Benutzungskonzept und -ReglementJugendraum · . GEMEINDE 9305 BERG SG 2. Benulzungsregetn 2.1....
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GEMEINDE9305 BERG SG
Benutzungskonzept und -Reglement JugendraumGültig ab 01.01.2019 Verfasser: Gemeinderat Berg 56Version 26.11.2018
DorfsLrasse 17, 9305 Berg SOwww.bergsg.ch
GEMEINDE9305 BERG SG
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1.1. VERWENDUNGSZWECK 31.2. ZUSTÄNDIGKEITEN 3
2. BENUTZUNGSREGELN 4
2.1. RAUCHVERBOT 42.2. VERBOT VON ALI<oHoL UND ANDEREN DROGEN 4
2.3. PARKIEREN 42.4. ZUGANG 4
2.5. TOILETTEN 42.6. HEIZUNG 42.7. CÄRMEMISSIONEN / RUHEZEITEN 42.8. KÜCHE 42.9. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL 4
2.10. VERWENDUNG DER SPIELGERÄTE 42.11. WERTSTOFF- UND ABFALLENTSDRGUNG 42.12. WÄSCHE 42.13. REINIGUNG 4
3. VERMIETUNG 5
3.1. MIETBERECHTIGTE UND NUTZUNGSBEREICH 53.2. GEBUNDENE BENUTZUNG DURCH ACTIVE YOUTH BERG (JUGENDTREFF) 53.3. RESERVATION 53.4. SCHLÜSSEL, DEPOT, UBERGABE, MIETVERTRAG 5
2MIETGEBÜHREN 6
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3.5.1. TARIF 63.5.2. FÄLLIGKEIT 63.5.3. ENTHALTENE LEISTUNGEN 63.5.4. VERWENDUNG DER GEBÜHREN 6
DorfsLrasse 17, 93D5 Berg SGwww.bergsg.ch
GEMEINDE
9305 BERG SG
1. DerJugendraum1.1. Verwendungszweck
Der Jugendraum in den beiden Obergeschossen des alten Feuerwehrdepots, Dorfstrasse 36 (im Besitz der Ge
meinde Berg SG) ist ein Ort der Begegnung. Im Rahmen der Jugendarbeit steht der Raum Jugendtichen aus Berg
und Freidorf zur Verfügung. Der Raum wird auch an Dritte vermietet.
1.2. Zuständigkeften
zz zzz:z:Rnterhalt Gebäude und Grundinfra- Verwaltung, Gemeinde Berg SG
struktur
Reinigung Toiletten, Friedhofgebäude Verwaltung, Gemeinde Berg SG
Innenreinigung Verein Active Youth Berg
Mobiliar, Spielgeräte Verein Active Vouth Berg
Jugendtreff am Freitagabend Verein Active Youth BergKath. Kirche Berg-Freidorf (Aufsicht)
Vermietung Verwaltung, Gemeinde Berg SG
Konzep und Benutzungsreglement Jugendrat, Gemeinderat
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2. Benulzungsregetn2.1. Rauchverbot
Im Raum gilt ein Rauchverbot. Auf dem Platz vor det Tür darf geraucht wetden. Der Aschenbecher ist zu benutzen.
2.2. Verbot von Alkohol und anderen Drogen
Im Raum und um den Raum herum dürfen kein Alkohol und andere Drogen konsumiert werden.
2.3. Parkieren
Veb und Motorfahrräder können auf dem Parkplatz vor der Kirche abgestellt werden. Für Motorfahrzeuge steht derParkplatz neben dem ehemaligen Restaurant Rebstock zur Verfügung.
2.4. Zugang
Der Zugang zum Raum erfolgt über die Engelgasse. Besucher von der anderen Strassenseite verwenden den Fussgängerstreifen bei der Kirche. Der Zugang von der Dorfstrasse her ist wegen der unübersichtlichen Lage im Engel-rank zu gefährlich.
2.5. ToiLetten
Den Benutzern stehen die Toiletten beim Friedhofgebäude zur Verfügung.
2.6. Heizung
Der Raum kann nur mit Heizlüftern beheizt werden. Die Heizlüfter dürfen wegen der Brandgefahr nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Nach Verlassen des Jugendraums müssen diese abgeschaltet werden. Siehe separateBetriebsanleitung auf dem Gerät.
2.7. Lärmemissionen / Ruhezeiten
Auf Lärmemissionen im Aussenbereich ist zu verzichten. Es gilt das Reglement über die Ruhezeiten und Nachtruheder Gemeinde Berg 5G.
2.8. Küche
Die Küche darf inklusive Geschirr und Geräte verwendet werden. Das Inventar ist nach Gebrauch gemäss Inventar-liste zu kontrollieren. Defektes Inventar ist zu melden und ggf. zu ersetzen.
2.9. Getränke und Lebensmittel
Im Jugendraum gelagerte Getränke und Lebensmittel gehören der Jugendgruppe und dürfen nicht verwendet werden.
2.10. Verwendung der Spietgeräte
Die Spielgeräte (Tischfussballkasten, Ping-Pong-Tisch Billardtisch usw.) der Jugendgruppe dürfen benutzt werden.
2.11. WertstofF- und AbFatLentsorgung
Wertstoffe (Glas, PET, Papier/Karton, Aluminium/Eisenblech) sind zu trennen und dürfen im Jugendraum in den entsprechenden Behältern entsorgt werden. Haushaltabfälle und Speisereste sind durch den Mieter zu entsorgen.
2.12. Wäsche
Geschirrtücher stehen zur Verfügung. Gebrauchte Geschirrtücher bitte ins Becken «Schmutzwasche» legen. Die Reinigung erfolgt durch die Kath. Kirchgemeinde.
2.13. Reinigung
Die abschliessende Reinigung des ]ugendraums ist Sache des Mieters. Der Raum muss besenrein abgegeben werden. Die Küche, das Geschirr und die Geräte sind vollständig zu reinigen. Lappen und Tücher stehen zur Verfügung.
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3. Vermietung3.1. Mietberechtigte und Nutzungsbereich
Der Jugendraum steht für Anlässe von Privatpersonen, Firmen, Vereinen und öffentlichen Organisationen aus Bergund anderen Gemeinden zur Verfügung. Bei Terminkollisionen erhalten Anfrager aus der Gemeinde Berg den Vorrang.
Der Mietvertrag muss von einer volljährigen und mündigen Person unterschrieben werden.
3.2. Gebundene Benutzung durch Active Youth Berg (Jugendtreff)
Der Jugendraum steht den Jugendlichen ab der 6. Klasse der Gemeinden Berg und Fteidorf im Rahmen der Jugendarbeit unentgeltlich zur Verfügung. Der Verein Active Youth Berg organisiert alle 14 Tage am Freitagabend den Jugendtreff. Während der Schulferien des Kantons St. Gallen ist der Jugendtreff geschlossen. Der Jugendtreff ist wiefolgt geöffnet:
Schuler/innen 6. Klasse 18:30 Uhr 20:00 Uhr
ler/innen ab der 7. Klasse 19:30 Uhr r22:00 Uhr
3.3. Reservation
Die Reservation erfolgt über die Gemeindeverwaltung Berg via www.bergsg.ch “Leben/Wohnen, Jugendraum“. Unter dieser Adresse ist auch die Verfügbarkeit ersichtlich. Die Reservation kann maximal sechs Monate im Voraus erfolgen. Bei regelmässiger Benützung kann auch weiter im Voraus reserviert werden.
3.4. Schtüsse[, Depot, Übergabe, Mietvertrag
5 Die Aus- und Rückgabe der Schlüssel erfolgt auf der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 17, 9305 Berg. Es ist ein Depot von CHF 200.00 in bar zu hinterlegen.
Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung kann der Schlüssel nach Vereinbarung auf dem Katholischen Pfarramt, Wiedenhubstrasse 1, 9305 Berg, Tel. 071 455 1119 abgeholt und zurückgegeben werden.
Die Abnahme nach der Vermietung erfolgt nach Absprache durch eine Person der Gemeindeverwaltung oder desKatholischen Pfarramts.
Für die Miete wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, der auch das Übergabe- und Abnahmeprotokoll enthält.
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3.5. Mietgebühren
3.5.1. Tarif
Stunde
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CHF 10.00 CHF 50.00(Einheimische Berg und Freidorf)
A CHF 20.00 CHF 100.00(Auswärtige)
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Die Gebühren werden von der Gemeinde Berg SG abhängig von der Nutzerkategorie erhoben.
Nutzerkate9orie Besdireibung Tarif
Gemeinwesen Politische Gemeinde Berg SG, Behörden, Kommissionen, Pn- Kostenlos
— — —
—- marschule Brühl, KatholischeKirchgemeinde Berg-Freidorf
In Berg ansässige Ver- Akkreditierte, in Berg ansässige Vereine gemäss Reglementeine «Unterstützung Vereine».
Abhängig vom Zielpublikum des Anlasses:
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre Kostenlos (max. 4x / Jahr)
Erwachsene, Jugendliche und Kinder E
Jugendgruppe / Jugendtreff am Freitagabend KostenlosActive_Youth Berg
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Einheimische Natürliche und juristische Personen oder Personengesell- E
____________________
schaften die in Berg steuerpflichtig sind.
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Auswärtige Natürliche und juristische Personen oder Personengesell- A
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schaften die nicht in Berg steuerpflichtig sind.
6 3.5.2. Fälligkeit
Die Gebühren sind bei Schlüssetübergabe auf der Gemeindeverwaltung in Bar! Twint im Voraus zu entrichten.
3.5.3. Enthaltene Leistungen
• Betriebskosten (Gebäudeverwendung, Strom, Wasser/Abwasser)
• Verwendung des Mobiliars (Küche, Tische, Stühle, Spietgeräte)
3.5.4. Verwendung der Gebühren
50% der Gebühren werden Anfang des Folgejahres dem Jugendverein Active Youth Berg gutgeschrieben.
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4. Gü[tigkeit
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Das Reglement wird dem akultativen Rererendum unterstellt vom 7. Januar 2019 bis 15. Februar 2019. Es tritt nachunbenütztem Ablaur der Rererendumsrrist rückwirkend per 01.01 .2079 in Kraft und ersetzt das Reglement vom01.06.2018.
smin Oberlin
meinderaCsschreiberin
26. November 201
Sandro Parissenti
Gemeindepräsident
Dortstrasse 17, 9305 Berg 56www.bergsg.ch