Berührungspunkte zwischen Schiffskasko und PandI Versicherung Seit Einführung der SCOPIC Klausel...

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Berührungspunkte zwischen Schiffskasko und PandI Versicherung Kapt. P. Zahalka, Verein Hanseatischer Transportversicherer e.V., Bremen, 24.11..2005

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Berührungspunkte zwischen Schiffskasko und PandI Versicherung

Kapt. P. Zahalka, Verein Hanseatischer Transportversicherer e.V., Bremen, 24.11..2005

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Die Schiffskaskoversicherung

Die Schiffskaskoversicherung ist ein besonderer Teil der Transportversicherung und umfasst alle Transportmittel zu Wasser. Sie beschäftigt sich in erster Linie mit Schäden am versicherten Objekt – also dem Schiff. So betrachtet ist sie eine Substanzschadenversicherung.

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Die Schiffskaskoversicherung

Die Schiffskaskoversicherung ist aber nicht nurSubstanzschadenversicherung, sie bezieht sich darüber hinaus auf Schäden , die einen Substanzschaden am versicherten Objekt nicht voraussetzen oder die neben einem Substanzschaden entstehen können.Um welche Art von Schäden handelt es sich dabei ??

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Die (deutsche)

Schiffskaskoversicherungdeckt z.B. auch:

Ersatz an Dritte

– Kollisionsersatz (4/4 RDC, incl. fixed and floating objects), separater Versicherungsschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme

– Schleppvertragliche Haftung (bei der Schleppung des vers. Schiffes)

– Haftung für Schäden an Werfteigentum gemäß der Bedingungen des Dock- und Reparaturvertrages

Große Havarei

Ersatzleistung bei Bergung und Hilfeleistung

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Die Schiffskaskoversicherung

Nicht versichert sind Schäden, die durch Freiwerden von flüssigen oder gasförmigen Stoffen sowie Chemikalien verursacht worden sind, es sei denn, sie sind als nächste Folge eines Zusammenstoßes des versicherten Schiffes mit einem anderen Schiff an diesem oder den darauf befindlichen Sachen eingetreten.Soll heißen: Mit Pollution und anderen Umweltschäden im üblichen Sinne, die das versicherte Schiff verursacht hat, hat der Kaskoversicherer nichts zu tun - diese Art von Schäden sind die klassische P and I Domäne.

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P and I Versicherung

Protection and Indemnity = Die klassische Haftpflichtversicherung des Reeders.

In ihrer klassischen Form beinhaltet sie auch Deckungsschutz für die Haftung des Reeders aus Kollision mit Schiffen (1/4 RDC) und anderen Sachen (fixed and floating objects) und auch für die Kosten der Wrackbeseitigung.

¼ RDC

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P and I / Kasko

Treffen deutsche Kasko und z.B. englische P and I Versicherer zusammen, dann ist üblicherweise die Kollisionshaftpflicht zu 4/4 in der deutschen Kaskopolice gedeckt .Der Deckungsschutz für Schäden an so genannten „fixed and floating objects“ ist ebenfalls in der deutschen Kaskopolice enthalten.Die Kosten für eine eventuelle Wrackbeseitigung verbleiben jedoch im Risiko der P and I Versicherer.

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P and I Excess Collision Liability

Der PandI Club tritt nicht ein für Kollisionshaftpflicht, die unter Kasko hätte versichert sein können, wenn das Schiff zum vollen Marktwert versichert wäre.Der PandI Club tritt ein für Kollisionshaftpflicht, die den Deckungsbereich des Kaskoversicherers übersteigt wenn das Schiff zum Marktwert versichert war.Hier kann sich für den Reeder eine Deckungslücke auftun !

Kasko

Nebenintr.

Lücke

PandI Excess

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Bergung

In der Vergangenheit war „Bergung“ das klassisches Risiko der „Property Underwriter“ (Kasko und Ladung).PandI war/ist involviert wenn es zu Umweltschäden kam/kommt und wenn Schäden an der Ladung vom Ladungsversicherer aufgrund von z.B. anfänglicher Seeuntüchtigkeit des Schiffes nicht übernommen werden.Seit Einführung der SCOPIC Klausel in die Lloyd‘s open Form ist u.U. der PandI Club auch ganz oder teilweise für die Kosten einer Bergung zuständig.

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SCOPICSpecial Compensation PandI Clause

Zusätzlich zu bestehenden anderen Regelungen im Zusammenhang mit einem LoF – Bergungsvertrag wurde im Jahre 2000 SCOPIC zwischen den Property Underwritern, den Clubs und der ISU (International Salvage Union) vereinbart.

Über den Umweltschutzgedanken hinaus sorgt SCOPIC dafür, daß ein Berger auch dann noch seine Leistung erbringt, wenn absehbar ist, dass die wahrscheinlich am Ende der Operation geretteten Werte keinen ausreichend hohen Bergelohn erwarten lassen.

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SCOPIC existiert nur im Zusammenspiel mit der LLOYD‘s open Form (LoF).SCOPIC muß vom Berger ausdrücklich und schriftlich erklärt werden.SCOPIC soll den Berger motivieren in aussichtslosen Bergungsfällen die Arbeit nicht einzustellen (Prinzip der LoF: No cure – No pay).Stellt sich im Zuge einer solchen Unternehmung heraus, dass kaum Aussicht darauf besteht Sachwerte zu retten, kann der Schiffseigner und auch der Berger SCOPIC kündigen und über die Fortsetzung der Arbeiten im Rahmen eines Wrackbeseitigungsvertrages verhandeln.

SCOPICSpecial Compensation PandI Clause

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SCOPICSpecial Compensation PandI Clause

LoF Artikel 13 oder SCOPIC Wer zahlt ?

$0,00

$500.000,00

$1.000.000,00

$1.500.000,00

$2.000.000,00

$2.500.000,00

Loh

n

LOF/Art. 13 SCOPIC

Scenario 1: Es sind ausreichend gerettete Werte vorhanden:

Der nach Artikel 13 der Bergungskonvention festgesetzte Lohn von $ 2.000.000,- übersteigt den SCOPIC Lohn:

Der Bergelohn wird in von der HG Gemeinschaft getragen ! (Kasko, Ladung, etc.) – PandI ist nicht betroffen !!

Der Berger, der SCOPIC ausgelöst hat, muss sich in diesem Fall einen Abzug in Höhe von 25% der Differenz zwischen LOF/Art. 13 und Scopic gefallen lassen.

25% der Differenz

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LoF Artikel 13 oder SCOPIC wer zahlt ?

$0,00

$500.000,00

$1.000.000,00

$1.500.000,00

$2.000.000,00

$2.500.000,00

Loh

n

LOF/Art. 13 SCOPIC

SCOPICSpecial Compensation PandI Clause

Szenario 2: Die geretteten Werte sind nur gering und der LOF Artikel 13 Lohn bleibt unterhalb des SCOPIC Lohns:

Die HG Gemeinschaft zahlt den festgesetzten LoF Artikel 13 Lohn.

Der PandI Club zahlt die Differenz zwischen LoF Artikel 13 Lohn und dem SCOPIC Lohn.

PandI

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SCOPICSpecial Compensation PandI Clause

LoF Artikel 13 oder SCOPIC wer zahlt ?

$0,00

$500.000,00

$1.000.000,00

$1.500.000,00

$2.000.000,00

$2.500.000,00L

ohn

LOF/Art. 13 SCOPIC

Szenario 3: Alles ist verloren gegangen, es gibt keine geretteten Werte:

Der PandI Club zahlt den gesamten SCOPIC Lohn.

Die HG Gemeinschaft leistet keinen Beitrag und wird auch nicht belastet.

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Bergung / Wrackbeseitigung

Die Kosten für die pflichtgemäße Beseitigung eines Wracks werden vom PandI Club übernommen.Aber: Wann ist ein Schiff ein Wrack ?§ 71 ADS sagt: (2) Als total verloren gilt ein Schiff auch, wenn es dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen, insbesondere unrettbar gesunken, oder wenn es in seiner ursprünglichen Beschaffenheit zerstört ist.

Also: (a) Das Schiff ist ohne Aussicht auf Bergung gesunken, es ist nicht mehr da, es ist vernichtet. Was immer auf dem Meeresgrund liegt ist kein Schiff mehr – es ist ein Wrack.(b) Es ist in seiner ursprünglichen Beschaffenheit zerstört, es ist zwar als Sache noch da, aber nicht mehr als das, als was es versichert war –es ist ein Wrack.

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Bergung / Wrackbeseitigung

Ist das Schiff durch Forderung und Auszahlung der Versicherungssumme oder durch Abandonment durch den Kaskoversicherer zum Totalverlust geworden und hat dieser auf einen Übergang des Eigentums und der damit verbundenen Rechte und Pflichten verzichtet, ist weiterhin der Schiffseigner für das Wrack verantwortlich und haftbar.

Bildet das Wrack ein Schifffahrtshindernis und verfügen die zuständigen nationalen Behörden dessen Beseitigung, so hat der Schiffseigner dieser Aufforderung unverzüglich nach zu kommen.

Das Risiko der pflichtgemäßen Beseitigung eines Wracks hat dieser bei seinem PandI Club versichert.

An der Nahtstelle „Bergung / TV / Wrackbeseitigung“ treffen sich der Kaskoversicherer, der Schiffseigner und der PandI Club mit unterschiedlichen Interessen.

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Surveys

Grundsätzlich haben in diesem Bereich in der Kombination einer deutschen Kaskodeckung mit einer englischen PandI-Deckung die betroffenen Versicherer unterschiedliche Interessen und Informationsbedarf. Je nach Schadenart mobilisiert jede Partei sein eigenen Besichtiger.

Insbesondere ausländische Kapitäne, die mit den deutschen Kaskobedingungen eher weniger vertraut sind, neigen dazu auch in Kaskofällen die lokalen PandI Vertretungen anzusprechen.

Entscheidung von Fall zu Fall und nach Absprache der Versicherer untereinander.

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GarantienGemäß der üblicherweise geltenden Versicherungsbedingungen (ADS / DTV) stellt / übernimmt der Kaskoversicherer eine Brief-/ Bankgarantie oder hinterlegt den erforderlichen Betrag, wenn der Versicherungsnehmer zur Sicherheitsleistung für einen Schadenfall verpflichtet ist oder wenn für einen solchen Schadenfall eine Sicherheitsleistung zur Abwendung eines Arrestes geboten ist.

Die Praxis zeigt, dass Anspruchsteller im Ausland nicht immer bereit sind Briefgarantien des Kaskoversicherers zu akzeptieren und dass die Einrichtung einer Bankgarantie oder eines Bardepots u. U. nur in Zeiträumen möglich ist, die dem Versicherungs -nehmer nicht zuzumuten sind.

Hier kann von Fall zu Fall ein „Club-Letter“ Abhilfe schaffen, da Club‘s international über einen höheren Bekanntheitsgrad und damit über eine bessere Akzeptanz verfügen. In einem solchen Fall erhält der PandI Club vom Kaskoversicherer eine ausreichende Rückgarantie.

P and I

Kaskovers.

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Havarie Grosse

Ist ein Schiff bei Verlassen eines Hafens nachweislich seeuntüchtig und erleidet während der Reise einen Unfall der zu einer HG führt hat dies folgende Konsequenzen:1) Das Schiff verliert seine Kaskodeckung (Voraussetzung ist jedoch ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden Ereignis und dem Grund der Seeuntüchtigkeit), also keine PA Schaden Deckung, keine Übernahme von anteiligen HG Kosten, keine Übernahme von anteiligen Bergungskosten durch den Kaskoversicherer.2) Keine Übernahme von anteiligen HG Kosten und Bergungskosten durch die Ladungsversicherer.

In einem solchen Fall übernimmt PandI den Anteil der Ladungsversicherer, wenn dieser aufgrund von „Breach of Contract of Carriage“ (unseaworthyness) ausfällt.Kasko und PandI haben hier entschieden unterschiedliche Interessen bei der Schadenursachenforschung.

Auch das ist ein Berührungspunkt !!

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Havarie Grosse

Stellt sich im Zuge der Abwicklung einer HG heraus, dass der Beitragswert des Schiffes höher ist als der Versicherungswert, so leistet der Kaskoversicherer u. U. nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Beitragswert Ersatz. Es besteht eine für den Reeder problematische Unterversicherung. Im Zuge von Garantiestellung kann ein identisches Problem auftreten.

Diese Differenz kann im Rahmen einer HG Exedenten Versicherung beim Kaskoversicherer oder einer P and I Deckung abgedeckt werden.

Leistung des Kaskovers.:

18,2 / 20,5 = 0,8878 * V.-Wert (7,10)

Leistung P and I o. HG Exedent:

1 – 0,8878 = 0,1122 * V.-Wert (0,90)

Vers.-Wert; 18,20

Beitragswert; 20,50

Claim 100%; 8,00

Kasko; 7,10

PandI; 0,90

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

Mill

ion

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So müsste es klappen !!!

Ein zufriedener Kunde

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Die bisher angesprochen Punkte zeigen die Gebiete, wo sich die Kasko und die PandI Deckung eines Schiffes berühren, bzw. ergänzen und machen deutlich wie wichtig eine sorgfältigeAbstimmung der Deckung durch den Makler ist.

Darüber hinaus gibt es natürlich Kontakte des Kaskoversicherers mit den Club‘s im Tagesgeschäft, insbesondere dann wenn im Kollisionsfall mit einem im englischen Markt versicherten Schiff auf der Gegenseite der Club auftritt.

Doch das ist eine andere Geschichte.

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ENDE