Begründung zur Vorlage Nr. 13/1632 · Palette Kleve gGmbH Kleve Gebrauchtwarenhandel 3 Soz 13/1255...

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Begründung zur Vorlage Nr. 13/1632 1. Zusammenfassung der Zuschüsse Seite 2 1.1. Zuschüsse zu Investitionen Seite 2 1.2. laufende Zuschüsse Seite 2 1.3. Darlehen Seite 2 2. Einleitung Seite 3 2.1. Stand der Anträge Seite 3 3. Erweiterungen bestehender Integrationsprojekte Seite 6 3.1. HolzTeam Esser e.K. Seite 6 3.2. AWO Betriebsgesellschaft für Integrationsdienste mbH Seite 14 4. Neugründung bzw. Erstanerkennung von Integrationsprojekten Seite 19 4.1. Hilfe zur Arbeit Zukunfts-gGmbH Seite 19 4.2 Johann & Konen GmbH & Co. KG Seite 26 Anlage 1 – Die Begutachtung und Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

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Begründung zur Vorlage Nr. 13/1632

1. Zusammenfassung der Zuschüsse Seite 2

1.1. Zuschüsse zu Investitionen Seite 2

1.2. laufende Zuschüsse Seite 2

1.3. Darlehen Seite 2

2. Einleitung Seite 3

2.1. Stand der Anträge Seite 3

3. Erweiterungen bestehender Integrationsprojekte Seite 6

3.1. HolzTeam Esser e.K. Seite 6

3.2. AWO Betriebsgesellschaft für Integrationsdienste mbH Seite 14

4. Neugründung bzw. Erstanerkennung von Integrationsprojekten Seite 19

4.1. Hilfe zur Arbeit Zukunfts-gGmbH Seite 19

4.2 Johann & Konen GmbH & Co. KG Seite 26

Anlage 1 – Die Begutachtung und Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

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1. Zusammenfassung der Zuschüsse

1.1. Zuschüsse zu Investitionen

Die in der Vorlage dargestellten Erweiterungen bestehender Integrationsprojekte sowie die Grün-

dung bzw. Erstanerkennung neuer Integrationsprojekte umfassen folgende Zuschüsse zu den In-

vestitionskosten:

Tabelle 1: Investitionskostenzuschüsse und Anzahl der geförderten neuen Arbeitsplätze (AP)

Unternehmen Stadt / Kreis Branche neue

AP Zuschuss

HolzTeam Esser e.K Kreis Düren Schreinerei 4 80.000,-

AWO Betriebsgesell-schaft

Siegburg Cap-Markt 4 0,-

Hilfe zur Arbeit Zu-kunfts-GmbH

Rhein-Sieg-Kreis

Sozialkaufhaus 7 137.251,-

Johann & Konen GmbH & Co. KG Bonn

Automobilzulie-ferer

3 60.000,-

Gesamt 18 277.251,-

1.2. laufende Zuschüsse

Die in der Vorlage dargestellten Erweiterungen bestehender Integrationsprojekte sowie die Grün-

dung bzw. Erstanerkennung neuer Integrationsprojekte umfassen die in der folgenden Tabelle auf-

geführten laufenden Zuschüsse. Für die Berechnungen wurden die durchschnittlichen Arbeitneh-

merbruttolohnkosten (je nach Branche und Tarif) und eine jährliche Steigerung der Löhne und Ge-

hälter von 2 % zugrunde gelegt.

Tabelle 2: laufende Zuschüsse für die neuen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Personen in Euro

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Personen 8 18 18 18 18 18

PK (AN-Brutto) 50.735 272.687 287.330 293.077 298.939 304.917

Zuschuss § 134 SGB IX 8.820 43.890 45.360 45.360 45.360 45.360

Zuschuss § 27 SchwbAV 15.220 81.806 86.199 87.923 89.682 91.475

Zuschüsse Gesamt 24.040 125.696 131.559 133.283 135.042 136.835

1.3. Darlehen

Für bauliche Investitionen, hier Umbau- und Renovierungsarbeiten einer neuen Produktionshalle,

wird der Firma HolzTeam Esser e.K. gem. §§ 132 ff. SGB IX ein Darlehen über 300.000,- € aus

Mitteln der Ausgleichsabgabe gewährt. Das Darlehen wird zinsfrei über einen Zeitraum von 20 Jah-

ren zur Verfügung gestellt.

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2. Einleitung

Die Nachfrage nach Beratung und Förderung neuer Arbeitsplätze in Integrationsprojekten im

Rheinland befindet sich seit Jahren auf einem hohen Niveau.

Das LVR-Integrationsamt fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwer-

behinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX in Integrationsprojekten bereits

seit Ende des Jahres 2001 aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

Seitdem wurden im Rheinland in nunmehr 87 Integrationsunternehmen und Integrationsabteilun-

gen insgesamt 1.160 Arbeitsplätze für diesen Personenkreis geschaffen. Die Mehrzahl der Unter-

nehmen hat nach der Erstanerkennung im Rahmen von Erweiterungsvorhaben weitere Arbeitsplät-

ze für Menschen mit einer Schwerbehinderung geschaffen.

Seit dem Jahr 2008 beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer zunächst dreijäh-

rigen Pilotphase des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ an der Förderung von Integra-

tionsprojekten. Ziel des Landesprogramms war die Schaffung von insgesamt 1.000 neuen Arbeits-

plätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Personengruppe des § 132

SGB IX in Nordrhein-Westfalen.

Die Pilotphase wurde Mitte des Jahres 2011 erfolgreich abgeschlossen, in Nordrhein-Westfalen

wurden seit 2008 in 193 Projekten (LVR 85; LWL 108) 1.183 Arbeitsplätze Menschen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Personengruppe geschaffen. Davon entfallen auf das Rhein-

land 85 Integrationsprojekte mit 608 neuen Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinde-

rung der besonderen Zielgruppe.

Insbesondere konnte auch eine nennenswerte Anzahl Arbeitgeber der freien Wirtschaft gewonnen

werden, ein Integrationsunternehmen oder eine Integrationsabteilung zu gründen.

Das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ wird in diesem Jahr als Regelförderinstrument

implementiert. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW wird ab dem Jahr

2011 dauerhaft Mittel zur Neuschaffung von jährlich 250 Arbeitsplätzen für Menschen mit einer

Schwerbehinderung in Integrationsprojekten in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen.

Die Auftaktveranstaltung „Integration unternehmen! – Ein Programm mit Zukunft“ fand am 12.

Oktober 2011 unter Beteiligung der Landschaftsverbände in Düsseldorf statt.

2.1. Stand der Anträge

Wenn im Folgenden von Anträgen gesprochen wird, ist auf eine Bandbreite hinzuweisen: zum einen

liegen dem LVR-Integrationsamt einige nahezu entscheidungsreife Anträge vor, zum anderen wer-

den Anträge aufgeführt, die sich noch im „Vor-Beratungsstadium“ befinden.

In der folgenden Tabelle 3 sind einerseits Projekte und Arbeitsplätze aufgeführt, die im Jahr 2011

bereits bewilligt wurden und andererseits Personen oder Initiativen, die sich im Beratungsprozess

zur Förderung als Integrationsprojekt befinden oder die bereits einen Antrag auf Förderung nach §§

132 ff. SGB IX gestellt haben. Die Angaben in der Tabelle geben den aktuellen Planungsstand der

Projekte wieder. Welche dieser Projekte tatsächlich realisiert werden, die Zahl der dann entstehen-

den Arbeitsplätze und der Projektstart entscheidet sich jedoch erst im Laufe des Beratungsprozes-

ses.

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Tabelle 3: Stand der Bewilligungen im Jahr 2011 und Stand der Anträge zum 01.10.2011 bzw.

Beratungen zur Förderung nach §§ 132 ff. SGB IX – in Klammern: Anzahl gesicherte Arbeitsplätze

Antragsteller Region Branche Zahl der AP

Realisierung geplant

Füngeling Router Rhein-Erft-Kreis Arbeitnehmerüberlassung 10 Soz 13/923

Lebenshilfe Viersen Viersen Gastronomie & Hausmeis-terdienste

5 Soz 13/923

Genesis GmbH Solingen Dienstleistungen 7 Soz 13/923 Picco Bella gGmbH Aachen Gebäudereinigung 12 Soz 13/923 Schnitt-Gut gGmbH Neuss GaLa-Bau 3 Soz 13/1080

Botanika GmbH StädteRegion Aa-chen

GaLa-Bau, Floristik, Roh-stoffhandel

1 Soz 13/1217

Mc Support UG Mönchengladbach Textildienstleistungen 4 Soz 13/1217 ecoverde Bonn UG & Co. KG

Bonn GaLa-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1255

ASH Sprungbrett gGmbH

Bergheim Gala-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1255

LVR-KHZW Viersen, Bedburg-Hau

Wäscherei 1 (4) Soz 13/1255

WRS gGmbH Gummersbach Wäscherei, Archivierung 4 (13)

Soz 13/1255

Return Freizeit GmbH Mönchengladbach Gebäudereinigung 25 Soz 13/1255 TKMSS GmbH Duisburg Dienstleistungen 1 Soz 13/1255 Sanitätshaus Lang GmbH

Dinslaken Dienstleistungen (1) Soz 13/1255

fairDienst gGmbH Düsseldorf Kantine / Catering (2) Soz 13/1255 AFB gGmbH – Projekt WAB

Essen / Köln / Jü-lich

IT-Handel und -Aufbereitung

12 Soz 13/1255

IN VIA Düren Kreis Düren Lebensmitteleinzelhandel 4 Soz 13/1255 „LVR-Kantine“ der Dussmann Service GmbH

Köln Kantine 6 Soz 13/1255

WerkStadt Duisburg gGmbH

Duisburg Catering 2 Soz 13/1255

Palette Kleve gGmbH Kleve Gebrauchtwarenhandel 3 Soz 13/1255

ecoverde Wermelskir-

chen UG Wermelskirchen GaLa-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1525

ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG

Wuppertal Gala-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1525

Marienborn Integrati-on Catering gGmbH

Zülpich Kantine / Catering 3 Soz 13/1525

renatec gGmbH Düsseldorf Gebrauchtwarenhandel 5 Soz 13/1525 Gesa Wuppertal gGmbH

Wuppertal Holzbearbeitung und -Handel

5 Soz 13/1525

Diversa Moers gGmbH Moers Kantine / Catering 2 (1) Soz 13/1525 HolzTeam Esser Kreis Düren Schreinerei 4 Soz 13/1632 AWO Betriebsgesell-schaft

Siegburg Cap-Markt 4 Soz 13/1632

Hilfe zur Arbeit Zu-kunfts-GmbH

Siegburg Sozialkaufhaus / fairstore 7

Soz 13/1632

Fa. Jokon GmbH & Co. KG

Bonn Leuchtmittel-Produktion 3 Soz 13/1632

Gesamt bewilligt 141 (21)

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Antragsteller Region Branche Zahl der AP

Realisierung geplant

Köln ProViel Köln Gastronomie 2 Beratung

Neue Arbeit Integrati-on NAI

Mönchenglad-bach

Wäscherei, Gästehaus 5 Beratung

UKR Universitäts-Klinikum Köln

Köln Gebäudereinigung 16 Beratung

IN VIA Köln Köln, Leverku-sen

Küche, Gastronomie 12 Beratung

Internationaler Bund – IB Köln

Köln Fahrradhandel / -werkstatt 5 Beratung

Jugendwerk Köln Köln KFZ-Dienstleistungen 3 Beratung

Jugendfarm Bonn Bonn Schulverpflegung 5 Beratung

EuLog Euskirchen Dienstleistungen 2 Beratung

Brezel Erich NN Nahrungsmittel 5 Beratung

Bahnhof Ehrenfeld Köln Gastronomie 5 Beratung

Garbe Velbert GaLa-Bau 4 Beratung

Gesamt beantragt 67

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3. Erweiterung bestehender Integrationsprojekte

3.1. Holzteam Esser e. K., Inden-Pier

3.1.1. Zusammenfassung

Die Firma Holzteam Esser e.K. ist seit dem Jahr 2008 als Integrationsunternehmen gem. §§ 132 ff.

SGB IX anerkannt und erfolgreich in der Produktion von Holzverpackungsmitteln tätig. Das Unter-

nehmen beantragt eine Erweiterung um vier auf insgesamt 14 Arbeitsplätze für Menschen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 SGB IX, um die Produktionskapazität

vor dem Hintergrund neuer Aufträge zu erhöhen.

Der Inhaber des Unternehmens sucht aufgrund der ungünstigen Produktions- und Mietbedingungen

am derzeitigen Firmensitz in Niederzier bereits seit längerer Zeit nach einem alternativen Produkti-

onsstandort. Eine geeignete Immobilie wurde nun in Jülich-Stetternich gefunden.

Zur Finanzierung der erforderlichen Umbauarbeiten der neuen Produktionshalle beantragt die Firma

Holzteam Esser e.K. ein Darlehen in Höhe von 300.000 € aus Mitteln des LVR-Integrationsamtes.

Das aktuelle Mietverhältnis wurde seitens der Vermieterin im Rahmen der monatlichen Kündi-

gungsfrist zum 31.10.2011 gekündigt, da die Einhaltung der Brandschutzvorschriften aufgrund der

baulichen Gegebenheiten nicht mehr gewährleistet werden kann.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenpro-

jekte – FAF gGmbH liegt für beide Vorhaben vor (s. Ziff. 3.1.4).

3.1.2 Erweiterung des Unternehmens

3.1.2.1 Das Unternehmen Holzteam Esser e.K.

Die Firma Holzteam Esser e. K. wurde im Jahr 2008 von dem Schreinermeister und ehemaligen

Leiter einer Betriebsstätte der Werkstatt für behinderte Menschen in Weisweiler, Herrn Thomas

Esser, gegründet.

Die Förderung des Unternehmens als Integrationsprojekt gem. §§ 132 ff. SGB IX wurde im August

2008 vom LVR-Sozialausschuss beschlossen (Vorlage Nr. 12/3467). Am 01.09.2009 folgte eine

Erweiterung um vier auf insgesamt zehn Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung

der besonderen Zielgruppe gem. § 132 SGB IX (Vorlage 12/4496).

Insgesamt beschäftigt das Unternehmen derzeit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Geschäftsfeld des Unternehmens ist die Fertigung und Lieferung standardisierter sowie individuell

zugeschnittener Holzverpackungsmittel wie Paletten, Kisten und Sonderverpackungen für verschie-

dene Industriebetriebe u.a. in den Bereichen Maschinenbau, Papierindustrie oder Gießerei.

Die bisherige Unternehmensentwicklung kann als positiv bezeichnet werden, trotz des rezessiven

Umfelds konnten eine hohe Auslastung der Produktion sowie konstant steigende Umsätze erzielt

werden. Angesichts dieser Entwicklung und um die Produktionskapazität vor dem Hintergrund neu-

er Aufträge zu erhöhen beantragt der Betrieb eine Erweiterung um vier Arbeitsplätze für Menschen

mit einer Schwerbehinderung.

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3.1.2.2. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung und arbeitsbegleitende Betreuung

Die Produktion der Holzverpackungsmittel erfolgt in Serienfertigung, die Produktionsabläufe sind

weitgehend vereinheitlicht und haben einen hohen Standardisierungsgrad.

Die bestehenden und die neuen Arbeitsplätze sind als Vollzeitstellen angelegt – Teilzeitbeschäfti-

gung soll jedoch insbesondere im Einstieg möglich sein. Die Entlohnung der Beschäftigten erfolgt in

Anlehnung an den Tarif der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie Nordrhein.

Die vier beantragten zusätzlichen Arbeitsplätze entstehen an einer neu anzuschaffenden CNC-

Fräse, im Zuschnittsbereich sowie in der Kistenproduktion.

Arbeiten, für die eine CNC Fräse erforderlich ist, werden bislang fremd vergeben, obwohl die Aus-

lastung einer eigenen Maschine schon bei dem aktuellen Auftragsvolumen gewährleistet ist. An der

Maschine wird ein Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung entstehen.

Im Zuschnittbereich kommt es aufgrund der Umsatzzuwächse immer wieder zu Engpässen, so dass

dieser Bereich um eine Zuschnittkappsäge erweitert werden soll, an der zukünftig zwei Personen

der besonderen Zielgruppe gem. § 132 SGB IX beschäftigt werden können.

Ein weiterer zusätzlicher Arbeitplatz kann im Montagebereich der Kistenproduktion geschaffen wer-

den.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Unternehmen, verschiedenen Werkstätten für behin-

derte Menschen sowie weiteren Integrationsprojekten in diesem Bereich sind die Arbeitsplätze für

Menschen mit einer Schwerbehinderung gut geeignet.

Die fachliche Anleitung und die arbeitsbegleitende Betreuung werden von Herrn Esser sicherge-

stellt. Herr Esser verfügt über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation und war 20 Jahre lang

in verschiedenen Aufgabenbereichen bei der Werkstatt für behinderte Menschen des Caritas-

Behindertenwerkes Eschweiler beschäftigt.

3.1.3. Beantragung eines Darlehens

3.1.3.1 Sitz des Unternehmens

Seit dem Jahr 2010 liegt die Betriebsstätte des Unternehmens im Industriegebiet Inden-Pier in

Niederzier im Kreis Düren. Die Eigentümerin der Immobilie hat das Mietverhältnis nun im Rahmen

der monatlichen Kündigungsfrist zum 31.10.2011 gekündigt, da die Brandschutzauflagen aufgrund

der baulichen Gegebenheiten nicht mehr erfüllt werden können.

Der Inhaber sucht u.a. aufgrund der ungünstigen Produktionsbedingungen (keine Heizung in der

Produktionshalle, drei Produktionsstätten) bereits seit längerer Zeit nach einem alternativen Stand-

ort. Ein geeignetes Objekt wurde nun in Jülich- Stetternich gefunden.

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3.1.3.2 Darlehen

Für die erforderlichen Umbau-, Umzugs- und Renovierungskosten (550.000 €) sowie den anschlie-

ßenden Kauf der neuen Produktionshalle (350.000 €) fallen insgesamt Kosten in Höhe von

900.000 € an.

Zur Finanzierung der Umbau- und Renovierungsarbeiten der 4.000 m² großen Produktionshalle

wurde ein Darlehen in Höhe von 300.000 € beim LVR-Integrationsamtes beantragt. Die verbleiben-

den 250.000 € werden mit einem Darlehen der Sparkasse Düren finanziert.

Im Rahmen von Umbau und Renovierung fallen insbesondere Kosten für Brandschutzmaßnahmen

(55 T €), die Sanierung des Daches (217 T €), neue Tore, Fenster und Lärmschutzmaßnahmen (33

T €), Renovierung und Ausbau des Innenraums ( 144 T €) sowie Umzugskosten (65 T€) an.

Die Produktionshalle kann zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren für 2.000 € im Monat im Wege

eines Mietkaufs angemietet werden, die Miete wird in Höhe von 1.200 € auf den vertraglich festge-

schriebenen Kaufpreis angerechnet. Einen Verkauf zu einem früheren Zeitpunkt lehnt die Firma

Hagedorn als derzeitige Eigentümerin aus steuerlichen Gründen (Abschreibungen) ab.

Nach Ablauf der 5 Jahre können die Halle und das insgesamt 16.000 m² große Grundstück zu ei-

nem Kaufpreis von 350.000 € von der Eigentümerin erworben werden.

Der unter Berücksichtigung bereits geleisteter Mietzahlungen verbleibende Betrag von 278.000 €

soll aus einem weiteren Darlehen der Sparkasse sowie aus Eigenmitteln finanziert werden.

Die Vertragsverhandlungen mit der Firma Hagedorn verzögern sich derzeit, da bei einem Brand in

der Produktionshalle in Jülich-Stetternich in der Nacht vom 27. auf den 28.09.2011 ein noch nicht

bezifferter Schaden entstanden ist. Dies hat aktuell keine Auswirkungen auf die grundsätzliche

Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung der beiden Unternehmen.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung soll eine Verbriefung des Vorkaufsrechts der Firma HolzTeam

Esser e.K. im Grundbuch festgelegt werden. Des Weiteren sind Regelungen zu treffen, wie im Falle

eines nicht zustande kommenden Kaufes nach 5 Jahren mit den getätigten Investitionen für Umbau

und Renovierung der Produktionshalle umzugehen ist.

Zu den aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Vertragsverhandlungen und des Kauf-

vorhabens, die sich im Zeitraum zwischen Erstellung der Vorlage und Sitzung des LVR-

Sozialausschusses ergeben haben, erfolgt ein mündlicher Bericht der Verwaltung.

Die Besicherung des LVR-Darlehens erfolgt über eine Bankbürgschaft. Sollte die Firma HolzTeam

Esser in den Folgejahren weitere Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung schaf-

fen, können die auf diese Arbeitsplätze entfallenden Investitionszuschüsse gem. § 134 SGB IX auf

das Darlehen angerechnet werden oder ein entsprechender Anteil des Darlehens kann in einen

Zuschuss umgewandelt werden.

3.1.4. Wirtschaftlichkeit der Erweiterung der Holzteam Esser e. K.

Im Rahmen des Erweiterungsvorhabens der Holzteam Esser e. K. hat das LVR - Integrationsamt

die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH mit der Beratung und Begutach-

tung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Unternehmenserweiterung sowie dem Mietkauf der Pro-

duktionshalle beauftragt.

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In ihrer Stellungnahme vom 05.10.2011 kommt die FAF gGmbH zu folgenden Ergebnissen:

- „(…) Hinsichtlich des Plan-Ist-Abgleichs ist anzumerken, dass die letzte aktualisierte

Planung (Erweiterung 2009) bzgl. der Umsätze und Ergebnisse übertroffen wurde. In

den ersten drei Jahren konnte das Unternehmen den Umsatz verdoppeln. Der Material-

einsatz ist erwartungsgemäß Schwankungen unterworfen (Holzpreise). Der Anteil der

Personal- sowie Betriebskosten am Umsatz ist weitgehend eingehalten worden. Bezüg-

lich der Förderung konnte das Unternehmen eine höhere Quote erzielen, jedoch wird

diese zukünftig aufgrund eines hohen Anteils degressiver Eingliederungszuschüsse sin-

ken. Die Ertrags- und Vermögensverhältnisse sowie die Liquiditätssituation des Unter-

nehmens können als geordnet bewertet werden.

- Zum Marktgeschehen ist anzumerken, dass es sich um einen konjunkturreagiblen und

volatilen Gesamtmarkt handelt, der im Laufe der gesamtwirtschaftlichen Rezession stark

in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das Unternehmen erwies sich gerade vor diesem Hin-

tergrund als äußerst marktorientiert sowie flexibel und konnte sich innerhalb eines re-

zessiven Umfelds sowie gegenüber den wettbewerbsbestimmenden Kräften behaupten.

- Es ist nunmehr geplant, im Rahmen einer erneuten Erweiterung der HolzTeam Esser

e.K. Investitionen in neue Maschinen zu tätigen und eine Betriebshalle mit Grundstück zu

erwerben, die umgebaut werden muss. Es sollen zudem vier weitere sozialversiche-

rungspflichtige Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung gemäß der Zielgruppe des

§ 132 SGB IX geschaffen werden, davon sind bereits zwei Mitarbeiter im September

2011 - in Absprache mit dem LVR-Integrationsamt - eingestellt worden.

- Grundlage für die Erweiterung sind zum einen zusätzliche Aufträge, die eine Kapazi-

tätsausweitung nach sich ziehen. Weiterhin werden durch den geplanten zusätzlichen

Maschineneinsatz der Produktionsprozess verbessert und somit Engpässe beseitigt. Für

die Anschaffung der Maschinen wird mit Investitionen i. H. v. 113 T Euro geplant. Diese

Investitionen werden mit Eigenkapital sowie den Zuschüssen zu den Investitionskosten

des LVR-Integrationsamtes/MAIS finanziert.

- Zum anderen ist Herrn Esser das Mietverhältnis am jetzigen Standort zum 31.10.2011

gekündigt worden. Zurzeit nutzt Herr Esser dort weit auseinander liegende Hallen, die

ungeheizt sind und nicht die Voraussetzungen bieten, die betriebsnotwendigen Maschi-

nen zu installieren. Es liegt keine Nutzungsgenehmigung (Brandschutz) vor. Verhand-

lungen mit dem Vermieter, der Sparkasse Aachen, die seit April 2011 nach der Insolvenz

des Vormieters Eigentümer der Immobilie ist, über eine bessere Nutzung oder einen

Kauf des Objektes scheiterten.

Nach einer umfangreichen Suche hat Herr Esser jetzt eine Halle mit Grundstück in Jülich-

Stetternich gefunden (ehemaliger Hagedorn Baumarkt), die den Erfordernissen des Be-

triebes - Größe, Ausstattung, Lage - entspricht (Halle 4.000 qm, Gesamtgrundstücksflä-

che 16.000 qm). Um weitere Umzüge zu vermeiden, hat sich Herr Esser entschlossen,

diese Halle in Form des Mietkaufs zu erwerben. Ein Kaufvertrag konnte noch nicht vorge-

legt werden, da aktuell ein Brandschaden die Verhandlungen verzögert.

- (…)

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- Die vorgelegte Planung ist an die bisherigen betriebswirtschaftlichen Ist-Daten ange-

passt worden und baut auf den voraussichtlichen Umsätzen mit akquirierten Neukunden

auf. Da es sich erst um einen sehr kurzen Vergleichszeitraum bzgl. der Ist-Daten han-

delt, der von zusätzlichen Kosten für den Umzug, Heizung und Instandhaltungen geprägt

ist, sind zum einen Effektivitätssteigerungen durch einen erhöhten Maschineneinsatz

sowie Kostenreduzierungen eingeplant worden. Preissteigerungen sind nicht berücksich-

tigt worden.

Im Vergleich zur jetzigen Miete i. H. v. 66 T Euro ergibt sich unter Hinzurechnung der

Zins- und Tilgungsleistungen, Bürgschaftsprovision, Grundsteuer und der Nebenkosten

für die neue Immobilie nach dem Kauf eine höhere Belastung von rund 90 T Euro/Jahr.

Geht man von Mietpreisen zwischen 2,30 und 4,00 Euro pro qm aus, so läge eine Miete

weit über der Belastung.

Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Zins- und Tilgungszahlungen, des Wegfalls von

Eingliederungszuschüssen und unter Einhaltung der geplanten Kostenstruktur geht aus

der Planung die Rentabilität und Liquidität der Vorhaben hervor.

Die Gewinn- und Verlustplanung für den Zeitraum 2012 bis 2017 nach der Erweiterung

sowie dem Mietkauf geht von Beginn an von positiven Ergebnissen und einem positiven

Cashflow aus. Aus dem Cashflow können die Tilgungszahlungen, der Lebensunterhalt

sowie die Einkommenssteuer bestritten werden. Der kumulierte Cashflow liegt 2017 bei

rund 152 TEuro, so dass der Kauf der Immobilie teilweise aus Eigenmitteln finanziert

werden könnte.

Fazit:

- Das Integrationsunternehmen kann zusammenfassend auf einen gelungenen Marktauf-

tritt zurückblicken. Es gelang eine erfolgreiche Positionierung im Umfeld eines rezessi-

ven Marktes und einer hohen Wettbewerbsintensität. Auf Basis der vorliegenden Daten

kann zudem auf eine auch künftig positive Unternehmensentwicklung und ein grundsätz-

lich positives operatives Geschäft geschlossen werden. Auf Marktveränderungen erfolgt

seitens des Inhabers eine schnelle und flexible Anpassung des operativen Geschäfts und

der Personalkapazität. Die Kundenstruktur ist vor dem Hintergrund der noch jungen Be-

triebshistorie als ausgeglichen zu bezeichnen und es gelang stetig eine Neukundenak-

quisition.

- Trotz des gelungenen Marktauftritts befindet sich das Unternehmen noch in der Auf-

bauphase, die mit Risiken verbunden ist. Zwar hat das Unternehmen die kritischste Pha-

se der ersten zwei Jahre bereits überwunden, jedoch kann eine dauerhafte Durchsetzung

am Markt erst nach fünf bis acht Jahren erwartet werden. Die Kundenbeziehungen müs-

sen gefestigt und ausgebaut werden sowie eine dauerhafte Etablierung unter Einhaltung

der Kostenstruktur in einem Umfeld gelingen, das konjunkturellen Schwankungen und

einem hohen Wettbewerb unterworfen ist, so dass die langfristige Bindung an den

Standort und die damit einhergehende Finanzierung gesichert werden kann.

- Um die Risiken zu minimieren, wird zum einen eine Betriebsaufspaltung empfohlen, um

die Immobilie vom operativen Geschäft zu trennen (GmbH-Gründung). Zum anderen soll-

ten im Vor-Vertrag neben dem im Grundbuch eingetragenen Vor-Verkaufsrecht auch eine

Regelung getroffen werden, wie im Falle eines nicht zustande kommenden Kaufs mit den

Investitionen in den Umbau sowie den Mietkaufraten umgegangen werden soll. Aktuell

wird noch über die Kaufsumme verhandelt, da am 27. September durch einen Brand an

der Immobilie ein noch nicht bezifferter Schaden entstanden ist. Vor Bewilligung ist ein

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Vor-Vertrag, der die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Kauf enthält, vorzulegen.

- Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Umzug sowie der Umbau erneut ohne nen-

nenswerte Produktionsunterbrechungen gemeistert wird, vor allen Dingen vor dem Hin-

tergrund, dass das Mietverhältnis zum 31.10.2011 endet und für die Umbauphase min-

destens mit zwei Monaten angesetzt ist. Herr Esser wird mit dem jetzigen Vermieter

über eine Verlängerung des Mietverhältnisses verhandeln.

- Da die Wachstumsphase des Unternehmens noch nicht abgeschlossen ist und weitere

Einstellungen geplant sind (zurzeit Verhandlungen mit einem Neukunden, geplante Auf-

tragsvergabe Anfang 2012), wird empfohlen, die Darlehenssumme entsprechend zukünf-

tiger Einstellungen, die keine Investitionen nach sich ziehen, zu reduzieren und somit

das Darlehen anteilig in einen Zuschuss umzuwandeln. Von einer Beantragung weiterer

Einstellungen ist aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht zum jetzigen Zeitpunkt ab-

gesehen worden.

Auf Basis der vorliegenden Daten kann die geplante Erweiterung - aus heutiger Sicht -

als erfolgversprechend bezeichnet werden. Voraussetzung ist, dass sich aus dem noch

vorzulegenden Kaufvertrag keine weiteren Risiken ergeben. Es können somit

Arbeitplätze für weitere vier Menschen mit Schwerbehinderung geschaffen werden, so

dass insbesondere unter Berücksichtigung der genannten Stärken des Unternehmens

und der Risiken des Marktes eine Förderung zu befürworten ist.“ (Fachberatung für Ar-

beits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH vom 05.10.2011).

3.1.5. Bezuschussung

3.1.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Erweiterung des Integrationsunternehmens Holzteam Esser e. K. und die Schaffung von

vier neuen Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe

gem. § 132 SGB IX hat das Unternehmen Investitionskosten in Höhe von 113.000,- € geltend ge-

macht. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 80.000,- € bewilligt werden (Höchstzuschuss 20.000,- €

pro neuem Arbeitsplatz), dies entspricht 70,8 % der Gesamtinvestitionskosten.

Die Gesamtinvestition teilt sich auf in:

• CNC Fräse (gebraucht): 40.000,- €

• Kappsäge Slim Line: 56.000,- €

• Palettenwender: 17.000,- €

Der verbleibende Betrag wird aus Eigenmitteln finanziert. Die Besicherung des Zuschusses erfolgt

durch eine Bankbürgschaft.

3.1.5.2. Darlehen für Investitionen

Für bauliche Investitionen, hier Umbau- und Renovierungsarbeiten einer neuen Produktionshalle,

wird ein Darlehen über 300.000,- € gewährt. Das Darlehen wird zinsfrei über einen Zeitraum von

20 Jahren zur Verfügung gestellt.

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Sollte die Firma HolzTeam Esser in den Folgejahren weitere Arbeitsplätze für Menschen mit einer

Schwerbehinderung schaffen, können die auf diese Arbeitsplätze entfallenden Investitionszuschüs-

se gem. § 134 SGB IX auf das Darlehen angerechnet werden oder ein entsprechender Anteil des

Darlehens kann in einen Zuschuss umgewandelt werden.

3.1.5.3 Laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist in der Anlage 1 ausführlich

dargelegt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die vier neu einzustellenden Beschäftig-

ten mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 und die Folgejahre

sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Für die Berechnung wird als Einstellungsdatum für zwei

der neuen Beschäftigten der 01.09.2011, für zwei weitere der 01.12.2011 zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe und auf der Basis von Vollzeitstellen.

Das Unternehmen kann für die Neueinstellung von vier Personen mit einer Schwerbehinderung

auch Förderungen nach dem Modell „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“ sowie Eingliede-

rungszuschüsse nach dem SGB II oder III in Anspruch nehmen. In diesen Fällen werden reduzierte

oder keine Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes gezahlt.

Tabelle 4: Personalkosten (jährliche Steigerung um 2 %) und Zuschüsse in Euro

09.2011/ 12.2011

2012 2013 2014 2015

Personen 2/2 4 4 4 4

PK (AN-Brutto) 13.204 64.648 65.941 67.260 68.605

Zuschuss § 134 SGB IX 2.100 10.080 10.080 10.080 10.080

Zuschuss § 27 SchwbAV 3.961 19.394 19.782 20.178 20.582

Zuschüsse Gesamt 6.061 29.474 29.862 30.258 30.662

3.1.5.4. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 80.000,- € wird für vier neu geschaffene Arbeitsplätze eine Bin-

dungsfrist von jeweils 60 Monaten ab Stellenbesetzung festgelegt.

Die Absicherung des Zuschusses und des Darlehens erfolgt über eine Bankbürgschaft.

3.1.6. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Förderung der Erweiterung des Integrationsunternehmens

Holzteam Esser e. K. gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst ein Darlehen in Höhe von

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300.000,- € sowie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 80.000,- € zu den Investitionskosten

und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV in Höhe von bis zu 6.061 € für das

Jahr 2011 und die Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug des

Landesprogramms „Integration unternehmen!“, sowie der Förderprogramme „Übergang 500 Plus

mit dem LVR-Kombilohn“, Einstellungsprämie nach aktion 5 und der Förderung von Integrations-

projekten durch das LVR-Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

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3.2. AWO Betriebsgesellschaft für Integrationsdienste mbH, Siegburg

3.2.1 Zusammenfassung

Die AWO Betriebsgesellschaft für Integrationsdienste mbH aus Siegburg betreibt seit Januar 2009

einen CAP-Markt am Standort Wachtberg-Niederbachem, im August 2009 erfolgte eine Erweiterung

um den Back-Shop „CAPpuccino“. Vom LVR-Integrationsamt sind derzeit acht Arbeitsplätze für

Menschen mit einer Schwerbehinderung bei der AWO Betriebsgesellschaft anerkannt.

Insgesamt werden zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der besonderen Zielgruppe gem. § 132

SGB IX auf Vollzeit- und Teilzeitstellen beschäftigt. Aufgrund des hohen Anteils an Teilzeitbeschäf-

tigten (8/12) entspricht dies 9,33 Vollzeitstellen. Eine Beschäftigung in Vollzeit ist bei der Mehrzahl

der Beschäftigten der Zielgruppe nach Angaben der AWO Betriebsgesellschaft mbH aufgrund ihres

Behinderungsbildes nicht möglich. Um die Öffnungszeiten des CAP-Marktes abzudecken ist daher

eine höhere Personenzahl notwendig.

Um der tatsächlichen personellen Situation des CAP-Marktes gerecht zu werden, beantragt die

AWO Betriebsgesellschaft eine Erweiterung um vier Arbeitsplätze und damit die Anerkennung und

Förderung von insgesamt zwölf Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung gem.

§§ 132 SGB IX und 27 SchwbAV. Investitionen sind für diese Erweiterung nicht erforderlich.

Eine betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF

gGmbH liegt vor (s. Ziff. 3.2.4). Die Förderung kann aufgrund der bestehenden Kostenstruktur des

CAP-Marktes nur unter der Bedingung empfohlen werden, dass dem LVR-Integrationsamt viertel-

jährlich Berichte zur Entwicklung der Kosten- und Erlösstruktur sowie des Personalbestandes vor-

gelegt werden. Zudem sollte eine externe betriebswirtschaftliche Beratung durch einen Branchen-

experten in Anspruch genommen werden, die sich mit der Sanierung des Backshops und einem

effektiveren Personaleinsatz befasst.

3.2.2. Die AWO Betriebsgesellschaft mbH

Die AWO Betriebsgesellschaft für Integrationsdienste mbH wurde im Herbst 2008 als Integrations-

unternehmen gem. § 132 SGB IX anerkannt (Vorlage Nr. 12/3467). Gesellschafter sind der Kreis-

verband der Arbeiterwohlfahrt Bonn / Rhein Sieg e.V. und der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband

Mittelrhein e.V.

Das Unternehmen betreibt seit Januar 2009 im Rahmen des Franchise-Systems „CAP - Der Le-

bensmittelpunkt“ (Vorlage 12/1972) einen Lebensmitteleinzelhandel in Wachtberg-Niederbachem.

Im Herbst 2009 wurde der CAP-Markt um den Backshop „CAPpuccino“ und damit um zwei auf ins-

gesamt acht Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung erweitert (Vorlage 12/4496).

Der CAP-Markt hat sich mit ca. 700 m² Verkaufsfläche als Nahversorger in Niederbachem etabliert.

Neben den klassischen Produkten des Lebensmittelbedarfs umfasst das Angebot auch frisches Obst

und Gemüse, eine große Auswahl an Bio-Produkten, eine Bedienungstheke mit Wurst- und Fleisch-

produkten sowie einen Lieferservice.

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3.2.2.1 Personalsituation des CAP-Marktes Wachtberg

Die AWO Betriebsgesellschaft beschäftigt derzeit insgesamt 21 Personen sozialversicherungspflich-

tig (18,85 Vollzeit-Stellen), darunter zwölf Personen mit einer Schwerbehinderung der besonderen

Zielgruppe gem. § 132 SGB IX. Zudem wurden drei Mini-Jobber eingestellt.

Bei einem geplanten Stellen-Soll von acht Vollzeit-Arbeitsplätzen werden derzeit zwölf Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter der Zielgruppe beschäftigt, davon vier in Vollzeit und acht in Teilzeit. Dies

entspricht 9,33 Vollzeit-Stellen.

Das LVR-Integrationsamt fördert Stellen für schwerbehinderte Menschen pro Person, unabhängig

vom individuellen Beschäftigungsumfang. Eine Verrechnung von Stundenanteilen zu Vollzeitstellen

ist nicht vorgesehen.

Die AWO Betriebsgesellschaft beantragt nunmehr eine Erweiterung um vier auf zwölf Arbeitsplätze

für Menschen der besonderen Zielgruppe gem. § 132 SGB IX.

Damit wird der personellen Ist-Situation des CAP-Marktes Rechnung getragen und eine Förderung

der tatsächlich beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung gem. §§ 132 SGB IX und 27

SchwbAV ermöglicht.

3.2.3. Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung und arbeitsbegleitende

Betreuung

Im CAP-Markt und im Back-Shop CAPpuccino werden die Arbeitsplätze nach den individuellen Fä-

higkeiten der Beschäftigten ausgestaltet. Neben den Arbeitsbereichen im CAP-Markt, wie dem Ein-

räumen von Regalen, der Prüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums, Lagerarbeiten, Leergutannahme,

Kundenberatung und Bedienung des Kassensystems sind die Beschäftigten im Back-Shop u.a. mit

Tätigkeiten wie Bedienung der Kunden, Abräumen der Tische, Vorbereitung der aufzubackenden

Produkte, Einräumen der Backwarentheke, Zubereitung der belegten Brötchen sowie dem Verkauf

betraut.

Die Erfahrung des LVR-Integrationsamtes mit den insgesamt drei CAP-Märkten im Rheinland zeigt,

dass die Arbeitsplätze und Tätigkeiten in einem CAP-Markt für Personen mit einer Schwerbehinde-

rung gut geeignet sind. Die Entlohnung erfolgt nach dem Einzelhandelstarif.

Die fachliche Anleitung erfolgt durch die Marktleitung, die arbeitsbegleitende Betreuung der Be-

schäftigten mit einer Schwerbehinderung wird durch eine pädagogische Fachkraft des AWO Kreis-

verbandes Bonn / Rhein-Sieg e.V. gewährleistet.

3.2.4. Wirtschaftlichkeit der Erweiterung der AWO Betriebsgesellschaft mbH

Im Rahmen des Beratungs- und Antragsverfahren der geplanten Erweiterung der AWO Betriebsge-

sellschaft hat das LVR-Integrationsamt die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF

gGmbH mit der Begutachtung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Erweiterung beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 27.06.2011 kommt die die FAF gGmbH zu folgenden Ergebnissen:

„- (…) Zurzeit sind 21 Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig in Teilzeit, davon 12 der

Zielgruppe, und ferner drei Minijobber beschäftigt. Geplant war die Beschäftigung von 14

Mitarbeitern in Vollzeit, davon acht der Zielgruppe (sechs CAP-Markt, zwei Backshop).

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Das Integrationsunternehmen beantragt nunmehr für vier zusätzlich eingestellte

schwerbehinderte Mitarbeiter eine Förderung gemäß der §§ 132 SGB IX und 27

SchwbAV.

- Der Plan-Ist-Vergleich ergibt, dass 9,33 und nicht wie geplant acht Vollzeit-Stellen für

schwerbehinderte Mitarbeiter geschaffen wurden. Die Planung des nicht behinderten

Personals belief sich auf sechs Mitarbeiter. Tatsächlich sind neun Mitarbeiter und drei

Minijobber eingestellt worden (in VZ-Stellen Plan: 6, Ist: 9,52 inkl. Minijobber). Der Per-

sonalüberhang wird vor allen Dingen im Backshop deutlich: Plan drei Vollzeitstellen

(zwei Zielgruppe), Ist 6,20 VZ-Stellen (3,30 VZ-Stellen Zielgruppe).

- Die nicht planmäßigen Einstellungen sind teilweise auf die verlängerten Öffnungszeiten

im Backshop zurückzuführen, da der direkte Wettbewerber sonntags geöffnet hat. Zu-

dem konnte kein geeignetes Vollzeitpersonal akquiriert werden, u. a. weil die Personal-

auswahl aufgrund der schweren Erreichbarkeit des Marktes begrenzt war. Der Personal-

überhang resultiert u. a. auch aus einem hohen Krankenstand.

- Allerdings ist die bisherige Entwicklung des Backshops nicht zufrieden stellend. Die

Plan-Umsätze konnten trotz längerer Öffnungszeiten nicht erreicht werden und die Per-

sonalkosten lagen deutlich höher als geplant. Die Kostenstellenrechnung weist dennoch

nur ein leicht negatives Ergebnis für 2010 aus, da ein Teil der Betriebskosten nur dem

CAP-Lebensmittelmarkt zugerechnet worden ist.

- Somit weist der CAP-Lebensmittelmarkt einen nicht planmäßigen Kostenanteil am Um-

satz aus, darunter um 37 T Euro höhere Personalkosten. Positiv zu bewerten ist, dass die

Umsätze um rund 143 T Euro über Plan liegen, jedoch konnte aufgrund zu hoher Ab-

schriften kein deutlich höherer Rohertrag erzielt werden. Das Ergebnis ist unter Hinzu-

rechnung von Erträgen aus Sonderposten, sonstigen Erträgen und einer überplanmäßi-

gen Förderung leicht positiv.

- Insgesamt konnte das Unternehmen die höheren Personal- und Betriebskosten 2010

noch auffangen, so dass ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt wurde. Im Vorjahr hat der

Gesellschafter noch deutliche Anlaufverluste ausgeglichen. Das Unternehmen verfügte

2009 über eine geordnete Vermögens- und Liquiditätssituation.

- Für 2011 ist unter Beibehaltung des jetzigen Personalbestandes und unter Annahme

einer moderaten Umsatzsteigerung von 2,5% ein Fehlbetrag von 12 T Euro nach Sonder-

posten zu erwarten. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Einsparungen bei den

Abschriften und Betriebskosten realisiert werden können. Die Planung der Projektver-

antwortlichen geht davon aus, dass in der zweiten Jahreshälfte zusätzlich durch eine

Reduzierung von Stunden die Personalkosten gesenkt werden können.

- Bei rückläufiger Förderung (Aktion Mensch) und erneuter Erhöhung der Personalkosten

in 2012 aufgrund verzögerter Einstelllungen, kann eine Förderung nur empfohlen wer-

den, wenn das Unternehmen weitere Maßnahmen ergreift, um die Personalplanung ef-

fektiver zu gestalten. Kurzfristig kann die Förderung den Kostendruck senken.

- Um bei der jetzigen Kostenstruktur mittelfristig erfolgreich zu sein, müsste ein Break-

Even-Umsatz i. H. v. rund 2,2 Mio. Euro erzielt werden. Dies erscheint jedoch ambitio-

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niert, da für das sechste Jahr nur im Best Case insgesamt mit einem Umsatz i.H. v. 2,1

Mio. Euro geplant worden ist und sich der Backshop nicht planmäßig entwickelt (Plan-

Umsatz 200 T Euro).

- Das Unternehmen sollte vierteljährliche Auswertungen vorlegen, um zu überprüfen,

inwieweit die Planungen eingehalten werden können. Eine begleitende Beratung (Kos-

ten- und Personalanalyse, Sanierung des Backshops) kann das Unternehmen zusätzlich

unterstützen. Gleichzeitig sollte die bereits begonnene Schulung der Mitarbeiter weiter-

geführt werden.“ (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH vom

27.06.2011).

Die FAF gGmbH kann die Förderung aufgrund der bestehenden Kostenstruktur des CAP-Marktes

nur unter der Bedingung empfehlen, dass dem LVR-Integrationsamt vierteljährlich Berichte zur

Entwicklung der Kosten- und Erlösstruktur sowie des Personalbestandes vorgelegt werden. Zudem

sollte eine externe Beratung durch einen Branchenexperten in Anspruch genommen werden, die

sich mit der Sanierung des Backshops und einem effektiveren Personaleinsatz befasst. Dies wird

der AWO Betriebsgesellschaft zur Bewilligungsauflage gemacht.

3.2.5. Bezuschussung

3.2.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Es werden keine Investitionszuschüsse beantragt.

3.2.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse ist in der Anlage 1 ausführlich dargelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe. Das Unternehmen kann für die Neueinstellung von vier Perso-

nen mit einer Schwerbehinderung auch Förderungen nach dem Modell „Übergang 500 Plus mit dem

LVR-Kombilohn“ sowie Eingliederungszuschüsse nach dem SGB II oder III in Anspruch nehmen. In

diesen Fällen werden reduzierte oder keine Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes gezahlt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die Beschäftigten mit einer Schwerbehin-

derung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 und die Folgejahre sind in der folgenden Ta-

belle dargestellt. Als Einstellungsdatum wird der 01.05.2011 zugrunde gelegt.

Tabelle 5: Personalkosten (jährliche Steigerung um 2 %) und Zuschüsse in Euro

ab 05.2011 2012 2013 2014 2015

Personen 4 4 4 4 4

PK (AN-Brutto) 37.531 57.422 58.570 59.742 60.937

Zuschuss § 134 SGB IX 6.720 10.080 10.080 10.080 10.080

Zuschuss § 27 SchwbAV 11.259 17.227 17.571 17.923 18.281

Zuschüsse Gesamt 17.979 27.307 27.651 28.003 28.361

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3.2.6. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Förderung der Erweiterung des Integrationsunternehmens AWO

Betriebsgesellschaft für Integrationsdienste mbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst

laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV in Höhe von bis zu 17.979,- € für das

Jahr 2011 und die Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Beschlussfassung erfolgt mit der Auflage, dass die AWO Betriebsgesellschaft für Integrations-

dienste mbH dem LVR-Integrationsamt vierteljährlich Berichte und eine Analyse zur Plan-/Ist-

Entwicklung der Kosten- und Erlösstruktur sowie des Personalbestands zur Verfügung stellt.

Zudem ist eine externe betriebswirtschaftliche Beratung durch einen Branchenexperten in Anspruch

zu nehmen, die sich mit der Sanierung des Backshops und einem effektiveren Personaleinsatz be-

fasst.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug des

Landesprogramms „Integration unternehmen!“, sowie der Förderprogramme „Übergang 500 Plus

mit dem LVR-Kombilohn“, Einstellungsprämie nach aktion 5 und der Förderung von Integrations-

projekten durch das LVR-Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

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4. Neugründung bzw. Erstanerkennungen von Integrationsprojekten

4.1. Hilfe zur Arbeit Zukunfts-gGmbH – Fairstore 4.1.1 Zusammenfassung

Die Hilfe zur Arbeit Zukunfts-gGmbH (HzA) mit Sitz in Siegburg wurde im Jahr 2011 von dem seit

1993 bestehenden Verein Hilfe zur Arbeit e.V. gegründet. Geschäftsführerin der HzA ist Frau Chris-

tiane Paroch.

Die HzA ist derzeit im Bereich der Beschäftigung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Men-

schen tätig. Sie beabsichtigt, ein gemeinnütziges Tochterunternehmen zu gründen und dieses als

Integrationsunternehmen gem. §§ 132 ff SGB IX zu führen. Es ist geplant, in zwei Sozialkaufhäu-

sern nach dem bei der Diakonie Michaelshoven bewährten Fairstore-Konzept insgesamt 13 Perso-

nen zu beschäftigen, davon sieben Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Für die Neuschaffung von sieben Arbeitsplätzen für Personen mit einer Schwerbehinderung bean-

tragt die HzA einen Investitionskostenzuschuss gem. § 134 SGB IX in Höhe von 137.251,- € sowie

jährliche Zuschüsse zu den Personalkosten der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung. Eine

positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte –

FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 4.1.5.).

4.1.2. Hilfe zur Arbeit Zukunfts-gGmbH

Die Hilfe zur Arbeit Zukunfts-gGmbH (HzA) mit Sitz in Siegburg wurde im Jahr 2011 von dem seit

1993 bestehenden Verein Hilfe zur Arbeit e.V. gegründet, dieser ist alleiniger Gesellschafter der

HzA. Der Verein ist seit 01.01.2011 als reiner Förderverein tätig, das Vereinsvermögen ist auf die

HzA gGmbH übergegangen.

Die HzA ist derzeit im Bereich der Beschäftigung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Men-

schen tätig und betreibt dazu verschiedene Zweckbetriebe wie zwei Secondhand-Warenhäuser und

mehrere Werkstattbetriebe, u.a. im metall- und holzverarbeitenden Bereich. Die HzA ist Mitglied im

Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland/Westfalen-Lippe und beschäftigt derzeit

ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die HzA beabsichtigt, eine gGmbH als gemeinnütziges Tochterunternehmen zu gründen und so

zunächst zwei Sozialkaufhäuser als Integrationsunternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX zu betreiben.

Die Geschäftsführung der gGmbH wird Frau Christiane Paroch übernehmen. Frau Paroch hat mehr

als 10 Jahre Leitungsfunktionen in Werkstätten für behinderte Menschen in Baden-Württemberg

(Heilbronn) und in Brandenburg wahrgenommen. Sie war zudem als Beraterin für gewerbliche und

soziale Unternehmen tätig.

Von den beiden derzeit bestehenden, als einfache Möbellager geführten Sozialkaufhäusern der HzA

wird eines geschlossen, das andere außerhalb des Integrationsunternehmens in der Muttergesell-

schaft als Zweckbetrieb weitergeführt.

Die mittelfristige Planung sieht die Eröffnung des ersten, als „Fairstore“ geführten Sozialkaufhauses

in Troisdorf zum Jahresanfang 2012 vor, die zweite Filiale in Bonn-Tannenbusch soll Ende des Jah-

res 2012 bzw. Anfang 2013 folgen. Im Jahr 2014 könnte ein weiterer Standort im Rhein-Sieg-Kreis

entstehen.

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4.1.3. Konzept Fairstore und Faircard

Die HzA beabsichtigt, das erfolgreich eingeführte Konzept des „Fairstore“ und der „Faircard“ der

Diakonie Michaelshoven zu übernehmen.

Die Diakonie Michaelshoven betreibt das seit 2010 als Integrationsunternehmen anerkannte Sozial-

kaufhaus „Fairstore“ derzeit an den beiden Standorten Köln-Kalk und Köln-Nippes. Insgesamt

konnten hier bereits acht sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit einer

Schwerbehinderung geschaffen werden.

Das Geschäftskonzept des Fairstore sieht vor, Läden in Stadtteilen anzusiedeln, die einen hohen

Anteil einkommensschwacher Kunden aufweisen. Diesen soll eine Einkaufsmöglichkeit geboten

werden, die nicht den typischen Charakter traditioneller „Sozialkaufhäuser“ aufweist, sondern hin-

sichtlich Service, Warenpräsentation und Marketing professionell und ansprechend gestaltet ist. Die

Standorte befinden sich in der Nähe gut frequentierter Einkaufszonen und sind für Kundschaft aller

Einkommensschichten offen.

Das angebotene Warensortiment besteht aus qualitativ guter Bekleidung, Heimtextilien, Möbeln,

Dekorationsartikeln und Haushaltswaren zu einem angemessen Preis. Der Anteil der Neuwaren soll

mindestens 20 % betragen. Die Waren stammen aus einem funktionierenden Netzwerk privater

Spender, aus Wohnungsauflösungen sowie dem Zukauf von Restposten und Gebrauchtwaren. Es

besteht ein Abholservice, der über ein Spendentelefon bestellt werden kann.

Der soziale Auftrag wird auch mit der Kundenkarte „Faircard“ verfolgt. Diese gewährt Kunden mit

regulärer Kaufkraft einen Rabatt von 3 %, Kunden mit geringem Einkommen einen Rabatt von 30

%. Eine äußerliche Unterscheidung der Karten ist nicht möglich.

In den Fairstores der Diakonie Michaelshoven wurde die Faircard sehr gut angenommen, so waren

im Juni 2011 rd. 4.700 Kunden im Besitz der Kundenkarte, davon 95 % mit einem Rabattanspruch

von 30 %.

Es ist vorgesehen, auch im operativen Geschäft eng mit der Diakonie Michaelshoven zu kooperie-

ren. So soll ein gemeinsames Warenwirtschaftssystem installiert werden, ebenso soll der preis-

günstige Zukauf von Restposten und Überschussware als Einkaufsgemeinschaft erfolgen, da die

Diakonie Michaelshoven hier über gute Branchenkontakte verfügt.

4.1.4. Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung und arbeitsbegleitende Be-

treuung

Die Tätigkeitsfelder im Fairstore ergeben sich mit den Teilbereichen kundenorientierte Beratung,

Warenverkauf, Tätigkeiten im Kassenbereich, Auszeichnung der Ware, Lagerhaltung und Tätigkei-

ten im Bereich der EDV (z.B. Warenwirtschaft) aus den verschiedenen Handlungsfeldern des Ein-

zelhandels. Der Einsatz von Menschen mit einer Schwerbehinderung ist zunächst im Bereich der

Helfertätigkeiten geplant, es ist jedoch eine flexible Arbeitsplatzgestaltung entsprechend der indivi-

duellen Fähigkeiten des Stelleninhabers möglich.

Bei insgesamt 11,25 Stellen (entspricht 13 Personen) sind sieben Stellen für Menschen mit einer

Schwerbehinderung vorgesehen, davon fünf Stellen als Verkaufshelfer und zwei Stellen als Lager-

helfer. Dies entspricht einer Quote von 54 %. Die Arbeitsplätze können sowohl mit Vollzeit- als

auch Teilzeitkräften besetzt werden.

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Möglich wäre auch die Schaffung von bis zu zwei Ausbildungsplätzen zum Verkaufs- oder Lagerhel-

fer. Die Personalgewinnung soll insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den Rhein-Sieg Werk-

stätten und den regionalen Förderschulen erfolgen.

Die Entlohnung der Beschäftigten erfolgt nach dem Bundesangestelltentarifvertrag in der kirchli-

chen Fassung (BAT KF).

Als Qualifizierungsmaßnahmen bietet die HzA arbeitsplatzspezifische Schulungen wie Telefontrai-

ning oder Serviceschulungen sowie je nach individuellem Bedarf weitere interne und externe Fort-

bildungen an.

Die psychosoziale und arbeitsbegleitende Betreuung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte

des Zentrums für Bildung, Beratung und Integration der HzA. Diese beraten und begleiten derzeit

die Maßnahmenteilnehmer der HzA und konnten in den bisherigen Projekten regelmäßig Erfahrung

im Umgang mit Menschen mit einer Schwerbehinderung sammeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter werden zudem an einer Anleiterschulung der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. teil-

nehmen.

Aus den Erfahrungen des LVR-Integrationsamtes mit vergleichbaren Integrationsprojekten an ver-

schiedenen Standorten (z.B. renatec gGmbH oder Integrationshilfen Michaelshoven gGmbH ) kann

gesagt werden, dass sowohl die Arbeitsplätze im Kaufhaus als auch im Lager für Personen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX gut geeignet sind.

4.1.5. Wirtschaftlichkeit der Hilfe zur Arbeit Zukunfts-gGmbH

Im Rahmen Gründungsantrages wurde die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF

gGmbH mit der betriebswirtschaftlichen Beratung und Begutachtung der HzA beauftragt.

Insgesamt kommt die FAF gGmbH in ihrer Stellungnahme vom 13.09.2011 zu folgendem Ergebnis:

„(…) Aus dem Jahresabschluss der HzA von 2010 lassen sich eine stabile Geschäftsent-

wicklung sowie eine geordnete Vermögens- und Liquiditätssituation ableiten, so dass die

HzA als Gesellschafter des geplanten Integrationsunternehmens die notwendigen Mittel

zur Gründung und Führung des Unternehmens aufbringen kann. Das Unternehmen ver-

fügte über einen Eigenkapitalanteil i. H. v. rund 50% Ende 2010.

Allerdings trifft aktuell die Mittelkürzung im Bereich des SGB II auch die HzA. Im März

diesen Jahres musste die HzA eine Kürzung der Mittel für Arbeitsgelegenheiten gem. §

16 d SGB II i. H. v. 55% hinnehmen. Restrukturierungsmaßnahmen wie Personalreduzie-

rungen sind bereits eingeleitet worden, um die Kostenstruktur anzupassen. Ferner hat

sich das HzA an diversen Ausschreibungen der Arbeitsagentur beteiligt und forciert mo-

mentan die Anerkennung eines Bildungszentrums als weiteren Baustein im Leistungs-

spektrum. Zur Situation der Zuweisung ist anzumerken, dass Zusagen seitens der Job-

center Siegburg, Troisdorf und St. Augustin über weitere Plätze für Arbeitsgelegenheiten

mit Laufzeiten bis Ende 2012 bestehen. (…)

Bezüglich der Auswahl der beiden Standorte in Troisdorf und Bonn-Tannenbusch sind

Standortanalysen von den Projektverantwortlichen vorgelegt worden. Für beide Standor-

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te sind die Erfolgsfaktoren, d.h. ein hoher Anteil an einkommensschwachen Haushalten

und eine funktionierende Einkaufszone vor Ort, berücksichtigt worden. Die Ladenlokale

sollen jeweils über eine Gesamtfläche von ca. 300 qm verfügen (Verkaufsfläche 220 qm).

Für beide Filialen und für die Lager- und Logistiktätigkeiten (Haushaltsauflösungen,

Transport) ist die Einstellung von insgesamt 13 Personen (11,25 Stellen) vorgesehen.

Es ist geplant, sieben Mitarbeiter der Zielgruppe des § 132 SGB IX einzustellen, davon

zwei Personen, die aus einer WfbM in das Integrationsunternehmen wechseln . Das übri-

ge Personal setzt sich aus sechs nicht behinderten Mitarbeitern zusammen, darunter

zwei Langzeitarbeitslosen sowie zwei Filialleitungen, für die ein Antrag auf Impulsförde-

rung bei der Aktion Mensch gestellt worden ist.

Da Sozialkaufhäuser nicht das Preisniveau von konventionellen Einzelhandelsgeschäften

erreichen, jedoch einen ähnlichen Personalbedarf sowie eine vergleichbare Kostenstruk-

tur haben, werden diese Modelle von den Arbeitsagenturen bzw. ARGEN bereits mit Per-

sonalkostenzuschüssen (SGB III/SGB II) für nicht-behinderte Mitarbeiter unterstützt,

um sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern günstige Einkaufsmöglichkeiten zu eröff-

nen. Vor diesem Hintergrund können Sozialkaufhäuser nur wirtschaftlich arbeiten, wenn

das Personal entsprechend dauerhaft gefördert wird.

Dies ist als Risikofaktor bei der Erstellung der Planung berücksichtigt worden.

Die Planung geht davon aus, dass lediglich zwei Mitarbeiter von 13 langfristig aus Mitteln

des SGB II gefördert werden. Die HzA geht aufgrund eines Letters of Intent des Jobcen-

ters Rhein-Sieg davon aus, dass bei entsprechender Haushaltslage weiter Fördermittel

gewährt werden. Falls keine oder eine geringere Förderung zustande kommen sollte,

können diese Stellen zunächst beispielsweise mit Aushilfen besetzt werden.

Die vorgelegte betriebswirtschaftliche Planung für die beiden Kaufhäuser ist nachvoll-

ziehbar und entspricht den Erfahrungen mit ähnlichen Projekten. So bewegen sich die

Umsätze pro Quadratmeter, der Wareneinsatz und der Personalkostenanteil am Umsatz

auf dem Niveau vergleichbarer Betriebe, lediglich der Betriebskostenanteil liegt höher.

Unter den vorgenannten Prämissen im Hinblick auf Standorte, Warenbeschaffung und

Personalstruktur können positive Ergebnisse nach der Auflösung von Sonderposten und

ein positiver Cashflow (Mittelzufluss) erzielt werden.

Für das Vorhaben sind ferner Investitionen i. H. v. rund 172 T Euro notwendig, die mit

Mitteln des LVR-Integrationsamtes bzw. MAIS und Eigenmitteln finanziert werden sollen.

Als weitere Risiken sind eine sinkende Spendenbereitschaft und Engpässe bei den Rest-

postenzukäufen sowie hohe Markterschließungskosten zu nennen.

Die Abhängigkeit des Konzeptes von einer hohen Förderquote stellt einen Schwachpunkt

vor dem Hintergrund der unsicheren Förderpolitik dar. Die genannten Restrukturie-

rungsmaßnahmen der HzA weisen daraufhin, dass der Gesellschafter des Integrations-

unternehmens die Umstellung auf eine veränderte Förderpolitik in allen Unternehmens-

bereichen erfolgreich durchführen wird.

Der Erfolg des Unternehmens hängt zudem wesentlich davon ab, ob tatsächlich geeigne-

te Ladenlokale an den geplanten Standorten angemietet werden können.

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Da die Kostenstruktur des geplanten Integrationsunternehmens hinsichtlich der Be-

triebskosten von den bisherigen Erfahrungen der FAF gGmbH mit Sozialkaufhäusern ab-

weicht, wurde die Planung angepasst, jedoch sollte anhand eines engmaschigen Control-

lings überprüft werden, ob diese Plandaten eingehalten werden können.

Als Marktchancen können der steigende Bedarf an preisgünstigen Einkaufmöglichkeiten

und die enge Kooperation in Form von Einkaufsverbünden mit anderen Integrationsun-

ternehmen genannt werden.

Die Chancen des Konzeptes sind aus heutiger Sicht stärker zu gewichten als die Risiken,

die mit der Gründung von Sozialkaufhäusern verbunden sind, so dass eine Förderung

befürwortet werden kann:

Zu den Stärken gehören der Bekanntheitsgrad des Trägers, die Branchenerfahrung sowie

ein ausgeglichenes Angebotsportfolio und der Aufbau eines bekannten und eingetrage-

nen Labels „Fairstore“. Die zentrale Standortauswahl und differenzierte Beschaffungspo-

litik des Konzeptes hat sich für Sozialkaufhäuser bisher bewährt.“ (FAF gGmbH vom

13.09.2011/ 14.10.2011)

Die HzA gGmbH verfügte Ende des Jahres 2010 über Eigenkapital in Höhe von rd. 1,5 Mio. €, wel-

ches insbesondere auf die Vermögensübertragung des Vereins auf die HzA zurückzuführen ist.

Die Empfehlung der FAF gGmbH, ein engmaschiges Controlling-System zu installieren ist im

Fairhaus-Konzept vorgesehen. Die Umsetzung wird der HzA zur Bewilligungsauflage gemacht.

4.1.6. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Anerkennung des noch zu gründenden Tochterunternehmens der HzA gGmbH als Integrati-

onsunternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX und die Neuschaffung von sieben Arbeitsplätzen für Men-

schen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX werden

Investitionskosten in Höhe von 171.564,- € geltend gemacht.

Darin enthalten sind u.a. Kosten für einen Lieferwagen, einen Transporter (7,5 t), Ladeneinrich-

tung, Beleuchtung, Alarmanlage und das Warenwirtschaftssystem.

Für die Neuschaffung von sieben zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Personen der

besonderen Zielgruppe kann die HzA gGmbH einen Zuschuss in Höhe von 137.251,- € erhalten

(Höchstzuschuss 80 % der Investitionskosten, aber höchstens 20.000,- pro neu geschaffenem Ar-

beitsplatz) – dies entspricht 80 % der Gesamtinvestitionskosten.

Der verbleibende Betrag in Höhe von 34.313,- € wird aus Eigenmitteln finanziert.

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4.1.7. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten in der Anlage 1 ausführlich dar-

gelegt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die sieben Beschäftigten mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe sind für das Jahr 2012 und die Folgejahre in der

folgenden Tabelle dargestellt. Für die Berechnung der Zuschüsse wurde der 01.02.2012 als An-

fangsdatum zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe und auf der Basis von Vollzeitstellen. Die HzA kann für die sie-

ben zusätzlichen Personen mit einer Schwerbehinderung auch Eingliederungsleistungen nach dem

Modell „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“ für WfbM-Abgänger, dem SGB II oder III in

Anspruch nehmen. In diesen Fällen kann sich die Summe der laufenden Zuschüsse des LVR-

Integrationsamtes reduzieren oder ganz entfallen.

Tabelle 6: Personalkosten (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse in Euro

02/2012 2013 2014 2015 2016

Personen 7 7 7 7 7

PK (AN-Brutto) 99.101 110.273 112.478 114.728 117.022

Zuschuss § 134 SGB IX 16.170 17.640 17.640 17.640 17.640

Zuschuss § 27 SchwbAV 29.730 33.082 33.743 34.418 35.107

Zuschüsse Gesamt 45.900 50.722 51.383 52.058 52.747

4.1.7. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 137.251,- € wird für die sieben neuen Arbeitsplätze eine Bindungs-

frist von jeweils 60 Monaten pro Arbeitsplatz festgelegt.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft.

4.1.8. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung der Hilfe zur Arbeit Zukunfts-

gGmbH als Integrationsunternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen Zu-

schuss zu den Investitionen in Höhe von 137.251,- € und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX

und 27 SchwbAV in Höhe von bis zu 45.900,- € für das Jahr 2012 und die Folgejahre wie zuvor

dargestellt.

Die Beschlussfassung erfolgt mit der Auflage, dass die HzA das konzeptionell vorgesehene, engma-

schige Controlling-System installiert und dem LVR-Integrationsamt quartalsweise Auswertungen

zur wirtschaftlichen Entwicklung in Plan und Ist zur Verfügung stellt. In diesem Rahmen ist auch

die Entwicklung der Förderung aus Mitteln des SGB II, insbesondere der AGH-Kräfte, darzustellen.

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Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug des

Landesprogramms „Integration unternehmen!“, sowie der Förderprogramme „Übergang 500 Plus

mit dem LVR-Kombilohn“, Einstellungsprämien nach aktion 5 und der Förderung von Integrations-

projekten durch das LVR-Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

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4.2. Johann & Konen GmbH & Co. KG

4.2.1. Zusammenfassung

Die Johann & Konen GmbH & Co. KG (Jokon) wurde im Jahr 1948 gegründet. Sie produziert an

ihrem Stammsitz in Bonn-Beuel sowie zwei weiteren europäischen Standorten mit inzwischen rd.

150 Beschäftigten Fahrzeugbeleuchtung für die Hersteller von Anhängern sowie Nutz- und Spezial-

fahrzeugen.

Die Firma Jokon beabsichtigt, die neue Abteilung „LED-Leuchten-Montage“ als Integrationsabtei-

lung gem. §§ 132 ff SGB IX zu führen und dort drei Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwer-

behinderung der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX zu schaffen. Das Unternehmen

hat bereits seit den 70er Jahren Erfahrung mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Es werden Zuschüsse zu den Investitionskosten in Höhe von 60.000 € beantragt.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenpro-

jekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 4.2.4).

4.2.2. Die Johann & Konen GmbH & Co. KG

Die Johann & Konen GmbH & Co. KG wurde im Jahr 1948 in Wuppertal von Heinz Johann und Heinz

Konen gegründet. Seit 1952 produziert das Unternehmen Fahrzeugbeleuchtung und Kabelsysteme

in Bonn-Beuel. Geschäftsführer des Unternehmens sind Dipl. Kfm. Jochen Jungfleisch und Dipl.

Wirtsch.-Ing. Axel Oster, Komplementär ist die Jokon-Verwaltungs-GmbH.

Die Firma Jokon beschäftigt an drei Standorten in Bonn, Folschviller (Frankreich) und Poole (Groß-

britannien) insgesamt ca. 150 MitarbeiterInnen, davon 124 in Deutschland. Derzeit sind acht Men-

schen mit einer Schwerbehinderung im Unternehmen beschäftigt, dies entspricht einer Schwerbe-

hinderten-Quote von 6,45 %. Seit mehr als zehn Jahren besteht eine Kooperation mit der GVP

Gemeinnützige Werkstätten Bonn GmbH, deren Beschäftigte verschiedene Montagearbeiten für die

Firma Jokon vornehmen.

Das Unternehmen entwickelt und fertigt Fahrzeugbeleuchtung für die europäischen Hersteller von

Anhängern sowie Nutz- und Spezialfahrzeugen wie Bussen, LKW, Caravans, Landmaschinen, Bau-

stellenfahrzeugen und zukünftig auch Elektrofahrzeugen.

Auch im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung wird die herkömmliche Glühbirne sukzessive von

Leuchtdioden (LED) abgelöst. Zur Zeit werden LED-Leuchten in Bonn entwickelt, jedoch vorwie-

gend in Asien produziert. Um den Wissenstransfer zu unterbinden und die Arbeitsplätze in Deutsch-

land zu sichern, soll die Produktion der LED-Leuchten zukünftig am Stammsitz in Bonn vorgenom-

men werden.

Hierzu ist die Einrichtung einer neuen Abteilung, der „LED-Leuchten-Montage“ am Standort Bonn-

Pützchen geplant, in der mittelfristig bis zu zehn Beschäftigte, davon drei Menschen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 SGB IX, eingesetzt werden sollen.

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4.2.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung und arbeitsbegleitende Betreuung

Im Bereich der Leuchten-Montage handelt sich um einfache, häufig wiederkehrende Tätigkeiten.

So sind zur Montage der LED-Leuchten beispielsweise Kabel zu löten, Membrane zu befestigen und

Leuchtscheiben einzulegen sowie zu verschweißen, anschließend erfolgt eine Endprüfung der

Leuchten sowie das Verpacken in Kartons.

Die Arbeitsprozesse unterscheiden sich auch bei Fertigung verschiedener Produktserien lediglich in

der Form der zu bearbeitenden Teile. Jeder Beschäftigte führt jeweils einen Arbeitsschritt aus.

Die Arbeitsplätze bei der Firma Jokon sind als Vollzeitstellen angelegt, sie können jedoch sowohl

mit Vollzeit- als auch Teilzeitkräften besetzt werden. Die Entlohnung erfolgt nach dem Haustarif,

der sich am Tarif des Elektrohandwerks orientiert.

Es besteht ein guter Kontakt zum örtlichen Integrationsfachdienst, da die Firma Jokon bereits einen

ehemaligen Beschäftigten aus der ortsansässigen Werkstatt für Menschen mit Behinderung, der

GVP gemeinnützige Werkstätten Bonn GmbH, übernommen hat. Der IFD Bonn soll insbesondere

bei der Vermittlung weiterer Werkstattwechsler beratend tätig werden. Zusätzlich wird die Arbeits-

agentur bei der Personalgewinnung hinzugezogen.

Die arbeitsbegleitende / psychosoziale Betreuung der Menschen mit einer Schwerbehinderung soll

über eine externe qualifizierte Fachkraft sichergestellt werden.

Aufgrund der nahezu vierzigjährigen Erfahrung der Firma Jokon mit der Beschäftigung von Men-

schen mit einer Schwerbehinderung im Bereich einfacher Montagearbeiten und den Erfahrungen

des LVR-Integrationsamtes mit Unternehmen der industriellen Fertigung kann gesagt werden, dass

die Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gut geeig-

net sind.

4.2.4. Wirtschaftlichkeit der Johann & Konen GmbH & Co. KG

Im Rahmen des Antrages auf Anerkennung und Förderung einer Integrationsabteilung gem. §§ 132

ff. SGB IX hat das LVR-Integrationsamt die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF

gemeinnützige GmbH mit der Begutachtung der Wirtschaftlichkeit der Firma Jokon beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 06.10.2011 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„Die Johann & Konen GmbH & Co. KG (Jokon) mit Sitz 53229 Bonn, Rosenbach 42, ist

heute ein international agierendes Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Frankreich

und Großbritannien sowie mit Repräsentanzen in ganz Europa. Das Leistungsprogramm

umfasst die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Fahrzeugbeleuchtungen

und Kabelsystemen. Als Kunden treten insbesondere Hersteller von Bussen, LKW, Cara-

vans, Gabelstaplern, Trailern, Landmaschinen, Baustellen-Fahrzeugen und Schienen-

Fahrzeugen auf. Mit ca. 150 Mitarbeitern produziert Jokon auf annähernd 10.000 qm Flä-

che.

Die Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens ist ausgewogen (68% Eigenkapital-

quote inkl. Gesellschafterdarlehen, uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit) und kann in

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betriebswirtschaftlicher Hinsicht positiv beurteilt werden. Zur Ertragslage ist anzumer-

ken, dass in den letzten Jahren tendenziell zunehmende Umsatzvolumina und Gewinne

verzeichnet werden konnten, das Unternehmen aber eine sehr konjunkturreagible Ge-

schäftsentwicklung erkennen lässt. Über einen Konjunkturzyklus hinweg sind jedoch ein

nachhaltig erzielbarer Gewinn und eine insgesamt stabile Ertragslage festzustellen.

Die Jokon GmbH beabsichtigt nun, eine LED-Leuchten-Montage als Integrationsabteilung

zu errichten.

Der relevante Markt für LED-Lichttechnik ist dadurch gekennzeichnet, dass Leuchtdioden

(LED) zwar bereits seit 1992 zum Einsatz kommen, der Trend diese als Lichtquellen am

Fahrzeug einzusetzen steht aber noch am Anfang. Von einer Marktdurchdringung i.H.v.

ca. 3 % sollen sich Leuchtdioden zur eindeutig dominanten Technologie der Zukunft

entwickeln. Der weltweite Markt für LED-Lichttechnik erwirtschaftete im Jahr 2010 Um-

sätze i.H.v. 491,1 Millionen US-Dollar und soll bis zum Jahr 2017 auf 1.895,5 Millionen

US-Dollar ansteigen.

Innerhalb der geplanten Integrationsabteilung ist die Schaffung von drei sozialversiche-

rungspflichtigen Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung gemäß der Zielgruppe des

§ 132 SGB IX geplant. Insgesamt sollen in der Abteilung mittelfristig zehn Arbeitsplätze

eingerichtet werden, bis 2013 werden zunächst jedoch sechs Arbeitsplätze eingerichtet,

so dass die drei sozialversicherungspflichtigen Stellen für Menschen mit Schwerbehinde-

rung mit einer Schwerbehindertenquote i.H.v. 50% innerhalb der Abteilung einhergehen.

Das mit der Schaffung der Arbeitsplätze einhergehende Investitionsvolumen umfasst

103 TEuro, so dass eine anteilige Finanzierung durch Zuschüsse des LVR-

Integrationsamtes und des MAIS i.H.v. 60 T Euro für die Schaffung von drei Stellen für

schwerbehinderte Menschen möglich wäre. Vorbehaltlich der Prüfung durch das LVR-

Integrationsamt kommen für die drei Mitarbeiter/-innen zudem Nachteilsausgleiche ge-

mäß § 27 SchwbAV sowie die Pauschale für den besonderen Aufwand gemäß § 134 SGB

IX in Betracht.

Eine Berechung auf Basis der nachhaltig erzielbaren Umsatzvolumina und der bisher rea-

lisierten Umsatzrentabilität kommt zum Ergebnis, dass die Kostenstruktur der Integrati-

onsabteilung in jedem Fall nur unerheblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Jokon

hat. Es ist lediglich ein zusätzliches Umsatzvolumen i.H.v. ca. 200 T Euro bzw. eine Stei-

gerung i.H.v. ca. 1,4 % notwendig, um die Rentabilität der Abteilung zu gewährleisten.

Angesichts der Marktdynamik bei LED-Leuchten (nahezu 400% in den kommenden sechs

Jahren) darf erwartet werden, dass ein solcher Wert deutlich überschritten werden

kann.

Es kann von einem effizienten Vorhaben und somit einer langfristigen Sicherung der drei

Arbeitsplätze für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen ausgegangen werden, so dass

eine Förderung des Vorhabens durch das LVR-Integrationsamt u.E. zu befürworten ist.“

(FAF gemeinnützige GmbH vom 06.10.2011)

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4.2.5. Bezuschussung

4.2.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Anerkennung einer Integrationsabteilung gem. §§ 132 ff. SGB IX bei der Firma Jokon und

die Neuschaffung von drei Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonde-

ren Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX werden Investitionskosten in Höhe von 103.340,- € gel-

tend gemacht.

Darin enthalten sind u.a. Kosten für einen Lötarbeitsplatz, einen Leckmesscomputer, eine LED-

Einbrennstation, eine LED-Prüfvorrichtung, eine Heißprägemaschine und eine Vergussanlage, an

denen der Einsatz der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung erfolgen soll.

Für die Neuschaffung von drei zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Personen der be-

sonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX kann die Firma Jokon einen Zuschuss in Höhe von

60.000,- € erhalten (Höchstzuschuss 80 % der Investitionskosten, maximal 20.000,- pro neu ge-

schaffenem Arbeitsplatz) – dies entspricht 58 % der Gesamtinvestition. Der verbleibende Betrag in

Höhe von 43.340,- € wird aus Eigenmitteln finanziert.

Die Besicherung des Zuschusses erfolgt durch eine Bankbürgschaft.

4.2.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist in der Anlage 1 ausführlich

dargelegt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die drei Beschäftigten mit einer Schwer-

behinderung der besonderen Zielgruppe sind für das Jahr 2012 und die Folgejahre in der folgenden

Tabelle dargestellt. Für die Berechnung der Zuschüsse wurde der 01.01.2012 als Anfangsdatum

zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt von Seiten des LVR-Integrationsamtes im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe und auf der Basis von Vollzeitstellen.

Die Firma Jokon kann für die Neueinstellung von drei Personen mit einer Schwerbehinderung auch

Förderungen nach dem Modell „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“ sowie Eingliederungs-

zuschüsse nach dem SGB II oder III in Anspruch nehmen. In diesen Fällen werden reduzierte oder

keine Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes gezahlt.

Tabelle 7: Personalkosten (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse in Euro

2012 2013 2014 2015 2016

Personen 3 3 3 3 3

PK (AN-Brutto) 51.516 52.546 53.597 54.669 55.763

Zuschuss § 134 SGB IX 7.560 7.560 7.560 7.560 7.560

Zuschuss § 27 SchwbAV 15.455 15.764 16.079 16.401 16.729

Zuschüsse Gesamt 23.015 23.324 23.639 23.961 24.289

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4.2.6. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 60.000,- € wird für drei neue Arbeitsplätze eine Bindungsfrist von

jeweils 60 Monaten pro Arbeitsplatz festgelegt.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft.

4.2.7. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung einer Integrationsabteilung gem.

§§ 132 ff. SGB IX bei der Johann & Konen GmbH & Co. KG. Der Beschluss umfasst einen Zuschuss

zu den Investitionen in Höhe von 60.000,- € und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27

SchwbAV in Höhe von bis zu 23.015,- € für das Jahr 2012 und die Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug des

Landesprogramms „Integration unternehmen!“, sowie der Förderprogramme „Übergang 500 Plus

mit dem LVR-Kombilohn“, Einstellungsprämie nach aktion 5 und der Förderung von Integrations-

projekten durch das LVR-Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

In Vertretung

H o f f m a n n – B a d a c h e