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Begründung: 1. Zusammenfassung der Zuschüsse Seite 2 1.1. Zuschüsse zu Investitionen Seite 2 1.2. laufende Zuschüsse Seite 2 2. Einleitung Seite 3 2.1. Stand der Bewilligungen Seite 4 3. Neugründungen von Integrationsprojekten 3.1. Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH Seite 5 3.2. Grüntal gGmbH Seite 8 3.3. Perspektive Lebenshilfe gGmbH Seite 12 3.4. Henry Lambertz GmbH & Co. KG Seite 17 3.5. Gebr. Kickartz GmbH Seite 21 3.6. CariClean gGmbH Seite 24 4. Sicherung von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten 4.1. Sanitätshaus Lang GmbH Seite 28 Anlage: Die Begutachtung und Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

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Begründung: 1. Zusammenfassung der Zuschüsse Seite 2 1.1. Zuschüsse zu Investitionen Seite 2 1.2. laufende Zuschüsse Seite 2 2. Einleitung Seite 3 2.1. Stand der Bewilligungen Seite 4 3. Neugründungen von Integrationsprojekten 3.1. Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH Seite 5 3.2. Grüntal gGmbH Seite 8 3.3. Perspektive Lebenshilfe gGmbH Seite 12 3.4. Henry Lambertz GmbH & Co. KG Seite 17 3.5. Gebr. Kickartz GmbH Seite 21 3.6. CariClean gGmbH Seite 24 4. Sicherung von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten 4.1. Sanitätshaus Lang GmbH Seite 28 Anlage: Die Begutachtung und Förderung von Integrationsprojekten gem.

§§ 132 ff. SGB IX

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1. Zusammenfassung der Zuschüsse 1.1. Investive Zuschüsse

Die in der Vorlage dargestellten Gründungs- und Sicherungsvorhaben neuer und beste-

hender Integrationsprojekte umfassen folgende Zuschüsse zu Investitionskosten:

Tabelle 1: Anzahl der geförderten Arbeitsplätze und Investitionskostenzuschüsse

Unternehmen Region Branche Arbeits-plätze

Zuschuss

Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH

Oberhau-sen

Handwerkliche Dienstleistungen

3 60.000 €

Grüntal gGmbH Wuppertal Garten- und Landschaftsbau

3 60.000 €

Perspektive Lebenshilfe gGmbH

Köln Gastronomie 4 80.000 €

Henry Lambertz GmbH & Co. KG

Aachen Süßwarenpro-duktion

5 95.000 €

Gebr. Kickartz GmbH Krefeld Garten- und Landschaftsbau

5 90.000 €

CariClean gGmbH Köln Reinigungs-dienstleistungen

16 116.800 €

Sanitätshaus Lang GmbH Dinslaken Medizinische Hilfsmittel

(1) 15.000 €

Beschlussvorschlag gesamt 36 (1) 516.800

Eine anteilige Finanzierung der investiven Zuschüsse aus Mitteln des Landesprogramms

„Integration unternehmen!“ ist vorgesehen, soweit im Rahmen der vorläufigen Haus-

haltsführung des Landes NRW Mittel zur Verfügung stehen.

1.2. Laufende Zuschüsse

Die in der Vorlage dargestellten Gründungsvorhaben umfassen die in der folgenden Ta-

belle aufgeführten laufenden Zuschüsse. Für die Berechnung wurden die durchschnittli-

chen Arbeitnehmerbruttolohnkosten (je nach Branche und Tarif) und eine jährliche Stei-

gerung der Löhne und Gehälter von 2 % zugrunde gelegt. Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt von Seiten des LVR-Integrationsamtes im Sinne

haushaltsplanerischer Vorsicht in voller Höhe und auf Basis von Vollzeitstellen. Soweit für

die Neueinstellung von Personen mit einer Schwerbehinderung auch Förderungen aus

dem LVR-Budget für Arbeit sowie Eingliederungszuschüsse nach dem SGB II oder III in

Anspruch genommen werden können, werden in diesen Fällen reduzierte oder keine wei-

teren Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes gezahlt.

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Tabelle 2: laufende Zuschüsse für neue Arbeitsplätze für Beschäftigte gem. § 132 SGB IX

2013 2014 2015 2016 2017

Arbeitsplätze 25 36 36 36 36

Zuschüsse § 134 SGB IX 56.700 90.720 90.720 90.720 90.720

Zuschüsse § 27 SchwbAV 114.221 176.824 180.361 183.968 187.647

Zuschüsse gesamt 170.921 267.544 271.081 274.688 278.367

2. Einleitung

Die Nachfrage nach Beratung und Förderung neuer Arbeitsplätze in Integrationsprojekten

im Rheinland befindet sich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Das LVR-Integrationsamt

fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung der

Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX in Integrationsprojekten bereits seit Ende des Jahres

2001 aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Im Jahr 2012 wurden in 21 Integrationsprojek-

ten 115 zusätzliche Arbeitsplätze für Beschäftigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX ge-

schaffen, zehn Unternehmen konnten neu hinzugewonnen werden, elf haben eine Erwei-

terung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beantragt. Aktuell bestehen im Rheinland in 95

Integrationsunternehmen, Integrationsabteilungen und Integrationsbetrieben 1.274 Ar-

beitsplätze für Beschäftigte der besonderen Zielgruppe des § 132 SGB IX. Die Mehrzahl

der geförderten Unternehmen hat nach der Erstanerkennung im Rahmen von Erweite-

rungsvorhaben weitere Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung einge-

richtet. Insbesondere konnte auch eine nennenswerte Anzahl Arbeitgeber der freien Wirt-

schaft gewonnen werden, ein Integrationsunternehmen oder eine Integrationsabteilung

zu gründen.

Seit dem Jahr 2008 beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Landes-

programms „Integration unternehmen!“ an der investiven Förderung von Integrations-

projekten. Aufgrund des großen Erfolgs wurde das Landesprogramm im Jahr 2011 als

Regelförderinstrument implementiert.

Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2012 bis 2017 bekennt sich die Landesregierung zum

weiteren Ausbau von Integrationsunternehmen gemeinsam mit den Landschaftsverbän-

den (Rn. 4.905). So wird erwartet, dass das Ministerium für Arbeit, Integration und Sozi-

ales NRW weiterhin beabsichtigt, dauerhaft Mittel zur investiven Förderung von jährlich

250 zusätzlichen Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung in Integrati-

onsprojekten in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen. Der Entwurf des Landes-

haushalts für das Jahr 2013 sieht für das Landesprogramm „Integration unternehmen!“

Haushaltsmittel in Höhe von 2,5 Mio. € vor.

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2.1. Stand der Bewilligungen In der folgenden Tabelle sind die im Jahr 2013 zum Beschluss vorliegenden Förderungen

von Projekten und Arbeitsplätzen aufgeführt.

Tabelle 3: Stand der Bewilligungen 2013 (in Klammern: Zahl gesicherte Arbeitsplätze)

Antragsteller Region Branche Anzahl AP

Vorlage

Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH

Oberhausen Handwerkliche Dienstleis-tungen

3

Soz 13/2641

Grüntal gGmbH Wuppertal Garten- und Landschafts-bau

3

Perspektive Le-benshilfe gGmbH

Köln Gastronomie 4

Henry Lambertz GmbH & Co KG

Aachen Süßwarenproduktion 5

Gebr. Kickartz GmbH

Krefeld Garten- und Landschafts-bau

5

CariClean gGmbH Köln Reinigungsdienstleistun-gen

16

Sanitätshaus Lang GmbH

Dinslaken Medizinische Hilfsmittel (1)

Bewilligungen im Jahr 2013 gesamt 36 (1)

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3. Neugründungen von Integrationsprojekten 3.1. Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH, Oberhausen

3.1.1. Zusammenfassung

Die Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH (A.H.S. gGmbH) wird zukünftig im Raum Ober-

hausen handwerkliche Dienstleistungen im Bereich der Maler- Fassaden- und Umbauar-

beiten anbieten. Geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens ist Herr Stefan

Schillinger, der zugleich als privater Träger ambulanter Wohnangebote im Bereich der

Jugend- und Eingliederungshilfe tätig ist. In der A.H.S. gGmbH werden fünf Arbeitsplätze

entstehen, davon drei für Beschäftigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX, darunter min-

destens zwei Personen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allge-

meinen Arbeitsmarkt wechseln. Für das Vorhaben beantragt das Unternehmen im Rah-

men der Anerkennung als Integrationsunternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX einen Inves-

titionszuschuss in Höhe von 60.000 € sowie jährliche Zuschüsse zu den Personalkosten

der Beschäftigten der Zielgruppe.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 3.1.4).

3.1.2. Die Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH

Die Mitte des Jahres 2012 in Oberhausen gegründete A.H.S. gGmbH wird im Jahr 2013

ihre Geschäftstätigkeit im Bereich handwerklicher Dienstleistungen wie Maler-, Fassaden-

und Umbauarbeiten aufnehmen. Aufträge sollen aus dem baulichen Erhaltungs- und An-

passungsbedarf der Haus- und Wohngemeinschaften des Trägers BeWo Schillinger sowie

von weiteren Auftraggebern gewonnen werden. Geschäftsführer und alleiniger Gesell-

schafter des Unternehmens ist Herr Stefan Schillinger, zugleich Inhaber des seit dem

Jahr 2004 bestehenden Unternehmen BeWo Schillinger, welches als privater Träger am-

bulanter Wohnangebote der Eingliederungs- und Jugendhilfe tätig ist und im Rahmen

verschiedener Leistungsvereinbarungen mit den örtlichen und überörtlichen Kostenträ-

gern derzeit mehr als 150 Menschen betreut.

In der A.H.S. gGmbH sollen zunächst fünf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ge-

schaffen werden, davon drei für Personen der Zielgruppe des § 132 SGB IX.

3.1.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die Tätigkeiten für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX werden im Bereich hand-

werklicher Arbeiten liegen, so sind insbesondere Maler- und Putzarbeiten im Innenausbau

und an Fassaden sowie einfache Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden,

Außenanlagen und Innenausstattung zu verrichten. Mit zwei geeigneten Bewerbern aus

einer Werkstatt für behinderte Menschen wurden bereits Trainingsmaßnahmen durchge-

führt. Die Vergütung orientiert sich am Branchentarifvertrag für Maler und Lackierer, die

Beschäftigten sollen abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit sukzessive an

eine Vollzeittätigkeit heran geführt werden.

Die fachliche Anleitung erfolgt durch einen erfahrenen Maler und Lackierer, die arbeitsbe-

gleitende und psychosoziale Begleitung wird durch Fachkräfte des Schwesterunterneh-

mens BeWo Schillinger sowie durch den Geschäftsführer selbst sichergestellt. Seitens

BeWo Schillinger wird nachgewiesen, dass das zur arbeitsbegleitenden Betreuung einge-

setzte Personal nicht bereits aus Mitteln anderer Kostenträger refinanziert wird.

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3.1.4. Wirtschaftlichkeit der Ambulante Hilfen Schillinger gGmbH

Im Rahmen des Antrags auf Anerkennung und Förderung eines Integrationsunterneh-

mens gem. §§ 132 ff. SGB IX hat das LVR-Integrationsamt die FAF gGmbH mit der Be-

gutachtung der Wirtschaftlichkeit der A.H.S. gGmbH beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 05.12.2012 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„(…) Das Leistungsprogramm der A.H.S. gGmbH resultiert zum einen aus dem

Erhaltungs- und Anpassungsbedarf der Haus- und Wohngemeinschaften des

Trägers BeWo Schillinger, zum anderen wurde seitens verschiedener Auftrag-geber bereits ein Auftragsvolumen i.H.v. ca. 100 TEuro p.a. zugesagt. (…)

Tendenziell zunehmende Umsätze, eine stabile Gewinnsituation und eine ange-

messene Eigenkapitalbasis lassen darauf schließen, dass die Ertrags -, Finanz-

und Vermögenslage der BeWo Schillinger in betriebswirtschaftlicher Hinsicht positiv beurteilt werden kann. Unter Berücksichtigung des betrieblich und privat

vorhandenen Kapitals können sowohl zu erwartende Kosten in der betrieblichen Anlaufphase gedeckt als auch Plan-Ist-Abweichungen aufgefangen werden. (…)

Die betriebswirtschaftliche Planung (Personal, Betriebskosten, Umsatz pro Mit-

arbeiter) ist weitgehend nachvollziehbar und die Daten bewegen sich unterhalb

des Betriebsvergleiches, so dass die Planung als realisierbar einzuschätzen ist. Die Umsatzerwartungen basieren zum einen auf den vorhandenen Aufträgen

und der betrieblichen Kapazität, zum anderen wurde davon ausgegangen, dass innerhalb der ersten drei Jahre neue Kunden gewonnen werden können.

Die Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die Chancen und Risiken des Marktes, denen sich das Integrationsunternehmen zu stellen hat, sind wie

folgt zu benennen:

• Die Realisierung der notwendigen Umsätze ist angesichts der vorhandenen

Aufträge (Immobilienverwaltung, Unternehmen, soziale Einrichtungen etc.) in den nächsten zwei Jahren weitgehend gesichert, jährlich wieder-

kehrende Leistungen bzw. Pflegearbeiten werden zudem auch in den darü-

ber hinausgehenden Perioden anfallen. Ein fortlaufender Plan-Ist-Abgleich der Verrechnungssätze und des Zeitaufwandes pro Auftrag erscheint in je-

dem Fall notwendig.

• Das Branchenumfeld stellt sich momentan äußerst positiv dar und die am

Markt tätigen Unternehmen sind gut ausgelastet. Die Wettbewerbsintensi-

tät sowie die hohe Produktivität von Mitarbeiter in den konventionellen Be-trieben der Branche stellen jedoch insbesondere in gesamtwirtschaftlichen

Rezessionsphasen, in welchen das Ausbaugewerbe zumeist besonders be-troffen ist, für ein Integrationsunternehmen eine Herausforderung dar.

• Die langfristige Etablierung des Unternehmens am Markt hängt von der Akquisition von Folgeaufträgen ab. Die geplanten Maßnahmen, welche sich

insbesondere auf das bestehende Netzwerk der BeWo-Schillinger stützen,

können als erfolgversprechend bezeichnet werden.

Nach Abwägung der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken, ist davon auszugehen, dass auch angesichts der wettbewerbsbestimmenden Kräfte

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innerhalb der Branche die langfristige Etablierung des Integrationsunterneh-mens am Markt und somit die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen

sichergestellt werden kann. Die Förderung des Integrationsunternehmens ist

vor diesem Hintergrund zu befürworten.“ (FAF gGmbH vom 05.12.2012) 3.1.5. Bezuschussung 3.1.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Gründung des Integrationsunternehmens und die Neuschaffung von drei Arbeits-

plätzen für Menschen der Zielgruppe macht die A.H.S. gGmbH Investitionskosten in Höhe

von 78.150 € geltend. Darin enthalten sind Kosten für ein Transportfahrzeug (20 T €),

ein Zugfahrzeug mit Anhänger (42 T €) sowie handwerkliche Grundausstattung (16 T €).

Diese Investitionen können gem. §§ 132 ff. SGB IX mit 60.000 € bezuschusst werden,

dies entspricht 76,8 % der Gesamtinvestition. Der verbleibende Betrag in Höhe von

18.150 € wird aus Eigenmitteln finanziert. Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über

eine Bankbürgschaft. Für den Investitionszuschuss in Höhe von 60.000 € wird für jeden

der drei neu geschaffenen Arbeitsplätze eine Bindungsfrist von 60 Monaten festgelegt.

3.1.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse für Integrationsprojekte ist in der Anlage 1

ausführlich beschrieben, die Förderung erfolgt entsprechend der unter Ziff. 1.2. dargeleg-

ten Rahmenbedingungen. Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die

Personen der Zielgruppe sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 4: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

2013 2014 2015 2016 2017

Personen 3 3 3 3 3

PK (AN-Brutto) 53.489 54.559 55.650 56.763 57.898

Zuschuss § 134 SGB

IX 7.560 7.560 7.560 7.560 7.560

Zuschuss § 27 SchwbAV

16.047 16.368 16.695 17.029 17.369

Zuschüsse Gesamt 23.607 23.928 24.255 24.589 24.929

3.1.6. Beschluss

Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung des Integrationsun-

ternehmens A.H.S. gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen Zu-

schuss zu den Investitionen für die Schaffung von drei neuen Arbeitsplätzen für Beschäf-

tigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX in Höhe von 60.000 € und laufende Zuschüsse

gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV von bis zu 23.607 € für das Jahr 2013 und die

Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Ein-

bezug des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit

sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt gem.

§§ 132 ff. SGB IX.

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3.2. Grüntal gGmbH, Wuppertal

3.2.1. Zusammenfassung

Die Gesellschaft für Entsorgung, Sanierung und Ausbildung (GESA gGmbH), ein im Be-

reich der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen tätiges Tochterunternehmen

des im Jahr 1985 gegründeten Vereins Gefährdetenhilfe e.V., beabsichtigt, den beste-

henden und wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftsbereich Garten- und Landschaftsbau

auszugliedern und als Integrationsunternehmen zu führen. Unternehmenssitz der zu die-

sem Zweck neu gegründeten Grüntal gGmbH ist Wuppertal, Geschäftsführer ist Herr Ul-

rich Gensch. In dem Unternehmen sollen fünf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze

geschaffen werden, drei davon für Personen der Zielgruppe des § 132 SGB IX. Für das

Vorhaben beantragt die Grüntal gGmbH im Rahmen der Anerkennung als Integrationsun-

ternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX einen Investitionszuschuss in Höhe von 60.000 € so-

wie jährliche Zuschüsse zu den Personalkosten der Beschäftigten der Zielgruppe.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 3.2.4).

Die im Jahr 2011 beantragte und vom Sozialausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2011

beschlossene Anerkennung und Förderung der Integrationsabteilung „Holzenergiehof“ bei

der GESA gGmbH kann aufgrund veränderter wirtschaftlicher und personeller Rahmenbe-

dingungen nicht umgesetzt werden. Die bewilligten Zuschüsse wurden nicht abgerufen.

3.2.2. Die Grüntal gGmbH

Geschäftsfeld der Grüntal gGmbH wird der Garten- und Landschaftsbau sein, es sollen

Aufträge in den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege, Hausmeisterservice und Gestal-

tung kleinerer Neuflächen von Kommunen sowie kirchlichen und sozialen Organisationen

übernommen werden. Geschäftsführer der Grüntal gGmbH sowie des Mutterunterneh-

mens GESA gGmbH ist Herr Ulrich Gensch. Die GESA gGmbH verfügt aufgrund der seit

mehr als 15 Jahren im Garten- und Landschaftsbau durchgeführten Beschäftigungs- und

Qualifizierungsmaßnahmen über entsprechendes Fachwissen und wird die Grüntal

gGmbH beratend sowie im Rahmen der Auftragsakquise unterstützen. Das der Diakonie

angeschlossene Mutterunternehmen ist mit derzeit ca. 100 Beschäftigten weiterhin in

verschiedenen Beschäftigungs- und Qualifizierungsfeldern wie Elektrorecycling, Holzener-

giehof und Gastronomie tätig.

In der Grüntal gGmbH sollen zunächst fünf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze

entstehen, davon drei für Personen der Zielgruppe des § 132 SGB IX.

3.2.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Neben einem Garten- und Landschaftsbaumeister sowie einem Gesellen werden drei Per-

sonen der Zielgruppe des § 132 SGB IX beschäftigt. Die Arbeitsplätze sind grundsätzlich

als Vollzeitstellen angelegt, sofern es personenbezogen erforderlich ist, können auch Teil-

zeitmodelle angeboten werden.

Die Tätigkeiten für Menschen der Zielgruppe werden im Bereich einfacher gärtnerischer

Pflegearbeiten wie Laubbeseitigung, Verlegen von Rollrasen, Hecken- und Rasenschnitt,

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Parkplatzunterhaltung sowie einfacher Hausmeisteraufgaben liegen. Die Vergütung der

Beschäftigten orientiert sich am Branchentarifvertrag des Garten- und Landschaftsbaus.

Die arbeitsbegleitende und psychosoziale Begleitung wird durch erfahrene, pädagogisch

qualifizierte Stammkräfte der GESA gGmbH sichergestellt.

3.2.4. Wirtschaftlichkeit der Grüntal gGmbH

Im Rahmen des Antrags auf Anerkennung und Förderung eines Integrationsunterneh-

mens gem. §§ 132 ff. SGB IX hat das LVR-Integrationsamt die FAF gGmbH mit der Be-

gutachtung der Wirtschaftlichkeit der Grüntal gGmbH beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 17.12.2012 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„(…) Die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Vermögens- und Liquiditätslage

der GESA kann aus heutiger Sicht positiv beurteilt werden. Der Träger verfügt über eine sehr hohe Eigenkapitalquote (75% inkl. SoPo) und liquide Mittel in

einem ausreichenden Maße (Liquiditätsgrad I > 100; Liquiditätsgrad II > 200).

Zur Ertragslage ist allerdings anzumerken, dass sich die Gesamtleistung in 2011 gegenüber dem Vorjahr maßgeblich verminderte und ein Jahresfehlbetrag

ausgewiesen wurde. Es wird zudem auch im laufenden Jahr ein Fehlbetrag er-wartet. Wie bei vielen Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften sind

die Ursachen der defizitären Entwicklung seit 2011 zum einen in der verbesser-

ten Situation auf dem Arbeitsmarkt und zum anderen im rückläufigen Etat bei Maßnahmen im Rahmen des SGB II zu sehen. Zurzeit werden jedoch umfang-

reiche Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb der GESA durchgeführt. Frühes-tens 2014 soll nach Planung der Geschäftsführung erstmals wieder ein ausge-

glichenes Ergebnis ausgewiesen werden.

Hinsichtlich der Marktgegebenheiten ist anzumerken, dass ca. 16.500 Unter-

nehmen im GaLaBau existieren und diese zuletzt ein Marktvolumen i.H.v. 5,6 Mrd. Euro realisierten. Die Branche wies zuletzt ein deutliches Wachstum auf,

wenngleich weiterhin ein intensiver Preiswettbewerb zu beobachten ist. Die Abhängigkeit von konjunkturellen Rahmenbedingungen ist relativ hoch und die

Insolvenzquote liegt mit zurzeit ca. 0,8% im unteren Bereich.

Als Kunden der Grüntal gGmbH treten in der betrieblichen Anlaufphase zunächst

die Stadt Wuppertal sowie die Diakonie auf. Die Akquisition neuer Aufträge hat bereits im Vorfeld der Gründung begonnen und wird durch den persönlichen

Einsatz des Geschäftsführers der GESA gGmbH sowie weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Eine Auftragszusage einer großen Wuppertaler

Wohnungsbaugesellschaft liegt bereits vor. (…)

Die betriebswirtschaftlichen Planungen sind nachvollziehbar. Die Umsatzerwar-

tungen sind kompatibel mit der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und können als moderat bezeichnet werden. Die Plan-Kostenstruktur ist im Wesentlichen

und unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Integrationsunternehmen

mit der in konventionellen Unternehmen vergleichbar, so dass in dieser Hinsicht von realistischen Planwerten ausgegangen werden kann. Vom zweiten Jahr an

können positive Ergebnisse nach Sonderposten und ein positiver Cashflow er-zielt werden.

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Risiken sind u.E. zum einen in den Folgen der Instrumentenreform im SGB II und SGB III, der Reform der Vergabeordnung der Bundesagentur sowie in der

Teilnahme der Stadt Wuppertal am Stärkungspakt zu sehen. Die damit verbun-

denen Restrukturierungsbemühungen des Gesellschafters GESA führten bereits zu deutlichen Kostenreduzierungen und die Untervermietung und Veräußerung

von Anlagevermögen soll weiterhin zur Betriebskostenreduktion beitragen. Maßnahmen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer, marktfähiger

Angebote bilden zudem die Basis für eine Stabilisierung wie auch eine grundle-

gende Veränderung des alten Geschäftsmodells. Im Gegensatz zu vielen ande-ren Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern verfügt die GESA zudem über

ausreichende Mittel und Ressourcen, ein Veränderungsmanagement zu realisie-ren und eine defizitäre Übergangsphase zu finanzieren. Trotz erheblicher Her-

ausforderungen ist u.E. – und ebenfalls aus Sicht der zuständigen Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft – der Fortbestand des Unternehmens aus heutiger

Sicht nicht gefährdet.

Chancen liegen insbesondere in den vorhandenen branchenspezifischen Qualifi-

kationen der Mitarbeiter, den langjährigen Beziehungen zu potentiellen Auf-traggebern und der Nutzung der Synergieeffekte im Kontext des Betätigungs-

feldes des Gesellschafters. Das Grün- und Freiraumentwicklungsprogramm der

Stadt Wuppertal bietet ferner langfristige Perspektiven und bisherige Akquisiti-onserfolge über die Aufträge der Kommune und der Diakonie hinaus zeigen zu-

dem, dass ein relevanter Schritt im Hinblick auf ein wettbewerbsfähiges Ange-bot des Gesellschafters gelungen ist. Angesichts der Rahmenbedingungen der

Branche und jener am Standort sollten zudem marktkonforme Preise durchge-setzt werden können.

Die zentralen Erfolgsfaktoren des Vorhabens sind in der Erhöhung des Be-kanntheitsgrades in der Anlaufphase, der Preissensibilität der Auftraggeber und

in der Sicherstellung einer angemessenen Produktivität zu sehen.

Zusammenfassend ist unter Abwägung der genannten Chancen und der kalku-

lierbaren Risiken sowie unter Berücksichtigung der Erfolgsfaktoren festzuhal-ten, dass das künftige Integrationsunternehmen den wettbewerbsbestimmen-

den Kräften in der Branche standhalten und vor diesem Hintergrund die lang-fristige Sicherung von Arbeitplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung ge-

währleistet werden kann. U.E. kann daher eine Förderung des Vorhabens emp-fohlen werden.“ (FAF gGmbH vom 17.12.2012)

3.2.5. Bezuschussung 3.2.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Gründung des Integrationsunternehmens und die Neuschaffung von drei Arbeits-

plätzen für Menschen der Zielgruppe macht die Grüntal gGmbH Investitionskosten in

Höhe von 75.000 € geltend. Darin enthalten sind Kosten für einen Pritschenwagen

(24 T €), gartenbauliche Maschinen und Geräte (41 T €) sowie Büroausstattung und

Software (10 T €). Diese Investitionen können gem. §§ 132 ff. SGB IX mit 60.000 € be-

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zuschusst werden, dies entspricht 80 % der Gesamtinvestition. Der verbleibende Betrag

von 15.000 € wird aus Eigenmitteln finanziert.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft. Für den Investitions-

zuschuss wird für jeden der drei neu geschaffenen Arbeitsplätze eine Bindungsfrist von

60 Monaten festgelegt.

3.2.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse für Integrationsprojekte ist in der Anlage 1

ausführlich beschrieben, die Förderung erfolgt entsprechend der unter Ziff. 1.2. dargeleg-

ten Rahmenbedingungen. Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die

neu einzustellenden Personen der Zielgruppe sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 5: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

2013 2014 2015 2016 2017

Personen 3 3 3 3 3

PK (AN-Brutto) 66.152 67.475 68.825 70.201 71.605

Zuschuss § 134 SGB IX

7.560 7.560 7.560 7.560 7.560

Zuschuss § 27

SchwbAV 19.846 20.243 20.647 21.060 21.482

Zuschüsse Gesamt 27.406 27.803 28.207 28.620 29.042

3.2.6. Beschluss

Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung des Integrationsun-

ternehmens Grüntal gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen Zu-

schuss zu den Investitionen für die Schaffung von drei neuen Arbeitsplätzen für Beschäf-

tigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX in Höhe von 60.000 € und laufende Zuschüsse

gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV von bis zu 27.406 € für das Jahr 2013 und die

Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Ein-

bezug des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit

sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt gem.

§§ 132 ff. SGB IX.

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3.3. Perspektive Lebenshilfe gGmbH, Köln 3.3.1. Zusammenfassung

Die Perspektive Lebenshilfe gGmbH ist ein Tochterunternehmen des seit dem Jahr 1959

bestehenden Vereins Lebenshilfe Ortsvereinigung Köln e.V. (Lebenshilfe Köln). Das im

Oktober 2012 gegründete Unternehmen beabsichtigt, eine integrative Gastronomie mit

rd. 60 Sitzplätzen in Köln-Sülz zu betreiben. Geschäftsführer des Integrationsunterneh-

mens und zugleich der Lebenshilfe Köln sind Frau Silke Mertesacker und Herr Michael

Toetz. In der Perspektive Lebenshilfe gGmbH werden acht Arbeitsplätze entstehen, davon

vier für Personen der Zielgruppe des § 132 SGB IX. Für das Vorhaben beantragt das Un-

ternehmen im Rahmen der Anerkennung als Integrationsunternehmen gem.

§§ 132 ff. SGB IX einen Investitionszuschuss von 80.000 € sowie jährliche Zuschüsse zu

den Personalkosten der Beschäftigten der Zielgruppe.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 3.3.4). 3.3.2. Die Perspektive Lebenshilfe gGmbH

Alleiniger Gesellschafter der Perspektive Lebenshilfe gGmbH ist die Lebenshilfe Köln, Ge-

schäftsführer des geplanten Integrationsunternehmens sowie des Vereins mit derzeit rd.

300 Beschäftigten sind Frau Silke Mertesacker und Herr Michael Toetz. Die Lebenshilfe

Köln hält verschiedene ambulante und stationäre Angebote wie Betreutes Wohnen,

Wohnmöglichkeiten in Wohnhäusern und Außenwohngruppen, Schul- und Kindergarten-

begleitung sowie eine KoKoBe für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung

vor. Einige der Tätigkeitsfelder des in Köln seit Jahrzehnten etablierten Vereins gehen mit

hauswirtschaftlichen Angeboten einher, so dass bereits branchennahe Erfahrungen in

Einkauf und Zubereitung von Lebensmitteln gesammelt werden konnten. Mit dem Ziel,

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen, soll in einem architektonisch

ansprechenden Ladenlokal in Köln-Sülz eine integrative Gastronomie mit ca. 50 Plätzen

im Innen- und ca. 16 Plätzen im Außenbereich betrieben werden. Hier sollen acht sozial-

versicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen, davon vier für Beschäftigte der Zielgrup-

pe des § 132 SGB IX.

3.3.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Das gastronomische Angebot der Perspektive Lebenshilfe gGmbH soll zunächst ein Früh-

stücks- und Mittagsangebot mit Mitnahmeverpflegung, Kaffee- und Teespezialitäten so-

wie Catering umfassen. Die Beschäftigten der Zielgruppe sollen als Servicekräfte und

Küchenhilfen eingesetzt werden, so werden Tätigkeiten wie das Aufnehmen von Bestel-

lungen und die Bewirtung der Gäste, die Vorbereitung von Speisen und Zuarbeiten für

den Koch zu verrichten sein. Die Stellen für die Beschäftigten der Zielgruppe, bei denen

es sich insbesondere um Menschen mit einer geistigen Behinderung handeln soll, sind

aufgrund der Erfahrungen der Lebenshilfe Köln zunächst als Teilzeitstellen angelegt. Je

nach persönlicher Leistungsfähigkeit ist eine Aufstockung der Arbeitszeit möglich. Die

Entlohnung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag des Gaststättengewerbes (DeHoGa).

Die psychosoziale Betreuung wird von qualifizierten Fachkräften der Lebenshilfe Köln si-

cher gestellt. Seitens der Lebenshilfe Köln wird nachgewiesen, dass das zur arbeitsbeglei-

tenden Betreuung eingesetzte Personal nicht bereits aus Mitteln anderer Kostenträger

refinanziert wird.

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3.3.4. Wirtschaftlichkeit der Perspektive Lebenshilfe gGmbH

Im Rahmen des Antrags auf Anerkennung und Förderung eines Integrationsunterneh-

mens gem. §§ 132 ff. SGB IX hat das LVR-Integrationsamt die FAF gGmbH mit der Be-

gutachtung der Wirtschaftlichkeit der Perspektive Lebenshilfe gGmbH beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 20.12.2012 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„(…) Die LH Köln unterstützt das Unternehmen in Hinblick auf Verwaltung/

Controlling. Zudem profitiert die zukünftige Gastronomie von dem zentralen Le-

bensmitteleinkauf der LH Köln für deren Wohnheime und von der Erfahrung in der Hauswirtschaft. Die Vernetzung des Gesellschafters kann zur Akquise von

Aufträgen im Bereich Catering und für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ge-nutzt werden. Die LH Köln wird die Vorfinanzierung sowie die Liquidität sicher-

stellen.

Der Stadtteil Köln Sülz gehört zu den attraktiven zentrumsnahen Wohn- und

Arbeitsgebieten in Köln mit einer intakten Einzelhandelsstruktur, vielen kultu-rellen Angeboten und Raum für freiberuflich Tätige. Das Ladenlokal liegt direkt

an einer Haltestelle der Stadtbahn in guter Laufkundschaftslage. Das Gebiet ist aufgrund der Einzelhandelsgeschäfte, die den täglichen Bedarf abdecken, der

Nähe zur Universität, zur Innenstadt und zum Grüngürtel als Wohn- und Szene-

viertel besonders beliebt. Im direkten und weiteren Umfeld gibt es ein ausge-prägtes gastronomisches Angebot, insbesondere für die Abendgastronomie.

Die Branche geht generell aufgrund der guten Konsumlaune von einer wirt-

schaftlichen Erholung aus. Die sich bereits 2011 angedeutete Erholung des Gaststättengewerbes setzte sich 2012 fort (nominal als auch real Umsatzplus

im 1. Quartal 12). Allerdings belasten steigende Kosten für Lebensmittel und

Energie die Ertragslage, so dass trotz guter Umsatzlage die Gewinne sinken. So bleibt die Lage weiter angespannt. Die Systemgastronomie entwickelt sich am

dynamischsten, das Event-Catering lag 2011 vorne. Der stärkste Wachstums-trend liegt aufgrund gestiegener Mobilität in der Mitnahmeverpflegung, insbe-

sondere an Verkehrsschnittpunkten.

Vor dem Hintergrund eines gesättigten Marktes wurden im Vorfeld Überlegun-

gen zur Ausgestaltung des Angebotes/der Speisekarte, des Ambientes sowie der Öffnungszeiten vorgenommen, um Alleinstellungsmerkmale herauszuarbei-

ten. Die Projektverantwortlichen haben in einem wettbewerbsstarken Umfeld folgende Positionierung als erfolgversprechend identifiziert:

• Spezialisierung auf einem Mittagtisch, insbesondere vegane und vegetari-

sche Speisen: Suppe, Salate, Burger, Gerichte mit Fleisch/Fisch, Verwen-dung von frischen, regionalen, saisonalen und biologischen Zutaten.

• Speisen zum Mitnehmen/ Belieferung/ Catering. • Frühstücksauswahl, spezialisiert auf verschiedene Müsliangebote.

• Kaffee-/Tee- und Kuchenspezialitäten.

• Bio-Softdrinks und Säfte, Bioweine und weitere alkoholische Getränke, Coffee-to-go.

Des Weiteren ist durchaus auch ein Umsatzpotential in den Abendstunden vor-stellbar, so dass ggf. die Öffnungszeiten angepasst werden.

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Da die LH Köln über keine Branchenerfahrung verfügt, wird branchenerfahrenes Personal eingestellt, darunter eine Gastronomieleitung und ein Koch, die das

Profil/Angebot des Cafés schärfen und umsetzen sollen. Eine falsche Positionie-

rung kann im Nachhinein nur schwer korrigiert werden.

Recherchen zum Umfeld/Standort und zum Marktpotential lassen den Schluss zu, dass Marktchancen aufgrund der Attraktivität des Standortes, des Ladenlo-

kals, der bestehenden Stammkundschaft sowie der Erholung des Gastronomie-

marktes bestehen. Entscheidend wird sein, dass die Stammkundschaft mit der geplanten Positionierung gehalten sowie Kunden zurück gewonnen werden

können, die zurzeit das Angebot des direkten Wettbewerbes nutzen. Der Stand-ort bietet sicherlich Potential für ein attraktives Gastronomiekonzept für einen

lebendigen und beliebten Stadtteil mit einer überdurchschnittlichen Kaufkraft.

Die vorgelegte betriebswirtschaftliche Planung deckt sich weitestgehend unter

Berücksichtigung der Besonderheiten von Integrationsunternehmen mit Bran-chenwerten. Im Hinblick auf die Erfahrung mit ähnlichen Projekten ist die Um-

satzerwartung/Umsatz pro Platz im sechsten Jahr als ambitioniert zu werten. Deshalb wird empfohlen, Personaleinstellungen erst schrittweise vorzunehmen,

bis sich die Umsatzprognose bestätigt hat. Weiterhin stellt die Einhaltung der

branchenüblichen Kostenstruktur u. a. des Wareneinsatzes Integrationsunter-nehmen vor besondere Herausforderungen. Die Planung geht von niedrigeren

Betriebskosten im Verhältnis zum Umsatz als im Branchenvergleich aus, da die LH Köln die Verwaltung übernimmt. Das Unternehmen kann zudem von den

günstigen Einkaufskonditionen der Lebenshilfe profitieren. Konventionelle Be-triebe weisen einen geringeren Personalaufwand zum Umsatz aus, jedoch ohne

Unternehmerlohn. Bei Einhaltung der Planungen/branchenüblichen Kosten-

struktur können positive Ergebnisse und ein positiver Cashflow nach einer An-laufphase erreicht werden.

Das Vorhaben kann nach Abwägung der Chancen und Risiken sowie Stärken und

Schwächen vor dem Hintergrund der fehlenden Branchenerfahrung und somit

hohen Abhängigkeit des Konzeptes von den Fähigkeiten des Leitungspersonals sowie der Umsatzerwartung als ambitioniert gewertet werden. Allerdings kön-

nen die Schwächen u. a. über die Einstellung von branchenerfahrenem Personal gemildert werden bzw. Anpassungen der Kostenstruktur bei geringeren Umsät-

zen vorgenommen werden. Die Marktchancen überwiegen u. E. aufgrund des attraktiven Standortes, des besonderen Ambientes und Architektur des Lokals,

der vorhandenen Stammkundschaft sowie der Spezialisierung auf einen gesun-

den Mittagstisch. Es wird empfohlen, die Personalakquise und die Kostenstruktur mit einem quar-

talsmäßigen Controlling zu überprüfen. Unter den vorgenannten Bedingungen kann die Förderung empfohlen und langfristig die Beschäftigung von schwerbe-

hinderten Menschen gesichert werden. “ (FAF gGmbH vom 20.12.2012)

Das LVR-Integrationsamt wird Informationen zum Erfolg der Akquise branchenerfahrenen

Personals anfordern. Die Implementierung eines Controllingsystems und die quartalsmä-

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ßige Übermittlung entsprechender Berichte an das LVR-Integrationsamt wird der Per-

spektive Lebenshilfe gGmbH zur Bewilligungsauflage gemacht.

3.3.5. Bezuschussung

3.3.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Gründung des Integrationsunternehmens und die Neuschaffung von vier Arbeits-

plätzen für Menschen der Zielgruppe macht die Perspektive Lebenshilfe gGmbH Investiti-

onskosten in Höhe von 123.000 € geltend. Darin enthalten sind Kosten für Renovierung,

Außenwerbung und Einrichtung des Ladenlokals (51 T €), Küchengeräte und -ausstattung

(57 T €) sowie ein Lieferfahrzeug (15 T €). Diese Investitionen können gem.

§§ 132 ff. SGB IX mit 80.000 € bezuschusst werden, dies entspricht 65% der Gesamtin-

vestition. Der verbleibende Betrag in Höhe von 43.000 € wird aus Eigenmitteln finanziert.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft. Für den Investitions-

zuschuss in Höhe von 80.000 € wird für jeden der vier neu geschaffenen Arbeitsplätze

eine Bindungsfrist von 60 Monaten festgelegt.

3.3.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse für Integrationsprojekte ist in der Anlage 1

ausführlich beschrieben, die Förderung erfolgt entsprechend der unter Ziff. 1.2. dargeleg-

ten Rahmenbedingungen. Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die

neu einzustellenden Personen der Zielgruppe sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 6: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

2013 2014 2015 2016 2017

Personen 4 4 4 4 4

PK (AN-Brutto) 39.697 40.491 41.301 42.127 42.969

Zuschuss § 134 SGB IX

10.080 10.080 10.080 10.080 10.080

Zuschuss § 27

SchwbAV 11.909 12.147 12.390 12.638 12.891

Zuschüsse Gesamt 21.989 22.227 22.470 22.718 22.971

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3.3.6. Beschluss

Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung des Integrationsun-

ternehmens Perspektive Lebenshilfe gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss um-

fasst einen Zuschuss zu den Investitionen für die Schaffung vier neuer Arbeitsplätze für

Beschäftigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX in Höhe von 80.000 € und laufende Zu-

schüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV von bis zu 21.989 € für das Jahr 2013

und die Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Beschlussfassung erfolgt mit der Auflage an die Perspektive Lebenshilfe gGmbH, dem

LVR-Integrationsamt über den Erfolg der Personalakquise von branchenerfahrenem Lei-

tungspersonal zu berichten sowie ein Controllingsystem zu implementieren und dem LVR-

Integrationsamt vierteljährlich Berichte zur Kosten- und Erlösstruktur zur Verfügung zu

stellen.

Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Ein-

bezug des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit

sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt gem.

§§ 132 ff. SGB IX.

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3.4. Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG 3.4.1. Zusammenfassung

Die Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG (Henry

Lambertz GmbH & Co. KG) beabsichtigt, am Stammsitz des Unternehmens in Aachen

eine Integrationsabteilung im Bereich produktionsunterstützender Reinigungsdienstleis-

tungen aufzubauen. Die Lambertz-Gruppe ist seit Gründung im Jahr 1688 im Bereich der

Herstellung saisonaler Backwaren tätig, Geschäftsführer der familiengeführten Unter-

nehmensgruppe ist Dr. Hermann Bühlbecker. In der Integrationsabteilung sollen fünf

Arbeitsplätze für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX, darunter ein bestehender

Arbeitsplatz, angesiedelt werden. Für das Vorhaben beantragt die Henry Lambertz GmbH

& Co. KG im Rahmen der Anerkennung einer Integrationsabteilung gem. §§ 132 ff. SGB

IX einen Investitionszuschuss in Höhe von 95.000 € sowie jährliche Zuschüsse zu den

Personalkosten der Beschäftigten der Zielgruppe.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 3.4.4).

3.4.2. Die Henry Lambertz GmbH & Co. KG

Die im Jahr 1688 in Aachen gegründete und seitdem familiengeführte Lambertz-Gruppe

ist als mittelständischer Hersteller saisonaler Backwaren Spezialist für Ganzjahresgebäck

und Weltmarktführer für Lebkuchen und Printen. Die Unternehmensgruppe produziert an

sieben Standorten, am Stammsitz in Aachen sind knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter beschäftigt. Geschäftsführer der Lambertz-Gruppe, die sich schon seit Langem im

Bereich der Sportförderung, sozialer Hilfsprojekte und der AIDS-Stiftung engagiert, ist

Dr. Hermann Bühlbecker. Am Unternehmenssitz in Aachen soll nun eine Integrationsab-

teilung mit fünf Arbeitsplätzen für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX geschaffen

werden. Mit Einrichtung der Integrationsabteilung wird das Unternehmen entsprechend

den Empfehlungen der BIH zur Förderung von Integrationsprojekten seine Beschäfti-

gungspflicht für schwerbehinderte Menschen gem. § 71 SGB IX erfüllen.

3.4.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die geplante Integrationsabteilung „Waschraum“ soll unmittelbar an den Produktions-

bereich im Erdgeschoss des Hauptwerkes angeschlossen werden, bislang war der Reini-

gungsbereich im Keller des Standortes angesiedelt. Die Beschäftigten der Integrationsab-

teilung werden zur Erfüllung der aktuellen hygienischen und technischen Anforderungen

die Reinigung von Arbeitsmaterialien wie Teigbehältern, Kesseln oder Pumpen überneh-

men. Im Rahmen der geplanten Produktionsausweitung soll dies perspektivisch, zunächst

insbesondere im Rahmen saisonaler Produktionsspitzen, in einem Drei-Schichtmodell bis

zu 24 Stunden täglich erfolgen. Die Arbeitszeitmodelle der Beschäftigten der Zielgruppe

werden unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung und Interessen in enger Ab-

stimmung mit der für die psychosoziale Betreuung beauftragten Fachkraft gestaltet.

In der Abteilung, die direkt dem Produktionsleiter unterstellt ist, werden fünf Arbeitsplät-

ze für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX entstehen. Eine der Personen ist be-

reits seit dem Jahr 2012 im Unternehmen beschäftigt, eine Förderung aus Mitteln der

Ausgleichsabgabe ist bislang nicht erfolgt. Die Vergütung erfolgt nach dem Branchenta-

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rifvertrag für Nahrung, Genussmittel und Gaststätten (NGG), die Arbeitsplätze sind zu-

nächst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden angelegt.

Die fachliche Anleitung wird der Produktionsleiter selbst übernehmen, mit der psychoso-

zialen Begleitung wird eine externe Fachkraft beauftragt.

3.4.4. Wirtschaftlichkeit der Integrationsabteilung

Im Rahmen des Antrags auf Anerkennung und Förderung einer Integrationsabteilung bei

der Henry Lambertz GmbH & Co. KG hat das LVR-Integrationsamt die FAF gGmbH mit

der Begutachtung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beauftragt. In ihrer Stellungnahme vom 10.01.2013 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„(…) Der bisherige Waschraum entspricht nicht den neu geplanten hygienischen und technischen Anforderungen und befindet sich zurzeit im Keller der Printen- und Schokoladenfabrik, so dass nur mit einem umständlichen und zeitaufwen-digen Rangieren der schweren Teigbehälter sowie der Arbeitsgeräte die Reini-gung durchgeführt werden konnte. Zurzeit wird die Reinigung von einem Mitar-beiter und einem in der Saison zusätzlich tätigen Leiharbeitnehmer bewältigt. (…) Die seit 1688 familiengeführte Lambertz Gruppe besteht aus dem Mutterhaus in Aachen, Lambertz GmbH & Co. KG, sowie sechs Tochterunternehmen, u. a. in Polen und den USA, und ist der größte Hersteller von saisonalen Backwaren in Deutschland sowie weltweit. Zurzeit sind 400 Mitarbeiter im Stammhaus be-schäftigt, darunter 16 schwerbehinderte Mitarbeiter. Die Vermögens-, Ertrags- und Liquidititätssituation laut der verfügbaren Jahresabschlüsse lässt auf ge-ordnete wirtschaftliche Verhältnisse der Gesellschaften schließen. Die Mutter-gesellschaft schloss Mitte 2011 mit einem Umsatz i. H. v. 387 Mio. Euro und ei-nem Jahresüberschuss von 1,5 Mio. Euro ab. Zum Marktgeschehen ist festzuhalten, dass die Branche unter einem harten Preis- und Wettbewerbsdruck steht, was sich unter anderem in schwankenden Rohstoffpreisen (Kakao, Zucker) sowie bei den Verhandlungen mit Discountern zeigt. Den Produzenten gelingt es nicht vollständig, erhöhte Rohstoffpreise an den Handel weiter zugeben, so dass versucht wird mit langfristigen Lieferan-tenverträgen kalkulierbare Konditionen zu verhandeln. Laut Lagebericht kann Lambertz die Absatzmengen sowie die Beschaffungskonditionen konstant hal-ten. Strategisch richtet sich das Unternehmen auf eine Festigung/Ausbau des Marktanteils in Deutschland mit der Erarbeitung von neuen Produktlinien aus und sieht Marktchancen im internationalen Geschäft. Zu den Stärken gehört das Image als qualitativ hochwertige Traditionsmarke „Lambertz, Weiss“. Als Mit-bewerber sind Bahlsen und Griesson de Beukelaer zu nennen. Die Bewertung der betriebswirtschaftlichen Planung fällt insofern positiv aus, da die mit der Einrichtung der Integrationsabteilung einhergehenden Personal-kosten, Abschreibungen sowie Energiekosten auf Basis der vorliegenden Zahlen vom Unternehmen getragen werden können.

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Die Förderung ist zu befürworten, da mit der Gründung der Integrationsabtei-lung nachvollziehbare Verbesserungen der Abläufe sowie ein hygienischer Standard erreicht werden und die wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben ist, so dass von einer langfristigen Sicherung der neuen Arbeitsplätze auszugehen ist.“ (FAF gGmbH vom 10.01.2013)

3.4.5. Bezuschussung

3.4.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Gründung der Integrationsabteilung und die Neuschaffung von vier sowie die Si-

cherung eines Arbeitsplatzes für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX macht die

Henry Lambertz GmbH & Co. KG Investitionskosten in Höhe von 517.000 € geltend. Da-

rin enthalten sind die Kosten für den Umbau der ehemaligen Kittelausgabe in einen

Waschraum, hier fallen insbesondere Kosten für Trockenbau- und Fliesenarbeiten, eine

Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie Sanitärinstallationen an (237 T €), zudem wer-

den für die Einrichtung des Waschraums eine Hebeanlage, Reinigungsmaschinen und -

geräte sowie Ausstattungsgegenstände (280 T €) benötigt. Diese Investitionen können

gem. §§ 132 ff. SGB IX mit 95.000 € bezuschusst werden, dies entspricht 18,4 % der

Gesamtinvestition. Der verbleibende Betrag in Höhe von 422.000 € wird aus Eigenmitteln

sowie einem Bankdarlehen finanziert.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft. Für den Investitions-

zuschuss in Höhe von 95.000 € wird für jeden der vier neu geschaffenen sowie einen

gesicherten Arbeitsplatz eine Bindungsfrist von 60 Monaten festgelegt.

3.4.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse für Integrationsprojekte ist in der Anlage 1

ausführlich beschrieben, die Förderung erfolgt entsprechend der unter Ziff. 1.2. dargeleg-

ten Rahmenbedingungen. Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die

neu einzustellenden Personen der Zielgruppe sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 7: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

2013 2014 2015 2016 2017

Personen 5 5 5 5 5

PK (AN-Brutto) 84.240 85.925 87.643 89.396 91.184

Zuschuss § 134 SGB

IX 12.600 12.600 12.600 12.600 12.600

Zuschuss § 27 SchwbAV

25.272 25.777 26.293 26.819 27.355

Zuschüsse Gesamt 37.872 38.377 38.893 39.419 39.955

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3.4.6. Beschluss Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung einer Integrations-

abteilung bei der Henry Lambertz GmbH & Co. KG gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss

umfasst einen Zuschuss zu Investitionen für die Schaffung von vier neuen und die Siche-

rung eines bestehenden Arbeitsplatzes für Beschäftigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX

in Höhe von 95.000 € und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV von

bis zu 37.872 € für das Jahr 2013 und die Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Ein-

bezug des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit

sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt

gem. §§ 132 ff. SGB IX.

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3.5. Gebr. Kickartz GmbH, Krefeld 3.5.1. Zusammenfassung

Die Gebr. Kickartz GmbH ist ein seit mehr als 100 Jahren bestehendes Tiefbauunterneh-

men am Standort Krefeld, Geschäftsführer des Unternehmens mit aktuell 180 Beschäftig-

ten ist Herr Rainer Matzkus. Es ist geplant, in Ergänzung zum Leistungsangebot der

Gebr. Kickartz GmbH ein integratives Tochterunternehmen zu gründen, dessen Ge-

schäftsbereich Baustellenservice und Grünflächenpflege umfassen soll. In dem Unter-

nehmen sollen neun Arbeitsplätze geschaffen werde, davon fünf für Beschäftigte der

Zielgruppe des § 132 SGB IX, darunter ein Ausbildungsplatz im Bauwesen. Im Rahmen

der Gründung eines Integrationsunternehmens gem. §§ 132 ff. SGB IX beantragt die

Gebr. Kickartz GmbH einen Investitionszuschuss in Höhe von 90.000 € sowie jährliche

Zuschüsse zu den Personalkosten der Beschäftigten der Zielgruppe.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 3.5.4).

3.5.2. Die Gebr. Kickartz GmbH

Die Gebr. Kickartz GmbH, deren Ursprünge bis auf das Jahr 1888 zurückgehen, zählt

heute mit rd. 180 Beschäftigten zu den größten Tiefbauunternehmen am Niederrhein.

Das Unternehmen erbringt für Kunden wie Energieversorger, Deutsche Bahn und Kom-

munen Leistungen wie Straßen-, Gleis- und Versorgungsleitungsbau sowie die Erstellung

von Außenanlagen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Herr Rainer Matzkus. Im Jahr

1989 wurde die Gebrüder Kickartz Stiftung gegründet, die sich u.a. die Förderung der

Berufsausbildung im Bereich des Bauwesens zum Ziel gesetzt hat. Auch vor dem Hinter-

grund der langjährigen betrieblichen Erfahrung mit Beschäftigten mit einer Schwerbehin-

derung beabsichtigt die Gebr. Kickartz GmbH ein integratives Tochterunternehmen zu

gründen, dessen Geschäftsfeld Baustellenservice und Grünflächenpflege umfassen soll. In

dem geplanten Integrationsunternehmen sollen insgesamt neun Arbeitsplätze geschaffen

werden, davon fünf für Beschäftigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX.

3.5.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die Tätigkeitsfelder des geplanten Integrationsunternehmens sollen das Leistungsange-

bot des Mutterunternehmens ergänzen, so sollen im Rahmen des Baustellenservice

Dienstleistungen wie Absperrungsarbeiten vor Baubeginn, das Aufstellen von Haltever-

botsschilder, die Dokumentation des ruhenden Verkehrs und die Information der Anwoh-

ner erbracht werden. Zusätzlich sind Baustellen in sicherheitssensiblen Bereichen wie

dem Gleisbau oder dem Bau von Umspannanlagen zu sichern und zu bewachen. Im Be-

reich der Grünflächenpflege sollen gärtnerische Pflegearbeiten für öffentliche und private

Außenanlagen, die durch das Mutterunternehmen erstellt wurden, übernommen werden.

In dem Unternehmen sollen fünf Arbeitsplätze für Menschen der Zielgruppe des § 132

SGB IX entstehen, davon ein Ausbildungsplatz im Bauwesen. Zwei der Personen der Ziel-

gruppe des § 132 SGB IX sind bereits im Mutterunternehmen beschäftigt, eine investive

Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ist bislang nicht erfolgt.

Die Vergütung der Beschäftigten erfolgt nach dem Branchentarifvertrag für Garten- und

Landschaftsbau, die Arbeitsplätze sind als Vollzeitarbeitsplätze angelegt. Die arbeitsbe-

gleitende Betreuung wird durch eine externe pädagogisch qualifizierte Fachkraft erbracht.

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3.5.4. Wirtschaftlichkeit der Integrationsabteilung

Im Rahmen des Antrags der Gebr. Kickartz GmbH auf Anerkennung und Förderung eines

Integrationsunternehmens hat das LVR-Integrationsamt die FAF gGmbH mit der Begut-

achtung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beauftragt. In ihrer Stellungnahme vom 10.01.2013 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„(…) Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Situation ist anzumerken, dass

das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine äußerst positive Entwicklung mit zunehmenden Umsätzen, Jahresüberschüssen sowie einem positiven Cash-

flow aufwies. Die Liquidität sowie die Eigenkapitalausstattung des Unterneh-mens sind stabil und die gesamte Kapital- und Vermögensstruktur weist keine

problematischen Relationen auf. Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der

Gebr. Kickartz GmbH kann insgesamt als geordnet bezeichnet werden und ist in betriebswirtschaftlicher Hinsicht positiv zu beurteilen.

(…) Im Rahmen eines Integrationsunternehmens, welches in Form einer neu zu

gründenden GmbH geführt werden soll, ist vor diesem Hintergrund geplant, sol-che Arbeiten durchzuführen, die seitens der Gebr. Kickartz GmbH bisher an

Subunternehmer vergeben worden sind.

Bei den Geschäftsbereichen des künftigen Integrationsunternehmens handelt es

sich um den Baustellenservice (Absperrung innerstädtischer Baustellen, Bau-stellenbewachung, Baustellensicherung auf Gleisbaustellen der Bundesbahn)

sowie die Grünflächenpflege, die im Rahmen der Gewährleistung erbracht wer-

den muss.

Im Rahmen dieser Gründung werden insgesamt neun Stellen, davon fünf sozial-versicherungspflichtige Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung gemäß

der Zielgruppe des § 132 SGB IX geschaffen. (…)

Folgende Chancen und Risiken des Marktes sowie Stärken und Schwächen des

Unternehmens führen zu einer Beurteilung des Vorhabens:

• Die Planungen gehen bei moderaten Umsatzerwartungen von einem posi-

tiven Ergebnis vom 1. Jahr an aus. Die bereits heute an Subunternehmen vergebenen Auftragsvolumina verringern dabei maßgeblich Unwägbarkei-

ten bei der Umsatzplanung.

• Angesichts der guten Eigenkapitalausstattung und vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung der Gebr. Kickartz GmbH kann davon ausge-

gangen werden, dass auch potentiellen Krisensituationen mit entspre-chenden Maßnahmen begegnet und den wettbewerbsbestimmenden Kräf-

ten standgehalten werden kann.

Zusammenfassend stellen sich die Rahmenbedingungen für die Gründung aus

heutiger Sicht somit überwiegend positiv und die langfristige Sicherung von Ar-beitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung als gesichert dar, so dass

eine Förderung zu befürworten ist.“ (FAF gGmbH vom 10.01.2013)

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3.5.5. Bezuschussung 3.5.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Gründung eines Integrationsunternehmens und die Neuschaffung von drei sowie

die Sicherung von zwei Arbeitsplätzen für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX

macht die Gebr. Kickartz GmbH Investitionskosten in Höhe von 115.000 € geltend. Darin

enthalten sind die Kosten für Behelfsampeln (45 T €), Zäune und Baken (25 T €), ein

Transportfahrzeug (20 T €) sowie Geräte und Maschinen für den Garten- und Land-

schaftsbau (25 T €). Diese Investitionen können gem. §§ 132 ff. SGB IX mit 90.000 €

bezuschusst werden, dies entspricht 78 % der Gesamtinvestition. Der verbleibende Be-

trag in Höhe von 25.000 € wird aus Eigenmitteln finanziert.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft. Für den Investitions-

zuschuss in Höhe von 90.000 € wird für jeden der drei neu geschaffenen sowie der bei-

den gesicherten Arbeitsplätze eine Bindungsfrist von 60 Monaten festgelegt.

3.5.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse für Integrationsprojekte ist in der Anlage 1

ausführlich beschrieben, die Förderung erfolgt entsprechend der unter Ziff. 1.2. dargeleg-

ten Rahmenbedingungen. Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die

neu einzustellenden Personen der Zielgruppe sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 8: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

2013 2014 2015 2016 2017

Personen 5 5 5 5 5

PK (AN-Brutto) 100.654 102.667 104.720 106.815 108.951

Zuschuss § 134 SGB

IX 12.600 12.600 12.600 12.600 12.600

Zuschuss § 27

SchwbAV 30.196 30.800 31.416 32.044 32.685

Zuschüsse Gesamt 42.796 43.400 44.016 44.644 45.285

3.5.6. Beschluss

Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung eines Integrations-

unternehmens der Gebr. Kickartz GmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst

einen Zuschuss zu den Investitionen für die Schaffung von drei neuen und die Sicherung

von zwei bestehenden Arbeitsplätzen für Beschäftigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX in

Höhe von 90.000 € und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV von

bis zu 42.796 € für das Jahr 2013 und die Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Ein-

bezug des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit

sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt gem.

§§ 132 ff. SGB IX.

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- 24 -

3.6. CariClean gGmbH, Köln 3.6.1. Zusammenfassung

Die CariClean gGmbH soll als Tochterunternehmen des Caritasverbands für die Stadt Köln

e.V. (Caritas Köln) zukünftig bislang fremd vergebene Reinigungsdienstleistungen für die

Einrichtungen des Gesellschafters erbringen. Geschäftsführer des Integrationsunterneh-

mens ist Herr Axel Pulm. In der CariClean gGmbH werden in den Jahren 2013 und 2014

vierzig Arbeitsplätze entstehen, davon 16 für Personen der Zielgruppe des § 132 SGB IX,

von denen mindestens vier mit Personen, die derzeit noch in einer Werkstatt für behin-

derte Menschen beschäftigt sind, besetzt werden sollen. Für das Vorhaben beantragt das

Unternehmen im Rahmen der Anerkennung als Integrationsunternehmen gem.

§§ 132 ff. SGB IX einen Investitionszuschuss von 116.800 € sowie jährliche Zuschüsse

zu den Personalkosten der Beschäftigten der Zielgruppe.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 3.6.4).

3.6.2. Die CariClean gGmbH

Alleiniger Gesellschafter des angehenden Integrationsunternehmens CariClean gGmbH ist

der seit dem Jahr 1915 bestehende Caritasverband für die Stadt Köln e.V., der mit der-

zeit rd. 1.500 Beschäftigten in den Geschäftsfeldern Beschäftigungshilfe, Integrations-

und Familienhilfe, Ambulante Dienste und Stationäre Betreuung nahezu 70 Einrichtungen

betreibt, darunter auch eine Werkstatt für behinderte Menschen. Ab Mitte des Jahres

2013 soll die CariClean gGmbH bislang fremd vergebene Reinigungsaufträge der Einrich-

tungen des Caritasverbands im Stadtgebiet Köln übernehmen. Geschäftsführer des Integ-

rationsunternehmens ist Herr Axel Pulm, zugleich Leiter des Geschäftsfelds Beschäfti-

gungshilfe bei der Caritas Köln. Um ein professionelles Management zu gewährleisten,

wird die bundesweit tätige Lattemann & Geiger Dienstleistungsgruppe die CariClean

gGmbH insbesondere bei der Organisation von Arbeitsabläufen, Controlling und Quali-

tätsmanagement unterstützen. In dem Unternehmen sollen in den Jahren 2013 und 2014

insgesamt vierzig Arbeitsplätze geschaffen werden, davon 16 für Beschäftigte der Ziel-

gruppe des § 132 SGB IX, darunter mindestens vier für Personen, die derzeit noch in

einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.

3.6.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die Beschäftigten der Zielgruppe des § 132 SGB IX werden als Gebäudereinigungshelfe-

rinnen und –helfer im Bereich der klassischen Unterhaltsreinigung tätig sein. In caritas-

eigenen Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet sollen Reinigungsteams gebildet werden, in

denen alle Aufgaben der Bodenreinigung von den Beschäftigten der Zielgruppe, die darü-

ber hinaus anfallenden Reinigungsarbeiten von den Teammitgliedern ohne Behinderung

übernommen werden. Im Rahmen der Qualifizierung von Menschen mit Behinderung sol-

len auch Praktika, betriebsintegrierte Außenarbeitsplätze von WfbM-Beschäftigten sowie

Ausbildungsplätze angeboten werden. Die Stellen für Beschäftigte der Zielgruppe sind als

Arbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 30 und 40 Stunden angelegt,

die Vergütung erfolgt entsprechend dem Tarif für das Gebäudereinigerhandwerk.

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Die fachliche Anleitung der Beschäftigten erfolgt durch einen Gebäudereinigungsmeister,

die psychosoziale Betreuung wird teils extern vergeben sowie über die Caritas Köln

sichergestellt. Seitens des Gesellschafters wird nachgewiesen, dass das zur psychosozia-

len Betreuung eingesetzte Personal nicht bereits aus Mitteln der Eingliederungshilfe refi-

nanziert wird.

3.6.4. Wirtschaftlichkeit der CariClean gGmbH

Im Rahmen des Antrags auf Anerkennung und Förderung eines Integrationsunterneh-

mens gem. §§ 132 ff. SGB IX hat das LVR-Integrationsamt die FAF gGmbH mit der Be-

gutachtung der Wirtschaftlichkeit der CariClean gGmbH beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 18.01.2013 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„(…) Ingesamt lässt sich das caritaseigene Auftragsvolumen mit rund 122 T€ /Monat für 68 Einrichtungen beziffern, darunter neben den Werkstätten und

dem Verwaltungsgebäude u. a. Altenzentren, Sozialstationen, Beratungsstellen, Caritas-Zentren, Wohnheime und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Köln. Auf-

traggeber wird zunächst nur der Caritasverband für die Stadt Köln e. V. sein. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich weitere Aufträge im Caritas Verbund

mit den angeschlossenen Fachverbänden und Mitgliedsorganisationen bei ka-

tholischen Kirchengemeinden und katholischen sozialen Trägern in Köln erge-ben werden. (…)

Da das Unternehmen intern ausgelastet werden kann, ist die Abhängigkeit von

zusätzlichen externen Aufträgen außerhalb des Verbundes gering einzuschät-

zen. Die Projektverantwortlichen gehen davon aus, dass das Reinigungsangebot für die einzelnen Einrichtungen der Caritas bzw. die Mitglieder/Fachverbände

aufgrund der sozialen Ausrichtung des Unternehmens, der Kontinuität in Bezug auf das Reinigungspersonal und der internen Kommunikationswege attraktiv

ist. Entscheidend wird dennoch sein, inwieweit es dem zukünftigen Integrati-onsunternehmen auch im Hinblick auf den Kostendruck von sozialen Einrichtun-

gen gelingt, die Dienstleistung wettbewerbsüblich anbieten zu können. Positiv

zu bewerten ist, dass die einheitlichen Wettbewerbsbedingungen einen Markt-eintritt erleichtern, wobei sich Integrationsunternehmen nur unter der Voraus-

setzung an einem Markt mit einem hohen Verdrängungswettbewerb etablieren können, wenn sie die Dienstleistungen branchenüblich – insbesondere im Hin-

blick auf die Produktivität – anbieten können.

Bei der abschließenden Abwägung der Chancen und Risiken sowie Stärken und

Schwächen ist festzuhalten, dass die Schwächen wie zum Beispiel die körperli-che Belastung für das schwerbehinderte Personal größtenteils gemindert wer-

den können (technische Hilfsmittel zur Entlastung der Mitarbeiter, Reinigungs-wagen). Da die Caritas Köln über keine Branchenerfahrung in der Gebäudereini-

gung verfügt, wird das Unternehmen in Bezug auf das Management einen Koo-

perationsvertrag mit der Lattemann & Geiger Dienstleistungsgruppe abschlie-ßen. Das bundesweit tätige Unternehmen u. a. im Gebäudemanagement, Textil-

service und Klinikdienst wird das gesamte Controlling, die Qualitätssicherung, das Personalmanagement und Schulungen übernehmen. Grundsätzlich über-

wiegen die Stärken/Chancen des Konzeptes u. a. aufgrund des bestehenden

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und zukünftig möglichen Auftragsvolumens. Die Marktchancen im Netzwerk der Caritas Köln werden als hoch eingeschätzt.

Die Gewinn- und Verlustplanung geht von einem positiven Jahresüberschuss

und Cashflow vom 2. Jahr an aus. Die Planung ist vor dem Hintergrund der vor-liegenden Betriebsvergleichszahlen und angesichts der Erfahrungen mit ähnli-

chen Projekten unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Integrationsun-ternehmen als realistisch zu bewerten und entspricht im Wesentlichen Bran-

chenkennzahlen.

Der interne Stundenverrechnungssatz ist wettbewerbsfähig. Da es sich um eine der personalintensivsten Branchen handelt, ist besonderes Augenmerk auf die

branchenübliche Produktivität und den Personalkostenblock zu legen. Die vor-liegende Planung geht von einem branchenüblichen Anteil der Personalkosten

am Umsatz sowie einer realisierbaren Produktivität aus.

Es kann insgesamt von einem wirtschaftlichen Vorhaben und somit einer lang-

fristigen Sicherung der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Mitarbeiter ausge-gangen werden. Die Förderung des Integrationsunternehmens ist vor diesem

Hintergrund zu befürworten.“ (FAF gGmbH vom 18.01.2013)

3.6.5. Bezuschussung 3.6.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Gründung des Integrationsunternehmens und die Neuschaffung von 16 Arbeits-

plätzen für Menschen der Zielgruppe macht die CariClean gGmbH Investitionskosten in

Höhe von 146.000 € für die Jahre 2013 und 2014 geltend. Darin enthalten sind Kosten

für Wäschetrockner und Waschmaschinen (36 T €), Reinigungswagen und -werkzeuge

(41 T €), Reinigungs- und Polierautomaten (39 T €) sowie, einen PKW (30 T €). Diese

Investitionen können gem. §§ 132 ff. SGB IX mit 116.800 € bezuschusst werden, dies

entspricht 80 % der Gesamtinvestition. Der verbleibende Betrag in Höhe von 29.200 €

wird aus Eigenmitteln finanziert.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Gesellschafterbürgschaft. Für den In-

vestitionszuschuss in Höhe von 7.300 € je Arbeitsplatz wird für jeden der 16 neu ge-

schaffenen Arbeitsplätze eine Bindungsfrist von 22 Monaten festgelegt.

3.6.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse für Integrationsprojekte ist in der Anlage 1

ausführlich beschrieben, die Förderung erfolgt entsprechend der unter Ziff. 1.2. dargeleg-

ten Rahmenbedingungen. Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die

neu einzustellenden Personen der Zielgruppe sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

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Tabelle 9: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

07.2013 2014 2015 2016 2017

Personen 5 16 16 16 16

PK (AN-Brutto) 36.504 238.298 243.064 247.925 252.884

Zuschuss § 134 SGB

IX 6.300 40.320 40.320 40.320 40.320

Zuschuss § 27 SchwbAV

10.951 71.489 72.919 74.378 75.865

Zuschüsse Gesamt 17.251 111.809 113.239 114.698 116.185

3.6.6. Beschluss

Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung des Integrationsun-

ternehmens CariClean gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen Zu-

schuss zu den Investitionen für die Schaffung von 16 neuen Arbeitsplätzen für Beschäf-

tigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX in Höhe von 116.800 € und laufende Zuschüsse

gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV von bis zu 17.251 € für das Jahr 2013 und die

Folgejahre wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Ein-

bezug des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit

sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt gem.

§§ 132 ff. SGB IX.

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4. Sicherung von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten 4.1. Integrationsabteilung Sanitätshaus Lang GmbH, Dinslaken

4.1.1 Zusammenfassung

Die im Jahr 1937 gegründete Sanitätshaus Lang GmbH mit derzeit 129 Beschäftigten

betreibt seit dem Jahr 2005 eine Integrationsabteilung mit neun Arbeitsplätzen für Men-

schen der Zielgruppe des § 132 SGB IX. Das Leistungsprogramm der Integrations-

abteilung umfasst die Reinigung und Desinfektion von medizinischen und technischen

Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Lagerungsmatratzen. Geschäftsführer des Unterneh-

mens sind Herr Reinhold Lang, Herr Herrmann Lang und Herr Michael Köster. Die Sani-

tätshaus Lang GmbH beantragt zur Sicherung eines Arbeitsplatzes, der bislang im Lager

angesiedelt war und aufgrund der dort sinkenden Auslastung in den Bereich der Ausliefe-

rungsfahrten verlagert werden soll, einen investiven Zuschuss gem. §§ 132 ff. SGB IX in

Höhe von 15.000 € zur Anschaffung eines zusätzlichen Transportfahrzeugs. Der Arbeits-

platz wird zugleich von einer Teilzeit- in einen Vollzeitstelle umgewandelt.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (s. Ziff. 4.1.4).

4.1.2. Die Integrationsabteilung der Sanitätshaus Lang GmbH

In der im Jahr 2005 anerkannten Integrationsabteilung wurden insgesamt neun Arbeits-

plätze für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX geschaffen. Tätigkeitsbereich der

Integrationsabteilung ist die hygienischen Standards folgende Reinigung und Desinfektion

von medizinischen und technischen Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Lagerungsmatratzen

sowie Reparatur, Lagerung, Verpackung und Transport dieser Hilfsmittel, die den Patien-

ten gemäß dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)

nur leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Die Schaffung und Sicherung der neun Arbeitsplätzen in der Integrationsabteilung wurde

seitens des LVR-Integrationsamtes bislang mit investiven Zuschüssen von rd. 75.000 €

gefördert, acht dieser Arbeitsplätze unterliegen keiner Bindungsfrist mehr.

Zur Sicherung eines Arbeitsplatzes wird ein Investitionszuschuss in Höhe von 15.000 €

zur Anschaffung eines zusätzlichen Transportfahrzeugs für den Fahrdienst beantragt.

4.1.3. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die bestehenden Arbeitsplätze für Menschen der Zielgruppe des § 132 SGB IX verteilen

sich in der Integrationsabteilung „Medizinische Hilfsmittel“ auf die Bereiche Reinigung,

Reparaturwerkstatt, Lager, Fahrdienst und Verwaltung. Einer der beiden im Lager ange-

siedelten Arbeitsplätze soll aufgrund der dort sinkenden Auslastung in den Fahrdienst

verlagert werden. Neben der Auslieferung von medizinischen Hilfsmitteln werden dort

zunehmend Fahraufträge wie Patientenfahrten aus dem Reha-Bereich der Unterneh-

mensgruppe Lang übernommen, so dass in diesem Bereich ein zusätzlicher Stellenbedarf

entstanden ist. Die Stelle wird von einem Teilzeit- in einen Vollzeitarbeitsplatz umgewan-

delt.

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Die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ortsüblich. Die arbeitsbeglei-

tende Betreuung wird durch eine Diplom-Pädagogin, die bei der Sanitätshaus Lang GmbH

in Teilzeit beschäftigt wird, sichergestellt.

4.1.4. Wirtschaftlichkeit der Sanitätshaus Lang GmbH

Im Rahmen des Antrags auf die Sicherung eines Arbeitsplatzes wurde die Fachberatung

für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH mit der betriebswirtschaftlichen Beratung

und Begutachtung der Sanitätshaus Lang GmbH beauftragt. In ihrer Stellungnahme vom 21.12.2012 kommt die FAF gGmbH zu folgendem Ergebnis:

„(…) Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sanitätshaus Lang GmbH kann als geordnet bezeichnet werden. Das Unternehmen erzielte zuletzt Jah-

resüberschüsse, Verluste der Vorjahre bzw. bilanzielle Fehlbeträge wurden re-gelmäßig durch Kapitaleinlagen ausgeglichen.

Die Integrationsabteilung beschäftigt neun Menschen mit Schwerbehinderung

aus der Zielgruppe des § 132 SGB IX und erzielt kontinuierlich positive Ergeb-nisse. (…)

Die Integrationsabteilung beschäftigt neun Menschen mit Schwerbehinderung

aus der Zielgruppe des § 132 SGB IX und erzielt kontinuierlich positive Ergeb-nisse. (…)

Mit der Sicherung des Arbeitsplatzes können zusätzliche Umsätze realisiert werden. Die Planungen beziehen sich im Wesentlichen auf die vorliegenden bis-

herigen Auswertungen der Kostenstelle und berücksichtigen die zusätzlichen Kfz-Kosten sowie Abschreibungen. Vom ersten Jahr nach der Sicherung können

positive Betriebsergebnisse unter Berücksichtigung von Nachteilsausgleichen

erzielt werden.

Vor dem Hintergrund, dass die Sanitätshaus Lang GmbH nunmehr positive Jah-resüberschüsse erzielt und durch die langjährige Erfahrung im Reha-Bereich

bzw. Gesundheitswesen über das notwendige Knowhow sowie die Kundenkon-takte verfügt, ist die Sicherung des Arbeitsplatzes in der Integrationsabteilung

auch langfristig zu befürworten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Marktveränderungen im

Gesundheitswesen ein steigender Bedarf für die Dienstleistungen der Integrati-onsabteilung besteht und somit die Arbeitsplätze auch dauerhaft gesichert wer-

den können.“ (FAF gGmbH vom 21.12.2012)

4.1.5. Bezuschussung 4.1.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Sicherung eines Arbeitsplatzes in der Integrationsabteilung macht die Sanitäts-

haus Lang GmbH Investitionskosten in Höhe von 20.000 € für die Anschaffung eines zu-

sätzlichen Transportfahrzeugs geltend. Diese Investition kann gem. §§ 132 ff. SGB IX mit

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15.000 € bezuschusst werden, dies entspricht 75 % der Gesamtinvestition. Der verblei-

bende Betrag in Höhe von 5.000 € wird aus Eigenmitteln finanziert.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft. Für den Investitions-

zuschuss in Höhe von 15.000 € wird eine Bindungsfrist von 60 Monaten festgelegt.

4.1.5.2. laufende Zuschüsse

Die Bewilligung der Förderung gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV ist bereits im Rah-

men der Gründung der Integrationsabteilung erfolgt und kann insofern an dieser Stelle

entfallen.

4.1.6. Beschluss

Der LVR-Sozialausschuss beschließt die Sicherung eines Arbeitsplatzes in der Integrati-

onsabteilung der Sanitätshaus Lang GmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss um-

fasst einen Zuschuss zu den Investitionen für die Sicherung eines bestehenden Arbeits-

platzes für einen Beschäftigten der Zielgruppe des § 132 SGB IX in Höhe von 15.000 €.

Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Ein-

bezug des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit

sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt gem.

§§ 132 ff. SGB IX.

In Vertretung

H o f f m a n n – B a d a c h e