Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 · Das ASTRA legt grossen Wert darauf, dass seine...

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Postadresse: 2. September 2016 Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 P163-0530 Impressum Erstelldatum: 02.09.2016 Ersteller/in: Abt. S+F Anzahl Seiten: 23

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Strassen ASTRA

Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Postadresse:

2. September 2016

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015

P163-0530

Impressum

Erstelldatum: 02.09.2016

Ersteller/in: Abt. S+F

Anzahl Seiten: 23

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Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 2/23

INHALTSVERZEICHNIS

1.  Einleitung ........................................................................................................................................ 3 

2.  Zweck und Inhalt ............................................................................................................................ 3 

3.  Grundlegende Aspekte des Beschaffungswesens des ASTRA .................................................... 4 

3.1.  Wieso und was beschafft das ASTRA? ......................................................................................... 4 

3.2.  Welche gesetzlichen Grundlagen und internen Vorgaben hat das ASTRA bei den Beschaffungen zu berücksichtigen? .............................................................................................. 4 

3.3.  Wie gewährleistet das ASTRA die Einhaltung der Beschaffungsgrundsätze? .............................. 4 

3.4.  Welche Arbeitshilfen nutzt das ASTRA für die Beschaffungen? ................................................... 5 

4.  Häufig gestellte Fragen (FAQ) ....................................................................................................... 5 

5.  Beschaffungsstatistiken ASTRA 2015 ......................................................................................... 11 

5.1.  Übersicht der 2015 durchgeführten Beschaffungen nach Verfahrensart und Beschaffungskategorie (Zuschläge) ............................................................................................ 11 

5.2.  Vertragsgrössen nach Beschaffungskategorien (Zuschläge 2015) ............................................. 13 

5.3.  Anzahl Vertragspartner (Kreditoren), mit denen 2015 Verträge abgeschlossen wurden ............ 14 

5.4.  Zuschläge 2015 nach Kantonen in Mio. Franken (Sitz des Vertragspartners) ............................ 15 

5.5.  Freihändige Vergaben 2015 über dem gesetzlichen Schwellenwert ........................................... 16 

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Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 3/23

1. Einleitung

Das Bundesamt für Strassen ASTRA ist die Schweizer Fachbehörde für die individuelle Mobilität und die Strasseninfrastrukturen von nationaler Bedeutung. Dem Amt sind einerseits strategische und ge-setzgeberische Aufgaben übertragen. Andererseits nimmt es die direkte operative Verantwortung für die Weiterentwicklung, die Erhaltung, den Betrieb und das Verkehrsmanagement der Nationalstrassen wahr. Damit deckt es die wesentlichen Einflussgrössen der individuellen Mobilität ab, nämlich den Men-schen und die Fahrzeuge, indem es den gesetzlichen Rahmen und die Ausführungsbestimmungen rund um die Fragen mitgestaltet, wer und was unter welchen Bedingungen und in welchem Zustand auf den Strassen verkehren soll. Hinzu kommt die Komponente Infrastruktur, wo die Sicherstellung der Funkti-onsfähigkeit des Nationalstrassen- und Hauptstrassennetzes im Mittelpunkt steht.

Das ASTRA ist somit verantwortlich für die folgenden drei Produktegruppen:

Strassennetze: Diese Gruppe umfasst die strategischen Aufgaben im Nationalstrassenwesen, unter anderem die langfristige Planung und das Verkehrsmanagement. Sie beinhaltet auch die Forschung im Strassenwesen und die Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Er-kenntnisse in der Erarbeitung der Standards. Schliesslich ist hier auch der Langsamverkehr angesiedelt.

Strasseninfrastruktur: Die wichtigsten Aufgaben sind hier der Unterhalt, Bau und Neubau der Nationalstrassen und der Betrieb des Netzes. Auf Grund der Fülle der Aufgaben und der Tätig-keit in der Fläche wird diese Produktegruppe von zwei Abteilungen mit insgesamt fünf Filialen bearbeitet.

Strassenverkehr: Diese Gruppe umfasst alle Aspekte des Verkehrs auf den Strassen sowie die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge.

Das ASTRA ist sich der mit dieser grossen Aufgabenpalette verbundenen Verantwortung bewusst. Die von den Strassenbenützerinnen und -benützern zur Verfügung gestellten Mittel sollen effizient und ef-fektiv eingesetzt werden. Das Beschaffungswesen spielt dabei eine zentrale Rolle. 2015 wurden über 3‘000 Beschaffungen im Wert von 1.4 Mia. Franken durchgeführt. Entsprechend unternimmt das Amt grosse Anstrengungen, um mit einem transparenten, fairen und regelkonformen Beschaffungswesen den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu gewährleisten.

2. Zweck und Inhalt

Mit dem vorliegenden Dokument erfolgt die Berichterstattung über das Beschaffungswesen des ASTRA im Jahr 2015. Der Bericht dient der transparenten Darstellung des Beschaffungswesens des Amtes nach innen und aussen. Das Dokument ist in drei Teile gegliedert: Der erste Teil (Abschnitte 1 – 3) vermittelt den Kontext, der zweite Teil (Abschnitt 4) Antworten auf häufig gestellte Fragen, während der Fokus im dritten Teil (Abschnitte 5) auf Statistiken liegt.

Es ist zu beachten, dass sich dieser Bericht auf die Beschaffungen im Rahmen der Tätigkeiten be-schränkt, die das ASTRA selbst ausführt. Im Nationalstrassenbereich werden jedoch wichtige Aufgaben von Dritten übernommen, die teilweise ebenfalls extern Leistungen beschaffen. In diesem Fall kommt in der Regel kantonales Beschaffungsrecht zur Anwendung. Zu diesen Tätigkeiten zählt namentlich der Betrieb der Nationalstrassen mit einem Aufwand im 2015 von ca. 300 Mio. Franken. Der Betrieb wurde per Leistungsvereinbarung an die 11 kantonalen Gebietseinheiten übertragen. Ebenfalls zu erwähnen ist hier die Netzfertigstellung, wo die Kantone die Bauherrschaft innehaben, während der Bund den Grossteil der Kosten trägt. 2015 betrug der entsprechende Aufwand (Bundesanteil) knapp 500 Mio. Franken, v.a. für Projekte in den Kantonen Bern, Wallis und Jura. In den Statistiken in Abschnitt 5 sind diese Beschaffungen nicht enthalten.

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3. Grundlegende Aspekte des Beschaffungswesens des ASTRA

3.1. Wieso und was beschafft das ASTRA?

Das ASTRA als zentrale Beschaffungsstelle des Bundes beschafft Dienst- und Bauleistungen sowie Güter, welche zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes sowie für die Erfül-lung der übrigen Aufgaben des Amtes im Zusammenhang mit der Gewährleistung einer nachhaltigen und sicheren Mobilität auf der Strasse dienen. Dazu gehören u.a.:

Planungs- und Projektierungsleistungen im Bauwesen (Ausarbeitung der Pläne für Unter-halt- und Bauprojekte)

Dienstleistungen für die Unterstützung bei der Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bauprojekten (Bauherrenunterstützung)

Bauarbeiten (z.B. Einbau von Strassenbelägen, Errichtung und Unterhalt von Lärmschutz-wänden, Sanierung von Tunnel und Brücken)

Einbau, Unterhalt und Betrieb von Brandmeldeanlagen, Lichtsignalanlagen, Signalisation, Geschwindigkeitsanzeigen, Fluchtwegsignalisationen usw., Betriebs- und Sicherheitsanla-gen (BSA)

Informatikdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr allgemein (bspw. Verkehrsunfälle, Fahrzeugregister, Fahrkartenregister etc.)

Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr allgemein (bspw. For-schung, Qualitätsmanagement, Expertisen)

3.2. Welche gesetzlichen Grundlagen und internen Vorgaben hat das ASTRA bei den Beschaffungen zu berücksichtigen?

Das ASTRA ist bei den Beschaffungen an internationale (GPA - Government Procurement Agreement) und nationale Gesetze gebunden. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) setzt die Bestimmungen der internationalen Vereinbarung GPA ins Landesrecht um und bezweckt die transparente Gestaltung der Verfahren, die Stärkung des Wettbewerbs, den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Gelder und die Gleichbehandlung der Anbieter. Die Verordnung über das öffentliche Be-schaffungsrecht (VöB) ist hauptsächlich ein Ausführungserlass zum BöB.

Darüber hinaus verfügt das ASTRA über ein Handbuch Beschaffungswesen Nationalstrassen (http://www.astra.admin.ch/dokumentation/04139/04143/index.html?lang=de), welches die Praxis des ASTRA zusammenfasst und eine einheitliche Handhabung der Beschaffungen garantiert. Da das Be-schaffungsrecht durch Änderungen der einschlägigen Bestimmungen und der Rechtsprechung einem stetigen Wandel unterworfen ist, ist das ASTRA bestrebt, das Handbuch stets auf dem neuesten Stand zu halten. Das Handbuch wird regelmässig aktualisiert.

3.3. Wie gewährleistet das ASTRA die Einhaltung der Beschaffungsgrund-sätze?

Die Beschaffungen des ASTRA richten sich nach den geltenden Beschaffungsgrundsätzen: Transpa-renz, Stärkung des Wettbewerbs, wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Gelder und Gleichbehandlungs-gebot.

Transparenz

Das ASTRA legt grossen Wert darauf, dass seine Verfahrensgestaltung sowohl für Anbieter wie auch Überprüfungsinstanzen nachvollziehbar ist. Einen wesentlichen Beitrag zur transparenten Handlungs-weise des ASTRA leisten insbesondere der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung, die Bekannt-gabe der Vergabekriterien, die Vorgaben betreffend technischer Spezifikationen sowie die Publikation und Begründung des Zuschlages. Indem das ASTRA mit der Publikation dieses Berichtes und des

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Handbuches Beschaffungswesen Nationalstrassen sogar seine internen Abläufe im Beschaffungsver-fahren offen legt, geht es über die minimalen Anforderungen bezüglich der Transparenz hinaus.

Stärkung des Wettbewerbs

Die offenen Ausschreibungen und Einladungsverfahren stärken den Wettbewerb zwischen den Anbie-tern. Das ASTRA vergibt rund 80% der Gesamtsumme seiner Ausgaben in diesen Verfahren. Damit erfolgt der grösste Teil der Ausgaben des ASTRA im Wettbewerb.

Wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Gelder

Das ASTRA hat sowohl die vom Finanzhaushaltsgesetz (FHG) aufgelegte Verpflichtung zur Sparsam-keit resp. zu einem wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel als auch das Bundesbeschaf-fungsrecht einzuhalten. Diese Vorschriften verlangen, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten soll. Dieses wird nicht nur unter Berücksichtigung des Preises, sondern auch ver-schiedener bedarfsgerechter Vergabekriterien ermittelt, sodass die Vergabebehörde die geforderte Qualität zu einem wirtschaftlichen Preis erhält. Deswegen erfolgt der Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste und nicht zwingend an das billigste Angebot.

Gleichbehandlungsgebot

Das ASTRA gewährleistet die Gleichbehandlung der in- und ausländischen Anbieter in allen Phasen des Verfahrens. Damit dieser Grundsatz eingehalten wird, werden Anbieter, welche im Vorfeld eines Beschaffungsverfahrens wesentliche Leistungen oder Know-how eingebracht haben und deshalb über einen nicht zu beseitigenden Wettbewerbsvorteil verfügen, aus den betreffenden Verfahren ausge-schlossen.

3.4. Welche Arbeitshilfen nutzt das ASTRA für die Beschaffungen?

Um die Transparenz aller Verfahrensschritte sicherzustellen, hat das ASTRA das unter 3.2 erwähnte Beschaffungshandbuch erstellt.

Zudem sind alle Vorlagen und Muster zum Beschaffungs- und Vertragswesen im Internet öffentlich pu-bliziert:

http://www.astra.admin.ch/dokumentation/04139/04143/index.html?lang=de

Für Projekte im Nationalstrassenbau (Zustandserfassung, Bau, Ausbau, Unterhalt und Betrieb) gemäss Nationalstrassenrecht wurden einheitliche Vorlagen konzipiert. Die Verwendung dieser Vorlagen ist für die Beschaffenden zwingend, damit eine einheitliche Praxis gewährleistet werden kann. Vorlagen zu Verträgen, Angebotsunterlagen, Bestimmungen zum Vergabeverfahren, Sicherheiten finden sich im Do-kumentengenerator:

http://dokumentengenerator.astra.admin.ch/dokgen/index.aspx

4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird beschafft, welche Beschaffungsverfahren gibt es?

Die rechtlichen Vorgaben sehen folgende vier Beschaffungsverfahren vor:

Offenes Verfahren: Der Auftrag wird öffentlich auf www.simap.ch ausgeschrieben. Jeder Anbieter kann sich bewerben. Dieses Verfahren wird auch WTO-Verfahren genannt, weil hier die internationalen Regeln der WTO zur Anwendung kommen.

Selektives Verfahren: Grundsätzlich wie das offene Verfahren, jedoch zweistufig: Alle inte-ressierten Anbieter reichen vorerst einen Antrag auf Teilnahme ein. Das ASTRA prüft an-schliessend die Eignung der Anbieter anhand der eingereichten Nachweise und wählt die-jenigen Anbieter aus, die in der zweiten Phase ein Angebot einreichen dürfen. Selektive Verfahren führt das ASTRA nur äusserst selten durch.

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Einladungsverfahren: Das ASTRA lädt mindestens drei Anbieter zur Einreichung eines An-gebotes ein. Nicht eingeladene Anbieter dürfen nicht teilnehmen.

Freihändiges Verfahren: Der Anbieter wird ohne Ausschreibung ausgewählt und der Auftrag wird direkt vergeben.

Wann welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist gesetzlich mittels sogenannter Schwellenwerte geregelt. Die unten aufgeführte Tabelle vermittelt eine Übersicht über die verschiedenen Verfahren und ihre Schwellenwerte gemäss BöB und VöB. Die Schwellenwerte verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

Das freihändige Verfahren kann ausnahmsweise auch bei höheren Beträgen zur Anwendung kommen. Die Ausnahmen sind im VöB Art. 13 und Art. 36 abschliessend definiert. Die Liste der freihändigen Vergaben, die das ASTRA 2015 auf Grund dieser Ausnahmebestimmungen erteilte, findet sich in Ab-schnitt 5.5. Das ASTRA achtet darauf, dass Aufträge nicht derart gestückelt werden, dass ein offenes Verfahren vermieden und durch mehrere freihändige Vergabe ersetzt wird.

Wieso werden nicht alle Aufträge im Wettbewerb vergeben?

Generell gilt aus volkswirtschaftlichen Gründen: Je grösser der Auftragswert, desto aufwändiger das Verfahren und desto ausgebauter der Rechtsschutz. Aufwand entsteht in Beschaffungsverfahren nicht nur bei der Vergabestelle, sondern auch bei den Offertstellern. Die Erarbeitung einer Offerte kostet beispielsweise erfahrungsgemäss ca. 0.2 – 0.4% des Auftragswerts, abhängig von der Komplexität des Beschaffungsgegenstands. Bei kleineren Beschaffungen nimmt dieser Prozentwert stark zu und kann im Planerbereich bis zu 10% erreichen.

Wettbewerbsverfahren sind naturgemäss aufwändiger als freihändige Vergaben: Mehrere Anbieter er-stellen Offerten, die die Vergabestelle anschliessend analysiert und miteinander vergleicht. Nur eine Offerte kann schliesslich berücksichtigt werden, die Erstellung der Offerten wird nicht vergütet.

Das im Rahmen einer Ausschreibung mögliche Einsparpotential muss die Kosten auf Seiten Amt und Anbieter rechtfertigen. Dies ist bei kleineren Aufträgen in der Regel nicht der Fall, weshalb der Gesetz-geber dafür nicht mehrere Offerten verlangt, sondern eine freihändige Vergabe zulässt.

Weil der Wettbewerb entfällt, prüft das ASTRA die Preise in freihändigen Verfahren allerdings sehr ge-nau. Vergleichsgrössen sind dabei Preise, die im offenen Wettbewerb für vergleichbare Leistungen er-zielt wurden, oder auch Honorarempfehlungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschafts-organe der öffentlichen Bauherren (KBOB). In Ausnahmefällen wurden auch grössere Beschaffungen nach dem freihändigen Verfahren durchgeführt. Angaben dazu finden sich in Abschnitt 5.5.

Welche Massnahmen ergreift das ASTRA zur Korruptionsbekämpfung?

Das Beschaffungswesen gehört zu den besonders korruptionsanfälligen Bereichen. Als grosse Be-schaffungsstelle der öffentlichen Hand ist es dem ASTRA deshalb ein wichtiges Anliegen, die Mitarbei-tenden unabhängig davon, ob sie nun Beschaffungen tätigen oder nicht, in diesem Themenbereich zu sensibilisieren. Das ASTRA hat, neben dem Verhaltenskodex Korruptionsbekämpfung, einen Leitfaden

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erarbeitet. Dort wird beispielsweise der Umgang mit Geschenken oder Einladungen detailliert und ver-bindlich geregelt. Alle neuen Mitarbeitenden werden auf das Thema sensibilisiert und unterzeichnen eine Unbefangenheitserklärung. Diejenigen, welche regemässig beschaffen, besuchen zudem beson-dere Kurse.

Für die Mitarbeitenden besteht ebenfalls die Möglichkeit, jederzeit und anonym ihre Bedenken und Ver-dachte frei gegenüber einer unabhängigen Ombudsperson zu äussern. Damit werden sie nicht gezwun-gen, diese Bedenken und Verdachte aus Furcht vor internen Sanktionen für sich zu behalten.

Wie geht das ASTRA mit dem vergleichsweise kleinen Markt von Ingenieuren und Planern in der Schweiz um?

Zur Vermeidung von möglichen Interessenskonflikten hat das ASTRA eine Reihe von präventiven Massnahmen eingeführt. Beispielsweise muss das Evaluationsteam für jedes Projekt neu zusammen-gestellt werden, damit die Objektivität der Mitglieder dank dem ständigen Wechsel der Arbeitskollegen gewährleistet wird. Die Bewertung der auf die Publikation der Ausschreibung eingegangenen Angebote erfolgt streng nach den vorgegebenen und in den Ausschreibungsunterlagen publizierten Kriterien. Ab-weichungen davon sind nicht erlaubt. Diese Massnahme stellt die Einhaltung der Gleichbehandlung der Anbietenden und des Transparenzgebotes sicher. Weitere Massnahmen finden sich im Beschaffungs-handbuch des ASTRA.

http://www.astra.admin.ch/dokumentation/04139/04143/index.html?lang=de

Wie geht das ASTRA mit der Tatsache um, dass gewisse Mitarbeitende zuvor schon in vergleich-baren Funktionen bei einem kantonalen Tiefbauamt oder bei einer Firma der Privatwirtschaft für die Vergabe von Aufträgen verantwortlich waren?

ASTRA-Mitarbeitende, welche mit Vergaben beschäftigt sind, werden intern geschult und insbesondere auf Befangenheits- und Ausstandsfragen sensibilisiert. Alle Mitarbeitenden müssen Interessenkonflikte auf Grund von früheren Tätigkeiten gegenüber dem ASTRA offenlegen, indem sie beim Stellenantritt – und dann erneut alle fünf Jahre – eine Unbefangenheitserklärung unterzeichnen. Regelmässig wird auch eine anfängliche Ausstandsregelung getroffen, um nur schon den Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Wirtschaftliche Verflechtungen von ASTRA – Mitarbeitenden mit Firmen der Baubranche (z.B. im Rahmen von nebenberuflichen Tätigkeiten) sind nicht zulässig. Das Vergabewesen des ASTRA wird regelmässig von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), dem internen Finanzinspektorat (FISP) und dem Rechtsdienst auditiert, um insbesondere die korrekte Umsetzung dieser Beschaffungs-standards zu kontrollieren.

Wer beurteilt im ASTRA die verschiedenen Offerten?

Bezüglich dem Prozess zur Bewertung und Evaluation der verschiedenen Offerten ist auf das Beschaf-fungshandbuch (Seite 80) zu verweisen. Demnach werden die Offerten anhand der vorgängig bekannt-gegebenen Kriterien durch das Evaluationsteam bewertet. Das Evaluationsteam besteht aus drei Mit-arbeitenden, d.h. aus dem/der Projektleitenden und zwei alternierenden ASTRA-Mitarbeitenden, wobei die Linienvorgesetzten nicht regelmässig Einsitz nehmen. Im Dreierteam kann auch ein Externer figu-rieren. Die Bewertung der Angebote erfolgt durch die drei Personen getrennt und à fond. Diese Bewer-tung ist genau zu dokumentieren. Anschliessend erfolgt die Bereinigung der Bewertung im Plenum. Die Zuständigkeit für den Vergabeentscheid liegt letztlich bei der Hierarchie.

Gibt es im ASTRA ein konkretes Raster, nach dem der fachtechnische Bericht / die Aufgaben-analyse einer Offerte bewertet wird? Wenn ja, wie sieht dieses Raster aus und wer legt es zu welchem Zeitpunkt fest?

Das Raster resp. die Kriterien für die Bewertungen sind im Beschaffungshandbuch ASTRA festgelegt und öffentlich zugänglich. Die für die Beschaffung gültigen Eignungs- und Zuschlagskriterien werden

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anlässlich der Ausschreibung publiziert. Hilfreich sind die Seiten 23 bis 25 sowie 69 bis 72 des Beschaf-fungshandbuches ASTRA.

Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung hat die Vergabebehörde ein grosses Ermessen insbe-sondere bei der Bewertung dieser „weichen Kriterien“. Diese erfolgt immer in Anwendung eines pflicht-gemässen Ermessens. Seit NFA wurde keine Beschwerde von einem Gericht aufgrund einer „Ermes-sensüberschreitung“ gutgeheissen.

Wofür dienen die Zuschlagskriterien „Aufgabenanalyse“ und „QM-Konzepte“?

Die Aufgabenanalyse und QM-Konzepte erlauben es dem potenziellen Auftragnehmer, innovative Ideen zu präsentieren. Solche Ideen können einen entscheidenden Einfluss auf den Zuschlag haben. Dadurch stellt das ASTRA sicher, dass auch die Qualität der Offerten und damit die Innovationskraft der Anbieter und nicht nur der Preis eine wichtige Rolle in der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes spielt.

Wie können regionale Gegebenheiten bei der Beurteilung von Angeboten berücksichtigt wer-den?

Das ASTRA ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Vergabe das wirtschaftlich günstigste Angebot zu be-rücksichtigen. Termin, Qualität, Preis, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit der Leistung, Umweltverträg-lichkeit und technischer Wert sind einige der Kriterien, die dabei zu berücksichtigen sind. Dass dabei auch regional verankerte Firmen zum Zuge kommen, ist nicht ungewöhnlich, zumal diese die lokalen Gegebenheiten oft gut kennen und bereits vor Ort sind, daher entsprechend attraktive Angebote unter-breiten können. Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten sollten sich in einem wirtschaftlich besseren Angebot niederschlagen. Gleichzeitig sind die Gebote von Transparenz und Gleichbehandlung im Be-schaffungswesen einzuhalten. Ortsansässigkeit als Zuschlags- oder gar als Eignungskriterium zu ver-wenden, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben. Solche Kriterien favorisieren eindeutig lokale Firmen und verletzen dadurch das Gebot der Gleichbehandlung.

Ist das System, möglichst vergleichbare Offerten miteinander zu vergleichen, nicht innovations-hemmend?

Es geht hier um eine Güterabwägung. Die engen Vorgaben des ASTRA zur Erstellung der Angebote und deren Inhalte bewirkt eine hohe Vergleichbarkeit der Offerten. Dies wiederum vereinfacht es dem ASTRA, die Evaluation durchzuführen und garantiert eine Gleichbehandlung der verschiedenen Anbie-ter. Für die Anbieter senkt sich dadurch auch das Risiko, etwas zu offerieren, was nicht gefragt ist, resp. eine nicht den Ausschreibungsunterlagen entsprechende Offerte einzureichen, welche möglicherweise deswegen sogar ausgeschlossen werden muss. Allerdings können dadurch Angebote mit völlig ande-ren, unter Umständen auch innovativen, Ansätzen nicht berücksichtigt werden. In den Planer- und Bau-herrenunterstützerbeschaffungen besteht aber dank dem Zuschlagskriterium „Aufgabenanalyse“ im-merhin die Möglichkeit, mit innovativen Ideen innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu punkten. Zu-dem ist die Einreichung von Varianten zugelassen, wobei stets auch ein Grundangebot abgegeben werden muss.

Wie geht das ASTRA mit Dumpingangeboten um?

Das ASTRA ist sich bewusst, dass tiefe Stundenansätze zwar durchaus mit Chancen, aber auf dem heutigen Niveau auch zunehmend mit Risiken verbunden sind. Das ASTRA ist gesetzlich verpflichtet, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen. Zudem hat das Amt dafür zu sorgen, dass im Rahmen seiner Ausschreibungen faire und transparente Bedingungen herrschen und dass alle Anbieter gleich behandelt werden. Eine Rückweisung eines Angebots mit tiefen Stundenansätzen mit dem allei-nigen Argument, dass sog. „Dumpingpreise“ angeboten wurden, ist rechtlich nicht zulässig. Es kommt vor, dass ein neuer Marktteilnehmer eine Ausschreibung über den Preis zu gewinnen sucht, z.B. weil

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seine Schlüsselpersonen über weniger Erfahrung verfügen als diejenigen der Konkurrenz. Diese Mög-lichkeit soll auch weiterhin offen bleiben, ansonsten würde das ASTRA direkten Einfluss auf die Struk-turen der Ingenieurbranche nehmen. Über die Eignungskriterien wird allerdings losgelöst vom Preis sichergestellt, dass keine ungeeigneten Firmen den Zuschlag erhalten.

Wie haben neue Firmen überhaupt Chancen, einen Auftrag zu erhalten, wenn das ASTRA das Kriterium Referenzen so stark gewichtet?

Eine Firma ohne entsprechende Referenzen kann sich mit anderen Firmen zu einer Anbietergemein-schaft (z.B. INGE oder ARGE) zusammenschliessen oder als Subunternehmer gewisse Teilaufgaben betreuen und auf diese Weise erste Referenzen erlangen. Das ASTRA muss eine gute Ausführung der Projekte garantieren, weshalb die Forderung nach Erfahrung mit vergleichbaren Projekten unverzicht-bar ist.

Erfährt ein Anbieter, auch wenn er den Zuschlag nicht erhält, wie sein Angebot beurteilt wurde? Es ist dem ASTRA ein Anliegen, die Anbietenden über die Ergebnisse der Evaluation zu informieren. Deshalb wird den Anbietenden grundsätzlich eine anonymisierte Evaluationstabelle zugestellt. Dazu bietet das ASTRA Debriefings i. S. von Art. 23 BöB an, anlässlich deren die nicht berücksichtigten An-bieter insbesondere die wesentlichen Gründe für die Nichtberücksichtigung sowie die ausschlaggeben-den Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes erfahren.

Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn ein Anbieter mit Entscheiden nicht einverstan-den ist, die das ASTRA im Beschaffungswesen fällt? Hat ein Anbieter Nachteile bei künftigen Ausschreibungen zu gewärtigen, wenn er gegen einen Entscheid des ASTRA Beschwerde er-hebt? Gegen Verfügungen des ASTRA im Anwendungsbereich des BöB können die Betroffenen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Das sind Beschaffungen, die in den Anhängen zur VöB auf-gelistet sind, die die Schwellenwerte gemäss Art. 6 BöB überschreiten (vgl. letzte Zeile der Tabelle auf S. 6) und auf welche keine Ausnahme gemäss Art. 3 des BöB Anwendung findet. Für andere Entscheide der Beschaffungsstellen sieht das Gesetz zurzeit keine Beschwerdemöglichkeit vor. 2015 gingen acht Beschwerden gegen Zuschlagsverfügungen des ASTRA ein. Sie sind mittlerweile alle zu Gunsten des ASTRA erledigt: Eine Beschwerde wurde abgewiesen, auf eine Beschwerde wurde nicht eingetreten und sechs Beschwerden konnten infolge Rückzugs abgeschrieben werden. Die ASTRA Mitarbeitenden sind angehalten, jede Offerte unvoreingenommen zu beurteilen. Die Frage, ob ein Anbieter in der Vergangenheit Rekurs gegen einen Vergabeentscheid eingelegt hat, spielt bei der Beurteilung seiner Offerte keine Rolle.

Was sind Nachträge und wieso kommen sie im ASTRA regelmässig vor?

Ein Nachtrag ist eine Folgeleistung in einem bestehenden Vertragsverhältnis. Nachträge können ver-schiedene Entstehungsgründe haben, z.B. Bestellungsänderungen infolge Unvorhersehbarem oder Un-vorhergesehenem (andere Bauverhältnisse, geänderte Normen, Vorschriften etc.) oder wegen diversen Schwierigkeiten im Projektablauf (ungenügende Abklärung des Bedarfs, unvollständige Ausschrei-bungsunterlagen des Bauherrn, verspätete Lieferung von Plänen durch einen Beauftragten/durch die Bauherrschaft, behinderter Bauablauf u.a.). Weil das ASTRA nur selten Standardprodukte beschafft und eine wichtige Eigenschaft von Bauprojekten ihre Einmaligkeit ist, werden Nachträge trotz grosser Anstrengungen bei der Verbesserung der Ausschreibungsunterlagen auch in Zukunft nicht zu vermei-den sein.

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Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 10/23

Wie setzt das ASTRA das Thema Nachhaltigkeit bei den Beschaffungen um?

Die vom Bundesrat vorgesehenen Umsetzungsinstrumente werden federführend vom Bundesamt für Umwelt BAFU in Zusammenarbeit mit den Beschaffungsstellen, der BKB und der KBOB zur Verfügung gestellt. Das ASTRA ist in der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit der Beschaffung beim Bund vertreten.

https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/oeffentliches-beschaffungswesen/nachhaltige-beschaf-fung.html

Wieso setzt das ASTRA Bauherrenunterstützer (BHU) ein? Ist das nicht ein Risiko?

Das ASTRA führt zurzeit mit 75 Projektleitenden mehr als 800 Nationalstrassenbauprojekte und betreut rund 1‘800 km Nationalstrassen. Angesichts der erheblichen Belastung der Projektleitenden ist je nach Umfang und Komplexität eines Projekts Unterstützung nötig. Leistungen, die nicht zwingend vom Per-sonal des Bauherrn erbracht werden müssen, kauft das ASTRA heute auf dem Markt über sogenannte BHU-Mandate ein. Da Anzahl und Umfang der Projekte je nach Filiale von Jahr zu Jahr variieren, stellt die Lösung mit externen Bauunterstützern eine wirtschaftlichere Lösung als eigenes Personal dar. Zu-dem ermöglicht diese Lösung dem ASTRA, eine schlanke Verwaltungsstruktur zu bewahren.

BHUs führen jedoch nie ein ASTRA-Projekt allein, sondern sind stets einem ASTRA-Projektleiter unter-stellt. Das Pflichtenheft umfasst beispielsweise Koordinationsaufgaben zwischen Projektbeteiligten, Or-ganisation des Projekt-Sitzungswesens, Erarbeitung von Projektgrundlagen (Projekthandbuch), Con-trolling und projektbezogenes Qualitätsmanagement sowie die fachliche Begleitung des Projekts. In der Realisierungsphase übernimmt der BHU auch teilweise die Rolle der Oberbauleitung.

Diese Lösung hat sich grundsätzlich bewährt. Trotzdem bestehen gewisse Risiken, namentlich dass die Projektkenntnis der ASTRA-Mitarbeitenden – und damit die Kontrollmöglichkeiten – durch die Auslage-rung abnehmen. Diesem Risiko wird mit verschiedenen Massnahmen begegnet, z.B. mit der Festlegung von standardisiertem Pflichtenheft und Projekthandbuch sowie der Schärfung des internen Kontrollsys-tems.

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Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 11/23

5. Beschaffungsstatistiken ASTRA 2015

5.1. Übersicht der 2015 durchgeführten Beschaffungen nach Verfahrensart und Beschaffungskategorie (Zuschläge)

2015

Anzahl Mio. Fr. Anzahl Mio. Fr. Anzahl Mio. Fr. Anzahl Mio. Fr. Anzahl Mio. Fr. Anzahl Mio. Fr. Anzahl Mio. Fr.

Freihändig* 1'015 148.941 1'445 94.769 21 0.798 40 12.250 66 3.646 2'587 260.404 80% 18%

Einladung 127 54.525 17 2.718 1 0.028 - - 4 0.433 149 57.704 5% 4%

Selektiv - - - - - - - - - - - - 0% 0%

Offen 186 740.810 205 327.021 3 2.695 4 16.824 6 2.522 404 1'089.872 12% 76%

Sonstige** 2 0.462 34 18.162 - - 2 0.351 61 6.654 99 25.629 3% 2%

Total 1'330 944.738 1'701 442.669 25 3.520 46 29.424 137 13.256 3'239 1'433.607 100% 100%

* davon Nachträge 321 97.399 353 32.430 6 0.280 9 8.713 4 0.198 693 139.020 27% 53%

** In state Vertragsabschlüsse, Landerwerb

%Anteil

∑ BeschaffungenWerkverträge Nationalstrassen(Beschaffungskategorie 21.2)

Dienstleistungs- und Planerverträge Nationalstrassen

(Beschaffungskategorie 21.1)

Lieferverträge Nationalstrassen(Beschaffungskategorie 21.2)

Informatik Übrige

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P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 12/23

Die obenstehende Tabelle zeigt, dass das ASTRA 2015 über 3‘000 Beschaffungen im Gesamtwert von 1.4 Mia. Franken durchführte. Nicht enthalten sind in diesen Werten Beschaffungen, die die Gebietseinheiten für den Betrieb der Nationalstrassen und die Kantone im Rahmen der Netzfertigstellung tätigten (vgl. Kap. 2 Zweck und Inhalt des Berichts).

Anzahlmässig dominieren die freihändigen Beschaffungen mit 80%. Es handelt sich dabei in aller Regel um kleine Beschaffungen unter 150‘000 Franken (Dienstleistun-gen und Bauleistungen) bzw. unter 50‘000 Franken (Lieferungen). Das Gesetz sieht aus volkswirtschaftlichen Gründen vor, dass solche Aufträge ohne Ausschreibung vergeben werden: Das Einsparpotential einer Ausschreibung rechtfertigt Kosten auf Seiten Amt und Anbieter nicht. Es gilt zu beachten, dass zahlreiche dieser Beschaf-fungen (27% der Anzahl, 53% des Werts der freihändigen Beschaffungen) Nachträge waren, deren Grundverträge oft und namentlich bei den grösseren Nachträgen im Wettbewerbsverfahren vergeben worden waren.

Weil kein Wettbewerb vorliegt, prüft das ASTRA die Preise in freihändigen Verfahren sehr genau. Vergleichsgrössen sind dabei Preise, die im offenen Wettbewerb für vergleichbare Leistungen erzielt wurden, oder auch Honorarempfehlungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB). In Ausnahmefällen wurden auch grössere Beschaffungen nach dem freihändigen Verfahren durchgeführt. Angaben dazu finden sich in Abschnitt 5.5.

Wichtiger als die Anzahl Beschaffungsverfahren ist jedoch, dass der Grossteil der Mittel im Wettbewerb vergeben wird. Wie in den Vorjahren war dies auch 2015 der Fall: Aufträge im Wert von 76% der Gesamtsumme oder knapp 1.1 Mia. Franken erteilte das ASTRA letztes Jahr in offenen Verfahren, 4 % im Einladungsverfahren.

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P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 13/23

5.2. Vertragsgrössen nach Beschaffungskategorien (Zuschläge 2015)

Werkverträge Nationalstrassen Dienstleistungs- und Planerverträge Nationalstrassen (Beschaffungskategorie 21.2) (Beschaffungskategorie 21.1)

Lieferverträge Nationalstrassen Informatik und Übrige (Beschaffungskategorie 21.2)

Das ASTRA schloss 2015 in allen Beschaffungskategorien Verträge von sehr unterschiedlicher Grösse ab. Anzahlmässig überwogen die kleinen Verträge, während wertmässig die grossen Verträge dominierten. Daraus lässt sich ableiten, dass das ASTRA ein potentieller Auftraggeber für Firmen verschiedenster Grösse ist (vgl. auch Anzahl Vertragspartner unter 5.3).

Anzahl ∑ in Mio.

< 100'000 784 21.447

100'000 bis < 2 Mio. 479 223.972

2 Mio bis < 5 Mio. 42 118.117

5 Mio bis < 10 Mio 13 82.409

10 Mio. bis < 50 Mio 10 156.307

50 Mio. bis < 100 Mio - -

≥ 100 Mio. 2 342.486

Total 1'330 944.738

Anzahl ∑ in Mio.

< 50'000 887 14.129

50'000 bis < 250'000 575 59.872

250'000 bis < 1 Mio 139 67.278

1 Mio. bis < 5 Mio 84 155.999

≥ 5 Mio. 16 145.391

Total 1'701 442.669

Anzahl ∑ in Mio.

< 50'000 18 0.233

50'000 bis < 250'000 3 0.342

250'000 bis < 1 Mio 3 1.374

1 Mio. bis < 5 Mio 1 1.571

≥ 5 Mio.

Total 25 3.520

Anzahl ∑ in Mio.

< 50'000 74 1.538

50'000 bis < 250'000 88 10.356

250'000 bis < 1 Mio 16 7.667

1 Mio. bis < 5 Mio 3 7.039

≥ 5 Mio. 2 16.081

Total 183 42.680

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P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 14/23

5.3. Anzahl Vertragspartner (Kreditoren), mit denen 2015 Verträge abge-schlossen wurden

In dieser Tabelle wird dargestellt, dass das ASTRA Geschäftsbeziehungen mit einer Vielzahl von Part-nern pflegt. 2015 wurden Verträge mit über 1‘600 verschiedenen Firmen abgeschlossen. Ohne Berück-sichtigung der Arbeitsgemeinschaften (ARGEs) und Ingenieurgemeinschaften (INGEs), die als separate Kreditoren gezählt werden, sind es immer noch mehr als 1‘400 verschiedene Vertragspartner. Die Spanne reicht von der international tätigen Bauunternehmung bis zum Einmann-Betrieb aus der IT-Branche.

Anzahl Vertragspartner Davon ARGEs/INGEs

Werkverträge Nationalstrassen (21.2) 666 90

Dienstleistungs- und Planerverträge Nationalstrassen (21.1) 821 131

übrige Beschaffungskategorien 144 -

Total 1'631 221

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Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 15/23

5.4. Zuschläge 2015 nach Kantonen in Mio. Franken (Sitz des Vertragspart-ners)

Aus dieser Tabelle wird ersichtlich, dass Auftragnehmer aus allen Landesgegenden von Aufträgen des ASTRA profitieren. Die höchsten Auftragswerte wurden an Vertragspartner aus den grossen Kantonen Zürich, Bern, Tessin, Waadt und Aargau vergeben. Einzelne Verträge haben zum Zeitpunkt des Zu-schlags noch keinen Kreditor, weil er noch eröffnet werden muss. In diesen Fällen wird vorübergehend der statistische Kreditor verwendet, bis der richtige Kreditor hinterlegt werden kann. Der hohe Wert für den Kanton Zürich erklärt sich insbesondere mit der Vertragsvergabe in der Höhe von über 200 Mio. Franken an die ARGE Nordring Los 4 im Rahmen des Projekts Ausbau Nordumfahrung Zürich, die ihren Sitz im Kanton Zürich hat. Auch der vergleichsweise hohe Wert für den Kanton Aargau lässt sich mit einer einzelnen, hohen Vergabe erklären: Die ARGE Rheintal, die einen Zuschlag im Wert von mehr als 100 Mio. Franken erhielt, hat ihren Sitz im Aargau. Lediglich 13 Mio. Franken, d.h. knapp 1% der Verga-besumme, gingen wurden an ausländische Auftragnehmer, obwohl die offenen Ausschreibungen auch ausländischen Firmen offen stehen.

Werkverträge Nationalstrassen

Dienstleistungs- und Planerverträge

Nationalstrassen

Lieferverträge Nationalstrassen

IT und übrige Verträge

Total pro Kanton

Aargau 123.223 15.774 - 0.817 139.814

Appenzell Ausserrhoden - - - - -

Appenzell Innerrhoden - - - 0.039 0.039

Basel-Land 5.634 8.932 - 0.234 14.800

Basel-Stadt 0.464 8.041 - 1.079 9.584

Bern 64.651 62.674 - 20.947 148.272

Fribourg 16.050 4.199 - 0.190 20.439

Genève 38.004 20.856 - 0.200 59.060

Glarus 15.348 0.272 - - 15.620

Graubünden 31.043 18.073 0.023 0.347 49.485

Jura 16.189 9.685 - - 25.874

Luzern 39.253 5.446 - 0.350 45.049

Neuchâtel 19.601 13.838 - 0.154 33.593

Nidwalden 2.293 7.148 - 0.026 9.467

Obwalden 5.809 0.567 - 0.040 6.416

Schaffhausen 0.284 0.529 - - 0.813

Schwyz 2.176 1.583 - 0.197 3.956

Solothurn 4.743 7.621 - 0.585 12.949

St. Gallen 6.281 6.170 0.070 0.141 12.662

Thurgau 11.859 1.036 0.040 0.216 13.152

Ticino 102.447 68.945 0.259 0.286 171.937

Uri 4.065 4.134 1.588 0.033 9.821

Valais 13.863 5.962 - - 19.825

Vaud 67.700 75.227 - 1.185 144.112

Zug 4.018 0.854 0.068 0.137 5.076

Zürich 335.556 71.614 1.293 15.125 423.588

Statistische Kreditoren 2.963 21.965 - - 24.928

Ausland 11.222 1.525 0.178 0.351 13.276

944.738 442.669 3.520 42.680 1'433.607

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P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 16/23

5.5. Freihändige Vergaben 2015 über dem gesetzlichen Schwellen-wert

Wie unter 5.1 erklärt, werden v.a. kleine Aufträge nach freihändigem Verfahren beschafft. Die entspre-chenden Grenzen, auch Schwellenwerte genannt, sind in der VöB festgelegt (vgl. Kap. 4, 1. Frage). Ausnahmsweise kann das freihändige Verfahren jedoch auch bei höheren Beträgen zur Anwendung kommen. Die Ausnahmen sind im VöB Art. 13 und Art. 36 abschliessend definiert. Das ASTRA legt diese Bestimmungen restriktiv aus. Dennoch ist es manchmal unvermeidlich, auch grosse Aufträge frei-händig zu vergeben. Gerade im Fall von Nachträgen (z.B. auf Grund von Bestellungsänderungen infolge Unvorhersehbarem oder Unvorhergesehenem) wäre es oft mit hohen Kosten, Risiken oder grossem Zeitverlust verbunden, den bisherigen Vertragspartner in einem laufenden Projekt auszuwechseln.

2015 lagen von den 2587 freihändigen Vergaben (vgl. Tabelle unter 5.1) 69 über dem gesetzlichen Schwellenwert. Wertmässig wurden insgesamt 260 Mio. Franken freihändig vergeben, davon gut 83 Millionen Franken im Rahmen von Vergaben über dem Schwellenwert.

Die Liste der freihändigen Vergaben, die das ASTRA 2015 auf Grund von Ausnahmebestimmungen erteilte, findet sich in nachfolgender Tabelle.

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

3'121'719 IG BESO X Nachtrag Nr. 000046/N03 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

2'147'622 BG Ingénieurs

Conseils SA

X Avenant no 3 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

1'470'759 Sopra Steria

AG

X Übergeordnetes Leitsystem

Gebietseinheit VII Upgrade

und Migration Bereichsrech-

ner

VöB Artikel 13,

Absatz 1, lit. c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

1'112'616 IG BSA Böz-

berg

X Nachtrag Nr. 00023/N01 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

∑ freihändige Beschaffungen über dem Schwellenwert in CHF

Anzahl freihändige Beschaffungen über dem Schwellenwert

83'394'972 69

Davon Nachträge 61'778'599 48

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P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 17/23

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

1'093'200 CES

BAUINGENIE

UR AG

X Nachtrag Nr. 000096/N01 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

982'522 IG Teufels-

stein, c/o Big-

ler AG

X Nachtrag Nr. 000004/N03 VöB Art. 13

Abs. 1 lit e

(Zusatz Bau-

leistung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

966'080 IG BDJ Lopper X Nachtrag Nr. 000125/N02 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

943'243 INGE ABBA X Nachtrag SABA Emme AP VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

928'000 IG 6S c/o B+S

AG

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

793'300 INGE N08 EP-

BSA

X Nachtrag Mehraufwand für

den BSA-Umbau während des

Betrieb

VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

790'254 Consorzio LEI-

2010

X Aggiunta contrattuale Nr. 6 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

640'040 Emch+Berger

AG/Emch+Ber

ger WSB AG

c/o Emch+Ber-

ger AG

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

607'996 INGE EP

Schänzli

X Nachtrag Nr. 000043/N02 Art. 36 Abs. 2

lit. d VöB

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P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 18/23

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

549'705 RBV Verkehrs-

management

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

499'862 Groupement

GSE1

X Avenant no 2 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

498'000 TMP Bauinge-

nieure AG

X Nachtrag PL-Handbuch; Not-

fallmanagement; Boxalino

VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

496'861 Consortium

Groupement

MPAIC-BG

X Avenant no 3 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

496'081 Ingenieur-Ge-

meinschaft

Notausgang 8

X Nachtrag Projektänderungen

und Zusatzleistungen Phasen

41

VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

490'108 Gruner Wepf

AG, Zürich

X Nachtrag Bauleitung längere

Bauzeit

VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

428'206 INGE EPSI X Nachtrag Nr. 000025/N06 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

368'321 IG Nay + Part-

ner AG

X Nachtrag Nr. 000004/N01 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

353'736 IG Teufels-

stein, c/o Big-

ler AG

X Felssturz 20.05.15: Geologie,

Ingenieurarb., Bauleitung

VöB Art. 13

Abs. 1 lit d

(Dringlichkeit)

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P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 19/23

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

351'167 IM Maggia En-

gineering SA

X Aggiunta contrattuale nr. 6 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

350'532 RGR Robert-

Grandpierre

X Avenant no 2 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

348'100 IG KoBeGru X Nachtrag Nr. 000002/N01 Art. 36 Abs. 2

lit. d VöB

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

325'905 IG RLPA X Aggiunta contrattuale nr. 1 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

324'121 INGE Fahr-

bahnüber-

gänge OT

X Nachtrag Nr. 000022/N01 Art. 36 Abs. 2

lit. d VöB

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

306'000 Locher Ingeni-

eure AG Zü-

rich

X Nachtrag Nr. 000002/N01 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

298'000 IUB Enginee-

ring AG

X Nachtrag Nr. 000001/N01 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

298'000 INGE N06 EP-

BSA

X EP Thun Nord-Spiez, BSA PV

Provisorien und Nebenkosten

VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

297'800 Ingenieurge-

meinschaft

GIM

X Aggiunta contrattuale nr. 32 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

Page 20: Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 · Das ASTRA legt grossen Wert darauf, dass seine Verfahrensgestaltung sowohl für Anbieter wie auch Überprüfungsinstanzen nachvollziehbar

P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 20/23

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

297'500 Jauslin Stebler

AG

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

296'000 INGE B+S AG X N01/07 Lärmschutz, Sanie-

rung und Schallschutzm., Pro-

jektverfasser LSP F4 -

N017N07 (Los 1)

VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

293'560 MI-RO Rover-

edo Grünenfel-

der + PA AG

X Aggiunta contrattuale nr. 1 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

280'082 Argonet SA X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

246'779 INGE AWIS X Nachtrag Nr. 000003/N04 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.1 Bauten Na-

tionalstrassen,

Honorare ohne

weitere Bauleis-

tungen

240'956 BG Ingénieurs

conseils SA

X N01 Tunnel d'Arrissoules /

Projet et direction des travaux

GC et BSA pour assainisse-

ment suite à l'incendie du

20.03.2014

VöB Art. 13

Abs. 1 lit. d

(Dringlichkeit)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

14'000'000 Walo Bert-

schinger SA

X Avenant no 8 VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

4'327'382 ARGE KiRu X N06.36-001 EP Rubigen -

Thun Nord, TP 1 Münsingen

VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

4'168'333 ARGE Häwi X Nachtrag Nr. 000056/N39 Art. 14 VöB

Bagatellklau-

sel

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

4'076'545 ARGE Häwi X Nachtrag Nr. 000056/N40 VöB Art. 36

Abs. 2 lit. d

Page 21: Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 · Das ASTRA legt grossen Wert darauf, dass seine Verfahrensgestaltung sowohl für Anbieter wie auch Überprüfungsinstanzen nachvollziehbar

P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 21/23

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

3'246'430 Consorzio

CaRO

X Aggiunta contrattuale nr. 1 VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

2'883'269 Association

PGMC

X Lot T/G.010-Travaux serrure-

rie installation portes

VöB Art. 13

Abs. 1 lit a

(keine geeig-

nete Ange-

bote)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

2'256'263 Implenia

Suisse SA

X Avenant no 3 VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

2'237'098 ARGE WAWA X Nachtrag Assainissement des

ouvrages

VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(VöB Art. 36

Abs. 1)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

2'100'000 Gasser Fels-

technik AG

X Felssturz 20.05.15: Siche-

rung-Räumungsarbeiten

VöB Art. 13

Abs. 1 lit d

(Dringlichkeit)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

2'019'700 ARGE Häwi X Nachtrag Nr. 000056/N44 VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

1'850'243 STRABAG AG X Freihändiges Verfahren VöB Artikel 13,

Absatz 1, lit. c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl. Honorare

986'470 Cegelec Mobi-

lity

X N01 Upn. Faoug-Kerzers /

Système de gestion générale

VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

725'000 Boschung Me-

catronic SA

X N01 Upn.Faoug-Kerzers / Dé-

tection de verglas

VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

705'838 ARGE AS

Reinhafen

c/o Implenia

Schweiz AG

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

Page 22: Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 · Das ASTRA legt grossen Wert darauf, dass seine Verfahrensgestaltung sowohl für Anbieter wie auch Überprüfungsinstanzen nachvollziehbar

P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 22/23

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

653'064 Trans Data

Management

AG

X N01 Upn.Faoug-Kerzers / Té-

léphone de secours

VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

639'918 ARGE Wigger

2013 c/o Eber-

hard Bau AG

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

599'146 Adsoft AG X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

499'000 ticos E&S AG X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

468'400 Siemens

Schweiz AG

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

452'805 JPF Construc-

tion SA

Grisoni-Zaugg

SA

Jean Weibel

SA

Routes Mo-

dernes SA

X Upn.Faoug-Kerzers - Travaux

de génie civil pour assainisse-

ment du tronçon autoroutier

entre Faoug et Löwenberg, y

compris la demi-jonction de

Morat

VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

434'460 Consorzio LO-

X Aggiunta contrattuale Nr. 2 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

304'760 Bergauer AG X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

292'263 ARGE HÄWI

c/o Gebr. Brun

AG

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit h

(gleichartiger

Bauauftrag mit

Grundauftrag)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

292'260 Consorzio

Bergauer-Ni-

klaus

X N2 Tunnel Gentilino BSA VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

Page 23: Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 · Das ASTRA legt grossen Wert darauf, dass seine Verfahrensgestaltung sowohl für Anbieter wie auch Überprüfungsinstanzen nachvollziehbar

P163-0530

Bericht zum Beschaffungswesen des ASTRA 2015 23/23

Was wurde be-

schafft?

(Kat. 1 bis 22 in

Anlehnung an

Org-VoeB /

VILB)

Betrag

in CHF

Auftragneh-

mer

Neu-

vertrag

Nach-

trag

Beschreibung der Vergabe Begründung

mit Bezug auf

Artikel in BöB

/ VöB

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

249'989 Officine

Ghidoni SA

X Aggiunta contrattuale nr. 1 VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

21.2 Bauten Na-

tionalstrassen,

Bauleistungen

inkl.Honorare

242'752 Siemens

Schweiz AG,

Building Tech-

nologies

X Freihändiges Verfahren VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

18.2 Informatik-

dienstleistungen

(Beschaffung

durch BBL)

5'447'274 Trivadis AG

AWK Group

AG

e3 AG

X Projekt DM2010 VöB Artikel 13,

Absatz 1, lit. c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

18.2 Informatik-

dienstleistungen

1'023'840 ELCA Informa-

tik AG

X Projekt Integrierte Applikatio-

nen (INA)

VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)

18.2 Informatik-

dienstleistungen

740'741 Ernst Basler &

Partner

X Wartung MISTRA Basissys-

tem

VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

18.2 Informatik-

dienstleistungen

509'259 TECHDATA

AG, Bern

X Nachtrag MISTRA GS3, BS

und Trassee

VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(techn. Beson-

derheit, geisti-

ges Eigentum)

18.2 Informatik-

dienstleistungen

348'700 cnlab AG,

Rapperswil

X Leistungen Betrieb und Unter-

halt VM-CH und FA VM

VöB Art. 13

Abs. 1 lit c

(technische

Besonderheit,

Schutz geisti-

ges Eigentum)

18.2 Informatik-

dienstleistungen

281'040 Ernst Basler +

Partner AG

Bint GmbH

X Support und Wartung Fach-

applikation Verkehrs- und

Baustellenmanagement (FA

VM/BM), Komponente GIS

und Inubit

VöB Art. 13

Abs. 1 lit f

(Nachfolgebe-

schaffung)