige Störungen. Das Plangebiet lässt sich aufgrund der Größe nicht in unterschiedliche Teilräume diffe-renzieren und wird hier als eine Landschaftsbildeinheit charakterisiert.

Beschreibung / Bewertung

Das Untersuchungsgebiet befindet sich nach MEISEL (1961) in der naturräumlichen Region Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geest-Niederung in der Landschaftseinheit Lübbecker Lössvorland und der naturräumliche Untereinheit Wittlager Lössvorland. Es handelt sich um ein flachwelliges Vorland der Bad Essener Höhen und Oldendorfer Berge, vorwiegend mit tiefgründigen Lößböden, die ehemals mit Eichen- und Hainbu-chenwälder bestockt waren. Heute findet dort fast ausschließlich eine ackerbauliche Nutzung statt. Das Gebiet gehört zu einem uralten Siedlungs- und Durchgangsland, das sich am Nordfuß des Weserberglandes entlang zieht. Nach den Angaben im LP der Gemeinde Bad Essen (1996) wurde der Ortsteil Eielstädt das erste Mal im Jahr 1180 urkundlicher erwähnt. Das Plangebiet war zu einem Bauerschaftskern zuzuordnen, welche entlang der Dorfstraße und des Einmündungs-bereichs vom Maschweges derzeit an historischen landwirtschaftlichen Hofanlagen mit prägendem Altbaumbestand und anliegenden ausgedehnten Weiden und Obstwiesen erkennbar ist. Nach der Kriegszeit entstanden nach und nach um den dörflichen Kern herum die Siedlungen, welche die landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch nahmen.

Das UG ist innerhalb des dicht besiedelten Siedlungsbereichs beidseits der K 410 zwar noch bis heute unbebaut geblieben, dennoch wurde das ursprüngliche Landschafts- bzw. Nutzungsbild (Plaggenwirtschaft) durch Intensivierung und Mechanisierung der Landbewirtschaftung stark beeinflusst. Die umgebenden und bis an das UG heran rei-chenden Nutzungen beeinträchtigen stark die naturraumtypische Eigenart und Vielfalt. Das mit Pferden beweidete Grünland im westlichen Teilbereich des UG wirkt zwar als ein typisches Element der Kulturlandschaft, es sind jedoch keine naturnahen Biotope innerhalb der Planfläche aufgrund der intensiven Landbewirtschaftung vorhanden.

Die direkt am UG im Norden verlaufende K 410 stellt mit einhergehenden akustischen und visuellen Störungen eine Vorbelastung dar. Die Kreisstraße führt zum Ortszentrum der Gemende Bad Essen und wird aus diesem Grund stark frequentiert. Gleicherma-ßen ist der Kunden- und Anlieferverkehr des Lebensmittelmarktes wahrnehmbar. Die umgebenden Verkehrswege wie Maschweg, Im Südfeld, Hinter der Leuchtenburg und Lindenstraße wirken isolierend auf den Landschaftsausschnitt.

Störungen durch eine Bewirtschaftung der Ackerflächen, wie Lärm- und Geruchimmis-sionen, wurden zum Zeitpunkt der Kartierung (später Frühjahr) nicht registriert.

Dem Landschaftsbild des UG wird aufgrund der Strukturarmut und der vorliegenden Vorbelastungen eine gering bis mittlere Empfindlichkeit zugeordnet.

Page 36: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 33

Auswirkungen / Prognose

Die Umsetzung des Vorhabens bedeutet eine Veränderung der Oberflächenform und des Erscheinungsbildes des Landschaftsausschnitts. Offene Flächen werden Über-prägt und die Sichtbeziehungen auf die umgebende Landschaft unterbrochen. Die Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung und Überbauung sowie einer Beseiti-gung der Vegetationsflächen führt zu einer Beeinträchtigung des Landschaft- und Ortsbildes bzw. der Raumsituation. Durch die Nutzungsänderung (Wohnbauflächen / Gewerbliche Flächen) ist mit einer höheren Geräuschentwicklung und Beunruhigung in dem Landschaftsbildbereich zu rechnen.

Mit den im B-Plan festgesetzten standortgerechten Anpflanzungen auf privaten Grün-flächen wird das Wohn- und Mischgebiet eingegrünt und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gemindert. Darüber hinaus soll die Mehrfachwirkung der planexter-nen Maßnahmen die Eingriffsfolgen der Planung für das Schutzgut beheben. Ferner werden durch die oben erwähnten Festsetzungen eine Einbindung der geplanten Sied-lungsnachverdichtung in die bebaute Umgebung und die Landschaft angestrebt.

Um sich in das vorhandene Ortsbild einzufügen, orientieren sich die Bauvorschriften an dem Charakter der angrenzenden Wohn- bzw. Mischgebiete.

Beeinträchtigungen während der Bauphase sind bei Realisierung der Planung unver-meidbar. Es kommt zu vorübergehendem Bau- und Transportlärm, Staubentwicklung und visueller Unruhe im Ortsbild.

Erheblichkeit

Die vollständige Überprägung des Landschaftsbildausschnitts stellt eine gravierende Beeinträchtigung dar. Allerdings ist das Vorhaben als eine Nachverdichtung innerhalb bereits vorhandener Siedlungsbebauung zu werten, sodass von einer verringerten Be-einträchtigung bzw. von einer geringen Erheblichkeit für das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild ausgegangen werden kann.

3.1.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Beschreibung / Bewertung

Kulturgüter

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Denkmale bzw. archäologische Fundstel-len innerhalb des UG und im unmittelbaren Umfeld bekannt.

Der kulturhistorisch bedeutsame Bodentyp Plaggenesch ist im nördlichen und südli-chen Teilbereichen der Planfläche vorhanden (vgl. Kap. 3.1.3).

Sachgüter

Unter dem Begriff Sachgüter werden Güter mit Bedeutung für die Allgemeinheit ver-standen, wie z.B. Bereiche für den Abbau von Bodenschätzen, für Trinkwassergewin-

Page 37: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 34

nung oder auch Einrichtungen für den Gemeinbedarf sowie Ver- und Entsorgungsinfra-struktur.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebiets (vgl. Kap. 3.1.5).

Die Äcker im UG sind als landwirtschaftliche Produktionsstädten zu charakterisieren. Im vorliegenden Fall verfügen die Flächen nach der Bodenschätzungskarte über ein mittleres biotisches Ertragspotential.

Auswirkungen

Eine Überbauung kann zu einer Zerstörung und einem Verlust möglicher frühge-schichtlicher Bodenfunde führen. Generell sind diese bei Boden- bzw. Erdarbeiten nicht auszuschließen. Bodenfunde sind meldepflichtig und müssen der Denkmalbehör-de des Landkreises Osnabrück (Stadt- und Kreisarchäologie im Osnabrücker Land) unverzüglich mitgeteilt werden. Nach der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osnab-rück (vom 06.09.2017) ist die Stadt- und Kreisarchäologie im Bezug auf den Plaggeneschboden vor dem Beginn der Erschließungsarbeiten zu informieren, um ggf. eine archäologische Begleitung durchzuführen. Zur Vermeidung von Beschädigungen oder Zerstörungen der archäologischen Kultur-güter werden im B-Plan entsprechende Hinweise formuliert.

Landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet gehen für die Produktion von Nah-rungsmitteln bzw. für die Beweidung verloren. Es handelt sich allerdings nicht um be-sonders fruchtbaren und besonders geeigneten Boden für eine landwirtschaftliche Nut-zung. Aufgrund der eher mittleren Ertragsfähigkeit der Ackerstandorte und geringer Flächengröße wird für das Schutzgut von einer geringen Beeinträchtigung ausgegan-gen.

Erheblichkeit

Da keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kulturgütern im Plangebiet vor-liegen, ist voraussichtlich eine Beeinträchtigung dieser Schutzgüter nicht erkennbar. Eine Beanspruchung der landwirtschaftlichen Fläche als Sachgut ist unter oben ge-nannten Aspekten nicht als erheblich einzustufen.

3.2 Projektrelevante Wechselwirkungen

Beschreibung / Bewertung

Beeinträchtigungen von Funktionen, die über das Plangebiet hinausgehen (z.B. für den Biotopverbund) sind nach der Bedeutung des Plangebiets für die Schutzgüter ebenso wenig zu erwarten, wie indirekte Beeinträchtigungen über Wirkpfade (bei Schadstoff-einträgen in den Boden-/ Wasserhaushalt oder die Luft). Eine wesentliche Steigerung (kumulierende Wirkung) der bereits vorhandenen Belas-tungen ist nicht abzusehen.

Page 38: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 35

Auswirkungen / Prognose

Bei einer Überbauung, Versiegelung und einem Verlust der Vegetationsstrukturen sind Beeinträchtigungen der bioklimatischen Funktionen und des Landschafts- / Ortsbildes mit geringfügigen nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung bzw. das Wohnumfeld zu erwarten. Entstehende planungsbedingte Auswirkungen für den Boden werden als schwerwiegend beurteilt.

Durch die Beachtung des Vermeidungsgrundsatzes und weiteren Maßnahmen im Plangebiet werden nachteilige Auswirkungen verringert. Ein besonderer Handlungsbe-darf ist nicht ersichtlich.

Erheblichkeit

Erhebliche Beeinträchtigungen durch Wechselwirkungen der Schutzgüter unterei-nander sind nicht zu erwarten.

3.3 Eingriffs- und Kompensationsermittlung

Mit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entstehung neuer Misch- und Wohngebiete werden Eingriffe, welche die Schutzgüter und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild beeinträchtigen, vorbereitet. Nach § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit §§ 14 und 15 BNatSchG ist im Rahmen der Bauleitplanung die Belange von Natur und Landschaft u.a. die Eingriffsregelung zu beachten. Die Eingriffsregelung wird bei dem Aufstellungsverfahren des B-Plans im Zuge der Umweltprüfung berücksichtigt und in den vorliegenden Umweltbericht integriert. Zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich des Eingriffs werden im Kapitel 5 Maßnahmen entwickelt und beschrieben.

Grundlage für die Bewertung von Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen ist das Kompensationsmodell des Landkreises Osnabrück (2016). Die Bilanzierung erfolgt nach einem quantifizierenden Verfahren, um eine Vergleichbarkeit zwischen dem Eingriff und der erforderlichen Kompensation herzustellen.

Ausgangsgröße des Geltungsbereichs beträgt 3,8 ha (37.974 qm).

Wie in der Tabelle 4 dargestellt, beträgt der ökologische Wert der Eingriffsflächen 38.068 Werteinheiten (Teilbereich Nord 8.621 WE / Teilbereich Süd 29.446 WE). Der Schwerpunkt der Flächeninanspruchnahme liegt auf einer Ackerfläche mit ca. 30.114 qm.

Page 39: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 36

Tab. 4: Verlust von Bestandsbiotopen, Ermittlung der Eingriffsflächenwerte gemäß Entwurf des B-Plans Nr. 48 B Biotop- kürzel nach Kartier-schlüssel für Biotope in Nied. (V. DRACHEN-FELS 2016

Biotopbezeichnung

Wertfaktor nach Osnab-rücker Kompensati-onsmodell (2016)

Fläche / qm

Werteinheiten WE

Teilbereich Nord

FGR Nährstoffreicher Graben 1,5 254 381

AL Basenarmer Lehmacker 0,9 9.156 8.240

Eingriffsflächenwert 9.450 8.621

Teilbereich Süd

OVW Weg 0,1 212 21

OVW Weg 1,0 680 680

GIF Sonstiges feuchtes Intensivgrün-land 1,5 6.505 9.758

AL Basenarmer Lehmacker 0,9 20.958 18.862

PH Hausgarten 0,6 209 125

Eingriffsflächenwert 28.564 29.446

In der Tabelle 5 erfolgt eine Ermittlung der Kompensationsflächenwerte nach Umset-zung der Planung. Die festgelegten Kompensationsmaßnahmen innerhalb des B-Plans Nr. 48 B wurden mit einbezogen.

Für den Teilbereich Nord des B-Plans wurden 3.318 WE und für den Teilbereiche Süd 11.675 WE errechnet.

Tab. 5: Ermittlung der Kompensationsflächenwerte auf der Eingriffsfläche gemäß Entwurf des B-Plans Nr. 48 B

Zweckbestimmung nach Planung Wertfaktor Fläche / qm Werteinheiten WE

Teilbereich Nord

Verkehrsflächen (100% Versiegelung) Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestim-mung Fußweg privat

0 0

741 168

0 0

Page 40: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 37

Bauflächen MI 1 - 4.805 qm - davon Versiegelung nach GRZ 0,8 - Freiflächen 0,2 Bauflächen WA 1 - 2 - 3.422 qm davon Versiegelung nach GRZ 0,6 Freiflächen / Hausgärten 0,4

Maßnahme A 2 Baumpflanzung 23 St. heimische Laubbäume (II. Ordnung /Obstbaum ab je 400 qm Grundstück 1 Baum) 23x15 qm Baumkrone

0 1,0 0 1,0 1,5

3.844 961 2.053 1.369 (345)

0 961 0 1.369 517

private Grünflächen Flächen für Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1

Nr. 20 BauGB Maßnahme A 1.1 Strauchpflanzung (Strauchhecke)

1,5

314

471

Summe 9.450 3.318

Teilbereich Süd

Verkehrsflächen (100% Versiegelung) Verkehrsflächen Bestand Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestim-mung öffntl. Fußweg

0 0 0

3.895 212 257

0 0 0

Bauflächen WA 3 - 4 – 23.456 qm davon Versiegelung nach GRZ 0,6 Freiflächen / Hausgärten 0,4

Maßnahme A 2 Baumpflanzung 59 St. heimische Laubbäume (II. Ordnung /Obstbaum ab je 400 qm Grundstück 1 Baum) 59x15 qm Baumkrone

0 1,0 1,5

14.074 9.382 (885)

0 9.382 1.327

private Grünflächen Flächen für Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1

Nr. 20 BauGB Maßnahme A 1.2 Strauchpflanzung (Strauchhecke)

1,5

704

1.056

Summe 28.524 11.675

Nach der Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsflächenwerte in der Tabelle 6 ergibt sich ein Kompensationsdefizit, welches durch Maßnahmen für den Teilbereich Nord mit 5.303 Werteinheiten und für den Teilbereich Süd mit 17.771 WE, bezogen auf WE/qm, zu kompensieren ist.

Page 41: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 38

Tab. 6: Kompensationsbilanz

Teilbereich Nord

Eingriffsflächenwert (vgl. Tab. 1) 8.621 WE

Kompensationsflächenwert nach B-Plan Nr. 48 B (inkl. interne Kompensationsmaßnahmen A 1.1, A 2, vgl. Tab. 2) 3.318 WE

Kompensationsdefizit 5.303 WE

Teilbereich Süd

Eingriffsflächenwert (vgl. Tab. 1) 29.446

Kompensationsflächenwert nach B-Plan Nr. 48 B (inkl. interne Kompensationsmaßnahmen A 1.2, A 2, vgl. Tab. 2) 11.675

Kompensationsdefizit 17.771 WE

Die Flächenzuordnung für die Durchführung der vorhabenbedingten Kompensation erfolgt nach § 135a BauGB (Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung) und 135 b BauGB (Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung). Das Defizit in Höhe von insgesamt 23.074 WE beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen über Werteinheiten aus dem Kompensationspool `Hunte-Renaturierung zwischen Bohmte und Hunteburg und Nebengewässer` abzulösen.

Die externen Kompensationsflächen befinden sich nördlich bzw. nordwestlich des Plangebiets und umfassen den Lauf der Hunte zwischen Bohmte und Hunteburg sowie zwei Abschnitte von Nebengewässern der Hunte. Bei diesen Gewässern handelt sich um Teile des Wimmerbaches in der Gemeinde Bad Essen sowie um einen Abschnitt der Elze und des Venner Bruchkanals in den Gemeinden Osterkappeln und Bohmte.

Die verfügbaren Kompensationsflächen sind im Eigentum des Unterhaltungsverbands Nr. 70 ´Obere Hunte`. Die Zuständigkeit für Durchführung der Maßnahmen liegt eben-falls bei dem Unterhaltungsverband.

Die Lage des Maßnahmengebiets ist der Übersichtskarte im Anhang des Umweltberichts zu entnehmen.

Die Gewässerentwicklungsmaßnahmen wurden im Zuge der Dümmer-Sanierung auf Grundlage der ´Vereinbarung über eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher und landschaftspflegerischer Maßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers` zwischen dem Landkreis Osnabrück, den Gemeinden Osterkappeln, Bohmte und Bad Essen sowie dem Unterhaltungsverband Nr. 70 ´Obere Hunte` vom 01.11.2013 festgelegt. Nach dem Konzept zur Renaturierung und Wiederherstellung des Fließgewässercharakters der Hunte vom INGENIEURBÜRO HANS TOVAR & PARTNER

GBR (2010) sind für das Gewässerprofil eine naturnahe Umgestaltung und eine Anlage der Gewässerrandstreifen vorgesehen. Ähnliche Renaturierungsmaßnahmen sind im Bereich der Nebengewässer geplant. Zusammenfassend ist das Ziel der Maßnahmen

Page 42: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 39

an der Hunte und im Bereich ihrer Nebengewässer eine Aufwertung von Natur und Landschaft zu erreichen. Insgesamt wurden auf den Flurstücken des Unterhaltungsverbands für die genannten Gewässerstrecken durch das INGENIEURBÜRO HANS TOVAR & PARTNER GBR 485.026 WE ermittelt.

Um eine langfristige Sicherung von ausreihend dimensionierten Gewässerrandstreifen sowie von überschwemmungsgefährdeten Bereichen für eine naturnahe Entwicklung der Gewässer zu gewährleisten, werden demnächst im Einzugsgebiet des Dümmers mehrere Flurbereinigungsverfahren erfolgen. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Maßnahmen im Kompensationspool werden an die Flächenverfügbarkeit angepasst und die Werteinheiten neu generiert.

Nach Auskunft des Unterhaltungsverbands (Telefonat am 06.02.2018) stehen im Kompensationsflächenpool aktuell ca. 250.000 WE zur Verfügung, um das errechnete Defizit des Vorhabens von 23.074 WE abzulösen.

Vorhabenbezogen wird über die Bereitstellung der erforderlichen Werteinheiten aus dem Flächenpool ein Vertrag zwischen der Gemeinde Bad Essen und dem Unterhaltungsverband Nr. 70 ´Obere Hunte` abgeschlossen und spätestens bis Satzungsbeschluss bei der zuständigen Behörde vorgelegt.

Nach Erlangung der Rechtskraft des B-Plans bzw. mit Beginn der Erschließungsarbeiten sind i.d.R. die planexternen Kompensationsflächen zeitgleich bereitzustellen bzw. herzurichten.

4 ENTWICKLUNGSPROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES VORHA-BENS

Bei Nichtdurchführung der aktuellen Planung würde aus mittelfristiger Sicht die intensi-ve landwirtschaftliche Nutzung der Flächen vermutlich weiterhin bestehen. Von einer naturnahen Entwicklung wird nicht ausgegangen. Nach den Darstellungen des rechtswirksamen FNP sowie aufgrund des gegenwärtigen Drucks der Siedlungsentwicklung wäre längerfristig eine Entstehung des Wohn- und Mischgebiets auf diesem Standort denkbar.

5 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 BauGB zu erwarten. Der Verursacher des Eingriffs ist nach § 15 BNatSchG ver-pflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig zu unterlassen. Die Kompensation unvermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen ist durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nachzuweisen.

Page 43: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 40

Nachfolgend werden vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie erforderliche Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.

Aus den dargelegten planinternen Kompensationsmaßnahmen werden Vorschläge für die Festsetzungen des B-Plans abgeleitet und formuliert. Mit dem Aufstellungsverfah-ren des B-Plans bzw. nach dem Satzungsbeschluss erhalten diese Festsetzungen Rechtsverbindlichkeit.

Die konkreten Maßnahmen werden zeichnerisch im Plan Blatt-Nr. 2 dargestellt und wenn möglich räumlich zugeordnet (s. Anhang).

Um die erforderliche Kompensationsleistung vollständig zu erbringen, werden die feh-lenden Werteinheiten (vgl. Tab. 6) im Kompensationspool `Hunte-Renaturierung zwi-schen Bohmte und Hunteburg und Nebengewässer` abgelöst. Die planexternen Flä-chen sind in der Übersichtskarte im Anhang des Umweltberichts abgebildet.

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswir-kungen

Durch die in diesem Kapitel formulierten Maßnahmen sollen voraussichtliche Auswir-kungen des Eingriffes für den Naturhaushalt (Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft) und das Landschafts- und Ortsbild im Planungsraum vermieden und gemindert werden.

V1 Baumschutz

Zur Vermeidung einer möglichen Beschädigung der Bäume sind für die im Maßnah-menplan gekennzeichnete zu erhaltende Baumreihe aus Linden entlang der Linden-straße nördlich des Plangebiets, Anfahrschutz und Verdichtungsschutz im Wurzelbe-reich herzustellen. Der Abtrag- und Auftrag von Boden im Wurzelbereich sowie Lagern von Bau- und Betriebsstoffen ist nicht zulässig.

Bei ggf. erforderlichen Arbeiten bzw. Ausschachtungen im Traufbereich der zu erhal-tender Bäume sollte ein Baumsachverständiger hinzugezogen werden.

Sind größere Schäden im Kronenbereich der Einzelbäume absehbar oder trotz Schutzmaßnahmen entstanden, sind fachgerechte Schnittmaßnahmen vorzunehmen.

Die zu erhaltenden Bäume sind unter Beachtung der DIN 18920 ´Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen` und der `Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschafts-pflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Bau-maßnahmen` (RAS-LP 4) vor Schäden zu schützen. Die Schutzvorkehrungen sind vor Baubeginn umzusetzen und durch die durch die Bau-leitung zu gewährleisten.

Baumfällung im Zufahrtsbereich zum Baugebiet ist auf den unbedingt erforderlichen Umfang zu beschränken. Vorschlag für textlichen Hinweis:

Page 44: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 41

Für die im Planteil des Umweltberichts gekennzeichnete zu erhaltenden Bäume sind während der Bauphase gegen mechanische Schäden an Stamm und Krone sowie gegen Befahren, Lagerung und Bodenauf- bzw. -abtrag im Wurzelbereich durch fachgerechte Baumschutzmaßnahmen unter Beachtung der Regelwerke (DIN 18920 bzw. RAS-LG 4) zu sichern. Die Bäume sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.

Brutvogel- und Fledermausschutz (Artenschutz)

V2.1ART Bauzeitenbeschränkung

Zur Vermeidung von Zerstörung oder Beschädigung von potentiellen Lebensstätten der Avifauna sind Bauarbeiten sowie Einrichtung der Baustellen und Baufeldräumung nicht während der Brut- und Jungvogelzeit vom 1. Marz bis 31. Juli durchzuführen. Sollte es unvermeidbar sein, während des vorgenannten Zeitraums mit den Bauarbeiten zu be-ginnen, ist zuvor sicherzustellen, dass keine europäische Vogelart auf der für die Be-bauung vorgesehenen Fläche mit dem Brutgeschäft begonnen hat bzw. bereits brütet. Bei Nachweisen wird vor Einreichung eines naturschutzrechtlichen Ausnahmeantrages gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. Befreiungsantrages gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG an die zuständige Behörde des Landkreises Osnabrück die Verlagerung der Bauarbei-ten abgewogen.

Generell sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG, insbesondere der §§ 39 und 44, zu beachten. Vorschlag für textlichen Hinweis:

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 sind Bauarbei-ten sowie Einrichtung der Baustellen und Baufeldräumung außerhalb des Zeitraums zwischen dem 1. März und dem 31. Juli umzusetzen. Derartige Vorhaben innerhalb des vorgenannten Zeitraumes sind vorsorglich mit vorheriger Kontrolle auf Vorkommen von Nist-, Brut- und Lebensstätten der Fauna durchzuführen.

V2.2ART Nisthilfen für siedlungstypische Vogelarten

Für die im Plangebiet zu erwartenden siedlungstypischen Vogelarten wird im Rahmen des faunistischen Gutachtens bzw. der artenschutzrechtlichen Prüfung (VOLPERS &

MÜTTERLEIN GBR 2017) empfohlen, Nisthilfen innerhalb des Plangebiets anzubringen.

Typische Vertreter dieser Brutvogelgemeinschaft sind Bachstelze, Haussperling, Haus-rotschwanz, Meisen, Star, Rauchschwalbe.

Zur Entstehung neuer Lebensräume für die vorgenannten Vogelarten sollen Nisthilfen an Fassaden der geplanten Wohngebäude installiert werden. Auch Gebäudefassaden können abwechslungsreich mit z.B. Dachüberständen und Mauervorsprüngen mit Möglichkeiten für Niststätten ausgeführt werden. Eine raue Oberfläche ist geeigneter als glatte Ausbildungen von Gebäudefassade, die vermieden

Page 45: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 42

werden sollte. Eine Begrünung der Fassaden bietet für die Vogelarten ebenso einen Brutraum.

Beispiele für Standorte zum Anbringen der Nisthilfen an Gebäuden sind: Attika bei Flachdächern, Balkonunterkanten, Dachüberstand, Dachtraufe, Gesimskasten, Geäudefassade, Ortgang.

Die Nisthilfen werden im Handel, speziell für Bedürfnisse der jeweiligen Vogelart kon-struiert, angeboten. Diese sollen vor Beginn der Brut- und Setzzeit (bis März) an Ge-bäuden in geschützter Lage angebracht werden. Beim Befestigen der Nistkästen sollte das Einflugloch weder zur Wetterseite (Westen) zeigen, noch sollte der Kasten längere Zeit der prallen Sonne ausgesetzt sein (Süden). Eine Ausrichtung nach Osten oder Südosten ist deshalb ideal. Gereinigt werden die Kästen nach der Brutsaison, möglichst im Spätsommer oder im Februar, um Überwinterer nicht zu stören. Kontrollen während der Brutzeit sind zu vermeiden, um die Brut und Aufzucht der Jungvögel nicht zu stören. Für nähere Informationen ist der Fachbereich Umwelt des Landkreises Osnabrück zu kontaktieren. Vorschlag für textlichen Hinweis:

Zur Entstehung neuer Lebensräume für siedlungstypische Vogelarten wie Bachstelze, Haussperling, Hausrotschwanz, Meisen, Star, Rauchschwalbe wird an Gebäuden in geschützter Lage eine Installation von Nisthilfen empfohlen.

V2.3ART Verwendung geeigneter Leuchtmittel

Zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf die Fledermäuse bzw. der potentiellen Jagdhabitate der Tiere durch Lichteinwirkung sind Lampen mit einem möglichst gerin-gen Spektralbereich wie Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV), Natriumdampf-Niederdrucklampen (NA) oder warmweiße LEDs zu verwenden. Grundsätzlich sollten die verwendeten Lampen nur so leistungsstark wie nötig sein.

Die Beleuchtung von Außenanlagen ist auf die unbedingt notwendige Flächen und Wege zu begrenzen, eine Lichtstreuung darüber hinaus ist zu vermeiden. Eine Redu-zierung der Betriebsdauer bzw. eine Reduktion der Leistung zu bestimmten Zeiten stel-len weitere Möglichkeiten der Minimierung dar. Kugelleuchten, deren Licht ohne jede Abschirmung ausstrahlt, sind nicht zulässig. Vorschlag für textlichen Hinweis:

Für die Beleuchtung von Straßen und Zufahrten sowie für die Außenbeleuchtung an Gebäuden wird die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel (Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natriumdampf-Niederdrucklampen oder warmweiße LEDs) mit ge-richtetem, nur zum Boden abstrahlendem Licht empfohlen.

Page 46: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 43

Weitere Hinweise und Empfehlungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Mensch (Wohnen)

Zum Schutz der geplanten und bestehenden Wohnbebauung gegen Hochwas-ser des Eielstädter Mühlenbachs werden seitens UHV Nr. 70 `Obere Hunte´ nachfol-gende Vorkehrungen empfohlen:

- Herstellung einer Verwallung am nördlichen Gewässerufer im kritischen Ge-wässerabschnitt,

- Herstellung einer Entlastung für das Gewässer mit Ableitung über das herzu-stellende Regenkanalsystem im Baugebiet .

Desweiteren sollen im B-Plan entsprechende Niveaufestsetzungen für Gebäude- bzw. Fußbodenhöhen getroffen werden.

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der am Entwässerungsgraben (nord-östlich des Verbrauchermarkts) angeschlossenen Flächen, ist dieser gemäß Stellung-nahme des UHV 70 `Obere Hunte` vom 04.09.2017 ordnungsgemäß abzubinden und zu verfüllen.

Klima / Luft / Landschafts- / Ortsbild

Zur Vermeidung und Minimierung lokalklimatischer Beeinträchtigungen sowie zur visuellen Gestaltung der geplanten Bauflächen und einer Aufwertung des Wohnumfelds ist eine Eingrünung des Baugebiets mittels Pflanzung der standort-gerechter Laubbäume im Straßenraum, auf Pkw-Stellplatzanlagen und innerhalb der Baugrundstücke zu empfehlen.

Zur Minderung versiegelungsbedingter Auswirkungen kann eine dauerhafte ex-tensive Begrünung der Dachflächen (Flachdächer) angelegt werden.

Unter einem klimaschonenden und wirtschaftlichen Aspekt können zur Nutzung der Sonnenenergie Photovoltaikanlagen oder Solarthermien auf den Dachflächen angebracht werden.

Boden / Oberflächen- / Grundwasser

Der Bodenabtrag ist unter Berücksichtigung der Regelungen nach DIN 18300 (Bauarbeiten) durchzuführen. Der anfallende Boden ist nach Ober- und Unterboden zu trennen und zwischen zu lagern, eine Vermischung ist zu vermeiden.

Vorzugsweise ist der abgetragene Oberboden vor Ort bspw. zur Wiederherstel-lung der Arbeitsbereiche zu nutzen. Nach Beendung der Baumaßnahmen ist der überschüssige Boden für eine evtl. gege-bene ortsnahe Folgenutzung abzufahren und sachgerecht zu verwenden.

Während der Bauphase ist das Baufeld auf ein Minimum zu beschränken. Vor-rangig sind Flächen zu beanspruchen, welche eine geringe Bedeutung für die Boden-funktionen aufweisen.

Page 47: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 44

Gegen Eintrag von Treib- und Schmierstoffen durch Baumaschinen sind geeig-nete Vorkehrungen zu treffen. Während der Bauphase erzeugte Restbaustoffe, Bauab-fälle und Betriebsstoffe sind sorgfältig bzw. umweltverträglich zu entsorgen. Die ge-setzlichen Mindestvorschriften des KrWG sind einzuhalten.

Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass der Eintrag von Schadstoffen und sonstige Verschmutzungen des im Süden an das Plangebiet angrenzenden Eielstädter Mühlenbach ausbleiben.

Zur Vermeidung von Grundwasserbeeinträchtigungen dürfen alle verwendeten Baumaterialien (u.a. für Straßen- und Wegebau) keine auswaschbare wassergefähr-denden Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Eignung und ihres Einsatzes nach-weislich eine Boden- oder Grundwasserverunreinigung ausgehen kann.

Die Anforderungen des Arbeitsblatt DWA-A 142 ´Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten` sowie die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag 2002) sind zu beachten. Generell sind die Vorgaben des WHG eizuhalten.

Zur Minimierung der Versiegelung ist die Verwendung von sickerfähigen Mate-rialien für Wegebau (Anlage der fußläufigen Wegeverbindung, Grundstückszufahrten, Pkw-Stellplätze) zu empfehlen.

Kulturgüter

Zur Vermeidung einer Zerstörung und eines Verlusts möglicher ur- oder frühge-schichtlicher Bodenfunde oder Denkmale der Erdgeschichte bei geplanten Bau- und Erdarbeiten, sind diese nach § 14 Abs. 1 und 2 des DSchG, NI meldepflichtig und müssen der Denkmalbehörde des Landkreises Osnabrück (Stadt- und Kreisarchäolo-gie im Osnabrücker Land) unverzüglich mitgeteilt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer.

Zur Vermeidung von Zerstörungen potentiellen archäologischen Fundstellen im Bereich der Plaggeneschböden im Norden und Süden der Planfläche ist die Stadt- und Kreisarchäologie Osnabrück rechtzeitig vor Beginn der Erschließungsarbeiten zu in-formieren, um ggf. diese begleiten zu können.

5.2 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Die planinternen Kompensationsmaßnahmen A1.1 / A1.2 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a des BauGB in Form linearer Gehölzpflanzungen aus Sträuchern dienen vorrangig der Abschirmung der geplanten Erweiterung der Siedlungsflächen und ihre Einbindung in die offene Landschaft. Durch die Baumpflanzungen innerhalb der Baugrundstücke - Maßnahme A2 soll eine Eingrünung des Gebiets erreicht werden. Darüber hinaus wer-den die nachstehend beschriebenen Maßnahmen die unvermeidbaren Beeinträchti-gungen der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft kompensieren.

Page 48: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 45

Gemäß den Vorgaben des § 40 BNatSchG sollen in der freien Natur Gehölze vor-zugsweise innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Für die im Plan-gebiet zutreffenden Maßnahmen sind gebietseigene Gehölze aus dem Herkunftsgebiet `4` zu verwenden.

A1.1 Anlage einer Strauchhecke auf privaten Grünflächen / 2-reihig

Entlang der nordöstlichen Grenze des Plangebiets (Teilbereich Nord) erfolgt auf priva-ten Grundstücken die Anlage einer 2-reihigen Strauchhecke aus gebietseigenen standortgerechten Gehölzen. Vorgesehene Breite für Heckenpflanzung 3 m, Gesamt-länge 331 m (zwei Abschnitte mit 77 u. 28 m). Die Pflanzungen sind gegen Wildverbiss zu sichern. Die Hecke ist dauerhaft zu erhalten, abgängige Gehölze sind gleichwertig zu ersetzen.

Gesetzlich geregelte Grenzabstände sind einzuhalten.

Pflanzraster: 1,0 m Abstand zwischen den Reihen und 1,0 m in der Reihe. Sortiment: v. Sträucher, 60-100 cm Höhe. Gehölzauswahl Sträucher: Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Hundsrose (Rosa ca-nina), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Liguster (Ligustrum vulgare), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea). Anrechenbare Flächengröße: ca. 314 qm. Sollwert Entwicklung: 1,5. Vorschlag für textliche Festsetzung:

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB ist im Nordosten des B-Plans innerhalb der festge-setzten Fläche mit Pflanzbindung / privaten Grünfläche eine Strauchhecke nach aner-kannten Regeln der Technik anzulegen, zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen (Pflanzenauswahl s. Liste für Artenempfehlung).

A1.2 Anlage einer Strauch-Baumhecke auf privaten Grünflächen / 3-reihig

Entlang der südöstlichen Grenze des Plangebiets (Teilbereich Süd) erfolgt auf privaten Grundstücken die Anlage einer 3-reihigen Strauch-Baumhecke aus gebietseigenen standortgerechten Gehölzen. Vorgesehene Breite für Heckenpflanzung 5 m, Gesamt-länge 141 m. Die Anpflanzung soll an die bestehende Hecke östlich der Planfläche (B-Plan Nr. 48 A `Maschweg - Ost`) anschließen und diese fortsetzen.

Die Hecke ist gestaffelt aufzubauen, die Sträucher mit niedriger Wuchshöhe sind nach außen zu platzieren. Die Bäume sind in der Mitte der Pflanzung unregelmäßig zu ver-teilen.

Die Pflanzungen sind gegen Wildverbiss zu sichern. Die Hecke ist dauerhaft zu erhal-ten, abgängige Gehölze sind gleichwertig zu ersetzen.

Gesetzlich geregelte Grenzabstände sind einzuhalten.

Page 49: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 46

Pflanzraster: 1,0 m Abstand zwischen den Reihen und 1,0 m in der Reihe. Sortiment: v. Sträucher, 60-100 bzw. leichte Heister 100-150 cm Höhe. Gehölzauswahl: Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer campestre), Hecken-kirsche (Lonicera xylosteum), Hundsrose (Rosa canina), Kreuzdorn (Rhamnus cathar-tica), Liguster (Ligustrum vulgare), Ohrweide (Salix aurita), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Weißdorn (Crataegus monogyna). Anrechenbare Flächengröße: ca. 704 qm. Sollwert Entwicklung: 1,5. Vorschlag für textliche Festsetzung:

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB ist im Südosten des B-Plans innerhalb der festgesetz-ten Fläche mit Pflanzbindung / privaten Grünfläche eine Strauch-Baumhecke nach an-erkannten Regeln der Technik anzulegen, zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen (Pflanzenauswahl s. Liste für Artenempfehlung).

A2 Baumpflanzung (Baugrundstücke)

Innerhalb der Baugrundstücke ist ab je 400 qm Grundstücksfläche ein gebietseigener Laubbaum / Baum 2.-3. Ordnung als Hochstamm zu pflanzen. Alternativ können Hoch-stamm-Obstbäume robuster regionaltypischer Sorten gepflanzt werden. Abgängige Bäume sind gleichwertig zu ersetzen und dauerhaft zu erhalten. Bäume sind mit einem Zweibock zu verankern, Bindung mit Baumbindegurt. Innerhalb von be-festigten Flächen (z.B. im Zufahrtsbereich) ist für einen ausreichenden Wurzelraum zu sorgen.

Sortiment: Hochstämme mit StU. mind. 12-14 cm, 3 x v. Gehölzauswahl Bäume: Hainbuche (Carpinus betulus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer campestre).

Konkrete Standorte sind auf der Ebene der Bauleitplanung nicht festzulegen.

Für die Kompensation wurden je Baum 15 qm Kronenfläche in Ansatz gebracht. Rechnerisch wurden für den Teilbereich Nord ca. 21 Stück und für den Teilbereich Süd ca. 59 Stück Laubbäume ermittelt. Anrechenbare Flächengröße: 345 qm für Teilbereich Nord (15 qm x 23 St.) und 885 qm für Teilbereich Süd (15 qm x 59 St.).

Sollwert Entwicklung: 1,5. Vorschlag für textliche Festsetzung:

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB ist je angefangene 400 qm des Baugrundstücks ein hochstämmiger standortheimischer Laubbaum 2.-3. Ordnung (Stammumfang mind. 12 - 14 cm in 1 m Höhe über Wurzelhals) oder optional ein Hochstamm-Obstbaum einer robusten, regionaltypischen Sorte nach anerkannten Regeln der Technik zu pflanzen,

Page 50: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 47

zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen (Pflanzenauswahl s. Liste für Artenempfehlung).

6 ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Das Vorhaben zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bad Essen. Alternative Standorte mit entsprechender Flächengröße bzw. -verfügbarkeit, mit guter Anbindung an bestehende Versorgungseinrichtungen, mit guter Verkehrsanbindung im Gemeindegebiet sind derzeit nicht benannt. Eine Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ist gegeben.

Der Standort für die geplante Erweiterung des Siedlungsgebiets zwischen der Lindenstraße und dem Maschweg wurde wegen seiner geringen Umweltauswirkungen als ein geeigneter Bereich eingestuft.

7 ZUSÄTZLICHE ANGABEN 7.1 Merkmale angewendeter Verfahren bei der Umweltprüfung / Hinweise

auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Den Beschreibungen und Bewertungen in der vorliegenden Umweltprüfung zur Aufstel-lung des Bebauungsplans Nr. 48 B der Gemeinde Bad Essen liegen nachstehende Fachgutachten zugrunde:

- PRÖPPER, R., RP SCHALTECHNIK (2017): Gemeinde Bad Essen. Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg` - Fachbeitrag Schallschutz, Verkehrslärm. - Osnabrück.

- VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR (2017): Faunistische Bestandsaufnahme und Bericht zur artenschutzrechtlichen Prüfung. B-Plan Nr. 48 B `Maschweg`, Gemeinde Bad Essen. – Osnabrück.

- WEHAGE, B., LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN, FACHBEREICH 3.12 (2017): Immissionsschutzgutachten. Prognose und Beurteilung der Geruchsimmis-sionen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 der Gemeinde Bad Essen, ausgehend von Tierhaltungsanlagen landwirtschaftlicher Betriebe. – Olden-burg.

Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte im Frühjahr 2017 nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachen (V. DRACHENFELS 2016) und die Ermittlung des Kompen-sationsbedarfs nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell (2016).

Darüber hinaus verwendeten Planungshilfen, Planungsinstrumente, Literatur, Karten-werke und sonstige Informationsquellen sind in dem Quellenverzeichnis aufgelistet.

Page 51: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 48

Besondere Schwierigkeiten sind bei der Erstellung des Umweltberichts nicht aufgetre-ten. Obwohl die noch anstehenden Fachplanungen wie Baugrundgutachten und wasser-wirtschaftliche Vorplanung bei der Erstellung des Umweltberichtes nicht vorlagen, be-stehen keine Hinweise auf das Auftreten zusätzlicher und unerwarteter Umweltauswir-kungen. Die Gutachten werden nach Fertigstellung eingereicht.

7.2 Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt

Nach § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten. Ziel der Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen und ggf. das Er-greifen von geeigneten Maßnahmen zur Abhilfe. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens unterrichten die Fachbehörden die Ge-meinde gemäß § 4 Abs. 3 BauGB, sofern nach vorliegenden Erkenntnissen nachteilige Umweltauswirkungen entstehen.

Eine ökologische Baubegleitung für die Bauphase wurde angesichts geringer Konflikte nicht festgelegt.

Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie Hinweise des B-Plans zu den Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompensation nachteiliger Auswir-kungen zu achten. Die festgesetzten Maßnahmen sind in Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Landkrieses Osnabrück durch den Eigentümer der Flächen umzusetzen und zu pfle-gen. Die Dauer und Prüfungsinterwalle zur Überwachung der Maßnahmen sind mit der Fachbehörde abzustimmen. Die Unterhaltung der Pflanzung auf privater Grünfläche obliegt nach Umsetzung den künftigen Eigentümern der Baugrundstücke.

Die planexternen Kompensationsmaßnahmen werden im Kompensationspool `Hunte-Renaturierung zwischen Bohmte und Hunteburg und Nebengewässer` umgesetzt. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahmen sowie für eine Pflege und Bewirt-schaftung der Maßnahmenflächen liegt bei dem Unterhaltungsverbands Nr. 70 ´Obere Hunte`.

In Bezug auf die Erreichung der Entwicklungsziele sind die Kompensationsmaßnah-men in der Regel nach spätestens fünf Jahren von der Fachbehörde abzunehmen und bedürfen keiner weiteren Überwachung. Sollten jedoch in den ersten Jahren Funktionsdefizite festgestellt werden, sind Korrek-turmaßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen bzw. Bewirtschaftung und Pflege an-zupassen.

Sonstige erhebliche Auswirkungen oder Gefahren für die Umwelt sind nach der Um-setzung der Planung nicht zu erwarten.

Page 52: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 49

8 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Mit dem Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 48 B in der Gemeinde Bad Essen wird die Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt planungsrecht-lich abgesichert. Im Geltungsbereich des B-Plans mit ca. 3,80 ha ist die Entstehung neuer Wohnbauflä-chen sowie gewerblicher Nutzungen mit Dienstleistungen an der Lindenstraße vorge-sehen. Nach dem Entwurf des B-Plans wird der nördliche Teil der Vorhabenfläche an der Lindenstraße als ein Mischgebiet (MI) mit Anschluss an ein allgemeines Wohnge-biet (WA) ausgewiesen. Der südliche Teil der Planfläche erfährt die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA). Mit der Nutzungsänderung soll das im Osten angren-zende Wohngebiet erweitert werden.

Für das Bauleiplanverfahren ist eine Durchführung der Umweltprüfung und Erstellung des Umweltberichts erforderlich. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden der derzeitige Umweltzustand und die Auswirkungen nach Durchführung der Vorhaben auf die Schutzgüter beschrieben und bewertet. Nach der Eingriffsbilanzierung erfolgte eine Ausarbeitung der erforderlichen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnah-men.

Bei den voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen im Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um den Flächenverlust für Natur und Landschaft durch Überbau-ung und Versiegelung der Ackerstandorte und des Grünlandes. Darüber hinaus sind nach Auswertung der örtlichen Bestandserfassung und planerischer Vorgaben sowie der vorliegenden Informationen zum Untersuchungsrahmen und Umweltdaten, keine wesentlichen Funktionen von Schutzgütern betroffen, die aufgrund ihrer Bedeutung oder Schutzwürdigkeit dem Vorhaben grundsätzlich entgegenstehen würden. Vorbe-lastungen für den Naturhaushalt und das Landschafts- bzw. Ortsbild bestehen auf-grund der intensiven Bewirtschaftung der landwirtschaftlicher Flächen und der umlie-gender Verkehrswege.

Die nachstehende Übersicht zeigt die zu erwartende Umweltauswirkungen und ihre Erheblichkeit unter Berücksichtigung der geplanten Kompensationsmaßnahmen.

Tab. 7: Erheblichkeit der Umweltauswirkungen nach Umsetzung des Vorhabens

Schutzgut Erheblichkeit

Mensch (Gesundheit / Erholung)

Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

Boden

Wasser (Grundwaser) -

Luft / Klima

Landschafts- / Ortsbild

Page 53: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 50

Kultur- und sonstige Sachgüter -

Stufen für Differenzierung der Erheblichkeit:

- nicht erheblich (keine Betroffenheit) gering erheblich erheblich sehr erheblich.

Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Luft / Klima sowie Landschafts- / Ortsbild sind ebenso wenig zu erwarten wie indirekte Beeinträchtigungen über Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Bei dem Schutzgut Wasser (Grundwasser) und Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist keine Betroffenheit erkennbar.

Negative Auswirkungen der geplanten Siedlungsbebauung auf das Trinkwassergewin-nungsgebiet Harpenfeld sind unter Berücksichtigung der Hinweise und Regelungen zum Grundwasserschutz nicht zu prognostizieren.

Nach dem faunistischen Gutachten werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-stände bei Beachtung der vorgegebenen Bauzeitenbeschränkung entstehen. Deswei-teren wurden Empfehlungen zur Verbesserung der Nistmöglichkeiten für siedlungstypi-sche Vogelarten und des Nahrungsangebotes für Fledermäuse sowie zur Minimierung der negativen Einflüsse durch Art und Umfang der Beleuchtung auf Fledermäuse ge-geben.

Zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich vorhabenbedingter negativer Auswirkungen auf die Schutzgüter im Plangebiet, werden im vorliegenden Umweltbericht Vorschläge und Hinweise für Maßnahmen gegeben. Diese werden als textliche und zeichnerische Festsetzungen sowie als Hinweise als Bestandteil der Begründung zum B-Plan rechtsverbindlich gesichert.

Da eine vollständige Kompensation des Eingriffs im Plangebiet über die festgesetzte Gehölzanpflanzungen (A1.1 / A1.2 / A2) nicht möglich ist, sind weitere Maßnahmen auf externen Flächen erforderlich. Das verbleibende Defizit in Höhe von insgesamt 23.074 WE wird die Gemeinde Bad Essen über Werteinheiten aus dem Kompensationspool `Hunte-Renaturierung zwischen Bohmte und Hunteburg und Nebengewässer` ablösen.

Osnabrück, Mai 2018 …..……………………………………………..

(Stempel / Unterschrift)

Page 54: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 51

9 QUELLENVERZEICHNIS

Planungsinstrumente

DABER LANDSCHAFTSPLANUNG (1993): Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnab-rück. 1. Auflage. - Stadt Osnabrück, der Oberkreisdirektor, Amt für Naturschutz (Hrsg.).

FACHDIENST PLANEN UND BAUEN, Hrsg. (2004): Regionales Raumordnungs-programm für den Landkreis Osnabrück 2004. - Osnabrück.

INGENIEURPLANUNG LUBENOW, WITSCHEL + PARTNER (1995): Gemeinde Bad Essen. Flächennutzungsplan 23. Änderung (Bereich Eielstädt – Lindenstraße – An der Leuchtenburg). Erläuterungsbericht gem. § 5 (5) BauGB. - Wallenhorst.

INGENIEURPLANUNG LUBENOW, WITSCHEL + PARTNER GBR (1997): Gemeinde Bad Essen. Flächennutzungsplan 30. Änderung (Bereich Eielstädt – Lindenstraße – An der Leuchtenburg). Erläuterungsbericht gem. § 5 (5) BauGB. - Wallenhorst.

INGENIEURPLANUNG LUBENOW, WITSCHEL + PARTNER GBR (1997): Gemeinde Bad Essen. Eingriffsbilanzierung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes. Erläu-terungstext. - Wallenhorst.

INGENIEURPLANUNG LUBENOW, WITSCHEL+PARTNER (1994/1995): Gemeinde Bad Essen. Landschaftspflegerischer Begleitplan zur 23. Änderung des Fläche-nnutzungsplanes. - Wallenhorst.

LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO NEPKE (1996): Landschaftsplan der Gemeinde Bad Essen. Landkreis Osnabrück. – Hundsmühlen.

Literatur

MEISEL, S. (1961): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 83/84 Osnabrück-Bentheim. Geografische Landesaufnahme 1: 200 000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. – Bad Godesberg, Bundesanstalt für Landeskunde und Raumfor-schung (Hrsg.).

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NA-

TURSCHUTZ (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz (Hrsg.; 2006): Beiträge zur Eingriffsregelung V. – Aktualisierung `Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwen-dung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung`. 1, Nr. 1/2006: 53.

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NA-

TURSCHUTZ (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz (Hrsg.; 2012): Einstufung der Biotope in Niedersachsen. Regenerationsfähigkeit, Wertstufen, Grundwasser-abhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung. 1, Nr. 1/2012:1-59, Hannover.

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) - Abt. Naturschutz (Hrsg.; 2001): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen. 4, Nr. 1/94:1-60, Hildesheim.

Page 55: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 52

PLANUNGSBÜRO DEHLING & TWISSELMANN / DACHVERBAND HASE (2016): Osnabrü-cker Kompensationsmodell 2016. Arbeitshilfe zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung. - Osnabrück.

V. DRACHENFELS, O. (2016): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, un-ter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Le-bensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie. Naturschutz und Landschafts-pflege in Niedersachsen. 9. Auflage - Niedersächsischer Landesbetrieb für Was-serwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). - Hannover.

Internetquellen

http://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=rrop - Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück.

http://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=ua - Umweltinformati-onen des Landkreises Osnabrück.

http://nibis.lbeg.de/cardomap3/ - NIBIS Kartenserver (Niedersächsisches Bodenin-formationssystem) der LBEG.

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/ - Umweltinformationen des Landes Niedersachsen.

Page 56: Bebauungsplan Nr. 48 B `Maschweg`...1.1 Kurzdarstellung - Inhalte und Ziele des B-Plans Nr. 48 B Zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur im Ortsteil Eielstädt beabsichtigt

Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 48 B ´Maschweg´ Umweltbericht

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 53

ANHANG LISTE FÜR ARTENEMPFEHLUNG Ausgleichsmaßnahme A1.1 Anlage einer Strauchhecke auf privaten Grünflächen / 2-reihig Sträucher Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Hundsrose (Rosa canina) Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) Liguster (Ligustrum vulgare) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)

Sortiment: v. Sträucher, 60-100 cm Höhe.

Ausgleichsmaßnahme A1.2 Anlage einer Strauch-Baumhecke auf privaten Grünflächen / 3-reihig Bäume 2.-3. Ordnung Eberesche (Sorbus aucuparia) Feldahorn (Acer campestre) Sträucher Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Hundsrose (Rosa canina) Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) Liguster (Ligustrum vulgare) Ohrweide (Salix aurita) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) Weißdorn (Crataegus monogyna)

Sortiment: v. Sträucher, 60-100 bzw. leichte Heister 100-150 cm Höhe.

Ausgleichsmaßnahme A2 Anlage einer Strauch-Baumhecke auf privaten Grünflächen / 3-reihig Bäume 2.-3. Ordnung Eberesche (Sorbus aucuparia) Hainbuche (Carpinus betulus) Feldahorn (Acer campestre)

Sortiment: Hochstämme mit StU. mind. 12-14 cm, 3 x v.