Bericht Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie · LUA, Abt. Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW) in...

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Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Bericht zur Bestandsaufnahme für das Land Brandenburg Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Gewässerschutz und Wasserwirtschaft Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Bericht zur Bestandsaufnahme für das Land Brandenburg

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Umsetzung der

Wasserrahmenrichtlinie

Bericht

zur Bestandsaufnahme

für das Land Brandenburg

Ministerium für Ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutz

Gewässerschutzund Wasserwirtschaft

Umsetzung der

Wasserrahmenrichtlinie

Bericht

zur Bestandsaufnahme

für das Land Brandenburg

Umsetzung der

Wasserrahmenrichtlinie

Bericht

zur Bestandsaufnahme

für das Land Brandenburg

(C-Bericht)

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Bericht zur Bestandsaufnahme für das Land Brandenburg

Herausgeber und Copyright:Landesumweltamt Brandenburg (LUA)Berliner Str. 21-2514467 PotsdamTel.: 0331-23 23 259Fax: 0331-29 21 08www.mluv.brandenburg.de/info/lua

Bestelladresse:E-Mail: [email protected]

Bearbeitung:LUA, Abt. Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW) in Zusammenarbeit mit derAbt. Technischer Umweltschutz (T) und den Regionalabteilungen Süd (RS) undWest (RW) sowie der Abt. 6 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umweltund Verbraucherschutz

Rainer Bock LUA-Ö4 (4.1.4.5, 4.1.5, 6.2, 6.3)Petra Braun LUA-Ö4 (4.2.1.1, 4.2.1.2, 4.2.1.3.1, 4.2.1.3.3, 4.2.1.4,

4.2.1.6, 4.2.2.)Antje Feldmann LUA-Ö4 (4.2.1.1, 4.2.1.2, 4.2.1.3.1, 4.2.1.3.3, 4.2.1.4,

4.2.1.6, 4.2.2.)Birgit Fiszkal LUA-Ö4 (1.3, 4.1.4.1, 4.2.1.3.3, 4.2.1.3.4, 6.4)Dr. Sabine Hahn LUA-T6 (4.2.1.3.2)Ernst Hanuschka LUA-RS5 (4.1.4.6, 4.2.1.3.4)Dr. Martin Hornbogen LUA-RW5 (4.1.4.4)Andreas Krone LUA-Ö4 (2.1, 4.1.4.3)Andreas Mühlberg MLUV-62 (5)Dr. Jens Päzolt LUA-Ö4 (4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.5)Dr. Stefan Preiß LUA-Ö4 (6.1)Dr. René Schenk LUA-Ö4 (1, 2.2, 3, 4.1.4.2, 4.1.4.7, 4.2.3, 4.2.4, 6.5)Jörg Schönfelder LUA-Ö4 (4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.2, 4.1.3)Oliver Wiemann LUA-Ö4 (4.1.5, 7)Sylke Wünsch LUAÖ4 GIS-technische KartenbearbeitungDr. Frank Zimmermann LUA-Ö2 (4.2.1.5, 6.6)

Redaktionelle Gestaltung:Dr. Barbara Herrmann LUA-S5, Ref. Umweltinformation, Öffentlichkeitsarbeit

Potsdam, im September 2005

Darstellung der Landesübersichten und -karten nach digitalen Grundlagen derLandesvermessung laut LVermA BB – GB-G I/99 (http://www.geobasis-bb.de)

Gesamtproduktion:TASTOMAT Druck GmbH, Landhausstraße, Gewerbepark 5, 15345 Eggersdorf

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums fürLändliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburgherausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern zum Zweckeder Wahlwerbung verwendet werden. Gleichfalls untersagt ist die Weitergabe anDritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mitschriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

3BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Inhalt

Vorwort des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt undVerbraucherschutz des Landes Brandenburg 5

1 Einführung 71.1 Inhalte der Wasserrahmenrichtlinie 81.2 Methodische Grundlagen der Bearbeitung 121.3 Datenmanagement 13

2 Beschreibung der Flussgebietseinheitenim Land Brandenburg 16

2.1 Geographische Ausdehnung der Flussgebietseinheiten 162.2 Aufteilung der Flussgebietseinheiten in Koordinierungsräume und Bearbeitungsgebiete 19

3 Zuständige Behörden 203.1 Rechtlicher Status der zuständigen Behörden 203.2 Zuständigkeiten 203.3 Koordinierung mit anderen Behörden 203.4 Internationale Beziehungen 21

4 Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheiten und Überprüfungder Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten 22

4.1 Oberflächengewässer 224.1.1 Kategorien und Typen von Oberflächengewässern 224.1.1.1 Typisierung und Kategorisierung von Oberflächenwasserkörpern 224.1.1.2 Ausweisung von künstlichen und erheblich veränderten Gewässern 334.1.2 Typspezifische Referenzbedingungen und höchstes ökologisches Potenzial 364.1.3 Bezugsnetze für Gewässertypen mit sehr gutem ökologischen Zustand

und für Interkalibrationsgewässer 384.1.3.1 Bezugsnetz für Referenzgewässer 384.1.3.2 Bezugsnetz für Interkalibrationsgewässer 394.1.4 Belastungen der Oberflächenwasserkörper 424.1.4.1 Signifikante punktuelle Schadstoffquellen 424.1.4.2 Signifikante diffuse Schadstoffquellen 444.1.4.3 Signifikante Wasserentnahmen 484.1.4.4 Signifikante Abflussregulierungen 484.1.4.5 Signifikante morphologische Veränderungen 514.1.4.6 Einschätzung sonstiger signifikanter anthropogener Belastungen 554.1.4.7 Einschätzung der Bodennutzungsstrukturen 574.1.5 Beurteilung der Auswirkungen signifikanter Belastungen und Ausweisung

der gefährdeten Oberflächenwasserkörper 594.2 Grundwasser 624.2.1 Erstmalige Beschreibung 634.2.1.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper 634.2.1.2 Beschreibung der Grundwasserkörper 654.2.1.3 Belastungen der Grundwasserkörper 654.2.1.3.1 Diffuse Schadstoffquellen 654.2.1.3.2 Punktuelle Schadstoffquellen 674.2.1.3.3 Grundwasserentnahmen 684.2.1.3.4 Sonstige anthropogene Einwirkungen 694.2.1.4 Allgemeine Charakteristik der Deckschichten 704.2.1.5 Grundwasserkörper, von denen Oberflächengewässer- und Landökosysteme abhängig sind 71

4 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

4.2.1.6 Ausweisung der Grundwasserkörper, für die eine Zielerreichung des guten chemischenund mengenmäßigen Zustandes unklar/unwahrscheinlich ist 72

4.2.2 Weitergehende Beschreibung von Grundwasserkörpern, für die die Zielerreichungunklar/unwahrscheinlich ist 75

4.2.3 Prüfung der Auswirkungen von Veränderungen des Grundwasserspiegels 764.2.4 Überprüfung der Auswirkungen der Verschmutzung auf die Qualität des Grundwassers 77

5 Wirtschaftliche Analyse 785.1 Vorbemerkung 785.2 Wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen 785.2.1 Ökonomische Kennwerte 795.2.2 Wasserentnahmen 795.2.3 Öffentliche Abwasserentsorgung 805.2.4 Schifffahrt 805.3 Baseline-Szenario 2015 für Brandenburg 805.3.1 Allgemeine Informationen 805.3.2 Die Entwicklung des Wasserdargebots 805.3.3 Öffentliche Wasserversorgung 815.3.4 Kommunale Abwasserbehandlung 815.3.5 Baseline-Szenario für die Industrie 825.3.5.1 Entwicklung des Wasserverbrauches 825.3.5.2 Entwicklung der Schadstofffrachten 835.3.6 Baseline-Szenario für die Landwirtschaft 835.3.6.1 Wasserentnahmen 835.3.6.2 Stoffeinträge 845.3.6.2.1 Eintrag von Nährstoffen 845.3.6.2.2 Eintrag von Pflanzenschutzmitteln (PSM) 855.4 Die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen 855.4.1 Die Definition von Wasserdienstleistungen 855.4.2 Die Berechnung der Kostendeckung 865.5 Kosteneffizienz von Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen 875.6 Künftige Arbeiten 88

6 Verzeichnis der Schutzgebiete 896.1 Wasserschutzgebiete 896.2 Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten 906.3 Fisch- und Muschelgewässer 906.4 Erholungs- und Badegewässer 906.5 Nährstoffsensible Gebiete 916.6 Natura 2000-Gebiete (SPA und FFH) 92

7 Zusammenfassung und Ausblick 94

Karten und Kartenverzeichnis 98

Literatur 124

Glossar 127

Abkürzungsverzeichnis 132

5BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Vorwort

welchem Weg und mit welchen Mitteln dies geschieht.Die Bewirtschaftungspläne müssen 2009 fertig ge-stellt sein.

Vorher aber sind umfangreiche Detailarbeiten zu leis-ten. Die Wasserrahmenrichtlinie fordert bis Ende2004 die Erarbeitung von Bestandsaufnahmen vomZustand der Gewässer, verbunden mit einer Ein-schätzung, ob die ökologischen- und Qualitätszielebis 2015 erreicht werden.

Das Land Brandenburg gehört zu den beiden grenz-überschreitenden Flussgebietseinheiten „Elbe” und„Oder”, die in andere Mitgliedsstaaten der EU hinein-reichen. Die fertig gestellten Bestandsaufnahmen fürdie beiden Flussgebietseinheiten wurden der EU-Kommission zugeleitet. Die Federführung lag bei denInternationalen Kommissionen zum Schutz der Elbebzw. der Oder. Diese so genannten A-Berichte sinddurch differenziertere Teilberichte für untergliederteKoordinierungs- und Bearbeitungsräume ergänzt wor-den (B-Berichte).

Die A- und B-Berichte, die sich nicht an politischenund administrativen Grenzen, sondern an Einzugs-gebieten orientierten, werden jetzt um die Ihnen vor-liegende Darstellung ergänzt. Darin werden die Be-standsaufnahmen von Elbe- und Odereinzugsgebietnur für das Territorium Brandenburgs zusammenge-fasst. In Anlehnung an die obige Systematik wird sieals „C-Bericht” bezeichnet.

Für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenricht-linie in Brandenburg ist dieser C-Bericht eine unent-behrliche Arbeitsgrundlage. Er liefert die konkretenAnknüpfungspunkte für eine Monitoringphase, in derKenntnisse vertieft und Wissenslücken geschlossenwerden sollen.

Dieser C-Bericht ist außerdem ein unverzichtbaresDokument für einen Dialog zwischen den Umwelt-behörden und einer Öffentlichkeit, in der sich einzelneBürger ebenso wieder finden wie Vereine, Verbände,Kammern und andere Interessenvertretungen. Fürdie nächsten Jahre erwarte ich, dass eine kontinuier-liche, kritisch-sachliche Zusammenarbeit ein konkre-tes Schutz- und -vorsorgeprogramm zum Ergebnishat, das Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsen-ses ist und mit dessen Hilfe die Ressource Wasserauch künftigen Generationen zur Verfügung steht.

Dr. Dietmar Woidke

Minister für Ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutz

Liebe Leserinnen und Leser,

Wasser war immer ein kostbares Gut. Blühende Hoch-kulturen in der Geschichte der Menschheit gründetenihren materiellen Wohlstand nicht zuletzt auf die Ver-fügbarkeit von Wasser. Wasser und Zivilisation gehö-ren untrennbar zusammen.

Aber weltweit sind die Wasservorräte sehr ungleichverteilt. Während Wasser in den industriell entwickel-ten Ländern des Nordens meist ausreichend verfüg-bar ist, sind es die ärmsten Länder im Süden, derenBevölkerungen unter Wassermangel und schlechterWasserqualität leiden. Die Weltgesundheitsorgani-sation stellte vor einigen Jahren fest, dass 18 % derWeltbevölkerung keinen Zugang zu sauberem Trink-wasser haben und fast 40 % ohne sanitäre Anlagenleben.

Vor diesem Hintergrund ist es nur allzu verständlich,dass in entwicklungspolitischen Debatten und im Zu-sammenhang mit dem weltweiten Kampf gegen Un-terernährung der Ruf nach einem Menschenrecht aufWasser laut wurde. Der vom Wirtschafts- und Sozial-rat der Vereinten Nationen berufene Ausschuss fürwirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte schrieb2002: „Das Menschenrecht auf Wasser ist unum-gänglich, wenn Menschen in Würde leben wollen. Esist eine Vorbedingung für die Verwirklichung andererMenschenrechte.”

Im heutigen Mitteleuropa mag mancher die existen-zielle Not kaum nachfühlen, in der Menschen mit zuwenig Wasser leben. Bei uns suggerieren Flüsse,Seen und Niederschlagszyklen Wasservorräte imÜberfluss. Aber dieser Eindruck bleibt an der Ober-fläche. Es gibt viele Gründe, dem kostbaren Gut Was-ser große Aufmerksamkeit zu schenken und Vorsorgefür die Zukunft zu treffen. Auch in Mitteleuropa findetman nicht ausgeglichene regionale Wasserhaus-halte, Niederschlagsdefizite, verschmutzte oder ausdem ökologischen Gleichgewicht geratene Oberflä-chengewässer ebenso wie von Einträgen belastetesGrundwasser. Noch weitgehend unbekannt sind dar-über hinaus mögliche negative Folgen des Klima-wandels für die Wasserhaushalte.

Beauftragt von den Mitgliedstaaten, hat die Kommis-sion der Europäischen Union in den letzten Jahr-zehnten eine Reihe wichtiger Regelwerke zum vor-und nachsorgenden Schutz der Umwelt verabschie-det. Eines dieser Regelwerke ist die im Jahr 2000 ver-abschiedete EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Alles in allem ist die Wasserrahmenrichtlinie einefachlich ausgerichtete Nachhaltigkeitsstrategie, einLangzeit-Umweltprogramm, das für die Gewässersys-teme in Europa ökologische- und Qualitätsziele vor-gibt. Wichtigstes Instrument zur Erreichung dieserZiele sind Bewirtschaftungspläne, die aufzeigen, auf

6 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ihre Umsetzung im Land Brandenburg**Mit der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zurSchaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“(im Folgenden als Wasserrahmenrichtlinie bzw. WRRL bezeichnet) trat am 22. 12. 2000 ein Regelwerkin Kraft, das die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflussen wird. Mit der WRRL wurde ver-sucht, das in zahlreiche Einzelrichtlinien zersplitterte Wasserrecht der EU in einer Richtlinie zusam-menzufassen und um moderne Ansätze des Gewässerschutzes zu ergänzen. Primäres Ziel der WRRList, dass für alle Gewässer der EU zumindest ein „guter Zustand“ als Qualitätsziel angestrebt wird. Aufder Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme der Gewässerbelastungen soll mit Hilfe von Maß-nahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der „gute Zustand“ der Gewässer erreicht werden.

* http://www.umweltbundesamt.de/wasser/** http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?id=173081&siteid=800

*

Landesumweltamt Brandenburg, Faltblatt 2002

7BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Einführung 1

ments und des Rates zur Schaffung eines Ord-nungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft imBereich der Wasserpolitik“ (im Folgenden als Was-serrahmenrichtlinie bzw. WRRL bezeichnet) in Kraft.

In den vergangenen Jahren musste die Bundesrepu-blik Deutschland mehrmals die unangenehme Erfah-rung machen, dass hierzulande zwar ein hohes Maßan Gewässerschutz und eine stetige Zunahme derWasserqualität zu verzeichnen ist, der EuropäischeGerichtshof aber mehrmals in Vertragsverletzungs-verfahren eine mangelhafte rechtliche Umsetzungder Gewässerschutzrichtlinien feststellte. Aus diesemGrunde wurde der Entstehungsprozess der WRRLwie der keiner anderen der bisherigen wasserbezo-genen Richtlinien durch intensive Arbeiten der Bun-des- und Landesbehörden, vor allem im Rahmen derLänderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), fachlichbegleitet. Damit sollte einerseits einer nicht richt-linienkonformen Umsetzung der WRRL in Deutsch-land vorgebeugt werden, andererseits war es so auchmöglich, Aspekte der deutschen Gewässerschutz-philosophie in das Verfahren zur Aufstellung derWRRL einzubringen.

Auch das Land Brandenburg beteiligte sich schonfrühzeitig an den Überlegungen, wie die WRRL effek-tiv umgesetzt werden kann. Nach ihrem In-Kraft-Tre-ten wurden die Bemühungen weiter intensiviert. Sokonnte durch die Novellierung des BrandenburgerWassergesetzes und den Erlass der „Verordnung zurUmsetzung der Anhänge II, III und V der Richtlinie2000/60/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 23.10.2000 über die Bestandsaufnahmeund Einstufung der Gewässer und zur Änderung derBrandenburgischen Qualitätszielverordnung“ die recht-liche Basis für die Umsetzung der WRRL gelegt wer-den. Mit dem „Bericht der Bundesrepublik Deutsch-land gemäß Artikel 3 Absatz 8 und Anhang I der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)“ zu demauch Brandenburg seinen Beitrag lieferte, wurde dieEU-Kommission fristgerecht über die für die WRRL-Umsetzung zuständigen Behörden informiert.

Die ersten fachlichen Arbeitsschritte der WRRL sinddie Bestandsaufnahme der Gewässersituation unddie Erstellung eines Verzeichnisses der Schutzge-biete. Mit diesen Aufgaben wurde das Landesum-weltamt Brandenburg als wissenschaftlich-techni-sche Fachbehörde des Ministeriums für LändlicheEntwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz betraut.Es ist weiterhin eine wirtschaftliche Analyse der Was-sernutzungen durchzuführen, die gemeinsam mit

Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahr-hunderts hat die Europäische Gemeinschaft inverschiedenen Umweltbereichen die Initiative ergrif-fen, um im gesamten Gemeinschaftsgebiet ein ein-heitliches Umweltschutzniveau zu erreichen. In die-sem Kontext wurden auch zahlreiche Richtlinien zumSchutz des Wassers und der Gewässer erlassen, z.B.die „Badegewässerrichtlinie“ (76/160/EWG), die„Fischgewässerrichtlinie“ (78/659/EWG), die „Grund-wasserrichtlinie“ (80/68/EWG) oder die „Kommunal-abwasserrichtlinie“ (91/271/EWG), um nur einige zunennen.

Im Jahre 1988 beauftragte der Rat die Kommissionmit der Ausarbeitung eines Vorschlages für eineRichtlinie zur Verbesserung der ökologischen Was-serqualität in den Oberflächengewässern. Die Kom-mission legte 1994 einen ersten Entwurf für eine der-artige Richtlinie vor. Während der Bearbeitung hattesich aber gezeigt, dass das europäische Wasserrechtinsgesamt novelliert werden müsste, da sich durchdie zahlreichen Einzelrichtlinien eine starke Zersplit-terung und damit auch Unübersichtlichkeit eingestellthatte. So existieren beispielsweise emissions- undimmissionsbezogene Richtlinien, Mutter- und Toch-terrichtlinien oder auch medienübergreifende Richtli-nien nebeneinander, ohne dass sich daraus ein zu-sammenhängendes System ableiten ließe. Um dieseunbefriedigende Situation zu überwinden, wurde dieEuropäische Kommission beauftragt, die Arbeiten ander Richtlinie zur ökologischen Wasserqualität nichtweiter zu verfolgen, sondern stattdessen einen Ent-wurf für eine Richtlinie vorzulegen, die einen Ord-nungsrahmen für die europäische Wasserpolitikschafft. Darin sollten die bisherigen europäischen Ge-wässerschutzstandards gebündelt und mit zukunfts-weisenden Ansätzen kombiniert werden.

Daraufhin unterbreitete die Kommission im Jahre1997 einen ersten Entwurf, an dem in den folgendenJahren durch Konsultationen zwischen Rat, Kommis-sion, Parlament und den einzelnen Mitgliedsstaatender EU noch wesentliche Änderungen vorgenommenwurden. Nachdem das Europäische Parlament inseiner Sitzung vom 16.02.2000 nicht in allen Punktender vom Rat vorgelegten Entwurfsfassung zu-stimmte, musste ein Vermittlungsverfahren nach Ar-tikel 251 des EG-Vertrages eingeleitet werden. DerVermittlungsausschuss zwischen Parlament und Rateinigte sich schließlich am 29.06.2000 auf einen ge-meinsamen Entwurf, dem auch vom Parlament undvom Rat zugestimmt wurde. Am 22.12.2000 trat danndie „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla-

8 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umweltund Verbraucherschutz erarbeitet wurde. Mit der hiervorgelegten Veröffentlichung will das Landesumwelt-amt über den Stand der WRRL-Umsetzung in Bran-denburg informieren. Die Gliederung des Textes ori-entiert sich im Wesentlichen an den Anhängen I bisIV der WRRL. Die Gliederung stimmt auch weitge-hend mit den Berichten überein, die an die EU-Kom-mission übermittelt worden sind. Zu den wichtigstenArbeitsschritten, die die Anhänge I bis IV vorgeben,ist jeweils ein eigenes Kapitel bzw. Unterkapitel auf-geführt. Innerhalb der Kapitel ist noch weiter differen-ziert: In einem Methodenteil wird die Herangehens-weise bei der Ermittlung und Auswertung der erforder-lichen Daten beschrieben, während im Ergebnisteil dieResultate dargestellt werden. Damit ist es möglich, zuallen von der WRRL bis Ende 2004 geforderten Ar-beiten die für das Land Brandenburg gesammeltenInformationen nachzuschlagen.

1.1 Inhalte der Wasser-rahmenrichtlinie

Selbst erfahrene Leser von Gesetzestexten könnensich bei einer ersten Auseinandersetzung mit demWRRL-Text dessen Inhalt nur schwer erschließen.Das liegt zum einen daran, dass die Nomenklatur derEU-Rechtsetzung nicht mit den aus der deutschenRechtspraxis gewohnten Begriffen übereinstimmt.Andererseits lässt die Struktur der WRRL mit zahlrei-chen Querverweisen zwischen den einzelnen Artikelnund Anhängen auf den ersten Blick den Gesamtzu-sammenhang ihrer Regelungen nicht erkennen.Darum wird hier versucht, einen kurzen und stark ver-einfachten Überblick über die wesentlichen Inhalte

der WRRL zu geben. Ausführliche Darstellungen zuden Richtlinieninhalten finden sich z.B. bei KEITZ &

SCHMALHOLZ (2002), MARKARD, IRMER & RECHEN-

BERG (1999) sowie RECHENBERG, MARKARD & IRMER

(2000a-d).

In Abbildung 1.1-1 ist eine vereinfachte Übersichtüber den Umsetzungsprozess der WRRL dargestellt.Anhand der vorgegebenen Umweltziele wird durchdie Ermittlung der Merkmale der Flussgebietseinhei-ten und die Auswirkungen der menschlichen Tätig-keiten sowie der Ergebnisse aus den Gewässerüber-wachungsprogrammen die Differenz zwischen demaktuellen Gewässerzustand und dem Zielzustand er-mittelt. Auf dieser Basis sind die notwendigen Maß-nahmen einzuleiten, damit die Umweltziele bis 2015erreicht werden. Alle im Zuge der Richtlinienumset-zung relevanten Informationen werden im Bewirt-schaftungsplan gebündelt, bei dessen Aufstellungeine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist.Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Stationenauf dem Wege zum Erreichen der Ziele der WRRLwird im Folgenden gegeben.

• Vorgabe von Umweltzielen (Artikel 1 und 4)

Grundsätzliches Ziel der WRRL ist, wie ihr Nameschon sagt, die Vorgabe eines Ordnungsrahmenszum Schutz aller Gewässer, auf die die EU-Recht-setzung einwirken kann. Das sind Binnenoberflä-chengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewäs-ser und das Grundwasser. Eine Verschlechterungdes Zustandes der aquatischen Ökosysteme soll ver-mieden und eine Verbesserung angestrebt werden.Daneben ist eine nachhaltige Wassernutzung aufBasis eines langfristigen Ressourcenschutzes zu ent-wickeln. Konkretisiert werden diese allgemeinen Ziel-vorstellungen durch die Angaben in Artikel 4: Dort wird

Abb. 1.1-1: Übersicht über den Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie

9BERICHT 2005 zur EU-WRRL

oder Delta dem Meer zufließt. Die Bewirtschaftungs-einheit für die Einzugsgebiete ist die so genannteFlussgebietseinheit. Sie kann aus einem oder meh-reren Einzugsgebieten bestehen. In Deutschlandwurden durch das Wasserhaushaltsgesetz zehnFlussgebietseinheiten festgelegt: Donau, Rhein,Maas, Ems, Weser, Elbe, Oder, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Eider. Bei den grenzüberschreitendenGewässern, z.B. Elbe und Oder, soll mit den anderenEU-Gewässeranrainern eine internationale Flussge-bietseinheit gebildet werden.

In anderen Mitgliedsstaaten, wie z.B. Frankreich,existieren bereits Behörden, die für bestimmte was-serwirtschaftliche Aufgaben in ganzen Flussgebietenzuständig sind (KACZMAREK 2000, LANGENFELD

2000).

Der Gedanke einer Bewirtschaftung nach Einzugs-gebieten zieht sich als roter Faden durch den ge-samten Richtlinientext. So sind z.B. Bewirtschaf-tungspläne und Maßnahmenprogramme für die Fluss-gebietseinheiten zu erstellen.

• Ermittlung des Ist-Zustandes durch Analyse derMerkmale und Bewertung der Gewässer (Artikel5 und 8, Anhang II und V)

Bevor auf das Erreichen der Umweltziele hingearbei-tet werden kann, ist es notwendig, die Gewässer zubeschreiben. Dazu finden sich detaillierte Erhe-bungsvorschriften im Anhang II. Die qualitative Klas-sifizierung der Gewässer ist nach Anhang V geregelt.Zur Bestimmung der Güteklassen müssen biologi-sche, hydromorphologische und chemische sowiechemisch-physikalische Komponenten der Ober-flächengewässer bestimmt werden. Das Grundwas-ser wird über seinen mengenmäßigen und chemi-schen Zustand charakterisiert.

Damit regelmäßig Informationen über den Zustandder Gewässer vorliegen, müssen Überwachungs-netze eingerichtet werden (Artikel 8, Anhang V). In einer„überblicksweisen Überwachung“ sollen vor allem dielangfristigen Änderungen der natürlichen Gegeben-heiten und durch ausgedehnte menschliche Tätig-keiten ermittelt werden. Bei Wasserkörpern, für dieanzunehmen ist, dass sie die Umweltziele nicht er-reichen, ist eine „operative Überwachung“ durchzu-führen, um deren Zustand zu bestimmen. Die „ope-rative Überwachung“ soll auch dazu beitragen, Ver-besserungen zu bewerten, die auf die Umsetzung derMaßnahmenprogramme zurückzuführen sind.

für die Oberflächengewässer das Erreichen eines„guten Zustandes“ gefordert. Das bedeutet, dassnicht nur die Grenzwerte für chemische Stoffe einzu-halten sind, sondern sich auch Fauna und Flora inden Gewässern in einem möglichst naturnahen Zu-stand zu befinden haben.

Für das Grundwasser soll neben dem „guten Zu-stand“ auch eine Trendumkehr für anthropogen ver-ursachte Schadstoffkonzentrationen stattfinden. Wasunter einem „guten Zustand“ zu verstehen ist, präzi-siert Anhang V der WRRL (s.u.). Für nach Gemein-schaftsrecht festgelegte Schutzgebiete sollen alleNormen und Ziele erfüllt werden. Die Umweltziele fürdie Gewässer und die Schutzgebiete sind 15 Jahrenach Inkrafttreten der WRRL zu erreichen.

Daneben enthält Artikel 4 auch die Ausnahmetatbe-stände für ein Nichterreichen der Ziele. So können dieMitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungeneine Fristverlängerung bis zu 12 Jahren erwirken,was bedeutet, dass die Ziele erst 27 Jahre nach In-krafttreten der WRRL erreicht sein müssen. Weiter-hin können für bestimmte Gewässer weniger strengeUmweltziele vorgegeben werden. Es ist sogar mög-lich, bestimmte Gewässer von einem Erreichen derUmweltziele auszunehmen. Allerdings sind sämtlicheAusnahmetatbestände an Bedingungen gebunden,sodass dadurch das Zielsystem der WRRL insgesamtnicht ausgehebelt werden kann.

Einen Sonderfall stellen die so genannten „künst-lichen“ und „erheblich veränderten Gewässer“ dar.Diese müssen ein „gutes ökologisches Potenzial“sowie einen „guten chemischen Zustand“ erreichen.Um diese Beschaffenheitszustände zu charakteri-sieren, werden die Qualitätskomponenten heran-gezogen, die für die Oberflächenwasserkörper gelten,denen die künstlichen Gewässer am ähnlichstensind. So muss z.B. der Zustand eines Bergbau-restsees anhand der Komponenten bestimmt wer-den, mit denen der Zustand eines natürlichen Seesermittelt wird.

• Bewirtschaftung der Gewässer in Flussgebiets-einheiten (Artikel 3)

Einer der wichtigsten Gedanken in der WRRL ist,dass die Gewässer auf der Basis der Einzugsgebietebewirtschaftet werden sollen. Das Einzugsgebiet um-fasst dabei die gesamte Fläche, deren Oberflächen-abfluss über Ströme, Flüsse oder eventuell auchSeen an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar

10 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Die wichtigsten Parameter, die in den Oberflächen-gewässern überwacht werden müssen, sind:

– Phytoplankton (z.B. Blaualgen),– Makrophyten und Phytobenthos (z.B. Seerosen

oder Armleuchteralgen),– Benthische wirbellose Fauna (z.B. Muscheln,

Köcherfliegenlarven),– Fische und – Schadstoffe, für die Grenzwerte festgelegt sind.

Anhand der biologischen Parameter wird der Ge-wässerzustand in fünf Klassen eingestuft und in Kar-ten farblich gekennzeichnet:

In der folgenden Abbildung ist eine hypothetische Ge-wässergütekarte nach WRRL dargestellt:

Programme zur „überblicksweisen“ und „operativenÜberwachung“ sind sowohl für Oberflächengewässerals auch für das Grundwasser durchzuführen. FürOberflächengewässer existiert daneben noch die„Überwachung zu Ermittlungszwecken", die dannnotwendig ist, wenn u.a. die Gründe für ein Nichter-reichen der Umweltziele unbekannt sind.

In allen Bundesländern existieren bereits umfangrei-che Monitoringsysteme für Oberflächengewässer

und Grundwasser. Zurzeit wird geprüft, in welchemMaße die bestehenden Messnetze genutzt werdenkönnen und ob Ergänzungen notwendig sind.

• Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen(Artikel 5, Anhang III)

Um die knappen Wasserressourcen effizient zu nut-zen, sollen kostendeckende Wasserpreise erhobenwerden. Zu deren Kalkulation ist zunächst eine wirt-schaftliche Analyse der Wassernutzungen durchzu-führen. Dazu sind der bisherige Kostendeckungsgradbei den Wasserpreisen, insbesondere bei der Was-serversorgung und Abwasserentsorgung, sowie diezukünftigen Entwicklungen bei Wasserangebot undNachfrage zu ermitteln. Weiterhin soll auf der Basisder wirtschaftlichen Analyse beurteilt werden, wie dieMaßnahmen in den Maßnahmenprogrammen am kos-teneffizientesten umgesetzt werden können.

• Verzeichnis der Schutzgebiete(Artikel 6, Anhang IV)

Im Rahmen der Bestandsaufnahme ist auch ein Ver-zeichnis der Schutzgebiete zu erstellen. Darin sindu.a. die Trinkwasserschutzgebiete, die Badestellennach Badegewässerrichtlinie (76/160/EWG), dieempfindlichen Gebiete nach Kommunalabwasser-richtlinie (91/271/EWG) sowie die Gebiete nach FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und Vogelschutzrichtlinie(79/409/EWG) aufzunehmen.

• Maßnahmenprogramme als Instrument zum Er-reichen der Umweltziele (Artikel 11, Anhang VI)

Auf der Grundlage der Gewässerbewertung nachAnhang II bzw. Anhang V können die Differenzen ab-geleitet werden, die zwischen dem aktuellen Zustandund dem von der WRRL geforderten guten Gewäs-serzustand bestehen. Aus dieser Defizitanalyse gehtdann der notwendige Handlungsbedarf hervor. In denMaßnahmenprogrammen sind alle Maßnahmen auf-zulisten, die geplant sind, um den guten Zustand derGewässer in den Flussgebietseinheiten zu erreichen.Denkbar wären z.B. die Renaturierung von Gewäs-sern oder die Verschärfung von Grenzwerten für Ab-wassereinleitungen.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-hofes hat in den Urteilen gegen Deutschland undBelgien wegen Nichtumsetzung der „Richtlinie desRates betreffend der Verschmutzung infolge der Ab-leitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Ge-

Abb. 1.1-2: Beispiel für eine Gewässergütekartenach WRRL

sehr gut – blaue Farbkennunggut – grüne Farbkennung

mäßig – gelbe Farbkennungunbefriedigend – orange Farbkennung

schlecht – rote Farbkennung

11BERICHT 2005 zur EU-WRRL

– Auftaktveranstaltung zur Gründung des Koordinie-rungsraumes Havel (18.04.2002),

– öffentliche Fachtagung des Landesumweltamteszu den Ergebnissen der Bestandsaufnahmen nachAnhang II der WRRL (07.06.2004),

– Internetpräsenz.

• Begrenzung von Gewässerbelastungen durchden kombinierten Ansatz (Artikel 10)

Der „Kombinierte Ansatz für Punktquellen und diffuseQuellen“ sieht vor, dass Stoffemissionen in die Ge-wässer zunächst auf der Basis des Emissionsprin-zips, also durch Festlegung von Grenzwerten für dasEinleiten von Stoffen begrenzt werden. Falls die Zieleso nicht erreicht werden können, sind für die Stoff-emissionen solche Bedingungen festzulegen, die dasErreichen der angestrebten Gewässerbeschaffenheitgewährleisten. Das heißt, dass man dann strengereAnforderungen an die Stoffeinleitungen in die Ge-wässer stellen muss, als dies nach bestehendenEmissionsnormen der Fall ist.

Als Emissionsgrenzwerte und Qualitätsziele geltendie nach der „Richtlinie des Rates betreffend die Ver-schmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefähr-licher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft“(76/464/EWG) und deren Tochterrichtlinien festge-legten Werte fort. Damit auch künftig Stoffeinträge indie Gewässer wirkungsvoll reglementiert werdenkönnen, enthält Artikel 16 der WRRL Vorschriften, wieauf Gemeinschaftsebene Grenzwerte eingeführt wer-den. Auf dieser Basis wurde am 20.11.2001 vomEuropäischen Parlament und vom Rat eine Liste mit33 prioritären Stoffen vorgelegt, für die eine Ein-führung von Grenzwerten und Qualitätsnormen be-sonders dringlich ist.

• Zeitplan

Den Zeitplan, der zur Umsetzung der WRRL vorge-geben ist, zeigt die folgende Übersicht (Tab. 1-1). Aufden ersten Blick erscheinen die Zeiträume rechtgroßzügig bemessen. Dieser Eindruck relativiert sich,wenn man bedenkt, welch langer Zeiträume es z.T.bedarf, bis Gewässerschutzmaßnahmen greifen. ImFalle des Bodensees dauerte es beispielsweise mehrals 20 Jahre, ehe sich bestimmte Maßnahmen auchin einer Verbesserung der Wasserqualität widerspie-gelten (MEHLHORN 1999).

Auch im Hinblick auf die Planungsaufgaben gemäßWRRL steht nur relativ wenig Zeit zur Verfügung,

wässer der Gemeinschaft“ (76/464/EWG) konkreti-siert, was unter einem Maßnahmenprogramm zuverstehen ist. Der Gerichtshof konstatierte, dasseine lose Zusammenstellung von Einzelmaßnah-men und allgemeiner Programme nicht den Anfor-derungen an ein Maßnahmenprogramm genügt.Vielmehr muss eine konkrete, gegliederte Planungfür das nationale Hoheitsgebiet erstellt werden, dieeinen engen Zusammenhang der geplanten Maß-nahmen mit den zu erreichenden Qualitätszielen er-kennen lässt. Dieser Maßstab wird sicherlich auchan die Maßnahmenprogramme angelegt werden,die im Rahmen der Umsetzung der WRRL aufzu-stellen sind.

• Zusammenfassung aller richtlinienrelevantenInformationen in Bewirtschaftungsplänen(Artikel 13, Anhang VII)

Zentrales Instrument der WRRL ist der Bewirtschaf-tungsplan für die Einzugsgebiete. Er enthält sämt-liche Informationen, die auf der Basis der WRRL fürdie einzelnen Flussgebietseinheiten erhoben wer-den. Auch die wichtigsten Inhalte der Maßnahmen-programme müssen im Bewirtschaftungsplan ent-halten sein. Die Bewirtschaftungspläne sollen flä-chendeckend für die gesamte Flussgebietseinheitaufgestellt werden, so z.B. für das Brandenburg do-minierende Elbegebiet.

• Information und Anhörung der Öffentlichkeit(Artikel 14)

Auch für die in der WRRL verankerte Öffentlichkeits-beteiligung gibt es bisher im deutschen Wasserrechtin dieser Form keine Parallele. Insbesondere im Rah-men der Aufstellung und Aktualisierung der Bewirt-schaftungspläne soll der Öffentlichkeit ermöglichtwerden, sich über die Inhalte der Pläne zu informie-ren und sich dazu schriftlich äußern zu können. Dar-über hinaus ist auf Antrag auch Einsicht in für diePlanaufstellung relevante Hintergrunddokumente zugewähren.

Das Landesumweltamt hat bereits frühzeitig Initiati-ven ergriffen, um die Öffentlichkeit über die WRRLund ihre Umsetzung zu informieren. Dazu zählen:

– Fachvorträge und -veröffentlichungen,– Informationsfaltblatt,– regelmäßige Fachseminare in der Landeslehrstätte

Lebus (seit 1999 zehn Seminare),– Posterausstellungen,

12 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

wenn man sich die bisher üblichen Bearbeitungszei-ten für wasserwirtschaftliche Pläne vor Augen hält: Sobeanspruchte z.B. der gesamte Prozess zur Aufstel-lung des Bewirtschaftungsplanes (nach Wasser-haushaltsgesetz) Untere Wupper insgesamt zehnJahre (Staatliches Amt für Wasser- und Abfallwirt-schaft Düsseldorf, 1990). Für den Entwurf des „Was-serwirtschaftlichen Rahmenplans Berlin und Umland“(Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumord-nung des Landes Brandenburg & Senatsverwaltungfür Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, 1995)wurden etwa vier Jahre benötigt, was verglichen mitder Aufstellung anderer wasserwirtschaftlicher Rah-menpläne in Deutschland allerdings ein recht kurzerZeitraum ist.

1.2 Methodische Grundlagender Bearbeitung

Die besondere fachliche Herausforderung der vonder WRRL geforderten Arbeiten besteht darin, dasssie nicht nur für ausgewählte Gewässer oder Teil-einzugsgebiete, sondern flächendeckend vorzuneh-men sind. Darüber hinaus lagen für zahlreiche Ar-beitsschritte noch keine allgemein anerkannten Me-thoden vor. Um dieses Defizit zu beheben, wurdevon der EU-Kommission eine gemeinsame Umset-zungsstrategie, die „Common Implementation Stra-tegy“ (CIS) ins Leben gerufen. Im Rahmen des CIS-Prozesses erarbeiteten internationale Experten-gruppen mehrere Leitlinien, die die Anforderungender WRRL noch weiter konkretisieren. In der folgen-den Liste ist eine Übersicht der in Englisch verfass-ten Leitlinien, der so genannten „Guidance Docu-ments“, aufgeführt:– Economic Analysis,

– Identification of Water Bodies,– Pressure and Impact Analysis,– Heavily Modified and Artificial Water Bodies,– Transitional and Coastal Waters – Typology, Refe-

rence Conditions and Classification,– Intercalibration,– Monitoring,– Public Participation,– GIS Guidance,– River and Lakes – Typology, Reference Conditions

and Classification,– Planning Process,– Identification of River Basin Districts,– Classification of Ecological Status and Ecological

Potential,– Pilot River Basin Network and Testing,– Role of Wetlands in the WFD,– Statistical Tool for Groundwater Assessment,– WWF/EC Water Seminars Series.

Für einige Guidance-Dokumente wurden deutscheÜbersetzungen angefertigt, die von der Internet-Seitedes Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/wasser/) heruntergeladen werden können.

Schon bevor die Common Implementation Strategyder EU begann, hatte die LAWA die Initiative ergrif-fen, um die abstrakten Vorschriften der WRRL inkonkrete Methoden zu übersetzen. So entstand dieLAWA-Arbeitshilfe, mit der versucht wurde, die He-rangehensweise bei der Umsetzung der WRRL inden deutschen Bundesländern zu vereinheitlichen(LAWA 2003). Nachdem die Guidance-Dokumentefertig gestellt waren, wurden die wichtigsten Aus-sagen in die LAWA-Arbeitshilfe übernommen, so-dass sich keine Widersprüche zwischen den euro-päischen Leitlinien und den Vorgaben für Deutsch-land ergeben. Die der Arbeit in den deutschenBundesländern zugrunde liegende Version der

Anforderung der Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung bis

Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht Dezember 2003

Festlegung der zuständigen Behörden und deren Benennunggegenüber der EU-Kommission Juni 2004

Bestandsaufnahme der Gewässersituation und Erstellungeines Verzeichnisses der Schutzgebiete Dezember 2004

Einrichtung von Messnetzen zur Gewässerüberwachung Dezember 2006

Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne undanschließende Anhörung der Öffentlichkeit Dezember 2008

Aufstellung und Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläneeinschließlich Maßnahmenprogramme Dezember 2009

Umsetzung der in den Maßnahmenprogrammen aufgelisteten Maßnahmen Dezember 2012

Erreichen der Umweltziele in den Gewässern 2015

Tab. 1-1: Zeitplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

13BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Die Datenaufbereitung erfolgte aus sehr heterogenenQuellen und mit erheblichem Arbeitsaufwand. Einge-schätzt wird, dass der erreichte Stand in zahlreichenThemenbereichen für die folgenden Arbeitsschrittezur Bewirtschaftungsplanung noch ergänzt werdenkönnte. Hinzu kommt eine Empfehlung der EU-Kom-mission, die Bestandsaufnahme kontinuierlich fortzu-führen, um die Aktualität zu verbessern und Daten-verfügbarkeitsdefizite zu vermindern.

Für die Handlungsfähigkeit der zuständigen Behör-den ist ein gemeinsames digitales Datenhaltungssys-tem nötig. Deshalb werden innerhalb des Landes-umweltamtes schrittweise alle Akteure in eine ge-meinsame Datenhaltung mit diversen Bearbeitungs-,Analyse- und Informationswerkzeugen eingebunden.Im Anschluss sollten dann andere Behörden, Land-kreise, Wasser- und Bodenverbände und die Öffent-lichkeit einbezogen werden.

In der Natur der Wasserwirtschaft begründet, be-sitzen (fast) alle benötigten Daten einen Raumbe-zug und liegen daher größtenteils im GIS-Formatvor. Zur Vereinheitlichung und Erleichterung derArbeiten in den Mitgliedsstaaten wurde deshalb imAuftrag der EU-Kommission auch für das GIS-Datenmanagement ein „Guidance Document“ ent-wickelt (http://www.wasserblick.net/servlet/is/9936). Indiesem Leitpapier werden folgende Themen behandelt:

– Rolle von Geoinformationssystemen im Prozessder WRRL-Umsetzung,

– Karten und GIS-Datensätze, die für die WRRL-Berichte erforderlich sind,

– Validierung der GIS-Daten,– Dokumentation und Metadaten,– Berichtsformen – kurzfristig und langfristig,– Harmonisierung von Daten – an administrativen

Grenzen und vertikal,– Koordinierungsbedarf,– Aspekte eines europäischen Objektkodierungs-

systems.

Damit sind die wichtigsten Aspekte des Datenmanage-ments benannt und mögliche Lösungen skizziert. Diewährend der Bestandsaufnahme gewonnenen Er-fahrungen belegen, dass die Methoden- und Daten-harmonisierung an den administrativen Grenzen undzwischen Arbeits- und Berichtsebene den größtenAufwand erfordert. Diese Harmonisierung betrifft so-wohl die geometrische Passfähigkeit als auch denAbgleich der erfassten Sachdaten für grenzüber-schreitende Objekte.

LAWA-Arbeitshilfe wurde im Oktober 2003 fertig ge-stellt. Somit bilden Guidance-Dokumente undLAWA-Arbeitshilfe die Basis für die fachliche Um-setzung der WRRL in Brandenburg.

Das Landesumweltamt wurde als wissenschaftlich-technische Fachbehörde des Landes Brandenburgmit der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für dieUmsetzung der WRRLbeauftragt. Dazu gehörte auchdie Abstimmung mit den umliegenden Bundeslän-dern und Staaten über anzuwendende Methoden undzu nutzende Daten. Da sowohl Guidance-Dokumenteals auch LAWA-Arbeitshilfe zahlreiche Fragen hin-sichtlich konkreter Probleme offen lassen, mussteninnerhalb der Flussgebietseinheiten und z.T. auchbilateral mit den umliegenden Bundesländern die an-zuwendenden Methoden abgestimmt werden.

Nicht immer war es möglich, die Methoden derLAWA-Arbeitshilfe bzw. Guidance-Dokumente voll-ständig anzuwenden. Das lag einerseits daran, dassnicht sämtliche erforderlichen Daten verfügbar wa-ren, andererseits mussten Methoden auch auf diespezifischen Verhältnisse der Brandenburger Ge-wässer angepasst werden. Insgesamt geht die Um-setzung der WRRL in Brandenburg aber weitestge-hend mit den europäischen und bundesweiten Vor-gaben konform.

1.3 Datenmanagement

Die WRRL ist eine der ersten EG-Richtlinien, die eineÜbermittlung von Karten und GIS-Daten (raumbezo-gene Informationen in digitaler Form) als Teil der Be-richterstattung fordert. Durch die Vorgaben zu denAufgabenkomplexen Bestandsaufnahme, Monitoringund Bewirtschaftungsplanung ist ein Mindestumfangan Daten definiert, der von den Mitgliedsstaaten obli-gatorisch zu erheben, vorzuhalten und zu berichten ist.

Entsprechend LAWA-Arbeitshilfe sind für die Bestands-erfassung größtenteils bereits in Behörden, Institutenund Verbänden vorliegende wasserwirtschaftlich rele-vante Daten genutzt worden. Eine grundlegendeNeubearbeitung erfolgte lediglich für die Einzugsge-biete und das Gewässernetz. Trotzdem ist die Situa-tion bezüglich Verfügbarkeit, Dichte und Aktualität derInformationen in Brandenburg nicht befriedigend.Dies betrifft insbesondere die Daten zur Gewässer-belastung.

14 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Die flussgebietsweise Betrachtung erfordert von denbearbeitenden Behörden ein Datenmanagement fürGebiete, die nicht den administrativen Einheiten ent-sprechen. Der aus Brandenburger Sicht damit ver-bundene notwendige Datenaustausch ist in Abbil-dung 1.3-1 dargestellt.

Um den Berichterstattungsprozess in Deutschland zuunterstützen, wird für Kommunikations- und Darstel-lungszwecke im Auftrag von BMU und LAWA ein ge-meinsames Internetportal „WasserBLIcK“ auf demWeb-Server der Bundesanstalt für Gewässerkunde(BfG) betrieben (www.wasserblick.net). „Wasser-BLIcK“ ist einesteils öffentlich und anderenteils nur fürausgewählte Nutzergruppen zugänglich (Extranet).Es bietet viele dezentrale Nutzungsmöglichkeiten,u.a. für die Einrichtung von Foren, Terminverwaltungsowie Ablage von Protokollen und Arbeitsergebnis-sen. Für die Datensammlung und deren Visualisie-rung ist ein zugangsbeschränkter Bereich für Upload,Download und Kartenerstellung eingerichtet.

Entscheidende Grundlage des länderübergreifendenGIS-Datenmanagements sind von der BfG entwickelte,zwingend zu benutzende Formate, die als „(Wasser-BLIcK-) Schablonen“ bezeichnet werden. Dabei han-delt es sich um ESRI®-Shape-Dateien mit vordefinier-ten Attributfeldern, die in Anlehnung an die Empfeh-lungen des GIS-Guidance Documents entwickeltwurden. Diese gemeinsame Basis bei der Datenbe-reitstellung ermöglichte erst die flussgebietsweiseKartendarstellung, Analyse und Bewertung. Das Lan-desumweltamt Brandenburg hat sowohl für die Fluss-

gebietseinheit Elbe als auch für die Flussgebietsein-heit Oder alle Berichtsdaten in diesem Format erstelltund einen entsprechenden Austausch mit den koor-dinierenden Stellen praktiziert.

Der künftige Umgang mit der nun vorliegenden Da-tensammlung und weiteren noch zu erhebenden In-formationen stellt aufgrund der notwendigen ver-stärkten dezentralen Bearbeitung eine Herausforde-rung dar.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der letzten Jahre warder Aufbau eines Fließgewässernetzes mit Netzwerk-funktionalitäten. Auf Basis der geometrischen Infor-mation aus dem digitalen Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS) imMaßstab 1:25.000 ist ein Datenbestand erzeugt wor-den, der alle WRRL-relevanten Gewässer enthält.Dabei lässt sich jeder Gewässerpunkt in diesemDLM25W (digitales Landschaftsmodell im Maßstab1:25.000, Objektbereich Wasser) durch die Gewäs-serkennzahl und den Flusskilometer eindeutig identi-fizieren. Mit der entsprechenden Software ist es nunmöglich, gewässerbezogene Informationen in die-sem Netz abzubilden, ohne die geometrischen Infor-mationen mehrfach (redundant) vorhalten zu müs-sen.

Für die Berichtskarten wurde in Deutschland einheit-lich das bundesweite Fließgewässernetz DLM1000W(digitales Landschaftsmodell im Maßstab 1:1.000.000,Objektbereich Wasser) als Basis festgelegt. Es istvon der BfG in o.g. Weise aufbereitet worden und be-

Abb. 1.3-1:Datenfluss zwischenBrandenburg undumliegenden Bundes-ländern/Staaten

15BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Maßstab 1:500.000 benötigt. Damit wird eine Über-tragung der zugehörigen Informationen notwendig,und das möglichst verlustfrei, wiederholbar und auto-matisch.

Für punkt- und linienhafte Informationen mit direk-tem Bezug zum Gewässernetz wird das Problemdes Maßstabsübergangs durch das Arbeiten mitFlusskilometerangaben gelöst. Diese Flusskilome-ter können aufgrund der oben beschriebenen Kali-brierung beider Fließgewässernetze benutzt wer-den. Für flächenhafte Objekte steht eine Lösungnoch aus. So stehen die meisten flächenhaften In-formationen nur in einem Maßstab zur Verfügung.Eine Ausnahme bilden die Einzugsgebiete, die imArbeitsmaßstab 1:10.000 im LUA digitalisiert undanschließend in Regie des Umweltbundesamtes(UBA) generalisiert und auf das FließgewässernetzDLM1000W abgestimmt wurden.

inhaltet alle berichtspflichtigen Gewässer. Durch Ka-librierung sind dabei die Kilometerangaben des feineraufgelösten Netzes aus dem DLM25W auf das grö-ber aufgelöste DLM1000W-Netz als „wahre Länge“übertragen worden. So sind jetzt alle auf Flusskilo-meter bezogenen Informationen in beiden Gewäs-sernetzen gleichermaßen abrufbar.

Dieser Maßstabsübergang wird durch die unter-schiedlichen Skalierungen bei Bearbeitung und Be-richterstattung notwendig. So liegen die vorhandenenDaten in Maßstäben zwischen 1:25.000 (z.B. ATKIS)und 1:1.000.000 (z.B. CORINE-Landcover und bun-desweite Fließgewässertypisierung) vor. D.h., dasgleiche Objekt wird einmal großmaßstäbig betrach-tet, z.B. ein bestimmter Wasserkörper mit seinem Ein-zugsgebiet und damit verbundenen Informationen.Andererseits werden jedoch für die Berichterstattung,z.B. über den Koordinierungsraum Havel, Karten im

16 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Einer der wichtigsten Gedanken in der WRRL ist,dass die Gewässer innerhalb ihrer Einzugsgebietebewirtschaftet werden sollen. Das Einzugsgebiet um-fasst dabei die gesamte Fläche, deren Oberflächen-abfluss über Ströme, Flüsse oder eventuell auchSeen dem Meer zufließt. Da neben den großen Strö-men noch kleinere Fließgewässer direkt ins Meermünden, können die EU-Mitgliedsstaaten diese mitden großen Flusseinzugsgebieten zu so genanntenFlussgebietseinheiten zusammenfassen. Für die Fluss-gebietseinheiten sind dann die Bestandsaufnahmensowie die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaf-tungspläne zu erarbeiten.

Deutschland ist in insgesamt zehn Flussgebiets-einheiten aufgeteilt. Davon hat das Land Branden-burg Anteil an den Flussgebietseinheiten Elbe undOder.

2.1 Geographische Aus-dehnung der Flussgebiets-einheiten

Im Rahmen der Berichterstattung an die EU-Kom-mission über die zuständigen Behörden (siehe Kapi-tel 3) sollten nach Anhang I der WRRL auch Informa-tionen über die geographische Ausdehnung derFlussgebietseinheiten übermittelt werden. Die jewei-ligen Kapitel der Berichte wurden dazu genutzt, all-gemeine geographische Informationen der betroffe-nen Flächen darzustellen. Im Folgenden wird ein kur-zer Überblick über die naturräumlichen Verhältnisseim Land Brandenburg gegeben.

Als Teil des norddeutschen Tieflandes verdankt Bran-denburg seinen oberflächlichen geologischen Aufbauund seine morphologische Gestaltung den mehrfa-chen pleistozänen Vereisungsphasen. Die an derOberfläche anstehenden geologischen Schichtenbestehen zu mehr als 95 % aus quartärzeitlichen Bil-dungen. Diese Lockergesteinsdecke wird aus Morä-nen unterschiedlicher Genese, Sanderschüttungen,fluviatilen Ablagerungen und Stillwassersedimentengebildet und besitzt in Brandenburg eine durch-schnittliche Mächtigkeit von 60 bis 80 m (STACKE-

BRANDT ETAL. 1997). Aufgrund der mehrfachen Eisvor-stöße mit vielfältigen Aufschüttungs- und Abtragungs-prozessen sind z.T. extrem inhomogene Lagerungs-verhältnisse vorhanden.

Während der letzten Kaltzeit, der Weichsel-Kaltzeit,war Brandenburg nur zu zwei Dritteln mit Eis bedeckt.Daraus ergibt sich heute eine Zweiteilung des Lan-des in das Jungmoränengebiet im Norden und Nord-osten des Landes mit seinen „frischen“ Landschafts-formen sowie dem morphologisch anders in Erschei-nung tretenden Altmoränengebiet, zu dem Teile derLausitz, der Fläming aber auch die mittlere und west-liche Prignitz gehören.

Auch die Oberflächengestalt Brandenburgs entstandim Ergebnis der quartärzeitlichen Entwicklung. Mitden glazialen Hochflächen und den fluviatilen Niede-rungsgebieten sind in Brandenburg zwei morphoge-netische Einheiten landschaftsprägend. Die glazialenHochflächen sind durch Moränenaufragungen teil-weise stark strukturiert, während die Niederungendurch postglaziale Dünenaufwehungen und Moorbil-dungen geprägt sind. Die höchste Erhebung in Bran-denburg ist mit 201 m ü.NN der Kutschenberg in derNiederlausitz in den Kmehlener Bergen. Der Tief-punkt liegt bei 1 m ü.NN im unteren Odertal. Trotzeines mittleren Höhenniveaus von 30 – 50 m ü.NN istdie Brandenburger Landschaft vielfach abwechs-lungsreich und stark gegliedert. An den Rändern derHochflächen sind starke Geländeanstiege und tiefeingeschnittene Täler vorhanden. Die prägendenLandschaftselemente des Jungmoränengebietes sinddie Niederungen des Baruther, Berliner und Ebers-walder Urstromtals, die die Schmelzwässer der weich-selzeitlichen Eisrandlagen in Richtung Nordsee ab-führten und auch heute noch die Hauptentwässe-rungsbahnen in Brandenburg sind.

Klimatisch wird Brandenburg durch charakteristischeÜbergangsverhältnisse zwischen dem maritimen unddem kontinentalen Klima geprägt, wobei der Einflussder Kontinentalität von West nach Ost zunimmt.

2Beschreibung der Flussgebietseinheitenim Land Brandenburg

Abb. 2.1-1: Findlinge in der UckermärkischenSeenlandschaft (M. Schrumpf, 2003)

17BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Brandenburg beträgt damit 3,4 l/(s · km2). Charakte-ristisch für die Brandenburger Fließgewässer sind ge-ringe Sohl- und Wasserspiegelgefälle, durchflosseneSeen bzw. seeartige Aufweitungen sowie kanalisierteFließabschnitte.

Brandenburg gliedert sich hydrologisch in die Strom-systeme Elbe und Oder sowie in das Küstengebietder Ostsee. Die fünf größten Flüsse sind Elbe, Oder,Havel, Spree und Schwarze Elster. Die Hauptwas-serscheide Nordsee/Ostsee verläuft durch Branden-burg. Die Elbe und ihre Nebenflüsse Schwarze Elster,Havel, Karthane, Stepenitz und Löcknitz gehörenzum Nordsee-Einzugsgebiet, dies nimmt 81,4 %der Landesfläche ein. Das Brandenburger Ostsee-einzugsgebiet wird durch Oder, Lausitzer Neiße undUcker gebildet und hat einen Anteil von 18,6 % an derLandesfläche.

Die Oder entspringt im Odergebirge (Oderskè Vrchy)in den tschechischen Ostsudeten und mündet nach854 km in das Stettiner Haff (Zalew Szczecinski). DieEinzugsgebietsgröße beträgt 119.046 km2. Branden-burg besitzt einen Flächenanteil von 4,6 % am Ein-zugsgebiet der Oder. Mit einer Jahresabflussmengevon 16,4 Mrd. m3 (Jahresreihe 1931/1996 ohne 1945)ist die Oder der sechstgrößte Süßwasserzufluss indie Ostsee. Maßgebend für die Abflüsse im Bran-denburger Oderabschnitt sind die regionalen klimati-schen Bedingungen im polnischen und tschechi-schen Teil des Einzugsgebietes. Starkniederschlägeim Oberlauf führen in der Regel zu steilen, kurzenHochwasserwellen. Im Winter treten häufig Verei-sungserscheinungen auf. Die bedeutendsten Zu-flüsse auf Brandenburger Gebiet sind die LausitzerNeiße sowie die Alte Oder, die über die Hohensaa-ten-Friedrichsthaler-Wasserstraße in die Oder mün-det. Die Abflussverhältnisse der Oder in Brandenburgwerden durch die Pegel Eisenhüttenstadt und Ho-hensaaten Finow charakterisiert. Durch die zwischenden Pegelstandorten gelegene Einmündung der War-the verdoppelt sich in diesem Oderabschnitt die Ein-zugsgebietsfläche (Tabelle 2.1-1).

Die Quelle der Elbe befindet sich im Riesengebirge inder Tschechischen Republik in einer Höhenlage von1.393 m ü.NN. Die Elbe tangiert Brandenburg auf ei-nem 14 km langen Abschnitt im Südwesten im RaumMühlberg sowie im Nordwesten unterhalb der Havel-mündung auf einer Länge von 73 km. Brandenburgbesitzt einen Flächenanteil von 16,3 % am Einzugs-gebiet der Elbe. Der bedeutendste Zufluss auf Bran-denburger Gebiet ist die Havel.

Während im Westen des Landes ein kühlfeuchtesund wintermildes Küstenklima vorherrscht, ist für denOsten ein winterkaltes und sommertrockenes Fest-landsklima charakteristisch. Die mittleren Jahres-schwankungen der Lufttemperatur reichen von17,5°C in der Prignitz bis 19,5°C im Oderbruch. DieJahresmitteltemperaturen innerhalb Brandenburgsunterscheiden sich mit 8,6°C für den mittleren undsüdlichen Teil sowie 8,3°C für den Norden nur gering.Insgesamt weist die Temperaturentwicklung in Bran-denburg einen positiven Trend auf, der für die StationPotsdam für den Zeitraum von 1901 bis 2000 1°Cbeträgt.

Neben der West-Ost-Abstufung des atlantischenWitterungseinflusses haben auch die Höhenunter-schiede Einfluss auf die regionale Niederschlagsver-teilung in Brandenburg (Karte 2.1-1). Die langjährigenmittleren Niederschlagssummen variieren zwischen500 und 760 mm/Jahr. Während die höchsten Nie-derschläge in der Prignitz und auf der Barnimhoch-fläche auftreten, ist das Oderbruch die niederschlags-ärmste Region Brandenburgs. Der mittlere Nieder-schlag in Brandenburg beträgt 615 mm/Jahr (Reihe1961 – 1990)..

Die hundertjährige Reihe des Niederschlags der Sta-tion Potsdam von 1901 bis 2000 weist keinen signifi-kanten Trend auf. Im gleichen Zeitraum ist jedocheine innerjährliche Verlagerung der Niederschlägezugunsten der Winterniederschläge aufgetreten.

Das Abflussgeschehen der Fließgewässer ist vonNiederschlag, Böden, Relief und Gewässerdichteabhängig. Die Gesamtlänge der Fließgewässer inBrandenburg beträgt etwa 29.500 km. Daraus ergibtsich für das Land eine mittlere Gewässerdichte von0,99 km/km2. Das Gewässernetz ist stark anthropo-gen überprägt und weist einen hohen Anteil künst-licher Gewässer auf. Die klimatischen und geologi-schen Verhältnisse führen zu geringen natürlichenAbflussspenden und relativ geringen Hochwasserab-flüssen. Die Abflusshöhen schwanken regional zwi-schen 40 mm/a (Chorin/Nettelgraben) und 449 mm/a(Golzow/Schmaler Strom). Als Mittelwert für Bran-denburg wurden 107 mm/a ermittelt (Reihe 1961 –1990) (LUA 2001). Die mittlere Abflussspende für

Karte 2.1-1:Niederschlagsverteilung in Bran-denburg (Reihe 1981-2000)Seite 99

18 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Die Schwarze Elster ist mit einem Einzugsgebiet von5.674 km2 rechtsseitiger Nebenfluss der Elbe. Sieentspringt in Sachsen im westlichen Teil des Lausit-zer Berglandes in einer Höhe von 287 m ü.NN, er-reicht südöstlich von Senftenberg Brandenburg, fließtdann nach Westen und mündet zwischen Torgau undWittenberg in Sachsen-Anhalt in die Elbe. Branden-burg besitzt mit 2.892 km2 einen Anteil von 51,0 % ander Einzugsgebietsfläche. Die Brandenburger Ab-flussverhältnisse werden durch den Pegel Löben(Sachsen-Anhalt) charakterisiert (Tabelle 2.1-1).

Die Havel, ein rechter Nebenfluss der Elbe, umfasstein Einzugsgebiet von 23.860 km2. Ihre Quellseen lie-gen im Gebiet Granzin, Kratzeburg, Dambeck in dersüdmecklenburgischen Seenplatte. Sie mündet nacheiner Fließstrecke von 339 km nordwestlich vonHavelberg über den Gnevsdorfer Vorfluter in die Elbe.Die Havel ist ein typischer Tieflandfluss mit einem Hö-henunterschied zwischen Quelle und Mündung vonnur 41 m. Bei einer Fließlänge von 304 km entsprichtdas einem mittleren Sohlgefälle von 0,00013 %(= 13 cm/km). Die Havel durchfließt zahlreiche Seenbzw. besitzt seeartige Aufweitungen.

Mit einer Einzugsgebietsfläche von annähernd9.800 km2 ist die Spree der bedeutendste Nebenfluss

der Havel. Sie entspringt im Oberlausitzer Berglandbei Neugersdorf (Sachsen) und mündet nach 350 kmin Berlin-Spandau in die Havel. Die Spreemündunggliedert die Havel in die Obere Havel, für die der PegelBorgsdorf repräsentativ ist, und in die Untere Haveldie durch den Pegel Havelberg Stadt repräsentiertwird (Tabelle 2.1-1). Weitere wichtige Nebenflüsseder Havel sind die Nuthe und der Rhin.

In Tabelle 2.1-1 sind die gewässerkundlichen Datenund hydrologischen Hauptwerte einiger für die Bran-denburger Fließgewässer wichtiger Pegel aufgeführt.Die Karte 2.1-2 zeigt die Lage dieser Pegel.

Pegel Gewässer Einzugs- Abfluss- NQ MNQ MQ MHQ HQgebiets- reihe (Tag) (Tag)größe[km2] [m3/s] [m3/s] [m3/s] [m3/s] [m3/s]

Löben Schwarze 4.325 1974-2000 2,08 6,49 19,6 65,6 112Elster (11.10.1991) (11.12.1974)

Leibsch Spree 4.606 1971-2000 0,415 6,14 20,3 40,6 100Unterpegel (01.07.2000) (04.08.1981)

Sophien- Spree 9.834 1961-2003 1,21 8,72 37,1 105 152werder (18.05.1993) (09.02.1982)

Borgsdorf Havel 3.051 1977-2000 2,12 3,70 13,7 36,4 57,0(12.07.1992) (02.02.1994)

Havelberg- Havel 23.804 1971-2000 7,24 19,9 106 215 341Stadt (19.09.1999) (28.03.1979)

Babelsberg Nuthe 1.803 1971-1999 0,15 1,83 8,19 21,6 35,1(mehrfach) (14.03.1979)

Pasewalk Ucker 1.403 1971-2000 0,934 1,66 4,83 15,2 30,1ohne 1973/74 (mehrfach) (14.03.1997)

Wolfshagen Stepenitz 571 1978-2000 0,67 1,16 3,38 16,9 39(05.08.1990) (12.03.1981)

Wittenberge Elbe 123.532 1971-2000 205 296 689 1.877 3.250(04.09.1976) (04.04.1988)

Guben 2 Lausitzer 4.125 1971-2000 6,90 11,2 30,2 164 539Neiße (09.09.1990) (23.07.1981)

Eisenhütten- Oder 52.033 1921-2003 68,8 124 305 997 2.530stadt ohne 1945 (03.09.2003) (24.07.1997)

Hohensaaten- Oder 109.564 1921-2003 111 234 527 1.395 2.580Finow ohne 1945 (11.-14.09.1921) (08.11.1930)

Tab. 2.1-1: Hydrologische Hauptdaten für Brandenburg

Karte 2.1-2:Standorte repräsentativerAbflussmessstellenSeite 100

19BERICHT 2005 zur EU-WRRL

– Obere Havel– Untere Havel– Nuthe– Plane-Buckau– Rhin– Dosse-Jäglitz

• Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster:– Schwarze Elster– Elbeschlauch II

• Koordinierungsraum Mittlere Elbe-Elde:– Stepenitz-Karthane-Löcknitz– Ehle-Nuthe

Bei den bisherigen Arbeiten spielten diese Bearbei-tungsgebiete aber noch keine wesentliche Rolle, dader Großteil der Datenerhebungen und die Bericht-erstattung an die EU-Kommission auf der Ebene derKoordinierungsräume erfolgte. Möglicherweise wirdihnen aber künftig bei der Beteiligung der Öffentlich-keit und bei der Aufstellung der Maßnahmenpro-gramme eine größere Bedeutung zukommen.

Auch die Flussgebietseinheit Oder wurde weiter un-terteilt. Hier weicht die Terminologie etwas von denfür das Elbegebiet verwendeten Begriffen ab. Wasdort mit Koordinierungsraum bezeichnet wird, bekamin der Flussgebietseinheit Oder den Namen Bearbei-tungsgebiet. Für das, was z.B. in der Havel als Bear-beitungsgebiet bezeichnet wird, gibt es in der Fluss-gebietseinheit Oder keine Parallele. In der Flussge-bietseinheit Oder wurden sechs Bearbeitungsgebieteabgegrenzt:

• Obere Oder,• Mittlere Oder,• Lausitzer Neiße,• Warthe,• Untere Oder,• Stettiner Haff.

Davon reichen die Bearbeitungsgebiete MittlereOder, Lausitzer Neiße, Untere Oder und Stettiner Haffbis auf Brandenburger Territorium. Bei der Flussge-bietseinheit Oder wurde von der Möglichkeit Ge-brauch gemacht, mehrere Flusseinzugsgebiete zu ei-ner Flussgebietseinheit zusammenzulegen. Dahergehört u.a. auch das Einzugsgebiet der Ucker zurFlussgebietseinheit Oder.

2.2 Aufteilung der Flussgebiets-einheiten in Koordinie-rungsräume und Bearbei-tungsgebiete

Da in Deutschland im Wesentlichen die Bundesländerfür die Umsetzung der WRRLverantwortlich sind, wurdeversucht, Organisationsformen zu finden, die diesemSachverhalt Rechnung tragen. Um den Koordinations-aufwand zwischen den Bundesländern und angrenzen-den Staaten möglichst zu minimieren, wurden daher dieFlussgebietseinheiten noch weiter unterteilt.

Innerhalb der Flussgebietseinheit Elbe wurden zehnKoordinierungsräume eingerichtet:

• Tideelbe, • Mittelelbe-Elde, • Mulde-Elbe-Schwarze Elster, • Havel und• Saale

mit überwiegenden Flächenanteilen auf deutschemTerritorium (Karte 2.2-1). In diesen ist jeweils ein Bun-desland federführend für die Erledigung der Aufga-ben verantwortlich. Im tschechischen Teil der Fluss-gebietseinheit liegen die Koordinierungsräume

• Eger und Untere Elbe,• Beraun,• Untere Moldau,• Obere Moldau,• Obere und Mittlere Elbe.

Für die Havel koordiniert Brandenburg die Arbeitender am Haveleinzugsgebiet beteiligten BundesländerBerlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen undSachsen-Anhalt. Diese Länder haben am 18.04.2002eine Koordinierungsvereinbarung unterzeichnet, diedie Basis der Zusammenarbeit im Koordinierungs-raum Havel bildet. Daneben hat Brandenburg auchAnteil an den Koordinierungsräumen Mulde-Elbe-Schwarze Elster und Mittlere Elbe-Elde, für die eben-falls Koordinierungsvereinbarungen abgeschlossenwurden. Diese sehen auch noch eine weitere Unter-teilung der Koordinierungsräume in Bearbeitungsge-biete vor. Somit partizipiert Brandenburg an folgen-den Bearbeitungsgebieten:

• Koordinierungsraum Havel:– Obere Spree– Mittlere Spree– Untere Spree1– Untere Spree2– Dahme

Karte 2.2-1: Koordinierungsräume undBearbeitungsgebieteSeite 101

20 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Nach Artikel 3 und Anhang I der WRRL sollen für dieFlussgebietseinheiten zuständige Behörden gegen-über der EU-Kommission benannt werden. Für denBrandenburger Anteil an den FlussgebietseinheitenElbe und Oder ist das Ministerium für LändlicheEntwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV)als zuständige Behörde bestimmt worden. In den an-deren Bundesländern sind ebenfalls die für Wasser-wirtschaft verantwortlichen Landesministerien bzw.Senatsverwaltungen als zuständige Behörden be-stimmt worden.

Am 18.06.2004 hat die Bundesregierung die zustän-digen Behörden an die EU-Kommission gemeldet.

3.1 Rechtlicher Status derzuständigen Behörden

Das MLUV ist die Oberste Wasserbehörde Branden-burgs. In dieser Eigenschaft übt es die Rechts- undFachaufsicht über das Landesumweltamt sowie dieUnteren Wasserbehörden der Landkreise und kreis-freien Städte aus.

3.2 Zuständigkeiten

Das MLUV ist im Rahmen der WRRL-Umsetzung ver-antwortlich für die Koordinierung und Überwachungaller Anforderungen, die sich aus der WRRL ergeben.Darunter fallen insbesondere die folgenden Punkte:

– Bestimmung der Flussgebietseinheit (Artikel 3),– Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheit

(Artikel 5, Anhang II),– Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tä-

tigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewäs-ser und des Grundwassers (Artikel 5, Anhang II),

– Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung (Artikel5, Anhang III),

– Ermittlung der Ausnahme- und Fristverlängerungs-tatbestände (Artikel 4),

– Erstellung eines Verzeichnisses der Schutzgebiete(Artikel 6, Anhang IV),

– Überwachung der Oberflächengewässer, des Grund-wassers und der Schutzgebiete (Artikel 8, Anhang V),

– Aufstellung und Umsetzung der Maßnahmenpro-gramme (Artikel 11, Anhang VI),

– Aufstellung und Umsetzung der Bewirtschaftungs-pläne (Artikel 13, Anhang VII),

– Information und Anhörung der Öffentlichkeit (Arti-kel 14),

– Einhaltung bzw. Erreichung der Bewirtschaftungs-ziele.

3.3 Koordinierung mitanderen Behörden

Da die Flussgebietseinheiten über die Grenzen desLandes Brandenburg hinausreichen, ist eine inten-sive Koordinierung bei der WRRL-Umsetzung mit denanderen deutschen Bundesländern notwendig. Umdies zu gewährleisten, wurden mit den umliegendenBundesländern mehrere Koordinierungsvereinba-rungen abgeschlossen. Diese regeln die Zusammen-arbeit in den Koordinierungsräumen Mulde-Elbe-Schwarze Elster, Mittlere Elbe-Elde und Havel (sieheauch Kapitel 2.2). Die wichtigsten Regelungen in denKoordinierungsvereinbarungen sind:

– Aufteilung der Koordinierungsräume in Bearbei-tungsgebiete (siehe Kapitel 2.2).

– Einrichtung einer Steuerungsgruppe: In dieser sindMitarbeiter der zuständigen Ministerien bzw. derSenatsverwaltung vertreten. Die Steuerungs-gruppe fällt grundsätzliche Entscheidungen undmacht verbindliche Vorgaben für die fachliche Um-setzung der WRRL.

– Einrichtung einer Koordinierungsgruppe: Dort be-arbeiten die Fachleute aus den beteiligten Länderndie von der WRRL vorgegebenen Aufgabenfelder.

– Festlegung, welches Bundesland die Federführungim jeweiligen Koordinierungsraum hat. Für den Ko-ordinierungsraum Havel ist Brandenburg verant-wortlich.

Darüber hinaus war es aber auch erforderlich, die Ko-operation aller deutscher Bundesländer, die am Elbe-einzugsgebiet Anteil haben, sicherzustellen. Zu diesemZweck trat am 03.03.2004 eine „Verwaltungsverein-barung über die Gründung einer Flussgebietsgemein-schaft für den deutschen Teil des EinzugsgebietesElbe (FGG Elbe)“ in Kraft. In der FGG Elbe arbeitendie zehn Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg,Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein undThüringen zusammen. Das gemeinsame Ziel ist, dieWRRL möglichst einheitlich umzusetzen.

3 Zuständige Behörden

21BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Tschechiens sowie die Europäische Gemeinschafthaben sich über eine Zusammenarbeit auf dem Ge-biet des Gewässerschutzes im Einzugsgebiet derOder verständigt. Dazu wurde die IKSO gegründet.Der Vertrag über ihre Gründung wurde am11.04.1996 geschlossen (Bundesgesetzblatt 1997 IIS. 1708) und trat am 26.04.1999 in Kraft.

Im Jahr 2002 haben sich die zuständigen MinisterienPolens, Tschechiens und Deutschlands darauf ver-ständigt, die IKSO als Plattform für die nach WRRLerforderliche Koordinierung für die gesamte Flussge-bietseinheit Oder zu nutzen. Auf Grund ihrer Größeund Komplexität wurde die Flussgebietseinheit Oderin sechs Bearbeitungsgebiete untergliedert (sieheKapitel 2.2). Daneben wurde die Struktur der IKSO-Arbeitsgruppen auf die Erfordernisse der WRRL an-gepasst.

Neben den Vereinbarungen zur IKSE und IKSO be-stehen zwischen Deutschland, Tschechien und Polenzusätzlich noch bilaterale Abkommen im Bereich derWasserwirtschaft. Sie sind in den folgenden Verträ-gen vereinbart worden:

– Vertrag zwischen der Republik Polen und der Bun-desrepublik Deutschland über die Zusammenarbeitauf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenz-gewässern vom 19.05.1992 (BGBl. 1994 II S. 59),

– Vertrag zwischen der Regierung der VolksrepublikPolen und der Regierung der Tschechoslowaki-schen Republik über die Wasserwirtschaft an denGrenzgewässern vom 21.03.1958,

– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Tschechischen Republik über die Zusam-menarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft anden Grenzgewässern vom 12.12.1995 (BGBl. 1997Teil II S. 924).

3.4 Internationale Beziehungen

Zusätzlich zu den innerstaatlichen Vereinbarungenist es auch nötig, mit den an Elbe und Oder teil-habenden Staaten Regelungen für eine effizienteUmsetzung der WRRL zu finden. Dazu werden dieschon bestehenden Flussgebietskommissionen,die „Internationale Kommission zum Schutz derElbe“ (IKSE) und die „Internationale Kommissionzum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen“(IKSO), genutzt.

Um den Gewässerschutz im Einzugsgebiet der Elbegemeinsam zu verbessern, haben sich Deutsch-land, Tschechien und die Europäische Gemein-schaft zur Gründung der IKSE entschlossen. Dazuwurde am 08.10.1990 in Magdeburg die „Vereinba-rung über die IKSE“ unterzeichnet. Als abzusehenwar, dass die WRRL im Jahr 2000 in Kraft tretenwürde, haben die Gründungsparteien entschieden,dass die internationale Koordinierung der WRRL-Umsetzung durch die IKSE wahrgenommen werdensollte. Dabei werden auch Polen und Österreich ein-gebunden, die zwar sehr geringe Anteile am Elbe-einzugsgebiet haben, aber nicht der IKSE ange-hören. Um die Arbeiten der IKSE-Arbeitsgruppen zukoordinieren, wurde eine internationale Koordinie-rungsgruppe „EU-Wasserrahmenrichtlinie im Ein-zugsgebiet der Elbe“ (ICG WFD) und zur Unter-stützung der Aufgaben der internationalen Koor-dinierungsgruppe ICG WFD eine Arbeitsgruppe„Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Ein-zugsgebiet der Elbe“ (AG WFD) eingerichtet.

Für das Odereinzugsgebiet existieren ähnliche Re-gelungen zum Gewässerschutz wie im Einzugsgebietder Elbe. Die Regierungen Deutschlands, Polens und

22 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Nach Anhang II der WRRL ist eine umfangreiche Ana-lyse der Gewässersituation durchzuführen.

4.1 Oberflächengewässer

4.1.1 Kategorien und Typen vonOberflächengewässern

4.1.1.1 Typisierung und Kategorisierung vonOberflächenwasserkörpern

Als Grundlage für die Bewertung der Gewässer ist je-der Oberflächenwasserkörper einem Gewässertypzuzuordnen. In diesen Typen spiegeln sich die ge-wässerökologischen Bedingungen wider, die zur Aus-prägung bestimmter Lebensgemeinschaften führen. Nach Anhang II und XI der WRRL sind die Gewäs-sertypen europaweit an bestimmte Ökoregionen ge-bunden. Für das Land Brandenburg ist dabei das„Zentrale Flachland“ (Ökoregion 14) maßgeblich.Hierzu gehört das Norddeutsche Tiefland mit seinenreliefreichen Endmoränenzügen, den flachwelligenbis plateauartigen Grundmoränenplatten und seinengefällearmen Talungen. Diese drei Landschaftstypenprägen Brandenburg auch weitestgehend.

Für die Typisierung der Fließgewässer wurde im Auf-trag der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)unter Einbindung der Deutschen Vereinigung fürWasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (ATV-DVWK) als Arbeitsgrundlage die Karte der Fließge-wässerlandschaften Deutschlands – eine bundes-weite, vorwiegend auf geomorphologischen Informa-tionen aufbauende Karte – erarbeitet (BRIEM 2002).Die Basisdaten dieser Karte wurden mit den vierdurch die WRRL schematisch vorgegebenen Fließ-gewässerlängszonen (Bach, Kleiner Fluss, GroßerFluss, Strom) entsprechend der Einzugsgebietsgrö-ßen < 100 km2, 100 – 1.000 km2, 1.000 – 10.000 km2

und > 10.000 km2 verschnitten. Unter Berücksichti-gung der Ökoregionen und vorliegender Kenntnisseüber die biozönotisch unterscheidbaren Fließgewäs-sertypen wurden zunächst 20 Grundtypen unter-schieden. Die so entstandene grobe Typzuweisungfür die Einzelgewässer wurde durch die Bundeslän-der validiert und insbesondere für organisch geprägteFließgewässer, Seeausflüsse, sowie rückstau- oderbrackwasserbeeinflusste Gewässer durch Einbezie-hung regionaler Kenntnisse korrigiert und ergänzt.

Im Ergebnis liegt nun die bundesweite Karte der 23 bio-zönotisch bedeutsamen Fließgewässertypen Deutsch-lands (LAWA 2003) vor, deren Merkmale in Steck-briefen zusammengefasst wurden (POTTGIESSER &SOMMERHÄUSER 2004). Sie ermöglichten die Erar-beitung typspezifischer Bewertungsverfahren für denökologischen Gewässerzustand.

Die Fließgewässertypen 1 – 10 sind auf die Ökore-gionen der Alpen, des Alpenvorlandes und der zen-tralen Mittelgebirge beschränkt. Im NorddeutschenTiefland sind die Fließgewässertypen 11 – 23 vertre-ten. Dabei ist der theoretisch hergeleitete Typ 13 –schwach gepufferter („silikatischer“) sandgeprägterBach des Zentralen Flachlandes – als spekulativ oderverschollen zu betrachten, denn er konnte bislangkeinem Gewässerabschnitt zugewiesen werden. Dieübrigen für das Zentrale Flachland charakteristischenTypen sind mit Ausnahme der an der Nordseeküsteanzutreffenden Marschengewässer (Typ 22) und derrückstaubeeinflussten Ostseezuflüsse (Typ 23) auchin Brandenburg vertreten. Sie lassen sich in Anleh-nung an den Ansatz von POTTGIESSER & SOMMER-

HÄUSER (2004) und unter Berücksichtigung der Ar-beiten von MUTZ ET AL. (in LUA 2001b) für das LandBrandenburg steckbriefartig beschreiben. Dabei istinsbesondere die biologische Charakterisierung imZuge der Monitoringprogramme noch zu ergänzen.

Die Typisierung der Seen im Land Brandenburg folgteinem Vorschlag von MATHES ET AL. (2002). Danachwerden die von Natur aus nährstoffreicheren Seenmit relativ großem Einzugsgebiet (Typen 10, 11 und12) den von Natur aus nährstoffarmen Seen mit rela-tiv kleinem Einzugsgebiet (Typen 13 und 14) ge-genübergestellt. Tiefe Seen mit thermischer Schich-tung im Sommer (Typen 10 und 13) werden von fla-chen Seen (Typen 11, 12 und 14) unterschieden.Seen mit kurzer Verweilzeit (< 30 Tage), als Folge derEinbindung in den Lauf eines großen Flusses, wer-den als Flusssee (Typ 12) von den übrigen eutrophenFlachseen unterschieden.

Die nachfolgend aufgeführten Steckbriefe geben ge-nauere Informationen, welche Merkmalskombinatio-nen die einzelnen im Land Brandenburg bislang un-terschiedenen Gewässertypen voneinander abgren-zen. Die quantitativen Angaben beziehen sich dabeispeziell auf brandenburgische Verhältnisse. Bei jederTypzuweisung ist zu berücksichtigen, dass jedes Ge-wässer „individuell“ ausgeprägt ist. Deshalb ist esmöglich, bei genügender Stichprobengröße weitereUnterteilungen vorzunehmen. Diese sind auch sinn-

4

Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheitenund Überprüfung der Umweltaus-wirkungen menschlicher Tätigkeiten

23BERICHT 2005 zur EU-WRRL

einige ökomorphologisch und biozönotisch wahr-scheinlich unterscheidbare Subtypen vorgeschlagen.Diese sind bisher nicht ausgewiesen worden unddeshalb im Verlauf der Überwachungsprogramme bis2009 zu validieren.

voll, um innerhalb einer größeren Gruppe von Ge-wässern untereinander sehr ähnliche auszuwählen,sei es um Belastungen differenzierter bewerten oderden Mitteleinsatz für künftige Maßnahmen mit größe-rem Erfolg planen zu können. Deshalb werden hierfür die weitere Arbeit an der Gewässertypisierung

Verbreitung: In Brandenburg weit verbreitet inden im Hoch- und Spätglazial ange-legten weiten gefällearmen Tälernder Jungglaziallandschaften, oft imBereich verlandeter Seebecken.

Subtypen: Keine

Beispiele: Adda, Döllnitz, Glinze, Nottefließ,Sernitz (degradiert)

Längszonale Einordnung, Größe: Krenal bis Metarhitral, Breite ca. 3 m - 12 m, Einzugsgebiet < 100 km2

Talgefälle: < 0,05 m/km

Ufer- und Talraumvegetation: Erlen-Eschen-Quellsumpf, Erlenbruchwald oder Großseggenried mitGrauweiden

Morphologie: Diffuse Linienführung mit häufigen Spaltungen (Anastomosen) vorumgestürzten Bäumen. Querprofil durchflussabhängig, in Quellbächenextrem flach (1 cm), im Metarhithral zunehmend kastenförmig.

Sohlsubstrat: Gemisch aus Zweigen, Falllaub und Makrophytenrestenunterschiedlichsten Zersetzungsgrades (C-POM), in subglaziären Rinnenauf hartem, trittfestem Torf über viele Meter mächtigen Kalkmudden, in denUrstromtälern über Talsand, Abschnitte mit Sandgrund kommen im Bereichvon Schwellen vor.

Hydrologie und Thermik: Grundwassergespeist, Temperaturen zwischen 4 und 12 °C.Abflussdynamik gering, MHQ : MQ : MNQ ≈ 2 : 1 : 0,5, W-Amplitude< 0,2 m. Im Referenzzustand kein Ausufern, da sich das talfüllendeMoor mit dem Wasserstand hebt und senkt.

Strömung: Lange Strecken mit ruhiger Wasserführung und fast spiegelglatterOberfläche, in unregelmäßigem Wechsel unterbrochen von turbulentenAbstürzen an Totholzverklausungen und Biberdämmen, quer- undlängsprofilgemittelte Strömungsgeschwindigkeit ≈ 0,08 - 0,15 m/s, in denStrömungskanälen zwischen Makrophytenpolstern ≈ 0,15 - 0,25 m/s undan Verklausungen > 0,3 m/s.

Typ 11 - organisch geprägter Bach

Mündung der Döllnitz in den Rhin(Foto: O. WIEMANN, 2003)

In Brandenburg treten folgende Fließgewässertypen auf:

Verbreitung: Auf die gefälleärmsten Landschaften des Jungglazials(Welsebruch, Rhinluch, Dossebruch, HavelländischesLuch, Uckertal) beschränkt, selten im Bereich verlan-deter Rinnen.

Subtypen: keine

Beispiele: Löcknitz (östlich Berlin, Referenz), Rhin ab 10 kmunterhalb Ruppiner See (degradiert), Welse unterhalbSernitzeinmündung (degradiert), Ucker ab 10 kmunterhalb Unteruckersee

Längszonale Einordnung, Größe: Hyporhitral bis Epipotamal, Breite > 8 m, Einzugsgebiet > 100 km2

Talgefälle: < 0,05 m/km

Ufer- und Talraumvegetation: überwiegend Seggenried mit Grauweiden, teilweise Erlenbruchwald

Morphologie: Mäandrierende Linienführung mit auffällig großen Radien, gelegentlich Mehrbettgerinne(Anastomosen). Querprofil extrem tief (> 2 m), oft kastenförmig.

Sohlsubstrat: Im Referenzzustand überwiegend trittfester Torf, Gleitufer oft von kleinsten Totholzresten(„Hölzchengrus“) mit Falllaub und weichen, groben Makrophytenresten unterschiedlichstenZersetzungsgrades bedeckt. Untergrund in subglaziären Rinnen aus mächtigen Kalkmud-den, in den Urstromtälern aus Talsand, der nicht selten vom Stromstrich berührt wird.

Hydrologie und Thermik: Grundwassergespeist, Temperaturen zwischen 2 und 16 °C, Abflussdynamik mäßig, MHQ : MQ : MNQ ≈ 2,5 : 1 : 0,4, W-Amplitude < 0,3 m. Im Referenz-zustand kein Ausufern, da sich das talfüllende Moor mit dem Wasserstand hebt und senkt.

Strömung: Lange Strecken mit ruhiger Wasserführung und fast spiegelglatter Oberfläche, in unregel-mäßigem Wechsel unterbrochen von turbulenten Abstürzen an Totholzverklausungen undBiberdämmen, quer- und längsprofilgemittelte Strömungsgeschwindigkeit ≈ 0,10 - 0,18 m/s,in den Strömungskanälen zwischen Makrophytenpolstern ≈ 0,15 - 0,25 m/s und an Verklau-sungen > 0,3 m/s.

Typ 12 - Organisch geprägter Fluss

24 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Löcknitz östlich Berlin (Foto: C.MEIER, 2004)

Verbreitung: Quellregionen in gefällearmen Hochplateaus der End- und Grund-moränen (a), Kerbtäler der Stauch- und Endmoränen (b), Grund-moränen (c), Sander und Urstromtäler (d) sowie subglaziäre Rin-nen des Jungglazials und Urstromtäler (e)

Subtypen: 14a: Totholzreicher Sandbach der Quellregionen14b: Stein- und blockreicher Sandbach der Kerbtäler14c: Kiesreicher Sandbach der altglazialen Muldentäler14d: Treibsandgeprägter Mäanderbach der Sohlentäler14e: Teilorganischer Sandbach der Rinnen und Urstromtäler

Beispiele: Oberläufe des Klein Briesener und Dippmannsdorfer Bachs (14a),Boberschenkfließ (Schlaubetal), Quellbach der Sude (Prignitz)(14b),Oberläufe von Nieplitz, Plane, Stepenitz, Buckau (14c),Ruhländer Schwarzwasser oberhalb Jannowitz (Lausitz), Lutzke westlich Guben (14d), ge-fällearme Abschnitte der Briese und der Finow (14e)

Längszonale Einordnung, Größe: Epi- bis Metarhitral, Breite 1 - 8 m, Einzugsgebiet < 100 km2

Talgefälle: 3,0 - 0,05 m/km

Ufer- und Talraumvegetation: Stieleichenwald, Buchenwald, Erlen-Eschen-Quellsumpf

Morphologie: Gestrecktes bis schwach gewundenes (14a-c) oder mäandrierendes (14d, seltener bei 14a-c) Einbettgerinne. Querprofil flach (2 cm) bis mäßig tief (50 cm). Sohlabstürze mitnachfolgendem Wechsel von Schnellen und Stillen bei Subtypen 14a an Totholzhindernissenund 14b an Steinriegeln häufig, bei Subtypen 14c und 14d dagegen selten (z.B. hintergroßen Fallbäumen).

Typ 14 – Sandgeprägter Bach

Dippmannsdorfer Bach(Foto: J.SCHÖNFELDER, 2004)

25BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Sohlsubstrat: Überwiegend aus Sand bestehend. Die Anteile der übrigen Substrate sind bei den Subtypenunterschiedlich. 14a kennzeichnet eine Kammerung der fast reinen Sandflächen durch eindichtes Netz von Zweigen und Ästen (Totholz) mit Ansammlungen von Falllaub. EinzelneSteine kommen vor. 14b wird im Längsprofil durch Schnellen aus mitunter riegelartig ange-ordneten Steinen und Blöcken, z.T. auch Kiesbänke gegliedert. Ein Band aus lagestabilemKies zieht sich im Stromstrich des Subtyps 14c durch, die Uferbezirke sind überwiegend mitTotholz und Sand bedeckt. Grobe organische AbIagerungen sind an den Gleitufern ausgebil-det und bedecken selten > 10% der Sohle. In den Subtypen 14d und 14e besteht das zen-trale Band im Stromstrich aus Sand und Totholz. Kies, Steine, Blöcke und grobe organischeAblagerungen (Falllaubreste) kommen im Subtyp 14d jeweils in Anteilen von < 10% vor. ImSubtyp 14e fehlen Kies, Steine und Blöcke. Dafür nehmen Grobdetritus und Totholz bis zu50% der gesamten Sohlfläche ein.

Hydrologie und Thermik: Grundwassergespeist, Temperaturen zwischen 2 und 14 °C. Abflussdynamik mäßig, MHQ :MQ : MNQ ≈ 3 : 1 : 0,33, W-Amplitude < 0,2 m. Ausuferungstendenz im Referenzzustand ge-ring, da der intakte Waldboden im kleinen Einzugsgebiet zu starker Verzögerung und Ver-gleichmäßigung des Abflusses führt.

Strömung: Zügige Strömung, die von häufigen Abstürzen an Totholzverklausungen, turbulenten Schnel-len oder raschem Richtungswechsel in Mäanderstrecken mit großem Anteil an Sekundär-strömungen bestimmt wird. Quer- und längsprofilgemittelte Strömungsgeschwindigkeit≈ 0,15 - 0,30 m/s, im Stromstrich fast durchgängig > 0,25 m/s mit Maxima > 0,40 m/s imBereich von Schnellen und Verklausungen.

Verbreitung: Alt- und Jungglaziallandschaften Norddeutschlands

Subtypen: 15a: Sandgeprägter kleiner Fluss15b: Sandgeprägter großer Fluss

Beispiele: Nuthe zwischen Einmündung Hammerfließ und Ein-mündung Nieplitz, Rhin unterhalb Einmündung KleinerRhin, Stepenitz unterhalb Putlitz, Dahme unterhalbGolßen (15a), Spree zwischen Zerre und Berlin, Nutheunterhalb Einmündung der Nieplitz (15b)

Längszonale Hyporhithral, Breite 5 - 10 m, Einzugsgebiet 100 - 1.000 km2 (15a)Einordnung, Größe: Epipotamal, Breite > 10 m, Einzugsgebiet 1.000 - 10.000 km2 (15b)

Talgefälle: Gestreckte bis mäandrierende Ausbildungsformen 3,0 - 0,1 m/km; verzweigte(anastomosierende) Ausbildungsformen < 0,1 m/km

Ufer- und Tal- Silberweiden-Auenwald, Stieleichen-Ulmen-Eschen-Hartholzauenwald, raumvegetation: Erlenbruchwald

Morphologie: Zumeist stark mäandrierende, selten nur geschwungene Linienführung, zumeist in Einbett-gerinnen, bei plötzlichem Gefällewechsel des Tals oder oberhalb von Mündungen in Seenoder Ströme auch in Mehrbettgerinnen (Anastomosen). Querprofile in mäandrierenden Ein-bettgerinnen relativ tief (> 1 m), in Mehrbettgerinnen eher flach (< 1m), muldenförmig. Inanastomosierenden Abschnitten starke Tendenz zur Inselbildung und seitlichen Verlagerung.

Sohlsubstrat: Sand auf > 50 % der Sohle. Gleitufer werden von Feinsand mit starker Beimengung an Grob-detritus in Ufernähe bedeckt. Freigespülte Wurzeln an Prallufern. Im Bereich des Strom-strichs in Einbettgerinnen oft ein Band aus Fein- bis Grobkies mit Flächenanteilen < 50 %.

Hydrologie und Thermik: Dominant grundwassergespeist mit hohem Anteil an Oberflächen- und Zwischenabfluss.Temperaturen zwischen 0 und 22 °C, Abflussdynamik groß,MHQ : MQ : MNQ ≈ > 3 : 1 : < 0,33. W-Amplitude > 0,5 m, daher im Referenzzustand regel-mäßiges Ausufern.

Strömung: Rasche Strömung, Wasseroberfläche erscheint wegen relativ großer Tiefe aber wenigturbulent. In Krümmungen auffällige Strudel. Quer- und längsprofilgemittelte Strömungs-geschwindigkeit ≈ 0,30 - 0,40 m/s, an Prallufern und im Stromstrich durchgehend > 0,5 m/s,Spitzengeschwindigkeiten jedoch nicht > 1,2 m/s.

Typ 15 - Sandgeprägter Fluss

Müggelspree zwischen Hangelsberg undErkner (Foto: O. WIEMANN, 2005)

26 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Verbreitung: Kerb- und Muldentäler der alt- und jungglazialen Endmoränen,dort verbreitet, jedoch Einzugsgebiete zumeist < 10 km2

Subtypen: keine

Beispiele: Baitzer Bach, Springbach, Quellbachzufluss des SchwarzenBachs (Hoher Fläming)

Längszonale Einordnung, Größe: Epirhitral, selten Metarhitral, Breite 1 - 4 m, Einzugsgebiet< 100 km2

Talgefälle: > 3,0 m/km

Ufer- und Talraumvegetation: am Ufersaum vor allem Erlen und Eschen, im Talraum Stiel-eichenwald oder Buchenwald

Morphologie: Gestrecktes bis schwach gewundenes Einbettgerinne. Querprofilauffällig flach (2 cm) bis mäßig tief (30 cm). Sohlabstürze angroßen Steinen oder an gegenüberliegenden Uferbäumen mit ver-flochtenen Wurzelbärten mit nachfolgenden langgezogenen Schnellen

Sohlsubstrat: Überwiegend von zumeist lagestabilem Kies (2 - 60 mm) bedeckt. Im übrigen ein gleich-gewichtiges Verhältnis der Flächenanteile von Steinen > 6 cm (in Schnellen), Sand (vorHindernissen und als schmale Sicheldünen an Gleithängen) und Totholz. Aufgrund derhohen Strömungsenergie werden Totholzäste längerfristig nur im Uferbereich abgelagert,ragen nie für mehr als ein Jahr in den Stromstrich hinein (wichtiges Differenzierungsmerkmalzum sandgeprägten Bach, Typ 14). Grobe organische Ablagerungen (Falllaubreste) nur inschmalen Zonen an Gleitufern.

Hydrologie und Thermik: Dominant grundwassergespeist mit hohem Anteil an Oberflächen- und Zwischenabfluss;Temperaturen zwischen 2 und 14 °C.Abflussdynamik sehr stark, MHQ : MQ : MNQ ≈ > 4 : 1 : < 0,25,W-Amplitude > 0,2 m, Ausuferungstendenz sehr stark.

Strömung: Schnelle Strömung mit Turbulenzen in Bereichen der langgezogenen, abschüssigen Schnel-len und gelegentlicher Abstürze. Quer- und längsprofilgemittelte Strömungsgeschwindigkeit≈ 0,30 - 0,60 m/s, im Stromstrich fast durchgängig > 0,4 m/s mit häufigen Maxima > 0,60 m/sim Bereich von Schnellen und Verklausungen.

Typ 16 - Kiesgeprägter Bach

Springbach / Fläming 500 moberhalb Mühle, KiesdominierterAspekt unterhalb Rausche (Foto:

J. SCHÖNFELDER, 2004)

Verbreitung: Auen der großen gebirgsbürtigen Flüsse und Ströme

Subtypen: keine

Beispiele: Unterlauf des Demnitzer Mühlenfließes, Stremme, Volzine

Längszonale Einordnung, Größe: Potamal, Breite 5 - > 10 m

Talgefälle: < 0,1 m/km

Ufer- und Talraumvegetation: Silberweiden-Auenwald, Stieleichen-Ulmen-Eschen-Hartholz-auenwald, Erlenbruchwald

Morphologie: Mäandrierende oder geschwungene Linienführung in Einbettge-rinnen bzw. häufig sogar nur Teil von Mehrbettgerinnen desStroms. Querprofile relativ tief (> 1 m), durch die Hochwässer desStroms geformt (ausgekolkt).

Sohlsubstrat: Schlammiger Sand auf > 50 % der Fläche. Freigespülte Wurzeln an Prallufern. Viel Totholzund Makrophyten.

Hydrologie und Thermik: Im Referenzzustand starke Prägung durch die Hochwässer des großen Flusses oder Stroms,mit Phasen erosiver Auskolkung und Rückstau. Bei Niedrigwasser des Vorfluters Beeinflus-sung durch die kleinen (z.T. sommerkühlen) Zuflüsse von den Grundmoränenflächen.

Strömung: Überwiegend sehr ruhige Strömung, Quer- und längsprofilgemittelte Strömungsgeschwindig-keit ≈ 0,05...0,15 m/s, bei Hochwasser des Stroms je nach Anbindungssituation reißendeStrömung bis Stillstand, auch Rückfluss möglich.

Typ 19 - Fließgewässer der Fluss- und Stromtäler

Demnitzer Mühlenfließ(Foto: J. SCHÖNFELDER, 2005)

27BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Verbreitung: Elbtal und Odertal

Subtypen: keine

Beispiele: Elbe, Oder

Längszonale Einordnung, Größe: Metapotamal, Breite > 30 m,Einzugsgebiet > 10.000 km2

Talgefälle: Gestreckte bis mäandrierende Ausbildungsformen3,0 - 0,1 m/km; verzweigte (anastomosierende)Ausbildungsformen < 0,1 m/km

Ufer- und Talraumvegetation: Silberweiden-Auenwald, Stieleichen-Ulmen-Eschen-Hartholzauenwald, lokal auch Erlen-bruchwald; in Nähe der Ästuare auch Seggenried oder Schilfröhricht

Morphologie: gekrümmte bis geschwungene Linienführung in Mehrbettgerinnen, mäandrierende Linien-führung in Mehrbettgerinnen. Querprofile im Verhältnis zur Breite relativ flach (< 3 m),muldenförmig. In anastomosierenden Abschnitten starke Tendenz zur Inselbildung.

Sohlsubstrat: Sohle überwiegend mittelsandig, in Ufernähe auch feinsandig, im Stromstrich grobsandig biskiesig. Totholz zumeist nur in Anteilen < 5 %.

Hydrologie und Thermik: Dominant von gebirgsbürtigem Oberflächenabfluss gespeist, daher dynamisches Abflussver-halten: MHQ : MQ : MNQ ≈ > 3 : 1 : < 0,33. W-Amplitude > 2 m, daher im Referenzzustandregelmäßiges Ausufern. Temperaturen zwischen 0 und 24 °C.

Strömung: Reißende Strömung bei nur leicht bewegt erscheinender Oberfläche. Quer- und längsprofil-gemittelte Strömungsgeschwindigkeit bei MQ im Bereich 1,0 - 2,0 m/s; im Stromstrich beiMQ durchgehend > 1,5 m/s, bei MHQ > 3 m/s.

Typ 20 - Ströme des Tieflandes

Havel bei Gülpe(Foto: J. SCHÖNFELDER, 2005)

Verbreitung: Jungglaziallandschaften Norddeutschlands

Subtypen: 21a: organisch geprägte Seeausflüsse21b: mineralisch geprägte Seeausflüsse

Beispiele: 21a: Melangfließ, Notte21b: Küstrinchenbach (Referenz), Schlaube(Referenz), Nieplitz unterhalb Blankensee (degradiert)

Längszonale Einordnung, Größe: Potamal, Einzugsgebiet < 1.000 km2, Breite 1 - > 10 m

Talgefälle: 21a: < 0,05 m/km 21b: > 0,05 m/km

Ufer- und Talraumvegetation: unspezifisch: Stieleichen-Ulmen-Eschen-Hartholzauenwald, Erlenbruchwald

Morphologie: Einbettgerinne mit zumeist gestreckter bis geschwungener Linienführung. Querprofile oft auf-fällig tief (> 1 m), kasten- bis muldenförmig.

Sohlsubstrat: torfige Mudde mit hohem Totholzanteil (21a)kiesiger Sand mit reichlich Totholz (21b)

Hydrologie und Thermik: oberirdischer Abfluss aus dem See, Temperaturen daher zwischen 0 und 24°C. Abfluss-dynamik unspezifisch, entspricht der des Seezuflusses, Abflüsse von Quellseen besitzenfast keine Abflussdynamik, Abflüsse von Fließseen der Grundmoräne sind so dynamisch wieSandbäche.

Strömung: Zumeist ruhige, selten sehr ruhige Strömung. Quer- und längsprofilgemittelte Strömungsge-schwindigkeiten im Bereich 0,1 - 1,0 m/s.

Typ 21 - Seeausflussgeprägte Fließgewässer

Mündung des Kleinen Rhin in den Rhin(Foto: O. WIEMANN, 2003)

Folgende Seentypen finden sich in Brandenburg:

28 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Verbreitung: Grundmoränen und Endmoränen

Subtypen: 10a: geschichteter Grundwasser- oder Quellsee mitgroßem Einzugsgebiet

10b geschichteter Fließsee

Volumenquotient: 10a: 1,5 - 5,0 m2/m3 (Median = 2,8 m2/m3)10b: 5,0 - 50 m2/m3 (Median = 10,3 m2/m3)

Beispiele: 10a: Oberuckersee, Sacrower See, Twernsee10b: Kalksee bei Woltersdorf, Küstrinsee, Ruppiner

See, Storkower See

Hydrologie: 10a: höchstens unbedeutende oberirdische Zuflüsse aber zumeist signifikanteroberirdischer (bachähnlicher) Abfluss

10b: bedeutende oberirdische Zuflüsse durch Bäche und starker (flussähnlicher) Abfluss

Verweilzeit: 10a: 2 - 8 Jahre (Median = 4,4 Jahre)10b: 90 Tage - 3 Jahre (Median = 1,2 Jahre)

Potenziell natürlicher Trophiezustand: 10a: mesotroph (LAWA-Trophieindex 1,7...2,0) 10b: stark mesotroph (LAWA-Trophieindex 2,0 - 2,5),

floristischer Aspekt in der Regel eutroph

Einzugsgebietsgröße: 10a: 7 - 230 (390) km2 (Median = 36 km2)10b: 15 - 390 (1.200) km2 (Median = 87 km2)

Typ 10 - tiefer geschichteter See mit großem Einzugsgebiet

Kalksee bei Woltersdorf(Foto: O. WIEMANN, 2005)

Verbreitung: Sander und Grundmoränen

Subtypen: 11a: Flacher Grundwassersee mit großemEinzugsgebiet oder flacher Quellsee

11b: Flacher Fließsee

Volumenquotient: 11a: 1,5 - 50 m2/m3 (Median = 7 m2/m3)1b: 26 - 140 m2/m3 (Median = 37 m2/m3)

Beispiele: 11a: Seddiner See, Serwester See, Vielitzsee 11b: Flakensee, Rangsdorfer See,

Großer Wentowsee

Hydrologie: 11a: Starker Zufluss aus dem Grundwasser und häufig auch durch kleine Bäche,Seen der Grundmoräne zumeist mit kleinem oberirdischen Abfluss, Seen in Sandern mitunter auch ohne oberirdischen Abfluss

11b: starker Zu- und Abfluss über Bäche

Verweilzeit: 11a: 1 - 6 Jahr(e) (Median = 1,7 Jahre) 11b: 30 - 365 Tage (Median = 94 Tage)

Potenziell natürlicher Trophiezustand: 11a: schwach eutroph (LAWA-Trophieindex < 3,0)11b: hoch eutroph (LAWA-Trophieindex > 3,0)

Einzugsgebietsgröße: 11a: 4.212 km2 (Median = 29 km2)11b: 26.860 km2 (Median = 157 km2)

Typ 11 - ungeschichteter See mit großem Einzugsgebiet

Flakensee (Foto: O. WIEMANN, 2005)

29BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Verbreitung: Talungen der Urströme und Grundmoränen

Subtypen: keine

Volumenquotient: 100 - 8.500 m2/m3 (Median = 670 m2/m3)

Beispiele: Neuendorfer See (Spree), Bützsee (Rhin), Blan-kensee (Nieplitz), Tiefer See bei Potsdam (Havel),Werdersche Havel, Breitlingsee (Havel)

Hydrologie: Seen mit Einmündung eines planktonführendenFlusses, mittlere Verweilzeit daher zumeist< 30 Tage

Verweilzeit: zumeist < 30 Tage

Potenziell natürlicher Trophiezustand: hoch eutroph (LAWA-Trophieindex 3,0...< 3,5), bei ungünstigen Tiefen

Einzugsgebietsgröße: 500 - 20.000 km2 (Median = 1.370 km2)

Typ 12 – Flusssee

Blankensee bei Trebbin(Foto: O. WIEMANN, 2005)

Verbreitung: Endmoränen und Grundmoränen

Subtypen: 13a: Oligotropher Grundwassersee mit großemHypolimnion

13b: Schwach mesotropher Grundwasser- oderQuellsee mit kleinem Hypolimnion

Volumenquotient: < 1,5 m2/m3 (Median = 0,79 m2/m3)

Beispiele: 13a: Stechlinsee, Werbellinsee, Großer Wummsee 13b: Peetschsee, Kastavensee, Liepnitzsee

Hydrologie: 13a: Seen ohne oberirdische Zu- und Abflüsse13b: Seen meist ohne oberirdische Zuflüsse, häufig jedoch mit einem kleinen

oberirdischen Abfluss

Verweilzeit: 13a: 30 - 60 Jahre 13b: 3 - 30 Jahre (Median = 13 Jahre)

Potenziell natürlicher Trophiezustand: 13a: oligotroph (LAWA-Trophieindex < 1,5)13b: schwach mesotroph (LAWA-Trophieindex 1,5 - 2,0)

Einzugsgebietsgröße: 2 - 123 km2 (Median = 11,4 km2)

Typ 13 - tiefer geschichteter See mit kleinem Einzugsgebiet

Werbellinsee (Foto: O. WIEMANN, 2005)

Verbreitung: Sander und Grundmoränen

Subtypen: keine

Volumenquotient: < 1,5 m2/m3 (Median 0,90 m2/m3)

Beispiele: Grimnitzsee, Großer Tietzensee

Hydrologie: Seen ohne oberirdische Zu- und Abflüsse

Verweilzeit: 10 - 30 Jahre

Potenziell natürlicher Trophiezustand: stark mesotroph (LAWA-Trophieindex 2,0 bis < 2,5)

Einzugsgebietsgröße: 1 - 35 km2 (Median 9,0 km2)

Typ 14 - ungeschichteter See mit kleinem Einzugsgebiet

Kölpinsee bei Milmersdorf(Foto: J. PÄZOLT, 2005)

30 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Durch Verschneidung des Fließgewässernetzes mitder Moorkarte wurden anschließend organische vonmineralischen Substrattypen getrennt und denLängszonen Bach und Fluss zugeordnet. Damit wur-den organische Gewässer von mineralisch geprägtenabgegrenzt.

Bei der weiteren Unterscheidung der mineralisch ge-prägten Fließgewässer in sand- und kiesdominierteTypen wurde zu Grunde gelegt, dass der größte Teilder Talräume Brandenburgs gefällearm ist und sichim Spätglazial bei stark zurückgehenden Abflüssenviele Meter mächtige Talfüllungen aus Mittel- undFeinsanden aufbauten. Dementsprechend waren dieFließgewässer in der Regel entweder sanddominiertoder als Folge großflächiger Vermoorungen orga-nisch geprägt. Im Oberlauf hatten sie ursprünglicheine gestreckte bis gewundene und im Unterlauf einestark gewundene bis mäandrierende und aufgespal-tene Linienform (Abb. 4.1.1.1-1).

Kiesbänke und -bänder im Stromstrich sind kleinräu-mige Strukturen in Fließgewässern der etwas gefäl-lereicheren Altglaziallandschaften. Bei einem Gefällevon > 3 m/km kann ihr Anteil auf > 50 % steigen. Der-

• Methode

Die Typzuweisung folgte der LAWA-Arbeitshilfe.Dazu waren 5.771,8 km natürliche Fließgewässernach einem pragmatischen und dennoch hinreichendgenauen Ansatz den Fließgewässertypen zuzuord-nen. Hierfür wurde ein GIS-basiertes Verfahren favo-risiert, womit sich der potenziell natürliche Gewäs-sertyp bestimmen lässt und z.T. lange zurückliegendeanthropogen verursachte Substratänderungen ander Gewässersohle (z.B. durch Flößerei, Begradi-gung und Vertiefung) unberücksichtigt bleiben.Grundlage waren das digitale Gewässernetz desLandes Brandenburg (DLM25W), die Moorkarte desLandes Brandenburg und die Bodenkarte (Atlas zurGeologie von Brandenburg, 1997).

In einem ersten Arbeitsschritt wurden alle Fließge-wässer nach ihrer Einzugsgebietsgröße längszonalin

– Bäche (10 bis 100 km2 Einzugsgebietsgröße), – kleine Flüsse (100 bis 1.000 km2), – große Flüsse (1.000 bis 10.000 km2) und – Ströme (> 10.000 km2) gegliedert.

Abb. 4.1.1.1-1:Beispiel für die typischeAbfolge gestreckter,mäandrierender undaufgespaltener Linien-führungen im Tal derdurchgängig sandgepräg-ten Nuthe (Typen 14 und 15)aus HICKISCH & PÄZOLT(2005)

31BERICHT 2005 zur EU-WRRL

flossenen seenartigen Erweiterungen bezeichnet,sofern sie eine Mindestfläche von 0,5 km2 aufweisen.Flussseen sind durch ihre planktogenen Muddeabla-gerungen am Grund stets sicher von Fließgewässernzu unterscheiden. Unabhängig von ihrer zeitweiligenthermischen Schichtung im Sommer wurden deshalbim Bereich der Potsdamer Havelgewässer auch derJungfernsee und der Tiefe See dem Typ Flusssee zu-geordnet. Sechs der als Typ 12 ausgewiesenen Was-serkörper (Dämeritzsee, Göttinsee, Trebelsee, TieferSee, Tieckowsee, Werdersche Havel) weisen mittlereVerweilzeiten von weniger als drei Tagen auf, sinddurch viele Meter mächtige planktogene Muddeabla-gerungen aber zweifelsfrei als Seen zu bezeichnen.

• Ergebnisse

Im Ergebnis des Ausweisungsprozesses besitzt fastdie Hälfte der berichtspflichtigen natürlichen Fließge-wässer im Referenzzustand eine vor allem durchSand und Totholz geprägte Sohle (Typen 14 und 15).Aufgrund des hohen Flächenanteils vermoorter Tal-bildungen nehmen organisch geprägte Fließgewäs-ser mehr als 20 % der natürlichen Gewässerstreckeein. Begründet durch den Seenreichtum ist der Typ21 – seeausflussgeprägte Fließgewässer – in Bran-denburg häufiger zu finden als in anderen norddeut-schen Bundesländern. Seeausflussgeprägte Fließ-gewässer und solche in den Auen der großen Flüsseund Ströme haben einen Anteil von 11,3 % bzw.15,2 % an den natürlichen Fließgewässerstrecken.5,0 % der Gewässer sind aufgrund ihres großen Ein-zugsgebietes Ströme.

In Tabelle 4.1.1.1-1 ist der Anteil der einzelnen Fließ-gewässertypen an der gesamten berichtspflichtigenFließgewässerstrecke Brandenburgs aufgeführt.Karte 4.1.1.1-1 zeigt die räumliche Verteilung derOberflächengewässertypen.

Ein Drittel der berichtspflichtigen Seen ist in Bran-denburg dem Typ 11 zugewiesen worden. Einen ähn-lichen Anteil haben karbonatreiche Seen mit großemEinzugsgebiet. Die potenziell natürlich sehr nährstoff-armen Seen mit kleinen Einzugsgebieten (Typ 13 und14) machen zusammen nur wenig über 10 % aus(Tabelle 4.1.1.1-2).

art steile Gefälle sind in Brandenburg zumeist auf dieabflussschwachen Quellregionen beschränkt, in de-nen Totholz und Falllaub im Holozän die Erosion starkeingeschränkt haben. Tritt im Bereich der abfluss-stärkeren Bachmittelläufe ein Gefälle > 3 m/km auf,so ist das ein Hinweis auf erosionsstabile Kies-strecken. Diese sind klassisch z.B. im Baitzer Bachzu sehen, der aufgrund seiner überwiegend kiesigenSohle als kiesgeprägter Bach ausgewiesen wurde.Die kiesdominierten Abschnitte der übrigen gefälle-reichen Bäche im Land Brandenburg überschreitennach aktueller Datenlage die für die gewählte gene-ralisierte Typzuweisung notwendige Mindestlängevon 2 km nicht und/oder liegen in Einzugsgebieten< 10 km2. Zur Validierung des Typisierungsansatzessind in der Monitoringphase faunistische Befundeheranzuziehen.

Unabhängig von der Art des Substrats wurden Fließ-gewässer mit Einzugsgebieten > 10.000 km2 alsStröme ausgewiesen, wobei Untere Havel, Elbe undOder sanddominiert sind. Fließgewässer in den vonAuendynamik beeinflussten brandenburgischen Strom-talniederungen von Elbe, Schwarzer Elster, Spree,Havel, Nuthe und Oder wurden ebenfalls substratun-abhängig dem Typ 19, „Fließgewässer der Fluss- undStromtäler“, zugeordnet. Für die Havel unterhalbBahnitz konnte nicht abschließend geklärt werden, obsie dort als Strom (Typ 20) oder besser als vom durchRückstau (der Elbe) beeinflusster Strom (Typ 19) an-gesehen werden sollte. Auch diesbezüglich sind inder Phase des Monitorings faunistische Befunde her-anzuziehen.

„Seeausflussgeprägte Fließgewässer“ wurden inBächen bis zu 5 km und in kleinen Flüssen bis zu10 km unterhalb der Austrittsstelle aus dem See aus-gewiesen. Dabei wechselte der substratunabhängigeTyp Seeausfluss zugunsten eines substratabhängi-gen Typs, wenn ein gleich großes oder größeres nichtdurch Seeausflüsse geprägtes Fließgewässer in denseeausflussgeprägten Abschnitt mündete.

Die sich durch die Typisierung ergebenden homoge-nen Abschnitte gleichen Typs waren Grundlage fürdie Ausweisung von erheblich veränderten und vonWasserkörpern, welche die Umweltziele wahrschein-lich nicht erreicht werden.

Für die Typisierung der Seen wurde im Wesentlichendie Methode der LAWA-Arbeitshilfe angewandt. Ab-weichend davon wurden als Typ 12 (Flusssee) allevon Spree oder Mittlerer und Unterer Havel durch-

Karte 4.1.1.1-1: Gewässertypen in BrandenburgSeite102

32 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Ökoregion Potenzieller Fließgewässertyp Fließstrecke Anteil an der(LAWA-Typ-Nr.) im Land Branden- Fließstrecke

burg (km) (%)

unabhängig Organisch geprägte Bäche (11) 885,0 15,3

unabhängig Organisch geprägte Flüsse (12) 318,7 5,5

Zentrales Flachland Sandgeprägte Tieflandbäche (14) 1.501,7 26,0

Zentrales Flachland Sandgeprägte Tieflandflüsse (15) 1.234,6 21,4

Zentrales Flachland Kiesgeprägte Tieflandbäche (16) 13,3 0,2

unabhängig Kleine Niederungsfließgewässer inFluss- und Stromtälern (19) 876,4 15,2

Zentrales Flachland Sandgeprägte Ströme (20) 287,2 5,0

Zentrales Flachland Seeausflussgeprägte Fließgewässer (21) 654,9 11,3

Summe = 5.771,8 100,0

Tab. 4.1.1.1-1: Natürliche Fließgewässertypen des Landes Brandenburg(auf Basis des DLM25W)

Ökoregion

Zentrales Flachland

unabhängig

Anzahl

59

70

31

22

4

36

222

Anteil an der Ge-samtanzahl (%)

26,6

31,5

14,0

9,9

1,8

16,2

100,0

Charakterisierung (Seetyp)

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugs-gebiet2, geschichtet

(Typ 10 nach MATHES et al. 2002)

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugs-gebiet2, ungeschichtet und

Aufenthaltszeit > 30 d(Typ 11 nach MATHES et al. 2002)

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugs-gebiet2, ungeschichtet oder geschichtet,

von großem Fluss oder Strom durchströmt,mittlere theoretische Aufenthaltszeit < 30 d

(Typ 12 – Flusssee)

Karbonatreiche Seen1 mit kleinem Einzugs-gebiet3, geschichtet

(Typ 13 nach MATHES et al. 2002)

Karbonatreiche Seen1 mit kleinem Einzugs-gebiet3, ungeschichtet

(Typ 14 nach MATHES et al. 2002)

Künstliche Seen

Summe =

Tab. 4.1.1.1-2: Seetypen im Land Brandenburg

1 Kalziumkonzentration >15 mg/l 2 Volumenquotient > 1,5 3 Volumenquotient < 1,5

33BERICHT 2005 zur EU-WRRL

es sich erweisen, dass ein vorläufig als künstlich odererheblich verändert ausgewiesener Oberflächenwas-serkörper entgegen der vorläufigen Annahme einenguten ökologischen Zustand erreichen wird oder mitvertretbarem Aufwand und ohne negative Folgen fürdie übrige Umwelt in einen solchen Zustand versetztwerden kann. In einem solchen Fall würde dieserWasserkörper im nächstfolgenden Bewirtschaftungs-plan nicht mehr als künstlich oder erheblich verändertausgewiesen werden.

• Methode

Die Ausweisung von künstlichen und erheblich ver-änderten Fließgewässern erfolgte in drei Schrittennach einem speziell für Brandenburg entwickeltenSchema (Abb. 4.1.1.2-1). Im ersten Schritt wurde zwi-schen künstlichen und natürlichen Fließgewässernmit Einzugsgebieten > 10 km2 differenziert. Danacherfolgte die Ausweisung morphologisch gefährdeterAbschnitte, um im letzten Schritt diese Abschnitte aufdie Wasserkörper zu projizieren. Betrug der Anteil derhydromorphologischen Beeinträchtigung an der Fließ-strecke des Wasserkörpers mehr als 70 %, ist dieserals erheblich verändert ausgewiesen worden.

Die Ausweisung künstlicher Fließgewässer erfolgteanhand nachstehenden Schlüssels:

4.1.1.2 Ausweisung von künstlichen underheblich veränderten Gewässern

Durch die Tätigkeit des Menschen wurde erheblich indie natürliche Gewässerstruktur eingegriffen. So wur-den Gewässer vor allem für die Zwecke von Land-wirtschaft, Schifffahrt, Hochwasserschutz, Bergbau,Energiegewinnung und Siedlungstätigkeit ausgebautoder verlegt. Außerdem wurde eine Vielzahl von Ge-wässern künstlich geschaffen. Sofern derartige Ge-wässer mangels technischer Durchführbarkeit oderwegen unverhältnismäßig hoher Kosten nicht in einenhydromorphologisch günstigeren Zustand überführtwerden können, besteht die Möglichkeit, sie als künst-liche oder erheblich veränderte Gewässer einzu-stufen und damit andere, in der Regel weniger an-spruchsvolle Bewirtschaftungsziele festzulegen.

Die im Zuge der Bestandsaufnahme vorgenommeneEinstufung eines Oberflächenwasserkörpers als künst-lich oder erheblich verändert ist nur vorläufig. In denkommenden Jahren werden noch weitere Daten, ins-besondere im Rahmen der Gewässerüberwachungnach Anhang V der WRRL ermittelt. Weiterhin sinddie von der Richtlinie geforderten Abwägungen derAuswirkungen verändernder Maßnahmen, der tech-nischen Durchführbarkeit und der Verhältnismäßig-keit der Kosten durchzuführen. Im Ergebnis könnte

Abb. 4.1.1.2-1:Schema der Ausweisung vonkünstlichen und erheblichveränderten Fließgewässern

34 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

1. a: Das Gewässer ist im Urmesstischblatt nicht verzeichnet: Einstufung als künstlich

b: das Gewässer ist im Urmesstischblatt verzeich-net: Analyse weiterer Merkmale (weiter mit Frage 2)

2. a: Speisung erfolgt aus dem Grundwasser durchganzjährig schüttende Quellen: Einstufung als natürlich

b: Speisung aus dem Grundwasser ist unbe-deutend oder unregelmäßig -> Analyse wei-terer Merkmale (weiter mit Punkt 3)

3. a: Talsohle ist durchgängig, in mineralischen Ab-schnitten mit Terrassen: Einstufung als na-türlich

b: Talsohle ist nicht durchgängig, mineralischeSchwellen wurden künstlich durchstochen: Ein-stufung als künstlich

Für die verbleibenden natürlichen Fließgewässerwurde geprüft, ob hydromorphologische Veränderun-gen vorlagen, die das Kriterium der Erheblichkeit er-füllen. Das ist z.B. der Fall, wenn infolge signifikanterNutzungen ein Abschnitt in seiner Strömungsvertei-lung und seiner Gewässerbettstruktur keine Merk-male des natürlichen Fließgewässertyps mehr auf-weist. Für Brandenburg wurden folgende Nutzungenals Ursachen schwerwiegender hydromorphologi-scher Veränderungen in Fließgewässern herausge-stellt: Landwirtschaft, Siedlung und Schifffahrt. DieseBeeinträchtigungen werden durch Verrohrungen (1),Stauanlagen (2) und gewässernahe beidseitige Dei-che im Abstand < 50 m zum Ufer (3) angezeigt. Wei-terhin gelten Gewässer in Siedlungsbereichen > 5 ha(4) als hydromorphologisch belastet. Schiffbare Ge-wässer (5) wurden nur dann als hydromorphologisch

beeinträchtigt gewertet, wenn die aktuelle Wasser-tiefe die natürlich minimale Wassertiefe wesentlichübersteigt. Die natürliche Wassertiefe wird nach Ta-belle 4.1.1.2-2 in Abhängigkeit von der Einzugsge-bietsgröße des Gewässers abgeleitet. Die aktuelleWassertiefe ergibt sich aus dem angenommenenAusbauzustand infolge der ausgewiesenen Schiffs-klassen. Für Bundeswasserstraßen und Neben-strecken wurde für die Abschätzung der Ausbautiefedas so genannte Finowmaß zugrunde gelegt.

Rückstaubeeinflusste Fließgewässerabschnitte (2)wurden oberhalb von Stauanlagen ausgegrenzt. Ent-scheidende hydromorphologische Veränderungenentstehen durch Profilaufweitung und Fließlängen-verkürzung. Diese Veränderungen erforderten denEinbau von Wehren und Stauen, um die Wasser-stände in den Niederungen gegebenenfalls hochzu-halten. Anhand der Höhenstufen wurde Brandenburgin drei Gefällezonen unterteilt und diesen jeweils mitt-lere Stauhöhen zugewiesen. Daraus ließen sich inden drei Gefällezonen Rückstaubereiche bis 100,900 und 2.200 m Länge errechnen.

Lagen für einen Gewässerabschnitt kombinierte Be-einträchtigungen vor, so wurden diese einfach ge-wertet. Dies gilt auch für die Gewässerstrukturgüte,

Abb. 4.1.1.2-2: Nordumfluter im Unterspreewaldbei Lübben – Beispiel für ein künstlichesGewässer (Foto: O. WIEMANN, 2005)

Einzugsgebiets- Minimale Schiffsklassegröße natürliche (notwendige Ausbautiefe)[km2] Gewässertiefen [cm] D C B A

(40 cm) (110 cm) (140 cm) (170 cm)

10 bis 100 5 – 20 x x x

100 bis 1.000 20 – 50 x x

1.000 bis 10.000 50 – 80 x

> 10.000 80 – 120

Tab. 4.1.1.2-1: Einzugsgebietsgröße, minimale Tiefen in Fließgewässern und Ausbauzustände, dieeine morphologische Gefährdung verursachen (x = Ausweisung als gefährdet)

35BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Fischteiche. Als erheblich verändert wurden Seenausgewiesen, bei denen Überleitungen zu einer un-umkehrbaren Veränderung des Stoffhaushalts unddes hydrologischen Seetyps geführt haben.

• Ergebnisse

Knapp über die Hälfte der berichtspflichtigen Fließ-gewässerabschnitte sind als künstliche Wasserkör-per ausgewiesen worden. Die künstlichen Wasser-körper nehmen allerdings weniger als 50 % der Fließ-strecke ein. Lediglich 7 % der Fließstrecke und 7,3 %der Wasserkörper haben so starke morphologischeBeeinträchtigungen, dass sie als vorläufig erheblichverändert bewertet wurden. Dazu gehören z.B. Teile desRhins, der Dahme und der Havel (Tabelle 4.1.1.2-2).

Als erheblich verändert wurde die zur TalsperreSpremberg angestaute Spree oberhalb des Stau-damms ausgewiesen. Ebenfalls wurden im Bereichder Havel- bzw. Havel-Oder-Wasserstraße der Schlä-nitzsee, der Fahrländer See und der Lehnitzsee beiOranienburg als erheblich verändert ausgewiesen,

die ab der Klasse 6 schwerwiegende hydromorpho-logische Veränderungen anzeigt. Wasserkörper gel-ten als vorläufig erheblich verändert, wenn mehr als70 % der Fließstrecke morphologische Beeinträchti-gungen der beschriebenen fünf Kriterien oder eineStrukturgüteklasse schlechter als 5 aufweisen. DieseKriterien sind auch für die Ausweisung gefährdeterFließgewässerkörper verwendet worden. Einstu-fungskriterium für eine Gefährdung war hier, ob mehrals 30 % der Fließstrecke des Gewässerkörpers mor-phologische Beeinträchtigungen aufweisen (sieheKapitel 4.1.5). Für alle als vorläufig erheblich verän-dert ausgewiesenen Wasserkörper gilt die Zielerrei-chung als unwahrscheinlich.

Bei den Seen wurde grundsätzlich die Methode derLAWA-Arbeitshilfe angewandt. Als künstlich wurdenalle im Amtlichen Topographisch-KartographischenInformationssystem (ATKIS) als Gewässer bezeich-neten Flächen ausgewiesen, deren Entstehung nichtauf glaziale Prozesse zurückgeführt werden kann.Das betrifft die zahlreichen Seen, die sich zur Zeit inder Bergbaufolgelandschaft bilden, aber auch die

Abb. 4.1.1.2-4: Erheblich verbauter Abschnittder Nuthe bei Liebätz (Foto: A. HICKISCH, 2003)

Fließgewässerkategorie Fließgewässerkörper FließstreckeAnzahl % km %

Natürliche Fließgewässer 573 41,8 5.064,9 49,9

Erheblich veränderte Fließgewässer 101 7,3 706,9 7,0

Künstliche Fließgewässer 698 50,9 4.370,7 43,1

Summe = 1.372 100,0 10.142,5 100,0

Tab. 4.1.1.2-2: Künstliche und erheblich veränderte Fließgewässer in Brandenburg

Abb. 4.1.1.2-3: Unterteilung Brandenburgs indrei Gefällebereiche (GB1 ≤ 100 m, GB2 ≤ 900 m,GB3 ≤ 2.200 m Rückstau)

36 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

weil sich ihr Wasser- und Stoffhaushalt durch die Ein-bindung der Havel typverändernd ausgewirkt hat.Weitere, durch Überleitungen und Staubewirtschaf-tungen im Typ und damit erheblich veränderte Seensind der Ölsesee und der Obersee („Dossespeicher“).

36 Seen wurden als künstlich bezeichnet. Dazuzählen 28 Bergbaurestgewässer (Kohle- und Kies-gruben) sowie acht Fischteiche (Tab. 4.1.1.2-3).

In Karte 4.1.1.2-1 sind alle WRRL-relevanten Ober-flächengewässer mit ihrer Zuordnung zu den Kate-gorien „natürlich“, „künstlich“ und „erheblich verän-dert“ dargestellt.

4.1.2 Typspezifische Referenz-bedingungen und höchstesökologisches Potenzial

Für alle Fließgewässer- und Seetypen sind typspezi-fische Referenzbedingungen hinsichtlich der hydro-morphologischen, chemisch-physikalischen und bio-logischen Parameter zu ermitteln. Das bedeutet, dassfür jeden Gewässertyp untersucht werden muss, wiediese Parameter ausgeprägt wären, wenn keine odernur geringfügige anthropogene Einflüsse vorhandenwären. Weiterhin soll für künstliche und erheblich ver-änderte Wasserkörper das „höchste ökologischePotenzial“ ermittelt werden. Die typspezifischen Re-ferenzbedingungen charakterisieren gleichzeitig den„sehr guten Zustand“ der Gewässer, wie er in An-hang V der WRRL beschrieben ist.

Zur Ermittlung der typspezifischen Referenzzuständelaufen derzeit auf europäischer und nationaler EbeneForschungsvorhaben, deren abschließende Ergeb-nisse noch nicht vorliegen.

• Methode

Referenzbedingungen für die Fließgewässer

Es wurden im Wesentlichen die Hinweise der LAWA-Arbeitshilfe aufgegriffen. Potenzielle Referenzge-wässer verschiedener Typen wurden nach den Krite-

rien (1) nur geringer morphologischer Veränderungenund (2) einer niedrigen Saprobie für die bundes-weiten biologisch arbeitenden Forschungsprojekte(Förderung durch EU, LAWA, UBA und/oder BMBF)benannt. Diese Gewässer wurden bzw. werden imRahmen dieser Forschungsprojekte biologisch unter-sucht. Im Auftrag des LUA erhobene biologische Da-ten, z.B. zur Wirbellosenfauna ausgewählter Flä-mingbäche, wurden an die bundesweit arbeitendenProjekte übergeben. Welche dieser vorausgewähltenGewässer nach biozönotischen Kriterien als nur sehrgering gestört eingestuft werden können, ist derzeitnoch offen. Eine endgültige Festlegung der Refe-renzbedingungen für die Fließgewässertypen desNorddeutschen Tieflands ist erst 2006 nach Ab-schluss der Praxistests der neuartigen biologischenÜberwachungs- und Bewertungsverfahren zu erwar-ten.

Referenzbedingungen für die Seen

Im raumbezogenen Ansatz wurden potenzielle Refe-renzgewässer verschiedener Seetypen nach demKriterium einer möglichst geringen Abweichung desaktuellen Trophiegrades vom potenziell natürlichenTrophiegrad gesucht. Ziel war und ist es, die Refe-renzzustände der Seetypen möglichst konkret an-hand von Merkmalen dieser aktuell ungestörten Seenzu beschreiben. Der aktuelle Trophiegrad konnte fürmehr als 150 Seen durch Ergebnisse limnochemi-scher Untersuchungen (Landesmessnetz des LUA,ergänzt durch Seenprojekt Brandenburg) ermitteltwerden. Zur Ermittlung des potenziell natürlichen Tro-phiegrades (=Referenzzustand) wurde für jedennatürlich entstandenen See > 0,5 km2 im Land Bran-denburg ein auf der potenziell natürlichen Hydrologiebasierendes P-Bilanzmodell aufgebaut. Dieser An-satz impliziert die These, dass Phosphor der dasPhytoplanktonwachstum am stärksten limitierendeNährstoff in Seen ist (OECD 1982, Nürnberg 1996).

SeenAnzahl %

Natürliche Seen 179 80,6

Erheblich veränderte Seen 7 3,2

Künstliche Seen 36 16,2

Summe = 222 100,0

Tab. 4.1.1.2-3: Künstliche und erheblichveränderte Seen im Land Brandenburg

Karte 4.1.1.2-1:Gewässerkategorien inBrandenburgSeite103

37BERICHT 2005 zur EU-WRRL

2006 nach Abschluss der Praxistests, Validierung undInterkalibration der neuartigen biologischen Bewer-tungsverfahren zu erwarten.

Für Flussseen (Seetyp 12) konnten keine hinsichtlichdes Trophiegrades als ungestört einzustufende Ge-wässer in Brandenburg gefunden werden. Deshalbwurde in den Jahren 2002 – 2004 mit Förderung desBundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)am Landesumweltamt Brandenburg ein paläolimno-logisches Projekt durchgeführt. Ziel war es, anhandfossiler Diatomeenreste unter Anwendung von Model-lierungstechniken (Transferfunktionen) Rückschlüsseauf die ehemals natürlichen Nährstoffkonzentratio-nen in stark durchflossenen Seen zu ziehen.

Die Beschreibungen des höchsten ökologischen Po-tenzials erheblich veränderter und künstlicher Ge-wässer sind inhaltlich sowie methodisch noch völligoffen. Nach Möglichkeit wird eine Beschreibung deshöchsten ökologischen Potenzials anhand von Um-weltvariablen, so genannten Metrics, erfolgen, dieauch für die Bewertung natürlicher Gewässertypenherangezogen werden. Auswahl und Eignung derMetrics und deren Skalierung ist jedoch im Einzelnenfür die Kategorien erheblich veränderter und künstli-cher Gewässer zu überprüfen.

• Ergebnisse

Mit Hilfe der Diatomeenanalyse konnte nachgewie-sen werden, dass der natürliche Trophiegrad derSeen im Land Brandenburg von oligotroph (z.B.Stechlinsee) bis polytroph (z.B. Blankensee) reichte,und zwar auch in der Zeit vor den großflächigen bron-zezeitlichen Rodungen (ca. 2.000 – 1.000 Jahre vorChristus). Die Ergebnisse der Modellierungstechni-ken konnten ausnahmslos validiert und insbesonderedie oben genannte Annahme über die hohe geogeneGrundbelastung der Seen mit Phosphor bestätigtwerden. Die Abbildung 4.1.2-1 zeigt die Entwicklungdes Referenzzustands der Nährstoffkonzentrationenund -Verhältnisse exemplarisch für den Blankenseeals Herzstück des Naturparks „Nuthe-Nieplitz-Niede-rung“. Mesotrophe Bedingungen waren in den zu-rückliegenden 10.000 Jahren für diesen See nichtnachzuweisen, selbst als er im Durchschnitt noch20 m tief war (SCHÖNFELDER 2004).

Die Tabelle 4.1.2-1 auf der Seite 39 gibt die Ober-grenzen für die potenziell natürlichen Gesamtphos-phorkonzentrationen der natürlichen Seetypen Bran-denburgs wieder. Für die Typen 10 und 11 ist auf-

Die in der LAWA-Richtlinie „Gewässerbewertung –stehende Gewässer“ (LAWA1999) angegeben Ratenfür Phosphatausträge aus Wäldern und Mooren konn-ten dafür nicht verwendet werden, da sie auf die Ein-zugsgebiete der Seen Brandenburgs nicht zutreffen.Als eine Eingangsgröße wurde die mittlere potenziellnatürliche Abflussspende von 81 mm/a (MÜLLER ETAL.

1996) zugrunde gelegt. Als zweite Eingangsgrößewurde die mittlere potenziell natürliche Gesamtphos-phorkonzentration im Zufluss (TPzufluss) mit 80 µg/langesetzt. Das entspricht dem Mittelwert im ober-flächennahen Grundwasser in Waldgebieten Bran-denburgs (LUA-Ö4, unveröff.). Als dritte Eingangs-größe wurde die Verweilzeit (T) als Quotient aus demAbfluss und dem Seevolumen ermittelt. Durch Ein-setzen dieser Eingangsgrößen in die Gleichung

TPintern = 1,22 · (TPzufluss / (1+ (T)0,5))0,87

(OECD 1982)

wurde die potenziell natürliche Gesamtphosphorkon-zentration im Frühjahr abgeschätzt. Zur Abschätzungder potenziell natürlichen Gesamtphosphorkonzen-tration im Sommer als Funktion der Schichtungssta-bilität wurde eine Regressionsgleichung anhand deraktuellen Verhältnisse in Brandenburg ermittelt, in dieder Quotient aus der theoretischen Epilimniontiefenach Ventz (1974) und der maximalen Tiefe des Seesals Steuergröße einfloss.

Durch Einsetzen der erhaltenen Schätzwerte für diepotenziell natürlichen Phosphorkonzentrationen imFrühjahr und im Sommer in die Gleichungen zur Er-mittlung des Trophieindexes nach LAWA (1999) er-gibt sich der Trophieindex für den potenziell natür-lichen Zustand jedes Sees in der Skalierung der ge-nannten LAWA-Richtlinie. Aus dem Trophieindexwurde der Referenzzustand des Trophiegrades für je-den See abgeleitet.

Die Seen mit einer Übereinstimmung zwischen demaktuellen und dem potenziell natürlichen Zustandwurden den bundesweit arbeitenden Forschungspro-jekten zur Ableitung der biozönotischen Referenzbe-dingungen zur Untersuchung empfohlen. Im Auftragdes LUA erhobene biologische Daten, z.B. zur Wir-bellosenfauna ausgewählter Seen, wurden an diesebundesweit arbeitenden Projekte übergeben. Welchedieser vorausgewählten Gewässer nach welchen bio-zönotischen Kriterien tatsächlich als nur gering ge-stört eingestuft werden können, ist derzeit noch offen.Eine endgültige Festlegung der Referenzbedingun-gen für die Seetypen des Zentralen Tieflands ist erst

38 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

grund der großen Unterschiede in der Verweilzeit derSeen die Angabe solcher Referenzbedingungen nurvor dem Hintergrund einer feineren Unterteilung inSubtypen allgemein zutreffend möglich bzw. sinnvoll.Im Besonderen liegen als Ergebnis der Phosphor-bilanzmodelle detaillierte Abschätzungen der poten-ziell natürlichen Gesamtphosphorkonzentration fürjeden See > 0,5 km2 vor, um im Rahmen der Bewirt-schaftungsplanung auch objektkonkrete Bewirtschaf-tungsziele begründen zu können.

4.1.3 Bezugsnetze für Gewässer-typen mit sehr gutem öko-logischen Zustand und fürInterkalibrationsgewässer

4.1.3.1 Bezugsnetz für Referenzgewässer

Um die biologischen Referenzbedingungen zu cha-rakterisieren und unter sich verändernden Klimabe-dingungen zu verfolgen, ist ein Bezugsmessnetz ein-zurichten. Dieses soll eine ausreichende Anzahl vonWasserkörpern verschiedener Typen umfassen, diesich im „sehr guten Zustand“ befinden.

• Methode

Referenz-Fließgewässer

Für die Entwicklung des Fließgewässerschutzsystemsdes Landes Brandenburg (BRAASCH ETAL. 1993, LUA1998) wurden durch das Landesumweltamt Bran-denburg in den Jahren 1992 – 1995 landesweite Er-fassungen des Makrozoobenthos an Fließgewässerndurchgeführt (z.B. BRAASCH 1995). Gewässerab-schnitte der Schutzwertstufe 1 weisen entweder Vor-kommen von Arten der benthischen wirbellosenFauna auf, die sowohl hinsichtlich saprobieller Belas-tung als auch bei morphologischer Degradation mitErlöschen ihrer Population reagieren, oder der Ge-wässertyp, den sie repräsentieren, ist sehr selten. Diemit der Schutzwertstufe 1 belegten Gewässerab-schnitte wurden daraufhin nochmals geprüft, ob sieVorkommen sensibler Arten aufweisen. Weiterhinwurde geprüft, ob anthropogene Beeinflussungenallgemeiner physikalisch-chemischer Qualitätskom-ponenten oder morphologische Störungen vorliegen.

Referenz-Seen

Potenzielle Referenzgewässer wurden für die ver-schiedenen Seetypen nach dem Kriterium einer mög-lichst geringen Abweichung des aktuellen Trophie-

Abb. 4.1.2-1: Entwicklung der Nährstoffverhältnisse im Blankensee für den Zeitraum der letztenca. 9.000 Jahre

39BERICHT 2005 zur EU-WRRL

• Ergebnisse

Die auf Seite 40 genannten Fließgewässer und Seenwurden als potenzelle Referenzgewässer ausge-wählt. Ihre endgültige Festlegung erfolgt nach der Be-stätigung durch aktuelle biologische Befunde.

4.1.3.2 Bezugsnetz fürInterkalibrationsgewässer

Die Ergebnisse biologisch basierter Bewertungs-verfahren müssen zwischen den Mitgliedsstaatenabgeglichen werden, um Gewässerbelastungen in-nerhalb der EU mit gleichem Maßstab zu beurteilen.Um das zu erreichen, werden europaweit Gewäs-ser an den Grenzen der Qualitätsstufen „sehr gut –gut“ und „gut – mäßig“ ausgewählt, beprobt und diebiologischen Daten mit verschiedenen Verfahrenbewertet. Dazu ist ein Messnetz mit Gewässern ein-

grades vom potenziell natürlichen Trophiegrad ge-sucht. Für die sich ergebende Auswahl an Seenwurde geprüft, ob das Einzugsgebiet fast vollständigbewaldet ist und ob Störungen der Hydrologie und derUferstruktur vorliegen. Ist das Einzugsgebiet fast voll-ständig bewaldet und sind die Störungen der Hydro-logie und der Uferstruktur unbedeutend, wurde derSee als Referenzsee bezeichnet.

Der aktuelle Trophiegrad wurde für mehr als150 Seen durch Ergebnisse limnochemischer Un-tersuchungen (Landesmessnetz des LUA, ergänztdurch Seenprojekt Brandenburg) ermittelt. Zur Er-mittlung des potenziell natürlichen Trophiegrades(= Referenzzustand) wurde wie im Abschnitt 4.1.2.beschrieben, für jeden natürlich entstandenen See> 0,5 km2 im Land Brandenburg ein auf der poten-ziell natürlichen Hydrologie basierendes P-Bilanz-modell aufgebaut.

geschichtet < 1,5 nein 13 13 Kastavensee, Peetschsee < 17 17 – 30 31 – 55 55 – 98 > 98

geschichtet > 1,5 – 5 nein 10 10a Twernsee, Roofensee, Lübbesee < 17 17 – 30 31 – 55 55 – 98 > 98

geschichtet > 5 – 15 ja 10 10b Küstrinsee < 30 31 – 55 55 – 98 98 – 172 > 172

geschichtet > 5 – 15 nein 10 10c < 41 41 – 73 74 – 130 131 – 230 > 230

geschichtet > 15 – 50 ja 10 10d *Stolpsee (vor 900 AD), Bötzsee < 41 41 – 73 74 – 130 131 – 230 > 230

geschichtet > 15 – 50 nein 10 10e *Blankensee (vor 5.500 BC) < 55 55 – 97 97 – 172 173 – 305 > 305

geschichtet > 50 ja 10 10f *Breitlingsee (8.000-2.500 BC) < 55 55 – 97 97 – 172 173 – 305 > 305

geschichtet > 50 nein 10 10g *Breitlingsee (2.500-500 BC) < 73 73 – 130 131 – 230 230 – 405 > 405

ungeschichtet < 1,5 nein 14 14 Großer Tietzensee < 17 17 – 30 31 – 55 55 – 98 > 98

ungeschichtet > 1,5 – 5 nein 11 11a Briesener See, Platkowsee < 30 31 – 55 55 – 98 98 – 172 > 172

ungeschichtet > 5 – 15 nein 11 11b Plagesee, Felchowsee (FG Oder) < 41 41 – 73 74 – 130 131 – 230 > 230

ungeschichtet > 15 ja 11 11c Schlabornsee, Oberpfuhl < 55 55 – 97 97 – 172 173 – 305 > 305

ungeschichtet > 15 nein 11 11d *Blankensee (vor 1.200 AD), Möllensee < 55 55 – 97 97 – 172 173 – 305 > 305

ungeschichtet > 150 ja 12 12a Röblinsee, Bützsee < 55 55 – 97 97 – 172 173 – 305 > 305

ungeschichtet > 150 nein 12 12b *Blankensee (1.200-1.900 AD)*Breitlingsee (1.200-1.900 AD) < 97 97 – 172 173 – 305 306 – 538 > 538

Tab. 4.1.2.-1: Typspezifische Gesamt-Phosphorkonzentrationen in Seen des Haveleinzugsgebiets, abgeleitet ausDiatomeenresten im Seesediment für Zeiträume ohne menschliche Beeinflussung und aus aktuellen Messwertenin Referenzgewässern (aus SCHÖNFELDER 2004)

Sch

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Referenzgewässer

(* = fossile Seen mit Zeitangabe)

Jahresmittelwert der Gesamtphosphor-konzentration in 0 – 5 m Tiefe

(bzw. bis 0,5 m über Grund) für dieökologischen Qualitätsstufen

40 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Biozönotisch begründeterFließgewässertyp nach LAWA Vorläufig ausgewiesene Referenzgewässer

Organisch geprägte Bäche (11) Pölzer Fließ

Organisch geprägte Flüsse (12) Löcknitz unterhalb Kienbaum

Sandgeprägte Tieflandbäche (14) Plane Oberlauf bis Gömnigk (evtl. Typ 16) Nieplitz oberhalb Treuenbrietzen (evtl. Typ 16) Verlorenwasserbach (evtl. Typ 16)Kunster oberhalb Kunsterspring

Kleine sandgeprägte Tieflandflüsse (15k) Stepenitz

Große sandgeprägte Tieflandflüsse (15g) Rheinsberger Rhin uh. Döllnitz bis Zippelsförde

Schiwastrom

Kiesgeprägte Tieflandbäche (16) Baitzer Bach

Kleine Niederungsfließgewässerin Fluss- und Stromtälern (19) -

Sandgeprägte Ströme (20) Gülper Havel

Seeausflussgeprägte Fließgewässer (21) Schwärze bis 5 km unterhab SchwärzeseeKüstrinchenbach (Costernitz)Schlaube vom Wirchensee bis Müllroser See Polzow („Polzowkanal“) bis 5 km unterhalb RoofenseeBrieseBinenbach Mechowbach bis Küstrinsee

Seetyp Vorläufig ausgewiesene Referenzgewässer

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugsgebiet2, Parsteiner Seegeschichtet (Typ 10 nach MATHES ET AL. 2002) Platkowsee

BötzseeLübbeseeStraussee

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugsgebiet2, Felchowseeungeschichtet und Aufenthaltszeit > 30 d(Typ 11 nach MATHES ET AL. 2002)

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugsgebiet2, Neuendorfer See bei Alt Schadow/Spreeungeschichtet oder geschichtet, von großem Fluss oder Stromdurchströmt, mittlere theoretische Aufenthaltszeit < 30 d(Typ 12 – Flusssee)

Karbonatreiche Seen1 mit kleinem Einzugsgebiet3, Großer Kastavenseegeschichtet (Typ 13 nach MATHES ET AL. 2002) Peetschsee bei Steinförde

Großer WummseeGroßer GollinseeFauler See bei KüstrinchenNehmitzseeStechlinsee

Karbonatreiche Seen1 mit kleinem Einzugsgebiet3, Großer Tietzenseeungeschichtet (Typ 14 nach MATHES ET AL. 2002) Kölpinsee bei Milmersdorf

1 Konzentration an Kalzium > 15 mg/l2 Quotient aus Fläche des Einzugsgebietes und Volumen des Sees > 1,5 m2/m3

3 Quotient aus Fläche des Einzugsgebietes und Volumen des Sees < 1,5 m2/m3

41BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Oben genannte Fließgewässer im Land Brandenburgwurden als Interkalibrationsgewässer ausgewählt.Die wahrscheinliche Einstufung ist in Klammern ge-setzt.

Darunter genannte Seen im Land Brandenburg wur-den als Gewässer für den europäischen Interkalibra-tionsprozess benannt.

zurichten, die nach Ansicht der Mitgliedsstaaten„auf der Kippe“ zwischen zwei Qualitätsstufen ste-hen. Dieses soll eine ausreichende Anzahl Wasser-körper umfassen.

• Methode

Die Untersuchungsgewässer wurden den Bundes-ländern von bundes- bzw. europaweit arbeitendenExperten empfohlen, die gegenwärtig mit dem Auf-bau der neuartigen biologischen Bewertungsverfah-ren befasst sind. Die Bestätigung und Festlegung er-folgte nach Prüfung der Umstände an den betreffen-den Gewässern durch die Länder.

Biozönotisch begründeter Fließgewässermessstellen für den europäischenFließgewässertyp nach LAWA Interkalibrationsprozess

Organisch geprägte Bäche (11) -

Organisch geprägte Flüsse (12) Karthane bei Mühlenholz (Typ R-C4 – Grenze „gut“ – „mäßig")

Sandgeprägte Tieflandbäche (14) Lutzke (Typ R-C1 – Grenze „sehr gut“ – „gut") Belziger Bach (Typ R-C1 – Grenze „sehr gut“ – „gut")

Kleine sandgeprägte Tieflandflüsse (15k) Stepenitz bei Putlitz (Typ R-C4 – Grenze „sehr gut“ – „gut")

Große sandgeprägte Tieflandflüsse (15g) Schwarze Elster (Typ R-C5 – Grenze „gut“ – „mäßig")

Kiesgeprägte Tieflandbäche (16) Verlorenwasserbach (Typ R-C1 – Grenze „sehr gut“ – „gut")Plane (Typ R-C1 – Grenze „sehr gut“ – „gut")

Kleine Niederungsfließgewässerin Fluss- und Stromtälern (19) -

Sandgeprägte Ströme (20) Oder unterhalb Frankfurt (Typ R-C5 – Grenze „gut“ – „mäßig")

Seeausflussgeprägte Fließgewässer (21) -

Summe = 8

Seetyp Seen für den europäischen Interkalibrationsprozess

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugsgebiet2, -geschichtet (Typ 10 nach MATHES et al. 2002)

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugsgebiet2, -ungeschichtet und Aufenthaltszeit > 30 d(Typ 11 nach MATHES et al. 2002)

Karbonatreiche Seen1 mit großem Einzugsgebiet2, Gülper Seeungeschichtet oder geschichtet, von großem Fluss (EU-Seetyp CB 2; Grenze „gut“ – „mäßig")oder Strom durchströmt, mittlere theoretischeAufenthaltszeit < 30d (Typ 12 – Flusssee)

Karbonatreiche Seen1 mit kleinem Einzugsgebiet3, Wittweseegeschichtet (Typ 13 nach MATHES et al. 2002) (EU-Seetyp CB 1; Grenze „sehr gut“ – „gut")

Karbonatreiche Seen1 mit kleinem Einzugsgebiet3, Grimnitzseeungeschichtet (Typ 14 nach MATHES et al. 2002) (EU-Seetyp CB 1; Grenze „gut“ – „mäßig")

Summe = 3

1 Konzentration an Kalzium > 15 mg/l2 Quotient aus Fläche des Einzugsgebietes und Volumen des Sees > 1,5 m2/m3

3 Quotient aus Fläche des Einzugsgebietes und Volumen des Sees < 1,5 m2/m3

KARTE 4.1.3.2-1:Messstellen für dasInterkalibrationsmessnetzSeite 104

42 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

4.1.4 Belastungen derOberflächenwasserkörper

4.1.4.1 Signifikante punktuelleSchadstoffquellen

Punktuelle Schadstoffquellen für die Oberflächenge-wässer sind vor allem Abwassereinleitungen auskommunalen Kläranlagen und industrielle Direktein-leiter. Für diese Einleitungen existieren schon um-fangreiche europarechtliche Regelungen wie dieKommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG), die sogenannte IVU-Richtlinie (96/61/EG) und die Richtlinie76/464/EWG einschließlich ihrer Tochterrichtlinien.Auf der Basis dieser Richtlinien sind als relevantePunktquellen ausgewiesen:– kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße

> 2.000 Einwohnerwerte,– Anlagen, die nach der IVU-Richtlinie berichtspflich-

tig sind,– Einleitungen von prioritären Stoffen, von Stoffen

der Gewässerqualitätsverordnungen zur Richtlinie76/464/EWG und von flussgebietsspezifischenSchadstoffen, soweit diese vorliegen bzw. wasser-rechtlich geregelt sind,

– Einleitungen aus Nahrungsmittelbetrieben > 4.000Einwohnerwerte.

Neben den oben genannten Punktquellen sind auchso genannte Punktquellen aus summarischer Erfas-sung erhoben worden. Es handelt sich dabei um Nie-derschlagswasser- bzw. Mischwassereinleitungen.Die LAWA-Arbeitshilfe empfiehlt dazu Schätzverfah-ren, da keine flächendeckenden Messverfahren vor-liegen, und stuft die Aussagefähigkeit der so gewon-nenen Daten als ausreichend ein.

• Methode

Die o.g. EG-Richtlinien beinhalten ebenfalls Be-richtspflichten, sodass auf die vorliegenden Bericht-erstattungen des Landes Brandenburg zurückgegrif-fen werden konnte. So ist für die Kommunalabwas-serrichtlinie (91/271/EWG) alle zwei Jahre einLagebericht zur Abwasserbeseitigung im Land zu er-stellen. Der zur Verfügung stehende Lagebericht2003 bezieht sich auf Daten mit Stichtag 31.12.2001.Dazu werden alle zwei Jahre die Aufgabenträger derAbwasserbeseitigung und die Gemeinden mittelsFragebögen über die aktuelle Angaben zur Kläran-lagen (auch Stofffrachten), den Anschlussgrad derGemeinden und den Ausbaugrad der Kanalnetze ab-gefragt. Diese Daten werden im LUA als Datenbankvorgehalten und in Form des Lageberichtes ausge-

wertet, an die EU-Kommission berichtet und veröf-fentlicht. Während für den Lagebericht alle kommu-nalen Anlagen mit einem Ausbaugrad ab 100 EW(Einwohnerwerte) relevant sind, werden im Sinne derWRRL Anlagen ab 2.000 EW als signifikant einge-stuft. Im Rahmen der Kommunalabwasserrichtliniesind auch Einleitungen aus Nahrungsmittelbetriebenmit mehr als 4.000 Einwohnerwerten zu erfassen.

Die IVU-Richtlinie 96/61/EG (http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1996/de_396L0061.html) zielt auf die in-tegrierte Vermeidung und Verminderung der Umwelt-verschmutzung infolge der in Anhang 1 dieser Richt-linie genannten industriellen Tätigkeiten. Sie regeltu.a. allgemeine Prinzipien der Grundpflichten der Be-treiber und die Genehmigung neuer und bestehenderAnlagen. Die Genehmigungen sollen nach dem Kon-zept der besten verfügbaren Techniken (BVT) erteiltwerden.

Das Europäische Schadstoffemissionsregister („Euro-pean Pollutant Emission Register“, EPER) gehtzurück auf Artikel 15 (3) der IVU-Richtlinie. In der Ent-scheidung der Kommission vom 17.07.2000 über denAufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsre-gisters 2000/479/EG sind die Anforderungen an In-halt und Form des EPER konkretisiert:

– Die Mitgliedsstaaten berichten der Kommissionüber die Emissionen in die Luft und in das Wasseraus einzelnen Betriebseinrichtungen.

– Zu berichten sind die Emissionen bestimmter Schad-stoffe (insgesamt 50 Schadstoffe, davon 37 für Luft-emissionen und 26 für Wasseremissionen), die überden vorgegebenen Schwellenwerten liegen.

– Das Berichtsformat für die Mitgliedsstaaten ist imAnhang A2 der EPER-Entscheidung festgelegt. Die

Abb. 4.1.4.1-1: Belebungsbecken der KläranlagePotsdam (Foto: H. ANGERMANN, 2005)

43BERICHT 2005 zur EU-WRRL

denburgische Gewässerqualitätsverordnung in Lan-desrecht umgesetzt. Diese Verordnung stellt für 99Stoffe und Stoffgruppen aus der Liste I der Richtlinie76/464/EWG Qualitätsziele für alle Gewässer auf. DieErfassung sollte die Einleitungen, für die wasser-rechtliche Reglementierungen für die gelisteten Stoffebestehen, berücksichtigen. Die wasserrechtlichenGenehmigungsdaten liegen dezentral bei den Was-serbehörden vor.

Zur Ermittlung der signifikanten Punktquellen aussummarischer Erfassung wurden befestigte Flächen,die zusammenhängend größer als 10 km2 sind, alssignifikante Quellen von Niederschlagswasser undMischwassereinleitungen aufgelistet. Da große zu-sammenhängende befestigte Flächen in der Regel inSiedlungsgebieten liegen, wurden die Siedlungs-flächen nach CORINE-Landcover erfasst, die mehrals 10 km2 einnehmen. Diese Methode basiert auf derLAWA-Arbeitshilfe.

• Ergebnisse

In Tabelle 4.1.4.1-1 sind Daten für die BrandenburgerKläranlagen mit mehr als 2.000 Einwohnerwertennach Teileinzugsgebieten zusammengefasst. Aufge-

Abwasserfrachten von Direkt- und Indirekteinlei-tern sind separat auszuweisen.

– Der erste Bericht war im Juni 2003 vorzulegen undsollte Angaben über Emissionen im Jahr 2001 (bzw.wahlweise 2000 oder 2002) enthalten. Jeder Mit-gliedsstaat muss zudem einen zusammenfassen-den nationalen Übersichtsbericht erstellen.

– Die Europäische Kommission wird die Emissions-daten über das Internet der Öffentlichkeit zugäng-lich machen.

Informationen zum EPER und auch die erste deutscheBerichterstattung ist unter www.eper.de einsehbar.

Außerdem sind Einleitungen von prioritären Stoffen,von Stoffen der Gewässerqualitätsverordnungen zurRichtlinie 76/464/EWG und von flussgebietsspezifi-schen Schadstoffen, soweit diese vorliegen bzw.wasserrechtlich geregelt sind, zu erfassen. Die Listeder prioritären Stoffe im Bereich der Wasserpolitik istdurch Anhang X der WRRL und die Entscheidung Nr.2455/2001/EG des Europäischen Parlaments unddes Rates der Kommission vorgegeben. Die Richt-linie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung in-folge Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in dieGewässer der Gemeinschaft wurde durch eine bran-

Teileinzugsgebiet Anzahl kommunaler Einwohner- CSB Stickstoff Phosphor (jeweils Brandenburger Kläranlagen werte gesamt gesamtAnteil) (t/a) (t/a) (t/a)

Dahme 9 1.241.599 3.874,8 1.097,6 45,2

Dosse-Jäglitz 7 79.500 77,5 4,0 1,4

Lausitzer Neiße 6 91.000 99,4 13,9 1,6

Mittlere Oder 3 223.960 363,8 47,8 3,3

Mittlere Spree 12 509.350 603,8 108,3 19,0

Nuthe 7 445.500 402,7 149,7 8,5

Nuthe (MEL) 1 6.000 5,9 1,0 0,1

Obere Havel 10 587.600 322,9 63,1 4,1

Obere Spree - - - - -

Plane-Buckau 5 23.410 133,2 17,2 3,1

Rhin 4 69.000 74,7 16,7 2,0

Schwarze Elster 18 339.000 499,9 58,8 13,0

Stepenitz-Karthane-Löcknitz 8 149.432 138,9 14,2 13,7

Stettiner Haff 6 270.000 265,5 43,4 5,5

Untere Havel 19 652.680 1.014,5 218,0 26,4

Untere Oder 15 306.600 384,3 79,0 11,3

Untere Spree1 5 121.800 135,8 33,6 5,1

Untere Spree2 3 197.400 250,9 100,3 4,3

Summe = 138 5.313.831 8.649 2.067 168

Tab. 4.1.4.1-1: Jahresfrachten kommunaler Kläranlagen im Land Brandenburg(Stand: 31.12.2001)

44 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

listet sind jeweils Anzahl, Summe der Kapazitäten inEinwohnerwerten und ausgewählte Nährstofffrach-ten in den einzelnen Teileinzugsgebieten.

Hinsichtlich der Belastungen aus industriellen Quellenüberschreiten nur fünf Direkteinleitungen die Schwel-lenwerte, die durch EPER vorgegeben sind. Davon lie-gen drei Direkteinleitungen im Bearbeitungsgebiet Un-tere Oder, eine im Bearbeitungsgebiet Mittlere Oder undeine im Bearbeitungsgebiet Schwarze Elster. Es sindzwölf verschiedene Stoffe, die die Emissionsschwellen-werte überschreiten. Brandenburg gehört zu den Bun-desländern, die im Bundesdurchschnitt die geringsteAnzahl EPER-Emittenten aufweisen.

In Brandenburg befinden sich keine Direkteinlei-tungen von Nahrungsmittelbetrieben mit mehr als4.000 Einwohnerwerten.

In Karte 4.1.4.1-1 ist die Lage der Punktquellen dar-gestellt.

Signifikante Mischwasser- und Niederschlagswas-sereinleitungen befinden sich erwartungsgemäß inden größeren Städten des Landes. Berlin und derengere Verflechtungsraum mit den angrenzendenGemeinden wurde hier zusammen betrachtet (ca.456 km2 Siedlungsfläche nach CORINE-Landcover).Zu nennen sind außerdem Potsdam (35 km2), Cott-bus (22 km2), Brandenburg (18 km2), Frankfurt(Oder)(18 km2) sowie die Gemeinden Falkensee (23 km2)und die Agglomeration von Teltow, Kleinmachnowund Stahnsdorf im Süden Berlins (24 km2).

Eine Darstellung der CORINE-Landcover-Daten zurFlächennutzung ist Karte 4.1.4.7-1 zu entnehmen, inder auch die Siedlungsflächen ausdifferenziert sind.

4.1.4.2 Signifikante diffuse Schadstoffquellen

Diffuse Schadstoffquellen führen zu flächen- undlinienhaften Einträgen in Gewässer, die nicht unmit-telbar einer punktförmigen Emissionsquelle zugeord-net werden können. Grundsätzlich sind die diffusenGewässerbelastungen keine gezielten Gewässerbe-nutzungen, sondern resultieren aus der großräumi-gen Verbreitung von Stoffen. Stoffeinträge aus diffu-

sen Quellen können dementsprechend auch eineweiträumige Veränderung der natürlichen Gewässer-beschaffenheit bewirken. Einen wesentlichen Beitragzu den diffusen Stoffeinträgen in die Gewässer liefertdie Landwirtschaft. Von dort gelangen z.B. Phos-phate durch Abschwemmung oder Erosion in die Ge-wässer, während Nitrat durch Versickerung undGrundwasserabfluss oder Dränagen den Oberflä-chengewässern zugeführt wird. Daneben sind dieatmosphärische Deposition von Luftschadstoffen,Erosion, Abschwemmung von urbanen Flächen undEinträge über die Regenwasserentlastungen derMischkanalisation weitere Stoffquellen, die zu den dif-fusen Quellen gezählt werden.

• Methode

In Deutschland existieren mehrere Methoden, mit de-nen der Anteil der verschiedenen Belastungspfade anden Stoffeinträgen in die Gewässer quantifiziert wer-den kann. Dementsprechend bietet die LAWA-Arbeitshilfe auch mehrere Ansätze an, die für dieZwecke der WRRL genutzt werden können. Zur Er-mittlung der Nährstoffeinträge über die verschiede-nen punktuellen und diffusen Eintragspfade in dieFlussgebiete Brandenburgs wurde das Modell MO-

NERIS (MOdelling Nutrient Emissions in RIver Sys-tems) angewendet (BEHRENDT ET AL. 1999).

Für das Land Brandenburg wurden bereits Ergebnisseaus Berechnungen mit MONERIS vorgelegt (LANDES-

UMWELTAMT BRANDENBURG 2002b). Für die Einschät-zung einer möglichst aktuellen Situation wurde für dieWRRL-Berichterstattung vor allem neuere Daten vonBEHRENDT ET AL. (2003) zurückgegriffen.

Einer der Vorteile von MONERIS ist, dass mit diesemModell sowohl Berechnungen für gesamt Deutsch-land als auch für die nicht deutschen Anteile derFlussgebiete Oder und Elbe vorliegen. Eine ausführ-liche Beschreibung der Modellgrundlagen und derangewandten Methodik wird in BEHRENDT ET AL.

(1999) gegeben, sodass hier nur eine kurze Modell-beschreibung erfolgt.

Modellgrundlagen sind Abfluss- und Gütedaten derzu untersuchenden Flussgebiete sowie ein Geogra-phisches Informationssystem (GIS), in das sowohl di-gitale Karten als auch umfangreiche statistische In-formationen integriert wurden. Während die punk-tuellen Einträge aus kommunalen Kläranlagen undvon industriellen Einleitern direkt in die Flüsse gelan-gen, ergeben sich die diffusen Nährstoffeinträge in

Karte 4.1.4.1-1Punktquellen im LandBrandenburgSeite 105

45BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Neben den Daten aus MONERIS wurden auch Nähr-stoffbilanzen des Landesamtes für Verbraucher-schutz und Landwirtschaft genutzt, um den Bilanz-überschuss von Stickstoff und Phosphor für die land-wirtschaftliche Nutzfläche (LN) zu quantifizieren.

• Ergebnisse

Eine wesentliche Eingangsgröße für Nährstoffein-träge in die Gewässer sind die Zufuhren von Stick-stoff und Phosphor mit Düngemitteln auf die LN undaus der atmosphärischen Deposition. BEHRENDT ET

AL. (2000) haben diese Werte für die Zeitspanne von1950 bis 1999 für die LN Brandenburgs zusammen-gestellt (Abb. 4.1.4.2-2). Bei einem Ausgangswertvon ca. 75 kg Stickstoff pro ha LN im Jahr 1950 stie-gen demnach die N-Zufuhren bis zum Ende der 70erJahre auf Werte von über 200 kg an und verbliebenbis 1990 näherungsweise auf diesem Niveau. DerHauptanteil der Stickstoffzufuhren wird seit dem Be-ginn der 60er Jahre durch die mineralischen Stick-stoff-Düngemittel gestellt. Mit der Wende in der DDRnahmen sowohl die Zufuhren über Wirtschaftsdüngerund insbesondere von Mineraldünger in den Jahren1990 bis 1992 drastisch ab. Seit 1993 nehmen dieZufuhren in Form von Mineraldünger wieder kontinuier-lich zu. Auf Grund des geringeren Tierbestandes sankdie Zufuhr in Form von Wirtschaftsdünger ab 1990 aufein Niveau, das nur wenig über dem der 50er Jahreliegt.

die Oberflächengewässer aus der Summe verschie-dener Eintragspfade, die einzelnen Komponentendes Abflusses zuzuordnen sind. Abbildung 4.1.4.2-1zeigt die einzelnen Eintragspfade. Die Unterschei-dung in Einträge über diese einzelnen Komponentenist notwendig, da sich ihre Stoffkonzentrationen unddie dem Eintrag zugrunde liegenden Prozesse zu-meist stark voneinander unterscheiden. Demzufolgesind mindestens sieben verschiedene Pfade zuberücksichtigen: Grundwasser, Dränagen, atmos-phärische Deposition, Erosion, Abschwemmung, ver-siegelte urbane Flächen und Punktquellen.

Die prozentualen Anteile dieser Pfade wurden be-rechnet und für die Einzugsgebiete ausgewählter Ge-wässerbeschaffenheitsmessstellen dargestellt, dieeinen guten Überblick über die Gewässer des Lan-des liefern. Einige dieser Messstellen liegen zwaraußerhalb Brandenburgs, wie z.B. Toppel (Havel-berg), liefern jedoch Aussagen über die flussaufwärtsgelegenen Anteile ihrer Einzugsgebiete und damitauch über Brandenburger Territorium. Karte 4.1.4.2-1zeigt die Gewässerbeschaffenheitsmessstellen, fürdie die Berechnungen erfolgten.

Karte 4.1.4.2-1: Gewässerbeschaffenheitsmess-stellen, für die Berechnungen mitMONERIS durchgeführt wordensindSeite106

Abb. 4.1.4.2-1: Eintragspfade und Prozesse imModell MONERIS (BEHRENDT ET AL. 1999)

Abb. 4.1.4.2-2: Veränderung der Stickstoffzu-fuhr über Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Le-guminosen und atmosphärische Deposition aufdie landwirtschaftliche Nutzfläche des LandesBrandenburg von 1950 bis 1999 (nach BEHRENDTET AL. 2000)

46 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Für die potenziellen Stickstoffeinträge in die Gewäs-ser aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung istaber nicht die Zufuhr entscheidend, sondern welcheBilanzüberschüsse erzielt werden. Denn die zuge-führten Stoffe werden zum Teil mit der Ernte dem Bo-den wieder entzogen, können aber auch im Bodenfestgelegt, zur Reproduktion der organischen Sub-stanz umgesetzt, in Form von Ammoniak oder Lach-gas in die Atmosphäre entweichen, aber auch durchdie Aktivität der Bodenorganismen zu elementaremStickstoff umgesetzt werden. Das Landesamt für Ver-braucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung(LVLF) ermittelt jährlich auf der Basis von statisti-schen Angaben und auf Grundlage von Aufzeich-nungen der Landwirtschaftsbetriebe die Nährstoffzu-und -abfuhren für die LN im Land Brandenburg(ROSCHKE 2002, 2003 und 2005). In Tabelle 4.1.4.2-1sind die Nährstoffbilanzen für Stickstoff und Phosphorfür die Jahre 1997 bis 2004 dargestellt. Diese Bi-lanzwerte entsprechen nicht der Hoftorbilanz, da einTeil Ernteprodukte als Tierfutter im landwirtschaft-lichen Stoffkreislauf verbleiben. Bei der Berechnungeiner Hoftorbilanz wird die externe Zufuhr von Nähr-stoffen mit Dünge- und Futtermitteln der Abfuhr ausdem Betrieb mit tierischen und pflanzlichen Produk-ten gegenübergestellt. Dabei können sich auf Grundhöherer Verluste im Bereich der tierischen Produktionhöhere Bilanzsalden ergeben.

Beim Stickstoff ergibt der Vergleich Zufuhr minus Ab-fuhr eine positive Bilanz mit Werten zwischen 17 und68 kg Stickstoff pro ha LN. Dagegen ist beim Phos-phor die Abfuhr größer als die Zufuhr, denn bis aufdas Jahr 2003, in dem hohe Ertragseinbußen zu ver-

zeichnen waren, wurden durchweg negative Bilanz-werte ermittelt.

Zum Vergleich mit den Brandenburger Ergebnissenseien für die Stickstoffbilanz noch Werte für ganzDeutschland aufgeführt: Die Bundesregierung (2004)stellt im Bericht über die Umsetzung der Nitratricht-linie (91/676/EWG) fest, dass die Bruttobilanz fürStickstoff im Jahr 2002 einen Wert von 99 kg proha LN betrug. Darin sind allerdings noch die atmos-phärischen Depositionen enthalten, die mit 23 kgpro ha und Jahr veranschlagt werden. Auch wenn dieMethodik der bundesweiten Erhebung etwas von derBrandenburger abweicht, kann doch festgestelltwerden, dass in Brandenburg geringere Bilanz-überschüsse realisiert werden als im Bundesdurch-schnitt. Ein Grund dafür ist der in Brandenburg gerin-gere Mineraldüngereinsatz und der im Vergleich mitdem Bundesdurchschnitt geringe Viehbesatz. Wäh-rend für ganz Deutschland eine durchschnittlicheViehbesatzdichte von ca. 1,0 Großvieheinheiten proha landwirtschaftlicher Nutzfläche (GV/ha LN) zu ver-zeichnen ist, beträgt dieser in Brandenburg nur0,48 GV/ha LN.

Einen umfassenden Überblick über die verschiede-nen Eintragspfade – also nicht nur aus der Landwirt-schaft – liefert das Modell MONERIS. In Abbildung4.1.4.2-3 sind die prozentualen Anteile der verschie-denen mit MONERIS berechneten Pfade am Eintragin die Gewässer für die Periode 1998 bis 2000 dar-gestellt. Die Angaben beziehen sich jeweils auf dasgesamte Teileinzugsgebiet, das durch die jeweiligeMessstelle erfasst wird.

Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Stickstoff:

Zufuhr organischer Dünger 34 34 35 35 35 34 39 35

Zufuhr mineralischer Dünger1) 91 75 97 87 91 89 84 92

Zufuhr insgesamt 125 109 132 122 126 123 123 127

Abfuhr mit Ernteprodukten2) 87 92 92 71 100 84 55 100

Zufuhr minus Abfuhr 38 17 40 51 26 39 68 27

Phosphor:

Zufuhr organischer Dünger 8 8 8 8 8 8 8 7

Zufuhr mineralischer Dünger1) 8 7 8 6 7 5 5 5

Zufuhr insgesamt 16 15 16 14 15 13 13 12

Abfuhr mit Ernteprodukten2) 18 18 19 15 21 18 12 21

Zufuhr minus Abfuhr -2 -3 -3 -1 -6 -5 1 -9

1 ausgenommen sind stillgelegte Flächen, Ökolandbau, KULAP2 Abfuhr der Hauptprodukte, Nebenprodukte (Stroh) verbleiben auf der Fläche

Tab. 4.1.4.2-1: Nährstoffbilanz für Stickstoff und Phosphor 1997 bis 2004

47BERICHT 2005 zur EU-WRRL

gemessenen Frachten dieser Stoffe in den Gewäs-sern gewinnen. Dabei muss berücksichtigt werden,dass in den Frachten neben den diffusen Quellenauch die punktuellen Quellen enthalten sind. DerPegel Toppel (Havelberg) liegt kurz vor der Mündungder Havel in die Elbe. Die an dieser Beschaffenheits-messstelle ermittelten Daten liefern damit eine guteÜbersicht über die im Haveleinzugsgebiet herr-schenden Verhältnisse und lassen daher auch Rück-schlüsse auf das Land Brandenburg zu, das dengrößten Anteil am Haveleinzugsgebiet hat. Für denPegel Toppel (Havelberg) ergab sich nach BEHRENDT

ET AL. (2003) folgendes Bild: Während in der Periode1983 bis 1987 durchschnittlich noch eine Fracht von1.898 t/a Phosphor gemessen wurden, waren es zwi-schen 1993 und 1997 nur noch 702 t/a Phosphor.Eine weitere Reduzierung der Phosphorfrachtenkonnte für die Jahre 1998 bis 2000 festgestellt wer-

Es ist zu erkennen, dass der überwiegende Anteil desStickstoffeintrages in die Gewässer nicht aus Punkt-quellen stammt. Ihr Anteil liegt in der Regel unter 40 %und in den meisten Fällen unter 20 %. Ein mit ca. 40 %vergleichsweise hoher Anteil der Punktquellen an denStickstoffeinträgen ist z.B. an der Messstelle Pots-dam zu verzeichnen, an der sich die punktuellen Ein-träge der Berliner Kläranlagen bemerkbar machen.

Bei den Phosphoreinträgen (hier nicht dargestellt)ergibt sich ein ähnliches Bild wie beim Stickstoff: Vorallem die diffusen Eintragsquellen sind für die Phos-phorfrachten in den Gewässern verantwortlich, wobeidie Erosion im Gegensatz zum Stickstoff eine weitgrößere Rolle spielt.

Einen Eindruck von der tatsächlichen Gewässerbelas-tung mit Stickstoff und Phosphor kann man aus den

Abb. 4.1.4.2-3: Prozentualer Anteil der verschiedenen Pfade am Stickstoffeintrag in die Gewässer(nach BEHRENDT ET AL. 2003)

48 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

den, in denen nur noch 473 t/a registriert wurden.Auch bei den Stickstofffrachten (Gesamt-Stickstoff)war ein starker Rückgang zu verzeichnen: Die durch-schnittlichen Frachten gingen im Zeitraum 1983 bis1987 von 12.145 t/a auf 8.676 t/a zwischen 1993 und1997 zurück. Von 1998 bis 2000 ergaben sich dannnoch durchschnittlich 5.356 t/a. Die für Toppel (Ha-velberg) gemessenen Werte geben somit eine Ten-denz wieder, die auch für die überwiegende Anzahlder Brandenburger Gewässer gilt.

Es kann folgendes Fazit gezogen werden: Der über-wiegende Anteil der derzeitigen Gewässerbelastungmit Stickstoff und Phosphor resultiert aus diffusenQuellen. Die Frachten dieser Stoffe in den Gewäs-sern sind seit Mitte der Achtzigerjahre vor allemdurch Reduzierung der punktuellen Einträge mittelsBau bzw. Ausbau von Kläranlagen kontinuierlichzurückgegangen. Es ist zu prüfen, inwieweit weitereFrachtreduzierungen über detaillierte Ermittlungender Eintragspfade diffuser Quellen erreicht werdenkönnen.

4.1.4.3 Signifikante Wasserentnahmen

Wasserentnahmen können einzeln oder in ihrer Summedazu führen, dass in einem Gewässer nicht mehr aus-reichend Wasser zur Verfügung steht, um alle ökolo-gischen Funktionen und anthropogenen Nutzungenzu gewährleisten. Eine signifikante Wasserentnahmehat u.a. Auswirkungen auf Wasserdargebot und -ver-fügbarkeit, Gewässerökologie – insbesondere auf dieHabitatstrukturen – Gewässermorphologie sowie denFreizeit- und Erholungswert.

• Methode

Verwendet wurden Daten der aktuell genehmigtenWasserentnahmen anhand von Genehmigungsbe-scheiden der Oberen Wasserbehörde. Das Kriteriumfür die Größe der Entnahmen wurde LAWA-konformauf 50 l/s festgelegt. Diese Entnahmemenge ent-spricht der gesetzlichen Zuständigkeit der OberenWasserbehörde für Genehmigungen von Entnahmenaus Oberflächengewässern.

Die Entnahmepunkte wurden räumlich dem Gewäs-ser zugeordnet und so aufbereitet, dass die Summeder Entnahmen für jeden Wasserkörper ermittelt wer-den konnte. Anhand der Abflussverhältnisse erfolgtedann die Bewertung, ob die Entnahme für den ent-sprechenden Wasserkörper signifikant ist.

Die als signifikant ermittelten Wasserentnahmen wur-den tabellarisch erfasst sowie kartografisch als Ent-nahmepunkte dargestellt.

• Ergebnisse

Insgesamt konnten 29 Entnahmen erfasst und alssignifikant bewertet werden. Davon sind acht Ent-nahmen mit Wiedereinleitung, bei denen es sich umfischereiliche Nutzungen handelt (Teichwirtschaft,Forellenanlagen). Zwei Entnahmen aus der Spreedienen der Restlochflutung, mit einer Entnahme wirddie Scheitelhaltung des Oder-Spree-Kanals gespeistund eine weitere dient einer Grundwasseranreiche-rung. Die restlichen 17 sind industrielle (15) und land-wirtschaftliche (2) Entnahmen.

Die Standorte der Wasserentnahmen sind in Karte4.1.4.3-1 dargestellt.

4.1.4.4 Signifikante Abflussregulierungen

Abflussregulierungen sind Maßnahmen, wie z.B. dieErrichtung von Sohlenstufen oder die Bedienung vonStauanlagen, die das Abflussregime von Gewässerngezielt beeinflussen. Zu den vielfältigen Zielen derAbflussregulierung gehören die Gewährleistung vonHochwasserschutz, Schifffahrt, Fischteichwirtschaftsowie landwirtschaftlicher und industrieller Gewäs-sernutzungen, aber auch die Verbesserung des öko-logischen Zustands von Gewässern und Feuchtge-bieten (z.B. Vermeidung von Wasserstandsabsen-kungen).

Einer Abflussregulierung dienen insbesondere Stau-anlagen, zu denen Talsperren, Hochwasserrückhal-tebecken sowie bewegliche und feste Wehre zu rech-nen sind. Stauanlagen und Sohlenbauwerke wie Ab-stürze oder Sohlenrampen, die ebenfalls regulierendwirken, werden bei der Berichterstattung zur WRRLunter dem Begriff Querbauwerke zusammengefasst(Abbildung 4.1.4.4-1).

Große Speicher, insbesondere Talsperren, ermögli-chen es, erhebliche Anteile der Abflussmenge zeitlichumzuverteilen, d.h. in der Regel das Wasser in Über-schusszeiten zurückzuhalten und es in Zeiten des Be-

Karte 4.1.4.3-1:Wasserentnahmen ausOberflächengewässernSeite 107

49BERICHT 2005 zur EU-WRRL

now und Brandenburg stammen von 1288 bzw. 1309.Der Ausbau der Unteren Havel zu einem weitgehendstaugeregelten Gewässer erfolgte nach den katas-trophalen Überschwemmungen der Havelniederung1892 zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In einem Groß-teil der Gewässer des Landes Brandenburg könnenAbflüsse und Wasserstände heute durch die Steue-rung von Wehren, den Einsatz von Schöpfwerkenoder die Nutzung von Speichern reguliert werden.Darüber hinaus ist das Abflussregime durch die Ver-änderung wasserwirtschaftlicher Randbedingungenin vielfältiger Weise anthropogen beeinflusst. Maß-geblich sind dabei die umfangreichen Maßnahmenzur Herstellung und wesentlichen Umgestaltung vonGewässern und Ufern sowie die über Jahrhunderteerheblich veränderte Landnutzung. Weitere Einfluss-faktoren auf das Abflussregime, auf die an andererStelle dieses Berichts eingegangen wird, sind derAusbau von Gewässern (siehe Kapitel 4.1.1.2 und4.1.4.5), signifikante Wasserentnahmen (siehe 4.1.4.3)sowie der Bergbau in der Lausitz (siehe 4.1.4.6).

• Methode

Vom Landesumweltamt wurden Daten zu Querbau-werken am berichtspflichtigen Gewässernetz erho-ben. Basis war eine Recherche bei den Gewässer-unterhaltungsverbänden. Neben Informationen zurLage der Querbauwerke (Hochwert und Rechtswert)wurden Informationen zur Fischdurchgängigkeit, zumNamen des Querbauwerkes, der Gewässernummernach LAWA und zum Typ des Bauwerkes abgefragt.Tabelle 4.1.4.4-1 sind die erhobenen Informationenund bestehende Defizite im Einzelnen zu entnehmen.

Die Lage der Querbauwerke wurde in Kombinationmit den von ihnen rückgestauten Bereichen auch fürdie Ausweisung hydromorphologisch gefährdeter Ab-schnitte verwendet. Diese waren Basis für die Aus-weisung gefährdeter und erheblich veränderter Was-serkörper in Fließgewässern (siehe Kapitel 4.1.1.2).

Darüber hinaus wurden zur Dokumentation signifi-kanter Abflussregulierungen Daten zu Speichernmit einem Stauraum > 1 Mio. m3 ermittelt. Die sig-

darfs abzugeben. Die Speicher dienen gewöhnlichmehreren Nutzungen, denen die Aufteilung des Stau-raumes in verschiedene Bereiche entspricht. AuchWasserüberleitungen von einem Einzugsgebiet in einbenachbartes sind zu den Abflussregulierungen zurechnen. Diese Überleitungen können in unterschied-licher Weise, beispielsweise als offener Kanal, Frei-spiegelleitung oder Pumpleitung bzw. auch kombi-niert realisiert werden.

Die Beeinflussung der Gewässer zeigt sich in der be-absichtigten Änderung der Abflussmenge bzw. desWasserstandes. Signifikante Abflussregulierungenkönnen jedoch auch indirekt, beispielsweise auf-grund der Veränderung der Niedrigwasserabflüsse,der Fließgeschwindigkeiten (infolgedessen auch desFeststoff- und Sauerstoffhaushaltes) oder der natür-lichen Wasserstandsdynamik unbeabsichtigt denchemischen und ökologischen Zustand der Gewäs-ser beeinflussen. Zudem stellen die der Abflussregu-lierung dienenden Bauwerke einen Eingriff in das Ge-wässer dar. Von wesentlicher Bedeutung für den öko-logischen Zustand der Oberflächengewässer sind dieBauwerke, die ein wesentliches Wanderhindernis fürFische und andere Lebewesen im Gewässer bilden.Mit der Anlage von Fischpässen und Umgehungsge-rinnen oder dem Rückbau von Sohlabstürzen kanndie ökologische Durchgängigkeit der Gewässer ver-bessert werden.

Die Anfänge der Flussregulierung (Mühlenstauen so-wie Flutrinnen und später Kammerschleusen) liegenim Land Brandenburg schon im Mittelalter. Erste ur-kundliche Erwähnungen der Mühlenstaue in Rathe-

Lfd. Information Stand der WRRL-Nr. Daten zu

Querbauwerken

1 Rückstau- zugewiesen, im Detail bereich [m] noch zu erfassen

2 Durchgängigkeit noch zu erfassenfür Geschiebe (1-5)

3 Durchgängigkeit teilweise vorhanden, für Fische (1-5) teilweise noch zu

erfassen

4 Betreiber noch zu erfassen

5 Funktionstüchtigkeit noch zu erfassen

6 Gewässernummer komplett vorhandennach LAWA

7 verantwortlicher WBV komplett vorhanden

8 Name teilweise vorhanden

9 Lageinformation vorhanden(Rechts- und Hochwert)

10 Typ teilweise vorhanden

11 Bemerkungen teilweise vorhanden

12 Aktualität vorhanden

Tab. 4.1.4.4-1: Stand der Datenerhebung zuQuerbauwerken

Abb. 4.1.4.4-1: Stauanlage im Oberspreewald(Foto: O. WIEMANN, 2005)

50 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

nifikanten Wasserspeicher verfügen über einenStauraum von mehr als 15 Mio. m3. Als signifikanteÜberleitungen wurden die zwischen Koordinie-rungsräumen bzw. Flussgebietseinheiten beste-henden ausgewiesen.

• Ergebnisse

Wie Karte 4.1.4.4-1 zeigt, sind die Gewässer im LandBrandenburg durch eine hohe Dichte an Querbau-werken – insbesondere an Stauanlagen – gekenn-zeichnet. Das Spektrum reicht von kleineren Stauen,die ein Teil von künstlichen Be- und Entwässerungs-systemen in den landwirtschaftlich genutzten Niede-rungsbereichen sind (z.B. Oderbruch, Spreewald undRhinluch), bis zu großen Wehr- und Schleusenbau-werken in Bundeswasserstraßen. Die Stauanlagendienen in der Regel einer Wasserstandsregulierungbzw. einem Wasserrückhalt in Mittelwasser- undNiedrigwasserzeiten. Sie stehen damit wasserwirt-schaftlich in direktem Zusammenhang mit den um-fangreichen Maßnahmen des Gewässerausbaus, diezur Verbesserung des Hochwasserschutzes, derlandwirtschaftlichen Nutzung, der Schiffbarkeit oderder Wasserkraftnutzung realisiert wurden.

Aufgrund des extrem geringen Gefälles in großen Tei-len des Landes bestimmen die Stauanlagen das Ab-flussgeschehen über lange Gewässerabschnitte. DieWasserstände in der Havel weisen aufgrund dernatürlichen und künstlichen Speichermöglichkeiten(z.B. viele Flussseen) im Vergleich mit anderen Fließ-gewässern wie Elbe, Oder und Stepenitz eine relativgeringe Schwankungsbreite zwischen Niedrig- undHochwasser auf.

Die große Anzahl von Querbauwerken führt zu einerstarken Zergliederung von Brandenburgs Fließge-wässersystemen. Nur bei einem geringen Anteil derBauwerke existieren gegenwärtig funktionsfähigeWanderhilfen für die aquatische Fauna. Die Beseiti-gung von Wanderhindernissen für die Gewässeror-ganismen ist an einigen Gewässern in Planung undUmsetzung. Das Land Brandenburg gewährt im Rah-men einer Förderrichtlinie Zuwendungen für entspre-chende Maßnahmen. Die Pflicht, im Falle einer Her-stellung von Absperrbauwerken oder der wesentlichen

Veränderung bestehender Anlagen, die Fischwande-rungen verhindern oder erheblich beeinträchtigen,geeignete Fischwege anzulegen und zu unterhalten,ist im Fischereigesetz für das Land Brandenburg(BbgFischG § 30) geregelt.

Infolge des derzeitigen Rückgangs des Sümpfungs-wassers aus dem Lausitzer Tagebaugebiet und derdamit verminderten Wasserführung der Spree erge-ben sich in den betroffenen unterhalb liegenden Ge-wässern ökologische Probleme und Probleme fürWassernutzer. Einem Ausgleich dienen im Spreeein-zugsgebiet die vorhandenen Talsperren Spremberg(Land Brandenburg), Bautzen und Quitzdorf (LandSachsen) sowie perspektivisch die in Flutung befind-lichen Speicher Bärwalde und Speichersystem LohsaII (Land Sachsen). Eine Niedrigwasseraufhöhung inder Schwarzen Elster erfolgt durch den SpeicherNiemtsch (Senftenberger See). Im Einzugsgebiet derSchwarzen Elster ist nach der Flutung der TagebaueSedlitz, Skado und Koschen zudem geplant, dieRestlochkette durch die Bewirtschaftung einer Seen-lamelle von einem Meter (Stauraum ca. 30 Mio. m3)als Speicher zu nutzen. Darüber hinaus befinden sichim Land Brandenburg mit dem Dossespeicher unddem Rhinspeicher (Bewirtschaftung der Flussseenmittels fünf Staustufen) zwei weitere Möglichkeitenzur Wasserspeicherung, die in erster Linie Bewässe-rungswasser bereit stellen.

Als signifikante Wasserspeicher wurden für die Be-richterstattung an die EU-Kommission in Branden-burg drei Anlagen identifiziert. Sie zeichnen sichdurch einen Stauraum von mehr als 15 Mio. m3 aus.In Tabelle 4.1.4.4-2 sind Angaben zu ihrem Stauraumund den Hauptnutzungen zu entnehmen.

Neben diesen Anlagen existieren noch weitere Mög-lichkeiten zur Wasserspeicherung: Neben dem be-reits erwähnten Rhinspeicher, in dem Wasser durchdie Bewirtschaftung einer Staulamelle der natürlichenSeen gespeichert werden kann, sind dies u.a. dieSpeicher Sadenbeck (Einzugsgebiet Dömnitz/Stepe-nitz, 1,09 Mio. m3 Stauraum), Preddöhl (Kümmer-nitz/Dömnitz/Stepenitz 1,35 Mio. m3 Stauraum) undNeue Mühle (Stepenitz 2,3 Mio. m3 Stauraum).

Aufgrund der im Haveleinzugsgebiet gegebenen Was-serknappheit wurden in der Vergangenheit Möglich-keiten der Wasserzuführung geschaffen, die jedochderzeit nur in geringem Maße genutzt werden. Über-leitungsmöglichkeiten zwischen Koordinierungsräumenbestehen insbesondere aus den Mecklenburger Ober-

Karte 4.1.4.4-1: Querbauwerke in Oberflächen-gewässern BrandenburgsSeite 108

51BERICHT 2005 zur EU-WRRL

sern sondern auch in als natürlich eingestuftenGewässern zu Belastungen. Für eine bundesweiteinheitliche Ermittlung der Gewässerstruktur hatdie LAWA zwei Kartierungsverfahren entwickelnlassen, das Übersichtsverfahren (LAWA 1999) unddas Vor-Ort-Verfahren für kleine bis mittelgroßeFließgewässer (LAWA 2000). Zur schnellen,kostengünstigen Kartierung eignet sich besondersdas Übersichtsverfahren. Es wurde in überwiegen-dem Maße für die Erarbeitung der „Gewässer-strukturkarte für die Bundesrepublik Deutschland“genutzt.

seen (Koordinierungsraum Mittlere Elbe-Elde) in dieObere Havel, über den Elbe-Havel-Kanal und aus derOder in die Spree über den Oder-Spree-Kanal. In Ta-belle 4.1.4.4-3 sind Typ und Jahresmenge der erfass-ten signifikanten Wasserüberleitungen aufgeführt.

4.1.4.5 Signifikante morphologischeVeränderungen

Die im vorangegangenen Kapitel genannten Ein-griffe in die Gewässermorphologie führen nicht nurbei künstlichen und erheblich veränderten Gewäs-

Bezeichnung Wasserlauf/ Haupt- Stauraum davon HW- Bemerkungender Stauanlage Teileinzugs- nutzung Rückhalte-

gebiet raum

(Mio. m3) (Mio. m3)

Niemtsch im Nebenschluss wird auch als der Schwarzen Elster NW, HW, E 16,20 2,91 „Senftenberger See“

bezeichnetSpremberg Spree BW, HW, 42,70 19,03

NW, E

Dossespeicher Klempnitz im Neben- BE, NW, Kyritz schluss der Dosse HW, BW 16,60 1,80 z.Z. beträgt der Be-

triebsraum 6,5 Mio. m3

Hauptnutzungsarten: HW - Hochwasserschutz BW - BrauchwasserbereitstellungBE - Beregnung / Bewässerung NE - NaherholungE - Energieerzeugung NW - Niedrigwasseraufhöhung

Tab. 4.1.4.4-2: Abflussregulierung – signifikante Talsperren/Wasserspeicher

Überleitung Koordinierung der Überleitung in Jahresent- Anmerkungenaus dem Ein- Entnahmestelle das Einzugsgebiet nahmezugsgebiet

Be- Typ Hoch- Rechts- Be- km Mio. m3

zeich- wert wert zeich-nung nung

Oder P 5775320 3476254 39,658 (1,3 m3/s) Jahresmittel für (Eisenhüttenstadt) Spree (Spree) 41 Pumpmenge in

Eisenhüttenstadt 2001

Elbe K 5808423 3316411 Havel 8,085 (4 m3/s) Mindestabgabe aus (Landesgrenze) (EHK) 126 dem Elbe-Havel-Kanal

in die Havel

Elde K 5896258 3371682 Havel 29,792 19,4 Überleitung aus den (Landesgrenze) Mecklenburger Oberseen

in die Müritz-Havel-Wasserstraße

Elde K 5896258 3371682 Havel 29,792 33,7 Überleitung aus den (Landesgrenze) Mecklenburger Ober-

seen über den BolterKanal in die Müritz-Havel-Wasserstraße

Typ der Wasserüberleitung:K - Kanal F - Freispiegelleitung P - Pumpleitung

Tab. 4.1.4.4-3: Abflussregulierung – signifikante Wasserüberleitungen

52 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

• Methode

Es wird in einer siebenstufigen Bewertungsskala dieMorphologie der Gewässersohle, der Ufer und ein-geschränkt für die Aue erfasst. Eine signifikantemorphologische Veränderung wird konstatiert,

wenn ein Gewässerabschnitt vorwiegend mit denbeiden schlechtesten Strukturnoten 6 und 7 („sehrstark verändert“ und „vollständig verändert“) belegtist. Das Verfahren „misst“ die Abweichungen unter-schiedlicher Strukturparameter von Referenzzu-ständen, für die in den Abbildungen 4.1.4.5-1 bis

Abb. 4.1.4.5-1: Lutzke, Muldental – Sanddominierter Bach der jung- und altglazialen Mulden- undSohlentäler (LUA 2001b, Studien und Tagungsberichte, Band 33, S. 27)

Abb. 4.1.4.5-2: Nieplitz – Sanddominierter Bach der jung- und altglazialen Mulden- und Sohlentäler(LUA 2001b, Studien und Tagungsberichte – Band 33, S. 39)

53BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Verwendet werden entsprechend LAWA-Arbeitshilfedie Ergebnisse der Strukturkartierung mit dem LAWA-Übersichtsverfahren. Arbeitsgrundlage dieses Ver-fahrens bilden topografische Karten, aktuelle Luftbil-der, thematische Karten der Geologie, Pedologie so-wie weiteres Material wie Gutachten, Berichte etc.

4.1.4.5-5 Beispiele Brandenburger Fließgewässerbildhaft dargestellt sind.

Die Ergebnisse der Feststellung signifikanter mor-phologischer Veränderungen sind eingeflossen in die„Gefährdungsabschätzung“ (siehe Kapitel 4.1.5).

Abb. 4.1.4.5-3: Nonnenfließ, Oberlauf – Sanddominierter Bach der jung- und altglazialen Mulden-und Sohlentäler (LUA 2001b, Studien und Tagungsberichte – Band 33, S. 43)

Abb. 4.1.4.5-4: Pulsnitz, Naundorf – Sanddominierter Bach der jung- und altglazialen Mulden- undSohlentäler (LUA 2001b, Studien und Tagungsberichte – Band 33, S. 47)

54 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Anhand des genannten Materials werden die rele-vanten morphologischen Parameter am und im Ge-wässer erfasst. Dies sind

– gewässermorphologische Grundlagen, die u.a. durchden Taltyp, den Krümmungstyp und den Regimetypder Wasserführung beschrieben werden;

– die Gewässerbettdynamik, untergliedert in Linien-führung, Uferverbau, Querbauwerke, Abflussrege-lung, Uferbewuchs und Tiefenerosion;

– die Auedynamik, repräsentiert durch Ausuferungs-vermögen, Auennutzung, Uferrandstreifen undHochwasserschutzbauwerke, wie z.B. Deiche.

Die Kartierergebnisse für diese Parameter werdenin einen standardisierten Kartierbogen sowie in eineentsprechende DV-Maske übertragen und anschlie-ßend abschnittsweise für jeweils 1 km zu einer Ge-samtbewertungsnote verrechnet. Als Bewertungs-maßstab dient der „potenziell natürliche Zustand“oder das „morphologische Leitbild“ des Gewässers.

Die kartografische Darstellung der Ergebnisse erfolgtanalog zur bekannten Gewässergütekarte in einer7-stufigen, farbunterlegten Benotungsskala (Tab.4.1.4.5-1).

Als „signifikant morphologisch verändert“ im Sinneder LAWA-Arbeitshilfe gelten Fließgewässer(ab-schnitte), die zu mehr als 50 % mit den Strukturgüte-klassen 6 und 7 („sehr stark verändert“ und „vollstän-dig verändert“) bewertet wurden.

• Ergebnisse

In den letzten drei Jahren wurden in Brandenburg25 Fließgewässer jeweils auf ganzer Länge mit einerGesamtstrecke von 1.707 km nach dem „LAWA-Übersichtsverfahren“ kartiert und bewertet (Karte4.1.4.5-1).

Abb. 4.1.4.5-5: Schwarzer Bach, Quellbach – Kiesdominierter Muldenbach des Altglazials(LUA 2001b, Studien und Tagungsberichte – Band 33, S. 63)

Note Farbe Bewertung

1 dunkelblau unverändert

2 hellblau gering verändert

3 dunkelgrün mäßig verändert

4 hellgrün deutlich verändert

5 gelb stark verändert

6 orange sehr stark verändert

7 rot vollständig verändert

Tab. 4.1.4.5-1: Skala der Strukturbenotung(Stand 2002, LUA 2002a)

Karte 4.1.4.5-1: Gewässerstruktur inBrandenburgSeite 109

55BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Strukturgüteklasse Anzahl Flüsse

1 unverändert - -

2 gering verändert - -

3 mäßig verändert 5 Buckau, Karthane, Stepenitz, Ucker,Verlorenwasser

4 deutlich verändert 11 Alte Jäglitz, Alte Oder, Dahme, Dosse,Friedländer Strom, Güstebieser Alte Oder, Havel,

Plane, Rhin, Spree, Welse

5 stark verändert 6 Große Röder, Lausitzer Neiße,Letschiner Hauptgraben, Neue Jäglitz, Pulsnitz, Seelake

6 sehr stark verändert 3 Nuthe, Oder, Schwarze Elster

7 vollständig verändert - -

Tab. 4.1.4.5-2: Gesamtbewertung der Strukturgüte von 25 untersuchten Flüssen(Stand 2002, LUA 2002a)

Die Gesamtbetrachtung zeigt, dass die Fließgewäs-ser Brandenburgs eine im Durchschnitt „deutlich ver-änderte (4,2)“ Struktur aufweisen. Für die Einzel-flüsse variiert die Strukturgüte dabei zwischen „geringbis mäßig verändert (2,6)“ im Falle der Stepenitz und„sehr stark bis vollständig verändert (6,3)“ bei derSchwarzen Elster. Naturnahe Abschnitte gibt es mit3,7 % der untersuchten Laufkilometer insgesamt nurnoch vereinzelt.

Die Betrachtung der gemittelten Strukturgüte der un-tersuchten Gewässer ergibt folgendes Bild (Tab.4.1.4.5-2): Kein Fluss ist „unverändert“ oder „geringverändert". Fünf Flüsse sind „mäßig verändert". ElfFlüsse – und damit der überwiegende Teil – sind„deutlich verändert". Sechs Flüsse sind „stark verän-dert", drei sind „sehr stark verändert“ und kein Flussist „vollständig verändert".

Schlechte Bewertungen sind vor allem zurückzu-führen auf Einzelparameter, denen eine hohe ökolo-gische Bedeutung zukommt. So ist bei 60 % der Ab-schnitte der ursprüngliche Verlauf zumindest „mäßigverändert“ worden, und bei ca. 50 % wurde das Ufermindestens „mäßig verbaut“. In 289 Laufkilometernsind ein oder mehrere Querbauwerke installiert, in224 Abschnitten sind diese Bauwerke für eine biolo-gische Migration undurchlässig. Im Landesdurch-schnitt tritt alle 6,2 Fließkilometer ein Querbauwerkauf. Durch menschliche Eingriffe ist an 66 % derFließabschnitte die ehemals natürliche Ufervegeta-tion verdrängt; ein Überschwemmen der Aue wird nurnoch bei 25 % der Fließkilometer toleriert. Über dieHälfte der Auenfläche wird landwirtschaftlich genutzt.

Die Erfassung der Querbauwerke war ein bedeuten-der Parameter, der in die Bewertung der Gewässer-struktur eingegangen ist. Beispielhaft werden hierErgebnisse der Erfassung von Querbauwerken wie-dergegeben, die im Rahmen der Ermittlung der Ge-wässerstruktur erhoben wurden (Tab. 4.1.4.5-3). Wei-

tere Informationen, die landesweit zu Querbauwer-ken vorliegen, finden sich in Kapitel 4.1.4.4.

Nähere Informationen zur Gewässermorphologie fin-den sich in der Schriftenreihe des Landesumweltam-tes „Studien und Tagungsberichte – Band 37“ (LUA2002a). Dort werden detaillierte Ergebnisse zu deneinzelnen Gewässern wie auch zu den Einzelbewer-tungen der untersuchten Hauptparameter kartogra-phisch und tabellarisch dargestellt.

Gegenwärtig werden im Auftrag des Ministeriums fürLändliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucher-schutz die übrigen WRRL-relevanten Fließgewässernach dem LAWA-Übersichtsverfahren untersucht.Die Erhebungen werden im Jahr 2006 abgeschlos-sen sein und dann in die Arbeiten zum Gewässermo-nitoring einfließen.

4.1.4.6 Einschätzung sonstiger signifikanteranthropogener Belastungen

Im Land Brandenburg liegen sonstige signifikante an-thropogene Belastungen nur in den Einzugsgebietender Spree und Schwarzen Elster vor. Sie resultierenaus dem länderübergreifenden Braunkohlenbergbau(aktiver Bergbau, Sanierungsbergbau, Altbergbau)und den damit verbundenen Gewässernutzungen. Inder Vergangenheit wurde das erste Lausitzer Flöz be-reits weitgehend abgebaut. Die derzeitige Berg-bautätigkeit ist auf den Abbau des zweiten LausitzerFlözes und auf die Sanierung stillgelegter Tagebauegerichtet.

Für die Oberflächengewässer ergeben sich die fol-genden Belastungsschwerpunkte:

• Störung der hydrologischen Verhältnisse durch– künstliche Aufhöhung der natürlichen Abfluss-

größen durch die Einleitung von Tagebausümp-fungswasser,

56 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

– Ausfall bzw. Rückgang der Abflussbildung in denoberirdischen Gewässern infolge großräumigerGrundwasserabsenkung,

– Reduzierung der Wassermengen der Ober-flächengewässer durch Infiltration über das Ge-wässerbett ins Grundwasser,

– Abflussreduzierung durch die Wasserentnahmezur Restlochflutung und

– dauerhafte Minderung des Wasserdargebots derOberflächengewässer gegenüber den prämonta-nen Verhältnissen durch die Wirkung der Tage-baurestseen auf den Wasserhaushalt (Verduns-tungsverluste).

• Stoffeintrag (Sulfat, Eisen, abfiltrierbare Stoffe) indie Spree und die Schwarze Elster sowie Versaue-rungsgefahr, insbesondere durch Einleitung ausdem aktiven Bergbau und die Anbindung von ge-

Fluss Fließstrecke Lauf-km mit Lauf-km mit Lauf-km mit[km] durchgängigen undurchgängigen Querbau-

Querbauwerken Querbauwerken werken

Buckau 35 3 4 7

Dahme 87 2 18 20

Dosse 94 7 23 30

Friedländer Strom 16 - - -

Große Röder 5 - 2 2

Havel 237 2 16 18

Jäglitz, Alte 55 7 10 17

Jäglitz, Neue 16 - 5 5

Karthane 48 2 11 13

Lausitzer Neiße 72 3 6 9

Letschiner Hauptgraben 44 2 6 8

Nuthe 65 - 35 35

Oder 165 - - -

Oder, Alte 33 - 1 1

Oder, Güstebieser Alte 15 - 1 1

Plane 57 5 8 13

Pulsnitz 26 5 6 11

Rhin 99 - 9 9

Schwarze Elster 85 2 6 8

Seelake 28 - 4 4

Spree 218 3 21 24

Stepenitz 75 3 10 13

Ucker 54 2 8 10

Verlorenwasser 19 6 1 7

Welse 59 11 13 24

Summe = 1.707 65 224 289

Tab. 4.1.4.5-3: Durchgängige und undurchgängige Querbauwerke an 25 untersuchten Flüssen

Abb. 4.1.4.6-1: Blick in einen ehemaligen Tage-bau: Der Lichtenauer See (Tagebau Schlaben-dorf-Nord) (Foto: H. BLUMRICH, 1996)

57BERICHT 2005 zur EU-WRRL

zusammengefasst (Tab. 4.1.4.7-1), von denen bis aufdie Gruppe „Meere“ alle im Land Brandenburg vor-kommen. Die Aggregierung in elf Gruppen wurdeanalog zum Vorgehen für den Hydrologischen AtlasDeutschlands (BMU 2003) vorgenommen.

Der Vorteil der CORINE-Daten ist, dass sie für ganzEuropa verfügbar sind. Somit ist auch eine einheitli-che Darstellung der Flächennutzung über Staaten-grenzen hinweg möglich. Aus diesem Grunde wurdefür die grenzüberschreitenden FlussgebietseinheitenElbe und Oder auf CORINE zurückgegriffen.

• Ergebnisse

Die räumliche Verteilung der Flächennutzung ist inKarte 4.1.4.7-1 dargestellt. Ausgedehnte Ackerflä-chen finden sich z.B. in der Uckermark und im Oder-bruch, während nördlich und südöstlich von Berlin dieWälder dominieren. Auch die Siedlungsflächen tretendeutlich hervor, beispielsweise die größeren Städteim Land wie Brandenburg an der Havel, Cottbus oderFrankfurt(Oder). Besonders deutlich ist die Ballungvon Siedlungsflächen aber rund um Berlin. Ebenfallsgut zu erkennen sind die Abbauflächen des Braun-kohlentagebaus in der Lausitz.

Aus Tabelle 4.1.4.7-1 geht deutlich hervor, welcheFlächennutzungen im Land Brandenburg die größtenFlächenanteile einnehmen. Die landwirtschaftlicheNutzung beansprucht 55,6 % der Landesfläche, ge-folgt von den Wäldern, die 36,2 % bedecken.

Die CORINE-Daten können allerdings von den tat-sächlichen Verhältnissen abweichen. Bedingt durchdie Auswertungsprozeduren, denen die Satellitenda-ten unterzogen werden, sowie durch die Auflösungvon 100 x 100 m ergeben sich zum Teil erhebliche Dif-ferenzen zu der realen Flächennutzung. Dies kanndurch einen Vergleich mit amtlichen Katasterdatenverdeutlicht werden: Das Brandenburger Ministeriumdes Innern (MI) ermittelte in seiner „Hauptübersichtder Liegenschaften 2003“ die tatsächliche Flächen-nutzung auf der Basis der Katasterflächen. In Tabelle4.1.4.7-2 sind die Ergebnisse dargestellt. Es ist zu be-achten, dass in der Hauptübersicht der Liegenschaf-ten eine andere Gruppierung der Landnutzung ge-wählt worden ist als die Gruppierung nach dem Hy-drologischen Atlas Deutschlands.

fluteten Tagebauseen an die Vorflut; die stofflicheBeeinflussung der betroffenen Gewässer bleibt län-gerfristig auch nach Ende der bergbaulichen Tätig-keit und Abschluss des Grundwasserwiederanstie-ges bestehen.

4.1.4.7 Einschätzung derBodennutzungsstrukturen

Die Flächennutzung im Flusseinzugsgebiet hat in derRegel einen wesentlichen Einfluss auf die Gewäs-serbeschaffenheit. So können sich bei einer landwirt-schaftlichen Nutzung z.B. die angebauten Kulturen,der Aufwand an Düngemitteln und die Viehbesatz-dichte in unterschiedlicher Weise auf die Gewässer-beschaffenheit auswirken. Von Siedlungs- und Ver-kehrsflächen geht ebenfalls eine potenzielle Gewäs-serbelastung aus, beispielsweise durch den Ablaufungereinigter Niederschlagswässer von Straßen.Auch Wälder sind ein bestimmendes Element für dieQualität der Gewässer. So findet z.B. in Laubwälderneine geringere Interzeption von Schadstoffen aus derAtmosphäre statt als in Nadelwäldern.

• Methode

Zur Charakterisierung der Flächennutzung wurdengemäß LAWA-Arbeitshilfe die Daten aus dem EU-weiten Projekt CORINE-Landcover (Datenstand 2000)flächendeckend dargestellt. CORINE (Coordinationof Information on the Environment) ist ein von der EUim Jahr 1985 ins Leben gerufenes Programm, in demalle EU-Mitgliedsstaaten sowie osteuropäische undnordafrikanische Staaten zusammenarbeiten. In sei-nem Rahmen wurde mit Hilfe von Satellitendaten(Landsat TM) die Flächennutzung für ganz Europa er-mittelt. Die Auflösung der Daten beträgt 100 x 100 m.

Bei der Flächennutzung ist der Datensatz in mehrereKlassen differenziert. So wird z.B. bei Wäldern zwi-schen Laub-, Misch- und Nadelwäldern unterschie-den, für Feuchtflächen existieren fünf verschiedeneKlassen und bei bebauten Flächen sogar elf Klassen.Diese sehr detaillierte Unterteilung in insgesamt44 Klassen wurde für die Auswertung zu elf Gruppen

Abb. 4.1.4.7-1: Landwirtschaft in Brandenburg,abgeerntetes Feld in der Uckermark(Foto: G. MESSERSCHMIDT 2003)

Karte 4.1.4.7-1: Flächennutzung in Brandenburg Seite 110

58 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Vergleicht man beispielsweise die Ergebnisse zurLandwirtschaftsfläche, so ergeben sich folgende Werte:Nach CORINE sind 55,6 % der Landesfläche land-wirtschaftlich genutzt, während die Hauptübersichtdes Ministeriums des Inneren nur 49,6 % ausweist.Dagegen besteht bei der Waldfläche eine geringereDifferenz. Hier stehen den 36,2 % nach CORINE34,9 % nach Hauptübersicht gegenüber.

Obwohl die auf der Basis der CORINE-Daten ermit-telte Flächennutzung von der tatsächlichen abweicht,

sprach für die Nutzung der CORINE-Daten zur Be-richterstattung an die EU-Kommission, dass sie flä-chendeckend für ganz Europa vorliegen. Damit wares leicht möglich, einheitliche Karten sowohl für dasgesamte Elbe- als auch das gesamte Odereinzugs-gebiet anzufertigen. Sofern sich bei der Erstellung derGewässerüberwachungskonzepte und der Maßnah-menprogramme höhere Anforderungen an die Flä-chennutzungsdaten ergeben, werden diejenigen ver-wendet, die für diese Zwecke die optimalen Ergeb-nisse liefern.

Flächennutzung Fläche Anteil an derGesamtfläche

(km2) (%)

Bebaute Flächedavon:

Dicht bebaute Siedlungsflächen 237 0,8

Locker bebaute Siedlungsflächen 609 2,1

Freiflächen ohne/mit geringer Vegetation 847 2,9

Landwirtschaftliche Nutzungdavon:

Ackerland 12.400 42,1

Dauerkulturen 43 0,1

Grünland 3.962 13,4

Wälder und naturnahe Flächendavon:

Laub- und Mischwälder 2.103 7,1

Nadelwälder 8.591 29,1

Feuchtflächen 76 0,3

Offene Wasserflächen 609 2,1

Summe = 29.477 100,0

Tab. 4.1.4.7-1: Flächennutzung nach CORINE-Landcover im Land Brandenburg(Datenbestand 2000)

Flächennutzung Fläche Anteil an derGesamtfläche

(km2) (%)

Gebäude- und Freifläche 1.297 4,4

Verkehrsfläche 1.030 3,5

Betriebsfläche 397 1,4

Erholungsfläche 111 0,4

Landwirtschaftsfläche 14.627 49,6

Waldfläche 10.295 34,9

Wasserfläche 1.006 3,4

Flächen anderer Nutzung 714 2,4

Summe = 29.477 100,0

Tab. 4.1.4.7-2: Flächennutzung nach amtlicher Statistik im Land Brandenburg (MI 2003)

59BERICHT 2005 zur EU-WRRL

3. a) Gewässerabschnitte mit einer Güteklasse II-IIIoder schlechter für Gesamt-N, Gesamt-P,Chlorid, Sulfat oder pH-Wert

b) Gewässerabschnitte mit einer Güteklasse II-IIIoder schlechter für sonstige Kenngrößen lautchemischer Güteklassifikation nach LAWA

4. Gewässerabschnitte mit Überschreitungen chemi-scher Qualitätsziele gemäß Brandenburger Qua-litätszielverordnung

Zusätzlich zu diesen Kriterien wurden als Bewer-tungsgrundlagen weitere hydromorphologische undbiologische Hilfskriterien hinzugezogen:

5. Gewässerabschnitte mit hydromorphologischenBeeinträchtigungen (Hilfskriterien: Querbauwerks-kataster, Verrohrungen, Gewässer in Siedlungs-bereichen > 5 ha, beidseitige Deiche im Abstand< 50 m zum Ufer, schiffbare Gewässer ➝ NähereHinweise können auch dem Kapitel 4.1.1.2 ent-nommen werden.)

6. Gewässerabschnitte mit ausschließlichem Vor-kommen von Gewässerbelastungen und Störun-gen anzeigenden Arten (Kartierung sensiblerFließgewässer), wie z.B. Wasserassel (Asellusaquaticus), Bachflohkrebs (Gammarus pulex), dieEintagsfliegen Cloeon dipterum und Ephemeravulgata sowie die Köcherfliege Cyrnus trimacu-latus.

7. Gewässerabschnitte mit Vorkommen sensiblerArten (Kartierung sensibler Fließgewässer), wiez.B. Groppe (Cottus gobio), Blauflügel-Pracht-libelle (Caleopteryx virgo), Grüne Flussjungfer(Ophiogomphus cecilia) sowie SteinfliegenartenPerlodes dispar und Taeniopteryx nebulosa.

Fließgewässerabschnitte, die von mindestens einemder vorgenannten Belastungskriterien 1. – 6. betrof-fen waren, wurden dann auf Wasserkörper bezogen.Die Abgrenzung der Wasserkörper untereinander warbereits in einem vorangegangenen Schritt erfolgt. Ab-grenzungskriterien waren:

– ein Wechsel des natürlichen Fließgewässertyps(z.B. Übergang eines sand- in einen kiesdominier-ten Bachabschnitt),

– ein Wechsel der Gewässerkategorie (z.B. Über-gang eines Flusses in einen durchflossenen See> 50 ha),

– der Übergang einer künstlichen Fließstrecke in einenatürliche oder umgekehrt,

– Gewässergabelungen (jeweils untergeordnete Fließ-gewässerabschnitte).

4.1.5 Beurteilung der Auswirkungensignifikanter Belastungen undAusweisung der gefährdetenOberflächenwasserkörper

Die in Kapitel 4.1.4 aufgeführten Belastungsquellenwirken sich sowohl qualitativ als auch quantitativ inunterschiedlichem Maße auf die Gewässerbeschaf-fenheit aus. Um ihre Auswirkungen zu ermitteln, sindzusätzlich Messwerte aus der Gewässerüberwa-chung herangezogen worden. Das waren insbeson-dere Daten aus dem chemischen Messnetz für dieFließgewässer sowie biologische und hydromorpho-logische Kriterien.

Nach einer integrativen Auswertung der Belastungs-quellen und der gemessenen Gewässerbeschaffen-heit wurden diejenigen Wasserkörper ausgewiesen,von denen nach derzeitigem Kenntnisstand anzu-nehmen ist, dass sie den guten Zustand nach Artikel4 Absatz 1 der WRRL nicht erreichen werden. Maß-stab für die Einschätzung des Erreichens der WRRL-Ziele war somit für alle Wasserkörper der mindestensgute ökologische und mindestens gute chemischeZustand.

Im Rahmen der Ausweisung wurden alle WRRL-rele-vanten Oberflächengewässer im Land Brandenburg –10.143 km Fließgewässer und 222 Seen – in die dreiKategorien „Zielerreichung wahrscheinlich", „Zieler-reichung unklar“ und „Zielerreichung unwahrschein-lich“ eingestuft.

Fließgewässer

• Methode

Die Ausweisung von Gewässerabschnitten, die dieZiele der WRRL voraussichtlich nicht erreichen,wurde in Brandenburg in Übereinstimmung mit undauf der Grundlage der LAWA-Arbeitshilfe durchge-führt. Dabei kamen folgende Einstufungskriterienzur Anwendung:

1. Gewässerabschnitte mit einer Güteklasse II-III(hellgrün) oder schlechter laut Karte der biologi-schen Gewässergüte

2. Gewässerabschnitte mit einer Güteklasse 6 oder7 (orange bzw. rot) laut morphologischer Gewäs-serstrukturkarte

60 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Für die Ausweisung von belasteten Wasserkörpern,die die WRRL-Ziele wahrscheinlich nicht erreichen(„Zielerreichung unwahrscheinlich“), wurde zwischenbiologischer und chemischer Teilbewertung unter-schieden. Daraus ergab sich dann die gesamte Ge-fährdungsabschätzung. Bei der Teilbewertung Biolo-gie wurden die biologischen und hydromorphologi-schen Haupt- und Hilfskriterien zusammengefasst.

Bei der Einstufung der Wasserkörper in die drei Ka-tegorien „Zielerreichung wahrscheinlich“, „Zielerrei-chung unklar“ und „Zielerreichung unwahrscheinlich“fanden folgende grundsätzliche Regeln Anwendung:

i) Wiesen mehr als 30 % der Fließstrecke eines Was-serkörpers mindestens eines der Belastungskrite-rien 1. bis 6. auf, wurde dieser Wasserkörper in„Zielerreichung unwahrscheinlich“ eingestuft (je-weils getrennt nach chemischen und biologischenKriterien). Waren dabei mehr als 70 % seiner Fließ-strecke von hydromorphologischen Beeinträchti-gungen betroffen (2. und/oder 5. Kriterium), wurdeder Wasserkörper vorläufig auch als erheblich ver-ändert eingestuft (siehe auch Kapitel 4.1.1.2).

ii) War ein Wasserkörper nur auf maximal 30 % sei-ner Fließstrecke durch die Kriterien 1. – 6. belastetoder lagen keine Überschreitungen der Branden-burger Qualitätszielverordnung (4. Kriterium) beigleichzeitigem Vorkommen sensibler Referenzar-ten auf mehr als 50 % der Fließstrecke vor (7. Kri-terium), wurde der Wasserkörper mit „Zielerrei-chung wahrscheinlich“ eingestuft (biologisch undchemisch). Damit lag dann auch keine erheblicheVeränderung vor.

iii) Alle Wasserkörper, zu denen keine Informationenbezüglich der Kriterien 1. bis 7. vorlagen, waren inihrer „Zielerreichung unklar“.

• Ergebnisse

Die Ausweisung aller 10.143 km Fließkilometergemäß der Kriterien 1. bis 7. ist abgeschlossen. Da-nach sind 10 % der zu untersuchenden Gewässer-strecken mit „Zielerreichung wahrscheinlich“ einge-stuft, 69 % mit „Zielerreichung unwahrscheinlich“ so-wie 21 % mit „Zielerreichung unklar“ (Tabelle4.1.5.-1). Hauptbelastungen an Fließgewässern sindhydromorphologischer Art, insbesondere durch den

querbauwerksbedingten Rückstau ist ein bedeuten-der Anteil der belasteten Fließgewässer ausgewiesenworden.

Für die Gewässer, deren „Zielerreichung unklar“ bzw.„unwahrscheinlich“ ist, muss bis Ende 2006 ein Kon-zept zur operativen Überwachung erarbeitet werden.

Die nachfolgende Karte verdeutlicht die landesweiteVerteilung der Einstufungskategorien für alle Ober-flächenwasserkörper Brandenburgs.

Standgewässer

• Methode

Im Land Brandenburg basiert die Gefährdungsab-schätzung von Seen auf der Trophiebewertung alsDifferenz zwischen dem potenziell natürlichen unddem aktuellen Zustand. Es wurde davon ausgegan-gen, dass mit der Trophie die Effekte punktueller unddiffuser Belastungen sowie gestörter Retention alsFolge zerstörter Uferstrukturen und fehlender Rand-streifen in ihrer synergistischen Wirkung hinreichenderfasst wurden. Zumindest ist dem Bearbeiter inBrandenburg kein Fall bekannt, in dem ein See> 0,5 km2 bei größtenteils naturferner Uferstruktur imtrophischen Referenzzustand vorliegt oder nur ge-ringfügig von diesem abweicht. Das Gegenteil ist da-gegen häufig vertreten. Zahlreiche Seen im LandBrandenburg weisen weitgehend naturbelassene Uferauf. Viele dieser (avifaunistisch durchaus interessan-ten) Seen, vor allem ihre Bestände an untergetauch-ten Wasserpflanzen, sind jedoch aufgrund von Nähr-stoffeinträgen über Pumpwerke oder andere künstli-che oder natürliche Zuflüsse aus den zumeist großenEinzugsgebieten erheblich beeinträchtigt. Einträgedurch Erosion oder Punktquellen aus dem direktenEinzugsgebiet sind vor allem für Seen mit kleinen Ein-zugsgebieten (Typen 13 und 14) relevant und findenihren Ausdruck in einer erhöhten Trophie (z.B. Har-denbecker Haussee).

Fließgewässerkörper FließstreckeAnzahl % km %

„Zielerreichung wahrscheinlich“ 94 6,9 988 9,8

„Zielerreichung unklar“ 283 20,6 2.143 21,1

„Zielerreichung unwahrscheinlich“ 995 72,5 7.012 69,1

Summe = 1.372 100,0 10.143 100,0

Tab. 4.1.5-1: Einstufung der Zielerreichung für Fließgewässerkörper

Karte 4.1.5-1:Einschätzung der Zielerrei-chung für die BrandenburgerOberflächenwasserkörperSeite 111

61BERICHT 2005 zur EU-WRRL

zmax = maximale Tiefe des SeesLeff = Länge der längsten Geraden auf der

Wasserfläche Beff = Länge der längsten orthogonalen Ge-

rade auf der längsten Geraden auf derWasserfläche

Der darin enthaltene Term 5,81 · ((Leff+Beff)/2)0,28)wurde von VENTZ (1974) als statistischer Erwar-tungswert für die Epilimniontiefe von Seen in Ost-deutschland kalibriert und für die Modellierung derBrandenburger Seen lediglich übernommen.

Mittels der Parameter TPFrühjahr und TPSommer wurdeanhand der Berechnungsvorschriften nach LAWA(1999) der Trophieindex für den potenziell natürlichenZustand berechnet. Für die Klassifikation des Trophie-zustands der Seen im ungestörten Zustand (Refe-renzzustand) wurde davon ausgegangen, dass Ab-weichungen des Trophieindexes um 0,33 Einheitenbereits zu signifikanten, mehr als nur geringfügigenVeränderungen der submersen Makrophytenvegeta-tion und der Zusammensetzung der Aufwuchsdiato-meengemeinschaften führen. Insbesondere für me-sotrophe Seen > 0,1 km2 berichtet SCHÖNFELDER

(2002), dass Characeenbestände bei LAWA-Tro-phieindizes > 2,0 größtenteils erloschen sind. Vordem Hintergrund eines potenziell natürlichen Tro-phieindexes dieser Seen von 1,6 – 1,7 müssen des-halb Abweichungen von > 0,3 Indexeinheiten als ern-ster Hinweis auf die Gefährdung des typspezifischenökologischen Zustands interpretiert werden. DieLAWA-Trophieklassifikation wurde für die Einschät-zung des Risikos, ob ein See den guten ökologischenZustand verfehlt, als zu grob angesehen. Um ein Bei-spiel zu geben: Der Werbellinsee bei Altenhof erreichtmit TP-Konzentrationen im Frühjahr von 55 µg/l einenLAWA-Trophieindex von 2,2. Würde der See dem-entsprechend als „mesotroph“ bewertet werden,könnte sein aktueller Trophiezustand vor dem Hinter-grund eines möglicherweise potenziell natürlich oli-gotrophen Zustands als nur eine Stufe abweichendvom Referenzzustand und damit als ungefährdet be-wertet werden. Faktisch weist der See jedoch wegender stark anthropogen erhöhten TP-Konzentrationennur noch Fragmente der ehemals vorhandenen Cha-raceenvegetation auf. Von einem guten ökologischenZustand kann also im Falle des Werbellinsees nichtdie Rede sein.

Die LAWA-Trophieskala, die praktisch von < 0,5 bis> 5,5 reicht, wurde deshalb zwar uneingeschränktund unmodifiziert verwendet. In Anbetracht der ökolo-

Zur Ermittlung des potenziell natürlichen Trophiezu-standes wurden für alle 186 natürlich entstandenenSeen > 0,5 km2 (nach ATKIS) die Größe des Ein-zugsgebiets und das Seevolumen ermittelt. Für dieGefährdungsabschätzung wurden landesweit pau-schalisierte Annahmen getroffen. Auf der Grundlageeiner landesweit gemittelten potenziell natürlichenAbflussspende von 81 mm/a (MÜLLER ET AL. 1996)und unter Zugrundelegung der Kenntnisse über dieEinzugsgebietsgrößen und Volumina der Seen wur-den die potenziell natürlichen Verweilzeiten errech-net. Auf der Basis der abgeschätzten potenziell natür-lichen Verweilzeiten wurde unter Anwendung des vonder OECD (1982) publizierten statistischen Zusam-menhangs zwischen der Verweilzeit, der Zuflusskon-zentration an Gesamtphosphor (total phosphorus,TP) und der mittleren internen TP-Konzentration imSee die potenziell natürlichen internen TP-Konzen-trationen errechnet. Als potenziell natürliche TP-Zu-flusskonzentration wurden für den Neuendorfer See40 µg/l (Einzugsgebiet im Mittelgebirge und LausitzerAltglazialgebiet) und für die übrigen Seen 80 µg/l (Ein-zugsgebiete im Brandenburger Jungglazialgebiet)angenommen. Diese Werte entsprechen jeweils gro-ben Mittelwerten der TP-Konzentrationen im ober-flächennahen Grundwasser und in kleinen Fließge-wässern mit bewaldeten Einzugsgebieten im LandBrandenburg.

Als mittlere interne TP-Konzentration im Sinne derOECD ergeben sich Werte im Bereich 9,2 µg/l (für denStechlinsee) bis 53 µg/l (für die Potsdamer Havel-seen). Auf der Grundlage umfangreicher Messdatenaus Referenzseen mit bewaldeten Einzugsgebietenkonnte bestätigt werden, dass die so errechneten TP-Konzentrationen mit nur geringen Abweichungen zurZeit der Frühjahrsvollzirkulation tatsächlich erreichtwerden.

Für die Abschätzung des potenziell natürlichen Tro-phiestatus eines Sees sind neben der Kenntnis derTP-Konzentration zur Zeit der Frühjahrsvollzirkula-tion auch Schätzwerte für die TP-Konzentration imEpilimnion im Sommer (Mai bis September) erforder-lich. Diese ist von der TP-Konzentration zur Zeit derFrühjahrsvollzirkulation und von der Stabilität derthermischen Schichtung im Sommer abhängig. An-hand von Messwerten aus ca. 150 Seen > 0,5 km2 imLand Brandenburg wurde dafür folgender statisti-scher Zusammenhang ermittelt:

TPSommer = EXP (0,335 + 0,951 · LN (TPFrühjahr) + 0,124– 0,427 · LN (zmax/ 5,81 · ((Leff + Beff)/2)0,28))

62 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

gisch begründeten Grenzwerte für die Wasserbe-schaffenheit der naturraumtypischen Vegetation wurdediese Skala jedoch wie folgt in feiner gegliederte Klas-sen eingeteilt:

Nur diejenigen Seen, deren Trophie aktuell um mehrals eine Qualitätsstufe dieser Skala vom Referenz-zustand abweicht, wurden als in ihrer „Zielerreichungunwahrscheinlich“ eingestuft. Für diese Seen ist dieErreichung der ökologischen Qualitätsziele unwahr-scheinlich.

Ob sich die gewählte drittelstufige Klassifikation beider biologisch basierten Seenbewertung und für Ziel-setzungen der Maßnahmenprogramme bewährenwird, bleibt abzuwarten. Zunächst war lediglich derEinsatz für die Risikoabschätzung geplant, ob einSee nach derzeitiger Datenlage den guten ökologi-schen Zustand im Erfassungszeitraum 2007 – 2009verfehlen wird.

• Ergebnisse

Für 177 der 222 Seen > 0,5 km2 im Land Branden-burg lagen für die Gefährdungsabschätzung Ergeb-nisse zum Trophieindex nach LAWA (1998) für denIstzustand (Jahre 1995 – 2002) vor. Nur wenige die-ser 177 Seen wurden in mehr als einem Jahr über-wacht. Jeder zweite See im Land Brandenburg wirdohne gezielte Schutzmaßnahmen den guten ökologi-schen Zustand gemäß WRRL wahrscheinlich nichterreichen. Betroffen sind vor allem die Seen in derAgrarlandschaft und im Einfluss von Fließgewässernmit Einleitungen kommunaler Abwässer. Für diemeisten Seen in den waldreichen Naturparken undBiosphärenreservaten kann auf der Grundlage dervielfach bereits erreichten naturnahen Trophie davonausgegangen werden, dass sie bis 2015 ihren gutenZustand erhalten bzw. erreichen werden. Etwa einDutzend dieser ungefährdeten Seen besitzt Refe-renzcharakter. Es sind aus ökologischer Sicht nichtoder höchstens sehr geringfügig gestörte Seen, diezu den saubersten in Europa zählen. Für die künstli-chen Seen der Lausitzer Bergbaufolgelandschaft istdie Zielerreichung unklar, vor allem, weil die Bewirt-schaftungsziele (gutes ökologisches Potenzial) der-zeit noch nicht bestimmt sind.

4.2 Grundwasser

Beim Grundwasser erfolgte die Bestandsaufnahme inzwei Schritten: In einer erstmaligen und einer weiter-gehenden Beschreibung. Es wurde zudem überprüft,für welche Grundwasserkörper Ausnahmen nach Ar-tikel 4 der WRRL in Anspruch genommen werdenmüssen.

Trophieindex gewähltes Kürzel gewählte Be-nach LAWA für die zeichnung für

(1999) Trophiestufe die Trophiestufe

0,500 ... 0,833 o 1 ultraoligotroph

0,834 ... 1,166 o 2 oligotroph

1,167 ... 1,499 o 3 oligo- bismesotroph

1,500 ... 1,833 m 1 schwachmesotroph

1,834 ... 2,166 m 2 mäßigmesotroph

2,167 ... 2,499 m 3 meso-bis eutroph

2,500 ... 2,833 e 1 schwach eutroph

2,834 ... 3,166 e 2 mäßig eutroph

3,167 ... 3,499 e 3 hoch eutroph

3,500 ... 3,833 p 1 schwachpolytroph

3,834 ... 4,166 p 2 mäßig polytroph

4,167 ... 4,499 p 3 stark polytroph

4,500 ... 4,833 h 1 hypertroph

4,834 ... 5,166 h 2 stark hypertroph

> 5,166 h 3 extrem hypertrop

Anzahl Anteil an der Ge-samtanzahl (%)

„Zielerreichungwahrscheinlich“ 62 27,9

„Zielerreichungunklar“ 45 20,3

„Zielerreichungunwahrscheinlich“ 115 51,8

Summe = 222 100,0

Tab. 4.1.5-2: Einstufung der Zielerreichungfür Seen

63BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Brandenburgs bestehende Konzentration an Altlas-ten (siehe auch Kapitel 4.2.1.3.2). Dieser Vorge-hensweise liegt die Annahme zugrunde, dass vongrößeren Siedlungen generell auch ein diffuses Be-lastungsrisiko ausgeht (z.B. durch undichte Kanali-sation). Erfolgt dort der Abstrom zum Gewässer,wurde eine Entlastung des Grundwassers angenom-men und die Grenze entlang des Gewässers gezo-gen. Da die Belastungen abgegrenzt wurden, stelltder verbleibende Teil der Grundwasserkörpergruppeden unbelasteten Grundwasserkörper dar.

Die länderübergreifenden Grundwasserkörpergren-zen wurden außerdem bilateral abgestimmt, wobeidie Bewertungsergebnisse der benachbarten Bun-desländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersach-sen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin in die bran-denburgische Bewertung einflossen. Glichen sich dieEinschätzungen der Grundwasserkörper aus denterritorial gesammelten, oder von den Nachbarlän-dern zur Verfügung gestellten Daten, wurden län-derübergreifende Grundwasserkörper ausgewiesen.Die Grenzflüsse Oder und Lausitzer Neiße wurden imEinvernehmen mit den Grundwasserexperten Polensvorläufig als Grundwasserkörpergrenze festgelegt(Tabelle 4.2.1-1 auf Seite 64).

• Ergebnisse

In der Karte 4.2.1-1 sind die Grundwasserkörper inBrandenburg dargestellt. Brandenburg hat Anteil an51 Grundwasserkörpern der FlussgebietseinheitenElbe und Oder. Die Größe der Grundwasserkörper va-riiert von 26 km2 bis 3.354 km2. Die Grundwasserkör-per, die möglicherweise die Güteziele der WRRL nichterreichen, sind, da sie belastungsorientiert ausgewie-sen wurden, mit Flächengrößen von 26 km2 bis455 km2 („Frankfurt(Oder)“ und „Untere Spree BE“)vergleichsweise klein. Während 17 Grundwasserkör-per vollständig in Brandenburg liegen, sind alle ande-ren Grundwasserkörper in ihrer Ausdehnung länder-übergreifend. In zwei Fällen wurde an der Grenze zusachsen-anhaltinischem Gebiet kein gemeinsamerGrundwasserkörper gebildet, sondern die administra-tive Grenze als Grundwasserkörpergrenze gewählt(„Ehle/Nuthe“ und „Südfläming“). Die brandenburgi-schen Gebiete gelten als Zustrombereich von Grund-wasserkörpern, für die die Zielerreichung unklar/un-wahrscheinlich ist. Aufgrund der hydraulischen Gege-benheiten konnte eine mögliche Belastung branden-burgischer Gebiete ausgeschlossen werden und des-halb wurden die Grundwasserkörpereigenschaften vonden Ländern unterschiedlich festgelegt.

4.2.1 Erstmalige Beschreibung

4.2.1.1 Lage und Grenzen derGrundwasserkörper

Unter dem Begriff „Grundwasserkörper“ versteht mannach Artikel 2 Nr. 12 der WRRL ein „abgegrenztesGrundwasservolumen innerhalb eines oder mehrererGrundwasserleiter“. Der Grundwasserkörper ist dieprimäre Einheit für die Erfassung und Bewertung desGrundwassers nach Beschaffenheit und mengen-mäßigem Zustand. Sofern der gute chemische bzw.mengenmäßige Zustand nicht erreicht wird, ist erebenfalls die räumliche Einheit für die Konzeption undDurchführung von Maßnahmen.

Die Abgrenzung von Grundwasserkörpern ist nachLAWA ein iterativer Prozess. Die Grenzen könnensich mit zunehmendem Kenntnisstand nach der ers-ten Bestandsaufnahme im Zuge des Monitoringsnoch ändern.

• Methode

Nach WRRL-Anhang II 2.1 können Grundwasserkör-per für die Bestandsaufnahme zu Gruppen zusam-mengefasst werden. Die Grenzen der Grundwasser-körpergruppen verlaufen entlang der oberirdischenWasserscheiden. Sie umfassen beispielsweise dasEinzugsgebiet der Lausitzer Neiße oder der UnterenHavel. Die Überprüfung anhand der im Landesum-weltamt vorliegenden Informationen aus den Grund-wassermessnetzen (nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 3WRRL) zeigte, dass zwischen oberirdischen und un-terirdischen Einzugsgebieten eine recht gute Über-einstimmung gegeben ist.

Die Grundwasserkörpergruppen dienten als Aus-gangsgröße für die Analyse der Belastungen auf-grund menschlicher Tätigkeiten.

Belastungen können aus punktuellen und diffusenSchadstoffquellen bestehen sowie auch die Mengebetreffen. Die Belastungen wurden vorrangig anhandhydrodynamischer Kriterien (hydraulisch, hydrogeo-logisch und hydrologisch) und nachgeordnet anhandder Landnutzung abgegrenzt. Aus dem Zustrombe-reich zu den belasteten Regionen wurden entspre-chend der Landnutzung Bereiche ausgespart (z.B.Waldnutzung) oder integriert (z.B. Siedlungsbereiche).Eine Abgrenzung von urbanen Flächen gegenüber an-deren Landnutzungen erfolgte vor allem in Bezug aufdie Großstadt Berlin und die in den größeren Städten

64 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Kürzel Name Größe GWK Anteil Brandenburgs[km2] [km2] [%]

EL 2-2 Koßdorfer Landgraben 223 54 24,2

EL 3-3 Südfläming und Elbtal (Zahna) 425 85 20,0

EN 1 Westfläming und Elbtal (Zahna) 527 3 0,6

HAV_BP_1 Buckau / Plane 954 951 99,7

HAV_DA_1 Dahme BE 72 8 11,1

HAV_DA_2 Dahme 2 27 27 100,0

HAV_DA_3 Dahme 2.000 2.000 100,0

HAV_DJ_1 Dosse / Jäglitz 1.446 1.361 94,1

HAV_MS_1 Mittlere Spree 699 699 100,0

HAV_MS_2 Mittlere Spree B 1.748 1.748 100,0

HAV_NU_2 Nuthe 1.556 1.556 100,0

HAV_NU_3 Potsdam 359 359 100,0

HAV_OH_1 Obere Havel BE Oranienburg 250 141 56,4

HAV_OH_3 Obere Havel 2.223 2.197 98,8

HAV_OH_4 Haveloberlauf 874 112 12,8

HAV_RH_1 Rhin 1.693 1.687 99,6

HAV_UH_1 Untere Havel BE 433 115 26,6

HAV_UH_2 Untere Havel 2 214 214 100,0

HAV_UH_3 Brandenburg a.d.H. 37 37 100,0

HAV_UH_4 Untere Havel BB 2.302 2.178 94,6

HAV_UH_5 Elburstromtal und westbrandenburgischeEndmoränen (Trübengraben) 506 65 12,8

HAV_UH_6 Elburstromtal (Stremme) 120 13 10,8

HAV_UH_7 Burg-Ziesar Fläming, Moränenlandschaft 980 153 15,6

HAV_US_1 Untere Spree BE Bernau 455 60 13,2

HAV_US_2 Fürstenwalde 73 73 100,0

HAV_US_3 Untere Spree 2.634 2.634 100,0

MEL_EN_4 Ehle / Nuthe 108 108 100,0

MEL_EO_3 Mittelelde Süd 241 27 11,2

MEL_EO_4 Elde Oberlauf 1.165 83 7,1

MEL_SL_1 Stepenitz / Löcknitz 2.250 1.897 84,3

SE 1-1 Hoyerswerda 132 8 6,1

SE 2-1 Königsbrück 354 94 26,6

SE 2-2 Bernsdorf-Ruhland 263 119 45,2

SE 3-1 Gröditz 162 52 32,1

SE 3-2 Ponickau 270 5 1,9

SE 4-1 Schwarze Elster 1.814 1.699 93,7

SE 4-2 Elbe-Urstromtal 1.383 915 66,2

SP 3-1 Lohsa-Nochten 428 30 7,0

NE 4 Lausitzer Neiße B 349 335 96,0

NE 5 Lausitzer Neiße 206 205 99,5

NE-MFB Muskauer Faltenbogen 120 48 40,0

ODR_OD_1 Alte Oder 3.358 3.272 97,4

ODR_OD_2 Oder 2 100 100 100,0

ODR_OD_3 Oder 3 67 67 100,0

ODR_OD_4 Schwedt 104 104 100,0

ODR_OD_5 Oderbruch 88 88 100,0

ODR_OD_6 Frankfurt(Oder) 26 26 100,0

ODR_OD_7 Eisenhüttenstadt 50 50 100,0

ODR_OD_8 Oder 8 624 623 99,8

ODR_OF_2 Ucker 1.635 1.069 65,4

ODR_OF_3 Randow 803 106 13,2

Tab. 4.2.1-1: Größe der Grundwasserkörper und die Flächenanteile Brandenburgs

65BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Grenzüberschreitende Grundwasserbewegungen wer-den auch im Bearbeitungsgebiet Untere Oder vermu-tet und sind im Bearbeitungsgebiet Lausitzer Neißebekannt, weshalb bereits vorsorgende Maßnahmenentlang des östlichen Randes des Tagebaus Jänsch-walde erfolgten. Im Rahmen der Berichterstattungwerden keine nach Polen hin grenzüberschreitendenGrundwasserkörper ausgewiesen, da die Auenberei-che von Oder und Lausitzer Neiße als Entlastungs-gebiete gelten und der obere Grundwasserleiter in dieGrenzflüsse entwässert. Zwischen der polnischenund der deutschen Seite wurde vereinbart, dieseGrenzfestlegung bis zum Beginn der Überwachungs-maßnahmen bzw. spätestens bis zur Aufstellung desersten Bewirtschaftungsplans 2009 zu überprüfen.

Der Grundwasserkörper „Muskauer Faltenbogen“(NE-MFB) wurde aufgrund seiner besonderen geolo-gischen Ausprägung festgelegt und greift von derFlussgebietseinheit Oder auf die der Elbe (Koordi-nierungsraum Havel) über.

4.2.1.2 Beschreibung der Grundwasserkörper

Im Land Brandenburg dominieren unverfestigte sili-katische Porengrundwasserleiter, die oberflächen-nah überwiegend aus glazialen und fluvioglazialenpleistozänen Sedimenten aufgebaut sind. Diesesind vor allem während der Saale- und der Weich-selkaltzeit sowie im Süden in der Elsterkaltzeit ab-gelagert worden. Die Sedimente bestehen insbe-sondere aus gut grundwasserleitenden Sanden undKiessanden sowie aus grundwasserhemmendenGeschiebemergeln und tonigen Schluffen. DieDurchlässigkeitsbeiwerte (kf -Werte) der quartärengrundwasserführenden Schichten liegen im Bereichvon 2 · 10-4 bis 1 · 10-3 m/s. Unterhalb der quartärenSedimente spielt in den tertiären Ablagerungennördlich einer Linie Herzberg-Cottbus-Guben dieRupel-Folge eine hydrogeologisch wichtige Rolle.Die bis zu 80 m mächtigen Schluffe und Tone des sogenannten Rupeltons bilden einen stauenden Hori-zont zwischen den hoch mineralisierten tieferenGrundwässern und den nutzbaren Süßwässern deroberhalb des Rupeltons liegenden tertiären und plei-stozänen Porengrundwasserleiter. Während derKaltzeiten wurde der Rupelton in manchen Gebieten

durch glazigene Prozesse erodiert. Dort kann eszum Aufstieg hoch mineralisierter Tiefenwässerkommen.

4.2.1.3 Belastungen der Grundwasserkörper

Um die Auswirkungen anthropogener Tätigkeiten aufdas Grundwasser gemäß WRRL-Anhang II zu be-schreiben, wurden die im Landesumweltamt erho-benen Daten zur Überwachung der Grundwasserbe-schaffenheit und des Grundwasserstandes analysiert.Grundlage des Messnetzes zur Grundwassergütebildet die „Messnetzkonzeption – Teil Wasserbe-schaffenheit Grundwasser“ (LUA 21.01.1997). Die-ses landesweite Messnetz besteht aus 210 Basis-messstellen sowie dem Sondermessnetz Nitrat mit16 Messstellen (jeweils Frühjahrs- und Herbstbepro-bung; Stand Herbstbeprobung 2002). Die geringeDichte von ca. einer Messstelle pro 150 km2 wurdeüber die dem LUA vorliegenden Daten der Wasser-werke und die Altdaten der Standorterkundungen (bis1990) verdichtet. Die so genannte „HYRA-Daten-bank“ enthält Datensätze aus in der Regel einmaligenBeprobungen. Alle Immissionsdaten wurden in Kom-bination mit den Flächennutzungen ausgewertet.

Das landesweite Grundmessnetz zum Grundwasser-stand verfügt über ca. 2.600 Messstellen sowie re-gionale Sondermessnetze. Für die Abschätzung dermengenmäßigen Belastung erfolgten Trendbetrach-tungen für die Zeitreihen 1970 – 1999 und 1976 –2000. Fallende Trends wurden für jeden einzelnenPegel mit den Daten der Entnahmen überprüft. Zu-sätzlich wurden für alle Grundwasserkörpergruppendie Grundwasserentnahmen der mittels Wasser-haushaltsmodell ABIMO (BfG) berechneten Grund-wasserneubildung gegenübergestellt (LANDESUM-

WELTAMT BRANDENBURG 2000).

4.2.1.3.1 Diffuse Schadstoffquellen

Bei diffusen Schadstoffquellen ist der Ort der Emis-sion nicht eindeutig bestimmbar, die Einträge sindeher flächenhaft und weiträumig. Stoffeinträge ausdiffusen Quellen können demnach eine weiträumigeVeränderung der natürlichen Grundwasserbeschaf-fenheit bewirken. Die in Kapitel 4.1.4.2 für die Ober-

Karte 4.2.1-1: Lage und Grenzen derGrundwasserkörperSeite 112

Karte 4.2.1.3-1: Grundwasserneubildung inBrandenburg (Reihe 1981 – 2000)Seite 113

66 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

flächengewässer benannten Quellen der diffusenBelastungen wirken sich in der Regel auch auf dasGrundwasser aus, wobei die Stickstoffeinträge be-sondere flächenmäßige Relevanz haben. Unter-sucht wurden Nitrat, Ammonium und Pflanzen-schutzmittel.

• Methode

Um einen Überblick über die möglichen Stickstoff-einträge in das Grundwasser zu erhalten, wurdensowohl Emissions- als auch Immissionsdaten über-prüft. Die Auswertung der Emissionsdaten nach BACH/FREDE (1997) für die Landwirtschaft ergab, dass dieWerte 35 % unter dem bundesdeutschen Durch-schnitt und die Viehbesatzdichten mit 0,45 Großvieh-einheiten/ha (GV/ha) weit unter dem Wert derLAWA-Arbeitshilfe (1,5 GV/ha) liegen. Ohne Berück-sichtigung der Retention, d.h. dem Rückhalt und Ab-bau in der wasserungesättigten Zone, sind dieseEmissionsdaten zudem nicht auf die Konzentrati-onsverhältnisse des Grundwassers übertragbar.Aus diesen Gründen wurden in Brandenburg zurAusweisung der diffus belasteten Grundwasserkör-per ausschließlich Immissionsdaten aus bestehen-den Messnetzen verwendet.

Ausgewertet wurden alle bis 2000 vorliegenden Da-ten aus dem Grund- und Nitratmessnetz sowie die bis1990 verfügbaren Wasserwerksdaten (Landesum-weltamt, 1996). Für jede Messstelle erfolgte eine Be-rechnung des Nitratmittelwertes. Die Punktdaten derGrundwassermessstellen (Nitratmittelwerte > 25 mg/l)wurden mittels der Software „Surfer“ nach der Metho-de „Inverse Distance Weighted“ flächenhaft interpo-liert und einer Einzelfallplausibilitätsprüfung unterzo-gen. Zusätzlich gingen die Messergebnisse einesRieselfeld-Forschungsprojektes (Landesumweltamt,1996) in die Bewertung und Ausweisung von Nitrat-flächen mit ein. Die anschließende Überprüfung derErgebnisse anhand der Daten geohydrologischer Er-kundungsbohrungen ergab eine deutliche Überein-stimmung.

Als ergänzender Parameter wurde mit dem gleichenVerfahren Ammoniumkonzentrationen im Grundwas-ser berücksichtigt. Dabei wurden Flächen mit Kon-zentrationen größer 6 mg/l Ammonium ausgewiesen.Gebiete mit flächendeckend ähnlich hohen Ammo-niumkonzentrationen in großen Tiefen blieben unbe-rücksichtigt, wenn von einem geogenen Ursprungdurch den Abbau der organischen Substanz in dentieferen Grundwasserleitern auszugehen ist.

Hohe Ammoniumwerte in landwirtschaftlich genutz-ten Feuchtgebieten sind auf den Abbau der organi-schen Substanz bei oberflächennahen Grundwas-serständen zurückzuführen. Ursache sind mensch-liche Eingriffe in die Feuchtökosysteme, die bereitsmehrere Jahrzehnte zurückliegen. Des Weiterenhandelt es sich bei den Niederungen um Entlastungs-gebiete, die von einem aufsteigenden Grundwasser-strom gekennzeichnet sind. In solchen Regionenführten allein hohe Ammoniumwerte nicht zur Aus-weisung von Grundwasserkörpern, für die die Zieler-reichung nach WRRL unklar/unwahrscheinlich ist.

Für die Analyse der Gehalte an Pflanzenschutzmit-teln (PSM) wurden alle Messungen mit Konzentratio-nen ≥ 0,1 µg/l berücksichtigt. Für die Ausweisungeiner flächenhaften Gefährdung war es notwendig,dass mindestens zwei benachbarte Messstellen zurgleichen Zeit ähnliche PSM-Wirkstoffe im Grundwas-ser aufzeigten, oder dass eine Messstelle Wiederho-lungsfunde der gleichen Substanz bzw. entsprechen-der Metabolite aufwies.

• Ergebnisse

Für drei Grundwasserkörper im Gebiet der UnterenHavel (HAV_DA_2, HAV_NU_3, HAV_UH_3) undzwei an der Unteren Oder (ODR_OD_2, ODR_OD_5)ist die Zielerreichung hinsichtlich diffuser Belastung(Nitrat, Ammonium oder Pflanzenschutzmittel) un-klar/unwahrscheinlich. Darüber hinaus gilt diese Ein-schätzung auch für vier weitere grenzüberschrei-tende Grundwasserkörper, an denen Brandenburgnur einen z.T. sehr geringen Landesflächenanteil hat(u.a. 0,5 % an EN 1 und 2 % an SE 3-2). In diesenGrundwasserkörpern dominiert die landwirtschaftli-che Flächennutzung mit durchschnittlich 76 % Ackerund Grünland. Für zehn Grundwasserkörper führtedie Beeinträchtigung durch Siedlungsflächen zurAusweisung als diffus belastet.

Aufgrund der in der Lausitzer Bergbauregion nebender Mengenproblematik auftretenden hochminerali-sierten Wässer und der potenziellen Versauerung er-gab sich für sechs Grundwasserkörper von LausitzerNeiße, Schwarzer Elster und Mittlerer Spree (SE 1-1,SE 3-1, SE 3-2, SE 4-1, HAV_MS_2, NE 4, NE-MFB)die Einschätzung, dass die Zielerreichung einesguten chemischen Zustandes aufgrund diffuser Belas-tung unwahrscheinlich ist (siehe Kapitel 4.2.1.3.4).Des Weiteren wurde der GrundwasserkörperHAV_UH_1 in Abstimmung mit Berlin als siedlungs-bedingt diffus belastet ausgewiesen.

67BERICHT 2005 zur EU-WRRL

desbodenschutzgesetzes durchgeführt wurde. So-fern in einem früheren Stadium der Altlastenunter-suchung Informationen über einen Grundwasser-schadensfall vorliegen, sollen diese auch verwendetwerden.

Die Datengrundlage für die Auswertungen im LandBrandenburg ist der Datenbestand des Fachinfor-mationssystem Altlasten (FIS-AL), in dem derzeitca. 26.000 Altlasten und altlastenverdächtige Flä-chen enthalten sind. Kriterium für die Auswahl einerAltlastenverdachtsfläche oder Altlast als Punkt-quelle war der vorliegende Nachweis eines Schad-stoffeintrages in das Grundwasser. Diese Kennt-nisse wurden entsprechend der LAWA-Vorgehens-weise unabhängig von der Untersuchungs- bzw.Bearbeitungsstufe, auf der sich die einzelnen Flächenbefinden, ausgewertet, da Grundwasserbelastun-gen z.T. bereits in der orientierenden Untersuchungüber Grundwassermessstellen nachgewiesen wer-den können.

Durch die intensive Abstimmung mit den Land-kreisen und kreisfreien Städten sowie durch die Plau-sibilitätsprüfung im Landesumweltamt kann weit-gehend ausgeschlossen werden, dass relevanteGrundwassereinträge aus Altlasten/Altlastenver-dachtsflächen nicht berücksichtigt wurden. Dies giltjedoch nur für die Flächen, bei denen die unterenBodenschutzbehörden Zugang zu entsprechendenInformationen im Rahmen ihrer Erfassungstätigkeithaben.

Für die einzelnen Grundwasserkörpergruppen er-folgte im Rahmen der erstmaligen Beschreibung eineAuswertung hinsichtlich

– der Art der Punktquellen (Altablagerungen, Altstand-orte),

– der auftretenden Schadstoffe und – des Bearbeitungsstandes laut Brandenburger Alt-

lastenmethodik.

Dekontaminierte oder gesicherte Altablagerungenund Altstandorte werden nicht berücksichtigt, da vonihnen keine Grundwasserbelastungen mehr verur-sacht werden können.

Abweichend zur LAWA-Arbeitshilfe wurden keineFlächen aufgenommen, bei denen lediglich einGrundwasserschaden prognostiziert wurde, weil dieDatenlage eine entsprechende Auswertung zurzeitnicht zulässt. Weiterhin wurde zunächst auf eine Be-

Um das Landesmessnetz zur Grundwassergüte zuverdichten, werden derzeit flächendeckend aktuelleDaten der Wasserwerke recherchiert und analysiert.Die bisherige Einschätzung zur Zielerreichung derGrundwasserkörper ist dann im Zuge des Monitoringszu überprüfen.

4.2.1.3.2 Punktuelle Schadstoffquellen

Häufige Ursachen von Grundwasserbelastungen auspunktuellen Quellen sind Unfälle/Havarien oder einunsachgemäßer Umgang mit wassergefährdendenStoffen. Die bedeutendsten Punktquellen sind Altab-lagerungen (nicht mehr betriebene Deponien) undAltstandorte (aufgelassene Industrie- und Gewerbe-flächen). Wenn von diesen nach Einschätzung derzuständigen Behörde Gefahren für die Umwelt aus-gehen, spricht man von Altlasten.

Nur in einigen Fällen führen Altlasten zu einer Aus-weisung von durch Punktquellen gefährdeten Grund-wasserkörpern. Grundwasserrelevante Altlasten kön-nen auf lokalem Maßstab zwar eine Belastung desGrundwassers zur Folge haben, das beeinflussteWasservolumen eines von der WRRL betrachtetenGrundwasserkörpers ist aber häufig so groß, dass esnicht gerechtfertigt ist, eine Zielverfehlung für den ge-samten Grundwasserkörper zu konstatieren.

Die Erkundung, Bewertung und gegebenenfalls Sa-nierung von Grundwasserschadensfällen aus Altlas-ten regelt in der Bundesrepublik Deutschland dasschon vor In-Kraft-Treten der WRRL existierende„Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverände-rungen und zur Sanierung von Altlasten“ (Bundes-bodenschutzgesetz). Für Grundwasserverunreinigun-gen ist materiell das „Gesetz zur Ordnung des Was-serhaushaltes“ (Wasserhaushaltsgesetz) anzuwenden.Auf der Basis dieser Gesetze ist eine Bearbeitung vonAltlasten gewährleistet, die grundsätzlich den Vor-schriften der WRRL entspricht.

• Methode

Es wurde die Methode der LAWA-Arbeitshilfe zurBeurteilung von Grundwasserschadensfällen an-gewandt. Danach sollen nur die punktuellen Schad-stoffquellen berücksichtigt werden, bei denen tat-sächlich eine Freisetzung von Schadstoffen nach-gewiesen wurde und die einen Grundwasserscha-den verursacht haben oder zukünftig dazu führenkönnen. In der Regel liegt dieser Kenntnisstand vor,wenn eine Detailuntersuchung nach § 9 des Bun-

68 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

trachtung des einzelfallbezogenen Ausmaßes derGrundwasserbelastungen hinsichtlich Fahnenent-wicklung und stoffspezifischer Betrachtungen ver-zichtet. Sofern sich im Rahmen der Grundwasser-überwachung nach Anhang V der WRRL oder imZuge der Umsetzung von Maßnahmenprogrammennach Artikel 11 der WRRL die Erfordernis ergebensollte, diese Informationen zu nutzen, kann auf dasumfangreiche Material in den Altlastengutachtenzurückgegriffen werden. Zurzeit liegen ca. 1.500 der-artige Gutachten vor.

• Ergebnisse

Aus dem Fachinformationssystem Altlasten wurden987 Flächen mit Grundwasserverunreinigungen ausAltlasten/altlastverdächtigen Flächen ermittelt. Auf-fällig ist die Häufung rund um Berlin und in den größe-ren Städten des Landes.

Die Beeinträchtigung des Grundwassers durch einePunktquelle betrifft in der Regel nur ein vergleichs-weise geringes Grundwasservolumen, oft nur untereiner Fläche von wenigen hundert Quadratmetern.Die Grundwasserkörper nach WRRL sind dagegenvergleichsweise große Einheiten, die eine flächen-hafte Ausdehnung von mehreren hundert Quadratki-lometern einnehmen können. Daher war es nötig, Kri-terien zu finden, wann eine Punktquelle für einenGrundwasserkörper relevant ist und wann nicht. Dazuwurde eine Idee aufgegriffen, die im Rahmen der Dis-kussion um die Grundwassertochterrichtlinie zurWRRL von einer EU-weiten Arbeitsgruppe entwickeltwurde: Nur die Häufung von mehreren Punktquellenin so genannte „risk zones“ (Risikogebieten) und be-sonders weit ausgedehnte Grundwasserbelastungendurch einzelne Punktquellen sollten für die Gefähr-dungsabschätzung nach Anhang II der WRRL be-rücksichtigt werden. Kriterien für Brandenburg warendemnach eine Agglomeration von mindestens fünfAltlasten, eine Mindestgröße des Grundwasserkör-pers von 25 km2, oder das Expertenwissen zu be-sonders erheblichen Altlasten. Für die verbleibendenPunktquellen sollten dagegen ausschließlich natio-nale Regelungen greifen. Auf der Basis dieses Kon-zeptes ergaben sich 487 Einzelflächen, die in Gebie-ten liegen, die als Grundwasserkörper in ihrer Ziel-

erreichung als unklar/unwahrscheinlich eingestuftwurden. Für insgesamt zehn Grundwasserkörperwurden damit Punktquellen als Ausweisungsgrundan die EU gemeldet. Darunter ist ein Grundwasser-körper aufgrund von Sachsen-Anhaltinischer Ein-schätzung mit aufgenommen worden (HAV_UH_7).Nähere Informationen, welche Grundwasserkörperdurch Punktquellen gefährdet sind, finden sich inKapitel 4.2.1.6.

Grundsätzlich liegen mit dem Bundesbodenschutz-gesetz, dem Brandenburgischen Abfallgesetz, demWasserhaushaltsgesetz und dem BrandenburgischenWassergesetz schon deutsche Regelungen vor, dieeine Erkundung, Überwachung und Sanierung vonAltlasten im Sinne der WRRL sicherstellen. Damit istgewährleistet, dass auch Punktquellen, die nichtdazu führen, dass ein Grundwasserkörper in seinerZielerreichung als unklar/unwahrscheinlich eingestuftwurde, überwacht und gegebenenfalls saniert wer-den. Ein Beispiel für eine Grundwassersanierung istin Abbildung 4.2.1.3.2-1 zu sehen. In der dargestell-ten Anlage wird über einen Luft-Aktivkohle-Filter einGrundwasserschadensfall mit chlorierten Kohlen-wasserstoffen saniert.

4.2.1.3.3 Grundwasserentnahmen

Wesentliche Auswirkungen auf den mengenmäßi-gen Zustand des Grundwassers haben langanhal-tende Grundwasserentnahmen. Diese werden vorallem zur Versorgung mit Trink- und Betriebswas-ser, zur Sümpfung beim Bergbau und bei Großbau-maßnahmen sowie zur Beregnung und Bewässe-rung von landwirtschaftlichen Nutzflächen betrie-ben. Führen diese Entnahmen innerhalb einesGrundwasserkörpers zu starken Grundwasserab-senkungen, können grundwasserabhängige Ge-wässer- und Landökosysteme geschädigt werden.Weiterhin kann es auch zum Eindringen von salz-haltigen tieferen Grundwässern in darüber liegendeGrundwasserleiter kommen.

Karte 4.2.1.3.2-1: Grundwasserrelevante Punkt-quellen im Land BrandenburgSeite 114

Abb. 4.2.1.3.2-1: Sanierungsanlage: EinstufigeStripanlage mit Luft-Aktivkohle-Filter in Kreis-gasführung (Foto: A. WÜNSCH, 2002)

69BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Alle weiteren Entnahmen sind gewerblicher Art –größtenteils für Bewässerungen und die Nahrungs-mittelindustrie.

4.2.1.3.4 Sonstige anthropogene Einwirkungen

Sonstige anthropogene Einwirkungen auf das Grund-wasser resultieren aus dem länderübergreifendenBraunkohlenbergbau (aktiver Bergbau, Sanierungs-bergbau, Altbergbau) im mittleren Spree-Einzugsge-biet und im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.Hydrogeologisch umfasst das bergbaubeeinflussteGebiet sowohl die Hochflächen (Endmoränen wieNiederlausitzer Grenzwall, Grundmoränen, Sander)als auch die Niederungsflächen (Baruther und Lau-sitzer Urstromtal). Die Hochflächen sind als Grund-wasseranreicherungsgebiete, die Niederungsflächenals Entlastungsgebiete (Baruther Urstromtal) zu be-trachten. Stoffhaushaltlich sind die Hochflächen Ab-reicherungsgebiete, die Niederungsflächen Anreiche-rungsgebiete.

Die vier Lausitzer Flözhorizonte waren ursprünglichweitgehend geschlossen verbreitet. Pleistozäne Aus-waschungsrinnen, die z.T. bis ins Prätertiär reichen,haben die Flözhorizonte in viele einzelne Kohlefelderunterteilt und ermöglichen eine vertikale hydraulischeWasserwegsamkeit. Sie bilden die bevorzugten Ab-flussbahnen des Grundwassers. Infolge der horizon-talen und vertikalen Zerteilung der stratigrafischenEinheiten kann regional von einem einheitlichen käno-zoischen Grundwasserkörper ausgegangen werden.Die hydraulische Trennschicht bildet das zweite Lau-sitzer Braunkohleflöz mit den begleitenden Schluff-horizonten. Die derzeitige Bergbautätigkeit ist auf denAbbau des zweiten Flözhorizontes und auf die Sa-nierung stillgelegter Tagebaue gerichtet.

Schwerpunkte der bergbaulichen Einwirkung auf dasGrundwasser sind insbesondere

• Großräumige Störung des Wasserhaushaltesdurch die TagebauentwässerungDie zur Tagebau- und Vorfeldentwässerung (Grund-wasserabsenkung) erforderliche Hebung vonSümpfungswasser stammt aus den sich erneuern-den Vorräten (Grundwasserneubildung), aus denstatischen Vorräten, aus dynamischen Vorrätendurch großräumigen Zufluss aus angrenzendenGebieten und aus der Kreislaufförderung (Ver-sickerung aus Vorflutern). Auswirkungen aus dengroßräumigen Grundwasserabsenkungen ergebensich auf die Hydrologie der Oberflächengewässer

• Methode

Die Grundwasserentnahmen wurden während derErfassung in zwei Nutzungskategorien eingeteilt – inTrinkwasser- und sonstige Grundwasserentnahmen.Zur Trinkwasserversorgung des Landes existiert eineErhebung des LUA mit Stichtag 31.12.1998 über allezu diesem Zeitpunkt betriebenen Wasserwerke.Außerdem dienten die vorliegenden Akten über dasnach § 40 ff. des Brandenburgischen Wassergeset-zes (BbgWG) jährlich durch die Obere Wasser-behörde erhobene Wassernutzungsentgelt (WNE)als Datenquelle. Diese Informationen (Stand31.12.2001) wurden den Stammdaten der Wasser-werke zugeordnet.

Nach § 126 BbgWG ist für die Genehmigung vonGrundwasserentnahmen ab einer Größenordnungvon 2.000 m3/Tag die Obere Wasserbehörde zustän-dig, für Entnahmen unterhalb dieses Grenzwertes dieUntere Wasserbehörde in den Landkreisen und kreis-freien Städten. Für die Erhebung der sonstigenGrundwasserentnahmen (nicht für die Trinkwasser-versorgung) erfolgte eine Abfrage bei der OberenWasserbehörde. Die gelieferten Daten entstammendem Veranlagungszeitraum 2001/2002.

• Ergebnisse

Mit Stand 2001 waren 593 betriebene Wasserwerkeregistriert, diese Zahl nimmt jedoch durch den sin-kenden Verbrauch und die Aufgabe vor allem kleine-rer Werke beständig ab. Die größten Trinkwasser-entnahmen erfolgen im näheren Umfeld von Berlin.Das Wasserwerk Stolpe (20,8 Mio. m3/Jahr) ist alsmengenmäßig größte Einzelentnahme hervorzuhe-ben, ebenso wie das Wasserwerk Tettau im südlichenLandesteil mit 9,7 Mio. m3/Jahr.

Die Zahl der erfassten sonstigen Grundwasserent-nahmen beträgt 136. In der Braunkohlenregion die-nen sie vor allem zur Freihaltung der Tagebaue. DieJahresmengen pro Entnahmestelle liegen dabei zwi-schen 3 und 70 Mio. m3.

Auf die spezielle Problematik des Braunkohlenberg-baus geht das nachfolgende Kapitel detaillierter ein.

Karte 4.2.1.3.3-1: Grundwasserentnahmen(Stand 2001)Seite 115

70 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

und der grundwasserabhängigen Landökosystemesowie auf die Beschaffenheit des sich beim Wie-deranstieg bildenden Grundwassers durch Belüf-tung der Grundwasserleiter.

• Dauerhafte Veränderung der Grundwasser-leiter im TagebaubereichDurch den Tagebau wird die ursprüngliche Grund-wasserleiter-Grundwasserstauer-Struktur zerstört.Es entstehen insbesondere Mischbodenkippen,deren Durchlässigkeit in der Regel geringer ist alsdie des gewachsenen Gebirges.

• Veränderung der hydrochemischen Eigenschaf-ten des Grundwassers durch StoffeintragDurch die bergbauliche Tätigkeit (Grundwasserab-senkung, Abgraben und Verkippen des Deckgebir-ges) verwittern im Kontakt mit Sauerstoff und Was-ser die in den Sedimenten enthaltenen Eisendisul-fide oxisch unter Bildung der ReaktionsprodukteEisen, Sulfat und Acidität. Im Ergebnis dieses Pro-zesses entstehen z.T. hochmineralisierte Wässermit hohen Sulfat- und Metallgehalten (Eisen, Man-gan, ggf. Aluminium).

Die Beeinflussungsgebiete der Menge und der Be-schaffenheit des Grundwassers sind gegenwärtignicht deckungsgleich und unterliegen hinsichtlich ih-rer künftigen Entwicklung einer unterschiedlichenDynamik. Nach derzeitigen Schätzungen wird dasGrundwasserdefizit unter Berücksichtigung der derzei-tigen Braunkohlenplanung in ca. 50 bis 100 Jahrenausgeglichen sein. Die Beeinflussung der Beschaf-fenheit (Sulfat, Eisen, Aluminium, Ammonium) wirddagegen sehr viel länger anhalten und in einem Zeit-horizont von ca. 200 Jahren auch bisher unbeein-flusste, nicht durch Grundwasserabsenkung betrof-fene Gebiete erfassen.

Anhand der Ausdehnung der Absenkungstrichter fürden aktiven und den prognostischen Braunkohlenab-bau sowie der Ausbreitung der prognostischenGrundwasserversauerung wurden Gebiete ausge-wiesen, für die aus derzeitiger Sicht die Zielerrei-chung unklar/unwahrscheinlich ist.

4.2.1.4 Allgemeine Charakteristik der Deckschichten

Ziel der Charakterisierung der Deckschichten ist es,Bereiche auszugrenzen, in denen besonders güns-tige oder ungünstige Verhältnisse im Hinblick auf denSchutz des Grundwassers gegeben sind. Wenn im

Boden und in der wasserungesättigten Zone ein hö-heres Stoffrückhaltevermögen und geringe vertikaleWasserdurchlässigkeiten vorliegen, ist ein gewisserSchutz des Grundwassers vor Verunreinigungen ge-geben. Alle anderen Bereiche sind hinsichtlich ihrerSchutzfunktion für das Grundwasser als mehr oderweniger ungünstig zu bewerten. Es muss allerdingsberücksichtigt werden, dass auch günstige Verhält-nisse ein Risiko für das Grundwasser nicht aus-schließen, sondern meist nur zeitlich verzögern kön-nen. Durch Änderung von Randbedingungen oder beiErschöpfen des Stoffrückhaltevermögens kann es zuerheblichen Stoffeinträgen in das Grundwasser kom-men. Die Grundwasserüberdeckung wird im Hinblickauf ihre Schutzwirkung in die folgenden Klassen ein-geteilt:

günstig: Günstige Verhältnisse liegen bei durchge-hender, großflächiger Verbreitung, großen Mächtig-keiten (≥ 10 m) und überwiegend bindiger Ausbildungder Überdeckung (z.B. Ton, Schluff, Mergel) vor.

mittel: Von mittleren Verhältnissen kann man beistark wechselnden Mächtigkeiten der Grundwasser-überdeckung und überwiegend bindiger Ausbildung(z.B. Ton, Schluff, Mergel) ausgehen. Ebenso beisehr großen Mächtigkeiten, jedoch höheren Wasser-durchlässigkeiten und geringerem Stoffrückhaltever-mögen (z.B. schluffige Sande, geklüftete Ton- undMergelsteine).

ungünstig: Als ungünstig werden geringe Mächtig-keiten der Deckschichten mit bindiger Ausbildung, so-wie bei überwiegend hoher Wasserdurchlässigkeitund geringem Stoffrückhaltevermögen auch Deck-schichten großer Mächtigkeit angesehen (Sande,Kiese, geklüftete, insbesondere verkarstete Festge-steine).

• Methode

Die Deckschichten wurden entsprechend der LAWA-Arbeitshilfe bewertet und die Schutzwirkung derGrundwasserüberdeckung eingeschätzt. Die Schutz-wirkung wird bundeseinheitlich in drei Klassen einge-teilt (niedrig, mittel, hoch) und in Form der Hydroge-ologischen Übersichtskarte (HÜK 200) dargestellt.Grundlage für die HÜK 200 war in Brandenburg dieKarte des Landesamtes für Bergbau, Geologie undRohstoffe (LGRB 2002). Dafür wurde die vierstufigeEinteilung Brandenburgs in drei Klassen übertragen.Die Kategorien „sehr hoch“ und „hoch“ wurden zurKategorie „günstig“ zusammengefasst, die Kategorie

71BERICHT 2005 zur EU-WRRL

4.2.1.5 Grundwasserkörper, von denen Ober-flächengewässer- und Landökosystemeabhängig sind

Als Indikator für eine mengenmäßige Belastung derGrundwasserkörper sollen auch grundwasserabhän-gige Oberflächengewässer- und Landökosystemeherangezogen werden. Entsprechend der Vorgabenaus der LAWA-Arbeitshilfe sind nur die bedeutendengrundwasserabhängigen Ökosysteme zu betrachten.Diese sollen aus den Gebieten ausgewählt werden,die nach europäischem Recht (Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG) als FFH- bzw. Vogelschutz-gebiete ausgewiesen sind oder die auf der Basis desdeutschen Naturschutzrechtes geschützt sind. Fürdiese Gebiete wurde geprüft, ob sie insgesamt oderteilweise grundwasserabhängig sind. Das wichtigsteKriterium dafür war der Grundwasserstand.

Zahlreiche Lebensräume Brandenburgs sind essen-ziell von hohen Grundwasserständen abhängig.Hierzu gehören in erster Linie Moore, Feuchtwiesen,viele Gewässer und deren Uferbereiche sowie ver-schiedene Waldtypen. Deren landesweite Erhaltungund Schutz ergibt sich als unmittelbare Verpflichtungaus dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz undbedarf auch entsprechender Untersetzung durch dieInstrumente des Naturschutzes und der Wasserrah-menrichtlinie. Hierfür ist nicht allein die Sicherungeines guten mengenmäßigen Zustandes des Grund-wassers ausreichend. Vor allem bei Mooren ist – un-abhängig von ihrem Zustand – grundsätzlich ein ho-her Grundwasserstand zu sichern oder wiederherzu-stellen bzw. die Entwässerung im Rahmen derlandwirtschaftlichen Nutzung etc. muss künftig durchgeeignete Maßnahmen verhindert werden.

• Methoden

Grundlage für die angewandte Methode ist die Tat-sache, dass die von intakten Grundwasserkörpernabhängigen Landökosysteme (Biotope) in der Re-gel nur bei Grundwasserständen bis 2 m unter Flur,seltener bis 3 m, vorkommen.

Lediglich bei Eichen-Hainbuchenwäldern feuchterStandorte (BB-Code 08181) und grundwasser-beeinflussten Eichenmischwäldern bodensauererStandorte (BB-Code 09191) können auch GW-Flur-abstände bis 5 m für die Ausbildung guter Beständeausreichend sein (vergleiche hierzu auch LAWA-Arbeitshilfe).

„mittel“ blieb erhalten und die Gebiete „geringer“Schutzwürdigkeit sowie „Stauchungsgebiete“ wurdenzur Kategorie „gering“ zusammengefasst.

• Ergebnisse

In Karte 4.2.1.4-1 ist die Schutzfunktion der Grund-wasserüberdeckung dargestellt.

Die Auswertung hinsichtlich der Schutzwirkung derDeckschichten ergab, dass in Brandenburg in allenGrundwasserkörpern eine geringe Schutzwirkunggegeben ist. Die Tagebaugebiete treten in der Karte4.2.1.4-1 als weiße Fläche hervor. Hier ist ebenfallsvon einer geringen Schutzwirkung auszugehen.

Die Schutzwirkung der Deckschichten wurde für dieeinzelnen Grundwasserkörper aufgrund der hohenhydraulischen Durchlässigkeiten und der relativ ge-ringen Grundwasserflurabstände im Lockergesteins-gebiet mit durchschnittlich über 80 % ungünstigemDeckschichtenanteil als „ungünstig“ eingestuft. Diegeringste Schutzwirkung ist für den Grundwasser-körper HAV_DA_2 mit 100 % ungünstigem Deck-schichtenanteil und für die GrundwasserkörperHAV_MS_1, HAV_UH_3, SP 3-1, ODR_OD_5,ODR_OD_7 und SE 4-2 mit ≥ 95 % ungünstigemDeckschichtenanteil gegeben. Nur bei drei Grund-wasserkörpern (HAV_US_1, ODR_OF_2, EN 1) wei-sen jeweils ein Viertel der Deckschichten günstigeVerhältnisse auf.

Karte 4.2.1.4-1: Schutzfunktion derGrundwasserüberdeckungSeite 116

Abb. 4.2.4-1: Statistische Verteilung der Schutz-wirkung der Deckschichten (in Flächen-%)

72 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Folgende Festlegungen für die Auswahl und Darstel-lung der grundwasserabhängigen Landökosysteme(Gebiete) wurden in Zusammenarbeit der für Was-serwirtschaft und Naturschutz zuständigen Abteilun-gen im LUA und im MLUV getroffen:

– Grundsätzlich wurden aufgrund der dargestelltenMaßstabsebene 1:300.000 nur Schutzgebiete> 50 ha betrachtet.

– Schutzgebiete > 50 ha bis 150 ha wurdengrundsätzlich als grundwasserabhängig eingestuft,wenn mindestens ein Drittel der Fläche Grundwas-serflurabstände < 2 m aufweist.

– Außerdem wurden zusammenhängende grundwas-serabhängige Teilflächen (GW-Flurabstand < 2 m),die mindestens > 50 ha einnehmen, innerhalb vonSchutzgebieten > 150 ha ausgewählt.

Diese Einstufung von Flächen (Gebieten) als grund-wasserabhängig erfolgte aus o.g. Gründen zunächstunabhängig von der tatsächlichen Vegetationsbe-deckung.

Für die Karte der grundwasserabhängigen Landöko-systeme wurden folgende Quellen ausgewertet unddigital verschnitten:

– Natura 2000-Gebietskulisse Brandenburgs (FFH-und Vogelschutzgebiete); Grundlage 1:10.000 bzw.1:25.000,

– Naturschutzgebiete, die nicht FFH- oder Vogel-schutzgebiet sind (1:10.000),

– Karte der Grundwasserflurabstände (Klassen GW-Abstand < 2 m); Grundlage Rasterdaten 1:100.000von LUA-W (Rastergröße ca. 300 x 300 m).

• Ergebnisse

Die naturräumlichen Bedingungen im Land Branden-burg führen dazu, dass sich die grundwasserabhän-gigen Landökosysteme vor allem in den Niederungs-gebieten benachbart zu den Oberflächenwasserkör-pern befinden. Größere Flächen liegen im Spreewaldnordwestlich von Cottbus und an der unteren Havel,bevor diese in die Elbe einmündet.

Es wurde bislang kein Grundwasserkörper wegeneiner mengenmäßigen Beeinträchtigung von grund-wasserabhängigen Oberflächengewässer- oder Land-ökosystemen als in seiner Zielerreichung unklar/un-wahrscheinlich eingestuft.

4.2.1.6 Ausweisung der Grundwasserkörper,für die eine Zielerreichung des gutenchemischen und mengenmäßigenZustandes unklar/unwahrscheinlich ist

Als Ergebnis der in Kapitel 4.2.1.1 bis 4.2.1.3 doku-mentierten Informationen wurden die Grundwasser-körper in die beiden Klassen „Zielerreichung wahr-scheinlich“ und „Zielerreichung unklar“ eingestuft. Diemengenmäßige Zielerreichung, bzw. chemische Ziel-erreichung ist unklar/unwahrscheinlich, wenn be-stimmte Schwellenwerte überschritten werden. Eswurde bisher kein Grundwasserkörper wegen einermengenmäßigen Beeinträchtigung von grundwas-serabhängigen Oberflächengewässer- oder Landöko-systemen in die „Zielerreichung unklar/unwahrschein-lich“ eingestuft. Wenn für einen Grundwasserkörperfestgestellt wurde, dass die „Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich“ ist, wurde er einer weitergehendenBeschreibung nach Anhang II 2.2 der WRRL unter-zogen (siehe Kapitel 4.2.2). Weiterhin ist nach Artikel8 WRRL für diese Grundwasserkörper eine operativeÜberwachung vorgesehen.

• Methode

In Brandenburg wurden Grundwasserkörper nachLAWA-Arbeitshilfe Abschnitte 1.2.1.4 bis 1.2.1.8 be-schrieben und hinsichtlich ihrer Belastungen ausge-grenzt. Das bedeutet, dass die einzelnen Bearbei-tungsgebiete auf ihre Belastungen hinsichtlich „punk-tueller", „diffuser", „mengenmäßiger“ bzw. „sonstigeranthropogenen Belastung“ analysiert wurden (sieheKapitel 4.2.1.3). Die mengenmäßige Zielerreichungist unklar, wenn die Belastung aus Entnahmen dieverfügbare Grundwasserressource der Grundwas-serkörpergruppe um 10 % überschreitet. Die chemi-sche Zielerreichung ist unklar, wenn die Schwellen-werte der Güteparameter überschritten werden, odereine Häufung von Punktquellen auftrat. Diese Belas-tungen wurden anhand hydrodynamischer Kriterienin Kombination mit der Flächennutzung abgegrenzt.Als Mindestgröße für die Ausdehnung signifikanterBelastungen wurden 25 km2 festgelegt. Es erfolgteeine räumliche Abgrenzung dieser Belastungen an-hand von hydrodynamischen Kriterien und derFlächennutzung (siehe Kapitel 4.2.1.1). Der verblei-

Karte 4.2.1.5-1: GrundwasserabhängigeLandökosystemeSeite 117

73BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Während es sich bei den Belastungsursachen auf-grund von Punktquellen um relevante Grundwasser-einträge aus Altlasten und Altlastenverdachtsflächenhandelt, sind bei den diffusen Quellen hinsichtlichihrer vermuteten Ursachen landwirtschaftliche Nut-zung, Siedlungseinflüsse und Bergbaueinflüsse mitinsgesamt 18,1 % zusammengefasst.

Brandenburg wird zu 55,6 % landwirtschaftlich ge-nutzt (Acker und Grünlandnutzung, nach CORINE-Landcover 2000). Die Stickstoffbilanzüberschüsse,die über das Grundwasser in die Fließgewässer ge-langen sind in Brandenburg im Vergleich zum Elbe-Gebiet gering, etwa vergleichbar dem polnischenNachbarn im Odereinzugsgebiet (BEHRENDT 2003).Entsprechend dem Bericht der FlussgebietseinheitElbe (2005) sind 90 % der Grundwasserkörper, mit ei-nem Einzugsgebietsflächenanteil von 27 %, aufgrundvon Landwirtschaft diffus belastet. In Brandenburgführten demgegenüber hohe Nitrat- und PSM-Fundeim Grundwasser bei weniger als der Hälfte der diffusbelasteten Grundwasserkörper und bei nur 4 % derLandesfläche zu einer Ausweisung.

In Brandenburg sind bei Gütebewertungen derGrundwasserkörper vor allem die diffusen Belastun-gen aus dem Bergbau, Altbergbau, Sanierungsberg-bau oder aktiven Bergbau mit einem Flächenanteilvon 13 % der Landesfläche hervorzuheben. Dort kames außerdem zur Ausweisung „Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich“ aufgrund von Mengenbelastung(siehe Kapitel 4.2.1.3.4). Die Grundwasserkörperwurden anhand der zukünftigen Maximalausdehnungdes Wiederanstiegsbereiches des Grundwassers aus-gegrenzt. Sie umfassen neben den brandenburgi-schen auch die sächsischen Landesanteile. Die Grund-wasserentnahmen übertrafen in diesen Grundwas-serkörpern die Grundwasserneubildung. Die Werteder Entnahmen in den mengenmäßig unbelastetenGrundwasserkörpergruppen liegen in Bezug auf dieGrundwasserneubildung hingegen durchschnittlichbei 6 %.

bende Teil der Grundwasserkörpergruppe stellt denunbelasteten Grundwasserkörper dar.

In Gebieten in denen eine diffuse und eine punktuelleBelastung zusammenfielen, oder Güte und Mengen-probleme auftraten, wurde ein Grundwasserkörperausgewiesen, der alle Belastungsarten für das Grund-wasser berücksichtigt. Somit wurden für Branden-burg gütegefährdete Grundwasserkörper ausge-grenzt, die nur durch punktuelle, nur durch diffuseQuellen bzw. durch beide Belastungsquellen beein-flusst werden. Bei grenzüberschreitenden Grund-wasserkörpern fand mit den umliegenden Bundes-ländern ein Abgleich der Einschätzung statt. Auchwenn für die Grundwasserkörperanteile auf Branden-burger Gebiet unmittelbar keine entsprechende Ge-fährdung nachzuweisen war, wurden sie vorsorglichentsprechend der vorliegenden Ausweisungsgründedes Nachbarlandes in ihrer Zielerreichung als unklaraufgenommen. Für die bergbaubeeinflussten Grund-wasserkörper ist die Zielerreichung aufgrund vonGüte und Mengenkriterien unklar/unwahrscheinlich,was auch unter „sonstiger anthropogener Belastung“eingeordnet und beschrieben wurde (siehe Kapitel4.2.1.3.5).

• Ergebnisse

In 26 Grundwasserkörpern ist die Zielerreichung desguten mengenmäßigen und chemischen Zustandeswahrscheinlich. Das entspricht 81 % der Landesflä-che Brandenburgs. 25 Grundwasserkörper Branden-burgs sind hinsichtlich Güte und/oder Menge und/oder sonstiger anthropogener Belastung in ihrer Ziel-erreichung unklar/unwahrscheinlich. Das entspricht19 % der Landesfläche Brandenburgs.

4.2.1.6-1: Einschätzung der Zielerreichungfür die Brandenburger Grund-wasserkörper Seite 118

Abb. 4.2.1.6-1: Grundwasserkörper, deren Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich ist, einschließlichder Belastungsursachen, bezogen auf den Anteil der Landesfläche Brandenburgs

74 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

EN 1 527 3 Westfläming und Elbtal (Ehle) X X X X ST

EL 3-3 425 85 Südfläming und Elbtal (Zahna) X X ST

SE 1-1 132 8 Hoyerswerda X X X SA

SE 3-1 163 52 Gröditz X X SA

SE 3-2 270 5 Ponickau X X SA

SE 4-1 1.816 1.699 Schwarze Elster X X X X X SA

SP 3-1 428 30 Lohsa-Nochten X X X SA

HAV_MS_2 1.748 1.748 Mittlere Spree B X X X X X

HAV_DA_2 27 27 Dahme 2 X X

HAV_US_2 73 73 Fürstenwalde X X X

HAV_NU_3 359 351 Potsdam X X X

HAV_UH_2 214 214 Untere Havel 2 X X

HAV_UH_3 37 37 Brandenburg a. d. Havel X X X

HAV_UH_7 980 153 Burg-Ziesaer Fläming, Moränenlandschaft X X ST

HAV_OH-1 250 141 Obere Havel BE X X X B

HAV_UH-1 433 115 Untere Havel BE X X B

HAV_US-1 455 60 Untere Spree BE X X X B

ODR_OD_2 100 100 Oder 2 X X

ODR_OD_3 67 67 Oder 3 X X X

ODR_OD_4 104 104 Schwedt X X X

ODR_OD_5 88 88 Oderbruch X X

ODR_OD_6 26 26 Frankfurt(Oder) X X X

ODR_OD_7 50 50 Eisenhüttenstadt X X X

NE 4 349 334 Lausitzer Neiße B X X X X X SA

NE-MFB 119 48 Muskauer Faltenbogen X X SA

Anzahl GWK 25 25 10 21 6 6 6 23 13

Flächegesamt [km2] 9.257 5.643 1.062 5.379 3.822 3.867 3.822 5.058 2.733

FlächenanteilLand BB [%] - 19 4 18 13 13 13 17 9

* Sachsen-Anhalt (ST), Sachsen (SA), Berlin (B)

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Kg

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Bezeichnung

Potenzielle Belastungen

Zielerreichungunklar/unwahr-

scheinlichhinsichtlich

Tab. 4.2.1.6-1: Bewertungsergebnisse für die brandenburgischen Grundwasserkörper in den Einzugsgebieten vonElbe und Oder (Stand: 2004)

75BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Ausschnitt aus der Hydrogeologischen Karte imMaßstab 1:200.000 oder – soweit vorhanden – ausder Hydrogeologischen Karte im Maßstab 1:50.000(HYK 50) visualisiert. Werte zur Durchlässigkeit dergrundwasser führenden Schichten wurden ebensoaus diesen entnommen.

– Merkmale der Grundwasserüberdeckung einschließ-lich der BödenDie Merkmale hinsichtlich des Rückhaltevermö-gens der Grundwasserüberdeckung wurden ausder Umweltgeologischen Übersichtskarte des Lan-des Brandenburg im Maßstab 1:300.000 entnom-men. Wo vorhanden, ist die Schutzfunktion derGrundwasserüberdeckung nach der sog. „Hölting-Methode“ aus den HYK 50 übernommen worden(HÖLTING, 1995). Diese Methode stellt auf die Ver-weilzeit des Sickerwassers in der Aerationszoneab. Zur Charakterisierung der Böden konnten dieDaten aus der Bodenkarte 1:50.000 (BK 50), derBodenübersichtskarte 1:300.000 (BÜK 300) undden Ableitungskarten Speichervermögen und Ver-nässung (Bodenwasserverhältnisse in den Stufen< 4 dm, 4 – 8 dm, 8 – 20 dm) genutzt werden. DieLegendeninhalte der Bodenkarten wurden stark ab-strahiert und zusammengefasst.

– Stratifikationsmerkmale des Grundwassers inner-halb des GrundwasserkörpersZu diesem Sachverhalt sind die Angaben aus derHydrogeologischen Karte im Maßstab 1:50.000hinsichtlich Stauchung und Verbreitung des Grund-wasserleiterkomplexes 2 ausgewertet worden.Ebenso erfolgte eine teufenorientierte Darstellungeindringender Salzwässer.

– Schätzung der Strömungsrichtung und der Aus-tauschraten zwischen Grund- und Oberflächenge-wässernDie Strömungsrichtung des Grundwassers istanhand von Grundwassergleichenplänen abge-schätzt worden, die im Landesumweltamt vorlie-gen. Weitere Datenquelle war die Hydrogeologi-sche Karte im Maßstab 1:50.000.

– GrundwasserneubildungDie Darstellung der Grundwasserneubildung er-folgte auf der Basis des Verfahrens nach Bagrov/Glugla. Mit diesem Verfahren wurde im Rahmen ei-ner Studie für das Landesumweltamt Brandenburgvom Zentrum für Agrarlandschafts- und Landnut-zungsforschung e.V. (ZALF) flächendeckend dieGrundwasserneubildung anhand der Klimadaten

Für sieben GWK an denen Brandenburg einen klei-nen Anteil besitzt – es handelt sich mit einer Ge-samtfläche von 384 km2 um 1,3 % der LandesflächeBrandenburgs, bzw. um 7 % der insgesamt belaste-ten Fläche – liegt die Ursache der Bewertung nichtauf Brandenburger Territorium. Vorsorglich wurdendie Gebiete aber dennoch seitens Brandenburg in Ab-sprache mit den Nachbarländern als in ihrer Zieler-reichung unklar/unwahrscheinlich ausgewiesen.

Die Tabelle 4.2.1.6-1: gibt einen zusammenfassen-den Überblick über die Bewertungsergebnisse für dasLand Brandenburg.

4.2.2 Weitergehende Beschreibungvon Grundwasserkörpern, fürdie die Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich ist

Nach WRRL-Anhang II 2.2 soll für Wasserkörper, fürdie die Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich isteine weitergehende Beschreibung durchgeführt wer-den. Das zweistufige Vorgehen konzentriert den Ar-beitsaufwand, da weite Gebiete, für die unterstellt wer-den kann, dass keine oder kaum anthropogene Be-lastungen nach WRRL, Artikel 8 vorliegen, direkt indas landesweite überblicksweise Monitoring über-nommen werden können. Demgegenüber soll gemäßWRRL, Artikel 4 eine genaue Beurteilung des Aus-maßes des Risikos für die Nichterreichung der Zieleerfolgen.

• Methode

Für die weitergehende Beschreibung wurden vor-handene Daten des Landesumweltamtes, des Lan-desamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, derLausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungs-gesellschaft mbH und der Vattenfall Europe MiningAG verwendet.

Die folgenden Informationen wurden zusammenge-stellt:

– Geologische MerkmaleFür die Darstellung wurden die Angaben aus derGeologischen Karte im Maßstab 1:300.000 bzw.1:50.000 verwendet.

– Hydrogeologische MerkmaleDie hydrogeologischen Merkmale wurden mit einem

76 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

der Zeitreihe 1961-1990 bestimmt (LANDESUM-

WELTAMT BRANDENBURG 2000).

– Hydrochemische Charakterisierung des Grund-wassers einschließlich anthropogener EinflüsseDie hydrochemische Charakterisierung des Grund-wassers erfolgte durch die Angabe von Daten deranthropogen weitgehend unbeeinflussten Grund-wasserbeschaffenheit. Die Daten wurden im Rah-men eines Forschungsprojektes der Länderarbeits-gemeinschaft Wasser ermittelt (WENDLAND et al.2003).Für eine Charakterisierung der anthropogenen Ein-flüsse auf die Hydrochemie des Grundwassers isteine Analyse der Flächennutzungsstrukturen un-umgänglich, um verschiedene mögliche Ursachenfür eine Belastung zu identifizieren. Die Verteilungder Flächennutzungsstrukturen wurde anhand desAmtlichen Topographischen Informationssystems(ATKIS) 1:25 000 dargestellt.

– Weitere InformationenDas Fachinformationssystem Altlasten wurde hin-sichtlich der Altlasten und stofflichen schädlichenBodenveränderungen mit nachgewiesenen Grund-wasserbelastungen ausgewertet. Neben der Grund-wasserrelevanz wurde u.a. ermittelt, in welchemUmfang für die grundwassergefährdenden Altlas-ten Gefahrenabwehrmaßnahmen geplant bzw. schonbegonnen worden sind.

In den folgenden Punkten wurde die Vorgabe derLAWA-Arbeitshilfe modifiziert angewandt:

– Hinsichtlich der Belastung aus diffusen Quellenwurde auf die in der LAWA-Arbeitshilfe skizzierteEmissionsbetrachtung (d. h. eine Berechnung derpotenziell in das Grundwasser eingetragenenStoffe anhand der Stoffquellen) verzichtet. Dieswar möglich, da bereits im Rahmen der erstmali-gen Beschreibung eine Immissionsbetrachtung(d. h. eine Ermittlung der tatsächlich im Grund-wasser gemessenen Konzentrationen) durch dieAuswertung von Grundwasserbeschaffenheits-daten durchgeführt wurde.

– Bei der Beschreibung der Altlasten wurde die in Ka-pitel 1.2.2 der LAWA-Arbeitshilfe genannte Me-thode 2 eingesetzt.

Die Ergebnisse wurden für jeden einzelnen Grund-wasserkörper, für den die Zielerreichung aufgrund der

erstmaligen Beschreibung unklar/unwahrscheinlichist zusammengestellt und liegen im Landesumwelt-amt in Einzelberichten mit Text, Karten und Datenta-bellen vor.

• Schlussfolgerung

Mit den im Rahmen der erstmaligen und weiterge-henden Beschreibung zusammengestellten Datenkann nicht sicher abgeschätzt werden, ob die Zieleder WRRL für die Grundwasserkörper erreicht wer-den. Aus diesem Grunde werden die Grundwasser-körper auch nach der weitergehenden Beschreibungals in ihrer Zielerreichung unklar/unwahrscheinlicheingestuft. Das Ausmaß der Gefährdungen wird erstnach der Durchführung des Monitorings nach WRRL,Artikel 8 beurteilt. Zu diesem Zeitpunkt werden in derGrundwasser-Tochterrichtlinie EU-weite normativeZiele vorliegen.

Weiterhin erlauben die zusammengestellten Datennoch keine genaue Beschreibung der Maßnahmen,die zum Erreichen des guten mengenmäßigen bzw.chemischen Zustandes erforderlich wären. Eine de-taillierte Darstellung der Maßnahmen wird auf der Ba-sis der erstmaligen Beschreibung, der weitergehen-den Beschreibung und des Monitorings im Maßnah-menprogramm nach Artikel 11 gegeben.

4.2.3 Prüfung der Auswirkungen vonVeränderungendes Grundwasserspiegels

Die WRRL bietet auch die Möglichkeit, Ausnahmenvon der Pflicht, den guten Zustand zu erreichen, inAnspruch zu nehmen. Nach Artikel 4 (5) der WRRLkönnen für Grundwasserkörper weniger strengemengenmäßige Ziele festgelegt werden. Vorausset-zung dafür ist allerdings, dass das Erreichen desguten mengenmäßigen Zustandes praktisch nichtmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Kostenverbunden wäre.

Wenn Ausnahmeregelungen für das Erreichen desguten mengenmäßigen Zustandes getroffen werden,sind nach Anhang II 2.4 der WRRL die Auswirkungenauf

– Oberflächengewässer und die mit ihnen in Verbin-dung stehenden Landökosysteme,

77BERICHT 2005 zur EU-WRRL

4.2.4 Überprüfung der Auswirkungender Verschmutzung auf dieQualität des Grundwassers

Auch hinsichtlich chemischer Belastungen desGrundwassers können Ausnahmeregelungen getrof-fen werden. Ebenso wie bei den mengenmäßigen Be-lastungen greift Artikel 4 (5) der WRRL, auf dessenBasis für Grundwasserkörper weniger strenge che-mische Ziele festgelegt werden können. Ebenso wiebei den mengenmäßigen Belastungen wurde in derLAWA-Arbeitshilfe und im Beschluss der LAWA-Voll-versammlung im April 2003 festgelegt, dass bis Ende2004 diejenigen Grundwasserkörper zu ermittelnsind, die möglicherweise die chemischen Ziele nichterreichen. Die endgültige Ausweisung von Grund-wasserkörpern mit weniger strengen chemischenZielen soll erst erfolgen, sobald weitere Informatio-nen, insbesondere die Daten aus dem Monitoringnach Anhang V der WRRL, vorliegen.

Auch hinsichtlich der chemischen Ziele sind dieGrundwasserkörper, die durch den Braunkohlen-bergbau beeinträchtigt sind, vorläufig für die Ausnah-meregelungen vorgesehen. Wegen der voraussicht-lich noch einige Jahrzehnte andauernden Versaue-rungsproblematik ist eine Zielerreichung bis 2015unwahrscheinlich.

– Wasserregulierung, Hochwasserschutz, Trockenle-gung von Land und

– die menschliche Entwicklung zu ermitteln.

Da es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig ist, die tat-sächliche Notwendigkeit von Ausnahmen sicher ein-zuschätzen, wurde die Umsetzung dieser Vorschriftder WRRL für Deutschland folgendermaßen geregelt:Nach LAWA-Arbeitshilfe und Beschluss der LAWA-Vollversammlung am 10./11.04.2003 sind bis Ende2004 nur diejenigen Grundwasserkörper zu ermitteln,die möglicherweise die mengenmäßigen Ziele nichterreichen. Dies können alle Grundwasserkörper sein,für die eine mengenmäßige Zielerreichung unklar/un-wahrscheinlich ist. Die endgültige Ausweisung vonGrundwasserkörpern mit weniger strengen mengen-mäßigen Zielen soll aber erst erfolgen, sobald weitereInformationen, insbesondere die Daten aus dem Mo-nitoring nach Anhang V der WRRL, vorliegen.

In Brandenburg sind für alle Grundwasserkörper, dievon der Grundwasserabsenkung wegen des Braun-kohlenbergbaus betroffen sind, vorläufig die Ausnah-meregelungen vorgesehen. Wie in Kapitel 4.2.1.3.4dargestellt, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis sichim Lausitzer Braunkohlerevier wieder annäherndnatürliche Grundwasserstände einstellen. Daher ist indiesen Gebieten davon auszugehen, dass die Zieler-reichung bis 2015 nicht möglich sein wird.

Bruttowertschöpfung ArbeitskräfteMio. € in Tausend

Branche Elbe Oder Gesamt Elbe Oder Gesamt

Landwirtschaft,Forstwirtschaft,Fischerei 857,5 260,9 1.118,4 32,7 9,2 41,9

ProduzierendesGewerbe 8.296,0 1.964,1 10.260,1 235,4 47,9 283,3

Dienstleistungen,Verkehr 24.682,1 4.831,5 29.513,6 601,5 120,2 721,7

Gesamt 33.836 7.057 40.892 870 177 1.047

Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder (elektronische Version) aufgeschlüsselt nach Kreisen Stand 2001,Die Aufschlüsselung auf die Flusseinzugsgebiete erfolgte für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei nach Leitband Land-wirtschaft lw, für Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Verkehr nach Leitband Sied

Tab. 5.2.1-1: Bruttowertschöpfung und Arbeitskräfte in Brandenburg

ProduktionNutzfläche Betriebe Beschäftigte Viehbestand Ernte

ha Anzahl Anzahl GV Tonnen

Elbe 1.122.904 5.519 32.150 514.879 4.409.478

Oder 347.553 1.395 7.293 111.323 1.521.695

Gesamt 1.470.457 6.914 39.443 626.202 5.931.173

Quelle: LDS Brandenburg, Nutzfläche: Stand 2003, landwirtschaftliche Betriebe: Stand 2001, Beschäftigte: Stand2003, Viehbestand: Stand 03.05.2001, Ernte: Stand 2003 Aufschlüsselung nach Leitband Landwirtschaft lw von NR

Tab. 5.2.1-2: Landwirtschaft in Brandenburg

78 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

5.1 Vorbemerkung

Die WRRL verlangt gemäß Artikel 5 und Anhang IIIbis 2004 eine erste wirtschaftliche Analyse der Was-sernutzung für jede Flussgebietseinheit. Ihr Ziel be-steht im Wesentlichen darin,

– die Wassernutzungen in den Flusseinzugsgebietenund ihre wirtschaftliche Bedeutung zu beschreiben,

– die Kostendeckung für Wasserdienstleistungen zubeschreiben,

– die weitere Entwicklung von Wasserdargebot und-nachfrage bis 2015 zu prognostizieren (sog. Ba-seline-Szenario),

– Beurteilungskriterien für kosteneffizienteste Maß-nahmenkombinationen der Wassernutzungen auf-zustellen und

– offen gebliebene Punkte zu beschreiben.

Die wirtschaftliche Analyse für Brandenburg basiertauf den Daten, die für die wirtschaftliche Analyse desElbe- und des Odereinzugsgebiets durch Branden-burg bereitgestellt wurden. Sofern keine Daten fürBrandenburg vorlagen, wurde auf überregionale Da-ten aus den Berichten der Flussgebiete Elbe undOder zurückgegriffen. Für den vorliegenden Berichtwurden keine zusätzlichen Daten aggregiert.

5.2 Wirtschaftliche Bedeutungder Wassernutzungen

Die wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungenbeschreibt die Beanspruchung der Gewässer durchmenschliche Tätigkeiten auf der einen sowie die ge-sellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung dieserTätigkeiten auf der anderen Seite.

5 Wirtschaftliche Analyse

79BERICHT 2005 zur EU-WRRL

5.2.2 Wasserentnahmen

Insgesamt werden zur öffentlichen Wasserversor-gung in Brandenburg mit Stand 2001 jährlich knapp150 Mio. m3 Wasser aus 552 Gewinnungsanlagenentnommen. Hiervon gelangen rund 110 Mio. m3 andie Endverbraucher, wobei 94 Mio. m3 als Trinkwas-ser in privaten Haushalten dienen. Der Anschluss-grad an das öffentliche Trinkwassernetz ist mit 97,8 %relativ hoch.

Alle anderen Wasserentnahmen werden überwie-gend durch das produzierende Gewerbe bean-sprucht, ca. das 3,6-fache der Trinkwassermengen.Der größte Teil wird als Bergbausümpfungswasserabgepumpt bzw. als Kühlwasser bei der Energieer-zeugung verwendet. Diese Nutzungen konzentrierensich im Elbeinzugsgebiet. Tabelle 5.2.2-2 zeigt dieDaten für die Wassernutzungen des produzierendenGewerbes.

Unter Wassernutzungen werden Wasserdienstleis-tungen und jede andere Handlung verstanden, diegemäß Artikel 5 und Anhang III der WRRL signifikanteAuswirkungen auf das Gewässer hat.

5.2.1 Ökonomische Kennwerte

Tabelle 5.2.1-1 zeigt die ökonomischen Kennwertefür Brandenburg. Dominierend ist der Bereich Dienst-leistungen/Verkehr, in dem 72 % der Bruttowert-schöpfung des Landes erbracht werden, wohingegenes im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fi-scherei nur 2,7 % sind.

Obwohl die direkte Wasserentnahme aus Gewäs-sern durch die Landwirtschaft relativ gering ist (1998waren es 4,1 Mio. m3 und damit weniger als 1 % derWasserentnahmen durch das produzierende Ge-werbe), hat die Landwirtschaft durch die Nutzunggroßer Flächen und ihre Nährstoffeinträge signifi-kante Auswirkungen auf die Gewässer. Tabelle5.2.1-2 zeigt die landwirtschaftlichen KenndatenBrandenburgs.

Wasser- Abgabe an Anzahl der Abgabe an Haushaltegewinnung Abnehmer Anlagen Menge Gesamt- angeschlos- Anschluss-

in Tm3 in Tm3 in Tm3 zahl der sene Ein- gradEinwohner wohner in %

Elbe 128.364 90.151 421 76.499 2.132.151 2.083.012 97,7

Oder 20.782 19.452 131 17.622 460.889 453.911 98,5

Gesamt 149.146 109.603 552 94.121 2.593.040 2.536.923 97,8

Quelle: LDS Statistische Berichte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg 2001

Tab. 5.2.2-1: Öffentliche Wasserversorgung in Brandenburg

Wasserverbrauch Bruttowertschöpfungin Tm3 in Mio. €

Produzierendes Gewerbe Elbe 472.072 8.296

Oder 61.913 1.964

Gesamt 534.502 10.260

daraus: Bergbau Elbe 238.654 259

Oder 0 65

Gesamt 238.654 324

daraus: Energie Elbe 166.890 1.049

Oder 3.428 264

Gesamt 170.318 1.313

Quelle: LDS Brandenburg Stand 2001

Tab. 5.2.2-2: Bedeutende Wassernutzer in Brandenburg

80 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

5.2.3 Öffentliche Abwasser-entsorgung

Jährlich werden in Brandenburg 208,1 Mio. m3 Ab-wasser aus 290 kommunalen Kläranlagen in die Ge-wässer eingeleitet (Tabelle 5.2.3-1). Davon stammenrund 91,6 Mio. m3 aus den Haushalten. 76,7 % aller Ein-wohner sind an öffentliche Kläranlagen angeschlossen.

5.2.4 Schifffahrt

Brandenburg ist mit ca. 1.527 km schiffbaren Ge-wässern reich an Schifffahrtswegen, jedoch spielt derGütertransport auf dem Wasser nur eine vergleichs-weise geringe Rolle. Weniger als die Hälfte der schiff-baren Gewässer, ca. 700 km, werden dafür genutzt.Der Güterumschlag aller Häfen in Brandenburg be-trug 2001 ca. 2,2 Mio. t (zum Vergleich: HamburgerHafen 106 Mio. t, Häfen Stettin und Swinemünde21,2 Mio. t). Dagegen spielt die Freizeitschifffahrt inBrandenburg eine sehr große Rolle. Einen Einblickgibt Tabelle 5.2.4-1.

5.3 Baseline-Szenario 2015für Brandenburg

5.3.1 Allgemeine Informationen

Mit dem Baseline-Szenario werden alle wirtschaftli-chen Wassernutzungen, die relevanten Einfluss aufden Gewässerzustand haben, ermittelt und ihre Ent-

wicklung bis 2015 prognostiziert. Dabei sind die we-sentlichen Einflussfaktoren („key economic drivers“)für diese Entwicklung darzustellen.

Da für die meisten Wassernutzungen eine konkretePrognose ihrer Entwicklung mangels verbindlicherPlanung und konkreter Anhaltspunkte nicht möglichist, wird zunächst der bisherige Entwicklungstrendbetrachtet. Danach ist anhand bekannter Entwick-lungsfaktoren eine (eingeschränkte) Einschätzungmöglich, ob eine Fortsetzung, eine Stagnation odereine Umkehr des Trends zu erwarten ist.

5.3.2 Die Entwicklung des Wasser-dargebots

Die Bewertung der Entwicklung der Wassernutzun-gen ist abhängig von der Entwicklung des Wasser-dargebots und seiner Verfügbarkeit, d.h. seiner räum-lichen und zeitlichen Verteilung.

Die Entwicklung des Wasserdargebots hängt von derKlimaentwicklung (Verdunstung und Niederschlag)und baulichen Maßnahmen (Wasserüberleitung inandere Einzugsgebiete) ab. Bauliche Maßnahmen,die eine signifikante Dargebotsänderung bewirken,sind in Brandenburg nicht geplant. Eine hinreichendsichere Prognose der klimatisch bedingten Darge-botsentwicklung ist nicht möglich. Deshalb wird fürdas Jahr 2015 vom gleichen Dargebot wie heute aus-gegangen. Im Einzugsgebiet der Spree sollen durchdie geplante Nutzung gefluteter Tagebaurestlöcherals Speicherbecken die Niedrigwasserabflüsse er-höht werden, sodass sich die Wasserverfügbarkeit inTrockenwetterperioden verbessert.

Abwasserein- Kläranlagen Einleitungen Einwohner Einwohner an Ange-leitung nach nach Ein- aus Haus- gesamt Kanalisation schlosseneEinleitstellen leitstelle halten mit Kläranlagen Einwohner

1.000 m3 Anzahl 1.000 m3 Anzahl %

Elbe 188.347 218 75.100 2.132.151 1.640.182 76,9

Oder 19.822 72 16.525 460.889 349.509 75,8

Gesamt 208.169 290 91.625 2.593.040 1.989.691 76,7

Quelle: LDS Brandenburg Stand 2001

Tab. 5.2.3-1: Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg

Sportboote Fahrgastschiffe

2001 2000 1999 2001 2000 1999

Obere Havel-Wasserstraße 154.396 144.094 145.831 2.338 2.122 1.989

Berliner Großraum 101.259 98.263 100.610 28.009 27.913 24.904

Quelle: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Statistischer Verkehrsbericht 2001

Tab. 5.2.4-1: Anzahl der geschleusten Sportboote und Fahrgastschiffe

81BERICHT 2005 zur EU-WRRL

im Wesentlichen ausgeschöpft sind und es zu keinersignifikanten Änderung des Verbrauchsverhaltenskommen wird. Jedoch ist zu erwarten, dass durch dierückläufige Einwohnerentwicklung der Verbrauch inden Haushalten bis 2015 um ca. 4 % sinkt.

5.3.4 Kommunale Abwasser-behandlung

Auf Grund des großen Investitionsbedarfes und zurfristgerechten Umsetzung der EG-Kommunalab-wasser-Richtlinie wurden im Zeitraum zwischen1991 bis 2002 in Brandenburg Investitionen im Trink-und Abwasserbereich in Höhe von 2,7 Mrd. €

getätigt, davon ca. 1,1 Mrd. € aus Fördermitteln. DerAnschlussgrad an die öffentlichen Abwasserbe-handlungsanlagen stieg von 53 % im Jahr 1990 auf78 % im Jahr 2003. Zeitgleich hat sich aber auch dieQualität der Abwasserreinigung verbessert, sodasssich trotz des gestiegenen Anschlussgrades die ein-geleiteten Frachten reduziert haben (Abbildung5.3.4-1).

5.3.3 Öffentliche Wasserversorgung

Seit 1990 war in Brandenburg ein deutlicher Ver-brauchsrückgang in den Haushalten von 142 l/(E · d)auf 102 l/(E · d) im Jahr 2000 festzustellen. Damit liegtBrandenburg über dem Durchschnitt der neuen Bun-desländer (93 l/(E · d)), aber deutlich unter demDurchschnitt der alten Bundesländer (138 l/(E · d)).

Gründe für den Wasserverbrauchsrückgang in denHaushalten sind:

– überproportionaler Anstieg der Wasserpreise imVergleich zur Einkommensentwicklung,

– Nebenkostenabrechnung in den privaten Haushal-ten (d.h. Ausstattung mit Wasseruhren),

– niedrigeres Einkommensniveau, wodurch ein Was-sersparverhalten induziert wird,

– Modernisierung bestehender, veralteter Anlagensowie Verwendung moderner, wassersparenderHaushaltsgeräte.

Man kann davon ausgehen, dass die Faktoren zurSenkung des Wasserverbrauchs in den Haushalten

Abb. 5.3.3-1: Entwicklung des Wasserverbrauchs im Zeitraum 1990 – 2000 im Sektor Haushalte undKleingewerbe (Quelle: BGW-Wasserstatistik, 2000)

82 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Da rund ein Viertel der Bevölkerung in gemeindlichenGebieten mit weniger als 2.000 Einwohnern lebt unddie Anforderungen der Kommunalabwasser-Richt-linie bis 2005 erfüllt sind, wird es danach zu keinerdeutlichen Änderung der eingeleiteten Abwasser-frachten kommen. Ähnlich wie beim Trinkwasser wirdder Bevölkerungsrückgang zu einer leichten Redu-zierung des Abwasseranfalls führen.

5.3.5 Baseline-Szenariofür die Industrie

5.3.5.1 Entwicklung des Wasserverbrauches

In den 90er Jahren hat sich die Wasserentnahme ausder Natur deutlich vermindert. Sie ging in Deutsch-land zwischen 1991 und 2001 um 14,3 % (- 7,3 Mrd. m3)zurück. Die Entnahme von Kühlwasser verringertesich um 13,9 % (- 4,9 Mrd. m3). Das sonstige ent-nommene Wasser verringerte sich um 15,2 %(- 2,5 Mrd. m3). Der Rückgang der Wasserentnahmeaus der Natur ging einher mit einer gestiegenen wirt-schaftlichen Leistung (+ 16,1%), gemessen als Ent-wicklung des realen Bruttoinlandsprodukts 2001 ge-genüber 1991. Das bedeutet, die Ressource Wasserist zunehmend effizienter genutzt worden. Diese Effi-zienzsteigerung wurde insbesondere durch die Ent-wicklung der Wasser- und Abwasserpreise, verbun-den mit entsprechenden neuen Technologien undProduktionsverfahren, gefördert. Zwischen 1991 und2001 stiegen die Wasserbereitstellungspreise für dieprivaten Haushalte und die Industrie um gut 51 %. DieZunahme lag damit deutlich über dem Anstieg der Er-zeugerpreise insgesamt, die sich im gleichen Zeit-raum nur um 8,8 % erhöhten.

Im Jahre 2001 wurden in Deutschland aus der Naturinsgesamt 43,9 Mrd. m3 Wasser entnommen, davon9,1 Mrd. m3 im Elbeinzugsgebiet.

Zwei Drittel des entnommenen Wassers dienten bun-desweit als Kühlwasser. Im Elbeinzugsgebiet warenes 74,3 % (6,8 Mrd. m3, davon allein 5,6 Mrd. m3 imEinzugsgebiet der Havel). Bei den gewerblichen Wassernutzern im Elbeein-zugsgebiet spielt der Braunkohletagebau eine be-sondere Rolle. Im Lausitzer Revier wird seit 150 Jah-ren Braunkohle abgebaut. Für die Freilegung derBraunkohleflöze werden große Mengen Wasser ab-gepumpt und größtenteils ungenutzt in die Gewässerabgeleitet. Dabei wird der Grundwasserspiegel groß-

Abb. 5.3.4-1: Frachten, die aus kommunalenKläranlagen in den Jahren 1997 – 2001 inGewässer des Landes Brandenburg eingeleitetwurden (Quelle: Kommunale Abwasserbesei-tigung im Land Brandenburg, Lagebericht 2003)

Abb. 5.3.5.1-1: Entwicklung der Grubenwasser-hebung des Braunkohlenbergbaues in den Fluss-gebieten der Spree und der Schwarzen Elster(Quelle: LUA, 2004)

Abb. 5.3.5.1-1: Wasserentnahmen in Deutsch-land aus der Natur (Quelle: Statistisches Bun-desamt, Bericht zu den umweltökonomischenGesamtrechnungen 2003)

83BERICHT 2005 zur EU-WRRL

zureichend gereinigten Abwassers eingeleitet. In-folge des politischen und damit verbundenen wirt-schaftlichen Umbruchs wurden nach 1990 viele In-dustriebetriebe stillgelegt. In den meisten anderenBetrieben erfolgte in den neunziger Jahren eine Mo-dernisierung, die auch zu deutlich reduzierten Ab-wasserfrachten führte.

Tabelle 5.3.5.1-1 zeigt die Reduzierung der Einleit-menge einiger Schadstoffe durch die wesentlichen in-dustriellen Direkteinleiter im deutschen Elbeeinzugs-gebiet. Man kann jedoch davon ausgehen, dass sichdie durch Industriebetriebe eingeleiteten Frachten bis2015 weiter reduzieren. Dies wird insbesonderedurch verschärfte Umweltauflagen und den techni-schen Fortschritt bei der Abwasserreinigung und derEntwicklung abwasserarmer Produktionsverfahrenerreicht werden.

5.3.6 Baseline-Szenario fürdie Landwirtschaft

5.3.6.1 Wasserentnahmen

Bedingt durch die klimatischen und geografischenVerhältnisse in Deutschland spielen die Wasserent-nahmen der Landwirtschaft mengenmäßig eine un-tergeordnete Rolle. Die Wasserentnahmen der Land-wirtschaft betrugen 2001 in Deutschland 1,1 % dergesamten Wasserentnahmen, das sind ca. 483 Mio. m3

(in Brandenburg 4,1 Mio. m3). Gegenüber 1991 sinddie Wasserentnahmen um 969 Mio. m3 auf rund einDrittel zurückgegangen (Statistisches Bundesamt,Bericht zu den umweltökonomischen Gesamtrech-nungen 2003). Dieser starke Rückgang ist insbeson-dere auf die Veränderungen in den neuen Bundes-ländern zurückzuführen, wo bis 1990 die Bewässe-rung staatlich subventioniert wurde.

Eine Fortsetzung dieses Trends ist nicht zu erwarten.Ebenso wenig gibt es Anhaltspunkte für ein Anstei-gen des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft.

flächig abgesenkt. Abbildung 5.3.5.1-2 zeigt die Ent-wicklung der Grubenwasserförderung im LausitzerRevier von 1900 bis heute und die geplante Förde-rung bis 2030 (12 m3/s = 378 Mio. m3/a). Seit 1990 istein starker Rückgang zu verzeichnen, der bis 2015anhält. Dadurch wird die quantitative Belastung desWasserhaushalts bis 2015 deutlich reduziert.

Gleichzeitig erfolgt in den Bereichen, in denen in denletzten Jahrzehnten Kohle gefördert wurde, eine Sa-nierung der Bergbaufolgelandschaften. Mit dem Wie-deranstieg des Grundwassers und der Flutung derTagebaurestlöcher ist eine Wassermenge von insge-samt 12,7 Mrd. m3 wieder aufzufüllen (davon bisher5 Mrd. m3, Stand 2004, Quelle LMBV). Dabei entstehtim Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier einekünstliche Seenlandschaft mit einer Wasserflächevon 25 km3. Diese Tagebaurestseen können teil-weise als Speicherbecken genutzt werden, sodassauch dadurch der Wasserhaushalt der Region stabi-lisiert wird.

Insgesamt kann man davon ausgehen, dass sich derTrend der zurückgehenden Wassernutzungen in derIndustrie bis 2015 fortsetzen wird. Gründe dafür sind:

1. Der wissenschaftlich-technische Fortschritt for-ciert die Einführung weiterer wassersparendenTechnologien.

2. Der Trend zur Verschiebung der Bruttowertschöp-fung in den Dienstleistungsbereich und die Ver-lagerung von Produktion in Billiglohnländer wirdsich fortsetzen.

3. Die Gewinnung regenerativer Energien wird weiterausgebaut.

4. Der Braunkohleabbau geht weiter zurück.

5.3.5.2 Entwicklung der Schadstofffrachten

Die Elbe war 1989 hochgradig mit sauerstoffzehren-den und giftigen Stoffen durch Industrieabwasserein-leitungen belastet. Insbesondere aus den Betriebender DDR und der CSSR wurden große Mengen un-

Schadstoff Einleitung in t/a1994 1999 Reduzierung in %

CSB 39.200 15.290 61

Hg 0,53 0,03 94

Cd 0,30 0,04 87

Cu 1,96 0,94 52

Zn 160 1,50 99

Pb 0,98 0,77 21

Cr 6,77 0,68 90

Ni 7,15 0,61 91

Tab. 5.3.5.1-1: Einleitmenge einiger Schadstoffe durch ausgewählte industrielle Direkteinleiter indie Elbe (Quelle: IKSE)

84 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

5.3.6.2 Stoffeinträge

Im Gegensatz zu den Wasserentnahmen haben dieStoffeinträge der Landwirtschaft in die Gewässer ei-nen erheblichen Einfluss auf deren Zustand. Bei die-sen Stoffeinträgen handelt es sich um Düngemittelund Pflanzenschutzmittel, die überwiegend als dif-fuse Einträge von den Anbauflächen in die Gewässergelangen.

5.3.6.2.1 Eintrag von Nährstoffen

Für den Gewässerzustand ist vor allem der Eintragvon Stickstoff und Phosphor relevant. Beim Stickstoffstammen sie nur zu ca. 28 % aus punktförmigen Quel-len (Kläranlagen), aber zu 72 % aus diffusen Quellen,die mehrheitlich der Landwirtschaft zuzuordnen sind.Beim Phosphor beträgt das Verhältnis 34 % punktu-ell zu 66 % diffus.

In der Landwirtschaft treten selbst bei Einhaltung derGuten Fachlichen Praxis Nährstoffverluste auf. Dasliegt vor allem daran, dass im Rahmen begrenzt kal-kulierbarer Witterungsentwicklungen die natürlichenProzesse nur bedingt steuerbar sind. Je nach Be-triebstyp und Standort liegt die Spanne bei 2 – 10 kgP2O5/ha/Jahr und 25 – 130 kg N/ha/Jahr. Bei Vieh hal-

tenden Betrieben mit sehr hohem Besatz könnenauch höhere Verluste auftreten (Quelle: Industriever-band Agrar e.V).

Da der Umfang des Nährstoffeintrages in die Ge-wässer von mehreren Faktoren abhängt, lässt sicheine Prognose nur schwer erstellen. Orientierungs-werte für eine Trendbetrachtung sind deshalb die Ent-wicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die ver-kauften Mineraldüngermengen und der aus dem Vieh-bestand abgeleitete Einsatz von Wirtschaftsdüngerder letzten zehn Jahre. Ebenso werden die in den Ge-wässern auftretenden Nährstoffmengen betrachtet.

Die landwirtschaftliche Nutzfläche ist in Deutschlandim Zeitraum 1991 bis 2000 um 0,4 % gesunken (inBrandenburg zwischen 1997 und 2003 um 1,5 %), hatsich also kaum verändert. Der Einsatz von Mineral-dünger je ha landwirtschaftlicher Fläche ist von 1991bis 2001 um ca. 18 % zurückgegangen. Dabei sankder Einsatz von Stickstoff allerdings nur um 2 %.

Der Viehbestand, gemessen in Großvieheinheiten(GV), ist zwischen 1990 und 1999 um rund 19 %zurückgegangen, was insbesondere auf veränderteErnährungsgewohnheiten der Bevölkerung, eine an-haltende Leistungssteigerung bei den Tierbeständensowie Umstellungen in der Landwirtschaft der NeuenLänder zurückzuführen ist.

Entsprechend dem hohen Anteil der Landwirtschaftan den Nährstoffeinträgen in die Gewässer hat sichdie Reduzierung des landwirtschaftlichen Nährstoff-einsatzes auch auf die Mengen in den Gewässernausgewirkt. Die Fracht der Elbe für Gesamt-Stickstoffist von 1987 bis 2002 um 32 % von 280.000 t/a auf190.000 t/a gesunken (Quelle: ARGE Elbe, Mess-stelle Teufelsbrück/Seemannshöft). Für Gesamt-Phosphor betrug der Rückgang im gleichen Zeitraum38 %, von 9.700 t/a auf 6.000 t/a.

Auf Grund des niedrigen Tierbesatzes von 0,48 GV/haist der Wirtschaftsdüngeranfall im Land Brandenburggering. Abzüglich der N-Lagerverluste ist mit einemdurchschnittlichem Wirtschaftsdüngeranfall von 39 kg N,

Viehbestand in Tsd. Stück1990 1996 1999 2000 2001 *)

Rinder 19 488 15 760 14 896 14 538 14 536

Schweine 30 819 24 283 26 101 25 633 25 893

Schafe 3 239 2 324 2 724 2 743 2 674

Pferde 491 652 - - -

Geflügel 113 879 112 508 - - -

Gesamt (in Tsd.Großvieheinheiten) 18 051 15 103 14 549 - -

*) Vorläufiges Ergebnis Quelle: Statistisches Bundesamt

Tab. 5.3.6.2.1-1: Viehbestand in Deutschland 1990 bis 2001

Abb. 5.3.6.2.1-1: Entwicklung der Nährstoffüber-schüsse der landwirtschaftlichen Nutzflächen inDeutschland (Quelle: Umweltbundesamt, BACHin BEHRENDT ET AL. 1999)

85BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Auf Grund der vorliegenden Daten ist bezüglich derMengenentwicklung des PSM-Einsatzes keine ein-deutige Trendprognose möglich. Da für den Grad derGewässerbelastung die Wirkstoffeigenschaften ent-scheidend sind, hängt die zukünftige Gewässerbelas-tung entscheidend von der europäischen Zulas-sungspraxis für PSM ab. Im Rahmen einer nicht re-präsentativen Untersuchung des Grundwassers aufPSM durch die Länder im Jahr 1997 wurde festge-stellt, dass für die sechs am häufigsten im Grund-wasser nachgewiesenen Wirkstoffe bereits Anwen-dungsverbote bzw. -beschränkungen gelten. Dies istein Indiz für eine restriktiver gewordene Zulassungs-praxis, die eine rückläufige Gewässerbelastung durchPflanzenschutzmittel erhoffen lässt.

5.4 Die Kostendeckung derWasserdienstleistungen

5.4.1 Die Definition von Wasser-dienstleistungen

Bei der Betrachtung der Kostendeckung ist zunächstder Begriff der Wasserdienstleistungen festzulegen.In Deutschland werden folgende Leistungen als Was-serdienstleistungen verstanden:a) öffentliche Wasserversorgung (Anreicherung, Ent-

nahme, Aufbereitung, Speicherung und Druckhal-tung, Verteilung, Betrieb von Aufstauungen zumZwecke der Wasserversorgung),

b) kommunale Abwasserbeseitigung (Sammlung,Behandlung, Einleitung von Schmutz- und Nieder-schlagswasser in Misch- und Trennsystemen).

8 kg P (18 kg P2O5) und 43 kg K (60 kg K2O) je halandwirtschaftlich genutzter Fläche zu rechnen. DerEinsatz an mineralischen Düngemitteln im LandBrandenburg hat sich gegenüber den Vorjahren um10 bis 35 % verringert.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt wird in Bran-denburg wesentlich weniger Mineraldünger einge-setzt, was bei den Nährstoffen N und K auf Grund desErtragsniveaus nachvollziehbar ist.

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der rück-läufige Trend des Düngemitteleinsatzes sowohl beiMineraldünger als auch bei Wirtschaftsdünger um-kehren wird. Mehrere Faktoren sprechen für eineFortsetzung des rückläufigen Trends:

1. die neue Agrarpolitik der EU (Einhaltung von Um-weltstandards als Voraussetzung für Zahlung vonSubventionen, Umstellung von Erntebezug aufFlächenbezug bei der Subventionsbemessung),

2. verstärkte Förderung des ökologischen Landbaus,3. Kostendruck bei den Landwirten,4. modernere Technik ermöglicht gezieltere Dünge-

mittelgaben,5. verstärkte Umweltauflagen für die Landwirtschaft.

5.3.6.2.2 Eintrag von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

Die PSM-Emissionen in die Gewässer betragen inDeutschland etwa 30 t/a mit einem Unsicherheitsbe-reich zwischen 10 und 70 t/a. Das sind etwa 0,1 %der angewandten Mengen. Die modellierten PfadeAbschwemmung, Spraydrift und Dränage tragenetwa 15 t/a (Unsicherheitsbereich: 2 – 40 t/a) bei, wo-bei die Abschwemmung wahrscheinlich der bedeu-tendste unter ihnen ist.

Der Einsatz von PSM ist zwischen 1989 und 2004stark zurückgegangen. In den letzten Jahren stag-niert die aufgebrachte Wirkstoffmenge (Wirkstoff-aufwand) bei ca. 1,8 kg/ha landwirtschaftlicher Nutz-fläche.

Entscheidend für eine Bewertung des PSM-Einsat-zes sind weniger die ausgebrachten Mengen alsvielmehr die Wirkungsintensität. Das europäischeund das deutsche Pflanzenschutzrecht gewähr-leisten, dass nur auf ihre Umweltauswirkungen ge-prüfte Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebrachtwerden.

Jahr Stickstoff Phosphor Kalium KalkN CaO P2O5 P K2O K

Ø 1998 – 2002 63,4 10,2 4,5 26,4 21,1 99

BB 2003 56,5 6,6 2,9 20,5 16,4 64

Ø D 2003 114 20,4 9,0 29,9 23,9 122

Tab. 5.3.6.2.1-2: Mineraldüngereinsatz in Brandenburg im Vergleich zu Deutschland (Angabenin kg/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche), Quelle: MLUV Brandenburg, Agrarbericht 2004

Abb. 5.3.6.2.2-1: Pflanzenschutzmittelabsatz inDeutschland (Quelle: Biologische Bundesanstalt)

86 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Leistungen, die von den Nutzern selbst durchgeführtwerden, sind in den Fällen zu berücksichtigen (alsWasserdienstleistungen zu qualifizieren), in denensie einen signifikanten (erheblichen) Einfluss auf diewasserwirtschaftliche Bilanz haben:

• industriell-gewerbliche Wasserversorgung (Eigen-förderung),

• landwirtschaftliche Wasserversorgung (Beregnung),• industriell-gewerbliche Abwasserbeseitigung (Direkt-

einleiter).

Aufstauungen zu Zwecken der Elektrizitätserzeu-gung und Schifffahrt sowie alle Maßnahmen desHochwasserschutzes fallen nicht unter die Definitionder Wasserdienstleistungen, können aber ggf. Was-sernutzungen darstellen.

5.4.2 Die Berechnung derKostendeckung

In Deutschland wurde die Kostendeckung der Was-serdienstleistungen in drei Pilotprojekten untersucht.Die Pilotgebiete waren:

• Bearbeitungsgebiet Mittelrhein,• Teileinzugsgebiet Lippe,• Regierungsbezirk Leipzig.

Die ausgewählten Pilotgebiete sind unterschiedlichstrukturiert und vermögen daher repräsentative Da-ten für das gesamte Bundesgebiet zu liefern. Tabelle5.4.2-1 liefert einige Strukturdaten zur Übersicht:

Nicht nur die unterschiedliche Struktur der Pilotge-biete, sondern auch die Gesetzeslage in Deutschlandrechtfertigt ein exemplarisches Vorgehen bei der Un-tersuchung der Kostendeckung. Gemäß den Ge-meindeordnungen der Länder gehört die öffentlicheWasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu

den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Fürdie Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgungund des überwiegenden Teils der Wasserversorgunggelten die Gemeindeordnungen und die Kommunal-abgabengesetze der Bundesländer. Die Gemeindensind somit verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Auf-gaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbarund geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu be-schaffen. Dieser Einnahmebeschaffungsgrundsatzhat zur Folge, dass die Kommunen für die ihnenobliegenden Aufgaben Gebühren nach dem jeweili-gen Kommunalabgabengesetz des Landes erhebenmüssen.

Die Kommunalabgabengesetze der Länder schrei-ben vor, dass die den Benutzungsgebühren zugrundeliegenden Kosten nach den betriebswirtschaftlichenGrundsätzen für Kostenrechnungen zu ermitteln sind.Dabei gilt das Kostendeckungsprinzip, wonach dasGebührenaufkommen die voraussichtlichen Kostender Einrichtung decken soll (Kostendeckungsgebot),diese jedoch nicht übersteigen soll (Kostenüber-schreitungsverbot). Demgemäß müsste die Kosten-deckungsrate in Gesamtdeutschland um etwa 100 %liegen.

Die Pilotprojekte dienen dazu, diese These zu über-prüfen. Zur Ermittlung der Kostendeckung wurden je-weils unterschiedliche Methoden angewandt. Ausden Erfahrungen mit diesen verschiedenen Metho-den sollen Rückschlüsse für die künftige detailliertereAnalyse der Kostendeckung gezogen werden. Die je-weiligen Vorgehensweisen sind in Tabelle 5.4.2-2 auf-gezeigt.

Im Bearbeitungsgebiet Mittelrhein wurde ausschließ-lich auf bereits vorhandenes Datenmaterial zurück-gegriffen. Dieses besteht vorwiegend aus Daten derstatistischen Landesämter. Die Verwendung statisti-scher Daten birgt jedoch den Nachteil, dass Angabenvon Betrieben mit kameralistischem oder mit be-triebswirtschaftlichem Rechnungswesen vermischt

Mittelrhein Lippe Leipzig

Fläche (km2) 14.394 4.882 4.3862

Anzahl der Einwohner (Mio.) 3,133 1,847 1,086

Anzahl der untersuchten Wasserversorger 269 22 9

Anzahl der untersuchten Abwasserentsorger 382 79 36

Tab. 5.4.2-1: Struktur der Pilotgebiete

Tab. 5.4.2-2: Methodiken in den Pilotprojekten

Mittelrhein Lippe Leipzig

Art der Datenerhebung Erhebung Erhebung statistischer Primärerhebung mittelsstatistischer Daten Daten mit zusätzlicher Befragung

Plausibilitätsprüfung der Unternehmen

87BERICHT 2005 zur EU-WRRL

möglich sind. Deshalb kann die erste wirtschaftlicheAnalyse (2004) noch nicht genügend Informationenzur Beurteilung der Kosteneffizienz von Maßnah-men(-kombinationen) zur Erreichung der WRRL-Ziele beinhalten.

Dennoch wurde die Zeit genutzt, um ein Konzept zuentwickeln, nach dem kosteneffektive Maßnahmenabgeleitet werden können. Dieses Konzept zeigt dieSpannbreite der möglichen Maßnahmen und enthältEmpfehlungen für die Entscheidungsträger. Es wurdedurch das Umweltbundesamt in Form eines Hand-buchs (UBA-Texte Nr. 02/04) und im Internet (http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/oekonom.htm) veröffentlicht.

Ausgangspunkt für die Methodik ist die Bestandsauf-nahme. Anhand der Vorgaben der einschlägigeneuropäischen Leitfäden und der Erfahrungen in aus-gewählten Flussgebieten wurden die für Deutschlandtypischen Belastungssituationen identifiziert und er-mittelte Defizitparameter bestimmten Belastungs-und Verursacherbereichen zugeordnet. Zur Behe-bung der jeweiligen Defizite wird ein Katalog von 17technischen, baulichen, eher lokal wirkenden Maß-nahmen und zehn administrativen, ökonomischen, in-formativen, eher weiträumig wirkenden Instrumentenvorgestellt. Dieser Katalog ist so angelegt, dass er je-derzeit den lokalen/regionalen Bedürfnissen in denFlussgebieten angepasst und entsprechend ergänztbzw. reduziert werden kann.

Detaillierte Datenblätter zu den einzelnen Maßnah-men und Instrumenten geben u.a. Auskunft über de-ren Wirksamkeit, Zeitbedarf, Kosten und Wechsel-wirkungen mit anderen Maßnahmen.

Damit legt das Handbuch die Grundlagen für die Aus-wahl von kosteneffizienten Maßnahmenkombinatio-nen. Mit Abschluss der Bestandsaufnahme ist eineKonkretisierung, Weiterentwicklung und Anpassungdes Konzepts an die lokalen Gegebenheiten im je-weiligen Flussgebiet erforderlich.

Die Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmen-kombinationen erfolgt in einem mehrstufigen Abwä-gungsprozess, der die ökologische Wirksamkeit derMaßnahmen (bezogen auf die Zielerreichung 2015)mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Kostenab-schätzungen korreliert.

werden. Während bei der Kameralistik Einnahmenund Ausgaben betrachtet werden, stehen bei der be-triebswirtschaftlichen Kostenrechnung andere Grö-ßen, nämlich Erträge und Kosten, im Mittelpunkt. EineAddition dieser unterschiedlichen Kostengrößen istaus betriebswirtschaftlich-wissenschaftlicher Sichtzwar nicht korrekt, ist aber für das Ziel der Abschät-zung der Kostendeckung im Rahmen der ersten Be-standsaufnahme ein gangbarer Weg.

Allerdings ist durch die Plausibilitätsprüfung im Rah-men des Lippe-Projektes deutlich geworden, dass diestatistischen Daten nicht immer der gewünschtenQualität entsprechen. Dieser Nachteil wurde im Pilot-gebiet Leipzig umgangen, indem die Kostendeckungmittels einer Primärerhebung (Befragung der Unter-nehmen) untersucht wurde. Jedoch musste hier einerheblicher Aufwand in Kauf genommen werden, uman auswertbare Ergebnisse zu gelangen. Die Ergeb-nisse der Berechnungen in den drei Pilotgebietenzeigt Tabelle 5.4.2-3.

Insgesamt fällt auf, dass die Kostendeckung im Ab-wasserbereich niedriger ist als in der Wasserversor-gung. Dies kann auf die aufwändigere Instandhaltungund Sanierung des Kanalnetzes sowie, vor allem inOstdeutschland, auf den Neubau von Kläranlagenzurückgeführt werden.

Aufgrund der Vorkalkulation der Gebühren kommtes zu keinem 100%igen Kostendeckungsgrad. Un-ter- bzw. Überdeckungen werden in das nächsteGeschäftsjahr vorgetragen, einige Betriebe glei-chen solche Vorkommnisse über die allgemeineRücklage aus, andere zahlen Überdeckungen auchzurück.

5.5 Kosteneffizienz vonMaßnahmen und Maß-nahmenkombinationen

Die Arbeiten an der Bestandsaufnahme und die wirt-schaftliche Analyse mussten nicht vor Ende 2004 ab-geschlossen sein, liefen also parallel. Dadurch warwährend der Erarbeitung der wirtschaftlichen Analysenicht bekannt, ob und welche Maßnahmen zumErreichen des guten Zustandes erforderlich bzw.

Tab. 5.4.2-3: Kostendeckungsgrade

Mittelrhein Lippe Leipzig

Kostendeckungsgrad 98,5 (Hessen) 103,3 101,1Wasserversorgung (%) 100,9 (Rheinland-Pfalz)

Kostendeckungsgrad 89,0 (Hessen) 102,8 94,0Abwasserbeseitigung (%) 96,3 (Rheinland-Pfalz)

88 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

5.6 Künftige Arbeiten

Nach Abschluss der ersten wirtschaftlichen Analysesind für die zukünftigen Arbeiten folgende Aufgabenzu erledigen:

– Maßnahmen zur Sammlung und Verbesserung derVerfügbarkeit von Daten,

– vereinheitlichte Definition von „Umweltkosten",– Vorbereitung der Kosteneffizienzanalyse von Maß-

nahmenvorschlägen,– Vorschläge zur Sicherung der Kostendeckung in

der Flussgebietseinheit,– Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsinformation.

Die wirtschaftliche Analyse wird künftig nicht mehr einseparater Teil bei der Umsetzung der WRRL sein,sondern integraler Bestandteil der Aufstellung desMaßnahmenprogramms. Dabei formuliert die WRRLden Beitrag dieser Analyse bei Aufstellung des Maß-nahmenprogramms sehr allgemein in Artikel 11 Ab-satz 1 Satz 1. So soll „unter Berücksichtigung der Er-gebnisse der Analysen gemäß Artikel 5" ein Maß-nahmenprogramm festgelegt werden, womit diewirtschaftliche Analyse dann eine der Analysen ge-mäß Artikel 5 ist.

89BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Verzeichnis der Schutzgebiete 6

kreis von 10 m. Alle Tätigkeiten, die eine Grundwas-serverschmutzung zur Folge haben könnten, sind un-tersagt. Die Schutzzone II definiert einen Bereich, indem das Grundwasser eine Mindestfließzeit von 50 Ta-gen im Untergrund aufweist. Sie dient dem Schutzdes Trinkwassers vor pathogenen Keimen. Es wirddavon ausgegangen, dass pathogene Mikroorganis-men nach dieser Verweilzeit im Grundwasser abge-storben sind. Die Schutzzone III dient dem Schutz desTrinkwassers vor nicht oder nur schwer abbaubarenchemischen Verunreinigungen und umfasst häufigdas gesamte unterirdische Einzugsgebiet des Was-serwerkes. Die in der DDR festgesetzten Wasser-schutzgebiete basieren auf den damals gültigen Regel-werken (TGL) und unterscheiden sich teilweise erheb-lich vom jetzt gültigen bundesdeutschen Standard.

• Methode

Die Wasserschutzgebiete wurden im Maßstab1:10.000 auf Basis der ATKIS-Daten digital erfasst.Grundlage für die digitalisierten Schutzgebietsgren-zen bilden die Originalkarten bzw. verbalen Grenzbe-schreibungen der originären Schutzgebietsbeschlüsse.Für den vorliegenden Datenbestand konnten Neufest-setzungen und Aufhebungen von Wasserschutzgebie-ten bis November 2004 berücksichtigt werden. DieDaten liegen als GIS-Dateien in den Lagekoordinaten-systemen Gauß-Krüger (Bessel) und UTM (ETRS 89)vor.

• Ergebnis

Im Land Brandenburg betrug die jährliche Entnah-memenge für die öffentliche Trinkwasserversorgung2001 ca. 146 Mio. m2. Für den Schutz dieser Trink-wassermengen sind z.Zt. 626 Wasserschutzgebiete

Nach Artikel 6 und Anhang IV der WRRL ist ein Ver-zeichnis der Schutzgebiete zu erstellen. Die Schutz-gebiete sollen in Karten dargestellt werden. Im Ein-zelnen wurden die in den Kapiteln 6.1 bis 6.6 ge-nannten Gebiete und Gewässer für das Verzeichnisder Schutzgebiete erfasst. Dabei ist zu beachten,dass sich ständig Aktualisierungen ergeben: Schutz-gebiete werden neu eingerichtet, aufgehoben, in ih-rer Ausdehnung verändert. Aus diesem Grunde siehtdie WRRLvor, dass das Schutzgebietsverzeichnis re-gelmäßig aktualisiert werden soll. Ein Turnus dafürwurde aber noch nicht festgelegt. Im Landesumwelt-amt werden die aktuellen Verhältnisse bei denSchutzgebieten aber ständig registriert, sodass eineAktualisierung des Schutzgebietsverzeichnisses je-derzeit möglich ist.

6.1 Wasserschutzgebiete

Als Gebiete für die Entnahme von Wasser für denmenschlichen Gebrauch (Anhang IV i) wurden dieTrinkwasserschutzgebiete ermittelt. Im Land Branden-burg erfolgt die Trinkwasserversorgung fast aus-schließlich durch Grundwassergewinnung. Wasser-schutzgebiete sollen auf Grundlage des § 19 Wasser-haushaltsgesetz in Verbindung mit den entsprechendenBestimmungen des Brandenburgischen Wasserge-setzes den Schutz der für die Trinkwasserversorgungbestimmten Grundwasservorräte gewährleisten. ZurSicherstellung einer den Qualitätsanforderungen derTrinkwasserverordnung gerecht werdenden Wasser-bereitstellung für die Allgemeinheit waren im LandBrandenburg ca. 1.000 Wasserschutzgebiete ausge-wiesen. Der größte Anteil der bestehenden Wasser-schutzgebiete wurde durch Beschlüsse der Kreis-und Bezirkstage der DDR festgesetzt. Sie sind in die-ser Form rechtskräftig, bis sie durch Rechtsverord-nung der Landesregierung bzw. des Umweltministersaufgehoben bzw. neu festgesetzt werden.

Die Wasserschutzgebiete sind im Allgemeinen in dreiZonen unterteilt, mit deren Ausweisung unterschied-liche Schutzziele verfolgt werden. Die Ausweisungvon Wasserschutzgebieten erfolgt bundesweit ge-mäß den Empfehlungen des Arbeitsblattes W 101 derDeutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachese.V. (DVGW).

Die Schutzzone I umschließt i.d.R. den Fassungsbe-reich der Wasserversorgungsanlagen in einem Um-

Abb. 6.1-1: Wasser-schutzgebietewerden auch durchVerkehrszeichenkenntlich gemacht:Richtzeichen 354 derStraßenverkehrs-ordnung

90 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

mit einer Gesamtfläche von ca. 2.000 km2 rechtskräf-tig festgesetzt. Das entspricht ca. 6,8 % der Landes-fläche. Die Größe der einzelnen Wasserschutzge-biete reicht von 78 m2 (Schutzzone I des Wasser-werks Selbelang) bis zu 124 km2 (Schutzzone III desWasserwerks Tettau). Der Median aller Flächen liegtbei ca. 0,4 km2. Die Häufigkeitsverteilung ist asym-metrisch (in etwa lognormal), d.h. es existieren we-nige große Wasserschutzgebiete gegenüber zahlrei-chen kleinen. Eine Vielzahl der großen Wasser-schutzgebiete befindet sich im Verflechtungsraum mitdem Land Berlin. Im ländlichen Raum wurden in denvergangenen Jahren eine Vielzahl von kleinen Was-serwerken aufgegeben. Die Trinkwasserversorgungdieser Gebiete erfolgt durch Konzentration auf leis-tungsfähige Wasserwerke. Infolge der Stilllegung vonWasserwerken wurden durch die Landesregierungbisher 337 Wasserschutzgebiete aufgehoben. Gleich-zeitig konnten 12 Wasserschutzgebiete nach bun-desdeutschen Standards neu festgesetzt werden.Derzeit sind ca. 50 Verfahren zur Neufestsetzung vonWasserschutzgebieten in Bearbeitung.

6.2 Gebiete zum Schutz wirt-schaftlich bedeutenderaquatischer Arten

Im Land Brandenburg wurden bisher keine Gebietezum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischerArten ausgewiesen. Auch in den übrigen Gebietender Flussgebietseinheiten Elbe und Oder kam es zukeiner Festsetzung derartiger Gebiete.

6.3 Fisch- undMuschelgewässer

Auf der Grundlage der Richtlinien 78/659/EWG(Fischgewässerrichtlinie) und 79/923/EWG (Muschel-gewässerrichtlinie) sowie deren Umsetzung inRechtsnormen der Bundesländer wurden Fisch- undMuschelgewässer ausgewiesen. Im Land Branden-burg sind entsprechend der Brandenburgischen

Fischgewässerqualitätsverordnung (BbgFGQV) vom28.05.1997 ausschließlich Fischgewässer und keineMuschelgewässer im Sinne dieser Richtlinien vor-handen. Die Fischgewässerrichtlinie verfolgt das Ziel,für lachsartige (Salmoniden) und karpfenartige Fi-sche (Cypriniden) in den ausgewiesenen Gewässerneine Wasserbeschaffenheit zu überwachen und zugewährleisten, dass diese Fische dort geeignete Le-bensbedingungen vorfinden. Zur Überwachung derWasserqualität werden 14 physikalisch-chemischeKenngrößen herangezogen, für die spezifische Qua-litätsanforderungen als Grenzwerte festgelegt sind.Hierzu zählen u.a. Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Tem-peratur sowie Ammoniumkonzentration.

Die in Brandenburg geschützten Fischgewässer –19 Flussabschnitte und fünf Seen – sind in der nach-folgenden Tabelle zusammengestellt. Ihre Lage kannder Karte 6.3-1 entnommen werden.

Für den vergangenen dreijährigen Berichtszeitraumwaren in allen Fließgewässern sämtliche Qualitäts-kriterien beider Richtlinien erfüllt. Lediglich vier der alsCyprinidengewässer ausgewiesenen Seen konntendie geforderte Wasserqualität nicht immer erfüllen:Am Gülper See, Ruppiner See, Blankensee undSacrower See traten zeitweilig Überschreitungen derGrenzwerte für pH-Wert und Ammoniumkonzen-tration auf.

6.4 Erholungs- undBadegewässer

Zu den Gewässern, die als Erholungsgewässer aus-gewiesen wurden (Anhang IV iii) zählen die Badege-wässer, die im Rahmen der Richtlinie 76/160/EWG imLand Brandenburg festgesetzt wurden. Weiteredurch Rechtsverordnung als Erholungsgewässer be-kannt gemachte Gewässer, existieren in Branden-burg nicht.

• Methode

Gemäß der Verordnung über die Qualitätsanforde-rungen an Badegewässer (BbgBadV) werden regio-nal und überregional bedeutende Badestellen aus-

Karte 6.1-1: Wasserschutzgebieteim Land BrandenburgSeite 119

Karte 6.3-1: Brandenburger Fischgewässer Seite 120

91BERICHT 2005 zur EU-WRRL

6.5 Nährstoffsensible Gebiete

Ins Schutzgebietsverzeichnis sind die nährstoffsensi-blen Gebiete (Anhang IV iv) aufzunehmen. Darunterfallen die Gebiete, die im Rahmen der Richtlinie91/676/EWG (Nitratrichtlinie) als gefährdete Gebietesowie im Rahmen der Richtlinie 91/271/EWG (Kom-munale Abwasserbehandlung) als empfindliche Ge-biete ausgewiesen wurden.

Die Nitratrichtlinie fordert von den Mitgliedsstaatender EU, dass die Einzugsgebiete der Gewässer, diedurch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen belastetsind, als gefährdete Gebiete ausgewiesen werdensollen. Diese Pflicht entfällt, wenn der Mitgliedsstaatfür sein gesamtes Territorium Aktionsprogramme auf-stellt. In diesen sollen Maßnahmen aufgeführt wer-den, die zu einer Verringerung der Nitrateinträge indie Gewässer führen. Hinsichtlich der Ausweisungvon gefährdeten Gebieten hat die BundesrepublikDeutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,keine gefährdeten Gebiete auszuweisen, da nach Ar-tikel 3 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 5 der Nitrat-richtlinie die Aktionsprogramme für ihr gesamtes Ge-biet durchgeführt werden. Ein Bestandteil dieser Ak-tionsprogramme ist u.a. die Düngeverordnung, dieentsprechend den Anforderungen der Nitratrichtlinieabgefasst worden ist.

gewiesen. Überregional bedeutende Badestellensind meldepflichtige EU-Badestellen. Informationenzur Lage und Qualität der brandenburgischen Bade-stellen sind unterhttp://www.luis-bb.de/w/badestellen/W7100028/ ab-rufbar. Die Unteren Gesundheitsbehörden kontrollie-ren 14-täglich die ausgewiesenen Badestellen inner-halb der üblichen Saison vom 15. Mai bis 15. Septem-ber auf derzeit 19 Parameter, darunter die Sichttiefe,Geruch und vor allem mikrobiologische Parameter.Das Landesumweltamt erhält Meldung von diesenDaten und wertet diese u.a. für den jährlichen BerichtDeutschlands an die EU-Kommission aus.

• Ergebnisse

Im seen- und fließgewässerreichen Land Branden-burg befinden sich 123 Badegewässer bzw. Bade-stellen. Die Qualität der Badestellen ist mit wenigenAusnahmen gut. In Karte 6.4-1 sind die Badestellen dargestellt.

Salmoniden- Länge bzw. Fläche Cypriniden- Länge bzw.gewässer gewässer Fläche

Buckau (Oberlauf) 17,18 km Berste 3,37 km

Dosse (Oberlauf) 6,73 km Blankensee 2,95 km2

Plane (Oberlauf) 21,89 km Buckau 17,18 km

Rhin (Oberlauf) 0,41 km Dosse 1,45 km

Stechlinsee 4,2 km2 Gülper See 4,86 km2

Stepenitz (Oberlauf) 25,41 km Havel, Obere 72,34 km

Havel, Untere 132,59 km

Jäglitz 1,98 km

Karthane 37,43 km

Malxe 1,08 km

Nieplitz 33,00 km

Plane 34,10 km

Rhin (Mittellauf) 0,29 km

Ruppiner See 6,79 km2

Sacrower See 1,20 km2

Spree 206,09 km

Stepenitz (Unterlauf) 15,56 km

Welse (Unterlauf) 16,98 km

Tab. 6.3-1: Geschützte Fischgewässer gemäß BbgFGQV

Karte 6.4-1: Badestellen im LandBrandenburgSeite 121

92 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

In der Kommunalabwasserrichtlinie ist geregelt, wel-che Anforderungen an die Abwasserbehandlung inder EU gestellt werden. Ein Bestandteil dieser Richt-linie ist, dass empfindliche Gebiete deklariert werden,die in eutrophierungsgefährdete Gewässer entwäs-sern und in denen daher höhere Anforderungen andie Abwasserbehandlung bestehen. Durch die Bran-denburgische Kommunalabwasserverordnung, mitder wesentliche Aspekte der Kommunalabwasser-richtlinie in Landesrecht umgesetzt wurden, ist dasgesamte Land Brandenburg als empfindliches Gebietausgewiesen worden.

6.6 Natura 2000-Gebiete(SPA und FFH)

In diesem Verzeichnis sind die Gebiete des europäi-schen ökologischen Netzwerkes Natura 2000 enthal-ten. Hierzu gehören die auf Grundlage der Vogelschutz-richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) benannten Gebieteund die entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richt-linie (92/43/EWG) für den Schutz von Lebensraumty-pen oder Arten des Anhangs II gemeldeten Flächen.

Die Europäische Vogelschutzrichtlinie über die Er-haltung der wildlebenden Vogelarten stellt einen Mei-lenstein in der Entwicklung eines Systems vonSchutzgebieten von europäischem Rang dar. Sie ver-pflichtet die Mitgliedsstaaten, geeignete Maßnahmenfür die Erhaltung und Förderung der in den Anhängender Richtlinie aufgezählten Vogelarten zu treffen.

Mit der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie hat dieEuropäische Gemeinschaft ein weiteres wesentli-ches Instrumentarium zum umfassenden Schutz derArten- und Lebensraumvielfalt in Europa erlassen.Wesentliches Ziel ist die dauerhafte Bewahrung oderWiederherstellung eines günstigen Erhaltungszu-standes der Lebensraumtypen und der Habitate derjeweiligen Arten. Dies soll in erster Linie durch die Er-richtung eines „kohärenten europäischen ökologi-schen Netzes besonderer Schutzgebiete“ mit der Be-zeichnung „Natura 2000“ erreicht werden. In diesesSchutzgebietsnetz sind auch die in Umsetzung derVogelschutzrichtlinie benannten Gebiete integriert.

• Methode

Brandenburg hatte im Jahr 1997 in einer erstenTranche 12 Vogelschutzgebiete (SPA) auf 7,6 % derLandesfläche gemeldet (vgl. hierzu ZIMMERMANN &

RYSLAVY 1998). Diese Gebiete waren der EU-Kom-mission seit 1991 bekannt und wurden bereits in derListe der International Bird Areas (IBA-Gebiete, vgl.GRIMMET & JONES 1989, MAYR 1991) geführt.

Mit Erscheinen der neuen IBA-Liste für Brandenburgund Berlin (ABBO 2003) und aufgrund diesbezüglicherVertragsverletzungs- und Klageverfahren der EU ge-gen Deutschland ergab sich die Notwendigkeit, wei-tere Vogelschutzgebiete in Brandenburg zu benen-nen. Hierzu wurde im Landesumweltamt ein umfang-reiches Fachkonzept auf der Basis der IBA-Kriterienerarbeitet (LUA2003). Basierend auf diesem Konzepterfolgte im Juli 2004 die abschließende Meldung mitder Benennung von 19 weiteren Vogelschutzgebie-ten auf ca. 15 % der Landesfläche. Ende 2004 wur-den dann sowohl aus praktischen als auch fachlichenGründen mehrere alte und neue Vogelschutzgebietezu nunmehr 27 SPA-Gebieten zusammengelegt.

Die Auswahl der FFH-Gebiete erfolgte auf der Grund-lage der Anhänge I, II und III der FFH-Richtlinie. DerRahmen für das Auswahlverfahren der FFH-Vor-schlagsgebiete (proposed Sites of Community Inte-rest – pSCI) wird durch die Kriterien des Anhangs IIIder FFH-Richtlinie bestimmt. Diese Kriterien wurdenfür Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz(BfN) in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden derLänder untersetzt (vgl. SSYMMANK ET AL. 1998) undanschließend für Brandenburg erweitert und differen-ziert (ZIMMERMANN ET AL. 2000).

Maßgeblich für die fachliche Auswahl der geeignetenGebiete sind die Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.Der Anhang I umfasst insgesamt rund 250 europaweitzu schützende „natürliche Lebensräume von ge-meinschaftlicher Bedeutung", die so genannten Le-bensraumtypen (LRT). Davon kommt in Deutschlandallerdings nur etwa ein Drittel vor. In Brandenburgsind 39 für die Gebietsauswahl zu berücksichtigendeLRT vertreten.

Der Anhang II enthält etwa 600 europaweit zu schüt-zende Tier- und Pflanzenarten. Knapp ein Sechstelkommen davon in Deutschland vor. In Brandenburgsind es lediglich 47 Arten. Wegen fehlender Kennt-nisse zu Biologie und Verbreitung vieler Arten gestal-tete sich in Brandenburg die Auswahl geeigneter Ge-biete in einigen Fällen problematisch (vgl. ZIMMER-

MANN 2000).

Die in Brandenburg vorkommenden Lebensraumty-pen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie

93BERICHT 2005 zur EU-WRRL

einer zweiten Tranche weitere 387 Vorschlagsge-biete gemeldet, die knapp 9 % der LandesflächeBrandenburgs einnehmen. In Auswertung der von derEU-Kommission im Rahmen des 2. EU-Seminars derkontinentalen biogeographischen Region im Novem-ber 2002 festgestellten Defizite erfolgte dann im Sep-tember 2003 die Nachmeldung von 129 Vorschlags-gebieten (105 flächige Gebiete sowie 24 Fledermaus-quartiere, etwa 1 % der Landesfläche). Doch auch mitdieser Meldung waren aus Sicht der EU-Kommissiondie Verpflichtungen Brandenburgs im Rahmen derGebietsmeldung noch nicht erfüllt. Während eines bi-lateralen Treffens Deutschlands mit der EU-Kommis-sion wurden Anfang 2004 nochmals Defizite festge-stellt, weshalb sich die ergänzende Korrekturmel-dung weiterer 14 Gebiete im Juli 2004 erforderlichmachte.

• Ergebnisse

Insgesamt umfasst die Natura 2000-Kulisse Bran-denburgs derzeit 620 FFH-Gebiete mit 332.842 ha(11,2 % der Landesfläche) und 27 SPA-Gebiete mit648.431 ha (21,9 % der Landesfläche). Da sich FFH-und Vogelschutzgebiete zu großen Teilen über-schneiden, beträgt die Gesamtfläche der Natura2000-Gebiete Brandenburgs 777.493 ha (26,4 % derLandesfläche).

sind in einem umfangreichen Katalog ausführlich be-schrieben und vor allem auch hinsichtlich der Kriterienfür die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustan-des charakterisiert (BEUTLER & BEUTLER 2002).

Bezugssystem für die Auswahl der Gebiete als auchfür die Bewertung ihres Inventars an LRT und Artender Anhänge I und II war eine naturräumliche Gliede-rung Deutschlands. Die Abgrenzung der naturräumli-chen Obereinheiten orientiert sich vor allem am Kom-plex stabiler Geofaktoren und wurde in dieser Fas-sung vom Bundesamt für Naturschutz erarbeitet (vgl.SSYMMANK ET AL. 1998). Brandenburg hat dabei An-teil an folgenden naturräumlichen Obereinheiten:

D03 Rückland der Mecklenburger-Brandenburger Seenplatte

D04 Mecklenburgische SeenplatteD05 Mecklenburgisch-Brandenburgisches

Platten- und HügellandD06 Ostbrandenburgische PlatteD07 OdertalD08 Lausitzer Becken und SpreewaldD09 ElbtalniederungD10 Elbe-Mulde-TieflandD11 FlämingD12 Brandenburgisches Heide- und SeengebietD13 Oberlausitzer Heideland

Die Einheiten D06 (Ostbrandenburgische Platte) undD12 (Brandenburgisches Heide- und Seengebiet)werden vollständig von Brandenburg abgedeckt. Anallen anderen naturräumlichen Obereinheiten hatBrandenburg einen jeweils mehr oder wenigergroßen Anteil.

In einer ersten Tranche wurden im Jahr 1998 vonBrandenburg 90 FFH-Vorschlagsgebiete (proposedSites of Community Interest – pSCI) auf etwa 1,3 %der Landesfläche benannt. Im März 2000 wurden in

Karte 6.6-1:FFH-Gebiete BrandenburgsSeite 122

Karte 6.6-2:Vogelschutzgebiete (SPA)BrandenburgsSeite 123

94 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Die von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie(WRRL) bis Ende 2004 von allen Mitgliedsstaatengeforderte erste Bestandsaufnahme der Gewäs-sersituation ist in Deutschland inzwischen abge-schlossen. Die Ergebnisse wurden in Berichten fürjede Flussgebietseinheit (A-Berichte) sowie in de-taillierteren Berichten für die untergeordneten Ko-ordinierungsräume bzw. Bearbeitungsgebiete (B-Berichte) zusammengefasst und der EU-Kommis-sion übergeben. Das Land Brandenburg war dabeian der Erarbeitung der A-Berichte für die Flussge-bietseinheiten Elbe und Oder, an drei für das Elbe-gebiet erforderlichen B-Berichten für Havel, MittlereElbe/Elde und Mulde-Elbe-Schwarze Elster sowiean vier für das Odergebiet erstellten B-Berichten fürStettiner Haff, Untere Oder, Mittlere Oder und Lau-sitzer Neiße beteiligt.

In dem hier vorliegenden so genannten C-Berichtsind die Ergebnisse der Bestandserfassung für dasgesamte Land Brandenburg dokumentiert. Sie bein-halten die Bestandsaufnahme der Gewässersituationnach Anhang II der WRRL, eine wirtschaftliche Ana-lyse nach Anhang III und ein Verzeichnis der Schutz-gebiete nach Anhang IV.

Durch die WRRL wird ein völlig neues System der Ge-wässerbewertung eingeführt. Für eine Einschätzung,ob Wasserkörper die Richtlinienziele bis 2015 er-reichen oder nicht, musste die Bestandsaufnahmedeshalb dem WRRL-Bewertungssystem angepasstwerden. Dabei zählten die Arbeitshilfe der Länderar-beitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Gui-dance-Dokumente der EU zu den wichtigen Arbeits-grundlagen. Nicht immer konnten die dort empfohle-nen Bewertungsmethoden und -kriterien adäquatangewandt werden, unter anderem auch, weil diespezifischen natürlichen Gegebenheiten in Branden-burg eigene Herangehensweisen erforderten oderdie verfügbare Datenbasis unzureichend war. Dieverschiedenen Verfahren und fachlichen Abwägun-gen sind im vorliegenden Bericht dokumentiert.

Im Einzelnen liegen für Brandenburg folgende Ergeb-nisse vor:

• Oberflächengewässer

Von den landesweit rund 29.500 km Fließgewässersind nur die mit Einzugsgebieten größer als 10 km2

für die Bestandsaufnahme gemäß WRRL relevant.Diese 10.143 km wurden in 1.372 so genannte Was-serkörper eingeteilt. Bei den knapp 3.000 Branden-

burger Seen größer 1 ha sind nur solche mit einerWasserfläche von mindestens 0,5 km2, also 222 be-richtspflichtig.

– Fließgewässer

Derzeit sind 4.371 km (43,1 %) der 10.143 km Fließ-gewässer als künstlich einzustufen. Von den rest-lichen 5.772 km natürlichen Ursprungs mussten707 km vorläufig als erheblich verändert bewertetwerden.

Basis der Zustandsabschätzungen für die 5.772 kmnatürlichen Ursprungs war ihre Typisierung. Von den24 bundesweit vertretenen Fließgewässertypen kom-men in Brandenburg acht vor. Über die Hälfte derFließgewässer sind sandgeprägte Bäche, Flüsseoder Ströme (Typen 14, 15 und 20) und nur 0,2 %kiesgeprägte Tieflandbäche (Typ 16). Organisch do-minierte Bäche und Flüsse (Typen 11 und 12) sind mit20,9 % vertreten. Ein Brandenburger Spezifikum sindaufgrund des Seenreichtums die seeausflussgepräg-ten Fließgewässer (Typ 21), die einen Anteil von11,3 % an den natürlichen Gewässerstrecken ein-nehmen.

Die Gefährdungsabschätzung für die 10.143 km Fließ-gewässer erfolgte in Auswertung sieben verschie-dener, vor allem biologischer, chemischer und mor-phologischer Kriterien. Danach ist es nur für 988 km(9,7 %) „wahrscheinlich", dass sie sich 2004 in einemguten ökologischen Zustand befinden. Bei 7.012 km(69,1 %) ist es nach derzeitigem Kenntnisstand „un-wahrscheinlich“ und bei 2.143 km derzeit „unklar“.

Hinsichtlich der punktuellen Schadstoffquellen fallenvor allem die landesweit 138 kommunalen Kläranla-gen größer 2.000 Einwohnerwerte mit Gesamtjah-resfrachten von 2.067 Tonnen Stickstoff und 168 Ton-nen Phosphor ins Gewicht. Des Weiteren sind Misch-wasser- und Niederschlagswassereinleitungen inden größeren Städten des Landes signifikant. Bei denBelastungen aus industriellen Quellen werden dage-gen nur fünf Direkteinleitungen erfasst, die dieSchwellenwerte für die Aufnahme in das EuropäischeSchadstoffemissionsregister (EPER) überschreiten.Brandenburg gehört damit zu den Bundesländern,die im Bundesdurchschnitt die geringste AnzahlEPER-Emittenten aufweisen.

Stoffeintragsmodellierungen belegen allerdings, dassder überwiegende Anteil der Nährstoffe in den Ge-wässern aus diffusen Quellen stammt. Die Gesamt-

7 Zusammenfassung und Ausblick

95BERICHT 2005 zur EU-WRRL

vor anthropogenen Einflüssen, ausschließlich oligo-oder mesotrophe Zustände vorherrschten. Paläolim-nologische Untersuchungen belegen, dass z.B. der inder Nuthe-Nieplitz-Niederung gelegene Blankenseeschon vor 9.000 Jahren eutroph war.

Nach vorläufiger Einschätzung wird jedes zweiteStandgewässer (115 der 222 Seen bzw. 51,8 %) denguten ökologischen Zustand ohne weitergehendeMaßnahmen wahrscheinlich nicht erreichen. Dies be-trifft vor allem Seen in landwirtschaftlich dominiertenGebieten sowie die im „Durchzug“ abwasserbeein-flusster Fließgewässer liegenden. Dagegen ist für62 Seen (27,9 %), vor allem in bereits ausgewiese-nen Schutzgebieten, die Chance sehr groß, dass siebis 2015 ihren guten Zustand erhalten bzw. diesen er-reichen werden. Einige wenige besitzen aufgrund ih-rer Unversehrtheit sogar schon jetzt europaweitenReferenzcharakter.

Für 45 (20,3 %) der Seen ist derzeit „unklar“, ob dergute ökologische Zustand erreicht werden kann.Dazu gehören auch die Bergbaufolgeseen in der Lau-sitz, für die erst die Bewirtschaftungsziele zu bestim-men sind.

• Grundwasser

Brandenburg hat Anteil an 51 Grundwasserkörpern(GWK), deren Größe zwischen 26 und 3.358 km2 va-riiert. Nur 17 GWK liegen vollständig in Brandenburg,alle anderen sind länderübergreifend.

Die Schutzwirkung der Deckschichten ist aufgrundhoher hydraulischer Durchlässigkeiten (sand- und kies-dominierte Grundwasserüberdeckung) sowie über-wiegend geringer Grundwasserflurabstände landes-weit als gering einzustufen.

Im Ergebnis der Gefährdungsabschätzung errei-chen aus derzeitiger Sicht 26 GWK auf 81 % derLandesfläche bis 2015 einen guten chemischen undmengenmäßigen Zustand. Für 19 GWK sind auf-grund ausgewiesener chemischer Defizite die Güte-ziele der WRRL möglicherweise nicht zu erreichen,bei zwei GWK ist ausschließlich der mengenmäßigeZustand kritisch und bei weiteren vier GWK spre-chen aus heutiger Sicht beide Kriterien, Chemie undWassermenge, gegen ein Erreichen des guten Zu-standes.

Punktuelle Beeinträchtigungen von GWK sind vor al-lem auf Einträge aus Altlasten und altlastverdächti-

frachten sind zwar kontinuierlich zurückgegangen,aber insbesondere bei flächen- und linienhaften Ein-trägen aus versiegelten urbanen sowie landwirt-schaftlich genutzten Flächen immer noch zu hoch(siehe auch weiter unten bei „Wirtschaftliche Ana-lyse“).

Bis Ende 2003 wurden in Brandenburg 25 maßgebli-che Fließgewässer auf kompletter Länge (insgesamt1.707 km) einer Strukturgüteanalyse unterzogen. ImErgebnis sind diese Gewässer innerhalb einer 7-stu-figen Klassifizierung im Durchschnitt „deutlich verän-dert“ (4,2). Im Einzelnen variiert die Strukturgüte zwi-schen „gering bis mäßig verändert“ (2,6) für die Ste-penitz und „sehr stark bis vollständig verändert“ (6,2)für die Schwarze Elster. Naturnahe Abschnitte gibt esnur noch vereinzelt, kein Fluss ist „unverändert“ oder„gering verändert“. Bei 66 % der Fließgewässerab-schnitte ist die ehemals natürliche Ufervegetation ver-drängt, ein Überschwemmen der Aue wird nur nochbei 25 % toleriert. Die große Anzahl an Querbauwer-ken, im Landesdurchschnitt alle 6,2 Fließkilometer, istBeleg für die starke Zergliederung der Brandenbur-ger Fließgewässersysteme. Nur wenige Bauwerkesind mit funktionsfähigen Wanderhilfen für die aqua-tische Fauna ausgestattet. Die Beseitigung vonWanderhindernissen ist aber bereits an einigen Ge-wässern in Planung und Umsetzung. Für diese undandere gewässerökologische Maßnahmen gewährtdas Land Fördermittel.

– Seen

Von den 222 berichtspflichtigen Seen wurden 186 alsnatürlich und 36 als künstlich bewertet, wobei zu letz-teren 28 Bergbaurestseen (Kohle- u. Kiesgruben)und acht Fischteiche zählen.

Deutschlandweit sind 14 Seentypen vertreten, vondenen fünf in Brandenburg vorkommen. Die 186 natür-lichen Seen sind ausnahmslos als karbonatreich zubezeichnen. Davon sind 70 (37,6 %) dem Typ 11 zu-zuordnen, d.h. ungeschichteten Gewässern mit einemgroßen Einzugsgebiet und einer mittleren Wasser-aufenthaltszeit von mehr als 30 Tagen. Nur 26 Seenlassen sich bei kleinem Einzugsgebiet als potenziellsehr nährstoffarm einstufen (Typen 13 und 14).

Die Gefährdungsabschätzung für die Seen erfolgteüber eine Bewertung der Abweichung zwischen ge-genwärtigem und potenziell natürlichen Trophiein-dex. Dabei konnte nicht grundsätzlich davon ausge-gangen werden, dass in allen Seen ursprünglich, d.h.

96 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

gen Flächen zurückzuführen, die sich um Berlin undin den größeren Städten Brandenburgs häufen. Da-bei wurden von den insgesamt 987 Einzelquellen 487als WRRL-relevant eingestuft. Bei den diffusen Belas-tungsursachen spielen vor allem Einträge aus stoffli-chen schädlichen Bodenveränderungen (z.B. infolgejahrzehntelanger falscher Düngepraxis) eine maß-gebliche Rolle, insbesondere in den havelnahen Be-reichen zwischen den Städten Oranienburg undBrandenburg an der Havel. Außerdem sind größerealtlastverdächtige Flächen (Rieselfelder) von Bedeu-tung. Als problematisch hinsichtlich der WRRL-Zielemüssen auch die bergbaulich beanspruchten Ge-biete in der Lausitz gewertet werden. EntscheidendeNegativfaktoren sind hier der bestehende Grund-wasserabsenkungstrichter und die Versauerungspro-blematik.

Ebenfalls zu bewertende grundwasserabhängigeLandökosysteme, wie Moore, Feuchtwiesen und ver-schiedene Waldtypen, befinden sich vor allem in denzahlreichen Niederungsgebieten Brandenburgs. Her-ausragende Beispiele sind der europaweit einzigar-tige Spreewald sowie die Untere Havelniederung, dieauf 1.500 km2 das größte zusammenhängendeFeuchtgebiet im Binnenland Mitteleuropas bildet.Eine erste grobe Abschätzung im Rahmen der Be-standsaufnahme ergab, dass diese Ökosysteme kei-nen signifikanten negativen mengenmäßigen Beein-flussungen durch Grundwasserentnahmen ausge-setzt sind.

• Verzeichnis der Schutzgebiete

Das gemäß Anhang IV WRRL aufzustellende Ver-zeichnis der Schutzgebiete beinhaltet für Branden-burg:

– 623 rechtskräftig festgesetzte Wasserschutzge-biete, die 6,8 % der Landesfläche einnehmen,

– 620 Habitat- und 27 Vogelschutzgebiete, die imRahmen Natura 2000 ausgewiesen worden sind(zusammen 26,4 % der Landesfläche),

– 71,6 km Fließgewässer und ein See als Salmo-nidengewässer zum Schutz lachsartiger Fischeund 573,4 km Fließgewässer und vier Seen als Cy-prinidengewässer zum Schutz karpfenartiger Fischeauf der Grundlage der Richtlinie 78/659/EWG(Fischgewässerrichtlinie),

– keine Muschelgewässer im Sinne der Richtlinie79/923/EWG (Muschelgewässerrichtlinie),

– 123 EU-meldepflichtige Badegewässer bzw. -stel-len und

– ganz Brandenburg als empfindliches Gebiet gemäßKommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG), wo-durch höhere Anforderungen an die Abwasserbe-handlung begründet sind.

• Wirtschaftliche Analyse

Parallel zur Bestandserfassung war für jede Flussge-bietseinheit eine wirtschaftliche Analyse der Wasser-nutzungen vorzunehmen. Bei der Betrachtung derökonomischen Bedeutung der einzelnen Wirtschafts-zweige zeigte sich, dass die größte Wertschöpfung inBrandenburg im Bereich Dienstleistungen und Ver-kehr mit einem Anteil von 72 % erfolgt, wohingegenes im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fische-rei nur 2,7 % sind. Die größten Wasserentnahmensind im Bereich Bergbau/Energie für die Grubenent-wässerung und für Kühlwasser mit 409 Mio. m3/a zuverzeichnen. Für die öffentliche Trinkwasserversor-gung werden dagegen nur 149 Mio. m3/a entnommen.

In einem so genannten Baseline-Szenario 2015 wur-den alle, den Zustand der Gewässer beeinflussendenNutzungen ermittelt und ihre Entwicklung prognosti-ziert. Aufgrund fehlender verbindlicher Planungenund nicht ausreichend konkreter Entwicklungsan-haltspunkte konnten bisher aber nur Trendaussagengetroffen werden.

In Bezug auf die klimatisch bedingte Wasserdarge-botsentwicklung bis 2015 ist für Brandenburg keinegravierende Änderung gegenüber der derzeitigen,durchaus als angespannt zu bezeichnenden Ge-samtbilanz anzunehmen. Zumindest in der Spreere-gion kann die teilweise Nutzung der Tagebaurestseenals Speicher stabilisierend auf den Wasserhaushaltwirken.

Der Trend des seit 1990 stark sinkenden Wasserver-brauchs wird sich vermutlich in abgeschwächter Formfortsetzen. In der Landwirtschaft wird der Verbrauchbis 2015 eher stagnieren, in der Industrie weiter sin-ken und in den Haushalten entsprechend der Ein-wohnerentwicklung um weitere ca. 4 % abnehmen.

Seit 1990 konnten in Brandenburg insbesondere diepunktuellen Gewässerbelastungen erheblich verrin-gert werden, nicht zuletzt dank milliardenschwerer In-vestitionen im Abwasserbereich. Der Anschlussgradan kommunale Kläranlagen stieg von 53 % (1990) auf78 % (2003). Insgesamt sind bei den emissions- undimmissionsbedingten Stofffrachten bis 2015 weitereReduzierungen zu erwarten, die mit verschärften Um-

97BERICHT 2005 zur EU-WRRL

wertungsverfahren, z.B. für die Qualitätskomponen-ten Makrozoobenthos, Fische, Makrophyten undPhytoplankton, in Praxistests bewähren.

Hinsichtlich der Gewässerbewertungsgrundlagensind in Brandenburg auch noch andere bestehendeDatenlücken zu schließen. So wird z.B. bis Ende 2005die Strukturgütekartierung für weitere rund 7.000 kmberichtspflichtige Fließgewässer abgeschlossen.

Die darauf folgende Etappe der WRRL-Umsetzungbeinhaltet bis Ende 2009 die Aufstellung einheitlicherBewirtschaftungspläne für alle Flussgebietseinheiteneinschließlich wirksamer Maßnahmenprogramme.Für die Elbe ist dies verbindlich am 03.03.2005 durchdie Umweltminister des Elbeinzugsgebietes verein-bart worden.

Diese Arbeiten sind mit einer umfangreichen Infor-mation und Beteiligung der Öffentlichkeit zu verbin-den. Brandenburg hat bereits 1999 entsprechendeInitiativen ergriffen und wird diese Aktivitäten weiterverstärken.

Gemäß Richtlinienfristen hat dann bis Ende 2012 dieUmsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen fest-geschriebenen Maßnahmen zu erfolgen. Für viele inder Bestandsaufnahme festgestellten Defizite lässtsich jedoch auch heute schon sagen, wie sie beho-ben oder abgemildert werden können. Auch im Sinneder Streckung erforderlicher Finanzmittel ist es dahersinnvoll, derartige Maßnahmen vorzuziehen und mitihnen so früh wie möglich zu beginnen.

Auch in Brandenburg gibt es deshalb bereits ent-sprechende Aktivitäten. So ist im Sommer 2004 derStartschuss für den auf 10 Jahre veranschlagten „Mas-terplan Spree“ gefallen. Im Rahmen dieses Projektessollen fünf großräumige Flussabschnitte in einenlangfristig stabilen und überlebensfähigen Zustandversetzt werden. Zu den Maßnahmen gehören unteranderem das „Gewässerrandstreifenprojekt Spree-wald“ sowie das Öffnen von Altarmen und die Besei-tigung störender Uferbefestigungen. Ein weiteresbundesweit beispielhaftes Vorhaben ist für die UntereHavelniederung in Vorbereitung. Die hier beabsich-tigte Renaturierung eines rund 80 km langen Havel-abschnittes soll zur Entwicklung ökologisch intakter,naturnaher Strukturen unter Beachtung des vorsor-genden Hochwasserschutzes beitragen.

weltauflagen und der Entwicklung abwasserarmerund reinigungsverbessernder Verfahren einhergehenwerden. Auch wird der rückläufige Trend beim Mine-ral- und Wirtschaftsdüngereinsatz und der restrikti-vere Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zum weite-ren Rückgang diffuser Stoffeinträge in die Gewässerbeitragen.

Die Ermittlung des Grades der Kostendeckung beiWasserdienstleistungen wurde bundesweit mittelsdrei Pilotprojekten durchgeführt, deren Ergebnis auf-grund der gleichen rechtlichen Bedingungen auf dasgesamte Bundesgebiet übertragen werden kann. Be-trachtet wurden die öffentliche Wasserversorgung unddie kommunale Abwasserbeseitigung. Hier kann manvon einer ca. 100%igen Kostendeckung ausgehen.

• Ausblick

Mit Abschluss der Bestandsaufnahme beginnt eineneue Etappe der Richtlinienumsetzung. 2005/2006steht die Aufstellung konkreter Mess- und Untersu-chungsprogramme im Vordergrund, um ab 2007 dieoffizielle Monitoringphase beginnen zu können. Hier-bei sind für Oberflächengewässer grundsätzlich dreiÜberwachungsstufen zu unterscheiden:

– die permanente Überblicksüberwachung an größe-ren Einzugsgebieten, um ihre wesentlichen Merk-male herausarbeiten und Trends des Gewässerzu-stands verfolgen zu können,

– die problemorientierte, temporäre operative Über-wachung an Gewässerkörpern, für die aus heutigerSicht ein Erreichen der Ziele unklar oder unwahr-scheinlich ist, und

– die Überwachung zu Ermittlungszwecken bei ge-wässerkonkreten Problemen bzw. unfallbedingtenSchadensfällen oder auch bei besonderem Unter-suchungsbedarf (z.B. dem Auftreten neuartigerSchadstoffgruppen).

Beim Grundwasser ist neben der Überblicks- und deroperativen Überwachung auch eine mengenbezo-gene notwendig.

Derzeit bestehende Messnetze sind diesen Anforde-rungen anzupassen, sodass dann auf Basis des Mo-nitorings die eigentliche Zustandseinstufung für alleOberflächen- und Grundwasserkörper erfolgen kann.Auch müssen sich neu entwickelte biologische Be-

98 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Karten und Kartenverzeichnis

Karte 2.1-1: Niederschlagsverteilung in Brandenburg (Reihe 1981 – 2000)

Karte 2.1-2: Standorte repräsentativer Abflussmessstellen

Karte 2.2-1: Koordinierungsräume und Bearbeitungsgebiete

Karte 4.1.1.1-1: Gewässertypen in Brandenburg

Karte 4.1.1.2-1: Gewässerkategorien in Brandenburg

Karte 4.1.3.2-1: Messstellen für das Interkalibrationsmessnetz

Karte 4.1.4.1-1: Punktquellen im Land Brandenburg

Karte 4.1.4.2-1: Gewässerbeschaffenheitsmessstellen, für die Berechnungen mit MONERIS durchgeführt worden sind

Karte 4.1.4.3-1: Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern

Karte 4.1.4.4-1: Querbauwerke in Oberflächengewässern Brandenburgs

Karte 4.1.4.5-1: Gewässerstruktur in Brandenburg

Karte 4.1.4.7-1: Flächennutzung in Brandenburg

Karte 4.1.5-1: Einschätzung der Zielerreichung für dieBrandenburger Oberflächenwasserkörper

Karte 4.2.1-1: Lage und Grenzen der Grundwasserkörper

Karte 4.2.1.3-1: Grundwasserneubildung in Brandenburg (Reihe 1981 – 2000)

Karte 4.2.1.3.2-1: Grundwasserrelevante Punktquellen im Land Brandenburg

Karte 4.2.1.3.3-1: Grundwasserentnahmen (Stand 2001)

Karte 4.2.1.4-1: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung

Karte 4.2.1.5-1: Grundwasserabhängige Landökosysteme

Karte 4.2.1.6-1: Einschätzung der Zielerreichung für dieBrandenburger Grundwasserkörper

Karte 6.1-1: Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg

Karte 6.3-1: Brandenburger Fischgewässer

Karte 6.4-1: Badestellen im Land Brandenburg

Karte 6.6-1: FFH-Gebiete Brandenburgs

Karte 6.6-2: Vogelschutzgebiete (SPA) Brandenburgs

99KARTE 2.1-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

100 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 2.1-2

101KARTE 2.2-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

102 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 4.1.1.1-1

103KARTE 4.1.1.2-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

104 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 4.1.3.2-1

105KARTE 4.1.4.1-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

106 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARATE 4.1.4.2-1

107KARTE 4.1.4.3-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

108 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE4.1.4.4-1

109KARTE 4.1.4.5-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

110 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 4.1.4.7-1

111KARTE 4.1.5-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

112 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 4.2.1-1

113KARTE 4.2.1.3-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

114 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 4.2.1.3.2-1

115KARTE 4.2.1.3.3-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

116 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 4.2.1.4-1

117KARTE 4.2.1.5-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

118 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 4.2.1.6-1

119KARTE 6.1-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

120 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 6.3-1

121KARTE 6.4-1 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

122 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG KARTE 6.6-1

123KARTE 6.6-2 BERICHT 2005 zur EU-WRRL

124 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

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126 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

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127BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Glossar

Fauna Meiofauna und Makrofauna gehö-ren. Die letzte Tiergruppe wird auchals ➟ Makrozoobenthos bezeichnet.

Biotop Lebensraum mit einheitlichenLebensbedingungen (zu griech.tópos = Ort, Gegend)

Biozönose Lebensgemeinschaft von Pflanzenund Tieren in einem ➟ Biotop bzw.an einem Standort mit zwischen-artlichen Wechselbeziehungen (zugriech. koinós = gemeinsam)

biozönotisch die ➟ Biozönose betreffend, daraufberuhend

Characeen Armleuchteralgen, gehören zu den➟ Makrophyten und sind eine wich-tige Indikatorgruppe im Rahmen desWRRL-bezogenen ➟ Monitorings

Cypriniden- Gewässer, in denen gemäß EU-gewässer Fischgewässerrichtlinie (78/659/

EWG vom 18.7.1978) das Lebenvon Fischen wie Cypriniden(Cyprinidae = Familie der Karpfen-fische) oder anderen Arten wieHechten (Esox lucius), Barschen(Perca fluviatilis) und Aalen (An-guilla anguilla) erhalten wird odererhalten werden könnte

Einzugsgebiet Gebiet, dessen gesamter Ober-flächenabfluss über Ströme,Flüsse oder eventuell auch Seenan einer einzigen Flussmündung,einem Ästuar oder Delta dem Meerzufließt

Epilimnion oberste Wasserschicht von Seen,die sich wegen ihrer höheren Tem-peratur und der damit einherge-henden geringeren Dichte nachder ➟ Frühjahrsvollzirkulation in tie-fen Seen über dem wesentlich käl-teren ➟ Hypolimnion einstellt

Epipotamal obere Zone eines typischen Tief-landflusses, in der die Barbe alsLeitfisch auftritt. Deshalb auch alsBarbenregion bezeichnet

Epirhithral obere Zone eines typischenGebirgsbachs, in der die Bach-forelle als Leitfisch auftritt. Deshalbauch als obere Forellenregion be-zeichnet.

Abflussdynamik natürliche und ➟ anthropogenbedingte Schwankungen des Abflusses in oberirdischen Fließge-wässern (z.B. Niedrig-, Hochwas-ser, aber auch Schwankungen imTagesverlauf)

anthropogen durch den Menschen beeinflusst,verursacht

atmosphärische beschreibt die Ablagerung vonDeposition Schadstoffen aus der Atmosphäre.

Neben dem Niederschlag (Regen,Schnee), der den Hauptteil der Luft-schadstoffe aus der Atmosphäreentfernt, müssen der atmosphäri-schen Deposition auch die sedi-mentierenden Stäube sowie dieAbscheidung von Spurengasenund Aerosolpartikeln zugerechnetwerden.

Aufenthaltszeit theoretisches Maß in der ➟ Limno-logie für das Alter des Wassers inSeen, resultierend aus Seevolu-men und Abfluss (auch als Verweil-zeit bezeichnet)

Aufwuchs- Kieselalgen, die auf demdiatomeen Gewässergrund, auf Totholz und

auf ➟ Makrophyten aufwachsen.Sie werden für die Ausweisung von➟ Referenzzuständen mittels➟ paläolimnologischer Untersu-chungen herangezogen und sindeine wichtige Indikatorgruppe imRahmen des WRRL-bezogenen➟ Monitorings

Baseline- Ermittlung aller wirtschaftlichenSzenario ➟ Wassernutzungen, die maßgeb-

lichen Einfluss auf den Zustand derGewässer haben, und Prognoseihrer Entwicklung bis 2015

Bearbeitungs- WRRL-bezogenes Teilgebiet vongebiet ➟ Koordinierungsräumen bzw.

➟ Flussgebietseinheiten. Z.B. setztsich der Koordinierungsraum Havelaus 11 Bearbeitungsgebieten zu-sammen. In der Flussgebietsein-heit Oder wurden anstelle von Ko-ordinierungsräumen sechs Bear-beitungsgebiete abgegrenzt.

benthische alle wirbellosen Tiere des Gewäs-Wirbellose sergrundes, zu denen Mikrofauna,

2_7_Bericht_WasserNEU 21.10.2005 18:22 Uhr Seite 127

128 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

erheblich nach WRRL-Artikel 2 Nr. 9 einveränderter durch den Menschen irreversibelWasserkörper veränderter ➟Oberflächenwasser-

körper, oft auch als HMWB = engl.Heavily Modified Water Body be-zeichnet

FFH-Gebiete Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, diegemäß ➟FFH-Richtlinie alsSchutzgebiete ausgewiesen sind

FFH-Richtlinie Richtlinie des Rates vom21.5.1992 zur Erhaltung der natür-lichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(92/43/EWG, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

Fließge- Entsprechend der ➟Typisierungwässertyp vorgenommene Gruppierung der

von der WRRL erfassten Fließ-gewässer. Deutschlandweit sind24 Fließgewässertypen vertreten,davon acht in Brandenburg.

Flussge- ein gemäß WRRL-Artikel 3 (1) alsbietseinheit Haupteinheit für die Bewirtschaf-

tung von ➟Einzugsgebieten fest-gelegtes Gebiet, das aus einemoder mehreren benachbarten Ein-zugsgebieten und den ihnen zuge-ordneten Grundwässern und Küs-tengewässern besteht (z.B. Fluss-gebietseinheit Elbe)

Frühjahrs- Durchmischung des Ober-vollzirkulation flächenwassers mit dem Tiefen-

wasser in einem See. Sie wirddurch Wind und temperaturbe-dingte angeglichene Dichten derWasserschichten verursacht. DieZirkulation hört zu Sommerbeginnin tieferen Seen auf, wenn sich daswärmere ➟Epilimnion vom kalten➟Hypolimnion stabil getrennt hat

gefährliche nach WRRL-Artikel 2 Nr. 29 StoffeStoffe oder Gruppen von Stoffen, die

toxisch, persistent und bioakkumu-lierbar sind, und sonstige Stoffeoder Gruppen von Stoffen, die inähnlichem Maße Anlass zu Be-sorgnis geben

Gewässer- Das ökologisch-morphologischestruktur(güte) Erscheinungsbild eines Gewässers

mit seinen Ufern und Auen wird als

Gewässerstruktur bezeichnet. We-sentliche Aspekte der Gewässer-struktur sind u.a. das Fließverhal-ten, die Form und das Material desGewässerbettes und der Ufer so-wie die Zusammensetzung derVegetation am Ufer und in denAuen.

Die Ausprägung dieser Strukturenentscheidet mit darüber, welchePflanzen und Tiere sich im Bereichdes Gewässers ansiedeln können.Die Gewässerstrukturgüte ist einbewertendes Maß für die ökologi-sche Qualität der Gewässerstruk-turen.

Guidance von EU-Expertengruppen erarbei-Documents tete Leitlinien, die die Anforderun-

gen der WRRL weiter konkretisie-ren (z.B. Guidance Document➟Monitoring)

Grund- nach WRRL-Artikel 2 Nr. 12 ein ab-wasserkörper gegrenztes Grundwasservolumen

innerhalb eines oder mehrerer➟Grundwasserleiter

Grund- nach WRRL-Artikel 2 Nr. 11 einewasserleiter unter der Oberfläche liegende

Schicht oder Schichten von Felsenoder anderen geologischen Forma-tionen mit hinreichender Porositätund Permeabilität, so dass entwe-der ein nennenswerter Grundwas-serstrom oder die Entnahme er-heblicher Grundwassermengenmöglich ist

guter nach WRRL-Artikel 2 Nr. 22 derökologischer Zustand eines entsprechendenZustand ➟Oberflächenwasserkörpers

gemäß der Einstufung nach An-hang V. Ist ein ➟Umweltziel für dieOberflächengewässer.

gutes nach WRRL-Artikel 2 Nr. 23 derökologisches Zustand eines ➟erheblich verän-Potenzial derten oder ➟künstlichen Wasser-

körpers, der nach den einschlägi-gen Bestimmungen des Anhangs Ventsprechend eingestuft wurde

guter Zustand nach WRRL-Artikel 2 Nr. 20 derdes Grund- Zustand eines ➟Grundwasser-wassers körpers, der sich in einem zumin-

dest „guten“ mengenmäßigen undchemischen Zustand befindet

129BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Lebensraumtyp zum Schutz bestimmter Lebens-räume von gefährdeten Tieren undPflanzen hat die EU bestimmteschützenswerte Lebensraumtypendefiniert. Diese sind aufgrund ihrereuropaweiten Gefährdung und Ver-breitung als Schutzobjekte der➟FFH-Richtlinie ausgewählt wor-den

Limnologie Wissenschaft von den Süßgewäs-sern (zu griech. limne = See, Teich,Sumpf und lógos = Kunde, Lehre)

limnologisch die ➟Limnologie betreffend

Makrophyten alle Pflanzen, die mit bloßem Augeerkennbar sind (in Gewässern vorallem Blütenpflanzen, Moose,Tange und Armleuchteralgen); Ma-krophyten gehören zu den Qua-litätskomponenten der biologi-schen Gewässerzustandsbewer-tung gemäß WRRL

Makro- alle wirbellosen Tiere der Gewäs-zoobenthos sersohle, die mit bloßem Auge

erkennbar sind. Es handelt sichdabei vor allem um Larvenstadienvon Insekten, um Krebse, Milben,Schnecken, Muscheln, Egel undWürmer. Diese Kleinlebewesennehmen wichtige ökologischeFunktionen im Gewässer wahr.Das Makrozoobenthos ist eine derQualitätskomponenten der biologi-schen Gewässerzustandsbewer-tung gemäß WRRL

Median(wert) mittlerer Wert einer mathemati-schen Reihe (z.B. ist der Medianvon {1,2,2,3,5} = 2, das arithmeti-sche Mittel dagegen 2,6)

Metabolit Zwischenprodukt in einem Stoff-wechselvorgang bzw. Abbaupro-dukt eines Wirkstoffes (zu griech.metabolítes = der Umgewandelte)

Metapotamal Übergangsbereich zwischen ➟Epi-potamal und ➟Hypopotamal, auchals Brassenregion bezeichnet

Metarhithral Übergangsbereich zwischen➟Epirhithral und ➟Hyporhithral,auch als untere Forellenregionbezeichnet

guter Zustand nach WRRL-Artikel 2 Nr. 18 derdes Oberflä- Zustand eines ➟Oberflächenwas-chengewässers serkörpers, der sich in einem zu-

mindest „guten“ ökologischen undchemischen Zustand befindet

höchstes Vergleichsmaßstab zur Beurteilungökologisches des Zustands von ➟künstlichenPotenzial und ➟erheblich veränderten Ge-

wässern, da das WRRL-Ziel desguten Zustands nur bedingt gilt.Das höchste ökologische Potenzialentspricht dem technisch mög-lichen Sanierungspotenzial.

Hypolimnion ca. 4 °C kalte Tiefenschicht einesgenügend tiefen Sees, die wäh-rend des Sommers vom wesentlichwärmeren ➟Epilimnion getrennt ist

Hypopotamal untere Zone eines typischen Tief-landflusses, in der Kaulbarscheund Flundern als Leitfische auftre-ten. Deshalb auch als Kaulbarsch-Flunder-Region bezeichnet

Hyporhithral untere Zone eines typischen Ge-birgsbachs, in der die Äsche alsLeitfisch auftritt. Deshalb auch alsÄschenregion bezeichnet

Interkalibration bei der Umsetzung der WRRL not-wendiger Abgleich der Ergebnissebiologisch basierter Bewertungs-verfahren zwischen den Mitglieds-staaten, um GewässerbelastungenEU-weit mit gleichem Maßstab be-urteilen zu können

iterativ sich durch schrittweise Wiederho-lung der Lösung annähern (math.)

Koordinie- um den Koordinationsaufwandrungsraum zwischen den Bundesländern und

angrenzenden Staaten zu minimie-ren, wurden die ➟Flussgebietsein-heiten in Deutschland weiter unter-teilt. So bestehen z.B. innerhalbder Flussgebietseinheit Elbe zehnKoordinierungsräume

künstlicher nach WRRL-Artikel 2 Nr. 8 ein vonWasserkörper Menschenhand geschaffener

➟Oberflächenwasserkörper, oftauch als AWB = engl. Artifical Water Body bezeichnet

130 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

Monitoring systematische, zielorientierte Dauer-beobachtung mittels vordefinierterParameter und Kriterien. In Bezugauf die WRRL sind gemäß Artikel 8und Anhang V umfangreiche Moni-toringprogramme zur Überwachungdes Zustands der Oberflächenge-wässer, des Grundwassers undder Schutzgebiete aufzustellen unddurchzuführen

Mudde aus abgestorbenen Pflanzen- undTierresten gebildeter Schlamm aufdem Grund eines Gewässers

nährstoff- empfindlich auf den Eintrag vonsensibel Nährstoffen reagierend

Natura 2000- Schutzgebietssystem der EU, dasGebiete die Gebiete nach der ➟FFH-Richt-

linie und der Vogelschutzrichtlinieumfasst

Oberflächen- nach WRRL-Artikel 2 Nr. 10 einwasserkörper einheitlicher und bedeutender Ab-

schnitt eines Oberflächengewäs-sers, z.B. ein See, ein Speicher-becken, ein Strom, Fluss oder Kanal,ein Teil eines Stroms, Flusses oderKanals, ein Übergangsgewässeroder ein Küstengewässerstreifen

Paläolimnologie Wissenschaft, die sich mit demvorzeitlichen ökologischen Zustandvon Süßgewässern beschäftigt (zugriech. palaiós = alt und ➟Limno-logie)

Phytoplankton pflanzliches ➟Plankton, vor allemaus Kieselalgen, Grünalgen, Gold-algen, Dinoflagellaten und Blaual-gen (Cyanobakterien) bestehend.Es baut als Primärproduzent mitHilfe von Licht in der Photosyn-these aus Kohlendioxid und Nähr-stoffen seine Körpersubstanz aufund produziert dabei Sauerstoff.Plankton ist die Basis der Nah-rungspyramide in stehenden undlangsam fließenden Gewässern.Das Phytoplankton ist eine derQualitätskomponenten der biologi-schen Gewässerzustandsbewer-tung gemäß WRRL.

planktogen das ➟Plankton betreffend im Was-Plankton ser schwebende und treibende, mi-

kroskopisch kleine tierische undpflanzliche Organismen, die sichnicht selbst fortbewegen können (zugriech. plagktón = Umherirrendes)

Potamal Unterlauf eines typischen Tiefland-flusses

prioritäre Stoffe Stoffe, die nach WRRL-Artikel 16(2) überwacht werden und im An-hang X aufgeführt sind. Zu diesenStoffen gehören auch die prio-ritären gefährlichen Stoffe, dasheißt die Stoffe, die nach Artikel 16(3) und (6) bestimmt werden undfür die Maßnahmen nach Artikel 16(1) und (8) ergriffen werden müs-sen.

Querbauwerk alle abflussregulierenden Stauan-lagen (Talsperren, Hochwasser-rückhaltebecken, Wehre) und Soh-lenbauwerke (Abstürze, Sohlen-rampen)

Referenz- Seen oder Fließgewässer, diegewässer einen typspezifischen ➟Referenz-

zustand aufweisen und damitschon jetzt den ➟Umweltzielen derWRRL entsprechen

Referenz- zu ermittelnder Zustand natürlicherzustand Gewässer hinsichtlich hydromor-

phologischer, chemisch-physikali-scher und biologischer Parameter,wenn keine oder nur geringfügigeanthropogene Einflüsse vorhandenwären. Für künstliche und erheb-lich veränderte Wasserkörper ent-spricht der Referenzzustand dem➟höchsten ökologischen Poten-zial. Die gewässertypspezifischenReferenzbedingungen charakteri-sieren den „sehr guten Zustand“der Gewässer gemäß WRRL-An-hang V und sind damit der Bezugs-punkt für die Bewertung der➟Oberflächenwasserkörper

Salmoniden- Gewässer, in denen gemäß EU-gewässer Fischgewässerrichtlinie (78/659/

EWG vom 18.7.1978) das Lebenvon Fischarten wie Lachse (Salmosalar), Forellen (Salmo trutta),Äschen (Thymallus thymallus) undRenken (Coregonus) erhalten wirdoder erhalten werden könnte

131BERICHT 2005 zur EU-WRRL

Vogelschutz- Gebiete, die gemäß Richtlinie desgebiete Rates vom 2.4.1979 über die Er-

haltung der wild lebenden Vogelar-ten (79/409/EWG, Vogelschutz-richtlinie) als Schutzgebiete ausge-wiesen sind (von engl. SpecialProtected Area, SPA)

Volumen- Merkmal eines Sees, das sich ausquotient der Fläche seines Einzugsgebiets

geteilt durch das Seevolumen er-rechnet. Der Volumenquotient wirdfür die Typzuweisung bei Seen her-angezogen.

WasserBLIcK Bund-Länder-Informations- undKommunikationsplattform diegemeinsam von den oberstenWasserbehörden des Bundes undder Länder im Internet unterhttp://www.wasserblick.net/ betrie-ben wird. Sie dient in erster Linieder Information und Kommunika-tion innerhalb der Wasserwirt-schaftsverwaltungen der Bundes-republik Deutschland.

Wassernutzung nach WRRL-Artikel 2 Nr. 39 dieWasserdienstleistungen sowie jedeandere Handlung entsprechend Ar-tikel 5 und Anhang II mit signifikan-ten Auswirkungen auf den Wasser-zustand. Diese Definition gilt fürdie Zwecke des Artikels 1 und derwirtschaftlichen Analyse gemäß Ar-tikel 5 und Anhang III b).

Zustand des nach WRRL-Artikel 2 Nr. 19 die all-Grundwassers gemeine Bezeichnung für den Zu-

stand eines ➟Grundwasserkörpersauf der Grundlage des jeweilsschlechteren Wertes für den men-genmäßigen und den chemischenZustand

Zustand des nach WRRL-Artikel 2 Nr. 17 die all-Oberflächen- gemeine Bezeichnung für den Zu-gewässers stand eines ➟Oberflächenwasser-

körpers auf der Grundlage des je-weils schlechteren Wertes für denökologischen und den chemischenZustand

Schadstoff nach WRRL-Artikel 2 Nr. 31 jederStoff, der zu einer ➟Verschmut-zung führen kann, insbesondereStoffe des Anhangs VIII

Seentyp Entsprechend der ➟Typisierungvorgenommene gruppierte Unter-scheidung der von der WRRLerfassten Seen. Deutschlandweitsind 14 Seentypen vertreten,davon fünf in Brandenburg

submers unter der Wasseroberflächebefindlich, lebend

Trophie(grad) Maß für die Höhe der Primärpro-duktion in einem Ökosystem, diemaßgeblich durch die Menge dervorhandenen Nährstoffe bestimmtwird. In der Limnologie wird in derRegel zwischen fünf Stufen unter-schieden: von oligotroph (= wenigernährend) bis hypertroph (= über-mäßig ernährend)

Trophieindex mathematische Größe zur Bestim-mung des ➟Trophiegrades vonSeen. In die Berechnung fließenvor allem die Gesamtphosphorkon-zentration und die ➟Verweilzeit ein

Typisierung EU-weite Zuordnung der ➟Ober-

Typzuweisung flächenwasserkörper zu verschie-denen Typen, um zulässige Ver-gleiche ihrer ökologischen Zu-stände zu ermöglichen

Umweltziele die in WRRL-Artikel 4 festgelegtenZiele

Verschmutzung nach WRRL-Artikel 2 Nr. 33 diedurch menschliche Tätigkeitendirekt oder indirekt bewirkte Frei-setzung von Stoffen oder Wärme inLuft, Wasser oder Boden, die dermenschlichen Gesundheit oder derQualität der aquatischen Ökosys-teme oder der direkt von ihnen ab-hängenden Landökosysteme scha-den können, zu einer Schädigungvon Sachwerten führen oder eineBeeinträchtigung oder Störung desErholungswertes oder anderer legi-timer Nutzungen der Umwelt mitsich bringen

Verweilzeit anderer Begriff für ➟Aufenthaltszeit

132 LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG

ABBO Arbeitsgemeinschaft Berlin-Branden-burgischer Ornithologen

ABIMO Wasserhaushaltsmodell der Bundes-anstalt für Gewässerkunde

AWB künstlicher Wasserkörper ➟ sieheGlossar (von engl. Artifical Water Body)

ARGE Elbe Arbeitsgemeinschaft für die Reinhal-tung der Elbe

ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographi-sches Informationssystem

ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirt-schaft, Abwasser und Abfall e.V.

BbgBadV Brandenburger Verordnung über dieQualitätsanforderungen an Badege-wässer

BbgFGQV Brandenburgische Fischgewässer-qualitätsverordnung

BbgFischG Fischereigesetz für das LandBrandenburg

BbgWG Brandenburgisches Wassergesetz

BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde

BGW Bundesverband der deutschen Gas-und Wasserwirtschaft

BK Bodenkarte

BMBF Bundesministerium für Bildung undForschung

BMU Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

BÜK Bodenübersichtskarte

CaO Branntkalk (Calciumoxid), Dünger-bestandteil

CORINE EU-Programm zur koordinierten Er-fassung von Informationen über dieUmwelt (Coordination of Informationon the Environment)

DLM25W digitales Landschaftsmodell im Maß-stab 1:25.000, Objektbereich Wasser

DLM1000W digitales Landschaftsmodell imMaßstab 1:1.000.000, ObjektbereichWasser

DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- undWasserfaches e.V. – Technisch-wissenschaftlicher Verein

EG Europäische Gemeinschaft -> sieheauch EU

EPER Europäisches Schadstoffemissions-register (von engl. European PollutantEmission Register)

EU Europäische Union (früher EG bzw.EWG = Europäische (Wirtschafts-)-Gemeinschaft); Seit 1958 bestandendrei Gemeinschaften: Die EuropäischeWirtschaftsgemeinschaft, die Euro-päische Gemeinschaft für Atomener-gie (EURATOM) und die EuropäischeGemeinschaft für Kohle und Stahl.Diese wurden 1965 in einem Vertragals Europäische Gemeinschaften zu-sammengefasst. Wesentliche Gremiensind der Rat der Europäischen Ge-meinschaft, die Europäische Kommis-sion, das Europäische Parlament undder Europäische Gerichtshof

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft➟ siehe auch EU

FIS-AL Fachinformationssystem Altlasten desLUA Brandenburg

FFH Gebiete entsprechend der Europäi-schen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie(92/43/EWG)

FG Flussgebiet

FGG Flussgebietsgemeinschaft (Die FGGElbe ist die am 03.03.2004 gegrün-dete Flussgebietsgemeinschaft fürden deutschen Teil des Elbeeinzugs-gebiets.)

GIS Geographisches Informationssystem

GV Großvieheinheiten

GW Grundwasser

GWK Grundwasserkörper

HMWB erheblich veränderter Wasserkörper➟ siehe Glossar (von engl. HeavilyModified Water Body)

HQ Hochwasserabfluss

HÜK Hydrogeologische Übersichtskarte

HYK Hydrogeologische Grundkarte

IBA engl. Important Bird Area; FachlicheGebietsvorschläge der Vogelschutz-verbände (Bird Life International), diefür die Meldung als EU-Vogelschutz-gebiete geeignet sind

Abkürzungsverzeichnis

133BERICHT 2005 zur EU-WRRL

MNQ mittlerer Niedrigwasserabfluss

MONERIS am Berliner Leibniz-Institut für Ge-wässerökologie und Binnenfischereientwickeltes Modellinstrument (BEH-RENDT et al. 1999) zur Quantifizie-rung von Stoffeinträgen in Flussein-zugsgebiete

MQ Mittlerer Abfluss

MW Ministerium für Wirtschaft des LandesBrandenburg

N Stickstoff

NQ Niedrigwasserabfluss

OECD Internationale Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung (von engl. Organisation forEconomic Cooperation and Devel-opment)

P Phosphor

P2O5 wasserlösliches Phosphat, Dünger-bestandteil

pSCI FFH-Vorschlagsgebiete (von engl.proposed Sites of Community Interest)

PSM Pflanzenschutzmittel

SPA Europäische Vogelschutzgebiete(Special Protected Areas) entspre-chend der EU-Richtlinie 79/409/EWG

TP Gesamtphosphor (total phosphorus)

UBA Umweltbundesamt

UTM Koordinatensystem auf Basis deruniversalen transversalen Mercator-Projektion (von engl. Universal Trans-verse Mercator)

ü.NN über Normalnull oder Nullniveau(Referenzwert für Höhenangaben aufder Erdoberfläche)

WNE Wassernutzungsentgelt

WRRL Wasserrahmenrichtlinie = „Richtlinie2000/60/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 23.10.2000zur Schaffung eines Ordnungsrah-mens für Maßnahmen der Gemein-schaft im Bereich der Wasserpolitik“

ZALF Zentrum für Agrarlandschafts- undLandnutzungsforschung e.V.

IKSE Internationale Kommission zumSchutz der Elbe

IKSO Internationale Kommission zumSchutz der Oder gegen Verun-reinigung

IVU Richtlinie 96/61/EG des Rates vom24.09.96 über die integrierte Ver-meidung und Verminderung derUmweltverschmutzung

K Kalium

KULAP Programm zur Förderung umweltge-rechter landwirtschaftlicher Produk-tionsverfahren und zur Erhaltung derBrandenburger Kulturlandschaft

K2O wasserlösliches Kaliumoxid, Dünger-bestandteil

LAWA Länderarbeitsgemeinschaft WasserDeutschen Vereinigung für Wasser-wirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.(ATV-DVWK)

LDS Landesbetrieb für Datenverarbeitungund Statistik Brandenburg

LGRB Landesamt für Geowissenschaftenund Rohstoffe Brandenburg (fusio-nierte am 01.07.04 mit dem Landes-bergamt Brandenburg (LBB) zumLandesamt für Bergbau, Geologie undRohstoffe Brandenburg (LBGR))

LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

LN landwirtschaftliche Nutzfläche

LRT Lebensraumtypen = rund 250 europa-weit zu schützende „natürliche Le-bensräume von gemeinschaftlicherBedeutung“ entsprechend Anhang 1der FFH-Richtlinie

LUA Landesumweltamt Brandenburg

LVLF Landesamt für Verbraucherschutz,Landwirtschaft und Flurneuordnungdes Landes Brandenburg

MHQ mittlerer Hochwasserabfluss

MLUV Ministerium für Ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutz desLandes Brandenburg

Umsetzung der

Wasserrahmenrichtlinie

Bericht

zur Bestandsaufnahme

für das Land Brandenburg

Ministerium für Ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutzdes Landes Brandenburg

Landesumwelt BrandenburgReferat Umweltinformation/Öffentlichkeitsarbeit

Berliner Straße 21 – 2514467 PotsdamTel.: (03 31) 23 23 259Fax: (03 31) 29 21 08E-Mail: [email protected]/lua

Ministerium für Ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutz

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Gewässerschutzund Wasserwirtschaft

Umsetzung der

Wasserrahmenrichtlinie

Bericht

zur Bestandsaufnahme

für das Land Brandenburg

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