Beratung AKTUELL - Bayern€¦ · Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 3...

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Regierung von Niederbayern Beratung AKTUELL 2 © Susanne Prinz-Fuest Fragen und Antworten zum Förderdiagnosschen Bericht Wissenswertes zu Kooperaonsklassen Neues zur Inklusion Förderplanung MSD für Berufliche Schulen mit Beratungsprotokoll Inklusion und MSD in Niederbayern in Zahlen Aktuelle Diagnosk - IDS Überarbeitete Formulare zur Notenaussetzung Literaturvorstellung Zusätzliche Literaturhinweise und Links

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 1

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Fragen und Antworten zum Förderdiagnostischen Bericht

Wissenswertes zu Kooperationsklassen

Neues zur Inklusion

Förderplanung

MSD für Berufliche Schulen mit Beratungsprotokoll

Inklusion und MSD in Niederbayern in Zahlen

Aktuelle Diagnostik - IDS

Überarbeitete Formulare zur Notenaussetzung

Literaturvorstellung

Zusätzliche Literaturhinweise und Links

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 3

Rückblick: Förderdiagnostischer Bericht - Formales, Fragen und Antworten 4

Wissenswertes zu Kooperationsklassen 7

Möglichkeiten des Unterrichts in Kooperationsklassen nach dem sog.

Co-Teaching-Modell 9

Inklusion - Übersicht im Schulamtsbereich 12

Warum und für wen müssen die Lehrkräfte an Regelschulen einen Förder-

plan erstellen? 14

Zur Förderplanung: Frequently Asked Questions 16

Beispiele für kleinschrittig formulierte Förderziele 17

Grundlagen und Hinweise zur Förderplanung 25

Beispiel 1: Förderplanung allgemein 28

Beispiel 2: Förderplanung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 29

MSD für Berufliche Schulen 31

Beispiel für ein Beratungsprotokoll des Beratungs- und Kompetenzzentrums

Sonderpädagogik für den beruflichen Bereich 34

Begabungsdiagnostik - IDS 36

Antrag und Entscheid Notenbefreiung - Formular mit neuer Belegstelle 38

MSD und Inklusion in Niederbayern in Zahlen 40

Literaturvorstellungen zur Förderplanung 42

Zusätzliche Literaturhinweise und Links 44

Impressum 45

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Vorwort

In der zweiten Ausgabe von Beratung Aktuell beschäftigt sich die Arbeitsgruppe

mit den Themen: Förderplanung an den Regelschulen für Schüler mit sonderpä-

dagogischem Förderbedarf und der neu geplante MSD an den beruflichen Schu-

len zu nennen.

In der Grundschulordnung GrSO § 39 bzw. in der Mittelschulordnung MSO § 48

wird eindeutig die Förderplanung den Grund- bzw. Mittelschullehrkräften zuge-

ordnet mit der „Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste“. Bis-

her lag die Aufgabe der Förderplanung beim MSD. In den Aufträgen des MSD ist

aber auch die Fortbildungstätigkeit klar definiert. In diese Verpflichtung muss je-

der MSD-Mitarbeiter intensiv einsteigen, um die Kollegen der Grund-/ Mittel-

schulen entsprechend fortzubilden u. zu begleiten.

Dass Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verschiedenster Ausprä-

gung an vielen Schularten zu finden sind, ist schon länger bekannt. Die Notwen-

digkeit der sonderpädagogischen Förderung von Schülern während der dualen

Berufsausbildung ist jedoch bisher nur in speziellen Einrichtungen wie der För-

derberufsschule geregelt. Aber auch in anderen Berufsschularten besteht Bedarf.

Die Notwendigkeit einer Betreuung dieser Schüler wird erst am Ende der jeweili-

gen Ausbildung deutlich, wenn theoretische Gesellenprüfungen nicht bestanden

werden.

Zusätzlich werden Bedingungen für den Unterricht in Kooperationsklassen be-

schrieben und aktuelle Testverfahren vorgestellt. Vorgeschlagen werden auch

thematisch passende Bücher und interessante Links. Auf den ersten Seiten sind

auf vielfachen Wunsch ergänzende Aussagen zum Förderdiagnostischen Bericht .

Wer zu einem anderen Zeitpunkt aktiv im Arbeitskreis MSD - Plattform mitarbei-

ten will, melde sich bitte bei [email protected] an der Re-

gierung von Niederbayern, SG 41 oder unter 0871 808 1511.

Herzlichen Dank Ihnen allen, die Sie sich trotz aller Schwierigkeiten stets um die

Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bemühen und de-

ren schulische Förderung auch im Regelschulbereich im Blick haben.

Maria Findelsberger, SoRin

Lehrer

Schüler

Eltern

Berater

Ausgabe 2

Oktober 2013

Beratung AKTUELL

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a Formales zum Förderdiagnostischen Bericht

1. Zum Thema „Entbindung von der Schweigepflicht“

Im Formular zum Förderdiagnostischen Bericht besteht

die Möglichkeit, das Vorhandensein einer Schweige-

pflichtentbindung anzukreuzen. Im Duden findet sich folgende Erklärung zur

Schweigepflicht: „für Angehörige bestimmter Berufe oder für Amtsträger bestehende

Verpflichtung, über ihnen Anvertrautes zu schweigen“. Im schulischen Bereich ist

es deshalb von großer Bedeutung, dass Schweigepflichtentbindungen nur für

den Kollegen gelten, der namentlich auf dem Formblatt genannt ist. Auch

kann eine Schweigepflichtentbindung nicht für längere Zeit gelten. Sie kann

nicht auf Lehrkräfte anderer Schularten übertragen werden. Deshalb findet

sich auf dem neuen Formular jetzt ein Hinweis *nur für genannten Perso-

nenkreis, zeitlich begrenzt - kann von Eltern jederzeit widerrufen werden.

Schweigepflichtentbindungen sind zu archivieren - im Förderakt.

2. Zum Thema „Intelligenztestung mit IQ“

Im überarbeiteten Formular des Förderdiagnostischen Berichts wird auf die

Problematik der Nennung von Ergebnissen aus der Begabungsdiagnostik ein-

gegangen. Es ist zu empfehlen, an der jeweiligen Grund- bzw. Mittelschule

einen Förderakt anzulegen, in dem auch sensible Daten wie IQ - Daten, Di-

agnostik, Testergebnisse und Schweigepflichtentbindungen abgelegt werden.

Deshalb befindet sich auf dem neuen Formular ein weiterer Hinweis: ** Er-

gebnisse der Begabungsdiagnostik befinden sich im Förderakt.

3. Zum Thema „Rückführer“

In der Überarbeitung wurden auch die zurückzuführenden Schülerinnen und

Schüler beachtet. Hier finden sich die Änderungen nur in der Benennung der

abgebenden Lehrkraft. Die Klassenlehrkraft erstellt den Bericht.

4. Zum Thema „Förderdiagnostischer Bericht am FZ GE“

Auf vielfachen Wunsch wurden im Förderdiagnostischen Bericht, der von den

Förderzentren zur Geistigen Entwicklung erstellt wird, Änderungen durchge-

führt (hier: Unterschrift Schulleitung und Schulkopf).

5. Zum Thema Ablage des Förderdiagnostischen Berichts im Schülerakt

Nochmals weisen wir auf die gesetzliche Grundlage zur Ablage im Schülerakt.

Auch wenn die Grund-/ Mittelschule einen Förderdiagnostischen Bericht für

einen bisher nicht vom MSD betreuten Schüler anfordert, wird das erstellte

Formular im Schülerakt abgelegt. Das gilt auch für zurückgeführte Schüler.

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Antworten auf Fragen zum Förderdiagnostischen Bericht:

1. Förderdiagnostischer Bericht oder Gutachten mit Förderortempfehlung bei

zweimaliger Zurückstellung

Belegstelle ist die Volksschulordnung GrSO § 21 Abs. 4: 4Eine zweite Zurückstellung nach Art 41 Abs. 7 Satz 3 BayEUG ist mit einem sonderpädagogischen Gutachten zu begründen. 5 Sie (Anm.: die Zurückstellung) ist regelmäßig nur zu vertreten, wenn zugleich sonderpädagogische Fördermaß-nahmen eingeleitet werden.

Daraus ergeben sich folgende Lösungen: es wird ein Gutachten erstellt, um mögliche sonderpädagogische Bedürfnisse zu prüfen. Dies schließt nicht ein, dass jedes Kind bei zweimaliger Zurückstellung automatisch an ein Sonderpä-dagogisches Förderzentrum wechselt. Wichtig ist die anschließende Beratung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, in der sichergestellt werden soll, dass ein Kind trotz einer zweiten Zurückstellung intensiv gefördert werden kann.

2. Anforderung des Schulleiter der Grund- und Mittelschule auf Erstellung

eines Förderdiagnostischen Berichts

Die Belegstelle für die Anforderung des Förderdiagnostischen Bericht fin-det sich in der VSO-F § 25 Abs. 1: 3 … ansonsten kann er (Anm.: der Förderdiagnostische Bericht) bei Bedarf auf Anfor-derung der allgemeinen Schule erstellt werden.

Der MSD wird mit Beobachtungen der Klassenlehrkraft im Hinblick auf vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf angefordert. Falls ein Förder-diagnostischer Bericht erstellt werden muss, ist eine MSD-Anforderung grundsätzlich nötig. Wenn die Schulleitung der Grund-/Mittelschule erst zu ei-nem späteren Zeitpunkt die Erstellung eines Förderdiagnostischen Berichts für nötig erachtet, sollte eine MSD-Anforderung vorliegen.

Ein Förderdiagnostischer Bericht kann auch ohne Zustimmung der Eltern er-Ein Förderdiagnostischer Bericht kann auch ohne Zustimmung der Eltern er-stellt werdenstellt werden.

3. Förderdiagnostischer Bericht ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in

der Schülerakte

Im KMS 113538 vom Januar 2013 zum Förderdiagnostischen Bericht (siehe auch Beratung Aktuell 1) wird klar definiert, wann ein Förderdiagnostischer Be-richt* erstellt wird:

„Er* stellt die Voraussetzung für eine Unterrichtung nach individuellen Lernzie-len an der allgemeinen Schule dar. Bei Bedarf kann er auch bei lernzielgleich unterrichteten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbe-darf angefordert werden (VSO-F §25, Abs. 1, Satz 4). (Unterstreichung: Findelsberger)

Da für die Erstellung eines Förderdiagnostischen Berichts ein Anlass be-steht sollte (s.o.), ist es unabdingbar, diese Notwendigkeit zu dokumentieren

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a und dies im Schülerakt für weiterführende Kollegen zugänglich, zu archivieren.

4. Förderdiagnostischer Bericht für Schüler, die an die Regelschule zurückge-

führt werden

Da es keine Fachliche Stellungnahme mehr gibt, wird der Förderdiagnosti-sche Bericht, wie früher die Fachliche Stellungnahme, von den „abgebenden Lehrkräften“ erstellt.

Falls der rückgeführte Schüler noch sonderpädagogischen Förderbedarf hat, besteht selbstverständlich die Notwendigkeit, diesen zu beschreiben. Abgelegt wird der Förderdiagnostische Bericht im Schülerakt (vgl. VSO-F §55, Abs. 5, Satz 1).

Besonderer Wert sollte allerdings auf die Weitergabe möglicher persönlich-keitsbetreffender Daten gelegt werden (Intelligenztest, Arztberichte). Wir wei-sen darauf hin, dass kein Intelligenzwert im Förderdiagnostischen Bericht ge-nannt werden sollte (siehe Seite 4) . Außerdem heben wir hervor, dass Ergeb-nisse aus der Begabungsdiagnostik z.B. im Sekretariat der Grund-/ Mittelschule aufbewahrt werden können.

5. Notenbefreiung und Förderdiagnostischer Bericht

Noten im Regelschulbereich gibt es nur nach dem Maßstab des GS/HS-Lehrplan, d.h. es gibt keine individuellen Noten oder Noten nach einem ande-ren Lehrplan. Dies bedingt, dass Schüler mit sonderpädagogischem Förderbe-darf bewertet nach der Bezugsnorm Grund-/Mittelschule mit ungenügenden Noten durchfallen würden und ein Aufsteigen nicht möglich wäre. Bei einer Notenbefreiung (auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Entscheid der Lehrerkonferenz) kann die Benotung von einzelnen Fächern ausgesetzt werden (vgl. Frau Götz, KM). Der Schüler steigt mit der Klasse auf (vgl. Beratung aktuell

Heft 1). Momentan muss zu jeder Zeit einem Notenverzicht entsprochen wer-den (auch am Ende des Schuljahres). Ein Förderdiagnostischer Bericht muss bei Notenbefreiung erstellt werden (vgl. Formular auf Seite ).

6. Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf

Es gibt keinen Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf. Dies würde implizieren, dass es „Gb- oder L-Noten“ gibt (siehe Punkt 5). Es gibt Formulare, die z.B. im Schulamtsbereich Augsburg kursieren. Diese können nicht im Regierungsbezirk Niederbayern verwendet werden (keine Genehmi-gung). In der GrSO § 39 und MSO § 48 wird zwar ein Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf beschrieben. Allerdings wird klar defi-niert, dass es sich um vorübergehende Beeinträchtigungen der Motorik oder erhebliche Behinderungen handelt. Es gibt also keinen besonders ausgewiese-nen sonderpädagogischen Förderbedarf außer im Bereich des Förderbedarfs KME, im sprachlichen Bereich (bei Mutismus und bei Stottern) oder im Förder-bedarf Sehen bzw. Hören. Dann tritt der Fall des Nachteilsausgleichs ein, d.h. Schüler erhalten einen Nachteilsausgleich (z.B. Zeitzuschlag, geeignete Hilfsmittel...).

M. Findelsberger, SoRin, Reg. von Niederbayern

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Wissenswertes zu Kooperationsklassen

1. Rechtliche Voraussetzungen zur Bildung von Kooperationsklassen

2. Zur Bildung von Kooperationsklassen

A) Der sonderpädagogische Förderbedarf der Schüler ist vorab diagnostiziert.

B) Ein Förderdiagnostischer Bericht für neue Kooperationsschüler ist erstellt.

C) Absprachen zwischen Förderzentrum und Grund-/Mittelschule haben stattge-funden. Man ist sich einig über die Errichtung der Kooperationsklasse.

D) Die Grund-/Mittelschule informiert das Schulamt schriftlich über die Anzahl der Schüler ohne und der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

E) Schulamt und Regierung entscheiden über die Errichtung / Weiterführung der Kooperationsklassen nach Prüfung.

F) Es findet rechtzeitig ein Elterninformationsabend statt.

G) Der Unterricht in der Kooperationsklasse soll im TEAM-TEACHING erfolgen; auf externe Differenzierung soll weitgehend verzichtet werden (siehe folgende Seiten).

Mittelschulordnung MSO §37

(1) Eine Kooperationsklasse als Klasse einer Mittelschule kann eingerichtet werden, wenn in der Klasse eine Gruppe von mindestens drei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädago-gischem Förderbedarf unterrichtet wird. (2) Die bei der Errichtung der Klasse erforderliche Zustimmung der Schulaufwandsträger (Art. 30a Abs. 9 Satz 1 BayEUG) soll den Zeitraum bis einschließlich der Jahrgangsstufe 9 umfassen.

BayEUG § 30 a

(7) Formen des kooperativen Lernens sind: Kooperationsklassen:

In Kooperationsklassen der Grundschulen, Mittelschulen und Berufsschulen wird eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusam-men mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpä-dagogischen Dienste. (9) 1 Kooperations- u. Partnerklassen sollen auf Anregung der Erziehungsberechtigten bei entsprechendem Bedarf mit Zustimmung der beteiligten Schulaufwandsträger u. der be-teiligten Schulen eingerichtet werden, wenn dies organisatorisch, personell u. sachlich möglich ist. 2 Elternbeiräte der beteiligten Schulen sind anzuhören. 3 Sind unterschiedliche Förderschwerpunkte betroffen, bestimmt die zuständige Regierung in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt die für die sonderpädagogische Förderung zuständige Förder-schule oder die zuständigen Förderschulen.

Grundschulordnung GrSO §28

(1) Eine Kooperationsklasse als Klasse einer Grundschule kann eingerichtet werden, wenn in der Klasse eine Gruppe von mindestens drei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädago-gischem Förderbedarf unterrichtet wird. (2) Die bei der Errichtung der Klasse erforderliche Zustimmung der Schulaufwandsträger (Art. 30a Abs. 9 Satz 1 BayEUG) soll den Zeitraum bis einschließlich der Jahrgangsstufe 4 umfassen.

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a H) MSD für Koop-Klassen ist abhängig von der Zuweisung aller MSD-Stunden.

I) Gemeinsame Elternberatung ist eine Selbstverständlichkeit.

3. Die Arbeit des MSD in Kooperationsklassen

Grundsätzlich teilt die Schulleitung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums die

Stunden des MSD der jeweiligen Grund- bzw. Mittelschule zu. Zu beachten ist aller-

dings, dass jede Kooperationsklasse im Sprengel nach dem sonderpädagogischem

Förderbedarf der Schüler betreut wird. Die Grund-/Mittelschule gibt grundsätzlich

entsprechende Stunden der VS (z.B. Förderlehrer) dazu. Eine MSD-Stunde für eine

Kooperationsklasse erscheint allerdings zu gering. Von etwa drei bis vier Betreu-

ungsstunden ist auszugehen.

Folgende Prinzipien sollen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stehen:

1. Förderung

Im Zentrum steht der Schüler mit unterschiedlichem sonderpädagogischem För-

derbedarf (beschrieben im Förderdiagnostischer Bericht). Unterstützt wird die be-

nötigte individuelle Förderung durch einen stärkenorientierten Förderplan, der

immer wieder überarbeitet und evaluiert wird. Die Förderung des Schülers be-

stimmt die tägliche Unterrichtsplanung, die aufzubauenden Kompetenzen, die

Auswahl von Unterrichtsformen und den zeitlichen Rahmen.

2. Unterstützung im Unterricht z.B. in offenen Unterrichtsmethoden

Auch in offenen Unterrichtsformen bedürfen Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf ebenso wie in jeder anderen Unterrichtsform der intensiven Beglei-

tung. Es empfiehlt sich, besonders unter dem Aspekt der Förderung und der Un-

terstützung der Schüler mit Förderbedarf zu planen. Bedeutsam erscheint hier

der Lehrer als Lernbegleiter, der nicht nur Lernen arrangiert, sondern auch bei

Problemen stets Hilfestellung und Anleitung anbieten kann. Von einem offenen

Unterricht ohne Vorgaben und Feed-

back ist abzusehen (vgl. Hattie-Studie).

3. Professioneller Austausch

Im professionellen Austausch liegt die Besonderheit des gemeinsamen Unter-

richts. Sonderpädagogik und Grund-/Mittelschulpädagogik sollen sich gegenseitig

unterstützen, um Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen und

Leisten zu ermöglichen. Die Höchstform findet sich in der kollegialen Beratung,

aber auch in der Reflexion bzw. Planung des Unterrichtsgeschehens und in der

gemeinsamen Elternberatung. Die Elternberatung benötigt Zeit und muss zusätz-

lich geplant und vorbereitet werden.

Artikel erstellt von Maria Findelsberger, SoRin, Reg. von Niederbayern

© Dominik Findelsberger

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Möglichkeiten des Unterrichts in Kooperationsklassen nach dem sog.

Co-Teaching-Modell (nach Marilyn Friend et al., 2008) - Deutsch: Team-Teaching

Parallel Teaching Station Teaching

Teaming One Teach, one Observe

One Teach, One Assist

Alternativ Teaching

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a In den folgenden Heften „Beratung aktuell“ werden wir Formen des Team-Teaching (engl.

Co-Teaching) aus der Literatur vorstellen u. sowohl Vorteile als auch Nachteile darstellen.

Literatur: Co-Teaching Handbook, Utah September 2011

Download in Englisch möglich unter:

www.schools.utah.gov/sars/DOCS/resources/coteach.aspx

Modell Parallel -Teaching / Modell Parallelunterricht

Empfohlene Anwendung

Beide Lehrkräfte unterrichten dieselben Inhalte, teilen jedoch die Klasse in gleich

große Gruppen und unterrichten gleichzeitig. Dadurch wird mehr Förderung,

mehr Betreuung und eine größere Beteiligung der Schüler gewährleistet.

Durchführung

Die Schüler werden in gleichwertige Gruppen aufgeteilt.

Jeder Lehrer unterrichtet denselben Inhalt in derselben Zeit(-spanne).

Die Lehrmethoden können sich unterscheiden.

Die Gruppen werden nicht gewechselt.

Der Unterricht findet gemeinsam in einem Raum statt. (eigene Anmerkung - siehe Bild)

Chancen / Vorteile

Die Aufteilung der Schüler in Gruppen kann, basierend auf den Bedürfnissen

der Schüler oder des Lehrplans, durch eine Vielzahl von Strategien erfolgen.

Die Flexibilität der Lehrer kann das Unterrichten verbessern.

Das Zahlenverhältnis von Schülern zu Lehrer ist niedriger.

Die Schüler haben eine bessere Chance auf Rückmeldung und aktive Beteili-

gung.

Beide Lehrer spielen in diesem Modell beim Unterrichten eine aktive Rolle .

Herausforderungen / Schwierigkeiten

Die Lehrer müssen den passenden Raumbedarf bestimmen.

Die Lehrer benötigen ein adäquates Fachwissen und pädagogische Kompe-

tenzen, um einen gleichrangig effektiven Unterricht zu bieten.

Zwei gleichzeitig unterrichtende Lehrkräfte können ablenkend sein.

Die Lehrer müssen den zu duldenden Lärmpegel berücksichtigen und zielge-

richtet eine zweckmäßige Klassenzimmergestaltung planen.

Freie Übersetzung: Susanne Sollinger, StRin FS, SFZ Bonbruck

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 13

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 14

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a Warum und für wen müssen die Lehrkräfte an Regelschulen

einen Förderplan erstellen?

Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Im Bayerischen Gesetz über das Erzieh-

ungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wird im Art. 30a festgelegt:

In den Schulordnungen der Grund- und Mittelschulen heißt es hierzu:

In einem frühzeitig im Vorgriff auf die UN-Behindertenrechtskonvention von

13.12.2006 veröffentlichten Schreiben der KMK vom 19.10.2006, S. 3, heißt es

weiter:

(3) 1 Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können

gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. 2 Die allgemeinen Schulen

werden bei ihrer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbe-

darf zu unterrichten, von den Förderschulen unterstützt. … (5) 1 Ein sonderpädagogi-

scher Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart. 2

Schulartspezifische Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel und

die Durchführung von Prüfungen an weiterführenden Schulen bleiben unberührt. 3Schüle-

rinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen

Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schul-

artspezifischen Voraussetzungen bestehen. 4 Die Festschreibung der Lernziele der Schüle-

rinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch einen Förderplan sowie

den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen.

GrSO § 39 und MSO § 48 (vorher VSO §45 Nachteilsausgleich, Förderplan)

(2) 1 Die Lernziele der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres sonderpädagogischen

Förderbedarfs voraussichtlich die Lernziele der Grundschule / Mittelschule nicht erreichen,

sind in einem individuellen Förderplan festzuschreiben; ansonsten kann ein Förderplan bei

Bedarf erstellt werden. 2 Der Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung,

die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen. 3 Die

Lernziele im Förderplan sind mindestens jährlich fortzuschreiben. 4 Die Erstellung des För-

derplans erfolgt unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. 5 Der För-

derplan soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden.

„Das veränderte Berufsbild ist gekennzeichnet durch das frühzeitige Erkennen individueller

Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler, die Entwicklung individueller För-

derpläne und die Unterstützung der Selbststeuerung der Lernbiographien, den professio-

nellen Umgang mit der zunehmenden Heterogenität der Lerngruppen, die eine neue Form

der Unterstützung beim Kompetenzerwerb und eine veränderte Form der Überprüfung er-

fordern […].“

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 15

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Sowie in einem weiteren Schreiben der KMK vom 04.03.2010, S.7:

Zusammenfassung:

Warum?

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an

der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht er-

reichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen.

Für wen?

Förderpläne werden erstellt für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres

sonderpädagogischen Förderbedarfs (vgl. dazu Beratung Aktuell 1, S.11) voraus-

sichtlich die Lernziele der Grund- bzw. Mittelschule nicht erreichen - bei Be-

darf auch für Schüler, die die Lernziele trotz ihres sonderpädagogischen För-

derbedarf erreichen.

Wer erstellt den Förderplan?

Förderpläne werden erstellt von den Lehrkräften der Grund- und Mittelschu-

len unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.

Welche Aussagen enthält der Förderplan?

Der Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung, die wesentli-

chen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen, die

mindestens jährlich fortgeschrieben werden.

Wer arbeitet am Förderplan?

An der Förderplanung im Regelschulbereich arbeiten Grund- und Mittelschul- lehrer zusammen; der Förderplan muss mit den Eltern besprochen werden.

„Die Beratung und Begleitung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler in ihrem individuellen Bildungsprozess wird u.a. durch den Einsatz von Beratungslehr-kräften, die Entwicklung von (schülerbezogenen) Förderplänen und die Arbeit mit Lernvereinbarungen realisiert.“

Artikel erstellt von Antonia Elter, StRin FS, Schulpsychologin, SFZ Eggenfelden

© Susanne Prinz-Fuest

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 16

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a Zur Förderplanung: Frequently Asked Questions

Wie oft soll ein Förderplan fortgeschrieben werden?

Die Förderziele sind mindestens jährlich fortzuschreiben (GrSO §39 Abs. 2 u. MSO

§48 Abs. 2).

Muss der Förderplan mit dem Schulleiter besprochen werden?

Grundsätzlich müssen die Inhalte des Förderplans nicht mit dem Schulleiter bespro-

chen werden. Allerdings sollte die Schulleitung über die Existenz des Förderplans für

einen Schüler informiert werden.

Muss ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende des Schul-

jahres die Ziele der Klasse wieder erreicht haben?

Da der Förderplan immer weiter fortgeschrieben wird, arbeitet der Schüler fortlau-

fend an seinen individuellen Lernzielen. Ein Erreichen der Klassenziele ist nicht vor-

gesehen. Es ist daher unbedingt bei Klassen- oder Lehrerwechseln mit den nachfol-

genden Kollegen zu sprechen.

Wie viele Seiten soll ein Förderplan enthalten?

Ein Förderplan sollte möglichst überschaubar gestaltet und daher recht kurz und

prägnant gehalten werden. Eine einheitliche und verbindliche Gestaltung ist jedoch

nicht vorgeschrieben.

Wie kann ich sicher gehen, dass ich einen sog. „faulen“ Schüler nicht auch noch

durch einen Förderplan in seinem Nichtstun unterstütze?

Förderpläne und -ziele werden aus differenzierter Diagnostik, Beobachtung und Re-

flexion abgeleitet. So wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, der

sich deutlich von „Faulheit“ unterscheidet. Deshalb wird nicht der wenig leistungs-

bereite Schüler durch einen Förderplan unterstützt, sondern der Schüler mit sonder-

pädagogischem Förderbedarf.

Wer schreibt den Förderplan?

Die Regelschule ist für die Erstellung des Förderplanes verantwortlich. Diese erfolgt

unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (siehe Gesetzestexte).

Müssen die Eltern mit dem Förderplan einverstanden sein?

Da der Förderplan von allen Beteiligten getragen werden soll, muss er mit den Erzie-

hungsberechtigten erörtert werden (GrSO § 39 u. MSO § 48).

Welche Bezugsnormen haben die Förderziele?

Die Förderziele sind am Förderbedarf des Schülers orientiert und nicht an den Lern-

zielen der Jahrgangsstufe.

Artikel erstellt von Susanne Prinz-Fuest, SoKRin SFZ Pfarrkirchen

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 17

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Beispiele für kleinschrittig formulierte Förderziele

In dieser Zusammenstellung wird aufzuzeigen versucht, wie individuell und klein-

schrittig Förderziele je nach Förderbedarf des Kindes formuliert werden können.

Durch die Formulierung einer Kompetenz wird das Förderziel operationalisiert. So

lässt sich leichter erkennen, ob es auch erreicht wurde. Ergibt die Evaluation des

Förderziels, dass es nicht erreicht wurde, muss eine Stufe tiefer, bei den in Ansät-

zen erkennbaren Kompetenzen des Kindes, angesetzt werden.

Diese Zusammenstellung enthält absolute Einzelbeispiele und könnte unendlich

fortgeführt werden. Sie hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll

nur einen Eindruck vermitteln, wie „unspektakulär“ die Förderziele einzelner

Schüler formuliert werden können. Somit kann der Unsicherheit begegnet wer-

den, sich selbst an die Formulierung solcher Ziele zu wagen. Gleiches gilt für die

Maßnahmen.

Für die Förderschwerpunkte Sehen / Hören / Körperlich - Motorische Entwicklung

empfehlen wir, sich bei den entsprechenden Mobilen Diensten beraten zu lassen.

Gleiches gilt für Schüler, bei denen der MSD - Autismus eingeschaltet wurde.

Hinweis 1: M = Abkürzung für einen fiktiven Schülernamen

Hinweis 2: Material von Material Margit Weidner siehe: www.soziale-kinder-lernen-besser.de

mit ausführlicher Übersicht aller erhältlichen Bücher (auch Sozialzielekatalog)

© Susanne Prinz-Fuest

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 21

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 22

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 24

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 25

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Allgemeine Hinweise zur Förderplanung

Grundlagen zur Förderplanung , Inhalte und Beispiele

1. Grundlagen zur Umsetzung eines Förderplanes

Übersichtlichkeit ein bis zwei Förderziele für einen überschaubaren Zeit-raum reichen aus.

Berücksichtigung von Stärken die Beschreibung von Stärken verhindert ei-ne Ausrichtung an den Defiziten und kann zu einer ressourcenorientierten Förderung beitragen.

Transparenz Methoden und Maßnahmen werden ausgewählt , die von al-len Beteiligten getragen werden können.

Einbeziehung aller am Entwicklungsprozess Beteiligten es sollen Beobach-tungen, Fördermöglichkeiten und Maßnahmen aus dem gesamten Umfeld des Kindes gesammelt und koordiniert werden (Therapien, Jugendamt, Eltern, ...).

2. Inhalte eines Förderplans

Formale Angaben Name, Vorname, Geburtsdatum, Klasse, Schuljahr, Schule, Klassenleiter, zuständiger Studienrat im Förderschuldienst, evtl. Ge-sprächsteilnehmer (z.B. Eltern)

Diagnostik (mit Zeitpunkt) z.B. Kind-Umfeld-Analyse, Unterrichtsbeobach-tung, Exploration, Einsicht in den Schülerbogen und Lernzielkontrollen, stan-dardisierte und informelle Testverfahren / Screenings vergleiche v.a. För-derdiagnostischer Bericht

Förderziele und -zeitraum vgl. Kapitel „Beispiele für kleinschrittig formu-lierte Förderziele“ (ab Seite 17)

Fördermaßnahmen konkrete Beschreibung, wie die festgelegten Ziele er-reicht werden können. Beispiele: Reduzierung des Lernstoffs, behinderungs-spezifische Hilfen ...

Evaluation und neue Förderansätze nötig ist eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen (Empfehlung: vierteljährlich). Dadurch kann sich eine Verlängerung der wirksamen Maßnahmen ergeben, eine Verwerfung der nicht wirksamen oder die nötige Planung neuer Förderziele.

Quelle: ISB (Hrsg.): Mobile Sonderpädagogische Dienste – Aspekte der Förderplanung 2009.

Artikel und Förderpläne von Sabine Kölbl, StRin FS, FZ GE Straubing und Marion Huber, StRin FS, stellv. Schulleitung, SFZ Deggendorf

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 26

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a Der Förderplan

1. Definition Förderplan:

„Ein Förderplan ist ein schriftlicher Plan zur gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit (sonder-)pädagogischem Förderbedarf oder von Schülerinnen und Schülern, die von Schulversagen bedroht sind. Er ist eine Voraussetzung für die Qualität schulischer Förderung und zugleich ein Instrument zu ihrer Evaluati-on.“ (MELZER C. 2008, 6).

2. Funktionen und Nutzen von Förderplänen

Zielführende Funktion

Strukturierende Funktion

Legitimations- und Dokumentationsfunktion

Transparenzfunktion

Evaluationsfunktion

Koordinationsfunktion

Orientierungsfunktion (aus der Schülerperspektive)

(POPP, MELZER, METHNER 2011 S.23-24)

3. Qualitätskriterien der Förderplanung in Anlehnung an MELZER 2010:

Fachliche und sachliche Richtigkeit

Vielseitigkeit

Flexibilität

Begrenztheit und Schwerpunkte setzend

Kommunizierbarkeit

Individuelle Abstimmung

Ökonomie in der Erstellung und Fortschreibung

Unterrichtsrelevanz

Verbindlichkeit

Dokumentation

Evaluation

(POPP, MELZER, METHNER 2011 S.25-26)

© Susanne Prinz-Fuest

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 27

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4. Begründung eines Förderplans

Die Begründung für einen Förderplan ist in der Grundschulordnung GrSO § 39 und in der Mittelschulordnung MSO § 48 festgelegt. Er liegt in der Verantwortung der Regelschule und soll unter Einbeziehung des MSD angefertigt werden. Dabei sollen die Ziele der Förderung, wesentliche Fördermaßnahmen und vorgesehene Leistungsnachweise beschrieben und festgehalten werden.

5. Vorgehensweise bei der Förderplanung

Der Prozess der Förderplanung ist eine Vorbereitung (Erhebung von Daten, Durchführung der Diagnostik, Erarbeitung eines Beratungs- und Förderkonzepts) auf deren Grundlage der individuelle Förderplan entsteht. Im Prozess der Förde-rung werden Ziele formuliert, Fördermaßnahmen umgesetzt und die Maßnah-men und Ziele in sinnvollen Abständen überprüft und gegebenenfalls verändert.

aus ISB MSD 16 Aspekte der Förderplanung

Pfeil: Anmerkung Reg. v. Ndb.

Literatur:

Popp Kerstin, Melzer Conny, Methner Andreas: Förderpläne entwickeln und umsetzen. Ernst Reinhardt Verlag München 2011

Melzer Conny: Wie können Förderpläne effektiv sein und eine professionelle Förderung unterstützen? Zeitschrift für Heilpädagogik 6, 212-220 2010

Melzer Conny: Was ist ein guter Förderplan? Der qualitativ hochwertige Förderplan als Wegweiser für die pädagogische Arbeit. Spuren 3, 6-15 2008

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Arbeitskreis „Mobile Sonderpäda-gogische Dienste (Hrsg.) Aspekte der Förderplanung (16). München 2009

Förderdiagn. Bericht

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 28

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Förderbedarf in folgenden Bereichen

Diagnostik siehe Förderdiagnostischer Bericht vom _____

Förderschwerpunkt: _____

Stärken / Ressourcen des Schülers / der Schülerin: _____

Ziele: ______

Evaluationsgespräch am _______

Ziel erreicht

Ziel wird weiter verfolgt

Ziel vorläufig zurückgestellt

Betreuung abgeschlossen (siehe Förderdiagnostischer Bericht)

Lehrkraft Eltern MSD-Lehrkraft

Förderplanung nach Vorlage des ISB - Hinweis: Dieser Förderplan kann als unverschlüsseltes Formu-lar an der Regierung zur Zusendung per Email angefragt werden.

Förderplan

Förderzeitraum: Schuljahr:

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Klassenleitung:

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Fördermaßnahmen (zielorientiert):

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Leistungserhebungen

externe Fördermaßnahmen

Unterschriften:

Sozialverhalten Kommunikation / Sprache

Emotionen Arbeitsverhalten

Wahrnehmung Konzentration

Deutsch Ausdauer

Mathematik Geistige Entwicklung

Selbständigkeit / Selbstversorgung Sonstiges: ________

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 29

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 30

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 31

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NEU in Niederbayern – MSD an beruflichen Schulen

„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art. 2 Abs. 2 Satz 1 BayEUG

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Anpassung des Bay-erischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) macht die Inklusion als verbindliche Aufgabe aller Schulen und Schularten auch vor der Berufsschule nicht halt.

Art. 24 (5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderun-gen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allge-meiner Hochschulbildung, Berufsausbildung (...) haben.

Art. 27 (1) Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit (...) durch geeignete Schritte (...) um unter anderem (…) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsaus-bildung und Weiterbildung zu ermöglichen.

Um auch im beruflichen Bereich diesen inklusiven Auftrag umzusetzen, hat die Regierung von Niederbayern der Priv. Berufsschule St. Erhard für das Schuljahr 2013/2014 in einem ersten Schritt 20 Stunden MSD für die beruflichen Schulen (MSD bS) zur Verfügung gestellt. Mit dem Blick darauf, diese Stunden möglichst effektiv und gewinnbringend für eine Großzahl von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf einzusetzen, wer-den diese MSD bS - Stunden auf zwei große Projekte, nämlich die Einrichtung ei-ner Sonderpädagogischen Beratungsstelle für den beruflichen Bereich und die sonderpädagogische Unterstützung einer Kooperation mit der Kaufmännischen Berufsschule in Deggendorf aufgeteilt. Dieser Aufteilung liegen folgende zwei konzeptionelle Gedanken zum MSD bS zu Grunde: 1. Im Bereich der beruflichen Bildung muss die präventive Beratungsarbeit

Schwerpunkt sein, damit Fehlleitungen in der Berufswahl und dadurch ein

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für Berufliche Schulen

Artikel erstellt von Thomas Stadler, SoKR,

Berufsschule Plattling, St. Erhard

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a Scheitern in der Ausbildung möglichst von vornherein verhindert werden. Entscheidend für die erfolgreiche Arbeit des MSD bS wird dabei sein, wie früh es gelingt, die Schülerinnen und Schüler, die bei der Berufsorientierung und der Berufswahl sonderpädagogische Unterstützung benötigen, zu errei-chen. Dies kann am besten und effektivsten mit der geplanten Sonderpäda-gogischen Beratungsstelle für berufliche Schulen geschehen, das sich aktiv an die beratenden Instanzen wie Mittelschulen, Förderzentren, Berufsschu-len mit JoA- oder BVJ-Klassen, JaS, Berufseinstiegsbegleitern und Berufsbera-tern der Agentur für Arbeit wendet und dort für das neue sonderpädagogi-sche Unterstützungs– und Beratungsangebot wirbt.

2. Durch die Bündelung von MSD Ressourcen in einem einzigen Projekt bieten sich dem neuen MSD bS deutlich bessere Chancen, die Arbeit des MSD an der Regelberufsschule bekannt zu machen und somit dazu beizutragen, dass diese Arbeit dort auch als gewinnbringend wahrgenommen wird.

In der konkreten Umsetzung bedeutet das:

Sonderpädagogische Beratungsstelle– Beruflicher Bereich Ab dem Schuljahr 2013/2014 wird die Berufsschule St. Erhard eine Sonderpäda-gogische Beratungsstelle für den beruflichen Bereich einrichten. Die Beratungs-stelle dient als präventiv-beratende Schnittstelle zwischen Schule und Beruf, die bei allen sonderpädagogischen Fragen zur beruflichen Bildung kontaktiert werden kann. Der von der Regierung von Niederbayern bewilligte Rahmen zur Betreuung der Sonderpädagogischen Beratungsstelle beträgt zehn Sonderschullehrerstun-den MSD pro Woche. Zielgruppe des Beratungsangebotes sind Schulleiter, Lehrer, MSD der Förderzen-tren, JaS, Berufseinstiegsbegleiter, Bildungsträger, Reha- und U-25-Berater der Agentur für Arbeit, IHK, HWK, Eltern und Schüler der Sonderpädagogischen För-derzentren, der Mittelschulen und der beruflichen Schulen im Einzugsgebiet der BS St. Erhard. Alle Einrichtungen und Institutionen werden zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 über das Angebot der Sonderpädagogischen Beratungsstelle für be-rufliche Schulen per Post von der Berufsschule St. Erhard in Kenntnis gesetzt. Kooperationsprojekt mit der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf Ab dem Schuljahr 2013/2014 wird die BS St. Erhard im Rahmen des MSD bS die Berufsausbildung für Verkäufer/innen im Einzelhandel an der Kaufmännischen Berufsschule in Deggendorf sonderpädagogisch unterstützen und somit dazu bei-

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tragen, dass auch Schulabgänger von Förderschulen oder leistungsschwächere Mittelschüler verbesserte Zugangsmöglichkeiten zu diesem Ausbildungsbereich bekommen. Arbeitsschwerpunkte werden dabei die „klassischen“ MSD-Tätig-keiten sein: In den beiden Fachklassen Verkauf 10 erfolgt durch den MSD bS eine fundier-

te sonderpädagogische Diagnostik durch Einbezug bereits bestehender Da-ten, Durchführung standardisierter und informeller Testverfahren, Screenings und Unterrichtsbeobachtungen.

Der MSD bS unterstützt die Lehrkräfte der kaufmännischen Berufsschule bei

der Erstellung individueller Förderpläne. Unterricht findet auch in Form von Team-Teaching statt, dessen Ziel die Ent-

wicklung von unterrichtlichen Maßnahmen ist, die größtmöglichen individu-ellen Lernzuwachs für alle Schüler ermöglichen.

Der MSD bS leistet Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte, der Eltern,

der Ausbildungsbetriebe und der Schüler in Bezug auf Nachteilsausgleich, Vermittlung von Kontakten zu medizinischen, psychologischen und sozialen Fachdiensten.

Die Berufsschule geht fest davon aus, dass beide Projekte junge Menschen mit Förderbedarf dabei unterstützen, die ersten Schritte in die Berufswelt erfolgreich zu meistern und sich so die Chance auf eine wirklich gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft bewahren.

Artikel erstellt von Thomas Stadler, SoKR, Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Plattling

Anschließend wird von ihm ein anonymisiertes Beratungsprotokoll vorgestellt.

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 34

Beratungsprotokoll (*Daten, die Rückschlüsse auf die Person zulassen wurden geändert oder unkenntlich gemacht!)

Beratungsanlass

Hr. Schuster* absolviert momentan eine Ausbildung zum X. Ausbildungsbetrieb ist die Firma X, be-schult wird Hr. Schuster an der Staatl. Berufsschule X. Der Ausbildungsbetrieb von Hr. Schuster hat sich nun an die Sonderpädagogische Beratungsstelle der BS St. Erhard gewandt, da Hr. Schuster die Abschlussprüfung in den theoretischen Prüfungsfächern nicht bestanden hat und das Entlas-sungszeugnis der Berufsschule in allen Fächern außer Religionslehre die Note mangelhaft aufweist. Den praktischen Anteil der Abschlussprüfung hat Hr. Schuster mit der Note gut bestanden. Der Be-trieb macht sich Sorgen, dass Hr. Schuster auch in der Wiederholungsprüfung im X an der Theorie scheitert und sucht nach Möglichkeiten, wie er Hr. Schuster unterstützen kann.

Hr. Schuster hat heute einen Beratungstermin an der BS St. Erhard wahrgenommen. Mit dabei wa-ren X und Y. Folgende Unterlagen hat Hr. Schuster mitgebracht:

Abschlusszeugnis SFZ X

Jahreszeugnisse der Staatl. Berufsschule X

HWK Zwischenprüfung Ergebnisübersicht

Entlassungszeugnis Staatl. Berufsschule X

HWK Abschlussprüfung Ergebnisübersicht

Inhalte des Beratungsgespräches

Besonders auffallend sind die extrem unterschiedlichen Ergebnisse bei Prüfungen in Praxis und The-orie. Die Bemerkung im Abschlusszeugnis des SFZ X. „Beim Lesen und Rechtschreiben gelangen teilweise ausreichende Lernerfolge“ legt die Vermutung nahe, dass Hr. Schuster bereits beim Erle-sen von Inhalten und Aufgabenstellungen so viel Anstrengung aufbringen muss, dass ein erfolgrei-ches Bearbeiten zusätzlich erschwert wird.

Die schlechten Noten in den Jahreszeugnissen der Berufsschule lassen vermuten, dass elementare theoretische Grundkenntnisse nicht ausreichend gesichert sind. Für die Nacharbeit des fehlenden Wissens benötigt Hr. Schuster unbedingt Hilfe und Unterstützung, sowohl berufsfachlich als auch lernorganisatorisch.

Name: Schuster* Vorname: Stefan* geb. am: XXXXXXXXXXXX

Anschrift: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Erziehungsberechtigte: XY

Beratung am: X durchgeführt von: Th. Stadler, SoKR

Berufsschule St. Erhard

Staatlich anerkannte private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung

Förderschwerpunkt Lernen

94447 Plattling

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 35

Seite 2 - Beratungsprotokoll -

Empfehlungen

Berufsschule

Hr. Schuster muss an seiner Berufsschule deutlich machen, dass er Hilfe braucht. Als erste An-laufstelle kann er sich dabei an seinen neuen Klassenleiter wenden, der für ihn Kontakt zum Be-treuungslehrer, Beratungslehrer, Schulpsychologen oder MSD bS (Mobiler Sonderpädagogi-

scher Dienst berufliche Schulen der nächstliegenden Förderberufsschule) herstellen kann.

Durch Kontaktaufnahme mit Hr. Schusters ehemaligen Lehrern am Sonderpädagogischen Förderzent-rum X (Fr. X und Hr. Y) könnte es möglicherweise gelingen, den besonderen Förderbedarf von Hr. Schuster auch im Unterricht der Berufsschule noch besser zu berücksichtigen.

Ausbildungsbetrieb

Hr. Schuster braucht bei der Vorbereitung auf die nächste theoretische Abschlussprüfung berufs-fachliche Unterstützung; Da Hr. Schuster eine Ausbildung in einer sehr spezifischen Fachrichtung macht, greift in der Fachtheorie die reguläre abH Maßnahme (ausbildungsbegleitende Hilfe) nicht. Auch im persönlichen Umfeld von Hr. Schuster gibt es niemanden, der in dieser beruflichen Fach-richtung zu Hause ist und ihn unterstützen könnte. Empfehlenswert wäre es deshalb, wenn durch den Ausbildungsbetrieb Hr. Schusters theoretische Prüfungsvorbereitung berufsfachlich begleitet werden könnte. Hr. Schuster hat während unseres Gespräches ausführlich beschrieben, dass sein Erfolg in der Praxis darin begründet liegt, dass er in seinem Betrieb bei praktischen Tätigkeiten immer die Möglichkeit hatte, nachzufragen.

Hr. Schuster

Alte Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre besorgen und durcharbeiten; sich Hilfe holen und nachfragen bei Ausbildern und Berufsschullehrern;

abH-Maßnahme nutzen zur Vorbereitung auf die Sozialkundeprüfung und zur Unterstützung bei der gesamten Lernorganisation;

Kontaktaufnahme mit ehemaligen Lehrern Fr. X und Hr. Y. Nachfragen, wo aus deren Sicht Un-terstützungsbedarf besteht (evtl. Kontakt herstellen zum zuständigen Reha-Berater der Agentur für Arbeit)

Beratungsaspekte sollten sein:

Nachteilsausgleich, Lese-Rechtschreib-Schwäche/Legasthenie, Lernorganisation und Lernstrategien, Prüfungsangst

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 36

© Susanne Prinz-Fuest

Der IDS wird vorgestellt von

Sibylle Sporkert, StRin FS, Schulpsychologin, SFZ Regen

IDS Intelligence and Development Scales

Intelligenz- und Entwicklungsskalen für Kinder von 5 – 10 Jahren von A. Grob, Ch. Meyer und P. Hagmann-von Arx Verlag: Hans Huber, Bern 2009

Die IDS verstehen sich als ein Kognitiver Entwicklungstest (Intelligenztest) und ein Allgemeiner Entwicklungstest und sind für den Einsatz mit Kindern von 5;0 bis 10;11 Jahren konzipiert.

Altersbereich/ Adressaten

Die Durchführung des gesamten Testverfahrens dauert zwischen 90 und 120 Minuten. Da die einzelnen Module des Tests auch unabhängig vonei-nander durchgeführt werden können, kann die Durchführungszeit stark va-riieren (Kognition 45 Minuten, weitere Funktionsbereiche je ca. 10 – 15 Mi-nuten).

Durchführungs-dauer

Manual, Testbogen, Protokollbogen mit Profildarstellung und umfangrei-ches Testmaterial. CD mit Auswertungsprogramm. zusätzlich: Stoppuhr

Testmaterial

Die IDS wurden in den Jahren 2007 und 2008 in Deutschland, der deutsch-sprachigen Schweiz und Österreich mit 1.330 Kindern normiert.

Normen

Die IDS ermöglichen sowohl die Berechnung eines Intelligenzwertes als auch die Beurteilung entwicklungsrelevanter Funktionsbereiche (Entwick-lungsprofil). Die IDS eignen sich für das gesamte Spektrum der Entwick-lungs- und Leistungsdiagnostik, für die Schuleingangsdiagnostik sowie für den klinischen Bereich.

Einsatzbereich

Die IDS wurden in der Tradition der Intelligenzverfahren von Alfred Binet und Josefine Kramer konzipiert und integrieren aktuelle Erkenntnisse der entwicklungspsychologischen und Intelligenzforschung.

Grundkonzept

Dieser Test erlaubt es, Kinder hinsichtlich ihres Entwicklungs- und ihres Leis-tungsstandes in sechs verschiedenen Funktionsbereichen einzuschätzen. Hierzu gehören: Fähigkeiten im kognitiven Bereich (Wahrnehmung, Gedächtnis und

Aufmerksamkeit) Die Erfassung der sprachlichen Kompetenzen

Die Erfassung der mathematischen Kompetenzen

Die Erfassung der psychomotorischen Kompetenzen

Die Erfassung der sozial-emotionalen Kompetenz

Leistungsmotivation Die in den IDS erfassten sechs übergeordneten Funktionsbereiche können mit insgesamt 19 Untertests überprüft werden. In der Auswertung wird zwi-schen kognitivem und allgemeinem Entwicklungsstand unterschieden. Alle kognitiven Leistungen können zu einem Intelligenzwert verrechnet werden. Je nach Fragestellung und individueller Ausgangslage können einzelne Funk-tionsbereiche auch unabhängig voneinander (modular) eingesetzt werden.

Aufbau / Inhalte der Subtests

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Verfügbare Werte:

IQ-Werte (mit Vertrauensintervall und Prozenträngen), Wertpunktmittel-werte für Funktionsbereiche, Wertpunkte für Untertests, Testalteräquiva-lente . Die IDS-Testergebnisse können manuell auf den ersten beiden Seiten des Protokollbogens eingetragen und grafisch illustriert oder vom Auswerte-programm automatisch erstellt werden. Es steht sowohl eine interindividuelle Analyse (Bestimmung von Entwick-lungsrückständen/- vorsprüngen im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern) als auch eine intraindividuelle Analyse (Stärken und Schwächen des Kindes in Relation zu seinen eigenen Fähigkeiten) zur Verfügung.

Auswertung

Der Anschaffungspreis dieses Verfahrens (inkl. Auswertungsprogramm) liegt bei 1.075,- €. Dieser Test kann über die Testzentrale Hogrefe bezogen wer-den.

Anschaffungs-preis

Kommentar

Die Handhabung der einzelnen Subtestmaterialien ist sowohl für Test-leiter als auch für das Kind kompliziert. Daher erscheinen die IDS in ih-rer Anwendbarkeit eher schwierig und benötigen sowohl zur Durchfüh-rung als auch zur Auswertung des Protokollbogens eine längere Vorbe-reitungszeit und Testroutine vom Testleiter. Das Material ist kindgerecht, aussagestark und hat einen hohen Auffor-derungscharakter. Die IDS sind kein sprachfreies Verfahren, demzufolge empfiehlt sich ihr Einsatz nicht bei Kindern, die kein oder nur wenig Deutsch (DaZ) spre-chen oder bei Kindern mit Sprachschwierigkeiten. Die IDS differenzieren in den Altersrandgruppen weniger gut als in den mittleren Altersgruppen. So liegen bei jüngeren Kindern insbesondere Bodeneffekte in den Untertests Emotionen Regulieren und Sprache Ex-pressiv vor. Für ältere Kinder zeigen sich insbesondere in den Unter-tests Emotionen Erkennen, Sozial Kompetent Handeln und Sprache Ex-pressiv Deckeneffekte. Da die einzelnen Subtests der IDS teilweise sehr komplexe Aufgaben-stellungen mit einem schnell ansteigendem Aufgabenniveau enthalten, empfiehlt sich der Einsatz dieser mehrdimensionalen Testbatterie vor allem bei Kindern mit einem vermuteten durchschnittlichen oder über-durchschnittlichem Intelligenzniveau. Reizvoll erscheint die Möglichkeit, die einzelnen Module abhängig von der Fragestellung einzusetzen. Hierbei empfiehlt sich v.a. die Kombina-tion der Funktionsbereiche Kognitive Entwicklung, Sprachliche Kompe-tenz und Sozio-emotionale Kompetenz.

Die IDS ermöglichen eine breitere Abbildung des Entwicklungsstan-des eines Kindes. Für eine valide Standortbestimmung der kindlichen Entwicklung sollten Auffälligkeiten in den Ergebnissen mit standardi-sierten Testverfahren überprüft werden.

Handhabbarkeit Durchführungs-/ Auswertungs-objektivität!

Material Nicht sprachfrei Boden-/ Decken-effekte Einsatz

Module Fazit

Weitere Informationen auch: www.intelligence-and-development-scales.com

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Aufgrund der Änderung der Volksschulordnung in eine Grundschulordnung (GrSO) und in eine

Mittelschulordnung (MSO) werden die beiden Formulare zur Notenbefreiung den Gegebenhei-

ten angepasst. Es besteht die Möglichkeit, diese Formulare von der Regierung zu erhalten.

Schule

Antrag der Erziehungsberechtigten

auf Erstellung einer allgemeinen Bewertung

an Stelle von Noten

nach BayEUG Art. 52, Abs.2, Satz 3 und GrSO §38 Abs. 3 bzw. MSO §47 Abs. 3

Hiermit beantrage/n ich/wir als Erziehungsberechtigte für

die Erstellung einer allgemeinen Bewertung an Stelle von Zeugnisnoten bis auf Widerruf.

für das Fach ____________________

die Fächer _______________________________________________________________________________

Ich/wir wurde/n über die Konsequenzen für die weitere Schullaufbahn unseres Kindes

am ______________ von _______________ in ihrer/seiner Funktion als ________________ beraten.

Ort, Datum ___________________________

Unterschrift Erziehungsberechtigte:____________________________________________________

Name des Kindes:

Erziehungsberechtigte:

Geburtsdatum:

Anschrift der Erziehungsberechtigten:

Telefonnummer:

Klasse:

Klassenlehrkraft:

Schulbesuchsjahr:

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 39

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Entscheid zur allgemeinen Bewertung

an Stelle von Noten

BayEUG, Artikel 52, Abs.2, Satz 3 und GrSO §38 Abs. 3 bzw. MSO §47 Abs. 3

Durch Abstimmung in der Lehrerkonferenz vom _____________ __ wurde dem Antrag der

Eltern auf Erstellung einer allgemeinen Bewertung anstelle von Noten stattgegeben.

Die Erziehungsberechtigten wurden vorab über die Konsequenzen für die Schullaufbahn bera-

ten. Eine Zurücknahme der Entscheidung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres möglich.

Der Schüler/die Schülerin ____________ erhält ab sofort gemäß Art. 52 (2)3 des BayEUG

und der GrSO §38 Abs. 3 bzw. MSO § 47 Abs. 3 eine allgemeine verbale Beurteilung an Stelle

von Zeugnisnoten auf Grund des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt

Lernen, Sprache, Emotional-Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Autismus-Spektrum

im Fach ______________

in den Fächern _______________________________________________________

Ort, Datum:

Unterschrift Schulleitung: _________________________________________

Anlage: Förderdiagnostischer Bericht

Name des Kindes:

Erziehungsberechtigte:

Geburtsdatum:

Anschrift der Erziehungsberechtigten:

Telefonnummer:

Klasse:

Klassenlehrkraft:

Schulbesuchsjahr:

Der Förderdiagnostische Bericht wird erstellt von _________________ (Name MSD - Mitarbeiter/in).

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 40

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Niederbayern in Zahlen

Grund- und Mittelschulen

Meldung Schüler mit Förderbedarf und Kooperationsklassen

Zusätzliche Vergleiche für Niederbayern

Von den 62.2741

Schülern, die an Grund– und Mittelschulen in Niederbayern be-

schult werden, haben 5,9 Prozent sonderpädagogischen Förderbedarf, der im

Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes betreut werden muss.

225 Schüler der Grund– und Mittelschulen erhielten im vergangenen Schuljahr

eine Notenbefreiung (Meldung SFZs - 01. Juli 13).

1 Diese Zahl bezieht sich auf die Meldung des Sachgebiets 40, Volksschulen, Ende August. Die

Zahlen der MSD-Meldung der SFZs vom Juli 2013 hätten eine Gesamtschüleranzahl von 66837

ergeben. Dabei wäre der Prozentsatz bei 5,78 gelegen.

Schulen Grundschulen 263

Mittelschulen 121

Grund- und Mittelschulen 384

Klassen Grundschulen 1893

Mittelschulen 1129

Grund- und Mittelschulen 3022

Schüler Grundschulen 39.671 Ø 21

Mittelschulen 22.603 Ø 20

Grund- und Mittelschulen 62.274

Gemeldete Schüler mit Förderbedarf (MSD) 3866 Statistik SFZs 01.07.2013

Genehmigte Kooperationsklassen 126 Meldung der Schulämter

Schüler mit Förderbedarf in Koop-Klassen 654

Schüler mit Förderbedarf in Koop-Klassen Ø 5,19

Hinweis:

An Schulen mit dem Schulprofil Inklusion werden keine neuen Kooperations-klassen gebildet, da Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schul-profil Inklusion in allen Klassen beschult werden können.

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 41

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a Inklusion in Niederbayern im Schuljahr 2013/14

Folgende Volksschulen werden als Schulen mit Schulprofil Inklusion weitergeführt:

Das Schulprofil Inklusion erhalten folgende Volksschulen im Schuljahr 2013/14 neu:

An der MS Vilshofen wird im Schuljahr 2013/14 eine weitere Tandemklasse gebildet:

Für teilabgeordnete und vollabgeordnete Sonderschullehrkräfte gibt es Hilfestellun-

gen:

Schulpsychologin Sibylle Sporkert, SFZ Regen, bietet auch in diesem Schuljahr

wieder Supervisionsveranstaltungen für teil– u. vollabgeordnete Lehrkräfte an.

Die Teilnahme ist freiwillig. Fortbildungskosten werden erstattet. Die Einladung

erhält die Schulleitung des Dienstortes (SFZ) - erster Termin: 10.10.2013 - SFZ

Landau - gemeinsam werden weitere Veranstaltungen an wechselnden Schulor-

ten geplant.

Zusätzlich wird in diesem Schuljahr von der Regierung von Niederbayern, Sachge-

biet 41 für die teilabgeordneten Sonderschulpädagogen eine Dienstbesprechung

geplant. Inhalt der Dienstbesprechung werden u.a. die Möglichkeiten des Unter-

richts nach dem sog. Co-Teaching-Modell sein. Der Termin wird über die Schullei-

tungen rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Regierung plant auch eine Fortbildungsveranstaltung für Klassenlehrkräfte

aus dem Schulprofil Inklusion und teilabgeordnete Sonderschulpädagogen. Infor-

mationen folgen.

Landkreis Schule Teilabordnung aus SFZ

Dingolfing - Landau GS Landau SFZ Landau

Kelheim GS Abensberg Priv. SFZ Abensberg

Regen GS Bischofsmais SFZ Regen

Landshut GS Furth SFZ Rottenburg

Landkreis Schule Teilabordnung aus SFZ

Passau GS Salzweg SFZ Passau

Straubing - Bogen GS St. Jakob Straubing SFZ Straubing

Freyung - Grafenau GS/MS Hohenau SFZ Hauzenberg

Landshut GS Nikola Landshut SFZ Landshut - Stadt

Landkreis Schule Vollabordnung aus SFZ

Passau MS Vilshofen - Tandemklasse Priv. SFZ Vilshofen

Neu: MS Vilshofen - Tandemklasse Priv. SFZ Vilshofen

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 42

Literaturhinweise

zum Thema Förderpläne

Förderpläne entwickeln und umset-zen Kerstin Popp, Conny Melzer, Andreas Methner Ernst Reinhardt Verlag, München 2011 ISBN 978-3-4970-2213-7 24,90 €

Die im Ernst Reinhardt Verlag erschienene

Grundlagenliteratur nimmt Bezug auf Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonven-

tion von 2006 sowie die Schreiben der KMK zum Thema Förderpläne und Förder-

bedarf. Entsprechend ist die Zielsetzung des Buches über die Beschreibung von

Grundlagen der Förderplanung, Methoden zur Beschreibung der Förderplanung

sowie Möglichkeiten zur Förderung von Schülern mit „pädagogischem“ Förderbe-

darf praktische Unterstützungshinweise zu geben. Dies gelingt nach den begriffli-

chen Auseinandersetzungen durch eine übersichtliche Aufteilung in mehrere Kapi-

tel in Form eines strukturierten prozessartigen Ablaufes. Es werden zwei in der

Praxis erprobte Verfahren vorgestellt, ein Exkurs auf das Thema Teamarbeit ver-

wandt sowie wichtige Qualitätskriterien aufgeschlüsselt. Ausführlich wird im Kapi-

tel Fördermaßnahmen auf viele Fallbeispiele und Möglichkeiten eingegangen.

Auch dem außerschulischen Bereich sowie der Beteiligung der Eltern und Schüler

am Prozess der Förderplanung wird ein Kapitel gewidmet. Die vorgestellten Sche-

mata sind einfach und übersichtlich und laden dazu ein, sie an die jeweiligen Ab-

sprachen und Möglichkeiten der Anwender anzupassen. Jedoch nehmen sie ein

Kollegium jedoch nicht davon aus, sich selbst noch einmal mit den Umsetzungs-

möglichkeiten an der jeweiligen Schule zu befassen.

Fazit: Ein anregendes Buch mit sehr vielen Tipps für die Kollegen an Regelschulen,

die noch nie oder wenig mit dem Thema Förderplan zu tun hatten. Die konkreten

Vorlagen sind nicht auf CD verfügbar. Einige Materialien können jedoch beim Ver-

lag über www.reinhardt-verlag.de abgerufen werden.

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Förderpläne - kein Problem Beobachten, entwickeln, durchführen, eva-luieren Holger Domsch, Dieter Krowatschek AOL-Verlag, Lichtenau 2007 ISBN 978-3-8344-5507-9 17,95 €

Bereits auf der ersten Innenseite wird erklärt, für welches Klientel sich dieses

Buch eignet. „Förderpläne - kein Problem“ richtet sich in erster Linie an Kollegen

und Kolleginnen, die Förderpläne erstellen (müssen) für Schüler, die sich im Ver-

lauf eines Jahres verschlechtern, im Halbjahreszeugnis die Noten mangelhaft oder

gerade noch ausreichend erhalten oder starke Verhaltensprobleme zeigen. Für

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung über die gesamte

Schulzeit hinweg einen individuellen Förderplan benötigen, eignet sich dieser

Leitfaden weniger - hier sollte die Planung langfristiger erfolgen.

Dennoch gibt das Buch einen guten Überblick über die Förderplanarbeit im Allge-

meinen, beschreibt den Ablauf, wichtige Methoden der Informationssammlung,

Konzeptionen und vor allem auch Muster, die auch auf einer dazugehörigen CD-

ROM abrufbar sind. Ein eigenes Kapitel widmet sich den Methoden zur Förderung

von positivem Verhalten, sowie der Zusammenarbeit von Schule und Eltern.

Fazit: Für die Arbeit der Kollegen im MSD sowie der Lehrkräfte an Regelschulen

etwas dünne Informationen. Besonders der erste Teil eignet sich aber als Grundla-

ge für die Bereiche Beobachtung und Informationssammlung zum Erstellen der

Förderziele. Die Kopiervorlagen können von der beiliegenden CD-ROM individuell

bearbeitet und ausgedruckt werden.

Literaturhinweise: Antonia Elter, Staatl. Schulpsychologin an Förderschulen

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Zusätzliche Literaturhinweise und Links

Literaturhinweise zum Thema Förderplanung

Mutzeck, W. (2000): Kooperative Förderplanung. In: Mutzeck, W. (Hrsg.): Förderplanung. Grundla-gen - Methoden - Alternativen. Weinheim: Deut-scher Studien Verlag

Melzer, Conny (2010): Wie können Förderpläne effektiv sein und eine pro-fessionelle Förderung unterstützen? In: Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 6, 2010, S. 212-220

Paradies, J./ Linser, H. J./ Greving, J.(Hrsg.) (2007): Diagnostizieren, fördern und fordern. Cornelsen-Scriptor

ISB-Brief Nr. 16, „Aspekte der Förderplanung“, München 2009

Internet: www.foerdern-individuell.de (ISB) Fördern in Unterricht Den Lernprozess be-

gleiten Arbeit mit individuellen Förderplänen

Kritische Würdigung: sehr umfassende Förderpläne für die Förderplanung des Regelschulbereichs deutlich überlastet

Interessant zum Download über Google-Suche: Ganztagsbox Förderplan - Artikel von Dr. Kathrin Höhmann (Zukunft und Bildung): Förderpläne - Texte gegen das Vergessen (2004)

Interessante Links zum Thema Kooperationsklassen

www.isb.bayern.de/schulartuebergreifendes/paedagogik-didaktik-methodik/inklusion/die-kooperationsklasse/

Kritische Würdigung: teilweise nicht ganz aktuell www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/

pdfndb/paed_psychlogische_themen/kooperationsklassen_grundschule.pdf Kritische Würdigung: nur für Grundschule

Links zur Inklusion und für die Unterrichtung in inklusiven Systemen:

http://www.isb.bayern.de/

download/12580inklusion_isb_material_2013_03_15.pdf

Kritische Würdigung: umfassende Darstellung von Informationen des ISB zum Thema Inklusion Praxisleitfaden „Inklusion und Film“ bestellbar unter: http://www.visionkino.de/WebObjects/VisionKino.woa/CMSshow/1211678 Zeitschrift für Heilpädagogik (VdS), 64. Jahrgang: Franz Wember: Heraus-

forderung Inklusion: ein präventiv orientiertes Modell schulischen Lernens u. vier zentrale Bedingungen inklusiver Schulentwicklung, S. 380—387

Würdigung: besonders gutes Augenmerk auf die Kooperation der Lehrkräfte

Zusammenstellung:

M. Findelsberger, SoRin, Reg. v. Niederbayern

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© Sabine Zöbeley

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 45

Verantwortlich für Text und Inhalt

Regierung von Niederbayern Maria Findelsberger, SoRin

Sachgebiet 41, Förderschulen

Gestütstraße 10, Landshut

An der Ausgabe von Beratung Aktuell 2 wirkten mit:

Hanne Reiter, SoKRin SFZ Landshut-Land

Marion Huber, StRin FS SFZ Deggendorf

Susanne Prinz-Fuest, SoKRin SFZ Pfarrkirchen

Antonia Elter, StRin FS SFZ Eggenfelden

Sibylle Sporkert, StRin FS SFZ Regen

Gerda Bauer, StRin FS SFZ Landshut-Land

Franz Weinzierl, SoKR SFZ Landau

Thomas Stadler, SoKR BSF Plattling

Sabine Kölbl, StRin FS FZ GE Straubing

Christine Jochheim, SoKRin SFZ Kelheim-Thaldorf

Karl Winter, SoKR SFZ Pocking

Anton Naegeli, SoKR SFZ Schöllnach-Osterhofen

Sabine Obermeier, SoRin SFZ Rottenburg

Als Übersetzerin (Englisch/Amerikanisch - Deutsch):

Susanne Sollinger, StRin FS SFZ Bonbruck |

Fotomaterial:

Sabine Zöbeley (Mib) SFZ Landshut - Stadt S. 2, 31, 42

Susanne Prinz-Fuest SFZ Pfarrkirchen Titelbild

S. 15, 17, 24, 26, 36

Franz Weinzierl SFZ Landau Rückseite

Dominik Findelsberger privat S. 4, 8, 43

© Dominik Findelsberger

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Regierung von Niederbayern Beratung Aktuell Heft 2 - Seite 46