Bericht 2017 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an … · 1.2.4 Stationäre Behandlung ......

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DEUTSCHLAND Bericht 2017 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD (Datenjahr 2016 / 2017) Behandlung Workbook Treatment Gabriele Bartsch, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. Maria Friedrich, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Loretta Schulte, Esther Dammer & Tim Pfeiffer-Gerschel IFT Institut für Therapieforschung

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DEUTSCHLAND

Bericht 2017 des nationalen

REITOX-Knotenpunkts an die EBDD

(Datenjahr 2016 / 2017)

Behandlung

Workbook Treatment

Gabriele Bartsch, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Maria Friedrich, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Loretta Schulte, Esther Dammer & Tim Pfeiffer-Gerschel

IFT Institut für Therapieforschung

2 BEHANDLUNG

Inhaltsverzeichnis

0 ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................. 4

1 NATIONALES PROFIL ............................................................................................... 5

1.1 Politik und Koordination ............................................................................................. 5

1.1.1 Prioritäten der Behandlung in der Nationalen Drogenstrategie .................................. 5

1.1.2 Steuerung und Koordination der Behandlungsdurchführung ...................................... 6

1.1.3 Weitere Aspekte der Behandlungssteuerung ............................................................ 7

1.2 Organisation und Bereitstellung der Behandlung ........................................................ 7

1.2.1 Ambulantes Behandlungssystem – Angebot und Nachfrage ...................................... 9

1.2.2 Weitere Informationen zur Verfügbarkeit des ambulanten

Behandlungsangebotes ............................................................................................10

1.2.3 Weitere Informationen zur Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der ambulanten

Behandlungsangebote .............................................................................................. 11

1.2.4 Stationäre Behandlung – Angebot und Nachfrage ....................................................11

1.2.5 Weitere Informationen zur Verfügbarkeit des stationären Behandlungsangebots ......12

1.2.6 Weitere Informationen zur verschiedenen Typen der Behandlungsangebote und

Inanspruchnahme .....................................................................................................12

1.3 Kerndaten ................................................................................................................. 13

1.3.1 Übersichtstabellen zur Behandlung ...........................................................................13

1.3.2 Hauptdiagnosen der Behandelten .............................................................................17

1.3.3 Weitere methodologische Anmerkungen zu den behandlungsbezogen

Kerndaten .................................................................................................................18

1.3.4 Charakteristika der behandelten Patienten ................................................................18

1.3.5 Weitere Informationsquellen zur Behandlung ............................................................20

1.4 Behandlungsangebote und Einrichtungen ................................................................. 20

1.4.1 Ambulante Behandlungsangebote ............................................................................20

1.4.2 Weitere Informationen zu verfügbaren ambulanten Behandlungsangeboten .............22

1.4.3 Stationäre Behandlungsangebote .............................................................................22

1.4.4 Weitere Informationen zu verfügbaren stationären Behandlungsangeboten .............24

1.4.5 Behandlungsergebnisse und -erfolge ......................................................................24

1.4.6 Soziale Reintegrationsangebote ...............................................................................27

BEHANDLUNG 3

1.4.7 Anbieter von Substitutionsbehandlung .....................................................................28

1.4.8 Charakteristika der Substitutionspatienten ................................................................29

1.4.9 Weitere Informationen zur Organisation, Zugang und Verfügbarkeit der

Substitution ...............................................................................................................29

1.5 Qualitätssicherung .................................................................................................... 31

1.5.1 Qualitätssicherung in der Drogenbehandlung ...........................................................31

2 TRENDS ................................................................................................................... 33

2.1 Langzeittrends in der Anzahl der Substitutionspatienten ........................................... 33

2.2 Zusätzliche Informationen zu Trends in der Drogenbehandlung ................................ 38

3 NEUE ENTWICKLUNGEN ....................................................................................... 38

3.1 Neue Entwicklungen ................................................................................................. 38

4 ZUSATZINFORMATIONEN ...................................................................................... 43

4.1 Zusätzliche Informationsquellen ................................................................................ 43

4.2 Weitere Aspekte ....................................................................................................... 43

4.3 Psychiatrische Komorbidität ...................................................................................... 43

5 QUELLEN UND METHODIK .................................................................................... 46

5.1 Quellen ..................................................................................................................... 47

5.2 Methodik ................................................................................................................... 55

6 TABELLENVERZEICHNIS ....................................................................................... 57

7 ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................................. 57

4 BEHANDLUNG

0 Zusammenfassung

Das Behandlungssystem für Menschen mit drogenbezogenen Problemen und deren

Angehörige in Deutschland reicht von Beratung über Akutbehandlung und Rehabilitation bis

zu Maßnahmen der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Suchthilfe und Suchtpolitik

verfolgen einen integrativen Ansatz, d. h. in den meisten Suchthilfeeinrichtungen werden

sowohl Konsumierende legaler als auch illegaler Suchtstoffe beraten und behandelt. Die

Behandlungsangebote für drogenabhängige Menschen und deren Angehörige sind

personenzentriert. Daher gestalten sich die Behandlungsprozesse im Rahmen komplexer

Kooperationen sehr unterschiedlich. Übergeordnetes Ziel der Kostenträger und

Leistungserbringer ist die soziale und berufliche Teilhabe. Aufgrund der föderalen Struktur

Deutschlands erfolgt die Planung und Steuerung von Beratung und Behandlung auf Ebene

der Bundesländer, Regionen und Kommunen.

Bei 41,5 % der ambulanten Klienten, die eine Suchtberatungsstelle aufgrund einer

Drogenproblematik aufsuchen, handelt es sich um Cannabiskonsumenten (54,6 % der

Erstbehandelten). Ein Drittel der ambulanten Patienten wird wegen schädlichem

Opioidgebrauchs behandelt (32,2 %). Wegen Stimulanzien Gebrauchs begeben sich 16 %

aller Patienten in Behandlung.

Auch unter Klienten in stationärer Behandlung steigt der Anteil der Cannabis- und

Stimulanzienkonsumenten weiterhin an. In den letzten 5 Jahren stieg die Anzahl derer, die

sich wegen Stimulanzien in Stationäre Krankenhausbehandlung gaben, um 264 % an,

gefolgt von Kokain und Cannabiskonsumierenden deren Krankenhausaufenthalte sich

jeweils mehr als verdoppelt haben. Der Anteil derjenigen die sich wegen Opioidkonsum in

stationäre Behandlung begeben, sinkt dafür kontinuierlich.

Die Anzahl der gemeldeten Substituierten ist seit Beginn der Meldepflicht (2002) bis 2010

kontinuierlich gestiegen und ist in den vergangenen Jahren weitgehend stabil. Sie lag am

Stichtag (01.07.2016) bei 78.500 Personen. 2016 haben insgesamt 2.590 Substitutionsärzte

Patientinnen und Patienten an das Substitutionsregister gemeldet.

Aufgrund des in den vergangenen Jahren regional gestiegenen Konsums von

Methamphetamin erhöhte sich der Bedarf an qualifizierter spezifischer Behandlung. Aus

diesem Grund haben die Bundesärztekammer und die Suchtfachgesellschaften mit

Unterstützung des BMG und der Bundesdrogenbeauftragten eine S-3 Behandlungsleitlinie

„Methamphetamin-bezogene Störungen“ veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Migrations- und Flüchtlingsthematik stellt sich auch weiterhin die

Frage nach Prävalenzen des Suchtmittelkonsums und des Hilfebedarfs Flüchtender sowie

passenden Behandlungsoptionen für Menschen mit Migrationshintergrund. Trotz vieler neuer

Maßnahmen gibt es noch zahlreiche Hürden, die Migrantinnen und Migranten daran hindern,

Suchthilfe in Anspruch zu nehmen.

BEHANDLUNG 5

Die Verschreibung opioidhaltiger Medikamente für Patientinnen und Patienten mit

chronischen, nicht tumorbedingten Schmerzen hat sich in den vergangenen Jahren stark

erhöht.

Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung

betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften erweitern sich die Möglichkeiten zur

Verschreibung von Cannabisarzneimitteln. Wie sich die Behandlung, z. B. von

Schmerzpatienten, durch Cannabis als Medizin verändern wird, untersucht das

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das beauftragt ist, eine nicht-

interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen.

Sinkende Antragszahlen für medizinische Entwöhnungsbehandlungen haben

Leistungserbringer und Leistungsträger veranlasst, gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten,

die das Vermittlungsverfahren in stationäre Behandlung vereinfachen und somit Klientinnen

und Klienten die Aufnahme einer Therapie erleichtern sollen.

Nationale und internationale Studien zeigen eine hohe Verbreitung psychiatrischer

Komorbidität bei Abhängigkeitserkrankungen. Nur ca. 37 % der in Deutschland wegen

Drogenabhängigkeit Behandelten und 33 % derjenigen mit multiplem Substanzgebrauch

wiesen laut Daten der Krankenversicherungen keine weitere psychiatrische Komorbidität auf.

1 Nationales Profil

1.1 Politik und Koordination

1.1.1 Prioritäten der Behandlung in der Nationalen Drogenstrategie

Die 2012 von der damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung veröffentlichte und

noch wirksame Nationale Strategie zur Sucht- und Drogenpolitik legt einen besonderen

Schwerpunkt auf Suchtprävention und Frühintervention, betont jedoch auch die

Notwendigkeit von Beratung und Behandlungsangeboten in Deutschland (Die

Drogenbeauftragte der Bundesregierung 2012).

Die aktuelle Drogenbeauftragte benennt im Drogen- und Suchtbericht 2016 Crystal Meth und

Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) als Schwerpunkte für ihre Arbeit in der laufenden

Legislaturperiode (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung 2016). Einen hohen

Stellenwert nimmt darüber hinaus das Thema „Kinder suchtkranker Eltern“ ein. Die

Bundesärztekammer (BÄK), Suchtfachverbände und die Deutschen Gesellschaft für

Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) haben 2016

mit Unterstützung der Drogenbeauftragten und des BMG eine S3 Leitlinie zur Behandlung

Methamphetamin-bezogener Störungen erarbeitet (Die Drogenbeauftragte et al. 2016). Sie

trat im September 2016 in Kraft. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett die Dritte

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung beschlossen

(BMG 2017). Sie regelt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der

Substitutionsbehandlung von Menschen, die durch den Missbrauch von Opioiden abhängig

6 BEHANDLUNG

geworden sind. Die Erarbeitung einer evidenzbasierten Richtlinie zur Durchführung der

Substitutionstherapie wurde in die Richtlinienkompetenz der BÄK überführt. Die Änderung

der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und die neuen Richtlinien finden seit dem

2. Oktober 2017 Anwendung (vgl. Workbook Rechtliche Rahmenbedingungen). Am 26.

November 2016 ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft getreten (BMJV

21.11.2016). Das NpSG sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels

mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS

vor (vgl. Workbook Rechtliche Rahmenbedingungen).

1.1.2 Steuerung und Koordination der Behandlungsdurchführung

Das Versorgungssystem für Menschen mit drogenbezogenen Problemen und deren

Angehörige bezieht sehr unterschiedliche Akteure ein. Eine nationale Planung und

Steuerung der Behandlung in den verschiedenen Segmenten des medizinischen und / oder

sozialen Hilfesystems ist nicht mit dem föderalen System der Bundesrepublik vereinbar.

Stattdessen erfolgt die Steuerung und Koordination auf Ebene von Bundesländern,

Regionen oder Kommunen. Sie wird zwischen den Kostenträgern, den Leistungserbringern

und anderen regionalen Steuerungsgremien auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen

sowie des Bedarfs und der wirtschaftlichen Möglichkeiten abgestimmt.

Die Bundesministerien, insbesondere das BMG, nehmen auf Bundesebene eine ressort- und

institutionsübergreifende koordinierende Rolle wahr. Sie erarbeiten und ändern

Bundesgesetze (z. B. das Betäubungsmittelrecht und die Sozialgesetzgebung, die auch die

Behandlung betreffen).

Bei der Steuerung und Koordination der Akutbehandlung und der Rehabilitation von

Abhängigkeitserkrankungen spielen in Deutschland die Kranken- und Renten-

versicherungsträger eine bedeutende Rolle. Sie legen im Wesentlichen die

Rahmenbedingungen und Reha-Therapiestandards fest. Dabei stimmen sie sich in

regelmäßigen Treffen und Arbeitsgruppen mit den Suchtfachverbänden ab.

Koordinierungsstelle für die in der Suchthilfe tätigen gemeinnützigen Verbände ist die

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS), Suchtrehabilitationskliniken in freier

Trägerschaft sind im Fachverband Sucht (FVS e.V.) zusammengeschlossen. Darüber hinaus

kooperieren sie mit weiteren beteiligten Akteuren, wie z. B. Jobcentern. Krankenkassen und

Rentenversicherungsträger sind auch für die Übernahme der Behandlungskosten

verantwortlich. Die Krankenversicherungen sind für die Akutbehandlung (u.a. die Entgiftung),

die Rentenversicherungen vorrangig für die Rehabilitation zuständig.

Die Kommunen sind im Rahmen der Krankenhausplanung in die Steuerung der

Akutbehandlung eingebunden. Darüber hinaus unterstützen sie die Finanzierung der

Suchtberatungsstellen, die in der Regel von gemeinnützigen Verbänden unter Einbringung

hoher Eigenleistungen vorgehalten werden. Bei der Substitutionsbehandlung – einer

Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung – kommt der Bundesärztekammer (BÄK)

eine tragende Rolle zu. Sie entwickelt durch den Auftrag der

Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) die Richtlinien der

BEHANDLUNG 7

substitutionsgestützten Behandlung. Die Standards für die bedarfsabhängige

substitutionsbegleitende Psychosoziale Betreuung (PSB) werden von den zuständigen

Leistungserbringern in den Bundesländern in Abstimmung mit den Kommunen oder Ländern

erarbeitet. Die Finanzierung der PSB wird in den Bundesländern unterschiedlich

gehandhabt, jedoch meist von den Kommunen getragen, entweder als pauschale Förderung

der Suchtberatungsstellen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge oder als

Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII).

1.1.3 Weitere Aspekte der Behandlungssteuerung

Informationen zur Organisation und Steuerung von Behandlung im Rahmen des

Strafvollzugs finden sich im Workbook „Gefängnis“. Die politischen Grundlagen und

Organisation schadensmindernder Maßnahmen wird im Workbook „Gesundheitliche

Begleiterscheinungen und Schadensminderung“ erläutert.

Eine ausführliche Beschreibung des Suchtversorgungssystems in Deutschland, seiner

gesetzlichen Grundlagen, Qualitäten und seiner Herausforderungen, findet sich im Jahrbuch

Sucht 2017 der DHS (Bartsch 2017).

1.2 Organisation und Bereitstellung der Behandlung

Die rechtliche Grundlage für die Behandlung Abhängigkeitskranker bilden in Deutschland

verschiedene Sozialgesetzbücher (SGB), das Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst

(ÖGDG) sowie die kommunale Daseinsvorsorge. Letztere ist verfassungsrechtlich im

Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG verankert (Bürkle & Harter 2011).

Versorgungsrechtlich sind für die Behandlung von Abhängigkeiten folgende

Sozialgesetzbücher maßgeblich:

SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende – Unterstützung bei der Aufnahme oder

Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und Sicherung des Lebensunterhaltes

SGB III: Arbeitsförderung

SGB V und VI: Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung – Behandlung von

Krankheit; Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

SGB VIII: Kinder und Jugendhilfe

SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Selbstbestimmung und

gleichberechtigte Teilhabe

SGB XII: Sozialhilfe – Führung eines menschenwürdigen Lebens

Abhängige können diese Hilfen großenteils kostenlos nutzen, allerdings sind teilweise

Kostenzusagen der in den Sozialgesetzen definierten Sozialleistungsträger erforderlich.

Hausärztinnen und Hausärzten kommt eine besondere Rolle zu, da sie häufig die erste

Anlaufstelle für Abhängigkeitskranke und -gefährdete darstellen. Zu ihren

Suchtbehandlungen liegen allerdings keine systematisch ausgewerteten Daten vor.

Kernstück des Suchthilfesystems sind neben der hausärztlichen Versorgung die 1.500

8 BEHANDLUNG

Suchtberatungs- und Behandlungsstellen. Darüber hinaus findet Behandlung und Betreuung

in über 320 ambulanten und stationären Therapieeinrichtungen, in 84 psychiatrischen

Institutsambulanzen sowie in über 1.000 Einrichtungen der Eingliederungshilfe statt (IFT

2016). Auch den 409 psychiatrischen Fachabteilungen, davon 97 ausschließlich zur

Behandlung von Suchterkrankungen mit insgesamt 4.487 Betten für Suchtkranke (Destatis

2015) kommt eine wichtige Bedeutung zu: Sie sind nicht nur für die Entgiftung, sondern auch

bei Kriseninterventionen und der Behandlung von psychiatrischen Komorbiditäten zuständig.

Die Mehrzahl der Hilfeeinrichtungen ist in frei-gemeinnütziger Trägerschaft. Insbesondere in

der stationären Behandlung sind auch öffentlich-rechtliche und gewerbliche Träger tätig.

Das stark differenzierte und zergliederte Hilfesystem ermöglicht eine besonders

personenzentrierte Beratung und Behandlung. Die Vielzahl der Zuständigkeiten und

Kostenträger erschwert jedoch die Kooperation zwischen den verschiedenen, an einer

Behandlung beteiligten Einrichtungen, Behörden und Institutionen. Das Management der

zahlreichen Schnittstellen erfordert ein hohes Maß an Kooperationswillen der beteiligten

Leistungserbringer und Leistungsträger sowie erhebliche Managementfähigkeiten (DHS

2010; Bartsch 2017a).

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, haben sich Träger verschiedener Leistungsange-

bote zu Verbundsystemen zusammengeschlossen. Sie stimmen ihre Behandlungs- und

Hilfekonzepte aufeinander ab, bieten ergänzende oder alternative Leistungen aus einer

Hand an, ermöglichen eine passgenaue Planung und Durchführung der Behandlung und

können flexibel auf unvorhergesehene Krisen und andere Problematiken reagieren. Dabei

verpflichten sie sich auch auf gemeinsame Qualitätsstandards und verbindliche

Kommunikationsregeln (Bartsch 2017).

In einigen Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und

Nordrhein-Westfalen, ist die Suchthilfe kommunalisiert worden: Alle Akteure einer Kommune,

die in die Betreuung und Behandlung Abhängigkeitskranker einbezogen sind, vereinbaren

verbindliche Steuerungsprozesse; Finanz- und Gestaltungsverantwortung sowie

suchtspezifische Kompetenz werden zusammengeführt. Darin stecken sowohl Chancen als

auch Risiken für die Suchthilfe. Prozesse können effektiver organisiert werden und

verbessern so das Schnittstellenmanagement. Allerdings ist das Leistungsspektrum für

Menschen mit substanzbezogenen Störungen meist umfangreicher als angenommen und

seine Wirksamkeit und die Bedeutung auch für die soziale Gemeinschaft werden häufig

unterschätzt. So kann mangelnde Fachkenntnis bei Verantwortlichen der Kommunen dazu

führen, dass die Suchthilfe als Einsparpotenzial gesehen wird (Bürkle 2015).

Viele Suchthilfeträger, v. a. in den größeren Städten, halten verschiedene Angebote für

Drogenabhängige vor, von niedrigschwelligen Angeboten über Beratung und Behandlung,

Psychosoziale Betreuung Substituierter bis hin zu Rehabilitation und Wohnprojekten. Eine

systematische Erfassung des Abdeckungsgrades und der Reichweite der Angebotspalette

der verschiedenen Suchthilfeträger liegt derzeit jedoch nicht vor.

BEHANDLUNG 9

1.2.1 Ambulantes Behandlungssystem – Angebot und Nachfrage

Beratung, Motivationsförderung und ambulante Behandlung werden vor allem in den

ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen sowie in Fachambulanzen angeboten. Sie

sind häufig die ersten Anlaufstellen für Klientinnen und Klienten mit Suchtproblemen, soweit

diese nicht hausärztlich behandelt werden. Wie niedrigschwellige Hilfen werden sie zu Teilen

aus öffentlichen Mitteln finanziert. Dabei wird ein relevanter Anteil der Kosten in den

ambulanten Einrichtungen von den Trägern selbst aufgebracht. Mit Ausnahme der

ambulanten medizinischen Rehabilitation wird die ambulante Suchthilfe in unterschiedlichem

Maße durch freiwillige Leistungen der Länder und Gemeinden auf Basis der kommunalen

Daseinsvorsorge finanziert. Diese ist verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip nach

Art. 20 Abs. 1 GG verankert (Bürkle & Harter 2011). Die nur zum Teil rechtlich abgesicherte

Finanzierung der ambulanten Angebote führt immer wieder zu Finanzierungsproblemen.

Grundsätzlich erfolgt die Beratung kostenlos.

10 BEHANDLUNG

Tabelle 1 Netzwerk der ambulanten Suchthilfe (Anzahl der Einrichtungen und der Behandelten)*

Einrichtungsart Bezeichnung gemäß DBDD

Einrichtungsart Nationale Definition

Anzahl der Einrichtungen

Anzahl der Klienten

Specialised drug treatment centres

Beratungs-und Behandlungsstelle

1.500 > 500.000

Low-threshold agencies

Niederschwellige Einrichtungen (Notschlafstelle, Konsumraum, Streetwork etc)

268 k. A.

General primary health care (e.g.GPs)

Substitutionsärzte 2.590**/8.416*** 78.500

General mental health care

Psychiatrische Praxis k. A. k. A.

Other outpatient units Psychiatrische Institutsambulanzen

84 91.800

Prisons (in-reach or transferred)

Externer Dienst zur Beratung/Behandlung im Strafvollzug

84 k. A.

Other outpatient units (Ganztags) Ambulante Rehabilitation

88 > 1.000

Other outpatient units Ambulant betreutes Wohnen 571 > 12.000

Other outpatientunits Arbeitsprojekte/ Qualifizierungsmaßnahmen

102 > 4.800

Other outpatient units Selbsthilfegruppen 8.700 k. A.

Quelle: Standard table 24.

* Einrichtungen, die ausschließlich oder primär Konsumierende illegaler Drogen behandeln, sind in der Minderheit.

Überwiegend werden Alkoholprobleme (mit-)behandelt.

** 2015 haben 2.613 Ärzte an das Substitutionsregister gemeldet (BOPST 2016).

*** Die Zahl der seitens der Ärztekammern gemeldeten suchttherapeutisch qualifizierten Ärzte liegt höher als die Zahl der

tatsächlich substituierenden Ärzte. 2012 wurden 8.416 suchttherapeutisch qualifizierte Ärzte gemeldet (BOPST 2013). Diese

Zahl wird nicht weiter fortgeschrieben.

IFT 2016; BOPST 2017;

1.2.2 Weitere Informationen zur Verfügbarkeit des ambulanten Behandlungsangebotes

Hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Bereitstellung einzelner Behandlungs- und

Hilfeangebote finden sich in den Bundesländern Unterschiede. Gerade in ländlichen

Regionen, insbesondere in den östlichen Bundesländern, bestehen Schwierigkeiten, eine

flächendeckende Versorgung von Patientinnen und Patienten (mit Substitutionswunsch) zu

gewährleisten. Insgesamt hat sich die Angebotssituation in den letzten Jahren nicht

grundsätzlich geändert, doch eher verschlechtert. Während die kommunale Finanzierung

zurückgeht, erweitert sich gleichzeitig das Anforderungsprofil. Für das Einbringen von

BEHANDLUNG 11

Eigenleistungen fehlt den gemeinnützigen Verbänden zunehmend die finanzielle Basis. Sie

gründet meist auf Kirchensteuern, welche jedoch von Jahr zu Jahr abnehmen. Dies hat bis

jetzt nicht dazu geführt, dass die Beratungs- und Behandlungsleistungen gesenkt wurden.

Vermittlungen aus den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen machen weiterhin den

größten Anteil aller Vermittlungen in die medizinische Rehabilitation aus. Die

Aufrechterhaltung der Angebote gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger (Bürkle 2015,

GVS 2017).

1.2.3 Weitere Informationen zur Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der ambulanten

Behandlungsangebote

Hierzu liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.

1.2.4 Stationäre Behandlung – Angebot und Nachfrage

Eine in der Öffentlichkeit häufig unterschätzte Rolle in der Suchtkrankenversorgung spielen

die suchtpsychiatrischen Einrichtungen der psychiatrischen Fachkliniken und die

suchtpsychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken. Sie

führen jährlich insgesamt knapp 440.000 Suchtbehandlungen durch. Darunter ist zu

verstehen: Entgiftung, qualifizierter Entzug, Krisenintervention und Behandlung von

Komorbidität. Die Kosten für diese Behandlung werden von den gesetzlichen

Krankenversicherungen übernommen.

Zur stationären Behandlung zählt ebenfalls die stationäre Rehabilitation (Entwöhnung). Für

die Kostenübernahme der Entwöhnungsbehandlung sind vorrangig die Träger der

gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, für junge Menschen die Kinder- und

Jugendhilfe. Nachrangig sind die Krankenversicherungen zuständig.

Valide Daten zum Qualifizierten Entzug sind derzeit nicht veröffentlicht, da das

Abrechnungssystem der Kliniken umgestellt wird. Ein Teil der Kliniken nutzt ein neues

System, der andere das alte System. Aufgrund von unterschiedlichen Erhebungsweisen

kann eine eindeutige Zuordnung der Behandlungsarten nicht erfolgen.

Neben der psychiatrischen Akutbehandlung und der medizinischen Rehabilitation gibt es

auch Angebote im soziotherapeutischen Bereich, die sich an chronisch mehrfach

geschädigte Patienten richten, häufig Patienten und Patientinnen mit psychiatrischer

Komorbidität (vgl. 4.3). Die Kosten für diese Behandlung übernehmen in der Regel die

Sozialämter der Kommunen auf Basis des SGB XII.

12 BEHANDLUNG

Tabelle 2 Netzwerk der stationären Suchthilfe (Anzahl der Einrichtungen und der Behandelten*

Einrichtungsart Bezeichnung gemäß EBDD

Einrichtungsart nationale Bezeichnung

Anzahl der Einrichtungen

Anzahl der Behandelten

Hospital-based residential drug treatment **

Spezialisierte psychiatrische Krankenhäuser **

274 Kliniken/ 4.478 Betten

ca. 440.000

davon Abteilungen, die ausschließlich Konsumierende psychotroper Substanzen behandeln (ohne Alkohol, Tabak, Sedativa)

> 100.000

Residential drug treatment (non-hospital based)

Stationäre Rehabilitationseinrichtungen

241 *** 32.132****

davon Einrichtungen für Konsumierende illegaler Drogen

12.703 ****

Therapeutic communities*****

Therapeutische Gemeinschaften*****

k. A. k. A.

Prisons Maßregelvollzug 31 *** k. A.

Other inpatient units Adaptionseinrichtungen 102 *** k. A.

Other inpatient units Stationäre Einrichtungen der Sozialtherapie

414 *** k. A.

Other inpatient units Teilstationäre Einrichtungen der Sozialtherapie

81 *** k. A.

Quelle: Standard table 24.

* Einrichtungen, die ausschließlich oder primär Konsumierende illegaler Drogen behandeln, sind in der Minderheit.

Überwiegend werden Alkoholprobleme (mit-)behandelt.

** Destatis 2016, 2016a.

*** IFT 2016.

**** DRV 2017.

*****Еs gibt in Deutschland keine statistischen Daten zu therapeutischen Gemeinschaften, wie sie auf EU-Ebene verstanden

werden. In Deutschland gibt es nur vereinzelt Einrichtungen, die nach diesem Konzept arbeiten. Es ist noch schwieriger, die

Klienten- oder Platzzahl zu identifizieren, da manche Klientinnen und Klienten ihr Leben lang in einer Einrichtung bleiben (z. B.

Synanon, www.synanon.de [letzter Zugriff: 28.08.2017]). Das Problem wurde bereits im REITOX-Bericht 2012 behandelt.

1.2.5 Weitere Informationen zur Verfügbarkeit des stationären Behandlungsangebots

Hierzu liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.

1.2.6 Weitere Informationen zur verschiedenen Typen der Behandlungsangebote und

Inanspruchnahme

Rehabilitation

Die in den letzten Jahren zunehmende Flexibilisierung der Angebotsstruktur ermöglicht es

Klientinnen und Klienten, ambulante und stationäre Rehabilitation miteinander zu verbinden

BEHANDLUNG 13

(Kombinationsbehandlung) oder weitere bedarfsspezifische, u. a. teilstationäre und

ambulante, Behandlungsangebote wahrzunehmen.

In der Integrations- und Nachsorgephase wird ein vielschichtiges Angebot von beruflichen

Hilfen, Wohnprojekten und Angeboten zum Leben in der Gemeinschaft offeriert, das sich an

den individuellen Bedarfslagen der Abhängigen orientiert.

Ähnlich wie die ambulanten Beratungsstellen und Fachambulanzen kämpfen auch die

stationären Suchthilfeeinrichtungen um ihren Erhalt. Obwohl der Behandlungsbedarf

weiterhin hoch ist, mussten in den vergangenen Jahren viele stationäre

Entwöhnungseinrichtungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit schließen. Zwischen 2013

und 2016 hat beispielsweise der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) 15

Mitgliedseinrichtungen mit rund 7.000 Behandlungsplätzen verloren (entspricht ca. zehn

Prozent). Der Gesamtverband für Suchthilfe (GVS) ist ebenfalls in den vergangenen drei

Jahren durch Klinikschließungen mit ca. 200 Behandlungsplätzen betroffen. Davon berührt

sind insbesondere die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW) (Koch &

Wessel 2016). Hintergrund dieser Entwicklung ist das Auseinanderdriften von Kosten und

Vergütungsätzen bei gleichzeitigen steigenden Anforderungen an die Qualität: Fast alle

strukturellen und personellen Rahmenbedingungen werden von den Leistungsträgern

vorgegeben.

Nur ca. 10 % der Einrichtungen, die stationäre Entwöhnungen durchführen, haben Konzepte

entwickelt, die Entwöhnungen auch für Patienten unter Substitution anbieten, obwohl die

Voraussetzungen dafür in der Anlage 4 der Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen

geschaffen wurden (Kuhlmann 2015; Spitzenverbände der Krankenkassen und VDR 2001)

(vgl. auch Abschnitt 4.3).

1.3 Kerndaten

1.3.1 Übersichtstabellen zur Behandlung

Ambulante Betreuung

Im Rahmen der DSHS1 wurden im Jahr 2016 insgesamt 342.393 Betreuungen (ohne

Einmalkontakte) in 863 ambulanten Einrichtungen erfasst (Braun et al. 2017a). Fur die

folgenden Erläuterungen wurden jedoch nur die Klienten berucksichtigt, bei denen eine

illegale Substanz (inklusive Sedativa/Hypnotika und fluchtiger Lösungsmittel) im Mittelpunkt

der Betreuung stand. Klienten, die mit einer primär auf Alkoholkonsum zuruckzufuhrenden

Störung behandelt wurden, machten 2016 43,5 % aller erfassten Episoden aus. Fur das Jahr

2016 liegen in der DSHS Daten über die Hauptdiagnosen von insgesamt 72.433

Behandlungen aus 861 Einrichtungen vor, die wegen Problemen im Zusammenhang mit

illegalen Drogen in ambulanten psychosozialen Beratungsstellen der Suchtkrankenhilfe

begonnen oder beendet worden sind. Beschränkt man sich bei der Betrachtung der Daten

1 Die DSHS ist ein nationales Dokumentations- und Monitoringsystem im Bereich der Suchthilfe in Deutschland.

Die dokumentierten Daten basieren auf dem Deutschen Kerndatensatz (KDS). Vgl. Abschnitte 1.4.5 und 5.

14 BEHANDLUNG

aus der DSHS auf illegale Substanzen, handelte es sich mittlerweile nur noch in 32,2 % der

Fälle (2015: 33,4 %; 2014: 35,3 %; 2013: 37,6 %) um Klienten, die sich primär wegen einer

Abhängigkeit oder eines schädlichen Gebrauchs von Opioiden in Beratung oder Behandlung

begeben haben. In mehr als einem Drittel der Fälle (41,5 %; 2015: 41,2 %; 2014: 40,2 %;

2013: 38,7 %; 2012: 36,5 %) handelte es sich um Klienten mit primären Cannabisproblemen

(Braun et al. 2017b).

Bei Personen, die erstmalig in suchtspezifischer Behandlung waren, stand Cannabis mit

54,6 % erneut an erster Stelle (2015: 59,8 %; 2014: 60,8 %; 2013: 59,5 % aller Klienten). Mit

deutlichem Abstand an zweiter Stelle stehen wie im Vorjahr erstbehandelte Konsumenten

mit der Hauptdiagnose Stimulanzien (17,5 %; 2015: 19 %; 2014: 19,1 %; 2013: 18,7 %;

2012: 16,6 %) vor erstbehandelten Klienten mit opioidbezogenen Störungen (11,7 %; 2015:

13 %; 2014: 11,9 %; 2013: 12,7 %). Die Anteile der erstbehandelten Personen mit

kokainbezogenen Störungen (5,8 %; 2015: 5,5 %; 2014: 5,1 %; 2013: 5,5 %) sowie aller

anderen Substanzgruppen (Tabelle 3). haben sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch nicht

verändert.

Tabelle 3 Hauptdiagnosen bei ambulanter Betreuung (DSHS ambulant, 2016)

Hauptdiagnose schädlicher Gebrauch/Abhängigkeit von

Alle Behandelten (%) Erstbehandelte (%)

(ICD10: F1x.1/F1x.2x) Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt

Opioide 31,3 35,2 32,2

12,0 10,8 11,7

Cannabinoide 44,1 31,7 41,5

60,0 36,9 54,6

Sedativa/Hypnotika 1,1 4,9 1,9

0,9 3,8 1,6

Kokain 7,0 4,5 6,5

6,4 3,8 5,8

Stimulanzien 14,5 21,8 16,0

15,7 23,3 17,5

Halluzinogene 0,2 0,1 0,1

0,2 0,1 0,2

Flüchtige Lösungsmittel

0,0 0,1 0,1

0,1 0,2 0,1

Multiple/andere Substanzen

1,8 1,6 1,8 1,5 1,2 1,4

Gesamt (Anzahl) 57.207 15.185 72.433

19.754 5.933 25.694

Braun et al. 2017b; Braun et al. 2017c

Daten zu sozialdemographischen Informationen im ambulanten Setting finden sich in

Abschnitt 1.3.2.

BEHANDLUNG 15

Stationäre Behandlung

In der Regel findet stationäre Behandlung in Deutschland unter drogenfreien Bedingungen

statt. Da sich die Standards der Dokumentation an der jeweiligen Finanzierung orientieren

und nicht an der Art der Behandlung, werden im Folgenden alle stationären Behandlungen

für Personen mit den Hauptdiagnosen F11 – F16 und F18 – F19 differenziert nach

Akutbehandlung im Krankenhaus (Krankenhausdiagnosestatistik) und Rehabilitations-

behandlung (Statistik der Deutschen Rentenversicherung) dargestellt. Darüber hinaus

existieren Daten aus der DSHS, die für einen Ausschnitt der Fachkliniken und -einrichtungen

Daten entsprechend des Deutschen Kerndatensatzes zur Dokumentation im Bereich der

Suchtkrankenhilfe (KDS) zur Verfügung stellen.

Im Jahr 2016 wurden von insgesamt 47.777 in der DSHS dokumentierten stationären

Behandlungen in 211 Einrichtungen aufgrund substanzbezogener Störungen 11.736 wegen

illegaler Substanzen (inklusive Sedativa / Hypnotika und flüchtiger Lösungsmittel)

durchgeführt (Braun et al. 2017d). Unter den in der DSHS erfassten Behandlungen mit

primären Drogenproblemen ist der Anteil derjenigen mit einer Hauptdiagnose aufgrund einer

Abhängigkeit oder eines schädlichen Gebrauchs von Cannabis mit 33 % (2015: 33 %; 2014:

30,7 %; 2013: 28,3 %) im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter angestiegen, während der

Anteil der Behandlungen aufgrund von Opioiden mit 19 % (2015: 22 %; 2014: 27,0 %; 2013:

27,1 %) weiter gesunken ist. Behandlungen aufgrund von Cannabis stellen somit weiterhin

die größte Einzelgruppe in stationärer Behandlung (ohne Hauptdiagnose Alkohol) dar. Der

Anteil der Behandlungen aufgrund des Konsums von Stimulanzien (25 %) steigt weiter

kontinuierlich an (2015: 23 %; 2014: 20 %; 2013: 18,3 %) und liegt seit vergangenem Jahr

über dem Anteil der opioidbezogenen Behandlungen (siehe Tabelle 4).

16 BEHANDLUNG

Tabelle 4 Stationär betreute Patienten mit Suchtdiagnosen

Krankenhaus DRV DSHS

2015 % 2016 % 2015 % 2016 %

Hauptdiagnose Gesamt

Gesamt

Gesamt

Gesamt Männer Frauen

Opioide 31

18

22

19 19 20

Cannabinoide 15

26

33

33 35 26

Sedativa oder Hypnotika 9

3

3

3 2 9

Kokain 2

5

7

8 9 4

Stimulanzien, inkl. Koffein 9

17

23

25 23 30

Halluzinogene 1

0

0

0 0 0

Flüchtige Lösungsmittel 0

0

0

0 0 0

Multipler Substanzgebrauch & Konsum anderer psychotroper Substanzen 32

31

12

12 12 10

Gesamt (Anzahl) 111.522 9.761 11.738 11.736 9.331 2.405

Destatis 2015; DRV 2017; Braun et al. 2017d

Gesamte Behandlung

Tabelle 5 Zusammenfassung – Patienten in Behandlung

Zahl der Patienten

Alle Patienten in Behandlung Laut DSHS 2015 mit HD illegale Drogen: 72.433 ambulant 11.736 stationär

Alle Patienten in OST 78.500

Gesamt Keine Angabe*

* Die vorliegenden Datensätze sind nicht additiv zu verstehen, sondern überschneiden sich z. T. mit demselben Personenkreis

der ambulanten und/oder stationären Versorgung. Daher ist es unmöglich aus den Routinedaten Gesamtschätzungen

abzuleiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Hausärzte.

Braun et al. 2017b; Braun et al. 2017d; BOPST 2017.

Derzeit liegen keine bundesweiten Daten zur Verbreitung des Methamphetaminkonsums vor.

Die Sächsische Landesstelle für Suchtfragen (SLS) veröffentlicht jedoch für das Bundesland

Sachsen Erhebungen der dortigen Suchtberatungsstellen und Fachambulanzen zur

Beratung und Vermittlung in Behandlung. Demnach ist 2015 erstmalig nach dem

Höchststand in 2014 keine weitere Steigerung der prozentualen Anteile des Crystal-

bedingten Beratungsaufkommens feststellbar. Der Anteil liegt jedoch nach wie vor bei etwa

einem Viertel aller Beratungen auf Grund von Substanzen (2015: 24,3 %; 2014: 24,9 %)

(SLS 2016). Aus anderen Bundesländern wird aus der Praxis von einer vermehrten

BEHANDLUNG 17

Zunahme von Mischkonsum mit Amphetaminen und NPS (Neue Psychoaktive Substanzen)

bei jungen Menschen berichtet (vgl. 3.1).

1.3.2 Hauptdiagnosen der Behandelten

Braun et al. 2017b.

Abbildung 1 Anteil aller Behandelten nach Hauptdiagnose (ambulant)

Braun et al. 2017c.

Abbildung 2 Anteil aller Erstbehandelten nach Hauptdiagnose (ambulant)

32%

42%

2%

6%

16%

0% 0% 2%

Opioide

Cannabinoide

Sedativa/Hypnotika

Kokain

Stimulanzien

Halluzinogene (0,2%)

Flüchtige Lösungsmittel (0,1%)

Multiple/andere Substanzen

13%

59%

2%

6%

19%

0% 0% 1%

Opioide

Cannabinoide

Sedativa/Hypnotika

Kokain

Stimulanzien

Halluzinogene (0,2%)

Flüchtige Lösungsmittel (0,1%)

Multiple/andere Substanzen

18 BEHANDLUNG

Braun et al. 2017d.

Abbildung 3 Anteil aller Behandelten nach Hauptdiagnose (stationär)

1.3.3 Weitere methodologische Anmerkungen zu den behandlungsbezogen Kerndaten

Hierzu liegen keine weiteren Informationen vor.

1.3.4 Charakteristika der behandelten Patienten

Ambulante Behandlung

Tabelle 6 zeigt einen Überblick über die soziodemographischen Daten der Behandelten in

der ambulanten Suchthilfe.

Tabelle 6 Soziodemographische Daten nach Hauptdiagnose (DSHS ambulant 2016)

Hauptdiagnose

Charakteristika Opioide Cannabinoide Kokain Stimulanzien

Alter in Jahren bei Behandlungsbeginn (m) 38,5 24,9 34,3 29,1

Alter in Jahren bei Erstkonsum (m) 21,5 15,4 21,9 18,8

Geschlecht (Anteil Männer) 77,0% 83,9% 85,5% 71,4%

Alleinstehend 53,3% 62,4% 45,6% 54,2%

Erwerbsstatus

Arbeitslos 58,6% 32,4% 36,8% 48,6%

Schüler/in / In Ausbildung 2,0% 33,0% 4,9% 10,5%

Wohnungslos 3,8% 1,0% 1,6% 1,7%

Braun et al. 2017b.

19%

33%

3%

8%

25%

0%

0%

12% Opioide

Cannabinoide

Sedativa oder Hypnotika

Kokain

Stimulanzien, inkl. Koffein

Halluzinogene (0,1%)

Flüchtige Lösungsmittel (0,1%)

Multipler Substanzgebrauch &Konsum anderer psychotroperSubstanzen

BEHANDLUNG 19

Schneider (2016) hat in einer explorativen Studie Konsummuster und Beeinträchtigungen

von 194 Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten untersucht, die in ambulanten

Beratungsstellen betreut oder behandelt werden. Im Vordergrund stand dabei die Frage,

wodurch sich das „typische“ hochbelastete Cannabisklientel kennzeichnen lässt. Die

Ergebnisse stützen die Annahme, dass die eine Beratungsstelle aufsuchenden

Cannabiskonsumierenden intensive Konsummuster aufweisen und unter vielfältigen

Problemlagen leiden. Zusätzlich zu suchtspezifischen Problemen besteht ein hoher sozialer

und rechtlicher Hilfebedarf. Knapp die Hälfte dieser Konsumierenden wurde juristisch bereits

auffällig. Der vielschichtige Beratungsbedarf zeigte sich auch in den Beratungswünschen:

Als häufigstes Beratungsziel wird „Unterstutzung in sozialen und rechtlichen

Angelegenheiten“ genannt. Die absolute Mehrheit gibt an, bereits manifeste Auswirkungen

des Konsums erlebt zu haben. Auch Symptome wie Panik, Verfolgungsängste etc. wurden

oftmals erlebt. Diese Symptome korrelieren hoch mit den negativen Auswirkungen im

sozialen Umfeld. Dabei existieren zwischen „Stadt“ und „Land“ Unterschiede hinsichtlich des

Alters und der Konsumgewohnheiten.

Stationäre Behandlung

Tabelle 7 zeigt einen Überblick der soziodemographischen Daten der Behandelten in der

stationären Suchthilfe.

Tabelle 7 Soziodemografische Daten nach Hauptdiagnose (DSHS stationär 2016)

Hauptdiagnose

Charakteristika Opioide Cannabinoide Kokain Stimulanzien

Alter in Jahren bei Behandlungsbeginn 36,4 28,4 34,8 30,0

Alter in Jahren bei Erstkonsum (m) 21,1 15,2 20,8 18,6

Geschlecht (Anteil Männer) 78,1% 84,1% 88,5% 75,2%

Alleinstehend 57,1% 63,0% 54,6% 61,0%

Erwerbsstatus

Arbeitslos 69,1% 63,2% 62,2% 69,9%

Schüler/in / In Ausbildung 0,9% 6,3% 1,1% 2,6%

Wohnungslos 3,9% 2,7% 3,1% 2,9%

Braun et al. 2017d

Seit 2011 werden ergänzend zu den Standardanalysen der Deutschen Suchthilfestatistik in

jährlich wechselnden Sonderauswertungen Informationen zu ausgewählten Behandlungs-

gruppen zusammengestellt, die auf wenigen Seiten in Form von Kurzberichten präsentiert

20 BEHANDLUNG

werden. Verwiesen sei an dieser Stelle auf den Bericht zu Klienten/Patienten aus unter-

schiedlichen Wohnsituationen in ambulanter und stationärer Suchtbehandlung (Künzel et al.

2014). Hier werden Klienten- bzw. Patientengruppen mit unterschiedlicher Wohnsituation vor

Betreuungs- /Behandlungsbeginn hinsichtlich ihrer Merkmale vor Beginn, während des Ver-

laufs und zum Ende der Betreuung/Behandlung betrachtet.

Die Deutsche Rentenversicherung liefert eine umfangreiche Statistik ihrer Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation, der Art, der Dauer und dem Ergebnis der Leistung sowie eine

Übersicht der Aufwendungen und Erträge und des Bettenbestands in eigenen Einrichtungen

(DRV 2017).

Insgesamt erhielten 9.761 Personen (7.891 Männer, 1.870 Frauen), die Leistungen der

Gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen haben, die Diagnose „Psychische

Verhaltensstörungen durch Medikamente / Drogen“. Davon waren 1.011 Personen

Ausländer. Es wurden durchschnittlich 92 Pflegetage in Anspruch genommen. Das

durchschnittliche Alter nach Abschluss der Leistung betrug 33,8 Jahre und ist im Vergleich

zu anderen in Anspruch genommenen Reha-Leistungen das niedrigste Alter (zum Vergleich

Alkoholrehabilitation: 46,5 Jahre) (DRV 2017).

1.3.5 Weitere Informationsquellen zur Behandlung

Deutsche Suchthilfestatistik 2016

Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation 2016

Krankenhausdiagnosestatistik 2016 und 2017

Regionale Monitoringsysteme, wie z. B. BADO in Hamburg (Martens & Neumann-Runde

2016)

Informationen zu Konsumprävalenzen finden sich im Workbook „Drogen“.

1.4 Behandlungsangebote und Einrichtungen

1.4.1 Ambulante Behandlungsangebote

Beratungs- und / oder Behandlungsstellen, Fachambulanzen

Zentrale Aufgabe dieser Einrichtungen ist die Beratung und Behandlung

Abhängigkeitskranker. Die Fachkräfte motivieren Betroffene, Hilfe anzunehmen, sie erstellen

Hilfepläne und vermitteln in weiterführende Angebote (soziale, berufliche, medizinische

Rehabilitation). Suchtberatungs- und -behandlungsstellen sowie Fachambulanzen

übernehmen vielfach auch die psychosoziale Begleitung Substituierter, unterstützen

Selbsthilfeprojekte und sind Fachstellen für Prävention. Rechtsgrundlage ist die kommunale

Daseinsvorsorge nach Art. 20 Abs. 1 GG. In den Kommunen stehen darüber hinaus auf der

Basis des ÖGDG sozialpsychiatrische Dienste zur Verfügung, die auch für Suchtkranke

zuständig sind (vgl. 4.3).

BEHANDLUNG 21

Niedrigschwellige Einrichtungen (u. a. Konsumräume, Streetwork oder Kontaktläden)

Niedrigschwellige Einrichtungen sind ein in das Hilfesystem hineinfuhrendes Angebot. Neben

Kontakt- und Gesprächsangeboten offerieren sie weitere Hilfen, wie z. B. medizinische und

hygienische Grundversorgung, Streetwork, Infektionsprophylaxe oder Rechtsberatung. In

einigen großen Städten gibt es auch Konsumräume. Finanziert werden die Angebote durch

freiwillige öffentliche Leistungen und Projekte, geplant durch Kommunen, teilweise auch

Bundesländer. Weitere Informationen sind im Workbook Gesundheitliche Begleit-

erscheinungen und Schadensminderung 2017 zu finden.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind häufig die erste Anlaufstelle für Menschen mit

einer Suchtproblematik. Es ist ihre Aufgabe, im Rahmen von Diagnostik und Behandlung

eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsproblematik und ihre Folgen anzusprechen. Sie sollen

die Patientinnen und Patienten zur Inanspruchnahme geeigneter Hilfen motivieren und an

Beratungsstellen vermitteln. Bundesweit arbeiten ca. 120.000 niedergelassene Ärzte (BÄK

2016) mit etwa 20 % suchtkranken Patientinnen und Patienten. Rechtsgrundlage ist das

SGB V, geplant wird die ambulante ärztliche Versorgung durch die Kassenärztlichen

Vereinigungen. Informationen zur Substitution finden sich in den Abschnitten 1.4.7 bis

1.4.10.

Externer Dienst zur Beratung / Behandlung im Strafvollzug

Justizvollzugsanstalten (JVA) kooperieren regional mit ambulanten Suchthilfeeinrichtungen.

Externe Sozialarbeiter beraten und vermitteln ggf. in Therapie nach § 35 BtMG

(Zurückstellung der Strafverfolgung bei Aufnahme einer Therapie). In manchen

Gefängnissen ist eine Substitutionsbehandlung möglich.

Externe Suchtberater und -beraterinnen spielen darüber hinaus eine wichtige Rolle vor und

nach der Entlassung, z. B. bei der Vermittlung in geeignete Wohn- und

Betreuungseinrichtungen. Die Beratenden sind nicht Teil des Personals der

Justizvollzugsanstalt und unterliegen somit der Schweigepflicht.

Psychiatrische Institutsambulanzen

Institutsambulanzen sind in der Regel an psychiatrischen Krankenhäusern und z. T. auch an

psychiatrischen Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern angesiedelt. Sie zeichnen sich

durch die multiprofessionelle Zusammensetzung der Mitarbeiterteams aus. Rechtsgrundlage

ist das SGB V, geplant wird das Angebot durch Krankenkassen und Krankenhausträger.

Ambulante medizinische Rehabilitation

Zur Durchführung einer Entwöhnungsbehandlung im ambulanten rehabilitativen Setting

stehen Angebote in verschiedenen Einrichtungen zur Verfügung: Beratungs- und

Behandlungsstellen, Fachambulanzen, ganztägig ambulante Einrichtungen oder

Tageskliniken. Rechtsgrundlagen sind vorrangig das SGB VI sowie nachrangig das SGB V.

22 BEHANDLUNG

Die Planung und Qualitätssicherung obliegt den Renten- und Krankenversicherungsträgern

unter Einbeziehung der jeweiligen Leistungsträger.

Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen ermöglicht es Drogenabhängigen, die Schwierigkeiten dabei

haben mit dem Alltag zurechtzukommen, trotzdem in einer eigenen Wohnung oder in einer

Wohngemeinschaft zu leben. Unterstützung bekommen sie mittels ambulanter

Suchthilfedienste, die eine intensive Betreuung anbieten. Die Kosten können auf Antrag vom

zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden (nach SGB XII).

Arbeitsprojekte / Qualifizierungsmaßnahmen

Arbeitsplätze und Arbeitsprojekte bieten die Basis für eine erfolgreiche Integration und Stabi-

lisierung abhängigkeitskranker Personen. Rechtsgrundlagen sind das SGB II, SGB III, SGB

VI und SGB XII. Die Planung obliegt den Agenturen für Arbeit, der Deutsche Renten-

versicherung, den Sozialhilfeträgern sowie den Leistungserbringern.

1.4.2 Weitere Informationen zu verfügbaren ambulanten Behandlungsangeboten

Ambulante psychotherapeutische Behandlung

Die Durchführung einer Psychotherapie kann nach dem Psychotherapeutengesetz durch

niedergelassene, approbierte psychologische Psychotherapeuten erfolgen. Dazu berechtigt

sind auch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für psychotherapeutische

Medizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“. Insgesamt sind an der

ambulanten Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit psychischen

Erkrankungen 28.631 Psychotherapeuten und 6.737 spezialisierte Fachärzte beteiligt. Von

den Psychotherapeuten sind 6.084 ärztliche Psychotherapeuten und 22.547 psychologische

Psychotherapeuten (DGPPN 2017). Daten der Gesundheitsberichterstattung in Deutschland

weisen noch höhere Zahlen aus. Demnach sind in ambulanten Einrichtungen 32.309

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendtherapeuten beschäftigt. Die

Zahl der Therapeuten und Therapeutinnen hat seit 2009 kontinuierlich zugenommen (gbe-

bund.de). Rechtsgrundlage ist das SGB V, die Planung erfolgt durch die

Psychotherapeutenkammern.

1.4.3 Stationäre Behandlungsangebote

Entgiftung

Entgiftungen finden in der Regel in psychiatrischen Fachabteilungen statt. Falls diese nicht

zur Verfügung stehen, werden Entgiftungen auch auf internistischen Fachabteilungen von

Krankenhäusern durchgeführt. Im Falle einer stationären Behandlung weiterer somatischer

Erkrankungen kann eine Entgiftung auch auf den entsprechenden Fachabteilungen

stattfinden. Rechtsgrundlage ist das SGB V, die Planung obliegt den Ländern und

Kommunen sowie den Krankenhausträgern.

BEHANDLUNG 23

Qualifizierte Entzugseinrichtungen / Spezialisierte Krankenhausabteilungen

Ein “Qualifizierter Entzug” ergänzt die Entgiftung mit motivierenden und psycho-sozialen

Leistungen und bereitet oftmals weitergehende rehabilitative Maßnahmen vor. Qualifizierte

Entzüge finden in speziellen Abteilungen von Fachkrankenhäusern oder besonderen

Einrichtungen statt, wo die psychophysischen Besonderheiten des Entzugs von Alkohol und

psychotropen Substanzen entsprechend Berücksichtigung finden. Rechtsgrundlage ist das

SGB V, die Planung obliegt den Ländern und Kommunen sowie den Krankenhausträgern.

Stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation wird in Fachkliniken durchgeführt und umfasst Gruppen-

therapie, Einzeltherapie, Angehörigenarbeit in Form von Paar- und Familiengesprächen oder

Seminaren sowie nonverbale Therapieformen (Gestaltungs- und Musiktherapie). Dies wird

ergänzt durch Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Sport- und Bewegungstherapie und

weitere indizierte Behandlungsangebote. Soziale Beratung und Vorbereitung auf die

nachgehenden Hilfeangebote (z. B. „Nachsorge“) sind immer Bestandteil einer

Entwöhnungsbehandlung. Das Spektrum der medizinischen Rehabilitation umfasst auch

arbeitsbezogene Leistungen. Die medizinische Rehabilitation ist zeitlich begrenzt, die

Therapiezeit der verschiedenen Behandlungsformen wird individuell festgelegt.

Rechtsgrundlagen sind vorrangig das SGB VI sowie nachrangig das SGB V. Die Planung

und Qualitätssicherung erfolgt durch die Rentenversicherungsträger (RV) und die

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ambulante und stationäre Rehabilitation sind

weitestgehend abstinenzorientiert (Weinbrenner & Köhler 2015).

Therapeutische Gemeinschaften (TGs)

Therapeutische Gemeinschaften im ursprünglichen Sinn gibt es in Deutschland nur noch in

sehr geringer Anzahl. Dennoch arbeiten zahlreiche Fachkliniken der medizinischen Suchtre-

habilitation auch mit den Prinzipien der TGs. Fachkliniken zur medizinischen Rehabilitation,

die das Prinzip der TGs in ihr Konzept integrieren, weisen in der Regel zwischen 25 und 50

Behandlungsplätze auf und zählen somit zu den kleineren Rehabilitationseinrichtungen. Wei-

tere Informationen finden sich im Sonderkapitel „Stationäre Versorgung Drogenabhängiger in

Deutschland“ des REITOX-Berichtes 2012 (Pfeiffer-Gerschel et al. 2012).

Behandlung im Strafvollzug

Der Maßregelvollzug ist zuständig für Diagnostik, Therapie und Sicherung strafrechtlich

untergebrachter Patienten und Patientinnen. Dies gilt auch für Drogenabhängige, die

schwere Straftaten verübt haben. Diese werden nach § 63 StGB (Unterbringung in einem

psychiatrischen Krankenhaus), nach § 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)

und nach § 126a StPO (einstweilige Unterbringung) aufgenommen. Eine Therapie in einer

forensischen Klinik stellt eine Alternative zum Gefängnisaufenthalt dar. Das Therapieziel

besteht grundsätzlich in der Analyse und Veränderung der deliktbezogenen individuellen

Faktoren der Straftäter bzw. der Behandlung der für die Straftaten entscheidenden

Grunderkrankung, so dass nach Entlassung keine weiteren Straftaten mehr zu erwarten

24 BEHANDLUNG

sind. Angewandt werden dabei einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen sowie

psychopharmakologische Behandlungen, ergänzt durch begleitende Angebote der Ergo- und

Bewegungstherapie.

Psychiatrische Kliniken

Das Angebot reicht von Entgiftung und „qualifizierter“ Entzugsbehandlung uber

Krisenintervention bis zu Behandlungen fur Abhängigkeitskranke mit weiteren psychischen

Störungen. Bundesweit werden jährlich ca. 440.00 Suchtpatienten und -patientinnen in

psychiatrischen Kliniken oder Fachabteilungen behandelt. Rechtsgrundlage ist das SGB V,

die Planung obliegt den Ländern.

Adaptionseinrichtungen

An die stationäre medizinische Rehabilitation kann sich, soweit erforderlich, eine so genann-

te Adaptionsphase anschließen. Diese wird ebenfalls im stationären Rahmen durchgeführt.

Sie ist insbesondere für diejenigen Patienten gedacht, bei denen ein hoher

Rehabilitationsbedarf gegeben ist, wie z. B. bei Abhängigen mit psychiatrischer Komorbidität

(vgl. Abschnitt 4.3). Rechtsgrundlangen sind vorrangig das SGB VI sowie nachrangig das

SGB V. Die Planung und Qualitätssicherung obliegt den Renten- und

Krankenversicherungsträgern. Eine ausführliche Beschreibung von Inhalten und Zielen der

Adaptionsbehandlung findet sich in einer Publikation des buss – Bundesverband für

stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss 2016).

Teilstationäre (d. h. ganztägig ambulante) Einrichtung der Sozialtherapie

Darunter werden z. B. Tagesstätten nach SGB XII §§ 53ff / 67ff verstanden, aber auch

ganztägig ambulant betreutes Wohnen.

Stationäre Einrichtung der Sozialtherapie

Hierbei handelt es sich um Wohnheime oder Übergangswohnheime nach den Kriterien des

SGB XII §§ 53ff. oder 67ff. sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) § 35a.

1.4.4 Weitere Informationen zu verfügbaren stationären Behandlungsangeboten

Es stehen keine weiteren Informationen zur Verfügung.

1.4.5 Behandlungsergebnisse und -erfolge

Betreuung, Behandlung und Frühintervention

In den Beratungs- und Behandlungsstellen sowie in den Fachambulanzen, die ihre Daten der

Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS)2 zur Verfügung stellen, wird neben der Einschätzung

2 Die DSHS ist ein nationales Dokumentations- und Monitoringsystem im Bereich der Suchthilfe in Deutschland.

Die dokumentierten Daten basieren auf dem Deutschen Kerndatensatz (KDS). Vgl. Abschnitte 1.3 und 5.

BEHANDLUNG 25

des beratenden und therapeutischen Personals auch die planmäßige Beendigung der

Betreuung/Behandlung als Indikator für den Behandlungserfolg gewertet. Ambulant beenden

etwa 60 % der Klienten und Klientinnen die Betreuung planmäßig, stationär sind es etwa

70 %. Dabei zeigen sich Unterschiede sowohl zwischen den Substanzklassen, als auch

zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Im stationären Bereich sind die Raten der

planmäßigen Beendigungen der Behandlung über alle Substanzgruppen höher als im

ambulanten Bereich. Dieses Ergebnis ist bei den Hauptdiagnosen “Alkohol” und

“Pathologisches Glucksspielen” besonders ausgeprägt. Zu unplanmäßigen

Behandlungsbeendigungen kommt es am häufigsten bei Opioidkonsumierenden (ambulant

48 %, stationär 46 %). Es folgen Personen mit einer stimulanzienbezogenen Problematik

(ambulant 42 %, stationär 31 %), gefolgt von Kokain (ambulant 40 %, stationär 32 %) sowie

Cannabis (ambulant 36 %, stationär 35 %). Die höchste Anzahl planmäßiger

Behandlungsbeendigungen zeigt sich bei Alkoholabhängigen (ambulant 68 %, stationär

84 %). Zur Erfolgsbeurteilung wird im bislang verwendeten Deutschen Kerndatensatz aus

dem Jahre 2010 unterschieden zwischen einem positiven (“erfolgreich”, “gebessert”) und

einem negativen Ergebnis (“unverändert”, “verschlechtert”) (DHS 2010a). Es zeigt sich, dass

über alle Hauptdiagnosen eine planmäßige Behandlungsbeendigung mit einem höheren

Behandlungserfolg assoziiert ist: 80 % der ambulanten und 92 % der stationären Patienten

und Patientinnen, die die Behandlung planmäßig beendeten, kamen zu einem positiven

Ergebnis. Dagegen erreichten nur 34 % der ambulant und 27 % der stationär Behandelten

mit unplanmäßigen Beendigungen ein positives Ergebnis (Dauber et al. 2016).

Durch die Erweiterung des Projekts FreD um die Problematik von Amphetamin-Typ-

Stimulanzien (ATS) sollen Konsumenten und Konsumentinnen von ATS frühzeitig erreicht

werden. Der Begriff “FreD” steht fur Fruhintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten.

Nach Cannabis sind ATS die von den Projektteilnehmenden am häufigsten konsumierten

Hauptsubstanzen, insbesondere in Einrichtungen in den neuen Bundesländern. 75 % der am

Projekt Teilnehmenden nahmen mit dem FreD-Kurs erstmals eine drogenbezogene Hilfe in

Anspruch, 25 % suchten bereits zuvor eine ambulante Suchtberatung oder einen Hausarzt

auf oder nahmen an einem qualifizierten Entzug oder Therapieangebot teil. Im

Evaluationszeitraum wurden insgesamt 77 Kontaktgespräche mit erstauffälligen

Drogenkonsumierenden geführt. Davon haben insgesamt 70 Personen (90,1 %) tatsächlich

an einem FreD-Kurs teilgenommen. Drei Viertel der Teilnehmenden haben das Kursangebot

regulär abgeschlossen, was vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Jugendlichen als

gutes Ergebnis gewertet werden kann. Insbesondere die Erwartungen im Hinblick auf

rechtliche Konsequenzen des Drogenkonsums sowie mögliche Risiken durch

Drogengebrauch haben sich aus Sicht der Kursteilnehmenden weitgehend erfüllt. Wie aus

anderen Untersuchungen bekannt, führt vom positiven Erleben eines Kurses jedoch kein

direkter Weg zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung. Zwar gab ein Viertel der

Jugendlichen und jungen Erwachsenen an, in den Kursen etwas erfahren zu haben, was das

eigene Verhalten zukünftig verändern wird, doch war sich ein vergleichsweise großer Anteil

am Ende noch unsicher, ob das Verhalten geändert werde (FOGS 2017; LWL 2017).

26 BEHANDLUNG

Entwöhnung

Das Statistikportal der DRV weist für das Jahr 2016 insgesamt 44.452 medizinische

Entwöhnungsbehandlungen auf, davon 32.132 stationäre Behandlungen (DRV 2017). Es

wurden insgesamt 12.703 suchtrehabilitative Leistungen für Drogenabhängige erbracht

(DRV 2017a). Derzeit stehen zu den Behandlungsergebnissen der DRV nur Daten aus dem

Jahr 2014 zur Verfügung. Demnach wurde das Behandlungsergebnis bei 28 % der

Entwöhnungsbehandlungen als unverändert beschrieben, bei 67 % hatte es sich gebessert,

bei 0,6 % hatte sich das Ergebnis verschlechtert und bei 4,6 % war keine Aussage möglich

(DRV 2015).

Katamnestische Untersuchungen werden von den Suchtrehabilitationskliniken regelmäßig

durchgeführt. Allerdings sind die Stichproben insbesondere in der Drogenrehabilitation klein.

Aus diesem Grund schließen sich Rehabilitationseinrichtungen bei ihren Erhebungen

zusammen, um aussagekräftigere Ergebnisse zu erzielen. Ein Beispiel dafür sind die

Kliniken, die dem Qualitätszirkel des Fachverbands Sucht e.V. (FVS) angehören. Die

aktuelle Katamnese für den Entlassjahrgang 2013 (Fischer et al. 2016) wertet Daten von

1.535 Patienten und Patientinnen aus. Die oben genannte 1-Jahreskatamnese orientiert sich

an den “Standards zur Durchfuhrung von Katamnesen bei Abhängigen” der Deutschen

Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht 1985, 1992, 2001). Nach

DGSS-Berechnungsform 4, welche die prozentualen Erfolgsangaben auf alle Patienten des

Bezugszeitraumes bezieht, betrug die katamnestische Erfolgsquote 24,9 % (Entlassjahr

2012: 21,2 %). Alle Nicht-Antworter werden pauschal als rückfällig definiert und ergeben in

Folge zusammen mit den Patienten, die von ihrer Rückfälligkeit berichten, 75,1 %

(Entlassjahr 2012: 78,8 %). Unter den Nicht-Antwortern finden sich weniger Patienten mit

planmäßigem Behandlungsabschluss (60,9 %), eine höhere Anzahl von Therapieabbrechern

(25,5 %) sowie kürzere Behandlungszeiten. Die Abstinenzraten gemäß DGSS 4 betrugen für

die einzelnen Hauptdiagnosen: Heroin 26,8 %, Cannabis 26,2 %, Kokain 27,3 %,

Amphetamin 28,8 % und für Politoxikomanie 25,3 %. Neben dem Status des

Suchtmittelkonsums (abstinent, abstinent nach Rückfall, rückfällig) wird die Einschätzung der

Veränderungen in zentralen Lebensbereichen der an der Katamnesestudie Teilnehmenden

erhoben. Folgende Variablen werden berücksichtigt: Partnerbeziehung, Eltern / Geschwister

/ Verwandte, eigene Kinder, Bekannte / Freunde, Freizeitgestaltung, Arbeitsssituation,

körperliche Gesundheit, seelischer Zustand, finanzielle Situation, Wohnsituation,

Straftate/Delikte, Suchtmittelgebrauch, Alltagsbewältigung. Auf einer Skala von 1 = “viel

besser” bis 7 = “viel schlechter” schätzen sich die Befragten, die abstinent geblieben sind, in

allen Punkten zwischen 1 und 3 ein. Besonders in Hinblick auf Straftaten und

Suchtmittelgebrauch fällt die Bewertung sehr positiv aus (zwischen 1 und 2). Was die

Arbeitssituation, die finanzielle Situation und die Wohnsituation angeht, liegt ihre Bewertung

zwischen 2 und 3. Etwas schlechter fällt die Einschätzung bei denjenigen aus, die abstinent

nach einem Rückfall sind. Jedoch wird auch hier die Situation in Hinblick auf den

Suchtmittelgebrauch positiv beurteilt (zwischen 2 und 3), wie auch die Beziehungen zum

Partner/Partnerin, Verwandten und Kindern (zwischen 2 und 3). Lediglich bei den

Antwortenden, die sich als rückfällig eingestuft haben, ist die Zufriedenheit mit den

BEHANDLUNG 27

verschiedenen Bereichen ihres Alltags weniger positiv (mehrheitlich zwischen 3 und 4).

Allerdings ist auch bei ihnen die Zufriedenheit mit dem Suchtmittelgebrauch relativ hoch (3)

(Fischer et al. 2016).

Zwei große Suchthilfeträger – der Deutsche Caritasverband und der Gesamtverband für

Suchthilfe (GVS) haben eine weitere Katamnesestudie gemeinsam durchgeführt, um die

Ergebnisse der Ambulanten Rehabilitation Sucht (ARS) zu untersuchen. Bundesweit wurden

die Daten zu den (Behandlungs-)Beendern der Entlassjahre 2011 bis 2014 der ARS erhoben

(Walter-Hamann & Wessel 2016). Eine Sonderauswertung widmete sich den Rehabilitanden

mit den Hauptdiagnosen “Illegale Drogen”. Die Katamneserucklaufquote lag bei etwa 30 %.

Von den 630 erfassten ARS-Fällen „Illegale Drogen“ waren 65 % ohne und 35 % mit

stationärer Beteiligung. Die Hauptdiagnose Cannabis (F 12) hatte einen Anteil von etwa

40 %, Opioide (F 11) 20 – 30 %, Kokain (F 14) 12 – 14 %. Insgesamt gab es 70 – 80 %

planmäßige Beendigungen der Rehabilitationsmaßnahmen. Die Abstinenzquote nach DGSS

4 lag bei der ARS ohne stationäre Beteiligung bei 38 % und bei 30 % mit stationärer

Beteiligung. Die Gruppe der nach DGSS 4 „definiert Ruckfälligen“ (Nichterreichte) umfasste

34 % bzw. 37 %. Der Anteil Arbeitsloser reduzierte sich bis zum Behandlungsende im

Vergleich zum Behandlungsbeginn um 7 – 12 %, der Anteil Erwerbstätiger erhöhte sich um

8 – 12 %. Zum Katamnesezeitpunkt (1 Jahr nach Beendigung ARS) reduzierte sich der

Anteil Arbeitsloser nochmals um 3 % bzw. 10 % (GVS & Caritas 2016).

Die Wirksamkeit stationärer und ambulanter Entwöhnungsbehandlungen ist durch zahlreiche

Katamnesestudien belegt. Bislang fehlten in Deutschland jedoch spezifische Daten zur

Behandlung methamphetaminabhängiger Patienten und Patientinnen. In einer 1-

Jahreskatamnese wurden in einer Entwöhnungsklinik Methamphetaminabhängige mit

Abhängigen anderer Drogen verglichen. Sie schnitten in der Befragung ebenso gut ab, wie

die Gruppe der anderen Drogenabhängigen. Ein Vergleich der Gruppen zeigt, dass die

Methamphetaminabhängigen im Schnitt 3 Jahre jünger und länger in Behandlung waren. Der

Anteil der Frauen war in der Gruppe mit Hauptdiagnose “Metaphetamin” doppelt so hoch

(46,5 %) wie in der Gruppe “anderen Drogen” (22,1 %). Beide Gruppen hatten pro Patient im

Schnitt mehr als zwei Suchtdiagnosen und ca. 70 % hatten eine weitere psychiatrische

Diagnose (außer Suchterkrankungen). In der Gruppe der Methamphetaminabhängigen war

der Anteil dejenigen, die die Behandlung regulär beendeten, deutlich höher (66,7 %) als der

Anteil in der Gruppe “andere Drogen” (48,2 %). Nach Berechnungsform DGSS 4 ergaben

sich in allen Gruppen Abstinenzraten zwischen 11 und 15 %. Dabei ist zu berücksichtigen,

dass neben Drogenkonsum auch jeglicher Alkoholkonsum als Rückfälligkeit gewertet wurde

(Hamdorf et al. 2015).

1.4.6 Soziale Reintegrationsangebote

Informationen zu sozialen Reintegrationsangeboten finden sich in den DSHS-Kurzberichten

Nr. 2/2014: Klienten / Patienten aus verschiedenen Wohnsituationen in ambulanter und

stationärer Suchtbehandlung (Künzel et al. 2014) und Nr. 2/2015: Klienten / Patienten in

sozialtherapeutischen Einrichtungen der Suchthilfe (Künzel et al. 2015).

28 BEHANDLUNG

Opioidsubstitutionsbehandlung (OST)

1.4.7 Anbieter von Substitutionsbehandlung

2016 haben insgesamt 2.590 Substitutionsärzte und -ärztinnen Patientinnen und Patienten

an das Substitutionsregister gemeldet. Diese Zahl der tatsächlich Substituierenden stellt

erneut einen Rückgang gegenüber den Vorjahren dar und ist der niedrigste Stand in den

vergangenen zehn Jahren. 2016 haben 524 Ärztinnen und Ärzte – also etwa 20 %

derjenigen die substituieren – die Konsiliarregelung genutzt: Hiernach können Ärzte und

Ärztinnen ohne suchttherapeutische Qualifikation bis zu drei Patienten und Patientinnen

gleichzeitig substituieren, wenn sie einen suchttherapeutisch qualifizierten Arzt bzw. eine

Ärztin als Konsiliarius in die Behandlung einbeziehen (BOPST 2017). In der “Dritten

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung” wird diese Zahl

auf zehn erhöht und der Katalog der Einrichtungen, in denen das Substitutionsmittel zum

unmittelbaren Verbrauch überlassen werden darf, erheblich ausgeweitet (BMG 2017).

Zum Stichtag 1. Juli 2016 lag die Zahl der Substitutionspatientinnen und -patienten bei

78.500.

Im Jahr 2016 wurden im Substitutionsregister rund 93.000 An-, Ab- bzw. Ummeldungen von

Patientencodes erfasst. Diese hohe Zahl ergibt sich unter anderem dadurch, dass dieselben

Personen mehrfach an- und wieder abgemeldet wurden. Bundesweit wurden dem Substituti-

onsregister 150 Doppelbehandlungen gemeldet und durch die betroffenen Ärzte und

Ärztinnen entsprechend beendet. Im Jahr 2015 betrug die Zahl 120 Doppelbehandlungen

(BOPST 2017).

Die durchschnittliche Anzahl der gemeldeten Substitutionspatienten und -patientinnen pro

substituierendem Arzt beträgt bundesweit 30, variiert zwischen den einzelnen

Bundesländern jedoch stark (Hamburg: 45,9; Brandenburg: 6,9). Der Zugang zu Substitution

ist regional sehr unterschiedlich: Zum einen ist der Anteil der Substituierten an der

Gesamtbevölkerung in den Stadtstaaten (insbesondere Bremen, Hamburg und Berlin),

möglicherweise auch aufgrund von Umlandeffekten, deutlich höher als in den

Flächenstaaten, zum anderen liegt er in den westlichen Bundesländern deutlich höher als in

den östlichen.

In der Substitutionsbehandlung hat sich in den vergangenen Jahren der Anteil der zum Ein-

satz kommenden Substanzen auf Kosten von Methadon (42,5 %) und zugunsten von

Levomethadon (33,0 %) sowie Buprenorphin, das 2016 in etwa jeder fünften Substitution

(23,1 %) zum Einsatz gekommen ist, verschoben (Tabelle 8). Der Anteil der mit Methadon

oder Levomethadon substituierten Personen ist seit 2005 von 82,0 % auf aktuell 75,5 %

gesunken.

BEHANDLUNG 29

Tabelle 8 Art und Anteil (%) der an das Substitutionsregister gemeldeten Mittel (2005 - 2016)

Substitutionsmittel 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Methadon 66,2 57,7 54,8 51,6 49,3 46,1 44,0 42,5

Levomethadon 15,8 23,0 25,4 27,0 28,6 30,3 31,8 33,0

Burprenorphin 17,2 18,6 19,2 20,4 21,3 22,6 23,0 23,1

Dihydrocodein 0,7 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2

Codein 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1

Diamorhin 0,3 0,4 0,7 0,5 0,7 0,8 0,8

BOPST 2017.

1.4.8 Charakteristika der Substitutionspatienten

Hierzu liegen derzeit keine neuen Informationen vor. Als Informationsquelle können Daten

der Premosstudie genutzt werden (Wittchen et al. 2011a). Vergleiche auch Reitoxberichte

2011 und 2012.

1.4.9 Weitere Informationen zur Organisation, Zugang und Verfügbarkeit der

Substitution

Seit dem 15. März 2017 liegt ein Kabinettsbeschluss zur Dritten Verordnung zur Änderung

der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vor. Der Bundesrat hat am 12. Mai diesem

Beschluss zugestimmt (Bundesrat 2017). Die bisherige BtMVV wurde hinsichtlich der

gesetzlichen Bedingungen zur Substitution und der Verschreibung von Substitutionsmitteln in

weiten Teilen überarbeitet und sowohl hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse wie auch den

wissenschaftlichen Erkenntnissen fortentwickelt. Im Rahmen dieser Änderung wurde auch

die Richtlinie zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger der BÄK neu gefasst

(vgl. Rechtliche Rahmenbedingungen).

Die substitutionsgestützte Behandlung ist seit 1992 detailliert im Betäubungsmittelrecht ge-

regelt und als Behandlungsmethode medizinisch anerkannt. Die Betäubungungsmittelver-

ordnung wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt im März 2017 (Kabinettsbeschluss) bzw.

12. Mai 2017 (Verabschiedung durch den Bundesrat) und kommt seit dem 2. Oktober 2017

zur Anwendung. Im Jahr 2002 hatte die Bundesärztekammer (BÄK) erstmals den Stand der

medizinischen Wissenschaft in der Substitutionsbehandlung durch Richtlinien festgelegt.

Letztere wurden im Rahmen der 3. Verordnung zur Änderung der BtMVV auch auf der Basis

neuer wissenschaftlicher Evidenz aktualisiert (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 2.

Oktober 2017). 2003 hat die Gesetzliche Krankenversicherung die Substitutionsbehandlung

anerkannt und übernimmt somit die Kosten für die gesetzlich Versicherten.

Nach der 3. Verordnung zur Änderung der BtMVV sind in Deutschland folgende Substanzen

zur Substitution zugelassen:

1. ein zur Substitution zugelassenes Arzneimittel, das nicht den Stoff Diamorphin enthält,

30 BEHANDLUNG

2. eine Zubereitung von Levomethadon, von Methadon oder von Buprenorphin oder

3. in begründeten Ausnahmefällen eine Zubereitung von Codein oder Dihydrocodein.

Seit Juli 2009 ist auch die Substitution mit Diamorphin gesetzlich geregelt in § 5a BtMVV

(vgl. Kapitel 1.2.2 im REITOX-Bericht 2009 (Pfeiffer-Gerschel et al. 2009)).

Die überwiegende Zahl der Substituierten wird ambulant von niedergelassenen Ärzten oder

in speziellen Ambulanzen behandelt. Im stationären Setting ist die Substitutionsbehandlung

in ca. 10 % der Kliniken mit medizinischer Rehabilitation für Drogenabhängige verfügbar

(Kuhlmann 2015).

Gemäß der BtMVV stellt die BÄK in ihrer Richtlinie für die Durchführung der Substitution den

allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft fest. Die

begleitende Psychosoziale Betreuung (PSB) wird in der Regel durch örtliche Sozialhilfeträger

pauschal übernommen oder als Einzelfallhilfe gewährt. Die Ausgestaltung der PSB ist bzgl.

der Organisation, Finanzierung und des Angebots in Ländern und Kommunen

unterschiedlich. Die Suchthilfe geht von einem bio-psycho-sozialen Ursachengefüge der

Entwicklung einer Suchterkrankung aus und leitet daraus ab, dass sich die Behandlung von

Abhängigkeiten ebenfalls an diesen drei Dimensionen orientieren muss und sie in einem

abgestimmten Behandlungsprogramm integriert sein müssen. Seit Beginn der

Substitutionsbehandlung in Deutschland stellt die psychosoziale Betreuung (PSB) einen

festen Bestandteil in der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger dar. Deimel

und Stöver (2015) bieten eine Bestandsaufnahme der Konzeptionen, Praktiken und

Konfliktlinien in der psychosozialen Behandlung Opiatabhängiger und liefern basierend

darauf Anregungen für eine Weiterentwicklung der psychosozialen Suchtarbeit.

Seit mehreren Jahren bereitet die Gewährleistung von Substitution Sorge, insbesondere im

ländlichen Raum (vgl. REITOX-Bericht 2014, Kapitel 5.5.2). Immer mehr ältere Ärzte gehen

in den Ruhestand, jüngere folgen kaum nach. So vergrößert sich die Versorgungslücke, was

dazu führt, dass viele opioidabhängige Personen im kleinstädtischen oder ländlichen Bereich

nur eingeschränkt erreicht werden. U. a. um dieser Problematik zu begegnen, die juristische

Situation der Substitutionsärzte zu verbessern und insgesamt die Substitutionsregelungen

weiterzuentwickeln, wurden in der 3. Verordnung zur Änderung der BtMVVder medizinisch-

therapeutische Sachverhalte in die Richtlinienkompetenz der BÄK überführt (vg. 1.4.7 und

Workbook Rechtliche Rahmenbedingungen)

Zudem steht das Hilfesystem vor der Herausforderung, langjährig Substituierte bzw. älter

werdende Drogenabhängige mit einhergehenden gesundheitlichen Einschränkungen bis hin

zur Pflegebedürftigkeit zu versorgen (vgl. REITOX-Bericht 2014, Kapitel 5.5.3). Regionale

Untersuchungen der Substitutionsbehandlung unterstützen die Überprüfung und Optimierung

von Hilfskonzepten vor Ort. Beispielsweise bietet die Stadt Karlsruhe einen Überblick zur

Lebenssituation sowie zu aktuellen und erwarteten Bedarfen der Substituierten über 50

Jahren. Die Befragten äußerten deutliche Unterstützungswünsche bei der Bewältigung von

Aufgaben des Alltags, bei Sozialkontakten und im Freizeitbereich. In der Beantwortung der

Frage nach einem zukünftigen Unterstützungsbedarf bei zunehmender Pflegebedürftigkeit

BEHANDLUNG 31

wird von den Befragten eine Aufnahme im Pflegeheim abgelehnt. Eine Alternative stellt eine

betreute Wohneinrichtung dar (Stadt Karlsruhe 2015), siehe auch Abschnitt 4.3.

1.5 Qualitätssicherung

1.5.1 Qualitätssicherung in der Drogenbehandlung

In Zusammenarbeit verschiedener Fachgesellschaften und Experten werden stetig Leitlinien

und Handlungsempfehlungen zur Behandlung von Drogenabhängigkeit entwickelt (siehe

dazu auch Kapitel 11 des REITOX-Berichtes 2010). Die Übersicht wird in zeitlich

absteigender Reihenfolge dargestellt:

Im Rahmen der 3. Verordnung zur Änderung der BtMVV wurden auch die Richtlinien für

die Substitutionsbehandlung entsprechend der vorliegenden Evidenz aktualisiert.

Seit September 2016 ist die S3 Leitlinie Methamphetamin-bezogene Störungen in Kraft

(Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung et al. 2016a).

Darüber hinaus haben im Jahr 2016 die Gemeinsame Suchtkommission der kinder- und

jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände ein Positionspapier zu

den Anforderungen an die qualifizierte Entzugsbehandlung bei Kindern und Jugendlichen

vorgelegt (Thomasius et al. 2016).

Am 1. März 2015 traten die Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbezugs in der

medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker in Kraft. Sie wurden erarbeitet von

der gemeinsamen Arbeitsgruppe Berufliche Orientierung in der medizinischen

Rehabilitation Abhängigkeitskranker (BORA) (Müller-Simon & Weissinger 2015).

Anfang 2014 verabschiedete die Deutsche Gesellschaft fur Suchtmedizin e.V. (DGS) die

endgultige Fassung der Leitlinie „Therapie der Opiatabhängigkeit – Teil 1:

Substitutionsbehandlung“ (Backmund et al. 2014).

Ebenfalls 2014 erarbeitete die Deutsche Schmerzgesellschaft in Zusammenarbeit mit

weiteren medizinischen Fachgesellschaften eine S3 Leitlinie „Langzeitanwendung von

Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen - "LONTS“ (Deutsche

Schmerzgesellschaft 2014).

Im Jahr 2010 wurde die Überarbeitung der 2004 publizierten S3-Leitlinie uber „Pro-

phylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektion, AWMF-Register-

Nr. 021/012“ der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

e.V. (DGVS) veröffentlicht (Sarrazin et al. 2010).

Im Jahr 2006 gab die Arbeitsgemeinschaft der medizinisch-wissenschaftlichen Fach-

gesellschaften (AWMF) die AWMF-Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von

substanzbezogenen Störungen unter dem Titel „Evidenzbasierte Suchtmedizin –

Behandlungsleitlinie substanzbezogene Störungen“ heraus (Lutz et al. 2006).

32 BEHANDLUNG

Ebenfalls im Jahr 2006 wurden auf einer Konsensus-Konferenz die Leitlinien der

Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS e.V.) für die Therapie der chronischen

Hepatitis C bei intravenös Drogengebrauchern verabschiedet (Backmund et al. 2006).

2004 wurde die AWMF Leitlinie Cannabis-bezogene Störungen veröffentlicht (Bonnet et

al. 2004) sowie

die Leitlinie Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain, Amphetamine, Ecstasy

und Halluzinogene (DG-Sucht & DGPPN 2004).

Neben den Behandlungsleitlinien verfügen die Kostenträger über weitere

Qualitätssicherungsinstrumente. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) führt

jährlich Evaluationen der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker durch: Zum

einen werden die durch die DRV belegten Einrichtungen in einem Peer Review-Verfahren

beurteilt und die Qualität des Reha-Prozesses erfasst. Von erfahrenen und speziell

geschulten Rehabilitationsärzten und -ärztinnen des jeweiligen Fachgebietes werden zufällig

ausgewählte anonymisierte ärztliche Entlassungsberichte sowie die Therapiepläne der

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden begutachtet. Die Bewertung basiert auf einer

indikationsspezifischen Checkliste qualitätsrelevanter Merkmale der Rehabilitation und

einem Handbuch. Sowohl stationäre als auch ambulante Entwöhnungsrehabilitationen

werden in das Verfahren einbezogen und nach gleichen Maßstäben bewertet (DRV

Homepage3). Zudem werden die Rehabilitanden zum subjektiven Behandlungserfolg und zur

Zufriedenheit mit der Behandlung insgesamt und den verschiedenen Behandlungsmodulen/-

anteilen befragt (Naumann & Bonn 2017).

Weiterhin dürfen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker nur Fachkräfte

mit einschlägiger Weiterbildung tätig werden. Für die Rehabilitation hat die Deutsche

Rentenversicherung Richtlinien für die Weiterbildung von Fachkräften in der Einzel- und

Gruppentherapie im Rahmen der medizinischen Rehabilitation Suchtkranker erlassen, in

denen entsprechende Weiterbildungsgänge eine „Empfehlung zur Anerkennung“ erhalten

können. Zu den wesentlichen Behandlungsstandards bei Drogenabhängigkeit gehört die

Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen aus Sozialarbeit, Psychologie, Psychiatrie

und anderen Fächern der Medizin. Qualitätssicherung und fachliche Überwachung liegen für

die ambulanten Angebote (v. a. Beratungsstellen) überwiegend in den Händen der

Einrichtungsträger bzw. der Länder und Kommunen, während bei Entgiftung und

Entwöhnung die jeweiligen Leistungsträger (GKV und RV) federführend tätig sind (vgl. auch

Kapitel 11.3 des REITOX-Berichtes 2012).

3 www.deutsche-rentenversicherung.de

BEHANDLUNG 33

2 Trends

2.1 Langzeittrends in der Anzahl der Substitutionspatienten

Die Anzahl der gemeldeten Substitutionspatientinnen und -patienten ist seit Beginn der

Meldepflicht 2002 bis 2010 kontinuierlich angestiegen. Nach einem stabilen Verlauf in den

letzten Jahren ist die Anzahl der Substituierten im letzten Jahr um 1,7 % angestiegen und lag

am Stichtag 1. Juli 2016 bei 78.500 Personen. Nach wie vor bestehen deutliche regionale

Unterschiede hinsichtlich des Angebotes an und der Nachfrage nach

Substitutionsbehandlungen.

BOPST 2017

Abbildung 4 Anzahl gemeldeter Substitutionspatientinnen und -patienten in Deutschland (Stichtag 1.Juli)

Veränderungen in Zugängen ambulanter Behandlung

Insgesamt dominieren im Versorgungsbereich den DSHS-Daten zufolge unter den illegalen

Drogen Störungen aufgrund des Konsums von Heroin, Cannabinoiden und Stimulanzien die

Problematik in stationären sowie ambulanten Einrichtungen (siehe Abschnitt 1.3.1.).

Darüber hinaus steht Cannabis bei Personen, die erstmalig ambulante Hilfe aufsuchen

(Erstbehandelte) deutlich an erster Stelle der Behandlungsnachfrage, wohingegen Opioide in

dieser Gruppe immer seltener Grund der Kontaktaufnahme sind. In 2013 überstieg der Anteil

an Klienten mit Hauptdiagnose Cannabis erstmals die mit Hauptdiagnose Opioide unter den

Zugängen zur ambulanten Behandlung und machte somit die größte Einzelpopulation in

dieser Subgruppe aus (Braun et al. 2016). Berechnet man die Veränderung der

Klientenzugänge im ambulanten Bereich nach Anteilen verschiedener Hauptdiagnosen seit

46.000

52.700

57.700 61.000

64.500

68.800 72.200

74.600

77.400 76.200

75.400 77.300

77.500 77.200

78.500

-

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

90.000

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

34 BEHANDLUNG

Einführung des neuen KDS im Jahr 2007 (Index = 100 %), so zeigt sich seit 2007 ein 51 %

Zuwachs beim Anteil der Klienten mit Hauptdiagnose Cannabis, ein leichter Rückgang bei

den Klienten mit Opioidproblemen (-23 %), in den letzten drei Berichtsjahren ein leichter

Zuwachs der Klienten mit Kokainproblemen sowie eine fast Verdreifachung beim Anteil der

Klienten mit Hauptdiagnose Stimulanzien (Abbildung 5).

Braun et al. 2017b

Abbildung 5 Veränderung der Zugänge zu ambulanter Suchtberatung für verschiedene Hauptdiagnosen seit 2007 (DSHS ambulant)

Veränderungen in Zugängen stationärer Behandlung

Im stationären Bereich ubertrifft der Anteil derjenigen Patienten und Patientinnen mit einer

Hauptdiagnose aufgrund einer Abhängigkeit oder eines schädlichen Gebrauchs von

Cannabis (33,5 %; 2015: 33,4 %; 2014: 30,7 %; 2013: 28,3 %) seit 2013 den Anteil der

Behandlungen aufgrund von Opioiden (19,0 %; 2015: 22,0 %; 2014: 24,9 %; 2013: 27,1 %)

(Abbildung 6). Diejenigen Behandelten mit einer Hauptdiagnose aufgrund von Stimulanzien

haben den Anteil der Behandelten wegen Opioiden letztes Jahr überholt und stehen nun mit

24,6 % (2015: 23,1 %; 2014: 20,5 %) an zweiter Stelle (Braun et al. 2017d).

100% 102%

99% 97% 96% 88%

83% 81% 78%

77%

113% 114% 113% 120%

131% 142%

148% 151%

98%

86% 81% 81% 84% 82% 84% 88%

101%

102%

127%

165%

195%

231% 259%

273% 282%

50%

100%

150%

200%

250%

300%

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Opioide Cannabis Kokain Stimulanzien

BEHANDLUNG 35

Braun et al. 2017d

Abbildung 6 Veränderung der Zugänge zu stationärer Suchtbehandlung für verschiedene Hauptdiagnosen (DSHS stationär)

Die Gesamtzahl der von der Rentenversicherung (RV) finanzierten Rehabilitationsleistungen

im Suchtbereich ist zwischen 2003 (51.123) und 2009 (57.456) um mehr als 10 % gestiegen

und sinkt seither kontinuierlich (2010: 56.997; 2016: 38.780) (Abbildung 7). Ein Teil dieses

Rückgangs ist seit dem Berichtsjahr 2015 einer veränderten Erhebungsweise geschuldet.

Der größte Teil der Rehabilitationsleistungen (70,3 %) wird vor dem Hintergrund

alkoholbezogener Störungen erbracht, Störungen aufgrund des Konsums illegaler Drogen

und multiplen Gebrauchs machen zusammen 28,4 % der Leistungen aus (Medikamente: 1,3

%). Dieser Anteil ist seit 2003 (24,3 %) um etwa vier Prozentpunkte gestiegen.

Demgegenüber ist der Anteil der Leistungen aufgrund alkoholbezogener Störungen seit 2003

(74,8 %) zwar gesunken, verändert sich jedoch seit 2007 (70,6 %) kaum mehr (DRV 2017).

Das Verhältnis von stationären zu ambulant durchgeführten Rehabilitationsbehandlungen im

Jahr 2016 beträgt (über alle Leistungen hinweg) 4,8:1. (Im Jahr 2003 betrug das Verhältnis

noch 3,7:1). Im Vergleich zum Vorjahr 2015 ist es jedoch wieder etwas gesunken (2015:

5:1). Betrachtet man nur die Rehabilitationsleistungen für Drogen und multiplen Gebrauch,

ist das Verhältnis zwischen stationären und ambulanten Behandlungen mit 8,3:1 noch

ausgeprägter auf die Seite der stationären Interventionen verschoben und seit einem Anstieg

im vorherigen Jahr (2015: 9,4:1) ebenfalls wieder etwas gesunken. Die Fallzahlen für

Rehabilitation (nach den Daten der DRV) sind für Drogenpatienten (Drogen/multipler

Gebrauch) zwischen 2003 und 2009 im stationären Bereich kontinuierlich gestiegen und

sinken seitdem wieder. Im ambulanten Bereich stiegen entsprechende Fallzahlen bis 2007

kontinuierlich, blieben dann bis 2010 stabil und sinken seitdem wieder (Abbildung 7).

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Opioide

Cannabinoide

Sedativa oderHypnotika

Kokain

Stimulanzien, inkl.Koffein

Halluzinogene

FlüchtigeLösungsmittel

Andere & MultiplerSubstanzgebrauch

36 BEHANDLUNG

Seit dem Berichtsjahr 2015 werden die verfügbaren Statistiken der DRV für die teil-

stationären Behandlungen gesondert aufgeführt. Diese neue Aufschlüsselung, sowie das

Wegfallen der Nachsorge-Fälle führt dazu, dass die Daten zu den Vorjahren nicht mehr

vergleichbar sind und nun niedriger ausfallen (siehe schraffierte Linie in Abbildung 7 sowie

Tabelle 9).

Anmerkung: Keine Daten für 2014 verfügbar.

DRV 2017

Abbildung 7 Veränderung der ambulanten und stationären Rehabilitationsbehandlungen

-

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2015 2016

Gesamt Sucht (ambulant & stationär) Gesamt Sucht (stationär)

Gesamt Sucht (ambulant) Drogen/multipl. Gebrauch (stationär)

Drogen/multipl. Gebrauch (ambulant)

BEHANDLUNG 37

Tabelle 9 Veränderung der Aufschlüsselung von DRV Behandlungsdaten

2012 2013

stationär ambulant stationär ambulant

Alkohol 29.990 7.865 28.199 7.618

Drogen 12.242 1.322 13.225 1.535

Medikamente 461 83 467 87

Mehrfach 1.907 272 51 29

Gesamt 44.600 9.542 41.942 9.269

2015 2016

stationär teilstationär* ambulant stationär teilstationär* ambulant

Alkohol 25.047 1.916 6.072 21.848 1.762 5.401

Drogen 11.764 412 1.258 9.824 355 1.181

Medikamente 423 21 58 441 22 63

Mehrfach 15

19

3

Gesamt 37.249 2.349 7.388 32.132 2.139 6.648

* gänztägig ambulant

DRV 2017

Die Gesamtzahl der akuten Sucht- bzw. Drogenbehandlungen im Krankenhaus ist seit 2010

mit leichten Schwankungen etwas angestiegen (Destatis 2017). Der größte Zuwachs ist

dieses Jahr nicht mehr bei Stimulanzien (+29 %; 2014: +48 %), sondern bei Halluzinogenen

(+29 %, 2014: +16 %) zu verzeichnen. An dritter Stelle stehen Behandlungen aufgrund des

Konsums von Cannabinoiden (+13 %, 2014: +29 %). Der starke Anstieg von

Opioidbehandlungen in 2014 (+20 %) ging dieses Jahr wieder leicht zurück (2016: +4 %).

Auf längere Sicht ist der im Vergleich zu 2010 264 % Anstieg an Behandlungen wegen

Stimulanzienkonsum markant, gefolgt von einem 126 % Zuwachs der Kokainbezogenen

Behandlungen. Auch der Konsum von Cannabinoiden führte 2015 zu 111 % mehr

Krankenhausbehandlungen als im Jahr 2010 (Tabelle 10).

38 BEHANDLUNG

Tabelle 10 Stationäre Behandlung von Drogenproblemen in Krankenhäusern

Jahr Veränderung

Hauptdiagnose Substanz 2010 2011 2012 2013 2014 2015

2015 - 2014

2015 - 2010

Alkohol 333.357 338.355 345.034 338.204 340.500 326.971 -4% -2%

Opioide 32.538 28.956 26.512 27.962 33.686 34.916 4% 7%

Cannabinoide 8.145 9.094 10.142 11.708 15.153 17.148 13% 111%

Sedativa/ Hypnotika 9.270 10.241 9.999 9.707 10.082 10.134 1% 9%

Kokain 1.076 1.222 1.417 1.702 2.200 2.435 11% 126%

Stimulantien 2.805 3.878 4.519 5.810 8.627 10.216 18% 264%

Halluzinogene 430 574 472 526 610 789 29% 83%

Tabak 310 269 225 238 190 213 12% -31%

Flüchtige Lösungsmittel 171 198 155 135 159 153 -4% -11%

Multipler Gebrauch/ andere Substanzen 41.449 41.777 43.063 43.826 35.798 35.731 0% -14%

Gesamt Sucht 429.551 434.564 441.538 439.818 447.005 438.706 -2% 2%

Gesamt Drogen 95.884 95.940 96.279 101.376 106.315 111.522 5% 16%

Destatis 2017.

2.2 Zusätzliche Informationen zu Trends in der Drogenbehandlung

Aktuell liegen keine zusätzlichen Informationen zu diesem Thema vor.

3 Neue Entwicklungen

3.1 Neue Entwicklungen

Methamphetamin

Die Themen der “Neuen Entwicklungen” des Workbook 2016 sind weiterhin aktuell und

werden sowohl die Suchtpolitik, als auch die Suchthilfe weiterhin beschäftigen. Dies gilt

insbesondere für die Methamphetaminproblematik, für die ab 2017 erstmals bundesweit

Daten aus der Deutschen Suchthilfestatistik vorliegen werden.

Die im Workbook Behandlung 2016 angekündigte Evaluation des zielgruppenspezifischen

Online-Selbsthilfeportal für Methamphetamin-Konsumierende liegt inzwischen vor. Das

Projekt war vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg

entwickelt worden. Das Angebot wurde wie geplant in Betrieb genommen, allerdings waren

in der ersten Projektphase einige Adaptionen beim Moderations- und Betriebskonzept

erforderlich, um eine ausreichende Attraktivität und Passgenauigkeit zu erzielen. Die

angestrebte Zahl von aktiven Nutzern und Nutzerinnen des Portals konnte bereits einige

Monate vor Projektende erreicht werden. Das Angebot wird seitdem von einer weiter

BEHANDLUNG 39

wachsenden Anzahl registrierter Mitglieder mit steigender Aktivität wahrgenommen. Darüber

hinaus findet das Portal ebenfalls Anklang bei Therapeutinnen und Therapeuten und

Mitarbeitenden aus dem Bereich der ambulanten und stationären Suchthilfe, der

Sozialarbeit, Jugendarbeit, Nachsorge und der Prävention. Für den Weiterbetrieb und die

Abschlussforschung stehen neben Analysen zu den registrierten Nutzern und Nutzerinnen

und weiteren Optimierungen des Portals vor allem die Bedarfe der oben genannten Akteure

im Vordergrund, die Betroffene an das Portal heranführen sollen. Hierzu sind umfangreiche

Befragungen sowie die Entwicklung von spezifischen Informations- und

Schulungsmaterialien sinnvoll und geplant (Milin & Schäfer Juli 2016).

Darüber hinaus liegen die Ergebnisse des Projekts “FreD-ATS“4 vor, das sich speziell an

junge Menschen richtet (LWL-Koordinationsstelle Sucht 2017). Die Vermittlung bzw.

Zuweisung geschieht in diesem Projekt durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte. Zum

Start des Projektes im Juli 2015 gab es eine uneinheitliche Bewertung der Crystal-

Problematik in Deutschland. Es lagen Hinweise auf eine regional sehr unterschiedliche

Verbreitung vor. Sachsen, Thüringen und Teile von Bayern waren besonders betroffen. Aber

auch aus anderen Bundesländern berichteten Praktiker von einer vermehrten Zunahme des

Mischkonsum mit Amphetaminen und NPS (Neue Psychoaktive Substanzen) bei jungen

Menschen. Die Evaluation des Projektes zeigt:

Neben Cannabis sind ATS die von den Kursteilnehmenden am häufigsten konsumierten

Hauptsubstanzen, insbesondere in Einrichtungen in den neuen Bundesländern.

Für 83 % der Teilnehmenden ist der FreD-Kurs der erste Kontakt mit dem (Sucht-)

Hilfesystem.

Die Jugendlichen fühlen sich besser informiert, reflektieren ihren Umgang mit

Substanzen und ihr Konsumverhalten und streben eine Veränderung des Konsums an.

Die FreD-Trainer und -Trainerinnen beurteilen die FreD-ATS Ergänzung als aktuell,

umfassend und an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst.

Die Zuweisungen erfolgen nach wie vor hauptsächlich über Strafverfolgungsbehörden

LWL-Koordinationsstelle Sucht 2017).

Ein Projekt, das sich gezielt an drogen- meist crystalkonsumierende Schwangere richtet, ist

“Mama, denk an mich”. Hier arbeiten die Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin, für

Frauenheilkunde und für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Dresden

fachübergreifend zusammen, um Frauen während oder nach einer Schwangerschaft den

Ausstieg aus dem Drogenkonsum zu ermöglichen und um die Aussichten der

Neugeborenen, bei ihren Müttern zu bleiben und von ihnen betreut zu werden, zu

verbessern. In den ersten 10 Monaten des Projektes konnte die Rate der Kinder, die in ihrer

Ursprungsfamilie bleiben konnten, von einem Drittel auf zwei Drittel erhöht werden

(Pressestelle Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden 29.11.2016).

4 ATS = Amphetamin-Typ-Stimulanzien

40 BEHANDLUNG

Wie im vergangenen Jahr angekündigt, wurde das weltweit genutzte Therapiemanual

MATRIX für stimulanzabhängige Menschen ins Deutsche übersetzt und für den Klientenkreis

der methamphetaminabhängigen Menschen adaptiert. Damit steht es nun auch im

deutschsprachigen Raum zur Verfügung (suprat.de).

Migration und Suchthilfe

Auch das Thema Suchthilfe und Migration bzw. Flüchtlinge ist weiterhin aktuell. Die Fragen

nach der Prävalenz des Suchtmittelkonsums und des Hilfebedarfs Geflüchteter sowie

passenden Behandlungsoptionen für Menschen mit Migrationshintergrund sind nach wie vor

nicht befriedigend beantwortet. Als Hürden für die Behandlung wurden von einer

Expertengruppe (Ameskamp et al. 2016) folgende Punkte diagnostiziert:

Viele Geflüchtete, besonders diejenigen, die erst während oder nach der Flucht eine

Substanzstörung entwickelt haben, kennen die Symptome ihrer Erkrankung nicht oder

können sie nicht als solche deuten. Meist wird Abhängigkeit nicht als Krankheit, sondern

als moralische Verfehlung oder Schicksalsschlag betrachtet. Kenntnisse über soziale und

medizinische Hilfemöglichkeiten sind nicht vorhanden.

Für Flüchtlinge (und Migranten früherer Jahre) stehen die vorhandenen

Behandlungsmöglichkeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Ein so genannter

Notfallschein (24-Stunden-Kostenübernahmeschein) berechtigt nur zur

Entzugsbehandlung bei Abhängigkeit von Opioiden, Alkohol und anderen Substanzen.

Nach dem Entzug fehlt die Möglichkeit der abstinenzorientierten Therapie. Erst mit der

Ausstellung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber (in NRW, Bremen, Hamburg und

Berlin) ist eine ambulante abstinenzorientierte Therapie oder Substitutionsbehandlung

möglich. Suchtmedizinische Rehabilitationsbehandlungen (stationäre Entwöhnungs-

behandlungen) stehen im Allgemeinen nicht zur Verfügung, tagesstrukturierende und

stabilisierende Hilfen ebenfalls nicht.

Für Anamnesen, Untersuchungen und Folgegespräche stehen meist keine Übersetzer

bereit bzw. werden diese nicht von den Kostenträgern bezahlt. Sprachmittler mit den

notwendigen (sub)kultur- und fluchtsensiblen Kenntnissen sind nicht nur für den

Arztkontakt, sondern auch für vorbereitende und begleitende Motivationsarbeit

erforderlich, um Behandlung sinnvoll zu gestalten.

Es fehlen muttersprachliche Informationsmaterialien für die hauptsächlich betroffenen

Konsumentengruppen bzw. Materialien für Analphabeten, genauso wie eine Plattform,

die den Zugang zu muttersprachlichen Veröffentlichungen, Ankündigung von

Veranstaltungen und Fortbildungen ermöglicht.

Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit einer Opioidabhängigkeit und der

Konsum selbst können ein Grund für Abschiebungen sein.

Viele Flüchtlinge sind in ländlichen Regionen untergebracht, wo suchtbezogene Hilfen

nicht in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen.

BEHANDLUNG 41

Neben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen

Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) beschäftigen sich auch viele Landesstellen für

Suchtfragen, Suchtpräventionsfachstellen oder Suchthilfeträger mit dem Thema Migration

und Flucht. Sie erstellen muttersprachliche Informationsmaterialien in Wort und Bild, um

zumindest dem oben genannten Informationsdefizit entgegenzuwirken (z. B. Hessen, Berlin,

Hamburg). Auch Beratungsgespräche und Gruppenangebote, Frühintervention und

Vermittlung in weiterführende Hilfen werden angeboten, z. B. durch das Projekt “Guidance”

des Drogennotdienstes in Berlin. Das Projekt ist im Oktober 2016 gestartet. Von Januar bis

April 2016 gab es 135 Beratungskontakte. Das Projekt arbeitet mit muttersprachlichen

Sprachmittlern (Arabisch und Farsi). Finanziell wird das Projekt vom Berliner Senat

gefördert5.

Neue Psychoaktive Substanzen

Das Thema Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) wurde im Verabschiedungsprozess des

„Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ (NpSG) – seit November 2016 in Kraft – auch in der

Suchthilfe intensiv diskutiert. Dies hat sich u. a. in der Überarbeitung des Deutschen

Kerndatensatz (KDS 3.0) niedergeschlagen (DHS 2016). Der KDS ist ein suchthilfe-

spezifisches Erhebungsinstrument, das sowohl in der ambulanten, wie auch der stationären

Suchthilfe weitgehend genutzt wird (siehe Abschnitt 5 Quellen und Methodik). Im KDS 3.0

sind ab 2017 „andere und synthetische Cannabinoide“, „synthetische Cathinone“,

„GHB/GBL“, „Ketamin“ und „andere NPS“ aufgenommen. Spezifische

Behandlungsprogramme für NPS Konsumierende sind in Deutschland weiterhin nicht

eingeführt. Simon und Kollegen (2016) empfehlen auf Basis der Berichterstattung der

Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) den Einsatz von

Elementen guter klinischer und akutmedizinischer Praxis, angepasst an die individuellen

Bedingungen und ergänzt um spezifische Elemente, wo dies möglich ist. Weitere

Informationen finden sich auch in den Workbooks „Drogenpolitik“ und „Drogen“ 2016 und

2017.

Drei weitere Entwicklungen führten in den vergangenen Jahren zu intensiven Diskussionen:

Verbesserung der Zugangswege in Behandlung

Aufgrund rückläufiger Anträge für medizinische Entwöhnungsbehandlungen in den

vergangenen Jahren berieten Kostenträger (DRV und GKV), Suchtfachverbände und

Klinikträger, wie dieser Entwicklung entgegengewirkt werden könnte. Unter anderen

möglichen Gründen für den Rückgang, wurden auch die Zugangswege und die „Nicht-

Antrittsraten“ bei bewilligten Behandlungen beleuchtet. Als Minimalkompromiss zwischen der

Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und

der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.) wurden Rahmenempfehlungen für die

Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation

Abhängigkeitskranker (Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation) erarbeitet

5 drogennotdienst.org

42 BEHANDLUNG

(DRV, GKV & DKG 2017). Letztere wurden von den Suchtfachverbänden und ihren

Mitgliedsverbänden sowie von Klinikträgern grundsätzlich begrüßt, aber als nicht

weitreichend genug kritisiert.

Auch der Heidelberger Kongress 2016 „Sucht bewegt – Zugangswege erweitern“

beschäftigte sich mit der Thematik der Zugangswege ebenso wie eine Vortragsreihe der

Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) (BAS 5.Juli 2017).

Die Verschreibung opioidhaltiger Medikamente bei chronischen, nichttumorbedingten

Schmerzen.

Die Verschreibung opioidhaltiger Medikamente für Patienten mit chronischen, nicht

tumorbedingten Schmerzen hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. In

Deutschland erhielten Patienten mit chronisch nicht tumorbedingten Schmerzen nach Daten

der Barmer GEK im Jahr 2010 etwa drei Viertel aller verschriebenen Opioide, teilweise trotz

bestehender Kontraindikation (Just et al. 2016). In Deutschland hat sich der Anteil der

gesetzlich Versicherten mit mindestens einer Opioidverordnung pro Jahr zwischen 2000 und

2010 von 3,3 auf 4,5 % erhöht. Dies entspricht einem Anstieg um 37 % (Schubert et al.

2013).

Um das Verschreibungsverhalten besser beurteilen zu können, fördert das

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein 27 monatiges Projekt “Ausmaß

und Trends der problematischen Medikation von Benzodiazepinen, Z-Substanzen, Opioid-

Analgetika und Antidepressiva bei Kassenpatienten (ProMeKa)”. Ziel ist die Gewinnung

neuer, umfassender und repräsentativer Erkenntnisse zur Verbreitung und zu

Entwicklungstendenzen von Langzeitverordnungen sowie ggf. leitlinienabweichendem

Verschreibungsverhalten bei Medikamenten mit Abhängigkeitspotenzial sowie

Antidepressiva unter GKV-versicherten Patienten. Ferner geht es um die Identifizierung von

Risikogruppen mit auffälligen und riskanten Verschreibungsmustern dieser Substanzen (ZIS

Homepage).

Cannabis als Medikament

Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung

betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten

zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Das Gesetz sieht u. a. die

Einrichtung einer staatlichen Stelle (Cannabisagentur) vor. Diese steuert und kontrolliert den

Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland. Darüber hinaus wird das

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt, eine nicht-

interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen.

Die erhobenen Daten werden 2022 ausgewertet (BfArM Homepage). Nähere Informationen

zum Gesetz finden sich im Workbook Rechtliche Rahmenbedingungen).

In Deutschland haben in den zurückliegenden Jahren nur wenige Hundert Patienten und

Patientinnen (2014: 382 Personen) eine Erlaubnis für die legale Verwendung von Cannabis

als Schmerzmittel erhalten. An der Spitze lag Nordrhein-Westfalen mit 93 Patienten. Bayern

BEHANDLUNG 43

folgte mit 84 auf dem zweiten Platz, danach Baden-Württemberg mit 62 Cannabis-Patienten.

Dies geht laut dem Nachrichtenmagazins Spiegel online6 aus einer Auflistung des BfArM

hervor. Im Jahr 2016 ist die Anzahl der erteilten Erlaubnisse zum Erwerb von Cannabis und

der Verwendung zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie auf 1.061 gestiegen

(BfArM 2017, persönliche Mitteilung) In wieweit sich Änderungen aufgrund des neuen

Gesetzes ergeben werden, werden ab 2018 die Daten der Krankenkassen sowie ab 2022

die Ergebnisse der im Gesetz vorgesehene Begleiterhebung zeigen.

4 Zusatzinformationen

4.1 Zusätzliche Informationsquellen

Zurzeit liegen keine zusätzlichen Informationsquellen vor.

4.2 Weitere Aspekte

Aktuell liegen keine Informationen zu weiteren Aspekten vor.

4.3 Psychiatrische Komorbidität

Unter dem Begriff psychiatrische Komorbidität wird im Rahmen einer Suchterkrankung

verstanden, dass Patientinnen und Patienten sowohl an einer Abhängigkeitserkrankung

leiden, als auch eine oder mehrere weitere Störungen aus dem Gebiet der psychiatrischen

Diagnosen aufweisen. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema wird in

Deutschland erst ab den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts intensiver geführt (Kraus et

al. 1998; Kuntze et al 1998; Wittchen et al. 1999; Frei & Rehm 2002; Frei & Rehm 2002a).

Die Diskussion trug dazu bei, auf die Häufigkeit und Bedeutsamkeit des gleichzeitigen

Auftretens verschiedener psychiatrischer Krankheitsbilder und ihrer gegenseitigen

Verknüpfung aufmerksam zu machen. Komorbide Störungen gehören zu den größten

Herausforderungen im Rahmen der Drogenbehandlung.

Die Verbreitung psychiatrischer Komorbidität bei Abhängigkeitserkrankungen ist laut einer

Auswertung von Krankenversicherungsdaten aus dem Jahr 2007 sehr hoch. Nur 37,3 % der

wegen Drogenabhängigkeit Behandelten und 33,5 % derjenigen mit multiplem

Substanzgebrauch wiesen keine weitere psychiatrische Komorbidität auf (Marschall 2010).

Abhängig von der konsumierten Substanz und der jeweiligen weiteren psychischen Störung

zeigen sich bei Drogenabhängigen sehr unterschiedliche Prävalenzen. Am besten

untersucht sind in Deutschland die Zusammenhänge von Alkoholabhängigkeit und

psychischen Störungen (meist Depressionen) sowie Opiatabhängigkeit und psychischen

Störungen.

Opiatabhängige weisen außer häufig bestehenden Abhängigkeiten von weiteren

psychotropen Substanzen zusätzliche psychische Erkrankungen auf, wie z. B. affektive

Störungen und Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen und posttraumatische

6 04.03.2015

44 BEHANDLUNG

Belastungsstörungen. Die Störungen können zum Teil als Begleit- oder Folgeerscheinung

der Opiatabhängigkeit erklärt werden. Für die Entstehung einer Abhängigkeit sind jedoch

vorbestehende psychische Belastungen und frühzeitig manifeste Störungen als wesentliche

Faktoren anzusehen (Scherbaum & Specka 2014).

Die Cobra-Studie (Cost Benefit and Risk Appraisal of Substitution Treatments) mit 2.694

opiatabhängigen Patienten in Substitutionsbehandlung (Wittchen et al. 2008) zeigt das

erhebliche Ausmaß begleitender psychischer Störungen auf. So wurden bei 57 % der

Studienteilnehmenden depressive Störungen diagnostiziert, bei 25 % Angststörungen, bei

31 % Persönlichkeitsstörungen, bei 21 % Schlafstörungen, bei 12 % eine posttraumatische

Belastungsstörung oder akute Belastungsreaktion sowie bei 5 % Psychosen. Im Follow-up

nach 12 Monaten zeigte sich eine deutliche Besserung der somatischen Erkrankungen,

während bei der psychischen Belastung keine gleichermaßen deutliche Besserung

festzustellen war.

Eine Langzeituntersuchung unter Opioidabhängigen in Substitution, die PREMOS-Studie

(Predictors, Moderators and Outcomes of Substitution Treatment) (Wittchen et al. 2011),

baute auf den Ergebnissen der COBRA-Studie auf. Hier zeigten sich bei 35,4 % der

Studienteilnehmenden keine schwer wiegende psychische Erkrankung nach Beurteilung des

Arztes. Auch hier wurden im 6 Jahres-Follow-Up keine substanziellen Verbesserungen der

psychischen Störungen festgestellt. Die häufigsten Einzeldiagnosen zum 6 Jahres-Follow-Up

waren Depressionen (38,4 %), Persönlichkeits- (20,2 %), Angst- (16,9 %) und

Schlafstörungen (13,5 %). Ergebnisse der PREMOS-Studie wurden in den REITOX-

Berichten 2011 und 2012 ausführlich dargestellt.

Auch bei der Behandlung Methamphetaminabhängiger zeigt sich ein hohes Vorkommen

komorbider psychischer Störungen. Hamdorf und Kollegen stellen einen hohen Bedarf an

störungsspezifischen Behandlungsangeboten in der Entwöhnung fest sowie die

Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie zur weiteren Besserung und Festigung des

in der Entwöhnung Erreichten (Hamdorf et al. 2015).

Bei Patienten mit der Diagnose Schizophrenie ist der Anteil derjenigen mit

Lebenszeitprävalenz eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit sehr hoch, insbesondere

der Stoffe Nikotin (70 – 90 %), Alkohol (20 – 60 %), Kokain (15 – 50 %) und Cannabis (12 –

42 %). Bei Amphetaminabhängigkeit ist der Anteil geringer, beträgt aber immer noch 2 –

25 % (Kauffeldt 2016).

Abhängige Patienten mit komorbiden psychischen Störungen weisen einen ungünstigeren

Verlauf als Patienten ohne komorbide Störungen auf (Scherbaum & Specka 2014). Dies

drückt sich u. a. in einer höheren Intensität der Suchterkrankung, einer schlechteren sozialen

Integration, einer niedrigeren Haltequote in der Behandlung, mehr juristischen Problemen,

einer höheren Suizidrate und häufigeren Notfallaufnahmen aus.

Die Behandlung von Abhängigkeit gepaart mit einer oder weiteren psychiatrischen

Störungen stellt u. a. deswegen eine große Herausforderung dar, da die Ansätze der

jeweiligen Behandlung durch Gegensätzlichkeiten gekennzeichnet sind. So liegt z. B. der

BEHANDLUNG 45

Fokus der Psychosebehandlung auf behütenden, abschirmenden Interventionen,

Vermeidung von Stress und Überlastung und medikamentösem Support. Abhängigkeit als

solche findet keine Beachtung. Suchtbehandlung fokussiert dagegen auf klärende, teils

konfrontierende Interventionen, aktives Angehen der Defizite, keine Medikamentengabe. Die

Beziehung zu anderen wird stärker beachtet – es gibt z.B. Gruppeninterventionen.

Letztendlich orientiert sich die gleichzeitige Behandlung von Abhängigkeit und Psychose

stärker an der Bewältigung der Problematik als daran, die Vorstellung einer Heilung

aufrechtzuerhalten (Kauffeldt 2016).

Der Problematik der unterschiedlichen Behandlungsansätze versucht die Suchthilfe durch

erste Angebote im Verbund entgegenzutreten. Verschiedene Kliniken einer Region mit

verschiedenen Schwerpunkten, z. B. Akutbehandlung, Krisenintervention, Entwöhnung,

Nachsorge, Anschlussbehandlung und beruflicher Rehabilitation, arbeiten zusammen und

verfügen über ein so genanntes Clearing Team, das das Case-Management übernimmt.

Diese Angebote stellen jedoch bislang die Ausnahme dar (Kauffeldt 2016). In der Regel gibt

es wenige integrierte Behandlungskonzepte.

Voraussetzungen einer regulären medizinischen Entwöhnungsbehandlung sind

Rehabilitationsbedarf und -fähigkeit sowie eine positive Rehabilitationsprognose. Diese

Bedingungen führen dazu, dass für bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Drogenabhängige mit

psychischer Komorbidität, die Inanspruchnahme einer Entwöhnungsmaßnahme erschwert

ist: Abstinenz, der Verzicht auf die Droge, einschließlich des Substituts, ist angstbesetzt und

verunsichernd. Für die meisten Drogenabhängigen, auch diejenigen ohne psychische

Komorbidität, stellt Abstinenz eine ungewisse Perspektive dar. Umso bedrohlicher wird diese

Perspektive, wenn den Behandelten, die sich mit Hilfe der Substitution in physischer,

psychischer und sozialer Weise stabilisiert haben, diese Unterstützung genommen wird.

Daher ist die Möglichkeit, auch unter Substitution eine Entwöhnungsbehandlung zu

beginnen, gerade für Patienten mit komorbiden Störungen eine wichtige Option (Kuhlmann

2015). Sie ermöglicht und verbessert die Chancen, ein deutlich höheres Maß an sozialer

Integration und Lebensqualität zu erreichen. Allerdings halten nur ca. 10 % der

Einrichtungen, die stationäre Entwöhnungen anbieten, Konzepte für Patienten vor, die zu

Beginn der Maßnahme in Substitution stehen (vgl. Abschnitt 1.2.6). Ein Internetangebot der

Suchtfachverbände, die “Digitale Substitutionslandkarte”, unterstützt substituierte

Opioidabhängige bei der Suche nach Kliniken, die substitutionsgestützte

Entwöhnungsbehandlungen anbieten. Auf diese Weise sollen der Zugang zu

Entwöhnungsbehandlungen und die Teilhabechancen verbessert werden. (buss et al. 2016)

Weitere Angebote für Abhängigkeitserkrankte mit einer oder mehreren weiteren

psychiatrischen Diagnosen stellen soziotherapeutische Wohnheime dar. Es gibt jedoch nur

wenige Einrichtungen, die sich speziell an diese Zielgruppe richten. Die Wartezeiten sind

entsprechend lang.

Für Eltern drogenabhängiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener mit einer

psychischen Komorbidität ist die Situation oft schwer ertragbar. Sie fühlen sich nicht

ausreichend informiert und in Krisensituationen allein gelassen. Nicht selten werden sie als

46 BEHANDLUNG

ein Teil des Problems des Abhängigen angesehen. Schnell werden Familien, in denen ein

Familienmitglied an einer Abhängigkeitserkrankung leidet, durch Vorurteile und Ängste in der

Gesellschaft gegenüber Drogen und Abhängigkeit stigmatisiert. Die Suchterkrankung des

Kindes wird häufig als Folge mangelnder Erziehungskompetenz und Fürsorge der Eltern

betrachtet. Kommt eine psychische Erkrankung dazu, bedeutet dies Ausgrenzung,

Normabweichung und noch mehr Vorurteile in der Gesellschaft (BVEK 2008, Berberich-

Haiser 2016). Der Bundesverband der Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker

Söhne und Töchter e. V. (BVEK) versucht besorgte Eltern und Angehörige durch Information

zu unterstützen und im Sinne der Selbsthilfe – Eltern unterstützen Eltern – weiterzuhelfen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGDG) hält Sozialpsychiatrische Dienste (SPD) vor.

Diese werden auch von Suchtkranken in Anspruch genommen. Eine Kooperationstagung

von Experten aus Suchthilfe, Psychiatrie und ÖGD im Jahr 2016 sollte zu einer intensiveren

und besseren Zusammenarbeit der unterschiedlichen Hilfesysteme anregen. Dabei wurden

Beispiele guter Praxis vorgestellt, wie z. B. die Träger gGmbH in Berlin. Sie vereint unter

einem Dach Angebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für Menschen mit

einer geistigen Behinderung und für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Die

Einrichtungen arbeiten eng mit dem lokalen Gemeindepsychiatrischen Verbund, dem Verein

für Psychiatrie und seelische Gesundheit e.V., dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband

Berlin, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V., der Bundesinitiative Ambulante

Psychiatrische Pflege e.V. und der Initiative Transparente Zivilgesellschaft zusammen.

5 Quellen und Methodik

Die Methoden der jeweiligen Erhebungen sind in der jeweils im Text zitierten Literatur

beschrieben, die Literaturangaben finden sich im Quellenverzeichnis unter 5.1

Hauptquellen für das Kapitel Behandlung sind:

Deutsche Suchthilfestatistik (Basis: Deutscher Kerndatensatz)

Krankenhausdiagnosestatistik

Deutsches Krankenhausverzeichnis

Statistik der Deutschen Rentenversicherung

Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherungen

Regionale Monitoringsysteme

Substitutionsregister

Jahrbuch Sucht 2017 der DHS

BEHANDLUNG 47

5.1 Quellen

Ameskamp, D., Kuhlmann, T., Leicht, A. Meyer-Thompson, H.-G., Quellhorst, S., Tretter, F.,

Wessel, T. (2016). Flüchtlingen und (Opioid)-Abhängigkeit. Die Hürden der Behandlung.

Konturen, 10 Aug. 2016 [online]. Available at:

https://www.konturen.de/fachbeitraege/fluechtlinge-und-opioid-abhaengigkeit/ [accessed:

9 Jun. 2017]

Backmund, M., Hinrichsen, H., Rossol, S., Schütz, C., Soyka, M., Wedemeyer, H., & Reimer,

J. (2006). Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS e.V.): Therapie

der chronischen Hepatitis C bei intravenös Drogengebrauchern. Suchtmedizin in

Forschung und Praxis 8 (3) 129-133.

Backmund, M., Lüdecke, C., Isernhagen, K., Walcher, S., Rüther, T., & Leitliniengruppe der

DGS (2014). Leitlinie zur Therapie der Opiatbehandlung –

Teil 1: Substitutionsbehandlung. Suchttherapie 15 (2) 91-92.

BÄK (2017) Richtlinien Substitution.

BÄK - Bundesärztekammer (2010). Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung

der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger – vom Vorstand der

Bundesärztekammer in einer Sitzung am 19. Februar 2010 verabschiedet.

Bundesärztekammer, Berlin.

BÄK - Bundesärztekammer (2016). Ärztestatistik 2016. Die Schere zwischen

Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten öffnet sich. Ergebnisse der Ärztestatistik

zum 31. Dezember 2016. [online]. Available at:

http://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-

2016/ambulant-taetige-aerzte/ [accessed: 15 Jun. 2017]

Bartsch, G. (2017). Versorgung abhängigkeitskranker Menschen in Deutschland. In:

Jahrbuch Sucht 2017, DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) (Hrsg.), S. 161-176.

Pabst, Lengerich.

Bartsch, G. (2017a). Suchthilfe in Deutschland. SuchtMagazin 2017 (2&3) 5-12.

BAS - Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (5.Juli 2017). Rehabilitation

der Abhängigkeitserkrankungen – Kooperation intensivieren – Zugangsmöglichkeiten

verbessern! Referent Gerhard Eckstein.

Berberich-Haiser, B. (2016). Was tun bei Doppeldiagnosen? Erfahrungen und Sichtweisen

betroffener Eltern. Vortrag DHS Fachkonferenz Sucht 2016 [online]. Available at:

http://www.dhs.de/dhs-veranstaltungen/rueckschau/fachkonferenz.html. [accessed: 12

Jul. 2017].

BfArM (03 Jul. 2017). Persönliche Information. Pressestelle

BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html [accessed: 2 Jul. 2017].

BMG (2017). Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-

Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV) [online]. Available at:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_

und_Verordnungen/GuV/B/3._BtMVVAEndV.pdf [accessed: 8 Jun. 2017]

48 BEHANDLUNG

BMJV - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (21 Nov. 2016). Neue-

psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). [online]. Available at: https://www.gesetze-im-

internet.de/npsg/NpSG.pdf [accessed: 9 Aug. 2017]

Bonnet, U., Harries-Hedder, K., Leweke, F. M., Schneider, U., Tossmann, P. (2004). AWMF-

Leitlinie Cannabis-bezogene Störungen [online]. Available at:

https://www.researchgate.net/publication/8497592_AWMF-Leitlinie_Cannabis-

bezogene_Storungen. [accessed 8 Jun. 2017]

BOPST (Bundesopiumstelle) (2013). Bericht zum Substitutionsregister. Januar 2013, Bonn.

BOPST (Bundesopiumstelle) (2017). Bericht zum Substitutionsregister. Januar 2017 [online].

Available at:

http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/SubstitReg/Subst_B

ericht2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [accessed: 6 Jun. 2017]

Braun, B., Brand, H. & Künzel, J. (2016). Deutsche Suchthilfestatistik 2015. Alle

Bundesländer. Tabellenband für ambulante Beratungs- und/oder Behandlungsstellen,

Fachambulanzen und Institutsambulanzen (Typ 3 und 4). Bezugsgruppe: 1 Zugänge

Beender ohne Einmalkontakte. IFT Institut für Therapieforschung, München.

Braun, B., Specht, S., Thaller, R. & Künzel, J. (2017a). Tabellenband für ambulante

Beratungs- und/oder Behandlungsstellen, Fachambulanzen und Institutsambulanzen (Typ

3 und 4). Deutsche Suchthilfestatistik 2016, Bezugsgruppe 2. IFT Institut für

Therapieforschung, München.

Braun, B., Specht, S., Thaller, R. & Künzel, J. (2017b). Tabellenband für ambulante

Beratungs- und/oder Behandlungsstellen, Fachambulanzen und Institutsambulanzen (Typ

3 und 4). Deutsche Suchthilfestatistik 2016, Bezugsgruppe: 1 Zugänge Beender ohne

Einmalkontakte. IFT Institut für Therapieforschung, München.

Braun, B., Specht, S., Thaller, R. & Künzel, J. (2017c). Tabellenband für ambulane

Beratungs- und/oder Behandlungsstellen, Fachambulanzen und Institutsambulanzen (Typ

3 und 4). Deutsche Suchthilfestatistik 2016, Berzugsgruppe: 6 ZB (ohne EK) -

Erstbehandelte. IFT Institut für Therapieforschung, München.

Braun, B., Specht, S., Thaller, R. & Künzel, J. (2017d). Tabellenband für (teil-)stationäre

Rehabilitationseinrichtungen und Adaptionseinrichtungen. Deutsche Suchthilfestatistik

2016, Bezugsgruppe: 4 Beender mit Einmalkontakte. IFT Institut für Therapieforschung,

München.

Bundesrat (2017). Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-

Verschreibungsverordnung. Bundesrat Drucksache 222/17 (Beschluss) 12.05.2017

[online]. Available at: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-

0300/222-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 [accessed: 8 Jun. 2017]

Bürkle, S. & Harter, K. (2011). Perspektiven einer zukunftsorientierten ambulanten

regionalen Suchthilfe. Diskussionspapier der Caritas Suchthilfe.

Bürkle, S. (2015). Wo stehen die Beratungsstellen [online]. Available at:

https://www.konturen.de/titelthema/titelthema-1-2015-ambulante-suchthilfe/wo-stehen-die-

beratungsstellen/. [accessed: 8 Jun. 2017]

BEHANDLUNG 49

Buss - Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (Hrsg.) (2016). Die

Adaptionsbehandlung – Inhalte und Ziele der zweiten Phase der Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Kassel [online]. Available at:

http://www.suchthilfe.de/informationen/aktuelles.php [accessed: 15 Jun. 2017]

buss, CaSu, GVS, fdr, FVS (2016). Digitale ‚Substitutionslandkarte’. 21 Nov. 2016, General

press release. In: Konturen.de, 05.12.2016 [online]. Available at:

https://www.konturen.de/kurzmeldungen/digitale-substitutionslandkarte/ [accessed: 9 Jun.

2016]

BVEK - Bundesverband der Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker Söhne und

Töchter (Hrsg.) (2008). Sucht und psychische Erkrankung: Was tun bei Doppeldiagnose?

Eine Orientierungshilfe von Eltern für Eltern, Münster.

Dauber, H., Specht, S., Künzel, J., Braun, B. (2016). Suchthilfe in Deutschland 2015.

Jahresbericht der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS). IFT Institut für

Therapieforschung, München

Deimel, D. & Stöver, H. (2015). Psychosoziale Dimensionen der Suchttherapie. Praxis

Klinische Verhaltensmedizin und Rehabilitation (Sonderheft). 28 (1) (95).

Destatis (Statistisches Bundesamt) (2017). Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in

Krankenhäusern (einschl. Sterbe- und Stundenfälle) 2016. Fachserie 12, Reihe 6.2.1.

Statistisches Bundesamt, Wiesbaden.

Destatis - Statistisches Bundesamt (2016). Grunddaten der Krankenhäuser 2015. Fachserie

12 Reihe 6.1.1 (p. 20 und 26), Wiesbaden.

Destatis - Statistisches Bundesamt (2016a). Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen

in Krankenhäusern (einschl. Sterbe- und Stundenfälle) 2015. Fachserie 12 Reihe 6.2.1,

(p. 25 und 48), Wiesbaden.

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) (2017). Statistik der Deutschen

Rentenversicherung - Rehabilitation 2016, Band 210.

Deutsche Schmerzgesellschaft (2014). S3 - Leitlinie „Langzeitanwendung von Opioiden bei

nicht tumorbedingten Schmerzen -"LONTS“ [online]. Available at:

http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/145-003l_S3_LONTS_2015-01.pdf [accessed:

8 Jun. 2017]

DGPPN - Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und

Nervenheilkunde (2017). Zahlen und Fakten der Psychiatrie und Psychotherapie. Status

March 2017 [online]. Available at: https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/.../2017-

03_Factsheet_Psychiatrie.pd. [accessed: 14 Jun. 2017]

DG-Sucht - Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (Hrsg.) (1985).

Standards für die Durchführung von Katamnesen bei Abhängigen. Freiburg. Lambertus.

DG-Sucht - Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (Hrsg.) (1992).

Dokumentationsstandards 2 für die Behandlung von Abhängigen. Freiburg. Lambertus

DG-Sucht - Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (Hrsg.) (2001).

Dokumentationsstandards III für die Evaluation der Behandlung von Abhängigen. SUCHT,

47. Jahrgang. Sonderheft 2.

50 BEHANDLUNG

DG-Sucht - Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie & DGPPN -

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (2004).

Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain, Amphetamine, Ecstasy und

Halluzinogene. AWMF Leitlinien-Register Nr. 076/007. Entwicklungsstufe 2 [online].

Available at:

www.emcdda.europa.eu/attachements.cfm/att_231198_EN_DE04_007_AWMF

[accessed: 8 Jun. 2017]

DHS - Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (2010). Suchthilfe im regionalen

Behandlungsverbund. Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven [online]. Hamm.

Available at:

http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs_stellungnahmen/2011_02_28-

DHS_Verbundpapier-DIN_neu_2.pdf [accessed: 6 Jun. 2017]

DHS - Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) (2010a). Deutscher Kerndatensatz

zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Definitionen und Erläuterungen zum

Gebrauch. Status: 5 Oct. 2012.

DHS - Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (Hrsg.) (2016). Deutscher Kerndatensatz

zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe 3.0 [online]. Available at:

http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Arbeitsfeld_Statistik/Manual_KDS-E_F.pdf

[accessed: 9 Jun. 2017]

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (2012). Nationale Strategie zur Drogen- und

Suchtpolitik. Drogenbeauftragte, Berlin.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (2016). Drogen- und Suchtbericht. Jun. 2016.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Berlin.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit,

Bundesärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,

Psychosomatik und Nervenheilkunde (Hrsg) (2016a). S3-Leitlinie Methamphetamin-

bezogene Störungen [online]. Available at:

http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/038-024m_S3-Methamphetamin-bezogene-

Stoerungen-2016-11.pdf [accessed: 8 May 2017]

Drogennotdienst.org. Guidance – Suchtberatung für Geflüchtete [online]. Available at:

http://www.drogennotdienst.org/angebote/guidance-suchtberatung-fuer-gefluechtete/

[accessed: 16 Jun. 2017].

DRV - Deutsche Rentenversicherung (2017). Abgeschlossene Leistungen zur medizinischen

Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben in 2016. Statistikportal. Stand

18.05.2017 [online]. Available at: https://statistik-rente.de/drv/ [accessed: 8 Jun. 2017]

DRV - Deutsche Rentenversicherung (2017a). Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

und sonstige Leistungen zur Teilhabe – Gesamtüberblick [online]. Available at:

https://statistik-rente.de/drv/ [accessed: 8 Jun. 2017]

DRV - Deutsche Rentenversicherung Bund (2015). Rehabilitation 2014. Statistik der

Deutschen Rentenversicherung. Band 204. DRV, Berlin.

DRV - Deutsche Rentenversicherung, GKV – Gesetzliche Krankenversicherung, DKG –

Deutsche Krankenhausgesellschaft (2017). Handlungsempfehlungen der Deutschen

BEHANDLUNG 51

Rentenversicherung (DRV), der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der

Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Verbesserung des Zugangs nach

qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 1.

August 2017 [online]. Available at: https://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-

rehabilitation/abhaengigkeit/_jcr_content/par/download_16/file.res/2017_HE_Nahtlosverfa

hren_2017-08-01_final.pdf. [accessed: 11 Aug. 2017]

DRV - Deutsche Rentenversicherung. Homepage. Schwerpunktthema Qualitätssicherung.

Peer Review-Verfahren - Experten bewerten den Reha-Prozess [online]. Available at:

http://www.deutsche-

rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Infos_fuer_Experten/01_Sozialmedizin

_Forschung/02_reha_qualitaetssicherung/peer_review_node.html [accessed: 9 Jun.

2017)

Fischer, M., Kemmann, D., Weissinger, V., Heinricht, J., Schulze, M., Kunert, H., Muhl, C.,

Post, Y., Susemihl, I., Bachmeier, R., Missel, P. Kreutler, A. (2016). Effektivität der

abstinenzorientierten Drogenrehabilitation. SuchtAktuell 1-2016, 21-29.

FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (2017).

Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung „Fruhintervention für erstauffällige

(Crystal-Meth)- Amphetaminkonsumierende – Erweiterung des FreD-Programms“.

Frei, A. & Rehm, J. (2002). Psychische Störungen bei Opiatabhängigen zu Beginn einer

opiatgestützten Behandlung. Psychiatrische Praxis 29, 251-257.

Frei, A. & Rehm, J. (2002a). Die Prävalenz psychischer Komorbidität unter

Opiatabhängigen – Eine Metaanalyse bisheriger Studien. Psychiatrische Praxis 29, 258-

262.

Gbe-bund.de. Tab.: Beschäftigte Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten.

Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Alter, Geschlecht, Art der Einrichtung,

Beschäftigungsverhältnis (2006 – 2015) [online]. Available at: http://www.gbe-bund.de

[accessed: 14 Jun. 2017].

GVS - Gesamtverband für Suchthilfe e.V. – Fachverband der Diakonie Deutschland

(03.07.2017). Positionspapier zur ambulanten Grundversorgung Sucht und deren

Finanzierung [online]. Available at: [online].

GVS - Gesamtverband für Suchthilfe e.V. – Fachverband der Diakonie Deutschland &

Deutscher Caritasverband e.V. (2016). Zusammenfassung des Fachtages „Ergebnisse

der Katamnesen Ambulante Rehabilitation Sucht-Wirkungsdialog und daraus abgeleitete

Perspektiven“ am 15.11.2016 in Frankfurt/Main. Internes Dokument.

Hamdorf, W., Susemihl, I., Schacht-Jablonowsky, M. (2015). Katamneseergebnisse der

Entwöhnungsbehandlung bei methamphetaminabhängigen Patienten. SuchtAktuell 2-

2015, 43-46.

Hans-Ulrich Wittchen, H.-U., Bühringer, G., Rehm, J. (2011a). Schlussbericht an das

Bundesministerium für Gesundheit. “Predictors, Moderators and Outcome of Substitution

Treatments – Effekte der langfristigen Substitution Opioidabhängiger: Prädiktoren,

Moderatoren und Outcome [online] Available at:

52 BEHANDLUNG

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen

_und_Sucht/Berichte/Forschungsbericht/Projektbericht_PREMOS_-

_Langfristige_Substitution_Opiatabhaengiger.pdf [accessed: 13 Jul. 2017]

IFT Institut für Therapieforschung (2016). DBDD Einrichtungsregister: Extract from the

register 29 Nov. 2016. IFT München.

Just, J., Mücke, M. Bleckwenn, M. (2016). Abhängigkeit von verschreibungspflichtigen

Opioiden. Prävention, Diagnostik und Therapie. Deutsches Ärzteblatt Jg 113, 13, 213-

220.

Kauffeldt, S (2016). Erschwerte Bedingungen: Abstinenz – Konsum – Kontrolle bei

psychiatrischer Komorbidität. Der Blickwinkel der Behandlungseinrichtung am Beispiel

des Rehaverbundes Osnabrück. Vortrag DHS Fachkonferenz Sucht 2016 [online].

Available at: http://www.dhs.de/dhs-veranstaltungen/rueckschau/fachkonferenz.html.

[accessed: 12 Jul. 2017]

Koch, A. & Wessel, T. (2016). Ein Gespenst geht um in Deutschland ... . Finanzkrise in

Suchtfachkliniken. Konturen online 2-2016 [online]. Available at:

https://www.konturen.de/titelthema/titelthema-2-2016-suchtrehabilitation/ein-gespenst-

geht-um-in-deutschland/ [accessed: 6 Jun. 2017]

Kraus, M., Verthein, U., Degwitz, P. (1998). Prävalenz psychischer Störungen bei

Opiatabhängigen mit Kontakt zum Drogenhilfesystem. Nervenarzt 69, 557-567.

Kuhlmann, T. (2015). Indikationskriterien für eine abstinenzgestützte versus

substitutionsgestützte medizinische Rehabilitation aus der klinischen Praxis. Sucht Aktuell

2-2015; 39-42.

Kuntze, M. F., Ladewig, D., Strohler, R. (1998). Art und Häufigkeit der Komorbidität bei

methadonsubstituierten Opiatabhängigen in der ambulanten Versorgung. Sucht 44, 95-

103.

Künzel, J. Brand, H., Braun,B. (2015) Klienten/ Patienten in soziotherapeutischen

Einrchtungen der Suchthilfe. Kurzbericht Nr. 2/2015 – Deutsche Suchthilfestatistik 2014.

IFT Institut für Therapieforschung, München.

Künzel, J., Braun, B. & Brand, H. (2014). Klienten/Patienten aus unterschiedlichen

Wohnsituationen in ambulanter und stationärer Suchtbehandlung. IFT Institut für

Therapieforschung, München.

Künzel, J., Braun, B., Brand, H. (2014). Klienten/ Patienten aus verschiedenen

Wohnsituationen in ambulanter und stationärer Suchtbehandlung. Kurzbericht Nr. 2/2014

– Deutsche Suchthilfestatistik 2013. IFT - Institut für Therapieforschung

Lutz G. Schmidt, L.G., Gastpar, M., Falkai, P., Gaebel, W. (Hrsg.) (2006). Evidenzbasierte

Suchtmedizin. Behandlungsleitlinie Substanzbezogene Störungen. (S2-Leitlinie).

Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie Deutsche Gesellschaft für

Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde. Deutscher Ärzteverlag.

LWL - Koordinationsstelle Sucht (2017) . Projekt FreD-Crystal/ATS - Erweiterung des FreD-

Ansatzes für ATS (Amphetamin-Typ-Stimulantien) Konsument/innen.

Marschall, U. (2010). Sucht, Komorbidität und psychotherapeutische Behandlung:

Notwendigkeiten aus Sicht einer Krankenkasse. Vortrag, 23. Heidelberger Suchtkongress

BEHANDLUNG 53

[online]. Available at: http://www.sucht.de/forum-1-integration-der-suchtbehandlung-in-

das-gesundheitssystem.html [accessed: 9 Jun. 2017]

Martens, M.-S. & Neumann-Runde, E. (2016). Suchthilfe in Hamburg. Statusbericht der

Hamburger Basisdokumentation. BADO e.V, Hamburg.

Milin, S. & Schäfer, I. (Juli 2016) Online-Selbsthilfe für Methamphetamin-Konsumierende.

Entwicklung und Evaluation des zielgruppenspezifischen Angebots Breaking Meth.de.

Sachbericht. ZIS - Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung / UKE -

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf [online]. Available at:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen

_und_Sucht/Berichte/Breaking_Meth_I_Bericht.pdf [accessed: 9 Jun. 2017]

Müller-Simon, B. & Weissinger, V. (2015). BORA-Veranstaltung. Empfehlungen zur Stärkung

des Erwerbsbezugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker. [online].

Berlin. Available at: http://www.deutsche-

rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forsc

hung/downloads/konzepte_systemfragen/konzepte/gemeinsame_empfehlung_BORA_201

4.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [accessed: 8 Jun. 2017].

Naumann, B. & Bonn, V. (2017). Suchtrehabilitation durch die Rentenversicherung. In:

Jahrbuch Sucht 2017, DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) (Hrsg.), S. 203-218.

Pabst, Lengerich.

Pfeiffer-Gerschel, T., Jakob, L., Stumpf, D., Budde, A. & Rummel, C. (2014). Bericht 2014

des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Neue Entwicklungen und Trends.

Deutschland. Drogensituation 2013/2014. DBDD (Deutsche Beobachtungsstelle für

Drogen und Drogensucht), München.

Pfeiffer-Gerschel, T., Kipke, I., Flöter, S., Jakob, L., Budde, A. & Rummel, C. (2013). Bericht

2013 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Deutschland. Neue

Entwicklungen und Trends. Drogensituation 2012/2013. Deutsche Beobachtungsstelle für

Drogen und Drogensucht (DBDD), München.

Pfeiffer-Gerschel, T., Kipke, I., Flöter, S., Jakob, L., Hammes, D. & Raiser, P. (2011). Bericht

2011 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Deutschland. Neue

Entwicklungen, Trends und Hintergrundinformationen zu Schwerpunktthemen.

Drogensituation 2010/2011. DBDD (Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und

Drogensucht), München.

Pfeiffer-Gerschel, T., Kipke, I., Flöter, S., Jakob, L., Hammes, D. & Rummel, C. (2012).

Bericht 2012 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Deutschland. Neue

Entwicklungen, Trends und Hintergrundinformationen zu Schwerpunktthemen.

Drogensituation 2011/2012. DBDD (Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und

Drogensucht), München.

Pfeiffer-Gerschel, T., Kipke, I., Flöter, S., Karachaliou, K., Lieb, C. & Raiser, P. (2010).

Bericht 2010 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Deutschland. Neue

Entwicklungen, Trends und Hintergrundinformationen zu Schwerpunktthemen.

Drogensituation 2009/2010. DBDD (Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und

Drogensucht), München.

54 BEHANDLUNG

Pfeiffer-Gerschel, T., Kipke, I., Flöter, S., Lieb, C. & Raiser, P. (2009). Bericht 2009 des

nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Deutschland. Neue Entwicklungen,

Trends und Hintergrundinformationen zu Schwerpunktthemen. Drogensituation

2008/2009. DBDD (Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht),

München.

Pfeiffer-Gerschel, T., Kipke, I., Flöter, S., Lieb, C. & Raiser, P. (2009). Bericht 2009 des

nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Deutschland. Neue Entwicklungen,

Trends und Hintergrundinformationen zu Schwerpunktthemen. Drogensituation

2008/2009. Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD),

München.

Pressestelle des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (29.11.2016). Hilfe für

Crystal konsumierende Mütter. Konturen.de 12.01.2017 [online] Available at:

https://www.konturen.de/kurzmeldungen/crystal-konsumierende-muetter/ [accessed: 16

Jun. 2017].

Sarrazin, C., Berg, T., Ross, S., Schirmacher, P., Wedemeyer, H., Neumann, U., Schmidt,

H., Spengler, U., Wirth, S., Kessler, H., Peck-Radosavljevic, M., Ferenci, P., Vogel, W.,

Moradpour, D., Heim, M., Cornberg, M., Protzer, U., Manns, M., Fleig, E., Dollinger, M., &

Zeuzem, S. (2010). Update der S3-Leitlinie Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der

Hepatitis-C-Virus(HCV)-Infektion. Zeitschrift für Gastroenterologie 48, 289-351.

Scherbaum, N. & Specka, M. (2014). Komorbide psychische Störungen bei

Opiatabhängigen. Suchttherapie 15, 22-28.

Schneider, D. (2016). Konsumfolgen und Behandlungsbedarf von Cannabis-

Intensivkonsumenten/innen im ambulanten Setting. Sucht 62 (1) 23-30.

Schubert, I., Ihle, P. Sabatowski, R. (2013). Increase in opiate prescription in Germany

between 2000 and 2010 – a study based on insurance data. Deutsches Ärzteblatt

International, 110, 45-51.

Simon, R., Pirona, A., & Montanari, L. (2016). Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) – neue

Anforderungen an das Suchthilfesystem? Suchttherapie 17 (1) 27-33.

SLS – Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (2016). Bericht der

Suchtkrankenhilfe in Sachsen [online]. Available at: http://www.slsev.de/Sucht2016.pdf

[accessed: 6 Jun. 2017]

Spiegel online (4 Mar. 2015). 382 Schwerkranke erhalten Cannabis als Medikament [online].

Available at: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/cannabis-als-medizin-382-

schmerzpatienten-erhalten-es-legal-a-1021659.html

Spitzenverbände der Krankenkassen und VDR (4 May 2001). Vereinbarung

“Abhängigkeitserkrankungen” [online]. Available at: http://www.deutsche-

rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/265920/publicationFile/62744/vereinbarun

gen_im_suchtbereich.pdf [accessed: 15 Jun. 2017]

Stadt Karlsruhe (2015). Abschlussbericht. Evaluation Drogenhilfe Karlsruhe. Schwerpunkt

Substitution. Stadt Karlsruhe. Sozial- und Jugendbehörde. Jugend- und Drogenberatung,

Karlsruhe.

BEHANDLUNG 55

Statistisches Bundesamt (2015). Gesundheit. Grunddaten der Krankenhäuser. 2014.

Fachserie 12, Reihe 6.1.1. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden.

Suprat.de. SuPraT– Suchtfragen in Praxis und Theorie e.V. [online]. Available at:

http://suprat.de/ [accessed: 9 Jun. 2017]

Thomasius, R., Thoms, E., Melchers, P., Roosen-Runge, G., Schimansky, G., Bilke-Hentsch,

O., Reis, O. (2016). Anforderungen an die qualifizierte Entzugsbehandlung bei Kindern

und Jugendlichen – SUCHT (2016), 62, 107-111.

Walter-Hamann, R. & Wessel, T. (2016). Einführung von Katamnesenin der Ambulanten

Rehabilitation Sucht – Ausgewählte Ergebnisseder Erhebungen in 2016, 2015, 2014 und

2013 (Beender in 2014, 2013, 2012 und 2011) (für die verbandsinterne Information). Dec.

2016.

Weinbrenner, S. & Köhler, A. (2015). Abstinenzorientierung in der Entwöhnungsbehandlung

aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung. Sucht aktuell, 22 (2), 31-34.

Wittchen, H.-U., Apelt, S.M., Soyka, M. et al. (2008). Feasibility and outcome of substitution

trearment of heroin-dependent patients in specialized substitution centers and primary

care facilities in Germany: A naturalistic study in 2.694 patients. Drug and Alcohol

Dependence 29, 251-257.

Wittchen, H.-U., Bühringer, G., Rehm, J. T. (2011). Zusammenfassung der Ergebnisse der

PREMOS-Studie. Suchtmedizin 13 (5) 280-286.

Wittchen, H.-U., Müller, N., Pfister, H. et al. (1999). Affektive, somatoforme und

Angststörungen in Deutschland. Erste Ergebnisse des bundesweiten Zusatzsurveys

“Psychische Störungen”. Gesundheitswesen 61 (S2), 216-222.

ZIS-Homepage [online] Available at: http://www.zis-

hamburg.de/projekte/projektdetails/ProMeKa/?L=1&cHash=81874f5c6093d3fc57f579ab81

00daf4. [accessed: 13 Jul. 2017]

5.2 Methodik

Ambulante Betreuung

Für ambulant betreute Klienten liefert die Deutsche Suchthilfestatistik auf der Basis des KDS

umfangreiche Daten für den Großteil der ambulanten Einrichtungen, die mit Landes- und

kommunalen Mitteln gefördert werden (Braun et al. 2017a, b). In den meisten Einrichtungen

der Suchtkrankenhilfe in Deutschland wird der aktuelle KDS (DHS 2010a) verwendet, der

2007 überarbeitet wurde und 2017 in einer neuen Version erscheinen wird. Auf Grund der

Überarbeitungen sind die Daten aus verschiedenen Zeiträumen immer nur bedingt

miteinander vergleichbar.

Seit 2010 wurden in den hier berichteten Daten der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) im

Gegensatz zu den Vorjahren bis einschließlich 2009 keine Einrichtungen aufgrund zu hoher

Missingquoten (> 33 %) ausgeschlossen, um eine Überschätzung der fehlenden Werte zu

vermeiden und eine für jede Tabelle maximale Einrichtungsstichprobe zu erreichen. Daher

ist beim Vergleich der Daten ab 2010 mit denen der Jahre 2007 bis 2009 Vorsicht geboten.

56 BEHANDLUNG

Der „Treatment Demand Indicator (TDI)“ der EBDD ist im KDS integriert. Unschärfen zwi-

schen TDI und KDS ergeben sich aber nach wie vor aufgrund der Orientierung des

deutschen Behandlungssystems an der International Classification of Diseases (ICD-10), die

Analysen auf Substanzebene z. T. erschwert oder nicht möglich macht.

Stationäre Betreuung

Im stationären Bereich beteiligten sich 2016 211 Einrichtungen (2015 waren es 212

Einrichtungen) an der Bundesauswertung der DSHS (Braun et al. 2017d).

Viele größere, insbesondere psychiatrische Kliniken, die ebenfalls suchtspezifische Behand-

lungen anbieten, sind nicht in der DSHS vertreten. Um diese Lücken soweit wie möglich zu

füllen, werden für den REITOX-Bericht auch Daten aus weiteren Quellen herangezogen.

Die Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst die

Entlassdiagnosen aller Patienten stationärer Einrichtungen sowie behandlungsleitende

Diagnosen, Alter und Geschlecht. Die Krankenhausdiagnosestatistik ist vollständig, aber

nicht spezifisch für den Suchtbereich und bietet entsprechend wenig Detailinformation,

erlaubt aber eine Differenzierung der Zahl der Fälle analog der ICD-Diagnosen (F10-F19).

Eine umfassende Statistik zur Behandlung der in Krankenhäusern behandelten Klientel wird

außerhalb der Leistungsabrechnung nicht systematisch erhoben. Es existieren aber z. B. für

psychiatrische Kliniken und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie allgemeine

Standards zur Dokumentation, die auch Informationen zur Behandlung von Patienten mit

Suchtproblemen beinhalten. Eine systematische Analyse zur Überführung dieser

Informationen in den Standard des KDS liegt bislang nicht vor.

Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bildet alle Fälle ab, die von diesem

Leistungsträger finanziert wurden. Dabei entfällt jedoch der Teil der stationären Behand-

lungen, die eine Akutbehandlung darstellen oder aus anderen Quellen finanziert wurden.

Die Verteilungen dieser beiden Statistiken nach Hauptdiagnosen entsprechen sich

weitgehend, wenn man den deutlich höheren Anteil der undifferenzierten Diagnosen nach

F19 (multipler Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen) in den

Daten der DRV berücksichtigt.

Daten aus regionalen Monitoringsystemen dienen als wertvolle Ergänzung nationaler

Statistiken.

Substitutionsbehandlung

Informationen über Substitutionsbehandlungen in Deutschland werden seit dem 01. Juli 2002

im Substitutionsregister gesammelt, das zur Vermeidung von Doppelverschreibungen von

Substitutionsmitteln und zur Überwachung von Qualitätsstandards auf der Behandlungsseite

eingerichtet wurde. Der kurzfristige Einsatz von Substitutionsmitteln zur Entgiftung wird in

diesem Register nicht erfasst, sofern die Entgiftungsbehandlung maximal vier Wochen

dauert und die Patienten unmittelbar anschließend keine Substitutionsmittel mehr benötigen.

Seit 2010 stehen aus dieser Datenquelle Ergebnisse zur Anzahl der Betreuten sowie zum

BEHANDLUNG 57

eingesetzten Substitutionsmittel zur Verfügung. Daneben sind die behandelnden Ärzte

namentlich erfasst. Seit einer Änderung der Psychotherapie-Richtlinien 2011 haben

Substituierte auch dann einen Anspruch auf Psychotherapie, wenn sie nach mehr als 10

Therapiestunden noch nicht abstinent sind (G-BA 2013).

6 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Netzwerk der ambulanten Suchthilfe (Anzahl der Einrichtungen und

der Behandelten)* ...................................................................................... 10

Tabelle 2 Netzwerk der stationären Suchthilfe (Anzahl der Einrichtungen und

der Behandelten) ....................................................................................... 12

Tabelle 3 Hauptdiagnosen bei ambulanter Betreuung (DSHS ambulant, 2016) ......... 14

Tabelle 4 Stationär betreute Patienten mit Suchtdiagnosen ....................................... 16

Tabelle 5 Zusammenfassung - Patienten in Behandlung ........................................... 16

Tabelle 6 Soziodemographische Daten nach Hauptdiagnose (DSHS ambulant,

2016) ......................................................................................................... 18

Tabelle 7 Soziodemografische Daten nach Hauptdiagnose (DSHS stationär,

2016) ......................................................................................................... 19

Tabelle 8 Art und Anteil (%) der an das Substitutionsregister gemeldeten Mittel

(2005 - 2016) ............................................................................................. 29

Tabelle 9 Veränderung der Aufschlüsselung von DRV Behandlungsdaten ................ 37

Tabelle 10 Stationäre Behandlung von Drogenproblemen in Krankenhäusern ............ 38

7 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Anteil aller Behandelten nach Hauptdiagnose (ambulant) .......................... 17

Abbildung 2 Anteil aller Erstbehandelten nach Hauptdiagnose (ambulant) .................... 17

Abbildung 3 Anteil aller Behandelten nach Hauptdiagnose (stationär) ........................... 18

Abbildung 4 Anzahl gemeldeter Substitutionspatientinnen und -patienten in

Deutschland (Stichtag 1.Juli) ...................................................................... 33

Abbildung 5 Veränderung der Zugänge zu ambulanter Suchtberatung für

verschiedene Hauptdiagnosen seit 2007 (DSHS ambulant) ....................... 34

Abbildung 6 Veränderung der Zugänge zu stationärer Suchtbehandlung für

verschiedene Hauptdiagnosen (DSHS stationär) ....................................... 35

Abbildung 7 Veränderung der ambulanten und stationären

Rehabilitationsbehandlungen ..................................................................... 36