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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank München eG Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. - 1 -

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Bericht zur Erfüllung der

Offenlegungsanforderungen

nach Art. 435 bis 455 CRR der

Sparda-Bank München eG

Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017)

Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

Inhaltsverzeichnis

Präambel................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................3

Eigenmittel (Art. 437)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................4

Eigenmittelanforderungen (Art. 438)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................5

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................5

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................9

Kapitalpuffer (Art. 440)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................9

Marktrisiko (Art. 445)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10

Operationelles Risiko (Art. 446)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................12

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................12

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................13

Verschuldung (Art. 451)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................14

Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

Präambel

Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesenwerden.

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)

Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- undRisikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmens-ziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgessind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundver-ständnis des Vorstands zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir ins-besondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsisten-te Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäfts-aktivitäten erfasst:

Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostra-

tegie unserer Bank nicht vertretbar sind.

Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemes-

senem Verhältnis stehen.

Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.

Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.

Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.

Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.

Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielenabgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können,wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.

Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controllingpro-zess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeitenangemessenenen Liquiditätsmanagement sind die bankenaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strengeNebenbedingung einzuhalten.Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfängerbestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internenBerichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmeneiner regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad-hoc-Berichterstattung.

Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sichim Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sindgeeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch diebei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage-mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage-mentverfahren als angemessen und wirksam.Per 31.12.2017 betrug das Gesamt-Risikobudget 194,4 Mio EUR, die Auslastung lag bei 33 Prozent.

Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch zwei Leitungsman-date, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt fünf.

Unsere Aufsichtsratsmitglieder haben weder Leitungsmandate noch Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir dieZählweise gem. § 25 c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25 d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.

Unser Ausschuss für Risiko- und Gesamtbanksteuerung hatte im Jahr zwei Sitzungen. Die Aufsichtsratsmit-glieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vor-stands.Hierzu fanden im vergangenen Jahr neun Sitzungen statt.

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der Sparda-Bank München eG

Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick überdie wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt sind. Un-ter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Imvergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc-Berichterstattungen.

Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder desAufsichtsrates erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung ensprechender gesetzlicher Vorga-ben.

Eigenmittel (Art. 437)

Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver-traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind im Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt.Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während derÜbergangszeit“) detailliert dargestellt:

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 438.122

Korrekturen / Anpassungen

- Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 26.225

- Gekündigte Geschäftsguthaben 2.344

+ Kreditrisikoanpassung 20.000

+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 19.709

+/- Sonstige Anpassungen -52

= Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 449.210

*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

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der Sparda-Bank München eG

Eigenmittelanforderungen (Art. 438)

Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope-rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

RisikopositionenEigenmittel-

anforderungen

TEUR

Kreditrisiken (Standardansatz) 170.960

Institute 5.122

Unternehmen 2.458

Mengengeschäft 38.836

Durch Immobilien besichert 109.206

Ausgefallene Positionen 1.748

Gedeckte Schuldverschreibungen 745

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 5.092

Beteiligungen 2.768

Sonstige Positionen 4.985

Marktrisiken

Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nachStandardansatz 788

Operationelle Risiken

Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 18.688

Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)

aus CVA 608

Eigenmittelanforderung insgesamt 191.044

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)

Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“:

Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertrags-partner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solcheForderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichenGrundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwen-den wir nicht.

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der Sparda-Bank München eG

Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)

Risikopositionen GesamtwertTEUR

DurchschnittsbetragTEUR

Staaten oder Zentralbanken 243.912 160.336

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 2.533 24.347

Öffentliche Stellen 90.501 106.927

Multilaterale Entwicklungsbanken 4.268 2.154

Internationale Organisationen 20.000 20.000

Institute 2.536.761 2.447.507

Unternehmen 39.945 47.223

davon: KMU 2.238 2.250

Mengengeschäft 1.816.343 1.821.462

davon: KMU 15.254 14.393

Durch Immobilien besichert 4.062.761 3.940.565

davon: KMU 101.582 92.835

Ausgefallene Positionen 18.868 19.551

Gedeckte Schuldverschreibungen 93.137 115.114

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 96.961 93.407

Beteiligungen 34.599 32.455

Sonstige Positionen 102.876 105.511

Gesamt 9.163.465 8.936.559

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten

Deutschland EU Nicht-EU

GesamtTEUR

GesamtTEUR

GesamtTEUR

Staaten oder Zentralbanken 243.912 - -

Regionale oder lokaleGebietskörperschaften 2.533 - -

Öffentliche Stellen 90.501 - -

Multilaterale Entwicklungsbanken - 4.268 -

Internationale Organisationen - 20.000 -

Institute 2.528.038 8.723 -

Unternehmen 39.945 - -

Mengengeschäft 1.805.484 7.021 3.838

Durch Immobilien besichert 4.042.895 7.192 12.674

Ausgefallene Positionen 18.830 35 3

Gedeckte Schuldverschreibungen 93.137 - -

Organismen für gemeinsameAnlagen (OGA) 96.961 - -

Beteiligungen 34.599 - -

Sonstige Positionen 102.876 - -

Gesamt 9.099.711 47.239 16.515

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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien

Privatkunden(Nicht-

Selbstständi-ge)

Nicht-Privatkunden

GesamtTEUR

GesamtTEUR

davonKMUTEUR

davonBrancheTEUR

Staaten oder Zentralbanken - 243.912 - -

Regionale oder lokaleGebietskörperschaften - 2.533 - -

Öffentliche Stellen - 90.501 - -

Multilaterale Entwicklungsbanken - 4.268 - -

Internationale Organisationen - 20.000 - -

Institute - 2.536.761 - -

Unternehmen 6.828 33.118 2.238 -

Mengengeschäft 1.800.090 16.253 15.254 -

Durch Immobilien besichert 3.880.728 182.033 101.582 -

Ausgefallene Positionen 6.254 12.615 3.175 -

Gedeckte Schuldverschreibungen - 93.137 - -

Organismen für gemeinsameAnlagen (OGA) - 96.961 - -

Beteiligungen - 34.599 - -

Sonstige Positionen - 102.876 - -

Gesamt 5.693.900 3.469.567 122.249 -

Risikopositionen nach Restlaufzeiten

< 1 JahrTEUR

1 bis 5 JahreTEUR

> 5 JahreTEUR

Staaten oder Zentralbanken 218.912 25.000 -

Regionale oder lokaleGebietskörperschaften 95 - 2.437

Öffentliche Stellen - 55.540 34.961

Multilaterale Entwicklungsbanken - 4.268 -

Internationale Organisationen 20.000 - -

Institute 1.180.895 679.505 676.361

Unternehmen 7.866 5.335 26.744

Mengengeschäft 1.053.679 218.051 544.612

Durch Immobilien besichert 256.014 266.976 3.539.771

Ausgefallene Positionen 2.261 871 15.737

Gedeckte Schuldverschreibungen 30.000 47.965 15.172

Organismen für gemeinsameAnlagen (OGA) - - 96.961

Beteiligungen 34.599 - -

Sonstige Positionen 102.876 - -

Gesamt 2.907.197 1.303.511 4.952.756

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Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip.Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein-zelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen(PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemei-ne Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bil-den sie die Position 50 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig habenwir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisiko-vorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbarmit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.

Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:

WesentlicheWirtschaftszweige

Gesamt-

inanspruch-

nahme aus

notleidenden

Krediten

TEUR

Bestand

EWB

TEUR

Bestand

PWB

TEUR

Bestand

Rück-

stellungen

TEUR

Nettozu-führg./

Auflösungvon

EWB/Rück-

stellungen

TEUR

Direkt-

abschrei-

bungen

TEUR

Eingänge

auf

abgeschrie-

bene

Forderun-

gen

TEUR

Privatkunden 4.831 2.042 - 1.023 403 425

Firmenkunden 18.074 6.742 - 2.492 - -

Summe 890 403 425

Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebie-ten:

Wesentliche geografische

Gebiete

Gesamt-

inanspruchnahmeaus

notleidenden Kre-diten

TEUR

Bestand

EWB

TEUR

Bestand

PWB

TEUR

Bestand

Rückstellungen

TEUR

Deutschland 22.905 8.784 -

Summe 890

Entwicklung der Risikovorsorge:

Anfangs-

bestand

der Periode

TEUR

Zuführungen

in der Periode

TEUR

Auflösung

TEUR

Verbrauch

TEUR

wechselkurs-

bedingte

und sonstige

Veränderungen

TEUR

Endbestand

der Periode

TEUR

EWB 5.922 3.990 -476 -652 - 8.784

PWB 1.283 - -393 890

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's,Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die KlassenbezeichnungenGovernments, Corporates, Covered Bonds und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody'swurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Finanzinstitute, Covered Bonds und Staaten & supranationaleInstitutionen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, FinancialInstitutions, Sovereigns & Supranationals und Covered Bonds benannt.

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs-techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

Risikogewicht

Gesamtsumme der Risikopositionswerte

(Standardansatz; in TEUR)

in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 2.633.498 2.633.498

10 93.137 93.137

20 301.272 301.272

35 4.052.589 4.052.589

50 17.356 17.356

75 1.816.343 1.816.343

100 168.927 168.927

150 6.037 6.037

Sonstiges 80.000 80.000

Gesamt 9.169.159 9.169.159

Abzug von

den Eigenmitteln - -

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)

Um die aus eingegangenen derivativen Finanzgeschäften resultierenden Risiken zu mindern, haben wir mitausgewählten Kontrahenten Collateralregelungen vereinbart. Die Höhe der aktuell benötigten oder zu stellen-den Sicherheiten werden täglich berechnet.

Bei der Sparda-Bank München bestehen keine Kreditderivate.

Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgendem positiven Brutto-Zeitwert (vor bzw.nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden:

TEUR TEUR

Positive Brutto-Zeitwerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) 14.743

Zinsbezogene Kontrakte 12.363

Aufrechnungsmöglichkeiten 12.363

Anrechenbare Sicherheiten 2.380

Positive Zeitwerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten) -

Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgendeMethoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermit-telt:

Angewendete Methode

anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko

TEUR

Marktbewertungsmethode 22.413

Kapitalpuffer (Art. 440)

Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risikoeines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den in-ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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der Sparda-Bank München eG

Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers

Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition

Zeile

Risikopositions-wert (SA)

TEUR

Risikopositi-onswert (IRB)

TEUR

Summe derKauf- und Ver-kaufspositionim Handels-

buchTEUR

Wert der Risi-koposition imHandelsbuch

TEUR

Risikopositi-onswert (SA)

TEUR

Risikopositions-wert (IRB)

TEUR

010 020 030 040 050 060

010Aufschlüsselungnach Ländern

Deutschland 4.902.691 - - - - -

020 Summe 4.902.691 - - - - -

Eigenmittelanforderungen

Zeile

davon: Allgemei-ne Kreditrisikopo-

sitionenTEUR

davon: Risiko-positionen imHandelsbuch

TEUR

davon: Verbrie-fungsrisikopo-

sitionenTEUR

SummeTEUR

Gewichtungender Eigenmit-telanforderun-

gen

Quote des anti-zyklischen Kapi-

talpuffers%

070 080 090 100 110 120

010Aufschlüsselungnach Ländern

Deutschland 164.160 - - 164.160 1,00 0,058

020 Summe 164.160 - - 164.160

Die ausländischen Risikopositionen sind kleiner als 2% und wurden daher gem. Art. 2 Abs. 5 b der Del. VO (EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutsch-land) zugeordnet.

Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers

Zeile Spalte

010

010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 2.388.050

020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,00

030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 0

Marktrisiko (Art. 445)

Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge-gebenen Standardmethoden.

Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wiefolgt dar:

Risikoarten Eigenmittel-anforderung

TEUR

Fremdwährungsrisikoposition 788

Summe 788

Operationelles Risiko (Art. 446)

Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäßArt. 315, 316 CRR ermittelt.

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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)

Die Sparda-Bank München hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem ge-nossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung deseigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.

Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:

Verbundbeteiligungen Buchwert

TEUR

beizulegender

Zeitwert

TEUR

Börsenwert

TEUR

Strategische Beteiligungen

Andere Beteiligungspositionen 25.176 26.050 -

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)

Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen-transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve.Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risikenwerden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.

Für das Zinsänderungsrisiko werden in unserem Haus folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zugrundegelegt:

Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außer-

bilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden

lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds wer-

den in die Berechnung einbezogen. Der Anteil und die Laufzeitstruktur der zinstragenden Positionen

der Fonds werden anhand der Anlagerichtlinien oder verdichteter Informationen verwendet.

Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß den institutsinternen Ablauffiktionen, die

auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis

von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen in-

ternen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.

Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berück-

sichtigt.

Für die Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenenZinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns ein-gegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch im Wesentlichen bei steigenden Zinssätzen zu erwar-ten.

Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.

Zinsänderungsrisiko

Rückgang des Zinsbuchbarwerts

TEUR

Erhöhung des ZinsbuchbarwertsTEUR

Summe -26.598 -70.373

Neben den aufsichtsrechtlich geforderten Kennzahlen steuern wir unser Zinsänderungsrisiko handelsrecht-lich, also analog einer GuV-orientierten Darstellung. Hierbei ist zwischen Bewertungsrisiko und Zinsüber-schussrisiko zu unterscheiden. Hierzu berechnen wir unser Zinsänderungsrisiko in einer 12-Monats-Vorschauunter Verwendung verschiedener Zinstrukturveränderungen.

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:

Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 200 BPSzenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve - 50 BPSzenario 3: Invers

Zinsänderungsrisiko

Rückgang der Erträge

TEUR

Erhöhung der Erträge

TEUR

Szenario 1: 7.246 -

Szenario 2: 3.917 -

Szenario 3: 7.588 -

Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewer-tung des Risikos vorgenommen.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)

Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsrege-lungen gemäß Art. 242 ff. fallen.Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)

Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.

Zur Reduzierung des Kontrahentenrisikos aus derivativen Geschäften werden Netting-Rahmenverträge(Verrechnung von gegenläufigen Positionen) abgeschlossen. Darüber hinaus nutzt die Bank Collateral Mana-gement (Besicherung von offenen Positionen) für das Derivategeschäft. Dabei wird der positive Barwert allerderivativer Geschäfte nach Aufrechnung (Netting) im Rahmen der Collateral-Vereinbarung besichert. DieseBesicherung erfolgt unabhängig vom Rating der Bank oder des Kontrahenten und es ergeben sich somitkeine Veränderungen des Sicherheitsbetrages bei Ratingveränderungen.

Die von der Sparda-Bank München eG vergebenen Kundenkredite werden durch bankübliche Sicherheiten,z. B. Grundschulden, abgesichert.

Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)

Vermögenswerte

Buchwerte der belastetenVermögenswerte

TEUR

Beizulegender Zeitwertder belasteten Vermö-

genswerteTEUR

Buchwert der unbelaste-ten Vermögenswerte

TEUR

Beizulegender Zeitwertder unbelasteten Vermö-

genswerteTEUR

Vermögenswerte desberichtenden Instituts 199.637 7.428.023

Aktieninstrumente - - 110.599 110.811Schuldtitel - - 580.148 586.575sonstige Vermö-genswerte

- 105.881

Erhaltene Sicherheiten

Beizulegender Zeitwert der belasteten Si-cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen

SchuldtitelTEUR

Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Si-cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen

Schuldtitel, die zur Belastung infrage kom-men

TEUR

Vom berichtenden Institut erhalteneSicherheiten - 2.380

Aktieninstrumente - -Schuldtitel - -Sonstige Vermögenswerte - 2.380

Andere ausgegebene eigeneSchuldtitel als eigene Pfandbriefeoder ABS - -

Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten

Deckung der Verbindlichkeiten, Eventual-verbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wert-

papiereTEUR

Vermögenswerte, erhaltene Sicherheitenund andere ausgegebene Schuldtitel als be-

lastete Pfandbriefe und ABSTEUR

Buchwert ausgewählter Verbind-lichkeiten 199.637 199.637

Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2017 betrug 2,6165 Pro-zent.

Angaben zur Höhe der Belastung

Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus

Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln

der Besicherung von Derivategeschäften

Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit

marktüblichen Rahmenverträgen

Besicherungsvereinbarungen

Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote nur unwesentlich verändert.

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

Verschuldung (Art. 451)

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeitBeobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlungdieser Verschuldungsquote dar:

Stichtag 31.12.2017

Name des Unternehmens Sparda-Bank München eG

Anwendungsebene Einzelebene

Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen fürdie Verschuldungsquote

Anzusetzender WertTEUR

Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 7.649.136

Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf-sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören

-

(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanzausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi-kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist)

-9

Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 22.413

Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) -

Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui-valenzbeträge)

242.201

(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

-

(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beider Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

-

Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition) 19.165

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 7.932.906

Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote

Risikopositionen für dieCRR-

VerschuldungsquoteTEUR

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 7.670.688

(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -2.396

Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 7.668.292

Risikopositionen aus Derivaten

Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 14.744

Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte(Marktbewertungsmethode)

7.669

Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode -

Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach demgeltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

-

(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) -

(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) -

Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate -

(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebeneKreditderivate)

-

Summe der Risikopositionen aus Derivativen 22.413

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der Sparda-Bank München eG

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge-schäfte

-

(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) -

Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva -

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

-

Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften -

(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) -

Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften -

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen

Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 1.470.365

(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -1.228.164

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 242.201

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück-sichtigt bleiben dürfen

(Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi-lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))

-

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

-

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße

Kernkapital 409.501

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 7.932.906

Verschuldungsquote

Verschuldungsquote %5,16

Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen

Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt

Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö-gens

-9

Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus-genommene Risikopositionen)

Risikopositionswertefür die CRR-

Verschuldungsquote

TEUR

Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme-ne Risikopositionen), davon:

7.670.686

Risikopositionen im Handelsbuch -

Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 7.670.686

Gedeckte Schuldverschreibungen 93.137

Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 361.213

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban-ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge-genüber Staaten behandelt werden

-

Institute 2.514.348

Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 3.808.500

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 628.389

Unternehmen 32.780

Ausgefallene Positionen 18.844

Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keineKreditverpflichtungen sind)

213.475

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech-nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz-struktursteuerung.

Beschreibung der Einflussfaktoren

Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2017 5,16 Prozent. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, diewährend des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:

bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht

Änderungen in der Kernkapitalausstattung

Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 36.851 TEUR ergeben. Dies beinhaltet imWesentlichen die Zuführung zu den Rücklagen sowie das Wachstum der Geschäftsguthaben.

- 16 -

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Anhang IGeschäftsguthaben (CET1)

(1)

1 Emittent Sparda-Bank München eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches RechtAufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 135.755

9 Nennwert des Instruments 135.755

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der WiederzuschreibungNach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

Sparda-Bank München eG

(A) (B) (C)

Betrag am Tagder Offenlegung

in TEUR

Verweis aufArtikel in derEU Verord-nung (EU)Nr.575/2013

Beträge; die derBehandlung vorder Verordnung

(EU) Nr. 575/2013unterliegen odervorgeschriebener

Restbetrag ge-mäß Verordnung

(EU) Nr. 575/2013in TEUR

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 135.755 26 (1), 27, 28,29, Verzeichnisder EBA gem.Art. 26 Abs. 3

davon: Geschäftsguthaben 135.755 Verzeichnis derEBA gem. Art.26 Abs. 3

2 Einbehaltene Gewinne 0 26 (1) (c)

3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rückla-gen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne undVerluste nach den anwendbaren Rechnungslegungs-standards

223.798 26 (1)

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 50.000 26 (1) (f)

4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüg-lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das CET1 ausläuft.

0 486 (2)

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.Januar 2018

0 483 (2)

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsoli-diertem CET1)

0.

84, 479, 480

5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, ab-züglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden

0 26 (2)

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpas-sungen

409.553

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105

8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspre-chende Steuerschulden) (negativer Betrag)

-52 36 (1) (b), 37472 (4)

9 In der EU: leeres Feld

10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-ansprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporä-ren Differenzen resultieren (verringert um die Steuer-schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 er-füllt sind) (negativer Betrag)

0 36 (1) (c), 38,472 (5)

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbi-lanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungs-strömen

0 33 (a)

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwartetenVerlustbeträge

0 36 (1) (d), 40,159, 472 (6)

- 1 -

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Akti-va ergibt (negativer Betrag)

0 32 (1)

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Ge-winne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert be-werteten eigenen Verbindlichkeiten

0 33 (b)

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusa-ge (negativer Betrag)

0 36 (1) (e), 41,472 (7)

16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-nen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Be-trag)

0 36 (1) (f), 42,472 (8)

17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals vonUnternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe-teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Zieldient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen

0 36 (1) (g), 44,472 (9)

18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des harten Kernkapitals von Unternehmen derFinanzbranche, an denen das Institut keine wesentlicheBeteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 36 (1) (h), 43,45, 46, 49 (2)(3), 79, 472 (10)

19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti-tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut einewesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüg-lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be-trag)

0 36 (1) (i), 43,45, 47, 48 (1)(b), 49 (1) bis(3), 79, 470, 472(11)

20 In der EU: leeres Feld

20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risi-kogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institutals alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag derPosten des harten Kernkapitals abzieht

0 36 (1) (k)

20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanz-sektors (negativer Betrag)

0 36 (1) (k) (i), 89bis 91

20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii),243 (1) (b), 244(1) (b), 258

20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii),379 (3)

21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren(über dem Schwellenwert von 10%, verringert um ent-sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen vonArt. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

0 36 (1) (c), 38,48 (1) (a), 470,472 (5)

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (ne-gativer Betrag)

0 48 (1)

23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts inInstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmender Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli-che Beteiligung hält

0 36 (1) (i), 48 (1)(b), 470, 472(11)

24 In der EU: leeres Feld

25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latenteSteueransprüche, die aus temporären Differenzen resul-tieren

0 36 (1) (c), 38,48 (1) (a), 470,472 (5)

- 2 -

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Be-trag)

0 36 (1) (a), 472(3)

25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten desharten Kernkapitals (negativer Betrag)

0 36 (1) (l)

26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals inBezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unter-liegen

0

26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mitnicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467und 468

0

26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oderhinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzlicheAbzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

0 481

27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapi-tals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzlicheKernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

0 36 (1) (j)

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals(CET1) insgesamt

-52

29 Hartes Kernkapital (CET1) 409.501

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52

31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan-dards als Eigenkapital eingestuft

0

32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan-dards als Passiva eingestuft

0

33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüg-lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das AT1 ausläuft

0 486 (3)

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.Januar 2018

0 483 (3)

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählendeInstrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl.nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen),die von Tochterunternehmen begeben worden sind undvon Drittparteien gehalten werden

0 85, 86, 480

35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,deren Anrechnung ausläuft

0 486 (3)

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An-passungen

0

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-nen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negati-ver Betrag)

0 52 (1) (b), 56(a), 57, 475 (2)

38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapi-tals von Unternehmen der Finanzbranche, die eineÜberkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö-hen (negativer Betrag)

0 56 (b), 58, 475(3)

- 3 -

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmender Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli-che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 56 (c), 59, 60,79, 475 (4)

40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmender Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli-che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 56 (d), 59, 79,475 (4)

41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka-pitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. derVerordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)

0

41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringendeRestbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeitgem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 472, 472 (3) (a),472 (4), 472 (6),472 (8), 472 (9),472 (10) (a),472 (11) (a)

(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate-rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens-werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartendeVerluste usw)

41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringendeRestbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeitgem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 477, 477 (3),477 (4) (a)

(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über-kreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungska-pitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun-gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-che usw.)

41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringenderoder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzlicheAbzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

0 467, 468, 481

davon: ... 0 481

42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals inAbzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapitaldes Instituts überschreitet (negativer Betrag)

0 56 (e)

43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka-pitals (AT1) insgesamt

0

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0

45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 409.501

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63

47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüg-lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das T2 ausläuft

19.709 486 (4)

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.Januar 2018

0 483 (4)

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifi-zierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begebenworden sind und von Drittparteien gehalten werden

0 87, 88, 480

49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,deren Anrechnung ausläuft

0 486 (4)

50 Kreditrisikoanpassungen 20.000 62 (c) und (d)

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassun-gen

39.709

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-nen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachran-gigen Darlehen (negativer Betrag)

0 63 (b) (i), 66 (a)67, 477 (2)

53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals undnachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz-branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Instituteingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit-tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 66 (b), 68, 477(3)

54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denendas Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)(nega-tiver Betrag)

0 66 (c), 69, 70,79, 477 (4)

54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestim-mungen unterliegen

0

54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestan-den und Übergangsbestimmungen unterliegen

0

55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denendas Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglichanrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 66 (d), 69, 79,477 (4)

56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals inBezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung undBehandlungen während der Übergangszeit unterliegen,für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

0

56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe-träge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zubringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 472, 472 (3) (a),472 (4), 472 (6),472 (8) (a), 472(9), 472 (10) (a),472 (11) (a)

(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate-rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens-werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartendeVerluste usw.)

56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe-träge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeitgem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 475, 475 (2) (a),475 (3), 475 (4)(a)

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über-kreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichenKernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Betei-ligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanz-branche usw.)

56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oderhinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzlicheAbzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

0 467, 468, 481

57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals(T2) insgesamt

0

58 Ergänzungskapital (T2) 39.709

59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 449.210

59a Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

0

(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künf-tigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,verringert um entsprechende Steuerschulden, indirektePositionen in eigenen Instrumenten des harten Kernka-pitals usw.)

(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuz-beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernka-pitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun-gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-che usw.)

(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Po-sitionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapi-tals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun-gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-che, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen amKapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

60 Gesamtrisikobetrag 2.388.050

Eigenkapitalquoten und -puffer

61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatzdes Gesamtrisikobetrags)

17,15 92 (2) (a), 465

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge-samtrisikobetrags)

17,15 92 (2) (b), 465

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz desGesamtrisikobetrags)

18,81 92 (2) (c)

64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min-destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhal-tungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisi-kopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRIoder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri-sikobetrags)

0,000 CRD 128, 129,130

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,000

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,000

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

67 davon: Systemrisikopuffer 0,000

67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)

0,000 CRD 131

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausge-drückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)

0,00 CRD 128

69 (in EU-Verordnung nicht relevant)

70 (in EU-Verordnung nicht relevant)

71 (in EU-Verordnung nicht relevant)

Eigenkapitalquoten und -puffer

72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapital-instrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, andenen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält(weni-ger als 10% und abzüglich anrechenbarer Ver-kaufspositionen)

0 36 (1) (h), 45,46, 472 (10), 56(c), 59, 60, 475(4), 66 (c), 69,70, 477 (4)

73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des harten Kernkapitals von Unternehmen derFinanzbranche, an denen das Institut eine wesentlicheBeteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen)

0 36 (1) (i), 45,48, 470, 472(11)

74 In der EU: leeres Feld

75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren(unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um ent-sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungennach Art. 38 (3) erfüllt sind)

0 36 (1), (c), 38,48, 470, 472 (5)

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital

76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoan-passungen in Bezug auf Forderungen, für die der Stan-dardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

20.000 62

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpas-sungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen desStandardansatzes

0 62

78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoan-passungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf In-ternen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwen-dung der Obergrenze)

0 62

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpas-sungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des aufInternen Beurteilungen basierenden Ansatzes

0 62

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013bis 1. Januar 2022)

80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die dieAuslaufregelungen gelten

0 484 (3), 486 (2)und (5)

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)

0 484 (3), 486 (2)und (5)

82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die dieAuslaufregelungen gelten

0 484 (4), 486 (3)und (5)

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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017

der Sparda-Bank München eG

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)

0 484 (4), 486 (3)und (5)

84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die dieAuslaufregelungen gelten

0 484 (5), 486 (4)und (5)

85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)

0 484 (5), 486 (4)und (5)

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