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Bericht an den Stabilitätsrat für das Jahr 2011

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Bericht an den Stabilitätsrat für das

Jahr 2011

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Inhaltsverzeichnis

1. Aufgaben des Stabilitätsrates und rechtliche Grundlagen ...........................................4

2. Zur Höhe des strukturellen Defizits im Landeshaushalt ...............................................5

3. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen ....................................6

4. Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung.....7

4.1. Aktuelle Haushaltslage und Finanzplanung...........................................................7

4.2. Zusammenfassende Bewertung............................................................................9

5. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) ...................9

5.1. Methodik und allgemeine Annahmen......................................................................9

5.2. Ergebnisse für Sachsen-Anhalt ............................................................................12

5.3. Alternativrechnung – zielbezogene Projektion der Ausgaben................................13

6. Bewertung der Ergebnisse durch das Land Sachsen-Anhalt .......................................15

7. Zusammenfassende Übersicht für den Bericht an den Stabilitätsrat nach

§ 3 Abs. 2 StabiRatG.................................................................................................16

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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tabelle 1: Entwicklung der Steuereinnahmen im Zuge der Wirtschafts- und

Finanzkrise (in Mio. EUR)...................................................................... 6

Tabelle 2: Kennziffern der aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung........... 8

Tabelle 3: Ergebnisse der Standardprojektion...................................................... 12

Tabelle 4: Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung - Maximal mögliche

jahresdurchschnittliche Ausgabenrate bei Einhaltung der Schuldenregel

bis 2020 (Gesamtausgaben) ............................................................... 14

Abbildung 1: Höhe des zulässigen strukturellen Ausgangsdefizits

in den Jahren bis 2020 .......................................................................... 5

Abbildung 2: Maximale jahresdurchschnittliche Veränderung der Ausgabenrate zur

Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020............................................ 14

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1. Aufgaben des Stabilitätsrates und rechtliche Grundlagen

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist gemäß Artikel 109a Grundgesetz und § 3

Stabilitätsratsgesetz die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der

Länder. Grundlage der Haushaltsüberwachung sind dabei die jährlichen Stabilitätsberichte,

die der Bund und die Länder mit Beginn des Jahres 2010 dem Stabilitätsrat vorlegen. Mit

dem vorliegenden Bericht erfüllt das Land Sachsen-Anhalt seine Verpflichtung gemäß

§ 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG).

Jede Gebietskörperschaft stellt in ihrem Stabilitätsbericht Kennziffern zur Beurteilung der

Haushaltslage – der (strukturelle) Finanzierungssaldo, der Schuldenstand, die

Kreditfinanzierungsquote und die Zins-Steuer-Quote – sowie eine Projektion der

mittelfristigen Haushaltsentwicklung dar. Für jede der vier Kennziffern werden

Schwellenwerte für jedes Jahr gebildet, deren Überschreitung auf eine Auffälligkeit hinweist.

Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den

Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn

mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer

Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist. Im

vorliegenden Bericht finden sich die entsprechenden Berechnungen für das Land Sachsen-

Anhalt im Abschnitt 5 auf Seite 7.

Die Überschreitung der Schwellenwerte bei den Kennziffern weist auf eine aktuell drohende

Haushaltsnotlage hin. Um die Gefahr einer zukünftig drohenden Haushaltsnotlage frühzeitig

zu erkennen, ist im Bericht eine „Standardprojektion der Haushaltsentwicklung“ vorgegeben.

Bei der Standardprojektion wird ermittelt, bei welcher Zuwachsrate der Ausgaben am Ende

des Projektionszeitraums von sieben Jahren eine Überschreitung des Schwellenwerts der

Kennziffer Schuldenstand gerade noch vermieden wird, wenn die Schuldenstandsquote

gegenüber dem Ausgangsjahr konstant gehalten wird. Die Stabilisierung des Schuldenstands

im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt wird üblicherweise im Rahmen

finanzwissenschaftlicher Analysen als wichtiger Maßstab für die Beurteilung der Tragfähigkeit

der Finanzpolitik angesehen. Die Ergebnisse für Sachsen-Anhalt sind in Abschnitt 5 auf Seite

12 dargestellt.

Die Standardprojektion wird in dem vorliegenden Bericht wie schon im Vorjahr durch eine

Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung ergänzt. Bei dieser Rechnung – vgl.

dazu Abschnitt 5, Seite 13 – wird die maximal mögliche jahresdurchschnittliche Zuwachsrate

für die Ausgabenraten ermittelt, die die Einhaltung der Schuldenregel (strukturell

ausgeglichener Haushalt) bis zum Jahr 2020 ermöglicht.

Eine zusammenfassende Bewertung der Haushaltslage des Landes nach den Maßstäben

des Stabilitätsrates findet sich auf Seite 16.

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2. Zur Höhe des strukturellen Defizits im Landeshaushalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat am 10. März 2011 die Verwaltungsvereinbarung zur

Gewährung von Konsolidierungshilfen unterzeichnet. Für das Land Sachsen-Anhalt wurde

dabei für das Jahr 2010 ein strukturelles Defizit in Höhe von 665,8 Mio. EUR festgestellt. Die

sich daraus ergebenden rechnerisch zulässigen Obergrenzen für das strukturelle Defizit in

den Jahren bis 2020 können der Abbildung 1 entnommen werden.

Die Konsolidierungshilfen sollen die Empfängerländer – neben Sachsen-Anhalt sind dies

Berlin, Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein – in die Lage versetzen, langfristig die

Anforderungen der Schuldenbremse erfüllen zu können. Die Mittel dürfen nicht zur

Ausgabenfinanzierung genutzt werden und müssen de facto in die Schuldentilgung bzw. in

die Reduzierung der Neuverschuldung fließen. Außerdem verpflichten sich die fünf Länder,

ihre strukturellen Defizite jährlich um ein Zehntel des für das Jahr 2010 ermittelten

strukturellen Ausgangssaldos zu verringern, so dass 2020 ein strukturell ausgeglichener

Haushalt vorlegen vorgelegt werden kann.

Abbildung 1: Höhe des zulässigen strukturellen Ausgangsdefizits in den Jahren bis 2020

665,8

599,2

532,6

466,1

399,5

332,9

266,3

199,7

133,2

66,6

0,0 0

100

200

300

400

500

600

700

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Jahr

Mio. EUR

Ausgangswert 2010

Zulässige Höhe des strukturellen Defizits (Abbau des Ausgangswertes um 10 % pro Jahr)

Quelle: Eigene Darstellung.

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich entschlossen, von der bis 2020 rechtlich zulässigen

Verschuldungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Zwar hat der Stabilitätsrat in seiner

Sitzung am 15. Oktober 2010 festgestellt, dass dem Land Sachsen-Anhalt keine

Haushaltsnotlage droht. Aufgrund der hohen Verschuldungsquote ist aber eine Intensivierung

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der Konsolidierung notwendig. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat deshalb am

12. November 2010 eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen. Die

bisherige Koppelung der Kreditaufnahmemöglichkeit an die Ausgaben für Investitionen wird

aufgegeben und die Schuldenbremse des Grundgesetzes auf Landesebene ab sofort

umgesetzt. Die Änderung der LHO sieht zudem zur Erreichung einer verbesserten

Haushaltsdisziplin für Sachsen-Anhalt auch ohne eine zwingende verfassungsrechtliche

Vorgabe einen Tilgungsplan für alle Fälle der Aufnahme von Deckungskrediten vor.

3. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen

Im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hatte das Land erhebliche Rückgänge

bei den Steuereinnahmen – nicht zuletzt auch infolge der zur Bekämpfung der Auswirkungen

der Krise beschlossenen steuerlichen Maßnahmen – zu verkraften. Die Dimension der

Steuerausfälle für das Land (Steuern, Länderfinanzausgleich und Allgemeine

Bundesergänzungszuweisungen) macht die nachfolgende Tabelle deutlich.

Tabelle 1: Entwicklung der Steuereinnahmen im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise (in Mio. EUR)

2008 2009 2010 2011

Ergebnis der

Steuerschätzung vom Mai

2008 für die Jahre…

6.106 6.209 6.450 6.729

Kassenmäßiges Ist in den

Jahren …

6.115 5.650 5.385 5.6501)

Differenz 9 -559 -1.065 -1.079 1) Prognose auf Basis der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2011.

Quelle: Eigene Darstellung.

Auch wenn die Finanz- und Wirtschaftskrise inzwischen überwunden ist, wirken die

Belastungen der öffentlichen Haushalte noch nach. Nach der aktuellen Steuerschätzung wird

das Vorkrisenniveau bei den Steuereinahmen erst 2012 wieder erreicht sein. Für 2011 sieht

der Haushaltsplan deshalb eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 541 Mio. EUR vor.

Allerdings kann das Land nach der aktuellen Steuerschätzung in diesem Jahr im Vergleich

zum Haushaltsplan mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 300 Mio. EUR rechnen, die zur

Konsolidierung des Landeshaushaltes verwendet werden sollen. Damit dürfte auch die

tatsächliche Nettokreditaufnahme unter der geplanten bleiben.

Auch unter dem Aspekt des Verschuldungsverbotes für die Länder ab 2020 ist eine

Kreditaufnahme zum Ausgleich konjunkturell bedingter Defizite zulässig. Die Rückführung

des strukturellen Defizits auf Null wird davon nicht berührt.

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4. Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung

Zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung werden die vier

Kennziffern

• Finanzierungssaldo,

• Kreditfinanzierungsquote,

• Zins-Steuer-Quote sowie

• Schuldenstand

herangezogen. Einzelheiten und Erläuterungen dazu können der Anlage 1 entnommen

werden. Der Beobachtungszeitraum umfasst dabei die Ist-Werte der zwei vergangenen

Jahre, den Soll-Wert des laufenden Jahres, den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres

sowie die Ansätze der Finanzplanung. Der Beobachtungszeitraum wird in zwei Teilzeiträume

unterteilt:

• den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage, der die Ist-Werte der zwei vergangenen

Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres beinhaltet, und

• den Zeitraum der Finanzplanung, der den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres

sowie die Ansätze der Finanzplanung beinhaltet.

Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den

Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn

mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer

Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist.

4.1. Aktuelle Haushaltslage und Finanzplanung

Die nachfolgende Tabelle fasst für die aktuelle Haushaltslage (2009 und 2010 und Soll 2011)

sowie für den Zeitraum der Finanzplanung von 2012 bis 2014 die Ergebnisse der

Kennziffernanalyse zusammen. Daten für das Jahr 2015 können derzeit noch nicht

ausgewiesen werden, da die Beschlussfassung zur aktualisierten Mittelfristigen

Finanzplanung erst im weiteren Verlauf des Jahres erfolgen wird. Die in der Tabelle

ausgewiesenen Werte für den Finanzplanungszeitraum spiegeln deshalb den Stand der

geltenden Mittelfristigen Finanzplanung des Landes Sachsen-Anhalt wider.

Das Kennziffernbündel zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung

beinhaltet eine Verbindung von gegenwarts- und vergangenheitsorientierten Indikatoren:

• Mit den Kennziffern „struktureller Finanzierungssaldo“ und der

„Kreditfinanzierungsquote“ kann insbesondere die aktuelle Haushaltslage beurteilt

werden.

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• Die Kennziffern „Schuldenstand“ und „Zins-Steuer-Quote“ sind demgegenüber stärker

von der Haushaltspolitik der vorangegangenen Jahre geprägt.

Tabelle 2: Kennziffern der aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung1)

Sachsen-Anhalt Ist Ist Soll

2009 2010 2011

Aktuelle Haushaltslage Über­

schreitung Entwurf FPl FPl 2012 2013 2014

Finanzplanung

FPl 2015

Über­schreitung

Struktureller Finanzierungssaldo

Schwellenwert

Länderdurchschnitt

€ je Einw.

-403 -424 -465 -203 -224 -265

-40 -231 -244 nein

-565 -565 -565 -10 -11 75

-565 nein

Kreditfinanzierungsquote % Schwellenwert

Länderdurchschnitt

0,9 5,0 5,2 8,8 9,2 8,9 5,8 6,2 5,9

nein -0,4 -0,4 -2,1 12,9 12,9 12,9 12,9

nein

Zins-Steuer-Quote % Schwellenwert

Länderdurchschnitt

14,7 13,7 15,4 14,2 13,7 14,6 10,1 9,8 10,4

ja 14,6 14,3 14,0 15,6 15,6 15,6 15,6

nein

Schuldenstand € je Einw.

Schwellenwert

Länderdurchschnitt

8.368 8.761 8.992 8.125 8.439 8.749 6.250 6.491 6.730

ja 8.992 8.992 8.928 8.949 9.149 9.349 9.549

nein

Auffälligkeit im Zeitraum nein nein

Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

1) Der in der Tabelle ausgewiesene strukturelle Finanzierungssaldo ist nicht identisch mit dem in der

Verwaltungsvereinbarung ermittelten Wert. Grund dafür ist, dass derzeit nur für die fünf

Konsolidierungshilfeländer das Verfahren zur Konjunkturbereinigung feststeht. Für alle übrigen Länder gibt es

noch keine diesbezügliche Entscheidung, sodass nur eine implizite Bereinigung für alle Länder durch

Ländervergleich erfolgt.

Quellen: BMF und eigene Berechnungen.

Im Haushalt 2010 war – wie eingangs dargestellt – wieder eine Nettokreditaufnahme von

612 Mio. EUR erforderlich. Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Zuge der schweren Finanz-

und Wirtschaftskrise erhebliche Einnahmeausfälle zu verkraften. Dies und die notwendigen

finanzpolitischen Maßnahmen zur Überwindung der Krise in deren Folge der Rückgang der

gesamtwirtschaftlichen Nachfrage erfolgreich gedämpft werden konnte, haben allerdings

auch zu einer erheblichen Ausweitung der Defizitquoten und damit auch der

Schuldenstandsquoten geführt. Die gesamtwirtschaftliche Notwendigkeit dieser Maßnahmen

wurde nicht zuletzt vom Sachverständigenrat bestätigt.

Für das Jahr 2011 ist zwar aktuell noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 541 Mio. EUR

im Haushaltsplan vorgesehen. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung der

Steuereinnahmen dürfte diese aber kaum vollständig ausgeschöpft werden. Die

beschlossenen Eckwerte für den Doppelhaushalt 2012/13 und die Mittelfristige

Finanzplanung sehen überdies einen Haushalt ohne Neuverschuldung ab 2012, den Aufbau

von Reserven ab 2013 und die Schuldentilgung ab 2014 vor.

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Der Anstieg der Schulden je Einwohner zwischen 2010 und 2009 ist auch auf den im

Bundesvergleich hohen Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt zurückzuführen. Die hohe

Verschuldung des Landes auf der einen Seite sowie der demografische Wandel auf der

anderen Seite – verstärkt durch die anhaltende Abwanderung – verschärfen die

Schuldenproblematik zusätzlich: Selbst ohne Neuverschuldung steigt die Verschuldung pro

Kopf weiter an. Rein rechnerisch müssen pro Jahr rund 200 Mio. EUR getilgt werden, damit

der Schuldenstand pro Kopf stabilisiert werden kann.

4.2. Zusammenfassende Bewertung

Auf Basis der Kennziffernanalyse zeigt sich zwar, dass Sachsen-Anhalt bei der Beurteilung

der aktuellen Haushaltslage bei der Zins-Steuer-Quote und beim Schuldenstand je

Einwohner den jeweiligen Schwellenwert überschreitet. Insgesamt ergeben die Kennziffern

für beide Zeiträume aber keine Auffälligkeiten. Die Einleitung der Prüfung einer

drohenden Haushaltsnotlage nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 StabiRatG wird damit vermieden.

Der abgeschlossene und der laufende Haushalt stehen noch unter dem Einfluss der

Auswirkungen der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise. Problematischer als diese eher

konjunkturellen Entwicklungen sind allerdings die strukturellen Herausforderungen für den

Landeshaushalt in den kommenden Jahren. Hierzu zählen insbesondere das degressive

Auslaufen des Solidarpaktes II bis 2019 sowie die Auswirkungen der demographischen

Entwicklung auf die Einnahmeverteilung im Rahmen des bundesstaatlichen

Finanzausgleichs. Ausgabeseitig ist der überdurchschnittliche Schuldenstand mit einer

überdurchschnittlichen Zinsbelastung verbunden, welche die Gestaltungsspielräume des

Haushalts einengt.

5. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion)

5.1. Methodik und allgemeine Annahmen

Auf Basis der Kennziffernanalyse kann eine Einschätzung darüber vorgenommen werden, ob

aktuell eine Haushaltsnotlage droht. Um die Gefahr einer zukünftig drohenden

Haushaltsnotlage frühzeitig zu erkennen, ist die Kennziffernanalyse nicht geeignet. Vor

diesem Hintergrund sieht die Berichterstattung eine „Standardprojektion der

Haushaltsentwicklung“ vor. Die Standardprojektion knüpft nur auf der Ausgabenseite der

Haushalte an und stellt eine stark vereinfachte, modellhafte Abschätzung der

Haushaltssituation dar.

Ziel der Standardprojektion ist es, für jedes Land zu ermitteln, wie hoch der Schuldenstand

am Ende des Projektionszeitraums sein darf, damit die Kennziffer „Schuldenstand je

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Einwohner“ (gemäß der festgelegten Schwellenwerte – beim Schuldenstand je Einwohner

also 130 % des Länderdurchschnitts) gerade nicht auffällig wird. Methodisch erfolgt damit im

Rechenmodell eine Stabilisierung des Schuldenstandes im Verhältnis zum

Bruttoinlandsprodukt. Die Stabilisierung des Schuldenstands Bruttoinlandsprodukt wird im

Rahmen finanzwissenschaftlicher Analysen üblicherweise als wichtiger Maßstab für die

Beurteilung der Tragfähigkeit der Finanzpolitik angesehen.

Rechnerisch wird dabei wie folgt vorgegangen:

• Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine tragfähige finanzpolitische Entwicklung

in einem ersten Schritt zumindest eine Stabilisierung des Schuldenstandes –

gemessen als Anteil der Verschuldung am (nominalen) Bruttoinlandsprodukt –

erfordert. Bei der Standardprojektion wird dazu im Sinne einer technischen Annahme

der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt der Ländergesamtheit am

Ende des Projektionszeitraums auf dem Niveau des Ausgangsjahres festgeschrieben.

• Der so ermittelte Wert wird – unter Annahme einer konstanten Bevölkerung – in einen

Schuldenstand pro Kopf umgerechnet. Die Schwelle je Einwohner zur Kennzeichnung

einer auffälligen Verschuldung beträgt gemäß dem o.g. Schwellenwert 130 % dieses

Wertes.

• In einem zweiten Schritt wird der Schuldenstand je Einwohner eines Landes im

Ausgangsjahr der Projektion mit dem im Endjahr der Projektion verglichen, wobei für

das Endjahr der oben errechnete Schwellenwert zum Ansatz kommt. Die sich

ergebende Differenz stellt den rechnerisch möglichen zusätzlichen

Verschuldungsspielraum dar, der eine drohende Haushaltsnotlage gerade noch

vermeidet.

• Im Endjahr der Projektion ergibt sich unter Berücksichtigung des zulässigen Defizits

bzw. des notwendigen Überschusses und der projizierten Einnahmen eine

spezifische Ausgabenhöhe für jede Gebietskörperschaft. Diese wird auf die

Ausgabenhöhe des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres bezogen und

daraus eine jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate ermittelt. Im Ergebnis

ergibt sich der rechnerisch mögliche maximal zulässige Ausgabenzuwachs, der

sicherstellt, dass in Anbetracht der projizierten Einnahmenentwicklung die

Kennziffer Schuldenstand am Ende des Projektionszeitraums nicht auffällig ist.

• Der Projektionszeitraum umfasst sieben Jahre.

Annahmen der Standardprojektion

• Für den Zeitraum der Finanzplanung wird für die Einnahmenseite die mittelfristige

gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Dabei wird

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unterstellt, dass das Endjahr der Mittelfrist ein konjunkturelles Normaljahr ist. Zur

weiteren Fortschreibung wird das nominale Wachstum des Produktionspotentials

herangezogen, so dass auch das Endjahr der Projektion konjunkturneutral ist.

• Bei den Ländern wird unterstellt, dass sich die Steuereinnahmen einschließlich

Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und der allgemeinen

Bundesergänzungszuweisungen entsprechend der mittelfristigen Steuerschätzung

entwickeln. Anschließend wird ein Anstieg in Übereinstimmung mit dem nominalen

Produktionspotential angenommen.

• Für die ostdeutschen Länder wird eine Entwicklung der SoBEZ entsprechend der

Regelung in § 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) unterstellt. Auch die übrigen

SoBEZ werden gemäß FAG fortgeschrieben.

Prüfmaßstab der Standardprojektion

Die Entscheidung über die Prüfung der Haushaltslage einer Gebietskörperschaft nach § 4

Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz erfolgt zweistufig. Das Schema ist nachfolgend dargestellt.

Stufe I Prüfung, ob der ermittelte Ausgabenzuwachs:

• eines Landes den Durchschnitt der Ländergesamtheit um mehr als drei Prozentpunkte

• des Bundes die im Berichtsjahr 2010 ermittelte niedrigere jahresdurchschnittliche Zuwachsrate der beiden Berechnungen um mehr als zwei Prozentpunkte

sowohl in der Berechnung, aufbauend auf dem Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres, als auch auf dem Soll-Ansatz des laufenden Jahres unterschreitet.

Zusätzlich wird geprüft, ob die ermittelte Ausgabenzuwachsrate der Ländergesamtheit auffällig gering ist. Fällt diese Zuwachsrate geringer aus als der Deflator der privaten Konsumausgaben (gemäß der zugrunde liegenden gesamtwirtschaftlichen Eckwerte), wird der Stabilitätsrat über die Haushaltsentwicklung der Länder insgesamt beraten.

Die Verwendung von zwei Ausgangsjahren hat den Vorteil, dass einmalige Schwankungen in den Ausgaben oder Einnahmen nicht zu einer negativen Einschätzung der Haushaltslage führen. Wenn in beiden Jahren die Schwellenwerte unterschritten werden, deutet dies zunächst auf eine drohende Haushaltsnotlage hin.

Stufe II Das Ergebnis der Referenzrechnung einer Gebietskörperschaft wird einer qualitativen Bewertung unterzogen. Dabei werden u. a. die eigenständige Projektionsrechnung der Gebietskörperschaft und die Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen nach § 2 Konsolidierungshilfengesetz berücksichtigt.

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5.2. Ergebnisse für Sachsen-Anhalt

Die Standardprojektion ergibt für Sachsen-Anhalt keine Hinweise auf eine drohende

Haushaltsnotlage. Ein Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage würde sich ergeben,

wenn die Ausgabenzuwachsrate gegenüber der Ländergesamtheit um mehr als 3

Prozentpunkte unterschritten wird. Bei einem Länderdurchschnitt von 3,2 % wäre dies bei

einem Schwellenwert von 0,2 % der Fall. Nach den Ergebnissen der Standardprojektion ist

für das Land im Zeitraum 2010 bis 2017 bzw. 2011 bis 2018 ein Ausgabenwachstum von

0,7 % bzw. 1,1 % möglich, ohne dass eine Haushaltsnotlage droht. Dieser Wert liegt zwar

erheblich unter dem Länderdurchschnitt von 3,2 % bzw. 3,4 %, aber über den jeweiligen

Schwellenwerten. Die Ergebnisse der Berechnung für Sachsen-Anhalt sind nachfolgend

zusammengefasst.

Tabelle 3: Ergebnisse der Standardprojektion

Standardprojektion Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt

in %

2010 bis 2017 0,7 0,2 3,2

2011 bis 2018 1,1 0,4 3,4

Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

Quelle: Berechnungen des BMF.

Die Standardprojektion weist methodenbedingt mehrere Probleme auf:

(1) In der Projektion wird (siehe Absatz 5.1) von einer konstanten Bevölkerung

ausgegangen. Demografische Veränderungen, wie sie gerade auch Sachsen-

Anhalt betreffen, werden nicht berücksichtigt. Dies ist insofern problematisch, da

eine zurückgehende Bevölkerung auch bei einem konstanten Schuldenstand zu

einem Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung führt.

(2) Hinzu kommt, dass der Zuwachs bei den Ausgaben innerhalb des

Projektionszeitraumes aus einer erheblichen zusätzlichen Verschuldung resultiert,

da bei der Projektion der Schuldenstand stabilisiert wird. Dies schränkt die

Aussagekraft der Standardprojektion erheblich ein und steht im Widerspruch zu

den Konsolidierungserfordernissen im Zusammenhang mit der grundgesetzlich

verankerten Schuldenbremse. Zudem wäre damit eine weitere Verschärfung der

unter (1) dargestellten Situation bei der Pro-Kopf-Verschuldung verbunden.

(3) Strukturelle Besonderheiten des Haushalts werden ausgeblendet. Die neuen Länder

verfügen derzeit noch über eine überproportionale Finanzausstattung. Mit dem

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Rückgang der Solidarpaktmittel müssen sich die neuen Länder mit Blick auf die

Ausgaben an die finanzpolitische Normalität anpassen und Ausgaben massiv zurück

führen.

Ein realistisches Bild hinsichtlich der dem Land tatsächlich zur Verfügung stehenden

Ausgabenspielräume ist mit der Standardprojektion alles in allem nicht verbunden. Vor

diesem Hintergrund wird im nachfolgenden Kapitel eine Alternativrechnung in Form der

zielbezogenen Ausgabenentwicklung vorgelegt.

5.3. Alternativrechnung – zielbezogene Projektion der Ausgaben

Die Standardprojektion gibt lediglich an, welcher Verschuldungsspielraum für ein Land bis

2020 rechnerisch besteht, ohne dass eine Haushaltsnotlage eintritt. Dies ergibt sich daraus,

dass bei der Standardprojektion lediglich der Schuldenstand stabilisiert wird. Dies ist aber –

eine mittelfristig wieder anziehende Konjunktur unterstellt – mit einem weiteren

Schuldenaufbau verbunden. Damit steigt auch die Pro-Kopf-Verschuldung weiter an. Bei

sinkender Einwohnerzahl – wie sie auch für das Land Sachsen-Anhalt entsprechend der 5.

Bevölkerungsprognose zu erwarten ist – würde sich dieses Problem weiter verschärfen. Die

hier errechneten Ausgabenwachstumsraten sind aufgrund der unzureichend abgebildeten

Entwicklung der Einnahmekomponenten also alles in allem deutlich zu hoch angesetzt. Die

Zielvorgabe einer konstanten Schuldenstandsquote bedeutet zudem die Ausweitung des

zulässigen Verschuldungsspielraums für Sachsen-Anhalt weit über die geltenden Grenzen

hinaus und steht damit in einem deutlichen Widerspruch zu den finanzpolitischen Zielen der

Landesregierung, die insbesondere die Rückführung und den Verzicht auf eine

Neuverschuldung und den Beginn der Tilgung von Landesschulden vorsieht.

Bei der Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung wird die maximal mögliche

jahresdurchschnittliche Ausgabenrate ermittelt, die die Einhaltung der Schuldenregel bis zum

Jahr 2020 (Gesamtausgaben) ermöglicht. Ziel der Projektion „Zielbezogene

Ausgabenentwicklung“ ist es, für alle Länder jeweils das maximal mögliche

jahresdurchschnittliche Ausgabenwachstum zu ermitteln, das bei standardisierten

Einnahmeerwartungen die Einhaltung der neuen Schuldenregel ab 2020 gewährleistet. Die

Projektion wird von der ZDL für die Länder erstellt.

Ausgangsbasis der Projektion „Zielbezogene Ausgabenentwicklung“ ist wie bei der

Standardprojektion die aktuelle Haushaltssituation (Ist-Ergebnis 2010) und das Haushalts-

Soll 2011. Auf eine detaillierte Schätzung einzelner Einnahme- und Ausgabepositionen wird

verzichtet. Es werden einheitliche Annahmen für die Entwicklung der Einnahmen (Steuern,

sonstigen Einnahmen) und für die Zinsausgaben getroffen.

Die Berechnung wird jeweils für die Jahre 2010 bis 2020 und 2011 bis 2020 vorgenommen.

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Ausgangspunkt ist das Ist des Jahres 2010 bzw. das Soll des Jahres 2011. Die Ergebnisse

für Sachsen-Anhalt sowie für die Flächenländer (insgesamt sowie Ost und West) und

Stadtstaaten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 4: Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung - Maximal mögliche jahresdurchschnittliche Ausgabenrate bei Einhaltung der Schuldenregel bis 2020 (Gesamtausgaben)

Sachsen-

Anhalt

Nachrichtlich:

Durchschnitt

der Länder

Durchschnitt

der

Stadtstaaten

Durchschnitt

der

Flächenländer

Ost

Durchschnitt

der

Flächenländer

West

2010 bis 2020 0,0 % 1,2 % 0,5 % 0,2 % 1,6 %

2011 bis 2020 0,2 % 1,3 % 0,4 % 0,5 % 1,7 %

Quelle: Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister.

Abbildung 2: Maximale jahresdurchschnittliche Veränderung der Ausgabenrate zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020

0,00%

0,20%

0,40%

0,60%

0,80%

1,00%

1,20%

1,40%

1,60%

1,80%

Sachsen-Anhalt Durchschnitt der Länder Durchschnitt der Stadtstaaten

Durchschnitt der Flächenländer Ost

Durchschnitt der Flächenländer West

2010 bis 2020 2011 bis 2020

Quellen: ZDL; eigene Darstellung.

14

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6. Bewertung der Ergebnisse durch das Land Sachsen-Anhalt

Die zielbezogene Projektion der Ausgabenentwicklung macht deutlich, dass zur Einhaltung

der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 im Grunde kaum noch Ausgabenzuwächse im

Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt möglich sind. Damit veranschaulicht diese Projektion –

deutlich stärker als die Standardprojektion – die enger werdenden finanzpolitischen

Spielräume für die kommenden Jahre. Mit Blick auf die Entwicklung der Einnahmenseite und

damit die Finanzausstattung je Einwohner ist allerdings auch klar, dass es sich hier um eine

Anpassung an den Länderdurchschnitt – und damit die finanzpolitische Normalität – handelt.

Die Einnahmeausstattung pro Einwohner in den neuen Ländern ist derzeit durch die

Solidarpaktmittel noch weitaus günstiger als in den alten Ländern. Der sich aus dem

Auslaufen der Solidarpaktmittel bis 2019 ergebende Konsolidierungsbedarf setzt deshalb ein

Umsteuern bei den Ausgaben voraus. Der Abbau des strukturellen Defizits im

Landeshaushalt wird nur durch Einschnitte auf der Ausgabenseite gelingen. Eine

Konsolidierung über die Einnahmeseite scheidet aufgrund weitgehend fehlender eigener

Gestaltungsmöglichkeiten aus.

Betrachtet man zusätzlich die demografische Entwicklung, dann wird deutlich, dass sowohl in

der Standardprojektion, als auch in der Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung

die tatsächlich vorhandenen Ausgabespielräume überschätzt werden: Das Land Sachsen-

Anhalt ist vergleichsweise stark vom Bevölkerungsrückgang betroffen. Die entsprechenden

Einnahmenverluste dürften sich in einer Größenordnung von 700 Mio. EUR kumuliert bis

2020 bewegen. Dies hat zusätzliche Konsequenzen für die Ausgabenentwicklung: Die

tatsächlich notwendige Entwicklung der Ausgaben bis 2020 muss deutlich unter dem oben

ermittelten jahresdurchschnittlichen Wert liegen.

Durch die Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts oder auch der

Gemeindegebietsreform hat das Land bereits wichtige Weichenstellungen dafür

vorgenommen; mit den Eckwerten für den Doppel-Landeshaushalt 2012/13 sind zudem

wesentliche Schwerpunkte für die mittelfristige Finanzplanung des Landes über den

zweijährigen Etat hinaus festgeschrieben worden:

• ab 2012 keine neuen Schulden,

• ab 2013 Bildung von Rücklagen zur Vorsorge (Steuerschwankungsreserve,

Pensionsfond),

• ab 2014 Beginn der Tilgung von Alt-Schulden (2014: 50 Mio. EUR, 2015:

100 Mio. EUR).

15

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7. Zusammenfassende Übersicht für den Bericht an den Stabilitätsrat nach

§ 3 Abs. 2 StabiRatG

Gebietskörperschaft: Land Sachsen-Anhalt

Berichtsjahr: 2011

1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung

Sachsen-Anhalt Ist Ist Soll

2009 2010 2011

Aktuelle Haushaltslage Über­

schreitung Entwurf FPl FPl 2012 2013 2014

Finanzplanung

FPl 2015

Über­schreitung

Struktureller Finanzierungssaldo

Schwellenwert

Länderdurchschnitt

€ je Einw.

-403 -424 -465 -203 -224 -265

-40 -231 -244 nein

-565 -565 -565 -10 -11 75

-565 nein

Kreditfinanzierungsquote % Schwellenwert

Länderdurchschnitt

0,9 5,0 5,2 8,8 9,2 8,9 5,8 6,2 5,9

nein -0,4 -0,4 -2,1 12,9 12,9 12,9 12,9

nein

Zins-Steuer-Quote % Schwellenwert

Länderdurchschnitt

14,7 13,7 15,4 14,2 13,7 14,6 10,1 9,8 10,4

ja 14,6 14,3 14,0 15,6 15,6 15,6 15,6

nein

Schuldenstand € je Einw.

Schwellenwert

Länderdurchschnitt

8.368 8.761 8.992 8.125 8.439 8.749 6.250 6.491 6.730

ja 8.992 8.992 8.928 8.949 9.149 9.349 9.549

nein

Auffälligkeit im Zeitraum nein nein

Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen

a) Standardprojektion

Standardprojektion Sachsen-Anhalt

Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt

2010-2017

2011-2018

%

%

0,7

1,1 0,4

0,2

3,4

3,2

Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

b) Qualitative Bewertung

Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist.

3. Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft

Keine Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage.

4. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat

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Anlage 1:

Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage

- Das Kennziffernbündel beinhaltet vier Kennziffern. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre, den Soll-Wert des laufenden Jahres, den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung.

- Der Betrachtungszeitraum wird in zwei Teilzeiträume unterteilt: den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage, der die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres beinhaltet, und den Zeitraum der Finanzplanung, der den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung beinhaltet.

- Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind.

- Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist.

- Ausgelagerte Einheiten, soweit sie zum Sektor Staat gehören, werden aus systematischen Gründen einbezogen, sobald das Schalenkonzept vollständig zum Zwecke der Abgrenzung des Staatssektors in der vierteljährlichen Kassenstatistik realisiert ist.

- Das hier gefundene Kennziffernbündel ist für Zwecke der Haushaltsüberwachung nach § 3 Stabilitätsratsgesetz zusammengestellt worden. Die Zins­Steuer-Quote und die Kreditfinanzierungsquote in der vorliegenden Abgrenzung sind für vertikale Vergleiche der Ebenen nicht geeignet.

Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert

Struktureller Finanzierungssaldo

Finanzierungssaldo in periodengerechter Abgrenzung des Länderfinanzausgleichs bereinigt um den Saldo finanzieller Trans­aktionen und bereinigt um konjunkturelle Einflüsse

Entnahmen/Zuführungen aus dem Grundstock werden als ordentliche Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt. Pensionsfonds werden in Ein­nahmen und Ausgaben mit dem Kernhaushalt konsolidiert.

Der konjunkturbereinigte, strukturelle Finanzierungssaldo ist eine zentrale Kennziffer zur Beurteilung der Lage der öffentlichen Haushalte. Solange keine Entscheidungen über Konjunkturbereinigungsverfahren getroffen sind, wird für die Länder die implizite Bereinigung durch Ländervergleich vorgesehen. Nach Ablauf des ersten Berichtsturnus ist im Lichte der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zu entscheiden, wie für konjunkturbe­reinigte Werte absolute Schwellenwerte sachgerecht festgelegt werden.

Länder: Der Schwellenwert bei der impliziten Bereinigung durch Ländervergleich für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als überschritten, wenn der Finanzierungssaldo um mehr als 200 € je Einwohner ungünstiger ist

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Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert

als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 100 € je Einwohner. Auf diesen Aufschlag kann verzichtet werden, wenn die Steuerschätzung des laufenden Jahres wesentlich bessere Ergebnisse erbringt als die vorangegangene Schätzung.

Bund:

Der Bund hat einen Abbaupfad für den strukturellen Finanzierungssaldo festgelegt. Der Schwellenwert des Bundes gilt als nicht eingehalten, wenn der Abbaupfad um 50 € je Einwohner überschritten wird.

Kreditfinanzierungsquote Verhältnis der Nettokreditaufnahme in perio­dengerechter Abgrenzung des Länderfinanz­ausgleichs zu den bereinigten Ausgaben

Entnahmen/Zuführungen aus dem Grundstock werden als ordentliche Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt. Pensionsfonds werden in Ein­nahmen und Ausgaben mit dem Kernhaushalt konsolidiert.

Landesrechtliche Regelungen zur Aufschie­bung bewilligter Kredite durch vorhandene liquide Mittel werden berücksichtigt.

Länder: Der Schwellenwert gilt im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als über­schritten, wenn die Kreditfinanzierungsquote um mehr als 3 Prozentpunkte ungünstiger ist als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanz­planung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 4 Prozentpunkten. Auf diesen Aufschlag kann verzichtet werden, wenn die Steuerschätzung des laufenden Jahres wesentlich bes­sere Ergebnisse erbringt als die vorangegangene Schätzung. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird die Kre­ditfinanzierungsquote eines gleitenden Jahresdurchschnitts der letzten fünf Jahre des Bundes zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres.

Schuldenstand Schuldenstand zum Stichtag 31.12. (fundierte Schulden am Kreditmarkt)

Landesrechtliche Regelungen zur Aufschie­bung bewilligter Kredite durch vorhandene liquide Mittel werden berücksichtigt.

Der Schuldenstand des betrachteten Jahres im Soll und im Finanzplanungszeitraum errechnet sich aus dem Schuldenstand des vorausgegangen Jahres zzgl. der Net­tokreditaufnahme des betrachteten Jahres.

Länder: Der Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als über­schritten, wenn der Schuldenstand je Einwohner 130 % des Länderdurch­schnitts bei Flächenländern bzw. 220 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. 200 € je Einwohner je Jahr. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird der glei­tende Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre des Schuldenstandes des Bundes in Relation zum BIP zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haus­

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Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert

haltsjahres.

Zins-Steuer-Quote Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen

Zinsausgaben: in der Abgrenzung analog zum Schuldenstand

Steuereinnahmen: abzgl. LFA-Leistungen und zzgl. erhaltene LFA-Zahlungen in periodenge­rechter Abgrenzung des Länderfinanzaus­gleichs, allg. BEZ, Förderabgabe und Kompen­sationszahlungen, soweit diese im LFA be­rücksichtigt werden (Kfz-Steuer-Kompensa­tion)

Länder: Der Schwellenwert gilt für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als überschritten, wenn die Zins-Steuer-Quote 140 % des Länderdurch­schnitts bei Flächenländern bzw. 150 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 1 Prozentpunkt. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird der gleitende Jahresdurchschnitt der Zins-Steuer-Quote des Bundes der letzten fünf Jahre zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres.

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Anlage 2: Datengrundlagen

Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n 2009 (Ist) 2010 (Ist) 2011 (Soll)

Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt)

Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Mio. € x x x

1 (konjunkturbereinigt) Struktureller Finanzierungssaldo

€ x x x

2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio. € -95 -540,7 -572,2

3 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (nicht konjunkturbereinigt) € -40 -231 -244

4 Einwohner 1000 2.367.554 2.344.679 2.344.679 5 Finanzierungssaldo in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -270 -536,3 -566,4 6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 9.573 9.409,0 9.182,5 7 darunter: Bereinigte Einnahmen gem. SFK3 Mio. € 9.687 9.330,6 9.235,5 8 Konsoldierungshilfen Mio. € 53,0 9 Zahlungen von gleicher Ebene Mio. € 527 498,6 522,4

10 Zahlungen von Ländern, ohne LFA-Einnahmen Mio. € 8 7,6 5,4 11 Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. € 520 491,0 517,0 12 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 0,0 0,0 13 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 0,0 0,0 14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 9.843 9.945,2 9.749,4 15 Bereinigte Ausgaben gem SFK31

Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & Mio € 9.843 9.945,2 9.721,7

16 Versorgungsrücklage Mio. € 0 0,0 27,7 17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 12 27,1 27,7 18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 5 5,6 5,3 19 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 -0,1 0,5 20 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -128 17,6 16,4 21 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 37 49,0 44,5 22 davon: Darlehensrückflüsse (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 36 47,1 44,2 23 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 1 1,9 0,3 24 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 0,0 0,0 25 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 164 31,4 28,1 26 davon: Vergabe von Darlehen (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 96 20,0 22,6 27 Erwerb von Beteiligungen1 Mio. € 68 11,4 5,5 28 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 0,0 0,0 29 Saldo Pensionsfonds Mio. € 15 28,8 27,7 30 Einnahmen Mio. € 15 28,8 27,7 31 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 12 27,1 27,7 32 sonstige Einnahmen Mio. € 3 1,7 0,0 33 Ausgaben Mio. € 0 0,0 0,0 34 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 0,0 0,0 35 sonstige Ausgaben Mio. € 0 0,0 0,0 36 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 7 5,6 5,3 37 Einnahmen Mio. € 7 5,6 5,3 38 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 5 5,6 5,3 39 sonstige Einnahmen Mio. € 2 0,0 0,0 40 Ausgaben Mio. € 0 0,0 0,0 41 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 0,0 0,0 42 sonstige Ausgaben

Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen Mio. € 0 0,0 0,0

43 inflationsindex. Bundeswertpapiere“ (Bund) Mio. € 25 -21,2 -22,4 44 Entnahmen Mio. € 25 6,3 6,3 45 Zuführungen Mio. € 0 27,5 28,7 46 ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Mio. €

100 Kreditfinanzierungsquote % 0,9% 5,0% 5,2% 101 Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 92 499,1 507,5 102 Schuldenaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 4.068 4.293,0 3.782,5 103 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt2 4.068 4.293,0 3.782,5 104 Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio. € 0 0,0 0,0 105 Schuldentilgung am Kreditmarkt3 Mio. € 4.068 3.681,1 3.242,0 106 Konsolidierte Ausgaben Mio. € 9.826 9.940,0 9.745,1 200 Zins-Steuer-Quote % 14,7% 13,7% 15,4% 201 Zinsausgaben am Kreditmarkt Mio. € 831 779,5 861,5 202 Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 5.655 5.695,6 5.581,0 203 Steuereinnahmen Mio. € 4.896 4.722,8 4.616,6 204 Förderabgabe Mio. € 0 0,2 0,1 205 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 118 232,3 232,3 206 Länderfinanzausgleich, Einnahmen (Abrechnung) Mio. € 520 491,0 517,0 207 Länderfinanzausgleich, Ausgaben (Abrechnung) Mio. € 0 0,0 0,0 208 Allg. BEZ (Abrechnung) Mio. € 209 200,4 215,0 300 Schulden je Einwohner € 8.368 8.761 8.992 301 Schulden am Ende Jahres in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 19.811 20.542,0 21.082,5 302 Schulden am Kreditmarkt am 31.12.2010 (SFK-4) Mio. € 19.811 20.542,0 20.542,0 303 Schulden am Kreditmarkt am 31.12. des Vorjahres (SFK-4) 20.542,0 304 Aufgeschobene bewilligte Kredite (Bestand am 31.12.2009) Mio. € 0 0,0 0,0 305 Nettokreditaufnahme 540,5

20

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Fortsetzung Datengrundlagen

Lfd. Nr.

K e n n z i f f e r und D a t e n 2012 2013 2014

Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt)

Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Mio. € x x x

1 (konjunkturbereinigt) Struktureller Finanzierungssaldo

€ x x x

2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio. € -25 -25 177

3 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (nicht konjunkturbereinigt) € -10 -11 75

4 Einwohner am 30.06.2010 2.344.679 2.344.679 2.344.679 5 Finanzierungssaldo (finanzstatistisch) Mio. € -56,8 -54,9 147,4 6 Bereinigte Einnahmen (ohne Konsolidierungshilfen) / FAG wie Soll Mio. € 9.223,6 9.205,0 9.059,7 6a Bereinigte Einnahmen gem.Haushaltssoll 9.303,6 9.285,0 9.139,7

6b Konsolidierungshilfen 80,0 80,0 80,0

6c Saldo FAG Einnahmen (Rechnung ./. Kasse) x x x 6d Zahlungen von gleicher Ebene (nur Ländergesamt) x x x 6d1 Zahlungen von Ländern ohne LFA-Einnahmen 5,2 5,2 5,2

6d2 LFA-Einnahmen 528,0 543,0 552,0

7 Einnahmen vom Pensionsfonds* Mio. € 0,0 0,0 0,0 8 Einnahmen von der Versorgungsrücklage

Bereinigte Ausgaben (einschließlich Zuführungen an Pensionsfonds und Mio. € 0,0 0,0 0,0

9 Versorgungsrücklage) / FAG periodengerecht Mio. € 9.280,2 9.259,7 8.912,1 9a Bereinigte Ausgaben gem. SFK-3 bzw. Soll

Zusetzung zu Bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds &

9.274,9 9.254,3 8.906,7

9b Versorgungsrücklage 5,3 5,4 5,4

9c Saldo FAG Ausgaben (Rechnung ./. Kasse) x x x 10 Zuführungen an Pensionsfonds** Mio. € 29,6 31,7 33,9 11 Zuführungen an Versorgungsrücklage Mio. € 5,3 5,4 5,4 12 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € -0,2 -0,2 -0,2 13 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € 5,0 9,5 12,2 14 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 36,0 34,9 34,4 15 Darlehensrückflüsse (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 35,1 34,7 34,3 16 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 0,9 0,2 0,1 17 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0,0 0,0 0,0 18 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 31,0 25,4 22,2 19 Vergabe von Darlehen (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 24,1 23,2 20,0 20 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 6,9 2,2 2,2 21 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0,0 0,0 0,0 22 Saldo landesrechtlicher Pensionsfonds Mio. € 29,6 31,7 33,9 23 Einnahmen Mio. € 29,6 31,7 33,9 24 Einnahmen vom Land Mio. € 29,6 31,7 33,9 25 sonstige Einnahmen Mio. € 0,0 0,0 0,0 26 Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 27 Ausgaben an Land Mio. € 0,0 0,0 0,0 28 sonstige Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 29 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG $ 14a Mio. € 5,3 5,4 5,4 30 Einnahmen Mio. € 5,3 5,4 5,4 31 Einnahmen vom Land Mio. € 5,3 5,4 5,4 32 sonstige Einnahmen Mio. € 0,0 0,0 0,0 33 Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 34 Ausgaben an Land Mio. € 0,0 0,0 0,0 35 sonstige Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 36 Saldo Grundstock Mio. € 2,1 2,1 2,1 37 Entnahmen Mio. € 2,1 2,1 2,1 38 Zuführungen Mio. € 0,0 0,0 0,0 39 100 101

ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Kreditfinanzierungsquote Nettokreditaufnahme in StR-Abgrenzung

Mio. € % Mio. €

x -0,4% -34,9

x -0,4% -37,1

x -2,1% -189,3

102 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt in StRat-Abgrenzung Mio. € 0,0 0,0 -150,0 102a Schuldenaufnahme am Kreditmarkt gem. Soll / Plan2 0,0 0,0 -150,0

102b Korrektur bewilligte/aufgeschobene Kreditaufnahme 103 Schuldentilgung am Kreditmarkt Mio. € 0,0 0,0 0,0 104 200 201

Konsolidierte Ausgaben Zins-Steuer-Quote Zinsausgaben am Kreditmarkt

Mio. € % Mio. €

9.245,3 14,6% 870,0

9.222,6 14,3% 881,0

8.872,8 14,0% 881,0

202 Steuern in StR-Abgrenzung Mio. € 5.969,8 6.157,8 6.310,8 203 Steuereinnahmen Mio. € 4.963,0 5.125,0 5.261,0 204 Förderabgabe Mio. € 24,8 24,8 24,8 205 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 232,0 232,0 232,0 206 Länderfinanzausgleich, Einnahmen (Solljahr: Kasse gem. Plan) Mio. € 528,0 543,0 552,0 207 Länderfinanzausgleich, Ausgaben (Solljahr: Kasse gem. Plan) Mio. € 0,0 0,0 0,0 208 300 301

Allg. BEZ (Solljahr: Kasse gem. Plan) Schulden je Einwohner Schulden am Ende des lfd. Jahres

Mio. € € Mio. €

222,0 8.992

21.083

233,0 8.992

21.083

241,0 8.928

20.933 302 Schulden am Kreditmarkt am 31.12. des Vorjahres in StR-Abgrenzung Mio. € 21.083 21.083 21.083 302a Schulden am Kreditmarkt am 31.12. des Vorjahres (StR-Abgrenzung) 21.083 21.083 21.083

302b Korrektur bewilligte/aufgeschobene Kreditaufnahme

303 Nettokreditaufnahme Mio. € 0 0 -150

* Einnahmen vom Pensionsfonds verbucht unter der Gruppierungsnummer ** Zuführungen an Pensionsfonds verbucht unter der Gruppierungsnummer

Gr Gr

-91

-91

-91

21