Beitritt zur Religionsgemeinschaft · PDF fileBeitritt zur Religionsgemeinschaft Islam Glaube...

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Beitritt zur Religionsgemeinschaft Islam Glaube und Aufrichtigkeit sind eine Sache zwischen Mensch und Schöpfer. Wer an Allah, den Einen und Einzigen glaubt und sich bemüht, nach seinem Willen zu leben, ist Muslim. Wenn jemand bei uns der Religionsgemeinschaft Islam beitreten und darüber eine Bescheinigung erhalten möchte, erwarten wir von ihm, dass er über seinen neuen Glauben ausreichende Kenntnisse hat. Dies stellen wir bei einem oder mehreren Informationsgesprächen fest. Wir empfehlen dafür das folgende Buch: „Der Islam. Geschichte, Religion, Kultur“ (M. Hamidullah) Jeder Muslim ist zu den täglichen Gebeten verpflichtet. Darum muss man auch die Waschung und das Gebet erlernen. Hierzu gibt es ein Heft mit Tonkassette: „As-Salah = Das Gebet. Eine ausführliche Anleitung zum Erlernendes muslimischen Gebetes.“ „Das Wichtigste über das Gebet des Muslims“ Tonkassette mit Beiblatt. Beim Lernen der Gebetstexte ist besonders darauf zu achten, dass wenigstens die drei in dem Heft genannten Suren aus dem Koran (al-fatiha, nr.1; al-ichlas, nr.112; al-’asr, nr.103) fehlerfrei auf arabisch und deutsch beherrscht werden. Außerdem ist zu lernen: Das Glaubensbekenntnis (arabisch, deutsch) amantu bi-llahi wa malaa’ikatihi wa kutubihi wa rusululihi wa-l-jaumi-l-aachiri wa-l-qadri chairihi wa scharrih Ich glaube an Allah und Seine Engel und Seine Schriften und Seine Gesandten und den Jüngsten Tag und die Bestimmung, ihr Gutes und ihr Schlechtes. Das Glaubenszeugnis (arabisch, deutsch) asch-hadu an la ilaha illa llah wa asch-hadu anna muhammada-rasulu llah Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und Ich bezeuge, Muhammad ist Allahs Gesandter. Zum Übertritt wird ein passender Termin vereinbart, nachdem man die hier genannten Mindestkenntnisse erworben hat. Vor dem Übertritt nimmt man ein Duschbad, wobei man sich vollständig von Kopf bis Fuß reinigt, mit der Absicht, sich von allem Unreinen (besonders aus der unislamischen Lebensweise) zu befreien. Dann spricht man Glaubensbekenntnis und Glaubenszeugnis vor zwei muslimischen Zeugen, die man entweder benannt oder mitgebracht hat oder die vom Islamischen Zentrum empfohlen werden. Die Bescheinigung über vorher erfolgte Kirchenaustritte ist zur Einsicht vorzulegen. Wer den Islam annehmen möchte, ohne dass er eine Übertrittsbescheinigung sofort benötigt, soll unmittelbar das Glaubenszeugnis vor zwei muslimischen Zeugen sprechen und sich nach der islamischen Lebensweise richten, so weit sie ihm/ihr bekannt ist. Die Bescheinigung kann dann später ausgestellt werden, wenn die angeführten Mindestkenntnisse erworben wurden. Nach unserer Auffassung ist dieser Weg vorzuziehen.

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Page 1: Beitritt zur Religionsgemeinschaft · PDF fileBeitritt zur Religionsgemeinschaft Islam Glaube und Aufrichtigkeit sind eine Sache zwischen Mensch und Schöpfer. Wer an Allah, den Einen

Beitritt zur Religionsgemeinschaft Islam

Glaube und Aufrichtigkeit sind eine Sache zwischen Mensch und Schöpfer. Wer an Allah,den Einen und Einzigen glaubt und sich bemüht, nach seinem Willen zu leben, ist Muslim.

Wenn jemand bei uns der Religionsgemeinschaft Islam beitreten und darüber eineBescheinigung erhalten möchte, erwarten wir von ihm, dass er über seinen neuen Glaubenausreichende Kenntnisse hat. Dies stellen wir bei einem oder mehrerenInformationsgesprächen fest. Wir empfehlen dafür das folgende Buch:„Der Islam. Geschichte, Religion, Kultur“ (M. Hamidullah)

Jeder Muslim ist zu den täglichen Gebeten verpflichtet. Darum muss man auch dieWaschung und das Gebet erlernen. Hierzu gibt es ein Heft mit Tonkassette:„As-Salah = Das Gebet. Eine ausführliche Anleitung zum Erlernendes muslimischenGebetes.“„Das Wichtigste über das Gebet des Muslims“ Tonkassette mit Beiblatt.

Beim Lernen der Gebetstexte ist besonders darauf zu achten, dass wenigstens die drei indem Heft genannten Suren aus dem Koran (al-fatiha, nr.1; al-ichlas, nr.112; al-’asr, nr.103)fehlerfrei auf arabisch und deutsch beherrscht werden.

Außerdem ist zu lernen:Das Glaubensbekenntnis (arabisch, deutsch)amantu bi-llahi wa malaa’ikatihi wa kutubihi wa rusululihi wa-l-jaumi-l-aachiri wa-l-qadrichairihi wa scharrihIch glaube an Allah und Seine Engel und Seine Schriften und Seine Gesandten und denJüngsten Tag und die Bestimmung, ihr Gutes und ihr Schlechtes.

Das Glaubenszeugnis (arabisch, deutsch)asch-hadu an la ilaha illa llah waasch-hadu anna muhammada-rasulu llahIch bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah undIch bezeuge, Muhammad ist Allahs Gesandter.

Zum Übertritt wird ein passender Termin vereinbart, nachdem man die hier genanntenMindestkenntnisse erworben hat.

Vor dem Übertritt nimmt man ein Duschbad, wobei man sich vollständig von Kopf bis Fußreinigt, mit der Absicht, sich von allem Unreinen (besonders aus der unislamischenLebensweise) zu befreien.

Dann spricht man Glaubensbekenntnis und Glaubenszeugnis vor zwei muslimischenZeugen, die man entweder benannt oder mitgebracht hat oder die vom Islamischen Zentrumempfohlen werden.

Die Bescheinigung über vorher erfolgte Kirchenaustritte ist zur Einsicht vorzulegen.

Wer den Islam annehmen möchte, ohne dass er eine Übertrittsbescheinigung sofort benötigt,soll unmittelbar das Glaubenszeugnis vor zwei muslimischen Zeugen sprechen und sichnach der islamischen Lebensweise richten, so weit sie ihm/ihr bekannt ist. DieBescheinigung kann dann später ausgestellt werden, wenn die angeführtenMindestkenntnisse erworben wurden.Nach unserer Auffassung ist dieser Weg vorzuziehen.