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Beratungsgruppe Freiham Süd - Geschäftsordnung „Stadtgestaltung und Ökologie“ Stadtplanung

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Beratungsgruppe Freiham Süd - Geschäftsordnung„Stadtgestaltung und Ökologie“

Stadtplanung

Impressum

Herausgeberin:Landeshauptstadt MünchenReferat für Stadtplanung und BauordnungBlumenstraße 28b80331 Münchenwww.muenchen.de/freiham

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheber-rechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der Landeshauptstadt München (LHM) unzulässig.

Stand2008 Teilaktualisiert 2019

Bilder:

CoverLHM, OSA, Valentien & Valentien, West8, Ortner & Ortner, BSM, Topotek1, Meili Peter, bauchplan ).(

Seite 3, 4, 10,FOTAG Luftbild München, Artur Gerngross

Seite 8Eckhart Matthäus / Graf Dichtungen / SWR Architekten

Seite 9, 11,12, 13, 14, 15LHM

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Freiham | Navigation

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Die Aufgabe der Beratungsgruppe be-steht darin, im Vorfeld der jeweiligen förmlichen Genehmigungsverfahren die Bauherrinnen und Bauherren be- ratend zu begleiten, indem sie die vor-zulegenden Entwürfe der einzelnen Vorhaben diskutiert und bewertet. Diese Beurteilung erstreckt sich auf die architektonische Qualität, die Über-einstimmung mit den stadtgestalteri-schen, freiraumplanerischen und öko-logischen Zielen sowie das Einfügung in die jeweilige Umgebung.

Die Empfehlung der Beratungsgruppe kann den im Genehmigungsverfahren oder anderen förmlichen Verwaltungs-verfahren zu berücksichtigenden Belan-gen nicht vorgreifen oder diese gar er-setzen. Sie soll aber eine Hilfe sein, Entscheidungsspielräume zugunsten der oben erwähnten Ziele zu nutzen.Es besteht außerdem die Möglichkeit,

Präambel

Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1916 a, Bodenseestraße (südlich) (Bundesstraße B 2), Bundesautobahn A 96 München - Lindau (nördlich), Bun-desautobahn A 99 West (östlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 67 b), Gewebestandort Freiham Süd, ist seit Oktober 2005 rechtskräf-tig.Die Landeshauptstadt München hegt ein großes Interesse, im weiteren Voll-zug die städtebauliche und stadtgestal-terische Qualität im öffentlichen und privaten Raum zu sichern. Daher sind neben dem rechtsverbindlichen Bebau-ungsplan beziehungsweise künftigen Bebauungsplänen zusätzliche Instru-mentarien erforderlich, die bei aller pla-nerischen Freiheit, die der Bebauungs-plan gewährt, trotzdem eine geordnete Entwicklung hin zu einer identitätsbil-denden Stadtgestalt garantiert.Grundsätzlich werden die Grundeigen-

tümerinnen und Grundeigentümer oder Optanten im Grundstücksvertrag verpflichtet, vor Einreichen des Antra-ges auf Baugenehmigung ihre Projekte entsprechend dieser Geschäftsord-nung, das heißt zunächst in einem Vor-gespräch und dann der Beratungsgrup-pe, vorzulegen.Bei allen Bauvorhaben, die ohne diese vertragliche Verpflichtung verkauft wur-den, wird gemäß interner Absprache die Hauptabteilung IV des Referates für Stadtplanung und Bauordnung - Lo-kalbaukommission ein Freistellungs-verfahren nur zulassen, wenn das Pro-jekt in der Beratungsgruppe vorgelegt wurde. Andernfalls wird innerhalb der gesetzlichen Frist ein Baugenehmi-gungsverfahren gefordert werden, um das Vorhaben auf Übereinstimmung mit den Planungszielen zu prüfen.

Freiham Süd von Westen.

1. Aufgaben und Rechte

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Die Beratungsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:

a) Beratende Mitglieder – Ständiganwesende beratende MitgliederFür jedes beratende Mitglied wird ge-gebenenfalls ein im Vorfeld festgeleg-ter Vertreter vorgesehen, weitere Dele-gation ist nicht möglich.

Die Leitung der Beratungsgruppe Frei-ham Süd ist dauerhaft von der Referat-sleitung des Referates für Stadtpla-nung und Bauordnung an den Pla-nungsbezirk West delegiert.

Leitung:Teilnehmend: Plan HAII/4Vertretung: Plan HAII/45

GrünplanungTeilnehmend: Plan HAII/5Vertretung: Plan HAII/545

Lokalbaukommssion:Teilnehmend: Plan HAIV/43T (Teamlei-tung)Vertretung: Plan HAIV/43T

Kommunalreferat:Teilnehmend: KR-IS-SP-FR (Teamlei-tung)Vertretung: KR-IS-SP-FR

Referat für Arbeit und Wirtschaft:Teilnehmend: RAW-FB2-SG6 (SG-Lei-tung)Vertretung: RAW-FB2-SG6

Entwurf Bebauungsplan:O.S.A ArchitektenHerr Ochs oder Herr Schmidhuber (ge-genseitige Vertretung)

Entwurf Grünordnungsplan:Valentien & ValentienHerr oder Frau Valentien (Gegenseitige Vertretung)

Architektonische Gestaltung:Teilnehmend: Prof. LauberVertretung:

Bezirksausschuss 22:Teilnehmend: BA-Vorsitzende oder Vor-sitzenderVertretung: BA-Mitglied

b) Beratende Mitglieder – Fallweisezu ladende beratende MitgliederWeitere Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung oder sonstige Beteilig-te, die von der Geschäftsführung zuge-laden werden, wenn deren Belangebetroffen sind.

c) GästeBauherrinnen und Bauherren sowie de-ren Planerinnen und Planer der jeweili-gen Projekte.

2. Zusammensetzung derBeratungsgruppe

bei Schlüsselgrundstücken oder Vorha-ben, die erheblich von den gestalteri-schen Leitlinien abweichen, eine Emp-fehlung zu formulieren, in dessen Fol-ge ein Aufstellungsbeschluss zur Än-derung des Bebauungsplans herbeige-führt werden kann.

Die Beratungsgruppe befasst sich nicht mit Projekten, denen ein konkurrieren-des Verfahren mit großer Jury, das heißt der üblichen Besetzung mit Sach- und Fachpreisrichterinnen und -preis-richtern, vorausgegangen ist (MK 1 + 2, VE 1, evtl. auch weitere gemäß An-lage); die Vorstellung des Ergebnisses in der Beratungsgruppe ist generell ge-wünscht. Bei einer Veränderung der Planung gegenüber dem Wettbe-werbsergebnis bleibt eine Behandlung in der Beratungsgruppe vorbehalten.

Die Mitgliedschaft in der Beratungs-gruppe schließt eine Betätigung als Planerin und Planer in Freiham nicht aus, ersetzt aber die Empfehlung des Beratungsgremiums nicht.

Der am 20.9.2018 in Kraft getretene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2111 (Teiländerung des Bebauungspla-nes Nr. 1916a) mit der ehemaligen VE 2 Fläche jetzt SO Sondergebiet Er-gänzungsfläche großflächiger Einzel-handel, bleibt Beratungsbestandteil des Gremiums.Ebenfalls verbleibt die ehemalige GE 10 Fläche jetzt GE (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068) zur Bera-tung in der Beratungsgruppe Freiham Süd, während die ehemaligen Flächen MK 1 und 2 jetzt MK 2(5) und MK 2(6) künftig im Beratungsgremium Freiham Nord beraten werden.

Der Aufstellungsbeschluss Bebauungs-plan mit Grünordnung Nr. 2104 „Clari-ta-Bernhard-Straße“, der in seinem Um-griff (MK 3 bis MK 8, GE 6 bis 9, GE 11 bis GE 18) unter anderem den Schuls-tandort GE 11 und GE 12 beinhaltet, bleibt vollumfänglich Bestandteil der Beratungsgruppe.

Freiham Süd | Geschäftsordnung

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4. Vorbereitung und Ablauf der Sitzung

a) Zulassungsvoraussetzung Bauträ-gergesprächVor der Sitzung werden die Bauvorha-ben beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission und gegebenenfalls weiter zu befas-senden Dienststellen (immer HA II/4 und HA II/5) vorbesprochen und für be-fassungsreif beurteilt; dies wird den Bauherrinnen und Bauherren bestätigt. Das Gespräch ist von der Bauherrn-schaft mit der Teamleiterin beziehungs-weise dem Teamleiter (Lokalbaukom-mission Team 43 T – Tel: 089 /233-24675) zu vereinbaren. Inhalt sind mögliche Probleme bezüglich der Ge-nehmigungsfähigkeit und die Notwen-digkeit von Befreiungen.Ergebnis dieses Gesprächs kann auch die Empfehlung eines konkurrierenden Verfahrens sein (siehe dazu Nr. 4d). Über die Ergebnisse des Bauträgerge-sprächs ist von der Lokalbaukommissi-on eine Notiz zu verfassen, die diese vor dem entsprechendem Termin in der Beratungsgruppe zur Kenntnis an das Planungsteam der StadtplanungHAII/45 zusendet und die bei Behand-lung in der Beratungsgruppe vorgelegt wird.

b) AnmeldungIm Internet werden unter muenchen. de/rathaus/Freiham/Arbeit Informa-tionen für die Bauherrinnen und Bau-herren sowie die Planerinnen und Pla-ner zu Ablauf und Vorbereitung der Sit-zungen (Nr. 4) und ein Datenblatt zur Sitzungsanmeldung eingestellt. Die Anmeldung erfolgt nach Durchführung des Bauträgergesprächs bei der Lokal-baukommission. Die Sitzung findet in der Regel vier bis maximal sechs Wo-chen nach dem Bauträgergespräch statt.

Angaben:• Name Investorin und Investor so-

wie Planerin und Planer• Lage, Art und Bezeichnung des

Bauvorhabens

c) Vorzulegende Unterlagen• Name Investorin und Investor so-

wie Planerin und Planer• Lage, Art und Bezeichnung des

Bauvorhabens• Kurze Projektbeschreibung• Datenblatt (GF, GR, GFZ, GRZ, An-

zahl PKW- und Fahrradstellplätze,usw.)

• Arbeitsmodell Gesamtkonzept (M1/1000 für Gesamtmodell) undProjekt (M 1/500)

• Lageplan (M 1/1000)• Grundrisse/Schnitte (M 1/100 oder

1/200)• Ansichten (farbig) (M 1/100 oder

1/200)• qualifizierter Freiflächengestal-

tungsplan (M 1/100 oder 1/200)• Liste der erforderlichen Befreiun-

gen vom Bebauungsplan und Grü-nordnungsplan mit entsprechen-den Begründungen

• Gesamtkonzept (M 1/500) für Bau-raum und Material- und Farbkon-zept (zum Beispiel als Kollage)(beides nur bei GE Bauzone 1 und2 sowie MK 3 bis 8)

Das ausgefüllte Datenblatt und die vor-zulegenden Planunterlagen inklusive der Liste der erforderlichen Befreiun-gen ist spätestens 14 Tage vor Bera-tungstermin sowohl digital (per Email im pdf-Format) als auch als gedruckter Plansatz, gefaltet, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/45 zuzuleiten.Zudem ist dem Referat für Stadtpla-nung und Bauordnung bei der Sitzung ein aktueller Plansatz (sofern es zum bereits eingegangenen Plansatz Ände-rungen gegeben hat) digital und in Pa-pierfom gefaltet, für Abstimmungs-zwecke mit benachbarten und weite-ren Bauvorhaben zu überlassen. Zur Abstimmung der nachfolgenden Pro-jekte werden Pläne der zur Realisie-rung vorgesehenen Vorhaben im pdf-Format bei der Geschäftsführung ge-sammelt.

d) Beratungs- und PrüfungsumfangIm den unterschiedlichen Gebietensind entsprechend der jeweiligen Ge-bietshierarchie unterschiedliche Maß-stäbe anzulegen und somit hinsichtlichdes Beratungs- und Prüfungsumfangszu differenzieren (siehe Anlage 1 Bera-tungsstufen).

3. Organisation

a) GeschäftsführungDie Geschäftsführung hat das Referatfür Stadtplanung und Bauordnung HAII/45.

b) EinladungDie Sitzung der Beratungsgruppe fin-det je nach Bedarf im Referat für Stadt-planung und Bauordnung, Blumenstra-ße 28 b, statt.Die Einladung mit der Tagesordnungergeht schriftlich, spätestens 14 Tagevor Sitzungstermin.Zu den einzelnen Tagesordnungspunk-ten werden die beteiligten städtischenDienststellen sowie Bauherrinnen undBauherren mit ihren entsprechendenPlanerinnen und Planern eingeladen.

c) SitzungsniederschriftÜber das Ergebnis der Empfehlung so-wie bei Bedarf über die Sitzungen derBeratungsgruppe ist innerhalb vonzwei Wochen eine Niederschrift anzu-fertigen.Jedem Mitglied der Beratungsgruppeist eine Kopie der Sitzungsniederschriftzu übersenden. Soweit Dritte zu Tages-ordnungspunkten zugeladen wurden,erhalten diese, die Bauherrinnen undBauherren sowie die Planerinnen undPlaner des Vorhabens die entsprechen-den Protokollteile zur Kenntnis.Widerspruch gegen die Sitzungsnie-derschrift muss bei der Geschäftsfüh-rung binnen zwei Wochen nach Versen-dung schriftlich erhoben werden. Überden Widerspruch ist in der nächstenSitzung abzustimmen.

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Gewerbegebiete:Bauzone 3 (GE 19-28) -> BeratungBauzone 1+2 (GE 1-18) -> Beratung mit Gesamtkonzept und bei Schlüssel-grundstücken ggf. konkurrierendes Ver-fahren mit Beratungsgruppe.

Kerngebiete:Ehemals MK 1 und 2 - jetzt MK 2(5) und MK 2(6) Teil des rechtsverbindli-chen Bebauungsplanes mit Grünord-nung Nr. 2068 Freiham Nord -> Beur-teilung erfolgt daher in der Beratungs-gruppe Freiham NordMK 3-8 -> intensive Beratung mit Ge-samtkonzept und gegebenenfalls kon-kurrierendes Verfahren mit Beratungs-gruppe

VE 1 -Fläche „Energieversorgung“ -> konkurrierendes Verfahren mit großer JuryEhemalige VE 2 -Fläche „Energiever-sorgung“ jetzt Sondergebiet SO „Er-gänzungsfläche großflächiger Einzel-handelsbetrieb“- Teil des rechtsver-bindlichen Bebauungsplan mit Grün-ordnung Nr. 2111 -> intensive Beratung mit Gesamtkonzept

Öffentliche Verkehrs- und Grünflächen -> grundsätzlich Vorstellung im Gremi-um, insbesondere bei unmittelbarer Betroffenheit durch angrenzende Bau-vorhaben

Das vorzulegende städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept bei Bauvorhaben in GE 1 bis 18 und MK 3 bis 8 umfasst immer den gesam-ten Bauraum, auch wenn sich das Vor-haben nur auf einen Teilbereich dessen bezieht. Nachfolgende Bauherrinnen und Bauherren im gleichen Bauraum haben die Wahl das vorhandene Ge-samtkonzept umzusetzen oder ein neues vorzulegen, das aber auf vor-handene Planungen abgestimmt sein muss.

Ob bei Vorhaben in GE 1 bis 18 und MK 3 bis 8 ein konkurrierendes Verfah-ren durchgeführt werden soll, ent-scheidet sich nach der Vorbesprechung gemäß Nr. 4a).

Wird ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt, so sind Bauvorhaben

und Gesamtkonzept von drei Architek-turbüros parallel zu erarbeiten. Die Be-teiligung von Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplanern ist verpflich-tend.

e) Ablauf der BeratungZum jeweiligen Tagesordnungspunkt erläutert die Bauherrin oder der Bau-herr beziehungsweise die Architektinoder der Architekt anhand der oben ge-nannten vorzulegenden Unterlagenkurz das Entwurfskonzept. Anschlie-ßend erfolgt die Beratung durch dieBeratungsgruppe.

Grundlagen der Beratung sind:- Rechtsverbindlicher Bebauungsplanmit Grünordnung Nr. 1916a

- Gestaltungsleitfaden Freiham Süd- Rechtsverbindlicher Bebauungsplanmit Grünordnung Nr. 2111

- Rechtsverbindlicher Bebauungsplanmit Grünordnung Nr. 2068

Mögliche Problempunkte hinsichtlich Gestaltung (Struktur, Farben, Gestalt der einzelnen Bauelemente wie Dach, Nebenanlagen, Werbung, Vorbauten, oder ähnliches und Freiflächengestal-tung) und Genehmigungsfähigkeit ei-nes Bauvorhabens sollen dabei erkannt und Lösungsansätze diskutiert wer-den. Die Beratungsgruppe gibt gege-benenfalls Hinweise zur Überarbeitung dieser Punkte oder macht von sich aus entsprechende Änderungsvorschläge.

Nur behandelte und im Protokoll fest-gehaltene Aspekte gelten als bespro-chen. Die Vorlage in der Beratungs-gruppe allein würdigt nicht das Projekt im Ganzen.

f) Zustandekommen der Empfeh-lungDie Empfehlung soll nicht durch Ab-stimmung, sondern durch Diskussionin der Beratungsgruppe – möglichst imKonsens – entstehen und wird in derSitzungsniederschrift festgehalten.

g) WiedervorlageIn strittigen Fällen oder bei unvollstän-diger Darstellung des Projektes wirddie Beratungsgruppe eine Wiedervor-

stellung fordern, dies kann auch im Umlaufverfahren (siehe „h) Umlaufver-fahren“) erfolgen.

h) UmlaufverfahrenIn begründeten und dringlichen Fällenist eine Beratung und Abgabe derEmpfehlung außerhalb von Sitzungenin einem Umlaufverfahren per E-Mailmöglich, wenn kein beratendes Mit-glied widerspricht. Der Widerspruch istinnerhalb einer Frist von 14 Tagen ge-genüber dem Planungsteam Freiham([email protected]) zu erklä-ren. Sofern der Widerspruch erklärt ist,wird ein regulärer Beratungstermineinberufen.

Für das Umlaufverfahren gelten die Re-gelungen der Ziffer 4 a)-d), und g) ent-sprechend.

Das Referat für Stadtplanung und Bau-ordnung bereitet nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen diese digi-tal vor.Die Vorlage wird an alle beratenden Mitglieder mit einer Entscheidungsfrist von 14 Tagen versendet. Die Frist kann in Ferienzeiten auf 28 Tage verlängert werden. Die Abgabe der Empfehlung der beratenden Mitglieder erfolgt per E-Mail an das Planungsteam Freiham([email protected]). Auchhierbei gelten die „Grundlagen der Be-ratung“ (4. e), 2. und 3. Absatz).

Das Planungsteam Freiham fasst die eingegangenen Empfehlungen zusam-men und sendet einen mit der Leitung oder deren Stellvertretung abgestimm-ten Entscheidungsvorschlag an die be-ratenden Mitglieder per E-Mail und for-dert diese zur Zustimmung innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf.

Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der beratenden Mitglieder die Zustimmung erklärt ha-ben. Sofern weitere Anmerkungen zum Vorschlag innerhalb dieser Frist abgegeben werden, steht es jedoch im Ermessen der Leitung oder deren Stellvertretung, den Vorschlag noch-mals anzupassen und an die beraten-den Mitglieder mit erneuter Fristset-zung zur Zustimmung zuzuleiten.

Freiham Süd | Geschäftsordnung

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5. Vergütung

„Beratende Mitglieder“, sofern diese nicht der Verwaltung angehören, erhalten eine Vergütung.

Die Rechnung ist zu richten an:

KommunalreferatKR-IS-SP-FRRoßmarkt 380331 München

[email protected]

6. Vertraulichkeit

Die Beratungsgruppe tagt in nichtöf-fentlicher Sitzung.

Blick auf die Freihamer Allee im GE 24.

Ein Widerspruch zur weiteren Durch-führung des Umlaufverfahrens kann bis Ablauf der oben genannten Frist erhoben werden. Sofern dieser erklärt wird, ist ein regulärer Beratungstermin einzuberufen.

Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedern per E-Mail bekanntgege-ben.

Holzbau im GE 24.

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8. Inkrafttreten

Die überarbeitete Geschäftsordnung tritt in Kraft am 1.2.2019.

GE 23

MK 6 und 7

7. Änderung der Geschäftsordnung

Änderungsanträge zur Geschäftsord-nung können von den „Beratenden Mitgliedern“ eingebracht oder in Sit-zungsterminen angestoßen werden. Sie müssen in der Tagesordnung oder spätestens im Protokoll vermerkt wer-den.Die Geschäftsordnung muss einstim-mig schriftlich beschlossen werden oder kann von den anwesenden „Bera-tenden Mitgliedern“ in einer Sitzung angenommen werden.

Freiham Süd | Geschäftsordnung

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Anlage 1: Beratungsstufen

Bebauungsplan

Nr. 2111

Bebauungsplan mit Grünordnung

Nr. 2068

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Freiham

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Freiham Süd | Geschäftsordnung

-> MK1 + 2 jetzt MK 2(5) und MK2(6) - Bestandteil B-Plan Nr. 2068

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Anlage 2: Übersicht Bebauungsplan

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068

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Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068

Bebauungsplan

Nr. 2111

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