BERUFSVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN (BDP) SEKTION RECHTSPSYCHOLOGIE
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BERUFSVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN (BDP)
SEKTION RECHTSPSYCHOLOGIE2. Tag der Rechtspsychologie
„Wer braucht wen in der Rechtsprechung?“am 25. September 2010 im Hilton-Hotel, Bonn
Ethische Fragen des Anwaltscoaching im Familienrecht
aus Sicht der Familienanwältin und des SachverständigenRechtsanwältin Stefanie v. Lüdinghausen und Dipl. Psych. Frank Baumgärtel
Ethik und Rechtspsychologie
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Begriffsklärung
Anwaltscoaching:
Coaching von Anwälten,um mit Mandanten effektiver
Umgehen zu können
Coaching von Mandanten durch den Anwalt um diesen
mit der Gerichtsprozedurvertraut zu machen
Coaching des Mandantenim Hinblick auf die
Untersuchungsmethodendes Sachverständigen:
„richtige“ („erwünschte“) Antworten
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Gliederungspunkte:
• Stellung der Berufe im Rechtssystem
• Relevante berufsethische Grundsätze
• Fachmethodische Gesichtspunkte
• Mögliche Schlüsse aus den Unterschieden
• Gefahr verschiedener Lösungen
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Unterschiedliche berufliche Stellung im Rechtssystem
• Anwälte• Berufsrecht gesetzlich geregelt
(BRAO; BORA)• Unabhängiges Organ der
Rechtspflege mit verfassungs-rechtlicher Bedeutung
• dem Mandanten verpflichtet als Interessenvertreter
• dem Recht verpflichtet: muss alle im Verfahren relevanten Fragen überblicken
• Psychologen Psychologie im Recht:
- als „Helfer“ des Gerichts- Sachverständiger als Gutachter
Psychologie und Recht:- Vermittlung psychologischer
Erkenntnisse und empirischer Ergebnisse
- Sachverständiger als Vermittler von Lehrsätzen
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Relevante ethische Grundsätze• Anwälte• Ethik: moralische Seite des Rechts und der
damit verbundenen Gesetze und ihrer Auslegung;philosophische Fachdisziplin, die sich methodisch und systematisch mit dem sittlich guten und gelebten Ethos befasst
• Streitig, ob es überhaupt ethische/moralische Pflichten gibt und ihr Inhalt, jedenfalls gibt es Rechtspflichten
• § 43 BRAO: Beruf gewissen-haft ausüben, dh. lege artis(fachliche Qualität), Beachtung guter Sitten, gesetzes-konformes Verhalten
• Unabhängigkeit in Annahme und Fortführung des Mandates
• Psychologen► psychologische Erkenntnisse zum Wohle des
Einzelnen und der Gesellschaft einsetzen
► besondere Verantwortung für Vertrauen der Probanden
► aktive Maßnahmen zum Schutz der Rechte des Probanden
► allgemeingültige Regeln der Forschung Überprüfbarkeit der Ergebnisse
► Psychologen führen keine Studien auf der Basis von Täuschungen durch
► Psychologen können in allen Fällen einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn das Vertrauensverhältnis zum Klienten nicht mehr besteht.
► in der Forensischen Psychologie im wohlver-standenen Interesse Aller handeln
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Relevante gesellschaftliche Entwicklung
• Anwälte• Das alles betrifft uns ebenso, hinzu kommt eine
gewachsene Bereitschaft, Konflikte mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten zu lösen
• Psychologen► wachsende Differenzierung in Subsysteme
► erhöhte Variabilität von normativen Systemen (Familienformen /Erziehungsverantwortung)
► verminderter Bezug zu gesellschaftlich (verfassungsgemäßen) Normierungen
(d.i. Erziehung, Bildung, Glaubenssysteme)
► wachsende Reaktanz gegen staatliche Eingriffe
(Schulsysteme, Bildungskanon, Gerichtsurteile, Amt für soziale Dienste als Sorgerechtsträger, Verfahrensbeistand, Gutachter als Normenübermittler)
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Fachmethodische Gesichtspunkte
• Anwälte• Transparenz: Verpflichtung gegenüber
dem Mandanten vs. Verpflichtung gegenüber dem Recht (Kindeswohl), Aufdeckung hieraus resultie-render Konflikte
• Unabhängigkeit: auch vom Mandanten vs. Weisungsgebundenheit im Auftrag (kein Miet-maul!)
• Wahrheitspflicht vs. Taktieren• Bereitschaft zu gütlichen Lösungen in jeder
Lage des Verfahrens vs. Gewinnenwollen
• Psychologen► Transparenz der Rolle (Fachliche Kompetenz vs.
Vollstrecker des Gerichtes)
► Transparenz der Methoden („Testen“ vs. Explorieren = Unterhalten)
► Erklärung der Ergebnisse vs. Begutachtung (Bewertung aufgrund der fachlichen Erkenntnisse)
► Vertrauen durch Offenheit und Empathie vs. Projektion der Betroffenen auf fachliche Konstrukte
► gemeinsame Verantwortlichkeit aller für die Ergebnisse vs. Kompetenzhierarchie
► mediative Problemlösung Aller vs. Fachnormative und rechtsnormative Informationsvermittlung an das Gericht
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Mögliche Konklusionen
• Anwälte• Einschätzung der Kompetenz des
Gutachters • Überprüfung der Methoden des
Gutachters: sind sie nachvollziehbar und anerkannt?
• Vertrautmachen des Mandanten mit dem
Verfahrensablauf ohne „Briefing“ für „richtiges“ Verhalten und Antworten
• Ermutigung des Mandanten zu authen-tischem Verhalten
• Offenheit gegenüber den Ergebnissen des Gutachters und deren Umsetzung
• Psychologen- IAT (implizite Assoziationstests zur
„Entlarvung“ von Voreinstellungen)
- Normierte evokative Verfahren (schließen Gegensätze zwischen Appellcharakter der Äußerungen der Probanden und fachlich erschließbare kognitive, emotionale und aktionale Handlungstendenzen des Probanden)
- Unveröffentlichte Normen und Testformen (weitgehender Coachingausschluß durch „Überraschung des Probanden“)
- Glaubhaftigkeit (Untersuchung der Probandenschilderungen hinsichtlich Täuschungsversuchen)
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Gefahr verschiedener Lösungen
• Anwälte• Verletzung des Vertrauensver-
hältnisses zum Mandanten: „der steht gar nicht richtig auf meiner Seite“
• Psychologen► Verletzung des Vertrauensverhältnisses zu
Probanden
► Verletzung verfassungsgemäßer Rechte der Probanden
► Mögliche Einschränkung der Überprüfbarkeit durch das Gericht (heute schon meist Realität mangels Kompetenz der Amtsgerichte)
► möglicherweise geringere Sicherheit der wissenschaftlichen Konstrukte und Methoden
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Ergänzung zu Folie 5