Behandlung, Unterstützung und Hilfe · F32.9 · F33 – mit Ausnahme von F33.0, F33.1, F33.4,...

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Behandlung, Unterstützung und Hilfe für Menschen in psychischen Krisen EINE INFORMATION FÜR FACHKREISE VON DER GAPSY – GESELLSCHAFT FÜR AMBULANTE PSYCHIATRISCHE DIENSTE

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  • Behandlung, Unterstützung und Hilfe für Menschen in psychischen Krisen

    EINE INFORMATION FÜR FACHKREISE

    VON DER GAPSY – GESELLSCHAFT FÜR AMBULANTE PSYCHIATRISCHE DIENSTE

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr

  • Begleitung in schwierigen Zeiten – Wege aus der Sackgasse

    Die Symptome einer psychischen Erkrankung sind so vielfältig wie ihre Ursachen. Sie können ein Ausmaß annehmen, das die Patient*in alleine nicht mehr bewältigen kann. Dann ist es gut, dass jemand kommt, wenn es notwendig ist, der unterstützt, ermutigt und begleitet. Im gewohnten Umfeld, unter Einbeziehung von Angehörigen und Freunden. So kann ein Weg nach vorne entwickelt werden, der wieder Lebensqualität und Zuversicht verspricht.

  • Die ärztliche Behandlung unterstützen

    Die Unterstützung und Versorgung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen hat in den letzten 40 Jahren grundlegende Veränderungen erfahren.

    Die Psychiatrie-Enquête der Bundesrepublik Deutschland hat bereits 1975 eine gemeinde-nahe Versorgung und eine Umstrukturierung der großen psychiatrischen Krankenhäuser gefordert. In der darauffolgenden Zeit sind neue Lebensräume für Menschen mit psychi-schen Erkrankungen entstanden. Dieser Weg ist jedoch noch nicht zu Ende.

    Der Landespsychiatrieplan Bremen aus dem Jahr 2010 fordert eine konsequente Umset-zung des Leitgedankens „ambulant vor statio-när”. Viele sozialpsychiatrische Einrichtungen in Bremen sind dabei gefordert.

    Wir, die Mitarbeiter*innen der GAPSY, stehen für eine Vorrangigkeit der ambulanten Versor-gung, wollen stationäre Aufenthalte vermei-den und verkürzen durch die Sicherstellung der ambulanten Behandlung vor, nach und statt eines Krankenhausaufenthaltes.

    Patient*innen mit psychischen Symptomen

    Psychische Krisen treten selten plötzlich und unerwartet auf. Hohe Belastungen, eine schwierige Lebenssituation, übergroße Anforderungen sind oft Auslöser für starke An-spannungen und der Hintergrund für Krisen.

    Eine professionelle Begleitung und Hilfestel-lung zuhause ist für viele Patient*innen und Angehörige eine große Entlastung. Genau

    dort setzt die Arbeit der GAPSY an: wo das Problem entstanden ist, in der Lebenswelt des erkrankten Menschen.

    Mit unseren verschiedenen Versorgungsoptionen können wir für Ihre Patient*innen eine passende Leistung anbieten. In dieser Broschüre finden Sie unser Angebot dargestellt. Wir sind immer offen für Fragen und neue Impulse und freuen uns auf einen gemeinsamen Weg der psychiatrischen Behandlung im Raum Bremen.

    Katrin Scherer und Helmut Thiede,Geschäftsführung der GAPSY

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  • Psychiatrische Erkrankungen nachhaltig behandeln

    Über uns

    Seit vielen Jahren beweist die GAPSY, dass eine erfolgreiche Arbeit mit hoher Qualität im ambulanten psychiatrischen Netzwerk möglich ist und die Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung effektiver und effizienter gestaltet werden kann, wenn sie im Lebensumfeld der Patient*innen stattfindet.

    Die GAPSY vertritt „ambulant vor stationär“, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen Hilfe benötigen. Warum?Sie bleiben in ihrem Lebensumfeld und können auf den Alltag und die bestehenden Kontakte zurückgreifen. Das bietet ihnen Halt, auch in einer schweren Lebenskrise. Konstante, gut ausgebildete, erfahrene Bezugspersonen können sie darin unterstützen, wieder selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln.

    Ein guter Weg

    Die GAPSY stellt eine übergreifende, multi-professionelle Behandlung und Versorgung des erkrankten Menschen sicher.

    Wesentliche Elemente der Behandlung sind:

    · Die kontinuierliche Behandlung zuhause d. h. die direkte Behandlung und Versorgung im häuslichen Umfeld der Patient*innen unter Einbeziehung der Angehörigen

    · Eine niedrigschwellige, flexible und aufsu-chende Arbeit mit multiprofessionellen und mobilen Teams

    · Die Aktivierung vorhandener Ressourcen und die Stärkung von Selbsthilfepotentialen der Patient*innen

    · Die Vermeidung stationärer Aufenthalte durch Behandlung im Lebensumfeld, soweit möglich auch im akuten Krisenfall (z. B. durch Rückzugshäuser)

    Die professionelle Versorgung

    … der Patient*innen wird durch Fachpflege-kräfte und Sozialarbeiter*innen gewährleistet.

    Über 100 Mitarbeiter*innen sind täglich im Einsatz, um die Versorgung von mehr als 700 Patient*innen sicherzustellen. In enger Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und weiteren Fach-kreisen wird mittels der auf Seite 6 und 7 aufgeführten Leistungsbereiche ein Konzept der umfassenden ambulanten Versorgung im psychiatrischen Bereich umgesetzt.

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  • Sie können Ihre Patient*innen direkt bei uns in unserem Kundencenter anmelden oder uns direkt eine Verordnung zukommen lassen. Wenn Sie Fragen bezüglich der Verordnung haben, nehmen Sie mit unserem Kundencenter Kontakt auf.

    Ist eine detailliertere Abklärung des Versorgungsbedarfs notwendig, können unsere ausgebildeten psychiatrischen Fachmitarbeiter*innen vor Ort ein Erstassessment durch-führen und danach eine Empfehlung für eine passende Versorgungsleistung aussprechen.

    Wir arbeiten nicht nur mit psychiatrischen Fachärzt*innen, sondern ebenso mit Hausärzt*innen zusammen. Erfolgt eine Verordnung durch die Hausärzt*innen, unterstützen wir die von den Kostenträgern geforderte Vermittlung an eine psychiatrische Fachärzt*in.

    Die Zusammenarbeit mit Ärzt*innen

    … beinhaltet insbesondere die

    + Beurteilung der Patientensituation

    + Unterstützung bei der Verordnungserstellung

    + Mitarbeit bei der Erstellung eines ärztlichen Behandlungsplanes und eines therapeutischen Genesungsplanes

    + Erstellung von Behandlungsberichten

    + Motivierung der Patient*innen zu notwendigen (Fach-)Arztbesuchen und Sicherstellung derselben, ggf. durch Begleitung

    + Kooperation/ Informationsaustausch mit den behandelnden Ärzt*innen und Therapeut*innen, Kostenträgern/ psychosozialen Diensten

    + Teilnahme an Fallbesprechungen mit behandelnden Ärzt*innen und Therapeut*innen/ psychosozialen Diensten grundsätzlich zusammen mit den Patient*innen

    Kontakt: 0421 - 1 65 01 - 0

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  • GAPSY – unser Leistungsspektrum

    Die ambulante psy chia trische Pflege (APP)

    … wirkt durch eine kurzzeitig hohe Besuchsdichte, gedacht für Patient*innen mit akutem Bedarf.

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    Die Soziotherapie (ST)

    … ist eine langfristig angelegte, koordinierende psychosoziale Unterstützung und Handlungs-anleitung im häuslichen Umfeld. Parallel zur Soziotherapie kann auch amulante psychiatrische Pfl ege verordnet werden.

    Seite 12

    Die multiprofessionelle Behandlungseinheit (MBE)

    … ist eine besondere Leistung der GAPSY in Zusammenarbeit mit der AOK Bremen/ Bremerhaven und der hkk Bremen. Patient*innen mit einem akuten Bedarf werden sowohl mit Inhalten der amulan-ten psychiatrischen Pfl ege als auch der Soziotherapie bedarfsgerecht versorgt.

    Seite 14

    Integrierte Versorgungsverträge:Leistungen der GAPSY:

    Wir bieten eine umfangreiche ambulante Versorgung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Um auf alle Bedürfnisse individuell eingehen zu können, gliedern sich die Angebote der GAPSY in die folgenden Leistungsbereiche.

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  • Die Netzwerkverträge mit den Krankenkassen (NWV)

    … TK, AOK Bremen/ Bremerhaven und vielen Betriebskrankenkassen sind Verträge, die Menschen mit bestimm-ten psychiatrischen Erkrankungen eine mehrjährige Begleitung anbieten. Eine enge Zusammenarbeit mit den versorgenden Ärzt*innen ist dabei ein wichtiger Bestandteil.

    Seite 18

    Integrierte Versorgungsverträge: Projekte:

    Kontakt: 0421 - 1 65 01 - 0Zu jedem Leistungsbereich ist eine entsprechende Broschüre für Ihre Patient*innen erhältlich. Fragen Sie uns!

    Die Rückzugsräume (RZR)

    … bieten Menschen in akuten Krisen oder zu Beginn einer Krise eine hohe Behandlungsintensität. Dazu gehören die fachärztliche psychiat-rische Versorgung, medikamentöse Unterstützung und die Möglichkeit, die Nacht in unserem Rückzugshaus zu verbringen.

    Seite 16

    Kooperationsprojekte der GAPSY

    · Nachtwerk | Bremen · Telefonischer Krisendienst · GPV West (Gemeinde-

    psychiatrischer Verbund West)

    · SÜB (Sektorübergreifende Behandlung)

    · Frauenraum

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  • Die GAPSY stellt sich vor

    Wer wir sind

    Die Gesellschaft für ambulante psychiatri-sche Dienste ist ein freier, gemeinnütziger Träger, der ambulante sozialpsychiatrische Behandlungen anbietet.

    Was wir wollen

    Die GAPSY will aktiv und mit Nachdruck die psychiatrische Landschaft verändern.

    · Wir wollen die Vorrangigkeit ambulanter psychiatrischer Versorgung erreichen

    · Wir wollen die strenge Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung überwinden

    · Wir wollen regionale Versorgungs-strukturen stärken

    · Langfristig wünschen wir uns für Men-schen mit chronisch psychischen Erkran-kungen personengebundene Finanzie-rungen – SGB übergreifend

    · Im Vordergrund unserer Arbeit steht das Selbstbestimmungsrecht des erkrankten Menschen

    · Wir machen uns für die Inklusion von Menschen mit psychischer Erkrankung stark

    Die GAPSY veröffentlicht regelmäßig Berichte und Artikel über Erfahrungen aus ihrer sozialpsychiatrischen Arbeit. Daneben berichten wir in Gremien, Fortbildungs-veranstaltungen, Tagungen und Kongressen über unsere Ergebnisse.

    Wie wir arbeiten

    Die GAPSY ermittelt, beschreibt und be-wertet den Zustand der Menschen mit einer psychischen Erkrankung und ihres Umfeldes. Auf dieser Grundlage erstellen wir gemein-sam mit den Patient*innen den Genesungs-plan und ermitteln den Bedarf an Hilfen und Unterstützung. Problemlösungsstrategien werden darauf aufbauend gemeinsam erarbeitet und tragen so zur Stabilisierung bei.

    „Wir bauen eine vertrauensvolle und tragfähige Behandlungsbeziehung zum Menschen mit einer psychischen Erkrankung auf. Diese ist Voraussetzung einer ressourcen und zielorientierten Arbeit.“

    Unser Leitbild finden Sie auf unserer Homepage www.gapsy.de

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  • Die Säulen unserer Arbeit

    Wir gehen ins Lebensumfeld der Menschen

    Wir begleiten die Menschen in ihrem ge-wohnten Lebensumfeld und integrieren die gesamte Lebenswelt in die Behandlung.

    Wir unterstützen bei der Entwicklung von Tagesstruktur und Alltagsbewältigung. Wir tun dies sowohl in Phasen der Krise als auch langfristig begleitend.

    Die Rufbereitschaft der GAPSY

    Für unsere Patient*innen sind wir Tag und Nacht da. Rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche sind wir erreichbar: Tel. Kundencenter: 0421 - 1 65 01-0 Tel. Nachtwerk: 0421 - 957 00 310

    Die bedürfnisangepasste Behandlung NAT

    Die bedürfnisangepasste Behandlung ist auch bekannt unter dem Namen Need Adapted Treatment, kurz NAT.

    Bei der Netzwerkarbeit werden möglichst alle wichtigen Bezugspersonen in die Begleitung von psychisch kranken Men-schen einbezogen. Diese können, je nach Situation, aus dem privaten, beruflichen oder professionell-psychiatrischen Umfeld kommen. Gemeinsam mit allen Beteiligten werden Netzwerkgespräche geführt. Dabei wird versucht, ein möglichst komplexes Bild der Situation zu gewinnen und Wege aus der Krise in ein weitgehend selbständiges Leben zu erarbeiten.

    Die Recovery Gruppe

    Unsere Patient*innen können, im Rahmen ihrer Versorgung durch uns, an einer Recovery Gruppe teilnehmen. In diesen Gruppen mit 8 -10 Teilnehmer*innen wer-den Menschen mit psychischen Erkrankun-gen Hilfestellungen gegeben, ihre Selbst-heilungskräfte für die Genesung zu stärken.

    Die Gruppen werden jeweils durch eine Genesungsbegleiterin mit eigener Psychiatrie erfahrung und durch eine Fachkraft der GAPSY geleitet.

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  • Inhalte

    · Erstgespräch/ Genesungsplanung · Zusammenarbeit mit Ärzt*innen und ande-

    ren Diensten, Fachpersonal und Institutionen · Anleitung und Unterstützung zum eigenver-

    antwortlichen Umgang mit Medikamenten · Stabilisierende psychiatrische Krankenpfl ege · Wahrnehmen und Beobachten von Krank-

    heitszustand und -entwicklung · Hilfe bei der Tages- und Wochenstrukturie-

    rung · Aktivierung zu elementaren Verrichtungen,

    Training von Alltagsfertigkeiten · Krisenintervention

    Verordnungszeiträume

    · 14 Tage Erstverordnung · Ausnahme: Verordnungen aus der Klinik

    werden von einigen Krankenkassen nur für 10 Tage genehmigt, danach ist eine Verordnung durch eine niedergelassene Nervenärzt*in oder im Ausnahmefall durch die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) notwendig.

    · Restzeitraum bis zu maximal 4 Monate · In Ausnahmefällen kann es eine Verlänge-

    rung des 4-Monatszeitraums geben. Sollte das notwendig erscheinen, bedarf es einer gesonderten Abklärung mit der Krankenkasse. Sie können sich in diesem Fall gerne an uns wenden, damit wir Sie unterstützen.

    Diagnosen

    · F00.1, F01.0, F01.2 – keine Erstdiagnose · F02.0, F02.1, F02.2, F02.3, F02.4, F02.8 –

    keine Erstdiagnose · F04 – keine Erstdiagnose · F06.0, F06.1, F06.2, F06.3, F06.4, F06.5,

    F06.6 · F07.0, F07.1, F07.2 · F20 – F22 · F24 · F25 · F30, F31 – mit Ausnahme von F31.7 – F31.9 · F32 – mit Ausnahme von F32.0, F32.1,

    F32.9 · F33 – mit Ausnahme von F33.0, F33.1,

    F33.4, F33.8, F33.9 · F41.0, F41.1

    Ambulante Psychiatrische Pflege

    Ziele gemäß § 37 des SGB V:· Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlung· Sicherstellung der ärztlichen Behandlung

    APPMittelfristiger Behandlungszeitraum in kurzen, regelmäßigen Intervallen zur Aktivierung und Krisenbewältigung

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  • Verordnung durch:

    · Niedergelassene Nervenärzt*innen · Nervenärzt*innen der psychiatrischen

    Klinik (hier kann es zu Einschränkungen im Verordnungszeitraum kommen) und der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA)

    · Hausärzt*innen bei der Erstverordnung. In Ausnahmen, nach Absprache mit der Krankenkasse, auch Folgeverordnung

    Sonstiges

    Eine Parallelverordnung mit der Leistung Soziotherapie ist möglich.

    Krankenkassen Die ambulante psychiatrische Pflege basiert auf § 37a SGB V. Demnach haben alle Versicherten jeder Krankenkasse einen Leistungsanspruch. Die Richtlinien HKP (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V) schaffen seit 2005 eine ein-heitliche Grundlage für die APP in ganz Deutschland.

    Zuzahlungen

    Die Zuzahlungsbestimmungen zur häuslichen Krankenpflege sind einheitlich im SGB V geregelt.

    Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten – mindestens 5,– € und maximal 10,– € für höchstens 28 Tage im Jahr. Zuzüglich 10,– € pro Verordnung.

    Die maximale Zuzahlung für Versicherte beträgt pro Jahr 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei Menschen mit chronischer Erkrankung reduziert sie sich auf 1% des jährlichen Bruttoeinkommens.

    Bei den Krankenkassen kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt wer-den. Die GAPSY unterstützt die Patient*innen gerne beim Stellen des Antrags.

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  • Inhalte

    · Gemeinsame Erstellung des soziothera-peutischen Betreuungsplans

    · Koordination von Behandlungsmaßnahmen und Leistungen (aktive Hilfe, Begleitung, Anleitung zur Selbsthilfe)

    · Arbeit im sozialen Umfeld · Motivations- (Antriebs-) relevantes Training

    im Lebensumfeld der Patient*innen · Training der handlungsrelevanten Willens-

    bildung (Einübung von Verhaltensände-rungen, Hilfe bei der Bewältigung von Konfl ikten)

    · Anleitung zur Verbesserung der Krankheits-wahrnehmung

    · Hilfe in Krisensituationen

    Verordnungszeiträume

    · Grundverordnung/ Folgeverordnungen: je 30 bis maximal insgesamt 120 Therapie-einheiten innerhalb von drei Jahren

    · Eine fl exible Gestaltung von Kontakten und deren Frequenz ist möglich

    · Eine Probestundenverordnung über 5 Therapieeinheiten ist möglich

    Diagnosen

    Alle psychiatrischen Diagnosen (F00 - F99) können bei Vorliegen von bestimmten Fähig-keitsstörungen im Rahmen der Soziotherapie behandelt werden. Bei der Erstellung der Verordnung und für den soziotherapeutischen Betreuungsplan bieten wir unsere Unterstützung an.

    Verordnung durch

    · Neurologie · Nervenheilkunde · Psychosomatische Medizin und Psycho

    therapie · Psychiatrie und Psychotherapie · Kinder und Jugendpsychiatrie und psycho

    therapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)

    Eine Verordnung zur Soziotherapie kann auch erfolgen durch: · Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA)

    nach § 118 SGB V oder · Fachärzt*innen der Psychiatrischen

    Institutsambulanzen (PIA)

    SoziotherapieST

    Ziele: Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlung Sicherstellung der ärztlichen Behandlung

    Langfristig angelegte, koordinierende und beratende psychosoziale Unterstützung in individuellen Intervallen

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  • Die Befugnis zur Verordnung von Soziotherapie bedarf der Genehmigung durch die Kassenärzt-liche Vereinigung.

    Andere Vertragsärzt*innen können, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass bei der Patient*in eine Indikation für Soziotherapie vor-liegt, diese zu einer entsprechend qualifizierten Ärzt*in überweisen. Ist die Patient*in nicht in der Lage, diese Überweisung selbstständig in Anspruch zu nehmen, kann die Ärzt*in einen soziotherapeutischen Leistungserbringer per Verordnung für maximal 5 Therapieeinheiten hinzuziehen (Vordruck-Muster 28). Mit Ausnahme der o. g. Verordnung (bis zu 5 Therapieeinheiten, Vordruck-Muster 28) bedarf jede Verordnung von Soziotherapie der vorheri-gen Genehmigung durch die Krankenkasse der Versicherten.

    Sonstiges

    Eine Parallelverordnung mit der Leistung ambulante psychiatrische Pflege ist möglich.

    Krankenkassen Die Soziotherapie basiert auf § 37a SGB V. Demnach haben grundsätzlich alle Versicherten jeder Krankenkasse einen Anspruch auf diese Leistung.

    Zuzahlungen

    Die Zuzahlungen für die Versicherten betragen je Kalendertag der Leistungs-inanspruchnahme 10 % der Kosten der Behandlung, mindestens jedoch 5,– € und höchstens 10,– €.

    Versicherte haben während eines Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze zu leisten. Sie beträgt 2 % des Bruttojahreseinkommens.

    Menschen mit einer chronischen Erkrankung, die sich in Dauerbehandlung befinden, können sich schon bei einer Belastung von 1 % bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen.

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  • Multiprofessionelle Behandlungseinheit

    Ziele: Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlung Sicherstellung der ärztlichen Behandlung

    Bis zu 6 Monate dauernde Behandlung in einem multiprofessionellen Team

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    Inhalte

    · Gemeinsame Behandlung im multiprofessionellen Team

    · Ambulante psychiatrische Pfl ege gemäß § 37 des SGB V

    · Soziotherapie

    · Die multiprofessionelle Behandlungseinheit ist ausgelegt auf eine akute, intensive Hilfe in der seelischen Krise und auf den Aufbau einer nachhaltigen Stabilisierung.

    Verordnungszeiträume

    · 14 Tage (MBE 1) · 91 Tage (MBE 2) · 91 Tage (MBE 3)

    Eine bedarfsgerechte und fl exible Gestaltung der verordneten Stunden ist möglich.

    Es gibt keine festen wöchentlichen Stunden-vorgaben. Kontakthäufi gkeit und –frequenz werden mit den Patient*innen und behandeln-den Ärzt*innen abgestimmt.

    Diagnosen

    · F06, F07, F09 – keine Erstdiagnose · F10 - F19 · F20 - F29 · F30 - F39 · F40 - F48 · F60, F61, F62 · F63, F68, F69

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  • Keine Zuzahlungen

    Verordnung durch

    · Niedergelassene Nervenärzt*innen und Psychiater*innen · Nervenärzt*innen der psychiatrischen Kliniken

    (hier kann es zu Einschränkungen im Verordnungs -zeitraum durch die Krankenkassen kommen) und der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA)

    · Hausärzt*innen sowie sonstige Fachärzt*innen nach Absprache mit den Krankenkassen (Verordnungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt)

    Krankenkassen

    · AOK Bremen/ Bremerhaven · hkk Bremen

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  • Inhalte

    · Aufenthalt im Rückzugshaus (RZH) · Versorgung durch die Mitarbeiter*innen

    im RZH – mit oder ohne Übernachtung möglich

    · Gruppenangebote des RZH (z. B. Koch- und Backgruppen)

    · Gespräche mit Fachärzt*innen · Zusätzliche Kontakte mit APP-, Sozio-

    therapie-Fachkräften und Pfl egekräften im sozialen Umfeld der Patient*innen

    · Versorgung mit Medikamenten

    Verordnungszeiträume

    · maximal 14 Tage pro Verordnungbis zu 28 aufeinander folgende Tage/ Nächte

    · Verordnung nach 28 aufeinander folgenden Tagen/ Nächten ist weiter möglich als redu-zierter Satz – ohne Übernachtung

    · Die Versorgung außerhalb des RZH in Form von Kontakten wird durch Mitarbeiter*innen der GAPSY sichergestellt.

    Es gibt keine wöchentliche Stundenvorgabe, sondern eine fl exible, den Bedürfnissen der Patient*innen angepasste Kontaktgestaltung.

    Diagnosen

    · F06, F07, F09 · F10 - F19 · F20 - F29 · F30 - F39 · F40 - F48 · F60, F61, F62, F63, · F68, F69

    Rückzugsräume (Integrierte Versorgung)

    Ziele: Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlung Sicherstellung der ärztlichen Behandlung

    Ein betreuter Rückzugsort für die Nachtstunden

    RZR

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  • Rückzugsräume (Integrierte Versorgung)

    Keine Zuzahlungen

    Verordnung durch

    · Vertragsärzt*innen der GAPSY. Diese sind die diensthabenden Fachärzt*innen der Rückzugsräu-me, die für Gespräche, Rezept- und Verordnungs-ausstellungen zuständig sind.

    Krankenkassen

    · AOK Bremen/ Bremerhaven · bkk mobil oil · Knappschaft · hkk Bremen · atlas BKK ahlmann · IKK gesund plus · Weitere Krankenkassen im Einzelfall

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  • Der ambulante und aufsuchende Behand-lungsansatz erfolgt unter Einbeziehung von Angehörigen und unter Berücksichtigung aller Lebensbereiche. Die Patient*innen sollen möglichst in ihrem sozialen und berufl ichen Umfeld verbleiben und sich wieder stabilisie-ren. Hierzu werden sie von uns unterstützt.

    Die enge Verzahnung aller an einer umfas-senden Versorgung und Betreuung beteiligten Leistungserbringer ermöglicht den effektiven, zielgenauen Einsatz der Ressourcen. Damit wird auch die Wirtschaftlichkeit der Versor-gung erhöht, insbesondere durch: · Senkung der Zahl stationärer Aufenthalte

    und der Selbsteinweisungsquoten · Verkürzung bzw. störungsspezifi sche Opti-

    mierung der stationären Verweildauer

    · Vermeidung von Therapieabbrüchen · Vermeidung von stationären Wiederaufnahmen · Senkung der Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage

    (Vermeidung von Frühberentungen)

    Inhalte · Aufsuchende psychiatrische Betreuung

    vorwiegend im Lebensumfeld der teil-nehmenden Versicherten, d. h. die direkte Versorgung vor Ort unter Einbezug der Angehörigen und des weiteren sozialen Umfelds

    · Eine niedrigschwellige, fl exible und aufsuchende Arbeit mit einem multiprofes-sionellen und mobilen Team und bedarfsab-hängiger Inanspruchnahme. Z. B. häusliche psychiatrische Krankenpfl ege, Soziothera-pie, Psychoedukation, ärztliche Behand-

    lungen, außerstationäre und psychosoziale Krisenintervention

    · „Non-hospital-settings“ für psychiatrische Be-handlungen, soweit möglich auch im akuten Krisenfall (z. B. Rückzugsräume). Eine engma-schige, kontinuierliche Zusammenarbeit mit Betroffenen, Angehörigen, Behandler*innen und ggf. gesetzlichen Betreuer*innen zur Akti-vierung vorhandener Ressourcen und Stärkung von Selbsthilfepotentialen der Patient*innen

    Einschreibungszeiträume · Bis zu 3 Jahre · Eine Verlängerung der Maßnahme ist unter

    bestimmten Umständen möglich · Die Versicherten der teilnehmenden Kran-

    kenkassen schreiben sich per Erklärung in den Vertrag ein

    Integrierte Versorgungsverträge NWpG (NetzWerk psych ische Gesundheit) und SeGel (Seelische Gesundheit leben)

    NWV

    Ziel nach § 140a ff SGB V ist es, eine interdisziplinäre und leistungssektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen. Besonders Versicherte mit einer schizoaffektiven, schizophrenen oder depressiven Grund erkrankung stehen im Mittelpunkt des Versorgungsauftrags.

    Langfristige, bedürfnisangepasste Behandlung in einem multiprofessionellen Team

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  • Diagnosen/ Teilnahmekriterien · Zum Zeitpunkt der Einschreibung muss

    die Versicherte freiwillig oder pflichtversi-chert bei einer der dem Vertrag beigetre-tenen Krankenkassen sein

    · In der Regel ist die Versicherte zum Zeit-punkt der Einschreibung älter als 18 Jahre

    Die Einschreibekriterien sind unterschiedlich.Einschreibefähige Diagnosen sind: · F10.5, F11.5, F12.5, F13.5, F14.5, F15.5,

    F16.5, F17.5, F18.5, F19.5 · F20, F21, F22, F23, F24, F25, F28, F29 · F30, F31, F32, F33, F34, F38, F39 · F40, F41, F 42, F43, F44, F45, F48 · F50 · F60, F61, F62, F68, F69 · F90, F91, F92, F93, F94Ausnahmen: · F42 nicht AOK · F90 - 94 nicht SeGelAußerdem muss in einem festgelegten Auswahlzeitraum ein Krankenhausaufent-halt von mindestens einem Tag mit einer der o. g. Hauptdiagnosen (Entlassdiagnose) erfolgt sein.

    Wenn Sie klären möchten, ob Ihre Patient*in für diese Versorgung infrage kommt, wenden Sie sich bitte an das Kundencenter der GAPSY. Wir setzen uns innerhalb kürzester Zeit mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung.

    Ärzt*innenFür die IV NetzWerk-Verträge NWpG und SeGel sind keine ärztlichen Verordnungen erforderlich.Im Rahmen von Assessment-Leistungen arbeitet die GAPSY mit folgenden Fachärzt*innen zusammen: · Niedergelassene Nervenärzt*innen · Nervenärzt*innen psychiatrischer

    Kliniken und der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA)

    · Hausärzt*innen

    Eine Besonderheit stellt der integrierte Versorgungsvertrag mit der IVP Networks dar:Etwa 60 Krankenkassen, überwiegend Betriebskrankenkassen, haben mit der IVP Networks einen Rahmenvertrag über eine Integrierte Versorgungsleistung. Für diesen

    Vertrag sind wir Leistungserbringer. Die Ein-schreibung in diesen Vertrag erfolgt direkt durch niedergelassene Fachärzt*innen. Wenn Sie Interesse an einem solchen Rah-menvertrag haben, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter.

    keine Zuzahlungen

    Krankenkassen · TK · AOK Bremen/ Bremerhaven · BKK firmus · Daimler BKK · BKK Securvita BKK Aesculap · BKK Deutsche Bank AGBKK

    Merck · BKK Voralb · Salus BKK · SBK · Securvita KK · BKK PwC

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  • Das Projekt Nachtwerk Bremen, Tel.: 0421 – 957 00 310

    Psychiatrische Beratung, Begleitung und Unterstützung während der Nacht. Eine Kooperation mit der Bremer Werkgemeinschaft. Das vierteilige Projekt, Nachtwerk Bremen, richtet sich an Menschen ab 18 Jahre und ist kostenlos.

    1. Das Nachtcafé in Walle Das „Café Klatsch“ ist Teil der regionalen Versorgung von Menschen mit einer psychi-schen Erkrankung im Stadtteil und wird von der Bremer Werkgemeinschaft betrieben. Die Besucher*innen erhalten Rat und Hilfe. Sie können hier zum Selbstkostenpreis essen und trinken.

    Helgolander Straße 73 · 28217 Bremen-WalleMo. bis So. 19.30 bis 02.30 Uhr

    2. Die nächtliche telefonische KrisenberatungBeratung, Entlastung und Unterstützung durch qualifizierte, psychiatrisch ausgebil-dete Fachkräfte der GAPSY. Sie sind erfahren im Umgang mit Menschen in psychischen Notlagen und kennen die Angebote und Möglichkeiten, die eine schwierige Situation auch längerfristig bessern können.

    Mo. bis Fr. 21.00 bis 08.30 Uhr sowie Sa., So. und an Feiertagen 17.00 bis 08.30 Uhr

    3. Das Krisenbett Das „Krisenbett” bietet die Möglichkeit, für eine Nacht Schutz zu finden, ohne in die Klinik zu gehen. Die Betroffenen werden von professionellen Fachkräften unterstützt und begleitet. Morgens können sie nach Hause zurückkehren. Es besteht die Möglichkeit einer Überleitung zu einer Ärzt*in oder in unterstützende ambulante Versorgung. Helgolander Str. 73 · 28217 Bremen-WalleMo. bis Fr. 21.00 bis 08.30 Uhr sowie Sa., So. und an Feiertagen 17.00 bis 08.30 Uhr

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  • GPV West – Gemeinde psychiatrischer Verbund West

    In der Region Bremen-West ist die GAPSY Teil des gemeinde-psychiatrischen Verbundes West, in dem Anbieter der sozial-psychiatrischen Versorgung, die Bremer Werkgemeinschaft, das Sozialwerk der Freien Christengemeinde, die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikum Bremen-Ost und die GAPSY koordinierend zusammenarbeiten.

    Ziel ist eine bedarfsgerechte, klientenzentrierte und einrichtungs übergreifende Behandlung und Betreuung von Menschen mit psychischen Störungen sicherzustellen.

    Das Angebot soll vor allem Menschen nutzen, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung, der Komplexität ihres Hilfebedarfes und den manchmal nicht zielgerichtet neben-einander bestehenden Leistungsangeboten bisher oftmals nicht erreicht werden konnten.

    4. Aufsuchende HilfeIn kritischen Situationen besuchen wir die Be-troffenen auch zuhause. Wir beraten vor Ort und versuchen gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, die Krise zu bewältigen. Gegebenenfalls begleiten wir ins Nachtcafé oder übergeben in die Obhut des „Krisenbett”, um einen vorläufigen Abstand von der häuslichen Situation zu ermöglichen.

    Mo. bis Fr. 21.00 bis 03.00 Uhr sowie Sa., So. und an Feiertagen 17.00 bis 03.00 Uhr

    Den Nachtwerk-Informations-flyer können Sie gern bei uns bestellen.

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  • SÜB – Sektorübergreifende Behandlung

    Mit diesem Pilotprojekt zur Implementierung von sektorübergreifender Behandlung werden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen stationären und ambulanten Leistungsanbietern im Bremer Osten erprobt.

    Die Kooperationspartner:

    · Zentrum für Psychosoziale Medizin (ZPM) der Gesundheit Nord

    · ASB Gesellschaft für Seelische Gesundheit

    · GAPSY

    Übergeordnetes Ziel des Projektes ist es, die ambulante Behandlung im Lebensfeld vom Menschen mit psychischer Erkran-kung und komplexem Hilfebedarf durch stärkere Vernetzung, bessere Kommunika-tion der Leistungsanbieter und fließende Übergänge zu verbessern.Das multiprofessionelle Team erstellt gemeinsam einen Genesungs- und Be-

    handlungsplan, der dann auch gemein-sam umgesetzt wird.

    Behandlungsunterbrechungen und stän-diger Wechsel der Bezugspersonen durch die Übergänge zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung sollen so vermieden werden.

    InstitutsambulanzHaus 7

    Ambulantes Zentrum Hemelinger Rathaus

    Klinikum BremenOst – Station 12B

    Ambulantes Zentrum Hemelinger Rathaus

    Intensivierte Zusammenarbeit

    Patient in gewohnter Umgebung

    Klinik ver meidung

    Klinik ver kürzung

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  • Frauenraum

    Der Frauenraum Bremen bietet einen Ort der Begegnung. In einem geschützten Rahmen können Frauen ihre Stärken (wieder)entdecken und ausbauen. Die Räume befinden sich zentral in Bremen-Mitte.

    Für wen ist der Frauenraum?

    Das Angebot soll Frauen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung einen Ort der Begeg-nung bieten. Hier finden sie: Austausch, Gespräche, Kontakte, Kreativangebote, ge-meinsames Erleben und Tun, z. B. Kochen, Backen, Spielen, Lachen, Bewegung und Beratung.

    Jede kann sich einbringen mit eigenen Ideen und Fähigkeiten oder zu einer kurzen Kaffeepause hereinschauen.

    Der Frauenraum ist eine Gemeinschaft. Jede Frau beteiligt sich nach ihren Möglich-keiten an den anfallenden Arbeiten.

    Die Idee des Frauenraums

    Für manche Frauen braucht es für die Ent-faltung der eigenen Kräfte einen Rahmen, in dem sie sich ausschließlich unter anderen Frauen bewegen können. Manchmal nur für eine kurze Zeit, manchmal auch viel länger. Diese Möglichkeit bietet der Frauenraum. Hier finden sie Respekt und Toleranz, Selbstbestimmung und Selbststärkung und die Übernahme von Verantwortung.

    Der Frauenraum ist offen für: Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, jeder Art von sexueller Orientierung und Lebens-form, Frauen mit und ohne körperliche Einschränkungen.

    Der Frauenraum ist ein gemeinsames Projekt der Inneren Mission, des ASB, der Initiative zur sozialen Rehabilitation und der GAPSY.

    Wo und Wann?

    Feldstraße 52 – 5428203 BremenTel. 0421 - 79 11 800 www.frauenraum-bremen.de

    Öffnungszeiten:Mo. bis Do. von 11.00 bis 17.00 Uhr Fr. von 11.00 bis 15.30 Uhr

    Einen Informationsflyer des Frauenraum können Sie gerne bei uns bestellen.

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  • wg-werbeagentur.d

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    www.gapsy.de

    Gesellschaft für ambulante psychiatrische Dienste GmbH

    Anmeldung und Information

    KundencenterWaller Heerstraße 10328219 Bremen

    Tel.: 0421 1 65 01 0Fax: 0421 - 1 65 01 - 299Email: [email protected]

    Hilfe in Krisensituationen

    Nächtliche RufbereitschaftMontag bis Freitag 17.00 bis 8.30 UhrGanztägig an Wochenenden und Feiertagen

    Tel.: 0151 1 14 30 800

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr