Behinderten- und seniorengerechte Kfz-Umbauten Lenkhilfen ... · - Schnelles Abnehmen der Lenkhilfe...

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Auto-Mobilität für Menschen mit Behinderung Behinderten- und seniorengerechte Kfz-Umbauten REHA mobil Berlin Medczinski GmbH Fabrikstraße 8 B - 16761 Hennigsdorf Telefon: 030 / 615 10 14 Telefax: 030 / 614 21 87 e-mail: [email protected] http://www.reha-mobil.de Lenkhilfen (Drehknopf, Gabel, Dreizack) Stand: 08.03.2019 / Nr.: L1 Für einarmige Fahrer oder Versehrte, die ihr Fahrzeug mit einem Handbediengerät fahren, ist zum vollen Lenkradeinschlag, z.B. beim Wenden oder Ausweichen, ein Lenkraddrehknopf unbedingt erforderlich. Der Drehknopf wird am Lenkrad befestigt und ist für alle Lenkradarten geeignet. Die TÜV-Richtlinien vom März 1993 legen fest, dass der Lenkraddrehknopf versenk- oder abnehmbar sein muss, damit das Fahrzeug auch jederzeit von einer nicht körperbehinderten Person gefahren werden kann. Der fachgerechte Einbau der Lenkhilfe muss zusätzlich per Sonderabnahme abgenommen (§21 StVZO) und in die Fahrzeugpapiere übertragen werden. Außerdem besagen die Richtlinien, dass nur Personen mit entsprechender Auflage im Führerschein eine Lenkhilfe benutzen dürfen. Unsere Lenkhilfen sind deshalb per Knopfdruck durch eine Steckachse abnehmbar. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass die im Führerschein aufgeführten Beschränkungen (Auflagen) vollständig erfüllt sein müssen. Oft sind daher noch div. Schalterumlegungen notwendig (z.B. durch Multifunktionsdrehknöpfe). Lenkraddrehgabel Lenkraddrehknopf abnehmbar von Veigel Varianten des Lenkraddrehknopfes sind die Lenkraddrehgabel, sowie der Lenkraddreizack für Tetraplediker. Lenkraddreizack für Tetraplediker - Schnelles Abnehmen der Lenkhilfe möglich - Nur bei Auflage im Führerschein zu benutzen - Für alle Lenkradtypen geeignet Lenkraddrehknopf abnehmbar von BraunAbility

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Auto-Mobilität fürMenschen mit Behinderung

Behinderten- und seniorengerechteKfz-Umbauten

REHA mobil Berlin Medczinski GmbHFabrikstraße 8 B - 16761 Hennigsdorf

Telefon: 030 / 615 10 14Telefax: 030 / 614 21 87 e-mail: [email protected]

http://www.reha-mobil.de

Lenkhilfen (Drehknopf, Gabel, Dreizack)

Stand: 08.03.2019 / Nr.: L1

Für einarmige Fahrer oder Versehrte, die ihr Fahrzeug mit einem Handbediengerät fahren, ist zum vollen Lenkradeinschlag, z.B. beim Wenden oder Ausweichen, ein Lenkraddrehknopf unbedingt erforderlich. Der Drehknopf wird am Lenkrad befestigt und ist für alle Lenkradarten geeignet.

Die TÜV-Richtlinien vom März 1993 legen fest, dass der Lenkraddrehknopf versenk- oder abnehmbar sein muss, damit das Fahrzeug auch jederzeit von einer nicht körperbehinderten Person gefahren werden kann. Der fachgerechte Einbau der Lenkhilfe muss zusätzlich per Sonderabnahme abgenommen (§21 StVZO) und in die Fahrzeugpapiere übertragen werden. Außerdem besagen die Richtlinien, dass nur Personen mit entsprechender Auflage im Führerschein eine Lenkhilfe benutzen dürfen. Unsere Lenkhilfen sind deshalb per Knopfdruck durch eine Steckachse abnehmbar. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass die im Führerschein aufgeführten Beschränkungen (Auflagen) vollständig erfüllt sein müssen. Oft sind daher noch div. Schalterumlegungen notwendig (z.B. durch Multifunktionsdrehknöpfe).

Lenkraddrehgabel

Lenkraddrehknopf abnehmbar von Veigel

Varianten des Lenkraddrehknopfes sind die Lenkraddrehgabel, sowie der Lenkraddreizack für Tetraplediker.

Lenkraddreizack für Tetraplediker

- Schnelles Abnehmen der Lenkhilfe möglich- Nur bei Auflage im Führerschein zu benutzen- Für alle Lenkradtypen geeignet

Lenkraddrehknopf abnehmbar von BraunAbility